Update Monitor hetzt wieder: Antrag auf Einstweilige Verfügung zum Verbot der widerrechtlich erlangten Videosequenzen vom Gericht mit abenteuerlicher Begründung abgelehnt

6. Dezember 2018 Admin 41

von EIKE Redaktion
jetzt ist es amtlich: Bestimmte systemkonforme Journalisten stehen über dem Gesetz! Das Landgericht Berlin Zivilkammer 27 lehnte den Eilantrag von EIKE auf Verbot auf Austrahlung in der heutigen MONITOR Sendung, der nach unserer Meinung auf der Konferenz widerrechtlich getätigten Videosequenzen, abgelehnt. Obwohl der Hausfriedensbruch eindeutig nachgewiesen wurde.

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