Replik auf Peter Nahamowitz: Der Wunsch als Vater des Gedankens

Bild: Bundestag, Einfügung Pixabay

Von Justus Lex
In seinem Beitrag „Die Verfassungswidrigkeit des am 23. März 2020 von Bund und Ländern beschlossenen und am 15. April im Kern verlängerten Shutdown und das Totalversagen der Politik“ beschäftigt sich Peter Nahamowitz mit der Verfassungsmäßigkeit der angeordneten Corona-Maßnahmen.

Der Beitrag ist in naturwissenschaftlicher Hinsicht vernünftig begründet und plausibel. In rechtlicher Hinsicht ist er aber leider unzureichend, was den juristisch gebildeten Leser verärgert, zumal Nahamowitz einen Titel als ehemaliger Professor führt.

  1. Nahamowitz kritisiert, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten bei der erstmaligen Anordnung der Corona-Maßnahmen am 23.03.2020 keine ausreichende Lageanalyse vorgenommen, sondern dem Robert-Koch-Institut vertraut hätten. Diese Kritik ist oberflächlich und unsachlich. Wem hätten die Bundesregierung – und die Landesregierungen – denn am Anfang der Krise im März 2020 sonst vertrauen sollen? Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich nicht zu beanstanden, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass der Bund und die Länder am 23. März noch nicht die Erkenntnisse hatten, die sie heute haben.

Nahamowitz lässt in diesem Rahmen auch völlig unerwähnt, dass es seit 2013 eine Risikoanalyse gab, die anfangs der Krise berechtigten Anlass zu großer Sorge gab. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine Risikoanalyse „im Bevölkerungsschutz“ 2012 vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wurde das Risiko durch eine Pandemie mit dem Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten, dass nämlich ein Corona-Virus aus Fernost nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet. Die Risikoanalyse kam zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!
Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen also nach Auffassung von Nahamowitz in Kenntnis dieser Risikoanalyse bei Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 die Hände in den Schoß legen und seelenruhig dabei zuschauen sollen, wie eine unbestimmte Vielzahl von Menschen, u.U. bis zu 7,5 Millionen, in den nächsten Jahren sterben? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich wäre eine solche Untätigkeit der Regierenden verfassungswidrig gewesen, weil sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt hätte.

  1. Die Argumentation von Nahamowitz ist in zeitlicher Hinsicht unlogisch und nicht nachvollziehbar. Er beruft sich u.a. auf eine Anfang April 2020 von einer Forschergruppe um den Bonner Virologen Hendrik Streek erhobene repräsentative Stichprobe mit 1.000 Probanden sowie auf die Auskünfte des Rechtsmediziners Klaus Püschel bei Markus Lanz am 9. April 2020. Man braucht nicht lange nachzudenken, um festzustellen, dass den Regierenden am 23. März 2020 solche Geschehnisse vom Anfang April 2020 bzw. vom 9. April 2020 nicht bekannt waren und auch gar nicht bekannt sein konnten. Auch wenn man viel von Bundeskanzlerin oder Ministerpräsidenten verlangen kann: Hellseherei gehört nach dem Grundgesetz nicht zur Job-Beschreibung der genannten Ämter.

Im Übrigen bleibt Nahamowitz die Erklärung dafür schuldig, weshalb beinahe alle Länder der westlichen Welt im März 2020 das Risiko ebenso hoch einschätzten und ähnlich drastische Mittel ergriffen haben wie Deutschland, obwohl diese anderen Länder nicht vom Robert-Koch-Institut beraten wurden.

 

  1. Nahamowitz irrt auch in einem weiteren Punkt. Er schreibt: „Dass zum Zeitpunkt des ersten Beschlusses das Bonner Forschungsergebnis noch nicht vorlag, spielt keine Rolle, da es zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme auf die Kenntnis oder Unkenntnis entscheidungsrelevanter Fakten auf Seiten der handelnden staatlichen Stelle nicht ankommt“. Dieser Satz ist juristisch schlicht und einfach unzutreffend.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass dem Gesetzgeber bei der Einschätzung der Auswirkung neuer Regelungen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit ein beträchtlicher Spielraum zusteht (BVerfGE 110, 177, 194). Dies gilt für die Exekutive in ähnlicher Weise (Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 14. Auflage 2016, Art. 20 Rn. 126). Der Beurteilungsspielraum hängt von der Eigenart des jeweiligen Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter ab (BVerfGE 50, 290, 332; 90, 145, 173). Es ist dabei auf die Beurteilung abzustellen, die dem Gesetzgeber bei der Vorbereitung des Gesetzes möglich war (BVerfGE 25, 1, 17; 113, 167, 234).

Im Gegensatz zu den falschen Ausführungen von Nahamowitz kommt es also bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nicht allein auf die Lage an, wie sie sich ex-post darstellt (denn nachher ist man immer klüger), sondern ganz wesentlich auch auf die Erkenntnismöglichkeiten von Exekutive und Legislative in der ex-ante-Situation. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Jurist solche Behauptungen aufstellen kann, die im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen.

 

  1. In einer weiteren Passage ist der Beitrag ebenfalls fehlerhaft. Nahamowitz schreibt u.a. „Die Verfassungswidrigkeit kann im Wege der Verfassungsbeschwerde von den Betroffenen (das sind alle Bürger) gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a vor dem BVerfG geltend gemacht werden. Nach § 32 BVerfGG ist auch ein Eilantrag zum BVerfG zulässig“. Diese Aussage ist zwar vom Wortlaut her richtig, im praktischen Ergebnis aber falsch. Denn der Bürger kann gerade nichtsofort und unmittelbar das Bundesverfassungsgericht anrufen. Vielmehr heißt es in § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG: „Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden“. Juristen nennen das den Grundsatz der Subsidiarität. Gegen jede Corona-Maßnahme gab und gibt es aber einen Rechtsweg, nämlich denjenigen zu den Verwaltungsgerichten, entweder durch Erhebung einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO beim jeweiligen Oberverwaltungsgericht oder durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage nach § 43 VwGO beim jeweiligen Verwaltungsgericht. Die sofortige Anrufung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ist daher in der Regel unzulässig, was auch Nahamowitz wissen sollte.
    Soweit er auf den einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG abstellt, hat er übersehen, dass auch dieser grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Subsidiarität nach § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG steht (z.B. BVerfG-K 22/15 vom 16.07.2015, BVerfG-K 35/15 vom 28.09.2015). In Ausnahmefällen wäre ein solcher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann überhaupt zulässig, wenn der Antragsteller darlegen würde, dass er bei den Verwaltungsgerichten oder dem jeweiligen Oberverwaltungsgericht keinen einstweiligen Rechtsschutz in angemessener Zeit erhalten kann. Nahamowitz versäumt es, auch diese „Kleinigkeit“ zu erwähnen, an der jedoch 99 Prozent aller Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheitern, u.a. auch der Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner. Eine solche Darstellung der Rechtslage, wie sie durch Nahamowitz erfolgt, hilft dem nach Recht suchenden Bürger nicht weiter und gaukelt ihm eine Erfolgsaussicht vor, die in Wahrheit nicht besteht.

 

  1. Richtig ist allein, dass die weitere Aufrechterhaltung der Maßnahmen ab dem 20. April 2020 mit jedem Tag problematischer wird und sich in großen Schritten der Unverhältnismäßigkeit und somit der Verfassungswidrigkeit annähert. Das hatte ich bereits ausgeführt in meinen Beiträgen „Dürfen die das überhaupt?“ und „Corona und das Grundgesetz“, die beide hier bei EIKE erschienen sind.

Inzwischen liegen auch neue Erkenntnisse vor, u.a. von dem bereits erwähnten Virologen Streek, von dem erwähnten Rechtsmediziner Püschel sowie vom RKI bzw. der Johns-Hopkins-Universität über die weitere Entwicklung der Infektions- und Todeszahlen, die allesamt am 23. März noch nicht vorlagen. In Anbetracht dieser neuen Erkenntnisse stellen sich mittlerweile die meisten der Maßnahmen seit dem 20. April 2020 als unverhältnismäßig und verfassungswidrig dar. Leider hat Deutschland nicht so fähige Politiker wie Österreich, wo Bundeskanzler Kurz schnell und konsequent in den Lockdown hineinging und jetzt ebenso zügig und konsequent, insbesondere mit nachvollziehbaren Terminen, wieder aus dem Lockdown hinausgeht.

 

Fazit:

Wenn Sie gegen die Aufrechterhaltung der Corona-Maßnahmen seit dem 20. April 2020 gerichtlich vorgehen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie Erfolg haben könnten. In Einzelfällen haben die Gerichte den klagenden Bürgern schon Recht gegeben.
Wenn Sie allerdings die Corona-Maßnahmen zwischen dem 23. März und dem 19. April 2020 gerichtlich angreifen oder deswegen Schadensersatz verlangen wollen, wie es Nahamowitz andeutet, werden Sie nach meiner Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern und vor Gericht „Schiffbruch“ erleiden.

 

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41 Kommentare

  1. Beim nochmalige Überfliegen des Beitrages von Lex fiel mir folgender Satz auf:

    „Der Beitrag ist in naturwissenschaftlicher Hinsicht vernünftig begründet und plausibel. In rechtlicher Hinsicht ist er aber leider unzureichend, was den juristisch gebildeten Leser verärgert, zumal Nahamowitz einen Titel als ehemaliger Professor führt.“

    Was bilden sich diese Art Juristen eigentlich ein??? Etwa, dass Juristerei und Gesetzgebung ÜBER den Naturgesetzen stehen? Da befindet sich Herr Lex mit seiner Weltsicht in guter Gesellschaft mit Murksel und Co., was man am Klimagedöns bis hin zu derzeitigen Corona-Gedöns gut nachweisen kann ….

  2. Zum besorgten Hans-Peter Schmidt:
    Auch ein Richter oder Rechtsreferendar kann irren.
    Prof. Wieler und Drosten erscheinen mir als Marionetten der Politik, so oft haben diese schon bei Covid-19 ihre Meinung geändert, z. B. zur Sinnhaftigkeit von einfachen Schutzmasken. Und schon bei der Schweinegrippen-Prognose kläglich versagt.
    Diese als Vertreter des politisch abhängigen RKI und der Abteilung der Charite als ausreichend für politische Entscheidungen diesen Umfangs zu beurteilen, ist, da wähle ich die in anderem Zusammenhang geschriebenen Worte von J. Lex „unlogisch und nicht nachvollziehbar“.
    Hier die Worte eines der renommiertesten Mikrobiologen und Infektionsepidemiologen, Prof. Dr. Bhakdi:

  3. Zur Frage von J. Küppers, warum viele beim shutdown mitmachen:
    Diese wurde schon treffend vom Admin beantwortet:
    „Die Frage stellt sich auch für die Regierungen die (mit Begeisterung) in den ersten Weltkrieg gezogen sind. Was hat die dazu getrieben?“
    Ich würde ergänzen, es passt für 1. Wk. und Corona: Unwissenheit/Dummheit und/oder Wahn und/oder Geldgier und /oder übersteigerter Machtanspruch und/oder Korruption. Und bei Corona und/oder: irrige Angaben der weitgehend privat finanzierten WHO als Pandemie-Ausrufer (ähnlich wie beim Schweinegrippen-Fake).

    Ein unabhängiger erfahrener Forscher erklärt es so:
    https://www.youtube.com/watch?v=fdXd–E6LnU&feature=youtu.be

  4. An die Herren Linn und Herrn Tengler: Der Autor ist nicht nur Richter mit vermutlich zwei Prädikatexamen (war früher Einstellungsvoraussetzung) und langjähriger praktischer Erfahrung, sondern kann juristisch komplizierte Sachverhalte auch allgemeinverständlich erklären. Zudem gibt er praktische Ratschläge, mit denen man bei Gericht Erfolg haben kann.

    Herr Lex, bitte ärgern Sie sich nicht über unqualifizierte Kommentare und schreiben Sie weiter hier. Ihre News zum Windrad-Urteil und zu Klimaschutz-Maßnahmen waren schon sehr nutzbringend für alle Gegner der Energiewende.

    Die Windrad-Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg: Analyse und Ausblick

    Erst Corona, dann Klima?

    Die Herren Linn und Tengler, lesen Sie einfach den knackigen Kommentar unten von Professor Meyer. Da werden Sie geholfen.

    • Herr Schmidt,
      ich bin technischer Ingenieur (aus DDR-Zeiten) und bekomme auch einen Nagel gerade in die Wand und bin gewohnt, Probleme technisch – logisch anzugehen. Und das möglichst „geradlinig“.

      So, wie mir das 13. Schuljahr zum Abi fehlt (Schauspielunterricht ….). fehlt mir die winkeladvokatische Logik der Juristen (.. ob Herr Lex einen Nagel gerade in die Wand bekommt?).

      Leider ist es regelmäßig so, dass es vor Gericht oft nicht mehr um die Sache geht, sondern um juristische Spitzfindigkeiten (selbst erlebt…), die völlig am Thema vorbei sind, obwohl die Sachlage völlig klar ist.

      Und noch etwas: Lesen Sie Kegelmanns Antwort auf Meyer!

  5. Die Rechtsauffassung von „Justus Lex“ unter Punkt 1 seines Artikels ist abenteuerlich und ungenügend. Sie unterschlägt, dass Covid-19 schon Ende Dez. 2019, spätestens aber Anfang Jan. 2020 allgemein bekannt war. Die Bundesregierung hätte also genügend Zeit gehabt, sich mittels weiterer Experten ein Bild der Lage zu machen.
    Dazu gehört nicht nur das eigene Bundesinstitut RKI mit Tier!-arzt Prof. Wieler und Prof. Drosten von der Charite. Denn beide haben schon in 2010 bei der Schweinegrippen-Pandemie, die keine war, versagt und immense Kosten für die Bürgerschaft hinterlassen.

    Wie auch bei jedem guten Gericht üblich, zieht man UNABHÄNGIGE Experten hinzu, das sind i.d.R. öbv. Sachverständige bzw. erfahrene Professoren auch anderer Fachrichtungen. Dr. Wodarg, Prof. Bhakdi und Prof. Joanidis sind erfahrene Medizinexperten, die man gleich im Januar hätte hinzuziehen müssen.
    Das das nicht gemacht wurde, ist nicht nur grob fahrlässig, sondern lässt den Verdacht des Vorsatzes aufkommen, den ein Untersuchungsausschuss wie auch die Staatsanwaltschaft prüfen muss.

    Diese Ausgrenzung statt Einbeziehung von fachkompetenten Wissenschaftlern gab und gibt es doch schon beim Thema „Klimawandel“. Dass die derzeit 30 000 ineffizienten und naturzerstörerischen Windräder nur ca. 3 % des Gesamtenergie-Bedarfs in D. liefern und absehbar Energie-Speicher fehlen, ist aus Zahlen des Wirtschaftsministeriums bekannt. Dass dennoch weiter WKA gebaut werden, zeigt gefährliche politische Inkompetenz bzw. Vorsatz.
    Diese sollte man nicht noch schön reden, wie es Justus Lex bei Corona tut. Auch politische Erfahrung und Bildung gehören zur Rechtsausübung, sonst kommt man rasch zu falschen und naiven Ergebnissen.

    • So sehe ich das auch.

      Der Herr Lex unterstreicht ein weiteres Mal, dass die Juristerei in großen Teilen weit vom praktischen Leben abgehoben ist, die leben in ihrer eigenen Welt …..

    • Herr Linn: Warum haben Ihrer Meinung nach fast alle anderen Länder genau so gehandelt, obwohl sie sich nicht von dem unfähigen Herrn Drosten und dem bösen RKI beraten ließen?

    • Der verehrte Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym. Er dürfte daher über sehr viel mehr praktische Erfahrung verfügen.

  6. Habe ich auch als Nichtjurist mit Interesse gelesen. Volle Zustimmung mit:
    „Leider hat Deutschland nicht so fähige Politiker wie Österreich, wo Bundeskanzler Kurz schnell und konsequent in den Lockdown hineinging und jetzt ebenso zügig und konsequent, insbesondere mit nachvollziehbaren Terminen, wieder aus dem Lockdown hinausgeht.“
    Ob Kurz auch so viel Klima-Unsinn von sich gibt wie es bei unseren Polit-Eliten gang und gebe ist? Wahrscheinlich nicht, auch hat er keine Autoindustrie samt Zulieferer und Energieversorgung, die er nach deutschem Vorbild ruinieren könnte.

  7. Aber der Rückblick beschränkt sich doch auf das nachlaufende Meldedatum. Lassen sie es wegen dem Wochenende 4 Tage sein. Das Maximum war am 11. März erreicht bzw. überschritten. Dazu sagt selbst das RKI in seinem Bulletin 17, das das ansteigende Testen natürlich auch zu einem Anstieg der Meldezahlen führt, und damit „der aktuelle R-Wert das reale Geschehen etwas überschätzt“ darstellt, also eher kleiner ist.

  8. Wie wohltuend hier eine fachlich fundierte Meinung zu lesen. Der Beitrag von Justus Lex hebt sich deutlich von dem vielen Unsinn ab, der in diesen Tagen von selbsternannten “Rechtsexperten“ und “Stammtisch-Juristen“ verbreitet wird.

  9. Sehr geehrter Herr Lex,

    für Ihre juristische Klarstellung hier bei EIKE bedanke ich mich. Mir war der hanebüchene Unsinn des Kollegen Nahamowitz ebenfalls aufgefallen. Ich hatte mir die Mühe gespart, dort einen Kommentar zu schreiben, da ich zugegebenermaßen vor der nötigen Ausführlichkeit zurückschreckte.

    Zur Klarstellung, denn das geht in vielen Kommentaren durcheinander: Die Maßnahmen halte ich persönlich in der Sache für falsch, aus wirtschaftlichen und vermutlich auch aus medizinischen Gründen. Die gemeinsame kritische Anfrage der fünf Kollegen verschiedener Fächer an die Bundestagsfraktionen, ebenfalls hier auf EIKE, wird daher auch von mir unterstützt.

    Speziell seitens des Verfassungsrechts ist ihre Verhängung im März aber nicht zu beanstanden, wie Herr Lex hier früher schon gut verständlich ausgeführt hat.

    Eine Frage an die Kommentatoren, die die Maßnahmen als verfassungswidrig eingestuft sehen möchten: Sollte die Verfassung eines Staates Ihrer Meinung nach grundsätzlich die Möglichkeit beinhalten, im Falle einer tatsächlich sich schnell ausbreitenden hochgefährlichen Seuche die Bürger einzuschränken? Ja oder nein?

    Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten, ergibt sich daraus im Grunde schon die Verfassungsmäßigkeit der Verhängung im März: Der zwingend mit so einer Möglichkeit verbundene Beurteilungs- und Ermessensspielraum umfaßt denknotwendig immer auch die Möglichkeit einer Fehleinschätzung.

    • Verehrter Herr Prof. Dr. V. Meyer,

      Ihre einfache Frage bedingt eine „komplizierte“ Antwort. Das reibungslose Funktionieren der Wirtschaftsmaschine ist von existenzieller Bedeutung und hochkomplex. Das Leben von 82 Millionen Menschen direkt betroffen. Die Regierung zeigt sich völlig unfähig oder hat das Problem überhaupt nicht begriffen oder nicht gesehen. Nicht der Schwanz der Katze (Wuhan-KP-Virus) ist relevant, sondern der Körper (Wirtschaftsmaschinerie). Eine Katze kann ohne Schwanz überleben. Der Schwanz ohne Körper nicht.

      Allein die Wahl der falschen Experten, seitens dieser Regierung, erschwert die Beantwortung. Diese Regierung holt sich seit vielen Jahren immer die falschen Möchtegern-Experten ins Boot und diskriminiert aktiv fähige Fachleute. Deswegen existiert EIKE ja. Nicht nur das, diese Regierung ist unfähig sich höflich und respektivoll mit der echten Wissenschaft, mit den echten Fachleuten, nachvollziehbar auseinander zu setzen, klassische faire Regeln beachtend. Und so weiter, und so fort.

      So vieles läuft in diesem Land schief, seit Jahren. Ich habe kein Vertrauen mehr in viele staatliche Institutionen, die von bestimmten politischen Parteien gekapert wurden und ständig linke Revolutionen durchziehen wollen, gegen den ausdrücklichen Willen einer stillen Mehrheit der Bevölkerung. Wenn immer wieder Autos von ganz bestimmten Politikern abgefacket werden und die Regierung das gutheißen tut, dann ist das nicht mehr mein Land.

      Haben Sie den Fall Schweden mitbedacht? Oder das kapitalistische China (Taiwan)? Taiwan hat vorbildlich darauf reagiert, wird aber auf Druck des verbrecherischen, Menschen verachtenden, kommunistischen China als Mitglied in der WHO bewußt ausgeschlossen. Und wenn echte Fachleute in unserem Land deren Arbeit machen dürften, dann hätten wir es Taiwan nachmachen wollen. Das Wissen in den Köpfen echter und fähiger Experten ist ja hierzulande immer noch vorhanden, die Regierung weigert sich ja es zu nutzen. Etc.

      Hier sind viele Ebenen im Konflikt miteinander. Und echte Experten wußten im voraus, dass das in diesem Fall eben keine hochansteckende „Seuche“ sein wird. Nur die weniger gut informierte Masse der Bevölkerung war in Unkenntnis und wurde es auch gelassen. Warum zensieren denn die Internet-Riesen? Und welcher fähige Fachmann hat noch Vertrauen in die Maschinerie der Lügenpresse? Ich vertraue dieser Regierung seit Jahren nicht einen Millimeter. Weil diese so oft das Vertrauen gebrochen haben. In diesem Land wird schon lange weder die Verfassung noch das Grundgesetz respektiert, von gewissen linken politischen Strömungen. Warum sind die denn so stark geworden? Ganz bestimmt nicht, weil diese kriminellen linken Strömungen sich immer an die Gesetze halten wollten. Da lachen ja die Hühner.

      Daher sind Ihre stillschweigenden Annahmen überhaupt nicht mehr gegeben. Die Wirtschaft ist sehr viel wichtiger und hat absoluten Vorrang. Aber, das gehört leider auch dazu. Ich als Wirtschaftsfachmann weiß sehr genau, diese Regierung arbeitet gezielt an der Zerstörung unserer Wirtschaft (vgl. De-Industrialisierung, politische Energiewende, illegale Migration, illegale Staatsverschuldung, Euro-Problem). Und ist es durchaus möglich, dass deren törichte Blaupause auch diese Situation für sich ausnutzen gedenkt. Nicht umsonst hat der gegenwärtige UN-Möchtegern-Generalsekretär sagen wollen: Nach dem „Sieg“ über den Corona-Virus sollen nur noch grüne Jobs Vorrang haben. Wir reden hier also über hoch-subventionierte, verschwenderische, naive Arbeit, die der Markt nicht will und uns alle sehr viel ärmer machen wird.

      Die Probleme sind komplex ineinander verwoben. Ihre Annahmen sind nicht zutreffend. Und diese Regierung in allem unfähig. Die kommen auf keinen grünen Ast mehr.

      Ihre Idee funktioniert nur mit einer sehr fähigen und echtes Fachwissen liebenden Regierung. Das ist momentan absolut sicher, seit mindestens 15 Jahren, ausgeschlossen. Der kostspielige Abstieg in die Zweitrangigkeit hat also längst begonnen und ist wohl nicht mehr aufzuhalten. Wir werden mehr und mehr einer Bananenrepublik ähneln müssen.

  10. Die Absurdität unseres diktatorischen Politsystems, welches Rechtssystem genannt wird, kan daran erkannt werden, daß aus „Gefährdungsgründen“ zunächst einmal das Spielen von Golf verboten wurde. Und das, obwohl Golfspieler immer mehr als zwei Meter voneinander entfernt sind, außer beim Händschütteln, aber darauf kann man ja verzichten.
    Und daran kann erkennen: Die Politbonzen und Beamten benutzen eine relativ ungefährliche Erkrankungsgefahr zum Machtmißbrauch. Gefährlich sind die Viren nur für Vorerkrankte und Menschen ab einem bestimmten Alter.
    Abe wie das immer so ist: Wenn sich für Politiker und Beamte die Möglichkeit für Machtausbreitung ergibt, dann wird sie genutzt.

  11. Gut, wir wissen somit, dass ein weitreichender Eingriff in Grundrechte durch Ermessensspielraum gedeckt ist. Was sich mir allerdings nicht erschließt: bei allen getätigten Lockerungen heißt es, dass mindestens 14 Tage abzuwarten sind, um den Einfluss der Maßnahmen auf den Infektionsverlauf beurteilen zu können. Bei Einführung der Maßnahmen am 16.3. und 23.3. galt dies offensichtlich nicht. Somit wurden die Maßnahmen am 23.3. eingeführt, ohne zu wissen, ob die vom 16.3. nicht schon ausreichend waren. In wie fern können dann die Maßnahmen vom 23.3. verhältnismäßig sein?

        • Herr Erdmann, daß R am 23.3. bereits wieder gefallen war, weiß man doch erst im Rückblick!

          Das ist korrekt.
          1. Nur kann dann keiner behaupten, dass die Maßnahmen die am 23.3.20 erst verfügt wurden, dies bewirkt hatten. Was die Regierung unverdrossen tut.
          2. Man kann aber feststellen, dass die Maßnahmen keinen Einfluss auf den R-wert hatten und haben, wie es Homburg ebenfalls korrekt festellte. Sie hätten also spätestens 14 Tage später aufgehoben werden müssen, um viel, viel schlimmeres zu vermeiden.

          • Sehr geehrter Admin,
            Sie übersehen dabei, dass die Basisreproduktionszahl (also Ihr R) aussagt, wie viel andere Personen durch eine infizierte Person angestekct wird. Wenn R am 23.3. etwa 1 gewesen ist, heißt dies, dass eine Person, die sich am 23.3. infiziert hat, in Zukunft eine weitere Person anstecken wird. D.h. aber, dass die Maßnahmen ab 16.3. (Reduzierung der Kontaktzahlen als Faktor für R) mit Sicherheit zumindest mitverantwortlich für das geringe R am 23.3. sind – Ihre Aussagen 1. und 2. sind daher nicht korrekt.
            MfG

    • Weil dafür keine Zeit war und schnelles Handeln geboten schien. In der Woche bis zum 23.3. schosen die Zahlen in die Höhe.

      • Die Zahl der Testungen mit positivem Ergebnis ? So wie ich bisher verstanden habe, hat man mehr getestet und mehr gefunden, was zwangsläufig der Fall ist wenn man die tatsächliche Durchseuchung nicht kennt. Aber der Reproduktionsfaktor war schon 1 bzw. < 1.

        • Die explodierenden Zahlen in der ersten Märzhälfte sind nie und nimmer mit zunehmenden Testungen zu erklären.

  12. Zitat aus der erwähnten Risikoanalyse (Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051, S. 58).
    „Die Letalität ist mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt.“
    Beim Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang März in Deutschland, war bereits klar, dass die Letalität erheblich (!) geringer iat, als in der Risikoanalyse vorausgesetzt.
    Insofern beinhaltet die von Justus Lex aufgeworfene Frage eine unbegründete Übertreibung, wie vieles Andere, das man im Rahmen der Pandemie so lesen kann:
    „Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen also nach Auffassung von Nahamowitz in Kenntnis dieser Risikoanalyse bei Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 die Hände in den Schoß legen und seelenruhig dabei zuschauen sollen, wie eine unbestimmte Vielzahl von Menschen, u.U. bis zu 7,5 Millionen, in den nächsten Jahren sterben?“
    Gerade die Größenordnung bestimmter Maßzahlen bestimmt die Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns.

    • Sie haben Recht, es war im März bekannt, daß die Letalität nicht so groß ist wie in der Risikoanalyse befürchtet.

      Dennoch war Mitte März unbekannt, wie hoch sie sein würde, wie schnell sich das Virus ausbreiten, wie viele Menschen schwer oder lebensgefährlich erkranken würden, ob die Klinikkapazität ausreichen würde.

      Ich möchte alle, die die Erstverhängung der Maßnahmen kritisieren, zu folgendem Gedankenspiel auffordern: Am 11. März sagte Drosten 60-70 % Infizierte und 250.000 Tote voraus:
      https://www.welt.de/vermischtes/article206479693/Lanz-zu-Coronavirus-Moegliche-Todesfaelle-Kekule-widerspricht-Drosten.html

      Es gab am 11. März keinen vernünftigen Grund, ihm zu mißtrauen.

      Stellen Sie sich nun vor, Deutschland hätte als fast einziges Land keine Beschränkungen verhängt, und das Virus hätte wirklich so gewütet wie von Drosten vorhergesagt.

      Was für ein Aufschrei wäre dann durch unser Land gegangen? Wem hätte man die Schuld an den Opfern gegeben? Genau. Und zu Recht.

      Man wußte zu dem Zeitpunkt einfach noch nicht, was passieren würde.

      • Drosten wurde ausgewählt und andere gar nicht erst gehört. 60-70 % Infizierte wären bei einer Epidemiewelle Rekord gewesen. Das hat es in der Menschheitsgeschichte nicht gegeben. Dass Drosten dermaßen daneben lag, spricht nicht gerade für ihn. Da er schon bei der Schweinegrippe voll daneben lag, hätte man ihn nicht allein befragen dürfen. Nach meiner Einschätzung ist er ein Handlanger der Regierung.

      • „Dennoch war Mitte März unbekannt, wie hoch sie sein würde, wie schnell sich das Virus ausbreiten, wie viele Menschen schwer oder lebensgefährlich erkranken würden, ob die Klinikkapazität ausreichen würde.“

        Aber die Entwicklung war spätestens am 15.04. bekannt.

        Es hätte bestimmt auch niemand den eingeschlagenen Shutdownweg kritisiert wenn die Maßnahmen durch ständige Beobachtung angeglichen worden wären. Bis heute wird ja immer noch die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen beteuert und, mit möglichst kleinen Zugeständnissen, aufrecht erhalten. Lt. Ansagen auch noch sehr lange.

        • Sie war vor allem auch deswegen unbekannt, weil die Regierung es bis heute unterließ repräsentative Stichproben der Verbreitung im Wochenrhythmus zu machen. Das hätte sie von Anfang Februar machen, bzw. veranlassen müssen. Da die Zahl der verfügbaren Tests anfangs beschränkt war, hätten es weniger sein können, was eine größere Fehlermarge zur Folge gehabt hätte, die aber mit jeder Woche geringer geworden wäre.
          Das ist das Hauptversäumnis der BR und m.M.n. durch nichts zu entschuldigen.

          • Wir sind doch erst am Anfang. Der Immunitaetspass kommt – also der Eintrag des großen „I“ in einem Pass. Das Medienschutzgesetz ist in der pipeline. Dann ist für alle alternativen Blogs Ende Gelände. Im IfsG sind mit der letzten Novellierung die Befugnisse für diese Chaostruppe RKI erheblich ausgeweitet worden, ebenso für das Gesundheitsministerium mit einem Bankkaufmann an der Spitze (bei Durchsicht meiner Habenkunden hab ich meine Frau oder Mann gefunden), oh sorry, dem nächsten Kanzler natürlich, wenn nicht vorher der Habeck, ebenfalls hochkompetent, es wird. WIR gehen munteren Zeiten entgegen.

          • @Admin
            Ich gebe Ihnen Recht. Das Unterlassen von Tests an Zufallsstichproben und das Abraten von Obduktionen waren und sind dem RKI und der Regierung absolut vorzuwerfen. Man könnte fast meinen, diese Stellen haben gar kein Interesse an schnellem Wissenszuwachs. Und warum nicht? Eben.

            Nachdem die juristische Seite geklärt ist (Verfassungsmäßigkeit des ersten Shutdowns, zunehmend verfassungswidrige Verlängerungen), wird die Frage nun immer dringlicher, was man tun kann, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. Die Gerichte geben ja nun zunehmend auch den Bürgern Recht.
            https://lexcorona.de/doku.php

            Laut John-Hopkins-Zahlen hat sich die Zahl der aktuell als infiziert Geltenden inzwischen schon um ca. 60% vermindert, von am Peak ca. 70.000 waren es gestern noch 28.098 – für jeden im Internet nachzulesen. Der Rückgang des Geschehens ist auch ohne „Nowcast“ und andere schwierige Zahlenspielerein für jeden ersichtlich. Warum hört man in den Nachrichten allabendlich: „Die Zahl der Infizierten ist weiter gestiegen, heute auf xxx ?“ Was soll die Nennung kumulativer Zahlen, die ja niemals sinken können? – Eben.

            Ich hoffe nur, das Volk wird sich nicht mehr lange für dumm verkaufen lassen, so dass Merkel & Co bald kalte Füße bekommen.

          • Sehr geehrter Admin,
            diesen Kritikpunkt sehe ich genau so wenn nicht noch schärfer! Obwohl die Bundesregierung und das RKI ab März wiederholt von Mathematikern darauf aufmerksam gemacht wurden, dass es dringend nötig sei, regelmäßig repräsentative Stichproben zu testen um zukünftig begründete Maßnahmen bzgl. des Lockdowns zu treffen, wurde das nicht gemacht. Dabei hätten schon 400 Personen pro Probe zu wesentlich aussagekräftigeren Zahlen geführt als die vom RKI verbreiteten!
            So stochern jetzt die Bundesregierung und alle Landesregierungen weiter im Nebel herum und versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen einen gangbaren Weg in die zumindest wirtschaftliche Normalität per Glücksschuss zu finden.
            MfG

      • Wie mit diesen, nicht ungewöhnlichen, Viren umzugehen ist, war länglich bekannt.
        Für jegliche Maßnahmen kann jedes Virus benannt werden und es gibt unzählige.
        Es gab sehr früh Erkenntnisse, dass es keine unnatürliche Mortalität geben konnte. Vor Einführung der hochgradig kriminellen Maßnahmen war die normale Gefährlichkeit erkannt, ohne Unterschied zur Vergangenheit.
        Prognose musste deshalb schon sehr früh die gleiche wie jedes Jahr sein. Diese absichtlichen Fehlentscheidungen können jederzeit Anwendung finden.
        Es ist das größte Verbrechen nach dem Nationalsozialismus.

        „Man wusste zu dem Zeitpunkt einfach noch nicht, was passieren würde.“
        Wenn Sie Hang zur Hellseherei haben, sollten Sie zu der Dame mit der großen Glaskugel gehen! Niemand kennt die Zukunft. Es wurden Fehler gemacht und Verbrechen begangen, die jetzt vorrangig gefördert werden und das muss SOFORT beendet werden!

        • Im Gegenteil. Die Länder mit den frühesten und strengsten Maßnahmen haben jetzt die wenigsten Kranken und Toten. Zum Beispiel Griechenland, ganz im Gegensatz zu anderen Südländern.

          https://orf.at/stories/3163741/

          Sehen Sie sich die Abbildung an. Deutschland steht auch nicht schlecht da, im Gegensatz zu Spanien, Italien, Frankreich, Schweden, USA. Was soll das Gemotze, alles wäre falsch gewesen. Nein, ausnahmsweise (ich betone AUSNAHMSWEISE) hat unsere Regierung mal etwas richtig gemacht.

          Sie muss es jetzt nur dringend beenden, und gut ist. Griechenland geht mal wieder voran. Und Österreich. Schätze, der Druck seitens der Bürger in unserem Land wird unsere Regierung schon auch bald dazu zwingen.

          All die Klugscheißer hier können mir den Puckel runterrutschen. Ja, Sie alle wussten im März oder im Februar, oder die Allerschlauesten sogar schon im Januar (bemerke: Das unsägliche Wodarg-Video machte Mitte März seine Runde), dass Corona angeblich nicht gefährlich ist. Erzählen Sie das Ihrer Großmutter. Ich möchte Sie mal in der Verantwortung sehen. Oder nein, besser nicht.

          Frank Abel, Dipl.-Kfm.

      • Am 11. März war aber schon das Maximum der Reproduktionszahl erreicht, danach ging es abwärts. Selbst mit einem Zeitverzug hätte man dies nach dem Diagramm im Bulletin erkennen können. Herr Drosten hat schon einmal dringend zu Impfungen geraten, nämlich bei der Schweinegrippe. Was daraus geworden ist, ist bekannt. Wenn das bezüglich Drosten bekannt ist, nämlich dasw er sehr schnell aus der Hüfte schießt hätte man einen runden Tisch von Experten machen müssen, aber sich doch nicht auf einen Mann verlassen sollen bei einm 80 Millionen Volk.

  13. Merkwürdigerweise hat die Risikoanalyse einer möglichen Pandemie aus dem Jahre 2012 „Null“ Resonanz bei den Politikern gefunden bezüglich Vorsorge mit Schutzmitteln, Definition von Parametern zur Beurteilung auch durch Politiker, Checkliste zum Ablauf bei Todesfällen mit Obduktionen, genaue Definition von Risikogruppen, Abstimmung mit europäischen Partnern über Definitionen für eine mögliche, gemeinsame Datengrundlage. Warum erinnert man sich plötzlich einer Risikoanalyse, die man bisher scheinbar völlig ignoriert hat. Warum verlacht man eine Opposition im Bundestag, die bereits zeitig nach Vorsorgemaßnahmen gefragt hat ? Die rechtliche Seite kann ich nicht beurteilen.

    • Man sollte hieraus vor allem Lehren für die Zukunft ziehen!

      Neues Virus => Maschinerie anwerfen, d.h. Atemschutzmasken und Schutzanzüge ausgeben (die in Vorrat lagern), Tests in Massen herstellen (Laborkapazität ist auf Zuruf hochfahrbar, Tests in kurzer Zeit anpassbar), und Krankenhauskapazität hochfahren (nach Plan Betten umwidmen).

      Früher gab es solche Pläen für den Verteidigungsfall. Die Bedrohung der Zukunft ist die durch Kleinstlebewesen.

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