Verfassungsbeschwerden gegen Windkraft

Pixelio / Thorben Wengert

Jetzt gibt es die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Windkraft. »Wir müssen hier einfordern, dass der Staat tätig wird!« Das sagt der Verfassungsrechtler Professor Dr. Michael Elicker. Er und sein Kollege Professor Dr. Rudolf Wendt beraten drei Familien, aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, neben deren Häusern große Windparks aus dem Boden gestampft wurden.

Die beiden renommierten Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandes wollen »das verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber einem Staat geltend machen, der dieses Recht nicht genügend berücksichtigt.«

Elicker, der auch Beirat des Deutschen Arbeitgeberverbandes ist: »Wir haben eine ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die niederfrequente Schallimmissionen bzw. Infraschall völlig ignoriert. Und das kann meiner Ansicht nach nicht fortbestehen.«

Windenergieanlagen sind nicht nur laut, sondern strahlen auch Schall im sogenannten Infraschallbereich aus. Der liegt mit Frequenzen von 1 bis 20 Hertz unterhalb der Schwelle des menschlichen Höhrsinnes und geht vor allem auch durch Gebäudewände. Diese Schallwellen sind gesundheitsschädlich.

Elicker: »Wir kennen mittlerweile einen Dosis-Wirkungszusammenhang zwischen einer Exposition im Bereich von Windanlagen und den entsprechenden gesundheitlichen Schädigungen. Deswegen können wir dieses staatliche Versäumnis nicht so einfach ignorieren.«

Das Bundes-Immissionsschutzrecht selbst verlangt einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Diesen Auftrag haben, so der Vorwurf, die staatlichen Organe nicht entsprechend dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik umgesetzt.

So gibt es bereits Beobachtungen über Missbildungen bei Tieren, die eindeutig auf die Auswirkung der Windkraftanlagen zurückzuführen seien. Professor Elicker: »Das ist ein Punkt, den ich besonders verstörend finde. Wir müssen davon ausgehen, dass natürlich diese Einwirkungen nicht nur auf Tiere beschränkt sind.

Es ist zum Beispiel nicht mehr möglich, in einer Konzentrationszone von Windkrafträdern zum Beispiel an Nord- oder Ostsee einen überlebensfähigen Nachwuchs von Tieren aufzuziehen. Da muss ich sagen, da hört bei mir jedes Verständnis auf. Denn das wird sich genauso auf menschliche Embryonen auswirken.«

Das zweite schwere Geschütz fährt Verfassungsrechtler Elicker mit einer Bürgerinitiative im Saarland auf. Auch das hat erhebliche bundesweite Sprengkraft. Denn ähnlich wie in diesem Fall verlaufen viele andere Verfahren, wenn Gemeinden mit Projektieren von Windanlagen verhandeln.

So hat die »Bürgerinitiative gegen Windkraft in Lautenbach« im Saarland Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Ottweiler gestellt. Grund: Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit.

Es wurden Verträge zwischen der Stadt Ottweiler und den Windenergieunternehmen ABO Wind AG und MWP Mosolf Wind Power geschlossen, die – so die Bürgerinitiative – verwaltungsrechtliche Vorgaben verletzen. So seien »hoheitliche Handlungen gegen Entgelt verkauft worden, ein Ding der Unmöglichkeit.«

Heute muß, um den Vorwurf der Bestechlichkeit zu begründen, ein Bürgermeister nichts mehr in die eigene Tasche stecken. Elicker: »Das ist nichts, was wir unterstellen. Das spielt aber heute auch keine Rolle mehr. Sondern es geht darum, dass die Sauberkeit und die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt wird bei den Korruptionstatbeständen der Paragraphen 331 ff. des Strafgesetzbuches.«

Der Bürgermeister habe zum Beispiel in Ottweiler Abreden getroffen, die der Stadt Ottweiler bestimmte Vorteile verschaffen. »Die seien in einer Art und Weise erlangt worden, die nicht regelgerecht geschehen war, und begründen daher eine sogenannte Unrechtsvereinbarung im Sinne des Strafgesetzbuches.«

»Dann haben wir Verträge, die so lange vor der Verabschiedung des Flächennutzungsplans mit irgendwelchen Projektieren im Voraus beschlossen wurden, dass sie nach aller Wahrscheinlichkeit das beeinflußten, was im Stadtrat später beschlossen wurde.«

Auch bundesweit werden »Unrechtsverträge« bedeutender, Verträge, die zu Unrecht abgeschlossen wurden meist von Städten und Gemeinden mit Wind-Unternehmen. Die betreffen häufig Nutzungsrechte für Grundstücke, städtebauliche Verträge oder beispielsweise Rodungsarbeiten ohne eine notwendige vorherige Waldumwandlungsnehmigung. Vorgaben über Mindestabstände zu geschützten Arten werden mißachtet.

Die klammen Kommunen versprechen Windkraftunternehmen mit Dollarzeichen in den Augen gern etwas, was von vornherein eigentlich rechtswidrig ist.

Ein solches Vorgehen müsste eigentlich ein strafrechtliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft zur Folge haben? Elicker: »Selbstverständlich. Das ist das, was wir jetzt erwarten. Wir haben diese Sache entsprechend aufgearbeitet, und erwarten ein entsprechendes strafrechtliches Vorgehen und eine entsprechende Überprüfung durch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden – in letzteren Fällen die korrespondierenden Straftatbestände der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten der Windkraftunternehmen.«

Elicker weist darauf hin, daß der Gesetzgeber bereits 1997 die Korruptionstatbestände erheblich geändert und verschärft hat. Schon Dinge, die geeignet sind, den Anschein von Unsauberkeit in der öffentlichen Verwaltung zu erzeugen, können strafrechtlich verfolgt werden. Das soll insbesondere das Vertrauen der Bürger in die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung stärken. Das sei, meint Elicker, zwar noch nicht bis in die letzten Gemeindeverwaltungen vorgedrungen, gelte aber dennoch. »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.«

Tatsächlich mehren sich im Bereich der Windkraftnutzung und Gemeinden die Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft einschreitet. Elicker: »Wir hatten gerade in diesem Bereich der Windkraftanlagen schon vor über zehn Jahren eine sehr ausgeprägte Strafverfolgung gegenüber Bürgermeistern insbesondere im Bereich von Niedersachsen. Etliche Strafverfahren endeten in Verurteilungen.«

Jetzt weitet sich das Problem mit zunehmendem Aufbau von Windanlagen auch auf das Binnenland und auf die Mittelgebirge aus. »Irgendwelche Landesfürsten oder Kommunalpolitiker versuchen, mit Windkraftwerken Geld zu verdienen.«

Zu groß sind die Verlockungen, mit Windparks scheinbar mühelos Geld in die Kassen zu bekommen. Dabei übersehen sie häufig Detailfragen nach der Wirtschaftlichkeit. Das führt zu einer nächsten Prozeßwelle vor Gerichten. Denn häufig versprechen die Projektierer zu hohe Erträge der Windanlagen, um die Anlagen schmackhaft zu machen. Diese Versprechungen erfüllen sich später in aller Regel nicht. Die Frage ist dann, wer die Verluste meist in Millionenhöhe trägt. Fein raus sind die Projektierer und Erbauer der Windanlagen; die haben ihr Geld erhalten. In die Röhre schauen meist die Bürger und die Kommunen.

Detailliert weist Prof. Elicker auf die weiteren schwerwiegenden juristischen Folgen hin:

»Ich gehe davon aus, dass einige Windkraftunternehmen falsche Ertragswerte in den Raum gestellt haben, und deswegen meiner Ansicht nach ein Betrug vorliegt. Das Schlimme ist, man muss diesen Betrug als einen fortgesetzten Betrug ansehen. Denn diese Dinge hat es vorher schon gegeben.

Man muss diesen Betrug auch als einen Betrug ansehen, der von vielen gemeinsam begangen worden ist. Denn es geht hier um eine Organisation, die diese Dinge tätigt. Das bedeutet: Wir haben hier einen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vorliegen, der letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führt und mit einer Mindeststrafe mit einem Jahr.

Wir haben es hier in der Tat mit einem genuinen Verbrechen im Sinne des Gesetzes zu tun. Das ist ein bisschen das, was ich meine, wenn ich sage, die Verbrechen der Saubermänner.«

Spannend deshalb der Blick nach Ludwigshafen. Dort klagt die Pfalzwind GmbH gegen JUWI auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ein Prozeß mit bundesweiten Folgen.

Der Artikel wurde unverändert und mit freundlicher Genehmigung von der Webseite des Deutschen Arbeitgeberverbandes übernommen (hier).

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12 Kommentare

  1. #10 Herr Heinzow

    Nun ja das Radio-Bremen-Gesetz ist sehr „neutral“ formuliert. Die Feinheiten mit denen die Mitarbeiter eingenordet werden stehen sicherlich nirgends in schriftlicher Form zur Verfügung. Ich kenne das aus eigenen beruflichen Erlebnissen.
    Die einfachste Art einem zweifelhaften Auftrag zu entgehen ist, beim Auftraggeber per Mail nachzufragen ob man xyz in der wiedergegebenen Form richtig verstanden hätte.
    Diese Methode ist zwar einer weiteren Karriere im Unternehmen mitunter sehr abträglich, schützt aber die eigene Arbeitsgruppe vor späteren Repressalien (Bauernopfer).

    zu #11 Herr Schmitt

    Der deutsche Michel hat schon vieles bemerkt. Er ist nur etwas arg träge selbst gegen den Strom zu schwimmen.

  2. #10 T.Heinzow

    „Es gibt jetzt ein Radio-Bremen-Gesetz, wo dem Sender vorgeschrieben wird, was er in Sachen Migration zu senden hat.“

    Und genau diese Leute, die solche Gesetze beschließen, die regen sich dann ganz gewaltig darüber auf wie die polnische Regierung heute ihre Medienpolitik gestaltet. Und der deutsche Michel merkt es nicht einmal.

  3. @ M. Estermeier

    „Indem der Staat nur die Rahmenbedingungen setzt und wirksam überwacht.“

    Das ist das Problem, wenn die „Demokratie“ von den Parteien zu 100% gekapert wurde.

    Es gibt jetzt ein Radio-Bremen-Gesetz, wo dem Sender vorgeschrieben wird, was er in Sachen Migration zu senden hat.

    Im Spiegel gibt es dann eine üble Mißbrauchsgeschichte zu lesen, die über die Benediktinische – jetzt franziskanische – Heuchlerkirche und deren Macht berichtet. Da beschafft sich doch entgegen Recht und und Gesetz ein „geheimes Kirchengericht“ beim Versorgungsamt (zuständig für Opferentschädigung) und bei behandelnden Psychologen streng geheime Unterlagen. Klarer Verstoß gegen das Sozialgeheimnis und die beruflichen Schweigepflichten nach § 203 StGB.

    Die Rahmenbedingungen sind klar, aber der Staat kontrolliert nicht, weil er bereits übernommen wurde. Die Spiegel-Titelgeschichte zeigt das erstaunlicherweise auf, obwohl lange abgestritten, daß Religion extrem gefährlich ist.

    Der sog. „Grüne Hahn“ der RK ist ein weiteres Instrument, um die Macht auszuweiten.

    Deshalb kommt es ja dazu, daß Menschen diese Übeltäter finanzieren müssen und sich gegen die gesundheitszerstörenden Anlagen nicht zur Wehr setzen können.

    „Innerhalb dieses Rahmens darf jeder auf eigene Kosten und eigenes Risiko wirtschaften wie er will.“
    Die Privatautonomie ist längst abgeschafft worden. Nicht erst mit dem EEG oder den verbotenen Griechenlandhilfen.

    Das hat natürlich auch viel mit dem Bildungsstand der Juristen zu tun, die m.E. zur Zeit die am schlechtesten ausgebildeten Akademiker der Universitäten sind. Repititorium ist Pflicht, um Prüfungen zu bestehen. Dementsprechend ist auch die Halbwertszeit der Gültigkeit neuer Gesetze ständig kürzer geworden. Würden die Flugzeugbauer sowas abliefern, würde es funktionierende Flugzeuge nicht mehr geben.

  4. Herr Heinzow

    ich denke der Admin wird es uns nachsehen wenn wir mal kurz politisch werden.

    Wenn in einer Ratssitzung mit 10 Personen 2 Schlaue und 5 Denkfaule gegen 3 Intelligente stimmen, werden am Ende der Beschlußfassung 2 Gewinner und 8 Verlierer am Tisch sitzen. Auch das ist Demokratie.
    Wie könnte man derartige Situationen umgehen?
    Indem der Staat nur die Rahmenbedingungen setzt und wirksam überwacht. Innerhalb dieses Rahmens darf jeder auf eigene Kosten und eigenes Risiko wirtschaften wie er will. Niemand wird gezwungen, in seinen Augen blödsinnige Entscheidungen und deren Folgen mitzutragen.
    Ob die Machenschaften der „Schlauen“ damit ausgehungert werden könnten vermag ich nicht zu beurteilen. Es würde zumindest die Belastung der Unbeteiligten verhindern.

  5. @ #7 M. Estermeier

    „Nebenbei: Warum sollte staatliche/kommunale Intelligenz höher sein als betriebliche/private?“

    Mit Intelligenz hat der „EE“-Quatsch nur auf der Anbieterseite zu tun, die primitive Uralttechnik als Zukunftstechnologe gewinnbringend an Gläubige verscherbelt. Aber was soll man auch von Leuten wie Röttgen erwarten, der stolz darauf war Physik zum Abitur abgewählt zu haben. Oder von einem FDP-Wirtschaftsminister, der noch nocht einmal wußte, wieviele Nullen eine Billion hat. Helmut Schmidt sagte ja mal über Herbert Frahm alias Willy Brandt, daß der noch nicht einmal wisse wieviele Nullen eine Milliarde habe. Und der MP in München war nicht in der Lage einen 8 stelligen Betrag zu verbalisieren. Solchen Leuten kann man so ziemlich alles andrehen.

  6. #6 Herr Heinzow

    Nun ja; wer berechnete Ertragswerte für bare Münze nimmt kann nun mal leicht daneben liegen. Das ist genau so wie bei den berühmt berüchtigten Finanzinvestments. Wobei WKA und PV ja eigentlich ebenfalls in diese Kategorie einzusortieren sind.
    „Gier frißt Hirn“ ist ein bekanntes Sprichwort. Wer seine „Investments“ mit Fremdmitteln aufpeppt und damit feste Verpflichtungen eingeht, hat nun mal ein erhebliches Risiko zum Totalverlust.
    Nebenbei: Warum sollte staatliche/kommunale Intelligenz höher sein als betriebliche/private? Wobei es bei Letzteren der Allgemeinheit wurscht sein kann wie das Ergebnis aussieht.

  7. „In die Röhre schauen meist die Bürger und die Kommunen.“

    Soll man mit denen Mitleid haben? Die können doch wissen, welchen Blödsinn sie sich da neben ihre Häuser stellen und daß man damit als Kommune kein Geld verdienen kann.

  8. … z udem Betrug sollte wenbigstens darauf hingewiesen werden, dass ja damit am Ende Steuergelder falsch verwednet wurden, dass dies dann also eine Angelegehnehit für den EUGH wird, zu also Steuergelder für Soziale Angelegenheiten fehlend, gar veruntreut worden sein.

    Denn Dazu kann am Ende keiner sagen:
    Naja, wir bauen halt zu da sozial sein ein paar Windenergieanlagen.
    Haben die Menschen auch ws zu tun nicht war und abbauen können sie den Schrott ja auch dann wieder, … wunderbar.

    Zu einfach nur modern beschäftigt sein
    zur Therapie
    , gegen früher bohrte man sich ja
    ein Loch ins Knie.

  9. “ Elicker: »Wir hatten gerade in diesem Bereich der Windkraftanlagen schon vor über zehn Jahren eine sehr ausgeprägte Strafverfolgung gegenüber Bürgermeistern insbesondere im Bereich von Niedersachsen. Etliche Strafverfahren endeten in Verurteilungen.« “

    Erstaunlicherweise ist darüber nichts in Juris zu finden. Und in den Regionalzeitungen ist auch nichts vorhanden.

  10. Leider sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Die Windkraftlobby wird versuchen, über die Politik die Verfahren nieder zu schlagen.

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