BGH hält EEG für verfassungskonform

Von Michael Limburg
Im Weltmeistertaumel schaffte es diese Meldung nur auf eine schmale Notiz in den Innenseiten der Zeitungen. Der BGH hält das EEG (in Bezug auf den Klagetext, Anmerkung des Verfassers) nicht für verfassungswidrig. Er wies damit am Montag dem 14.7.14 die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Dieses hatte im April 2012 seine EEG Abgabe in Höhe von 10.000 € nur unter Vorbehalt bezahlt, weil es in ihr eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht.

Nun werden Juristen dafür trainiert und bezahlt, dass sie das geschriebene Recht so spitzfindig wie möglich auslegen, um es auf ein bestehendes  Rechtsproblem zu Gunsten ihrer Mandanten anzuwenden. Die Richter – ebenfalls versierte Juristen- sind dann vom Gesetz aufgefordert unter Berücksichtigung der Gesetzeslage nach bestem Wissen und Gewissen neutral und gesetzeskonform zu entscheiden. Also weder den Kläger, noch den Beklagten zu übervorteilen.

Und die Richter des BGH lassen sich in ihrer Spitzfindigkeit wohl von niemandem übertreffen. Doch anders als bei normalem Gerichten sitzt anscheinend der Staat beim BGH nicht nur als Beklagter vor Ihnen, sondern auch als Oberrichter auf der Richterbank dabei.

Auf diese Gedanken muss man kommen, wenn man die Begründung für die Ablehnung (z VIII ZR 169/13).) der Verfassungsklage liest.

Denn, so die Richter des BGH, charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. „Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts“[1], begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.

Für jeden Kenner der Materie ist diese Einschätzung grottenfalsch, weil völlig an der Realität vorbei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich will nur drei nennen

1.    Das Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber den per EEG gegenüber konventionellen überteuert erzeugten NIE-Strom in jeder angebotenen Menge, zu jeder Zeit, und auf zwanzig Jahre garantiert aufzukaufen. Das ist – anders als das Gericht uns weismachen will- ein direkter Einfluss ..“auf die Geldmittel, die durch das EEG „geschaffen“ und gesteuert“ werden. Denn der Gesetzgeber erzwingt nicht nur die Abnahme, sondern bestimmt auch den (überhöhten) Preis und die Dauer der Abnahmeverpflichtung.

2.   Der Gesetzgeber „erlaubt“ per EEG den Netzbetreibern, die Ihnen entstehenden Kosten durch den Aufkaufzwang von nutzlosem weil qualitativ minderwertigen und überteuerten NIE Strom per Umlage an bestimmte Verbrauchergruppen weiter zu geben. Andere werden ausgenommen. Diese Auswahl bestimmt der Gesetzgeber. Damit nimmt der Gesetzgeber erneut direkten Einfluss auf die Geldmittel und steuert diese auch direkt.

3.   Die Mehrwertsteuer, die auf die EEG Umlage erhoben wird, fließt dem Gesetzgeber direkt zu. Für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung daraus Einnahmen in Höhe von 1,61 Milliarden Euro, berichtete kürzlich das Handelsblatt[2]. Für das gesamte EEG-Umlagenaufkommen zahlten private Verbraucher wie Unternehmen allein von Januar bis Mai 2014 6.160 Mill.€ an Umsatzsteuern, wie der Verbraucherschutzverein „Bürger für Technik“ unter Berufung auf Medienberichte soeben berichtet. Dieser „Geldfluss“ wurde also allein durch das vom Gesetzgeber verordnete EEG „geschaffen“ und fließt direkt – also von ihm „gesteuert“-  dem Staat zu.

So zumindest hätte man die Situation einschätzen müssen, wenn man nicht nur der normalen Logik sondern auch der realen Situation und ihrer Auswirkungen auf die Gesetzeslage folgte. Die BHG Richter hätten also dem Kläger eindeutig recht gegen müssen. Wollten Sie aber offensichtlich nicht. Justitia war mal wieder blind und taub, aber nicht stumm. Auch wenn damit das Rechtsempfinden,  wie auch das geltende Recht -meiner unmaßgeblichen Meinung nach- schwer verbogen wurde.

Mit dieser Haltung des BGH wird aber auch jedem bewusst, dass auch andere potentielle Anfechtungen des EEG z.B. wg. Sittenwidrigkeit vor demselben BGH vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben werden.


[1] Quelle http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/bgh-haelt-eeg-umlage-nicht-fuer-verfassungswidrig-13045205.html

[2]Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umsatzsteuer-auf-eeg-umlage-steigende-strompreise-spuelen-geld-in-die-bundeskasse/9770254.html

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57 Kommentare

  1. Herr Professor Bettzüge, der auch Gutachten für die Bundesregierung gemacht hat, hat persönlich öffentlich geäußert, dass das EEG Gesetz, so wie der Kohlepfennig verfassungswidrig ist. Man sollte unbedingt das Urteil anfechten und diese Richterschsft entlarven

  2. @T.Heinzow #55
    Ich weis nicht…bin noch nicht so davon überzeugt, dass die Banken aus dieser politisch gesteuerten und gegen die Marktwirtschaft gerichteten Ehtik-Energiewende so glimpflich davon kommen. Zum Schluss wird die Rechnung präsentiert. Und mit jeder politischen EEG-Reform kommt der Tag der Abrechnung näher.
    Um es kurz zu schreiben…Ich sehe die EE-Blasenentwicklung als das nächste große Problem der Banken an. Auslöser von Blasen sind immer politische-gesetzgebende Markteingriffe.
    Und das EEG ist so ein Markteingriff, der das Potential zur Megablase hat. Wenn diese Blase platzt, und die wird platzen, wird es unsere gesamte Volkswirtschaft durchrütteln inkl. der Bankenwelt.

  3. @ #53 Hofmann,M

    Die Kredite der Banken haben keine Laufzeiten von 20 Jahren. Schauen Sie mal in den Prospekten nach, wie lange das Fremdkapital im Gegensatz zum haftenden Eigenkapital der Komanditisten gebunden ist.

    Auch den Windpark Himmelreich aus Oberfranken sollten Sie sich mal anschauen. Die Bank ist da gut rausgekommen, denn der Dritteigner macht jetzt „Gewinne“. Verkauft hat die Bank den Windpark.

    Daß die Banken sich bei den Offshore-Windparks verkalkuliert haben, siehe BARD1 und die Italo-Mutterbank, ist klar. Und die Investoren wie Georgsmarienhütte mit Weserwind etc. auch. Das ist normaler Wirtschaftsalltag. Auch Fehlkalkulationen von Banken gehören dazu. HSH-Nordbang, West-LB, HeLaBa … .

    Trotzdem machen die Banken mit Windmühlenfinanzierung einen guten Schnitt.

  4. #51: Peter Jensen sagt:
    am Montag, 21.07.2014, 15:00
    Herr Diehl, was schreiben sie denn in #47 wieder für einen Unsinn?
    Zitat:
    „Übrigens, wo haben wir Ihrer Meinung nach im Stromsektor freie Marktwirtschaft.
    Googeln Sie mal unter „Manipulation an der Strombörse“ das bringt Ihnen diesbezüglich neue Erkenntnisse.“

    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Was für einen seltsamen Zusammenhang stellen sie denn da her?
    Freie Marktwirtschaft schließt doch kriminelles Handeln nicht aus? Solche Sachen finden sie in allen Branchen durch alle Zeiten.

    @Herr Jensen
    Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass man sich schon eingehend mit der Materie beschäftigen muss, um die Zusammenhänge zu erkennen.
    Bevor Sie von Unsinn reden, hätten Sie ja warten können bis ich es Ihnen erklärt habe.
    Der Forist M.Hofmann hat in #46 die freie Marktwirtschaft im Zusammenhang mit dem EEG ins Spiel gebracht. Daraufhin bin ich vom „einen“ auf das „andere“ gekommen, nach dem Sie oben fragen.
    Hier die Erklärung, warum der Markt durch das EEG transparenter geworden ist. Ich hoffe der Merit Order Effekt ( MOE ) ist Ihnen vertraut, wenn nicht, googeln Sie mal unter Merit Order, da sehen Sie die Kurven um die es im Folgenden geht.
    An der Leipziger Strombörse, wird am Spotmarkt in einem bestimmten Zeitfenster Strom – nach Angebot und Nachfrage – gehandelt. Das Angebot geschieht der Reihe nach vom billigsten zum teuersten Kraftwerk aufsteigend, nach Merit Order, siehe die empfohlene Kurven. Das letzte noch zur Nachfrage benötigte Kraftwerk bestimmt dann den jeweiligen Börsenpreis. Alle Kraftwerke die zu Deckung der jeweiligen Nachfrage unter dem preisbestimmenden Kraftwerk (Grenzkraftwerk )produzieren, werden zu dessen Preis bezahlt. Der sogenannte „Mitnahmeeffekt“ wird wirksam.
    Als es den vorrangigen EE Strom noch nicht oder sehr wenig gab, konnte nicht überprüft werden, wenn vom billigen Strom in der MOE Kurve zu wenig angeboten wurde, um ein teures Gaskraftwerk zum preisbestimmenden werden zu lassen.
    Um das ging es hier. Zitat aus der TAZ vom 12.03 2007
    Einträglich ist ihr Stromhandel nicht zuletzt wegen des ständig steigenden Strompreises. Der europaweit maßgebliche Leitwert wird an der Leipziger Strombörse ausgehandelt und hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Der Absender der E-Mail will mit den Unterlagen offenbar nachweisen, dass die angeblich marktgerechte Preisfindung an der EEX vor allem ein Spielball des Anbieter-Oligopols ist. Insbesondere der Tageskurs für Strom sei anfällig für Manipulationen.
    Weil an der Börse nur etwa ein Achtel der deutschen Stromkapazität gehandelt wird, kann der Börsenpreis schon durch den Kauf von vergleichsweise geringen Mengen beeinflusst werden. Zudem richtet sich der Preis nach dem Kraftwerk, das am Netz ist und mit den jeweils höchsten Produktionskosten arbeitet. So kostet die Megawattstunde Strom eines modernen Gaskraftwerkes etwa 50 Euro. Der Betrag sinkt auf ein Drittel, wenn dieser Strom in einem abgeschriebenen Atomkraftwerk produziert wird. Satte Gewinne können erzielt werden, indem die marktbeherrschenden Konzerne ihre Kraftwerke mit billigen Produktionskosten an der Strombörse einfach nicht anbieten – und so den Marktpreis in die Höhe treiben. Zitat Ende

    Das hat sich mit zunehmendem EEG Strom geändert, der Markt ist transparenter geworden, weil der vorrangige EEG Strom zwangsläufig immer im Angebot ist, und somit den Börsenpreis bestimmt. Deshalb ist im Gegensatz zu vor dem EEG, mit dem EEG der Großhandelspreis auf etwa die Hälfte gesunken.
    Hat mit kriminellem Handeln erst mal nichts zu tun, eher mit Intransparenz.

    MfG

  5. @T.Heinzow #52
    Bei den Banken bin ich mir noch nicht so ganz sicher…Die hängen ja von Anfang an mit in dieser EE-Sache drin aber die Banken sind auch die Letzten die da wieder herauskommen.
    Oder anders gesagt…Die Banken gehen erst einmal mit der Kreditvergabe (Auszahlung von Kapital) in die Vorleistung. Die Banken lassen sich dies zwar absichern aber was nützt es einer Bank, wenn diese zum Schluss auf Immobilien und anderen Sach-Absicherungen sitzen bleibt, wenn es zum Schluss keine wirtschaftliche Nachfrage nach diesen Sachgütern in Folge eines Volkswirtschaftlichen Zusammenbruch, wie es ja diese staatliche Energiewende auf Basis eines marktfeindlichen EEG darstellt?
    Meiner Meinung schneiden sich die Banken mit dieser staatlichen Plansystem Energiewende/EEG auf die Dauer selbst ins Fleisch. Wie beim Euro auch zu sehen. Kurzfristiges Profitdenken hat in der Banken und Versicherungswelt die kaufmännischen Tugend abgelöst.
    Die Gier des kurzfristigen Profitstrebens wird der Untergang unseres Wirtschafts- und Finanzsystems sein.
    Diese Energiewende/EEG ist das Gegenteil von nachhaltigen und stabilen Wirtschaftswachstum. Diese grünsozialistische EEG-Ethik-Merkel-Energiewende ist und bleibt ein Musterbeispiel für die Gier von Einzelnen auf schnellen und Großen Profit zu lasten einer gesunden, sicheren, zuverlässigen, preisgünstigen und langfristig geplanten Energieversorgung via Kraftwerkmixpark aus Kohle, Gas und vor allen Uran. Der Kern unserer Volkswirtschaft ist nun einmal eine stabile, zuverlässige und preisgünstige Energieversorgung. Jeder hat in der Vergangenheit (vor der Merkel-Ethik-Energiewende auf Basis dieses asozialen und perfiden EEG) davon Profitiert. Die Banken, Versicherungen, Wirtschaft konnte auf Basis dieser sicheren und kalkulierbaren Energieversorgung langfristig in die Zukunft planen und investieren.
    Die Energiewende/EEG macht dies komplett unmöglich. Plan und damit Investitionen mit dem EEG gleich NULL,NULL. Und dies wirkt sich zeitverzögernd auf die ganze Volkswirtschaft aus. Auch und insbesondere auf das Kreditgeschäft und Versicherungsgeschäft.

  6. @ #50 Hofmann,M
    „An diesem Umverteilungsgesetz EEG verdient nur der Projektentwickler, Baufirma und zu guter letzt der Staat.“

    Sie vergaßen die Banken, die den größten Reibach machen … .

    Wissen Sie oder jemand anderes, wieviel die Banken an Parteispenden gezahlt haben. Selbstverständlich legal. Aber für ein Würstchen kriegt man halt nen ganzen Schinken, oder zwei … .

  7. Herr Diehl, was schreiben sie denn in #47 wieder für einen Unsinn?
    Zitat:
    „Übrigens, wo haben wir Ihrer Meinung nach im Stromsektor freie Marktwirtschaft.
    Googeln Sie mal unter „Manipulation an der Strombörse“ das bringt Ihnen diesbezüglich neue Erkenntnisse.“

    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Was für einen seltsamen Zusammenhang stellen sie denn da her?
    Freie Marktwirtschaft schließt doch kriminelles Handeln nicht aus? Solche Sachen finden sie in allen Branchen durch alle Zeiten. Und ebenfalls in der Weltverbesserer-Branche der sog. EE. Googlen sie mal nach Mafia und Windparks oder nach Herrn Rodbertus.
    Wenn sie meinen, freie Marktwirtschaft zeichnet sich durch die Abwesenheit von kriminellen Handlungen aus, haben sie nicht verstanden, was freie Marktwirtschaft bedeutet. Aber das haben sie ja hier schon mehrfach gezeigt.

  8. @Hans Diehl #49
    Erst wird die EEG-Zwangsabgabe eingtrieben und dann kommt die Verteilung. Und zwischen Eintreibungszeitpunkt und Verteilungszeitpunkt liegt eine gewisse Zeit. Und diese Zeit wird verzinst. Ganz zu schweigen davon, das viele Klein-Solar-Windkraftanlagenbetreiber auf ihre EEG-Auszahlung viel zu lange warten müssen und dies mit einen Kostenintensiven Bürokratismus verbunden ist, der die Rendite (staatlich garantierte Einspeisevergütung) auch noch mal reduziert.

    An diesem Umverteilungsgesetz EEG verdient nur der Projektentwickler, Baufirma und zu guter letzt der Staat.(Steuern, Abgaben und Firmenbeteiligung von EEG-Subventionsbevorteilten).

  9. #48: Hofmann,M sagt:
    am Montag, 21.07.2014, 08:43
    @Hans Diehl #47
    EEG-Einnahmen = Kapitalstock = verzinst = Zinsertrags- und Kapitalertragssteuer = Staatseinnahme.
    Der Staat profitiert hier extrem von seiner Willkür ein Gesetz zu erlassen (MWST, Zinsertragssteuer usw. usw.).

    @Herr Hofmann
    Falsch, gehen Sie mal zu dem Thema, „EEG spült Milliarden Euro in die Kassen“
    Da hat der Ferdinand Peters mit #4 das EEG Konto verlinkt.
    http://tinyurl.com/nh4a4yf

    Dann schauen Sie sich an was ich dazu geschrieben habe.

    Wenn Sie mit der Realität vertraut sind, werden Sie feststellen, dass Ihre Aufregung auf mangelnder Kenntnis basiert.

    MfG

  10. @Hans Diehl #47
    EEG-Einnahmen = Kapitalstock = verzinst = Zinsertrags- und Kapitalertragssteuer = Staatseinnahme.
    Der Staat profitiert hier extrem von seiner Willkür ein Gesetz zu erlassen (MWST, Zinsertragssteuer usw. usw.).
    Der Staat profietiert bzw. zockt uns Bürger auch noch über das EEG direkt ab. Städte, Kommunen, Bundesländer usw. sind alle an Wind- und Solarparks beteiligt. Und Städte, Kommunen, Bundesländer = Staat!
    Der Staat hat mit dem EEG ein Gesetz erlassen, dass gegen den Markt und damit gegen die Wertschöpfung in unserer innovativen (Wissensgesellschaft) gerichtet ist.
    Wertlose und Marktlose Produkte (Windmühlen und Solarplatten) werden durch die politische grünsozialistische Ideologiewillkür per EEG Zwangs-Subventioniert. Mangel und Armut werden wir damit in Zukunft in der Energie- und Wirtschaftsbranche in Deutschland und Europa haben.
    Das EEG ist im Kern das DDR-System. Mit Quotenvorgaben, staatlich diktierten Energiepreisen, Energieeinsparvorschriften (Rationierungen) usw.
    Mit Freiheit und Selbstbestimmtheit hat die Energiewende/EEG nichts am Hut. Diese Energiewende ist das Gegenteil einer freien Markt-Gesellschaft!

  11. #46: Hofmann,M sagt:
    am Freitag, 18.07.2014, 20:37
    @Hans Diehl #45
    In einen staatlichen Zwangsabgabensystem, wie es die Energiewende per EEG darstellt gibt es die Wörter Kauf und Verkauf nicht, genauso wenig wie es Anbieter und Nachfrager in so einen staatlichen Zwangs-Gesetz-Abgabenkonstrukt geben kann.

    @M.Hofmann
    . Sie haben in den Raum gestellt, dass sich durch die Umlage Geld ansammelt, das Zinsen bringt.

    Ich habe erwidert, dass sich da kein Geld ansammeln kann, und versucht Ihnen den Geldfluss wie folgt zu erklären.
    Zuerst Pflichtabnahme und vergüten, also Geld ausgeben, was ich als kaufen bezeichne, dann in den Handel bringen und Umlage drauf schlagen, also Geld einnehmen, habe ich mit verkaufen gemeint.
    Ob das in der Realität so ist, spielt doch keine Rolle, um Ihnen zu erklären, dass da keine
    „ Habenzinsen“ anfallen können.
    Kurzzeitig müssen Sie sich schon mal von Ihrem chronischen „Antieegismus“
    lösen, wenn Ihnen tatsächlich dran gelegen ist wie das läuft-

    Übrigens, wo haben wir Ihrer Meinung nach im Stromsektor freie Marktwirtschaft.
    Googeln Sie mal unter „Manipulation an der Strombörse“ das bringt Ihnen diesbezüglich neue Erkenntnisse.

    MfG

  12. @Hans Diehl #45
    In einen staatlichen Zwangsabgabensystem, wie es die Energiewende per EEG darstellt gibt es die Wörter Kauf und Verkauf nicht, genauso wenig wie es Anbieter und Nachfrager in so einen staatlichen Zwangs-Gesetz-Abgabenkonstrukt geben kann.
    Kauf-Verkauf, Angebot-Nachfrage sind Wörter einer freien Marktwirtschaft. Die staatlich erzwungene Energiewende per EEG Abgaben-Zwangssubventionsgesetz ist keine Marktwirtschaft!
    Wir als deutsche Bürger/Verbraucher dürfen ja nicht frei wählen zwischen Kauf und Verkauf. Der Staat diktiert den Kauf und den Verkauf von Strom per EEG. Einspeisevorrang und staatlich diktierte Preise sind KEINE Marktwirtschaft. Wer in so einen staatlichen System der Strommanipulation und Willkür von Kauf und Verkauf bzw. Angebot und Nachfrage daher faselt, der hat bis dato noch nicht verstanden, was Freiheit auf Basis einer freien Marktwirtschaft für den Bürger und für die Gesellschaft bedeutet!
    Freie Marktwirtschaft steht für die Freiheit und Selbstbestimmtheit des Bürger!
    Staatliche diktierte Preis-Strommonopole steht für den Zwang und die Unterdrückung. Dies äußert sich in der Sozialen Komponente der Gleichmacherei (Diktat).
    Öko-Sozialisten sind die neuen National Sozialisten und das Fortführen einer sozialistischen Ideologie (DDR-System)!

  13. #43: Hofmann,M sagt:
    am Freitag, 18.07.2014, 10:46
    @ Hans Diehl #30
    Und wie schaut es mit der Verzinsung der EEG-Einnahmen aus. Die EEG Einnahmen werden ja erst mal bei den teilstaatlichen Einrichtungen (EON;ENBW,RWE,Stadtwerke usw.) zwischengebunkert. Und diese Bunkern von Kapital wird vom ersten Tag an auch Verzinst.

    @Herr Hofmann
    Hier geht es nicht um Habenzinsen, sondern um Sollzinsen.Der EE Strom wird ja erst mal vergütet, und dann erst kommt die Umlage rein, mit anderen Worten zu erst wird gekauft ( vergütet ) und dann verkauft.( Umlage )
    Deshalb haben die sich ja auch ein Liquiditätskonto in dem Umlagenprozess einrichten lassen, alles auf Kosten der Verbraucher.

    MfG

  14. @# T. Heinzow
    „… nur kann man sich dafür was kaufen?“
    Nein. Muss ich auch nicht. Ihr Einwand zeigt umgekehrt gedacht, daß der Druck auf den Einzelnen groß ist, sich dem allgemein Gewünschten anzupassen und wenigstens dabei sein Einkommen zu erzielen. Die M. in uns allen, das ist vielleicht auch der eigentliche Beliebtheitsgrund…
    Man greife in die prallgefüllte, mit steten Nachschub versorgte Schatzkiste der Zeitgeist- Angepassten und zieht Franz A. zum Beispiel … halt, bei ihm sind Vortragshonorare nur willkommenes Schmankerl und vielleicht Spendengrundlage für Sozialengagement-Selbstbeweihräucherung zu seinen Hauptmotiv EE-Missionierungskreuzzug. Sicher beeindruckt davon mein PV-Dachgepflasteter Atomangstbekannter, der mit seiner Strom-machen-kann-jeder-Anlage aus tiefster pseudomoralischer Überzeugung seine „Rückvergütung“ kassiert. Auch er in der Kiste. Raus aus der Kiste zu kommen gleicht dem mühsamen und gefährlichen Weg der Lachse zurück zur Quelle.

    Wenn man doch einfach den Zugang schließen könnte… und TABU drauf schreiben würde… aber tabulos wurde bei uns durch alternativlos ersetzt. Das haben wir davon.
    Respekt zolle ich jenen, die etwas aus fester Überzeugung machen, nicht weil es „alle“ so machen oder dafür auf Kosten und zu Lasten Dritter belohnt werden. Freiwillig verzichten ist allerdings in unserer Wählerbestechungsumverteilungsakzeptazdemokratie eine der schwersten, vielleicht auch blödsten Übungen. Ja- auch für mich.
    Mit Verlaub, beim Lesen Ihrer Zeilen kam mir spontan Miguel de Cervantes in den Sinn. Allerdings haben Sie mein Verständnis, da mir, als ich 2010 seit langem mal wieder und vermutlich zum letzten Mal in diesem Leben in WHV, Wangerland und angrenzend Regionen weilte, nicht nur das kalte Juliwetter sondern die damals schon epidemisch wuchernden, als WKA getarnten Riesenbärenklaue die Urlaubsfreude versauten. Diese Windbeutelschneideranlagen sollen nun auch in meinem Heimatbundesland, gar Heimatort, massiv ausgesät werden. Nun, vielleicht kommen Sie ja auch in den Süden… die Anlagen sind schon da. Mehr still als bewegend. Und mir immer ein Dorn im Auge… die mentale Lanze fest im Kopf.
    Man kann „dafür bin ich nicht verantwortlich“ resignativ, abwehrend, verantwortungslos oder als demütig (im besten Sinne) und vernünftig auslegen. Die Verantwortung hört dort auf, wo der andere den Ball wieder hat. Ob er mitspielt oder überhaupt weiß, dass er im Spiel ist, ist und bleibt seine Sache oder einfacher – auch Torheit schützt vor Strafe nicht.
    Hat man bei all den „überzeugenden“ Argumenten der Mächtigen, Möchtegerneauch und Klimaverrückten Denkenergiesparer überhaupt die Chance nicht verdientermaßen blöd zu sein? Kleiner Schritt: Ich bin doch nicht blöd und wähle…

  15. @ Hans Diehl #30
    Und wie schaut es mit der Verzinsung der EEG-Einnahmen aus. Die EEG Einnahmen werden ja erstmal bei den teilstaatlichen Einrichtungen (EON;ENBW,RWE,Stadtwerke usw.) zwischengebunkert. Und diese Bunkern von Kapital wird vom ersten Tag an auch Verzinst. Bei diesen Kapitalhöhen von etlichen Millionen kommt da schon mal eine schöne Summe an Zinsertrag zu stande. Und dies auch bei niedrigen Zinssätzen.
    Diese staatlichen EEG-Eintreiber sind bei diesen Millionensummen doch längst zu einer agierend Bank/Finanzbranche verkommen.
    Kein Kaptial in dieser Höher wird unbearbeitet und damit unverzinst irgendwo im Niemandsland liegen gelassen. Bei diesen Summen haben der Staat und einige andere Profiteure ihre Hand im Spiel.
    Und dies IMMER zum VORTEIL von Staat und Profiteuren.
    Der Nachteil liegt ganz klar beim Bürger, der dadurch mit höheren Strom- und Lebenshaltungskosten rechnen und zum Schluss bezhalen muss.
    Energiewende/EEG = asozial und perfide!
    Gegen das Wohl des eigenen Volk gerichtet Politik ist diese Ethik-Merkel-Marktfeindliche Energiewende auf Basis eines EEG-Abzockerdiktat.

  16. @ #40

    Trollos unterschätzen bzw. negieren immer die Realitäten, denn sonst würden die nicht bei aufziehendem Weststurm auf dem Fischmarkt parken und dem Klimawandel die Schuld geben, wenns Auto abgesoffen ist.

  17. @ #36

    “ Zahlen Sie es ihm mit der gleichen Münze zurück. ;)“

    Das kann der nicht, denn wer sein Auto bei aufziehendem Weststurm auf dem Fischmarkt parkt, der ist … .

    Das Trollohandbuch hilft da auch nicht weiter, jedenfalls nicht bei Leuten, die es kennen. 🙂

  18. @ #33 R. Manz

    Sie haben ja Recht, Herr Manz, nur kann man sich dafür was kaufen?

    Das Einzige, was man „noch“ tun kann, ist all die Blockwarte und Agenten bekämpfen, die das Volk über das letzte freie Medium zu indoktrinieren suchen.

    Gönnen Sie sich mal einen Blick in das Sonntagsjournal von Bremerhaven – gibt es als e-paper – und lesen Sie die Seiten 32 und 19. Sie finden dort politisch und journalistisch formal korrekte Artikel, die letztendlich Propaganda transportieren.
    Auf allen drei Gebieten habe ich mir meine Lorbeeren durch wissenschaftliche Arbeit verdient. Angesichts dessen, was da ein Mathe- und Physik-Schulmeister von sich gibt, überkommt mich das Grauen. Wilhelmshaven und die 600 Millionen € Investition gehen den Bach wegen eines Bürgermeisterwettbewerbs den Bach runter, obwohl WHV als einziger strategisch gut gelegener und bei jedem Wetter zu jeder Zeit problemlos ansteuerbarer Hafen für die ganze Region ein Alleinstellungsmerkmal aufweist vor die Hunde.

    Die Bürger in der Nähe des neuen Gigantwindparks haben schlichtweg gepennt oder wollten nicht glauben, was Ihnen drohte. Auf zwei Informationsveranstaltungen habe ich die Bürger über die Risiken und die Folgen der Windmühlen aufgeklärt. Nun wollen die nichts davon mitgekriegt haben. Auch nichts von dem, was eine Fachanwältin den Leuten erklärt hat, wie man Windparks verhindern kann.

    In einem Zeitungsartikel wurden derselben Zeitung wurden die Leute im Landkreis über meine wissenschaftlich begründeten Bedenken und Folgen – die alle inzwischen eingetreten sind – informiert.

    “ Die Masse findet auch nicht zu EIKE oder anderen umstrittenen Blogs und Seiten. Wie schreiben Sie gnadenlos richtig. Dafür bin ich nicht verantwortlich. Den Satz übernehme ich gerne. Wir können anregen, aufregen – denken müssen die anderen schon selber.“

    Richtig, man muß die Gelegenheit nutzen zu Ihnen zu kommen. Wie Sie lesen können, nützt es meist nichts. Aber etliche von den Windmühlen habe ich verhindern können. Es könnten mehr sein, aber die Leute wachen erst auf, wenn es zu spät ist oder sie sind zu geizig eine kleine Investition zu tätigen:

    „Eine Meckelstedterin, die anonym bleiben möchte, beklagte jüngst, dass das „für ihren Ruhestand und besonders wegen des schönen usblicks in die Natur erstandene Grundstück nichts mehr wert“ sei, weil „alle sechs monströsen Windkrafträder bei Tag und Nacht direkt vor unserem Küchenfenster sind. …“

    Ich wasche meine Hände in Unschuld, denn wer so blöd ist, verdient es nicht anders.

  19. @ #35 Anonymus Diehl

    “ ohne was Sachliches beizutragen.“
    daß Forentrolle gemäß Handbuch den Anspruch der Sachlichkeit – bei nicht gegebener – erheben ist ja bekannt.

    Nur was ist an dieser Platitüde „Da die Richter nach Gesetz handeln, …“ sachlich?

    Oder an der: „Könnten Sie mal erklären wo bei den Konzernen die Einnahmen herkommen.“

    So arbeiten Forenstörer, Forentrolle oder eben Trollos.

    „Man muss kein Jurist sein, um mit gesundem Menschenverstand den Richterspruch zu verstehen.“

    Sowas schreiben nur Trollos, denn einen kranken Menschenverstand gibt es ebensowenig wie einen gesunden oder eben „erneuerbare Energie“.

    Es ist auch Quatsch mit Dummensoße, daß man ohne juristische Kenntnisse ein solches Urteil nachvollziehen kann. Die Qualität von Urteilen ist in D und der EU dermaßen schlecht, daß vier Instanzen existieren, die unter bestimmten Umständen angerufen werden können, bis feststeht, ob ein erstinstanzliches Urteil Bestand hat oder nicht.

    Und da kommen Sie daher, und quasseln Blödsinn was die Tastatur hergibt.

    “ jetzt wissen doch alle, dass der Diehl – in Ihren Augen – ein Trolli ist.“

    Noch nicht mal richtig zitieren können Sie, oder war es nur ein Tippfehler?

    Was Ihre Funktion betrifft, kann man bei gegebenen Anlässen nicht oft genug darauf hinweisen, welche Intention Sie hier praktizieren.

  20. #35: Verehrter Herr Hans Diehl, auch der Herr T. Heinzow ist vom Virus der Gutgläubigkeit betroffen. 🙂 Ich versichere es Ihnen, und habe sogar Beweise aus dem Totenreich. :))

    Nehmen Sie es mit Humor und Herz, es ist eine Art Liebesbeweis. Zahlen Sie es ihm mit der gleichen Münze zurück. 😉

    Mit sehr freundlichen Grüssen

  21. #32 Iss ja gut Herr Heinzow, jetzt wissen doch alle, dass der Diehl – in Ihren Augen – ein Trolli ist.
    Geht es ihnen eigentlich nicht selbst an die Nerven, wenn Sie da ständig den „Pausentroll“ spielen, ohne was Sachliches beizutragen.
    Es gibt mit Sicherheit hier Mitleser in deren Augen tun Sie sich keinen Gefallen.

    MfG

  22. #29:
    es kommt noch schlimmer!!
    Mit jeder Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Sie vom Rechnungsleger angeschrieben.(persönlicher Stromlieferant)
    Wenn Sie gegen die Erhöhung der EEG-Umlage keinen Widerspruch einlegen, gilt es privatrechtlich als akzepiert.

  23. @ T. Heinzow #28
    Recht haben Sie, es gilt aber auch der Ton macht die Musik, nach persönlichen Geschmack und damit Zuhören oder Ablehnen. Wenn man Gehör mit dem was man sagt finden will, kann die Wahl einer eingängigen Melodie von Vorteil sein. Damit Ende. Weil Ihre weitere Vertiefung der Aspekte ist umso interessanter. M.E. ist das staatliche Gewaltmonopol, dazu gehört die Rechtsetzung, der Generalschlüssel, den alle Gesetzgeber gleich welcher Art niemals aus der Hand geben außer sie müssen, weil geschwächt wie das durch sein Nordamerikaabenteuer ruinierte feudale Frankreich vor der Revolution. Die Schlüsselübernehmer machen dann flugs weiter wo die anderen bereits waren. Neues Spiel, neue Knechtschaft.

    Monopole gleich welcher Art sind immer suboptimal für den, dem Monopol ausgesetzten. Das gilt für Geld- und Gewaltmonopole ebenso. Wettbewerb ist die Grundlage der Freiheit. Wettbewerb in der Gewaltausübung muss man hier nicht vertiefen. Allerdings ist unabdingbar bei einem staatlichen Gewaltmonopol, aus einer längeren Liste von Kriterien seien drei erwähnt:
    1. Die Gewalttiefe, dazu gehören Eingriffe in die Privatautonomie, muss minimalisiert sein (auf die Schutzfunktion)

    2. Dem Gewaltmonopol steht eine Freiheitstradition im Land gegenüber, sinnbildlich dazu das Verständnis des Mittelalters – ein freier Mensch trägt eine Waffe, ein unfreier keine.

    3. Die Gewaltenteilung ist real vollzogen.

    Das bei uns geschaffene sollte erschrecken! Messstab: Die Staatsquote und die Dichte und Menge der Gesetzeswerke und deren Ausführungsverordnungen, die mit der etabliert politisch gewollten Selbstauflösung in die als erstrebenswert erachteten Vereinigten Staaten von Europa mit der aktiven Vorstufe EU noch größer geworden bzw. werden wird. Eine optimale Dauerbrutstätte für Bürokraten. Gleichzeitig versagt die Staatsmacht gegenüber dem organisierten Verbrechen und Straftaten ganzer zugewanderter Sippen – sprich sie kann den Bürger nicht mehr schützen. (und will das provokant vielleicht auch gar nicht).

    Ich bin kein Waffenfreund, aber die für Schusswaffenverbote und -einschränkungen herangezogenen Vorwände stinken zum Himmel, auch weil Opfer von Mördern und Totschlägern damit instrumentalisiert werden, nach dem gutmenschlichen Motto Wo keine Waffe ist auch kein Täter. Dabei ist es umgekehrt und es wird völlig weggekehrt, dass ein Bürger ohne Waffenbesitzrecht nicht nur gegenüber Kriminellen schutzlos ist sondern auch der Staatsmacht gegenüber. Aber das ist wohl auch die Absicht dahinter. Man schaue in entsprechende EU-Verträge. Die die meisten weder kennen noch kennen wollen.

    Statt den Bürger vor realen Gefahren zu schützen, ein Tsunami in Japan ist das nicht, nicht nur diese desaströse Energiepolitik bei uns hier sehr wohl, ist der Land ein SB-Laden für mit viel zu viel Macht Versehene ohne Haftung und Risiko, die dazu noch, mir wurde es in der Mittagspause schlecht, von einem zufällig gesehenen „Nachrichten“-sender in seltsamer Weise hofiert und gehuldigt, werden, nur weil heute Geburtstag ist. Die Masse überzeugende Grafik dazu frei Haus bzw. nach Abzug der Zwangsabgabe: 84% wollen das Geburtstagskind weiter als Kanzlerin sehen. Na, dann Mahlzeit. Das Anziehende an dieser Art der Demokratie ist das jeder König werden kann, auf Zeit und theoretisch. Praktisch ist das ein Grundübel.

    Bei uns steht die Gewaltenteilung auf dem Papier und in den Lehrplänen der Schulen… und spukt in den Köpfen der Leute umher. Nur, wie kann etwas geteilt sein, wo der eine und der andere aus dem gleichen Stall im gleichen Haus ausbildet, ernennt, kontrolliert und Posten verteilt? Ach so damit – Freiwillige Selbstkontrolle. Jawohl, wie denn sonst.

    Ich weiß, für die Masse und vermutlich viele Leser sind meine Zeilen ausgemachter Blödsinn, ohne Interesse, „nicht hilfreich“. Die Masse findet auch nicht zu EIKE oder anderen umstrittenen Blogs und Seiten. Wie schreiben Sie gnadenlos richtig. Dafür bin ich nicht verantwortlich. Den Satz übernehme ich gerne. Wir können anregen, aufregen – denken müssen die anderen schon selber.

  24. zu #30

    “ Da die Richter nach Gesetz handeln, … “

    Die Gutgläubigen sterben nicht aus … .

    Und das Angebot an potentiellen Welthits von Trollos in diesem Blog auch nicht …

  25. #30: Herr Hans Diehl, das vorherige bestehende und hinreichend perfekte System war die günstigste Variante. Auch hatte die Ordnungspolitik zum Ziel, dem Kunden den günstigsten Preis zu liefern, und es hielt Wort. Die sinnlose Energiewende, jeder darin gesteckte Euro, erhöht automatisch den Preis.

    In diesem Forum gibt es auch Erbsenzähler, gut. Jeder möge auf seinem Weg glücklich werden. Den günstigsten Preis konnte jedoch nur das alte bestehende System liefern. Das wissen Sie doch sehr genau. Früher ging der Preis herunter, und heute geht der Preis für Strom nach oben.

    Alles andere ist unredlich. Dagegen können Sie nichts tun. Das sind die Aussengrenzen. Und die böse Energiewende hat noch andere grausame Nebenwirkungen. Die 68er-Generation ist diejenige des Schwachsinns. Alles glühende Atheisten.

    Der verehrte Herr Marc Hofmann hat gewonnen. Heute kein Vertreter der Energiewende noch den günstigen Preis zum Ziel, dies ist absolut unmöglich. Es kann sich nur um ein relatives Minum handeln. Sonst müssten die ja die Energiewende zu Grabe tragen.

    Mit freundlichen Grüssen

  26. #29: Hofmann,M sagt:
    am Donnerstag, 17.07.2014, 08:24
    @Hans Diehl #27
    Jetzt stellen Sie sich halt nicht dümmer, als Sie sind.
    Die Stromrechnung wird ihnen von Stadtwerken oder anderen Unternehmen zugestellt bei denen der Staat über die Städte, Kommunen und anderen Institutionen beteiligt und damit verstrickt ist.
    Die Stromrechnung enthält auch die Aufforderungsposten EEG-Abgabe zu bezahlen. Mit der Bezahlung nimmt dann der Staat (durch die Beteiligung an diesen Unternehmen) die EEG-Zwangsabgabe wie auch sämtliche anderen Steuern ein. Dies nennt man auch Bruttoerlös.
    Diesen Service der Steuer- und Abgabeneintreibung lässt sich ein Unternehmen natürlich auch vergüten und diese Vergütung wird über den Mehraufwand der Personalkosten/Bearbeitungsgebühren in den Strompreis mit einkalkuliert.

    @Herr Hofmann
    Ist mir alles nicht neu, was Sie da schreiben.
    Im Richterspruch heißt es aber „Profitieren“ und das ist das Ausschlaggebende.Laut EEG sollen die von Ihnen Genannten lediglich eine Aufwandsentschädigung bekommen, für die zusätzliche Verwaltungsarbeit.. Da die Richter nach Gesetz handeln, ist das für die kein Profit. Dass die Praxis anders aussieht, ist ja ein offenes Geheimnis, und wird vom Bund der Energieverbraucher als unnötiges Aufblähen der Umlage bezeichnet. Hätte das klagende Textilunternehmen nicht gegen die gesamte Umlage, sondern nur gegen den Teil, den u.a. der Bund der Energieverbraucher als unnötige Aufblähung bezeichnet geklagt, bekämen sie möglicherweise von ihren – unter Vorbehalt bezahlten – 10 000 Euro wieder 4 000 zu rück, und die Umlage wäre künftig für alle wesentlich geringer. Sie sehen selbst ein „Dummi“ blickt da noch durch.

    MfG

  27. @Hans Diehl #27
    Jetzt stellen Sie sich halt nicht dümmer, als Sie sind.
    Die Stromrechnung wird ihnen von Stadtwerken oder anderen Unternehmen zugestellt bei denen der Staat über die Städte, Kommunen und anderen Institutionen beteiligt und damit verstrickt ist.
    Die Stromrechnung enthält auch die Aufforderungsposten EEG-Abgabe zu bezahlen. Mit der Bezahlung nimmt dann der Staat (durch die Beteiligung an diesen Unternehmen) die EEG-Zwangsabgabe wie auch sämtliche anderen Steuern ein. Dies nennt man auch Bruttoerlös.
    Diesen Service der Steuer- und Abgabeneintreibung lässt sich ein Unternehmen natürlich auch vergüten und diese Vergütung wird über den Mehraufwand der Personalkosten/Bearbeitungsgebühren in den Strompreis mit einkalkuliert.
    Somit nehmen diese teilstaatlichen Unternehmen nicht nur die Zwangs-Subventionsabgabe EEG ein, sondern generieren damit auch einen Mehraufwand, der zu Mehrkosten und damit zu einer Strompreissteigerung führt.
    Der Staat handelt so zu sagen im Namen von Dritten (Erneuerbare Energieerzeuger) auf Kosten vom Wettbewerb (Kraftwerke). Diese Mehrkosten wird sich der Wettbewerb aber nicht gefallen lassen und wird diese den Stromendverbraucher und wenn das so weiter geht auch den Erneuerbaren Energieerzeugern in Rechnung stellen (wenn dies nicht schon passiert ist). So oder So werden die Energiewende Mehrkosten bei JEDEN Stromendkunden auf der Rechnung wieder aufschlagen.
    Somit steigen die Strompreise immer weiter in Deutschland. Der Bürger hat weit und breit keine Chance sich autark zu versorgen (weil dies in unserer IT-Stromgesellschaft ohne Wohlstandsverlust nicht mehr möglich ist) und wird zum Schluss das Opfer seiner eigenen EEG-Gier und den falschen Versprechnungen einer Grün-Sozialistsichen Ideologie im schwarzen Merkel-Gewand.

  28. @ R. Manz #24

    Herr Manz, dafür “ wenn dann bei den Konfrontierten die mentalen Rollläden runtergehen sollten “ bin ich nicht verantwortlich. Wer sich einer Diskussion stellt geht ein Risiko ein.

    „Erstaunlicherweise kann die juristische Bewertung dann anders ausfallen.“

    Eben nicht, denn wenn etwas rechtswidrig ist, bleibt es rechtswidrig.

    Das Problem besteht darin, daß der Gesetzgeber das Recht setzt und „Stehlen“ für sich erlauben kann. Wie es dann weiter geht, wenn ein Richter das monieren will, ist dem GG und den BVerfGG etc. zu entnehmen.
    Fakt ist, daß man sich in Sachen Steuer-CD und den damit zusammenhängenden rechtswidrigen Taten über rechtsstaatliche Prinzipien hinweggesetzt hat. Die Juristen haben es gebilligt und Zumwinkel ist, weil er kooperiert hat, gut weggekommen.
    Jetzt regen sich dieselben Leute, die in der Schweiz begangene Straftaten nutzten, darüber auf, daß der Freund im Westen sich illegal was beschafft hat.

    Es sind also Heuchler. Die finden Sie bei Juristen zuhauf.

    “ Aus meiner Sicht ein Grundproblem in unserer Rechtsordnung, wie Sie mit Bezug auf staatliche Eingriffe in die Privatautonomie kurz anschneiden.“
    Lesen Sie die Bt-Drs. 17/11894 und 17/10484. Da können Sie nachlesen mit welch aberwitzigen Begründungen in die Privatautonomie und das Vermögen des Bürgers eingegriffen wird. Die Richter beim BVerfG wird die Sinnhaftigkeit nicht interessieren. Einer meiner Jura-Professoren sagte in einer Vorlesung: Juristen sind „Formalk…..“. Und ein im Watt Verstorbener beklagte, daß die Richter schludrig arbeiten würden und derjenige, der lange Schriftsätze verfassen müsse ohnehin kein Recht mehr bekäme. Er war ehrenamtlicher Richter eines höchsten Bundesgerichtes … .

    “ Und in eine Mannschaftkabine wären die auch nicht gegangen… so nebenbei endend bemerkt.“

    Es geht um Macht. Um nichts anderes. Und da verbiegen sich die Politiker schon ganz gerne. Dabei hat sich Merkel vor ihrer Kanzlerschaft überhaupt nicht für Fußball interessiert … .

    “ Früher mit dem Schlagwort gesundes Volksempfinden.“

    Was meinen Sie wohl, weshalb ich Godau-Schüttke empfehle, der noch andere Bücher geschrieben hat, über die Justiz …

    Dementsprechend fallen auch deren Urteile aus.

  29. M.Hofmann sagt: #25

    @Hans Diehl #23
    Klar besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Staat und den EEG Einnahmen.
    Zwar treiben die großen Stromkonzerne und Stadtwerke überwiegend die EEG Umlage ein und dies deutet im ersten moment nicht auf eine staatliche Beteiligung hin aber auf den zweiten Blick muss man doch zur Kenntnisnehmen, dass der Staat über die Kommunen und Städte an EON, ENBW und RWE und Stadtwerken beteiligt ist.
    Der Staat ist also nicht nur nutznießer des perfiden und asozialen EEG über die Mehreinnahmen an Steuern (MWST) sondern ist auch über die Beteiligungen an den Konzernen und Stadtwerken auch an den EEG-Einnahmen mit beteiligt.

    @M.Hofmann
    Könnten Sie mal erklären wo bei den Konzernen die Einnahmen herkommen.
    Wird uns nicht gebetsmühlenartig erzählt die machen Verluste wegen des EEG

    MfG

  30. Kommentar:
    Er nimmt die auf die EEG Abgabe aufgeschlagene Mwst. ein. Diese würde nicht anfallen, gäbe es die EEG Umlage nicht. Und diese wiederum existiert weil der Staat sie so will.
    Ein eindeutiger Zusammenhang, für jedem,nur nicht für die BGH Richter.
    mfG
    Admin

    @Admin:
    Die Mwst ist eine Abgabe, gemäß eines vollkommen anderen Gesetzes.
    Stellen Sie sich mal vor, an wieviel anderen Stellen Mwst nicht anfallen würde, wenn es Gesetze nicht gäbe.
    Man muss kein Jurist sein, um mit gesundem Menschenverstand den Richterspruch zu verstehen.

    MfG

  31. @Hans Diehl #23
    Klar besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Staat und den EEG Einnahmen.
    Zwar treiben die großen Stromkonzerne und Stadtwerke überwiegend die EEG Umlage ein und dies deutet im ersten moment nicht auf eine staatliche Beteiligung hin aber auf den zweiten Blick muss man doch zur Kenntnisnehmen, dass der Staat über die Kommunen und Städte an EON, ENBW und RWE und Stadtwerken beteiligt ist.
    Der Staat ist also nicht nur nutznießer des perfiden und asozialen EEG über die Mehreinnahmen an Steuern (MWST) sondern ist auch über die Beteiligungen an den Konzernen und Stadtwerken auch an den EEG-Einnahmen mit beteiligt.
    Und wenn jetzt das Fass mit einen staatlichen Kapazitäts-Plansystem noch aufgemacht wird, dann…ist die gesamte Energiebranche fest in staatlich regulierter Subventionshand.
    Dann tritt genau das ein, was man den Griechen und anderen EURO-Schulden Ländern immer ankreidet. Die Verstaatlichung von Energie- und anderen Wirtschaftsbranchen.
    Deutschland macht mit der staatliche subventionierten EEG-Energiewende genau diese Rolle Rückwärts. Statt Marktwirtschaft wird ein sozialistisches Plansystem per EEG eingeführt.

  32. @ 10+12 Herr Heinzow

    Ihre Kommentare sind immer wieder lesenswert und lehrreich, wenn auch in der Direktheit so, dass man in manch seiner Illusionen und Wunschvorstellungen über dieses und jenes empfindlich gestört wird und eigentlich schade, wenn dann bei den Konfrontierten die mentalen Rollläden runtergehen sollten. Was durchaus passiert aber nicht Thema weiter ist.

    Die Schwierigkeit ist, daß man, mich einschließend, zu oft Zusammenhänge sieht, wo es keine gibt und wo es welche gibt, keine sieht. Ich zitiere ein Beispiel: „Die Frage, ob der Gesetzgeber sinnvoll handelt, ist für Richter irrelevant.“ Vollkommen logisch und doch befremdlich wirkend in Bezug auf Politik und Staat. Bei einem zu verurteilenden Dieb setzt sich ein Richter auch nicht mit der Frage auseinander, ob die Tat sinnvoll war. Höchstens mischen sich bei gewissen zeitgeistigen Schuldminderungs/erhöhungskriterien die Wächter der politischen Korrektheit in eine Urteilsfindung und –bewertung ein. Früher mit dem Schlagwort gesundes Volksempfinden. Das kennen noch einige lebende Schüler juristischer Koryphäen aus dieser Zeit.

    Egal, Rechtsgepflogenheit und Rechtsempfinden gehen bei uns im gesunden Verständnis einig, daß Stehlen eine rechtswidrige Bemächtigung fremden Eigentums ist und bestraft werden sollte. Das Desillusionierende kommt, wenn man weiterdenkt: Dann wäre Stehlen das doch auch, wenn es im sogenannten öffentlichen Interesse und Gemeinwohl passiert, oder? Erstaunlicherweise kann die juristische Bewertung dann anders ausfallen. Aus meiner Sicht ein Grundproblem in unserer Rechtsordnung, wie Sie mit Bezug auf staatliche Eingriffe in die Privatautonomie kurz anschneiden. Und daher scheint mir ein weiterer Schlüssel zu wirklicher Veränderung zu liegen, wenn man die zwei Rechtsordnungen in unserem Staat – Privatrecht und Öffentliches Recht – auf einen Nenner bringt. Damit Stehlen das bleibt was es ist und nicht durch allerlei rhetorische Spielerei und juristisches Zurechtbiegen eine Legitimation erfährt, nur weil nicht ein Privater stiehlt sondern der Staat stiehlt äh. sozial gerecht klimascheinrettend umverteilt!

    Welch einen Aufschrei würde es geben, wenn ein privater Medienkonzern in Machart des Staatsfunk eine GEZ-Haushalts- Demokratie-Beitragsserviceabgabe von jedem Haushalt verlangen würde. Das die für den Staatsfunk rechtens sein soll, hat ein danach später vielleicht deswegen mit dem Bundespräsiamt belohnter BVG-Richter mit sehr auskömmlicher Alimente auf Lebenszeit festgeurteilt. Allgemeine Empörung dazu, wo, bei uns? Ich rege mich darüber auf, Sie vielleicht auch, und viele andere. Jeder für sich und sollten es noch so viele sein, reicht es trotzdem nicht.

    Gut mein schlichtes Rechtsverständnis, z.B. Stehlen ist falsch, ist natürlich irrelevant, wenn man den Blick für das Größere, gar die Weltrettung im Auge hat. Zwar wurde mit der Franz. Revolution und daran orientierend auch bei uns der monarchistische Feudalismus (mit der 1. Republik) und die Theokratie (Säkularisation um 1800) abgeschafft, die Demokraten haben, wiederum mit dem Vorbild der Franzossen, eines beibehalten und bis heute vervollkommt: Den Absolutismus. Das was sich unsere Funktionseliten mit unergründlicher Duldung des Volkes für sich selbst beanspruchen und alles so anstellen, wäre für frühere Monarchen undenkbar gewesen. Und in eine Mannschaftkabine wären die auch nicht gegangen… so nebenbei endend bemerkt.

    Moderne Zeiten eben.

  33. M.Hofmann sagt: #17

    @ Hans Diehl #15
    Das EEG ist jedoch ein Gesetz von staatlicher Hand und somit ist diese EEG-Zwangsabgabe eine staatliche Abgabe mit der die Erneuerbaren Energieerzeuger subventioniert werden.

    @Herr Hofmann
    Eine staatlich ausgelöste Abgabe ja, aber keine Einnahme, und darum geht es doch im Richterspruch.
    Der staat nimmt von den EEG bewegten Geldern keinen Cent selbst ein. Er lenkt diese lediglich an die Stelle, wo er glaubt, dass sie nachhaltig angelegt sind.
    Die auf die Umlage erhobene Umsatzsteuer ist dann schon wieder ein ganz normaler Vorgang, der für „alle“ Handelsgüter gilt.

    MfG

  34. # 18 Besso Keks

    Und wer ist es, der auf den Physik-Würstchen reitet?
    Ich sehe da nur die Atom-Lobby, die die DPG zum Würstchen-Verein transformiert hat.

  35. Zu #16:Dr.Wolfgang Rasim
    Der BGH überlässt das EEG seinem zu erwartenden Schicksal, will nicht vorgreifen; es ist doch „noch nichts passiert“.

  36. #16: Dr.Wolfgang Rasim sagt:

    Ich wiederhole: Entweder die Stromkosten in Richtung größer als 50 ct/kWh (Deindustrialisierung) oder ein Blackout mit riesigen volkswirtschaftlichen Verlusten und auch (hoffentlich keinen) Todesopfern wird und muss diesem Spuk ein Ende bereiten.
    —————-
    Das ist die logische Konsequenz, die sich zwingend aus der – nicht-ideologischen – nüchternen Anlayse ergibt. Prof. Sinn ging nicht bis zu dem letzten Schritt, deutet es aber an, wenn er von der Energiewende ins Nichts spricht.

  37. #10 #12: Man hofft immer auf eine Ausnahme von der (bitteren) Regel, verehrter Herr T. Heinzow. Mit den richtigen Werten und fairem Kampf ist dem Menschen alles möglich. Auch diese schwachsinnige und pervertierte Freimaurerkirche davonzujagen, wo sie hingehört. […]

  38. #14: Hanna Thiele sagt:

    „Der BGH wird das EEG solange verfassungskonform finden müssen, solange DPG, Deutsche Atomforum und Prof. Schönwiese der Grundlage des EEG, nämlich dem CO2, die wissenschaftliche Berechtigung bescheinigen – so einfach ist das.“

    Sehr geehrte Frau Thiele,

    da kann ich Ihnen nicht ganz Recht geben:
    die Physik-Würstchen sind nur Steigbügelhalter.
    Reiten tun andere…

    MfG

  39. @ Hans Diehl #15
    Das EEG ist jedoch ein Gesetz von staatlicher Hand und somit ist diese EEG-Zwangsabgabe eine staatliche Abgabe mit der die Erneuerbaren Energieerzeuger subventioniert werden.

    Der Staat zwingt uns Stromendkunden diese Zwangs-Subventionsabgabe auf und dies hat mit dem Markt nichts aber auch rein gar nichts am Hut!

    Diese EEG-Zwangsabge ist eine willkürliche Politik die es ermöglicht marktunfähige Dritte zu bevorteilen (Wettbewerbsvorteil für eine EE-Abzocker Mafia Branche).

    EEG hat mit Wettbewerb, Gleichbehandlung und Marktwirtschaft nicht das geringst zu tun und verstösst damit gegen sehr sehr viele gesellschaftlichen und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen und zum Schluss gegen den sozialen Frieden.

  40. # 2 und #6

    Die Meinung in # 2:
    „…wäre das EEG von jetzt auf nachher verschwunden…“
    ist doch völlig i. O.

    Warum das in #6 mit der energiewirtschaftlich inkompetenten Frau Kemfert verglichen wird, ist nicht zu ergründen. Wenn K. M. diese Energiewende jedoch noch den „menschenverachtenden Atheisten“ zuordnet, wird es langsam lächerlich und beschmuddelt regelrecht die Absicht dieser Foren.

    EU- Kommissar Oettinger sprach: „Das EEG gehört in den Mülleimer“.
    Minister Gabriel sagte: “ für die anderen… sind wir sowiso Bekloppte..“.

    Ich wiederhole: Entweder die Stromkosten in Richtung größer als 50 ct/kWh (Deindustrialisierung) oder ein Blackout mit riesigen volkswirtschaftlichen Verlusten und auch (hoffentlich keinen) Todesopfern wird und muss diesem Spuk ein Ende bereiten.

  41. M. Hofmann sagt.
    am Dienstag, 15.07.2014, 12:03
    Nächster Schritt…
    Dieses Urteil vor den EUGH tragen und anfechten lassen.

    @Herr Hofmann
    Das wird nichts bringen. Ich denke, das BGH Urteil stützt sich im Wesentlichen auf ein Urteil von 2001
    Siehe hier:
    Schon 2001 gab es ein Urteil vorm Europäischen Gerichtshof, zu einer Klage von Preußenelektra – heute EON – wegen der Vergütungszahlungen, mit folgendem Richterspruch.

    Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.

    Der jetzige Richterspruch des BGH basiert auf der gleichen Auffassung, dass die „direkten“ vom EEG ausgelösten Gelder privater Natur sind.

    Richterspruch, BGH
    Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. „Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts“, begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.

    Etwas irreführend ist der Satz, „Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu“an dem auch der Autor des Artikels fest macht, wenn er sagt die MW Steuer auf die Umlage flössen sehr wohl dem Staat zu. Das hat aber mit dem EEG direkt nichts mehr zu tun. Das ist eine Abgabe, die bei jeder anderen Handelsware auch anfällt.

    MfG

  42. Der BGH wird das EEG solange verfassungskonform finden müssen, solange DPG, Deutsche Atomforum und Prof. Schönwiese der Grundlage des EEG, nämlich dem CO2, die wissenschaftliche Berechtigung bescheinigen – so einfach ist das.

    Mit welchem Recht könnten sich Juristen über die „geballte Kompetenz der Physik-Kapazitäten“ hinwegsetzen?

  43. Die Konsequenzen sind klar; die betroffenen Firmen reichen die Kosten durch, und wenn der Markt dies nicht zulässt, droht Personalabbau bis hin zur Werksschließung. So oder so, die grünen Schlümpfe zahlen den Irrsinn; entweder an der Ladenkasse oder an der Sozialkasse.
    Dass der BGH das juristisch absegnet, ist eigentlich Nebensache, die Politik trägt die Verantwortung für die Geldvernichtungsmaschine namens EEG. Da der Michel den BDH jedoch als gottgleich ansieht, ist dieses Urteil leider Wasser auf die Mühlen der Öko-Kirche. Mal sehen wie stark der finanzielle Leidensdruck noch steigen muss, ehe die Zipfelmütze aufwacht….

  44. „der Verfassungsklage liest.“

    Das war keine Verfassungsklage. Bitte korrigieren.

    Was die Ausführungen hinsichtlich des Urteilstenors betrifft, so hat der BGH festgestellt, daß der Staat – zu staatlichen Förderzwecken – in die Privatautonomie eingreifen darf, was er übrigens schon seit Kaisers Zeiten mit dem BGB macht.

    Daran wird dann das Ganze aufgehängt. Die Frage, ob der Gesetzgeber sinnvoll handelt, ist für Richter irrelevant. Es ist auch irrelevant, daß der Gesetzgeber einen Umgehungstatbestand verwirklicht, den er in § 42 AO dem Bürger verwehrt: Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

    Der Rest betrifft halt den ökonomischen Unfug, daß mit dem Gesetz die Umwelt geschützt wird und Blabla … .
    Juristen können sowas nicht beurteilen, ebensowenig wie die Abgeordneten (bis auf ein paar Ausnahmen). Deshalb ist ja auch der Schuldenberg so stark angewachsen, weil Juristen eben nicht zwischen Investition und Konsum unterscheiden können und natürlich nicht wissen, daß eine (staatliche) Investition nur dann Sinn macht, wenn sie profitabel ist, also volkswirtschaftlich Gewinne im weiteren Sinn generiert.

    So konnten z.B. verfassungswidrig in HH Peterwagen auf Pump angeschafft werden und unter Investitionen verbucht werden, obwohl der Betrieb eindeutig Konsum war. Juristen sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht Schlupflöcher zu kreieren. Und natürlich um das Recht zu verbiegen, bis es paßt. Man lese die Bücher von Godau-Schüttke, wo deren unheilvolles Treiben zu Zeiten des GG und der NS-Zeit präzise beschrieben wird.

    Ein immer noch aktiver Jurist im Rollstuhl hat heimlich in den Einigungsvertrag einen Passus geschrieben, der es ermöglichte, daß die „DDR“-Juristen straffrei ausgingen … .

  45. Wer da meint, der BGH würde auch nur ein Gesetz, das dem Staat Einnahmen verschafft, aushebeln,
    der lebt irgendwie hinter dem Mond.

  46. @ K. Meinhardt

    „Und wo sind denn die fähigen Anwälte und Unternehmenslenker? Die müssten doch klagen. Das Wissen ist doch vorhanden. Warum tun die das nicht?“

    Weil die Veranstaltung Gerichtsbarkeit eine Beruhigungspille für das Volk ist.
    Es gibt da zwei Bücher von Godau-Schüttge. Ich habe nur dem Recht gedient und die Heyde/sawade-Affäre in Schleswig-Holstein, wo ein steckbrieflich gesuchter Massenmörder mit Wissen der Richterschaft (und anderen) als Gerichtsgutachter tätig war.

    Richter sagen (insgeheim): Ich diene nur der Macht.

    Sie sind auch keine Elite, denn die Zulassung zum Richteramt kann man bei Erreichen von 9 Punkten von 18 in den Examen bekommen (Mindestnote).

    Und sie werden in Hinterzimmern geheim ausgekungelt …

    Der Rest ist Show.

    Ein Verfassungsrichter hat im Pflichtblatt NJW mal einen Aufsatz veröffentlicht und zugegeben, daß beim BVerfG der gesetzliche Richter nicht gewahrt ist … .

  47. Der BGH ist leider das Maß aller Dinge, auch wenn die Richter da aus eigener Machtvollkommenheit Recht brechen.

    Es gab da mal die Frage der sittenwidrigen Bankbürgschaften durch Mittellose.

    Der Vorsitzende des Senats bemerkte dazu: Wer bürgt wird erwürgt und schmetterte alle Klagen gegen die Bankenknebelungen ab.

    Bis das BVerfG einschritt und den Rechtsgrundsatz der strukturellen Verhandlungsunterlegenheit schuf und eine Cuxhavener Fischarbeiterin, die für ihre Eltern gebürgt hatte, aus dem Schuldturm der Bank befreite.

    Hat nicht lange gehalten, das Urteil. Die Richter am BGH kassierten es mit viel Rafinesse und Spitzfindigkeiten zu Gunsten der Banken.

    Hier ist das nicht anders, denn das EEG hat die ökonomische Funktion einer Steuer zum Betrieb unrentabler Produktionsanlagen und ist dasselbe wie eine Subvention, mit dem einen Unterschied, daß die Staatskasse nicht zwischengeschaltet ist.

    Wer sowas beim Finanzamt macht, kriegt von der Finanzgerichtsbarkeit einen übergebraten. Machts der Gesetzgeber, um unzulässige Subventionierung doch zu ermöglichen, finden die sophistischen Juristen schon den richtigen Dreh, auch wenn der ökonomisch schwachsinnig ist.Machts der Gesetzgeber, um unzulässige Subventionierung doch zu ermöglichen, finden die sophistischen Juristen schon den richtigen Dreh, auch wenn der ökonomisch schwachsinnig ist.

  48. Ich bin entsetzt, da spricht der Vatikan der modernen Gesellschaft, ein Machtwort, und trotzdem wagen einige, zur Aufmüpfigkeit neigende Menschen, den Widerspruch. Auf welcher Grundlage, meine Damen und Herren? Es ist niemand da, der Ihnen zu Hilfe kommen will.

    Es gibt da ein Ort wo diese Anarchisten sich wohlfühlen werden, sagt Big Brother.

    Nicht Intelligenz wird über Dummheit obsiegen, sondern Macht über Ohnmacht.

    Es sprach eine Anarchistin

  49. Die alte Subventionsmethode war, Steuern von Max zu erheben um Moriz zu helfen. Wenn jetzt die neue Umlage-Methode, also „privatrechliche“
    Kaufzwänge/Geldtransfers auszuüben, ohne das Geld über den Staat zu schleusen, verfassungsgemäß ist, und gleichzeitig die Steuer-Statistik besser aussehen läßt, dann könnte man noch ganz andere Dinge darüber „abwickeln“.

    Beispiele:

    – Ökosteuer/Energiesteuern: Benzin/Heizöl/Gas/Strom wird steuerfrei, dafür gibt es in Zukunft einen Zwang, für jede kwH Energie Geld direkt als „freiwillige Spende“ in die Rentenkasse einzuzahlen

    – Sozialabgaben werden abgeschafft; Dagegen wird jeder verpflichtet, sozial schwachen direkt Geld,Lebensmittel und Unterkunft zu geben

    – Entwicklungshilfe: man führt einen Zwang ein, daß jeder 1% seines Einkommens direkt an arme Länder schickt

    Die Idee ist übrigens nicht neu, schon Al Gore hatte zu Anfang des CO2 Betrugs davon geschwärmt, daß man eine „steuerneutrale“ Umlage einführen könnte, um alles zu finanzieren.

  50. #2: Wieso machen Sie Ihren ansonsten guten Beitrag, verehrter Herr B.klebelsberg, durch eine ungerechte Zuweisung wieder wässrig?

    Wenn eine Frau Kemfert, die vom System hochgelobt wird und als hochintelligent verkauft wird, das Thema bereits verfehlt, und zwar sowohl als Ökonomin, als auch auf einem ihr weniger vertrauten Gebiet, und allein der Respekt vor dem anderen Gebiet hätte sie vorsichtiger machen müssen. Selbst als Ökonomin ist diese Tante eine Versagerin.

    Wer im ganz Kleinen nicht gerecht sein will, der kann es auch unmöglich im Grossen sein.

    Dessen Analyse wird sich irgendwo im Sand verlaufen. Die Frau und der Mann von der Strasse lesen keine wissenschaftliche Primärliteratur, auch haben die meistens andere Sorgen, und jetzt auch noch zusätzliche, an denen die hochintelligente Frau Kemfert eine grosse Mitschuld trägt.

    Den grössten Anteil an Schuld an der Energiewende trägt der angeblich kluge Kopf dieser Gesellschaft. Dies müssten Sie doch längst gelernt haben wollen. Der hat nämlich nichts gegen das Lügen und nur der Machterhalt ist von Interesse.

    Und wo sind denn die fähigen Anwälte und Unternehmenslenker? Die müssten doch klagen. Das Wissen ist doch vorhanden. Warum tun die das nicht?

    Ist das System, in welchem wir leben dürfen, schon so in sich verwoben, das nichts mehr geht, in diese Richtung? Der Michel trägt nicht die Hauptschuld. Das ist absolut sicher.

    Der Michel soll nur den Sündenbock spielen. Und das ist unfair. Der Michel ist nicht unschuldig, diesen ganzen Unsinn, haben sich jedoch in hoher Verantworunt stehende menschenverachtende Atheisten ausgedacht, religiöse Atheisten. Jawohl. Kinder der Aufklärung.

  51. Habe nichts anderes vom BGH erwartet.Das Urteil wird die politischen Verursacher des Ganzen diebisch erfreuen und zugleich nach außen wird verwundert getan, wenn damit wieder mehr Menschen von diesem Staat, von dieser Demokratie, von diesem Land und am Ende von dieser aufgezwungenen EU Abschied nehmen, auch wenn sie in der Heimat bleiben. Es gärt im Volk. Mehr als Umfragen und Wahlen wiedergeben. Dann wittert man wieder rechtspopulistische ja nazistische Umtriebe und ruft zum Kampf gegen „Rechts“ auf. Wie wäre es mal gegen „Links“ oder besser gesagt gegen alle Freiheitsfeinde und Zertreter und Relativierer bürgerlicher Werte und Normen.
    Es trauen sich nur zu wenige, ihre wirkliche Meinung zu diesem schleichenden Verlust kundzutun und dem zu widerstehen. Ist ja auch schwierig, angesichts der sanften und dennoch wirksamen Vernichtungsstrategie für den Scheinfrieden Störende wie prominente und weniger prominente Opfer zeigen. Die Menschen ziehen sich lieber wie zu Zeiten der Restauration nach Waterloo – die schmucke Biedermeierzeit – in die neue Gemütlichkeit zurück, natürlich wenn es geht zeitgeistgerecht mit PV auf Dach, Styroporhülle und Energiespargedöns und Mobilgerätevollausstattung. Ein Verhalten das durchaus mein Verständnis hat. Alles (erzwungene) Handeln hat eben seine Folgen. Immer. Dafür zahlen und mehrheitlich verarmen wir. Bis auf wenige. Windräder müssen sich drehen für den Sieg. Frägt sich nur für wessen.
    Eine gefährliche, eine höchst erschreckende Entwicklung. Hin zu einer Fassadendemokratie in einem ansonsten durch und durch totalitären Haus, wo jeder um der Wohlfahrtsexzesse , finanziert durch horrende Steuern und staatlichen Falschgeldsystem, die eigentliche Ursache der ganzen Hypes, immer mehr im Hamsterrad dreht und bei der jede, natürlich steuerbringende Tätigkeit als Gleichberechtigungsgewinn und unbedingte Notwendigkeit verkauft wird. Für welchen Preis am Ende?
    Schade um die verspielte Chance in diesem Land einmal etwas anderes als Despotismus und Diktaturen zu kreieren. Am Ende kommt immer das Gleiche dabei raus. Wir bleiben uns treu!
    Ich könnt…

  52. Von Michael Limburg: „Denn, so die Richter des BGH, charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. „Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts“[1], begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.
    Für jeden Kenner der Materie ist diese Einschätzung grottenfalsch, weil völlig an der Realität vorbei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich will nur drei nennen“
    ===============================================

    Es sieht leider so aus, dass diese 3 Punkte in keinem Widerspruch zu der Urteilsbegründung stehen.

    Das EEG ist Mist, aber vielleicht hätten die Kläger die Klage anders formulieren sollen.

  53. Dass der BGH etwas für verfassungskonform hält heißt noch lange nicht dass dieses „Etwas“ auch sinnvoll ist. Interessant ist aber an der Meldung dass ein Kläger aufgetreten ist der diese Verfassungskonformität in Frage gestellt hat. Diese Klage ging von einer Firma aus die dank Investments in Energieeinsparung ihre Stromrechnung unter einen Triggerwert gesenkt hatte und damit nicht in den Genuss der Umlagebefreiung für Großverbraucher kommt, während möglicherweise Konkurrenten diese Vorteile in Anspruch nehmen können. Das Gericht stellt lediglich fest dass eine EEG Umlage verfassungskonform ist, na und?

    Die im Hintergrund auf eine große Klage wartende Frage ist die nach der Rechtssicherheit der Umlagebefreiung. Die steht aus meiner Sicht auf tönernen Füßen. Wenn diese Regelung fiele, und die Unternehmen riesige Nachzahlungen leisten müssten wäre das EEG von jetzt auf nachher verschwunden. Bedauerlich dass die Wettbewerbskomissar der Europäischen Union sich hier nicht durchsetzen wollte. Das derzeit begrenzte Interesse ist vielleicht darin begründet dass ein selbstauferlegter Nachteil für die Unternehmen in Deutschland als wirtschaftlicher Vorteil für Frankreich, Italien, etc. gesehen wird.
    Initiiert durch Deutschland wird es so schnell keine Abschaffung des EEG geben. Solange dem Michel die Veranstaltung nicht als Melkmaschine sondern als Rettung vor dem Atombeelzebub und der Klimahölle verkauft werden kann, solange wird sich nichts ändern. Und weil Michel und seine Freunde gerne eine Sache korrekt bis zum Ende durchziehen, egal wie sie ausgeht und wie sinnlos sie ist, kann das noch ein – zwei Generatiönchen dauern.

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