Antwort – Teil 1-  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

von Dr. rer.nat. Uwe Erfurth
80 Kommentare zu einem Artikel sind auch bei EIKE ungewöhnlich. Dies zeigt – wenig überraschend – was uns alle zur Zeit bewegt. Die Meinungen zu dem Artikel gehen weit auseinander. Ich selbst vertrete eine eher kritische Position zu dem Artikel, aber als Naturwissenschaftler bin ich juristisch nicht ausreichend kompetent. Aber im Falle Corona geht es nicht nur um Juristerei, sondern um das „komplexe System,“ in dem wir heute leben (müssen). Deshalb will ich in 2 Beiträgen versuchen, für Aufklärung zu sorgen.

Hier der 1. Teil: Die juristische Antithese von Frau Beate Bahner, Heidelberg

In den Kommentaren zu „Dürfen die das?“ fragt Martin Müller heute (9.4.):

„Welcher der inzwischen 80 Kommentare setzt sich auch nur mit einem einzigen Argument von Herrn Lex auseinander?“

Die Antwort kommt postwendend 3 Minuten später von Klaus Degenhard mit dem Link zu Frau Rechtsanwältin Bahner, die den Shutdown als „verfassungswidrig“ und als den „größten Rechtsskandal, den die BRD je erlebt hat „ bezeichnet.

http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf

Da der Link gesperrt ist und die Staatsanwaltschaft gegen Frau Bahner vorgeht, am Ende die gespeicherte Datei:.beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf

Für all die, die die 19 Seiten von Frau Bahner aus zeitlichen Gründen nicht lesen können, hier eine kurze Zusammenfassung.

Wer ist diese Frau Bahner : Frau Bahner ist Juristin und Fachanwältin für  Medizinrecht. Sie kommt – kurz gesagt und nicht überraschend – zu einer völlig anderen juristischen Sichtweise als Herr Lex:

Auch Frau Bahner stellt sich die Frage „dürfen die das ?“

Die persönlichen Einschränkungen bezogen auf die freiheitliche Grundordnung, in der wir so gerne leben, wurden von den Bundesländern und der Bundesregierung veranlasst. 11 Millionen Menschen in Baden-Württemberg und 83 Millionen in der BRD werden fast aller Grund- und Freiheitsrechte beraubt. Zu weiteren Zahlen-Vergleiche aus wissenschaftlicher Sicht werde ich im Teil 2 genau Stellung nehmen.

Frau Bahner betrachtet als erstes über ihr Bundesland Baden-Württemberg (BW). Sie durchleuchtet die Begründung für den Erlass der Corona-Verordnung, die auf die Regelungen des § 28 Abs. 1 S.1 und 2 sowie den §§ 31 und 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verweist. Sie kritisiert den Innenminister von BW, Herrn Strobel (CDU), der zur Denunziation der Unwilligen aufgerufen hat, obwohl 11 Millionen Menschen in B-W und 83 Millionen Menschen in der BRD gesund seien. Seit über 2 Wochen tragen wir alle diese Einschränkungen bis hin zu den Kontakt-Verboten mit unseren kranken und gesunden Alten. Wir Deutschen sind eben diszpliniert und nicht zu Revolutionen fähig. Dazu fällt mir nur der dem Kaiser Napoleon Bonaparte zugeschrieben Spruch über die Deutschen ein:

Dann fragt Frau Bahner sich, ob wir denn wirklich verpflichtet sind, diese „unglaublichen Verbote“ hinzunehmen? Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sie die Verordnungen nicht nur für „eklatant verfassungswidrig“ einstuft, sondern sie sieht die Gefahr, dass unsere Grundrechte und unser Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in nur wenigen Wochen „profund und endgültig vernichtet werden“.

Sie ist nicht die Erste, die zu diesem Ergebnis kommt. (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen sind lt. Süddeutsche Zeitung fast 80 Klagen gegen diese Einschränkungen anhängig)

Beschränkung fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger

In vielem Gesprächen in meinem beruflich bedingten Bekanntenkreis muss ich immer wieder feststellen, dass das Grundgesetz (GG) im Volke inhaltlich weitestgehend unbekannt ist. Es lohnt sich m.E. diesen Anlass zu nutzen, und sich mal mit dem GG zu beschäftigen. In den Art. 1 – 20 sind unsere Grundrechte verankert, die nur unter ganz genau definierten Bedingungen durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen, wobei insbesondere das Zitiergebot Art. 19 beachtet werden muss.

Dies ist wird schon länger in der BRD nicht immer eingehalten.

Eingeschränkt werden nach Frau Bahner die Art 1, 2, 4, 8, 9, 12 GG. Das ist eine ganze Menge. Da das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner Neufassung vom 27.3.2020 keine Landesregierung berechtige, solche fundamentalen Beschränkungen auszusprechen, sind alle Corona-Verordnungen außer Kraft zu setzen. Das IfSG stamme aus dem Jahre 2000 und habe sich bewährt. Zu einer Änderung gebe es keine Veranlassung. Die Grippe-Saison 2017/2018 hatte mit ca. 25.000 Toten eine viel höhere Todesanzahl, als die, die Experten mit Corona diesmal erwarten (heutiger Stand nach JHU ): Ca. 113.300 Infizierte (nicht Kranke) und ca. 2.349 Tote. Da haben wir also noch 22.751 „gut“. Das sind kumuliert 0,136 % Infizierte und 0,0028 % vermutete Corona-Tote. Die Änderungen im IfSG sind zeitnah verfassungsrechtlich zu überprüfen. Die Frage hier ist nur, ob das BVerfG solche Klagen annimmt. Dazu ist es nicht verpflichtet und Sachen, die die Regierung in die Bredouille bringen könnte oder gar das BVerfG, werden einfach nicht zugelassen. So einfach ist dies in unserer Demokratie.

Zitat zum Sinn und Zweck des IfSG:

„Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern,    § 1 Abs. 1 IfSG. Hierfür müssen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen sowie sonstige Beteiligte entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft zusammenarbeiten, § 1 Abs. 2 IfSG.

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die hierfür zuständige nationale Behörde. Sie ist zuständig für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und für die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Das RKI ist hierbei zur Entwicklung und Durchführung epidemiologischer und laborgestützter Analysen sowie zur Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention übertragbarer Krankheiten verpflichtet, § 4 Abs. 1 IfSG. Das RKI arbeitet hierfür mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen, § 4 Abs. 1 S. 2 IfSG. „

Nach Frau Bahner findet sich trotz der kürzlichen Änderungen das Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht im IfSG.Merkwürdig.

Weiter:

Das Infektionsschutzgesetz berechtigt nach einer entsprechenden Feststellung der Gesundheitsämter sodann zu folgenden Schutzmaßnahmen:

Anordnung von Ausgeh- und Betretungsverboten, § 28 Abs. 1 IfSG

– Anordnung einer Beobachtung, § 29 IfSG

– Anordnung von Quarantäne – allerdings nur bei Verdacht auf Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber, § 30 Abs. 1 IfSG.

– Anordnung von beruflichen Tätigkeitsverboten, § 31 IfSG.  

Zu den Anordnungen: 

Der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes ist, dass  diese Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungs-verdächtigen oder Ausscheidern ergehen dürfen, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie dürfen ferner nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG.

Maßnahmen gegen Gesunde dürfen nur ausnahmsweise angeordnet werden.

Sehr interessant ist, dass die Ausgeh- und Betretungsverbote des Landes BW nicht nur gegen das IfSG verstoßen, sondern auch gegen die Masernentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 16.11), nach dem ein Schulbetretungsverbot gegenüber gesunden gegen Masern ungeeimpften Schülern rechtswidrig ist.

Frau Bahner hält die landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften für rechtswidrig, da hier , wie beim Einkaufen in Lebensmittelgeschäften keine Ansteckung gegeben sei. Dafür gebe es keine Rechtsnorm. „Tätigkeitsverbote sind nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zulässig.“ Hier vermute ich einfach, dass die Regierung jeden, der nicht getestet ist, in diesen Kreis einordnet. Frau Bahner dazu : „Zulässig ist diese sehr gravierende Maßnahme jedoch grundsätzlich nur gegenüber Personen, die als Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsdächtige oder Ausscheider konkret festgestellt wurden, §§ 28 Abs. 1, 31 und § 34 IfSG. Sind Ladeninhaber also nachweislich nicht infiziert oder gefährdet, dann darf ihnen gegenüber auch kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.“

Bliebe juristisch zu klären, ob man alle, die nicht getestet wurden, verdächtig sind. Hier greift dann die Unzuverlässigkeit des nicht validierten Tests, den Herr Drosten in 3 Tagen entwickelt hat und sich von der WHO hat genehmigen lassen. Ca. 50 % falsch positive Ergebnisse machen eine begründete Entscheidung schwierig.

Unter 3.5 stellt dann Frau Bahner fest, dass die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle (Art 12 GG).

Interessant ist dann die Feststellung, dass das IfSG den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu verpflichtet, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG.

Die Übertragung der Viren erfolgt nach RKI über Tröpfchen z.B. beim Nießen direkt auf die Schleimhäute des Gegenüber. Prof. Streeck konnte in der bisher einzigartigen Untersuchung in Heinsberg eine Kontamination durch kontaminierte Oberflächen nicht feststellen. Abstandhalten und Händewaschen reiche nach Ansicht der Experten zum Schutz aus.

Unter Punkt 4.3 greift dann Frau Bahner die Frage der Herdenimmunisierung auf, die zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Diese Entscheidung liege beim Bürger und nicht bei der Regierung.

Niemals zuvor in der Weltgeschichte seien zur Bekämpfung von Seuchen 99,9 % der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt und (fast) sämtliche Geschäfte geschlossen worden. Die Frage müsse erlaubt sein, warum die Regierung  zu existenzvernichtenden Maßnahmen greift..

Mit diesen Maßnahmen, deren Auswirkungen vermutlich keiner von uns überblicken kann, verstoßen die Regierungen (Bund und Länder) gegen das Grundgesetz und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD. Für Gesunde können die ganzen Verbote nicht gelten.

Frau Bahner stellt dann noch diverse Straftatbestände bei Regierung und Polizei fest, da man Gesunde nicht bestrafen könne: Verfolgung Unschuldiger, Nötigung etc. Die Frage hier ist dann allerdings, muss ich beweisen, dass ich gesund bin, oder muss die Polizei beweisen, dass ich krank bin? Und das Ganze auf der Basis eines nicht validierten Tests. Die Chancen ohne Bestrafung durchzukommen sind dann 50:50. Bei solch eine mangelnden Güte sind wir dann beim Niveau des Aidstests angekommen, man testet solange, bis der Test mehr oder weniger zufällig positiv ist? Oder mit bestimmten Symptomen übereinstimmt? Nur dumm, dass die Mehrzahl der Symptome auch von einem grippalen Infekt stammen können. Der PCR-Test von Drosten findet dann u.U einen Abschnitt eines anderen Corona-Virus? Dann steh ich blöd da. Damit kommen wir dann zu Fragen, mit denen ich mich im Teil 2 beschäftigen will, der m.E. eine wichtige Grundlage für juristische und wirtschaftliche Folgerungen sein müsste.

Ergebnis: Die juristische Betrachtung der Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Bahner, beantwortet eine Reihe von Fragen zu den Einschränkungen unserer Grundrechte und unserer Freiheit anders als die Bundes- und Länderregierungen. Sie sieht eklatante Verstöße gegen das Grundgesetz, die als Basisnorm gelten sollte. Das Vorgehen von Frau Bahner verdient m.E. größten Respekt, da sie mutig – ohne Zukunftsängste – aus Ihrer Sicht die rechtliche Lage ehrlich beurteilt. Anmerkungen in den Kommentaren von Juristen-Kollegen, ob die Dame das Staatsexamen im Lotto gewonnen habe, halte ich für nicht für angemessen. Ich befürchte allerdings, dass auch der Mainstream über sie herfallen wird, wie über Herrn H.G. Maaßen. Allein dieser Fall zeigt, dass Art. 5 GG in der BRD nicht geachtet wird. Man wird sehen, was man mit Frau Bahner anstellen wird.

Einfach sind alle diese Fragen nicht zu beantworten und eine Verhältnismäßigkeit der Anordnungen wird man wohl nur feststellen können, wenn man die Faktenlage der Virus-Forschung überblickt. Seit den verordneten Einschränkungen hat sich die Faktenlage m.E. nur wenig, in manchen Punkten aber doch entscheidend  verändert. Mein Eindruck ist, wir stochern noch ganz schön im Nebel herum.

Bedauerlich ist mal wieder die Rolle der Mainstream-Medien, die Angst- und Panikmache verbreiten und damit sicher viel Unheil anrichten. Die öffentlich rechtlichen Sender nähern sich immer mehr der DDR-Propaganda an, allerdings viel subtiler. Sie stützen damit die Interessen der Regierung, wie ein Geheimpapier des Innenministeriums (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen stark als von zweifelhafter Herkunft angezweifelt). Darüber durfte in der Bundes-Pressekonferenz nicht gesprochen werden, weil es sich um eine  Verschlusssache handelt. Man kann dem Souverän eben nicht alles zumuten, sondern muss ihn gängeln.

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet.
Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.

 

 

 

 

 

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38 Kommentare

  1. Rechtsanwältin Beate Bahner, die von einigen Kritikern meines Beitrags als „leuchtendes“ Gegenbeispiel und als angeblich hoch qualifizierte Juristin dargestellt wurde, ist mit ihrem gegen die Corona-Maßnahmen gerichteten Antrag beim Bundesverfassungsgericht krachend gescheitert. Das Gericht verwarf ihren Antrag als bereits unzulässig (Entscheidung vom 10.04.2020, Az. 1 BvQ 26/20). Aus der Begründung der Entscheidung – man kann sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts nachlesen – geht hervor, dass Bahner elementare juristische Grundregeln unbeachtet gelassen hat, die jeder Jurastudent im 2. oder 3. Semester lernen sollte.

    • Sie mögen recht haben.
      Frau Bahner ist eine hervorragende Fachanwältin. Auch wenn sie aus Sicht der anwaltlichen Rituale, bei diesem wichtigen Thema, schwere Fehler gemacht haben sollte, stehe ich, in der Sache, vollkommen hinter ihr. In unserem Land stimmt etwas nicht, was Sie offensichtlich nicht erkennen mögen oder dieses sogar unterstützen. Dass die Politik, mit deren Maßnahmen, unsere Grundrechte missachtet, was kurzfristig großen Schaden angerichtet hat und dieses durch Ignorieren der Pluralität mit ihren vielen unterschiedlichen Meinungen, die ganz offensichtlich unterdrückt werden, sollte offensichtlich sein. Auch, wenn nur ein Bürger die Verfassung in Gefahr sieht und eine Schräglage in unserem Lande, die er für höchst gefährlich hält, muss dieser, unumwunden und ganz direkt, ohne rechtlich/anwaltlichen Jargon, unter Angabe fundierter Nachweise, das Gericht anrufen können. Dafür sollte es keiner Rechtsanwälte bedürfen.

    • 1. Haben Sie vom Fall Taiwan gehört? Das sollte Ihr einziger Bezugspunkt sein.

      2. Seit wann hat das Bundesverfassungsgericht irgendeine Autorität? Nicht mißverstehen, aber Sie geben diesem Gericht eine Art Gottstatus? Dann sind Sie hier kurzsichtig.

      Ihre zugrundeliegenden Annahmen, bzgl. de BVerfG gelten nicht mehr, sind realitätsfern, nicht mehr gegeben. Wir sind schon lange kein Rechtsstaat mehr. Spätestens seit 2015 nicht.

      Seit diesem Genderirrsinn lache ich nur noch über diese Witzbolde, die etwas ganz anderes verdienen würden, nämlich Knast. Den Menschen verachtenden, linken politischen Einfluß akzeptiere und respektiere ich nicht, was unsere Institutionen angeht. Das Maß ist mehr als voll. Und es ist eine Tatsache, dass linke Ideologien sich immer mehr vom Konzept echter Gerechtigkeit entfernen und massiv die vormaligen Institutionen korrumpieren um unsere Gesellschaft völlig zu zerstören, in derem Sinne.

      Auch was die Euro-Thematik angeht, wurde Recht in Unrecht umgebogen, (vgl. dummer, korrupter politischer Einfluß).

      Fehlt nur noch, das EuGH zu erwähnen. Auch das erkenne ich als Europäer nicht an und wünsche diesem Pack in Luxemburg das Schlimmste, was sich ein Mensch erdenken kann. Und ich hoffe sehr, Polen und Ungarn lassen sich von diesen Blendern in Luxemburg nicht über den Tisch ziehen.

      xxxxxxxxxxxxxx

      3. Hier hat ein Kommentator erwähnt, Frau Bahner hätte bereits 3 Verfassungsbeschwerden gewonnen. Sofern das der Wahrheit entspricht, wie ordnen Sie das in Ihre Kritik ein?

      4. Jeder Student im 0.-1. Semester tut wissen, dass Gerechtigkeit eine Abstraktion ist, im atheistischen Modell, es also keine geben kann. Nur eine dumme, willkürliche Annäherung von arroganten, anmaßenden Richtern, von denen viele an Selbstüberschätzung leiden. Die Urteilsfähigkeit und Gerechtigkeit steht und fällt mit der Qualität und Integrität der dortigen Richter. Die sehe ich nicht mehr!! Und die Vergangenheit, auch die sehr junge, seit der Wiedervereinigung, läßt nichts Gutes erahnen.

      5. Das Vorhaben von Frau Bahner ist weiterhin ehrbar. Wer weiß schon alles über Corona? In diesem Land wird soviel gelogen. Sie sollte es noch einmal versuchen und nicht aufgeben. Napoleon würde das sehr gefallen. Man sollte ihr von kompetenter Seite dann helfen.

      Und dann die vielen feigen Empiriker, die sich plötzlich zieren, ein Experiment auf deren Erfolg hin zu testen. Das ist alles nur noch irre und pervers.

      Länder wie Taiwan zeigen sehr genau, im positiven Sinn, wo diese unsrigen Blender in der Politik komplett versagt haben. Und das lügende Rotchina ebenso, im negativen Sinn. Wer ernsthaft von solchen Leuten (den unsrigen und den verkommenen Rotchinesen) erwartet, auch in dieser Krise das Beste zu erhalten, hat nichts verstanden und baut an der nächsten und sehr viel größer und wirklich bedrohenden Wirtschaftskrise. Denn davon versteht das BVerfG auch nicht viel. Oder gar nichts.

      BVerfG? Ich habe keinen Respekt mehr vor diesen Versagern. Die sind m.M.n. korrupt bis unter die Haarspitzen und unfähig.

      • Es mag sein, dass das BVerfG zu regierungstreu ist. Es ändert aber nichts an der Unfähigkeit von Frau Bahner. Wie Herr ass. jur. Göhring schon sagte und auch Herr Lex, wie kann eine Rechtsanwältin mit Erfahrung bei Verfassungsbeschwerden solche Anfängerfehler machen?

        Man möchte fast vermuten, sie wollte absichtlich scheitern, um als Märtyrerin dazustehen. Heute früh verkündete sie auf ihrer Homepage, sie würde in einem Staat wie diesem ihre Anwaltszulassung abgeben und ab sofort nicht mehr praktizieren.

        Gilt jetzt schon wieder nicht mehr, siehe heute um 22 Uhr: beatebahner.de

        „Corona-Auferstehungs-Verordnung
        vom 11. April 2020 – Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr“
        xxxxxxxx

    • Auch 1933 sind die Gegner des Ermächtigungsgesetzes vor den höchsten deutschen Gerichten gescheitert. Bekanntlich sind diese Gerichte aus naheliegenden Gründen damals wie heute politisch besetzt. Oder war es nicht so, daß der Bundestagsabgeordnete Harbarth von Frau Mertkel zum BVerfG geschickt wurde, weil er der Wegbereiter für den Migrationspakt und die Vorratsdatenspeicherung war?

    • Hallo Herr Lüttjohann,
      dem BVerfG gebe ich sicher keinen Gottstatus. Aber es ist in der sog. BRD eben die letzte Instanz. Den EuGH des Vereins EU halte ich auch nicht für kompetent. Der Rechtsstaat ist schon lange vorbei, wenn ma sich das Desaster der sog. Wiedervereinigung ansieht. Ich will nur an das Urteil des BVerfG vom Juli 2012 erinnern, aus dem wohl hervorgeht, dass wir von Firmenschauspielern regiert werden.

    • Heute Vormittag hatte ich eine recht kritische Antwort an den Herren „Lex“ gerichtet (neben zwei anderen Beiträgen von mir hier im Faden, die erschienen sind…). Leider ist der ohne einen sonst üblichen Hinweis nicht veröffentlicht worden. Das erinnert mich langsam an „übliche“ Tageszeitungen f.f. Ich werden diesen Umstand zum Anlaß nehmen, meine bisherige Spendentätigkeit zugunsten von EIKE zu überdenken …..

  2. Liebe Deutschen, Ihr Geschrei nach Freiheit ist lächerlich! Gilt nicht mehr “ Nichts fürchtet ein Deutescher, ale verlust des Wohlwohlens der Obrigkeit“?
    Dass sie unter einer Eko- und Gessinnug Diktatur leben-wo bist ihr Geschrei nach Freiheit geblieben?
    Wir in Tschechien sind auch nicht froh, aber eine Freiheitsbedrohung sehen in Regierungsmassnahmen nur Brussels un Berlin (Merkel) Fans. Und Sie? Sie geben Frau Merkel wieder grossprozentigen Vertrauen. Wirklich lächerlich.

    • Finde ich auch lächerlich, dass Geschrei der Linken nach Freiheit nachzuahmen. Von Leuten, die sich eigentlich darüber freuen sollten, dass Linke und Künstler jetzt pleite gehen. Und Arbeit aus Asien wieder nach Deutschland kommt. In der Pharmazie und Gesundheitsindustrie, etc.

  3. Ist den Lesern auch aufgefallen, das der Habitus, die Diktion und der Fanatismus des Herrn Droste dem des Herrn Rahmsdorf irgendwie ähnelt?

  4. „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: Die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wahren Feinde.“
    Amüsant, aber die Autorenschaft Napoleons wird angezweifelt, sogar von Deutschen.

  5. Die Liste der Veröffentlichungen couragierter Fachleute wird täglich länger und jeder, der sich selber ein Urteil bilden möchte hat dazu noch Gelegenheit. Viele träumen ja, daß bald wieder alles wird wie früher… Übrigens bezeichnete man die D.D.R. gern als „Freiluftgefängnis“ – lassen Sie sich überraschen. Angenehmes Fest!

  6. „Die öffentlich rechtlichen Sender nähern sich immer mehr der DDR-Propaganda an“
    Als wenn in der DDR irgendwann die Machthaber jemals das Volk mit Angsthysterie überfallen hätte…

    • @J. Ehlig
      11. April 2020 um 0:10

      „Als wenn in der DDR irgendwann die Machthaber jemals das Volk mit Angsthysterie überfallen hätte…“

      Nicht ganz richtig: Nicht mit dieser Art Angshysterie, denn es wurde alles vermieden, was die marode Wirtschaft und den „DDR-Wohlstand“ noch mehr gefährdet hätte, Angsthysterie war eher gegenüber dem „Klassnefeind“ angeagt.

  7. Es zeichnet sich ab, dass „Corona“ eher zu einer Zeitungsente wird.

    „Die Frage hier ist dann allerdings, muss ich beweisen, dass ich gesund bin, oder muss die Polizei beweisen, dass ich krank bin?“
    Die Polizei darf nicht, ohne vorhandenen Tatbestand, ohne Hinweis und auf bloßen Verdacht hin die ganze Bevölkerung in Haft nehmen. Das mit den 50 : 50 halte ich für ein Gerücht.

    Der Beitrag befasst sich mit den Hinweisen von Beate Bahner, die alles präzisiert hat und Verfassungsklage eingereicht hat (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung). Das ist ein 36‑Seitiges Papier.
    Dieser Beitrag ist nicht mehr aktuell und somit hinfällig.

  8. Die Frage ist doch: Wer muß was beweisen? Muß der einzelne Bürger beweisen, daß er nicht infiziert bzw. krank ist oder ist es nicht vielmehr so, daß der Staat bzw. deren Behörden beweisen müssen, daß jemand infiziert und erkrankt ist?

    Ich bin kein Jurist, aber mein Rechts-/Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, daß die Beweislast beim Staat und nicht beim Bürger liegen muss. Und ich meine die Formulierung des Infektionsschutzgesetzes, welches auf Einzelpersonen abstellt, zeigt auch in diese Richtung, so daß pauschale Maßnahmen gegen nicht (nachweislich) Infizierte und Kranke nicht ergriffen werden dürften. Und „nachweislich infizierte“ scheidet m.E. auch aus, weil die Tests sehr mangelhaft sind. Erst recht Leute, bei denen es nur vermutet wird, weil die Betreffenden Kontakt zu „Infizierten“ (?) bzw. Erkrankten hatten.

  9. Einschränkung der Grundrechte hat schon niemanden bei Einführung des SGB I-XII vor über 15 Jahren gestört.

    Sanktionen auf Null, die verfassungswidrig sind, etc..

    Oder Einschränkung der Freizügigkeit bei Hilfeempfängern, der Wohnungswahl, der Wahl der Arbeit, etc..

    Und Sippenhaft von Partnern und Eltern von Hilfeempfängern, etc..

    Ebenso wird in Krankenhäusern, Altenheimen, etc. schon lange Freiheitsentzug betrieben und Leute werden an Betten gefesselt, etc..

    Wen hat das gekümmert?

    Wie gesagt, ich finde es vollkommen überzogen, wenn die Leute hier jammern, wie es die Linken jetzt tun. Die sehen sich auch ihrer Freiheiten beraubt und ich finde das einfach nur gut.

  10. Nur zu den gröbsten Fehlern bzgl. der Aussagen zu Frau Bahner:
    1) „. Die Grippe-Saison 2017/2018 hatte mit ca. 25.000 Toten eine viel höhere Todesanzahl, als die, die Experten mit Corona diesmal erwarten (heutiger Stand nach JHU )…“ Gleich 2 Fehler in einem Satz! Es werden die Gesamttoten der Grippesaison mit den derzeitigen Toten von Corona verglichen – also klassisch Äpfel mit Birnen. Die 25000 Toten sind der Unterschied zwischen der Todeszahl im Winter zu der im Sommer. An Grippe sind ca. 1700 nachweislich gestorben.
    2) Zum Infektionsschutzgesetz: „Anordnung von Quarantäne – allerdings nur bei Verdacht auf Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber“. Das ist eine bewusste Falschaussage. Bei diesen Krankheiten ist Quarantäne in Krankenhäusern o.ä. vorgeschrieben. Im folgenden Satz des IfSG wird dann für andere Kranke Quarantäne „in anderer geeigneter Weise“ zugelassen.
    3) „Frau Bahner hält die landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften für rechts widrig, da hier, wie beim Einkaufen in Lebensmittelgeschäften keine Ansteckung gegeben sei.“ Das ist ein Strohmannargument. Die Lebensmittelgeschäfte bleiben offen, weil sie unbedingt notwendig sind und nicht, weil man sich dort nicht anstecken kann.

    • 4) Sind Ladeninhaber also nachweislich nicht infiziert oder gefährdet, dann darf ihnen gegenüber auch kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden“. Kein Ladeninhaber kann derzeit nachweisen, dass er nicht infiziert oder gefährdet ist! Also ist ein Tätigkeitsverbot auch aus Sicht von Frau Bahner i.o..
      5) Zum Test: „ca. 50% falsch positive Ergebnisse“. Das sind klassische Fakenews aus dem Internet, die dort immer wieder auftauchen aber nie begründet werden – auch hier nicht. Bisher wurden keine „falsch positive Ergebnisse“ festgestellt (Validierung des Tests).
      6) Zur Tröpfcheninfektion: „z.B. beim Nießen direkt auf die Schleimhäute des Gegenüber“. Klassisches Strohmannargument. Tröpfcheninfektionen laufen nicht so ab – sollte der Autor als Naturwissenschaftler eigentlich wissen.
      7) „Der PCR-Test von Drosten findet dann u.U einen Abschnitt eines anderern Corona-Virus?“ Diese Frage geht völlig an den Eigenschaften des Tests vorbei. Es können damit zwar auch andere Corona-Viren ermittelt werden aber nur den Covid-19-Virus gibt es beim Menschen. Die Frage ist daher nur für Fledermäuse und Kühe berechtigt.
      Fazit: Ein beachtlicher Cluster an Falschaussagen!

      • Sehr geehrter Herr Langer,
        vielen Dank für ihre Ausführungen.
        Zu Punkt 5 : Soweit mir bekannt, wurde das Zulassungsverfahren für den PCR Test stark abgekürzt. Trotzdem wird er weltweit angewendet. Die Kritik an diesem Test, stammt von angesehenen Ärzten und Wissenschaftlern. Also, hier von klassischen Fakenews zu reden, ist eine reine Verbalaussage. Als Drosten darauf angesprochen wurde, verwies er auf eine sehr groß Anzahl von Tests. Wann will er die durchgeführt haben? Ich habe mich bei seinen Ausführungen, ein wenig wie in einer Verkaufsveranstaltung gefühlt. Was kostet so ein Test? Ein Schelm, der böses denkt…

        • Sehr geehrter Herr Ballnath,
          das Zulassungsverfahren wurde abgekürzt aber nicht aufgehoben. So wurden eine Validierung durchgeführt und es traten keine falsch positiven Ergebnisse auf. Das schließt nicht aus, dass es solche Ergebnisse geben kann aber eben nicht mit 50% wie im Artikel behauptet. Irgendeine Untersuchung, die diese 50% (oder auch die oft genannten 30%) auch nur andeutet, habe ich nicht gefunden.
          Zweiter Punkt: In Deutschland werden zu großen Teilen Personen getestet, die schwere Symptome wie die Lungenentzündung haben. Diese Lungenentzündung ist atypisch. D.h. sie verläuft anders als andere Lungenentzündungen – man kann also das Virus am Verlauf der Lungenentzündung erkennen. Wenn die 50% falsch positiv stimmen würden, dann müssten auch 50% der Patienten mit dieser besonderen Lungenentzündung keine Covid-19-Infektion haben. Woher kommen dann aber diese besonderen Symptome?
          MfG

          • Eine atypische Lungenentzündung ist jetzt ja keine so besondere Lungenentzündung. Sondern halt eine Lungenentzündung, die nicht durch Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) hervorgerufen wurde, sondern andere Erreger, meistens Mykoplasmen, Chlamydien, Legionellen oder Viren.
            Gewöhnlich ist eine atypische Lungenentzündung – und das sind 20-30% der „ambulant“, also außerhalb des Krankenhauses erworbenen Pneumonien – mit *milderen* Symptomen verbunden als die typische … (Sie wird auch als „kalte“ Lungenentzündung bezeichnet, weil es gewöhnlich *kein* hohes Fieber gibt …)
            Ob es rein durch Viren verursachte Lungenentzündungen gibt, ist umstritten. Zwar können bei einer Lungenentzündung oft Viren nachgewiesen werden, allerdings werden gleichzeitig auch meist Bakterien in der Lunge gefunden. Deshalb nimmt man an, dass bei einer viralen Infektion der Lunge eine Infektion mit Bakterien erleichtert wird. Dies wird als bakterielle Superinfektion bezeichnet und hat meist einen schwereren Krankheitsverlauf.
            Die häufigsten Viren, die bei Lungenentzündungen eine Rolle spielen, sind Influenza-Viren und andere sogenannte respiratorische Viren, also natürlich z.B. auch die endemischen Coronaviren.
            Und ja, wir hatten auch vor SARS-CoV-2 etwa 500.000 Lungenentzündungen im Jahr in Deutschland, hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten.

      • @U. Langer
        Es gibt wenigstens 3 weitere Coronaviren, die den Menschen befallen. Diese Viren können zu falsch positiven Testergebnissen beim jetzigen Virus führen. Im Moment sind diese alternativen Viren allerdings kaum im Umlauf.

        Wieviele Menschen sich im Supermarkt angesteckt haben, würde mich auch mal interessieren.

      • @3: Sie haben vielleicht auch schon von dieser Studie gehört. Zhuang, Shen, Zeng, Mi, Chen, Liu, Pei, Qi, Li: Potential false-positive rate among the ‚asymptomatic infected individuals‘ in close contacts of COVID-19 patients, 05-Mrz-2020 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/32133832
        „Ergebnisse: Nimmt man die Infektionsrate der engen Kontakte und die Sensitivität und Spezifität der berichteten Ergebnisse als Punktschätzungen, so lag der positive Vorhersagewert des aktiven Screenings nur bei 19,67%, die falsch-positive Rate der positiven Ergebnisse dagegen bei 80,33%. Die Ergebnisse der multivariat-probabilistischen Sensitivitätsanalyse stützten die Ergebnisse des Basisfalls mit einer Wahrscheinlichkeit von 75% für die falsch-positive Rate positiver Ergebnisse über 47%. Schlussfolgerungen: Bei den engen Kontakten von COVID-19-Patienten könnte fast die Hälfte oder sogar mehr der im aktiven Nukleinsäuretest-Screening gemeldeten „asymptomatischen Infizierten“ falsch-positiv sein.“
        Ja, zurückgezogen. Letztlich aus unbekannten Gründen, und ja, die Autoren leben in der VR China …
        Wobei aber natürlich 80% Falsch-Positive kein Wunder sind, solange die Nicht-Infizierten in der getesteten Gruppe deutlich überwiegen, und der Test (wie alle PCR-Tests vor ihm, mit typischen Raten von 20, 30, 40%, und gelegentlich auch 77%) auch falsch-positive Resultate zeitigt. Wenn nur 2,5% infiziert sind, aber der Test 10% falsch-positiv auswirft, haben sie etwa 80% Falsche unter den Positiven …

        Auch bei anderen Tests spricht man von „moderate specifity“ bei 80%, und „high specifity“ bei 98% (und bei der Sensitivität, der Wahrscheinlichkeit, Infektionen tatsächlich zu finden, bei 50% von „low sensitivity“, und 90% „high sensitivity“ …)

    • Der Sommer ist bald da und wie rechnen Sie dann?
      „An Grippe sind ca. 1700 nachweislich gestorben“. Aha. „nachweislich“. kann stimmen.
      Komisch nur, dass die Zahl 25.000 bisher als hochgerechnet galt.
      Und wie halten Sie es mit „nachweislich“ bei den sogenannte Coronatoten?
      Zählt da nur der Lügentest mit der nach oben offenen Drostenskala – egal ob Krebs, Lungenentzündung oder Autounfall die entscheidende Komponente war?

      Letzten Endes sind die Folgen in der Praxis nicht da – und das kommt nicht von dem Corona-Terror der Staatsgewalttäter.
      In verschiedenen Ländern ist der Staatsterror unterschiedlich aber es gibt keine Korrelation zwischen den Terrormaßnahmen und dem Infektionsverlauf.
      Ein absolut untergeordnetes Gesetz darf das GG nicht in dieser Form außer Kraft setzen. Wenn es so wäre , dann kann man das GG gleich wegschmeißen.
      In Artikel 1 Abs 3 wird die sogenannte staatliche Gewalt an die nachfolgenden Artikel gebunden. Das GG steht über dem Staat, die Artikel 2-19 sind Abwehrrechte gegen den Staat.

      Anstatt das sich anstecken als die natürlichste Sache der Welt zu nehmen, die sie nun einmal ist – wird nunmehr dies als Verbrechen deklariert. Dümmer gehts nicht.

      Soll ab sofort jeder mit all dem Drosten- und Gates- Zeug vollgespritzt werden, um festzustellen, ob der keimfrei ist? Dann kann man ja gleich alle Menschen zu tode desinfizieren udnd das Leben überhaupt abstellen. Gates hat es ja auch gesagt, dass er die Anzahl der Menschen drastisch reduziert sehen will.

      Meine Grundrechte sind mit den Drostisten nicht verhandelbar!
      „Annahmen“, „geschätzt“, „hin- und hergerechnet“, „grobe Stellschraube“.
      Das sind die Argumente eines Lobbydrosten. Naja der Test verkauft sich gut was?
      Meine Grundrechte sind ein so hohes Gut, da dürfen die heutigen Staatgewaltpfuscher eben gerade nicht so leichtfertig heran, wie sie es jetzt machen.
      beste Grüße.

  11. Da ich oben zitiert werde, melde ich mich nochmal.

    Ich bin juristischer Laie. Im Infektionsschutzgesetz finde ich unter §28 (1):
    „[…] Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

    Dr. Erfurth, deckt das nicht die Einschränkung der Grundrechte ab, aufgrund des Ermessensspielraums, den Justus Lex dargestellt hat?

    • die Einschränkungen dürfen nur minimal sein, es ist kein Freibrief für maximale Einschränkungen. Und sie müssen Sachbezogen, d.h. auf diejenigen bezogen sein, von denen eine Gefahr ausgeht, also den festgestellten(!) Kranken.
      Zitat: „Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt…“
      Selbstverständlich werden dann eben nicht die Gesunden bzw. nicht als krank Festgestellten mit Einschränkungen belegt.
      Und schon gar nicht steht dort, „stellt ein mediengeiler Virologenlobbyist irgendwelche Annahmen oder Schätzungen fest, dann gilt der Ausnahmezustand bis Herr Gates seine Impfstoffe fertig hat. Das GG verliert dann seine Gültigkeit so lange Spahn will“. Steht da nicht. Ganz ehrlich jetzt.
      Es steht dort auch nicht, dass der Mensch beweisen soll dass er gesund ist.
      Je länger die Staatsgewalttäter so agieren desto Vorsatz! Ein Staatsvirologe ein StaatsRobertkochtVirenInstitut ein Ermächtigungsspahn ein Einheitspropaganamedienhaufen.
      Gegenstimmen – verboten – abgeschaltet – kriminalisiert, GG 5 obsolet.
      Dahin geht die Reise. Mit oder ohne Klopapier.

    • „…aufgrund des Ermessensspielraums, den Justus Lex dargestellt hat?“ je größer der Ermessensspielraum, desto näher kommt man der Willkür. Die juristische Bewertung durch Justus Lex basiert nahezu ausnahmslos auf dem Ermessenspielraum, sie ist daher bei genauer Betrachtung juristisch willkürlich.

  12. Korrekturfassung zu meinem Kommentar von 18.29 Uhr (Copy-Paste-Fehler):
    ————————————————————————-

    Mir fehlt ein Eingehen auf Satz 2 des Absatzes (1) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

    ———————–
    § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    (1)
    Satz 1: Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.

    >> Satz 2: Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
    ———————-

    Weder Frau Bahner noch der Autor dieses Beitrags gehen auf Satz 2 ein. Satz 2 stellt die gesetzliche Grundlage für alle derzeit umstrittenen Maßnahmen dar und ist Bestandteil des IfGS in der Fassung vom 20. Juli 2000, wurde als NICHT kurzfristig geändert.

    Alle Ausführungen von Dr. Erfurth zu der Frage, ob jemand erkrankt ist oder nicht, sind damit unerheblich.

    • Was sind für Sie „übertragbare Krankheiten“??? Da hat Ihre Juristerei wohl ein Definitionsproblem! Nennen Sie mir eine Infektionskrankheit, die nicht „übertragbar“ ist. Nach Ihrer Auslegung müssten ja nach jedem Huster und jedem Niesen der ganze Apparat in Gang gesetzt werden ……

      Kennen Sie eigentlich Ihren eigenen „Infektionsstatus“? Welche „Gefahr“ stellen Sie persönlich (bewußt oder unbewußt) für Ihre Umwelt dar?

  13. Frau Bahner hat ganz gewiss kein Examen im Lotto gewinnen. So hat sie bereits 3 Verfassungsbeschwerden gewonnen. Und das ist nun mal die Königsklasse ini der Juristerei.
    Alle die ihre Klage mit Häme und Spott begleiten sind entweder juristisch nicht so gut drauf oder verfolgen andere Ziele. Es ist ja nicht mehr obsolet, sich den Herrschenden als Denunzianten von Fachkollegen anzudienen.

    Hier noch ein Link zu einem sehr aufschlussreichen Interview, welches die Position von Frau Bahner untersetzt:
    https://www.youtube.com/watch?v=5js9eq0bomw

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