![](https://eike.institute/wp-content/uploads/2017/12/722636_web_R_by_Thorben-Wengert_pixelio.de_-267x245.jpg)
Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Genehmigungen für Windkraftanlagen rechtswidrig sind, wenn die Artenschutzgutachten mangelhaft sind.
Leser informieren über erfreuliche und unerfreuliche Entwicklungen in Sachen Klimawahnsinn oder Energiewende. Hier mal ein erfreuliches Urteil des Ober-Verwaltungs-Gericht Rheinland-Pfalz.
Von Stephan Stallmann