Am Ende der Energiewende-Sackgasse lauert das Dunkelflaute-Gespenst

Von Günter Keil
Eigentlich wollte ich nur mal nachlesen, was sich genau hinter dem §13a Abs.2 EnWG verbirgt. Das ist der Paragraph im Energiewirtschaftsgesetz EnWG, mit dem die Regierung allen Kraftwerksbesitzern, denen das EEG die Wirtschaftlichkeit ruiniert hat und die deshalb ihre Anlagen so schnell wie möglich stilllegen wollen, die Pläne durchkreuzt hat.
Sie haben davon gelesen: Die Kraftwerksbesitzer müssen einen Antrag auf Stilllegung stellen, den ihr Netzbetreiber (ÜNB) – also Amprion, Transnet, Tennet und 50Hertz – prüft. Dieser soll bewerten, ob das Kraftwerk „systemrelevant“ ist oder nicht – und dann der Bundesnetzagentur BNetzA einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorlegen.

Diese Anträge werden immer mehr: Mitte August waren insgesamt 7.900 Megawatt zur endgültigen Stilllegung angezeigt. Allein mehr als 4.500 MW entfielen dabei auf den süddeutschen Raum. Dort sollen jedoch nach dem Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung bis 2022 fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen.

Wie ernst die Situation schon heute ist, in der bereits jetzt alle Stilllegungsanträge aus dem süddeutschen Raum abgelehnt werden (müssen), ergibt sich aus den unten zitierten Feststellungen der Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat in jedem Fall unangenehme Konsequenzen für den Besitzer der verlustbringenden Anlage, denn selbst wenn das Kraftwerk als doch nicht systemrelevant eingeordnet ist,  wird ihm der Weiterbetrieb um ein ganzes Jahr angeordnet und die weiter auflaufenden Verluste muss er selber tragen, nicht der anordnende Staat, den die BNetzA vertritt.

Noch härter trifft es die systemrelevanten Kraftwerke: Sie müssen 24 Monate weiter am Netz bleiben und auch in diesen Fällen erhalten die Besitzer für die ersten 12 Monate gar nichts. Für die folgenden 12 Monate ist dann eine Entschädigung fällig, über die verhandelt werden muss. Wie berichtet wurde, deckt diese Entschädigung manchmal auch nur 70% der Verluste.

Erstaunlich ist die Dreistigkeit, mit der der Staat das im Grundgesetz-Artikel 14 garantierte Recht zum Schutz des Eigentums mit einem Absatz eines Branchengesetzes bricht. Diese Großtat stammt von der die Marktwirtschaft verbal stets hochhaltenden  letzten CDU/CSU-FDP-Regierung.  Die Gerichte haben es bereits mit Klagen gegen die darauf beruhenden Entscheidungen zu tun bekommen.

Im Grunde wollte ich nur die für einen Ingenieur immer schwer verdaulichen gewundenen Sprachkreationen der Juristen auf mir bislang verborgene Details absuchen.  Die Webseite der BNetzA (101) brachte zumindest einige erklärende Sätze, aber darunter standen zum Herunterladen drei Entscheidungen der Agentur zu konkreten Anträgen von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB).

Die neueste davon stammt vom 23.6.2014 und ist an die Transnet GmbH / Baden-Württemberg gerichtet. Darin wird deren Antrag auf die „Systemrelevanz-Ausweisung“ von zwei EnBW-Kraftwerksblöcken in Heilbronn zugestimmt. 

Der ungemein lange Text dieser Entscheidung verleitet eigentlich nicht zur Lektüre, insbesondere weil seitenlang und langatmig erklärt wird, was Systemrelevanz bedeutet.

Aber das Lesen lohnt sich doch, denn dieses Papier entpuppt sich als eine schonungslose Kritik des durch die Energiewende verursachten Bedrohungszustands des Versorgungsnetzes – und endet dann mit der erwähnten Entscheidung, der man dann wirklich nur ziemlich entsetzt zustimmen kann.

Ich weiß aus 30-jähriger Erfahrung in der Ministerialbürokratie, dass es in unserem System gottlob immer mal wieder vorkommt, dass aus einer unteren Ebene ein in Klartext geschriebenes ehrliches Dokument ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, das alle offiziellen Heucheleien, Schönfärberei- und Weichspülprozesse beiseite wischt.

Ich zitiere aus dem Brief der Bundesnetzagentur an Transnet BW GmbH vom 23.6.2014,

(Hervorherbungen vom Autor):

„Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur gem. §13a Abs.2 EnWG zur Systemrelevanz-Ausweisung von Kraftwerksblöcken in Heilbronn.

AZ: 608-14-003

(1)….Bei Zugrundelegung der beiden betrachteten Szenarien („Starklast/Starkwind-Szenario“ und „Starklast/Dunkelflaute-Szenario“) ergibt sich grundsätzlich die Abhängigkeit des sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs von gesicherter Verfügbarkeit konventioneller Kraftwerke, die südlich der potentiell überlasteten Übertragungsleitungen südlich des Ruhrgebiets („Mittelrheintrasse“) und der Leitung „Remptendorf-Redwitz“ liegen.

In Zeiten hoher Windeinspeisung aus nördlich der potentiell überlasteten Übertragungsleitungen gelegenen Windkraftanlagen bei gleichzeitig hohem Verbrauch in den laststarken Ballungszentren und Wirtschaftsstandorten in Süddeutschland können die elektrischen Nord-Süd-Lastflüsse das Übertragungsnetz überfordern, sofern den Übertragungsnetzbetreibern ÜNB keine hinreichenden Erzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen um….gegenzusteuern.

Derartige Situationen treten typischerweise an windreichen kalten Winterabenden auf.  Darüber hinaus kann es auch an laststarken (Winter-) Tagen, bei denen keine (erhöhte) Windeinspeisung aus Norddeutschland erfolgt, zu erheblichen elektrischen Nord-Süd-Flüssen kommen.

In diesem Fall kann eine nahezu vollständige Auslastung des konventionellen Kraftwerksparks in Deutschland beobachtet werden, was eine erhebliche Belastung, gegebenenfalls sogar eine Überlastung – insbesondere der Mittelrheintrasse – nach sich zieht.

Zwischenbemerkung:

Am Ende der Energiewende- Sackgasse lauert also das „Dunkelflaute“-Gespenst.

Es kommt, wenn die Sonne verblasst, der Wind einschläft und ein eisiger Wintertag den Stromverbrauch hochtreibt. Ein Arbeitsbegriff der Netzbetreiber, der eine gute Chance hat, das Wort des Jahres 2014 zu werden. Seine dunkle Klangfarbe lässt das damit verbundene Unheil ahnen. Deutsch ist doch manchmal eine wunderschöne Sprache.

Und weiter im Bescheid:

(2)…Bezogen auf die zeitweise auftretenden Netzbelastungen im deutschen Übertragungsnetz, die in  der Flussrichtung von Nord- nach Süddeutschland bestehen, bedarf es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand regelmäßig nördlich einer fiktiven Linie in Höhe von Frankfurt am Main der Absenkung der Kraftwerksleistung und südlich dieser fiktiven Linie der Leistungserhöhung.

Konkret sind die Leitungen „Mittelrheintrasse“  und die Leitung „Remptendorf-Redwitz“ gegenwärtig potentiell überlastet.

Um drohende oder bestehende Netzüberlastungen effektiv beseitigen zu können, ist es notwendig, dass südlich der überlasteten Leitung in hinreichendem Umfang freie Erzeugungskapazität von Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden kann, die sich im Markt befindlichen oder von Kraftwerken, deren endgültige oder vorläufige Stilllegung geplant ist.

(3) …In einer Netzsituation, in welcher der Leistungsbedarf zur Beherrschung der Nord-Süd-Transporte größer ist, als die südlich der überlasteten Leitungen verfügbare Leistung, kann demnach von einer nicht unerheblichen Gefährdung des (n-1)-sicheren Netzbetriebs ausgegangen werden.

(4)…Verdeutlicht wird die Bedeutung der Verfügbarkeit dieser (Anm.: südlichen) Kraftwerke auch dadurch, dass die ÜNB im Rahmen der Systemanalyse….für die bisher untersuchten Zeiträume Winter 2013/2014, Winter 2014/2015, Winter 2015/2016 und Winter 2017/2018 jeweils zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es in den geprüften Szenarien über die süddeutschen Kraftwerke hinaus noch des Einsatzes ausländischer Kraftwerke bedarf, um das Übertragungsnetz im Rahmen der betrieblichen Vorgaben sicher zu betreiben.

(5)…Der Wegfall von in Süddeutschland gelegenen Kraftwerken würde das Defizit (Anm.: das somit längst besteht) und somit den Bedarf an ausländischen Reservekraftwerken erhöhen.

(6)…im Regelfalle ist davon auszugehen, dass alle in Süddeutschland verbleibenden Kraftwerke systemrelevant sind.

(7)…Die Ausweisung der Systemrelevanz für die Dauer von 24 Monaten rechtfertigt sich daraus, dass der gegenwärtige Zustand der bestehenden Transport- und Leitungsengpässe auch noch in den kommenden zwei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortbestehen wird.

(8)…Im Einzelfall mag es absehbar sein, dass die betreffende Anlage möglicherweise länger als 24 Monate zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität benötigt wird.

…Eine etwaige Änderung der bisherigen Begrenzung der Systemrelevanzausweisung auf jeweils höchstens für eine Dauer von 24 Monaten bleibt aber dem Gesetzgeber vorbehalten.

(Anm.: Eine Mahnung an die Regierung, diesen Zeitraum zu verlängern).“

Ende des Zitats.

Dieses offiziell von der BNetzA verbreitete Schreiben an Transnet schafft in seiner Begründung eine überzeugende Klarheit über die tatsächliche Situation.

Zur Versorgungssicherheit, zur Situation im Übertragungsnetz und zu den Ursachen der Probleme kann man nun die folgenden Punkte festhalten:

1. Das regelmäßig vorgebrachte Argument, in Deutschland gebe es eine Kraftwerks-Überkapazität ist eine absichtliche Falschbehauptung. Im Gegenteil kann man zumindest in Süddeutschland auf kein einziges der Kohle- und Gaskraftwerke verzichten, welche Gründe auch immer seine Stilllegung erforderlich machen (2; 4; 5; 6).

2. Die Situation ist dermaßen ernst, dass es in den besonders kritischen Situationen ohne den Einsatz ausländischer Kraftwerke schon seit längerem nicht mehr geht (4; 5).

3. Die Überlastungssituation der Transportleitungen zwischen Nord- und Süddeutschland ist bei bestimmten Wetterlagen und „laststarken (Winter-) Tagen“ der Normalfall (1; 2; 3).

4. Wenn von einer „nicht unerheblichen Gefährdung des (n-1)-sicheren Netzbetriebs“ auszugehen ist, bedeutet das im Klartext akute Blackout-Gefahr beim Ausfall einer wichtigen Netzkomponente (Leitung, Transformator, Schaltanlage etc.) (3).

5. Die Szenarien, die von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet worden sind, lassen für die drei kommenden Winter das Schlimmste befürchten (4).

6. Die Bundesnetzagentur beklagt recht deutlich, dass sie die „Systemrelevanzausweisung“, also den Zwang zum längeren Weiterbetrieb unrentabler Kraftwerke, nicht über die 24 Monate hinaus verlängern darf, weil dies „im Einzelfall“ notwendig sein könne. Ein Wink mit dem Zaunpfahl an den Gesetzgeber, der an der Grenze dessen liegt, was sich eine nachgeordnete Behörde (hier gegenüber dem BMWi) leisten darf (8).

7. Das sich durch den gesamten Begründungstext hindurchziehende Klagelied über die ganz offen eingestandene und längst eingetretene Unterversorgung von Süddeutschland durch konventionelle Kraftwerke vermeidet sehr bemüht die Nennung der einzigen wirksamen Maßnahme, die dieser gefährlichen Situation sofort ein Ende bereiten würde: Die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten süddeutschen Kernkraftwerke.

8. Weiterhin stellen diese Aussagen der zuständigen Regierungsbehörde eine vernichtende Kritik an der Energiewendepolitik und dem Kernkraftausstieg dar, denn sämtliche die Versorgungssicherheit bedrohenden Probleme wurden erst durch die politischen Entscheidungen und damit in voller Absicht von der Regierung geschaffen.

Die Hilflosigkeit und die ganz offensichtliche Verzweiflung der BNetzA-Verantwortlichen an den gesetzlichen Zwängen, den künstlich erzeugten Gefährdungen und an ihrer eigenen Rolle als ausgebremste Eingreiftruppe, der alle wirksamen Maßnahmen untersagt sind, kann durchaus Mitleid erzeugen. Insbesondere auch deshalb, weil diese Unterbehörde als Prügelknabe für alle kleinen und größeren Katastrophen vorgesehen ist.

Die Verantwortlichen für alle genannten Probleme sitzen zwei Etagen höher.

Noch einige Erläuterungen zu den Maßnahmen, die die Netzbetreiber in Engpaßsituationen ergreifen:

Es nennt sich Redispatch und bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes auf Anordnung der ÜNB zur Vermeidung von Netzengpässen. Die Durchführung des Redispatch wird über sogenannte Kraftwerkspärchen durchgeführt, sodass beispielsweise ein Kraftwerk, das sich vor dem erwarteten Netzengpass befindet, angewiesen wird, weniger Strom zu produzieren und ein anderes, das sich hinter dem Engpass befindet, mehr Strom zu erzeugen.

Interessant und sehr bezeichnend sind die Häufigkeits-Zahlen dieser Eingriffe:

– Vor einigen Jahren gab es noch 3 bis 5 Redispatch-Eingriffe pro Jahr, (Tennet VDI Nachrichten,vom  4. 10.13)

– Im Jahre 2012 waren es knapp 1000.

– Im 1. Halbjahr 2013: 1098.

– Im 2. Halbjahr 2013: 1585.

– Im 1. Halbjahr 2014: 1831.

Das bedeutet, dass Ende 2014 vermutlich über 3.500 Redispatch-Eingriffe erfolgt sein werden.

Das Jahr hat 8.760 Stunden – und es erfolgt keineswegs gleichmäßig alle 2,7 Stunden ein solcher Eingriff; vielmehr gibt es Katastrophentage, an denen ununterbrochen Redispatch erfolgen muss.

 

Abbildung 1 : Anzahl der Netzeingriffe zur Stabilitätserhaltung pro Jahr. Die Daten vor 2012 wurden geschätzt, bzw. entsprechen dem im Text erwähnten Zitat von Tennet. Die Gesamt-Zahl für das Jahr 2014 wurde hochgerechnet

Schauen Sie wie diese Zahlen als Kurve aussehen, wie in Abb 1 geschehen. Sie ist nicht linear. Und man sollte viel Platz nach oben für 2015 und 2016 lassen. Ferner empfehle ich, das Ergebnis der kürzlich erfolgten „EEG-Reform“ in Bezug auf den weiteren, kräftigen Ausbau von Windrädern und Photovoltaik-Paneelen anzusehen. Das Ergebnis wird vermutlich ein weiterer Punkt auf der Kurve sein, der ziemlich weit oben liegt.

Es könnte aber sein, dass Sie nicht mehr dazu kommen, diesen Punkt einzutragen: Das Dunkelflaute-Gespenst löscht auch die Beleuchtung,

Interessant sind auch die mit dem Redispatch verbundenen Kosten, die den betroffenen Kraftwerken erstattet werden (Brennstoffkosten, Anfahren der Anlage, Verluste durch das Herunterfahren):

– Sie beliefen sich 2011 auf 41,63 Millionen Euro.

– Im Jahre 2012 waren es bereits 164,8 Millionen Euro.

Ach ja, wer bezahlt übrigens Redispatch-Kosten und die Entschädigungen für die systemrelevanten, scheintoten Kraftwerke ? Natürlich die Stromkunden, und zwar mit den  Netzentgelten als Bestandteil ihrer Rechnung.

Quelle: Bundesnetzagentur: „Systemrelevante Kraftwerke“, 14.8.2014,

            www.bundesnetzagentur/de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/

            Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitäten/

            systemrelevanteKW/Bescheid_Transnet_23_06_2014.pdf

            Darin „Bescheid im Verfahren der Transnet BW GmbH vom 23.6.2014 (pdf, 3MB)“.

Sankt Augustin, 10. September 2014

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26 Kommentare

  1. #22: „eine Sozialistische Staatswirtschaft – unsere gegenwärtige Elektrizitäts-Wirtschaftsordnung – hat andere Bedingungen als eine Soziale Marktwirtschaft – unsere vorherige Wirtschaftsordnung.“

    Sehr geehrter Herr Küper, informieren Sie sich einfach mal darüber, wie die Stromwirtschaft vor der Liberalisierung der Energiemärkte organisiert war. Mit sozialer Marktwirtschaft hatte das sicher nichts zu tun gehabt. Es gab Konzessionsverträge und Gebietsmonopole und von freier Wahl der Anbieter konnte überhaupt nicht die Rede sein.

    „Bei „Systemrelevanz“ wird die Stilllegung aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die BNA verboten. Und so schließt sich der Kreis zur Pleite der Kraftwerks-GmbH und zum politisch verordneten Zwang, als Privatunternehmen Verluste tragen zu müssen, die aufgrund des Merkel-Hobbys „Energiewende“ unternehmerisch unabwendbar auflaufen.“

    Das hat mit der Energiewende nix zu tun, die Stilllegung von Kraftwerken musste auch schon früher bei den entsprechenden Behörden genehmigt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Anders kann das bei einer sicheren Stromversorgung nicht funktionieren.

  2. @#23, Herr Ernst,

    die Formulierung „..Zweimal war das Unternehmen im zurückliegenden Geschäftsjahr gezwungen, Produktionsanlagen herunterzufahren…“ ist so nicht korrekt.
    Niemand hat Trimet „gezwungen“, sondern Trimet hat sich freiwillig an der Ausschreibung abschaltbarer Lasten beteiligt und kassiert Geld dafür: http://tinyurl.com/kuos2uk
    Sowohl für die Bereitschaft sich abschalten zu lassen (nach Vorankündigung) als auch dann im konkreten Fall der Abschaltung gibt es Geld.
    Die Netzbetreiber legen diese Kosten dann auf das Netzentgelt und damit auf die Stromkunden um.

  3. Unbedingt lesen:

    http://bit.ly/XEahVu

    Wenn man sich über die Zukunft der Energieversorgung einen Überblick verschaffen will, darf man die aktuellen Entwicklungen bei den fossilen Energieträgern nicht außer acht lassen. Insbesondere für die Stromversorgung wird das gegenseitige Wechselspiel dieser Energieträger auch weiterhin bestimmend bleiben.
    …..

    Mal sehen wie lange es dauert, bis sich diese Realitäten auch in die grünverführten Deutschen Hirne durchfrisst….

  4. Passend zu Redispatch folgende Meldung der Rheinischen Post über den Aluminiumproduzenten Trimet:
    …“Zweimal war das Unternehmen im zurückliegenden Geschäftsjahr gezwungen, Produktionsanlagen herunterzufahren. Andernfalls hätte ein Blackout des Stromnetzes gedroht“…
    http://tinyurl.com/of5gy5o
    U. Ernst

  5. @Peter Herbst, #20:

    Hallo Herr Herbst,

    eine Sozialistische Staatswirtschaft – unsere gegenwärtige Elektrizitäts-Wirtschaftsordnung – hat andere Bedingungen als eine Soziale Marktwirtschaft – unsere vorherige Wirtschaftsordnung.

    Beispiel EnBW AG: Das Unternehmen gehört im Wesentlichen dem Land Baden-Württemberg und örtlichen öffentlich-rechtlichen Eigentümern. Die rot-grüne Landesregierung könnte also problemlos aus Kohlekraftwerken aussteigen, die aufgrund der eigenen Energiepolitik unwirtschaftlich geworden sind. Wie sähe das aus?

    Aus einem dem EnBW gehörenden Kraftwerk „auszusteigen“, selbst wenn es eine GmbH wäre, bedeutete Stilllegung des Kraftwerkes und Auflösung der GmbH. Die Stilllegung des Kraftwerkes muss mindestens ein Jahr zuvor der Bundesnetzagentur (BNA) angezeigt werden, die als Bundesbehörde dem derzeitigen Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) direkt unterstellt ist. Bei „Systemrelevanz“ wird die Stilllegung aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch die BNA verboten. Und so schließt sich der Kreis zur Pleite der Kraftwerks-GmbH und zum politisch verordneten Zwang, als Privatunternehmen Verluste tragen zu müssen, die aufgrund des Merkel-Hobbys „Energiewende“ unternehmerisch unabwendbar auflaufen. Die Bilanzverluste sind natürlich steuermindernd wirksam, so dass die Bevölkerung 2x zahlt: 1x für Energiewende-Elektrizitätshöchstpreise und 1x für Steuermindereinnahmen, die anderweitig wieder hereinzuholen sind, Beispiel PKW-Maut.

    Fazit: Die Bundesregierung macht Unternehmen Pleite. Das ist die bundesrepublikanische Wirtschaftsordnung 2014.

    Mit dem Jahresgutachten 2014 bescheinigt die „Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)“, eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission, der Bundesregierung energiepolitisches Versagen und Unwirksamkeit des Erneuerbare Energien-Gesetzes EEG. Reaktion von Bundesregierung, Bundesparlament und Medien: Null. Lesen Sie hier: http://tinyurl.com/oytpjbd

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Küper

  6. @Peter Herbst #20
    Jeder Private Investor kann natürlich aus einen Unternehmen wieder aussteigen. Nur bei den deutschen Kraftwerken (Kraftwerkspark) ist halt nicht nur der Privatsektor beteiligt sondern insbesondere auch der staatliche Sektor über Länder, Bund, Kommunen und Städte. Die öffentliche Hand hat ihre Hand schon IMMER auf EON, RWE und ENBW gelegt. Der Private Investor ist schnell wieder weg vom Unternehmer „Kraftwerkspark Deutschland“, wenn er keine Sicherheiten mehr für seine Investition/Kapital sieht. Und solange der Bund und damit der deutsche Steuerzahler hinter dem „zwang“ Erhalt des Kraftwerkspark steht, solange kann der Private Investor NOCH sicher sein, seine Investition wieder zu sehen und entsprechende Rendite.
    Vergleichen Sie die Private Investitionen auch mit der Euro-Schulden-Rettung per ESM (deutsches und europäisches Steuergeld). Bei Griechenland und anderen Schuldstaaten des Euro gibt es auch nur noch private Investoren (Banken usw.), weil die EZB mit dem ESM (deutsches und europäisches Steuergeld) im Hintergrund bürgt und gesetzlich gerade stehen muss.
    Der deutsche und europäische Steuerzahler wird bei der Euro-schulden-Länder Rettung per ESM und bei der Energiewende per EEG abgezockt. So einfach ist das! Und dies AlLES wurde von unserer Ethik-Mutti-Energiewende-Euroschulden Merkel-Unionen inkl. der anderen etablierten Bundestagsparteien, am Volk vorbei, durch diktiert.

  7. Eine Frage an die Kraftwerks-Praktiker in der Runde. Sie klingt naiv, kommt aber immer wieder auf.
    Ich werde als Energieproduzent gezwungen, eine Einrichtung zu betreiben und den Betrieb aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
    Auf Grund der Systemrelevanz wird mir verboten, das Werk zu schließen.

    Was hält eigentlich die Betreiber dieser Verlustkraftwerke davon ab, persönlich aus dem Unternehmen auszusteigen?

    Unter Zwang zu betreibende Firmen können doch nur juristische Personen sein. Es kann doch keine natürliche Person gezwungen werden, Arbeitskraft und Mittel zu verbrennen?!

    Also warum betreiben die Betreiber immer noch und schmeißen dem Volk den Krempel nicht vor die Füße?
    Anscheinend lohnt sich der Betrieb ja doch irgend wie. Werden die Betreiber persönlich entschädigt? Die privaten Anteilseigner?

  8. Sehr geehrter Herr Dr. Keil,

    vielen Dank für diese Info über die von den Medien verniedlichend bezeichnete

    „Kraftwerksreserve- Verordnung“

    und den Begriff „Dunkelflaute- Gespenst“; schließe mich voll den Beiträgen 1 bis 5 an.

    Habe am 8. März in Dresden einige Exemplare Ihres „Energiepol. Manifest“ mitgenommen, gelesen und verteilt. Schade um die FDP Sachsen, die ja gegen die Energiewende ist, hoffentlich bleibt wenigstens dort die 10*H- Regelung für Windräder bestehen.

    Jedoch was nutzen unsere Aktivitäten, wenn sogar im Deutschlandfunk gestern (15.09.) in der Sendung „Forschung aktuell“ um 16:30 Uhr sinngemäß folgendes gesagt wird:
    AGORA- Energiewende (Denkfabrik !) verkündet, Elt- Speicher wären noch gar nicht so nötig, mit Flexibilisierung des Verbrauchs (siehe Spitzenzeiten in der ehem. DDR) u. a. können wir die Energiewende schon schaffen.
    Dass der jetzige Staatssekretär Rainer Baake im Wi- Minsisterium unter AGORA in seinen „12 Thesen zur Energiewende“ (02/2013) neben vielem anderen Stuss auch schrieb,“In der Regel weht der Wind dann, wenn die Sonnen nicht scheint – und umgekehrt“, ist ja bestimmt bekannt.

    Dieser ansonsten seriöse Sender verkündete sogar am 09.09. im Vor- und Nachspann zu den 18- Uhr- Nachrichten wörtlich: „Die weltweite Klimaerwärmung hat einen neuen Höchststand erreicht“. Im Hauptteil der Nachrichten kam dann, dass es den Anstieg der CO2- Konzentration in der Atmosphäre betrifft.

    Wann gibt es ein BGH, bei dem man gegen Falschmeldungen Klage einreichen kann?

    Freundliche Grüße
    Wolfgang Rasim

  9. Man kann weder ein Netz mit dem wetterabhängigen Zufallsstrom stabil halten, noch kann man ein Stromnetz damit aufbauen. Deswegen hat man sich ja auch mit den „fossilen“ Kraftwerken + Kernkraft + Wasserkraft von den Naturgewalten (Sonne,Wind) unabhängig gemacht, damit man ein Stromnetz sicher, stabil und damit auch wirtschaftlich betreiben kann.
    Der Schlüssel bei der Energieversorgung, ob was sinnvoll ist oder nicht, liegt im Energieträger.
    Kohle, Gas, Uran, Wasser = sinnvoll, weil wetterunabhängig. Und ein Mix daraus ist einfach unschlagbar.
    Sonne, Wind und Faulgas = unsinn, weil wetterabhängig. Und ein Mix daraus inkl. Speicher einfach nicht ausreicht, um eine stabile, sichere und billige Stromversorgung zu gewährleisten.

  10. Herzlichen Dank Herrn Keil,

    für diesen sehr informativen Artikel.

    #8 Herr Frey, Ihre Frage trifft ins Wesentliche.

    Wenn das Stromnetz, das in einer Region den normalen Wechselstrom für die Verbraucher liefert einen „Blackout“ hat, dann fällt die elektronische Steuerung der Windmühlen in dieser Region auch aus.
    Es ist wie Sie vermuten, die Windmühlen benötigen eine stabile (externe) Stromversorgung für ihre automatisierte Steuerung, andernfalls sind sie trotz passendem Wind nicht nutzbar.
    Bei den Offshore Windparks wird diese stabile Stromversorgung zur Steuerung der Anlagen wohl mit Dieselgeneratoren auf Plattformen betrieben.
    Allerdings treten durch die stark schwankenden Stromernten dieser Windparks je nach Windstärke (hoch drei) daraus resultierende Probleme auf, die zu Schäden in den Konverter-Stationen und Abschaltungen wegen technischer Probleme führen.

  11. #8 Chris Frey
    Ja es ist so. Mit Windmühlen kann man kein Netz aufbauen da sie nicht drehzahlregelbar sind und ihren Strom über Umrichter ins Netz einspeisen.

    Michael Treml

  12. @ #13 F. Blücher

    „Der Markt ist nun mal in diesem Bereich außer kraft gesetzt.“

    Im Bereich der Daseinsvorsorge „bedarfsgerechte Stromproduktion“ zu jedem Zeitpunkt t hat es nie einen Markt gegeben. Und es wird auch nie einen ‚Markt‘ geben (können).
    Kohlekraftwerke am Main können nicht so ohne weiteres mit Kohlekraftwerken in Wilhelmshaven konkurrieren, denn Einerseits sind die fixen Kosten der Kraftwerke am Main wegen der benötigten Kühltürme höher, andererseits auch noch die Brennstoffkosten, denn es fallen Transportkosten von der Küste an. Außerdem sind die Wirkungsgrade von Kraftwerken an der See höher. Stellt sich also nur noch die Frage nach den Transportkosten für den Strom. Es fallen dabei Transportverluste und Fixkosten für die Leitungen an. Die Betriebskosten können vernachlässigt werden.

    Bereits aus diesen Überlegungen ergibt sich der Unfug mit den Backbones HGÜ von Nord nach Süd.

    Etwas Anderes ist jedoch noch nicht berücksichtigt worden: Die Frage: Wann stellt ein Betrieb spätestens die Produktion ein? muß noch beantwortet werden.

    Ist eine Aufgabe, die jedem BWLer irgendwann gestellt wird. Die Antwort ist simpel: Wenn der Deckungsbeitrag nicht mehr ausreicht, um die variablen Kosten zu decken. Nun dürfen Sie sich Gedanken darüber machen, was variable und was fixe Kosten sind.

  13. @Chris Frey

    Im Prinzip ja. Solaranlagen und Windrädern können nach einem Blackout erst dann wieder zugeschaltet werden, wenn die richtigen sprich regelbaren Kraftwerke, dass Netz wieder aufgebaut haben. Für den Netzaufbau kommen zu beginn ohnehin nur Wasserkraftwerke, Gas und Kernkraft in Frage. Ach ja, Öl auch noch. Biogas geht auch erst nachdem alles wieder geht, da diese ebenfalls nichts zur Netzstabilität beitragen (können).
    Das dürfte ein mehrwöchiger Prozess werden. In wasserkraftreichen Schweiz kalkuliert man eine Woche.

  14. Grossartiger Artikel, Herr Keil! Vielen Dank!

    Kleine Anregung: bitte korrigieren Sie im Artikel die Anzahl Stunden pro Jahr auf 8760 Stunden (365 Tage) statt 8544 Stunden (356 Tage), damit nicht wieder die sich für unwiderstehlich intelligent haltenden Grünideologen in primitiver Weise an Ihrem grossartigen Artikel herummäkeln können.

    Nach dieser kleinen Korrektur sollte man diesen Artikel dann an alle Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags schicken, und der AfD nahelegen, das Potential an Kritik an der unsagbaren Idiotie und Schädlichkeit des EEG und der NIE schonungslos auszunützen um die deutschen Bürger aufzuwecken und zu eigenem Nachdenken anzuregen.

  15. #6:
    Ohne dass ich die nötigen Zusammenhänge ausreichend kenne, eine Bemerkung:
    Durch die Zwangseinspeisung der EE fällt zeitweise der Strompreis an der an der Börse ins bodenlose. Gleichzeitig kann an in einzelnen Regionen eine Strom-mangel-Situation entstehen, da die Übertragungskapazitäten an die EE nicht angepasst sind (und wohl nicht angepasst werden können). In einer regionalen Mangelsituation Strom zu produzieren kann deshalb für einen Kraftwerksbetreiber ruinös sein, anstatt dabei tüchtig zu verdienen. Der Markt ist nun mal in diesem Bereich außer kraft gesetzt.

  16. Zu #7 von Kai Walter :
    „@5 Vogt: was meinen Sie, was ein Trofim Lyssenko so fuer allerhoechste akademische Wuerden und Auszeichnungen erhalten hat. Aber gut, soviel daemlicher ist die Kaempfert auch nicht, im Denkrahmen der heutigen Gesellschaft hat sie es redlich verdient.“
    ###########################################################

    Claudia Kemfert wird m.E. der Nachwelt in ebenso unguter Erinnerung bleiben wie Trofim Denissowitsch Lyssenko, dessen ideologisch geprägte Theorie , nach der Erbeigenschaften durch Umweltbedingungen bestimmt werden, sich bereits zu seinen Lebzeiten als wissenschaftlich unhaltbar erwiesen hat .
    Ob Kemferts Einfluß auf die Politik dieses Landes möglicherweise noch schlimmere Folgen haben wird als sie Lysenko auf die inzwischen untergangene UdSSR zu Zeiten des Stalinismus hatte, wird die Zukunft zeigen.

    Die Ansicht, dass erworbene Eigenschaften epigenetisch vererbt werden, ist freilich noch nimmer nicht ganz aus dem sozialistischen Glaubensbekenntnis verschwunden .

    Und tatsächlich ist die Theorie , dass armutsbedingte Mangel- und Falschernährung zu vererbbaren Schädigungen am menschlichen Hauptorgan und damit auch an der Lernfähigkeit von Unterschichtnachkommen führen kann, Wasser auf die Mühlen mancher linker Soziologen.

  17. @8 Chris Frey

    Ich würde Ihre Frage, bin ebenfalls ein Laie, mit Ja beantworten. Wäre es anders, hätte ich in 45 Jahren Bastelei in Elektronik, und Elektrik was falsch gemacht, oder faslch aus meinen Erfahrungen gelernt.
    Sicher ist mir auch einiges an Halbleitern, oder Widerständen abgeraucht. Dies war aber die Lehre, dass man an den kirchhoffschen Regeln nicht vorbeikommt.
    Für Laien; entweder es wird sehr warm, oder es funktioniert überhaupt nicht.

    Genau das trifft auch auf unser Stromnetz zu! Die Normfrequnz ist 50 Hz. Bis 49,8 Hz befinden wir uns im normalem, aber bereits geregeltem Bereich. Ab 49 Hz beginnen wir bereits mit Lastabwürfen 10-15%, 20-30%, 35-50%, bei 48,1 Hz wirft man dann bis zu 75% raus. Bei 47,5 Hz gehen dann „alle“ Kraftwerke vom Netz, denn das liegtdann bereits so schief, dass uns unsere EEG-Anhänger nur noch mir glühenden, funkensprühenden Überlandleitungen, Umspannwerken erfreuen könnten.
    Wollen wir das? So wie uns derzeitig gepredigt, funktioniert das nicht, alle Beiträge bei EIKE, und in ähnlichen Foren sprechen die selbe Sprache. Physik bleibt Physik, da hilft auch ein grüner Pinsel nicht!

    Ich hoffe auch in Richtung @4,
    dass ich das als Laie nun halbverständlich rübergegracht habe.

    Man braucht nicht für alles eine „neue“ matematische Formel, warum auch, nur weil sie mal kurzzeitig ins Konzept passt. Das klingt nur neunmalklug,und wurde oft genug widerlegt.

    Der normale Verstand, plus richtig verarbeitete Erfahrungen/Beobachtungen sollten ausreichend sein.

  18. Hallo Herr Keil,

    ich kann mich hier nur Herrn Mueller #4 stellvertretend für alle anschließen: herzlichen Dank!

    Als Laie habe ich aber noch eine Zusatzfrage (bitte nicht lachen): Stimmt es, dass sich bei einem flächendeckenden Blackout kein einziges Windrad dreht, egal wie stark der Wind weht?

    Chris Frey

  19. @5 Vogt: was meinen Sie, was ein Trofim Lyssenko so fuer allerhoechste akademische Wuerden und Auszeichnungen erhalten hat. Aber gut, soviel daemlicher ist die Kaempfert auch nicht, im Denkrahmen der heutigen Gesellschaft hat sie es redlich verdient.

  20. „den Besitzer der verlustbringenden Anlage,“

    Verluste gibt es nur, wenn die Stromverkaufspreise den Kosten nicht angepaßt werden können (dürfen).

    Es ist doch ganz simpel: Der Kraftwerksbetreiber bietet seinen Strom nur kostendeckend + Gewinnmarge an.

    Für die „Verlustenergie“ sieht das dann so aus:

    „Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der La
    ngfristkomponente Verlustenergie 2014
    3
    Jeder Anbieter gibt ein Gebot gemäß folgender Preis
    formel ab:
    Preis =
    a
    * F1BY Cal-14 +
    b
    * F1PY Cal-14 +
    C
    Euro/MWh
    mit
    F1BY Cal-14 = Mittelwert über EEX Settlement Phelix Future Baseload Cal-14 im Referenzzeitraum
    F1PY Cal-14 = Mittelwert über EEX Settlement Phelix Future Peakload Cal-14 im Referenzzeitraum
    Die Faktoren a und b sind im Angebotsblatt mit bis zu 5 Nachkommastellen anzugeben.
    Der Faktor C ist im Angebotsblatt mit bis zu 2 Nachkommastellen anzugeben. “

    Wenn sich die Kraftwerksbetreiber gegenseitig das Wasser mit Dumpingangeboten abgraben, ist das deren Problem.

    Auch kann sich eine Firma, die über abschaltbare Lasten verfügt, das Abschalten fürstlich bezahlen lassen.
    Einen festgelegten Stromabnahmepreis gibt es m.W. nur im EEG.

  21. @Günter Keil

    Diesen verwirrenden, laienhaften Beitrag sollten Sie der deutschen Energieökonomin Prof. Dr. Claudia Kemfert widmen und sie um einen Kommentar dazu bitten.
    Im Jahr 2006 wurde sie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Helmholtz- und der Leibniz-Gesellschaft als Spitzenforscherin ausgezeichnet, im Jahre 2011 folgte die Urania Medaille sowie der B.A.U.M. Umweltpreis in der Kategorie Wissenschaft.

    Ihre Forschungsergebnisse werden regelmäßig in hochrangigen Fachzeitschriften veröffentlicht, und noch immer hat sie nachhaltigen Einfluß auf Politik, Wirtschaft und Medien.

    Wer, wenn nicht sie, könnte in diesem Dilemma das dumme, verwirrte Volk wieder auf den richtigen Weg bringen?

  22. Lieber Hr. Dr. Keil,

    vielen Dank für diese hervorragende Analyse. Nicht nur Otto Normalverbraucher ist mit solchen Texten restlos überfordert. Schon allein Umfang und Sprache machen es selbst für Akademiker sehr schwer, sie zu verstehen. Zudem fehlt vielen, die nicht mit den Strukturen und den Gepflogenheiten der Staatsbürokratien vertraut sind, schlicht das Hintergrundwissen, wie bestimmte Formulierungen zu interpretieren sind.

    Sie haben dankenswerterweise die in diesen Texten tief vergrabenen Realitäten herausgefiltert und in klar verständlicher Sprache dargestellt.

    Ich hoffe auf mehr davon.

    Mfg

  23. Herr Keil, besten Dank für Ihr Arbeit. Die Narretei wird nur aufhören, wenn die täglich ganztägig indoktrinierten Deutschen aufwachen. Dazu müssen die Energiekosten massiv steigen, die Industrie muss mit Arbeitsplatzabbau Deutschland verlassen, und der blackout, so schmerzhaft er sein mag, muss kommen. Scheint leider der einzige Weg zu sein. Unabhängig davon ist Deutschlands Niedergang eh kaum aufzuhalten, die EU wird das schon richten.

  24. Sehr geehrter Herr Keil,

    Bundesminister für Wirtschaft und Energie Gabriel (SPD) ignoriert die Ergebnisse der Bundesnetzagentur, die seinem Ministerium unterstellt ist.

    Gabriel ist Fan der Energiewende, die Bundeskanzlerin Merkel vor 3 Jahren als alternativlos ausgerufen hat. Alternativlos, um die Welt vor einem vorgeblich menschengemachten CO2-induzierten Klimakollaps zu bewahren.
    Die Energiewende ist Merkels Markenzeichen. Wird das Markenzeichen beschädigt, wird Merkel beschädigt, so das Dogma.

    Deshalb wird die Unversehrtheit dieses Markenzeichen auf Biegen und Brechen von Merkel und der gesamten Gefolgschaft verteidigt. Technische Gegebenheiten, die Versorgungssicherheit von Bevölkerung und Unternehmen, die Kosten, die Wettbewerbsfähigkeit sind nebenrangig.

    Nebensächlich sind auch überbordende Bürokratie, enteignende Gesetze und Verordnungen und die faktische Übernahme der Elektrizitätswirtschaft in staatliche Diktatur. Dass dabei Unternehmen, große Unternehmen ebenso wie öffentlich-rechtliche Stadtwerke, in Pleiten getrieben werden, spielt keine Rolle, wenn es um das Merkel-Markenzeichen Energiewende geht. Dass die Unions-Politiker den Merkel-Kurs praktisch widerstandslos mit tragen, erinnert etwas an vergangene Reichs- und DDR-Zeiten, in denen das Wohl der Partei das Handeln bestimmte. Von den realitätsfernen SPD- und Grünen-Politikern sind Änderungen nicht zu erwarten. Die Energiewende wird mit ideologischem Starrsinn betrieben.

    Die Gefahr von Netzzusammenbrüchen regional, deutschlandweit oder sogar europäisch wächst, solange speziell Deutschland die übersubventionierte und vorrangig abzunehmende „Erneuerbare Elektrizitätseinspeisung“ fortführt.
    Wie Sie schreiben, werden konventionelle Kraftwerke aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden müssen, was aber staatlich genehmigt werden muss. Versorgungsprobleme wird es aber nicht nur in Winterzeiten mit höherer Last geben, sondern zu allen Jahreszeiten.

    Wie Einspeise- und Lastverläufe in diesem Sommer waren, habe ich verschiedentlich in meinem Blog zusammengetragen, z. B. hier für Juli 2014: http://tinyurl.com/oxgj3fd.

    In diesem Sinne möchte ich mit Mephistopheles Worten schließen, würde er Engelchens Energiewende sehen:
    „Grün, teure Freundin, ist alle Theorie, und grau des Stromes wahre Quelle“,

    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer Küper

  25. Ein sehr guter Artikel. Ich hoffe diese Punkte der Erkenntnis dieses Artikel von Hr. Keil finden im Energiepolitik Programm der AfD ihren Fortbestand.

    Danke!

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