Klimawandel vor Gericht: Alarmisten auf breiter Front gescheitert

Bild: GesaD  / pixelio.de

Einführung des Übersetzers: Hier folgen zwei Beiträge, wie es den Alarmisten geht, wenn sie vor Gericht ziehen. Zwar gelten diese Beispiele für die USA, doch sollten diese Herrschaften es sich gut überlegen, wenn sie auch in Deutschland vor Gericht ziehen wollen, ob ihnen das wirklich etwas wert ist. Die Erfolgsaussichten scheinen nahe Null und die Kosten für sie erheblich. – Chris Frey, Übersetzer

Gerichte: ,Hockeyschläger‘-E-Mails müssen veröffentlicht und die Verfahrenskosten übernommen werden

H. Sterling Burnett

Das Energy and Environment Legal Institute (E&E Legal) und die Free Market Environmental Law Clinic (FMELC) verurteilten jüngst Angriffe der Regierung im Griff von Klimaalarm-Verrückten in zwei Gerichtsverfahren. Im ersten Fall gab das Appellationsgericht von Arizona eine knappe, sieben Wörter umfassende Entscheidung bekannt: „motion for Stay Pending Appeal is DENIED“ [etwa: Aufschub des Urteils ist ABGELEHNT!]. In dem Fall hatte Ende 2017 Richter James Marner vom Kammergericht Arizona die University von Arizona (UA) dazu verurteilt, die E-Mails der Forscher zu veröffentlichen, welche mit dem Klimagate-E-Mail-Skandal in Verbindung stehen. Die bislang veröffentlichten Klimagate-E-Mails zeigen, wie Forscher an Universitäten auf der ganzen Welt darüber sprachen, wie man am besten Daten zurückhalten könne, was Fragen aufwarf hinsichtlich der Beweise zur Stützung der Behauptung, dass die Menschen Klimawandel verursachen, und wie man wissenschaftliche Journale zwingen könnte, keine Artikel von Klimarealisten zu veröffentlichen.

E&E legal kämpfte schon lange vor Gericht gegen das Board of Regents der UA, weil dieses die E-Mails von verschiedenen UA-Professoren seit sechs Jahren nicht bekannt machen wollte.

Auf Geheiß der beteiligten Professoren lehnte es die UA ab, diese E-Mails zu veröffentlichen. Aber E&E konnte vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass die UA illegal gehandelt hatte, dem Geheiß der Professoren stattzugeben. Da alle angeforderten E-Mails in Bezug zu den Arbeiten der Professoren standen, welche aus Steuergeldern finanziert worden sind, urteilte das Gericht, dass alle E-Mails veröffentlicht werden müssen. Die UA forderte das Kammergericht auf, das Urteil vorerst nicht zu vollstrecken, während die Entscheidung angefochten wird. Die UA argumentierte, dass wenn die Dokumente erst einmal veröffentlicht seien, „der Geist nicht zurück in die Flasche könnte“, falls das Urteil des Gerichts aufgehoben werden würde. Das Kammergericht lehnte diesen Antrag ab, und nach über sechs Jahren juristischen Streits und der Verschwendung von Millionen Dollar öffentlicher Gelder wird der Öffentlichkeit endlich gestattet, die Klima-Dokumente einzusehen, wozu sie von Anfang an das recht hatte.

Im zweiten Fall ordnete die Richterin am Kammergericht Vermont Mary Miles Teachout an, dass das Büro des General-Staatsanwaltes (AG) 66.000 Dollar Anwaltskosten an E&E Legal und FMELC zu zahlen habe für Kosten, die sie für ein Gerichtsverfahren aufbringen mussten, um das Büro dazu zu zwingen, der Öffentlichkeit dem Gesetz zufolge Dokumente zugänglich zu machen, in welchen es um den Umgang von Vermont mit dem diskreditierten ehemaligen General-Staatsanwalt von New York Eric Schneiderman ging bei dessen Klage gegen verschiedene Ölunternehmen. In dem betreffenden Verfahren war es darum gegangen, große Ölunternehmen zu zwingen, sich an den Kosten des Staates bzgl. des angeblichen Klimawandels zu beteiligen. E&E Legal und FMELC hatten die Veröffentlichung der Dokumente unter dem Informationsfreiheits-Gesetz von Vermont verlangt, aber der AG lehnte dies ab.

Bei Liberty Headlines liest sich das so: „Die Wurzel des Streits sind Bemühungen mehrerer US-Staaten vor vielen Jahren, bei denen AGs der Demokraten sowie deren Alliierte mit tiefen Taschen, ExxonMobil anzugreifen, weil das Unternehmen vermeintlich um den Klimawandel gewusst und diesen geleugnet hatte“

Nachdem man ihnen Einsicht in die Dokumente verwehrt hatte, haben E&E legal und FMELC jetzt nach einem für sie erfolgreichen Verfahren Zugang zu ihnen erhalten.

Historisch durften Gerichte in Vermont Bußgelder und Gerichtskosten Klägern auferlegen, welche erfolgreich den Staat verklagt hatten wegen des Zurückhaltens öffentlicher Dokumente. Die Gerichte waren dazu aber nicht verpflichtet. Das bedeutete, dass die Kläger die Rechnung zahlen mussten für Klagen, um der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren, wozu sie berechtigt war. Dies wurde durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2011 geändert.

Wegen der ablehnenden Haltung von AG Sorrell, öffentliche Dokumente auszuhändigen, wozu er laut Gesetz verpflichtet war, war E&E Legal gezwungen, vor die Gerichte in Vermont zu ziehen“, sagte Craig Richardson, Präsident von E&E Legal. „Wir haben an allen Fronten gewonnen, was sich manifestiert hat durch die jüngsten Urteile der Gerichte, uns Kosten und Abgaben zu ersetzen, haben wir doch in vielen Fällen ,substantiell gesiegt’“.

Quellen: Watts Up With That Liberty Headlines

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Klima-Alarmisten vor Gericht erneut gescheitert – es ist an der Zeit, das gesetzliche Affentheater zu beenden

H. Sterling Burnett

Bundesrichter John F. Keenan am US-Bezirksgericht für den Südlichen Distrikt von New York verwarf die Klage von New York City (NYC) gegen fünf große Ölunternehmen. Mit der Klage wollte NYC die Unternehmen zwingen, sich an den angeblichen Kosten bei dem Umgang mit dem Klimawandel zu beteiligen.

Keenans Urteil markiert die zweite große Schlappe innerhalb nur eines Monats für kommunale Regierungen, welche die Judikative einspannen wollte, um Probleme anzugehen, deren vermeintliche Ursache der Klimawandel ist. Die erste Schlappe mussten sie in San Francisco hinnehmen, als Richter William H. Alsup vom Bundesgericht in San Francisco eine ähnliche Klage, eingereicht von den Städten Oakland und San Francisco gegen die gleichen fünf Unternehmen – BP, Chevron, ConocoPhillips, ExxonMobil und Royal Dutch Shell – bereits verworfen hatte.

In seiner 23 Seiten starken Urteilsbegründung zur Abweisung der Klage von NYC schrieb Keenan, dass dem Klimawandel seitens der Exekutive und des Kongresses begegnet werden muss und nicht seitens von Gerichten.

Obwohl der Klimawandel „eine Lebenstatsache“ ist, wie Keenan schrieb, „ist es nicht Sache von Gerichten, die dadurch verursachten ernsten Probleme zu lösen. Globale Erwärmung und diese betreffende Lösungen müssen durch die beiden anderen Bereiche der Regierung angegangen werden“.

Keenan urteilte, dass die Behauptungen von New York State nicht zulässig sind unter dem Clean Air Act. Er sagte, dass es „unlogisch“ sei und gegen Präzedenz-Urteile des Obersten Gerichtshofes der USA verstoßen würde, wenn die Klage zugelassen worden wäre – vor dem Hintergrund, dass „Gerichte zu dem Ergebnis gekommen sind, dass dies Angelegenheiten der [US-]Bundesregierung seien, die an die Exekutive delegiert worden sind, obwohl sie eine einheitliche nationale Lösung erfordern … und der Clean Air Act ist nicht der richtige Ort, um Ausgleichszahlungen für heimische Treibhausgas-Emissionen in Vergangenheit und Zukunft zu verlangen“.

Zusätzlich urteilte Keenan, dass die Klage von NYC ungerechtfertigt sei, weil die Stadt selbst Kohlendioxid-Emissionen verzeichnet und von den Vorteilen des Verbrauchs fossiler Treibstoffe profitiert habe.

„Man kann nicht sagen, dass die Erzeugung fossiler Treibstoffe seitens der Beklagten und die daraus resultierenden Emissionen eine ,ungesetzliche Invasion‘ in NYC gewesen sind, profitiert doch die Stadt selbst vom verbrauch fossiler Treibstoffe und beteiligt sich daran, und das schon seit vielen Jahrzehnten“, schrieb Keenan.

Trotz der Eindeutigkeit der Gesetzeslage ist Klimapolitik allein eine Angelegenheit der Legislative und der Exekutive der Regierung. Das haben zwei Bundesrichter, der eine von Reagan, der andere von Clinton ernannt, umfangreich in ihren schriftlichen Urteilen dargelegt. Andere Staaten und Städte scheinen die Absicht zu haben, sich ihre Köpfe an dieser gesetzlichen Steinmauer einzuschlagen. Am 2. Juli, gerade mal eine Woche, nachdem Bundesgerichte eine Klimaklage der Städte Oakland und San Francisco verworfen hatten, reichte Rhode Island eine Klage gegen Ölunternehmen ein, um Kosten durch die Schäden des Klimawandels zurückzubekommen. Am 20. Juli, gerade mal einen Tag, nachdem Keenan die Klage von NYC verworfen hatte, verklagte die Stadt Baltimore Ölunternehmen auf Erstattung von Klimawandel-Kosten vor dem Gericht von Maryland. Zusätzlich haben NYC, Oakland und San Francisco jeweils angedeutet, gegen das Urteil in ihren Fällen in Berufung zu gehen.

Diese Städte und Staaten haben entweder keine ernsten Probleme, für die sie tatsächlich die Verantwortung tragen – wie Kriminalität, Wohnraum und Bildung – für welche die für diese Verfahren erforderlichen finanziellen Ressourcen viel besser angelegt wären, oder deren Führern ist es egal, ob sie Steuergelder verschwenden für sinnlose Gerichtsverfahren, einfach weil es nicht ihr Privatvermögen ist, das hier verbrannt wird. Oder, was auch sein kann, all jene, die diese Verfahren anstrengen, sind so gefangen im Griff der Klima-Verrücktheit, dass sie es einfach nicht lassen können, Gesetze hin oder her.

Vielleicht sind all diese Verfahren in Wirklichkeit ein Versuch, eine Industrie mit tiefen Taschen zu erpressen, wobei die Städte hoffen, dass die Unternehmen ultimativ Gerichtsverfahren vermeiden wollen und der Zahlung von Milliarden Dollar an die Städte zustimmen, wenn diese im Gegenzug versprechen, in Zukunft nicht mehr gerichtlich gegen sie vorzugehen, und ihre Investitionen nicht mehr in fossile Treibstoffe, sondern in politisch erwünschte grüne Energiequellen leiten. Ölunternehmen waren jedoch bislang nicht willens, sich so zu verhalten, und mit ihrer fortgesetzten Profitabilität und tatsächlich ihrer bloßen Existenz, die auf dem Spiel steht, (und mit zwei gewonnenen Gerichtsverfahren im Hintergrund) scheint es doch sehr unwahrscheinlich, dass die Unternehmen den Forderungen der Städte Folge leisten werden.

Es ist längst überfällig, dieses Spiel legaler Unsinnigkeiten zu beenden. Falls Keenan und Alsup die Städte dazu verurteilen, die Verfahrens- und Anwaltskosten sowie andere Ausgaben zu übernehmen, sollten lokale und staatliche Kläger, die nach dem großen Klima-Zahltag trachten, ihre Klagen zurückziehen und zu ihrem gesetzlichen Auftrag zurückzukehren, ihrer Bevölkerung ein besseres Leben zu ermöglichen innerhalb ihrer legalen Zuständigkeiten.

Quellen: The New York Times NYC Climate Decision

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Zur Überprüfung der Übersetzung:

courts

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6 Kommentare

  1. Gottfried Zech@ Kramm und Keks:  Das sind ja nicht gerade qualifizierte Einlassungen auf die Anmerkung von Rico Schrage, nichwahrnich.  Wieso eigentlich „“Hihihi unumstößlich“?  Selbst EIKE bestätigt diese Korrelation !!  Sie beide scheinen selber den Unterschied nicht zu kennen zwischen Korrelation und Kausalität / Koinzidität.  Bei genügend intensivierter Feinkallibirierung der Eisbohrkerne ergibt doch gerade diese Korrelation sogar umgekehrt den Beweis, daß die jeweiligen Klimaerwärmungen den CO²-Anstiegen um Jahrhunderte vorrausgingen !   Also waren zumindest bisher die CO²-Konzentrationen niemals die Ursache von Global-Erwärmungen,  könnten aber ,wenn auch nicht zwangsläufig, die Folge der Erwärmungsphasen sein.  M.a.W.  Sie haben die Aussage hierzu von Rico Schrage völlig verfehlt versucht, lächerlich zu machen, was ohnehin kein wissenschaftlichredliches Vorgehen ist !!Ich kritisiere allerdings einen anderen Punkt:  Dieses NY-Gerichtsurteil ist, wie man der Begründung entnehmen kann, mitnichten ein „Sieg“  für uns „Klimaleugner“ gegen die „Klima-Alarmisten“,  wie es die EIKE-Überschrift gern für sich verbuchen würde. Das ist eine Art des sich in die eigene Tasche lügens, einfach wunschdenkengeneriert. Schade, weil EIKE-unwürdig !!   Dachte ich bisher jedenfalls.  Die richterliche Begründung bestätigt expressis verbis, daß der Klimawandel selbstverständlich menschengmacht sei !

  2. Erstens:

    Die Universität hätte die Daten von vorneherein aushändigen sollen, wenn es sich dabei um Daten von öffentlichen Interesse handelt. Ohne dass es dabei zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das hat jedoch NICHTS mit Klimawandel zu tun, sondern lediglich mit dem Fehlverhalten der Universität in Bezug auf das Datenfreiheitsgesetz.

    Zweitens:

    Ich möchte festhalten, dass die Klage (Ölkonzerne hätten Trotz Wissen des Klimawandels weiter gemacht und ihn geleugnet) nicht deshalb abgewiesen wurde, weil die Kläger Unrecht hatten, sondern weil es die Gesetzeslage so erforderte und von der Legislative und Exekutive gelöst werden soll.

    Drittens:

    Der Verdacht, die Ölkonzerne würden schon länger wissen, was Sache ist, hat einen realen Hintergrund. Der Geochemiker Edward Garvey hat von 1978 bis 1983 für Exxon gearbeitet und schon damals unumstößlich herausgefunden, dass es eine Korrelation zwischen CO2 und Klimawandel gibt. Doch statt diese zu veröffentlichen, wurden „Gegenstudien finanziert. Auch unter Shell wurde eine Studie finanziert und 1988 abgeschlossen, die Beweise für den Klimawandel lieferten. Doch statt sich zu stellen, wurde die „Global Climate Coalition“ gegründet und wissentlich an der Wahrheit des Klimawandels angezweifelt.

    Die Klage war also berechtigt.

    •  „(Ölkonzerne hätten Trotz Wissen des Klimawandels weiter gemacht und ihn geleugnet)“

      Man muß nur ein wenig warten und es schneit wieder ein Vollpfosten rein!

      Niemand leugnet einen Klimawandel. Den gab es schon immer.

       

      „Der Geochemiker Edward Garvey hat von 1978 bis 1983 für Exxon gearbeitet und schon damals unumstößlich herausgefunden, dass es eine Korrelation zwischen CO2 und Klimawandel gibt.“

      Hihi, „unumstößlich“!

      Ich lach mich schlapp!

      Jungchen, plapper doch dieses blöde Zeugs auf SPON – dort gibt es ausreichend viele Halbintelligenzler, denen du deinen Müll vorlabern kannst.

    • „Der Geochemiker Edward Garvey hat von 1978 bis 1983 für Exxon gearbeitet und schon damals unumstößlich herausgefunden, dass es eine Korrelation zwischen CO2 und Klimawandel gibt.“

      Barer Unsinn. Es existiert bis heute kein Beweis zu einem von CO2 bewirkten Klimawandel.

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