Update Monitor hetzt wieder: Antrag auf Einstweilige Verfügung zum Verbot der widerrechtlich erlangten Videosequenzen vom Gericht mit abenteuerlicher Begründung abgelehnt

EIKE Präsident Dr. Holger Thuss, per Raubvideo aufgenommen vom MONITOR Team am 23.11.18 in München. Bild WDR ohne Zustimmung von Dr. H. Thuss

von EIKE Redaktion
jetzt ist es amtlich: Bestimmte systemkonforme Journalisten stehen über dem Gesetz! Das Landgericht Berlin Zivilkammer 27 lehnte den Eilantrag von EIKE auf Verbot auf Austrahlung in der heutigen MONITOR Sendung, der nach unserer Meinung auf der Konferenz widerrechtlich getätigten Videosequenzen, abgelehnt. Obwohl der Hausfriedensbruch eindeutig nachgewiesen wurde.

Das Landgericht hat entschieden – Hausfriedensbruch ist Journalisten erlaubt, wenn es sich um EIKE handelt. Raubvideos dürfen gemacht werden, wenn es sich um „Klimawandelskeptiker“ handelt – oder wie man Opfer zu Tätern macht.

Bei Wikipedia findet man zum Thema Hausfriedensbruch

Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, die für Zwecke des öffentlichen Dienstes oder Verkehrs bestimmt sind.

Beispiele: Jemand betritt trotz eines Hausverbots ein Ladengeschäft; jemand versteckt sich bei Geschäftsschluss in einer Toilette.

Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der „Fuß in der Tür“. Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden, das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe fallen nicht unter Hausfriedensbruch…

..Um einen Hausfriedensbruch abzuwehren bzw. zu beenden oder vorzubeugen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Der Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt (Notwehr (§ 32 StGB)) durchzusetzen.

In der Begründung schreibt das Richtergremium der 27. Zivil Kammer des Landgerichtes Berlin mit Az.27 O 595/18 sinngemäß:

  1. Der Antrag wird kostenpflichtig bei einem Verfahrenswert von 50.000 € zurückgewiesen.
    1. Kommentar: Wie andere Richterkollegen sagen, hätte die EV ergehen müssen!
  2. Dies gelte, trotzdem das Gericht anerkennt, dass die „Begehungsgefahr“ – also sie Absicht, die illegal erlangten Raubvideos, oder Teile davon, heute auszustrahlen- besteht.
    1. Kommentar: Allein dieser offenkundige Tatbestand, belegt durch die triumphierende Twitterankündung des federführenden Machers Achim Pollmeier, hätte die Zulassung der EV ergeben müssen.
  3. Das Gericht stellt sich aber unwissend und meint, es bliebe offen, welcher Inhalt die beabsichtigte Sendung heute Abend haben würde, denn ein Sendemanuskript läge nicht vor.
    1. Kommentar: Es geht allein um den beanstandeten Hausfriedensbruch, und die dadurch widerrechtlich erlangten Videosequenzen. Deren Inhalt hat mit der Klärung, was noch in der Sendung gezeigt wird, zunächst einmal, nichts zu tun. Das ist vergleichbar, als wenn ein Dieb in ein Haus eindringt, dort Sachen klaut, und dann behalten darf, weil man nicht weiß, was er später damit vor hat. Einerseits akzeptiert das Gericht eine reale Begehungsgefahr, andererseits wisse man ja nicht, was die heute Abend senden. Das ist wie beim Witz von Graf Bobby, der durchs Schlüsselloch in sein Schlafzimmer schaut und dort sieht, wie sein Freund Graf Ferdi mit Bobbys Frau ins Bett steigt. Dort wälzen sie sich eine Weile herum und machen dann das Licht aus. Darauf wendet sich Graf Bobby ab und stöhnt: Ach Gott, immer diese Ungewissheit!
  4. Das Gericht behauptet, dass eine rein private Veranstaltung nicht vorgelegen hätte, da eine Registrierungspflicht bestanden hätte.
    1. Kommentar: Gerade  die Registrierungspflicht macht aus einer öffentlichen Veranstaltung, zu der jeder kommen kann, eine private, wo der Hausherr entscheidet, wer kommen darf und wer nicht. Dass die Richter das umdrehen, unterstreicht einmal mehr ihre Voreingenommenheit.
  5. Das Gericht begründet seine Ablehnung auch mit der Behauptung ..dass das Thema Klimawandel von überragendem öffentlichen Interesse sei“. Hiervon erfasst sei auch, so das Gericht, …wie der Veranstalter einer internationalen Konferenz, also EIKE, gegenüber „kritischen“ Journalisten auftrete,
    1. Kommentar: Die Ansicht dass, das Thema Klimawandel von überragendem öffentlichen Interesse sei, ist sicher zutreffend, hat aber mit dem Bruch des Hausrechts zur Erlangung widerrechtlicher Videoaufnahmen, überhaupt nichts zu tun. Die Fragen – falls der Pollmeier welche hat stellen wollen, wie er behauptet- hätte der in aller Ruhe danach schriftlich stellen können. Wa er im Nachhinein auch tat.
    2. Ebensowenig hat der geplante, überlegt durchgeführte Rechtsbruch des wdr Teams überhaupt nichts damit zu tun, wie EIKE mit kritischen Journalisten umgeht. Doch auch wenn es so wäre, liegt es allein im Ermessen von EIKE wie es das tut. Nichts davon entschuldigt die Zulässigkeit dieses Rechtsbruches, jedenfalls dann nicht, wenn man vom eisernen Rechtsgrundsatz dieses  Staates ausgeht, dass jedermann vor dem Gesetz gleich ist. Manche sind offensichtlich mit Billigung des Gerichtes gleicher. Noch schlimmer: Sie stehen darüber.

 

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41 Kommentare

  1. Es ist doch schon schlimm genug, daß die Radiowellen der Öffentlich-rechtlichen durch meine Wohnung laufen, ich habe den Sender*Innen das nie erlaubt. Bezahlen muß ich sie trotzdem. Ich will ja auch keine 10m³ Wasser im Schlafzimmer haben und gezwungen werden, diese auch noch zu bezahlen.

     

     

  2. Ich habe auch meine Zeit mit dem MONITOR „Bericht“ verplempert.Ich fand ihn aber eher flach und und langweilig.Aus Sicht des WDR hätte man mindestens aus der kurzen Annäherung von Herrn Thuß mit dem Reporter eine „Hetzjagd“machen müssen,um etwas Stimmung in die Sache zu bringen.Die Chance haben sie verpasst.

    • @ Ernst Lerche – „Aus Sicht des WDR hätte man mindestens aus der kurzen Annäherung von Herrn Thuß mit dem Reporter eine „Hetzjagd“machen müssen,um etwas Stimmung in die Sache zu bringen.“

      Wurde doch gemacht!

      Monitor hat diesen Ausschnitt noch vor der Ausstrahlung des Beitrages im TV bei Twitter gepostet.
      Und die Online-Medien haben es z. T. schon aufgegriffen.  

  3. Die Berliner Justiz ist seit Jahrzehnten nicht gerade für Rechtsprechung bekannt.

    1991 wurde der „kommende“ Vorsitzende der Republikaner von einem linken Kommando geplant getötet….Strafmass 3 x 3 Jahre für die Haupttäter.

    Wie zuvor kommentiert sollte man meines Erachtens nicht Recht suchen wo es keines gibt.

    Besser wäre es die Resourcen an anderer Stelle einzusetzen.

    Holger Narrog

     

  4. Wenn sich der Pulverdampf hier verzieht könnte man vielleicht mal Klarheit schaffen.

    1. Wenn es die Urteilsbegründung schriftlich gibt – warum drucken Sie sie hier nicht im Wortlaut ab, dann kann sich jeder selbst ein Bild machen.

    2. Was genau wollte sie mit der EV erreichen? Dass Journalisten angeblich widerrechtlich erlangtes Materail nicht verwenden dürfen? Bravo. Dann hätte es nie ein Watergate gegeben, weil die Regierung der Washington Post per EV verboten hätte, das illegal erlangte Material zu verwenden. Seltsames Verständnis von Demokratie, Rechtsstaat und Pressefreiheit.

    Stellen Sie sich mal vor, ein Journalist erlangt auf dunklen Kanälen Dokumente, die belegen, dass das  IPCC Klima-Berichte manipuliert und fälscht. Wetten,  dass der Verein Eike zu den Ersten zählt, die diese Dokumente 1:1 publik machen?

    • Stellen Sie sich mal vor, ein Journalist erlangt auf dunklen Kanälen Dokumente, die belegen, dass das IPCC Klima-Berichte manipuliert und fälscht. Wetten, dass der Verein Eike zu den Ersten zählt, die diese Dokumente 1:1 publik machen?

      Zu Recht auch, denn, diese Journalisten würden verfolgt.

      Es geht hier darum, dass der Journalist das Gegenteil von dem macht, in einem Rechtsstaat, wie Sie glauben, denn EIKE ist transparent, da darf, soll, alles publik gemacht werden.

      Macht dieser Staat was Sie wollen? Dann ist es, in Ihren Augen, ein Rechtsstaat, auch wenn es nicht stimmen sollte.

  5. Wenn man sich registrieren musste war es keine öffentliche Veranstaltung. Zumal ein Hausverbot für die WDR-Leute ausgesprochen wurde. Die gezeigten, Herr Thuss, etc. sind auch keine Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Somit gilt das Recht am eigenen Bild und das Hausrecht. Dagegen hat Monitor verstoßen und wird im Klageverfahren auch verlieren. Die Richter im Eilverfahren haben keine Lust und Zeit das genauer zu beurteilen. So meine Erfahrung. Anstelle von Herrn Thuss hätte ich den Monitor-Moderator gleich ein Hausverbot ausgesprochen und ein Filmverbot. Am besten auch mit Handy aufnehmen, auch wenn man das eigentlich nicht darf. Vor Gericht sind die Aufnahmen eventuell doch verwertbar. Wenn das Team dann nicht geht unverzüglich von dem Jedermannsrecht Gebrauch machen und die Täter festhalten und die Polizei rufen und dann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (Recht am eigenen Bild) erstatten. Auf einer Anzeige bestehen, da die Polizei idR keine Lust auf Schreibarbeit hat. So mache ich das auch. Aber die Rechnung, die der WDR erhält, wenn die vor Gericht verlieren, muss eh der GEZ-Zahler bezahlen.

  6. Egal, wie man zu der Monitor Aktion steht, warum verhält sich Herr Dr,. Thuss so ungestüm und ungeschickt? So was kann doch nur nach hinten losgehen. Hier wäre etwas mehr Professionalität angebrcht.

  7. Vor 10-15 Jahren war der Fernseher noch eine relativ wichtige Informationsquelle. Heute läuft bei mir nur noch Sport und Kinderunterhaltung. Ich kenne auch noch den schwarzen Kanal, neben dem Erheiterungseffekt über die eine oder andere Faktenverdrehung konnte man auch noch krümelweise Information entnehmen. Heute gar nichts mehr davon.

  8. Es sollte auch noch erwähnt werden, warum ein Hausverbot gegenüber Fernsehjournalisten notwendig war.

    Theoretisch freute man sich, wenn man im Fernsehen zu sehen ist.

    Offenbar hatte EIKE nicht nur eine Negativerfahrung.

    Sollte ich jemals vor einer Fernsehkamera stehen, dann würde ich in die Kamera sagen, daß es von meiner Seite unfair wäre, die öffendlich-rechtlichen Medien zur Verbreitung meiner Ideen zu nutzen, da ich GEZ-Boykotteur bin. Ich würde mit diesen Leuten auch nichts zu tun haben wollen.

     

  9. Die Schlacht gewinnt der welcher den Ort bestimmt. Vor Gericht kann man gegen die Öko-Lügenpresse nicht gewinnen, das ist deren Spielplatz. Kommen lassen, berichten (sprich lügen) lassen und dann die Lügen aufdecken. Diesen Journalisten kommt man nur bei in dem man sie als das entlarvt was sie sind – Ideologen und MINT Versager. Das System Merkel ist da umgefallen wo die Mehrheit der Menschen die Lügen der Migrationspolitik erkannt hat. Wenn erst einmal die Lüge hinter der Klimapolitik erkennbar wird, fällt auch das Kartenhaus zusammen. Journalisten muss man als Trotel hinstellen dann sind die ganz schnell am Ende.

  10. Monitor lehnt ausdrücklich eine neutrale und objektive Berichterstattung ab.
    Der Leiter, Georg Restle, sieht Journalisten, die das machen als „Journalismus im Neutralitätswahn“ (Zitat).
    Monitor tritt nach deren Worten für einen „werteorientierten“ Journalismus ein. Damit befindet er sich faktisch und erfahrungsgemäß in der Tradition des Schwarzen Kanals der untergegangenen DDR.

    Monitor- Kamarateams fielen bisher dadurch auf, dass sie auf Klimakonferenzen intensiv die einzelnen Gesichter der Teilnehmer aufnahmen und gezielt Leute nach persönlichen Angaben wie Adressen fragten. Mit anderen Worten: wie ein Spitzelteam.

    Das bisherige Auftreten der Monitor-„Journalisten“ gegenüber EIKE war das, wie von „feindlichen Kämpfern“.
    Nach einigen negativen Erfahrungen mit denen erhielten sie zur EIKE-Klimakonferenz keinen erlaubten Zugang.

    Die Monitorleute tauchten trotzdem plötzlich auf ohne extra zu fragen oder sich vorzustellen und filmten, dem Vernehmen nach, sogar in den Saal hinein.
    Anschließend gab es die Auseinandersetzung die Ausschnittweise in dem Monitorvideo gezeigt wurde.

    So weit mein gegenwärtiger Stand der Erkenntnis.

  11. Warum staunen Sie? Sie leben doch in Deutschland, vo schon lange Tradion „Richterkomformnichkeit“ herscht. Und: es handelt sich am meisten um „achtundsechziger“.

    Deutschland ist nicht mehr zu retten.

  12. Ich habe mir die Sendung gestern Abend (Monitor) angeschaut und muss sagen ,nicht,s neues . Hetze gegen EIKE und gegen Leute die anders Denken , Probaganda bis zum abwinken. Das schlimme finde ich,das man dass jeden Tag über sich ergehen lassen muss. Diese Medien hängen mir sowas dem Hals raus und ich muss das auch  noch bezahlen mit meinen Gebühren. Ich wünsche EIKE weiterhin Erfolg und gut das es euch gibt.

  13. Das Recht in einem Gesinnungsstaat war immer das Recht des Staates und derjenigen, die seine Position vertreten. In diesem System gibt es zwei Rechtssysteme. Das eine für den Staat, seine von ihm auserkorenen Schutzbedürftigen mitsamt deren Handlanger und Vollstrecker, das andere für dem gemeinen Bürger und Steuerzahler inklusive der Organisationen und Einrichtungen, die im Interesse des Staatsvolks argumentieren und handeln. Das Beispiel EIKE/ Monitor macht das mehr als deutlich. Die Liste anderer Ungeheuerlichkeiten der Gesinnungsjustiz in diesem unseren Lande würde den Rahmen der Kommentarfunktion sprengen.

  14. Als Außenstehender, der die Details nicht kennt, maße ich mir zu den Vorfällen  kein Urteil an.

    Allgemein würde ich allerdings eher dazu raten, die Kommunikation mit diesen Leuten eher zu suchen, allerdings in der Form, daß nicht sie als Interviewer die führende Rolle haben, sondern daß man zumindest teilweise den Spieß umdreht und den Leuten durch Fragen vorführt, wie wenig Ahnung sie vom Thema haben. Man muß sie mit Dingen konfrontieren, die ihren logischen Menschenverstand herausfordern und sie nachdenklich macht.

     

    • @ stefan Strasser – „allerdings in der Form, daß nicht sie als Interviewer die führende Rolle haben, sondern daß man zumindest teilweise den Spieß umdreht und den Leuten durch Fragen vorführt, wie wenig Ahnung sie vom Thema haben.“

      Hat Michael Limburg doch gemacht!
      Mit Markus Pohl vom rbb.

      Und was war das Ende vom Lied?
      Pohl hat Limburg verboten, das Interview*, das Limburg in voller Länge mitgeschnitten hat (Audio) zu veröffentlichen.
      Und der rbb hat nur winzig kleine Schnipsel aus dem Interview im TV gezeigt
      und aus dem Zusammenhang gerissen.

      * Dass Limburg das Interview mitschneidet, damit war Pohl einverstanden.
      Nach dem Gespräch war Pohl dann aber nicht mehr einverstanden,
      dass Limburg es veröffentlicht.

      https://www.youtube.com/watch?v=qDUV8_j-kU8

  15. Habe den Beitrag eben auf MONITOR gesehen.

    Das war übrigens sehr plump und Monitor hat sowohl Fehler gemacht, Falsch- bzw. Nichtinformationen dazu gebracht, das eigene unberechtigte Verhalten beim Drehversuch mit offenbar unrechtmäßigen Mitteln. Das einseitige und z.T. ehrangreifende Kommentieren zu Teilnehmern in Porto und einiges mehr.

    Ein paar gute Köpfe bei EIKE könnten dem WDR und MONITOR daraus durchaus einen massiven „Strick“ drehen…

    Außerdem könnte man für YouTube ein Video erstellen, was diese ganzen Dinge von MONITOR sowohl sachlich, als auch kabarettistisch durch den Kakao zieht. Für mich persönlich, als subjektive Meinung, war da die EIKE-Leitung wohl bisher viel zu brav und zu duldsam geblieben…

    P.S. Prof. Levermann vom PIK äußerte in Monitor, gewisse Sätze, da könnte man auch mal nachbohren…

    Werner Eisenkopf

    • Es war sogar so, daß die „Gegenseite“ also Prof. Levermann, auch nichts von Substanz hinterlassen konnte.

      Das Thema eignet sich nicht für einen 15-Minuten Beitrag.

      Es sei denn, man will die simple Gleichung klimaskeptisch = rechts „rüberbringen“.

      Nun sind ausgerechnet die „Benachteiligten der Gesellschaft“ Opfer (nicht nur der) Klimapolitik und gehen in Frankreich auf die Straße mit gelben Westen.

  16. Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur einige sind etwas gleicher.
    Die Justiz schmunzelt, das MONITOR-Team hat gemacht, was es wollte (Ziel erreicht).
    EIKE wird später Recht bekommen.

    Recht oder Unrecht, das zählt offensichtlich nicht mehr so genau, in unserem Staate.
    Beim gleichen „Tatbestand“ ist Knast, bis hin zum Bundesverdienstkreuz möglich.

    Vertrauen in dieses System? Nee, nee!

  17. Das ist alles derart EKELERREGEND, was in diesem Land abläuft. Ich habe solche Leute so was von satt!

    Ich hoffe, dass EIKE den Rechtsweg durchzieht und genügend Spenden dafür einsammeln kann.

    EKELERREGEND!

     

      • Mutmaßlich(?) hatte EIKE wohl versäumt, sofort den erforderlichen Antrag auf Strafverfolgung zu stellen. Selbst wenn er wahrscheinlich wie das Hornberger Schießen ausginge – man hätte dem Antrag auf Einstweilige Verfügung ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zur Untermauerung anfügen können.

        Rainer Facius

      •  

        Dr. Rainer Facius 6. Dezember 2018 um 22:32
        Zugrunde liegt eine STRAFTAT – falls Sie wissen bzw. begreifen können, was das ist!
        Siehe §123 StGB

        Hallo Herr Dr. Rainer Facius,
        liegt eine Straftat vor so kann man das bei der Polizei anzeigen.
        Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Straftat, begreifen Herr Dr. Rainer Facius ?

        Nun hat aber EIKE eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt und da gibt es einen himmelweiten Unterschied zu einer Straftat.

        Lesen Sie doch mal den §123 StGB
        (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

        Lesen Sie auch den § 223
        (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
        (2) Der Versuch ist strafbar.

        Auch bereits der Versuch ist Strafbar, Herr Dr. Rainer Facius, falls Sie es nicht wissen bzw. begreifen können.

        Hat nicht Herr Dr. Holger Thuss den Man mit dem Mikrofon mit der der Hand gestoßen ?

        Herr Dr. Holger Thuss sagte doch,
        „Wen Sie nicht sofort verschwinden, werde ich gewalttätig.“
        Und Herr Dr. Holger Thuss wurde auch gewalttätig, siehe Video.

        https://de-de.facebook.com/monitor.wdr/videos/1815442085233154/

    • Ach so, das ist Ihr Rechtsverständnis? Kleine Firmen, die gegen das Monster DSGVO verstoßen, werden mit Abmahnungen überzogen, wer ein Bild von google nutzt, ohne es zu zitieren, steht mit einem Bein im Knast, wer etwas gegen den Klima-Irrsinn sagt, ist ein dreckiger Leugner und minderwertiger Mensch, den man totschlagen darf, aber MONITOR darf mit richterlicher Bestätigung geltendes Recht brechen. Ich bleibe dabei: EKELERREGEND!

      Leute wie Sie, Herr Hauser, bringen mich dazu, für dieses Land NICHTS mehr zu tun. Schämen Sie sich für Ihre Rechtsauffassung, aber nicht mal das könnt Ihr Grün-Linken mit euren diktatorischen Gedanken.

  18. Einen schönen Guten Abend!

    Ich ziehe es mir nachher mal rein und hoffe mich nicht übergeben zu müssen.

    Die Wahrheit ist so fern das nichtmal Hubbel sie wiederfindet

    Mit freundlichen Grüßen!

    Christian Möser

    Zimmerer

  19. Meiner Erfahrung noch werden Eilanträge immer zunächst zurückgewiesen. Habe auch schon die Erfahrung gemacht und dann im anschließenden Klageverfahren gewonnen. Die haben dann sogar im Beschluss geschrieben, dass der Eilantrag zunächst zurückgewiesen wurde jetzt aber meine Klage Erfolg hatte. Ohne neue Tatbestände.

  20. Tchja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

    Aber Ihr habt die Möglichkeit, Monitor zu verklagen;
    auch wenn das mit der EV nicht geklappt hat.

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