Diesel-Verteu­felung: Krieg gegen das eigene Volk Diesel: Die Lücken­medien im Glashaus (9)

Bild 1. Die Zukunft der emissionsfreien Individualmobilität: Das betreute Fahren. Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Fred F.Mueller
Deutschlands politische und mediale Eliten blasen zum Krieg gegen das angeblich klima- und gesundheitsgefährdende Automobil. Da man damit nahezu das ganze Volk trifft, von den knapp 1 Mio. Beschäftigten der Branche über zahllose Mitarbeiter bei Zulieferern und Werkstätten bis zu den rund 45 Mio. Autobesitzern, greift man zur Salamitaktik. Deshalb wird zurzeit der Diesel-PKW als angeblich gesundheitsschädlicher Schmutzfink in die Ecke gestellt. Er soll die Luft in den Städten verpesten und jedes Jahr zigtausende Tote verursachen. ARD und ZDF verhalten sich wie Staatsmedien und nehmen kritische Stimmen mit einem sogenannten „Faktenfinder“ aufs Korn [FAKT]. Ganz vorne dabei: Andrej Reisin vom NDR und Wolfgang Wichmann von tagesschau.de. Diesmal auch noch mit von der Partie: Der ARD-faktenfinder mit SWR-Journalistin Kristin Becker. Doch wie gut hält auch deren „Faktenfinder“ einem Faktencheck stand?

In den bisherigen Teilen dieses Aufsatzes [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8] wurde nachgewiesen, dass die NO2-Belastung der Luft in ganz Deutschland und auch an den sogenannten „Hotspots“ in den Städten auf im Prinzip unbedeutende Werte zurückgegangen ist. Wichtiger Grund hierfür ist die stetige Ablösung älterer durch jüngere Fahrzeuge mit besseren Abgasbehandlungssystemen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Auch wurde aufgedeckt, wie fragwürdig die Messmethoden sind und welche Tricks und Manipulationen zum Einsatz kommen. Im dritten Teil wurden die teils grotesk übertriebenen Behauptungen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid sowie die offensichtliche Parteilichkeit sowohl der öffentlich-rechtlichen Medien als auch industriefeindlicher Behörden behandelt. Im vierten Teil wurde festgestellt, dass das Auto auch in der Stadt der Zukunft unverzichtbar bleibt und Elektromobilität zurzeit nicht realisierbar ist. Außerdem wurden Widersprüche in den Aussagen des Umweltbundesamtes beleuchtet und anrüchige Querverbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe sowie Ministerien und Behörden thematisiert. Im fünften Teil wurde gezeigt, dass an der angeblichen Gesundheitsgefährdung selbst durch geringste NO2-Konzentrationen nichts dran ist und die Horror-Stories über zigtausende Tote durch Dieselabgase nicht wissenschaftlich fundiert sind. Zahlreiche Studien basieren sogar auf gefälschten Zahlenwerten. Im sechsten Teil wurden grobe Mängel bei den Studien der US-Umweltschutzbehörde EPA und der WHO dargelegt, mit denen behauptete Gesundheitsgefahren von Stickoxiden „belegt“ werden sollen. Im siebten Teil wird anhand von umfassenden Abgasuntersuchungen in bayrischen Großstädten nachgewiesen, dass selbst an den „Brennpunkten“ des Abgasgeschehens keinerlei Gründe für Fahrverbote für Diesel-PKW vorliegen. Anschließend wurde im achten Teil nachgewiesen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Luft punktuell extrem beschränkt sind und der Anteil der betroffenen Bewohner selbst an den Brennpunkten im Zehntel-Promille-Bereich liegt. Der neunte Teil sowie der zehnte Teil beschäftigen sich damit, dass die NO2-Beaufschlagung im eigenen Wohnbereich teilweise sehr viel höher liegt als selbst an den am stärksten befrachteten Brennpunkten des Autoverkehrs.

Welche NO2-Exposition ist gesundheitlich vertretbar?

Im Unterschied zur Aufnahme von Substanzen in fester oder flüssiger Form ist es bei Gasgemischen sehr schwer, die tatsächliche Aufnahme von definierten Mengen festzustellen. Das gelingt nur unter Laborbedingungen unter Zuhilfenahme sehr aufwendiger Apparaturen. Wenn man ein Gas in ein größeres Volumen oder gar in die freie Atmosphäre einleitet, so wird es sich immer weiter verdünnen, bis es im gesamten verfügbaren Volumen gleichverteilt ist. Außerdem wird es dabei von turbulenten Strömungen verwirbelt. In der Realität ändern sich die Konzentrationen von Gasen zwischen Quelle und Messort deshalb ständig in oft unvorhersehbarer Weise. Ein anschauliches Beispiel hierfür zeigt Bild 2.

Bild 2. Kontinuierlich aufgezeichnete NO2-Konzentrationen während einer Messfahrt mit Zwischenstopps des Instituts für Umweltphysik der Universität Heidelberg in Stuttgart. Hellgrün: < Immissionsgrenzwert, Grün: < Innenraumrichtwert, Gelb: < Grenzwert für kurzfristige Überschreitungen unter 1 h, Rosa: < Alarmschwelle für kurzfristige Überschreitungen, Rot: Bereich > Alarmschwelle (Grafik: [UNIH])
Aus Bild 2 lässt sich ersehen, dass die Messwerte vor allem während der Fahrten zwischen verschiedenen Standorten, zum Teil aber auch im stationären Einsatz teils massive Ausschläge bis zu Gehalten von fast 700 µg/m3 aufweisen. Ursache hierfür ist die Durchquerung von noch nicht ausreichend verdünnten Abgasfahnen. Solche kurzfristigen Spitzen, die teils weit über der sogenannten Alarmschwelle von 400 μg/m3 liegen, sind normal und stellen keine Gesundheitsgefährdung dar. Kurzfristige Einwirkungen selbst noch deutlich höherer Konzentrationen werden von Medizinern und vom Gesetzgeber als nicht kritisch eingestuft. Wichtiger ist aus Sicht des Gesetzgebers der Jahresmittelwert, für den im Freien 40 μg/m3 als Grenzwert festgelegt wurde. Kurzfristige Überschreitungen sogar um mehr als das Zehnfache sind zulässig, wenn der Wert nicht häufiger als zwei Mal an drei aufeinanderfolgenden Stunden an Orten gemessen wird, die für die Luftqualität in Bereichen von mindestens 100 km2 (!) oder im gesamten Gebiet/Ballungsraum repräsentativ sind [INFO].

Für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken durch NO2 ist demnach in der Realität einzig die mittlere Langzeitexposition maßgebend. Für Menschen, die zu wechselnden Zeiten unterschiedlichen Konzentrationen ausgesetzt sind, kann zur Beurteilung etwaiger Risiken mit einer kumulierten Jahresgesamtexposition gerechnet werden. Am einfachsten geht dies, indem man die Stunden eines Jahres mit der jeweiligen Konzentration multipliziert und das Ganze dann aufsummiert. Bei 8.760 Jahresstunden bei jeweils 40 μg/m3 ergäbe sich somit eine zulässige Jahresexposition von 350.400 μg*h/m3. Dies ist – quasi regierungsamtlich garantiert – ein gesundheitlich unbedenklicher Jahreswert für die gesamte Bevölkerung, Gesunde und Kranke, Kinder und Greise gleichermaßen. Wird er auch nur minimal überschritten, so ist ebenso regierungsamtlich die Stilllegung der halben Volkswirtschaft gerechtfertigt. So interpretiert es jedenfalls das deutsche Justizwesen, das sich aktuell als Erfüllungsgehilfe der ausländischen Agentenorganisation DUH anschickt, deutsche Städte durch Fahrverbote dem Chaos und die Kfz-Branche zugleich dem Niedergang zu überantworten. Aber in Deutschland zählen halt peruanische Bauern mit hanebüchenen Anliegen mehr als das Wohl des eigenen Volkes.

Wie amtlich ist eigentlich amtlich?

Mit dieser Garantie stimmt jedoch leider etwas nicht so recht. Sie gilt nämlich nur für die Luft im Freien. Der durchschnittliche Bundesbürger hält sich jedoch zu 90 Prozent in Innenräumen auf, wozu Wohnungen ebenso gehören wie Büroräume, Theater, Krankenhäuser, Schulen oder Universitäten. Und hier gilt seit 1998 als maximal zuträgliche NO2-Konzentration ein ebenfalls amtlich vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegte Maximalwert von 60 μg/m3 [AIR]. Für den angenommenen Fall eines bettlägerigen dementen Asthmakranken ist demnach eine Jahresexposition von 8.760 Stunden x 60 μg/m3 ebenfalls amtlich gesundheitlich unbedenklich, was einer Jahresexposition von 525.600 μg*h/m3 entspricht. Um den Reigen der Zahlenwerte komplett zu machen sei hier noch angemerkt, dass in den USA – dem Land, das uns via EPA und WHO ja das gegenwärtige Dilemma mit dem unrealistisch niedrigen Grenzwert von 40 μg/m3 beschert hat – als nationaler Grenzwert für Umgebungsluft 53 ppb (=101 μg/m3) festgelegt ist [USEPA]. Dort hält man demnach sogar eine Jahresexposition von 884.760 μg*h/m3 für gesundheitlich unbedenklich und zumutbar, Bild 3.

Bild 3. In den USA wird ein NO2-Jahresexpositionsbudget von 884.760 μg*h/m3 als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Das ist das Zweieinhalbfache dessen, was uns per EU-Diktat mit freundlicher Unterstützung von UBA und DUH aufgezwungen wurde

Gleichzeitig steckt man in den USA Mitarbeiter deutscher Autofirmen, deren Produkte nicht einmal ansatzweise derartig hohe Luftkonzentrationen verursacht haben dürften, für lange Jahre in den Knast. Die in Bild 3 gezeigten Diskrepanzen zeigen, dass derartige Grenz- oder Richtwerte offensichtlich weniger aus medizinischen als vielmehr aus (wirtschafts-)politischen Gründen festgelegt wurden und werden. Drüben heißt es „America first“, hier wird das eigene Volk gepeinigt.

Anmaßungen und Peinlichkeiten des Umweltbundesamtes UBA

Dem UBA, das ja zusammen mit Bundesumweltministerin Hendricks und diversen grüngefärbten Angstpropheten bis hin zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) ständig behauptet, die deutsche Bevölkerung würde auf unseren Straßen durch NO2 aus Dieselabgasen existenziell bedroht, ist die Diskrepanz zwischen den beiden unterschiedlichen Grenzwerten natürlich ebenso bewusst wie peinlich. Immerhin ist der Ausschuss für Innenraumrichtwerte direkt beim UBA angesiedelt. Hätte man vor Jahren statt der EU-Vorgaben dessen Limit auch als Immissionsgrenzwert für die Stadtluft akzeptiert, so gäbe es die gesamte Abgashysterie gar nicht. Dazu müssten SPD, Grüne und das UBA jedoch von der bisher betriebenen Propaganda abrücken. Diesen Gesichtsverlust will man jedoch vermeiden und lässt lieber unsere Spitzenindustrie vor die Hunde gehen.

Stattdessen lässt das UBA z.B. folgende Botschaften unter das Volk streuen: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter, der von der Innenraumlufthygienekommission lange vor der EU-Richtlinie ausgesprochen wurde. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, diesen Wert nicht mehr anzuwenden. Das erklärte die Behörde gegenüber dem ARD-faktenfinder. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid stehe derzeit noch aus, werde sich aber voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren“. So berichtet es die SWR-Journalistin Kristin Becker in einem von ihr als Replik auf Aussagen der AfD verfassten „Faktenfinder“ [FAKE1]. Diese Haltung des UBA findet sich inzwischen sogar in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundetages [WIDI].

UBA-Provokationen…

Damit macht sich das UBA einer Anmaßung schuldig, indem es sich in die Zuständigkeiten eines anderen Gremiums einmischt. Dies verdeutlicht, wes Geistes Kind dort Regie führt. Im Prinzip hat das UBA zu Innenraumluftwerten keinerlei Befugnis zur Beschlussfassung. Offensichtlich glaubt man sich dort aufgrund ideologischer Verblendung als berechtigt, einfach über den AIR hinweg in dessen Kompetenzen einzugreifen. Die Behauptung, dass sich eine ausstehende Überarbeitung der Richtwerte für Stickstoffdioxid voraussichtlich ebenfalls an dem Beurteilungswert für die Außenluft orientieren werde, ist ein solcher Vorgriff. Im entsprechenden Protokoll der AIR-Sitzung vom 26./27. Nov. 2015 steht lediglich folgendes: „Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Richtwerte für NO2 in der Innenraumluft zu aktualisieren, allerdings mit geringer Dringlichkeit“. Schon der Hinweis auf geringe Dringlichkeit spricht Bände, und von einer Senkung in Übereinstimmung mit dem Immissionsgrenzwert steht dort kein Wort.

Mit diesem offenkundigen Vorgriff auf den Entscheid eines gemeinsamen Gremiums brüskiert das UBA zugleich die anderen beteiligten Behörden. In der Aufgabendefinition des AIR steht nämlich eindeutig: „Der AIR besteht aus Fachleuten des Bundes und der Länder, die auf Mandat der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) benannt werden. Das UBA beruft zusätzliche Expertinnen und Experten für die Arbeit im Ausschuss“ [AIRA].

und willkürlicher Umgang mit dem AIR

Diese selbstherrliche Willkür des UBA setzt sich auch im Umgang mit der eigentlichen Arbeit des AIR bzw. deren Ergebnissen fort. So wird die Kompetenz des AIR z.B. durch folgende Formulierung herabgesetzt: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter“. Damit wird suggeriert, die AIR-Festlegungen seien weniger bindend als diejenigen anderer Gremien. Dass dies nicht stimmt, geht aus der Aufgabenbeschreibung des AIR jedoch eindeutig hervor: „Es müssen daher Vorgaben erarbeitet werden, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft schädlich ist“.

Diese Aufgabe obliegt in Deutschland einzig und allein dem AIR und niemandem sonst, auch nicht dem UBA. Beim NO2-Innenraumrichtwert des AIR von 60 µg/m3 handelt es sich um einen sogenannten Richtwert II, zu dessen Bedeutung eindeutig folgendes festgelegt ist: Der „Richtwert II (RW II)…stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist“. Es handelt sich bei den 60 µg/m3 also eindeutig um einen Grenzwert, auch wenn er nicht so benannt wird.

Zu den weiteren Versuchen, den gesetzlich verbindlichen Wert von 60 µg/m3 zu relativieren, zählt auch der Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um einen Langzeitwert handle, da er nur für einen Zeitraum von 7 Tagen gelte. Das ist Nonsens. Im zugrundeliegenden Dokument [HIST] des AIR wird erläutert, dass die Festlegung des 7-Tage-Zeitraums messtechnische Gründe hat, da bei den betreffenden Untersuchungen Passivsammler eingesetzt wurden. Diese eignen sich nicht für Zeiträume in der Größenordnung eines Jahres. Aufgrund der Tatsache, dass der Verlauf der NO2-Konzentration in Wohnungen einem typischen Wochenrhythmus folgt, wurde daher der Mittelungszeitraum auf sieben Tage festgelegt. Der so gefundene Mittelwert selbst ist dagegen unabhängig vom Zeitraum, über den die Mittelung erfolgte, als Langzeitwert aufzufassen. Das geht auch aus der Formulierung „bei Wirkungsuntersuchungen [ist] eine Woche der geeignete Bezugszeitraum für einen Langzeit-Richtwert“ eindeutig hervor.

Daher ist festzuhalten, dass unabhängig von den ideologisch motivierten Manövern des UBA bei Innenräumen ein rechtlich festgelegter Langzeit-Grenzwert von 60 µg/m3 gilt. Und da sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich zu 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen aufhalten, sind diesem NO2-Pegel, um das UBA zu zitieren, „auch Kinder, Schwangere, Senioren oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma“ sehr langzeitig ausgesetzt. Danach haben bisher kein Hahn, kein UBA und keine DUH gekräht. Denen ging es darum, das Auto abzuschaffen, nicht um die Volksgesundheit. Auf die hier dargelegten Fakten hat allerdings die SWR-Journalistin Kristin Becker in ihrem „ARD-faktenfinder“ nicht aufmerksam gemacht. Abgeliefert wurde stattdessen ein Musterbeispiel für regierungsamtliche Propaganda in bester DDR-Manier.

Wie groß ist eigentlich die Zusatz-„Belastung“ an Hotspots?

Als nächstes interessiert jetzt die Frage, welcher zusätzlichen NO2-Exposition Menschen ausgesetzt sind, die an einem der wenigen „Hotspots“ mit Jahresmittelwerten oberhalb des Grenzwerts von 40 µg/m3 wohnen. Dazu betrachten wir zunächst die angenommene Jahresexposition eines typischen Werktätigen, der an der Landshuter Allee in München oder am Neckartor in Stuttgart mit NO2-Jahreswerten von ca. 80 µg/m3 wohnt und einen halbstündigen Weg zur Arbeit hat, wovon er während 10 min dem hohen Wert in seiner Straße und den Rest normalen Verhältnissen mit 40 µg/m3 ausgesetzt ist. In Innenräumen sei er den zulässigen 60 µg/m3 ausgesetzt, in der sonstigen im Freien verbrachten Zeit (mit Ausnahme des Arbeitswegs) den zulässigen 40 µg/m3 .Wir unterstellen zudem, dass er seine Freizeit nicht auf der Straße vor dem Haus verbringt, da dieses Umfeld mit seinem Lärm und Verkehr dafür zu unattraktiv ist. Als typischer Arbeitnehmer ist sein Gesamtjahr wie folgt eingeteilt, Bild 4.

Bild 4. Typische Einteilung des Jahres für einen deutschen Arbeitnehmer

Mit diesem Schema kann man dann für die Tage der einzelnen Zeitabschnitte aufgrund ihres vermutlichen Verlaufs Tages-Expositionsbudgets berechnen, Bild 5.

Bild 5. Typisches zulässiges Expositionsbudget eines Arbeitnehmers an Arbeits- bzw. Urlaubstagen sowie an Wochenend- und Feiertagen

Den Ergebnissen in Bild 5 liegen folgende zusätzlichen Annahmen zugrunde: An Arbeitstagen hält sich der Betreffende zu rund 90 % (21,5 h) in Innenräumen auf und verbringt neben dem einstündigen Weg zur Arbeit die restlichen 1,5 h im Freien bei 40 µg/m3. An Wochenenden und Feiertagen ist er aktiver und verbringt 5 Stunden draußen. Für Fahrten oder Spaziergänge wird wieder 1 h angesetzt, allerdings ist an diesen Tagen die NO2-Exposition auf der Straße wegen des ausfallenden Berufsverkehrs auf 40 µg/m3 reduziert. Für seine 13 Urlaubsreisetage wird von einer Atmosphäre mit einem NO2-Gehalt von lediglich 30 µg/m3 ausgegangen. Rechnet man auf der Grundlage dieser Vorgaben das Jahresexpositionsbudget zusammen, so erhält man einen Wert von 491.028 μg*h/m3. Dieser liegt trotz der erhöhten Exposition während der Arbeitswege immer noch deutlich unter dem zulässigen Innenraum-Jahresexpositionsbudget des bettlägerigen Asthmakranken von 525.600 μg*h/m3.

Nach dem gleichen Schema kann man zum Vergleich die Exposition eines Arbeitnehmers durchrechnen, in dessen Wohnbereich durchgängig nur eine NO2-Konzentration von 40 µg/m3 vorliegt. Hier kommt man mit dem gleichen Rechenschema auf 487.899 μg*h/m3, Bild 6.

Bild 6. Vergleich der NO2-Jahresexpostionsbudgets von zwei Arbeitnehmern an unterschiedlich beaufschlagten Wohnorten mit den gesetzlichen Vorgaben für Innenräume bzw. für die Umgebungsluft in Deutschland sowie den USA

Aus Bild 6 wird ersichtlich, dass die alles entscheidende Größe die zulässige Innenraumkonzentration ist da sich die Personen dort hauptsächlich aufhalten. Der Unterschied zwischen „Hotspot-Straße“ mit 80 μg/m3 oder sonstigem Wohnort mit 40 μg/m3 ist so minimal, dass er sich erst in der dritten Stelle nach dem Komma bemerkbar macht. Der Jahresmittelwert für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ liegt bei 56,053 μg/m3, während der in „sauberem“ Umfeld wohnende Kollege mit 55,696 μg/m3 rechnen kann. Das sind gerade einmal 0,6 Prozent. Und beide stehen damit noch erheblich besser da als jemand, der sich ganzjährig in einem Innenraum bei zulässigen 60 μg/m3 aufhalten müsste.

Und was wäre wenn…?

Um nochmals zu verdeutlichen, wie völlig unbedeutend die Befrachtung der Luft an den ganz wenigen „Hotspots“ in deutschen Großstädten selbst nach den Maßstäben des UBA in Wirklichkeit ist, machen wir noch einmal den obigen Vergleich, allerdings unter der Annahme, dass die NO2-Gehalte der Innenraumluft flächendeckend den Wünsch-dir-was-Vorstellungen des UBA von 40 μg/m3 entsprächen. Die Kalkulation der entsprechenden Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer, von denen der eine in der „Hotspot“-Strasse mit 80 μg/m3 und der andere in normaler Wohnumgebung mit 40 μg/m3 wohnt, zeigt Bild 7.

Bild 7. Berechnung der Jahresexpositionsbudgets für zwei Arbeitnehmer in Straßen mit 80 bzw. 40 µg/m3 NO2 bei einem NO2-Innraumwert von 40 µg/m3

Auch für diesen angenommenen Fall zeigt sich, dass das Jahresbudget praktisch ausschließlich davon abhängt, welcher NO2-Innenraumkonzentration man ausgesetzt ist. Die Umrechnung des Jahresbudgets auf die mittlere Konzentration ergibt in diesem Fall für den Arbeitnehmer am „Hotspot“ einen Mittelwert von 39,98 µg/m3 und für seinen Kollegen aus einem „vorschriftsmäßigen“ Wohnumfeld 39,63 µg/m3. Die Exposition während der jeweils kurzen Aufenthalte in einer hoch belasteten Straße spielen faktisch keine Rolle und werden schon von ganzen 13 Tagen Urlaubsreise in eine nur mäßig geringer beaufschlagten Umgebung mehr als kompensiert.

Zustände wie in der Anstalt

Wenn man sich diese Zahlen und ihre Verhältnisse vor Augen führt, kann man sich nur fragen, wie es eine hochtechnisierte Nation wie Deutschland zulassen konnte, sich von einer Handvoll Umwelthysteriker in die derzeitige missliche Lage manövrieren zu lassen. Künftige Generationen werden sich fassungslos an die Stirn fassen. Wie konnte man nur diesen Ökofanatikern, die zugegebenermaßen Meister des Betrugs sind und willige Helfer in Behörden und Medien fanden, soviel Einfluss zugestehen. Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle der EU, die uns den ganzen Schlamassel mit ihrer unsinnigen Vorgabe von 40 μg/m3 erst eingebrockt hat. Dem aktuellen „noch mehr EU“-Geschrei der Verantwortlichen insbesondere bei der SPD sollte man angesichts solcher Erfahrungen mit äußerstem Misstrauen begegnen.

Fakten und „Faktenfinder“

Die bisherige Analyse der von den „Faktenfindern“ von NDR und Tagesschau präsentierten Aussagen lässt erkennen, dass man sich dort alles andere als kritisch-investigativ mit dem Thema NO2-Immissionen der Stadtluft beschäftigt hat. Stattdessen übernimmt man einfach die Positionen von Hendricks und dem UBA, als seien deren Ansichten der Weisheit letzter Schluss. Eine eigenständige kritische Wertung von Daten und Hintergründen ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Dies bestätigt die bereits bisher gemachte Erfahrung, dass die Mehrzahl der Medien – allen voran die Fernsehanstalten ARD, ZDF und ihre Landesdependancen – beim sogenannten „Diesel-Skandal“ einseitig, parteiisch und irreführend berichtet. Statt um Ausgewogenheit und Sorgfalt bemüht man sich offenkundig eher darum, das Thema so darzustellen, wie bestimmte Bundesbehörden sowie die etablierten Parteien es gerne haben möchten. Abweichende Meinungen von Fachleuten, Medien, Journalisten oder Bloggern werden als unglaubwürdig hingestellt. So leistet man dem ideologischen Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands durch „Dekarbonisierung der Volkswirtschaft“ Vorschub. Der Diesel ist dabei nur das erste Opfer. Die Vernichtung der deutschen Automobilindustrie wird anschließend auch beim Benziner weitergehen, und zwar alternativlos. Die sich jetzt abzeichnende „GroKo“ – egal ob sie als echte oder als wilde (Duldungs-) Ehe zustande kommen sollte – ist für Deutschland ein sehr schlechtes Omen.

Fred F. Mueller

Demnächst folgt Teil 10

Quellen

[AIR] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1

[AIRA] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#textpart-1 abgerufen am 9.12.2017

[FAKT] http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/stickstoffdioxid-111.html

[FAKE1] http://faktenfinder.tagesschau.de/stickstoffdioxid-grenzwerte-arbeitsplatz-101.html

[HIST] Bundesgesundheitsbl. 1/98, Richtwerte für die Innenraumluft: Stickstoffdioxid, S. 9-12.

[INFO]

[UNIH] Reh, M.; Adler, T.; Pöhler, D.; Platt, U.: Stationäre & mobile NO2– Messungen in Stuttgart 07.12.2015 und 14.01.2016 Stand: 27.01.2016 M. Institut für Umweltphysik, Universität Heidelberg

[USEPA] https://www.epa.gov/criteria-air-pollutants/naaqs-table

[WIDI] Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachstand Stickoxidgrenzwerte der Außenluft und am Arbeitsplatz WD 8 – 3000 – 035/17

Quellen alt

[BIMS] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 02.08.2010

[BLFU] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Untersuchung der räumlichen Verteilung der NOX-Belastung im Umfeld von vorhandenen, hochbelasteten Luftmessstationen. Abschlussbericht. September 2015.

[BUTA] Drucksache 18/12900 – 492 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

[MARX] https://eike.institute/2017/10/02/ueber-stickoxide-und-den-dieselmotor/

[OZON] http://www.ak-ozon.de/ozon.htm

[ZDF] ZDF Heute – Sendung vom 2.9.2017, Sendeminuten 03:55 bis 04:11

image_pdfimage_print

10 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Müller,

    ich bin als Atmosphärenchemiker per Zufall auf Ihrer Artikel gestoßen und will Ihnen hier erst mal zu der schönen, umfangreichen  Zusammenstellung zum Thema „Diesel-Bashing“ gratulieren! Was hier gerade in Deutschland passiert, ist unglaublich…

    Ich hätte allerdings noch ein paar Korrekturen, um die Artikel noch stimmiger zu machen…

    1) Im Artikel (5) stimmt die Abb. 4 nicht. Bei den globalen NOx-Quellen (Summe ca. 47 Tg(N)/jr.; s. Miyazaki et al., ACP, 17, S. 807-837)) macht die Verbrennung  fossiler Brennstoffe den Hauptbeitrag mit ca. 22 Tg(N)/jr. (s. z.B. Lee et al., 1997, Atmos. Environ. ,17, S. 807-837)

    2) Im Artikel (7) sollten Sie das Kapitel Emissionen und Immissionen komplett überarbeiten. Während hier Ihre Grundaussage richtig ist, dass hauptsächlich NO emittiert wird, aber viel mehr NO2 bei der Immission gemessen wird, ist die ganze Erklärung der Umwandlung nicht korrekt…

    Die wichtigste Reaktion ist hier die von NO + O3 (und HO2/RO2 Radikalen) => NO2 + O2. Nimmt man eine typische O3-Hintergrundkonzentration von 35 ppb an, dann wandeln Sie Nachts 35 ppb NO in 35 ppb NO2 um (ca. 70 Mikrogramm/m3 NO2). Tagsüber geht das auch in die andere Richtung über die photolytische Spaltung von NO2: NO2 + UV-Licht+O2 => NO + O3. Daher ist hier auch die „Einbahnstr.“ in Abb. 5 nicht korrekt. Das Ganze ist also ein nicht-lineares Gleichgewicht was erstmalig von Leigthon beschrieben wurde und daher in der Atmosphärenchemie als Leigthon-Gleichgewicht bekannt ist. Das Ganze kann man aber sehr leicht mathematisch beschreiben und ist definitiv keine „Hypothese“…

    Die Umwandlung NO=>NO2 dauert auch nicht Stunden sondern ist typischerweise in ein paar Minuten abgeschlossen. Daher ist auch die Diskussion zu Abb. 7 nicht korrekt.

    Eine schöne Zusammenfassung zum direkt emittierten NO2 und zum indirekt gebildeten (letzteres ist – wie Sie richtig sagen – für die Immission wichtiger …) finden Sie in unserer Veröffentlichung: Kurtenbach et al., Environmental Sciences Europe, 2012, 24:21.

    Wenn Sie mögen, kann ich Ihnen den Abschnitt aber auch umformulieren, dann einfach per email melden…

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Jörg Kleffmann

    PS. Zum dem Thema könnte man auch noch einiges mehr zufügen, Stichworte:

    – In fast allen Messstationen der Landesämter wird NO2 nicht richtig gemessen, da die Chemilumineszenzverfahren Interferenz-behaftet sind (NO2 wird real überschätzt! – allein damit würden einige Stationen unter den Jahresmittelgrenzwert fallen…)

    -Emission von hochgiftigen ultrafeine Partikeln (<100 nm) bei Direkteinspritzer-Benzinern (PAHs…);

    -Höhere Bildung giftiger sekundären Partikel durch Benzinerabgase im Vergleich zum Diesel (s. neue Studie vom PSI/Schweiz).

    -Damit: höhere gesundheitliche Schäden durch moderne Benzinerabgase im Vergleich zum Diesel mit Partikelfilter (ab Euro 4), s. Studien von Herr Heeb(Empa/Schweiz), d. h. wir treiben gerade den Teufel mit dem Beelzebub aus (s. Rückgang der Dieselzulassungen)

    -Geringere Ressourcen-Verbrauch des Diesels durch geringeren Verbrauch (damit auch weniger CO2…, na gut passt hier nicht so richtig auf EIKE…)

    -Hohe CO2-Emissionen der Elektroautos (s. IVL-Studie zu CO2-Emissionen bei der Herstellung einer Batterie, Bsp. Tesla 100 kWh: ein 5L/100 km Diesel kann 120.000 km fahren, bis er so viel CO2 emittiert hat, wie die Batterie; s. weiterhin CO2-Emissionen im deutschen Strommix – der „getankte“ Strom ist ja auch nicht CO2-frei…),

    – usw., na ja es kommen ja noch weitere Artikel…

    • Lieber Hr. Dr. Kleffmann,

      besten Dank für Ihre sehr sachkundigen Hinweise. Ich bin in diesem Bereich Einzelkämpfer. Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt und viele Disziplinen involviert sind, kommt es immer mal wieder vor, dass man den Angaben einer Literaturstelle folgt, die vielleicht nicht den aktuellsten Stand der Wissenschaft widerspiegelt.

      Das sehr freundliche Angebot einer Neuformulierung möchte ich nicht wahrnehmen. Sozusagen Berufsstolz. Wo Fred F. Mueller druntersteht, ist auch Fred F. Mueller drin, darauf sollen sich meine Leser verlassen können. Sachliche Hinweise werde ich gerne berücksichtigen.

      Was ich dagegen gerne annehmen würde, ist eine kritische Durchsicht meiner noch geplanten Manuskripte vor Veröffentlichung. Es werden allerdings nicht mehr allzuviele. Ich werde Sie diesbezüglich direkt ansprechen. Allerdings bitte ich mir dabei nachzusehen, dass ich nicht auf wissenschaftlichem Niveau schreibe. Mein Ziel sind weniger andere Akademiker als vielmehr möglichst breite Kreise der „normalen“ Bevölkerung. Für diese möchte ich Wissenschaft einfach verständlich darstellen. Allerdings lege ich dabei grossen Wert auf Fundiertheit der Aussagen.

      Einstweilen nochmals vielen Dank und alles Gute zu den Feiertagen.

      Mfg

       

  2.  
    Und die Bewohner des hochgradig verseuchten Stuttgarts, erwartet das höchste Lebensalter.
    Verseucht ist dort offensichtlich nur die politische Führung.
    Andererseits macht NO2 vielleicht dumm. Der Beweis dafür, wäre die hohe Quote an Wählern, die grün-doof wählen.
     

  3. Stattdessen lässt das UBA z.B. folgende Botschaften unter das Volk streuen: „Es handelt sich bei den Vorgaben für Innenräume um einen Richtwert, also einen Wert mit Empfehlungscharakter, der von der Innenraumlufthygienekommission lange vor der EU-Richtlinie ausgesprochen wurde. 

     

    Wenn das UBA behauptet, dass der Richtwert II für Innenräume lange vor der EU-Richtlinie festgelegt worden ist, dann ist das eine Täuschung. Der Richtwert wurde beispielsweise in diesem Papier (auf UBA-webseite) diskutiert: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/Stickstoffdioxid.pdf

    Wie man an den Referenzierten Publikationen sieht war das ca. 1997. Das war ungefähr die gleiche Zeit, als die Richtlinie diskutiert wurde, die 1999 veröffentlicht wurde.

    PS: Eine Frage in die ‚Runde‘:  Die Richtlinie 2008/50/EG Anhang III Cführt folgendes aus:

    „Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d. h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein

    Verstehe ich das nicht richtig, aber mir scheinen die Anforderungen widersprüchlich. Unsere lokale Probeentnahmeeinrichtung ist etwa 0,5m von einem mehrstöckigen Gebäude (Bauflucht) entfernt, was einem ’normalerweise einige Meter‘ von einem Gebäude zu widersprechen scheint. M.W. ist eine solche Gebäude-nahe Aufstellung nicht unüblich.

    • Lieber Hr. Schraag,

      ich fürchte, Sie haben da etwas missverstanden. Der Innenraumrichtwert in Deutschland wurde 1998 fixiert, die Quelle [HIST] ist oben angegeben. Die 40 myg/cbm stammen aus der von Ihnen zitierten EU-Direktive 2008/50/EG: Die Zahl 2008 entspricht dem Jahr des Inkrafttretens. Die zeitliche Reihenfolge ist daher eindeutig. Dieser Unsinn wurde dann mit der 39. BImSchV. in deutsches Recht übernommen.

      Was die Platzierung der Messstellen angeht: Die 0,5 m sind nun mal noch zulässig. Viele grünlinke deutsche Stadtverwaltungen haben sich viel Mühe gegeben, die Messcontainer an Orten zu platzieren, wo möglichst hohe Werte gemessen werden konnten. Ich verweise auf den Düsseldorfer Oberbürgermeister Geisel, der sich dessen auch noch im Fernsehen  gerühmt hat. Im Ausland wurde anders verfahren, weil die Konsequenzen für jeden, der ein wenig Sachverstand hatte, vorhersehbar waren. Deshalb steht Deutschland heute dumm da, und der Rest der autobauenden Nationen hält sich die Bäuche vor Lachen.

      Mfg

      • Lieber Herr Mueller,

        vielleicht war das etwas missverständlich: In Bezug auf die Platzierung der Messstellen habe ich natürlich die aktuelle Richtlinie 2008/50/EG zitiert. 

        Die 40 µg/m³ gibt es aber bereits seit der ersten Ausgabe der Richtlinie, nämlich 1999/30/EG, s. Anhang II. Da die Richtlinie meist einige Jahre benötigt bis sie publiziert wird kann man davon ausgehen, dass sie ziemlich parallel der Diskussion zum deutschen Innenraumrichtwert lief. Das UBA kann also kaum argumentieren, dass die Festlegung für die Straße einem neueren Kenntnisstand entsprach. Der Unterschied ist lediglich, dass die einen auf Toxikologen hörten, die anderen wacklige WHO-Empfehlungen übernahmen und zudem besonders aggressiv sein wollten.

        Zur Platzierung der Messstellen: Vermutlich ist es so wie Sie schreiben, und viele Städte haben die messtechnisch ungünstigste, gerade noch zulässige Variante gewählt, obwohl die Richtlinie darauf hinweist, dass die Messung kleinräumiger Umweltbedingungen vermieden werden soll. Da gab es übrigens eine Änderung zwischen der Version 1999 und 2008. 1999 sollten die Messstellen noch mindestens 200m² Umgebung repräsentieren, 2008 wurde das zu ’nicht weniger als 100m Länge‘ der Straße. Die Städte müssen die Ortswahl gut dokumentieren und regelmäßig darauf überprüfen, dass die (auch zusätzlichen) Kriterien weiter Gültigkeit haben. Wenn es also zu Rechtsstreitigkeiten käme sollte man die Städte ihre Dokumentation offen legen lassen.

  4. Lieber Herr Müller, soviel ich weiß, beträgt die höchste zulässige Konzentration an NO2 am Arbeitsplatz 900 µg/m^3. Das ist ein Vielfaches der hier von ihnen genannten Konzentrationen und ganz gewiß so festgelegt, daß keinerlei Gesundheitsschäden oder -gefährdungen auftreten können. Klinische Untersuchungen haben ergeben, daß diese erst bei Konzentartionen >1800µg/m^3 zu befürchten sind. Die von Ihnen genannten Grenzwerte sind rein willkürlich festgelegt, der Schutz der Gesundheit ist nur ein Vorwand für gänzlich andere Absichten.

    MfG Elmar Oberdörffer

    • Lieber Hr. Oberdörffer,

      besten Dank für Ihren Hinweis. Der MAK-Wert von 950 µg/m^3 gilt nur für bestimmte Arbeitsplätze, nicht generell für Innenräume. Für letztere gilt seit 1998 ein Maximalwert von 60 µg/m^3. Der MAK-Wert lag übrigens noch 1998 bei 9.000 µg/m^3, also um einen Faktor von fast 10 höher. In der Schweiz liegt der MAK-Wert bis heute bei 6.000 µg/m^3. Vermutlich wegen der Verwendung dieselbetriebener Maschinen im Tunnelbau.

      Mfg

  5. Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank, daß Sie sich solche Mühe machen mit ihren sehr aufschlußreichen Zusammenstellungen.

    Einige Kommentare; ich beziehe mich auf die Quelle „Nitrogen dioxide – WHO/Europe , Chapter 7.1“ der WHO:

    1.) Der Wert „Konzentration mal Zeit“ sagt wohl nicht alles aus. Es scheint so zu sein, daß der klinische Effekt einer Kontentration (C) mal Zeit (T), (C x T), größer ist, wenn die Konzentration (C) höher ist, und daß der Effekt der Konzentration (C) größer bei intermittierender als bei kontinuierlicher Exponierung ist. Der Jahreswert (C x T) dürfte demnach relativ wenig aussagen.

    2.) Für die Grenzwerte in geschlossenen Wohninnenräumen sollte man neben den „gesundheitskritischen“ Werten auch die tatsächlich auftretenden Werte in Betracht ziehen! In Räumen kann die Luft nicht beliebig verdünnt werden. Und so sind die gefundenen Konzentrationen wesentlich höher als draußen.

    Der WHO-Bericht gibt an:
    Die Innenquellen wie mit Gas kochen oder Zigarettenrauchen dürften die Hauptbeiträge für die individuelle Exponierung sein.

    Wegen der weitverbreitet stattfindenden Verbrennungsvorgänge in Innenräumen sollten die NO2-Belastungen in Häusern weit über die hinausgehen, die im Außenbereich gefunden werden. Die mittlere Konzentration könnte bei über 200 Mikrogramm/m³ für mehrere Tage liegen, wenn unbelüftete Gasöfen benutzt werden (z.B. die gasbetriebenen Kamine in England). Maximale (1 Min bis 1 Stunde) Konzentrationen in Küchen beim Kochen mit Gas sind während des Kochens in der Größenordnung von 230 – 2055 Mikrogramm/m³.

    Sie haben also recht, wenn Sie sagen, daß die Innenraumkonzentrationen die wesentlich kritischeren sind, nur traut sich niemand, das Kochen mit Gas zu verbieten, das Rauchen zu Hause oder das Anzünden eines Kerzchens oder Räucherstäbchens. Das müßte man wohl, wenn man die 60 Mikrogramm/m³ wirklich ernstnehmen würde.

    Solche stark überhöhten Konzentrationen in Innenräumen treten übrigens auch beim Feinstaub auf. Man muß dort mit einer etwa zwanzigfachen(!) „Belastung“ relativ zur Außenumgebung rechnen.

    Fazit zur Weihnachtszeit: Denkt daran, der Adventskranz, der Weihnachtsbaum mit „natürlichen“ Kerzen sind wesentlich „krimineller“ als der ganze Dieselhype.

    In diesem Sinne „Frohe Weihnachten“

    G.Wedekind

    • Lieber Hr. Wedekind,
      besten Dank für Ihre Stellungnahme. Sie haben sehr gute Kenntnisse der Materie, Chapeau. Gestatten Sie mir dennoch, Ihnen bezüglich Punkt 1) meine Gründe für die im Aufsatz vertretene Meinung darzulegen:
      Die in dem von Ihnen zitierten Papier der WHO aufgeführten Veröffentlichungen beziehen sich auf Tierexperimente im Bereich höchster Exposition teilweise bis weit über 10.000 µg/m3. Das hat für die Bereiche unterhalb 100 µg/m3, über die wir hier reden, keine Relevanz. Zudem erlaubt die eingesetzte Messtechnik z.B. bei Verwendung von Passivsammlern oft sowieso nur die Aussage über den Mittelwert eines Zeit*Konzentrations-Integrals. Der von mir verwendete Ansatz entspricht daher der gängigen Praxis.

      Zu den tatsächlichen Werten in Innenräumen werde ich einem der folgenden Teile der Serie Stellung nehmen. Ihre Zahlenangaben stimmen, aber es gibt noch schlimmere. Lassen Sie sich überraschen, es wird spannend und für manche sogar unangenehm werden.

      Ich wünsche Ihnen und allen Lesern eine schöne Weihnachtszeit. Und lassen Sie alle bitte die Finger von Kerzen, die sind schlimmer als Diesel. Gewissen Anti-Diesel-Hysterikern zufolge müssten Sie schon nach einer Stunde Kerzenlicht in die Notaufnahme…
      Mfg

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Kontakt"

*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.