Dreist und rücksichtslos: Baerbock kritisiert geplante Abstandsregeln für Windkraftanlagen

17. November 2019 Andreas Demmig 38

DR. RENÉ STERNKE
Berlin – Wer in der Nähe der Geflügel-Killer wohnt, kann ein Lied von den lebensbedrohlichen, zumindest aber existenzbedrohenden Folgen von Windkrafträdern singen. Ihr Aufbau, ihre Inbetriebnahme kommt einer Enteignung derjenigen, die in der direkten Umgebung Haus und Grundstück besitzen, gleich, von den gesundheitlichen Schäden ganz zu schweigen.

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Appell an Ingenieure, die gegen Windräder sind – beteiligen Sie sich!

Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke, EIKE Pressesprecher
Windradinstallationen werden aktuell nun auch in Schwachwindgebieten, insbesondere in Wäldern als Naherholungsgebieten von der aktuellen Politik der protestierenden Bevölkerung aufoktroyiert. Die wohl einzige noch wirkungsvolle Maßnahme gegen diese kriminelle Naturzerstörung ist das klagerechtliche Vorgehen gegen den von Windrädern erzeugten, gesundheitsschädlichen Infraschall, indem mindestens 10-H Abstand (10-fache Gesamthöhe des Windrads) von der eigenen Wohnung gefordert werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

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