Grundgesetz: Professor Ahnungslos vom RKI

Bild: Bundestag, Einfügung Pixabay

von Justus Lex
Das Nachrichtenportal t-online veröffentlichte unter der Überschrift Experte zum Coronavirus ein Interview mit Herrn Prof. Dr. Dirk Brockmann vom 8.1.2021. Brockmann wird dort vorgestellt als Physik-Professor an der Humboldt-Universität Berlin, für das Robert-Koch-Institut und die Wissenschaftsakademie Leopoldina.

Bei Wikipedia kann man nachlesen, dass Brockmann am Robert-Koch-Institut die Projektgruppe P4 „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“ leitet. Im Ergebnis handelt es sich bei ihm also zweifellos um einen jener Experten am RKI, die von der Bundesregierung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu Rate gezogen werden. Um so erstaunlicher ist es, welche Erklärungen er in dem Interview von sich gegeben hat, die juristisch betrachtet – gelinde formuliert – unhaltbar sind.

In dem Interview wird Brockmann unter anderem vorgehalten, dass Politiker und Juristen eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer als unverhältnismäßig kritisieren und dass es bessere, passgenauere Maßnahmen gebe, beispielsweise das Schließen von Skigebieten. Laut t-online antwortete Brockmann: „Ich lehne das Wort „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang ab. Da steckt ‚Verhältnis‘ drin. Das suggeriert, dass man Zahlen zum Zusammenhang zwischen Kontakten und Reisen kennt… Es gibt diese Daten nicht. Bisher wurde der Zusammenhang zwischen Reisen und der Anzahl der Kontakte nur wenig beziehungsweise unzureichend erforscht“.

Diese Aussage ist, wenn man ehrlich bleibt, ein geistiges Armutszeugnis. Es sollte jedem gebildeten Staatsbürger in Deutschland, auch Herrn Brockmann, mittlerweile klar sein, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Rechtssatz ist und nicht nur die Beschreibung eines mathematischen Zusammenhangs von Zahlen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat darüber hinaus – dieses Wissen kann man bei einem Physik-Professor wahrscheinlich nicht erwarten, sondern nur bei einem Juristen – nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang!

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt also immer und in jedem Zusammenhang, auch im Zusammenhang mit Corona. Brockmanns Satz: „Ich lehne das Wort ‚unverhältnismäßig‘ in diesem Zusammenhang ab“ ist folglich absurd und schlicht unvertretbar. Brockmann hat erkennbar von Grundrechten und vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz so viel Ahnung, wie ein Medizinmann aus dem Busch Kenntnis hat von moderner Herzchirurgie: nämlich gar keine. Sein Satz, er lehne das Wort „unverhältnismäßig“ im Zusammenhang mit Corona ab, ist etwa so richtig, wie wenn er gesagt hätte, dass er im Zusammenhang mit Corona die Beachtung von Grundrechten ablehne. Leider gibt das Interview Anlass dafür, genau das zu vermuten.

Im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig

Die Antwort von Brockmann ist auch in einem weiteren Punkt bemerkenswert. Denn aus seiner oben erwähnten Antwort ergibt sich, wenn auch von ihm unbeabsichtigt, dass die Anordnung einer Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig ist.

Für alle juristischen Laien, zu denen erkennbar Brockmann sowie einige Ministerpräsidenten in Deutschland gehören, sei daher an dieser Stelle ein kurze juristische Einführung in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben: Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aller übrigen obersten Bundesgerichte ist eine staatliche Maßnahme nur dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet ist, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, wenn sie erforderlich ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen und wenn sie verhältnismäßig im engeren Sinne ist, also nicht gegen das Übermaßverbot verstößt.

Das beabsichtigte Ziel ist klar definiert: Eine Absenkung der Infektionszahlen zur Eindämmung der Pandemie. Ist eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer geeignet, um dieses Ziel zu erreichen?

Klare Antwort: Nein! Sogar Brockmann, ein Experte für „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“, erklärt selbst in seiner oben zitierten Antwort, dass es keine Daten gibt, die einen Zusammenhang zwischen Reisen und Kontakten belegen und dass diese gesamte Frage bisher nicht erforscht ist! Es fehlt also bereits an einem Nachweis, dass die beabsichtigte staatliche Maßnahme der Beschränkung der Reisen auf 15 Kilometer überhaupt geeignet ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Zumindest die Geeignetheit einer Maßnahme muss aber zweifelsfrei feststehen, wenn sie als Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte herhalten soll. Von der Erforderlichkeit der Maßnahme (gibt es nicht tatsächlich weniger einschneidende und mildere Mittel?) und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (schießt man hier nicht deutlich übers Ziel hinaus?) braucht gar nicht mehr gesprochen zu werden. Sie liegen beide zweifelsfrei ebenso nicht vor.

Aus der eigenen Antwort eines Experten des Robert-Koch-Instituts ergibt sich also bereits, dass die Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer Entfernung im Rechtssinne völlig unverhältnismäßig ist. Die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen haben insoweit auch keinen Beurteilungsspielraum mehr und keine Einschätzungsprärogative. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Früjahr 2020, als man über das Corona-Virus so gut wie nichts wusste, keine Masken und keine Impfungen hatte und man eine Pandemie mit Millionen von Toten allein in Deutschland befürchten musste, wissen wir heute eine ganze Menge über das Virus, haben Masken und Impfmittel und können auch mit Sicherheit sagen, dass keine Millionen von Menschen in Deutschland an Corona sterben werden.

Ein Akt der Willkür und bloßer Aktionismus

Da nach den eigenen Angaben des RKI-Experten Brockmann keinerlei Zahlen und keine Forschung dafür vorliegen, dass ein Zusammenhang zwischen Reisen von mehr als 15 Kilometern Entfernung und vermehrten Kontakten und Infektionen besteht, liegt das generelle Verbot von Reisen von mehr als 15 Kilometern Länge nicht mehr im Beurteilungsspielraum der Regierenden, sondern stellt einen Akt der Willkür bzw. bloßen Aktionismus dar.

Brockmann offenbart in dem Interview, aber auch ansonsten, eine – vorsichtig formuliert – sehr eigenwillige Sichtweise auf die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. So erklärt er u.a.: „Generell gilt: Jede Reise, die nicht unternommen wird, schadet nicht“.

Diese Aussage lässt tief blicken. In der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nämlich, was Brockmann offenbar nicht weiß, grundsätzlich erst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht völlig willkürlich und nicht unverhältnismäßig irgendwelche Verbote erlassen. Vielmehr muss der Staat einen vernünftigen Grund vorweisen können, um in die Freiheit seiner Bürger eingreifen zu dürfen.

In einem freiheitlichen Rechtsstaat stellt sich also nicht die Frage, ob eine Reise „nicht“ schadet. Das ist eine Sichtweise, die in Diktaturen gehört. Sondern in einem freiheitlichen System ist die einzige Frage, „ob“ eine Reise schadet. Denn nur dann kann sie verboten werden! Sonst nicht. Die Denkweise, erst einmal prophylaktisch alles zu verbieten, was unter Umständen schaden könnte, gehört, wie bereits erwähnt, in Diktaturen, aber nicht in eine freiheitliche Demokratie.

Wenn es darum ginge, alles zu verbieten, was möglicherweise schaden könnte, müsste man nicht nur Reisen von mehr als 15 Kilometer Entfernung, sondern beinahe sämtliche Errungenschaften der modernen Gesellschaft verbieten. Hier nur einige Beispiele: Man müsste den Autoverkehr komplett verbieten, weil nachweislich durch den Autoverkehr jedes Jahr in Deutschland durchschnittlich mehr als 3.000 Menschen ums Leben kommen. Man müsste sämtliche Demonstrationen und den Zusammentritt des Bundestages verbieten. Überlegen Sie sich mal, welches Infektionsrisiko besteht, wenn sich 709 Abgeordnete des Bundestages bei den Debatten einfinden, dort Stunden lang debattieren und sich teilweise sogar lautstark beschimpfen. Man möchte gar nicht wissen, wie viele Aerosole und wie viele Tröpfchen dort umherschwirren und andere Menschen anstecken könnten. Und man müsste Computer und Internet – zumindest für die Allgemeinheit – verbieten, weil sie Strom benötigen, viel CO2-Ausstoß verursachen und von „schlechten“ Menschen missbraucht werden.

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung

Eine solche Herangehensweise, alles zu verbieten, was möglicherweise gefährlich werden könnte, wäre auch im Strafrecht interessant. Wenn jemand beispielsweise schon viermal rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt wurde, müsste er beim fünften Mal ohne Wenn und Aber – auch ohne komplizierte und mühevolle Gerichtsverhandlung – sofort eingesperrt werden. Denn er könnte ja möglicherweise wieder stehlen gehen. Und eine solche Prognose wäre statistisch nicht einmal von der Hand zu weisen. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass jemand, der ein bestimmtes Verhaltensmuster erlernt hat und mehrfach einschlägig zuvor verurteilt wurde, auch in Zukunft mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit wieder eine solche Straftat begehen wird als ein unbescholtener Bürger aus der Durchschnittsbevölkerung.

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung hatten wir übrigens schon einmal in Deutschland zwischen 1933 und 1945. Damals wurden auch missliebige Personen ohne Gerichtsverhandlung in „Schutzhaft“ genommen, weil angeblich die Gefahr bestand, sie könnten weitere Straftaten begehen oder dem System gefährlich werden.

Dieses drastische Beispiel zeigt, wie absurd eine solche Denkweise ist, prophylaktisch alles zu verbieten, was gefährlich werden könnte, und dass diese Denkweise in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz nichts zu suchen hat. Die Tatsache, dass Brockmann anscheinend nicht viel von Freiheit hält, wird auch noch an einer anderen Stelle des Interviews deutlich.

Auf das Ansprechen der Ein-Personen-Regel (dass sich also die Angehörigen eines Haushalts nur noch mit einer einzigen haushaltsfremden Person treffen dürfen), antwortet Brockmann:

„Das ist die sinnvollste Regel überhaupt! Es sprengt die Kontaktnetzwerke, zerstückelt sie. Das ist das wichtigste.“

Wenn man die Situation allein und ausschließlich unter dem Blickwinkel der Absenkung der Infektionszahlen betrachtet, hat Brockmann sicherlich recht. Aber mit einem freiheitlichen Staat, der seinen Bürgern Grundrechte, unter anderem das Recht auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit garantiert, hat das nicht mehr viel zu tun. Außerdem blendet Brockmann die negativen Folgen solcher Beschränkungen einerseits für die Menschen und ihre Bedürfnisse, andererseits für die Wirtschaft, die unser aller Lebensgrundlage darstellt, völlig aus. Er orientiert sich leider völlig einseitig nur an dem Ziel, die Infektionszahlen zu senken.

Sofern man die Aussage von Brockmann zugrunde legen würde, nämlich um jeden Preis die Kontaktnetzwerke zu „sprengen“ und zu „zerstückeln“, läge die effektivste Bekämpfung der Infektionszahlen zweifellos darin, alle Deutschen, mit Ausnahme der Menschen in systemrelevanten Berufen, einzusperren und zu isolieren, entweder im Gefängnis oder in einem geschlossenen Krankenhaus oder bei sich zu Hause. Man müsste auf jeden Fall verhindern, dass sich noch eine nennenswerte Zahl von Menschen in Deutschland frei auf den Straßen bewegt. Vielmehr wäre es nach Brockmann sinnvoll, eine Friedhofsruhe herzustellen, bei der sich niemand mehr anstecken könnte. Das würde dann aber leider sehr den Verhältnissen in Nordkorea ähneln.

Von unserer Rechts- und Werteordnung keine Ahnung

Auch an einer weiteren Stelle wird Brockmanns problematisches Verständnis von unserer Gesellschaftsordnung nach dem Grundgesetz deutlich.

Er führt u.a. aus: „Wir brauchen einen System-Switch, glaube ich. Die Dauer des Lockdowns würde ich nicht mehr von einem Datum abhängig machen, sondern von der Inzidenz“.

Mit einem solchen Unterfangen hätten wir einen unbefristeten Lockdown (!), und die Bevölkerung dürfte sich in ängstlicher Neugier täglich die Inzidenzzahlen angucken, ob dort eine Besserung in Sicht ist. Auch das erinnert leider fatal an Diktaturen, die wir in Deutschland schon hatten, als beispielsweise während des Zweiten Weltkrieges die Menschen gläubig die Wehrmachtsberichte von den Geschehnissen an der Front hören oder während der Zeit des Arbeiter- und Bauernstaates die Erfolge der sozialistischen Wirtschaft in den Fünfjahresplänen zur Kenntnis nehmen durften. Beide Diktaturen waren nicht sehr menschenfreundlich und auf Dauer nicht erfolgreich. Sie dürften daher kaum als Vorbild für die Bewältigung der heutigen Aufgaben in der Bundesrepublik dienen.

Brockmann und andere „Experten“, zu denen anscheinend auch mancher Ministerpräsident gehört, mögen zwar viel über Corona und die Ausbreitung von Infektionen wissen. Von unserer Rechts- und Werteordnung nach dem Grundgesetz, zu der auch die Abwägung von Belangen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehören, haben sie aber offenbar keine Ahnung. Oder, was ebenso schlimm wäre, sie ignorieren sie, um die eigene Macht und das eigene Prestige zu bewahren.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

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42 Kommentare

  1.  Die Grundrechte sollen die Individuen vor der Willkür der politischen Entscheidungsträger schützen. Im Grundgesetz werden die Grundrechte im I. Abschnitt aufgelistet (Artikel 1 bis 19 GG). Sie setzen den politischen Entscheidungsträgern also Schranken. Es sind ursprünglich Abwehrrechte des Individuums gegen politische Entscheidungsträger. Allerdings hat man sich eine Möglichkeit geschaffen, um solche Grundrechte mehr oder weniger einzuschränken. So darf eine parlamentarische Mehrheitsentscheidung dies tun. Der politische Entscheidungsträger Parlament kann so Grundrechte einschränken. Natürlich geht es bei solch einschränkenden Parlamentsentscheidungen vorrangig immer um das Allgemeinwohl oder den Schutz von Minderheiten vor der Willkür von Mehrheiten. Wer definiert aber das Gemeinwohl und die Schutzbedürftigkeit von Minderheiten bzw. die Willkür der Mehrheiten? Im Zweifelsfall wieder auch das Parlament. Hilfreich für den parlamentarischen Entscheidungsprozess sind dann auch Leistungsansprüche von Individuen und gesellschaftlichen Gruppen an den Staat wie zum Beispiel das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ursprünglich wohl eher dazu gedacht, die Auswahl an Verhörmethoden der Polizei einzuschränken, einem ausführenden Organ der politischen Entscheidungsträger. Man kann es auch als Aufforderung verstehen, als politischer Entscheidungsträger den Bürger vor sich selbst zu schützen: Man verbiete Rauchen, das Trinken alkoholischer Getränke, Fahrradfahren ohne Fahrradhelm, verpflichte zum Anschnallen im Auto, zum Sporttreiben, zum Tragen von Kopfbedeckungen zwecks Vermeidung von Sonnenbränden, vorausgesetzt man hat eine Glatze, sonst ist man natürlich davon befreit, und so weiter. Manches von dem Erwähnten mag schon verordnet sein, die anderen können dann noch verordnet werden. Und nicht zu vergessen, der Schutz vor Blutsaugern unter dem Getier, die unwissentlich und unwillentlich Krankheitserreger übertragen können, vor Vögeln, die unwissentlich und unwillentlich Krankheitserreger über Kontinente hinweg verbreiten können, und natürlich sollte man den einreisenden Chinesen nicht vergessen, der unwissentlich und unwillentlich einen neuen Krankheitserreger einschleppen könnte. Wer hinter der Maske der Fürsorge Menschen bevormunden möchte, hat als politischer Entscheidungsträger ein weites Betätigungsfeld. Was nämlich leider zu oft vergessen wird, nicht leere Stühle im Parlament treffen Entscheidungen, sondern Menschen. Und Menschen haben materielle Interessen, können also bestechlich sein, haben Neigungen wie z. B. die Bevormundungssucht, die sie ausleben, und Überzeugungen, die sie ihren Mitmenschen oktroyieren möchten. 

  2. Das große Problem in Deutschland (eigentlich wohl auch weltweit) ist die entstandene Rechtsunsicherheit durch 70 Jahre „Gesetzes-Arbeit“ der sogenannten Gesetzgeber.   Dadurch sind tausende von Gesetzen geschaffen worden, die sich oftmals diametral gegenüberstehen.   Ein relativ einfaches Beispiel habe ich selbst bei der Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge erlebt. So hat das BVG vor Jahren bei der dem aktuellen Staatsvertrag zugrundeliegenden Typisierung (Fachbegriff bei Beiträgen und Gebühren) geurteilt: „…daß die Typisierung spätestens dann rechtlich nicht zulässig ist, wenn der Betroffene die unterstellte Nutzungsvermutung nicht mehr widerlegen kann.“ Dieser Grundsatz war mit der alten Geräteabhängigkeit durchaus eingehalten. Obwohl also die neuen Staatsverträge diese Grundrechtsfeststellung eindeutig verletzen, hat aber dasselbe BVG deren Rechtsgültigkeit trotz Klagen nicht verworfen. Also kann man eindeutig von Willkür, gedeckt durch die höchsten Instanzen sprechen.

  3. Gute Analyse – wieder ein von denen, die natürlich keine Auswirkungen haben. Aber leider, leider immer wieder dieser fatale Fehler: die Infektionszahlen. Infektion verhindern. Daher Isolierung um jeden Preis. Auch dieser ausgezeichnet kritische Richter, vom „guten Brock-Mann“ ganz zu schweigen, lassen sich weiterhin, bis hin zur „Inzidenz“ (das Letzte, was Drosten in die Diskussion einführte. Das Allerletzte!) beirren. Der Drosten-PCR-Test kann keine Infektion feststellen! Daß er bei Infektion etwas erwischt – klar. Aber er erwischt halt, da „so sensitiv“=Drosten 2014 zu MERS – auch etwas, was einer Krankenschwester mal eben über die Nase gehuscht ist!  Im übrigen ist dieser Drosten-PCR-Test technisch total missraten  – er weist dermassen viele grundlegende Fehler in der Konstruktion auf, dass er schon von daher in den für so etwas vorgesehenen Mülleimer getreten und Herr Drosten vor ein Gericht gestellt gehört. Nochmals: der Drosten-PCR-Test, und das weiß Herr Drosten, ist für Diagnosen nicht geeignet und nicht vorgesehen (Kary Mullis, der Entwickler dieses ansonsten hoch interessanten Testverfahrens)!! Wann bleibt das endlich mal bei EIKE-Lesern und besonders bei Herrn Krüger hängen?! 

  4. Wie gesagt, gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, GG haben die Leute in Deutschland ein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Wenn Experten-Kollegen wie Herr Brockmann und Frau Priesemann sagen, dass Reisetätigkeit die Kontakte erhöht und sich so Corona über ganz Deutschland schnell ausbreiten kann, dann sollte der Richter dem Urteil folgen, da der Richter selbst keine Ahnung von der Ausbreitung von Pandemien hat. Zum Gesundheitsschutz muss er dann Reisen in und aus Krisenregionen verbieten. Er handelt damit verfassungsgemäß.Es ist doch klar, von China aus hat sich Covid-19 innerhalb von Wochen global verbreitet und ist dabei ständig mutiert. Wir haben auch in Deutschland schon die Mutation aus England. Das alles durch Reisende. 

    • Ich habe auch das Recht auf Freiheit und Würde, auch wenn ich die Artikel nicht zitieren kann.

      Und wenn par Schlauberger mit Physikdiplom und ohne einen Funken naturwissenschaftlichen Verstand oder gar Wissen über Viren und Immunsystem, aber sich für Experten dafür halten, mir mittels inhaltloses Gelaber in den Medien und unter Ausnutzung der grenzenlosen Macht von Kaiserin Merkel mir das Reisen mehr einschränken als Erich H. und mich sogar zwingen, durch einen Lappen zu atmen, dann ist es Freiheitsberaubung, in Deutschland Millionenfach!

      Diese Diplomträger sind nur gehirnamputierte oder willenlose Merkel-Willen-Verkünder, leider gibt es noch Millionen Gläubige, die dümmsten davon sind offensichtlich die stolzen Besitzer eines Physik-Diploms, wie unser Krüger!

      P.S. Ich kenne in meinem Umfeld einen anderen Physik-Diplom-Besitzer, der genau so ahnungslos ist allen wissenschaftlichen (abgesehen vom Diplomthema vielleicht), historischen und politischen Zusammenhänge wie Sie, Krüger. Merkel traue ich ein Tick mehr Grips zu, ist aber allen dem bedingunglosen Machterhalt untergeordnet. Im übrigen hat sich bei mir langsam das Wort Physiker zu einem Synonym von Unwissender entwickelt. Die denkenden Physiker unter den EIKE-Lesern möchten mir verzeihen, aber manche „Strahleschlachten“ die ich hier verfolge vermitteln mir den Eindruck, es geht einigen nicht um die Wissenschaft, sondern um überhebliche Rechthaberei, nach dem Motto „Ich bin Physiker, also habe ich immer Recht!“.

      • Geehrter Herr Georgiev, besonders gut an Ihrem Kommentar gefällt mir Ihr P.S.: Die „Strahleschlachten“ reißen mich mittlerweile auch nicht mehr um, aber zum allmählichen Verzweifeln reichen sie trotzdem. Die Streiterei, welche leider kein Diskurs ist, gereicht EIKE zur Ehre: Jeder darf seine Meinung schreiben. Wäre es nicht sinnvoller, aufgrund eines vorgegebenen Gerüstes (oder auch Leiter) eine Sprosse nach der anderen die jeweilige (wissenschaftliche) Meinung abzuarbeiten, um allmählich in die Höhe zu gelangen? Wie in der Mathematik bei der Zahlentheorie? Da baut sich das eine auf das andere auf: Zuerst die Natürlichen, dann die Ganzen, dann die Rationalen usw. usw. Zahlen! Kein Wissender  über Imaginäre Zahlen käme auf die Idee, mit einem Alleinwissenden aus den Ganzen Zahlen (obwohl die Primzahlforschung gewaltig ist!) eine Diskussion über Wurzel aus minus Eins anzugehen.

        Ihnen traue ich zu, ein Gerüst (Leiter ist zu eindimensional) für die weitere (wissenschaftliche) Diskussion, und damit sozusagen eine Grundlage der Mengenlehre der Physik bezüglich THE bei EIKE zu schaffen!

        • Werter Herr Suntinger, diesmal überschätzen Sie mich deutlich, meine Kenntnisse über Strahlenphysik sind limitiert. Ich halte die Diskussion in Bezug auf Erderwärmung für irrlevant, da Energieaustausch innerhalb der Atmosphäre bzw. Oberfläche – Atmosphäre die Wärmebilanz nicht verändert. Die zugeführte und abgeführte Strahlungsenergie ( an der Obergrenze der Atmosphäre) sind praktisch immer im Gleichgewicht, ändert sich einer der Parameter (z.B. die Sonne strahlt etwas stärker), pendelt sich das Gleichgewicht bei einer etwas höheren Temperatur wieder ein.

          Der Wärme bzw. Strahlenaustausch innerhalb des Systems beeinflußt die Temperatur aber nicht. Das ist die Sicht der Thermodynamik, die ich wiederum beherrsche.

      • @Georgiev

        Quatsch. Es ist nun einmal das Handwerk von Physikern die Ausbreitung von Pandemien, etc. zu berechnen. Virologe muss man dazu nicht sein. Zur Virologie kann ich nichts groß sagen. Mit Biologie hatte ich nur am Rande zu tun. Ich hatte vor 4 Jahren übrigens in Klimaschutzblogs auch schon die Wahl von Trump richtig vorhergesagt, gegen alle Einschätzungen von Klimaschützern. Die waren da auch sauer. Was ich von mir sagen kann ist, dass ich lediglich eine gute Beobachtungsgabe habe und gut rechnen kann. Im Gegensatz zu den Querdenkern und Klimaschützern. Womit ich z.B. falsch lag ist, dass ich schon viel früher damit gerechnet habe, dass es durch Energiewende, Verblödung der Leute/ Egomanie, Bankenkrisen, etc. zu einem Zusammenbruch kommen wird. Einen Virus habe ich auch nicht in Betracht gezogen. Naja, vielleicht wird Söder ja jetzt Kanzler? Dann gibt es FFP2-Maskenpflicht in ganz Deutschland und  „Zwangsimpfungen“ gegen Corona und SEK-Einsätze gegen die Corona-RAF. Hat er ja gestern und heute bereits im TV angekündigt. Meine Zustimmung hat er.

        • „Es ist nun einmal das Handwerk von Physikern die Ausbreitung von Pandemien, etc. zu berechnen. Virologe muss man dazu nicht sein.“

          Wie ich schon schrieb, man glaubt „Ich bin Physiker, also habe ich immer Recht!“ und Krüger setzt noch ein drauf, „Man muss keine Ahnung von der Materie haben, Hauptsache man ist Physiker und kann den Spezialisten in ihrem Gebiet etwas vorrechnen!“ Sie glauben wirklich, mit Ihrem wertlosen Diplom haben Sie auch die persönliche Durchwahl vom lieben Gott erhalten und können Krankheiten, Wahlen und den Stand von Dow Jones vorhersagen? Oder gibt es bei der Diplomverteidigung die Glaskugel von Vanga?

          Sie sind ja nicht einmal Physiker, sondern ein bedauernswerter Rentner, der im Bewusstsein seiner eigenen Nutzlosigkeit das Eike-Forum mit niveaulosen Beiträge überschwemmt und die Nachbarn aus Langeweile verpetzt. Sie sind schon soweit, dass Sie es für wichtig halten, den Eike-Lesern mitzuteilen, dass Sie die vier Rechenarten beherrschen! Großartig! Ich gebe zu, Ihre kognitiven Fähigkeiten sind höher einzuschätzen als beim Corona-Virus. Das wars dann aber schon.

          Übrigens, wenn die Natur oder der liebe Gott eine Epidemie verbreitet, dann spielen die Eigenschaften des Erregers die Hauptrolle, von denen so manche Physiker noch nie gehört haben. Z.B. verbreitet sich der wirklich tödliche Ebola nur in einem ganz bestimmten Gebiet in Afrika, außerhalb ist er sofort tot. Wenn man nicht dort gewesen ist, bekommt man ihn nur durch Direktkontakt mit einem Infizierten gleich nach der Ankunft. Er hat aber bei zig Einschleppungen nie Fuß in Europa gefasst, die Kranken konnte man jeweils an einer Hand ablesen. Andere Viren sind wetterabhängig, z.B. Grippe. Ich stelle mich einem Versuch zu Verfügung, umarme einen Corona-Kranken und bleibe gesund, da mein Immunsystem stark genug ist. Sind solche Details in den digitalen Glaskugeln der Physiker enthalten?

          • Man bewertet Menschen nicht nach einem Papier, dass er als Abschluss einer Ausbildung bekommen hat, sondern nach seinen Taten und öffentlichen Äußerungen.

        • @ Michael Krüger :

          Herr Krüger, die Kombination aus Unwissenheit und Arroganz ist schwer erträglich. Diese Kombination ist bei Ihnen durch Ihre Aussage „Quatsch. Es ist nun einmal das Handwerk von Physikern die Ausbreitung von Pandemien, etc. zu berechnen. Virologe muss man dazu nicht sein.“ zum Ausdruck gekommen. Ich pflichte Herrn Peter Georgiev in seinem Feedback an Sie daher 100 %ig bei. Sie können z.B. die Reproduktionszahl R nur abschätzen (man rechnet ja nicht umsonst mit statistischen Methoden, die bei unzureichender Datenlage benutzt werden), wenn Sie zumindest Latenzzeit, Inkubationszeit, Verbreitunsgwege, serielles Intervall usw. bei einer von einem speziellen Virus ausgelösten Krankheit kennen – mit Physik allein kommen Sie da nicht weiter. Ein einleuchtendes Beispiel, wo Physik zwar notwendig aber nicht ausreichend ist, zeigt sich z.B. bei der Beantwortung der Frage „Warum ist die Banane krumm ?“. Ohne die Entwicklung einer Bananenfrucht von der Blüte her zu kennen (biologische Kenntnisse) können Sie diese Frage nicht beantworten. Und wie sehr Experten vom RKI uns erst diese Situation eingebrockt haben, scheint Ihnen auch nicht bekannt zu sein. Im Januar 2020 herrschte beim RKI noch die Meinung vor. „Lass das Coronavirus SARS CoV-2 mal kommen, wir werden damit schon fertig werden.“ Und die Politik war sich im Großen und Ganzen im Januar 2020 darüber einig : „Wenn das RKI dies sagt, dann lassen wir das Virus mal kommen“. Nur wenige Virologen wie z.B. Alexander Kekulé haben vorgeschlagen, dass es besser wäre, dass Virus erst gar nicht ins Land kommen zu lassen  (so wie es Taiwan gemacht hatte und dadurch sich Lockdowns und Shutdowns erspart hatte). Alexander Kekulé wurde aber nicht gehört. Im März 2020 hatte das RKI dann eine 180 °-Wendung vorgenommen und von einer großen Gefahr gesprochen – das Virus hatte sich aber bereits im Land verbreitet und Politiker(innen) gerieten nun in Panik, womit die nicht endende Geschichte von Lockdowns und Shutdowns begann. Und noch ein paar Bemerkungen zur Impfung mit Tozinameran bzw. Comirnaty, welches von 3 und nicht nur 2 Pharmaunternehmen entwickelt wurde : BionTech in Deutschland + Pfizer in den USA + Fosun in China. Haben Sie sich einmal gefragt, warum dieser mRNA-Impfstoff wesentlich instabiler ist als der mRNA-Impfstoff von Moderna (notwendige Lagertemperatur ist ein Hinweis für die Stabilität). Dies liegt nicht an der RNA, die nahezu identisch ist sondern an der „Schutzhülle“ aus Lipid-Nanopartikeln darum, die unterschiedlich aufgebaut ist und auch durchaus auch unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen könnte. In der Berichterstattung wird aber nur über die mRNA gesprochen !

          • Wie gesagt ich bin kein Virologe und betrachtete nur Zahlen wie Übersterblichleit vs. positive Tests, Bewegungstätigkeit der Leute vs. positive Tests und Übersterblichkeit, etc. Und da sind die Zahlen eindeutig. Bei den Impfstoffen werde ich folglich auch nur den Impfschutz zu Ungeimpften berachten und die Nebenwirkungen zu Ungeimpften. Ganz einfach.

          • Krüger, Zahlen ohne Zusammenhänge und Hintergründe liefern kein Ergebnis, sondern Fehlbeurteilung, Selbstbetrug oder Vorlagen zum Betrug.

            Ganz einfach: Im Sommer herrschte Bewegungsfreiheit und Corona war gemäß den Zahlen kein Problem. Also Lockdown beenden, freie Bewegung erlauben und Corona verschwindet als Problem!  Die Zahlen geben mir Recht!

            Alle Ihre Beiträge über Corona haben dieses Niveau, Sie merken es nur nicht, da Ihr Grundlagenwissen gen Null tendiert. Sie brauchen auch kein Diplom in Mikrobiologie, lesen reicht.

        • Liebe Leute,

          könnt ihr nicht einmal diese gegenseitigen „Beleidigungen/Fertigmachen“ und Diffamierungen einstellen?

          Reicht es nicht wenn mann schreibt: „mit ihren Angaben gehe ich nicht konform, bin anderer Meinung“.

          Dieses Hin und Her nervt.

          Natürlicher Verstand kann jeden Grad von Bildung …. etc. nach Schopenhauer

          • Sehr geehrter Herr Müller,

            sehr geehrter Admin,

            bitte beachten Sie am Datum, dass die besagte Diskussion bereits vor einigen Tagen beendet wurde, da kommt der Hinweis bzw. Bitte deplatziert. Ich denke auch, dass die Bemerkung von Herrn Dr. Denzer „Herr Krüger, die Kombination aus Unwissenheit und Arroganz ist schwer erträglich“ höflich aber exakt den Kern des Problems trifft.

            Es würde der angestrebten Diskussion zugute kommen, wenn das inhaltsleere Corona-Warnungs-Tsunami von Herrn Michael Krüger gesperrt würde.

            MfG

            Peter Georgiev

          • Geehrter Herr HD Müller!

            … Andererseits sagte der großartige Rowan Atkinson (Mr. Bean) in einer Rede wider die heutzutage grassierende Political Correctness: „Es steht Ihnen frei, mich zu beleidigen!“.

    • Herr Krüger, Sie schreiben: „Wenn Experten-Kollegen wie Herr Brockmann und Frau Priesemann sagen, dass Reisetätigkeit die Kontakte erhöht und sich so Corona über ganz Deutschland schnell ausbreiten kann, dann sollte der Richter …“

      Herr Brockman sagt genau dies eben nicht. Hätten Sie seinen Artikel gelesen, Herr Krüger, dann hätten Sie gefunden, dass er statt desen sagt: „Das suggeriert, dass man Zahlen zum Zusammenhang zwischen Kontakten und Reisen kennt, als könnte man einen Vorher-Nachher-Vergleich anstellen. Es gibt diese Daten nicht. Bisher wurde der Zusammenhang zwischen Reisen und der Anzahl der Kontakte nur wenig beziehungsweise unzureichend erforscht.“

      Ihr „dann“ in Bezug auf die Richter ist also logisch korrekt, aber praktisch irrelevant.

       

      • Frage. Woher kommt Corona. China? Die Mutationen aus Norditalien, England, Südafrika, etc. Auch schon alle da in Deutschland. Damit erledigt sich das.

        • Eben. Schon alle da, die Virusmutationen. Dann ist es doch egal, wie weit jemand innerhalb eines coronaverseuchten Landes mit dem Auto fährt.

          Das Virus wird mehr verbreitet, wenn die Leute mehr Kontakte haben. Aber, Herr Krüger, nochmal: Die Kontaktzahl ist mit der Reiseentfernung unkorreliert bzw. nicht bekannt korreliert. Sagt Brockmann.

          Mein gesunder Menschenverstand sagt, sie ist vermutlich sogar negativ korreliert: Je weiter ich wegfahre, desto weniger Menschen kenne ich dort. im nahen Umfeld habe ich die meisten Freunde.

          • Sie sitzen dicht gedrängt im Auto mit bis zu 4 Personen, oder dicht im Zug bei Ihren Reisen innerhalb von Deutschland. Zum Rodeln, etc.. Hat Herr Lauterbach gestern auch noch mal bei Stern TV erklärt. Dadurch breitet das Virus sich dann bei Reisen vor allen aus. Sie fahren ja nicht allein zum Rodeln.

  5.  Sehr geehrter Herr Lex,Ihren Artikel habe ich gestern schon auf achgut.com gelesen. Ich habe noch keinen Juristen getroffen, der so gut erklären kann wie Sie und freue mich immer, wenn Sie etwas schreiben.Dürfte ich Ihnen hier eine Frage stellen? Auf achgut.com bekommt man ja leider keine Antworten.Dort schreibt ein kompetent scheinender Kommentator: „Andreas Rühl / @ an alle hier, die die “Juristen” dazu auffordern, Klage zu erheben: Unserem Recht ist die Popularklage fremd. Normenkontrollklagen gibt es nur gegen Satzungen, nicht gegen Rechtsverordnungen. Da bleibt nur der Weg, einen Bußgeldbescheid gegen sich zu erwirken, um dann den Verwaltungsrechtsweg zu Ende zu gehen – dann, Jahre später, hat man vielleicht die Chance, das BVerfG zu bemühen.“Andere behaupten aber das Gegenteil und fordern zur Klage auf.Könnten Sie allen Interessierten und Klagewilligen bitte kurz sagen, wer hier recht hat? Kann der einzelne Bürger klagen, und wenn ja wo und wie?Für ein kurze Klarstellung wäre ich dankbar. MfG F. Paul

    • Sehr geehrter Herr Paul,

      nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kann ein Betroffener gegen alle im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften klagen, sofern das Landesrecht dies bestimmt.

      Das bedeutet also, dass man in diesem Fall nicht nur gegen Satzungen, sondern auch gegen Rechtsverordnungen auf Landesebene klagen kann, sofern das Landesrecht dies vorsieht.

      Ich habe im Augenblick keinen genauen Überblick über die entsprechenden Landesgesetze aller 16 Bundesländer. In den meisten Bundesländern wurde aber durch Gesetz geregelt, dass der Bürger nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO klagen kann.

      Für Ihre Frage bedeutet das also:

      1. Sie müssen genau prüfen, ob in Ihrem Bundesland die 15 Kilometer-Grenze wirklich verbindlich durch die Corona-Verordnung vorgeschrieben ist. In einigen Bundesländern, z.B. Thüringen, ist diese Distanz nämlich nur als Empfehlung formuliert, in anderen Ländern, meines Wissens nach z.B. in Bayern, ist diese Entfernung verbindlich vorgeschrieben.

      2. Sie müssen prüfen, ob in Ihrem Bundesland die Normenkonontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugelassen ist. Das muss Ihnen ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, beantworten.

      3. Sie müssen einen Rechtsanwalt beauftragen, denn die Normenkontrolle nach § 47 VwGO geht unmittelbar zum Oberverwaltungsgericht, wo Anwaltszwang herrscht. Sie persönlich können dort nicht klagen.

      Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Klage nach meiner Einschätzung Aussicht auf Erfolg. Aber ich betone ausdrücklich, dass ich dafür keine Garantie abgebe. Wenn Sie an einen rot-grünen Senat mit lauter Gutmenschen kommen, kann es Ihnen im schlimmsten Fall trotzdem passieren, dass Sie vielleicht verlieren. Aber ich halte meine Argumentation der Unverhältnismäßigkeit für stichhaltig und richtig. Im ersten Lockdown im Frühjahr haben auch mehrere Oberverwaltungsgerichte einige Corona-Bestimmungen, u.a. wegen Unverhältnismäßigkeit, aufgehoben.

      Wenn in Ihrem Bundesland die 15 Kilometer-Grenze nicht verbindlich festgeschrieben ist, sondern nur als „Empfehlung“ genannt wird, können Sie dagegen nicht klagen. Dann droht Ihnen aber auch kein Bußgeld und Sie können die Empfehlung ignorieren.

      Mit freundlichen Grüßen, Justus Lex

       

       

       

       

      • Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Lex.Leider oder zum Glück gilt in meinem Bundesland (B-W) die Regel nicht.Aber es gibt hier sicher andere Leser, die Ihre Empfehlungen umsetzen können.

        MfG F. Paul

  6. „US-Anwälte fordern Untersuchung wegen Lockdown-Betrug durch China“ – ein offener Brief an FBI und MI 5 – zu lesen in Übersetzung und Original auf „wodarg.com“ – NICHT UN-Interessant !?!  😉

  7. Über die Vorgänge in Deutschland bin ich entsetzt. Die Obrigkeit hat jedes Augenmaß verloren und kritische Stimmen werden als Coronaleugner ohne Hinterfragung beiseite gefegt. Ich bin so dankbar, daß EIKE immer am Ball ist. 

  8. Dirk Brockmann?Guter Mann, mein Physiker-Kollege vom RKI. Und  Viola Priesemann gute Frau, meine Physiker-Kollegin vom MPI.Als Laien-Jurist würde ich sagen, auf hoher See und vor Gericht ist man in der Hand Gottes.Die Verwaltungsgerichte und OVG entscheiden mal so und mal so. Je nach Bundesland und Richter. Für mich nicht nachvollziehbar. Jura ist eben keine Wissenschaft.Jedenfalls hat Anfang Dezember das VG, OVG und zuletzt das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag entschieden, dass keine Querdenkerdemo in Bremen stattfinden darf.Laut meiner Info gilt:Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen bietet vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG).Das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, GG).Artikel 2. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.So wie ich das sehe, bedrohen „Querdenker“, indem sie keine Masken tragen und keine Abstände einhalten und sich an Reisebeschränkungen, etc. nicht halten die Gesundheit ihrer Mitmenschen und das vorsätzlich. Zumal Corona inzwischen über ganz Deutschland verteilt ist und es keine Corona-„freien“ Regionen mehr gibt.   

    • KRÜGER … suchen Sie sich endlich  …….. professionellen Beistand für Ihre Paranoia ……..

      … aber vorher immer den Gesslerhut grüßen …… 😉

      Ich spende an Sie ein Tütchen Mitleid ………. 🙁

    • „Dirk Brockmann?Guter Mann, mein Physiker-Kollege vom RKI. Und  Viola Priesemann gute Frau, meine Physiker-Kollegin vom MPI.“

       

      Danke, das erklärt für mich so einiges.

    • Nun wissen wir was Ihr Diplom Wert ist Krüger. Wenn Sie einen schönen Kamin haben, rein damit, am besten in Gesellschaft mit den Papieren Ihrer Kollegen.

      An Ihre Beiträge war es übrigens zu erkennen.

  9. Wieler, Drosten und Brockmann sind Hofschranzen und ziehen bestimmt Nutzen  aus dem System m. Entsprechend fallen auch  die Ergebnisse ihrer Forschungen aus. Herr Drosten hat 200 Millionen Euro für seine Abteilung in der Charité bekommen, von irgendwelchen Preisen und Privatzuwendungen ganz zu schweigen.

  10. Von unserer Rechts- und Werteordnung keine AhnungDoch hat er, seit wann ist denn hier in Deutschland das Grundgesetz noch relevand? Es wird doch gebogen bis kurz vor dem Brechen und wenn es nicht reicht dann wird es geändert. Punkt ! Wir haben doch auch keine echte Gewaltentrennung, wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe.Die Staatsanwälte und Richter werden nach Parteibuch bestimmt und bis in den höchsten Stellen montiert, dass dann die Klagen von BVG abgeschmettert werden oder nach dem EuGH weitergeleitet werde ( ich möchte mich nicht gegen meinen Arbeitgeber aussprechen ) heißt nichts anderes als, ich habe kein Ar… in der Hose. Also kann man davon ausgehen dass sein Wort wohl eine Berechtigung zum Biegen oder sogar vor der Änderung des Grundgesetzes hat.

  11. „Brockmann und andere „Experten“, zu denen anscheinend auch mancher Ministerpräsident gehört, mögen zwar viel über Corona und die Ausbreitung von Infektionen wissen.“ Ne, auch nicht!

  12. Ein sehr guter Beitrag vom Justus Lex, man kann nur hoffen, daß von den ReGIERenden hier jemand mitliest und sein Resthirn dabei eingeschaltet hat.Für mich ist ein gewisser Widerspruch, dass zwar beim RKI eine ganze Menge Zahlen auflaufen und auch veröffentlicht werden, die, realistisch interpretiert, ein ganz anderes Bild ergeben als uns täglich von den Lückenmedien und der Obrigkeit um die Ohren gehauen wird. Wie kommen Wieler und Brockmann ff. zu völlig anderen Schlüssen? Dummheit? Ideologie? Regierungshörigkeit? Materielle Abhängigkeit? Erpressbarkeit?

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