Team um Prof. Elicker strengt Verfassungsklage gegen Windkraft an

Der lange Weg durch die Justiz? Bild Thorben Wengert /pixelio.de

von Michael Limburg
Der auch EIKE Lesern als kämpferischer Jurist bekannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Elicker, (z.B. (hier) hat mit seinem Team im Auftrag betroffener Familien und unterstützt von div.. Bürgerinitiativen begonnen, gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in bzw. der Nähe von Wohngebieten eine Verfassungsklage vorzubereiten. Die Kosten dafür werden auf ca. 30.000 € geschätzt. Gut. 27.000 € sind bis jetzt bereits gespendet worden. Wir bitten unsere Leser ebenfalls zu spenden. Hier) der Website mit allen Details bzw. unten.

Auszug aus der Website

Nachdem die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesund­heit­liche Schäden bei Anwohnern verursachen können, am 16.12.14 in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirt­schaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem INFRASCHALL-Experten-Hearing

http://www.regionalverband-taunus.de/mitteilungen/von-dem-hearing-nichts-zu-hoeren

erörtert wurde und im Anschluss in der Versenkung verschwunden ist hat der

Regionalverband Taunus Verfassungsbeschwerde initiiert

und bitten Sie, zu spenden!

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 “Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“. 

Die Staatsrechtler Professor Dr. Elicker und Prof. Dr. Goebel haben nach Sichtung der Rechtsvorschriften und Unterlagen, die der REGIONALVERBAND TAUNUS e. V. zur Prüfung vorgelegt habt, klar geäußert, dass eine große Chance besteht, die Verfassungsklage zu gewinnen. Der Weg führt über das Verwaltungsgericht, 1. Instanz, zum Verfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung. Stellvertretend für alle Betroffenen wird die Klage von betroffenen Bürgern aus Hessen eingereicht. Wir finanzieren und unterstützen, mit Ihrer Hilfe, diese Klage / Beschwerde.

Dafür benötigen wir ca. € 30.000,–€

Wir haben ein Treuhandkonto eingerichtet. Ihre Spende wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. 

Bitte spenden Sie an das zweckgebundene Anderkonto: Stichwort „Verfassungsbeschwerde“. 

Jeder Betrag hilft! Für Ihre Spende erhalten Sie keine steuerabzugsfähige Spendenquittung, da die Klage von betroffenen Privatpersonen eingereicht wird.

Gemeinsam können wir dem Wahnsinn ein Ende bereiten!

Anderkonto Prof. Dr. Michael Elicker, Rechtsanwalt
IBAN: DE27 5406 1650 0401 5100 02
BIC: GENODE61LAN
VR Bank Westpfalz eG

Sollte nicht genügend finanzielle Unterstützung erreicht werden, werden die gespendeten Beträge zurückerstattet.

 

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37 Kommentare

  1. #22: So ist es, verehrter Herr T. Heinzow, wenn Sie sagen, Zitat: „Unabhängigkeit der Gerichte steht nur auf dem Papier. […]“

    Knallhart und schlimmer und unerbittlicher als jeder Hauptsatz der Kalorik. (Vgl. u.a. Weisungsgebundenheit von Elementen des Systems, et cetera, aber nicht nur!)

    Mit den freundlichsten Grüßen (in, und an den hohen kühlen Norden)

    P.S.: Dem wahrhaft Fleißigen gehört die Welt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dem Team um Prof. Elicker, wäre ein Erfolg beschert, und sei dieser noch so klein, auf dem man nicht aufbauen könnte. Die Moderne ist schlimmer als ein Schweizer Käse. (Deschner hat das nicht gewußt, falsch aufgeklärt worden.) 😉

  2. #34: Hofmann,M sagt:am Freitag, 03.07.2015, 13:07

    @Werner Geiselhart #32
    In unseren Rechtssystem hat jeder das Recht auf seine eigene Würde. Wenn eine Frau ein Kopftuch nicht tragen will, dann muss Sie dies auch nicht, in unserer Gesellschaft.
    #########################
    Der Islam schreibt die Bedeckung des Haupthaares bei den Frauen vor. Und zwar nicht, weil das besser aussieht, sondern weil dem Mann ein Besitzanspruch über seine Frau(en) zugestanden wird. Kein anderer Mann soll irgend etwas „Aufreizendes“ bei einer Frau sehen können, die ihm nicht gehört. Die Verschleierung ist also nicht freiwillig, sondern durch die Religion aufgezwungen und versinnbildlicht die Minderwertigkeit der Frau. Im Islam hat eine Frau die definierte Wertigkeit von 50% im Vergleich zum Mann.
    Wenn das BVG nun sagt, das sei eine Sache der Religion und sei zu schützen, dann stellt er das eigentlich höherwertige Recht der Gleichheit vor dem Gesetz hintan.
    Ihr Vergleich mit Tatoos und Co. hinkt stark, da niemand gezwungen wird, sich so ein Ding einbrennen zu lassen.
    Muslimische Frauen hingegen haben meist keine! Wahl, wenn sie nicht gegen religiöse Regeln verstoßen und ihre Männer reizen wollen, sie können nicht frei entscheiden und haben dieses Symbol der Ungleichbehandlung zu tragen. in der Türkei des 20. Jahrhunderts war das Kopftuch verboten, Atatürk hat die politische Brisanz dieses anscheinend harmlosen Kleidungsstücks erkannt. Das Verbot wurde erst durch den Islamisten Erdogan wieder aufgehoben.
    Es gibt natürlich viele Frauen, die sagen, dass sie das freiwillig machen, da spielt natürlich die Erziehung und das Umfeld eine Rolle. Aber die Verschleierung ist und bleibt ein Symbol für die Ungleichheit der Frauen im Islam.
    Natürlich wird ihnen von unserer Gesellschaft nicht vorgeschrieben, wie sie sich zu kleiden haben, der Staat hat aber dafür zu sorgen, dass das GG auch für Parallelgesellschaften gilt und nicht die Sharia. Eine Lehrerin, die demonstrativ diese Symbole der Unterdrückung der Frau vor Schülern zelebriert, will Werbung für ihre Religion betreiben. Eigenartigerweise sind christliche Symbole wie das Kreuz verboten, wenn eine Person das wünscht.
    Sie erkennen jetzt vielleicht, was ich meine und ich möchte hiermit dieses OT Thema nicht weiter fortsetzen.

  3. @Werner Geiselhart #32
    In unseren Rechtssystem hat jeder das Recht auf seine eigene Würde. Wenn eine Frau ein Kopftuch nicht tragen will, dann muss Sie dies auch nicht, in unserer Gesellschaft. Wenn eine Frau ein Kopftuch tragen möchte, dann darf Sie das in unserer Gesellschaft. Und wenn sie eine Frau unterdrückt fühlt oder in in ihrer Würde erniedrigt, dann darf diese Frau in unserer Gesellschaft den Klageweg beschreiten.
    Unsere Gesellschaft akzeptiert doch auch Menschen mit Piercings, Tatows usw. usw.

    Wo man sich aufregen kann, wenn ein generelles Kopftuchtragen für ALLE Frauen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben wird. Wenn der Gesetzgeber hergeht und uns vorschreibt, wie wir uns zu kleiden haben.

  4. @ #31 S. Hader

    Daß Sie noch nie was von dem Segen der Privatautonomie gehöärt haben, sei Ihnen als ex-„DDR“ler verziehen, denn in dem Unrechtsstaat „DDR“ gab es die nicht.

    Früher bekam der Arzt nur dann Geld oder andere Leistungen, wenn er „Erfolg“ hatte oder den Preis für seine Dienstleistung vorher vereinbart hatte. Ist heute noch so bei Privatpatienten, die Verhandeln können, wobei es gesetzlich einen Deckel gibt.

    Anwälte haben die BRAGO zu beachten. Erfolgshonorare etc. kann ein Anwalt nur mit seinem Klienten aushandeln. Verliert die Gegenseite, muß die nur die BRAGO-Gebühren zahlen, nicht das andere Honorar, sofern vereinbart.

    Zulässig ist beispielsweise:
    In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolges vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

    Aber das ist für ausgewiesene Planwirtschaftler ja pures Gift.

  5. #30: Hofmann,M sagt:am Freitag, 03.07.2015, 09:07

    @Werner Geiselhart #28
    Es ist immer die Frage, ob die Frau das Kopftuch tragen möchte oder nicht.
    ###########################
    Glauben Sie, dass es den muslimischen Frauen immer frei gestellt ist, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Es gibt schon Gebiete in Deutschland, in denen offensichtlich muslimische Frauen ohne Kopftuch von „Sittenwächtern“ massiv bedrängt werden, ein solches zu tragen.
    Und das Urteil des BVG bezieht sich auf Lehrerinnen, die dieses Symbol der Unterdrückung der Frauen demonstrativ im Unterricht tragen wollen.
    Warum ist das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung? Es besagt für den Mann, diese Frau gehört mir, ich besitze sie allein, kein anderer soll einen unkeuschen Blick auf sie werfen dürfen. Dies gilt auch für die Töchter des Mannes, nur er darf bestimmen, wer seine Tochter sehen darf. Im umgekehrten Fall gilt das natürlich nicht, oder haben Sie schon mal einen verschleierten muslimischen Mann gesehen;-)
    Wenn das BVG meint, das sei so in Ordnung, dann verstößt das meiner Meinung nach gegen den Artikel 3 des GG, der den Staat dazu auffordert, alle Hindernisse für die Gleichberechtigung von Mann und Frau aus dem Weg zu räumen. Das BVG legitimiert mit seinem Urteil diese illegitime Praxis.
    Deswegen traue ich den obersten Gerichten heute nicht mehr zu, objektiv in solchen Dingen, die vom Mainstream beherrscht werden, zu urteilen.

  6. #16: „Jeder Arbeitnehmer bekommt seinen Salär nur aufgrund dessen, daß er etwas produziert hat = Erfolg mit seiner Arbeit hatte.“

    Stellt sich doch die Frage, wie man den Erfolg einer Arbeit definiert. Wie definiert sich der Erfolg eines Arztes? Wie der eines Lehrers? Wie der eines Meteorologen oder Physikers oder Volkwirts? Die Vorstellung, man müsse jemanden nicht bezahlen, wenn man mit seiner Arbeit nicht zufrieden ist, ist zwar goldig, hat aber wenig mit der Lebenswirklichkeit zu tun. Wer also glaubt, Anwälte würden da eine absolute Ausnahme darstellen, der sollte vielleicht doch mal einen Fuß aus dem Elfenbeinturm raussetzen.

  7. @Werner Geiselhart #28
    Es ist immer die Frage, ob die Frau das Kopftuch tragen möchte oder nicht. Und diese Freiheit haben diese Frauen vom Gesetzgeber nicht abgesprochen bekommen. Der Gesetzgeber ZWINGT ja die Frauen nicht dazu, dass diese ein Kopftuch tragen MÜSSEN, sondern der Gesetzgeber stellt es diesen Frauen frei ein Kopftuch im öffentlichen Raum tragen zu dürfen.
    Kopftücher, Hüte oder Trachten haben früher zum Alltag in Deutschland gehört und heute ist dies als Tradition noch unter uns. Für den einen ist ein Kopftuch oder eine Burka ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau und für die anderen ist es halt die Tradition/Tracht.
    Wichtig ist nur, dass jeder frei sein muss von seiner Entscheidung ein Kopftuch oder Burka zu tragen. Und jede Frau, die sich unterdrückt oder in ihrer Freiheit beraubt sieht, kann in Deutschland vor einen Gericht Klage einreichen. Das der kulturelle Zwang in den Gemeinden oder der Familie hoch sein kann, dass ist nicht zu bezweifeln aber die Frauen haben im deutschen Rechtsstaat alle Möglichkeiten sich mit gesetzlichen Mitteln zu wehren.

  8. q #28 W. Geiselhart

    „ich würde der Klage, wenn sie eingereicht wird, natürlich Erfolg wünschen.“

    Das tut ja jeder, der sich realistisch mit dem Unfug beschäftigt.

    Nur kann man eine Klage bereits verloren haben, wenn man den falschen Gerichtsweg wählt.

    Wenn der Nachbar Lärm macht, das Grundwasser abpumpt, … , gibt es ein Abwehrrecht gegen unzumutbare Beeinträchtigungen. Dann ist die Ziviljustiz zuständig. Deshalb machen Klagen gegen Landwirt, der auf seinem Grundstück die Dinger erlaubt Sinn, denn der Landwirt wird sich dreimal überlegen, ob er das Kostenrisiko eines Zivilprozesses einzugehen gedenkt.

    Der Verwaltung ist das wurscht. Die Beamten da werden ja noch befördert, wenn sie positive Entscheidungen treffen.

  9. #25, 26, 27
    Bitte nicht missverstehen, ich würde der Klage, wenn sie eingereicht wird, natürlich Erfolg wünschen.
    Wenn ich aber das letzte Kopftuchurteil sehe, das meiner Meinung nach gegen Artikel 3 Abs. 2 des Grundgestzes verstößt („(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“) da habe ich dann doch so meine Zweifel, ob überhaupt noch Argumente und das Recht zählen.
    Da wird der religiös motivierten Unterdrückung der Frau der Vorzug vor der eigentlich im GG geforderten Gleichstellung gegeben.
    Genauso wird es kommen, wenn die Weltuntergangsargumente der Klimahysteriker gegen die sachlichen Argumente der Klimarealisten abgewogen werden.
    Wenn da nix gebracht wird, was die Richter vom Hocker haut, sehe ich schwarz.

  10. @ #23 W. Geiselhart

    Die Gerichte haben immer nach dem Mainstream (der Regierung, siehe z.B. NS-Reich) geurteilt, und wenn sie es einmal ausnahmsweise nicht taten, hat der Gesetzgeber halt die Gesetze geändert.

    Machen wir uns nichts vor: Die Windmühlen sind politisch/ideologisch gewollt, die Gesetze wurden extra dem Willen des Gesetzgebers (kleine Hinterzimmerclique mit ein paar politisierenden „Wissenschaftlern“) angepaßt und der betroffene Bürger darf sich mühsam über die Jahre durch die Instanzen quälen, während seine Gesundheit und seine Finanzressourcen vernichtet werden.

    Und da alle wie zu seligen Zeiten „Adolfs“ oder „Erichs“ mitmarschieren und die Kinder mit kleinen Windmühlen fröhlich winken, wird sich erst nach einer weiteren Katastrophe etwas ändern.

  11. @Werner Geiselhart #23
    Es gibt da so ein schönes Sprichwort…

    Wer kämpft, der kann verlieren, wer NICHT kämpft, der hat schon verloren.

    Wenn man von etwas überzeugt ist, dann sollte man auch dafür eintreten und streiten. Meine Meinung!

    Darum ist der jeder Einsatz gegen diesen EE-Wahnsinn und die Verfassungsklage gegen die Windkraft nur zu begrüßen. Danke!

  12. Sehr geehrter Herr Geiselhart. Sie werden für ihren Einwand Belege haben, die Sie aber, meinetwegen, nicht vorlegen müssen
    Ich erinnerne nur an Urteile, die zugunsten Staat ausgingen, wenn ihm ein anderes Urteil viel Geld gekostet hätte.
    Das ist eine unbelegte, aber verdachtsgestütze Aussage, meinerseits

    mit freundlichen Grüßen
    S.Bernd

  13. Im Frühstücksfernsehen wird die Windkraft von den anscheinend veganen Kampfmoderatoren weiterhin hochgepeitscht und als das Nonplusultra angepriesen.

  14. @ #19 und #22

    Da muss ich widersprechen, die obersten Gerichte haben in letzter Zeit sehr oft gegen die Regierung entschieden.
    Das Problem ist, dass die Gerichte derzeit für den Mainstream entscheiden (Gender, Kopftuch usw.), im Bereich Energiewende/Klimawandel ist die Regierung Mainstream.
    Ich sehe deshalb keine Chance für die Klage.

  15. @ #19 S. Bernd

    Sie haben völlig Recht, wenn Sie schreiben:
    „Hat das oberste Gericht jemals gegen eine Regierung entschieden?“

    Für die Verwaltungsgerichte gilt das auch.

    „Der Weg führt über das Verwaltungsgericht, 1. Instanz, zum Verfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung.“

    Herr Gresens ist den Weg übers Verwaltungsgericht auch gegangen und hat von Papier trotz Unzuständigkeit die Mitteilung bekommen, daß der Denkmalsschutz seines Gutes in Lahmstedt Vorrang vor den Windmühlen, die es umzingelt haben, habe.
    Auch das OVG hat sich nicht um diesen „freundlichen“ Hinweis des BVerfG geschert. Auch daß da in Lamstedt die Ratsherren mit Geldern – es gab sogar einen Vertrag – geschmiert wurden, hat nur zur Einstellung des Strafverfahrens mit Zustimmung des Landgerichtes geführt. Da haben dann wohl Gabriel oder Wulff bzw. deren Mitarbeiter entsprechende Telefonate mit dem Generalstaatsanwalt geführt … .

    Daß das so abläuft hat mir ein ehemaliger Oberstaatsanwalt gesagt, bzgl. eines Falles, wo es um die Euthanasiemorde in Hamburg ging und gegen die lieben „Genossen“, die der Senat dringend als Fachleute benötigte, die Beschwerde gegen eine Einstellung des Verfahrens durch einen ehemaligen NS-Richter (war 1948/49) zurückgenommen bzw. nicht eingelegt wurde. Der 2. Bürgermeister wies den Generalstaatsanwalt diesbezüglich an.

    Unabhängigkeit der Gerichte steht nur auf dem Papier. Die Realität sieht leider anders aus, denn es wird schön brav nach Parteienproporz in interzimmern gekungelt.

  16. #17: Verehrter Herr Ulrich Walter, ich glaube Ihnen doch. Ich freue mich nur diebisch, und kann den Moment kaum noch abwarten, wenn all diese schönen (geplanten) Projekte realisiert sind, realisiert sein werden.

    Zitat: „gierige, hirnrissige Psychopathen!“

    Richtig. Logischerweise, dürften Sie über das spätere Urteil der strengen Prüfung (Inquistion) hocherfreut sein, eventuell. 😉 Der Neid, ein fieses (und explosives) Ding. Es gibt ja nur eine einzige Ideologie, die wirksam davor warnen will. Tatsache. 🙂

  17. @ M. Marx #18

    „Profitgier“

    Wer hat denn dem Herrn Professor „Profitgier“ unterstellt? Sie sind der Erste, der das Wort hier geschrieben hat. Kann man ganz einfach mit der Suchfunktion herausfinden.

    Und wenn man das hier liest: http://tinyurl.com/ojuo37m
    findet ein Fachmann für Umweltrecht und Meteorologie gleich die Pferdefüße in der Werbeschrift.

    Die angegebenen Abstände von 3000m sind nicht ausreichend, denn unter den üblichen nächtlichen Bedingungen in Deutschland ist die Reichweite des gesundheitsgefährdenden Infraschalls höher, heißt: ungefährliche Schallpegel treten erst in wesentlich größerer Entfernung auf.

    Desweiteren besteht für den Erkrankten das Problem der Beweislast in Form des Nachweises der Schädigung durch den Schall der Anlagen. Darüber verlieren der Herr Professor und sein Doktorand kein Wort.

    Dazu das reale Beispiel der Opfer der Agent Orange und Lindan-Fabrik Boehringer und Sohn in Hamburg, die jahrzehntelang den Giften (Dioxine und andere) ausgesetzt waren, und die m.W. nur Tröpfchenweise Entschädigung bekamen:
    Bergedorfer Zeitung:
    „Betroffene fordern eine Umkehr der Beweislast

    „Das Problem ist heute, dass der Geschädigte beweisen muss, dass er durch seine Arbeit erkrankt ist. Da sprechen Ärzte und Gutachter Recht. Das ist doch skandalös“, sagt Sabine Stangenberg und fügt hinzu: „Die Beweislast müsste umgekehrt sein.“

    Boehringer, da sind sich Manz und Stangenberg einig, habe sich bisher immer kooperativ gezeigt. Kläger, die von der Berufsgenossenschaft eine Entschädigung erhalten, bekommen von dem Pharmakonzern bis zu 30 000 Euro dazu. „Außerdem würde es die Beratungsstelle ohne deren Hilfe gar nicht geben“, sagt Manz. „Deren Verhalten ist – im positiven Sinne – weltweit wohl einmalig.“

    Selbst bei dem klaren Zusammenhang und nachgewiesenen Giften im Körper gab es erst einmal nichts. Inzwischen sind 30 Jahre vergangen … .

    Also Vorsicht bei anwaltlichen Versprechungen.

  18. Hat das oberste Gericht jemals gegen eine Regierung entschieden?Sieht man sich so einige Grundgesetzartikel an, sind da nur wenige ohne „Hintertürchen“; besonders , wenn es um die freie Entfaltung der Persönlichkeit geht, wozu für mich auch die körperliche Unverletztheit gehört.Dann wären der Einsatz von Schlagstöcken, Pefferspray, Wasserwerfern tabu!Wenn ich Anwalt wäre, würde ich mich, in einem Plädoyer, nicht darauf verlassen,
    mit irgendeinem der Ausnahmebewehrten Artikel aus dem Grundgesesetz, Erfolg haben zu können.

  19. Ich finde es als unverschämt, einen Juristen vom Schlage Prof. Elicker Profitgier zu unterstellen. Ich denke, dass diese Personen Herrn Elicker nicht persönlich kennen.
    Ich habe ihn im Kampf um mein Heimatdorf persönlich kennengelernt und weiß mit wieviel Herzblut er gegen diesen Windradirrsinn ankämpft.
    Viele Dinge hat er unentgeltlich erledigt und unterstützt unsere BI mit seinen Bürokollegen in nicht normalem Umfang.
    Es gibt wohl nur sehr wenige Juristen, die derart fleißig und hochanständig sind, wie o.g. Prof Elicker.
    An dessen Engagement sollten sich alle Leserbriefschreiber, nicht nur bei EIKE, ein Beispiel nehmen.

  20. #11: Katrin Meinhardt

    Selbstverständlich stimmt das!
    Die interaktive Karte zeigte zuerst einen kleinen Punkt, das aktuelle Projekt in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden. Nach und nach füllte sich die komplette Nordsee mit Projekten in Planung, die laut euphorischem „Management“ hunderte Milliarden umsetzen werden…

    gierige, hirnrissige Psychopathen!

  21. @ #15 S. Hader

    „Ein unglaublich neues Geschäftsmodell, auf das bisher noch keine Berufsgruppe gekommen ist, sich für seine Arbeit bezahlen zu lassen.“

    Jeder Arbeitnehmer bekommt seinen Salär nur aufgrund dessen, daß er etwas produziert hat = Erfolg mit seiner Arbeit hatte. Anwälte, Politiker etc. bekommen Lohn auch dann, wenn sie keinen Erfolg hattenWofür wurde übrigens Herr Gysi von R. Havemann und anderen bezahlt?

  22. @T.Heinzow: „Als Vertreter der politischen Ökonomie des Sozialismus…“

    Damit scheinen Sie nicht mich zu meinen.

    „Das Geschäftsmodell der Anwälte beruht darauf, daß die immer ihr Geld bekommen…“

    Ein unglaublich neues Geschäftsmodell, auf das bisher noch keine Berufsgruppe gekommen ist, sich für seine Arbeit bezahlen zu lassen.

  23. @ #10 K. Meinhardt

    „natürlich tragen die Grünen und die SPD daran auch eine (abstrakte) Schuld“
    Wenn Sie die Gesamtschuld meinen, sind die natürlich ohne Frage schuldig. Aber ausgeheckt haben das alles ein Meteorologie-Professor in Hamburg und der Umweltminister Töpfer.

    Das ist so wie beim jetzigen Papst, der den Einflüsterungen eines Mephisto erlegen ist, obwohl er doch weiß, daß er das nicht darf und so handeln soll, wie sein Herr und Meister.

  24. Die allermeisten Menschen kennen eike überhaupt nicht, wie soll man nur an die Bevölkerung heran kommen?
    Gibt es so etwas wie (eike Aufkleber) oder so etwas?

  25. Dem Aufruf zum „Widerstand jetzt!“ kann ich mich nur anschließen: Denn wie wären später die Aussichten einer Verfassungsklage gegen ein ausdrückliches Verfassungsziel einzuschätzen?

    Es hatte nur 4 Jahre gedauert, bis die vom WBGU 2011 in seinem „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ geforderte Dekarbonisierung unserer Welt jetzt, im Juni 2015, in mittelalterlicher Dreieinigkeit zum gemeinschaftlichen Ziel von Kirche, Wissenschaft und Staat erklärt worden ist:
    http://www.wbgu.de/hauptgutachten/hg-2011-transformation/

    Der WBGU fordert dort neben der Dekarbonisierung der Welt aber auch eine Verankerung des Klimaschutzes in unserer Verfassung, Zitat (Seite 10, Spalte 1 unten:
    „Der WBGU empfiehlt, diese Ziele [Anm.: Die Transformation zur dekarbonisierten Gesellschaft] auf vier miteinander zusammenhängenden Ebenen zu verfolgen: … verfassungsrechtlich durch eine entsprechende Staatszielbestimmung Klimaschutz, …“

    Neben den Klimarealisten, die schon heute als „Leugner“ verleumdet werden und dann später als „Verfassungsfeinde“ gelten müssen, ist zu befürchten, dass damit auch unsere Individualrechte einem Klimadiktat untergeordnet werden!
    (http://www.amazon.de/Klimahysterie-ist-keine-L%C3%B6sung-Weber/dp/3844806628) Seite 184

    Jedenfalls ist anzunehmen, dass das Ziel „Dekarbonisierung der Welt“ jetzt auch ernsthaft verfolgt wird…

  26. #8: Also, hoffentlich stimmt das, was Sie da schreiben, verehrter Herr Ulrich Walter.

    Nix Widerstand. Die in Brüssel wissen weder ein noch aus. Nach so vielen Verbrechen. Lassen Sie die nur machen. Also bis nach England? Das würde ich gerne sehen. Dann wird nur ein Sündenbock wohl nicht mehr ausreichen. Feine Sache.

    Ich freue mich auf die Zukunft. Die glorreiche Wissenschaft ist mal wieder am werkeln. Bravo.

    Vermeiden Sie (jeglichen) Widerstand. Sanft muß es geschehen. Sie sehen doch, ein so einfaches Problem, wie Griechenland, überfordert die beteits geistig. Das können Sie denen nicht antun? Sie sollten nicht. Die stolpern schon selbst. Kommt Zeit kommt Rat.

    MsfG

  27. #5: Verehrter Herr T. Heinzow, Ihnen ist wohl oder übel tendeziell zuzustimmen, wenn Sie schreiben wollten, Zitat:

    „[…] daß KLagen auf dem Verwaltungsrechtsweg praktisch chancenlos sind. […]“

    Wo man Ihnen widersprechen muß, natürlich tragen die Grünen und die SPD daran auch eine (abstrakte) Schuld. Oder haben die ein grundlegendes Interesse an dieser Änderung?

    MfG

    P.S.: Und ein (sehr) guter und intellektuell redlicher Anwalt wird dies alles seinen Kunden vorher anvertrauen wollen. Die Frage ist jetzt, wieviele (wahrhaft) gute Anwälte haben wir in diesem Land noch, die auf das Wohl des Kunden achten, zuerst, und dann erst an sich?

  28. Ein Freund von mir malocht in der Produktion einer Firma, die Unterseekabel für offshore Windparks herstellt.
    Letzte Woche wurde die Mannschaft zusammengerufen und vom „Management“ mit einer pp Präse auf die zukünftigen Aufträge eingeschworen.
    DIE KOMPLETTE NORDSEE SOLL BIS NACH GB RÜBER MIT BETON UND SPARGELN ZUGEKIPPT WERDEN (INTERAKTIVE GRAFIK: MEER VOLL VOGELSCHREDDER), BIS SOGAR VORFAHRTSREGELUNGEN FÜR DEN SCHIFFSVERKEHR VOR LAUTER VERSPARGELUNG EINGERICHTET WERDEN MÜSSEN!!!
    DIE WAHNSINNIGEN MANAGERAUGEN GLÄNZTEN OB DES MULTI-MILLIARDEN „MARKTES“!!!

    WIDERSTAND JETZT!!!

  29. #4: S.Hader

    Die Rechtsanwälte üben ihren Beruf aus, verdienen also Ihren Lebensunterhalt damit. Wenn Sie für Ihre Arbeit Geld mitbringen müssen, ist das Ihre Sache und spricht für Ihre Qualität. In diesem Fall wollen die Auftraggeber, unterstützt durch Rechtsanwälte, etwas erreichen. Und, na so etwas, das wird in unserer Gesellschaftsform noch nicht unter Strafe gestellt.

  30. @ admin, @ 3

    „Danke für den Hinweis, ist korrigiert.“
    Das Stimmt nicht!

    Die korrekte URL lautet:
    „http://www.regionalverband-taunus.de/verfassungsklage“. OHNE Klammer am Ende.

    MfG

  31. @ #4 S. Hader

    Als Vertreter der politischen Ökonomie des Sozialismus, in der Anwälte vom Staat für Spitzeldienste bezahlt worden sein sollen, können Sie hier ohnehin nicht mitreden.

    Das Geschäftsmodell der Anwälte beruht darauf, daß die immer ihr Geld bekommen, selbst dann, wenn sie aussichtslose Fälle annehmen.

    Die Möglichkeiten die politisch gewollten unsinnigen und gesundheitsschädlichen Windmühlen zu verhindern sind von der Politik als Gesetzgeber so gestaltet worden, daß KLagen auf dem Verwaltungsrechtsweg praktisch chancenlos sind. Was viele nicht wissen: Die CDU ist dafür verantwortlich, daß dem so ist. Ausanahmsweise sind die „Grünen“! und die „SPD“ nicht die Schuldigen.

  32. „Daß jetzt Rechtsanwälte dieses lukrative Geschäftsfeld auch entdeckt haben, wundert mich nicht, wenn selbst der Papst da Möglichkeiten zum Absahnen in jedweder Form entdeckt hat.“

    Ja klar, die Rechtsanwälte sollen ihre Arbeit unentgeltlich machen, ist doch schließlich für eine gute Sache. Schließlich haben Sie bestimmt auch kein Geld für ihre legendären Vorträge haben wollen. 🙂

  33. @ admin

    Der hinterlegte Link in der Einleitung funktioniert nicht. Bitte die „Klammer zu“ am Ende entfernen!
    Gruß

  34. @ admin #1

    „… und versuchen das Thema zusätzlich auf dem Rechtsweg …“

    Der m.W. nur in den seltensten Fällen zum Erfolg geführt hat.

    Schallemissionen und damit auch Infraschallemissionen führen innerhalb der Bandbreite bestimmter Pegel (Schalldruck) nur zu chronischen (langsam verlaufenden) Verschlechterungen der Gesundheit. Die Mediziner sind schlichtweg überfordert diese der mutmaßlichen Ursache zuzuordnen. Und Juristen tun sich damit noch schwerer, denn die brauchen Beweise, die die Mediziner derzeit nicht liefern können.

    Das hat zum einen den Grund darin, daß jeder Mensch irgendwie krank ist, er ist nur nicht hinreichend genau und oft von Ärzten untersucht worden und daß sämtliche Erkrankungen, die durch Infraschall verursacht werden können, auch natürliche Ursachen haben.

    Und dann finden sich immer da, wo es um viel Geld geht, auch die „Experten für Unbedenklichkeiten“, die das Lied ihres Geldgebers singen.

    Daß jetzt Rechtsanwälte dieses lukrative Geschäftsfeld auch entdeckt haben, wundert mich nicht, wenn selbst der Papst da Möglichkeiten zum Absahnen in jedweder Form entdeckt hat.

  35. „Prof. Dr. Michael Elicker“
    „Die Kosten dafür werden auf ca. 30.000 € geschätzt.“

    Wie hoch ist denn seine Erfolgsquote?

    Meine ist beachtlich: Da wo unsereins Vorträge gehalten hat rebellierten die Bürger und es wurden keine Windmühlen errichtet.

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