Corona-Panik, die dritte : Zentrale Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Teil-Lockdown vom 28. Oktober 2020
Von Peter Nahamowitz
Nach dem Lockdown vom 23. März und seiner Verlängerung am 15. April handelt es sich bei dem kürzlich gefassten Beschluss um den dritten Panik-Lockdownbeschluss in diesem Jahr. Seine Verfassungswidrigkeit ist im Folgenden zu begründen.