Dürfen die das überhaupt?

von Justus Lex
Eine juristische Bewertung der Corona-Maßnahmen.

Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.

Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat.

Beispielsweise wurde eingegriffen in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei der jetzigen Ausgangssperre kann man sich nicht mehr völlig frei bewegen, sondern ist von manchen sogar öffentlichen Orten abgeschnitten; diejenigen, die nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt wurden, sind sogar rechtlich betrachtet tatsächlich in ihrer Wohnung eingesperrt und dürfen diese überhaupt nicht mehr verlassen), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen; nach der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Schulpflicht auch mit einem Recht auf Beschulung, welches sich gegen den Staat richtet), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind Versammlungen in allen Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist faktisch unmöglich), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Beinahe alle Gewerbetreibende bis auf Supermärkte, Apotheken und Lebensmittel produzierende Betriebe mussten ihr Geschäft schließen) und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.

Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

(Von der Erörterung einzelner Fälle wird hier abgesehen. Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (ebenso die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2020, Az. 11 S 12.20; und auch der VGH München in der Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 20 NE 20.632) und, wo das nicht der Fall ist, in der Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes, wonach alle Verwaltungsbehörden des Staates die Verpflichtung haben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.)

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig? Falls ja: In welchem, auch zeitlichen Ausmaß bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? Oder verstoßen sie irgendwann gegen das Übermaßverbot?

Die juristische Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, gliedert sich in drei Unterfragen, nämlich:

a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?
b) Ist die Maßnahme erforderlich, um das Ziel zu erreichen?
c) Ist die Maßnahme verhältnismäßig im engeren Sinne, verstößt sie nicht gegen das Übermaßverbot?

Bei der Einschätzung, wie gefährlich die Lage ist, und bei der Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, haben Bundes- und Landesregierungen einen Beurteilungsspielraum bzw. ein Ermessen. Das bedeutet, dass es juristisch irrelevant ist, ob der Einzelne eine solche Einschätzung oder eine solche Maßnahme für verhältnismäßig hält. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob sich die Regierenden noch innerhalb ihres Beurteilungsspielraums halten und, flapsig formuliert, nicht erkennbar Unsinn betreiben. Ob also der einzelne Leser oder der Autor dieses Beitrags die Maßnahmen für richtig und angemessen halten, ist juristisch gleichgültig. Rechtlich relevant ist nur die Frage, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten haben bzw. halten.

Kommen wir zurück zu den drei Fragen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

 

a) Geeignetheit

Das von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten definierte Ziel lautet, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Niemand hat mehr die Erwartung, die Ausbreitung des Virus noch endgültig stoppen zu können. Was aber noch möglich erscheint und was von den Regierenden als Ziel definiert wurde, ist der Versuch, das exponentielle Wachstum von Infektionen und von Erkrankungen zu verhindern und in ein lineares, möglichst geringes Wachstum zu überführen. Die Infektions- und Erkrankungskurve soll also möglichst „abgeflacht“ werden, damit für jeden schwer Erkrankten ein Bett auf einer Intensivstation inklusive Beatmungsgerät zur Verfügung steht. (Das ist bei einem exponentiellen Wachstum der Infektions- und Erkrankungszahlen auch in einem reichen Land wie Deutschland völlig unmöglich. Wenn allein 0,5 Prozent der Bevölkerung von zur Zeit etwa 80 Millionen gleichzeitig eine intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, wären das 400.000 Intensiv-Betten, die wir in Deutschland nicht haben und auch nicht bekommen werden). Das von den Regierenden definierte Ziel war somit vernünftig und lag nicht außerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums.

Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.

Die juristisch relevante Frage lautet nur: Lag die Einschätzung noch innerhalb des Beurteilungsspielraums der Verantwortlichen? War ihre Einschätzung vertretbar? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten.

Warum waren die Maßnahmen vertretbar? Weil bei aller Unklarheit der Lage genügend Informationen vorlagen, die die Regierenden berechtigten, von einer existenziellen Bedrohung des Staates und der Gesellschaft auszugehen. Dazu Folgendes:

Zum einen gab es historisches Wissen, wie gefährlich eine Pandemie mit einem Virus sein kann. Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Das kann jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen bei Wikipedia oder in einem guten Geschichtsbuch.

Zum anderen gab es die Information durch das Robert-Koch-Institut, dass es sich bei dem Corona-Virus um ein sehr aggressives und gefährliches Virus handele, welches sich pandemisch ausbreite. Auch hier kann der Einzelne der Meinung sein, die Bewertung durch das Robert-Koch-Institut sei „falsch“ gewesen. Aber auch diese Meinung Einzelner wäre juristisch irrelevant.

Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.

Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären. Ganz im Gegenteil spricht die Tatsache, dass auch die Weltgesundheitsorganisationen WHO am 11.03.2020 das Corona-Virus als Pandemie einstufte, da es sich schon in 115 Ländern ausgebreitet habe, für die Richtigkeit der Einschätzung durch das RKI. Die Bundes- und Landesregierungen haben daher erkennbar nicht ihren Beurteilungsspielraum verlassen, wenn sie die Bewertung des RKI einholten.

Zum dritten gab es seit 2013 eine Risikoanalyse für den Fall einer sich pandemisch ausbreitenden Seuche. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird in dem Bericht das Risiko durch eine Pandemie mit einen Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten: Ein neuartiges Corona-Virus entsteht auf einem Wildtiermarkt in Fernost und fordert dort zahlreiche Opfer, bevor es acht Wochen später nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.

Die Risikoanalyse kam damals zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken würden, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!

Es versteht sich von selbst, dass Bundes- und Landesregierungen, die zwischen 2013 und 2020 dieser Risikoanalyse leider nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmeten und die leider in all diesen Jahren keine ausreichende Vorsorge entsprechend dieser Analyse getroffen haben – das ist das eigentliche Versagen der Politik, nicht die jetzt getroffenen Maßnahmen – , diese Risikoanalyse bei ihren aktuellen Entscheidungen nicht unberücksichtigt lassen konnten.

Insgesamt war es daher frei von Rechtsfehlern, wenn Bundes- und Landesregierungen die Corona-Pandemie im März 2020 als lebensbedrohlich und existenziell gefährlich für die deutsche Bevölkerung einstuften und entsprechend die harten Maßnahmen ergriffen, die wir zu Zeit erleben. Zum Erreichen des definierten Ziels, wie es oben bereits dargestellt wurde, waren diese Maßnahmen zweifellos geeignet.

 

b) Erforderlichkeit

Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.

Viele Möglichkeiten zum Handeln hatten die Regierungen nicht.

Es gibt bisher keinen wirksamen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus. Auch gab es nicht genügend Atemschutzmasken wie in Fernost. Somit gab es eigentlich nur die Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man die sozialen Kontakte der Menschen minimiert.

Von einigen Leuten wird zwar eingewendet, es hätte ausgereicht, nur die Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime unter Quarantäne zu stellen und das übrige öffentliche Leben ohne Beschränkungen weiter laufen zu lassen. Dann wäre es schnell zu einer sogenannten Durchseuchung und einer anschließenden sogenannten Herdenimmunität gekommen.

Ein solcher Einwand ist rechtlich aber irrelevant, weil es jedenfalls nicht bewiesen ist, dass solche Maßnahmen ausgereicht hätten. Es ist eine bloße Behauptung oder Vermutung. Vielleicht ja, vielleicht nein. Immerhin sind an dem Corona-Virus nicht nur besonders alte oder vorerkrankte Menschen gestorben, sondern auch junge Leute ohne erkennbare Vorerkrankungen.

Wenn die Regierenden dieser Auffassung nicht folgten, sondern eine allgemeine Kontaktsperre anordneten, bewegten sie sich daher zumindest noch innerhalb ihres Ermessensspielraums. Die bloß denkbare andere Möglichkeit ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidung von Bundes- und Landesregierungen.

Im Übrigen kann diesem Einwand auch in tatsächlicher Hinsicht entgegnet werden, dass ein effektiver Schutz von Menschen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen faktisch kaum möglich war. Denn Deutschland verfügt– bis zum heutigen Tag (03.04.2020) – nicht über ausreichende Schutzanzüge und Atemschutzmasken, um damit sämtliche Pfleger und Betreuer in den genannten Institutionen auszustatten. Wenn man also die Strategie einer „Durchseuchung“ mit „Herdenimmunität“ eingeschlagen hätte, wären innerhalb kürzester Zeit noch mehr Pfleger und Betreuer infiziert worden, als das heute schon der Fall ist. Dann hätten noch mehr infizierte Pfleger und Betreuer das Virus in die Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser hineingetragen und die Insassen wären „wie die Fliegen“ gestorben. Darüber hinaus wären auch die Risikogruppen (besonders alte oder vorerkrankte Menschen), die sich nicht in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim befinden, reihenweise gestorben, wenn man diesen Weg der „Durchseuchung“ beschritten hätte. Daher bleibt festzuhalten, dass die angeordneten Maßnahmen erforderlich im Rechtssinne waren, da sich Bundes- und Landesregierungen innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegten.

 

c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

Zur Beantwortung dieser Frage muss man abwägen zwischen dem Wert des Rechtsgutes, welches geschützt werden soll, und dem Rechtsgut, welches durch die Maßnahmen eingeschränkt wird oder ganz dahinter zurücktritt.

Das Rechtsgut, welches geschützt werden soll, ist das Leben der einzelnen Bürger in einer Vielzahl von Fällen. (Von bloßer Gesundheit reden wir in vielen Fällen nicht mehr. Es gibt keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Corona-Virus. Bei den schwer Erkrankten geht es nur noch um Leben und Tod. Die anderen Infizierten gesunden bisher von alleine).

Das Recht des einzelnen Menschen auf Leben ist eines der höchsten Güter und eines der wichtigsten Grundrechte, die das Grundgesetz kennt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist daher eine der obersten Pflichten des Staates.

Die Rechtsgüter bzw. Grundrechte, die eingeschränkt wurden bzw. die zurücktreten mussten, wurden oben bereits dargestellt. Es handelt sich um sehr intensive Eingriffe, die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr weitreichende, negative wirtschaftliche Folgen für unser Land haben werden. Es wird aufgrund der bereits jetzt getroffenen Maßnahmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine starke Rezession, vielleicht sogar eine echte Wirtschaftsdepression geben. Mit solchen Folgen ist „nicht zu spaßen“, weil sie zu heftigen Verwerfungen unserer Gesellschaft und unseres Staates führen können. Jeder, der sich nur einigermaßen in der jüngeren deutschen Geschichte auskennt, weiß, dass die große Wirtschaftskrise nach dem Börsenzusammenbruch 1929 und dass die immensen Reparationszahlungen, die Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages leisten musste, den Nährboden bereiteten, auf dem die Saat des Nationalsozialismus aufging. Es geht also auf der anderen Seite nicht nur um schnödes Geld einiger Kapitalisten, sondern um unsere Gesellschaft insgesamt.

Wie fällt die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern aus?

Der Einzelne kann sich dazu selbstverständlich seine eigene Meinung bilden. Das ist aber juristisch irrelevant. Auch hier kommt es darauf an, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegen.

Bis die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht, werden noch Wochen vergehen. Wir können nur hoffen, dass dann noch ausreichend Intensiv-Betten in Deutschland zur Verfügung stehen, um alle Patienten behandeln zu können.

Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde. Denn in einem solchen Falle würden Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, Tausende von Unternehmen, auch Großunternehmen, würden in die Insolvenz gehen und der Staat wäre ruiniert. Auch ein reiches Land wie Deutschland kann nicht ein Jahr lang Kurzarbeitergeld, Zuschüsse u.ä. in Milliardenhöhe bezahlen, wenn die Konjunktur auf Null heruntergeht und die Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausbleiben. Ein solches Szenario würde übrigens auch mit Sicherheit viele Menschenleben kosten. Daher ist völlig klar: Die Maßnahmen müssen in angemessener Zeit wieder aufgehoben werden. Alles andere wäre verfassungswidrig, selbst wenn dann durch Corona noch eine gewisse Zahl von Menschen ums Leben kommen würde. Der Schutz menschlichen Lebens ist kein Staatsziel, welches absolut, unantastbar und völlig uneingeschränkt gilt. Vielmehr muss auch dieses Staatsziel bzw. das Recht auf Leben in ein Verhältnis gesetzt werden zu anderen Grundrechten und zu der übrigen Werteordnung im Wege einer, wie es Juristen formulieren, praktischen Konkordanz. Um es klar und deutlich zu sagen: Der Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ist auf Dauer wichtiger als das Überleben von einigen Tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr (vgl. die regelmäßig veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes). Das ist zwar traurig, aber eine Tatsache.

Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, welches bislang (Stand: 03.04.2020) sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen verworfen oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.

Statt über ein genaues Datum zu spekulieren, ab wann die Maßnahmen unverhältnismäßig werden – eine ganze Bandbreite von Daten wäre vom Ermessensspielraum gedeckt -, soll an dieser Stelle lieber ein Exit-Szenario entworfen werden.

Zunächst müssen Atemschutzmasken und Schutzanzüge in ausreichender Zahl hergestellt werden. Dabei sprechen wir von Millionen dieser Gegenstände. Dann sollte auch – nach Auffassung des Autors – eine allgemeine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit eingeführt werden, damit die Ausbreitung der Infektionen weiter eingedämmt wird. Südkorea und Japan haben gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem sollte die Anzahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte spürbar aufgestockt werden und es sollten die neuen Antikörpertests flächendeckend zum Einsatz kommen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, was in einer hochtechnisierten Industrienation wie Deutschland innerhalb weniger Wochen möglich sein müsste, dann sollte bald nach dem 20. April 2020 das öffentliche Leben wieder eröffnet werden. Dann sollten Schulen und Universitäten, Geschäfte und Restaurants wieder öffnen und der normale Alltag sollte wieder – mit Mundschutz – beginnen. Nur die Alters- und Pflegeheime und Krankenhäuser sollten noch über eine längere Zeit besonders abgeschirmt werden zum Schutz ihrer Bewohner und Patienten.

In einem letzten Schritt, der z.B. aber auch erst in einem Jahr erfolgen kann, sollten dann auch die letzten Restriktionen in Form der allgemeinen Mundschutzpflicht und der Abschirmung von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen nach und nach aufgehoben werden.

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104 Kommentare

  1. Die Einschätzung des RKI ist/war erwiesenermaßen falsch. Wenn von einem Horrorszenario mit 7 Million Toten ausgegangen wird, ist klar das solche Maßnahmen vorgeschlagen werden.

    Corona ist Erwiesenermaßen NICHT! schlimmer als eine gewöhnliche Grippe und harmlos für Leute ohne Vorerkrankung/mit jüngerem Alter (unter 60).
    Außerdem gibt es nicht mehr Erkrankte/Tote als bei einer Grippewelle. (Vorherige Jahre). So eine Statistik wird aber nicht bemüht.

    Das die Maßnahmen (seit Anfang Mai, wo die Situation überschaubar war)
    aber nicht komplett aufgehoben werden macht sie unverhältnismäßig.
    Und in dem Artikel wurde ausführlich erläutert das unverhältnismäßige Maßnahmen verfassungswidrig sind.

  2. Rechtsanwältin Beate Bahner, die von einigen Kritikern meines Beitrags als „leuchtendes“ Gegenbeispiel und als angeblich hoch qualifizierte Juristin dargestellt wurde, ist mit ihrem gegen die Corona-Maßnahmen gerichteten Antrag beim Bundesverfassungsgericht krachend gescheitert. Das Gericht verwarf ihren Antrag als bereits unzulässig (Entscheidung vom 10.04.2020, Az. 1 BvQ 26/20). Aus der Begründung der Entscheidung – man kann sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts nachlesen – geht hervor, dass Bahner elementare juristische Grundregeln unbeachtet gelassen hat, die jeder Jurastudent im 2. oder 3. Semester lernen sollte.

  3. @ Fritz Göhring, ass. jur. 9. APRIL 2020 UM 15:07

    „Daß Jura keine exakte Wissenschaft ist, stimmt.“

    Wenn etwas keine exakte Wissenschaft ist, ist es überhaupt keine Wissenschaft. Dr. Mark Benecke definiert wunderbar wie Wissenschaft funktioniert, wie sie betrieben wird, was Wissenschaft ist. Alles andere ist alles mögliche, aber sicher keine Wissenschaft. Es steckt bereits im Wort: Wissenschaft ist etwas, das Wissen schafft. Juristerei ist nur furchtbar verkopfte Schwätzerei, den „Sozialwissenschaften“ sehr ähnlich.

    • „Wahrheit ist relativ“, in den Natur-, den Geistes- und den Sozialwissenschaften.
      https://www.forschung-und-lehre.de/zeitfragen/abbild-und-wirklichkeit-in-den-naturwissenschaften-133/

      Allein die Methodenstrenge bestimmt die Wissenschaftlichkeit, in allen Wissenschaftsdisziplinen.

      Mit „Jura ist keine exakte Wissenschaft“ meinen die juristischen Kommentatoren in gebotener Bescheidenheit die Ergebnissoffenheit in der Rechtswissenschaft. Die Methode ist in der Rechtswissenschaft exakter definiert als in manchen angeblich exakteren Disziplinen, in denen mit Statistik gearbeitet wird (das sage ich als Statistikerin).

      Ich wünsche mir hier weniger Überheblichkeit der so genannten „Zahlenwissenschaften“. Ja, wenn man die Zahlen hat, scheint der Rest exakt. Aber wie kommt man zu den Zahlen, und was bedeuten sie? Hier bei EIKE können wir doch ein Lied davon singen … Ich sage nur, globale Mitteltemperatur …

  4. Hier die für KW 14 aktualisierte MOMO-Grafik der europäischen Übersterblichkeit:
    http://www.euromomo.eu/outputs/zscore_country_total.html

    In mehreren Ländern übersteigt die diesjährige Welle inzwischen alle anderen Wellen, und sie ist noch nicht am Ende. Ich wage zu behaupten, ohne die Kontaktvermeidungs-Zwangsmaßnahmen wäre die jetzige Welle schon viel höher.

    Wie hätten die Menschen reagiert, wenn Deutschland sich so verhalten hätte wie Frau Bahner es sich wünscht?

    Es hätte Strafanzeigen wegen fahrlässiger Tötung oder unterlassener Hilfeleistung ohne Ende gehagelt. Hier ein Vorgeschmack:
    https://www.merkur.de/welt/corona-wolfsburg-altenheim-tote-staatsanwaltschaft-ermittlungen-niedersachsen-diakonie-zr-13642074.html

    • Verehrte Frau Dr. Groll,

      das Schlimmste aller Probleme bleibt und ist, Juristen neigen dazu, die Nase über wirtschaftliche Zusammenhänge zu rümpfen und diese für naturgegeben zu halten oder als irrelevant zu betrachten. Eine bittere Tatsache, die andere bereits haben teuer bezahlen müssen. Da funktionierte die Maschinerie aber „normal“. Deutschland war lange vor Corona (Wuhan-Virus) eine finanzielle Bananenrepublik.

      Und jetzt so etwas. Die 87-Prozent-Geisteskranken schauen nur auf das Virus. Die Datenerhebung ist ein schlechter, übler Witz (vgl. Nachbarartikel auf EIKE: Es gibt Statistik …). Für keinen echten, fähigen Statistiker überraschend. Was ist mit dem Wirtschafts-„Tsunami“ und den komplexen Folgen, die noch nicht absehbar sind? Merkel und ihre Beratertrottel haben die nicht auf dem Radar. Und noch weniger unter Kontrolle.

      In China, liest man, wären angeblich, 460.000 Betriebe bankrott gegangen, im ersten Quartal 2020. Aber in China wird gelogen was das Zeug hergibt. Fast nichts ist sicher überprüfbar. NICHTS!! Kritiker dieses kommunistischen Dreckssystems verschwinden und niemand hebt den Finger und schließt China aus der Weltgemeinschaft aus. Wer erträgt diese täglichen Lügen aus China noch?

      Das, was jetzt noch nicht so auf dem Radar ist, und der obige Autor noch sehr viel mehr hätte berücksichtigen müssen, sind die tödlichen wirtschaftlichen Konsequenzen für sehr viele Einwohner Europas, die sich still und verborgen anbahnen.

      Denn, wer vetraut einer Regierung, die, vgl. Energiewende, Migrationspolitik und andere Bereiche, aktiv gegen die eigene Bevölkerung ankämpft? Die Linken sind berühmt für deren Inkompetenz, Schwerfälligkeit, unnötiger Bürokratie und vieles mehr. Theorie und Praxis sind sich feind.

      Und ein wesentlicher Faktor bleibt unberücksichtigt. Unsere neuen und aufgezungenen Mitbürger halten sich NICHT an die Regeln. Vgl. vor allem Frankreich, Spanien und auch Deutschland. Diese Menschen verhöhnen unsere Linken weiterhin und tragen keine Maske, desinfizieren sich nicht, wer weiß, und noch vieles mehr. Und unsere Polizei, vor lauter Angst, und unter politischer Vorgabe, schaut weg, wie die eigenen Regeln gebrochen werden. Noch mehr Verhöhnung seitens der neuen Migranten.

      Wenn dieser glühende Unsinn mit dem Wuhan-KP-Virus nicht sofort anders angegangen wird, droht hier der totale Kollaps. Schon jetzt steigen die Lebensmittelpreise. Ich höre hier auf. Den Rest überlasse ich Ihrer Phantasie.

      Der Wuhan-KP-Virus ist nur eine Ablenkung. Mit dieser korrupten Regierung wird kein Problem gelöst, sondern alles nur noch verschlimmert. Die Wirtschaftsmaschine muß sofort wieder angeworfen werden. Hauptsache die läuft. Alles andere wird sich regeln. Beim Thema Corona werden die 87-Prozent-Geisteskranken absolut sicher betrogen.

      Wenn selbst Ärzte, die ein erfolgreiches und eindeutig NACHVOLLZIEHBARES Experiment, durchgeführt haben (von 700 Patienten haben sich 699 wieder erholt. Der eine Patient wollte nicht mit der Medizin behandelt werden und verstarb daher, aus Feigheit) nicht ernst genommen werden, von reinrassigen Empirikern hier, dann stimmt etwas nicht. Anderes gesagt: diejenigen, die vorgeben, Experimente zu lieben, haben hier tatsächlich die Möglichkeit, diese zu wiederholen und ein eindeutiges Resultat zu erhalten, und diese Empiriker wollen es nicht tun und zerstreuen sich in irren und nutzlosen Erwägungen, Malariamedikamente hätte ja auch Nebenwirkungen. Aber dann ist das Problem völlig künstlicher Natur.

      Wir müssen uns der bitteren Erkenntnis, Wahrheit, stellen, dass viele Regierungen nicht das Wohl ihrer Bürger im Auge haben. Das ist kriminell, aber es ist so.

      • Wenn ich den Artikel also richtig verstanden habe ist doch das Grundübel, dass niemand Anforderungen an die Zielsetzung definiert. Wenn ich das Ziel nur niedrig genug definiere sind alle Maßnahmen zu rechtfertigen.

        Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, in der 1984 („Big brother is watching you“) das Schreckensszenario überhaupt war. Gemessen, an dem, was heute schon alles läuft, war das ja alles Pille-Palle.

        Die Regierung nutzt die aktuelle Situation um sich über alles, was die Väter unserer Verfassung im Sinne hatten, hinwegzusetzen und über alle demokratischen, parlamentarischen Organe hinweg mit Verordnungen zu regieren.

        Dies ist für die eigentliche Gefahr. Sollte auf „normalem“ demokratischen Weg ein Lockdown beschlossen werden, dann wäre das für mich in Ordnung.

        Aber nicht ein Zirkel, der sich Regierung nennt.

        Wobei ich noch nicht mal an den guten Absichten zweifle. Aber, wenn man Erdogan fragt, der hat nur gute Absichten, wie Putin und alle anderen auch. Um in Deutschland zu bleiben gab es auch in unserer Vergangenheit schon Machthaber, die es nur gut meinten, am Ende aber ganze Völker ins Elend gestürzt hatten.

    • Also zumindest für Österreich und Deutschland lese ich da eher eine „Untersterblichkeit“ heraus.
      Eine markante Übersterblichkeit sehe ich eher bei der starken Grippewelle 2018.

    • Man kann auch mit übertriebenen Maßnahmen, Hysterie und falscher Behandlung Tote produzieren.
      Es wäre schon noch interessant eine Analyse dazu zu lesen und zu Obduktionen der Toten.

    • Sehr geehrte Frau Dr. Groll,

      vielen Dank für den Link zur Euro-Momo Seite. Vor allem die Betrachtung der Kurve für Schweden ist sehr interessant. Trotz erheblich weniger restriktiver Maßnahmen ist kein signifikanter Anstieg der Übersterblichkeit erkennbar. Somit entbehrt Ihre Vermutung einer erhöten Sterblichkeit bei geringeren Maßnahmen jeglicher Grundlage. Überhaupt ist das Datenbild sehr uneinheitlich, man könnte fast den Eindruck gewinnen, je restriktiver die Maßnahmen desto mehr Todesfälle.

    • „In mehreren Ländern übersteigt die diesjährige Welle inzwischen alle anderen Wellen, und sie ist noch nicht am Ende. Ich wage zu behaupten, ohne die Kontaktvermeidungs-Zwangsmaßnahmen wäre die jetzige Welle schon viel höher.“
      Verehrte Frau Dr. Groll
      Die Daten beziehen sich auf KW 14 und Deutschland wird als Gesamtheit nicht dargestellt. Aus der Zeitreihe der Covid19-Sterbefälle bis zum 9.4.2020 ergeben sich bei Extrapolation der Zeitreihe mit Hilfe der Gompertz-Funktion für Deutschland StF= 14911 Sterbefälle und eine Sterbeziffer StF/1000*EW70+ von 1,1. Im Vergleich dazu ist StF/1000*EW70+ für Italien 2,7 und für Spanien 3,5. Ich gebe Ihnen Recht dass ohne Kontakt-Vermeidungs-Zwangsmaßnahmen die Zahlen viel höher wären. Aber warum ist sie in Deutschland niedriger trotz ähnlicher Maßnahmen? Ich vermute dass Deutschland das Glück hatte dass die Fallzahlen zuerst in Regionen mit geringer Bevölkerungszahl stark angestiegen sind.

    • Oh je, allein schon das Rubrum:
      „Bahner gegen alle Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland: …“

      Damit dürfte der Antrag schon unzulässig sein, denn die Dame dürfte nicht von den Maßnahmen aller Länder in ihren Rechten verletzt sein, nur von denen ihres Wohnortes. Siehe z.B. hier:

      § 47 VwGO Normenkontrolle Verwaltungsrecht

      unter II. Zulässigkeit, 2. Antragsberechtigung:
      § 47 II S.1 VwGO, jede natürliche oder juristische Person, jede Behörde, die durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt ist. (Dieser Prüfungspunkt ist meist unproblematisch).

      Hat die Dame ihr Staatsexamen im Lotto gewonnen?

        • @Admin Andere sind hier auch aggressiv, und die rügen Sie nicht. Sehen Sie bitte z.B. etwas weiter unten Ralf Huber, 7. April, 22.54 Uhr.

          Ich bin vermutlich beim Lesen der zahlreichen abwertenden Kommentare zu diesem ausgezeichneten Aufsatz des Autors Justus Lex agressiv geworden. Und dann daneben diesem (zumindest in Teilen) hetzerischen Schriftsatzes von Beate Bahner.

          • Das kann ich verstehen und hat mir auch nicht gefallen.

            Mir fiel aber auch auf, dass Gegenmeinungen von Juristen zu Herrn Lex Auslegungen, besonders von Juristen, nett gesagt, sehr herablassend waren. Das passt eigentlich nicht so gut zur sicher nicht ganz so falschen Feststellung, dass Jura eigentlich nicht zu den exakten Wissenschaften gehört. Vieles also Auslegungssache ist.

            Ich bin kein Jurist, kenne als solcher die einschlägige Gesetzeslage nicht, denke aber, dass man Frau Bahner ebenso wie Herrn Lex unterstellen kann, dass sie sie kennen.

            Wegen der Bedeutung dieser Fragen (wie bspw. hier https://www.achgut.com/artikel/statistik_kunde_wider_den_horror wieder dargestellt wird), insbesondere der Verhältnismäßigkeit, aber auch anderer grundgesetzlich geschützter Rechte, kommt übrigens in Kürze ein Beitrag zur und mit der Klagebegründung von Frau Bahner hier auf dieser Seite. Da freue ich mich schon auf sachlich geschriebene Pro- und Kontra Kommentare.

          • @Admin: „Mir fiel aber auch auf, dass Gegenmeinungen von Juristen zu Herrn Lex Auslegungen, besonders von Juristen, nett gesagt, sehr herablassend waren.“

            Leider kann ich Ihnen nicht folgen. Da mich die Thematik interessiert, habe ich sehr sorgfältig die einschlägigen Kommentare hier gelesen. Erkennbar von Juristen sind m.E. nur zwei:

            I.
            Dr. iur. Gudrun Frey
            5. April 2020 um 21:01

            „Herrlich, die Formulierung: „Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.“

            Fast alle Kommentatoren nörgeln am Ergebnis dieser überzeugenden juristischen Analyse herum. Bisher hat keiner, aber auch wirklich keiner, eines der Argumente von J. Lex zu widerlegen versucht, geschweige denn es geschafft.

            Wenn die Methode aber untadelig ist, muß man das Ergebnis akzeptieren, ob es einem paßt oder nicht.

            Mir scheint Eike mit diesem erstklassigen Text „Perlen vor die Säue“ geworfen zu haben.

            Herr Lex, Respekt vor Ihrem Bemühen, dem „einfachen Volk“ Zusammenhänge zu erklären. An Ihrer Stelle würde ich mir jedoch überlegen, mir ein qualifizierteres Forum zu suchen.“
            ——————
            II.
            Prof. V. Meyer
            5. April 2020 um 19:57

            „Um hier einmal KLarheit zu schaffen:

            Der Aufsatz von Justuz Lex ist juristisch einwandfrei, Chapeau.

            Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge zu prüfen:
            (1) Die Rechtsgrundlage der Maßnahmen.
            (2) Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

            Herr Lex grenzt ausdrücklich ab, dass er in seinem Aufsatz nicht ausführlich auf (1) eingeht:
            „Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz […]“

            Rechtsanwältin Beate Bahner hingegen rügt in ihrer Normenkontrollklage gerade vorwiegend (1): „Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“

            Insofern vertreten die beiden Juristen bezüglich (1) eine unterschiedliche Ansicht. Das entwertet den Aufsatz von Lex aber in keiner Weise. Die Stärke des Aufsatzes liegt in seinem Hauptthema, der Verhältnismäßigkeit.

            Hier scheint mir Frau Bahner etwas „schwach auf der Brust“, da sie – soweit die PI-News das erkennen lässt – gar nicht auf den Ermessensspielraum einzugehen. Warum das ein Fehler ist, hat Lex vorbildlich ausgeführt.

            Ich gehe davon aus, daß das BVerfG entsprechend entscheiden wird.“
            —————————
            Die herablassenden Kommentare scheinen mir alle von Nichtjuristen zu kommen.

            Daß Jura keine exakte Wissenschaft ist, stimmt.

            Wenn Sie den Antrag von Frau Bahner hier bringen, werde ich mich mäßigen, versprochen 😉

      • Sie irren ganz gewaltig. Da jedermann in jedes Bundesland reisen darf und kann ist er von jedem Gesetz dieser Länder betroffen. Und dann darf er auch dagegen vorgehen.
        Nur muß er das erst einmal tun, also das zuständige jeweilige Landesgericht anrufen und wenn die nicht reagieren, dann kann er zum BVerfG wandern.

        Und was Juristen betrifft, so ist deren Allgemeinbildungsstand in aller Regel mieserabel.
        Bin mal, als ich mal genau mit Tempo 50 fuhr mit 74 km/h geblitzt worden. Hab mir dann gleich angeschaut wo der Blitzer stand, genau geprüft, ob da statt Tempo 50 Tempo 40 oder 30 existierte. War nicht der Fall.

        Hab dann gegen Bußgeldbescheid prozessiert und gewonnen. Nur der Fachmann der Polizei, war natürlich keiner, kapierte nicht warum. Was war passiert? Der Bauer hatte sein Holzgaragentor durch ein Metallgaragentor ersetzt und das führte zu Versendung des seitlichen elektromagnetischen Blitzerstrahls mit anderem Winkel zur Straße und den Fahrzeugen. Und so entstand dann eine andere Frequenz der Rücksendung von meinem PKW.
        Ich war übrigens der Erste und Einzige, der prozessiert hatte.
        Soviel zu Fähigkeiten von Juristen. Denn die, die mit 90 geblitzt wurden verloren ja erst mal den Führerschein. Wobei da in der Deichkurvenstrecke gar nicht so schnell fahren konnte ohne zu crashen ….

  5. Der Kommentar von Bernhard Bühner zum Artikel von Prof. Lüdecke vom 8. April passt auch hier:

    „Ich erlebe jeden Tag, dass es unmöglich ist mit nachvollziehbaren Argumenten Verständnis beim Mitmenschen zu erzeugen. Es ist sogar unmöglich den Mitmenschen zum Lesen von Texten mit mehr als 3 Zeilen, schon gar nicht, wenn keine Kraftausdrücke oder niemand diffamiert oder unterminiert wird, zu bewegen. Zu fordern, dieses auch zu verstehen ist ein sinnloses unterfangen. Allenfalls Texte mit leeren Versprechungen, die möglichst Schadenfreude, Sensationsgier, Überheblichkeit, Frechheiten und von der Einfachheit her, scheinbares Wissen eines Vorbildes, das sich richtig in Szene setzen kann, werden beachtet. Hier springt dann die scheinbare Intelligenz des Vorbildes auf den Leser über, der sich den Text zu Eigen macht. Auch muss die Lust auf Leiden und Selbstmitleid befriedigt werden. Der Wahrheitsgehalt spielt keine Rolle. Hauptsache, ein vermeintlicher Idiot wird durch den Kakao gezogen und der Leser glaubt weit über diesem zu stehen. Das Denken überlässt man, auch wegen grenzenloser Faulheit, den anderen, die alles versprechen, zu deren eigenen Nutzen, was nicht erkannt wird.“

    Anders ist es nicht zu erklären, dass dieser gut verständliche und sorgfältig argumentierende Artikel von Justus Lex hier so angegriffen wird.

    Welcher der inzwischen 80 Kommentare setzt sich auch nur mit einem einzigen Argument von Herrn Lex auseinander?

  6. Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens nach müssen alle getroffenen Maßnahmen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Da es bisher nicht für erforderlich gehalten wurde, eine repräsentative Menge der Bevölkerung zu testen, wissen wir nicht, wie viele Infizierte es wirklich gibt. Da auch nicht bekannt ist, wie viele Menschen tatsächlich an Corona verstorben sind, sind die Verhältnisse bis dato unbekannt. Somit gibt es auch keine Verhältnismäßigkeit. Und aus Ermessensspielraum wird Willkür.

    • Herr Rohde, nachdem zunehmend mehr Zahlen dazu vorliegen, gebe ich Ihnen Recht. Herr Lex schreibt das ja auch: Wenn die Maßnahmen jetzt noch lange aufrecht erhalten werden, ist wohl jeder nachvollziehbare Ermessensspielraum überschritten und sei werden verfassungswidrig.

      Allerdings haben Sie übersehen, Herr Rohden dass Herr Lex zunächst die Verhängung der Maßnahmen im März beurteilt. Im März gab es nicht genügend Tests und die Datenlage, sprich die Bedrohungslage, war noch extrem unklarer als jetzt. Da wäre es unverantwortlich gewesen, das Virus sich ungehindert ausbreiten zu lassen. Auf jeden Fall überzeugt er mich, dass die Einschränkung der Grundrechte zu diesem Zeitpunkt vom Ermessensspielaum gedeckt waren. Zumal auch fast alle anderen Länder ähnlich entschieden.

  7. Das mag juristisch alles richtig sein.
    Ob es auch wahr ist, mag man daran messen, wie anders Denkenden begegnet wird.
    Sie werden hier vor-beurteilt:
    „Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, ..,“

  8. Diesen Kommentar fand ich auf der Achse des Guten, wo der selbe Artikel erschienen ist. Ich kann mich voll und ganz mit ihm identifizieren:
    ——–
    „HaPe Schmidt / 07.04.2020

    Sehr gut! Es wird hier genügend Leser geben, die einen Shitstorm über diesen Artikel entfachen werden, weil ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Alternativ werden sie einen Shitstorm über diese Bundesrepublik und ihr Grundgesetz entfachen, weil ihnen die Rechtslage nicht gefällt. Als neugieriger Leser, der erst einmal informiert werden möchte, um mitreden zu können, sage ich ausdrücklich Danke für diese verständliche und überzeugende Erörterung zum Thema. Meine Bitte an den Gastautor: Lassen Sie sich nicht ärgern von dem zu erwartenden Shitstorm. Schreiben Sie weiter auf achgut.“

  9. Ich befürchte mal, das diejenigen, die von einer Ausgangssperre reden, überhaupt nicht wissen was das denn überhaupt ist.

    Definition „Ausgangssperre“:
    >> Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich angeordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen. <<
    Das hier beschriebene trifft nicht zu!
    Hier geht es lediglich um die Bitte (oder Appell an die Vernunft) bitte zu Hause zu bleiben, um nicht unnötigen Kontakt mit anderen zu bekommen, um die Infektion zu verlangsamen. Immerhin können wir uns sehr wohl frei bewegen, wir können einkaufen, spazierengehen und anderes mehr. Die Regeln dafür sind auch klar, so das sich nicht mehr als 2 Menschen zusammenstellen sollten.
    Es ist niemandem verboten, sich frei zu bewegen um z.B. einzukaufen. Dazu kann man Straßen, Plätze usw. problemlos betreten. Wer sich an die Regeln hält die festgelegt wurden, hat keinerlei Probleme.

    Eine Ausgangssperre würde z.B. festlegen, in welchen Zeiten das Haus/ die Wohnung verlassen werden dürfte – so könnte es dann sein, das ab 20:00 bis 06:00 niemand auf die Straße darf. Das haben wir nicht!

    Und genau aus deisen Gründen ist eine Diskussion darüber eigentlich völlig unnötig. Man muß den etwas verwirrten vielleicht nur mal erklären was denn diese Ausgangssperre tatsächlich bedeutet – die Definition habe ich ja abgegeben.

    • das ist sachlich schlicht falsch. so gibt es z.b. gesperrte plätze und es gibt mittlerweile bußgeldkataloge.
      aber unbeschadet dessen: „Hier geht es lediglich um die Bitte (oder Appell an die Vernunft) bitte zu Hause zu bleiben“ und „Wer sich an die Regeln hält die festgelegt wurden, hat keinerlei Probleme“ ist ein widerspruch in sich.

    • An Ralf Huber:
      Kann mich dem nur anschließen. Juristen haben ein Problem: Sie wissen und verstehen erst mal von fremden Sachverhalten nichts. Dann werden sie gefragt und sollen etwas entscheiden. Dazu brauchen sie Experten. Dann haben sie die Qual der Wahl, den richtigen Experten zu finden. Da kann man auch mal völlig danebengreifen und dann wird ein falsches Urteil gefällt.
      Besser gefällt mir die juristische Einschätzung der Fachjuristin Bahner aus Heidelberg: http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf
      Die einen eklatanten Verfassunsgbruch + Gesetzesbruch feststellt.
      Bitte diese Klage verbreiten.

  10. Heute, am 6. April steht in „Epoch Times“ ein Artikel ueber die Wirksamkeit der Malariamedizin im Kampf gegen Corona.
    Wenn Herr Lex schreibt, es gaebe keine wirksame Medizin gegen Corona, dann ist er falschen Quellen aufgesessen. Und weil die Medizin nicht rasch in DE verteilt wird, ist KEINE Verhaeltnismaessigkeit der Massnahmen gegebn, sondern hier liegt BEHINDERUNG der Corona=Heilung vor.

    • Man kann auch unterstellen, das einfache Maßnahmen unterlassen wurden, um sich Klarheit über die tatsächliche Wirksamkeit von Covid-19 zu verschaffen und damit Schaden abzuwenden.
      Zum einen beteiligt sich Deutschland neuerdings auch an der falschzählung der Opfer und es werden die Toten nicht darauf hin untersucht, ob Sie mit oder an Covid-19 verstorben sind.
      Das sind beides Maßnahmen, für die gesunder Menschenverstand ausreicht, um die einzuleiten. Dafür kann man die Verantwortung nicht auf das RKI schieben, die die Verschleierung der Lage befeuern durch die geänderte Vorgabe für die Zählweise.

      • Richtig (!) Verantwortung immer auf andere schieben, bis der Stuhlkreis einmal rum ist [schön die Zeit vertrödeln] und die Spirale rotiert.

        Sie werden selber (ein?)sehen dass es so nicht geht, sonst haben nur noch die Geldbeschaffer Verantwortung; was ist denn das Zauberwort das den Teufelskreis unterbricht?

    • Herr Seifert, natürlich „gibt“ es bisher kein wirksames Medikament gegen CoViD-19. Mit „gibt“ meint Herr Lex natürlich, zugelassen und verfügbar, nicht umstritten und im Experimentalstadium.

      Sie können mir glauben, dass ich die Forschung zu Chloroquin u.a. aufmerksam verfolge. Hier Ihr Epoch Times Artikel:
      https://www.epochtimes.de/gesundheit/medizin/spahn-hofft-bei-behandlung-von-covid-19-auf-malaria-medikament-chloroquin-a3203728.html

      Lesen Sie selbst dort: „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) richtet Hoffnungen auf Malaria-Medikamente wie Resochin von Bayer. Es gebe „erste Hinweise“, dass bestimmte Malaria-Medikamente bei der Bekämpfung medizinisch schwerer Corona-Erkrankungsverläufe „zu helfen scheinen“

      Man kann natürlich auch ohne Zulassung Resochin ärztlich verordnen. Wir tun das in unserer Klinik nicht, da bei vorerkrankten Senioren die Nebenwirkungen schneller zum Tod führen können als die CoViD-induzierte virale Lungenentzündung.

      Für bestimmte Patientengruppen kann Resochin eine Option sein. Aber es werden auch andere Wirkstoffe weiter erforscht, siehe Epoch Times Artikel.

      Warum versteifen Sie sich so auf Resochin bzw. Chloroquin, Herr Seifert? Vor allem, woher rührt Ihre Kompetenz, zu behaupten, es hätte längst flächendeckend eingesetzt werden sollen und Juristen (!), die das nicht berücksichtigen, hätten Einschätzungsfehler begangen?

      Der Beitrag von Justus Lex war klar, aufklärend und hilfreich.

      Er hat aber nichts mit Medizin zu tun.

  11. Vorgenanntes gilt verstärkt, wenn man sich folgenden kurzen aktuellen Bericht von Dr. med. Schiffmann anhört. Als HNO-Arzt sieht er natürlich regelmässig Patienten mit Virus-/Grippe-Erkrankungen, ggf. überwiesen vom Allgemeinmediziner oder internist. Hausarzt:

    • nicht nur Corona ist eine Sache für den Generalstaatsanwalt sondern auch die Klimakrise mit beiden wird Betrogen und Propaganda gemacht und die Bürger belogen und übers Ohr gehauen.Ich behaupte nicht das es keinen Klimawandel gibt aber werde trotzdem als Klimaleugner hingestellt wie tausende andere auch.Das ist schon Propaganda.Ich behaupte nur das es keinen relevanten von Mensch gemachten Klimawandel gibt.Genauso behaupte ich nicht das es kein Corona gibt aber ich behaupte man treibt mit Corona Betrügereien um Geld zu machen. Es wird Propaganda,Betrug,Gelogen die Bürger extra in Panik versetzt sowie es mit dem Thema Klimawandel auch gemacht wird bei dem Thema Klimawandel merkt aber die Bevölkerung zunehmends mehr das dies reine Panikmache und Propaganda ist für Wärmedämmung für Steuern für Modernisierungen für die Bauindustrie usw. Deshalb wird jetzt das gleiche mit Corona gemacht um vom Thema Klimawandel abzulenken das die Bürger ruhig bleiben. Also eine reine Taktikmaßnahme und deshalb wird vorsichtshalber schon mal die Bundeswehr mobilisiert falls die Bürger auch hinter diese Machenschaften und Korruption kommen.
      Der Bürgerkrieg kommt immer näher!

  12. Diesen „Justus Lex“ – Artikel halte ich für reine Staatspropaganda.
    Schade, das EIKE sich für so etwas hergibt.

    Eine Bundesbehörde (Der Staat) verzählt der Regierung (dem Staat)
    was diese Bundesbehörde (der Staat) federführend im Jahre 2012 bereits in einer Risikoanalyse für den Staat erarbeitet hat.
    Danach handelt Staat nach der von ihm in Auftrag gegebenen Risikoanalyse Punkt für Punkt ab. Dabei hilft Ihm ein „Virologe“ eines profitorientierten Wirtschaftsunternehmens, welches einen „Test“ für die ganz überraschend mutierten SARS-Viren „entwickelt“ hat. Der Test verkauft sich spitzenmäßig.
    Dann gibt es noch einen „Menschenfreund“ mit Namen Bill Gates, der rein zufällig viele viele Anteile an genau der Firma hat, die jetzt den ganz ganz Drostigen äh- ich meine dringenden Giftstaoff äh- ich meine Impfstoff herstellen und ganz ganz billig zu überhöhten Preisen verkaufen wird.

    Und Herr Bundesermächtigungsminister Spahn kommt noch mal woher?
    kreuzen Sie die richtige Antwort an:
    a) Aus der Kirche
    b) vom Mond
    c) direkt von der Pharmaindustrie

    Und ich glaube ja wirklich alles, was so „JURISTEN“ von sich geben.
    NUR „JURISTEN“ können und führen.
    NUR „JURISTEN“ wissen so richtig Bescheid, was ein Mensch so darf und was nicht.
    Das Leben ist ja so ganz von allein so dermaßen kompliziert geworden.
    Da geht ja nichts mehr ohne einen „JURISTEN“.

    Unund wenn irgendwo ein Text steht, wie in den GG-Artikeln 1 bis 19, der für den dummen „NICHTJURISTEN“ dem Texte nach eindeutig wäre, dann passt das nicht.
    Dann kommt gleich ein „JURIST“ und erklärt uns mit 50 A4-Seiten, dass NEIN auch JA heißen kann.

    Zusammenfassung: JURISTEN bitte alle in QUARANTÄNE.

    Danke.
    mit besten Grüßen.

    Gibts was neues von Greta? Wäre im Vergleich zu diesem „Juristenerguss“ mal spannend.

    • Zum Glück gibt es bei Eike noch Leute, die staats- und verfassungstreu sind. Ich hoffe sogar, die stellen die Überzahl.

      Zum Glück gibt es bei Eike noch Leute, die die Gewaltenteilung und den bundesdeutschen Rechtsstaat für schützenswert halten.

      Und zum Glück gibt es bei Eike Leute wie diesen Juristen, der uns interessierten Laien die geltenden Gesetze auslegt.

      • Hihi, der war gut! „Bundesdeutscher Rechtsstaat“
        709 Jasager zu millionenfachem Rechtsbruch, ausgeführt von Mutti!
        „Wir faffen daf!“

      • Verabtwortlich für diesen Artikel ist H.J. Lüdeke – wie oben ersichtlich, also kein „JURIST“. „Justus Lex“ ist offensichtlich ein Pseudonym.
        Evtl. hat Herr Lüdeke den Artikel auch als Szenario eingestellt,
        um sichtbar zu machen, wie dieser „Rechtsstaat“ die Fakten solange biegen, drehen und dank lebensfeindlicher „Juristen“-„denk“-„weise“ alle Grundrechte entsorgen kann.

        Artikel 1 Absatz 3 GG:
        (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

        Das heisst, das GG in Gestalt Artikel 2-19 stehen über dem Staat und ein jeder Staatsbürger kann diese als Abwehrrechte selbst anwenden. Dazu bedarf es keines „JURISTEN“, der mir die „geltenden Gesetze auslegt“.

        Also entweder sind wir keine Staatsbürger mehr oder das Wort Rechtsstaat ist nur noch hohl.

        In Schland bekommt nur der Recht (nicht etwa Gerechtigkeit), der ausreichend Geld zur Verfügung hat, durch die Instanzen zu gehen.

        Juristerei ist in meinen Augen nichts weiter als eine Unterdrückungslehre, die sich als Pseudowissenschaft tarnt. Diese hat mit dem eigenlichen Leben nicht (mehr) viel zu tun. Der Raubstaat gibt sich den Schein des Rechts.

        Ich finde folgende Zitate da ganz zutreffend:
        „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ — wird Augustinus von Hippo zugeschrieben.

        „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von allein aufrecht.“ – wird Thomas Jefferson zugeschrieben.

        • Herr Lüdecke hat den Artikel eingestellt. Autor ist Justus Lex, ein Jurist. Das Redaktionssystem WordPress lässt leider keine andere Art der Zuordnung zu. Ihre Spekulationen bez. Autor (Lex) und Redakteur (Lüdecke) sind sinnlos und falsch.

  13. Was sagt uns also das ganze Geschreibsel? „Je mehr Gesetze es gibt, umso mehr Diebe gibt es“, das wusste schon vor langer Zeit ein chinesische Philosoph, denn jedes Gesetz schränkt die Freiheit der so betreuten Bevölkerung massiv ein.
    Und jetzt überschlagen sie sich vor Eifer beim Gesetze schreiben und der Österreicher Anschober wünscht sich sogar, das auf den Klimaschutz auszuweiten.
    Selber Schuld, die Mehrheit hat das mit Wahlkreuz FREIWILLIG so angeordnet.
    Die Demokratie ist eine Diktatur der Dummen. Nachweislich.

  14. Sie dürfen die m.E. unverhältnismäßigen Maßnahmen anordnen, weil sie es können, zudem müssen sie es, weil sie sonst von der Medienmeute an den Pranger gestellt werden und ihr Pöstchen in Gefahr gerät.

    Viel wichtiger finde ich die Frage, warum thematisieren unsere ehrenwerte Leitmedien nicht, wie es zu dieser Situation kommen konnte und wer schuld daran ist, was hätte man anders und besser machen können und welche Fehler wurden von wem gemacht?

    Dann würden diese regierungsfreundliche Medien schnell feststellen, dass sie selbst die Hauptschuldigen sind, sie haben bezüglich einer Pandemiegefahr alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte, statt einer wahrheitsgemäßen Aufarbeitung werden sie Fakten in bewährter Manier unter den Teppich kehren und hoffen, dass sich so wenig Bürger wie möglich lieber bei den Alternativmedien informieren.

  15. Und die Grundrechte werden in Deutschland schon eh lange nicht mehr eingehalten. ZB durch das SGB I-XII wurden die außer Kraft gesetzt. Kürzungen auf Null, etc. wie das Verfassungsgericht schon längst festgestellte. Hat das jemanden 15 Jahre gekümmert?

  16. “When governments fear the people, there is liberty. When the people fear the government, there is tyranny.” ― Thomas Jefferson
    Die meisten Kommentatoren hier halten die Maßnahmen der BR für angemessen, weil sie den Zahlen und den Angaben der Experten zur Gefährlichkeit des Ovid 19 vertrauen.
    Ich glaube den Zahlen nicht und ich kenne keinen in meinem Umfeld, der das tut. Jedem ist die übertriebene Panikmache aufgefallen, die gleichgeschaltete Berichterstattung und die Tricks des RKI, etc. Je doller die Propaganda, so intensiver haben Bürger nach der Wahrheit gesucht und die „Gretchenfrage“ gestellt: Ist der Corona-Virus-Test „valide“? Ist er gültig? Hat der Test eine Aussagekraft? Das Netz ist voll mit Hinweisen von kompetenten Quellen. Die erhaltene überprüfbare Antwort ist:
    Der Corona-Virus-Test hat keinerlei Aussagekraft! Schon im Januar hat Prof. Drosten innerhalb von Tagen einen Test dem chinesischen Markt zur Verfügung gestellt, auf dessen Basis jetzt weltweit, wenn auch unterschiedlich getestet wird.
    Ähnliches zu den „Toten“. Selbst in der Tagesschau am 22.3. wurde über Italien berichtet: Jeder im Krankenhaus Gestorbener wird gezählt. Das RKI gab nächsten Tag auf der PK zu: „Es wird nicht unterschieden, ob sie Grundkrankheiten hatten oder nicht.“ Das RKI hat sogar aktuell die Datenbasis geändert und zählt jetzt Verdachtsfälle dazu. Das führt zur weiteren Verfälschung der Zahlen und verlängert die Quarantäne. Damit der Schwindel nicht herauskommt, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Obduktionen vom RKI per Weisung unterbunden.
    Was viele Bürger verunsichert hat sind die Maßnahmen der Regierung. Ausser „sozialen Abstand wahren“ und „zu Hause bleiben“ gab es keine Hinweise wie der Bürger seine Abwehrkraft gegenüber dem Virus stärken kann. Gegen die grippeähnlichen Symptome wirksamen Medikamente wurden Verboten oder schnell vom Markt genommen. Naturheilkundliche Erfolge in anderen Ländern mit Ozontherapie (Höhensonne) und hohen Vitamin C-Gaben wurden schlicht verschwiegen. Auch wird die Bevölkerung gar nicht aufgeklärt oder wie bei der CO2-Panik mit unwissenschaftlichen Denkmodellen desinformiert, welche Rolle Viren in Wirklichkeit in unserem Körper haben. Nämlich sie sind die Ausputzer in den Zellen, wenn die Zelle angegriffen wird…von Giften, Strahlen oder Angst!! Namhafte Virologen warnen daher vor Panik. Videos, die aufklären, werden schnell zensiert und gelöscht. Warner ausgegrenzt. Eine offene Diskussion findet ebenso wenig statt wie in der Klima-Hysterie.

    Nach dieser Recherchearbeit, kam die Frage wem nützt das und hatte jemand Vorwissen, wie sieht die zeitliche Datenlage aus? Dabei fiel auf, dass im Oktober 2019 ein „Event 201″ statt gefunden hat, der genau das erlebte Szenario beschreibt und die Akteure wie die Johns Hopkins Universität dieses Event die gleichen sind, die den Ton und die Zahlen vorgeben. Bei weiterer Recherche kommt das Papier der Bundesregierung, welches im Artikel erwähnt wird, ans Licht und dann eine Studie von 2010, dem die BR gefolgt ist: Sie beschreibt eine Coronavirus-ähnliche Pandemie, die zum Auslöser für die Verhängung polizeilich-staatlicher Kontrollen von Bewegung, Wirtschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft wird. quasi „Event 101“ „Scenarios for the Future of Technology and International Development“. Bei dem es um Strategien zur Reduzierung einer angeblich bedrohlichen Überbevölkerung und die Überwindung von Finanzkrisen wie die von 2008 ging. Eine Strategie soll über eine Epidemiekämpfung eines „neuen/Unbekannten“ Corona-Virus, durch Zwangsimpfung und Kontrollmaßnahmen/Überwachung und deren + erhoffter Folgen wirken. Es müssen Wahrsager gewesen sein. Der Virus bricht auf einem Tiermarkt in China aus und führt zu drakonischen Maßnahmen bis zum Lockdown und kann dadurch innerhalb von 2 Monaten unter Kontrolle gebracht werden. Dann springt der Virus nach Europa über und erzeugt in einigen südlichen Ländern viele Tote und das Gesundheitswesen droht zusammen zu brechen. Dann bricht der Virus in der USA mit verheerenden Folgen aus und die Menschheit wird mit 3 Ausbruchswellen konfrontiert mit Millionen Toten, bis ein Impfstoff gefunden wird. Die Kosten der Impfung wurden mit 50 Mrd. $ und die Bekämpfung der Folgekrankheiten, ausgelöst durch die Nebenwirkungen mit 500 Mrd. $ beziffert…und auf Seite 18:
    …“Eine Weit mit strengerer Regierungskontrolle von oben nach unten und einer autoritären Führung, mit begrenzter Innovation und zunehmender Gegenwehr der Bürger» … Selbst die am besten auf eine Pandemie vorbereiteten Nationen wurden schnell überwältigt, als das Virus die ganze Weit überflutete, fast 20 Prozent der Weltbevölkerung infizierte und in nur sieben Monaten 8 Millionen Menschen tötete. Die Pandemie hatte auch tödliche Auswirkungen auf die Wirtschaft: Die internationale Mobilität von Menschen und Gütern kam zum Stillstand, wodurch Industrien wie der Tourismus geschwächt und globale Lieferketten unterbrochen wurden. Sogar vor Ort standen normalerweise geschäftige Geschäfte und Bürogebäude monatelang leer, ohne Mitarbeiter und Kunden.« Die Studie beschreibt auch die Einführung der KI und Umsetzung der kompletten Digitalisierung, einschließlich der Abschaffung des Bargeldes.

  17. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Bin bestimmt kein Wähler dieser Regierung.

    Aber in dieser Sache kann man der Regierung nicht vorwerfen sich nicht genügend Gedanken gemacht und die Folgen für die Volkswirtschaft nicht genügend berücksichtigt zu haben. Hier das Strategiepapier aus dem Bundesinnenministerium vom 23. März:
    https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2020/04/BMI-VS-Masterplan1670.pdf

    In der Sache, Worst Case Berechnungen, maximal vertretbare Dauer der Maßnahmen, und Exitstrategie, hat Justus Lex ganz gut gelegen.

    • Diese Regierung hat komplett versagt. Schauen Sie sich mal die Persönlichkeit und das Bildungsniveau des sog. „Gesundheitsministers“ an. Ich habe schon immer um solche Typen einen riesigen Bogen gemacht.
      Fakt ist, daß ca. 70% der Bevölkerung infiziert sein müssen, damit dieser Virustyp gen Null geht. Und diese 70% (vom Alter her) sind bis auf relativ wenige ziemlich ungefährdet. Was jetzt abgeht zwingt all die Gefährdeten Alten für lange Zeit in die Isolierung und Bewegungsarmut.
      Offenbar ist das ökonomischen Gründen gewollt. Weniger alte Mitbürger kosten das Renten- und Gesundheitssystem weniger Geld.
      Man sollte sich immer damit befassen, was die Kanzlerin zwischen 1954 und 1989 in der sog. „DDR“ betrieben hat. Und wie die sich ihren Dr.-Titel erarbeitet hat, insbesondere mit wem sie in demselben Arbeitsraum saß.

    • „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
      Dieser im Nachhinein verfasste Unfug, Sie haben offensichtlich nicht erfasst, was darin beschrieben wurde, ist ein himmelschreiender Fake.

    • „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
      Warum wird dies hier veröffentlicht, wenn es für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist? Öffentlich sind folgende Zahlen
      https://covid19.nguy.dev/
      Daraus ergibt sich für Japan folgendes Szenario:
      http://www.gigapico.de/Corona_Virus_Sterbefälle_Japan_Prognose_Gompertz.jpg
      und im Vergleich dazu für Deutschland
      http://www.gigapico.de/Corona_Virus_Sterbefälle_Deutschland_Prognose_Gompertz.jpg
      Warum steht Japan besser da?

  18. Lieber Herr Lex, es liegt KEINE VERHAELTNISMAESSIGKEIT vor, wenn existierende Medikamente, die Kranke gesunden lassen und die Gesunden Virusprophylaxe geben, NICHT ANGEWENDET werden. Diese Medikamente sind das altbekannte Resochin, in den USA jetzt mit 31 Millionen Einheiten im Besitz der FDA und mit 600,000 Einheiten im Besitz von Bayer in Leverkusen. Die DE-Regierung hat dieses, anstatt rasch zu verteilen, in einen Bundeswehrbunker mit militaerischer Bewachung geschafft, damit kein Zivilist etwas entnimmt.
    Das Mittel ist hochwirksam, siehe Coronaartikel in WUWT vom 17. Maerz und im Coronartikel in NoTricksZone von 26. Maerz. Es wird nicht angewendet, weil ja da noch irgendwelche Wirksamkeits- und Vertraeglichkeitsstudien ausstehen, dabei ist das Resochin seit 70 Jahren altbekannt und wird von Bayer Pakistan produziert und verkauft auf der Welt.
    Die Wirksamkeitsstudien existieren bereits, siehe angeg. Lit, Studien Gao, Gautier und Zelenko. Das HCQ ist ab 30. Maerz von der FDA genehmigt zur Anwendung, in Indien nun ebenfalls zugelassen.
    Wenn jetzt die DE-Regierung erst monatelange Medikamentszulassungen fordert, weil ja jemand durch das Medikament eine leiche Darmgrippe oder 5 Tage ein steifes Knie bekaemm oder aehnlicher Unfug, in Zeiten wo Tausende taeglich sterben, kann in dieser Medikamentszurueckhaltung KEINE VERHAELTNISMAESSIGKEIT liegen.
    Die Regierung muss alles tun, auch neue Medikamente RASCH einsetzen – aber durch ihrer Verzoegerungstaktik und unter dem Tisch halten der Medikamentenwirksamkeit verstoesst sie gegen die geforderte Verhaeltnismaessigkeit.
    All das wird in einigen Monaten bestaetigt werden, es wird sich erweisen, dass die MIttel wirken und man wird rueckwirkend feststellen, dass die Regierung das allgemeine Leiden VERSTAERKT und VERLAENGERT hat.
    Aus diesem Grunde ist das meiste, was hier aus Berlin verordnet wird, gegen das Grundgesetz, weil eben nicht verhaeltnismaessig und angemessen gehandelt wird.

    • >>Die Regierung muss alles tun, auch neue Medikamente RASCH einsetzen<<

      Das Zeug Resochin ist nicht unproblematisch. Einfach mal nachlesen.
      Wesentlich ist das, was ein Arzt erst mal herausfindet. Fakt ist, daß das mit den Viren erst aufhört, wenn ca. 70% plus minus X infiziert waren. Und das hätte schon längst ablaufen können. 80% der Infizierten werden ja nicht bewegungsunfähig.

      • Ich habe jahrelang jeden Montag Resochin eingenommen…..
        Was heisst denn „Vorsicht angebracht“? Ob Omi vielleicht davon Migraene oder Bauchgrimmen bekommt? Wie schlimm. Lieber 1000ende sterben lassen, weil da jemand eine Allergie bekommen koennte? Ich bin fuer freiwillige prophylaktische Einnahme, wie wir es ja jahrelang getan haben.Wer moechte, darf es ja absetzen, wenn er meint, sein steifes Knie hat etwas mit Resochin zu tun.

      • Lieber Herr Heinzow, PROBLEMATISCH?
        Es geht um prophylaktische Einnahme einer Wochenration. Das hat keine Toten zur Folge gehabt.
        Uebrigens im WUWT-Artikel, 17. Maerz ist ja die statistische Analyse angefuegt wie Corona in malariapreventiven Laendern eine geringe Wirkung entfaltet. Bitte nachlesen.

  19. Mal ganz ehrlich, wer soll glauben, dass „Justus Lex“, Jurist, eine natürliche Person ist? Justus = der Gerechte, Lex = das Gesetz. Der nächste Kandidat für das italienische Gesundheitsministerium heißt dann Buona Salute? Es reicht mir in anderen Medien schon mit dem Firlefanz.
    Nach einigen Zeilen habe ich aufgehört zu lesen. Wenn zum Beispiel jemand behauptet, die „Spanische Grippe“ sei eine Blaupause für Corona, dann kann der eigentlich nur von Bill Gates bezahlt sein. Der behauptet genau das Gleiche. Wir wissen aber, dass „H1N1“ ein gigantischer Impfskandal war und Ansteckungsexperimente keine Infektiosität nachgewiesen haben.
    Außerdem sind sich führende Juristen bis hin zur Ebene ehemaliger Verfassungsrichter einig, dass jetzt gerade vor allem das Grundgesetz völlig ignoriert wird. Ausnahmsweise, es geht ja um Politik, sehe ich diesen Konsens als berechtigt an.

    • Nach einigen Zeilen habe ich aufgehört zu lesen. => Dann sollten Sie auch nichts dazu schreiben.

      Wenn zum Beispiel jemand behauptet, die „Spanische Grippe“ sei eine Blaupause für Corona => das hat niemand behauptet. Wenn Sie aufmerksam gelesen hätten, hätten Sie vielleicht bemerkt, das der Autor vielmehr sagt, man kann der Regierung nicht vorwerfen, dass sie – wohlgemerkt die Regierung, nicht der Autor! – beim Corona Ausbruch auch die Spanische Grippe vor Augen hatte. Merken Sie den Unterschied? Ob einer selber so denkt, oder ob er verstehen kann, das ein anderer so denkt? Solche Feinheiten braucht man in der Juristerei allenhalben. Sie scheinen dazu nicht in der Lage zu sein.

      Außerdem sind sich führende Juristen bis hin zur Ebene ehemaliger Verfassungsrichter einig => komisch nur, das bisher alle Anträge bei Oberwaltungsgerichten, Verwaltungesgerichtshöfen und Bundesverfassungsgericht gescheitert sind.

      dass jetzt gerade vor allem das Grundgesetz völlig ignoriert wird. => verwechseln sie bitte nicht Grundgesetz mit Grundrechten. Das Grundgesetz garantiert Grundrechte, beinhaltet aber auch, sie gegeneinander abzuwägen. Jetzt bei Corona werden einzelne GrundRECHTE außer Kraft gesetzt. Nichts anderes schreibt der Autor gleich zu Anfang (aber selbst so weit haben sie wohl nicht gelesen). Das GrundGESETZ gibt das aber her, wenn die drei diskutierten Punkte erfüllt sind. Die hat noch keiner Ihrer „führenden Verfassungsrechtler“ widerlegt. Selbst Murswiek geht nicht auf den Ermessensspielraum ein.

      wer soll glauben, dass „Justus Lex“, Jurist, eine natürliche Person ist? => er hat sicher gute Gründe ein Pseudonym zu nutzen. Das kommt in den besten Kreisen vor und hat nichts mit der Qualität des Textes zu tun.

    • Da Sie ad hominem argumentieren, sei mir die Frage gestattet, was Sie mit Ihrem Kommentar sagen wollen?
      Denn leider kann ich Ihnen nicht folgen.

  20. Gratulation!
    Das ist eine sehr umfassende und juristisch korrekte Analyse. Im Übrigen decken sich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Empfehlungen des RKI. Die Infektion soll zunächst verlangsamt werden, um dem Gesundheitssystem Zeit zum Aufrüsten zu geben. Dann können soll sie verflacht werden, bis die Infektionsrate an die Grenze des Gesundheitssystems heranreicht. Nur bei einem exponentiellen Wachstum muss es immer schief gehen, weil diese Funktion durch die Decke geht. Es sieht aber so aus, als würde das lineare Wachstum gerade erreicht. Rein ethisch muss man sich aber bewusst sein, dass man mit dieser Vorgangsweise alle hochaltrigen und erkrankten Menschen opfert. Diese haben bei einer Infektion keine Chance. Ich freue mich, dass ich diese Entscheidung nicht treffen und verantworten muss.

  21. Ich finde es völlig in Ordnung, daß das desaströse Regierungshandeln auf JEDE nur denkbare und legale Art maximal öffentlich in Frage gestellt wird, auch formal – juristisch.

    Immer mehr Ärzte / Fachleute bringen die Hofschranzen ins schwitzen (eine von Dutzenden Fragen: warum verhindert das RKI Obduktionen?), bloß die Unternehmer schaukeln sich noch entspannt die Eier und die letzte Oppositionspartei oder die Beamtenschaft beschäftigt sich – womit wohl? Für die Archäologen in 2000 Jahren eine wahre Schatzgrube.

  22. Herrlich, die Formulierung: „Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.“

    Fast alle Kommentatoren nörgeln am Ergebnis dieser überzeugenden juristischen Analyse herum. Bisher hat keiner, aber auch wirklich keiner, eines der Argumente von J. Lex zu widerlegen versucht, geschweige denn es geschafft.

    Wenn die Methode aber untadelig ist, muß man das Ergebnis akzeptieren, ob es einem paßt oder nicht.

    Mir scheint Eike mit diesem erstklassigen Text „Perlen vor die Säue“ geworfen zu haben.

    Herr Lex, Respekt vor Ihrem Bemühen, dem „einfachen Volk“ Zusammenhänge zu erklären. An Ihrer Stelle würde ich mir jedoch überlegen, mir ein qualifizierteres Forum zu suchen.

    • Sehr geehrte Frau Dr. Frey,
      Ihr Frust über einen Teil der Kommentare ist verständlich. Wenn Kommentatoren den Artikel pauschal ablehnen, nur weil ihnen der Name des Autors nicht passt, ist das ärgerlich. Man sollte aber den übrigen Lesern bei Eike zutrauen, das sie solche Kritik auch beurteilen und werten können.
      Ihre pauschale Bezeichnung aller Eike-Leser als „Säue“ ist aber m.E. nicht wirklich besser als die von Ihnen kritisierten Kommentare. Sie übersehen da womöglich, dass die wenigen Kommentare hier nicht signifikant für die tausenden Leser von EIKE sind und auch nicht sein können.
      Ihre diesbezügliche pauschale Ablehnung des Versuchs, dem „einfachen Volk Zusammenhänge zu erklären“ finde ich fast noch bedenklicher.
      Nur der Vollständigkeit halber: „Wenn die Methode aber untadelig ist, muss man das Ergebnis akzeptieren…“ ist aus mathematischer (logischer) Sicht falsch. Auch wenn die Methode „untadelig“ ist, kann das Ergebnis völliger Mist sein.
      MFG
      PS: Hätten Sie Ihren Kommentar nach dem 2. Absatz abgeschickt, wäre es m.E. ein top-Kommentar gewesen (und ich hätte wahrscheinlich still genickt und nicht selbst einen Kommentar verfasst).

  23. Mit Abstand der klarste, umfassendste und verständlichste Artikel zum Thema Verfassungsmäßigkeit, den ich bisher gelesen habe. Vielem Dank, EIKE.

  24. Liebe Eike-Redaktion,
    Dieser Beitrag ist mir sauer aufgestoßen.
    Wer ist eigentlich Justus Lex?
    Lex, legis kommt aus dem lateinischen und bedeutet Gesetz.
    Wer ist also Justus Lex? Ein Jurist, ein Rechtsanwalt oder ein Phantasiename?
    Ich bitte um Aufklärung.
    Im übrigen sind die Juristen völlig unterschiedlicher Meinung
    über diese Maßnahmen bzgl. Corona.
    Sihe hier:

    Medizinrechtlerin klagt gegen das Kontaktverbot

    • Autor Justus Lex ist Jurist, und vertritt hier – wie alle Autoren – seine eigene Meinung.
      Das Juristen verschiedener Meinung sind, ist eigentlich auch nicht so neu.

      • oh ja nur bei den Wissenschaftlern beim Thema Menschengemachter Klimawandel ist man ja angeblich einer Meinung kein Wissenschaftler ist anderer Meinung naja vieleicht 3% oder wieviele waren es Herr Rahmsdorf, Herr Schellnhuber? komisch überall ist man verschiedener Meinung die Wissenschaftler sind wohl die einzigen die die gleiche Meinung haben ob da wohl was nicht stimmt?

    • Um hier einmal KLarheit zu schaffen:

      Der Aufsatz von Justuz Lex ist juristisch einwandfrei, Chapeau.

      Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge zu prüfen:
      (1) Die Rechtsgrundlage der Maßnahmen.
      (2) Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

      Herr Lex grenzt ausdrücklich ab, dass er in seinem Aufsatz nicht ausführlich auf (1) eingeht:
      „Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz […]“

      Rechtsanwältin Beate Bahner hingegen rügt in ihrer Normenkontrollklage gerade vorwiegend (1): „Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“

      Insofern vertreten die beiden Juristen bezüglich (1) eine unterschiedliche Ansicht. Das entwertet den Aufsatz von Lex aber in keiner Weise. Die Stärke des Aufsatzes liegt in seinem Hauptthema, der Verhältnismäßigkeit.

      Hier scheint mir Frau Bahner etwas „schwach auf der Brust“, da sie – soweit die PI-News das erkennen lässt – gar nicht auf den Ermessensspielraum einzugehen. Warum das ein Fehler ist, hat Lex vorbildlich ausgeführt.

      Ich gehe davon aus, daß das BVerfG entsprechend entscheiden wird.

      • Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich gar nicht zuständig! Das liegt am Föderalismus, wie z.B. in Bayern. Bayern ist ein Freistaat mit eigener Verfassung, welche in diesem Falle, nämlich der „Allgemeinverfügung“ auf Basis des InfSG greift. Im Detail bedeutet das dann „Popularklage“ (ein einmaliges „Bürgerrecht“, das es so nur in Bayern gibt!) gegen diese Entscheidung und dann kommt man bereits darauf, dass der sog. „Verwaltungsakt“ in sich bereits durch die „Rechtsform der Allgemeinverfügung“ rechtswidrig ist. Ein „willkürlich ausgestalteter Verwaltungsakt“ noch dazu mit „Umkehr der Beweislast“, was die sog. „Strafen gegen Verstöße“ angeht. So packt man das an und genauso wird mit großer Wahrscheinlichkeit dieser Vorgang bereits morgen, Montag, 06.04.2020 oder spätestens am Dienstag „aufgehoben“ werden! (nach Art. 98 in Verbindung mit Art.43 der Bayerischen Verfassung). In Bayern dürfen Grundrechte überhaupt nicht eingeschränkt werden – bzw. muss(!) der Landtag angerufen werden, was die Versammlungfreiheit, Post- und Telefongeheimnis angeht. Die „Freizügigkeit“ darf niemals aufgehoben werden – steht so gar nicht im Grundgesetz. Wie gesagt, das ist Bayern, wo die „Bürgerrechte“ sehr viel stärker definiert sind als im GG, was auch Volksentscheide etc. betrifft. Einfach morgen, Montag abwarten und Nachrichten sehen, lesen oder hören, es wird spannend!

        • Na dann wünsche ich Ihnen viel Glück am 06.04.2020.
          Ihr Kommmentar verrät aber eine erhebliche Unkenntnis der Rechtslage. Alles, was in der Bayerischen Verfassung stehen sollte – ich kenne diese nicht – und dem Grundgesetz widersprechen sollte, wäre nichtig. Denn nach Art. 31 GG, den Sie offenbar nicht kennen, bricht Bundesrecht jedes Landesrecht. Die Behauptung, die Grundrechte dürften in Bayern überhaupt nicht eingeschränkt werden, ist blanker Unsinn. Wenn Sie weiter schreiben, dass die Freizügigkeit niemals aufgehoben werden dürfte, kennen Sie offensichtlich Art. 11 Abs. 2 Grundgesetz nicht.

      • Juristisch mögen die Ausführungen von Justuz Lex einwandfrei sein. Aber zu
        „Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.“

        gibt es sehr wohl Optionen wie Schweden zeigt.

        Unsere Regierung hätte kommunizieren können: Angesichts der uns vorliegenden Fakten sind wir zu der Einsicht gelangt, dass weniger drakonische Schutzmaßnahmen insgesamt wahrscheinlich weniger Schäden für unser Volk bedeuten.
        Wir beobachten die Lage intensiv weiter und passen bei Bedarf das weitere vorgehen an.

        So oder so ähnlich, hätte man auch ganz klar signalisieren können, dass man Bewusst so gehandelt hat, so dass man nicht von Unterlassung von Maßnahmen sprechen kann.
        Es kommt doch auch keiner auf die Idee den Straßenverkehr zu verbieten, nur weil es jedes Jahr 4000 Tote gibt und dann von Unterlassung von Maßnahmen zu sprechen. Bestimmte Vorgänge unterliegen dem natürlichen Lebensrisiko und sind nicht zu vermeiden.
        Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die getroffenen Maßnahmen kontraproduktiv waren. Weder wurde damit die Ausbreitung verhindert, nicht mal verlangsamt, noch sonst ein Vorteil erzielt. Im Gegenteil, wer eingesperrt ist und nicht an die frische Luft kann, erhöht sein Risiko zu erkranken, da sich die Körperabwehr verschlechtert. Es gibt noch sehr viele Gründe, die die Maßnahmen infrage stellen.

        • @Karim Loukili

          „Unsere Regierung hätte …“ Ja, hätte sie. Auch das wäre vom Ermessensspielraum gedeckt gewesen.

          Wie Herr Lex klar ausführt, ist es juristisch unerheblich, was der eine oder die andere für sinnvoller gehalten hätte. Erkennbarer Unsinn zum Entscheidungszeitpunkt im März wäre beides wohl nicht gewesen, die schwedische oder die deutsche Strategie.

          Epidemiologisch haben mich die Experten mehr überzeugt, die erst harte Maßnahmen empfehlen und dann nach weiterer Beobachtung ggf. lockern, als die, die erst locker lassen und nach weiterer Beobachtung verschärfen (wie Schweden). Dann hat das exponentielle Wachstum ggf. nämlich schon begonnen. Aber das ist auch nur meine Privatmeinung und juristisch unerheblich.

          Soweit habe ich das verfassungsrechtliche Prinzip nämlich jetzt auch als Laie verstanden. Sehr gut erklärt, Herr Lex.

          • @Dieter Miersch,

            mir geht es nicht darum, dass Handeln der Regierung pauschal zu verurteilen, sondern im Wesentlichen im Nachgang aufzuarbeiten, was gut und schlecht gelaufen ist, wie die Fakten tatsächlich sind und was man beim nächsten mal besser machen kann.
            Bei den ausführenden Organen wird zum Teil sehr vorbildlich agiert. Wenn sich später herausstellt, dass das eigentlich alles sinnlos war, war es zumindest eine gute Übung für den Ernstfall.
            Klar ist man nachher immer klüger aber es wäre auch falsch sich mit Lorbeeren zu schmücken, die man sich nicht verdient hat.
            Aus dieser Krise muss ein Regelwerk abgeleitet werden, dass uns das nächste mal struktuierter durchbringt und es müssen Grenzen definiert werden, die uns davor bewahren, so leicht die Grundrechte auszuhebeln. Dieses Einfallstor halte ich für extrem bedenklich.

  25. Dass das BVerfG alles ablehnt, was der Regierung nicht ungenehm ist, verwundert nun gesunde Geister leider in keiner Weise mehr. Vor allem aber ist doch erstens gar keine Rundum-Mundschutz-Versorgung der Bevölkerung möglich (wenn nicht gar, nicht erwünscht), siehe zweimalige dilettantische Verschenkungsmaßnahmen derselben an China durch unser Außenministerchen Maas, und zweitens sieht doch alles danach aus, dass man, egal mit welchen Maßnahmen, gegen ein Phantom kämpft. Und Don Quichotte hatte auch nie Erfolg, weil er kategorisch nicht möglich war.

    Vor diese Situation sind nun alle gestellt, die den Wahnsinn der Überwindung des Grundgesetzes, der aufgrund einer bloßen Erzählung einer medizinischen Katastrophe basiert, mit der Beendigung einer Katastrophe erreichen will. Das kann nur misslingen! Einzig erfolgreich kann nur die Überwindung der Erzählung sein!

  26. Mit dieser Begründung, dass ein staatliches wissenschaftliches Institut schließlich die hohe und ungewöhnliche Gefährlichkeit des Virus festgestellt habe, kann m.M.n. jede Entscheidung als notwendig und im Ermessensspielraum liegend gut geheißen und als vom Grundgesetz gedeckt angesehen werden. Das gälte dann aber auch für die Maßnahmen, um bspw. die „kommende Klimakatastrophe“ abzuwenden.

    Einmal ist es das RKI, zum anderen ist es das PIK und sein weltweiter Freundeskreis.

    Doch dabei wird offensichtlich übersehen, dass auch „die Wissenschaft“ denselben Regeln des Zusammenlebens von Individuen unterworfen ist, wie der Rest der Menschen. Und da gilt die alte Beobachtung:
    Wes Brot ich sing, des Lied ich sing. Und: Wenn alle das machen kann es ja nicht falsch sein.

    In diesem Falle haben nur wenige Fachleute eines vom Steuerzahler zwar bezahlten aber von Gnaden des Gesundheits-Ministerium in allen relevanten Punkte abhängigen Instituts – voran dabei Herr Prof. Dr. Drosten- ihre Panik getriebene Einschätzung an die Politik weiter gereicht. Sie wurden defacto tlw. dank ihrer eigenen Angaben (Droste paper vom 23.1.20) tlw. durch medialen Druck, gezwungen auf Grund unvollständigen Wissens Handlungsempfehlungen für die Politik abzugeben.

    Und je länger darauf basierenden rigorosen Maßnahmen irreparable Schäden anrichten, werden und können die einen Teufel tun und zugeben, dass sie in diesem Punkt maßlos übertrieben haben. Wie auch schon bei der Schweinegrippe, wie Dr. Wodarz glaubwürdig berichtet.

    Daraus schließe ich, dass nur ein breiterer Expertenkreis, auch mit unabhängigen und vor allem kritischen Fachleuten, nicht nur mit Gesundheitsexperten besetzt, hätte zusammen gerufen werden müssen, bevor solch extreme Maßnahmen hätten beschlossen werden dürfen. Das hätte auch unter dem unzweifelhaft vorhandenen Zeit- und Mediendruck geschehen müssen. Nur dann ist diese Begründung aus meiner Sicht nachvollziehbar.
    Ein solcher Expertenkreis, hätte aber mit Sicherheit zunächst repräsentative Stichproben in Auftrag gegeben und nur für die Zwischenzeit, bis diese vorlägen – also zwei bis drei Wochen – allenfalls vorbeugende strenge Isolationsmaßnahmen aber nur für schon lange bekannte Risikogruppen empfohlen.

    • Herr Aschenbach, Sie schreiben: „Mit dieser Begründung, dass ein staatliches wissenschaftliches Institut schließlich die hohe und ungewöhnliche Gefährlichkeit des Virus festgestellt habe, kann m.M.n. jede Entscheidung als notwendig und im Ermessensspielraum liegend gut geheißen und als vom Grundgesetz gedeckt angesehen werden. Das gälte dann aber auch für die Maßnahmen, um bspw. die „kommende Klimakatastrophe“ abzuwenden.“

      Wenn ich Herrn Lex richtig verstehe, muss zuerst einmal geprüft werden ob die Maßnahme ERFORDERLICH ist.

      Daran wird es beim Klima schon scheitern, hoffe ich.

      Bei Corona gab es sehr plötzlich mit viraler Pneumonie überfüllte Krankenhäuser und Tausende Tote in China und Italien. Da war schnelles Handeln erforderlich. Es war wenig Zeit, umfassend und langwierig Informationen zu beschaffen. So dass man sicherlich den Handelnden einen größeren Ermessensspielraum zugestehen muss.

      Beim Klima hingegen gibt es nur Modelle und selbst das IPCC sagt, Extremereignisse haben nicht zugenommen. Wie soll man da begründen, dass schnell gehandelt werden muss und wenig Zeit bleibt, umfassend Informationen einzuholen? Dass es in zwölf Jahren zu spät sei, wurde ja 2007 schon verbreitet und ist hat sich damit schon als Unsinn herausgestellt.

      Mir scheint, bei Klima kann man nicht mit den gleichen Argumenten Grundrechte einschränken.

      Was sagen die Juristen?

      • „Bei Corona gab es sehr plötzlich mit viraler Pneumonie überfüllte Krankenhäuser und Tausende Tote in China und Italien. Da war schnelles Handeln erforderlich. Es war wenig Zeit, umfassend und langwierig Informationen zu beschaffen. So dass man sicherlich den Handelnden einen größeren Ermessensspielraum zugestehen muss.“

        Der Druck wurde medial aufgebaut, war aber eigentlich nicht vorhanden.

        Überfüllte Krankenhäuser gibt es in Italien immer wieder und die Tausende von zusätzlichen Toten sind dort wie hier bei jeder Grippewelle zu verzeichnen. Schauen Sie sich bitte die Verläufe bei Euro Momo (https://www.euromomo.eu/index.html) an, da hat Italien erst letzte Woche die Spitze der Grippewelle von 2017/18 erreicht.
        Das alles ist zwar immer wieder von den Medien vielfach verdichtet hochgejubelt worden, und ist auch schlimm aber nichts besonderes.
        Bspw. wurden die LKW´s, die die Leichen ins Krematorium geschafft haben, im Fernsehen wieder und wieder und wieder gezeigt. Das überfüllte Krankenhaus in Bergamo schaffte es sogar zweimal bei CBS in die Berichterstattung – einmal als Krankenhaus von Bergamo und einmal als Krankenhaus von New York. Die Leichenwagen vom Altenheim in Wolfsburg im Zdf mindestens 3 x zu verschiedenen Zeiten. Immer mit dem falschen Hinweis es handele sich um Coronatote.
        Hinzu kommt, dass eine Nachprüfung der Totenscheine in Italien ergeben hat, dass Corona „nur“ in 18 % der Fälle vermutlich ursächlich für den Tod war, während alle anderen der „Tausende“ an anderen Ursachen verstarben, aber auch ein großer Anteil mit Corona infiziert waren. Was wiederum bedeutet, dass sie verbrannt werden müssen, was auch die Überlastung der Krematorien erklärt.
        Denn genau wie in Deutschland meldet Italien aber alle Fälle mit Corona als durch Corona verstorben.
        Und hierzulande wird gerade gemeldet, dass der Hamburger Rechtsmediziner & Chef-Pathologe Klaus Püschel meldet, dass zumindest hierzulande „noch keiner ohne Vorerkrankung an Corona verstorben ist.
        Vom RKI hört man so etwas nicht.
        Was wiederum mich dazu führt, dass eine Einzelinstitutsmeinung mit von vom Staat abhängigen Wissenschaftlern, keine Basis sein kann, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu bejahen. Die sind einfach nicht neutral. Dann müssten sie Übermenschen sein, was sie nicht sind.

        • Zum RKI schreibt der Autor: „Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.“

          Und Ihnen fällt nichts Besseres ein als wortreich zu begründen, dass Ihrer Meinung nach die Einschätzung des RKI in Teilen fehlerhaft war?

          Thema verfehlt, setzen, Sechs, Aschenbach.

  27. Diese Darstellung mag abgewogen klingen, nur, dass es kein „Super-Grundrecht“ auf Schutz oder ähnliches gibt, was dann „alle Maßnahmen“ praktisch legitimiert. In diesem Sinne ist der Verfasser klar auf dem „Holzweg“, so gut diese Ausarbeitung auch klingen mag. In den nächsten Tagen wird sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit einer „Popularklage“ zu befassen haben, welche eben nicht dieses „Korsett an Maßnahmen“ sondern die „staatliche Umsetzung“ vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage etc. beleuchten wird und genau da liegt der „Knackpunkt der Verfassungsverstöße“!
    Die Bayerische Verfassung hat „einzigartig starke Bürgerrechte“ zum Inhalt, welche durch das GG in keinster Weise so präzise „definiert“ werden!
    Einfach TV und Radio bzw. Pressemeldung abwarten, in Bayern hat es sich vermutlich schon sehr bald „ausgesödert“…!
    Eine Staatsregierung die „wissentlich“ gegen die Bayerische Verfassung verstößt, die ist ganz einfach „untragbar“! (die Allgemeinverfügung verstößt gegen mindestens drei Artikel aus der Bayerischen Verfassung „erwiesenermaßen“! – es reichte dazu ein „ganz einfacher strafrechtlicher Rechtsabgleich“)

    • Wer lesen kann ist klar im Vorteil, Herr Schregle.

      Der Verfasser ist schreibt wörtlich: „Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig.“

      Wer hier auf dem Holzweg ist, sind ganz klar Sie.

  28. Die zuletzt genannten Schritte kann ich teilen. Nur dazu ist Deutschland in wenigen Wochen nicht in der Lage. Dazu fehlen Ordnungs-, Pglegekäfte und Fachpersonal, was wir alles nicht haben.

  29. Und wo ist Ihr gesunder Menschenverstand verblieben? Einhellig die Auffassung, dass sich der Virus über die Atemluft ausbreitet. Operateure tragen Atemschutzmasken, die doppelt wirken: die eigene Atemluft gelangt nicht in den eröffenten Körper des Patienten, dessen infektuöse Keime gelangen nicht in den Atembereich des Operateurs. Wenn Atemschutzmasken in diesem höchstsensiblen Bereich funktionieren, dann auch im Umgang der Mitmenschen. Selbst ein dicker Schal oder ein Tuch aus eng gewebtem Stoff sind offensichtlich für passiven und aktiven Schutz geeignet. Lügenpolitiker und ihre willfährigen angeblichen Experten haben sogar anfangs geleugnet, dass Atemschutzmasken wirksam seien, um vom Versagen versäumter Vorsorge abzulenken. – Im Jahr 2018 sollen in Deutschland 953.000 Menschen gestorben sein, also unter 1,21 % der ca. 83 Mio Einwohnen bei einer allgemeinen Lebenserwartung von 83 Jahren, somit durchschnittlich täglich 2.610 Einwohner. Und wie hoch ist bis heute die Anzahl der angeblichen Corona-Toten in wie vielen Tagen? Wie wenige im Durchschnitt pro Tag? Und Sie glauben wirklich, dass alle an Corona gestorben sind? Und Sie reden von Verhältnismäßigkeit? Appell an die Eigenverantwortung mit Atemschutz und Abstand hätten völlig gereicht!

  30. Als politisch in der Mitte stehend und von jeglicher Ideologie absolut unbehaftet, bin ein Gegner der immer offenbarer werdenden Richtung unserer Politik und deren Organe.
    Aber zur grundsätzlichen Frage dieses Themas: sie dürfen das nicht nur, sie müssen das, und zwar genau so.
    Wer diese hervorragende Beschreibung der Fakten und deren Schlussfolgerungen aufmerksam von vorne bis hinten gelesen hat, kann in allen Punkten nur zustimmen, es sei denn, xxxxxxxxxxxx
    Wenn unsere derzeitigen Politiker danach konsequent handeln, bin ich mit ihnen wieder ein bisschen versöhnt, zumindest was die gegenwärtige Pandemie anbelangt.

  31. Zumindest für mich als Nichtjuristen alles korrekt und nachvollziehbar! Das Dumme nur: Mit ganz ähnlichen Argumenten kann man unter Verweis auf PIK und IPCC den gigantischen Klimablödsinn rechtfertigen. Eine riesige Verantwortung einerseits für das RKI, deutlich weniger jedoch für die anderen! Während das RKI sich tagtäglich beweisen muss, gilt für PIK und IPCC das komplette Gegenteil! Man wird letztere auch nie zur Rechenschaft ziehen können. Weil es sich hier um einen mehr als vagen Weltuntergang in einer mehr oder weniger fernen Zukunft handelt. Dann werden auch noch unentwegt neue, grüne (unsinnige) Arbeitsplätze angekündigt – Dumm-Politiker verkaufen uns sowas als „Konjunkturprogramm“!
    Deshalben besteht die „Leistung“ dieser „Klimaforscher“ schon seit Jahrzehnten ausschließlich in abenteuerlichem und beständig widerlegtem Alarmismus – doch was kann ihnen schon passieren? Sie leben von einem Katastrophenszenario, dass sich bis in alle Ewigkeit fortschreiben lässt! Wie gesagt, das RKI hat im Großen und Ganzen mein Vertrauen, während IPCC und PIK für eine von der Politik geschaffene Dauer-Katastrophe stehen…
    Und typisch für die Politik in Blödland: Die Klimahysterie-Politik lässt man sich von ahnungslosen FfFs auf der Straße samt unhaltbarem Klima-Alarmismus diktieren, während die realitätsnahe Pandemie-Studie aus den Jahr 2013 unbeachtet und folgenlos blieb. Es reicht ja für das Wahlvolk, wenn man sich jetzt vor Aktionismus überschlägt – so wie bisher schon beim „Klimanotstand“…

    • „“während die realitätsnahe Pandemie-Studie aus den Jahr 2013 unbeachtet und folgenlos blieb,““
      Das ist definitiv der springende Punkt. Diese Katastrophen-Risikostudie wurde 2012 erstellt und lag der Bundesregierung (und dem Parlament?) als Drucksache Nr.17/12051 am 03.01.2013 vor. Seit diesem Tag ist nichts geschehen. Sieben Jahre lang hat diese und die vorhergehende Regierung sich dem Gender-Klima-Migrations- wahn hingegeben und Energie gewendet. Die haben es sprichwörtlich verpennt.
      Für die Gesundheitsvorsorge waren für dieses Jahr 19 Mrd. € und für Asylanten 48 Mrd € reserviert. Da erkennt man wahrlich Prioritäten. Noch am 1.2.20 verschenkte unser äußerster Außen…X 5,4 Tonnen und am 18.2.20 nochmals 8,7 Tonnen Klinik-bedarf für Notfälle an China. Unsere Kliniken wurden sozusagen damit verschont.
      Mit ungeheurer Propagandewucht der ÖR + MSM wird nun die Regierung hochgelobt um ihr unsägliches Versagen in einen beispielhaften strategischen Erfolg umzumünzen.
      Für den Schaden, den diese Herrschaften anrichten, müssten sie zu passender Zeit zur Verantwortung gezogen werden.

  32. Dürfen die das? Ja, die dürfen und können tun was sie wollen, solange die Bürger es mit sich machen lassen.
    Allein die Panikmache der Medien die uns ununterbrochen mit Zahlen der Infizierten und Toten zudröhnt. Infiziert ist nicht gleich ein Todesurteil oder bedeutet schwer zu erkranken. Die zahlreichen Todesfälle sollten eindeutig untersucht werden, wer wirklich an Covid19 verstorben ist oder einfach nur mit Covid19 infiziert und an etwas anderem verstorben. In Deutschland sterben jährlich über 2000 Menschen an resistenten Krankenhauskeimen. Stirbt jetzt jemand an diesen Keimen und ist zugleich mit Corona infiziert, welche Todesursache wird dann angegeben? Werden die Verstorbenen obduziert, um die Todesursache zu ermitteln?
    Auch interessant: https://www.focus.de/politik/deutschland/aus-dem-innenministerium-wie-sag-ichs-den-leuten-internes-papier-empfiehlt-den-deutschen-angst-zu-machen_id_11851227.html

  33. Ob es eine Pandemie oder eine schwere Epidemie ist, sollte eigentlich egal sein. Außerdem kann man sicher über Detailanordnungen wie das Sportverbot streiten. Sportarten, die individuell betrieben werden schaden ja nicht. Oder das Leben in einem Wochenendhaus.

  34. Nach allem was bisher an Fakten vorliegt, ist der Corona Virus nicht tödlicher als vorherige Grippeepidemien.
    Wenn man immer so vorgehen wollte wie jetzt, würden wir jedes Jahr einen Lockdown durchmachen müssen.
    Das RKI hat wichtige Untersuchungen unterlassen und sich stattdessen mit statistischen Tricks an der Panik beteiligt.
    Zur Einschätzung der Lage hätten viel früher repräsentative Querschnittsuntersuchungen durchgeführt werden müssen. Bei den Toten hätte man untersuchen müssen, ob die auch an dem Coronavirus verstorben sind.
    Die bisherige Mortalität in Europa, zeigt keine besondere Auffälligkeit. In Italien wurde die überwiegende Zahl der Toten dem Coronavirus zugeschrieben. Die meisten unterlagen der normalen Sterblichkeit die im Norden Italiens der Sondersituation unterliegt, dass die Luftverschmutzung dort erhöht ist und die Lungen geschädigt sind. Laut dem Klinikleiter und Arzt Prof. Dr. Matteo Bassetti (https://www.youtube.com/watch?v=_v2u_ozHF0A&feature=youtu.be&t=798 ) gibt es selbst in Italien ausreichend Intensivbetten.
    In Europa liegt die Sterblichkeit nicht höher als sonst: https://www.euromomo.eu/outputs/number.html
    Aufschlussreich ist auch dieses Corona-Tagebuch: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/
    Wie schon von Dr. Köhnlein richtig eingeschätzt, bleiben die deutschen Intensivbetten weitgehend unbelegt.
    Damit zukünftig maßvoller reagiert wird, muss man aus dieser Pandemie die richtigen Schlüsse ziehen, nicht alleine sich auf das RKI verlassen und dort die Strukturen anpassen. Es kann nicht sein, dass einer der keine Ahnung hat aber höchste Ämter bekleidet in solchen Fällen sich auf den Rat einer Instanz berufen kann, die offensichtlich nicht die Kompetenz hatte die Lage richtig einzuschätzen bzw. in der Lage war Methodiken anzuwenden, um zu einer besseren Informationslage beizutragen.
    Der eine steht in Verantwortung hat aber keine Ahnung, wäscht sich aber die Hände in Unschuld und verweist auf vermeintliche Experten, die nicht in Verantwortung stehen und erzählen können was sie wollen.
    Das ist eine ziemlich unsichere Konstruktion, die zudem bestens geeignet ist, um einen Rechtsstaat in kürzester Zeit auszuhebeln. Damit fühle ich mich nicht wohl. Das muss anders gelöst werden.

      • Als erstes vordere ich die Opposition auf eine Kommission einzusetzen, die schonungslos aufdeckt, ob die getroffenen Maßnahmen zielführend waren. Sollte sich das Gegenteil herausstellen, können sich die verantwortlichen Politiker schon mal nicht mehr als Helden feiern lassen, was schon mal sehr wichtig wäre, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
        Bei der hohen Ansteckungsrate kann man daran zweifeln, wenn sich 8 Millionen oder mehr von 80 Millionen frei bewegen können, ob sich damit die Ausbreitung nennenswert eindämmen lässt. Als die Maßnahmen getroffen wurden, wage ich zu behaupten, dass die Durchseuchung nahezu durch war.
        Es ist festzustellen, ob Herr Spahn angesichts vieler Hinweise aus berufenem Munde die schon seit Wochen vorliegen, nicht hätte zumindest Zweifel an der Beratungsleistung des RKI hätte erkennen lassen müssen. In dem Fall müsste man Ihm versagen vorwerfen.
        Jeder Pilot muss um ca. 300 Reisende sicher befördern zu können, regelmäßig komplizierte Notfallübungen erfolgreich absolvieren.
        Man kann einen Laien in der Politik nicht damit beauftragen Entscheidungen von solcher Tragweite alleine durchzuführen. Der muss eine in solchen Fragen kompetenten und Geübte Taskforce an der Seite haben, die Richtungskompetenz hat.
        Das RKI scheint mir in keiner Weise dafür methodisch vorbereitet zu sein, brauchbare Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Wenn dem so ist, sollte das die Kommission feststellen und Maßnahmen einfordern, um das abzustellen. So wie mir das aussieht, weiß das RKI im Prinzip nichts oder nicht viel, da bei denen nicht die nötigen Daten einlaufen und die auch nichts unternehmen um die zu erheben. Entsprechend können nur pauschale Empfehlungen ausgesprochen werden und so geht das nicht, wenn es um Entscheidungen mit solcher Dimension geht.
        Es ist für die Zukunft eine Systematik zu erarbeiten, nach der man wie ein Pilot vorgehen kann.
        Das nächste womit aufzuräumen ist, ist die Art der Berichterstattung in den Medien. Dieser Propagandamaschinerie muss das Handwerk gelegt werden. Zukünftig sind bei Bildern und Videos Ort und Datum dazu zu nennen. Berichte sind neutral zu fassen. Wird eine Positionierung durchgeführt, ist dazu zu vermerken, dass dies der eigenen Meinung entspricht die aber nicht stimmen muss. Und man solle auch andere Quellen berücksichtigen. Ähnlich wie wenn von Youtuber aussagen über Rechtsfragen durchgeführt werden und man die ganz klar als keine Rechtsberatung deklarieren muss. Das gilt dann auch für andere Sachthemen wie Maßnahmen zum Umweltschutz\CO2 Vermeidung. Idealerweise sollten Gegenmeinungen zu Wort kommen können, die neutral dargestellt werden.
        In Italien gibt es derzeit eine leicht erhöhte Sterblichkeit. Mich würde es nicht wundern, wenn die Ursache die Corona-Schutzmaßnahme ist.
        Wenn Familienmitglieder, die alte Menschen gepflegt haben in Quarantäne sind oder ausländische Pflegekräfte nicht ins Land dürfen, was passiert dann wohl mit den alten Menschen? Die landen im Gesundheitssystem, dass dann ruckzuck überlastet ist. Wenn die Menschen dann in den Fluren unterkommen und die hygienischen Zustände sowie die Versorgung sich verschlechtern, kommen die alten, aufgeschreckten und vorgeschädigten Menschen reiheiweise um. Die holen sich Multiresistente Keime oder erst recht den Corona Virus oder werden falsch behandelt und sterben daran. Viele hätten wahrscheinlich selbst mit Corona zuhause bessere Überlebenschancen als in Krankenhäuser die überlastet sind.
        Dann kommt noch hinzu, dass oft die Fremdbeatmung dauerhafte Schäden in der Lunge hinterlassen kann. Man überlebt zwar aber danach kann man keine Treppe mehr aufsteigen ohne in Atemnot zu geraten und wer vorerkrankt war, dessen Überlebensdauer wird davon nicht besser.

        So wird es vermutlich in viele schlechten Gesundheitssystem laufen, wozu Italien, Spanien und die USA zählen. Die Corona Panik und falschen Maßnahmen sind die Todbringer. All das soll die Kommission aufklären und dann sehen wir weiter.

      • Ob Recht oder Unrecht, immer schön gehorchen, nicht kritisieren, nicht anecken und alles ausführen, was verlangt wird. Zum Denken gibt es Vorgesetzte und Verbände/Institute, denen man unterstellt ist. So kann dann jeder ruhig schlafen und geht kein Risiko ein. Richtiges dienen ist der Karriere förderlich, insbesondere wenn ins gleiche Horn gestoßen wird. So kann keiner etwas falsch machen.
        Der „bessere Vorschlag“, in Zukunft Fehlentscheidungen und Missbrauch zu verhindern, ergibt sich aus dem Kommentar von Herrn Loukili, das ist doch eigentlich erkennbar.

  35. da ist wohl einer ganz eindeutig auf der Seite der Politiker, wer überwacxht den das Infektionsgesetz das dies Verfassungskonform ist? es wird Schandluder getrieben mit dem Grundgesetz und als nächstes kommt das man Artikel 20 Abs. 4 auser Kraft setzt um zu einem Überwachungsstaat zu kommen (Dikgtatur) deshalb auchdas Aufgebot der Bundeswehr um sich Wehrende zu entledigen. Nichts gelernt vom 2 Weltkrieg!Wir sind weder Sozial noch Demokratisch diese wurden damit ebenfalls ause Kraft gesetzt. Wo gibt es sowas das man Grundgesetze auser Kraft setzen kann. Natürlich nur um die Macht zu übernehmen deshal dieses Schlupfloch. Von Anfang an so geplant.Kann mir gut vorstellen das das Virus sogor im Labor gezüchtet wurde.

  36. Gesetze (und deren Auslegung) und Richter dienen immer dem gerade herrschenden System (von seltenen Ausnahmen einmal ebgesehen). Solange also dieses Herrschaftssystem am Ruder bleibt, wird jeder „Widerstand“ bestraft und jede noch so dämliche oder illegale Handlung „gerechtfertigt“ werden. Nur ein nachvollgendes Herrschaftssystem kann dann das vorhergehende bei Bedarf und Interesse verurteilen und evtl. noch einige Akteure zur Rechenschaft ziehen. Das nützt aber den Leidtragenden dann gar nichts mehr.

    • xxxxxxxxxxxxxx

      Mit Leuten wir ihnen wird dem Eike sofort die Gemeinnützigkeit entzogen. Wenn nicht Beobachtung durch den Verfassungsschutz drot.

      Eike, bitte schalten sie nur noch Kommentare frei die auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bleiben. Und nicht dieses „Herrschaftssystem“ abschaffen wollen. Eike ist wichtig wegen Klima.

  37. Die „Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ beginnt spätestens dann, wenn sich das „exponentielle Wachstum“ in ein exponentielles Schrumpfen gewandelt hat. Ein „lineares, … Wachstum“ kann hier nur übergangsweise auftreten.
    Im Übrigen ist mit dem exponentiellen Schrumpfen kurzfristig zu rechnen. Aber da kann man unterschiedlicher Ansicht sein, je nachdem wie man die täglichen Zahlen der positiven Testergebnisse etc. numerisch auswertet.

  38. >>a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?<>Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären.<<
    Das RKI (jedermann) hat zu beweisen, daß seine Behauptungen richtig sind. Und wer sich deren Aussagen in der Vergangenheit mit dem Vergleich der später festgestellten Tatsachen anschaut, wird mit Sicherheit fündig. Medizin ist keine Naturwissenschaft. Wenn es nach einigen Zahnmedizinern ginge, hätte ich seit mehr als 50 Jahren einen Backenzahn nicht mehr. Und einer von diesen Typen hat mir durch Ziehen des völlig gesunden Milcheckzahns das Gebiß versaut. Die nächsten wollten mir die Geld einbringenden Zahnklammern einbohren … .
    Traue niemals Medizinern ohne komplette Kontrolle.
    Der Oberarmnagel beweist übrigens die Lügerei vom Stadtkrankenhaus bis zum Universitätsklinikum. Mal eben danebenbohren und schön die Schnauze halten!

    Was jetzt abgeht ist wegen der m.E. weit verbreiteten Lügerei von den Bürgern nicht einschätzbar. Vorsicht ist angebracht, aber das, was an Einsperrung erfolgt, ist kompletter Quatsch.
    Entscheidend ist der komplette Schutz der Alten, aber nicht die Einsperrung all derjenigen, die die Infektionen durch die Bank weg ungefährdet überstehen. So wie unsereiner die der Grippe 1957/58.

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