Das Hambach-Urteil: Zum Schaden des Volkes

Umweltterroristen im Hambacher Forst kämpfen mit der Polizei. Bild ZDF Ausschnitt bei Markus Lanz vom 11.09.18

Immer mehr Kommentatoren verurteilen die selbstherrliche Rechtsausübung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Es ist dasselbe Gericht dass die Rückführung des Osama Bin Ladens Leibwächters nach Tunesien als „klar rechtswidrig“ einstufte. Nun setzt es dieser kruden Rechtsauffassung noch einen drauf.

Von Günther Leudinger

Der Paukenschlag kam am 5.10.2018 mit einer knappen Meldung der Deutschen Presseagentur dpa, in der es heißt: „Im Streit um die geplanten Rodungen im Hambacher Forst hat der Energiekonzern RWE nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit nicht belegt. Der Konzern und die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde hätten nicht durch Tatsachen oder Unterlagen belegt, dass bei einem Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährdet sei, hieß es am Freitag in der Begründung der OVG-Entscheidung“.

 

Diese Entscheidung kam nach den zahllosen jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, die mittlerweile so gut wie alle im Sinne von RWE und der Landesregierung entschieden worden waren, wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Der Schaden für die RWE und die Landesregierung ist immens. Während die Fäkalienwerfer in den Baumhäusern und ihre aus ganz Deutschland zusammengeströmten Unterstützer ein Freudenfest feierten, musste RWE eilig eine Gewinnwarnung herausgeben und befürchtet, in nächster Zeit einen Teil seiner Stromerzeugungskapazitäten stilllegen zu müssen. In Zeitungsmeldungen war von zu erwartenden Verlusten in Höhe mehrerer Milliarden Eurodie Rede. Für die CDU-geführte Landesregierung war es ein PR-Desaster. Doch wie kam es überhaupt zu dieser unerwarteten Entscheidung?

 

Eine richterliche Retourkutsche?

Um dieses Urteil einordnen zu können, sollte man sich mit der Vorgeschichte beschäftigen. Denn erst vor kurzem gab es eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen dem jetzt urteilenden Gericht und den NRW-Behörden, und zwar im Fall der Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami Ben Mohamed A.Dieser hatte nach Zeugenaussagen Kontakte zu Al Quaida in Afghanistan und betätigte sich in Deutschland als sogenannter Hassprediger. Trotz jahrelanger Bemühungen um Abschiebung gelang es den Behörden aufgrund seiner ständigen juristischen Winkelzüge nicht, ihn loszuwerden. Letzte Stufe der Auseinandersetzung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die bevorstehende Abschiebung extrem kurzfristig untersagte. Dieses Urteil ging bei der Behörde erst ein, als der Flieger bereits weniger als eine Stunde von Tunesien entfernt war. Deshalb wurde der Flug fortgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verurteilte diese Behördenmaßnahme am 15. August als „offensichtlich rechtswidrig. Die folgende Fehde zwischen dem Oberverwaltungsgericht Münster und den zuständigen Behörden sowohl des Bundes als auch des Landes NRW wurde mit großer Erbitterung geführt. Sami A. konnte jedoch trotz richterlicher Weisung bisher nicht zurückgeholt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass dies beim OVG Münster zu einem gewissen Groll gegenüber der Landesregierung führte. Immerhin waren die dort tätigen Richter seit Jahrzehnten unter einer SPD-geführten Regierung berufen worden, während die jetzige Regierung bekanntlich von der CDU geführt wird.

 

Sind unsere Richter wirklich unabhängig und neutral?

Im Prinzip sind Richter in unseren Rechtsstaaten nur dem Gesetz verpflichtet und verhalten sich parteipolitisch ebenso wie gesellschaftspolitisch neutral. Doch die Realität sieht offenkundig anders aus, wie nicht zuletzt die erbitterten Auseinandersetzungen in den USA um die Berufung von Brett Kavanaugh zum Richter im Obersten Gericht belegen. In Deutschland geht es zwar im Ton gesitteter, doch in der Sache dennoch knallhart ebenfalls um Einflussnahme der berufenden Gremien, in denen die jeweils führenden politischen Parteien das Sagen haben. Dies wird selbst von Richtern offen bemängelt, wie das folgende Wikipedia-Zitat belegt: „Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige BundesverfassungsrichterBöckenfördespricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Der Einfluss der Exekutive ist sogar so stark, dass in der gleichen Qualle ausgeführt wird, dass: „Deutschland,…wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat“ wäre. Und weiter: „Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes(DRB) forderte am 27. April 2007, der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt“.

 

Missachtung wirtschaftlicher Aspekte

Juristen haben in unserer Gesellschaft das Privileg, sich nicht mit den wirtschaftlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen herumplagen zu müssen. Das geflügelte Wort hierfür lautet „Judex non kalkulat“ – der Jurist rechnet nicht. Worauf diese auch stolz sind. Was dann aber dazu führen kann, dass ein Gericht die Ausführungen eines Konzerns bezüglich der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Maßnahme wie der Abholzung des Hambacher Forsts souverän einfach beiseite wischt. Und sei es nur aus dem Grund, dass sie keine Vorstellung davon haben, was es heißt, eine so komplexe Unternehmung wie ein Kraftwerk mit direkt angeschlossenem Tagebau zu betreiben. Im Falle des oben angesprochenen Urteils ist es nicht auszuschließen, dass die zuständigen Richter in der Angelegenheit eine willkommene Gelegenheit gesehen haben könnten, einer ungeliebten neuen Landesregierung eins auszuwischen. Über die Konsequenzen für die Firma und das Bundesland braucht man sich in diesen Kreisen nicht den Kopf zu zerbrechen. Unterstellt man die bereits erwähnte Schadenshöhe von bis zu 5 Mrd. Euro, so könnte dieser Richterspruch jeden Einwohner von NRW – vom Säugling bis zur Greisin – rund 280,- Euro kosten. Von Arbeitsplatzverlusten gar nicht zu reden. Judex non kalkulat.

 

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17 Kommentare

  1. Sogenannte „Unabhängigkeit der Justiz“ ist ein Gegensatz zur Demokratie.
    Was steht auf dem Bundestag? Geht aller Macht aus dem Volke oder Justiz?
    Ja,in Tschechien geht nicht anders. Leider.

  2. Ich vermute, daß keiner der Kommentatoren in einer der vom Tagebau zerstörten Ortschaften lebt (selbst Buir, vom Tagebau nicht direkt betroffen, ist durch die Änderung der Autobahnführung nun vom Verkehrslärm gepeinigt).

    Wir kommen immer mehr an Grenzen in unserem Wachstumswahn. So sehr ich die Auffassung vom menschgemachten Klimawandel NICHT stütze, so sehr kotzt mich die Bonzenmanier und Arroganz von RWE-Bossen und Lokalpolitikern an. Der Vertrauensverlust in die „Führung“ feuert den Extremismus von Umweltschützern doch an. RWE hat sich einfach auf seiner sicheren Kohle ausgeruht und keine alternativen Energieformen erforscht. (Da beziehe ich auch die Möglichkeit von Prof. Claus Turturs „freier Energie“ mit ein…).

    Ich bin sehr zerrissen in der Hambacher-Forst-Sache: Auf der einen Seite bin ich als Klimaskeptiker gegen die irrsinnigen Maßnahmen der Dekarbonisierung, kann sogar die Karbonisierungsauffassung Patrick Moores teilen, der das CO2 feiert (siehe seine hier auf EIKE übersetzte Rede von 2015), auf der anderen Seite schmerzt mich die Vorstellung, diesen seltenen Altwald zu opfern. Es ist auch enttäuschend schmerzhaft, daß scheint’s keiner der Kohleprotegierer (ob Klimaskeptiker oder nicht) ein Bedauern verspürt, immer mehr Natur zu opfern – vielleicht noch, wenn sie für das Aufstellen von Windrädern draufgeht…

    So plausibel die Argumente für einen preiswerten Grundlaststrom klingen, sie nähren sich jedoch aus der überholten Auffassung des permanenten Wirtschaftswachstums. Das Hamsterrad des immer mehr und schneller Produzierens ist aber dem Rothschildschen Zinseszinskapitualismus geschuldet, der über dieses arbeitslose Einkommen die (Super)Reichen immer reicher werden läßt, indem die unteren Schichten immer schneler im Hamsterrad laufen müssen, immer mehr arbeiten und produzieren müssen und so immer mehr Resourcen verbrauchen müssen. Studien haben ja belegt, daß wir ohne Zinseszins mit etwa 50% des Arbeitseinsatzen den gleichen Wohlstand hätten. Und der Hambacher Wald könnte am Leben bleiben…

     

    Michael Haarig

    •  
      Forschen ist immer gut.

      Alternative Energie haben wir in unbegrenzter Menge.
      Die Nutzung und Weiterentwicklung der hoch ergiebigen Kernenergie kommt gerade richtig in Schwung. Das ist der Umwelt und dem Wetter zwar egal, für die Menschen wäre es ein Segen.

      Überall geht es weiter, nicht in Deutschland.
      Keine oder teure Energie schadet jedem.

      Konflikte unter Menschen wird es immer geben. Das ist aber unabhängig von der beschriebenen Problematik.

    • Frühere Zeiten waren eher schlechter.

      Der Frankenwald wurde noch im 18. Jhdt. stark entwaldet. Napoleons Flotte benötigte viel Holz. Die Flößerei benötigte die langschäftigen Tannen aus dem Spessart. Der Spruch enstand „Amsterdam ist aus dem Frankenwald erbaut“, weil Holländer auf Einkauf waren. Das Fichtelgebirge und auch andere leideten unter der Koksherstellung. Die Wälder wurde abgeholzt. Erst als diese Ländereien nach 1810 nach Bayern kamen wurden sie wieder aufgeforstet und zwar mit schnell wachsenden Nadelholz. Der Nürberger Reichswald, „Steckerleswald“ ist ein Beispiel.

      Wenn man sich tiefer hineinliest so waren unsere Wälder früher eher mehr bedroht wie jetzt.

      z.B. : http://www.hdbg.de/basis/pdfs/downloads/forsthefts3-4.pdf

  3.  
    Mir scheint, dass eine Unfähigkeit sich zu verständigen auf beiden Seiten besteht, auf Seiten des RWE-Konzerns bzw. seiner juristischen Vertretung und beim Oberverwaltungsgericht in Münster.
    Wobei es in der Begründung der Richter eine vorgeschobene Argumentation bleibt, RWE eine Schuld zuzuweisen, um getroffene Verträge zur Nutzung des Tagebaus dem Unternehmen wieder zu entziehen.
    Da taucht Willkür von Richtern auf, vielleicht auch Lust zur Sabotage, bzw. zur Zerstörung allen Vertragsrechts, und aller Verlässlichkeit in Deutschland.
    Da werden im Nachhinein rechtliche Verträge zur Beliebigkeit durch Verwaltungsgerichte, auf die sich Niemand mehr in diesem Deutschland verlassen kann.
    Das ist praktisch die Selbstherrlichkeit des Unrechts, die von Berufsfunktionären betrieben wird, die diesem Land und seinen Bewohnern systematisch Schaden zufügen, immer unter dem tarnenden Vorwand „etwas zu retten“ obwohl sie genau das Gegenteil betreiben.

  4. Wie ich zu dem Thema schon sagte:

    Giebt es Erhebungen darüber, wieviel Hektar Wald (tlw. in Naturschutzgebieten) schon für WKA gerodet wurden? Und was ist mit den geschredderten Vögeln und Fledermäusen durch WKA, was sagt der BUND dazu?……….

    Diese ganze Doppelmoral und Heuchelei ist kaum noch zu ertragen!!!

  5. Der Verzicht auf den Radikalen-Erlass in den 70er zeigt nun sein Ergebnis.

    Eine fatale und schicksalhafte Fehlentscheidung. Denn Linke wollen und werden IMMER die jeweilige Gesellschaft zerstören.

  6. Das ist doch eine Farce.
    Der Hambacher Forst ist (seit 40 Jahren) Eigentum von RWE
    und es gibt allen Ernstes ein gerichtliches Urteil darüber, dass die Rodung
    des Hambacher Forsts nicht nötig sei?

  7. „Der Schaden für die RWE ….. ist immens“

    „RWE“??? – Das sind zuerst die vielen Kleinaktionäre und die Bürger der Kommunen, die größere Mengen dieser Aktien (einst mündelsicher!!) halten. Dann folgt der Steuerzahler, der weniger bekommt und schließlich trifft es jeden Bürger, der entweder nur Strom bezieht, oder auch noch Produkte kauft, die mit teurerem Strom hergestellt werden mussten.

    Wir sind entsetzt, wenn Erdogan tausende Richter entlässt! Mancher bei uns ist zunehmend  erbost, dass in Deutschland kein einziger rausgeworfen werden kann.

    Fazit: Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn alle drei Säulen mit Menschen besetzt werden, die hinreichende Fachkunde nachgewiesen haben, so wie das z. B. bei der Fusspflege eisern durchgesetzt wird. Oder habe ich etwas übersehen?

     

  8. Bitte die Einleitung nochmals überarbeiten. Der Genannte soll mutmaßlich Leibwächter Osama Bin Ladens gewesen sein und nicht Obamas Leibwächter.

  9. Das Problem ist die fehelende Aufsicht eines öffentlichen Forums über Richter und die Bestellung auf Lebenszeit. Nicht einmal der liebe Gott hat solche Macht, denn die Gläubigen können aus der Kirche austreten. Aus dem Unrechtstaat kann man noch nicht aussteigen.

    lothar Reifert

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