Nachbarschaftsstreit: E-Autofahrer drücken Anwohnern eigene Kosten auf

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von AR Göhring

Elektroauto-Fahrer in besseren Wohngegenden wollen ihr Vehikel gern bequem in der eigenen Garage aufladen und sich nicht mit anderen um die meist raren Plätze streiten müssen. Aber auch die eigene Ladesäule führt zu Zank: Häufig müssen Nachbarn Tausende Euros zahlen, damit die Herrschaften nebenan das Klima schützen können.

Erfahrene Anlageberater warnen: Wohneigentum ist heutzutage keine verläßliche Altersvorsorge mehr. Nicht nur die immer höheren Abgaben und Steuern, die zunehmend nur der Alimentierung akademischer Kostgänger und ihrer instrumentalisierten Gruppen dienen, sondern auch „Verbesserungsmaßnahmen“ der Straße oder der Nachbarhäuser können derart teuer werden, daß Rentner ihr Häuschen oder ihre Wohnung verkaufen müssen, weil sie nicht genug Geld haben. Und dabei geht es häufig nur um Verschönerung, die ein ästhetisch anspruchsvoller Nachbar mit Kontakten zum Stadtrat auf Kosten aller Anwohner durchsetzen will.

Wegen der angeblich grünen Politik der Bundesregierung und der Promovierung „klimaschonender“ E-Autos kommen nun auf Häuslebesitzer weitere Überraschungen zu. Nicht nur müssen alte Ölheizungen durch „Erneuerbare“ Quellen und Gasaggregate für Zehntausende Euros ersetzt werden; nun können auch noch selbsternannte Klimaretter die Kosten des eigenen Elektro-Luxusautos auf die Nachbarn abwälzen. Von der allgemeinen Quersubventionierung abgesehen, die z.B. Elon Musk via Klimazerftifikate zum Milliardär gemacht hat, müssen Eigenheimbesitzer nun auch noch die Kosten für die Ladesäulen von Nachbarn mittragen. Das Problem scheint schon so groß geworden zu sein, daß sogar die ARD es in Beiträgen aufgreift.

Der SWR zeigte vor kurzem ein Video, das einen Nachbarschaftsstreit im Hunsrück dokumentiert. Ein örtlicher Wirt und Hotelier will eine Ladesäule für Gäste errichten. Ob ein Dorfhotel im Hunsrück so viele reiche Gäste mit E-Auto hat, ist fraglich; aber wenn mal einer kommt, nutzt er wegen der geringen Ladekapazität natürlich jede sich bietende Gelegenheit und Wartezeit, um Reichweite zu gewinnen.

Weil die bestehende Infrastruktur nicht ausreicht, muß der Hotelier die Straße für eine bessere Leitung aufreißen lassen. Womit er sich prompt bei den Nachbarn unbeliebt macht, weil die zum Beispiel 1.500 Euro berappen sollen. Bodenständige Dorfbewohner sind mit den Vorstellungen von akademischen Großstädtern meist nicht zu beeindrucken, weswegen der Wirt, der ja nur mehr zahlende Gäste aus der Metropole anlocken will, mit seinem „Fortschritt“-Argument auf Granit beißt.

Er versucht es unverschämterweise auch noch damit, daß der Wert der Nachbarhäuser sich durch die neue Leitung erhöhen würde. Das ist aber erstens nur theoretisch der Fall, wenn jemand verkaufen will und genügend finanzstarke Interessenten hat. Und zweitens kann kein Bürger zwingen, den Wert des eigenen Besitzes zu erhöhen. Was würde unser Hotelier wohl sagen, wenn die Nachbarn versuchen würden, ihm eine Sanierungsmaßnahme aufzudrücken, zum Beispiel eine Neuverputzung seines Hauses, weil die Farbe den anderen nicht gefällt?

Insofern ist eine Nachbarin auch erbost und meint:

Ich werde teuer bestraft und du wirst gefördert vom Staat.

Der Wirt antwortet taktisch, in dem er sein egoistisches Interesse hinter moralischer Allgemeinnützigkeit verbirgt:

Weil du deinen Diesel weiterfahren möchtest, verhinderst du sozusagen anderen den Fortschritt.

Wie stehen die Chancen für die „Fortschrittsverweigerer“? Ein Anwalt des Stromlieferers schätzt sie als gering ein, da nach aller Erfahrung Klagen gegen grüne Interessen von der Justiz abgewiesen werden. Wa auch nicht verwunderlich ist, weil der Staat zunehmend den Interessen bestimmter Gruppen dient, die mit den zeitgeistigen Top-Themen wie „Klima“ oder „Migration“ enorme Mittel in die eigene Tasche umverteilen können.

Kläger gegen E-Mobilität oder Windrad-Wälder können aber meist ein Moratorium erwirken, was heißt, daß die Schnorrer ihre finanziellen Interessen nicht so schnell gegen die Mehrheit durchsetzen können, was viele Projekte schon wieder unattraktiv werden läßt. Seit 2019, dem Gretajahr ausgerechnet, kommen in Deutschland netto so keine Windräder hinzu, weil die Dorfbewohner und Naturschützer vor Ort die Betreiber mit Sammelklagen überziehen. Jahrelange Gerichtsverfahren können vor allem kleine Profiteure, die einen teuren Anwalt alleine anheuern müssen, effizient frustrieren. Die ökogeschädigten Anwohner im Ort hingegen können sich zusammentun, und müssen einen Juristen nur anteilig bezahlen.

 

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19 Kommentare

  1. „Seit 2019, dem Gretajahr ausgerechnet, kommen in Deutschland netto so keine Windräder hinzu, weil die Dorfbewohner und Naturschützer vor Ort die Betreiber mit Sammelklagen überziehen“. Das ist seit August letzten Jahres vorbei. Da wurde im Bundestag mit den Stimmen aller Parteien – mit Ausnahme der AfD – das „Investitions-Beschleunigungs-Gesetz“ durchgewunken. Dieses Gesetz besagt, dass Anwohner und  Bürgerinitiativen keinen Einfluß mehr darauf haben, dass in ihrer Nähe ein Windmühlenpark errichtet wird. Einsprüche gegen den Bau haben keine aufschiebende Wirkung mehr, das heißt, dass ein Windmühlenbaron sofort die Bagger und Betonpumpen bestellen kann, sobald ihm die Genehmigung eines gut geschmierten Gemeinde- oder Stadtrates vorliegt. Eine Klagemöglichkeit gegen dies quasi-Enteignung eines Hausbesitzers wurde von unserer Regierung in weiser Voraussicht auch gekappt: Klagen gegen die Errichtung von Windmühlen können nur noch vor dem Oberlandesgericht geführt werden, und das hat seine Tücken. Der betrogene Hausbesitzer benötigt einen Anwalt mit spezieller Zulassung, die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Prozessen am Oberlandesgericht  nicht und es gibt keine Revisionsmöglichkeit. Bei einem für den Kläger negativen Urteil muss er nicht nur die totale Entwertung seines Eigentums hinnehmen, sondern bleibt auch noch auf den -erheblichen- Kosten des Verfahrens sitzen. Wer würde schon ein solches Risiko eingehen? Noch gilt ja ein Abstandsgebot von Windmühlen zu Siedlungen, aber Annalena Baerbock (das ist die mit den Kobolden im Akku, die auch Windmühlenstrom in der Stromleitung speichern will) agitiert schon in der Richtung, dass die Abstandsregelung aufgehoben werden soll. Wenn sie erst mit Angelas Segen Bundeskanzlerin ist, wird sie das sicher durchdrücken. Mit der neuen Novelle des EEG wollte der Bundestag den Windmühlenbau auch in Naturschutzgebieten ermöglichen (“ Windmühlen sind ein Objekt der nationalen Sicherheit“ !!!), was aber von der AfD in letzter Sekunde verhindert wurde. Wie lange noch?  

  2. Oh Gott, was ist denn das für ein Freileitungsverhau in dem Nest? Ist das überhaupt noch zulässig? Die Leute soll’n froh sein, dass die Kabel unter die Erde kommen. Bestimmt haben die auch noch alle analoge Telefone mit Wählscheibe. Ich würde anstelle des Wirts den Laden schließen und in der zivilisierten Welt von vorn anfangen.

  3. Die Merschbacher Häuser werden über Freiluftleitungen mit Strom versorgt, die irgendwann ohnehin unter die Erde verlegt werden.Jetzt wurden drei Ladesäulen zu 22 Kilowatt bei Energieversorger Westnetz beantragt.Das jetzt die Freiluftleitungen der rund 70 Einwohner zählenden Dorf durch Erdkabel ersetzt werden ist ja klar.Die Freiluftleitungen wurden bei uns bereits vor über 20 Jahren abgebaut und in die Erde verlegt.Diese Kosten trägt Westnetz in Merschbach, Freiluftleitungen in die Erde zu verlegt, dass ist für die Hassbesitzer kostenlos.Müssen die Hausbesitzer in ihrem Haus was umbauen sind das deren Kosten ist ja auch deren Haus. 

  4. >> Die ökogeschädigten Anwohner im Ort hingegen können sich zusammentun, und müssen einen Juristen nur anteilig bezahlen.<<Für die Änderung der Straßen und anderen der Allgemeinheit dienenden Änderungen sind die „Gemeinden“ zuständig. Für die den privaten Interessen dienden Änderungen ist der private Interessent zuständig. Wer also „Elektrotankstellen“ für seine Gäste schaffen will, der muß das schon selbst bezahlen.Nur sind Elektrovehikel Quatsch. Wo kann man die denn auf öffentlichem Grund mit Strom versorgen? Im Juli 2020 gab es in Hamburg gerade mal 1000 Stellen, wo man so ein Blödsinnsauto mit Strom versorgen konnte. Aufladedauer ca. 4 Stunden. Wer also um 1900 Uhr anfängt muß um 23 Uhr das Ding wegparken. Und wohin dann? Nachts gibt es keine freien Parkplätze mehr, jedenfalls nicht in meiner Gegend.

    • Kam gerade an nem Elektrodingsbums für die Blödsinnfahrzeuge vorbei. Nutzungsdauer zwischen 6 und 20 Uhr maximal 60 Minuten. Nur weiß ich nicht, weshalb man da parken soll. Die nächsten Einkaufsläden sind mindestens 200m weit weg.

  5. Wenn unsere physikalisch und technologisch völlig ungebildeten Politiker weiter unsere elektrische Energieversorgung in ihrer grenzenlosen Dummheit zerstören, werden wir die Ruprecht Polenz’sche ERDERHITZUNG dringen brauchen, damit es uns im Winter nicht zu kalt wird. —–Was kann ein Politiker: Er entscheidet sich in seinem jungen Leben, welche Art Parteibuch er sich unter den Arm klemmt. Dann lernt er, wie er sich bei Jugendveranstaltungen sprachlich durchsetzen kann, er übt vor allen Dingen Polemik und Denunziation von Mitbewerbern bei seiner auserkorenen Laufbahn. Dann legt er das Megaphon zur Seite und huldigt den Medien, was die Reichweite seiner mit Sprachakrobatik angereicherten Parolen verstärkt. Je höher er aufsteigt, desto mehr ist er mit dem Niederkämpfen seiner Postenstreiter beschäftigt. Am Ziel des Bundestagsabgeordneten angekommen, übt er sich in der Durchsetzung seiner Phantasien über sorgsam verklausulierte Gesetzesvorschläge. Bei Erklärungsnöten nimmt er z. B. „Kugeln Eis“ in seine Parolen auf. —–Was hat er auf diesem Weg über das gelernt, was das Leben der Bürger ausmacht, für deren Wohlergehen er einen Eid abgelegt hat? NICHTS! —— Das gilt auch für diejenigen mit der Endung *innen im Neusprech. –

    • @Peter Puschner, Prof. Dr.-Ing.

      Bedanken Sie sich beim dialektischen Materialismus. Wie man sät, so erntet man. Das ist sehr fair. Was kann man dagegen haben wollen?

      Das ist bereits lange vor der pol. Lügen-Aufklärung bekannt. Diese hat die Denkmethoden derart vereinfacht und das Lügen explizit erlaubt. Und die Gauner haben ja nix bewiesen, bis heute. Keine Beweise, sondern nur ein noch viel alberner Glaube, der noch verwegener ist, als der, den mal damals hochmütig kritisiert hat. Und schlimmer. Die Gauner arbeiten an den gleichen Zielen, wie die, die sie damals in deren Hybris kritisiert haben (vgl. blasphemischen Trans-Humanismus).

      Heute gilt: Du sollst lügen!! Wie man sät, so erntet man.

      Alles Karma. Die glauben nicht an eine einmalige Wiederauferstehung. Nein, die sind viel weiter. Karma bedeutet, Wiederauferstehung ohne Ende, so oft man braucht. Eine Art geistiges Perpetuum Mobile. Wissen braucht kein Mensch. Kann man anzapfen, bei Bedarf. Schuld, Eigenverantwortung gibt es nicht.

      Wird also schon alles gut werden. 😉

      • Wer MenschenRECHTE hat, hat auch MenschenPFLICHTEN,

        so war es jedenfalls noch im ausgehenden Mittelalter. Nur war es dort umgekehrt: „Wer Pflichten hatte, hatte auch Rechte“.

        • Nein, Menschenrechte bedingen keinerlei Menschenpflichten:
          Menschenrechte sind ausschließlich Abwehr-Rechte: sie schützen die 1. Freiheit, 2. körperliche Unversehrtheit und 3. das Privateigentum vor Übergriffen Dritter – etwa des Staates. Daraus erwachsen dem „Beschützten“ noch keinerlei Verpflichtungen.
          Ein Gemeinwesen hingegen kann von seine Mitgliedern auch Pflichten abverlangen, damit das Gemeinwesen funktioniert (Steuern, Wehrpflicht o.Ä.). Das hat aber nichts zu tun mit Menschen- bzw. Naturrechten.
          Und Anspruchs-Rechte, etwa auf Sozialhilfe, sind keine Menschenrechte, sondern in jedem Land frei verhandelbare soziale Vereinbarungen.

          • >>Menschenrechte bedingen keinerlei Menschenpflichten<<

            Doch, die Rechte sind juristisch auch mit Pflichten verbunden. Ein Blick in die ersten GG-Artikel mit den Ziffern 1 bis 20 beweist das.

  6. Bekanntlich muss ein Lügner immer weiter lügen, um die erste Lüge zu vertuschen. Entsprechend muss jemand, der schieren Unsinn treibt, immer weiter machen, damit er nicht auffliegt. So gibt es bekanntlich zwei Methoden, wie man eine Leuchte in eine Lampe dreht. Man steigt auf den Tisch und dreht die Leuchte oder man hält sie fest und dreht den Tisch. Hat man sich für die zweite Variante entschieden, so entstehen alle möglichen Probleme. Der Tisch muss geeignet sein. Man braucht Leute, die ihn anheben und drehen und zwar gleichzeitig und alle in die gleiche Richtung. Der Typ auf dem Tisch muss im Gleichgewicht bleiben. Alles sehr schwierig und nur von Experten zu bewältigen. In diesem Stil wird in Deutschland die Energieversorgung bewältigt. Es wird noch dauern, bis es damit zu Ende ist. Ich glaube, es war Tucholsky, der bemerkte, dass die Weltgeschichte genauso verläuft, wie sie sich der kleine Moritz vorstellt.

    • G. Ruchowski
      Bekanntlich muss ein Lügner immer weiter lügen, um die erste Lüge zu vertuschen.

      +

      Der SWR zeigte vor kurzem ein Video, das einen Nachbarschaftsstreit im Hunsrück dokumentiert.

      Und wo ist jetzt der Link, Quellenangabe der das bestätigt ?

  7. Tja, nicht nur das……diese Stromleitung ist nur ein Puzzleteil, denn auch der Verteilerkasten und unter Umsständen noch mehr, müssten ausgebaut werden.Denn, alle anderen können ja auch ein E-Mobil kaufen und an eben der Leitung laden.Also vielleicht wäre es sogar eine gute Taktik, den Faden nmicht abzulehnen sondern aufzunehmen …… und gleich einen Ausbau für alle zu verlangen.Das würden den Kostenanteil des Hoteliers allenfalls massiv erhöhen.Zudem, es müsste wohl sogar eine „Intelligente Ladetechnik“ installiert werden, denn wenn 10 plötzlich des Nachts laden…..wissen wir alle was passiert….(((-:Tja, intelligente Ladesäulen kosten serh viel……. da könen 1-2 Hundertausend draufgehen.

  8. Frei nach E. Honecker:Den Klimawahn in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
    Zum Schluss waren es weder Ochs noch Esel, sondern die Fakten!

  9. >> Jahrelange Gerichtsverfahren können vor allem kleine Profiteure, die einen teuren Anwalt alleine anheuern müssen, effizient frustrieren. Die ökogeschädigten Anwohner im Ort hingegen können sich zusammentun, und müssen einen Juristen nur anteilig bezahlen.<<
    Das ist doch hervorragend, wenn diese Umweltschädlinge nicht gebaut werden können.Eigentlich nicht nachvollziehbar, daß die „Sozial?“-demokraten(?) die Subventionierung dieser Mistdinger ermöglicht haben.

    • Sehr geehrter Herr Heinzow,
      das ist überhaupt nicht hervorragend.
      Für die Kläger (kleine Leute) bedeutet auch eine Sammelklage irgendwo Kosten – je länger, desto größer.
      Für die Gegenseite (Großkapital) sind dies Betriebsausgaben – am Arsch vorbei.
      Sicher würden auch letztere sich die Kosten gern sparen.
      Aber es ist klar, welche Seite stärker leidet.
      Und es ist unsere Politik, welche den Rahmen festlegt.
      Dort liegt die Verantwortung.
      Dort wird festgelegt, welcher Abstand zu Wohnsiedlungen eingehalten werden muss.
      Und wenn die Leute das wählen, dann müssen sie auch damit leben.
      Wir leben in einer Wahldiktatur.
      Die „Stimmabgabe“ ist keine Floskel, sondern absolut.

       

  10. + + + „E R D – ER – H I T Z U N G“ !!!  –  Zwei Schläge in MagenGrube beim DLF-Hören !?! – und zwar einmal vor Wochen von „Ruprecht Polenz“ (CDU) und heute ein weiterer „CDU“-Abgeordneter“ !!! – WAS für ein FILM läuft hier eigentlich ??? – wenn man bei „Polenz“ näher hinschaut, wird Mir aber ganz anders – vielleicht kann sich Herr Thuss oder jemand anderes mal dazu äußern – oder besser nicht ?!? 😉

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