Sechs kurze Begrün­dungen für die Verfassungs­widrigkeit des Shutdown in Deutsch­land

Shutdown: Recht oder Unrecht? Bild: Thorben Wengert / Pixelio.de

Von Peter Nahamowitz
Der Shutdown-Beschluss vom 23. März 2020 brachte, nachdem zuvor Großveranstaltungen untersagt und Schulschließungen verfügt worden waren, Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote und die Schließung aller Restaurants, Cafes, Bars und Hotels. Mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken mussten alle Geschäfte schließen. Mit diesen Anordnungen waren weitrei­chende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und Unternehmen verbunden, und zwar vor allem in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 2 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), die Freizügigkeit (Art. 11), die Berufs­freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie in die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG). Zweck des Shutdowns war die Verlangsamung des Infektionsgeschehens, um den Krankenhäusern Gelegenheit zu geben, ihre Kapazität an Intensivbetten so zu erhöhen, dass alle schwer an Corona Erkrankten versorgt werden könnten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG beurteilt sich die Verfassungsmäßigkeit von Grundrechtsein­griffen nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der 1.Geeignetheit, 2. der Erforderlichkeit und 3. der Zweck/Mittel- Proportionalität des Eingriffs.

1. Die Reproduktionszahl ( R )

Auf den ersten Blick scheint der Shutdown erfolgreich und damit geeignet i. S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewesen zu sein, die Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen Denn die sog. Reproduktionszahl ( R ), die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter ansteckt, war von ursprünglich deutlich über 3 auf knapp unter 1 gesunken. Im Zuge dieses Erfolgs haben die Krankenhäuser denn auch erhebliche Überkapazitäten im Intensivbereich aufgebaut, was den Anteil der freien Betten an der Gesamtzahl der Intensivbetten z. B. in Bayern auf 51 % ( zweithöchster Wert ) und in Berlin auf 31 % (niedrigster Wert ) erhöht hat ( Handelsblatt vom 24./25./26. April 2020,S. 33 ). Der genauere Blick anhand einer Kurve mit den Zahlen des Robert Koch Instituts ( RKI ) zeigt aber, dass R schon drei Tage vor dem Shutdown auf unter 1 gesunken war und seitdem leicht unterhalb dieser Marke gependelt hatte, ohne weiter deutlich zu sinken ( vgl. die Grafik ). Dieser Zustand dauert bis heute an ( Mitte Mai ). Damit wäre dem Shutdownbeschluss das Testat der Geeignetheit i.S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu versagen.

Das RKI wendet freilich ein, dass der R-Wert das reale Geschehen „etwas überschätzt“, vor allem weil die Testkapazitäten stark erhöht worden seien (17. Epidemiologisches Bulletin des RKI ). Unterstellt, der R-Wert läge in Wahrheit 0, 2 – 0, 3 Punkte niedriger, also etwa bei 0, 6. ändert das nichts an der Feststellung,, dass der entscheidende Abstieg vom hohen R-Sockel von über 3 auf unter 1 bereits vor dem Shutdown erfolgt ist. Und dass aus der geringen Verbesserung des R-Wertes seitdem die Geeignetheit des Shutdown i.S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht hergeleitet werden kann.

Der Umstand, dass R bereits drei Tage vor dem Beschluss des Shutdown auf unter 1 gefallen war, lässt aber auch die weitere Frage entstehen, ob dieser überhaupt erforderlich war, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Die Bundeskanzlerin hatte zuvor mehrfach für R die Zahl 1 als Ziel genannt. Es ist aber m.E. nicht auszuschließen, dass damit nur ein Zwischenziel, nicht aber das Endziel bezeichnet war. Und in der Tat gehen ja auch beim Stand von unter 1 die Neuinfektionen weiter.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass unter dem Gesichtspunkt des Reproduktionswertes R der Shutdownbeschluss zwar erforderlich, nicht aber geeignet i.S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes war.

2. Die französische Studie zur Gefährlichkeit des Coronavirus

Diese umfassende französische Studie mit dem bereits alles sagenden Titel „ SARS-COV-2: fear versus data“ ( sinngemäße Übersetzung etwa: Die Coronafurcht ist durch die Datenlage nicht gerechtfertigt ) war am 19. März. in einer internationalen Fachzeitschrift, also vier Tage vor dem Shutdownbeschluss, veröffentlicht worden ( Roussel et al. 2020 ). Gegenüber allen naiven Versuchen, sie aus der Laienperspektive zu kritisieren, sei darauf hingewiesen, dass Veröffentlichungen in internationalen Fachzeitschriften immer ein strenges Auswahlverfahren ( peer review ) zu durchlaufen haben. Die Studie belegt an einer großen Zahl von Probanden, dass Sars-Cov-2 in seiner Gefährlichkeit nur der eines alltäglichen Coronavirus entspricht, von denen gegenwärtig in Europa und auch in Deutschland ein knappes halbes Dutzend aktiv ist.. Seine Letalitätsrate liegt bei 1,3 %, die der untersuchten normalen Coronaviren bei 0, 8 %, was keinen signifikanten Unterschied darstellt. Eine Letalitätsrate von 1,3 % bedeutet, dass auf 100 000 Infizierte 1300 Tote kommen, eine sehr geringe Anzahl in Anbetracht der in der Öffentlichkeit kolportierten und von der Politik erwarteten Opferzahlen. Dabei ist diese Zahl nicht bereinigt, d.h. sie umfasst auch die sehr große Zahl derjenigen, die nicht „an“, sondern nur „mit“ Corona verstorben sind.

Es ist Aufgabe des auf Epidemien spezialisierten RKI, die einschlägigen nationalen und internationalen Publikationen im Auge zu haben, und zwar gerade im Vorfeld einer für die Grundrechtsausübung in Deutschland so bedeutsamen Entscheidung wie die des Shutdown. Es hätte dann unverzüglich die Bundesregierung informieren müssen und diese hätte auf den Shutdown verzichten, zumindest die Entscheidung aussetzen müssen. Ein „Beurteilungsspielraum“ oder besser: eine Einschätzungspärogative, stand dem den Shutdownbeschluss umsetzenden Verordnungsgeber angesichts der beispiellosen Schwere des Grundrechtseingriffs und der Eindeutigkeit des Forschungsergebnisses nicht zu.

3. Die Kurve der täglichen Neudiagnosen

Der Hannoveraner Ökonom Stefan Homburg hat in einer sehr professionellen statistischen Operation anhand der Daten der Johns-Hopkins-Universität zu den täglichen Corona-Neudiagnosen in Deutschland eine Kurve erstellt. die vom 2. März an deutlich ansteigt bis zu ihrem Peak um den 30. März herum, um dann bis zum 27. April.fast ebenso deutlich zu fallen ( siehe die Graphik ). Diese Daten eilen freilich dem realen Infektionsgeschehen voraus, denn nach Schätzung des RKI dauert es von der Infektion bis zur offiziellen Registrierung durchschnittlich 17 Tage. Das bedeutet, dass der Peak bereits am 13. März lag. Zu diesem Zeitpunkt waren Großveranstaltungen bereits verboten worden (9. März), die Schulschließungen (16. März) und vor allem der Shutdownbeschluss (23. März) folgten erst deutlich später. Beide Maßnahmen können den Abstieg vom Peak mit 7000 täglichen Neudiagnosen auf nur noch 1500 Ende April nicht verursacht haben, eine gewisse Wirkung dürfte das Verbot von Großveranstaltungen gehabt haben. Der Abstieg vom Peak erfolgte vielmehr gemäß der inhärenten Dynamik des Epidemieverlaufs, der Shutdown war dazu nicht erforderlich. Auch in Staaten wie Südkorea, Schweden und Taiwan, die auf Shutdowns verzichtet haben, zeigte sich der für Epidemien typische Verlauf einer schnell ansteigenden und dann rasch abfallenden Kurve. Zu einer exponentiell anwachsenden Viruswelle kam es nirgends (Homburg 2020).

Aus dem Gesagten folgt in verfassungsrechtlicher Hinsicht, dass der Shutdownbeschluss vom 23. März nicht erforderlich i.S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes war. Die Daten des RKI, das seit Anfang Mai plötzlich ebenfalls die Zahlen der täglichen Neudiagnosen zeigt, belegen, dass der Abstieg weitergegangen ist und sich seit Anfang Mai um die Zahl 900 eingependelt hat. Die z.T. künstlich in Deutschland geschürten Befürchtungen einer „zweiten Welle“ sind irreal, hierzulande hat es in den letzten 100 Jahren bei keiner Infektionswelle ein derartiges Phänomen gegeben ( Bhakdi 2020 a ).

4. Der Vergleich mit der Grippewelle 2017 / 2018

Ein weiteres Argument gegen die allerorten, vor allem von der Politik, vorgebrachte Auffassung, der Shutdown sei zur Verhinderung der Überlastung der Krankenhäuser und zum Schutz des Lebens vieler erforderlich gewesen, ist praktischer Natur. Die Grippewelle im Winter 2017/2018 verursachte 25 000 Tote in Deutschland. Das führte aber zu keiner Zeit zu einer öffentlichen Erregung oder zu Forderungen nach einer staatlichen Reaktion. Eine solche ist auch nicht erfolgt. Nach Sucharit Bhakdi war dieser Grippeerreger um ein Vielfaches gefährlicher als Sars-Cov-2 (Bhakdi 2020). Die Frage stellt sich, warum war damals eine staatliche Reaktion auf die tausendfachen Todesfälle nicht erforderlich, in der gegenwärtigen Situation mit viel geringeren Opferzahlen aber ja. Die Antwort kann nur lauten, die vor knapp zwei Monaten erfolgte staatliche Brachialreaktion war ebenfalls nicht erforderlich.

Warum diese unglaublich heftige staatliche Reaktion auf das Coronavirus? Sachliche Gründe dafür gab es, wie gezeigt, nicht. Ich vermute, dass es eine Mischung aus Panik ( angestachelt durch gewisse Virologen, vor allem das Robert Koch Institut ), Herdentrieb (angesichts der Vielzahl von brachial gegen das Coronavirus vorgehender Staaten) und (gleichsam immanentem ) narzistischem Regulierungsdrang der politischen Elite war.

Aus den Argumenten folgt, dass die Brachialmaßnahme des Shutdown nicht erforderlich war, um eine Umkehr des Infektionsgeschehens zu erreichen. Mit der Verneinung der Erforderlichkeit ist die Erörterung der Zweck/Mittel-Proportionalität als des dritten Erfordernisses des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzess entbehrlich. Der Shutdownbeschluss vom 23 März 2020 ist verfassungswidrig.

Formalrechtlich erfolgte der Beschluss als Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers gem. der Ermächtigung im neuen § 5 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes. Die Länder haben eigene Coronaverordnungen erlassen. Grundsätzlich verfügt der Verordnungsgeber (ähnlich wie der Gesetzgeber) über eine Einschätzungsprärogative bezüglich der Gefährdungslage und der Art der zu ergreifenden Maßnahmen, welche der Richter zu respektieren hat. Im Fall eines derart intensiven Grundrechtseingriffs wie des Shutdown allerdings ist die Einschätzungsprärogative auf Null geschrumpft und die richterliche Kontrolle wird zur Vollkontrolle. Die Bewertung der eben vorgebrachten Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit des Shutdown obliegt daher allein dem Gericht. Geht alles mit rechten Dingen zu, müsste es ebenfalls zum Verdikt der Verfassungswidrigkeit kommen.

Der Grundrechtsverstoß kann von jedem selbst, unmittelbar und gegenwärtig von den staatlichen Maßnahmen Betroffenen im Wege der Verfassungsbeschwerde gemäß Art.93 Abs.1 Nr. 4 a GG geltend gemacht werden, über die das BVerfG im Wege der sog. Vorabentscheidung gem § 90 Abs. 2 S.2 BVerfGG vor Erschöpfung des Rechtswegs entscheiden kann. Da die Coronaverordnungen, z.B. die Hotelschließungen, keines Vollzugsaktes bedurften, ist das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit gegeben, solange das Verbot besteht. Das Problem ist, dass das BVerfG frei ist in seiner Annahmeentscheidung und eine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde nicht zu begründen braucht. Die Brisanz einer Entscheidung des BVerfG, welche einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zentrale Maßnahme des Shutdown stattgibt, liegt auf der Hand. Das könnte das Gericht zu einer Verweigerung der Annahme verleiten. Als weiterer Rechtsweg gegen die Coronaverordnungen bliebe dann nur das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGo vor dem OVG.

5. Der Shutdownverlängerungsbeschluss vom 15. April 2020 und die Heinsbergstudie

Wir kommen nun zur verfassungsrechlichen Prüfung des Shutdownverlängerungsbeschlusses vom 15. April. Der Verlängerungsbeschluss vom 15. April brachte nur zögerliche Lockerungen. Vor allem kleinere Geschäfte, Autohäuser, Buchläden und Frisöre durften wieder öffnen, für die Schulen gab es partielle Lockerungen. Wie es sich für einen föderalen Staat gehört, wurden diese Erleichterungen in den Bundesländern durchaus unterschiedlich umgesetzt. Beibehalten am 15. April aber wurde das grundsätzliche Kontaktverbot. Geschlossen blieben Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 800 qm, alle Hotels und Restaurants so­wie die Kitas, wobei es auch hier zu föderalen Abweichungen kam.

Da der Verlängerungsbeschluss grundsätzlich die Restriktionen des Erstbeschlusses beibehalten hat, gelten alle eben gegen diesen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Argumente ebenfalls. Der Fall des Verlängerungsbeschlusses hat aber ein Spezifikum insofern, als die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse von durchaus verfassungsrechtlicher Bedeutung unmittelbar vorausgegangen war.

Eine Anfang April von einer Forschergruppe um den Bonner Virologen Hendrik Streeck erhobene repräsentative Stichprobe mit 1.000 Probanden in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Gangelt im Kreis Heinsberg hatte nämlich als Zwischenergebnis nach der Untersuchung von 500 Probanden die äußerst geringe Letalitätsrate von 0,37 % der Infizierten er­bracht, wie auf einer Pressekonferenz am 9. April in Anwesenheit von NRW-MP Armin Laschet von Streeck mitgeteilt wurde. Diese Letalitätsrate von 0,37 %, welche das Ergebnis der französischen Studie noch weit unterschreitet, wurde von Streeck Anfang Mai in seinem Endbericht bestätigt. Das wären 370 Tote auf 100.000 In­fizierte und 740 Tote auf 200 000 Infizierte, wobei die Infiziertenzahl in Deutschland gegenwärtig (Mitte Mai) ungefähr 170 000 beträgt. Diese Zahlen weisen SARS-CoV-2 als ein weitgehend harmloses Virus aus. Hinzu kommt, dass die weit überwiegende Zahl der Toten keine „an“ Corona gestorbene Toten sind. Sucharit Bhakdi berichtet von einer amtlichen Zählung der italienischen Regierung, nach der nur 12 % der sog. Coronatoten tatsächlich „an“ dem Virus gestorben waren (Bhakdi 2020 a) – eine Zahl, die in den deutschen Medien nie auftauchte und die der Zählung des Hamburger Rechtsmediziners Klaus Püschel von Null „echten“ Coronatoten nahe kommt.

Im Endergebnis heißt das, dass in Deutschland bei 170 000 Infizierten die Zahl der „echten“ Coronatoten bei unter 100 liegt. Angesichts dieser unglaublich niedrigen Zahl ist evident, dass die deutsche Coronapolitik mit all ihren rigiden Einschränkungen, ihrem großen sozialen, die berufliche Existenzvernichtung einschließenden Leid, ihren erheblichen gesundheitlichen Schäden infolge unterlassener Operationen und Behandlungen und ihren exorbitanten Kosten für Staat und Gesellschaft außerhalb jeder Erforderlichkeit liegt und auch jede Form von Zweck/Mittel-Proportionalität sprengt und damit verfassungswidrig ist. Wer sagt, auch bei 100 Toten sei jeder Tote einer zu viel und der Staat zu jeder Anstrengung verpflichtet, den Tod zu vermeiden, der sei daran erinnert, wie ungerührt Öffentlichkeit und Staat die 25 000 Grippetote im Winter 2017 / 2018 hingenommen haben

6. Zum Abschluss: der Blick aus der Vogelperspektive nach John Ioannidis und Sucharit Bhakdi

John Joannidis lehrt an der amerikanischen Eliteuniversität Stanford und ist einer der meist zitierten Wissenschaftler der Welt, sein Spezialgebiet ist die sog. Metaforschung (das ist die kritische wissenschaftliche Begutachtung der Methoden und Ergebnisse der vorliegenden Forschung ). Zum 4, April 2020 hat er eine Studie vorgelegt, nach der gemäß amtlicher Zahlen bei den Jahrgängen 80 und älter unter 10 000 Personen in Deutschland 2 Coronatote, in Schweden 4 und in Italien 17 Coronatote zu verzeichnen waren ( vgl. die folgende Graphik ).

Die Graphik erfasst nur die Menschen von 80 Jahren und älter, weil unter dieser Altersgrenze zu wenig Todesfälle für eine statistische Erfassung vorlagen.

Nach einer Einschätzung von Sucharit Bhakdi, ebenfalls anhand amtlicher Zahlen je 10 000 Einwohner, hatten sich die Todeszahlen in Deutschland und Schweden bis Ende April vervierfacht, in Italien verdreifacht (auf 8 und 16 bzw 50 Tote). Die untere Graphik zeigt rechts nun für Deutschland die seit langem beobachtbare Verteilung der gegenwärtig 80 Jährigen auf die unterschiedlichen Todesursachen im Rahmen einer Gesamtsterblichkeit von 1200 Todesfällen. An Koronaren Herzkrankheiten ( KHK ) verstarben etwa die Hälfte, an Krebs etwa ein Drittel und an Atemwegserkrankungen etwa 10 %. Links auf der Graphik befinden sich die Balken für die Coronatoten in Deutschland, Schweden und Italien. Sie sind winzig klein im Fall Deutschlands und Schwedens, und sehr klein sogar im Fall Italiens. Dabei ist auch hier in Rechnung zu stellen, dass alle Coronatoten erfasst sind, also auch die nur „mit“ Corona Verstorbenen. Von dieser Zahl dürften etwa nur 12 % echte Coronatote sein.

Der Blick aus der Vogelperspektive löst sich von der isolierten Fixierung auf die Coronazahlen und stellt diese in den Gesamtzusammenhang der Sterbefälle in einem Land. Dadurch tritt die verschwindend geringe Bedeutung der Coronasterbefälle plastisch hervor – mein letztes Argument gegen die Erforderlichkeit des Shutdowns in Deutschland.

Quellenverzeichnis

Bhakdi, Sucharit 2020: Offener Brief an die Bundeskanzlerin, Video vom 29.3.

Ders., 2020 a, bei Punkt.Preradovic, Video vom 25. 4.

Homburg, Stefan 2020: Statistik widerspricht Lockdown, RP ONLINE, vom 27.4.

Roussel, Yanis et al. 2020: SARS-CoV-2: fear versus data, in: International Journal of Antimicrobial Agents, 19 March.

Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover und ist seit 2007 im Ruhestand. Er lehrte jahrzehntelang Wirtschaftsverfassungsrecht  an seinem Fachbereich in Hannover.

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26 Kommentare

  1. @Dietrich Dörner
    20. Mai 2020 um 23:50

    „An alle Leser, nehmen Sie U. Tengler nicht ernst. Er bedient sich der Kunstgriffe 8 und 38 nach Schopenhauers Zusammenstellung eristischer Dialektik, oder auf deutsch, unfairer Kunstgriffe, um ein Streitgespräch zu gewinnen.“

    Ich kann mich nicht erinnern (ich bin hier schon seit Jahren im Forum unterwegs…), dass ein Schreiber vor einem anderen gewarnt hat.

    Das mir von Ihnen angedichtete Problem der „Argumentationslosigkeit“ trifft wohl eher auf Sie zu, wenn Sie sich zu solchen „Hinweisen“ hinreißen lassen müssen. Leider hat Schopenhauer Ihre Art von „Kunstgriff“ nicht vorgesehen, für solche Charaktere hat wohl seine Fantasie nicht gereicht …..

  2. Im Jahre 2012 wurde eine Katastrophen-Risikostudie erstellt. Diese lag der Bundesregierung als Drucksache Nr.17/12051 am 03.01.2013 vor. Seit diesem Tag ist nichts geschehen. Ab S.55 der Drucksache wird explizit die „Pandemie“ und deren Planungsvorgaben behandelt.
    Sieben Jahre lang haben die Regierungen Merkel sich dem Gender-Klima-Migrations-Wahn hingegeben und Energien gewendet.
    Noch am 1.2.20 verschenkte unser Außen…X 5,4 Tonnen und am 18.2.20 nochmals 8,7 Tonnen Klinikbedarf für Notfälle an China. Unsere Kliniken und Altenheime wurden sozusagen damit verschont und noch nicht einmal in Betracht gezogen.
    Dieses Verhalten der Regierung Merkel war schändlich und skandalös.
    Denke ich an die schutzlos Verstorbenen aus den Seniorenheimen, die ohne diese beispielose Schlamperei noch leben könnten, dann …………
    Für unsere Gesundheitsvorsorge waren zu diesem Zeitpunkt für dieses Jahr 19 Mrd. € und für Asylanten 48 Mrd € reserviert. Da erkennt man wahrlich Prioritäten.
    Mit ungeheurem Propagandaaufwand der ÖR + MSM wird nun die Regierung hochgelobt um ihr unsägliches Versagen in einen beispielhaften Erfolg umzuschreiben.
    Für den Schaden, den diese Herrschaften anrichteten und weiterhin anrichten, sollten sie zu passender Zeit zur Verantwortung gezogen werden.

  3. Die Sterbezahl von 25.000 in der Grippesaison halte ich für übertrieben. Laut KI gab es 1647 laborbestätigte Tote.
    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-grippevergleich-101.html
    (mit Tabelle der Toten seit 2001)
    25000 ist eine „Exzess Schätzung“. Man nimmt an, daß die Totenscheine nicht korrekt ausgestellt sind und wie viele an der Grippe gestorben sind und nicht an Lungenentzündung etc. Da wird dann geschätzt, weil man sonst keine Zahlen hat. Man vergleicht mit den mittleren Sterberaten der vergangenen 5 Jahre und wenn die Gestorbenen z.B. 2017/18 diese Zahl überschreiten, dann sind das eben diejenigen die man der Grippe zuordnen muss. Deswegen gibt es auch in einem Jahr, wie 2005/6 od. 2009 – 11, 0 Tote und im anderen 18.000 oder mehr.
    Das Ärzteblatt (Nov. 2015) klärt weiter auf.
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/170864/Influenza-Woher-kommt-die-Zahl-der-Todesfaelle

  4. Herr Homburg hat, so meine ich, nur Grafiken und Kurven des RKI verwendet und diese dann interpretiert. Zwischen Infektion und Meldung vergehen im Durchschnitt 8 Tage. Es gibt ja die Kontaktpersonen, die in der Regel noch keine Symptome haben, aber bereits infiziert sind. Diese werden früh erfasst.

  5. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, aber auch hier wirkt der gleiche Mechanismus, wie immer.
    Es ist die Sucht, andere zu bevormunden. Nichts weiter.
    Wir haben nicht deshalb Politik, weil vieles organisiert werden muss und sich einige dazu bereit erklären, das zu tun. Wir haben deshalb Politik, weil Politiker gerne bevormunden. Wir haben nicht deshalb ein Militär, weil wir unser Land verteidigen wollen, sondern im Wesentlichen deshalb, weil Offiziere und Generäle gerne herumkommandieren. Diese unzähligen Religionen gibt es nicht deshalb, weil es so viele Götter gibt. Religionen gibt es deshalb, weil man Menschen unter dem Deckmantel der Religion wunderbar bevormunden kann. Wir haben das Thema mit dem Klima im Wesentlichen deshalb, weil man dadurch Menschen bevormunden kann, brauch‘ ich hier auf Eike niemandem erzählen.
    Ähnlich wie Politik und Presse auf dem linken, sind die meisten Menschen auf dem “Bevormundungs-Auge” recht blind. Wir erdulden diese ganzen Schikanen! Wir knien nieder und lassen uns wie Kinder herumkommandieren!.
    Nicht nur, dass der Begriff Freiheit hier in der BRD schon einen recht niedrigen Stellenwert hat, allmählich bekommt der Begriff Freiheit hier und da schon Schimpfwortcharakter, insbesondere bei Linken und Grünen.
    Und nun kommt so ein Virus daher.
    Welch eine Gelegenheit, endlich mal wieder Menschen sagen zu können, was sie zu tun und zu lassen haben. So schnell konnte man ja noch nie Vorschriften erlassen! Das lässt sich keiner, der der Sucht nach Bevormundung erlegen ist, entgehen. Alles schön nachzulesen in „Von der Sucht, andere zu bevormunden“.

  6. Jeder gesetzeskonforme Entscheid des BVG würde die Ablösung der Regierung zur Folge haben, deshalb wird es keinen geben. Die rechtliche Konsequenz davon ist bekannt.

    • Vorteil für unsere Seite: so entsteht Chaos. Chaos ist unkontrollierbar. Vor allem für diejenigen, die die Gesetze brechen. Hinzu kommt, die Gesetzesbrecher vergessen schnell, haben ein sehr schlechtes Gedächtnis.

      Die (perfekte) Gerechtigkeit vergisst nichts.

  7. Dieses eher ungefährliche Virus ist ein ganz guter Probelauf dafür, wie unser Land mit derartigen Krisen umgeht.

    Wenn in einigen Jahren ein wirklich tödliches Virus (wie z.B. Ebola) Europa heimsucht, was werden dann all die Schlaumeier sagen? Shutdown ist verfassungswidrig?

    Etwas mehr Bescheidenheit und Respekt vor den Launen der Natur würde vielen hier gut tun.

    • Wenn die Bundesregierung dann auch so kopflos reagiert wie heuer, sehe ich schwarz. Die Studie 2012 hat noch nicht mal dazu geführt, einen Vorrat an Medikamenten und Schutzmaterial zu bevorraten. Außerdem werden nur Quasi-Behördenapparate zur Beratung hinzugezogen, Wissenschaftler könnten nur verunsichern.

    • Eine z. B. 80 Jahre alte Person mit 2 überstandenen Herzinfarkten und einem Lungenemphysem war noch nie gezwungen, eine Fastnachtsveranstaltung zu besuchen. Und einem gesunden und fitten 30-jährigen war es noch nie verboten, bei einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis in der Grippesaison, z. B. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Jetzt wird aber per Coronaverordnung allen Personen das Gleiche verordnet. Anstatt sich auf den Schutz der Schutzbefohlenen in Pflege-, Altersheimen und Krankenhäusern zu konzentrieren und es bei Hygiene-Empfehlungen für die sonstigen Risikopersonen und ihren Angehörigen zu belassen, fährt man durch pauschale Corona-Zwangsverordnungen für alle die Wirtschaft an die Wand. Als ob die Maßnahmen vor dem Lockdown am 23. März ohne erkennbar ausreichende Wirkung geblieben wären, greift man zum letzten Mittel, dem Lockdown, als hätte man es bei der Corona-Pandemie mit einer der Pest im 14. Jahrhundert vergleichbaren zu tun.
      Soll das jetzt nur eine Lockdown-Übung sein?
      Das wäre wohl die teuerste Übung in der Geschichte der BRD, nur noch vergleichbar mit der „Großen Depression“ nach dem Börsencrash vom 24./25. Oktober 1929 in New York.
      Nicht umsonst beschränkt man bei einer Übung den Personenkreis (z. B. Feuerwehreinheit), das Gebiet (z. B. Truppenübungsplatz) und die eingesetzten Ressourcen, um so die Höhe der Kosten in vertretbaren Grenzen zu halten.
      Spätestens am 21. März hätten es die Daten gerechtfertigt, sich für die kostengünstigste Lösung zur Beendigung der Epidemie, die Herden-Immunität, zu entscheiden. Was vertretbar gewesen wäre, da das Risiko an einer SARS-CoV-2-Infektion zu versterben, dem an einer Influenza-Infektion zu versterben, vergleichbar ist.
      Vermutlich hätte es auch in Deutschland zu mehr Toten in den Risikogruppen geführt, was am Beispiel Schweden, das auf Herden-Immunität setzt, zu sehen ist. Deutschland ist genauso wenig auf eine Epidemie vorbereitet gewesen wie Schweden.
      Ein Lockdown wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Gesellschaft als Ganzes bedroht wäre, also auch bedrohlich viele Gesunde und Fitte an einer SARS-CoV-2-Infektion versterben würden. Dem widersprechen die Altersverteilung der mit dem SARS-CoV-2-Virus Verstorbenen und ihren Obduktionsbefunden: Es versterben in der Regel vorerkrankte Personen, deren Anteil in den älteren Jahrgängen natürlich höher ist als in den jüngeren.
      Und noch etwas zur Einordnung von COVID-19 – COVID-19 ist eine akute virale Bronchitis. Geschätzte 90 % aller akuten Bronchitiden werden von Viren der unterschiedlichsten Spezies verursacht, darunter auch Coronaviren.

  8. Aus politischen Gründen (Machtgehabe über die Untertanen) werden wohl von der Bundesregierung und den Landesregierungen statistische Daten so interpretiert und so verwendet, wie man sie gerade braucht (um Angst zu schüren).

    Aber es ist auch nicht richtig so zu tun, als wären die Daten, die der Virologe Streeck mit seiner Studie in dem Dorf in NRW ermittelt hat repräsentativ für ganz Deutschland. Das stimmt nicht. Schaut man sich z. B. nur schon mal die Verteilung der Haushaltgrößen an, die Streeck in Gangelt für seine Studie verwendet hat, dann gibt es schon sehr große Unterschiede zu der Verteilung der Haushaltsgrößen in der Bundesrepublik. Von daher ist diese Studie keineswegs repräsentativ für ganz Deutschland.

    • Sehr geehrter Herr Krautner,
      meiner Auffassung nach hat Streeck keine Hochrechnung gesucht, sondern nach Hintergründen, unbemerkten Infektionen, Ansteckungswahrscheinlichkeit, Beurteilung der Gefährlichkeit.
      Ich bewerte die Studie als sehr wichtig. Man kann daraus nur bedingt Schlüsse für das ganze Land ziehen. Aber es wurden wichtige Daten gewonnen, um die Gesamtlage besser einschätzen zu können.
      Daß sich das Virus, auch bei unbemerkten Infektionen, trotz intensivem Kontakt nicht umfassend in den gesamten Familien verbreitet hat, ist beispielsweise ein Umstand, der allgemeingültig sein dürfte. Ebenso ist der Anteil unbemerkter Infektionen ein wichtiger Punkt, um die Gefährlichkeit einzustufen.
      Denn eines ist unumstößlich: Jedes Virus ist ortsunabhängig gleich gefährlich – auf dem Hamburger Fischmarkt, wie auf Hallig Hooge.
      Wir bräuchten allerdings viel mehr solcher Studien. Die Princess Diamont hätte sich angeboten. Aber auch die betroffenen Flugzeugträger.
      Etwas errechnen kann man daraus natürlich nicht – aber besser einschätzen.

      • @Steven Eulitz
        Ein indirektes Ergebnis der Streeck-studie ist, dass es Personen gibt, die sich auch bei intensiver Exposition nicht anstecken. Ebenfalls interessant: Leute, die sich bei einer Feier anstecken, haben einen schlechteren Verlauf. Die Zahl der symptomfreien steigt auf 36%, wenn man die Karnevalisten weglässt. Es gab keinen Haushalt, in dem nur Kinder angesteckt wurden.

  9. Jetzt kommt gleich „Justus Lex“ um die Ecke und erläutert uns, warum die Maßnahmen trotzdem gerechtfertigt waren, und daß wir uns wegen der Errichtung einer faschistischen Polizei-, Überwachungs-, und Verbots-Diktatur nicht so anstellen sollen, wetten?

    • Hat er doch schon dreimal erklärt. Können Sie hier auf EIKE nachlesen. Nahamowitz wiederholt ich nur und hat immer noch nicht erklärt, warum er der Auffassung ist, der Beurteilungsspielraum sei auf Null reduziert bei so weitreichenden Grundrechtseingriffen.

      Mich überzeugt Lex mehr, der begründet jeden seiner Sätze.

      • Überzeugen Sie 500 (fünfhundert) Milliarden EUR? Finden Sie das gerecht, daß ich und Sie das zahlen müssen, obwohl wir nichts verbrochen haben? (Macron und Merkel haben eine Übereinkunft erzielt, ohne uns zu fragen, was sie eigentlich müssen!! Schwerer Regelverstoß!)

        Man kann eine Wirtschaft nicht einfach so mal anhalten und wieder anwerfen. Viele Menschen geraten dadurch in schwere Nöte, die es nie in die Presse schaffen. Überzeugt Sie das mehr?

        Die Schäden sind weit höher. Und Merkel will ja nicht nur unsere Wirtschaft mit unserem Geld „retten“, nein, Merkel ist sehr großzügig, sondern auch diejenigen, die anderen vielen unfähigen Manager, von Lissabon bis zum Mond, hat man den Eindruck, um ihr geliebtes Neo-Kommunistisches Reich 2.0 weiter am Leben zu erhalten. Überzeugt Sie das?

        Wir kommen dem echten Bankrott immer näher. Überzeugt Sie das?

        Finden Sie es richtig, daß Gesetze nicht eingehalten werden, nur weil einige Esel glauben, es würde nichts ausmachen, aber jeder fähige Mensch dem widersprechen muß? Wozu gibt es dann Gesetze? Überzeugt Sie das?

        Wieviel Wertschöpfung geht jeden Tag Lockdown verloren? Hierzulande? Und von Lissabon bis zum Mond? Überzeugt Sie das auch nicht?

        Dann werden wir Sie überstimmen. Punkt. Das ist kein Brettspiel, sondern tödlicher Ernst.

        Merkel belohnt gerade jetz erneut, Geldverschwender. Geldverschwendung ist in etwa so: Sie arbeiten einen Monat, zwei Monate und man verspricht Ihnen Lohn für Ihre Arbeit. Und danach, Sie haben die Schnauze voll, wollen Sie endlich Ihren Lohn sehen. Bis dahin hat Merkel Sie vertröstet. Jetzt erwidert sie: Es gibt keinen Lohn für Sie. Punkt. Überzeugt Sie das?

        Übrigens, diese EU zerstört jegliche echte selbständige wirtschaftliche Entwicklung, von Lissabon bis Bukarest. Seit Jahren. Auch in Afrika ist der Einfluß dieser EU schädlich bis tödlich.

        Wenn all das Sie nicht überzeugt, dann vielleicht der künftige Totalbankrott. Und der kommt absolut sicher. Wann, tue ich nicht exakt wissen, aber er kommt. Ich hoffe sehr, Sie erleben es noch.

        Fahren Sie endlich nach Taiwan und machen sich mal schlau.

        • Herr Kegelmann,

          das überzeugt mich alles. Es überzeugt mich davon, dass diese Entscheidung sehr schädlich war.
          Es überzeugt mich nicht davon, dass sie anfangs verfassungswidrig gewesen wäre.

          Da hat mich Herr Lex überzeugt, dass das zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

          Eine Verfassung MUSS die Möglichkeit beinhalten, bei plötzlicher großer Gefahr auch extrem schädliche Maßnahmen zu ergreifen.

          Das ist eben die Grundrechtsabwägung (Grundrecht auf Leben gegenüber den anderen, die jetzt eingeschränkt sind).

          Und OB die Gefahr so groß ist, dafür hat die Regierung einen Beurteilungsspielraum.

          Auch das MUSS so sein, sonst könnte sie eben bei wirklich extrem großer und plötzlicher Gefahr das Ruder nicht rumreißen.

          Die Regierung ist der Kapitäm eines Schiffs. Sie hat das Ruder herumgerissen, das stand ihr zu. Jetzt, nachdem die Untiefe nicht so gefährlich war wie es dem Kapitän erst erschien, ist sie verpflichtet, zurückzusteuern und das Schiff schnell wieder auf Kurs zu bringen. Erheblicher Schaden ist bei so etwas manchmal nicht zu vermeiden. SONST GÄBE ES KEINEN HANDLUNGSSPIELRAUM FÜR DEN KAPITÄN BEI GEFAHR.

          Das ist die Argumentationsfigur von J. Lex, hat er sehr gut erklärt, wann verstehen Sie die endlich?

          • Herr @Schennenberg, was machen Sie eigentlich beruflich (???), vovon bestreiten / bestritten Sie Ihren Lebensunterhalt??? Glauben Sie etwa Ihr Einkommen als Beamter oder Angestellter einer anderen „Nutzlosbranche“ so sicher, dass Sie Kegelmanns Argumente ignorieren können? Wahrscheinlich fehlt Ihnen auch der Überblick darüber, wie die im Grunde recht fragile wertschöpfende Wirtschaft, von der ALLE leben, funktioniert, dem Herrn Lex fehlt dieser Überblick mit Sicherheit auch…..

          • Herr U. Tengler,

            typisch. Daß Sie Schennenberg nun persönlich angreifen, ist der Beweis, daß Ihnen kein Sachargument gegen ihn mehr einfällt.

            An alle Leser, nehmen Sie U. Tengler nicht ernst. Er bedient sich der Kunstgriffe 8 und 38 nach Schopenhauers Zusammenstellung eristischer Dialektik, oder auf deutsch, unfairer Kunstgriffe, um ein Streitgespräch zu gewinnen.
            https://de.wikipedia.org/wiki/Eristische_Dialektik

            1:0 für Schennenberg.

    • Herr Huels,

      haben Sie Justus Lex nicht sorgfältig gelesen oder nicht verstanden? Habe gerade nochmal nachgeschaut. In seiner Replik auf Nahmowitz schreibt er wörtlich: „In Anbetracht dieser neuen Erkenntnisse stellen sich mittlerweile die meisten der Maßnahmen seit dem 20. April 2020 als unverhältnismäßig und verfassungswidrig dar.“

      Faschistische Überwachungsdiktatur ist übrigens etwas ganz anderes als ein paar Ermahnungen wegen Verstoßes gegen Kontaktsperre oder Mundschutzpflicht. Mein Vater saß in der „DDR“ zwei Jahre im Gefängnis, nur weil er in der Schule Ulbricht kritisiert hatte.

      • Stimmt, Herr Müller,
        Herr Lex hat wohl gemerkt, dass der Wind inzwischen gedreht hat. Ich kannte nur seine frühen „Werke“ hier. Juristen sind da ja sehr anpassungfähig.
        Allerdings habe ich nicht behauptet, wir hätten schon eine faschistische Überwachungsdiktatur, sondern dass man sie errichtet. Zweifeln sie an, dass dieser Weg z.Z. beschritten wird?

        • Da haben Sie sehr recht, Herr Lex versucht verzweifelt zurückzurudern …..

          PS: Im letzten Tatort kam von einem „Juristen“ ein sehr nachdenklich machender Satz: „Moral ist kein juristisch belastbares Kriterium.“ Da mußte ich sofort an die Aufsätze von Lex hier bei Eike denken …..

          • An Herrn Huels und Herrn Tengler,

            Lex ist die ganze Zeit ruhig und überlegt bei seiner Meinung geblieben. Sie erinnern sich, er schrieb bereits am 20. März hier auf EIKE: „Die zweite Frage ist deutlich schwieriger zu beantworten. In welchem, auch zeitlichen, Ausmaß sind bzw. bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? […] Unter Abwägung dieser Umstände scheint es nach jetziger Lage unumgänglich, dass die einschneidenden Maßnahmen, die wir zur Zeit erleben, spätestens nach zwei Monaten, also etwa zum 15. Mai wieder aufgehoben werden müssen, um noch als verhältnismäßig bezeichnet werden zu können.“

            Corona und das Grundgesetz

            In einem späteren Aufsatz hat er, nachdem belastbarere Daten zum Infektionsgeschehen vorlagen und es sich nicht so bedrohlich entwickelt hatte wie von manchen befürchtet, sein „spätestens zum 15. Mai“ konkretisiert auf den 19. April, das Ende der ersten Shutdown-Anordnung.

            Seine Auffassung war abgewogen und weitsichtig. Wer wusste denn am 20. März, ob Drosten oder Bakhdi Recht behalten würde?

  10. Man muß höllisch aufpassen bzgl. dessen, was gedruckt wird. Und man muß nachschauen wer die Leute finanziert, die da publizieren. Wenn also jemand publiziert, der 1. vom Fach ist, 2. komplett ökonomisch unabhängig ist und 3. der Erste ist, der schon zu Beginn der 1. Todesfälle in seinem Bereich mit Obduktionen begonnen hat, also als sich die „lieben Kollegen“ noch weigerten die relativ ungefährlichen Obduktionen vorzunehmen. Obduktionen sind übrigens ungefährlicher als die Krankenbehandlung!

    Was derzeit in D abgeht ist m.E. der Beginn der Durchsetzung einer „DDR“-3.0. Ich habe der „DDRlerin“ fast nie getraut, erst Recht nicht, nachdem ich einen ihrer „DDR“-Kollegen kennenlernte … .

    • Sehr geehrter Herr Heinzow,
      diese Darstellung halte ich für vollkommen haltlos.
      Es ist, zu Corona, in der politischen Agenda keinerlei Planung feststellbar, sondern es tobt das Chaos. Angela Merkel ist so wie sie ist. Sie spielt keine Rolle und sie folgt keinem Masterplan. In traditioneller bundesdeutscher Kanzlerschaft versteht sie allerdings offenbar das Amt trotzdem kompetenzüberschreitend als allmächtig. Ich habe den Eindruck, daß sie, noch viel mehr als alle ihre Vorgänger zusammen, der Inbegriff von Konservativität ist. Ich halte Sie für mit allem Neuen völlig überfordert – weshalb sie am Stillstand klebt. Weil sie aber mit allem Neuen überfordert ist, resultiert eine Anfälligkeit für „Experten“. Wann immer irgendwas unvorhergesehenes passiert, stehen alle Türen für Bescheidwisser offen.
      Dementsprechend erfolgte bei Corona die Richtlinienentgleisung der Bundesregierung. Trotz allem Brimboriums handelte es sich dabei lediglich bestenfalls um Ratschläge.
      Tatsächlich sind alle Entscheidungen auf Landesebene getroffen worden – selbständig und rechtlich unabhängig.
      Ich sehe kein Abgleiten in eine DDR 2.0, oder 3.0.
      Ich stelle tagtäglich fest, daß die Verantwortlichen keine Verantwortung übernehmen wollen und die Verantwortung wegwälzen.
      Bezüglich Corona sieht das so aus, daß sich die Politik ans PKI und einige Virologen geklammert hat – welche tunlichst darauf pochen, daß man nur beraten hat und keinerlei Entscheidungen getroffen habe.
      Das ist das Dilemma. Und das setzt sich bei anderen Problemen ganz ähnlich fort. Weder Herr Rahmsdorf, noch Herr Schellnhuber werden sich in 10 Jahren für E-Energieengpässe verantwortlich sehen.
      Viele Grüße

      S. Eulitz

    • Verehrter Herr @T. Heinzow,

      ich habe es so gelesen, so gehört, das Robert-Koch-Institut habe bis zum 5. April 2020 empfohlen, auf Autopsien (Obduktionen) zu verzichten, auf deren Webseite im Internet. Die Proteste dagegen wären dann im Ablauf angestiegen. Daraufhin entfernte man dieses Argument von der gleichen Seite. An der Empfehlung hielt man jedoch weiter fest. So mein subjektiver Eindruck.

      Keine Obduktionen, keine Validerung der Daten. Ergo: Datenmüll!! Datenmüll, der beliebig politisch interpretiert werden kann, von der xxxxxxx-Mannschaft. So mag das Merkel gerne, denn sie kann so die Spielräume der Gegner einengen.

      Von der Annahme ausgehend, den falsch spielenden Gegner nie zu unterschätzen, bedeutet das, die Regierung und das RKI taten das nur, um ihren rein politischen Spielraum massiv auszuweiten.

      Denn so, kann nur der von Ihnen genannte Rechtsmediziner aus Hamburg (und einige andere) gegen die Regierung argumentieren. Diese jedoch ist ja ständig darauf erpicht, das eigene Volk zu belügen und ihre Gegner nach STASI-Art zu verleumden.

      Diese Regierung verfolgt niemals das Wohl des Volkes, sondern will ihre „Zero Emissions“, ihre Dekarbonisierungs-Strategien austesten. Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Juncker, der aus der luxemburgischen Steueroase, soll ja dem Sinn nach gesagt haben: wir testen wie weit wir gehen können. Bis wir auf Widerstand stoßen. Stoßen wir auf keines, machen wir weiter. Stoßen wir auf Widersand, dann warten wir ab, bis der Widerstand nachläßt.

      Die massiv ausgebauten Lügenmedien tun deren Teil dazu. Diese EU folgt eindeutig den Regeln einer Todeskultur und ist auf Selbstzerstörung programmiert.

      EIKE wird gewinnen. EIKE hat schon gewonnen. Allein der Gegner ist uneinsichtig. Logisch.

      Außerdem, die Lockdowns gibt es ausschließlich nur in Ländern, die politisch links geführt werden, wenn ich richtig informiert bin. Die sprechen sich also ab und schützen sich gegenseitig.

      In den USA kann Trump sich nur nicht durchsetzen, weil die USA eine wahrhaft föderale Struktur besitzen. Das hat aber auch Vorteile: Geht ein Bundeststaat bankrott, müssen die anderen Staaten nicht einspringen und Geld in ein Faß ohne Boden werfen.

      Weil diese EU die eigenen Gesetze nicht respektiert, die eigenen Verträge, wird ein künftiger Crash, der gleichen EU großen Schaden zufügen müssen und hoffentlich das Ende einleiten. Denn, hier geht es nicht um eine DDR 2.0 oder 3.0, sondern um ein Römisches Imperium 2.0, von Lissabon bis Ankara. Nordafrika mit einbezogen. Das besagen all die Pläne, die Brüssel so mögen will. Das Volk hat kein Mitspracherecht mehr. So die Einbildung dort.

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