GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle – Das Standortauswahlgesetz macht es möglich –

Klaus Tägder
Sie stutzen und sind ungläubig? Dann lesen Sie diesen Beitrag und bilden sich Ihr eigenes Urteil. Für jemand, der 32 Jahre lang mit der Endlagerthematik befasst war, drängt sich der Eindruck auf, der gute politische Wille ist nur vorgetäuscht, denn umgesetzt wurde von den Bundesregierungsplänen der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen trotz rechtlicher Verpflichtung bis heute nichts. In diversen Zwischenlagern stapeln sich derweil die radioaktiven Abfälle.

Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien: Um die Entsorgung radioaktiver Abfälle hat sich jene Generation zu kümmern, die auch den Nutzen der Kernenergie hat. Es sei unverantwortlich, dieses Problem nachfolgenden Generationen aufzubürden.

Als eine der sichersten Methoden der Entsorgung  radioaktiver Abfälle sah die Bundesregierung  bislang das Einbringen der radioaktiven Abfälle in Gesteinsformationen des geologischen Untergrundes an. Nach eigener Aussage /1/ hatte sie bereits Anfang der 60er Jahre begonnen, Vorbereitungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu treffen. Steinsalzformationen nehmen nach der Erkenntnis der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dabei aufgrund ihrer für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle günstigen Eigenschaften eine Vorrangstellung ein /2/. 

Die Bundesregierung bekräftige die Notwendigkeit der Endlagerung in der Bundestagsdrucksache von 1977 /3/: „Eine Zwischenlagerung kann aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen die endgültige Beseitigung der radioaktiven Abfälle nicht ersetzen, sondern nur als befristete Übergangslösung zugelassen werden.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation gewinnt  folgende Aussage in gleicher Drucksache an Gewicht: „Eine langfristige Zwischenlagerung über Jahrzehnte schafft wegen der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Zwischenlager zusätzliche Sicherheitsprobleme.“

Trotz anerkannter Notwendigkeit der Endlagerung waren die politischen Debatten hierüber in den Folgejahren von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen geprägt. Die fehlende Endlagerung diente als Argument gegen die Nutzung der Kernenergie. Im Jahre 2000 erließ  die Bundesregierung der 14. Legislaturperiode gar ein zehnjähriges Moratorium der Endlagererkundung  am Salzstock Gorleben.  Ein Licht am Ende des Tunnels tauchte im Koalitionsvertrag von 2009 auf. Dort heißt es zum Thema „Nukleare Sicherheit“: „Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben unverzüglich aufheben und ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortsetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet.“  

Ein Gesetz gegen Glaubwürdigkeit und Vernunft

Das Licht erwies sich als eine Fata Morgana. Es wurde schlimmer als je zuvor: Zum Ende der 17. Legislaturperiode einigten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP in seltener Einmütigkeit zusammen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Ländern auf ein „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zu Änderung anderer Gesetze“, kurz Standortauswahlgesetz genannt.

Dieses Gesetz ist eine 180 Grad- Wende zum Koalitionsvertrag. In dem Gesetz heißt es nunmehr: „Die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet.“ Und etwas später im Gesetzestext: „Die vorläufige Sicherheitsuntersuchung des Standortes Gorleben wird spätestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne eine Eignungsprognose für den Standort Gorleben eingestellt.“

Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle in einer tiefen geologischen Formation beginnt wieder von vorn. Erneut eine Entscheidung aus parteipolitischem Kalkül ohne Vernunft und Maß, nur um  auch bei SPD und Die Grünen Akzeptanz für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle zu erreichen. Was eben noch als Bedingung für eine verantwortungsvolle Nutzung  der Kernenergie galt, wird ad acta gelegt und auf den Sankt Nimmerleinstag vertagt. Um das Verantwortungsbewusstsein der Politiker scheint  es nicht gut bestellt zu sein.

In den zurückliegenden 37 Jahren hat es keine Bundesregierung vermocht, den 1977 benannten Standort Gorleben abschließend zu erkunden. Ihre gesetzlich auferlegte Verpflichtung,  Endlager einzurichten, bleibt weiterhin unerfüllt. Nach Lage der Dinge wird sie auch in den nächsten Jahrzehnten ihrer Verpflichtung nicht gerecht.

Dabei lassen die Ergebnisse der mehrjährigen – aber noch nicht vollständig abgeschlossenen – Erkundung des Salzstockes Gorleben die Eignung des Salzstockes als Endlager erwarten. Die Bundesregierung bestätigte dies ausdrücklich  in ihrer Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen im Juni 2000. Gleichwohl wurde die weitere Erkundung für 10 Jahre ausgesetzt. Erst ab 2010 wurden die bisherigen Befunde erneut einer Bewertung unterzogen, die zum gleichen Ergebnis führte: Keine Erkenntnisse, die gegen eine Eignung sprächen. Gegenteilige Äußerungen von Politikern, denen der Salzstock ungeeignet erscheint,  sind ideologisch motiviert und haben keinen fachlichen Hintergrund.

Wie es aussieht, werden 37 Jahre intensiver Standortauswahl und bergmännischer Erkundung des Salzstockes in den Wind geschrieben und das trotz nachweislich aussichtsreicher  Eignung des Salzstockes. Rund 1,6 Milliarden Euro sind bisher von den Abfallverursachern für die Erkundung aufgebracht worden, Geld, das über den Strompreis von den Stromkunden bezahlt worden ist. Liefert die Bundesregierung keine schlüssige Begründung für die Aufgabe des Standortes Gorleben, riskiert sie eine Schadensersatzklage.

Als Grund für den Neustart der Standortsuche heißt es im Gesetz:

„Ziel des Standortauswahlverfahrens ist, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.“

„Das Standortauswahlverfahren soll bis zum Jahre 2031 abgeschlossen sein.“

Im Umkehrschluss bedeutet diese gesetzliche Formulierung, dass die bisherige Standortauswahl auf keinem wissenschaftlichen und transparenten Verfahren beruhte. Das ist eine unglaubliche, zudem völlig haltlose Kritik an Bundesbehörden, Wissenschaftlern und Sachverständigen, die für diese Auswahl verantwortlich waren.  Auch steht sie im krassen Gegensatz zu dem unten zitierten Ergebnis der Gorleben Untersuchungskommission.

Bereits in den 60er Jahren wurde Salzgestein als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle als vorteilhaft gegenüber Ton und Granit durch die Vorgängerbehörde der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ausgewählt. Es würde den Rahmen sprengen, den Vergleich der Gesteinsarten hier darzulegen. Wichtig ist vielmehr, dass im Jahre 2006 die Bundesanstalt erneut einen Bericht vorlegte, in dem nach nochmaliger wissenschaftlicher Expertise Salzgestein der Vorzug eingeräumt wird. Also beschränkten sich damals Bund und Länder zu recht auf einen Standort mit Salzstock. Insgesamt wurden in den 70er Jahren über 140 potenzielle Standorte nach wissenschaftlich gesicherten Auswahlkriterien unterzogen, die heutigen, auch internationalen Anforderungen  entsprechen. Am Ende dieses Prozesses blieben drei Standorte übrig, von denen 1977 Gorleben ausgewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde die so genannte  Gorleben-Kommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingesetzt, die zunächst mit Kommunalpolitikern, später auch mit Verbandsmitgliedern besetzt wurde. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 hat sie in 70 Sitzungen die Entwicklungen und Ergebnisse der Standortuntersuchung verfolgt und darüber berichtet.

Eine Bestätigung für das sachgerechte Vorgehen der Standortauswahl wie der anschließenden Erkundung lieferte die Beschlussempfehlung des ersten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages /4/. In der zusammenfassenden Bewertung der Regierungsparteien heißt es:

„Auch die Entscheidung für den Salzstock Gorleben als Erkundungsstandort für ein mögliches Endlager im Jahr 1977 ist nachvollziehbar, schrittweise und nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt. Sie entsprach nicht nur dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern war auch aus heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschrittlich. Zwei verschiedene Auswahlverfahren – durch die Kernbrennstoffwiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) im Auftrag des Bundes und  durch einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) des Landes Niedersachsen – kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass der Standort Gorleben nach den damals anzulegenden und angelegten Bewertungsmaßstäben der geeignetste Standort ist.“

Auch an sicherheitstechnischen Regelungen gab es kein Defizit. Die Anforderungen an einen Standort  sowie dessen Erkundung, wie auch die Planung und den Betrieb eines Endlagers wurden bereits 1983 als „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ /5/ vom damals zuständigen  Bundesminister des Innern  vorgegeben. Diese Anforderungen wurden nach aktuellen, auch internationalen Erfordernissen überarbeitet und durch die „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ /6/ im Juli 2009 ersetzt. Unter anderem wird darin gefordert, „die Integrität des Gebirgsbereiches muss über einen Zeitraum von einer Million Jahren sichergestellt sein.“

Fazit also:

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute,  auch gemessen an internationalen Maßstäben, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Es ist folglich zu erwarten, dass für die erneute Standortauswahl keine entscheidend anderen Kriterien zugrunde gelegt werden als für Gorleben. Es gibt daher keine sachlich-fachlichen Gründe, den Standort Gorleben aufzugeben und einen neuen Standort zu suchen.

Ein sinnloser Vergleich

Neu im Gesetz ist ein vergleichendes Standortauswahlverfahren, „das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist,“ so der Wortlaut in der Gesetzesbegründung. Dieses Ziel ist, was trivial und einsichtig ist, denklogisch nicht erreichbar. Dies würde voraussetzen, dass alle potenziellen Standorte untertägig erkundet und dann miteinander verglichen werden müssten. Die Suche des „bestmöglichen“ Standortes durch vergleichende Standortuntersuchungen ist faktisch unmöglich, da durch die Variabilität geologischer Formationen sowie die möglicherweise beabsichtigte Einbeziehung unterschiedlicher Wirtsgesteine (Salz, Ton, Granit) grundsätzlich unterschiedliche Endlagerkonzepte (technisch und geotechnisch) erforderlich sind. Die Bewertung der Endlagersicherheit kann daher nur für einen konkreten Standort auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes erfolgen.

Ein Vergleich der Ergebnisse wäre zudem wegen der Komplexität der Systeme nicht objektivierbar, ein eindeutiges Ranking daher nicht möglich /7/.

Auch ist international eine untertägige Erkundung mehrerer Standorte mit dem Ziel den „bestmöglichen“ Standort zu finden, weder Stand von Wissenschaft und Technik noch wird in anderen Ländern ein derartiges Vorgehen angestrebt. International werden Vergleiche im Rahmen von Standortauswahlverfahren allenfalls auf der Basis der Ergebnisse von übertägigen Erkundungen beziehungsweise Bohrungen wie in Finnland und Schweden im Sinne einer Standortvorauswahl durchgeführt.

Fazit:

Die Auffindung des bestmöglichen Standortes ist nicht realisierbar. Ein Standortvergleich ist wegen der Variabilität geologischer Formationen faktisch nicht möglich. Die Endlagersicherheit kann nur in Verbindung mit dem Endlagerkonzept bewertet werden. Letzteres liegt nur für Salzgestein vor, nicht aber für Ton oder Granit.

Dem Auswahlverfahren soll eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung, insbesondere auch von Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie die Prüfung von Alternativen  in einer pluralistisch zusammengesetzten Kommission vorausgehen. Hier stellt sich  erneut die Frage, ob die Bundesregierung ihrem mit Fachleuten besetzten und mit der Einrichtung von Endlagern betrauten Bundesamt für Strahlenschutz wie auch ihrer Beratungskommission für Entsorgungsangelegenheiten (ESK) keine ausreichende Fachqualifikation zugesteht. Überdies wird eine pluralistisch besetzte  Kommission in der beabsichtigten Größe erfahrungsgemäß wohl kaum zu einem einheitlichen Votum bei der Klärung der ihr zugewiesenen Aufgaben gelangen. Demokratische Abstimmungen aber sind in Sicherheitsfragen, und um solche geht es, nicht zulässig.

Zudem muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, dass in der Vergangenheit offensichtlich geschludert wurde, wenn erst jetzt eine Klärung der Grundsatzfragen der Endlagerung herbeigeführt  werden soll. Die Beschlussempfehlung der Bundesregierung  im Bericht des ersten Untersuchungsausschusses  /4/  offenbart dagegen ein vollkommen anderes Verständnis vom voran gegangenen  Auswahlverfahren. Es wurde ein positives Fazit über die Standortauswahl Gorleben gezogen, Defizite waren nicht festgestellt worden. 

Wo keine Bereitschaft ist, ist auch kein Weg

Ein an „gesellschaftlichen Partizipationsprozessen orientierter  Auswahlprozess“ soll zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Hierbei wird die Öffentlichkeit wohl in einem stärkeren Maße einbezogen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Unbewiesen ist jedoch, ob dadurch tatsächlich das Ziel einer höheren Akzeptanz für einen Endlagerstandort erreicht wird. Wahrscheinlich wird es dieselben politischen Auseinandersetzungen geben wie in der Vergangenheit. Dann allerdings nicht nur an einem Standort, sondern bereits bei mehreren zur Erkundung vorgesehenen Standorten /8/.

Zu keiner Zeit haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien eindeutig und mit Nachdruck zur Errichtung eines Endlagers bekannt und eingesetzt. Schlimmer noch, jede sich bietende Gelegenheit wurde genutzt, um die Standorterkundung zu verzögern und obendrein die Eignung des Standortes ständig infrage zu stellen, obwohl bereits positive wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Erkundungen gezogen worden sind. Gebetsmühlenartig konnte so die fehlende Endlagerung als Argument  gegen die Kernenergienutzung ins Feld geführt werden. In ihrer ständigen kontroversen Auseinandersetzung um die Endlagerung boten die Parteien ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit und schürten auf diese Weise Angst und Widerstand bei Bürgern gegen jegliches Endlagervorhaben. Ein Paradebeispiel bietet das  Forschungsbergwerk Asse. Längst bekannte schwach radioaktive Sickerwasser wurden urplötzlich politisch interessant, um sowohl die Asse selbst in Misskredit zu bringen, aber auch um für das Endlagervorhaben in Gorleben  als schlechtes Vorbild zu dienen. Die „Geister“, die die Politiker damit hervorriefen, werden sie nicht mehr los. Überdies ist trotz des mehrheitlichen Bekenntnisses zum Standortauswahlgesetz nicht glaubhaft, dass die Kernenergiekritiker unter den Politikern sich nunmehr künftig für die Endlagerung aussprechen werden, besonders wenn sich Widerstand an den ausgesuchten Standorten aufbaut.

Die Mitsprache der Öffentlichkeit bei Großvorhaben, insbesondere von der  vom Vorhaben betroffenen Bevölkerung, entspricht dem heutigen Zeitgeist. Es darf aber kein Zweifel darüber aufkommen, dass die Entscheidung über die sicherheitsgerichteten Auswahlkriterien sowie über Eignungsfragen auf der Basis über- und untertägiger Erkundung von Fachleuten getroffen werden müssen und nicht von Politikern oder der Öffentlichkeit.

Das Standortauswahlgesetz: Ein politisches Blendwerk

Es gibt keine sachlich-fachlichen Gründe den Standort Gorleben ruhen zu lassen oder gar aufzugeben. Die Eignungshöffigkeit des Salzstockes  wurde wiederholt belegt.

Auswahl und Erkundung des Standortes Gorleben erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien, die  noch heute  auch gemessen an internationalen Maßstäben dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Ein Standortvergleich mit dem Ziel, den bestmöglichen Standort zu finden – ein Hauptanliegen des Standortauswahlgesetz -,  ist nicht realisierbar.

Die mit der Klärung von Grundsatzfragen der Endlagerung beauftragte Kommission wird nach Lage der Dinge, wenn überhaupt, zu keinen entscheidend anderen Ergebnissen kommen, wie sie bereits für Auswahl und Erkundung von Gorleben vorgelegen haben.

Bei dem Standortauswahlgesetz handelt es sich nicht um einen fachlich-wissenschaftlichen gebotenen Prozess, wie auch in /8/ festgestellt wurde. Vielmehr  handelt es sich um den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der zustimmenden Parteien, um das Thema Endlagerung zwischen ihnen streitfrei zu stellen. Die Dauerhaftigkeit dieses zu erheblichen finanziellen Lasten der Abfallverursacher getroffenen Konsenses  ist zweifelhaft.

Die tatsächliche Quintessenz des Standortauswahlgesetzes aber ist die, dass es infolge der im Gesetz vorgesehenen Zeitabläufe und öffentlichen Beteiligungen wie auch die Erweiterung der Klagebefugnis für die Standortgemeinden ganz sicher vor 2060 kein untertägiges Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle geben wird. Auch 2080 wäre keineswegs abwegig.

Insbesondere wird dieses Klagerecht das Standortauswahlverfahren um eine weitere zeitraubende „Schleife“ verkomplizieren und verlängern /9/. Zudem stellt es eine eindeutige Abkehr von der Drittschutzdogmatik dar, wonach nur bei Verletzung der Rechte von unmittelbar Betroffenen Klagebefugnis für diese Personen besteht. Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene Erweiterung der Klagebefugnis hat präjudizierende Wirkung und wird sich von daher noch als belastende Hypothek bei künftigen Großprojekten erweisen.

Die Zwischenlagerung in Ewigkeit

Nicht nur, dass die Bundesregierung mit dem Standortauswahlgesetz den Grundsatz der Generationengerechtigkeit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle aufgibt, auch entgegen früherer Erklärungen (siehe oben) strebt sie erklärtermaßen die extrem langfristige oberirdische Zwischenlagerung an und schafft damit faktisch oberirdische Endlager für hochradioaktive Abfälle. Wenn ein Politiker in den 90er Jahren oder früher jemals einen solchen Vorschlag geäußert hätte, es hätte im Bundesparlament einen Sturm der Entrüstung gegeben. Es klingt sarkastisch, aber tatsächlich werden wohl die meisten der Politiker, die diesem Gesetz zugestimmt haben, eine etwaige Realisierung der untertägigen Endlagerung nicht miterleben.

50, 60 oder noch mehr Jahre müssen verglaste hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in Castor-Behältern im Zwischenlager Gorleben über den heutigen Zeitpunkt hinaus aufbewahrt werden, einem Lager, das einstmals von der niedersächsischen Umweltministerin Griefahn wegen seiner leichten Bauweise heftig verunglimpft worden ist. Ein vergleichbares Zwischenlager mit den Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors steht in Ahaus und weitere Brennelement-Zwischenlager wurden an sämtlichen Kernkraftwerksstandorten errichtet. Ihnen allen steht die dauerhafte Zwischenlagerung bevor. Die Lagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerksnähe war von der rot-grünen Bundesregierung in 2001 gesetzlich verlangt worden. Die Genehmigung sämtlicher Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet, von denen aber je nach  Zeitpunkt ihrer Genehmigung schon etliche Jahre verstrichen sind. Sämtliche abgebrannten Brennelemente enthalten zwar noch einen nutzbaren Anteil an den Kernbrennstoffen Uran und Plutonium, ihre Wiederaufarbeitung im Ausland aber wurde durch ein rechtliches Transportverbot zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ebenfalls in 2001 unterbunden.

Welchen gerichtlichen Unwägbarkeiten Zwischenlager ausgesetzt sein können, wird am Beispiel des Kernkraftwerkes Brunsbüttel deutlich. Dem dortigen Zwischenlager entzog das OVG Schleswig im Juni 2013 die Genehmigung, die es zehn Jahre zuvor bekommen hatte. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, „das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offen gelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik. 

Politischer Konsens „heiligt“ die Mittel. Oder?

Dieses Urteil ist aus einem weiteren Grund bedeutsam. Die Einigung mit der niedersächsischen Landesregierung über das Standortauswahlgesetz „konnte nur zu dem Preis erzielt werden, dass das zentrale Zwischenlager Gorleben, das als einziges Zwischenlager in Deutschland über eine Genehmigung zur Lagerung der aus Frankreich und Großbritannien zurückzunehmenden Castor-Behältern verfügt, eben für diese Behälter ausgeschlossen wird. Gleichzeitig haben Bund und Länder vereinbart, bis Januar 2014 drei Standorte in drei  Bundesländern für die Zwischenlagerung dieser Behälter zu finden“ /9/. Bis auf zwei Bundesländer haben alle anderen signalisiert, keine aus dem Ausland zurückkommenden Castor-Behälter aufzunehmen. Doch angesichts des OVG-Urteils geschieht zunächst nichts.

Ziemlich perfide wirkt vor diesem Hintergrund deshalb eine Regelung im Standortauswahlgesetz, wonach den Betreibern von Kernkraftwerken aufgegeben wird, dafür zu sorgen, dass die aus der Wiederaufarbeitung stammenden mit verglasten hochradioaktiven Abfällen beladenen Castor-Behältern in Lager am Kernkraftwerk aufbewahrt werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren werden zudem nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen und vermutlich auch nicht ohne Klageverfahren zu haben sein, die sich außerdem über mehrere Jahre hinziehen können /9/. Dieser Konsens wurde vom ehemals federführenden Umweltminister als „Durchbruch“ bezeichnet. Der Konsens trägt eher das Etikett „Einbruch in privatwirtschaftliche Verantwortlichkeiten.“ 

Welchen Wert und welche Zuverlässigkeit daher politische Aussagen haben wie die im Koalitionsvertrag von 2006  „Die Bundesregierung geht die Lösung der Endlagerfrage zügig und ergebnisorientiert an und beabsichtigt, in dieser (!) Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen“, mag jeder für sich beantworten. Schwerwiegender aber ist, dass die eingangs erwähnten grundsätzlichen Sicherheitserwägungen, die oberirdische Zwischenlagerung nur als befristete Übergangslösung zu akzeptieren, politischen Erwägungen geopfert werden. Das schafft kein Vertrauen in der Bevölkerung.

Dr. Klaus Tägder Februar 2014

Über den Autor

Dr. Klaus Tägder – Diplomphysiker –

Berufliche Tätigkeiten als:

       wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Nuklearmedizin der Med. Hochschule Hannover zuständig für den Betrieb des Forschungsreaktors und diverse medizinische Untersuchungen (6 Jahre)

       Sachverständiger beim TÜV Hannover, Bereich Kerntechnik, überwiegend als Projektleiter für das vormals geplante Nukleare Entsorgungszentrum Gorleben und für das Castor – Zwischenlager (7 Jahre)

       Wirtschaftsverbandes Kernbrennstoff – Kreislauf e.V., Bonn und Berlin (26 Jahre, davon 10 Jahre Geschäftsführer) 

Wissensgebiete:

       Strahlenphysik (Strahlenschutz, -wirkung, -messungen, -abschirmungen)

       Kernbrennstoffe (Verarbeitung, Anreicherung, Wiederaufarbeitung, Kernmaterialkontrolle)

       Anlagensicherheit, Objektschutz

       Radioaktive Abfälle (Behandlung, Transporte, Lagerung, Endlagerung)

       Atomrecht, Strahlenschutzrecht

Literatur

/1/ Bundestagsdrucksache 9/1231  vom 22.12.1981

/2/ Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, Information des Bundesministers für Forschung und Technologie, 1977, ISBN 3-88135-000-4

/3/ Bundestagsdrucksache 8/570 vom 08.06.1977

/4/  Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes vom 23.05. 2013, Drucksache 17/13700

/5/ Bundesministerium des Innern (BMI), Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, GMBl. 1983, S.220

/6/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, Juli 2009

/7/ http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/atomare-endlagerplanung-ein-endloser-akt-politischen-unwillens/

/8/ Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17/251 vom 28. Juli 2013, Anlage 5, Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)

/9/ Das Standortauswahlgesetz oder „Des Kaisers neue Kleider“, Ulrike Feldmann, Atomwirtschaft (atw) Vol. 58 (2013), S. 543f

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15 Kommentare

  1. @Hr.Estermeier
    So gut die Idee auf den ersten Blick erscheint ,hat sie doch einen gravierenden Nachteil:Werden große Mengen Strom aus dem Ausland bezogen wird man leicht erpressbar.Paßt dem Lieferanten irgendetwas nicht ,legt er einfach den Schalter um und hier geht nichts mehr.Bei Öl,Gas,Kohle oder Atom können Sie Vorräte anlegen-was auch gemacht wird-bei Strom geht das nicht.

  2. #13 Herr Kaiser

    Unsere Exportüberschüsse innerhalb der EU müssen ausgeglichen werden. Was liegt also näher, als dass wir in Zukunft 50% unseres Strombedarfes aus den Nachbarländern in Form von Kernenergie decken? Frankreich, Tschechien und Polen werden sich freuen.

    mfg

  3. Bei der Altmaierischen „Lösung“ der Endlagerfrage handelt es sich um eine typische Beamtenlösung: Das Problem ist auf einem anderen Schreibtisch ,meine Arbeit ist erledigt.Kosten spielen keine Rolle ,die zahlen Andere.So einfach ist das.
    Allerdings muß ich dazu sagen: Das Verbuddeln von „abgebrannten“ Brennstäben,die noch 97% des Brennstoffs enthalten an schwer zugänglichen Stellen ist sowieso nur eine Lösung ,wie sie nur in Schilda möglich ist.Meines Wissens wird sie nur in krautistan geplant.
    Sinnvoll ist nur die Wiederaufarbeitung bzw. Einsatz in Reaktoren wo auch das U238 gespaltet werden kann.
    Wir können ganz sicher sein,daß es in krautistan dazu nicht kommen wird,da der Einsatz von Kernkraft in krautistan von „oben“ d.h. von den unsere Politiker lenkenden Mächten verboten ist.Das ist sicher auch der Grund warum Mutti nach Fukushima eilig 7 KKW sofort abschalten ließ und den Rest bis 2022.Wir wissen nicht was in Fukushima vorgefallen ist ,die Presseberichte waren sehr konfus und würden darauf hindeuten,daß dort nur Trottel in der Bedienmannschaft sitzen.Mutti weiß vermutlich mehr und hat die Warnung ernstgenommen.
    Wir müssen uns damit abfinden ohne Kernkraft auszukommen ,wir sind nicht souverän.(Schäuble)

  4. Eine sehr gute Beschreibung des heutigen Zustandes! Bei Politikern bewirken Argumente allerdings nichts, denen geht es nur darum, durch eine unendliche Endlagersuche an möglichst vielen Stellen möglichst lange Angst und Schrecken zu verbreiten. Übrigens lässt sich die Frage, ob das Bundesamt für Strahlenschutz noch die nötige Fachkompetenz besitzt, klar mit „Nein“ beantworten, wie schon der Wissenschaftsrat festgestellt hat („zunehmend nicht mehr in der Lage…entsprechende Politikberatung für das BMU zu liefern“).

  5. #10: Vaclav Endrst die fundamentale politische UNSERIOSITÄT der „Grünen“ (aller Parteien) ist doch die massive Blockade der „Endlagerung“ auch mit illegalen Mitteln,
    bei gleichzeitiger permanenter Beschwerde über die fehlende „Endlagerung“.

    Man darf sich doch nicht über etwas beklagen, das man selbst verursacht!

    mfG

  6. Um hier die Vorschläge für sichere Aufbewahrung von dem radioaktiven Abfall zu präsentieren ist vielleicht nicht die richtige Stelle. Der gut fundierte Artikel des Herrn Täglerns zeugt ehe von der Unfähigkeit der politischer Verwaltung diese Aufgabe zu lösen, weil der Forschung in der Sache Kernenergie kein Halt macht. Ein Forschungsstop auf diesem Gebiet wollten nur die die davon keine blasse Ahnung hatten und weiter hin haben, eben die Anhänger deutschen Grünen in den staatlichen Funktionen. Eine Säuberung dieses Audias Stalls an dem Umweltministerium werde vielleicht hilfreich.

  7. Als es 1990 zu einer Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen unter Ministerpräsident Schröder kam, wurde im Koalitionsvertrag festgelegt „eine Gesamtstrategie zu verfolgen, um über eine Blockade der Errichtung von Endlagern den Ausstieg aus der Kernenergie zu erzwingen.“ An diese Vereinbarung haben sich seither alle Rot-Grünen Regierungen gehalten. Die Politik von Rot-Grün WILL kein Endlager, inzwischen habe sich die anderen Parteien dem angeschlossen.

    Abfälle sind nur die ca. 2500 verglasten Kokillen mit den Spaltprodukten, die oben in Gorleben in einer Halle stehen. Abgebrannte Brennelemente sind keine Abfälle, sondern Wertstoffe. Diese Wertstoffe sollen NICHT in ein Lager tief unter der Erde gebracht werden, da steht so auch im Papier vom 14.6.2000 drin, und das soll auch so bleiben.

    Die ganze Diskussion leidet also schon darunter, daß es nicht genau definiert ist, was „Abfälle“ sind.

  8. Wie der Autor richtig bemerkt ist das Problem ausschließlich politischer Natur. Daher kann man es auch den Politikern überlassen, die von Naturwissenschaften i.d.R. keine Ahnung haben (ich schließe Frau Merkel da mit ein).
    Dennoch sollte man das Positive an diesen Beschlüssen sehen; denn wie andere Kommentatoren bereits bemerkten, lassen sich die Rohstoffe in den Brennelementen zukünftig wiedergewinnen und nutzen. Daher wäre ein unwiederbringbares Verbuddeln die dümmste (und deutscheste) Lösung. Jene Menschen, die wegen ihrer irrationalen Radiophobie die Kerntechnik ein für alle mal aus der Welt verbannen wollten, sorgen mit ihrer Obstruktionspolitik dafür, dass es in Zukunft einfacher sein wird, Kernbrennstoffe zu gewinnen.
    Dem Autor scheint aus beruflichen Gründen zwar persönlich viel an dem Betrieb von Gorleben zu liegen; ich würde jedoch empfehlen, Gorleben zu vergessen, die radioaktiven Rohstoffe oberirdisch zu lagern, wo es möglich ist, um sie eines Tages wieder zu verwenden.
    Ich habe die hoffentlich nicht zu naive Hoffnung, dass die nächsten Generationen Deutschlands von dem ganzen irrationalen Unfug der Kernkrafthysteriker geheilt werden, da der Rest der Welt, in dem gegenwärtig über hundert neue Kernkraftwerke in Bau sind, hier mit gutem Beispiel voran gehen wird, und die zukünftigen deutschen Generationen von entwickelten Ländern wie China oder Indien lernen werden.

  9. @Chris Frey #3
    Das ist ein sehr guter Gedankenansatz und ich würde mal sagen, der zukünftigen Generation wird nichts anderes übrig bleiben als sich mit dem Thema „Kernbrennstoff“ zu beschäftigen.
    Wenn die Norddeutschen Bundesländer schlau wären, dann würden sich diese so langsam mal mit dem Thema „Kernkraft-Brennstoff-Wertstoff“ technisch und wirtschaftlich (Forschung und Entwicklung) beschäftigen. Norddeutschland könnte somit in Zukunft zu einen Zentrum für das „Kernkraft-Teilthema“ Brennstoff-Wertstoff Weiterverwendung werden. Dazu gehört das Einrichten einer Aufbereitungsanlagen, Forschung und Entwicklungs Campus für neue Reaktorkonzepte zur Wertstoffweitervewertung, Antriebstechniken auf Basis von Kernbrennstoff (Stichwort Marsroboter, U-Boot usw.) Eine echte wirtschaftliche Wertschöpfungskette (Forschung,Entwicklung,Industrie) könnte somit um dieses Thema „Kernbrennstoff“ in Norddeutschland entstehen.
    Nach den ganzen Pleiten mit Fischerei, Werften und jetzt auch noch die Windmühlen (sog. Erneuerbaren Energien) wäre das Thema „Kernbrennstoff“ wirklich mal etwas zukunftsfähiges.
    ES müsste halt endlich jemand mal damit anfangen die grünen und roten angstmacher Schlümpfe (Grüne,WWF,Greanpeace und Co.) mit Aufklärung durch die Medien in der Bevölkerung unter kontrolle zu halten bzw. ganz aus dem Land bzw. Medien rauszuwerfen.
    Die Technik, die Physik, die Sicherheit, die Zuverlässigkeit, die Wirtschaftlichkeit und der Wertschöpfungseffekt zum Wohle einer Gesellschaft ist auf jedenfall auf der Seite der Kernkrafttechnik-Forschung und Entwicklung.

  10. Danke fuer diese gute Gesamtdarstellung.
    Wahrscheinlich brauchen wir auch ein sogenanntes Endlager, nur nicht in einem Umfang wie urspruenglich angenommen. Wie vor mir schon bemerkt, diese Stoffe sollten so weit moeglich in Reaktoren wie vom Konzept des Dual Fluid Reaktors zur Nutzanwendung gebracht werden. Es wird sicher nicht in 5 Jahren zu machen sein, aber vielleicht in 15 Jahren, da wir weder Kriegswirtschaft noch Mondlandung vor uns haben.

    Dazu muessen die Stoffe natuerlich entsprechend aufbereitet werden und ich fuerchte, man sollte Begriffe wie „Wiederaufarbeitung“ und aehnliches tunlichst vermeiden, das klingt zu sehr nach Sellafield und Castortransporten, da weckt man die professionellen Schlaegertrupps fuer jeden Widerstand. Vielleicht geht so was wie „Brennstoffkonditionierung“.

  11. @#3: Alles beruht auf einer falschen Annahme:
    Nämlich daß die (hoch-)radioaktiven Elemente eine immense Gefahr für alle Lebewesen darstellen würden. Ökologen wie Prof. Claus Grupen gehen dabei so weit, daß sie behaupten, die Radioaktivität breitet sich unaufhörlich aus, d.h. stellt man es in ein Bergwerk, würde mit der Zeit der ganze Berg radioaktiv, dann alles angrenzende Gebiet, dann was daran angrenzt usw. Würde man die (hoch)radioaktiven Elemente ins Meer werfen, würde am Ende der gesamte Ozean radioaktiv sein. Man behauptet z.B. aktuell, daß Strahlung von Fukushima bereits über den gesamten Pazifischen Ozean gedrungen sei, und jetzt die US Westküste „verstrahlt“ wurde. Alles angeblich ausgehend von einem Kraftwerk, dort von einem Reaktor, dort von ein paar Brennstäben die nicht dicker sind als ein Wasserrohr.
    Die Gefahr für die Gesundheit ist gemäß Öko-Experten wie Chris Busby so groß, daß sogar ein einziges strahlendes Atom ausreichen würde, um Krebs hervorzurufen, weil sich das über jede Zelle des Menschen ausbreiten würde (von natürlicher Strahlung hat er wohl noch nie etwas gehört).
    Gemäß Öko-Medizin reicht ein Kilogramm Plutonium aus um die ganze Menschheit umzubringen (wie das funktionieren soll, wird dabei nie erklärt, denn Plutonium strahlt sehr schwach aufgrund seiner hohen Halbwertszeit, ist gesundheitlich also eher vergleichbar mit Blei).

    In Wahrheit besteht NUR dann eine Gefahr, wenn sich jemand sehr lange sehr nahe an den hochradioaktiven Elementen aufhalten würde.
    Das kann man leicht verhindern indem man sie in ein abgelegenes Bergwerk stellt, oder einfach an einer besonders tiefen Stelle ins Meer versenkt. (Was früher auch so üblich war, bis dann Greenpeace mit ihren berüchtigten Schlauchbooten einen Medienrummel daraus gemacht hat. Bis heute liegen aber noch gesunkene Atom-U-Boote inkl. Reaktor und Brennstäben auf dem Meeresgrund.)

  12. Mich stören die ständigen Begriffe „radioaktive Abfälle“ und „Endlager“. Das sind erst einmal Stoffe, ganz wertfrei. In Zukunft sind das womöglich sehr wertvolle und nützliche Stoffe. Deshalb müssen wir sie rückholbar lagern, weil wir zukünftigen Generationen diese Stoffe nicht vorenthalten dürfen. Da haben wir kein Recht zu. Wie stehen wir denn da, wenn nach uns diese Stoffe dringend benötigt werden, wenn unsere Enkel vor unseren Gräbern stehen, vor den Gräbern der „Endlager“ stehen und kopfschüttelnd sagen: Was für Idioten! Und was soll der Begriff „Endlager“ überhaupt bedeuten. Erinnert mich an Endsieg. Der unerfüllbare Traum, eine Sache aus Verzweiflung ein für allemal zu Ende zu bringen.

  13. Darf ich eine NOCH bessere Lösung vorschlagen? Das Zeug zwischenlagern, bis es in vielleicht 5 Jahren von einer ganz neuen Generation von Kernkraftwerken zur Energiegewinnung genutzt werden kann! Wozu braucht man da noch ein Endlager?

    Auch hier beim EIKE wurden doch schon viele Artikel zu dieser neuen Generation gepostet; Stichwort Dual Fluid Reactor.

    Gibt es überhaupt noch ein Endlagerproblem, wenn man es strikt neutral betrachtet?

    Ich frage ja nur! Chris Frey

  14. Eine sehr sachkundige Zusammenstellung der Historie und der Fakten. Alle unsere politischen Parteien haben sich mitschuldig gemacht an einer Situation, die immer verfahrener wird, je dringlicher das Problem eigentlich gelöst werden müsste. Spätestens in 8 Jahren, wenn die letzten Kernkraftwerke schliessen, werden auch Finanzmittel und Personalressourcen, welche heute noch die „Zwischenlager“ unterhalten, verschwinden.

    Unseren Nachfahren hinterlassen wir ein Chaos, das nicht technisch, sondern ausschliesslich politisch bedingt ist. Und die Verantwortlichen geniessen inzwischen ihre Staatsrente. Es ist eine Schande, was da mit der Zukunft des Landes für Schindluder getrieben wird

    Mfg

  15. Lagerung bleibt Lagerung…ob ich diese jetzt Zwischen-End-oberirdisch oder unterirdisch betitel.
    Die beste Lösung wäre ein Prozess, der diesen Wertstoff „verbrauchte Brennstäbe“ wieder aufbereitet und somit ein Minimum an Abfall produziert. Stichwort „Wiederaufbereitung oder Einsatz von neuen Reaktortypen (Abfallschlucker)“….mal schaun, wann die Politik auf den Zug aufspringt…die Lagerung ist die schlechteste Lösung. Sowohl wirtschaftlich wie auch sicherheitstechnisch gesehen.

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