Update: Dreizehn und ein Energiewende-Märchen!

Die dreizehn Energierwendemärchen von Dr. Günter Keil haben viel Aufmerksamkeit gefunden (hier Teil III). Jede Menge Leser haben den Aufsatz mit den die dort genannten klaren Argumente für ihre eigene Gespräche herunter geladen. Unser Autor Dr. Keil hat nun das 14. Märchen von den Segnungen des Ökostromes ergänzt und den ganzen Beitrag nochmals aktualisiert. Lesen Sie warum er das so gemacht hat:

1. Im Kapitel 8 von der Sonne, die keine Rechnung schickt, habe ich eine eingehende .Erläuterung der produktionstechnischen Gründe für die Übernahme des Photovoltaikmarktes durch chinesische Hersteller eingefügt. Leser hatten angesichts der Preissenkungen in letzter Zeit etwas Unverständnis bezüglich meiner Aussage geäußert, daß die technologische Entwicklung weitgehend ausgereizt sei. Die Ergänzung erläutert die Gründe dafür.

2. Das Kapitel Ökostrom fehlte mir eigentlich von Anfang an. Es gehört ja zu den skurrilsten Auswüchsen des grünen Gutmenschentums, das von cleveren Geschäftemachern ausgenützt wird. Eine Recherche der Angebote und eine gründliche Betrachtung der Randbedingungen (EEG) hat mich nun veranlasst, doch ein längeres Kapitel dazu zu schreiben, wobei es einige Überraschungen gab, die Ökostrom-Kunden wohl nicht gefallen werden. Das ist nun Märchen Nr. 14. Deshalb habe ich den Titel so geändert, daß er weitgehend dem alten ähnelte.

3. Ein Teil des Schlußwortes eignete sich eigentlich besser als Anfangssequenz des Artikels. So geschehen.

Hier können Sie jetzt das 14. Energiewendemärchen lesen:

Nr. 14: Das Märchen vom Ökostrom

 Viele Deutsche meinen es gut und geben Geld aus, um die Welt ein bißchen besser zu machen. Das ist natürlich anzuerkennen. Aber freigiebig locker gemachtes Geld lockt gewisse Leute an, die es gerne hätten, ohne die damit verbundenen Wünsche ernst zu nehmen. Schon länger fließt etliches Geld aus Deutschland über den Atlantik, um dort zum Beispiel eine Patenschaft für eine Fledermaus in Nicaragua, einen Ara in Brasilien oder ein paar Quadratmeter Regenwald in Costa Rica zu finanzieren. Manches davon mag seriös sein, aber seit längerem hat sich in Übersee für das treuherzige, unkritische Finanzieren  gut gemeinter Projekte der böse Begriff "Stupid German Money" (Deutsches Idiotengeld) eingebürgert. 

Auch in Deutschland selbst kann man zum Beispiel durch seine Stromrechnung die Heimat angeblich etwas grüner machen, vorausgesetzt, man kauft bei einem der zahlreichen Anbieter "Ökostrom". Als Techniker ist man von diesen Vorgängen zunächst verwirrt, denn eins ist absolut klar: Aus der Steckdose eines jeden Kunden kommt überall der gleiche Strom, über dessen Quellen man sich erst am Jahresende ein Bild machen kann, wenn bilanziert wird, welche Erzeuger wieviel Strom eingespeist haben. 

Für 2010 sah dieser Strommix folgendermaßen aus:

Kernenergie 22%, Erdgas 14%, Braunkohle 24%, Steinkohle 19%, Wind 6,2%, Wasserkraft 3,2%, Biomasse 5,6%, Photovoltaik 2%, Sonstige (Müll, Öl, Grubengas; Klärgas) 5%. 

Die im EEG genannten "Regenerativen" (s.u.) haben also zusammen knapp 20%.

Wie sehen nun die Ökostrom-Angebote aus ?  Und was steckt tatsächlich dahinter ?

Variante A ist das Angebot, Wasserkraftstrom aus Deutschland zu liefern. Das bieten mehrere Stromversorger an. Einer dieser Anbieter schreibt: "In jedem Fall erhalten Sie ohne CO2-Emissionen produzierten Strom aus 100% Wasserkraft mit TÜV Nord-Zertifikat. Sie bestimmen, welcher Strom für Sie persönlich produziert wird. Aber nicht nur das: Sie sorgen dafür, daß der Anteil von Ökostrom im gesamten Netz immer größer wird."

Bewertung: Die beiden ersten Sätze sind irreführend und haben mit der Realität nichts zu tun. Der dritte Satz würde nur dann eine Winzigkeit Wahrheit enthalten, wenn sich dieser Anbieter verpflichtet hätte, seine Gewinne selbst in neue Anlagen der regenerativen Energieerzeugung zu investieren. (Siehe Variante D). Davon ist aber in seiner Werbung nicht die Rede.

Daß der Kunde den vom Anbieter gekauften Wasserkraftstrom komplett erhält, ist schon physikalisch unmöglich. Ebenfalls unmöglich ist aber sogar, daß durch diesen Kauf der gläubige Ökostromkunde oder auch irgendein anderer Stromkunde auch nur eine Winzigkeit mehr regenerativen Strom an seiner Steckdose ankommen sieht. 

Das verhindert nämlich das Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG). Es bestimmt, daß die öffentlichen Netzbetreiber verpflichtet sind, sämtliche von den im EEG genannten Erzeugern (Wasserkraftwerke; Biomassekraftwerke; Geothermiekraftwerke; Windkraftanlagen; Photovoltaikanlagen; Stromerzeuger mit Deponiegas, Klärgas und Grubengas) produzierten Strommengen vorrangig – und das heißt restlos – gegen die gesetzlich festgelegte Vergütung anzukaufen. Anschließend müssen sie diesen Strom an einer Strombörse vermarkten.

Das bedeutet: Sämtlicher in Deutschland erzeugter regenerativer Strom wird qua Gesetz den Produzenten abgekauft – nichts bleibt an ungenutzten Kapazitäten übrig, deren Strom man noch extra als Ökostrom ankaufen und weiterverkaufen könnte. 

Ebenso unmöglich ist es, daß der Ökostromkunde "selbst bestimmt, welcher Strom für ihn persönlich produziert wird." Er bekommt wie alle anderen Verbraucher, die nichts extra bezahlen, z.Zt. knapp 20% Ökostrom – und kein bißchen mehr.

Variante B:  Wenn der Ökostrom nicht aus Wasserkraft, sondern angeblich aus anderen im EEG genannten regenerativen Quellen in Deutschland kommt, gilt das oben Gesagte genau so.

Variante C:   Ein Anbieter schreibt: "Es ist garantiert kein Atomstrom." Und: "Unser Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Norwegen wird aus Wasserkraft gewonnen. Aus 100% Wasserkraft."

Bewertung:  Abermals gilt das oben zu der Unmöglichkeit der Beeinflussung des Strommixes an der Steckdose des Ökostromkunden Gesagte. Selbstverständlich erhält auch dieser Kunde seine ca. 20% regenerativ erzeugten Strom – und Wasserkraft hat daran (s.o.) ihre 3,2%. Deutsche Wasserkraft, selbstverständlich.

Das EEG-Argument gilt in diesem Falle nicht, denn es wird ja in Norwegen Strom eingekauft. Das klingt zwar besser, ist es aber auch wieder nicht. Norwegen hat viel Wasserkraft, aber nicht genug davon. Das hat zwei Konsequenzen: Zum einen brauchen und verbrauchen die Norweger ihren Wasserkraftstrom selbst. Und weil das nicht reicht, importieren sie Strom aus Schweden – und zwar Kernkraftstrom. 

Kaufen Ausländer wie der deutsche Ökostromanbieter den norwegischen Wasserkraftwerken Strom ab, fehlt dieser im dortigen Netz. Weil die Wasserkraftwerke wegen des deutschen Käufers auch nicht mehr als ohne ihn produzieren, ist der Umweltnutzen dieses Geschäfts Null.  Es muß nur mehr Kernkraftstrom in gleicher Menge importiert werden. Und weil man im norwegischen Netz genau wie im deutschen einen Strommix hat – in diesem Falle Wasserkraftstrom und schwedischen Kernkraftstrom – , ist auch in dem nach Deutschland gelieferten Ökostrom doch zusätzlicher Atomstrom dabei – der sich dann im deutschen Netz mit dem deutschen Atomstrom vereinigen würde, wenn das bei Strom überhaupt ginge. An der Steckdose des Kunden ist wieder "garantiert" 22% Atomstrom entnehmbar.

Ob der deutsche Ökostrom-Aufkäufer die Norweger zu einem weiteren Ausbau ihrer Wasserkraft veranlassen kann, ist eine gute Frage. Aber nur wenn genau das der Fall wäre, hätte es einen Einfluß auf den Strommix im norwegischen und deutschen Netz.

Variante D: Der Ökostromanbieter erklärt verbindlich, daß er seine Gewinne in neue Anlagen der regenerativen Energieerzeugung investieren wird. Dies finden die Umweltverbände gut, denen die anderen Varianten verständlicherweise wohl weniger überzeugend vorkommen. 

Aber auch hierbei scheint der Umweltnutzen nur marginal zu sein: Es sind ja nicht die vom Kunden überwiesenen Ökostromkosten gemeint – der Löwenanteil davon geht an die vom EEG begünstigten Einspeiser, dann gibt es noch Verteilungskosten etc. – sondern nur die Gewinne, sofern sie anfallen. Außerdem befinden sich die Ökostromanbieter dann auf einem durch das EEG (d.h. durch die Zwangsabgaben der Verbraucher) recht lukrativ gewordenen Markt, in dem sich kapitalkräftige Investmentgesellschaften, EVU´s, Kommunen und andere Geldgeber tummeln.  Der Einfluß der Ökostromanbieter, hier noch Zusatzkapazitäten zu errichten, die man überhaupt quantitativ bemerkt, dürfte überschaubar sein. 

Dennoch haben die Ökostromkunden in unserem Wirtschaftssystem eine Wirkung, wenn auch eine nicht von ihnen beabsichtigte: 

Ihre Nachfrage nach regenerativ erzeugtem Strom bewirkt an den Strombörsen, an denen der Übertragungsnetzbetreiber seinen teuren EEG-Strom verkaufen muß, einen Preisanstieg. Den Netzbetreiber, der diesen Strom  ursprünglich bei den Wasserkraftwerken und den anderen EEG-begünstigten Erzeugern ankaufen mußte,  freut das, denn er zahlt beim Ökostrom immer kräftig zu, weil der Strompreis-Erlös an den Börsen viel niedriger liegt als der gesetzlich festgelegte Ankaufspreis. Jetzt bekommt er also etwas mehr Geld an der Börse und seine Verluste, die er auf alle Stromkunden umlegen darf, sinken etwas. 

Das Ökostromgeschäft führt somit zwar nicht zu mehr Ökostrom, – weder bei der Erzeugung noch beim Verbraucher – entlastet aber RWE, E.ON & Co. finanziell. Solche Wege nimmt die Entwicklung, wenn gutgemeinte Fördermechanismen auf Marktwirklichkeit stoßen.

Eigentlich müßte nun gemäß der Marktlogik auch der Endverbraucher-Strompreis etwas sinken. Aber mächtige Kräfte wirken in die entgegengesetzte Richtung: Die Stillegung preisgünstiger Grundlast-Kernkraftwerke, der Ersatz ihrer Strommengen durch teureren Importstrom, die Errichtung teuer produzierender schneller Gaskraftwerke für den Ausgleich der Solar- und Windkraft-Schwankungen, der riesenhaft geplante Ausbau des Höchstspannungsnetzes, der weiter gehende gewollte Ausbau der „Erneuerbaren“, deren Strom  teuer angekauft und ins Netz eingespeist werden muß… 

Wenn man es freundlich ausdrücken will, dann ist die deutsche Ökostrom-Liebe eine sympathische Liebhaberei. Diese Bezeichnung ist genau so gemeint, wie es die Finanzämter auch meinen, wenn sie das Tun der Steuerzahler einschätzen. 

Schlußwort

Die deutsche Angstpolitik ist nun Wirklichkeit. Für eine Hoffnung auf eine Rückkehr zu einer realistischen Politik besteht für mehrere Jahre kein Anlaß. Erst nachdem massive Schäden eingetreten sind, die sich politisch auszuwirken beginnen, könnte es zu einer Rückbesinnung kommen, allerdings wohl nicht innerhalb der zur Zeit im Bundestag vertretenen Parteien.  

Daß sich ein führendes Industrieland ohne real existierende Probleme nur aus Angst selbst wirtschaftlich ruiniert, ist in der Geschichte einzigartig.

Der Autor hat nicht die Hoffnung, mit seinen Zeilen noch irgend etwas an diesem Prozeß aufzuhalten; das wäre realitätsfern. Das mußte nur einfach aufgeschrieben werden, damit es jemand liest. Tatsächlich ist es  kein Artikel , sondern ein Nachruf.

Dr. Günter Keil im Juni 2011 

Die vollständigen dreizehn und ein Energiemärchen können Sie komplett als Anhang lesen

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17 Kommentare

  1. @ Jenny Maiwald #14

    Betrug nach § 263 StGB:
    „(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Der Tatbestand des Betruges ist bereits schon deshalb nicht gegeben, weil der Gesetzgeber das alles erlaubt hat, um die sog. „EE“ zu fördern, also die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist.

  2. Sehr geehrter Herr Langer,

    machen Sie sich bitte noch ein paar Gedanken zum Wort „Gebahren“ und der im Fehler versteckten Aussage.

    Sie kennen das ja: Von der Wiege bis zur Bahre Formulare …

    Weshalb Rettungssanitäter für das funktionell gleiche Gerät den Begriff Trage verwenden.

  3. Sehr geehrter Herr Heinzow,

    alles klar! Ich dachte schon, Sie wollten wirklich Herrn Clemens kritisieren! Nun haben Sie aber schön begründet, warum die von Herrn Clemens beschriebenen Verfahren physikalischer Unsinn sind und Sie kommen ja dann auch fast wortwörtlich zu den gleichen Schlussfolgerungen wie Herr Clemens bzgl. dieser Machenschaften:
    „Gebahren von Roßtäuschern“ – „Schwindel und Täuschung“

    MfG

  4. Lieber Herr Dr. Keil, liebe Kommentierende und Leser,

    also wenn ich richtig verstehe, ist es technisch unmöglich, einem Stromkunden einen bestimmbaren Strommix oder bestimmbaren Einzelstrom, der zu 100% aus egal welcher Energieart besteht, zu liefern.

    Es sei denn, ich wüßte, welches Kraftwerk das nächstgelegene ist und mich mit dem ihm zur Verfügung stehenden Strom(-mix?) versorgt.

    Wenn ich mich jetzt als Stromkunde an einen Lieferanten wende, der behauptet, völlig atomstromfrei zu liefern – was er Ihren Aussagen nach nicht kann – dann müßte ich den doch auffordern können, nachzuweisen, daß er seine Werbeaussage einhält. Kann er das nicht, ist das in meiner Welt Betrug. Das ist so, als verkaufte er Eier von Freilandhühnern und sich bei einer Ortsbesichtigung herausstellt, daß es Käfigeier sind.
    Jetzt könnte es zwar sein, daß mir der Lieferant nachweist, daß ich gegenüber dem anderen Produkt, das ich nicht wollte, keinen finanziellen Nachteil habe. Darauf käme es doch aber nicht an – denn schließlich läuft die Werbung darauf hinaus, sich als besonders ökologisch korrekt darzustellen, und das ist irreführend.

    Könnte man nicht versuchen, einen Anwalt zu finden, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt und eine solche Klage loszutreten? Die öffentliche Wirkung könnte ja erheblich sein….
    Es ist ja hier bei EIKE schonmal laut geworden, daß man sich einen Anwalt vielleicht nicht leisten kann. Ich kann mir aber schon vorstellen, daß man einen findet, der es aus reinen Prestigegründen täte und bei den Gebühren mit sich reden läßt. Der Streitwert bezöge sich ja wahrscheinlich auf die Stromrechnung, und die wäre nicht so arg hoch. Der Lieferant könnte natürlich versuchen, den Streitwert hochzutreiben, um die Klage loszuwerden, dann stellte sich aber die Frage, ob man nicht Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen könnte.
    Wie finden Sie das?

    Gruß Jenny

  5. Werter Herr Heinzow
    #12:“Kirchhoffsche Gesetze und Stromlieferanten

    Der Strom, den ein Verbraucher aus dem Netz abzapft kommt vom nächstgelegenen Kraftwerk, wenn dieses in der Lage ist, die komplette nachgefragte Leistung des Netzteils zu liefern, sonst aus dem nächstgelegenen Kraftwerk und dem x-nächsten. Aus diesem Grunde gibt es nicht mehrere Anbieter, die einem den Strom liefern können. Und schon gar nicht kann das Wasserkraftwerk Rheinfelden physikalisch seinen Strom nach Hamburg liefern.“

    Genauso ist es, kann man hier im Forum nicht oft genug wiederholen, habe ich identisch auch schon im #1 beschrieben. Das kann jeder überrprüfen, wenn er zwei Widerstände als Verbraucher und zwei Stromquellen parallel schalte und mal überlegt, was von welchem Generator in welchen Knoten hinein- und wieder heraus fließt. Das lernt jeder Student, der irgendwie mal mit Strom zu tun hat im ersten Semester in der ersten oder zweiten Vorlesung Grundlagen E-Technik. Warum wissen das hier nur so wenige?

    Gruß Holger Burowski

  6. Kirchhoffsche Gesetze und Stromlieferanten

    Der Strom, den ein Verbraucher aus dem Netz abzapft kommt vom nächstgelegenen Kraftwerk, wenn dieses in der Lage ist, die komplette nachgefragte Leistung des Netzteils zu liefern, sonst aus dem nächstgelegenen Kraftwerk und dem x-nächsten. Aus diesem Grunde gibt es nicht mehrere Anbieter, die einem den Strom liefern können. Und schon gar nicht kann das Wasserkraftwerk Rheinfelden physikalisch seinen Strom nach Hamburg liefern.

    Deshalb ist das mit den verschiedenen Stromlieferanten und den Stromzertifikaten bewußte Täuschung des Verbrauchers. Übrigens kann nur in dem Umfang, den die Kuppelstellen zwischen den Regelzonen des ETSO-Netzes erlauben, Strom von A nach B transportiert werden.
    So landet z.B. der Strom der Windmühlen im Hamburger Hafen nicht bei den „Ökostromkäufern“ von Hamburg Energie, sondern in den Öfen der nahen Aluminiumwerke bzw. den Containerbrücken im Hafen. Die sind nämlich am dichtesten dran.

    Alles Andere ist das Gebahren von Roßtäuschern, wie es das Volk ja so gern hat.

  7. # 8 Michael Clemens
    Ich glaube nicht, dass irgendein Ökostromanbieter selbst irgendwelchen Strom in das Netz einspeist, das tun doch nur die Stromproduzenten, sprich die Kraftwerke.

    Ein absoluter Hammer ist natürlich das sog. Naturstromprivileg. Hier wird „böser“ mit „gutem“ Strom vermischt, das Ergebnis ist dann reiner „guter“ Strom. Der kann billiger angeboten werden weil er von der EE-Umlage befreit ist. Und so entsteht bei den Kunden natürlich (gewollt??) der Eindruck, dass Ökostrom billiger ist als konventioneller Strom. Und dann noch mehr Ökostrom zu fordern weil er ja billiger ist, ist eigentlich nur logisch.

    Das mit dem Strom ist ähnlich kompliziert wie das mit dem Klima, einfache Erklärungen gibt es nirgendwo und wenn es sie gibt, dienen sie ausschließlich der Verdummung der Bevölkerung.

  8. Sehr geehrter Herr Heinzow,

    Herr Clemens beschreibt in seinem Kommentar #3 an Beispielen, wie Strom aus fossilen Energieträgern bzw. Atomkraftwerken mittels geschickter Umbuchung zu Ökostrom wird.

    Könnten Sie mal kurz erläutern, was diese geschickte Buchhaltung Ihrer Meinung nach mit den Kirchhoffschen Gesetzen zu tun hat?

    MfG

  9. Thomas Heinzow #5

    Werter Herr Heinzow,

    mir sind die Kirchhoffschen Gesetze durchaus bekannt. In der Praxis kann allerdings z.B. jeder Verbraucher in Deutschland seinen Lieferanten frei wählen. Der Lieferant speist dann die jeweiligen Mengen gemäß Lastprofil ein. Die Entfernung zwischen Einspeisung und Entnahme spielt zumindest innerhalb Deutschland keine Rolle.

    Ergebnis sind verstärkte Lastflüsse im System. Diese werden durch die chaotische Einspeisung der EE massiv verstärkt.

    Das Ökostromgeschäft (Naturstromprivileg, RECS-Zertifikate, Mengentausch) fördert keinesfalls den Ausbau der Ökoenergien, sondern beruht – wie dargestellt – überwiegend auf Schwindel und Täuschung.

    MfG
    Michael Clemens

  10. Sehr geehrter Herr Dr. Keil,
    ein schöner Beitrag und viel Arbeit.
    Eine kleine Verdeutlichung fällt mir noch ein:

    „ … (EEG). Es bestimmt, dass die öffentlichen Netzbetreiber verpflichtet sind, sämtliche von den im EEG genannten Erzeugern ( … ) produzierten Strommengen vorrangig – … – gegen die gesetzlich festgelegte Vergütung :: zu bezahlen:: ((anstatt: anzukaufen)) :: und dieses betrifft auch die wegen fehlender Einspeisemöglichkeit nicht gelieferten Strommengen aber geschätzten Strommengen.::

    Haben Sie auch schon Gedanken zu den Stromtrassen und den unvermeidlichen Übertragungsverlusten? Für Grüne Visionäre ist z.B. HGÜ verlustlos. Ich glaube es war hier auf EIKE, dass allein die „Transportverluste“ den von Desertec produzierten Strom unterwegs „verbrauchen“ würde. Man rechne mal aus, wie damit die Atmosphäre erwärmt wird.
    Vielen Dank

  11. Vielen Dank Dr.Keil für diese 14 Märchen ! Ich frage mich in letzter Zeit öfters, wie bescheuert ein Volk und seine herrschende Oberschicht sein muß, um so viel Schwachsinn in der Klima- und Energiepolitik zu verzapfen ?
    Herzliche Grüße von Heinz Draheim

  12. @ Michael Clemens #3

    Sehr geehrter Herr Clemens,

    sind Ihnen die Kirchhoffschen Gesetze geläufig?

    Wenn Ja, wissen Sie, daß Sie Falschaussagen tätigen;

    Wenn Nein, dann sollten Sie sich in diesem Bereich der Physik umgehend weiterbilden.

  13. Danke Herr Dr. Keil für Ihre Artikel. Ihrem Nachruf schliesse ich mich an. Die Zipfelmützenträger müssen erst mit heruntergelassener Hose bei einem Wintersturm draußen stehen, ehe sie merken werden was sie anrichteten.

  14. Werter Herr Keil,

    wenn Sie schreiben, „dass die nach EEG produzierten Strommengen vorrangig – und das heißt restlos – gegen die gesetzlich festgelegte Vergütung anzukaufen.“ sind, ist das nicht ganz richtig.

    Im EEE 2009 hat sich die Öko-Branche da Naturstromprivileg geschaffen. Hier kann man 50 % EEG-Strom mit 50 % Graustrom mixen. Die Gesamtmenge ist dann von der EEG-Umlage (3,53 ct/kWh) befreit. Das ist das Geschäftsmodell z.B. der Naturstrom AG und sichert aktuell prächtige Renditen durch Vermarktung relativ niedrig vergüteter EEG-Mengen (Grubengas, alte Biomasseanlagen etc.) Im Ergebnis erhöht sich aber die EEG-Umlage für die verbleibende Menge und die übrigen Stromkunden und wird natürlich keine kWh Ökostrom mehr erzeugt.

    Außerhalb des EEG gibt es in Deutschland nur knapp 20 TWh/a (ca. 3%) Wasserkraftstrom, der überwiegend von den großen Vier vermarktet werden dürfte.

    Die physikalische Lieferung von Wasserkraftstrom aus Norwegen ist aufgrund fehlender Übertragungskapazitäten praktisch nicht möglich. Diese Mengen können aber mit RECS-Zertifikaten (Ablasshandel) zu Ökostrom veredelt werden.

    Sehr beliebt ist die Lieferung vom österreichischen Wasserkraftstrom. Dass sind in der Regel nur Tauschgeschäfte, zumal Ösiland Nettoimporteur ist. Geschlossen werden hier meist zwei Lieferverträge zwischen deutschen und österreichischen Lieferanten über eine identische Bandlieferung in einen Bilanzkreis. Im Ergebnis haben dann z.B. die SW München mit 25 % Beteiligung am KKW ISAR 2 im Strommix einen ideologisch korrekten sehr hohen Anteil an Wasserkraft und garantiert 0 % Kernkraft
    http://tinyurl.com/6zhyodz

    So schön ist die heile Ökowelt. Praktisch könnte man auf diesen Wegen ganz Deutschland zu marginalen Kosten zu 100% mit Ökostrom versorgen und bräuchte hierzu keine Windmühlen oder Biogasanlagen etc. zu errichten oder Kernkraftwerke abzuschalten

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Clemens

  15. Hallo Herr Burowski,

    wir könnten die Anbieter zwingen, den Strom je nach Herstellung farblich zu kennzeichnen und die Netzbetreiber zur Entwicklung von Filtern vor dem Zähler anhalten, damit nur der Grüne Strom durchfließt.

    Für alle andere Leser: Ist nicht toternst gemeint.

    An Herrn Keil meinen besonderen Dank für den Beitrag.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Georgiew

  16. Werter Herr Keil,

    #1: „Daß der Kunde den vom Anbieter gekauften Wasserkraftstrom komplett erhält, ist schon physikalisch unmöglich. Ebenfalls unmöglich ist aber sogar, daß durch diesen Kauf der gläubige Ökostromkunde oder auch irgendein anderer Stromkunde auch nur eine Winzigkeit mehr regenerativen Strom an seiner Steckdose ankommen sieht.
    Das verhindert nämlich das Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG).“
    #1: „Ebenso unmöglich ist es, daß der Ökostromkunde „selbst bestimmt, welcher Strom für ihn persönlich produziert wird.“ Er bekommt wie alle anderen Verbraucher, die nichts extra bezahlen, z.Zt. knapp 20% Ökostrom – und kein bißchen mehr.“

    Ich bin da eher der Meinung, dass der Stromkunde den Strom vom leitungslängenmäßig nächstliegenden Stromgenerator bekommt, solange dieser die Energienachfrage des Stromkunden befriedigen kann, anderenfalls kommt dann wieder der weiter nächstliegende Stromgenerator als Lieferant infrage usw.. Man kommt keinen irgendwie gearteten Strommix bzw. der Strommix ergibt sich aus der Topologie des Stromnetzes und der Generatoren im Umfeld des Stromkunden. Anderenfalls mußte ich die Grundlagen der E-Technik, Kirchhoffsche Gesetze (Stromteiler) und die Feldtheorie infrage stellen.

    Gruß Holger Burowski

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