Wir sind in brennender Sorge … um unser Land

Brennendes Windrad bei Scholen

ein Gastkommentar von Werner J. Graf
Nach Art. 20 sind die Staatssäulen im Grundgesetz so definiert: Demokratie – Rechtsstaat – Sozialstaat – Födera-lismus.
Im Zusammenhang mit dem EEG, den besonderen Regelungen im Baurecht (Art. 35) und anderen gesetzlichen Regularien und den Verhaltensweisen der Vertreter der Windkraftlobby oder von Politikern und Verwaltungsfach-leuten in der Praxis sind diese Staatssäulen ganz, teilweise oder in bestimmten Teilaspekten in Gefahr bzw. be-sitzen nicht mehr ihre volle vom Grundgesetz her garantierte Gültigkeit. Unser Land, unser Staatswesen sind deswegen gefährdet.

Dies betrifft vor allem: Das Allgemeinwohl, die Demokratie, die Menschenwürde und die Meinungsfreiheit, den Sozialstaat und den Rechtsstaat in seiner Grundstruktur, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Geschäftsbereichs der Windkraftprofiteure, den Rechtsstaat als Bürgerschutz und das Gewaltenteilungsprinzip bzw. den Föderalismus.

Absolut unerträgliche Wohn- und Lebensumstände der Anwohner von so genannten Windparks und Monsterwindrädern: Unerträgliche Qualen und Leiden der Windrad-Anwohner; gesundheitliche Schäden, wirtschaftliche Schäden für die Anwohner, welche nicht mehr als pure Bagatelle hinnehmbar sind. Landschafts- und Naturzerstörung in einem exzessivem, noch nie da gewesenen und nahezu irreversiblen Ausmaß. Volkswirtschaftliche Schäden durch einseitige Kaufkraftabschöpfung und Verteuerung der Produktion. Finanzierung und Erforschung von sicheren, alternativen und auf dem neusten Stand der Technik befindlichen alternativen Stromversorgungsmöglichkeiten. Dieser Gesichtspunkt blieb mindestens über 15 Jahre auf der Strecke. Eine Orientierung am Allgemeinwohlinteresse sieht jedenfalls völlig anders aus. Erst recht können viele auch nicht die Gefahren für unsere freiheitliche Demokratie und den Rechtsstaat erkennen, wenn das Profitstreben einzelner zum Allgemeinwohl erklärt wird. Damit ist auch das Niederlassungsrecht eingeschränkt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in erheblichem Ausmaß verletzt. Außerdem wird durch die EEG-Umlage und deren Modalitäten und das konkrete Verhalten der Windkraftprofiteure das Menschenrecht auf die Möglichkeit zur Führung eines menschenwürdigen Lebens eklatant in Frage gestellt.

Meinungsfreiheit: Wenn die Medien ihrer Kontrollfunktion nicht mehr nachkommen und sich zu einem Propagandainstrument der Windkraftlobby umfunktionieren lassen, wenn der Staatsbürger Angst hat, seine freie Meinung zu äußern, sind hier zwei wichtige Grundrechte in Frage gestellt.

Ganze Landstriche unter der Knute der Windkraftgeschäftemacher, Korruption und Rechtsbeugung durch Bürgermeister und Gemeinderäte einerseits, Bürgermeister und Kommunalparlamentsvertreter, die andererseits dem massiven Auftreten der Vertreter der Windkraftprofiteure hilflos ausgeliefert sind, eine Lobbyarbeit in den regionalen und bundesweiten Parlamenten, die es so in diesem Ausmaß in der BRD bisher noch nicht gab:  Alle diese angeführten Gesichtspunkte schränken den Rechtsstaat grundstrukturell ein oder stellen ihn damit gänzlich in Frage.

Die meisten Geschäftspraktiken der Windkraftprofiteure sind hinterfragen: Seriöse und einigermaßen an ethischen Grundwerten orientierte Geschäftspraktiken sehen jedenfalls anders aus.

Die Undurchschaubarkeit der gesetzlichen Bestimmungen, die es "normalen" Bürgern unmöglich macht gerichtlich Erfolge zu erzielen, wertlose Gutachten, die von den Windkraftprofiteuren selber in Auftrag gegeben und bezahlt werden, stellen den Rechtsstaat in seiner Grundfunktion als Bürgerschutz in Frage.

Es war innerhalb des fünfzehnjährigem exzessivem Ausbaus der Windkraft immer wieder festzustellen, dass zwar einerseits viele Landratsämter mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegenüber "renitenten" Gemeinden schnell bei der Hand waren, andererseits aber diese Landratsämter im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren selber recht lasch bei der Überprüfung von Genehmigungsvoraussetzungen agierten.

So kann es nicht weiter gehen, wenn Menschenrechte, die Freiheit, die Demokratie, der Rechtsstaat und das Gewaltenteilungsprinzip verletzt bzw. in Frage gestellt werden und gefährdet sind durch den mittlerweile eingetretenen Wildwuchs an Macht, Arroganz und Einflussmöglichkeiten auf Seiten der Windkraftprofiteure.

Wenn aber die Zielsetzung so weit auseinanderklafft zur praktischen Umsetzung: pures Chaos – Wildweststrukturen – und ein möglicher Erfolg überhaupt nicht, auch nur ansatzweise, absehbar ist, aber andererseits derart hohe Opfer/Kosten verursachen und wichtige Verfassungsprinzipien in Frage gestellt werden, dann ist dieses Vorhaben "Energiewende" in seiner praktischen Durchführung nicht nur fragwürdig, sondern auch verwerflich … und letztlich – staatsschädigend.

Die unermessliche Gier der Windkraftgeschäftemacher erschüttert jedenfalls, unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und unseren Staat in seinen verfassungsmäßigen Grundfesten.

Dies ist eine Textzusammenfassung. Der vollständige Text kann gelesen werden unter: goo.gl/9fl50H

image_pdfimage_print

18 Kommentare

  1. #7:Frau P. Egberts, wenn im Kohlebergbau, der wichtigste Motor des Wirtschaftswunders in der Nachkriegszeit, auch für Nachbarländer (Montanunion, nicht vergessen) „Jahrhunderte-Schäden“ (richtig!) verursacht wurden,
    ist das für Sie ein Grund, das nun mit den Riesenwindmühlen, die aber die Wirtschaft ruinieren, zu wiederholen???

    mfG

  2. #7
    Sehr geehrte Frau P. Egberts,
    Ihre Meinungsäußerung, u.a. „nicht einen einzigen konkreten Beweis, alles nur Vermutungen und maßlose Übertreibungen“ nehme ich gern zur Kenntnis, aber mit vollem Widerspruch. Alle angeblichen Defizite finden Sie hier im EIKE-Potal (auf dem Sie sich geäußert haben) ausführlich besprochen, alle meist mehrfach unter speziellen Gesichtspunkten. Außerdem wurde hier zur Teilnahme der Leser an den Energiedialogen des Bundeswirtschafsministeriums in sachbezogener Weise aufgerufen, sodaß hier auch die Positionen der EIKE-Leser, die das BMWI mit Registriernummern versehen und veröffentlicht hat, berücksichtigungsfähig sind. In diesem Sinne hier ein von mir frei ausgewählter Auszug aus der Stellungnahme von Dr. med. Christian R. an Minister Siegmar Gabriel vom 27.8.2015 zum Leiden der WKA-Anwohner:
    Registriercode des BMWI vom 27.8.2015: 150724-christian-r
    Zitat „… Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,
    …WKA können maximal 40% der Windenergie in Strom umwandeln, ein beträchtlicher Teil wird hingegen in Schallwellen verwandelt. Und diese treffen Anwohner mit voller Wucht. Auf Grund völlig veralteter, absolut ungenügender DIN und ISO Normen sind die üblichen Schallgutachten mangelhaft berechnet, die tatsächlichen Lärmwerte liegen im Bereich der Mindestabstände von z.B. 400 oder 800, aber auch 1000m deutlich über den zulässigen und erträglichen Werten. Zudem liegen die für WKA typischen niederen, unhörbaren, aber dennoch wirksamen Frequenzen (Infraschall) unter 6 Hz und werden laut deutschen Normvorschriften zur Sicherheit erst gar nicht erfasst! Dies alles nachzuweisen ist für Betroffene leider schwierig, da es keine offiziellen Langzeitmessungen gibt (warum wohl?). Um Anwohner zu schützen, bräuchte man aber genau dies, auch und vor allem in den Innenräumen, da niederfrequenter und insbesondere sog. Infraschall (unter 20 Hz) durch Überlagerungseffekte mit (durch das Erdreich weitergeleitetem) Körperschall sowie Reflexionen dort sogar verstärkt wird. Ceranna et al. konnten in der BGR-Studie (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) von 2004 „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“ zeigen, dass die Reichweite von Infraschall einer einzelnen Windkraftanlage in der Ebene bei 25 km liegt. Gerade auch für die besonders niedrigen Frequenzen von 1,2 – 1,6 Hz (mit Wellenlängen von ca. 220 bis 280m!) finden sich selbst in 3-4 km Entfernung Schalldruckpegel nicht nur über dem Hintergrundrauschen (grauer Balken), sondern auch deutlich über 60 dB, der Wahrnehmungsschwelle (für Infraschall) der äußeren Haarzellen der Cochlea (Gehörschnecke). Diese wiederum sind mit neurologischen Zentren für Alarmbereitschaft verbunden. So wundert es nicht, dass wissenschaftliche internationale Studien einen Zusammenhang von WKA-Emissionen und Symptomen chronischer Stresserkrankung bei nahen Anwohnern belegen, mit möglichen Spätfolgen wie Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt / Schlaganfall) sowie Krebs (über eine Schwächung des Immunsystems)…“

    Was die Ängste der Staatsbürger, auch meine, durch die Rechtswidrigkeiten des Erneuerbare Energien Gesetzes betrifft, teile ich konkrete Sachverhalte mit, wobei Sie selbstverständlich die folgenden Quellen vollständig berücksichtigen müssen. Auch dies nur als Beispiel gegen Ihre Behauptung „alles nur Vermutungen und maßlose Übertreibungen“. Für das Gewinnemachen mit dem haushaltsuntauglichem Rohprodukt Flatterstrom, sodaß sogar mit jedem mehr davon automatisch per EEG auch die Strompreise für die Allgemeinheit ungehindert unlimitiert steigen, halte ich nichts. Das unverzichtbare teure Glätten des Flatterstroms zu Lasten allein der kleinen, nicht umlagebefreiten Stromkunden ist im EEG eindeutig geregelt, obgleich es ausschließlich im Interesse der Flatterstromeinspeiser erfolgt. Ich frage, warum überhaupt Erneuerbare noch förderwürdig sind, wo doch laut schriftlichem Statement der Ministerin Frau Dr. Barbara Hendricks vom 26.05.2015 feststehen würde: „Dass die erneuerbaren Energien schon heute kostengünstig und konkurrenzfähig sind, haben sie unter Beweis gestellt“. Daß sich somit die Förderei zu Lasten der Stromkunden in Gewinne überführen lässt, ist eine Schmarotzerei und beschädigt andere Unternehmen. Im Rechtsgutachten der Humboldt-Universität vom 17.6.2016 (Pressemitteilung) wird ausgeführt „Der Gesetzgeber gibt also die Art der Produkte (Grün-Strom) und die darauf bezogene Nachfragepflicht gesetzlich vor. Das aber ist keine Preisregelung sondern staatlich initiierter Mittelfluss, der den Markt für Grünstromanlagen entstehen lässt und ihn zugleich auf den Schultern aller Letztverbraucher, d.h. der Allgemeinheit, gegenfinanziert.“ Dieses „derzeitige EEG-System ist verfassungswidrig“. Es „müsste eine Amortisationsklausel eingeführt werden, um zu vermeiden, dass EEG-Anlagen auch dann noch finanziell gefördert werden, wenn sie längst amortisiert sind“. „Außerdem darf eine Förderung nicht mehr erfolgen, wenn die Erzeugung längst marktfähig möglich ist.“ „Das Fördersystem müsste außerdem dem Grundsatz der Rechtssicherheit entsprechen, also für alle Beteiligten und Betroffenen klar, bestimmt und vorhersehbar sein. Diesen Anforderungen genügt das EEG 2014 nicht.“ EIKE (http://tinyurl.com/hmhoyv3). Gleichzeitig verweise ich auf das Gutachten zum EEG von Dr. Trutz Graf Kerssenbrock. EIKE (http://tinyurl.com/hwfeqr2).

  3. #12 Karl
    Mit der Treffsicherheit bezüglich Begriffs-Definitionen durch Juristen wäre ich vorsichtig. Das EEG ist weder sozial noch kann es Kennzeichen eines Sozialstaates sein. In diesem Fall benimmt sich der soziale Staat aber als Langfinger, in dem er ungerechtfertigt in unsere Taschen greift. Vielen sozial Schwachen wurde deshalb der Strom schon gesperrt, weil er durch das EEG so extrem teuer geworden ist !

  4. „Gibt es denn keine Verfassungsrechtler, die rechtliche Möglichkeiten sehen, wie man sich als Bürger gegen diese staatlichen Eingriffe wehren kann?“
    Sie wissen doch, daß die 16 obersten Richter von der Politik „handverlesen“ werden. Wie können Sie erwarten, daß die sich gegen die Politik stellen?
    Erwarten Sie von einem ex-CDU-MP, der nach Karlsruhe „berufen“ wurde, daß er gegen die Politik seiner Kanzlerin votieren wird?

  5. Frage an die Runde der EEG-Kritiker
    Im Rahmen der vielfältigen staatlichen Interventionen in den bundesdeutschen Energiemarkt ist es zu zahlreichen Maßnahmen gekommen, die unmittelbar oder mittelbar in grundgesetzlich geschützte Individualrechte eingreifen.
    Wenn etwa die Stilllegung von Kraftwerken durch den Gesetzgeber angeordnet wird, müssen Entschädigungen geleistet werden. Wenn der Geschädigte die Entschädigungsansprüche nicht geltend macht, ist das seine Sache. Er muss sich vor seinen Kapitalgebern rechtfertigen.
    Wenn Energieangebotsformen mit staatlichen Prioritäten (Einspeisevorrang für erneuerbare Energie) gesetzlich sanktioniert werden, dann müssen die benachteiligten Akteure ebenfalls entschädigt werden.
    Wenn durch die gesamte Konstruktion des EEG die Sicherheit der Energieversorgung in einer Weise in Frage gestellt wird, dass massenhaft in grundgesetzlich geschützte Individualrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum etc.) beispielsweise durch systembedingt mögliche Havarien (Netzausfälle, Überspannungen, Frequenzstörungen und dergleichen mehr) eingegriffen wird, dann müssen eigentlich geeignete staatliche Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor unterschiedlichen Eingriffen in private Rechte zur öffentlichen Pflicht werden.
    Dazu gibt es hinreichend durchdachte und begründete Szenarien von großflächigen Blackouts, wie sie etwa in Stellungnahmen der Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages ausführlich dargelegt worden sind. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass Blackouts des Energiesystems oft mit zum Teil gravierenden Eingriffen und Verletzungen privater Rechte verbunden sind.
    Gibt es denn keine Verfassungsrechtler, die rechtliche Möglichkeiten sehen, wie man sich als Bürger gegen diese staatlichen Eingriffe wehren kann?

  6. Im Grundgesetz heißt es, die BRD sei ein „sozialer Staat“; nicht von einem „Sozialstaat“ ist die Rede! Der Unterschied zwischen einem sozialen Staat und einem Sozialstaat ist nach dem Juristen Gebauer etwa derselbe wie der zwischen einem langen Finger und einem Langfinger. Bitte bedenken und beachten!

  7. Ich bin schon lang der Meinung, dass das EEG Grundgesetz-widrig ist, da ich vom dem sog. Rechtsstaat BRD gezwungen werde, dem Solar- oder WKW-Investor über die Stromrechnung Geld zu geben, damit er sich dumm und dämlich verdient. Eine Förderung angeblich innovativer Ziele kann nach meiner Kenntnis der Rechtslage nur mit Steuergeldern erfolgen. Aber ich bin kein Jurist. Hat EIKE denn keinen Juristen, der sich der Sache mal annehmen könnte ?
    Weiter könnte man inzwischen belegen, dass die WKW die Umwelt und die Menshcen schädigen. Dazu gibt es unzeählige Literatur. Schon das sollte ausreichen, die WKW zu stoppen. Wo bleibt da die Fürsorgepflicht der BRD gegenüber den Staatsangehörigen ? Dar an Art 20 GG erinnern:
    Art. 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Der Absatz 3 wird von unserer unseligen und sturen Kanzlerin nicht mehr beachtet. Damit wird der Absatz 4 zur Pflicht !

  8. #7Egberts

    “ Das war beim Kohleabbau im Ruhrgebiet ganz anders, oder???? Luftverschmutzung, Lärm, Staubemissionen, Fördertürme, Bergschäden, Jahrhundertkosten…um nur mal ein paar Stichworte zu nennen.“
    Die Kohleförderung war wertschöpfend und die Grundlage für den deutschen Wohlstand. Die Gefahren der Luftverschmutzung ( als der Pott noch kochte war diese gewaltig, ich komme von dort!) wurden erkannt und beseitigt, gleiches gilt für den Lärm. Und jetzt zu den Windmühlen:
    Keine Wertschöpfung, Resourcenverschwendung, Lärm, tote Vögel, kranke Anwohner …. und Ewigkeítskosten durch die Beseitigung der Betonfundamente!
    Noch was?

  9. „Seriöse und einigermaßen an ethischen Grundwerten orientierte Geschäftspraktiken sehen jedenfalls anders aus.“

    Ideologien erlauben alles, auch und insbesondere Verbrechen, wie die Geschichte der Vergangenheit und der Gegenwart zeigt. Menschen, die der „Ethik“ besonders verpflichtet haben (Ärzte, Priester und Richter) haben in der Vergangenheit sich ohne Skrupel am Massenmord beteiligt, entweder als Täter oder Helfer.

  10. Toller Artikel, er enthält nich einen einzigen konkreten Beweis, alles nur Vermutungen und maßlose Übertreibungen.
    „…wenn der Staatsbürger Angst hat, seine freie Meinung zu äußern…“ wo das den? In Deutschland? Bei EIKE jedenfalls nicht hier werden nach wie vor die Krudesten Meinungen vertreten, gepöbelt und beleidigt das sich die Balken biegen. Die ‚…einigermaßen an ethischen Grundwerten orientierte Geschäftspraktiken…‘ findet man ja Gottseidank bei den anderen Wirtschaftlichen Teilnehmern (z.B. Banken, Pharmakonzerne, Monsanto etc.) nicht wahr?
    „Unerträgliche Qualen und Leiden der Windrad-Anwohner; gesundheitliche Schäden, wirtschaftliche Schäden für die Anwohner, welche nicht mehr als pure Bagatelle hinnehmbar sind.“ Das war beim Kohleabbau im Ruhrgebiet ganz anders, oder???? Luftverschmutzung, Lärm, Staubemissionen, Fördertürme, Bergschäden, Jahrhundertkosten…um nur mal ein paar Stichworte zu nennen.
    Wie gesagt bleibt der ganze Text auch nur einen einzigen Beweis schuldig…

  11. #2
    Lieber Herr Ehlig, wenn Sie meinen, das Thema habe nichts mit dem „real existierenden Sozialismus“ zu tun, dann lesen Sie bitte erstmal, was ein Kenner dazu schreibt: BAADER: Kreide für den Wolf. Sie werden sich wundern.
    H. Liesegang

  12. #4: MäcPommes – super! Ich musste einen Moment nachdenken, ungefähr 0,16 Sekunden (für mich eine halbe Ewigkeit), um zu verstehen, was Sie meinten.

  13. „Die gesetzliche Verankerung der Ökodiktatur ist nicht mehr weit weg.“
    MäcPommes hat doch das Ende des Systems eingeläutet. Dann kommt Berlin und dann kommt NRW. Bei den Berlinern weiß man nicht so genau, was die wollen. Die waren schon immer unberechenbar und haben Diktatoren schon immer gerne zugejubelt … .

  14. Zum Themenkomplex “ Klimawandel…Allgemeinwohl…Sozialstaat usw.” scheint mir eine Erlaeuterung aus “Working Group III, Contribution to the AR5, Kapitel 3, Seite 223, Graph Figure 3.1.” angebracht. Vielleicht ist das bei einigen und manchen Zeitgenossen noch nicht so richtig angekommen:

    “…der Wertbeitrag einer wohlhabenen Person traegt mehr zur allgemeinen Sozialhilfe bei, wenn diese Person schlechter gestellt wird. Das Motto lautet daher: Prioriaet sollten die schlechter gestellteren erhalten. Denn dies bedeutet insgesamt eine Steigerung des Wohlbefindens und ist somit wertvoller fuer die Allgemeinheit. Bei Beurteilungen zum Klimawandel werden daher die Interessen der aermeren Menschen und aermeren Laender relativ mehr Bedeutung zugemessen.”

    Also Gleichheit fuer alle, dieses Mal offensichtlich fuer 195 Staaten weltweit.
    Die Chinesen sind besonders dankbar, mit 818% Zuwachs der CO2-Emissionen im Strassenverkehr 1990-2012, Tendenz steigend. In der EU 8.6%, Tendenz fallend. In nur 3 Wochen stoest China durch die Nutzung fossiler Brennstoffe etwa genauso viel aus wie der gesamte EU PKW Verkehr im Jahr.

    Wir werden in Deutschland zwar nie bei den politischen Klimazielen ankommen, aber bekanntlich faengt der laengste Marsch mit dem ersten Schritt an. Ich habe 10 Jahre in einer chinesischen Chemiefabrik gearbeitet, und meinen Kulturschock schon ueberlebt. Deutschland liegt weltweit bei 2,4% CO2-Verursacherpotential. Und Rang 18 beim GDP/PPP. Bei den GHG Emission Intensitaeten auf Platz 8 und 16. Da kann man schon mal’ nachdenken, wer wen unterstuezen will oder soll. Ich unterstuezte sowas jedenfalls nicht.

  15. @#1
    Die Energieverschwendewende hat nichts mit dem real existierten Sozialismus zu tun, da es dabei um sehr viel Geld geht.
    Hier muss schon mal das Parasitäre des Kapitalismus herhalten.
    Das mit dem Verjagen sehe ich aber auch so.

  16. M.E. wäre es für Deutschland am besten, die sog. „Energiewende“ unverzüglich zu beenden und Mutti und die Ökofanatiker in allen Parteien auf legalem Wege dahin zu jagen, wo sie m.E. hingehören: als erschreckendes Beispiel für die Wiederauferstehung von Kommunismus und Sozialismus in die künftigen Geschichtsbücher.

    Die gesetzliche Verankerung der Ökodiktatur ist nicht mehr weit weg.

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Kontakt"

*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.