Bitte mitmachen: Gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu den Regierungsmaßnamen in der Corona-Krise

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi (Bild: Bkakdi), Prof. Dr. Stefan Hockertz (Bild: Hockertz), Prof. Dr. Stefan Homburg (Bild: Homburg), Prof. Dr. Werner Müller (bild: Müller). Prof. Dr. Dr. Harald Walach (Bild: Walach, CC BY-SA 3.0 de)

Unter dem Motto „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“ haben fünf namhafte Professoren einen Fragenkatalog, der sich mit den Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise beschäftigt, in Form einer öffentlichen Anfrage an alle Fraktionen des Bundestages geschickt. Die Regierenden haben sich bislang noch nicht zu Antworten herabgelassen. Hier der Text, verbunden mit dem Aufruf der Professoren, sich ihren Fragen anzuschließen.

Bei den fünf, zum Teil wegen ihrer kritischen Haltung zu den Regierungsmaßnahmen der Bundesregierung bekannt gewordenen Professoren handelt es sich um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, medizinischer Mikrobiologe an der Universität Mainz, den Toxikologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz, Prof. Dr. Stefan Homburg (Volkswirtschaftslehre) von der Universität Hannover, Prof. Dr. Werner Müller (Betriebswirtschaftslehre) von der Hochschule Mainz und den Psychologen Prof. Dr. Dr. Harald Walach von der Universität Witten-Herdecke.

Vor ein paar Tagen haben sie eine gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages formuliert. Die Wissenschaftler sehen schwerwiegenden Folgen aufgrund des gegenwärtigen Ausnahmezustands, der von den Regierenden mit dem Kampf gegen den Corona-Virus begründet wird, auf das Land zukommen.

Jouwatch dokumentieren den benannten Text und den Aufruf der Professoren, sich ihren Fragen anzuschließen:

Gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu den Regierungsmaßnamen in der Corona-Krise

Anfrage nach Art. 17 GG:

Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten. Der Text steht unter dem Motto:

Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit

Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.

Es wurde bisher keine Abwägung der Folgen der Einführung der Maßnahmen gegenüber einem Verzicht darauf veröffentlicht. Wir zweifeln an, dass es diese Abwägung je gegeben hat. Seit Hippokrates‘ Losung „Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ ist unbestritten, dass die Schäden einer Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit. Das gilt auch, wenn man vor der sprichwörtlichen Entscheidung zwischen Pest und Cholera steht.

Man sollte bei einer schwerwiegenden Entscheidung die Chancen nutzen, deren Eintritt einigermaßen wahrscheinlich ist und Risiken vermeiden, deren Konsequenzen bei einem Eintritt existenzvernichtend wären. Wenn man zwischen zwei entgegengesetzten Richtungen entscheiden muss, sollte man für beide Wege die wahrscheinlichen Folgen sowie Chancen und Risiken abwägen. Bei der Abwägung – sollte sie stattgefunden haben – wurde der enorme wirtschaftliche Schaden anscheinend nicht berücksichtigt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Entwicklung eines Medikaments oder Impfstoffes innerhalb kurzer Zeit ausgeschlossen ist und dass die Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft über mehrere Monate unmöglich ist. Die sich in dieser Situation aufdrängende Problemlösung, über eine fortschreitende Infektion eines überwiegenden Teils der Bevölkerung eine Herdenimmunisierung zu erreichen, wurde anscheinend ohne jede Prüfung verworfen.

Die psychischen Schäden lassen sich wirtschaftlich kaum quantifizieren. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen schädigt unsere Kinder. Ihre Lernmotivation wird geschädigt und sie verlernen soziales Verhalten. Ihre Eltern werden zwischen Home-Office, Home-Schooling und Anspruch, die eigenen Kinder liebevoll betreuen zu wollen, zerrieben. Auch sie werden die aktuelle Situation nur zeitlich begrenzt aushalten können. Diese Belastungen erscheinen zudem völlig überflüssig, denn Kinder und Jugendliche zeigen bei einer Infektion kaum Symptome und in Deutschland leben sie auch nur sehr selten mit ihren Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, so dass von ihnen auch keine Infektionsgefahr für sog. Risikogruppen ausgeht.

Weil es mit der Herdenimmunisierung ein geeignetes und minder schweres Mittel gibt, wie Schweden, Südkorea oder Taiwan beweisen, sind die Maßnahmen der Regierung unzulässig. Es wurde nicht dargelegt, dass die Durchseuchung der Gesellschaft schwerwiegendere Folgen haben sollte als die Zerstörung der Wirtschaft und insbesondere der Zusammenbruch des Mittelstandes.

Wir zweifeln an, dass es überhaupt eine besondere Bedrohung der Bevölkerung und selbst der Risikogruppen gibt. In der Zeit vom 01.01. bis 04.03.2017 sind im zeitlichen Zusammenhang mit einer Grippewelle in der Altersgruppe ab 80 Jahren 25.243 Personen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016, in dem vom Robert-Koch-Institut keine Grippewelle registriert wurde, wobei zur Vergleichbarkeit der 29.02.16 nicht berücksichtigt wurde. Im Zeitraum vom 13.02. bis 29.03.18 starben während einer anderen Grippewelle 23.971 Menschen dieser Altersgruppe mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 02.07. und dem 23.08.18 starben während einer Hitzewelle 9.585 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 09.03. und dem 24.04.20 wurden vom Robert-Koch-Institut 3.349 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion in den Altersgruppen ab 80 verstorben sind – seit dem 25.04. werden diese Zahlen nicht mehr veröffentlicht! Selbst wenn man bei „italienischen Verhältnissen“ hochgerechnet auf die größere Bevölkerung 6,7fache Todeszahlen als jetzt unterstellen würde, wäre noch keine Größenordnung wie im Januar/Februar 2017 oder März/April 2018 erreicht, als die Regierung keinen Anlass zum Handeln gesehen hat und die deshalb auch nicht als bedrohlich eingeschätzt wurde. Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt. Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.

Wenn es aber keine besondere Bedrohung gibt, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unverhältnismäßig. Wenn bei über 25.000 Toten überhaupt keine Bedrohung vorgelegen hat, dann wird eine besondere Bedrohung wohl frühestens bei der dreifachen Anzahl* vorliegen können.

Die Tagesschau vom 21.04.20 zitierte den Basler Pathologe Tzankov: „Natürlich hätten die Verstorbenen viele Vorerkrankungen und die Lebenserwartung sei sicher kürzer als die von Gesunden. ‚Aber alle diese Patienten hätten wahrscheinlich ohne Covid-19 länger gelebt, vielleicht eine Stunde, vielleicht einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr.‘ Ohne das Coronavirus wären die Verstorbenen, die er obduziert habe, ‚wahrscheinlich noch am Leben‘.“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html) Die Maßnahmen der Regierung ließen sich verfassungsrechtlich aber höchstens dann rechtfertigen, wenn damit eine große Anzahl von Menschenleben nachhaltig gerettet würde. Die Verlängerung einer Sterbephase ist kein überragend wichtiges Gemeinschaftsinteresse! Sie widerspricht wahrscheinlich sogar dem Interesse der Sterbenden. Eine Lebensverlängerung um ein Jahr reicht nicht aus. Sie könnte in keinem Fall die massenhafte Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz mittelständischer Unternehmen oder ganzer Branchen (z.B. Gastronomie) rechtfertigen. Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von der verfassungsrechtlichen Problematik beim Luftsicherheitsgesetz. Es geht nicht darum, ob der Staat wahrscheinlich Sterbende aktiv töten darf, um andere Menschen zu retten. Es ist zu fragen, ob der Staat mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Schaden und mit massiven Grundrechtseinschränkungen das Leben von wahrscheinlich Sterbenden verlängern muss, oder ob er nicht Sterbende schneller sterben lassen darf (bzw. sollte oder muss), um die Grundrechte und die wirtschaftliche Existenz der Lebenden zu schützen.

Die Maßnahmen der Regierung erscheinen angesichts der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden, die sie verursachen, auch unverhältnismäßig. Wenn wegen des überwiegend hohen Alters und der Vorerkrankungen jeder potentiell Gerettete noch durchschnittlich 1.000 Tage** Restlebenszeit hätte, würden selbst bei 200.000 vermiedenen Todesopfern nur 200 Mio. Lebenstage gerettet. Bei einem wirtschaftlichen Schaden von 1.000 Mrd. € wären das 5.000 € pro gerettetem Lebenstag, und das wahrscheinlich bei stark eingeschränkter Lebensqualität. Diese hohen Kosten sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Maßnahmen, die einen wirtschaftlichen Schaden in solcher Größenordnung verursachen, sind deshalb unverhältnismäßig. Zudem ist zu berücksichtigen, wie viele Menschen durch die unnötige Absage lebenswichtiger Operationen bereits jetzt zusätzlich verstorben sind und wie viele aufgrund der absehbaren Kürzung der Gesundheitsausgaben nach einer tiefen Rezession zusätzlich versterben werden.

Wenn die Regierung die Rechtfertigung für ihre Maßnahmen nicht dezidiert darlegen kann, wären sie aufzuheben. Deshalb verlangen wir Antworten auf folgende Fragen:

1) Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?

2) Was waren die Gründe, wegen der die Regierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Regierung keinerlei Aktivität gezeigt hat.

3) Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.

4) Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschule, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist?“

Anmerkungen:

*= bis 25.000 keine Bedrohung, 25-75.000 normale Bedrohung, über 75.000 besondere Bedrohung

**= lt. RKI liegt der Altersmedian der Verstorbenen bei 82 Jahren, es sind 58 % Männer (Restlebenserwartung 6,92 Jahre) und 42 % Frauen (8,21 Jahre) mit Corona-Infektion gestorben, woraus sich eine durchschnittliche Restlebenszeit von 7,46 Jahren ergibt. Wenn aber bei 75 % wegen der Vorerkrankungen eine Restlebenszeit von nur noch 365 Tagen unterstellt wird, dann ergibt sich ein gewogener Durchschnitt von 955 Tagen. 1.000 Tage dürften also nicht zu niedrig geschätzt sein.

28. April 2020

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Medizinische Mikrobiologie, Universität Mainz

Prof. Dr. Stefan Hockertz, Toxikologie/Immunologie, tpi consult GmbH, Bollschweil, ehem. Univ. Hamburg

Prof. Dr. Stefan Homburg, Volkswirtschaftslehre, Universität Hannover

Prof. Dr. Werner Müller, Betriebswirtschaftslehre, Hochschule Mainz

Prof. Dr. Dr. Harald Walach, Psychologie, Universität Witten-Herdecke

Am 28.04.2020 haben sich die Unterzeichner des folgenden Textes auf folgende gemeinsame Anfrage nach Art. 17 GG an die Fraktionen des Deutschen Bundestages verständigt.

Wenn Sie ebenfalls Antworten auf diese Fragen wollen, dann können Sie sich an die Fraktionen wenden:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – fraktion@cducsu.de
SPD-Bundestagsfraktion – direktkommunikation@spdfraktion.de
AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
Fraktion Die Linke im Bundestag – fraktion@linksfraktion.de
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – info@gruene-bundestag.de

Es genügt ein kurzer Text wie:
Ich schließe mich den Fragen der 5 Lockdown-kritischen Professoren an.

Quelle: https://harald-walach.de/2020/04/29/gemeinsame-anfrage-an-die-fraktionen-des-deutschen-bundestages-zu-den-regierungsmassnamen-in-der-corona-krise/

Der Text und die Bildmontage wurde übernommen von Jouwatch hier
image_pdfimage_print

23 Kommentare

  1. Prinzipiell ist diese Initiative gut.
    Allerdings stellt sich die Frage, ob durch die Maßnahmen überhaupt jemand geschützt wurde, ob es also überhaupt um einen Konflikt zwischen Menschenleben retten und wirtschaftlichem Ruin geht.
    Es gibt genügend statistische Recherchen im Netz, die unterstreichen, daß die Kurve bereits vor den Maßnahmen abflachte.
    Inzwischen gibt es eine positive Probe, vom Dezember 2019, aus Frankreich.
    Sollte dies tatsächlich der Fall sein, dann gerät der Herkunftsort China ins Wanken.
    Dieser aktuelle Patient 1 müßte nun in seinen Kontakten rückverfolgt werden.
    Zumindest könnte man bis zur Ergreifung der Maßnahmen von einer europaweiten Durchseuchung ausgehen – womit die Maßnahmen völlig sinnlos gewesen wären.

    Davon abgesehen gibt es einen weiteren Punkt hinsichtlich der unerklärlichen Unterschiede bezüglich der Sterbefälle.
    Dr. Wodarg hat einen Bericht aus New York aufgegriffen und vermutet ein Stoffwechselproblem als Ursache.
    https://www.wodarg.com/covid-19-medical-detectives/
    https://multipolar-magazin.de/artikel/covid-19-a-case-for-medical-detectives
    Dem sollte unverzüglich nachgegangen werden.
    Kunstfehler sind tragisch.
    Ignoranz wäre Vorsatz.

  2. Auf diese 5 Fragen hätte ich auch gerne detaillierte Antworten und schließe mich deshalb dieser Initiative an

  3. Nachdem es mit dem „Klimawandel“ einfach zu langsam voranging, musste jetzt etwas Bedrohlicheres her: Corona. Dass Bill „The Vaccinator“ Gates dahinter steckt, dürfte keinem hier in dieser bereits aufgewachten Community entgangen sein. Corona ist das neue CO2, nur schlimmer.

  4. GLOBAL-Lockdown (Corona) wegen „1998 OR2“ (29.04) und „2020 DM4“ (1.5.) hat sich jetzt „erledigt“, weil uns diese beiden „Rocker“ (1-2 KM/100+ Meter) nicht „einschlägig“ in Erscheinung getreten sind !?! – ES wäre aber auch das ALLER-LETZTE, was man der WELT-Bevölkerung „vorher“ mitteilen dürfte – unter „NEOs“ auf NASA-Homepage kann man sich schon erschrecken 😉

  5. Anregung habe ich wahrgenommen, alle 6 eMails gingen raus und wurden zugestellt. Mal sehen, wann und was von wem kommt.

    • Danke für den Link. Hier noch weitere sehr aufschlussreiche Links dazu:

      RUBIKON: Im Gespräch: „Der Virus-Wahn“ (Claus Köhnlein und Johannes Vorndran)
      https://www.youtube.com/watch?v=aFl9bdtXPwA

      RUBIKON: Im Gespräch: „Verfassungswidrige Maßnahmen“ (David Jungbluth und Flavio von Witzleben) (Eine rechtliche Bewertung)
      https://www.youtube.com/watch?v=PC8XO0gxDBs

      Hier ein bahnbrechendes Interview mit Shiva Ayyadurai

      der als Systembiologe und Ingenieur interessante Thesen zum Corona-Virus, der Interaktion mit dem menschlichen Immunsystem und den Verflechtungen der Pharmaindustrie sowie der Pill Gates Foundation vorträgt.

      STANDPUNKTE • Covid-19 – ein Fall für Medical Detectives (wie die Leute im Gesundheitssystem bei der Behandlung gegen Corona umkommen)
      https://www.youtube.com/watch?v=agIhLo6nwGo

      Das riecht mehr und mehr nicht nach Starrsinn und Dummheit unserer Kanzlerin, sondern nach einer Agenda.
      Wenn dem so sein sollte, läuft die Anfrage an den Bundestag ins Leere. So indoktriniert wie die Bevölkerung ist, hat die Regierung noch die Mehrheit hinter sich. Da müsste noch viel Aufklärung betrieben werden oder die Einschnitte so schmerzhaft werden, dass die Bevölkerung rebelliert.
      Es dreht sich alles um den Impfzwang und der Digitalisierung des Menschen durch Einsetzen eines Chips der auch zur Geburtenkontrolle eingesetzt werden kann. Dazu noch die Abschaffung des Bargeldes und die absolute Kontrolle über uns wäre perfekt.
      Ohne Impfnachweis macht man keinen Schritt vor die Tür, hat kein Recht auf einen Führerschein usw., sämtlicher Zahlungsverkehr wird transparent, das Bewegungsprofil, Interessen usw. auch. Mit der Impfung wird der Mensch steuerbar. Mit dem Chip ließe sich auch das Nervensystem digital blockieren. Das ist alles so gruselig wie in einem Science Fiction Film.
      Willkommen in der neuen Welt.

  6. Hinterher ist man klüger.
    Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Wuhan, in der Lombardei, im Elsass und in New York.

  7. Im Wesentlichen stimme ich den 5 Professoren zu. Einem Punkt widerspreche ich aber entschieden:

    „Wenn wegen des überwiegend hohen Alters und der Vorerkrankungen jeder potentiell Gerettete noch durchschnittlich 1.000 Tage** Restlebenszeit hätte, würden selbst bei 200.000 vermiedenen Todesopfern nur 200 Mio. Lebenstage gerettet.“

    Mit diesem Argument werden Menschenleben nach den zu erwartenden verbleibenden Lebenstagen als unterschiedlich wertvoll beurteilt (je jünger desto mehr wert gerettet zu werden). Das ist äußerst problematisch!

    Ein Leben hat in unserer Werteordnung grundsätzlich keinen Marktpreis, sondern alle sind gleich viel Wert, egal ob alt oder jung. Dieses Grundprinzip, das auch im Grundgesetz steht, darf hier keinesfalls zu Grabe getragen werden!

    (Es gibt in der Medizin teilweise sogar eher das umgekehrte Prinzip: Bei der Entscheidung, das Leben einer gebärenden Mutter oder das ihres Kindes zu retten, wenn nur einer die Geburt überleben kann, sind Ärzte gehalten die Mutter zu retten und das Baby zu opfern. Nach Ihrer Lebenstagerechnung müsste es umgekehrt sein.)

    Obwohl ich die Süddeutsche sehr kritisch sehe, da ziemlich links, bringt sie manchmal lohnende Artikel. Hier zur Ethik, bedenkenswert:
    https://www.sueddeutsche.de/wissen/ethik-ist-jedes-leben-gleich-viel-wert-1.830750

    • Wenn wir davon ausgehen, dass das Grundgesetz nicht existent ist, weil es die BRD nicht gibt. Müssen wir uns da nicht was Neues einfallen lassen?

    • Ich hoffe mal, daß Sie Ihren Dr. nicht in Medizin erworben haben.
      Warum, weil Sie anscheinend noch nichts von dem Begriff „Triage“ gehört zu haben scheinen.
      Auch ist die Schlussfolgerung bei der „Mutterrettung“ nicht auf die geretteten Lebenstage ausgelegt, sondern darauf, daß eine Mutter in den nächsten Jahren noch viele Kinder bekommen kann.

    • @Dr. Susanne Kroll: [ Einem Punkt widerspreche ich aber entschieden: „Wenn wegen des überwiegend hohen Alters und der Vorerkrankungen jeder potentiell Gerettete noch durchschnittlich 1.000 Tage** Restlebenszeit hätte, würden selbst bei 200.000 vermiedenen Todesopfern nur 200 Mio. Lebenstage gerettet.“]

      Diese Aussage ist sichtbar hypotetisch. Nicht hypotetisch sind Zahlen z. B. aus den Niederlanden lt. *Euromomo*. Da wird z. B. in KW 14/20 eine Übersterblichkeit festgestellt, die allerdings bereits KW 16/20 in eine Untersterblichkeit übergegangen ist. Das würde die Überlegung stützen, dass die Sterblichkeit mit/durch Corona um ca. 3 Wochen *vorgezogen* worden ist. Ich glaube, da gibt es sogar den Begiff „Harvesting- effect* dafür. Frankreich scheint ab KW 17/20 eine Untersterblichkeit aufzuweisen.

      Ich möchte jetzt keine Bewertung durchführen, ob 90 (Lebens)Tage das von Ihnen angesprochenen ethische Problem verringern oder relativieren.
      Vielleicht müssen wir einfach hinnehmen, dass die Dinge sind, wie sie sind und auch Corona kein Ausnahmefall ist…

      (Was mich etwas irritiert, ist einmal die Aussage des RKI, dass der Altersmedian der Corona- Verstorbenen bei 82 Jahren liegt UND die Aussage/Annahme, dass die Restlebenserwartung 7,46 Jahre betrüge… ??? das kann ich irgendwie nicht werten)

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Kontakt"

*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.