Ein Leserbrief: NO2-Grenzwerte – ein Tollhaus

Nach dem „Feinstaub- und Stickoxid Skandal“ ist die Republik zur Tagesordnung übergegangen. Scheinbar wichtigere Themen beschäftigen die veröffentlichte Meinung. Derweil verhängen die ersten Kommunen Fahrverbote wie in Hamburg und die Medien berichten stolz dass die Polizei nun div. LKW kontrolliert. So als ob die Beamten – besonders in Hamburg, man denke an die über 1000 G20 Gerichstfälle – nicht besseres zu tun hätten. Daher ist es an der Zeit wieder einmal auf die medizinischen Grundlagen der zugrunde liegenden aber völlig abwegigen weil frei erfundenen Grenzwerte hinzuweisen.
von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel

Jedermann kann sich bei Wikipedia über die Gesundheitsgefährdung durch Stickstoffdioxid (NO2) informieren. Gesichert sind Gesundheitsschädigungen ab einer Konzentration von 20.000 µg/m³ Luft. Höhere Werte können zu Lungenschädigungen mit Todesfolgen führen. Schädigungen durch geringere Konzentrationen werden  dagegen nur vermutet. Es ist offensichtlich nicht möglich, in diesem Bereich den Einfluss des NO2von überlagernden anderen Luftanteilen, wie Feinstaub und Spurengasen, die gleichfalls zu Schädigungen führen können, herauszufiltern.

Nach diesen Kenntnissen wurde für Stickstoffdioxid ein Arbeitsplatzgrenzwert von 950 µg/m3 in Deutschland festgelegt. Dieser Wert ist der sogenannte Schichtmittelwert und über einen Zeitraum von 8 Stunden einzuhalten. Er darf kurzzeitig und bis zu 4-mal pro Schicht um das Zweifache überschritten werden. Damit wird maximal ein Zehntel der Schädigungsgrenze erlaubt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen von Gießern und Schweißern, die oft im Bereich der Grenzwerte arbeiten, sind nicht bekannt.

Eine Arbeitsgruppe des Bundesumweltamtes hat dagegen für Innenräume ohne industrielle Tätigkeiten einen Richtwert von 60 µg/m³ festgelegt. Für Außenluft wurde von der EU zunächst ein Grenzwert von 200 µg/m³ eingeführt, der später auf 40 µg/m³ (1 NO2–Molekül auf 50 Millionen Luftmoleküle) reduziert wurde, also auf 4 Prozent des Arbeitsplatzgrenzwertes. Die Werte liegen im Bereich der natürlichen NO2-Anteile in der Luft und nahe der Nachweisgrenze. Schon einige brennende Kerzen lassen die NO2–Konzentration im Raum auf mehrere 100 µg/m³ ansteigen. Gasherde, offene Kamine, Tabakrauch sind andere NO2-Quellen, durch die der EU-Grenzwert um ein Vielfaches ohne gesundheitliche Probleme überschritten wird.

Die Festsetzung der unsinnig niedrigen Grenzwerte für NO2durch übereifrige Umweltschützer führt nun zur Verteufelung des Dieselmotors und sogar zu Fahrverboten. Wir leben in einem Tollhaus. Kein Akteur hinterfragt, ob die von der EU Administration festgelegten Grenzwerte sinnvoll sind. Die Führungen der Automobilkonzerne haben sich nicht dagegen gewehrt, obwohl geringere Leistungen und höherer Treibstoffverbrauch die Folge sind. Politiker lassen den höheren Kraftstoffverbrauch und damit mehr CO2-Emissionen zu, die sie eigentlich reduzieren wollen. Selbst Bundesrichter und der Europäische Gerichtshof kritisieren die unsinnigen Grenzwerte nicht.

Statt dessen hat die Automobilindustrie die Motorensteuerung so gestaltet, dass bei Testläufen die Grenzwerte unterschritten werden, während im allgemeinen Fahrbetrieb zu höheren Leistungen und damit auch zu einem höheren NO2–Ausstoß geschaltet wird. Politiker haben die niedrigen Grenzwerte beschlossen. Anschließend beklagen sie, dass CO2-Reduktionen nicht erreicht werden. Richter plädieren für unsinnige Fahrverbote, die viele Millionen Dieselfahrzeuge unwirtschaftlich machen. Man folgt Argumenten des dubiosen Abmahnvereins Umwelthilfe, statt sich auf die realen physikalischen Grundlagen zu beziehen.

Wir leben in einem Tollhaus. Werden wir noch einmal zu den Realitäten zurückfinden?

Hans-Günter Appel

 

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Auenweg 2
26419 Schortens
Tel.: 04423 7557

Pressesprecher
Stromverbraucherschutz NAEB e.V.
www.naeb.de

 

 

image_pdfimage_print

7 Kommentare

  1. Vor wenigen Stunden wurde in Hildesheim ein großartiges Feuerwerk abgebrannt. Damit dürfte viel mehr Stickoxid produziert worden sein, als sämtliche Dieselmotoren in der Stadt in einem Jahr ausstoßen. Der Feinstaub, den die Knaller und Raketen hinterlassen, rieselt gerade  auf auf das Obst und Gemüse in den nahe gelegenen  Kleingärten. – Welche Grenzwerte der EU gelten eigentlich für Feuerwerke?

     

     

  2. „Werden wir noch einmal zu den Realitäten zurückfinden?“  
    Die Frage ist strenggenommen hypothetisch. Sie setzt voraus, daß ‘wir‘ suchen!
    Selbstverständlich werden die Realitäten ‘uns‘ finden bzw. einholen – dann nämlich, wenn wir auf ihrem harten Boden aufgeschlagen sind. Das könnte sogar noch die meisten von denen treffen, die jetzt in öko-sozialistischen Traumwelten dilettieren (was sie uns als agieren und regieren verkaufen möchten).
    Ist natürlich nur ein schwacher Trost für die, die ‘mitgehangen‘ werden.  
    Rainer Facius
     

  3. „Selbst Bundesrichter und der Europäische Gerichtshof kritisieren die unsinnigen Grenzwerte nicht.“

    Was erwarten Sie denn von Juristen? Daß die besonders intelligente naturwissenschaftliche und ökonomische Spitzenkräfte sind? Meine 1,0 im Nebenfach Jura hat mich nicht viel Arbeitsaufwand gekostet. Das Erreichen der 1,0 in den anderen drei Fächern war aufwändiger.

    „Wir leben in einem Tollhaus. Werden wir noch einmal zu den Realitäten zurückfinden?“

    Tollhaus ist nicht richtig, denn wir leben in einem Dummhaus mit Dummen an der Spitze.

    „Richter plädieren für unsinnige Fahrverbote, die viele Millionen Dieselfahrzeuge unwirtschaftlich machen.“

    Wissen Sie was Richter immer getan haben?

    Nein? Ich sags Ihnen:

    Das, was die Kaiser, Könige Fürsten und jetzt die Politiker ihnen vorgeben. Hitlers Wünsche wurden ebenso erfüllt wie die von Honecker & Co. Und jetzt erfüllen sie die Wünsche der Lügner und Betrüger aus der Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

    Die naturwissenschaftliche, ökonomische und ökologische Dummheit kann man jetzt in Hamburg erleben. Um die Emissionen an zwei Orten zu senken, aber insgesamt die Emissionen zu erhöhen, wurden Fahrverbote verhängt. Jetzt müssen LKW Umwege fahren. Und Diesel-PKW bzgl. der Max-Brauer-Allee auch. Jetzt müssen Umwege gefahren werden.

    Ach ja, vor meiner Haustür gibt es eine Fußgängerampel. Muß vom Fußgänger ausgelöst werden. Die schaltet immer nur dann auf Rot, wenn Autos kommen. Aber nie auf Rot, wenn die rechten und linken Kreuzungsampeln dafür sorgen, daß in der Mitte keine Autos fahren, also die Drückampel nur Schutzfunktion hat, gegen Autos, die losfahrende Parker sind oder Einbieger aus den beiden Querstraßen in je 500m Entfernung.

    Nicht die Grenzwerte sind ein Tollhaus sondern die Parlamente in Deutschland.

  4. PS: Die Schweiz hat heute noch einen Grenzwert am Arbeitsplatz von 6000 Mikrogramm NOx. Gesundheitliche Probleme werden nicht beobachtet. Die Grünen wollen unsere Gesellschaft zerstören, nicht die Bürger beschützen. Wer Grün wählt, wählt Armut für Deutschland.

  5. „Gesundheitsschädigungen ab einer Konzentration von 20.000 µg/m³ Luft“, das klingt plausibel. Und das passt auch zu dem MAK-WErt von 9000 µg/m³ Luft, der bis zum Jahre 1998 bei uns galt. Denn erst dann wurde der niedrigere MAK-Wert von 950 µg/m³ Luft eingeführt. Dazu muß es eine Begründung der Senatskommission geben, die vermisse ich, noch niemand hat das nachgelesen. Ich vermute allerdings, daß diese Herabsetzung des MAK-Wertes auf ein Zehntel nicht von der Senatskommission initiiert wurde, sondern daß es eine Forderung der Politik gewesen ist.

    So etwas gibt es, wie ich von einem anderen Beispiel weiß: Bei der Ausweitung der Sicherheitszonen in Deutschland rund um Kernkraftwerke von 2/5/20 km auf 5/25/100 km ist es so gewesen. Das war eine Forderung der Politik, und die SSK (Strahlenschutzkommission) hatte gehorcht und eine Begründung aus dem Hut gezaubert. Der Bürger wird betrogen, die wahren Zusammenhänge für irgendwelche Änderungen/Richtlinien/Vorschriften werden verschleiert.

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Kontakt"

*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.