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Antwort – Teil 2 – auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“
von Dr. rer.nat. Uwe Erfurth
Im Falle Corona geht es in erster Linie ja nicht um die Juristerei, sondern um das „komplexe System,“ in dem wir heute leben (müssen). Im Teil 1 habe ich die juristische Argumentation der Medizin-Juristin Bahner in Kurzform gebracht und vorsichtig kommentiert. Sie hat aus Ihrer Sicht „eklatante Verstöße gegen unsere Grundrechte“ festgestellt. An Karfreitag hat das BVerfG den Eilantrag nicht inhaltlich geprüft, sondern aus formalen Gründen abgelehnt. Das geht für Juristen 1. schneller und ist 2. einfacher.