International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) – Fachleute für Strahlenhysterie

von Dr. Hermann Hinsch
1895 hat Wilhelm Conrad Röntgen seine Röhre in Betrieb genommen und 1896 Antoine Henri Becquerel die Strahlung des Urans entdeckt. Seit der Zeit werden auch die biologischen Wirkungen der Strahlung erforscht. Also alles klar? Leider nicht. So haben WHO (Weltgesundheitsorganisation) und UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) festgestellt: Im Gebiet von Fukushima konnten keine strahlenbedingten Todesfälle oder akute Krankheiten gefunden werden. Wenn das so ist, welche Gefahren können dann von den radioaktiven Abfällen in der Asse ausgehen, mit sehr viel weniger als der in Fukushima freigesetzten Aktivitätsmenge und fast einen Kilometer unter der Ende? Ist es nicht absurd, die Rückholung der Abfälle zu planen?

Diese Frage konnte ich dem Niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) stellen. Die Antwort: Sein Ministerium würde eher die „Erkenntnisse“ von IPPNW zugrunde legen. 

Diese Organisation (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) steht nicht in der Tradition von nunmehr über 100 Jahren strahlenbiologischer Forschung. Zur Zeit rechnen wir nicht mit einem Atomkrieg, daher könnte sich diese Organisation eigentlich auflösen. Aber was würde dann die Führungsgruppe tun, falls es wirklich Ärzte sind? Sich um ihre Patienten kümmern? Offenbar macht das nicht so viel Freude, daher hat man sich andere Ziele gesucht, mit denen man Angst verbreiten und Geld einsammeln kann. Auf der Internetseite von IPPNW kommt groß die Aufforderung „Jetzt spenden“. 

Nun wird IPPNW nicht nur von grünen Politikern ernst genommen, sondern auch vom Deutschen Ärzteblatt (Jg. 113, Juni 2016, S. Anhang 2). IPPNW durfte dort einen Artikel über Tschernobyl veröffentlichen. Erst Monate später, in der Septemberausgabe, wurde in einem Leserbrief der Strahlenschutzkommission (SSK) den schlimmsten Unwahrheiten widersprochen (Anhang 2).

Rentner wie ich verbinden mit ihrer Aufklärungsarbeit keine wirtschaftlichen Interessen. Aber sonst muss man immer fragen: Geht es um Geld? Bei der SSK ist das so. Zwar stellt sie eine durch und durch seriöse Einrichtung dar, aber sie vertritt die berufsmäßigen Strahlenschutzbeauftragten. Deren Existenzgrundlage ist das ALARA-Prinzip, as low as reasonably achievable. Jede Strahlenexposition muss danach nicht nur unterhalb der Grenzwerte liegen, sondern so niedrig wie möglich sein. Jedoch wurden unterhalb einer akuten Strahlendosis von 250 Millisievert (mSv) noch nie ehrlich Wirkungen auf die Gesundheit beobachtet. Daher fordert u.a. Norbert Rempe, Geologe und Strahlenexperte aus Carlsbad, New Mexico, USA: Um Strahlenexpositionen unterhalb von 250 mSv sollte sich keine Behörde kümmern. 

Das würde viele Strahlenschutzbeauftragte arbeitslos machen. Daher erkennt die SSK nicht an, dass kleine Strahlenexpositionen auch eine positive Wirkung auf die Gesundheit haben könnten. Auch bleibt sie bei der Vorstellung, kleinste Expositionen wären möglicherweise schädlich, allerdings nur als vorsichtige Annahme, nicht wie bei „Alternativen“ als Dogma. 

Die SSK hält die LNT-Hypothese (linear no threshold) zumindest in nicht zu niedrigen Dosisbereichen für eine brauchbare Arbeitsgrundlage. Daraus folgt dann das Konzept der Kollektivdosis. Halbiert man die Dosis, halbiert man auch die Wirkung. Sind aber 2 Personen jeweils der halben Dosis ausgesetzt, dann ist die Wirkung wieder die ganze. 

Ist ein Strahlenschutzexperte nicht mehr berufstätig, dann kann er es sich erlauben, obige Vorstellung in Zweifel zu ziehen. Herr Dr. Lutz Niemann hat die Absurdität der Kollektivdosis sehr eindrucksvoll am Beispiel von Alkohol dargestellt. Der ist nicht nur direkt gefährlich, sondern gilt auch als krebserregend. Bei halben Dosen sieht das so aus: Einer trinkt einen Liter Schnaps und stirbt. 2 Leute teilen sich die Flasche, einer stirbt, einer überlebt. 50 Leute trinken je ein Glas mit 20 ml, zusammen also wieder 1 Liter, einer stirbt, 49 überleben. 

So werden die Todesfälle von Tschernobyl berechnet! Welche Namen stehen denn auf den Grabsteinen? Die SSK tut sich schwer, aus den erwähnten Gründen die Berechnung von Toten ganz abzulehnen. Wir aber sollten es tun. Beschränkt man sich auf nachgewiesene Fälle, sieht es so aus: Viele Arbeiter sind strahlenkrank geworden und 47 davon sind gestorben. Außerdem gab es 9 Todesfälle bei Kindern infolge von Schilddrüsenkrebs. Alles andere sind berechnete Tote. Zwar soll es nach einem Bericht der Weißrussischen Regierung unter den „Liquidatoren“ mehr Leukämiefälle als normal geben; trotzdem wäre deren gesamte Sterblichkeit nicht höher als bei nicht betroffener Bevölkerung. 

Kurz gesagt, die offiziellen Statistiken lassen keine strahlenbedingt höhere Sterblichkeit erkennen. Nach den sehr genau ermittelten Dosiswerten wäre alles andere auch nicht im Einklang mit den Ergebnissen von nunmehr über 100 Jahren strahlenbiologischer Forschung.

Bisher sind LNT, ALARA und Kollektivdosis Grundlagen für die Strahlenschutzgesetz-gebung. Wissenschaftler in den USA wollen, dass dies abgeschafft wird, und haben eine entsprechende Petition bei der zuständigen Behörde eingereicht (Nuclear Regulatory Commission, NRC). NRC hat abgelehnt, aber die Begründung ist doch interessant. Man bestreitet nicht, dass LNT die Strahlenwirkungen übertreiben könne, dass sich die Hinweise mehren, niedrige Dosen könnten gut für die Gesundheit sein, dass es keine überzeugenden epidemiologischen Studien über vermehrte Krankheiten bei erhöhter Umgebungsstrahlung gibt. 

Nur aus Vorsicht bleibt NRC bei LNT, „for the time being and subject to reconsideration as additional scientific evidence becomes available”, also nur vorläufig und mit der Bereitschaft, die Sache zu ändern, wenn es neue Erkenntnisse gibt. 

Das unterscheidet sich doch sehr von dem Unsinn der IPPNW. Was soll man tun, wenn man einem Arzt in die Hände fällt, der Mitglied bei IPPNW ist? Man kann sich von ihm ruhig eine kleine Wunde verbinden oder ein Hustenmittel verschreiben lassen. Jedoch ist zu bedenken: Er neigt dazu, sinnlose Angst zu erzeugen. Sich also kein Leiden einreden lassen, dass er dann teuer behandeln kann!

 

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5 Kommentare

  1. #2:Hallo Frau Hanna Thiele,
    es ist so, sonst gäbe es auch keine „Radon-Bäder“, unter einer Grenzschwelle die mindestens beim 5fachen, der offiziellen Obergrenze des „erlaubten“ liegt,
    ist ionisierende Strahlung gesundheitsfördernd.

    Was imho dahinter steckt –
    die Zentrale sitzt ja in Toronto, Kanada –
    (wie die Dopingkommission WADA :-))
    ist der hypnotische Blick auf die Atombombe,
    sorgsam gehegt durch die Atommächte.
    Auch Herr Heinzow ist ja davon infiziert.

    mfG

  2. @ #3: H.Urbahn
    Es ist so, wie Sie sagen. Beispiel: Auf der Tagung Ende November 2001 in München „Entwicklungen im Strahlenschutz“ (ich war Zuhörer) hatte der damalige Präsident vom ICRP, Herr Professor Roger Clarke aus England als Ziel seiner Präsidentschaft angekündigt, die Grenzen im Umgang mit Strahlen herauf zu setzen auf „einige 10 mSv/a“ bzw. den Bereich „20 bis 30 mSv/a“. Das ist nicht passiert, offenbar hatte er sich in seinem Gremium als Präsident nicht durchsetzen können.
    Das ist ein Nachteil demokratischer Regeln????
    Frau Merkel hatte sich mit ihrem Willen zum Abschalten vom 14.3.2011 durchsetzen können!!!
    Wir können dankbar sein, weil wir hier ungestraft unsere Meinung sagen dürfen, mehr geht nicht.

  3. #1 Werter Herr Niemann,
    es gab auch schon früher Wissenschaftler, die Mitglieder im ICRP waren wie Feinendegen, Jawurowski, Kondo und Walinder, die sich gegen die abstruse LNT gewandt haben. leider sind diese immer an dem überragenden Einfluß der NRPB beim ICRP gescheitert.
    MfG

  4. Das Deutsche Atomforum spricht selber von „Schäden durch Radioaktivität“ und begründet die Erschaffung von orwellschen internationalen Knebel-Organisationen wie IAEA, Euratom und NEA damit, daß „Radioaktivität nicht an den Grenzen Halt macht“ – so wörtlich.

    Wäre es so, wie Dr. Hinsch es hinstellt, dann bitte diese Institutionen abschaffen, so kämen wir dann sicher zu einem Europa, das demokratische Strukturen aufweisen würde.

  5. In der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP gibt es Anzeichen von Einsicht in die Fehler der Strahlenschutzrichtlinien. So werden in dem Bericht einer von der ICRP eingesetzten task group „Radiological protection issues arising during and after the Fukushima nuclear reactor accident“
    http://tinyurl.com/glkaagu
    die Strahlenschutzgrundsätze als „speculative, unproven, undetectable and ‚phantom’“ beschrieben, aber als private Meinung benannt. Das heißt in klarer deutscher Sprache, daß die Gefahr durch Strahlung als „spekulativ, unbewiesen, nicht feststellbar und ein Phantom“ beschrieben wird. Ein Phantom ist ein Trugbild, ein Geisterbild, ein Gespenst.
    Noch folgen der NRC und die anderen internationalen und nationalen Gremien dem Glauben an Gespenster. Es fehlt an Mut, einen erkannten Fehler zu korrigieren, der schwarze Peter wird von einem zum anderen geschoben. Wir müssen also weiter bohren, bohren, bohren…

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