Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen vom 04.10.2017

Redaktion
Gelegentlich werden wir von Lesern und Interessengemeinschaften gebeten Aufrufe zu veröffentlichen. Gelegentlich tun wir das auch. Wie mit diesen hier.

Liebe Mitbürger, liebe Landschafts- und Naturschützer,
es wurde eine wichtige Bundes-Petition gestartet. Bitte helft mit, leitet den Aufruf an Eure Bekannten, Verwanden, Vereine, Parteien und vergesst nicht Eure Ehepartner.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_10/_04/Petition_74043.mitzeichnen.html

Achtung: Petition läuft nur einen Monat – bis 26.03.2018!!!

kann auch über Facebook geteilt werden https://www.facebook.com/175267266384933/posts/213692409209085

https://www.instagram.com/p/Bfss7atAAsl/

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3 Kommentare

  1. Welchen Abschnitt/Punkt des §35 BauGB will denn der Petitionseinreicher eigentlich gestrichen haben? §35 BauGB regelt das Bauen im Außenbereich und in welchen Punkt/Abschnitt wird explizit und ausschließlich eine WKA priviligiert?

    Grundlage ist, und auch das steht in §35 BauGB, der Flächennutzungsplan. Wenn dieser den Bau von WKA nicht vorsieht bzw. keine Flächen dafür ausweist, kann auch keine gebaut werden. Weist er eine Fläche dafür aus, kann auch nur auf dieser gebaut werden und nirgendwo anders.

    • Sehr geehrter Herr Schubert,

      soweit ich die Petition verstanden habe, geht es um die Abschaffung eines Privilegs im ländlichen Raum.

      Auszug aus Petition:

      „Der Bau im ländlichen Raum, der ja eigentlich der Landwirtschaft
      vorbehalten ist wird damit zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau. Das
      Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ist minimalistisch und eben durch das
      „Recht zum Bau“ schon vorweggenommen, es ist so gut wie gar nicht anfechtbar
      und mittlerweile stark standardisiert, es gibt dafür ein sogenanntes „vereinfachtes
      Verfahren“. Die Privilegierung für den Bau von WKA nach § 35 BauGB muss
      abgeschafft werden, damit dieser dann auch wie jeder andere „Bau“, wie jedes
      andere Industriegewerk eingereicht, geprüft, genehmigt und gebaut werden kann.“

       

    • Nach meinen Informationen ist die Petition notwendig und richtig. Denn Windkraftanlagen sind derzeit privilegiert. Wenn ein Flächennutzungsplan existiert, darf die WKA nur dort gebaut werden , wo das in diesem vorgesehen ist. Wenn aber keiner existiert, darf diese beliebig überall hin gebaut werden. Das war der Zweck dieser “ Privilegisierung“. Unsere Gemeinde hat vor Jahren richtig reagiert und hat WKA nur in einem schmalen Streifen parallel zur Autobahn zugelassen. Mit Erfolg: es sind bis jetzt noch keine da.

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