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Team um Prof. Elicker strengt Verfassungsklage gegen Windkraft an

Auszug aus der Website

Nachdem die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesund­heit­liche Schäden bei Anwohnern verursachen können, am 16.12.14 in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirt­schaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem INFRASCHALL-Experten-Hearing

http://www.regionalverband-taunus.de/mitteilungen/von-dem-hearing-nichts-zu-hoeren

erörtert wurde und im Anschluss in der Versenkung verschwunden ist hat der

Regionalverband Taunus Verfassungsbeschwerde initiiert

und bitten Sie, zu spenden!

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 “Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“. 

Die Staatsrechtler Professor Dr. Elicker und Prof. Dr. Goebel haben nach Sichtung der Rechtsvorschriften und Unterlagen, die der REGIONALVERBAND TAUNUS e. V. zur Prüfung vorgelegt habt, klar geäußert, dass eine große Chance besteht, die Verfassungsklage zu gewinnen. Der Weg führt über das Verwaltungsgericht, 1. Instanz, zum Verfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist in Vorbereitung. Stellvertretend für alle Betroffenen wird die Klage von betroffenen Bürgern aus Hessen eingereicht. Wir finanzieren und unterstützen, mit Ihrer Hilfe, diese Klage / Beschwerde.

Dafür benötigen wir ca. € 30.000,–€

Wir haben ein Treuhandkonto eingerichtet. Ihre Spende wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. 

Bitte spenden Sie an das zweckgebundene Anderkonto: Stichwort „Verfassungsbeschwerde“. 

Jeder Betrag hilft! Für Ihre Spende erhalten Sie keine steuerabzugsfähige Spendenquittung, da die Klage von betroffenen Privatpersonen eingereicht wird.

Gemeinsam können wir dem Wahnsinn ein Ende bereiten!

Anderkonto Prof. Dr. Michael Elicker, Rechtsanwalt
IBAN: DE27 5406 1650 0401 5100 02
BIC: GENODE61LAN
VR Bank Westpfalz eG

Sollte nicht genügend finanzielle Unterstützung erreicht werden, werden die gespendeten Beträge zurückerstattet.