Zwölf Minuten bleiben bis zum Stromausfall

16. Juli 2017 Admin 23

von Michael Limburg
Ganze zwölf Minuten Vorwarnzeit gibt das Anfang Februar 2017 geänderte Energiewirtschaftsgesetz den lokalen Stromversorgern, um auf Anforderung „von oben“ ganze Stadtteile vom Stromnetz abzuklemmen. Eine Priorisierung darf nicht stattfinden, ebenso wenig ist ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen möglich. Grund: Flatterstromeinspeisung kann das Netz zum Tanzen bringen, damit es nicht ganz kollabiert, werden eben Teile geopfert. Schöne neue Energiewendewelt

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