DAS EEG Wettbewerbswidrig – Verfassungswidrig – Europarechtswidrig ?

Von Michael Limburg
Mit dieser, eher rhetorisch gemeinten Frage betiteln die Autoren um den Kieler Rechtsanwalt Dr. Trutz Graf Kerssenbrock Ihre über 90 seitige tiefschürfende Analyse mit der juristischen Bewertung des (Erneuerbare Energien Gesetz) EEG. Und ihre Schlussfolgerungen sind eindeutig. Nach normalen juristischen Kriterien und Rechtsnormen, die für jeden Bürger, jede Organisation und damit auch für jede Behörde incl. der Regierung gelten sollten, verstößt das EEG täglich gegen eine Fülle von Paragraphen und Bestimmungen aus den drei genannten Rechtskategorien; wie dem Grundgesetz, dem Wettbewerbsrecht und dem Europarecht. (Das vollständige Gutachten ist als pdf Datei im Anhang herunterladbar)

Aus der Fülle der im  Gutachten von den Autoren untersuchten allgemeinen Bestimmungen und auch Ausführungsbestimmungen des Gesetzes werden wir in diesem Beitrag nur einige wenige aufführen können. Zur besseren Trennung sind alle Originalzitate in kursiver Schrift gesetzt. Wer will, kann sich aber das 96 seitige Gutachten als pdf aus dem  Anhang herunterladen. 

Für den neutralen Beobachter bleibt die schockierende Frage unbeantwortet, warum sich bisher keine Partei, keine Organisation, kein Gremium und keine Firma gefunden hat, dieses Gesetz mit seinen immensen negativen Folgen für die Sicherheit unserer Stromversorgung bei gleichzeitig gewaltigen Lasten die den Verbrauchern aufgebürdet werden,  den zuständigen Gerichten zur Überprüfung in diesen Rechtskategorien vorzulegen. Das aber ist spätestens nach Vorlage dieser Gutachten überfällig.

Zusammenfassung aus dem Gutachten

> Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

> Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

> Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Die Belastungsgleichheit aller Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

> Die Ausgleichszahlungen aus der EEG-Umlage sind eine unzulässige Beihilfe. Die seit 1.7.2014 geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012

– außer die de facto Akzeptanz der Beihilfeeigenschaft der Ausgleichs- und Fördermaßnahmen aus der Umlage.

> Das EEG hat auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt eine wettbewerbsverzerrende Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe. 

Zum Gutachten im Einzelnen und seinen Ergebnissen

Auf den ersten Seiten der Gutachten werden die verwendeten Begriffe definiert und die Aufgabenstellung bezogen auf die jeweiligen Rechtsgebiete detaillierter beschrieben.  Die Ausgangslage wird sehr detailliert beschreiben, damit jeder Leser später dieselben Zahlen und Begrifflichkeiten nutzen muss. Danach wird schon die erste Schlussfolgerung gezogen (S7)

Die EEG-Umlage hat eine Finanzierungsfunktion mit Förderungs- und Ausgleichscharakter.

Im folgenden wird dann von den Autoren eine Typisierung der Umlage – ob Beitrag, Gebühr, Steuer oder Sonderabgabe vorgenommen und die gesetzlichen Bestimmungen und Definition für ihre sichere  Zuordnung benannt. Doch aufgrund der vielfältigen Mischformen bezogen auf die Typen oben, ist ihnen eine eindeutige Zuordnung oft nicht möglich. Deshalb wird schon auf S 14 der Verdacht formuliert:

Die EEG-Umlage könnte schon unter finanzverfassungsrechtlichen Aspekten unwirksam sein.

Diesem Verdacht wird mit Blick auf unsere Finanzverfassung  nach  Art. 104 A FF. GG nachgegangen. Z.B unter Prüfung nach folgenden Gesichtspunkten:

♦        „Die Finanzverfassung des Grundgesetzes geht davon aus, daß Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden.“28

        Eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie ist der fundamentale Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten i.S.v. Art. 3 GG.44Steuergerechtigkeit soll die Belastungsgleichheit aller Bürger gewährleisten.

       Die Erhebung einer Sonderabgabe steht im Gegensatz zu dem oben genannten Ziel der Belastungsgleichheit, sie wird nicht allen, sondern nur wenigen auferlegt. Aus diesem Grund bedarf es einer besonderen Begründung, warum die Gleichheit aller Bürger in diesem konkreten Belastungsfall aufgehoben werden kann. Es muss ein Abgrenzungskriterium zwischen Belasteten und Nicht-Belasteten geben, eine spezifische Interessenlage, die keine Gemeinschaftsaufgabe aller ist.

        

Um dann zum Schluss nach vielen Seiten des Abwägens von Pro und Kontra auf S 28 festzustellen:

Die EEG-Umlage ist eine öffentliche Abgabe mit wirtschaftslenkender Funktion

Und dann weiter (S 30)

Das EEG-Umlage Konto ist ein quasi-staatlicher Fonds, die EEG-Umlage eine öffentliche Abgabe

Als öffentliche Abgabe, für die nicht die Grundsätze der Finanzverfassung nach Art 104a ff. GG gilt, ist ihre Zulässigkeit an den Anforderungen an eine Sonderabgabe zu messen.

Um dann die nächste Frage zu beantworten

Ist die EEG-Umlage eine zulässige Form der Preisfestsetzung?

Die dann wie folgt festgestellt wird:

Preisfestsetzungen fallen jedoch unter das Kartellverbot aus Art. 101 AEUV i.V.m. § 22 GWB.8182 Danach ist die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der Ankaufs- und Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen verboten. Eine Ausnahmeregelung durch eine anwendbare Gruppenfreistellungsverordnung ist ebenfalls ausgeschlossen, da derartige Handelshindernisse unter die sogenannten „Schwarzen Klausel“ als absolute Verbote fallen.83

Mit anderen Worten, im Lichte von Art. 20 III GG hat sich der Gesetzgeber an Recht und Gesetz zu halten und ist eine Preisfestsetzung kartellrechtlich unmöglich. Auch mangelt es an der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtung i.S.v. § 145 ff. BGB als weiteres Tatbestandmerkmal. Die EEG-Umlage wird hoheitlich veranlasst und bestimmt…

und später mit klaren Worten weiter:

Es handelt sich um einen Formenmissbrauch zur Refinanzierung gesetzlich gewollter Ziele.84 Die EEG- Umlage wird nicht zur Preisfestsetzung, nur weil der Gesetzgeber das Etikett Preisfestsetzung auf die EEG-Umlage klebt. Die EEG-Umlage ist keine Preisfestsetzungsform, sie hat ausschließlich eine Ausgleichs- und Förderungsfunktion ohne die Eigenschaften eines Preises. In diesem Sinne ist die Umlage nicht gerechtfertigt und das LG Chemnitz stellt zu vorschnell fest, es handele sich um eine zulässige Preisfestsetzung.

Und weiter unten (S 32) die Feststellung:

Die Gelder der EEG-Umlage sind staatliche Mittel, damit ist ihre Erhebung eine öffentliche Abgabe.

Um dann als Zwischenergebnis zu benennen

Zwischenergebnis (S 32)

Wenn die EEG-Umlage keine öffentliche Abgabe wäre und damit auch nicht den Anforderungen an eine Sonderabgabe genügen müsste, dann hätte der Gesetzgeber eine Abgabe sui generis geschaffen, mit der er willkürlich – unabhängig von Finanzverfassung und Rechtsprechung – Gemeinwohlaufgaben finanzieren könnte. Er hätte erfolgreich, aber entgegen der Rechtsprechung des BVerfG, eine formale Eigenschaft – wie die nicht gegebene Haushaltswirksamkeit – zu nutzen versucht, um einen unzulässigen materiellen Spielraum zu gewinnen, der die Belastungsgleichheit aller Bürger in einem Rechtsstaat preisgibt entgegen der Rechtsauffassung des BVerfG.91

Um dann festzustellen

Übertragen auf die EEG-Umlage ist zu folgern, dass die Bezeichnung und Organisation der EEG-Umlage nichts über ihre Qualifizierung aussagt, sondern allein die materielle Ausgestaltung sie zu einer öffentlich-rechtlichen Abgabe macht.94

Dann gehen die Autoren mit gleicher Akribie der Frage nach:

IST DIE EEG-UMLAGE EINE ZULÄSSIGE SONDERABGABE?

Und kommen zu der Schlussfolgerung (S 35) zu gelangen

Die Zwecke des EEG sind als Gemeinwohlbelange durch eine Steuer zu finanzieren. Die EEG-Umlage ist aber keine Steuer sondern eine Sonderabgabe. Somit ist diese Finanzierungsform nicht zulässig. 

Auch die Prüfung des nächsten Kriteriums nämlich der „Belastung einer homogenen Gruppe“ wird nach ausführlicher Prüfung negativ beantwortet. S 36

Die EEG-Umlage ist auch mangels Belastung einer homogenen Gruppe nicht zulässig.

Um dann für das gesamte Kapitel 2 zur Prüfung der Finanzverfassungsmäßigkeit das Ergebnis wie folgt zu formulieren

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist als öffentliche Abgabe zur Sicherstellung einer öffentlichen Aufgabenerfüllung eine unzulässige Sonderabgabe und damit verfassungswidrig, daran ändert auch das Urteil des BGH vom 25. Juni 2014109 zur EEG-Umlage nichts, wenn entsprechend dem Revisionsverfahren die Feststellungen der Tatsacheninstanzen einfach übernommen werden. Die Bemühungen des Gesetzgebers, die Umlage um den Tatbestand der Sonderabgabe herum zu konstruieren, ändern nichts an ihrer Typisierung als Sonderabgabe und den damit verbundenen engen kompetenzrechtlichen Grenzen, die nicht erfüllt sind.

„… es ist dem Gesetzgeber verfassungsrechtlich versagt, eine öffentliche Aufgabe nach seiner Wahl im Wege der Besteuerung oder durch Erhebung einer „parafiskalischen“ Sonderabgabe zu finanzieren.“110 

Dann nehmen sich die Autoren die Prüfung Vereinbarkeit der EEG-Umlage mit den Grundrechten der Letztverbraucher (Kap. 3) vor. Um auf S 56 nach ausführlicher Würdigung alle Umstände zu dem Ergebnis zu gelangen

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist ein unzulässiger Eingriff die die Grundrechte aus Art. 14, 12, 2 und 3 GG.

Die Rechtfertigung eines Eingriffs in diese Grundrechte scheitert bereits an der Ziel- und Zweckverfehlung des Eingriffs durch Erhebung und Verteilung der EEG-Umlage. Die pauschale Rechtfertigungshaltung der bisher in der Sache tätigen Gerichte ist angesichts der tatsächlichen Sachlage unverständlich.

Genauso sieht die Beantwortung der Frage (S 57) im Kapitel 4 nach der Vereinbarkeit des EEG mit Art. 107 /AEUV Verbot einer unzulässigen Beihilfe aus

Auch hier kommen die Autoren zu dem Ergebnis: 

Abstrahiert man die Frage der Technologieneutralität bei der Förderung von Anlagen zur Produktion von EE, dann erfüllen die Privilegierungen im EEG für stromintensive Unternehmen den Tatbestand einer Beihilfe nach Art. 107 I AEUV, die Förderung der EE-Anlagenbetreiber jedoch nicht.

Bei der Förderung der EE-Anlagenbetreiber fehlt es an der Begünstigung durch die staatlichen Hilfen in Form von Entgelten, Marktprämie oder Flexibilitätsprämie. Die Besondere Ausgleichregelung erfüllt dagegen alle Kriterien: Es werden durch staatliche Mittel besondere Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt, so dass eine Wettbewerbsverfälschung auf dem Binnenmarkt droht. Die Besondere Ausgleichsregelung gem. §§ 40 ff. 2012 und §§ 60 ff. EEG 2014 ist daher eine Beihilfe i.S.v. Art. 107 I AEUV.

Und kommen nach weiterer Prüfung von evtl. Ausnahmeregelungen zu dem Schluss

Die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen ist eine unzulässige Beihilfe gem. Art. 107 I AEUV. Die Ausgleichszahlungen an die Anlagenbetreiber von EE sind keine unzulässige Beihilfe gem. Art. 108 III AEUV wegen Verletzung der Notifizierungspflicht. Die Ausgleichzahlungen sind nicht notifizierungspflichtig, sie erfüllen das Tatbestandsmerkmal Begünstigung i.S.v. Art. 107 I AEUV nicht und sind allein aus diesem Grund keine Beihilfe.

Der Beschluss der EU-Kommission vom 23.Juli 2014 zum EEG 2014 ändert an diesen Feststellungen nichts. Verfahrensrechtlich liegt mit dem erfolgten Notifizierungsverfahren für das EEG 2014 eine zulässige Beihilfe vor, materiell jedoch nicht. Die Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission als inhaltliche (selbstentworfene) Orientierungshilfe im Notifizierungsverfahren sind politisch, nicht jedoch sachlich und primärechtskonform geprägt. Entsprechend ist die materielle Seite des EEG 2014 durch die Kommission beurteilt worden und macht aus demselben nicht eine zulässige Beihilfe im Lichte des Primärrechts.

Ergänzend ist festzustellen:

Beihilferechtlich sind die verminderte EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen und Eigenversorger nicht vergleichbar.

Um dann abschließend seitens der Autoren festzuhalten

Wurde das Beihilfeverfahren gegen Deutschland und das EEG 2012 eingestellt, würde sich die EU-Kommission europarechtswidrig verhalten und das Primärrecht brechen. Künftige Beihilfeverfahren wären der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn man sie vergleichbaren Bedingungen folgen lassen würde:

>      Hohe staatliche Beihilfen

>      ohne Meldung an die Kommission

>      über einen längeren Zeitraum gewähren.

„To big to fail“ oder Systemrelevanz wären die zentralen Motive zur Umgehung des Beihilferegimes.

Vergessen würde nur der Zweck der europäischen Beihilferegelung, nämlich die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch staatliche Hilfen. Eine Einstellung des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland aufgrund des jetzt gefundenen Kompromisses für die EEGReform wurde eine entscheidende Säule des europäischen Wirtschaftsraumes wegsprengen und europaweiter Beihilfewillkür die Tür öffnen.

Auch bei der Prüfung der Vereinbarkeit des EEG mit dem Wettbewerbsrecht (ab S 81) kommen die Autoren zu einer negativen Feststellung , diese lautet z.B unter Rechtsfolgen (S 90)

RECHTSFOLGEN

Gegen das Kartellverbot verstoßende Vereinbarungen und Beschlüsse sind nach Art. 101 II AEUV grundsätzlich nichtig.297 Die Besondere Ausgleichsregelung verstößt gegen das Kartellrecht auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt. Die Besondere Ausgleichsregelung ist wettbewerbswidrig und begünstigt Größen abhängig Bestandsanlagen jenseits von Verursacherprinzip und Klimazielen.

Das Gleiche gilt auch für die Förderung von Anlagenbetreibern. Die Festlegung von Anlagen, Förderbeträgen und Degression der Fördersätze ist statisch und technologiefixiert. Wettbewerbsverzerrungen entstehen zwischen Energieträgern, Anlagenherstellern, Anlagenbetreibern und Energievermarktern. Zusätzlich wird eine hohe Markteintrittsschranke zum EE Markt errichtet, die zwingend innovationsfeindlich wirken muss.

Um dann auf Seite 91 alle Ergebnisse zusammenfassend festzustellen: :

> Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

> Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

> Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Die Belastungsgleichheit aller Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

> Die Ausgleichszahlungen aus der EEG-Umlage sind eine unzulässige Beihilfe. Die seit 1.7.2014 geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012 außer die de facto Akzeptanz der Beihilfeeigenschaft der Ausgleichs- und Fördermaßnahmen aus der Umlage.

> Das EEG hat auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt eine wettbewerbsverzerrende Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe.

> Das EEG verstößt gegen die eigene Zielsetzung, in dem elementare Prinzipien der Umweltpolitik außer Kraft gesetzt werden: Verursacherprinzip, Anreizfunktion, Technologieneutralität, Innovationsförderung.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzufügen. Es fehlt nun nur noch eine schlagkräftige Institution, die diese Ausführungen aufgreift und an den entsprechenden Stellen Klage einreicht. Der Dank von vielen, vielen Bürgern dieser und zukünftiger Generationen wäre ihr gewiss.

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66 Kommentare

  1. @ #65 W. Geiselhart

    „… bei nur 15% Ökostrom wird der …“

    Sehr geehrter Herr Geiselhart,

    bereits mit Übernahme der Propagandabegriffe der Regierung und der sie tragenden Parteien, die per Spenden durch die Lobbyisten „legal“ finananziert werden (Enercon zahlte laut Vahrenholt der CDU des Landkreises Harburg eine Spende in Höhe von 30000 € und durfte dann in Hamburg (CDU-Bürgermeister) zwei „Testwindmühlen“ errichten) macht Sie zu einem Propagandisten derjenigen, die Sie bekämpfen wollen. Bereits Goebbels erkannte, daß ständiges Wiederholen der Kampfbegriffe seines verbrecherischen Regimes zur schleichenden Infiltrierung des Denkens und Handelns der Bevölkerung führte, welche sich dann mit dem Regime identifizierte. Der Begriff „lebensunwertes Leben“ unterscheidet sich nicht wesentlich in seiner propagandistischen Wirkung vom Begriff „Ökostrom“.

    Das was hochtrabend „Ökostrom“ genannt wird, ist nachweislich das genaue Gegenteil. Ziel der Verwendung ist die Zerstörung des bisherigen (Versorgungs-)Systems, wie auch die Nazis das bestehende (Sozial-)System zerstören wollten.

    Desweiteren ist es völlig sinnlos sich mit den primitiven Darstellungen und Beispielen eines längst überführten Trolls auseinanderzusetzen, denn mit Beispielen kann man ohnehin nichts beweisen. die Aufgabe des Trolls H. Diehl und anderer besteht darin die kreativen Gegenkräfte daran zu hindern die Lobbyisten des totalitären Systems „EEG“ wirksam zu bekämpfen.

    Ziel des EEG (und der damit verbundenen dezentralen unzuverlässig produzierenden Ministromerzeuger) war und ist die Zerstörung der bisherigen sicheren Stromversorgung durch effizient arbeitende Konzerne (effiziente Rechtsform von Großunternehmen, siehe HGB) und des fast perfekt funktionierenden Stromversorgungsnetzes. Als die Idee des „EEG“ in die Tat umgesetzt wurde existierte die „DDR“ noch und der aus der „DDR“ stammende Genscher war der Erfinder.

  2. Rechenkünstler #52 Hans Diehl sagt
    „Vereinfachtes Beispiel :
    Ohne EEG-Strom: Es werden in einer Mittagsstunde an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht einen Gesamtpreis von 25,00€

    Mit EEG-Strom: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh für nur noch 0,20€/kWh. Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist..“
    ######################
    Kleine Korrekturen
    1. ohne EEG wäre die KWh um 0,06€ (Umlage) günstiger -> 0,19€/KWh -> Gesamtpreis 19,00€

    2. bei nur 15% Ökostrom wird der Börsenpreis wohl kaum sinken, da die konventionellen Kraftwerke gut ausgelastet sind und keine Überproduktion stattfindet. Nehmen wir mal die Grenze 50% an, dann ergibt sich folgendes: Ökopreis 50*0,30€ -> 15,00€, konventionell 50* 0,20€ -> 10,00€ Gesamtpreis: 25€

    Also selbst Ihr „vereinfachtes Beispiel“ geht vollkommen in die Hose.

    Genau so geht grün-rotes Wirtschaften.

  3. Werter Herr Peters,

    wie kommen Sie denn bloss zu der Annahme, dass die EEG-Umlage im selben Verhältnis steigen sollte wie die Vergütungszahlungen?

    Diesen Zusammenhang stellt ja schon Herr Diehl permanent her, obwohl dieser Zusammenhang so nicht existiert.

    Die EEG-Umlage ist nur die Resultierende aus den Vergütungen und den Börsenerlösen. Wenn die Börsenerlöse rückläufig sind, dann muss die EEG-Umlage prozentual mehr steigen als die Vergütungen. Das ist eine mathematische Notwendigkeit und überhaupt kein Grund, eine Verschwörung oder gezielte Manipulation zu vermuten.
    Und dazu kommen noch zwei weitere wesentliche Gründe für die unterschiedlichen Steigerungsraten. Diese Gründe hab ich Herrn Diehl schon mehrfach genannt und er hat sie genauso oft ignoriert.
    Diese Gründe sind zum einen die Ausweitung der privilegierten Letztverbraucher und zum anderen der rückläufige Stromverbrauch in Deutschland!

    Eine steigende Menge an Vergütungszahlungen muss auf immer weniger Schultern verteilt werden. Denn die EEG-Umlage wird ja berechent auf jede kWh der nicht privilegierten Endverbraucher. Also muss die Umlage zwangsläufig höher steigen als die Vergütungszahlungen. Auch ohne Rückgang der Börsenerlöse. Und wenn der dann noch dazukommt…

    Auf ein Zahlenbeispiel habe ich jetzt mal verzichtet. Ich denke, die Sache ist klar!

  4. @ #59 G. Weber

    „Dumm und fleißig war schon immer eine gefährliche Kombination.“

    Das verdient einen Eintrag in die Vorschlagsliste der Hitparde der guten Sprüche.

  5. Sehr geehrter Herr Meier,
    Ihre Bestürzung in #56 kann ich gut verstehen.

    Ihr Hinweis, dass hier im Kommentarbereich zu den verschiedensten Artikeln nicht mit der
    notwendigen Sorgfalt in der Argumentation vorgegangen wird, ist mehr als überfällig !!!

    Mit der Meinungsfreiheit umzugehen, die fremde Menschen zu schriftlichen Äusserungen hinreisst,
    gehört leider zum Tagesgeschäft in der öffentlichen Diskussion.

    Die beliebte Art, Gutachten über strittigen Fragen in den Ring zu werfen, um einen Eindruck des momentanen Meinungsbildes kristallisierend herauszufinden, hat so manchen einfach strukturierten Menschen in sehr schwierige Lebenslagen gebracht.

    Die aktuelle Ansicht der zuständigen Richter über die EEG-Umlage läuft auf ein privatrechtliches Problem hinaus.
    Es wird aber leider nicht gesagt, daß kriminelle Handlungen im Privatrecht nur über staatsanwaltliche Ermittlungen zum Ziel führen, den betroffenen Privatpersonen ihrem gefühlten Rechtempfinden Genugtuung erfahren zu lassen.

    Statt dessen werden unzählige Verfahren, alle in irgendeinem Zusammenhang mit dem EEG permanent vor Deutschen Gerichten verhandelt.
    Eins dieser Themen ist die sogenannte EEG-Umlage.
    Darüber hinaus sind leider viele andere Probleme mengenmäßig(was die Anzahl an Verfahren angeht) in der öffentlichen Diskussion gar nicht bekannt.

    Fazit: die Rechtssprechung in Europa hat sich verselbstständigt.
    Ehrliche Juristen müssen darunter leiden.
    Einige wenige verdienen sich damit eine goldene Nase.
    Und dass alles nur, weil permanent Nachschub in Form von unnötigen Gesetzen auf den Weg gebracht wird.

    Im Jahre 2010 wurde die letzte gravierende Änderung des EEG wirksam.

    Mit der Ankündigung es wird alles besser und gerechter !!
    Fakt ist :
    2010 wurden mit Hilfe der EE 80 Mrd. Kilowatt-Stunden ohne nachvollziehbaren Grund in ein
    funktionierendes System zwangsweise eingespeist.
    Die Konsequenz:
    1. Diese Erlöse gingen den eigentlich Verantwortlichen verloren.
    2. Der Endpreis für el. Energie verteuert sich um den Betrag der EEG-Umlage um 2,05 ct/kWh.

    Heute schreiben wir das Jahr 2015.
    Die Landschaft ist zugeknallt mit allen erdenklichen Varianten von EE-Umformern.

    Das wurde erreicht:
    124 Mrd. Kilowattstunden sind über EEG im Jahr 2013 abgerechnet worden.

    http://tinyurl.com/pozyppx

    Der Endpreis für el.Energie nur in Bezug auf die EEG-Umlage erhöhte sich von 2,05ct/kWh auf 5,77 ct/kWh um das 2,8 fache.

    Die Strommenge aus EE-Wandlern hat sich im gleichen Zeitraum nur um das 1,5 fache erhöht.

    Fazit:
    Hier sind eindeutig kaufmännische Machenschaften am Werk.
    Gedeckt durch den Dschungel im EEG und allen davon tangierten Verordnungen und anderen Gesetze.

    Lassen Sie mal Ihren ingenieurmäßigen Verstand auf diese Abrechnung los.

    Mit herzlichem Glückauf

  6. #58: Markus Estermeier sagt:
    „Nach der Logik von Herrn Diehl währe es für die EVU’s am Besten, sie würden alle Kraftwerke still legen und nur noch ihre Vertriebsabteilungen über die Strombörse handeln lassen.“

    Lieber Herr Estermeier,
    Logik und Diehl sind zwei Dinge, die nicht zusammenpassen

    „Unter diesen Gegebenheiten frage ich mich allerdings, wie dabei TELDAFAX Pleite gehen konnte.“

    Ich frage mich vor allem, wo dann der Strom her kommen soll…

    MfG

  7. M. Estermeier sagt: „Nach der Logik von Herrn Diehl währe es für die EVU’s am Besten, sie würden alle Kraftwerke still legen und nur noch ihre Vertriebsabteilungen über die Strombörse handeln lassen. Unter diesen Gegebenheiten frage ich mich allerdings, wie dabei TELDAFAX Pleite gehen konnte.“

    Genau! Und bei 100% EE ist der Strom an der Börse dann kostenlos! Schöne neue Welt!

  8. #58

    Diehl-Logik???

    Der will nur ablenken und Leute beschäftigen.
    Der geneigte Leser überließt irgendwann einfach seine sinnfreien, platzverschwendenden Kommentare.
    Nur schade um die Zeit der Fachleute, die mit diesem Trollo ihre Zeit vertun.

    Dumm und fleißig war schon immer eine gefährliche Kombination.

  9. Nach der Logik von Herrn Diehl währe es für die EVU’s am Besten, sie würden alle Kraftwerke still legen und nur noch ihre Vertriebsabteilungen über die Strombörse handeln lassen. Unter diesen Gegebenheiten frage ich mich allerdings, wie dabei TELDAFAX Pleite gehen konnte.

  10. Herr Diehl, sie kennen also den Börsenpreis konventionellen Stroms für 2014? Wie kommen sie denn darauf, dass der 9 ct beträgt, so wie im Jahr 2009?

    Natürlich kennen sie den Preis nicht! Sie fliegen nur wieder im Blindflug durch den Strommarkt und picken sich die Rosinen raus, die ihnen am besten schmecken.
    Warum denn den Preis von 2009 nehmen? Warum nicht den von 2008? Der war noch höher? Andererseits, warum nicht den von 2002? Der war viel niedriger als 2008 und 2009, und das fast ganz ohne sog. EE!

    Sie sind schon ein Spezialist! Sie vergleichen die EEG-Vergütung aus 2014 mit dem Future-Preis aus 2009! Oh Mann!!!

    Dabei fällt mir auf, ob denn der Future-Preis überhaupt der richtige Vergleichspreis ist. Wäre nicht der Spotmarktpreis der richtige? Der liegt nämlich viel niedriger. Und welchen nehmen wir da? Den von der EPEX oder den von der EXAA?

    Im Prinzip ist dies alles völlig egal! Denn sowohl im alten als auch im neuen System steigen die Kosten für Strombeschaffung durch die sog. EE!

    Und Herr Diehl, sie müssen sich auch endlich mal entscheiden, ob nun die sog. EE vor 2010 einen Einfluss auf den Börsenpreis hatten oder nicht. Sie haben ja behauptet, dass durch die Zuteilung an die EVU die Nachfrage an der Strombörse reduziert wurde und dadurch über den M-O-E auch vor 2009 die Börsenpreise gesunken sind. Nun, die Börsenpreise sind aber seit 2002 kontinuierlich angestiegen bis 2009. Trotz des starken Zubaus in diesen Jahren.

    Also wie jetzt?

  11. Herr Limburg präsentiert ein juristisches Gutachten, in dem die Rechtsverletzungen des EEG thematisiert und klar belegt werden.

    In den Kommentaren zu dem Anliegen von Herrn Limburg mit diesem Artikel, gelingt es einem „Hans Diel“ mit seinem unermüdlichen Posten, die Diskussion thematisch völlig ad absurdum zu führen.
    Also um weg, von der Rechtsbeugung durch Lobbyismus zu gelangen, Lobbyisten die sich Privilegien organisierten und sich als Betroffene Beteiligte mit endlosem absurdem Killefit zu „despetieren“, um ein ablenkendes, nebensächliches Pingpong mit Hans Diehl zu betreiben.
    Schade, ich finde das ist in der permaneten Wiederholung überflüssig und eine sinnlose Zeitverschwendung, die keine neuen Informationen und Einblicke transportiert, sondern vorsätzlich verwirrend im Kreis rotiert.
    Die Intension, ehrlich und Ingenieur-typisch rational zu bleiben, ist bei EIKE beheimatet und dass finde ich gut und das sollte Vorrang haben.

  12. @ Admin #27

    „Herr Diehl wird das eh nicht verstehen.“

    Nein, der versteht das schon, nur gemäß seinem Troll-Auftrag darf er nicht kundtun, daß er es versteht.

    Und das hier ist reif für die Oldie-Hitparade der Last Ten:
    „Hätten Sie mein Beispiel mit fiktiven Zahlen, das ich Ihnen schon X mal gepostet habe, richtig gelesen, wäre der Groschen bei Ihnen schon früher gefallen..“

    Der Troll H. Diehl meint doch tatsächlich mit Beispielen fiktiver Zahlenwerke irgendetwas anderes außer der Tatsache seines Trollseins beweisen zu können.

  13. Peter Jensen sagt.

    Sie müssen die 6,73 ct vergleichen mit dem Preis, denn 1 kWh komplett aus konv. Strom gekostet hätte. Das wären dann 4 ct. Und da haben wir jetzt also Mehrkosten von 2,73 ct. SO geht die Rechnung! Da ist nichts kompensiert!

    @ Nein, Herr Jensen, 1 Kwh komplett konventionell, würde 9 Cent kosten. Der EEG Strom hat doch den Preis mit Merit Order erst auf die 4 Cent gesenkt. Muss ich Ihnen doch nicht erklären, wie Sie ständig betonen.

    Fazit: Wir hätten keine „Mehrkosten“ ( kompensiert ) und es blieben sogar noch 2,27 Cent übrig.

    Zu dem gleichen Ergebnis kommen – wenn auch in einer größeren Dimension – die Autoren der bekannten Studie.
    Schauen Sie mal hier auf Seite 36 http://tinyurl.com/pvbjr8t

    Und auf Seite 26
    Kosten ohne EEStrom 31,6 Mrd ( unsere 9 Cent ) Kosten EEG Umlage 20,4 Mrd ( Kompensation der Umlage ) bleiben übrig 11,2 Mrd. ( unsere 2,27 Cent )

  14. Hans Diehl macht wieder Schattenboxen:

    „Die 5 Cent stammen von 2009. Wenn Sie jetzt noch über Ihren Schatten springen, und zugeben, dass das nur für einen bestimmten Anteil der Beschaffung gilt, dafür aber der Rest der Strom Beschaffung so viel weniger kostet, dass dieser Anteil Mehrkosten kompensiert wird, sind wir uns einig.“

    Neue Diehl’sche Logik: insgesamt kostet der Strom mit EE mehr als ohne, aber dennoch behauptet Diehl, dass die Mehrkosten kompensiert werden. ???????

    Hans Diehl fantasiert weiter: „Hätten Sie mein Beispiel mit fiktiven Zahlen, …“

    Genau, Hans Diehl! Fiktive Zahlen! Ihre fiktiven Zahlen haben mit der Realität nichts zu tun! In der Realität ist die gesamte Strombeschaffung teurer! Aber da halten sie es mit Ulbricht: „Genossen, lasst euch von der Realität nicht beeinflussen!“ Oder war das der Erich? Na egal… Alles Ideologen!

    Und dann das Highlight: „Sie kommen mir vor wie ein Boxer, der am Boden liegt, und sich beim Ringrichter beklagt, dass, wenn er den Treffer nicht an den Kopf, sondern an die Schulter bekommen hätte, er noch stehen würde.“

    Haha… sehr gut! Was für ein Beispiel!!! Sie kommen mir eher wie ein Möchtegern-Boxreporter vor, der noch nie geboxt hat, aber dafür umso mehr drüber reden will. Oder auch wie ein Boxer, der schon ein paar Schläge zuviel auf den Kopf bekommen hat.

    Sie erinnern mich auch noch an den Hund eines Hausmeisters, den wir vor Jahren auf der Arbeit mal hatten. Da gab es so einen langen Flur mit rutschigem Linoleum-Fußboden. Immer schön gebohnert. Und dann haben wir uns in die Mitte des Flures gestellt und den Ball des Hundes ans Ende des Flures geworfen. Da war dann so eine große schwere Stahltür zum Ausgang. Und der Hund ist jedes Mal wie ein Irrer diesem Ball hinterher gerannt und hat es einfach nicht geschnallt, dass der Ball zurück kommt, dass der Boden sehr rutschig ist und dass da eine große schwere Tür am Ende wartet. Nun gut, es hat ihm nicht wirklich geschadet, also auch so wie bei ihnen. Aber wir haben uns bestens amüsiert.

    Da fällt mir noch eine Analogie zu ihnen ein:
    Wenn man tot ist, merkt man es selbst nicht. Aber für die anderen ist es nicht schön. Genauso ist es, wenn man blöd ist.

    Lieber Admin, sorry, aber die mussten raus. Nach der Vorlage des Schattenboxers Hans Diehl!

  15. Peter Jensen sagt # 50

    Also sind wir uns ja dann schließlich einig, dass jede kWh sog. EE 5 ct Mehrkosten verursacht hat.

    @Herr Jensen
    Die 5 Cent stammen von 2009. Wenn Sie jetzt noch über Ihren Schatten springen, und zugeben, dass das nur für einen bestimmten Anteil der Beschaffung gilt, dafür aber der Rest der Strom Beschaffung so viel weniger kostet, dass dieser Anteil Mehrkosten kompensiert wird, sind wir uns einig.

    Hätten Sie mein Beispiel mit fiktiven Zahlen, das ich Ihnen schon X mal gepostet habe, richtig gelesen, wäre der Groschen bei Ihnen schon früher gefallen..

    Hier noch einmal für Sie.

    Vereinfachtes  Beispiel :
    Ohne EEG-Strom: Es werden in einer Mittagsstunde an der Börse 100 kWh zu je 0,25€/kWh gehandelt. Das macht einen Gesamtpreis von 25,00€

    Mit EEG-Strom: Es werden 15 kWh nach EEG für durchschnittlich 0,30€/kWh eingespeist und an der Börse die restlichen 85kWh  für nur noch 0,20€/kWh. Der EEG-Strom kostet 4,50€, der an der Börse 17,00€, macht zusammen 21,50€, also 3,50€ weniger als ohne EEG-Strom! Obwohl der doch teurer ist..

    Sie kommen mir vor wie ein Boxer, der am Boden liegt, und sich beim Ringrichter beklagt, dass, wenn er den Treffer nicht an den Kopf, sondern an die Schulter bekommen hätte, er noch stehen würde.

  16. Hans Diehl sagt: „Macht 30 X 13,1=3,93 und 70 X 4 = 2,80 = 6,73 Cent Beschaffung gegenüber den 13,1 an Vergütung.
    Fazit: Nach dem alten System wären die Mehrkosten, sprich Umlage schon mehr als kompensiert.“

    ?????????

    Fazit? Was soll das denn? Nix mit Fazit! Jetzt greifen sie aber ganz dolle in die Trickkiste. Wo sind denn da Mehrkosten kompensiert?

    Eine „Misch-kWh“ aus sog. EE-Strom und aus konv. Strom kostet also 6,73 ct. Und die vergleichen sie jetzt mit der Vergütung von 13,1? Häh???

    Sie müssen die 6,73 ct vergleichen mit dem Preis, denn 1 kWh komplett aus konv. Strom gekostet hätte. Das wären dann 4 ct. Und da haben wir jetzt also Mehrkosten von 2,73 ct. SO geht die Rechnung! Da ist nichts kompensiert!

    Und in der Realität wird es auch nicht billiger. Und die Versorger machen jetzt auch nicht plötzlich riesige Gewinne. Ganz im Gegenteil!

    Also wo bleibt bitte ihre vielbeschworene Entlastung? Ich sage es ihnen: es gibt sie nicht! Die EE machen das Gesamtsystem teurer!

  17. Hans Diehl, wieder mal ein typisches Beispiel, wie sie die Argumente hier verdrehen. Ich habe nciht geschrieben, dass insgesamt Mehrkosten von 5 ct entstehen. DAS habe ich geschrieben:

    „Also für jede dieser kWh aus EE-Strom entstanden Mehrkosten von etwa 5 ct. Die gingen in die EEG-Umlage.“

    Haben sie’s? Für jede dieser kWh!!!

    Und DAS ist richtig. Das am Ende auf 100% der Strommenge nicht 5 ct Mehrkosten rauskommen, ist tatsächlich simple Mengenlehre. Auch wieder was, was sie hier erklären, obwohl es niemand bestreitet.

    Nun teilen sie mal die Gesamtdifferenz, die sie errechnet haben, durch die 23% EE-Anteil. Sie werden überrascht sein, dass da etwa 5 ct Mehrkosten je EE-kWh rauskommen, sie Schlaumeier, sie!
    Da müssen sie schon etwas früher aufstehen, wenn sie mich mit solchen Mathespielereien verwirren wollen. Sie sollten nach Sachsen-Anhalt ziehen. Da steht man früher auf, hab ich gehört. 🙂

    Also sind wir uns ja dann schließlich einig, dass jede kWh sog. EE 5 ct Mehrkosten verursacht hat.

  18. @ #43 F. Peters

    „Von dieser Gruppe wird die finanzielle Last für der EE-Umwandler erbracht.“

    Quatsch mit Soße, denn die komplette Stromrechnung wird bilanziell von allen Bürgern in D beglichen. Das ist so wie mit dem „Arbeitgeberanteil“ an den Sozialbeiträgen, die auch zu 100% von den Beschäftigten zu erwirtschaften sind.

    Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie leicht und gläubig die Menschen auf die politischen Buchungstricks hereinfallen.

  19. Kleine Korrektur zu meinem letzten Beitrag an Herrn Jensen. auf dessen Rechnung in # 41

    Nicht 4,16 Cent waren die Mehrkosten 2009, sondern, 1,24 Cent

    Die Differenz zwischen der Beschaffung mit EE von 10,24 und dem Börsenpreis von 9 Cent.

  20. @Rainer Manz #39
    Ich kritisiere doch genauso wie Sie, dass die Politik auf dem besten Wege ist (mit ihren Gesetzen, Verboten und Verordnungen) die Freie Marktwitschaft / Gesellschaft von einer volksbestimmenden Gesellschaft (Demokratie) in eine Politische Willkür der Ideologie = Diktat zu führen. Die Politik verlässt den „Pfad der Demokratie“ in dem Sie die freie Marktwirtschaft = Gesellschaft immer mehr mit Gesetzen und Verboten reguliert.
    Das einzige, worin wir uns unterscheiden ist, dass Sie sich eine Gesellschaft ohne „Staatlichen Oberbau“ wünchen (wie auch immer die dann funktionieren soll) und ich bin der Meinung, dass es einen gewissen „Staatlichen Oberbau“ benötigt, damit man die vielen Strömungen und Meinungen einer Gesellschaft zusammenführen kann. Dieser „Staatlicher Überbau“ = Politik hat jedoch Grenzen einzuhalten und nicht zu überschreiten. Und das massive beschneiden des freien Marktes durch z.b. ein EEG, Glühbirnen, CO2 Verbots oder Energieeinsparzwangsgesetz ist es, was von mir angeprangert wird. Hier überschreitet die Politik eine Rote Linie! Die Demokratie wird in Deutschland seit „Ludwig Erhard“ immer mehr unterwandert. Mit gewissen Sozialgesetzen und immer mehr marktfeindlichen – politischen Ideologiegesetzen. Um diese politische Willkür zu unterbinden, benötige es eine Gesellschaft, die selbstständig und eingenverantwortlich ihr Leben gestaltet und die politischen Versprechungen / Ideologien kritisch / marktwirtschaftlich hinterfragt. Wir haben in Deutschland momentan eine politische Willkür Diktatur und keine Demokratie. Eine Reform in der deutschen Politik ist schon längst überfällig. Mehr Volksentscheide, eine Amtszeitbeschränkung von max. 2 Wahlperioden für den Kanzler. Weniger Ministerien und Behörden. Eine Reform der deutschen Politik ist deswegen schon notwendig und überfällig, weil der Filz und die damit einhergehende „sich selber verwaltende Verwaltung“ nur dazu führt, dass der freie Markt und damit die Basis für unseren Wohlstand immer mehr aus unserer Gesellschaft verschwindet. Verkrustete Strukturen, zu viele Auflagen, zu lange Genehmigungszeiten usw. sind politische Willkür Bestimmungen, die unseren wirtschafts- und Industrie Standort immer mehr zusetzen. Hinzu kommt die vollkommene Irrfahrt der Politik in Sachen Energiepolitik = auch ein Politischer Zwang und gegen den Markt gerichtet. Das EEG hätte über die Medien offen in der Gesellschaft diskutiert gehört. Das Für und Wider und dann hätte es eine Volksabstimmung dazu geben müssen. Das ist Demokratie und nicht die politischen Machenschaften in den Hinterzimmern. Das sind Mafia – Diktaturmethoden.

  21. Peter Jensen sagt # 41

    Nun Hans Diehl, so einen Satz kann nur jemand sagen, der sich mit der damaligen Realität nicht auskennt oder lügt.

    Denn selbstverständlich betrug der durchschnittliche Börsenstrompreis (Phelix Power Futures Peak) in 2009 etwa 9 ct/kWh.
    Er startete im Januar bei knapp 10 ct, fiel im März auf unter 8 ct, stieg dann bis Mai wieder auf 10 ct um dann bis zum Jahresende mit kleinen Schwankungen auf 9 ct zu sinken.

    Also Hans Diehl: Hausaufgaben machen, bevor sie sich hier wieder und wieder zum Hans-Wurst machen.

    @Herr Jensen
    Die Zahlen als solche sind doch auch gar nicht das Problem, Sie haben falsch gerechnet.

    Schauen Sie mal was Sie hier geschrieben haben, um auf die 5 Cent Mehrkosten zu kommen..

    Zitat:Wenn also in 2009 der Börsenpreis im Schnitt bei 9 ct/kWh lag, dann hätten die EVU ihr gesamtes Portfolio für diese 9 ct theoretisch beschaffen können. Nun mussten sie aber einen Teil für 14,4 ct beschaffen (das war die durchschnittliche EEG-Vergütung für 1 kWh EE-Strom in 2009). Also für jede dieser kWh aus EE-Strom entstanden Mehrkosten von etwa 5 ct. Die gingen in die EEG-Umlage. Zitat Ende.

    Jetzt muss ich Sie wieder mit der Mengenlehre konfrontieren.
    Richtig ist:
    Wir hatten 2009 etwa 23% EEG Strom macht
    23 X 14,4 ( Vergütung ) = 3,31 Cent
    Dazu kommt 77% Rest = 77 X 9,0 = 6,93 Cent zusammen als 10,24 Cent
    1
    Somit 4,16 Cent Mehrkosten in 2009 und keine 5 Cent.

    Das heißt, bezogen auf 2014, da betrug die durchschnittliche EEG Vergütung 13,1 Cent, der durchschnittliche Börsenpreis lag bei 4 Cent, ( eher darunter ) und wir hatten etwa 30% EEG Strom.

    Macht 30 X 13,1=3,93 und 70 X 4 = 2,80 = 6,73 Cent Beschaffung gegenüber den 13,1 an Vergütung.
    Fazit: Nach dem alten System wären die Mehrkosten, sprich Umlage schon mehr als kompensiert.

    Ich hoffe Sie kommen klar mit den Hausaufgaben eines „Hans-Wurst“

  22. Rainer Jacob sagt # 44
    Ich meine, daß das ein Trugschluß ist. Denn Sie können nicht wissen, ob bei Nichtzuteilung der EE-Pflichtbänder die Versorger die Lücke via Strombörse geschlossen hätten. Oder ob sie denn vorher, die betreffende Strommenge über die Börse bezogen haben. ICH würde sogar eher davon ausgehen, daß das nicht der Fall ist. Bandstrom – es handelt sich immerhin um Monatsbänder – läßt sich hervorragend und billig von BraunkohleKW und KKW beziehen.

    @Herr Jacob
    Das ist auch nicht das Entscheidende. Entscheidend ab 2010 ist, dass der gesamte EEG Strom an die Börse verpflichtet wurde, da für Überschuss sorgt, und in Folge dessen die Preise nach unten drückt, was wiederum die Umlage für die Verbraucher erhöht..
    Wenn dann Lücken zu schließen sind, geschieht das auf der Basis dieser niedrigen Börsenpreisen.Ertragsoptimierung, nennt man das in einer diesbezüglichen Studie, die ich an anderer Stelle schon gepostet habe.

    Das war vor 2010 nicht der Fall, weil da der EEG Strom den Versorgern schon zugeteilt war.

    Wenn da überhaupt Überschuss an der Börse anfiel, resultierte der aus der Unflexibilität konventioneller Kraftwerke.
    Dazu kam, dass dieser Überschuss, und in Folge dessen niedrige Börsenpreise, den Verbrauchern zugute kam, weil die niedrigen Beschaffungskosten, die „Mehrkosten“ für den EEG Strom, zum größten Teil kompensierten.Ich habe doch schon geschrieben, dass wir vor 2010, je nach Geschäftsmodell ( Strombeschaffung ) bundesweit die unterschiedlichsten Umlagen hatten.
    Mit Tendenz, nach unten, bei sinkenden Börsenpreisen.

    Ab 2010 ist das Gegenteil der Fall, da zahlen die Verbraucher mehr bei sinkenden Börsenpreisen.
    Sie wissen doch ab 2010 gilt, je niedriger die Börsenpreise, desto höher die Umlage.

  23. #40 Hans Diehl


    @Herr Jacob
    Wenn Sie meinen Beitrag richtig lesen, werden Sie feststellen müssen, dass ich die Grafik ( Bild 2 )
    ausschließlich dazu benutzt habe, um dem Herrn Jensen deutlich zu machen, wie vor 2010 weniger Nachfrage für – Konventionelle – wegen der Vorrangigen EE, auf den Börsenpreis gewirkt haben. Also N1 nach N2 gleich P2.

    Meine Antwort, erstens inhaltlich:

    (…wie vor 2010 weniger Nachfrage für – Konventionelle – wegen der Vorrangigen EE, auf den Börsenpreis gewirkt haben. Also N1 nach N2 gleich P2.)

    Ich meine, daß das ein Trugschluß ist. Denn Sie können nicht wissen, ob bei Nichtzuteilung der EE-Pflichtbänder die Versorger die Lücke via Strombörse geschlossen hätten. Oder ob sie denn vorher, die betreffende Strommenge über die Börse bezogen haben. ICH würde sogar eher davon ausgehen, daß das nicht der Fall ist. Bandstrom – es handelt sich immerhin um Monatsbänder – läßt sich hervorragend und billig von BraunkohleKW und KKW beziehen.

    zweitens formal:

    im engen Kontext der von Ihnen gemachten Aussage haben Sie recht damit, daß Sie Bild2 nur dazu benutzt haben um Herrn Jensen, was deutlich zu machen.
    Im Kontext des Wiki-Artikels – eben in der Studie des Fraunhofer ISI – werden aber die Zusammenhänge verwendet, die Bild 2 illustrieren und die Grenzen aufgezeigt.

  24. Wenn man die Lust verspürt,sich über das EEG aufzuregen,macht es wenig Sinn, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
    Dass EEG regelt im wesentlichen wie die anfallenden Kosten der EE-Umwandler auf die Stromendkunden zu verteilen sind.
    Die Gruppe der nicht-privilegierten Endkunden verbraucht im Jahr ca. 420 Mrd. Kilowattstunden.
    Von dieser Gruppe wird die finanzielle Last für der EE-Umwandler erbracht.

    Als Ergebnis stellen diese Maschinen eine volatile Elektrische Leistung zur Verfügung, die von konventionellen Kraftwerke nicht mehr bereitgestellt werden dürfen,
    obwohl sie dazu in der Lage wären.

    Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine verwertbare el.Arbeit von ca. 140 Mrd. Kilowattstunden pro Jahr.(für 2014)
    Das ist das Dilemma bei den statistischen Auswertungen.

    Die strategisch ausgeglichene Bereitstellung der Leistungsbereitschaft für ganz Deutschland wird nicht erfasst und dokumentiert.

    Wenn vom Strompreis die Rede ist,geht es um den Preisanteil, der mit Beschaffungspreis definiert wird.
    (Leistungsbereitstellung,Transport und Vertrieb)

    Dieser Beschaffungspreis wird aktuell mit 7ct/kWh in der öffentlichen Diskussion genannt.
    Die konventionellen Kraftwerke werden im Durchschnitt mit 5,24 ct/kWh vergütet, wenn Sie die benötigte Leistung allein bereitstellen würden.
    In diesem Fall wären Sie auch in der Lage den Gesamtverbrauch von ca. 600 Mrd. Kilowatt-Stunden zu befriedigen.

    Um das Gedankengebäude der Strombörse mal auf andere Fundamente zu stellen,habe ich einen Link gefunden,
    der hoffentlich jedem die Augen öffnet !!!

    http://tinyurl.com/op2s7p7

    Fazit:
    Der Brutto-Stromverbrauch in Deutschland 2010 betrug ca.600 Mrd. Kilowattstunden.
    Der Anteil der EE-Umwandler betrug im gleichen Jahr 80 Mrd. Kilowattstunden.
    Die Gruppe der nicht privilegierten Endkunden verbrauchte ca. 400 Mrd. Kilowattstunden .
    Dafür bezahlten Sie die finanziellen Forderungen der EE-Umwandler mit 2,04 ct/kWh
    in Form einer zusätzlichen Abgabe(EEG-Umlage).

    Der Beschaffungspreis für bezogene Leistung von konventionellen Kraftwerke betrug 2010
    5,24 ct/kWh.

    Zum Thema Ungenauigkeit mal eine kleine Rechnung:

    10 Mrd. Kilowattstunden kosten in der ersten Wertschöpfungskette(Übergang Trafo Kraftwerk)
    524 Millionen Euro (0,524 Mrd. Euro)

    Wegen der vorrangigen Behandlung durch das EEG, gingen den konventionellen Kraftwerken
    4 Milliarden Euro für entgangene Leistungsbereitstellung verloren.

    Für 80 Mrd. Kilowattstunden aus EE-Umwandlung bezahlte die Gruppe der nicht-privilegierten Endverbraucher zusätzlich 8 Milliarden Euro über die EEG-Umlage.
    Das war die Situation im Jahre 2010.

    Das Geheimnis des kontinuierlichen Anstiegs des Gesamtpreises für el.Energie finden Sie auf den Seiten 6 und 7 dargestellt.
    http://tinyurl.com/oalvuld

    Wer jetzt noch glaubt, dass die Strombörse der ursächlich Schuldige an diesem Anstieg ist,
    dem ist nicht mehr zu helfen.
    Dann gilt der Spruch des Herr Mueller.

    Zitat: „[…] 5) Ein energiewende-skeptischer Politiker hat einmal angemerkt, es habe keinen Sinn, einer mehrspännigen Kutsche, die entgegen aller guten Ratschläge mit vollem Karacho in eine enge Sackgasse hineingerast ist, noch mit Warnrufen hinterherzulaufen. Für den Unterhaltungswert genüge es, sich am Eingang der Sackgasse zu postieren und das Wendemanöver abzuwarten….[…].“

    Und für alle, die mit dieser Bemerkung nichts anfangen können,
    sage ich :
    Sie erleben die Vorstellung der „Augsburger Puppenkiste“.
    Wenn Sie dann darüber diskutieren, dass eine Spielfigur ein Bein nicht passend zur Dramaturgie bewegt, verpassen Sie den Sinn der Vorstellung !!!

    Mit herzlichem Glückauf

  25. Hans Diehl labert:

    „Das hat aber nichts damit zu tun wie generell die Nachfrage N1 auf N2 den Börsenpreis auf P2 verändert, was ich dem Herrn Jensen deutlich machen wollte..“

    Herr Diehl, welchen Gewinn haben sie eigentlich, permanent etwas zu schreiben, was keiner anzweifelt. Wir alle haben den M-O-E (der ein oder andere schon lange vor ihnen) verstanden!

    Sie brauchen die Verschiebung der Nachfrage nicht ständig wieder zu erklären.

    Aber gut, wenn sie sonst nichts beitragen können, dann erklären sie halt immer wieder unstrittige Sachen. Ist ja ihre bekannte Methode, mit der sie versuchen, sich aus der Sackgasse rauszuwinden, in die sie sich immer wieder reinsabbeln.

  26. Hans Diehl behauptet:

    „Ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich Herr Jensen mit den 9 Cent einen Wert ausgesucht hat, der in sein Konzept passt, und mit der damaligen Realität nichts zu tun hat.“

    Nun Hans Diehl, so einen Satz kann nur jemand sagen, der sich mit der damaligen Realität nicht auskennt oder lügt.

    Denn selbstverständlich betrug der durchschnittliche Börsenstrompreis (Phelix Power Futures Peak) in 2009 etwa 9 ct/kWh.
    Er startete im Januar bei knapp 10 ct, fiel im März auf unter 8 ct, stieg dann bis Mai wieder auf 10 ct um dann bis zum Jahresende mit kleinen Schwankungen auf 9 ct zu sinken.

    Ob es nun 9,1 oder 9,3 oder 8,9 ct waren… wollen sie darüber streiten?

    Egal, denn zum Streiten muss man erst mal Ahnung haben von der Materie, was bei ihnen nicht der Fall ist. Wie heißt es so schön: gern würde ich mich mit ihnen geistig duellieren, aber sie sind ja unbewaffnet.

    Und ich habe auch gar kein Konzept. Ich betrachte einfach nur die Fakten. Sie haben ein Konzept. Und zwar ein ideologisches. Und das umfasst Rosinen-Pickerei und den Glaubensgrundsatz, dass sich diese verdammten sog. EE doch bitte irgendwie positiv im GEsamtsystem bemerkbat machen müssten. Und dafür biegen sie sich die Realität dann so zurecht, wie es in ihr Konzept passt. Haben wir hier alle ja nun schon mehrfach erlebt.

    Also Hans Diehl: Hausaufgaben machen, bevor sie sich hier wieder und wieder zum Hans-Wurst machen.

  27. Rainer Jacob sagt # 38
    Woraus leiten Sie ab, daß nach Meinung von Herrn Jensen die EVU ihr gesamtes Portfolio an der Börse beziehen? Sein Satz
    —-
    Wenn also in 2009 der Börsenpreis im Schnitt bei 9 ct/kWh lag, dann hätten die EVU ihr gesamtes Portfolio für diese 9 ct theoretisch beschaffen können.
    —-
    gibt das nicht her. Der Satz spricht von einer THEORETISCHEN Möglichkeit!

    @Herr Jacob
    Ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich Herr Jensen mit den 9 Cent einen Wert ausgesucht hat, der in sein Konzept passt, und mit der damaligen Realität nichts zu tun hat.

    Rainer Jacob sagt.
    Sie berufen sich auf Ferdinand Peters? Das ist der Ferdinand Peters, der Ihnen „Rosinenpickerei“ bei diesem Themenkomplex vorwirft!

    @Herr Jacob
    Das ändert aber auch wieder nichts an der Tatsache, dass er – als Energiewende Skeptiker – erkannt hat, dass die EE als Mittel zum Zweck für ein bösen Spiel benutzt werden.
    Und genau diese Erkenntnisse versuch ich ja Ihnen und Ihren Koalitionspartnern näher zu bringen.

    Zitat: Peters: Abgesehen davon, dass sogenannte „Erneuerbare Energien“ keine Zukunft haben, werden Sie in diesem bösen Spiel nur als Mittel zum Zweck benutzt.

    Rainer Jacob sagt:
    Mal eine Rosine, die Sie sich heraus gepickt haben:
    Sie verlinken den Wiki-Artikel MOE und schreiben dazu:

    Wenn auf dem zweiten Bild die Nachfrage N1 wegen der „Vorrangigen“ EE auf N2 zurück geht, ergibt sich der Börsenpreis P2

    In dem Text dazu steht aber:
    „Diese Studie setzt voraus, dass […] und dass sämtlicher Strombedarf über die Strombörse abgedeckt wird[4]“

    Davon gehen Sie, wie Sie HIER selbst schreiben, aber nicht aus. Trotzdem ignorieren Sie diesen Satz.

    @Herr Jacob
    Wenn Sie meinen Beitrag richtig lesen, werden Sie feststellen müssen, dass ich die Grafik ( Bild 2 )
    ausschließlich dazu benutzt habe, um dem Herrn Jensen deutlich zu machen, wie vor 2010 weniger Nachfrage für – Konventionelle – wegen der Vorrangigen EE, auf den Börsenpreis gewirkt haben. Also N1 nach N2 gleich P2.

    Was den Text betrifft, ist von 2 Studien die Rede. Eine wo der „gesamte“ Strombedarf über die Börse abgewickelt wird mit 7,83 Euro/MW und einer Zweiten mit 2,4 Euro/MW Preisreduktion

    Das hat aber nichts damit zu tun wie generell die Nachfrage N1 auf N2 den Börsenpreis auf P2 verändert, was ich dem Herrn Jensen deutlich machen wollte..

  28. @ M. Hofmann #34
    Schön da haben wir was gemein – Sie verstehen mich nicht und ich verstehe Sie nicht und die anderen juckt es nicht. Immerhin juckt es uns noch.

    Sie verwechseln weiterhin Äpfel mit Birnen mit Kirschen mit Nüssen – das einzige was bei denen gleich ist, ist deren Essbarkeit und das sie an einem Strauch oder Baum hängen. Ich versuche auf Ihre Denkfehler möglichst kurz zu antworten: Im freien Markt bestimmen Nachfragende, ob und was Anbieter zu welchem Preis in welcher Qualität und Stückzahl verkaufen können. Das hat u.a. Einfluss auf die Preisbildung und die Verfügbarkeit. Dem Nachfrager steht es frei, ob und bei wem er wieviel kaufen und dem Anbieter steht es frei, ob und wem er wieviel verkaufen will. Im Idealfall eine WIN-WIN-Situation. Bezogen auf die sogenannte Energiewende – der Käufer entscheidet mit seinen Zeitpräferenzen, ob er z.B. sein Haus dämmen, sich eine PV-Anlage installieren möchte und mögliche Anbieter können ihm dazu ein Angebot offerieren. Marktkonform ist stets, dass es nicht immer die dazu fähigen Anbieter, keine marktfähigen technischen Lösungen gibt oder der Abnehmer nicht die geforderten Preise bezahlen kann. Marktkonform ist somit auch das Nichtgeschäft. Das läuft alles so nur ohne einen, sich einmischenden regulierenden Staat. Der Idealfall des freien Markts. Und deshalb würde es dieses Zupflastern mit PV und WKA-Anlagen dort nicht geben. Das ist ausschließlich „der Politik“ UND der das ermöglichenden Demokratieform geschuldet und durch den Zeitgeist bestimmende Intellektuelle. Die fürchten den freien Markt am meisten!

    In der realisierten Demokratie geben „Marktführer“ (die gerade Herrschenden)vor, was ALLE potentiellen Abnehmer – „Bürger“ in welcher Qualität, Kosten und Menge zu welchen Bedingungen kaufen MÜSSEN. Das äußert sich u.a. und nicht nur in der Staatsquote. Wie das zustande kommt, mögen Sie undemokratisch und ein Foulspiel „der Politik“ (ist die nicht ein entscheidender Spielmacher der Demokratie?) nennen. Für mich sind DAS genau die Spielregeln unserer Demokratie! Bezogen auf die sogenannte Energiewende – hier bestimmt ein Dritter – „der Staat“ das unterm Strich unwirtschaftliche = ressourcenverschwendende Techniken gegenüber wirtschaftlichen – ressourcenschonende Möglichkeiten von den Marktteilnehmern bevorzugt angeboten und gekauft werden müssen. „Der Staat – die Politik“ nimmt ohne Notwendigkeit – ist „Klimaschutz“ denn eine Notwendigkeit? – massiv und verzerrend Einfluss auf Märkte, die das besser und geeigneter OHNE Staat und Politik lösen. Damit hätten natürlich ALLE vom Staate Abhängigen und von Politik Profitierende (=Steuergeldbezieher) ein Existenzproblem.

    Wird nur „die Politik“ z.B. in Ihrem (berechtigten) Sinne ausgetauscht, mag sich betreffend der Energiewende womöglich was ändern (wobei bereits geschaffene Fakten einem zwingend gebotenen Radikalschnitt entgegenwirken), es verlagert sich das Spiel bei unveränderten Rahmenbedingungen (Demokratieform) halt auf andere Lebensbereiche. Dann geht’s plötzlich nicht mehr um Mehrheiten entscheidende Energiefragen sondern z.B. um die Haarfarbe, wo man hochwissenschaftlich simuliert hat, das blond die …

    MfG

    P.S.
    Betreffend „FDP“ – warum sollten Wähler einen sich als (klassisch) liberal getarnten Sozialdemokratismus im Kleinformat und dazu schlechter Darbietung wählen, wenn es diesen viel wirksamer und erfolgreicher beim Gabriel-Original und der Merkel-Kopie gibt?

  29. Hans Diehl

    Anmerkungen zu #32 und #33

    Als ich #30 verfasst habe, war #27 von Hernn Jensen bereits lesbar. Hätte ich Ihnen nochmals dasselbe darlegen sollen, was Ihnen Herr Jensen ausführlich dargelegt hat?

    Woraus leiten Sie ab, daß nach Meinung von Herrn Jensen die EVU ihr gesamtes Portfolio an der Börse beziehen? Sein Satz
    —-
    Wenn also in 2009 der Börsenpreis im Schnitt bei 9 ct/kWh lag, dann hätten die EVU ihr gesamtes Portfolio für diese 9 ct theoretisch beschaffen können.
    —-
    gibt das nicht her. Der Satz spricht von einer THEORETISCHEN Möglichkeit!

    Sie berufen sich auf Ferdinand Peters? Das ist der Ferdinand Peters, der Ihnen „Rosinenpickerei“ bei diesem Themenkomplex vorwirft!

    Mal eine Rosine, die Sie sich heraus gepickt haben:
    Sie verlinken den Wiki-Artikel MOE und schreiben dazu:

    Wenn auf dem zweiten Bild die Nachfrage N1 wegen der „Vorrangigen“ EE auf N2 zurück geht, ergibt sich der Börsenpreis P2

    In dem Text dazu steht aber:
    „Diese Studie setzt voraus, dass […] und dass sämtlicher Strombedarf über die Strombörse abgedeckt wird[4]“

    Davon gehen Sie, wie Sie HIER selbst schreiben, aber nicht aus. Trotzdem ignorieren Sie diesen Satz.

    Des weitern ignorieren Sie den Abschnitt ´Kritik´ in dem von Ihnen verlinkten Artikel MOE.

  30. @ #33 Pseudonym H. diehl

    „Sagen Sie nicht ständig ich müsste Ihnen Merit Order nicht erklären.????“

    Ihre diesbezüglichen Fähigkeiten sind wie bei allen Trollen extrem gering ausgeprägt.

  31. @ Hans Weber #29
    Damit hat die AfD schon mal einen sehr wichtigen Schritt gemacht! Danke für die Info.
    Diese Punkte sind nicht nur ein starkes Signal für einen marktfreundlichen gesellschaftlichen Kurs, sondern auch ein Signal für eine technikfreundliche und offene Zukunft in NRW und dies sollte auch für ganz Deutschland zu treffen. Deutschland braucht nicht nur einen politischen Ruck „Mut zur Wahrheit“, sondern auch eine technik-wissenschaftsfreundliche Aufbruchstimmung. Die deutsche Technik-Wissenschaft (Forschung und Entwicklung) wird von der jetzigen und den letzten Bundestagsregierung immer mehr zu gunsten einer „Ökologischen Pseudowissenschaft“ = Grüne-Linke Angstpropaganda eingeschränkt und abgeschafft.

  32. @Rainer Manz #23
    Ich verstehe Sie nicht…in der Marktwirtschaft leben Sie doch die pure Demokratie. Über den Erfolg eines freien Angebots wird demokratisch über die Mehrheitsbeschaffung der Nachfrage entschieden. Und die FDP hat ganz demokratisch ihren Abgang aus dem Bundestag geschafft, weil die Nachfrage nach dieser Partei unterhalb von 5 % = Eintrittskriterium in den Bundestagsparteienmarkt, lag.
    Insolvenz muss die FDP deswegen noch nicht anmelden, weil diese ja noch eine Rest-Nachfrage von Wähler/Stammwählern im Bund bzw. in den Ländern aufweist.
    Sie sehen also….eine freie Marktwirtschaft/Gesellschaft hat sehr viel mit Demokratie (Mehrheitsbeschaffung,Argumentation,Werbung,Wettbewerb usw.) gemein – zu tun.
    Es ist nicht die Demokratie, die „Foul“ spielt, sondern es ist die Politik, die gegen die Demokratie – Markt – Gesellschaft „Foul“ (Gesetze, Verordnungen, Verordnungen usw.) spielt. Und das EEG und der ESM sind schon „Blutgrätschen“ gegen unsere Markt demokratische Gesellschaft.

  33. Peter Jensen sagt #28

    @Herr Jacob
    So ist es. Der EE Strom war somit schon mal am „Mann“ sprich EVU, und konnte nicht mehr an der Börse als „Überschuss“ anfallen, und die Preise nach unten drücken, wie es nach 2010 der Fall ist.“

    Na sowas HErr Diehl. Letztens haben sie noch versucht mir zu erklären, dass auch vor 2010 die EE die Börsenpreise gesenkt haben, weil deren Anteil an der Börse nicht mehr auf der Angebotsseite für konventionelle KW zur Verfügung stand.

    @Herr Jensen
    Da haben Sie wieder was nicht verstanden..Ich habe Überschuss in Anführungszeichen gesetzt.
    Soll heißen in Form von „Überschuss“ konnte der EE Strom die Preise vor 2010, nicht nach unten drücken.
    Natürlich haben die EE auch vor 2010 die Börsenpreise gesenkt. Und zwar deshalb, weil die Nachfrage auf der Merit Order Kurve um den EE Anteil geringer war, und dadurch die teuren Gaskraftwerke nicht mehr benötigt wurden.

    Habe ich doch mit einem Bild anschaulich erklärt, aber hier für Sie noch einmal
    http://tinyurl.com/qzuucca

    Wenn auf dem zweiten Bild die Nachfrage N1 wegen der „Vorrangigen“ EE auf N2 zurück geht, ergibt sich der Börsenpreis P2

    Sagen Sie nicht ständig ich müsste Ihnen Merit Order nicht erklären.????

    Peter Jensen sagt:
    Alles haben sie verdreht. Oder durcheinander gebracht oder wie auch immer man ihre wirren Gedanken nennen soll.

    Die Mehrkosten fallen bei den EVU an, die Ausgleichsenergie bei den ÜNB. WO bitte profitiert da WER von gesunkenen Börsenpreisen und kann die Mehrkosten kompensieren?

    @Herr Jensen
    Mehrkosten für den EE Anteil, stehen gesunkene Beschaffungskosten, gegenüber.
    Profiteure sind diejenigen, die die gesunkenen Börsenpreise nicht an die Verbraucher weiter geben.

    Lassen Sie mich abschließend den Herrn Ferdinand Peters zitieren.
    Wahrlich kein Freund der Energiewende, aber ein fairer Betrachter mit Durchblick.

    Ferdinand Peters sagt:
    Wie hoch der Strombezugspreis für den Endkunden ist, verschwindet in diesem Nebel um Merrit-Order Effekt und Börsenpreis .

    Abgesehen davon, dass sogenannte „Erneuerbare Energien“ keine Zukunft haben, werden Sie in diesem bösen Spiel nur als Mittel zum Zweck benutzt.

  34. Peter Jensen sagt # 27

    Wenn also in 2009 der Börsenpreis im Schnitt bei 9 ct/kWh lag, dann hätten die EVU ihr gesamtes Portfolio für diese 9 ct theoretisch beschaffen können. Nun mussten sie aber einen Teil für 14,4 ct beschaffen (das war die durchschnittliche EEG-Vergütung für 1 kWh EE-Strom in 2009). Also für jede dieser kWh aus EE-Strom entstanden Mehrkosten von etwa 5 ct. Die gingen in die EEG-Umlage.

    @Herr Jensen
    Ich dachte mir schon, dass Sie für den Herrn Jacob in die Bresche springen.

    Sie sind doch derjenige, der mir immer erzählt, dass nur ein Bruchteil des Strombedarfs an der Börse gehandelt wird.
    Warum auf einmal dieser Sinneswandel und die EVU sollen ihre gesamtes Portfolio an der Börse beschaffen.

    Nein Herr Jensen, mit diesem konstruierten Beispiel, nur dass es in Ihr Konzept passt, kommen Sie nicht an.

    Bleiben wir bei den 14,4 Cent, für etwa 25% EE Strom. Die waren für den EEG Anteil Fix. Die restlichen 75% konnte die sich auf der Basis niedriger Börsenpreise beschaffen, zeitweise unter 5 Cent. Das ergab die Kompensation der Mehrkosten.

    Ich habe doch selbst mit meiner eigenen Anlage die Situation vor 2010 erlebt. Je nach Geschäftsmodel der einzelnen Versorger, fiel die Umlage unterschiedlich hoch, oder niedrig aus. Wir hatten bundesweit die unterschiedlichsten Umlagen, Tendenz fallend, mit sinkenden Beschaffungskosten.

  35. Der Verbraucherpreisindex ist von 2000 bis 2013 um 22% gestiegen, der Strompreis im gleichen Zeitraum um mehr als 90%.
    Der um den Strompreis bereinigte VPI sogar nur um 20%.
    Der Strompreis ist also 4 1/2 mal so stark gestiegen wie der VPI seit Einführung des EEG, vorher ist er sogar gefallen, von 1998 bis 2000 um 20%!
    Echt beruhigend, dass der Strompreis an der Börse sinkt;-)
    Gell, Herr Diehl

  36. #26 Hans Diehl

    —-
    Wo habe ich da was verdreht???
    —-

    Ihr Statement in #16
    —-
    Vor 2010 bekamen die Versorger einen Anteil EE Strom zugeteilt, …
    —-

    unterschlägt die Kosten, die den ÜNB bei der Veredelung des Flatterstromes entstanden sind. Diese wurden den EVU für die gelieferten EE-Bänder nicht in Rechnung gestellt, sondern auf die Netzgebühren abgewälzt.

    Und so haben die zugeteilten EE-Bänder für den Stromkunden den Strom zweifach verteuert:
    zum einen durch die Zwangsabnahme der EE-Bänder von Seiten der EVU –
    zum anderen durch Erhöhung des Netzentgelts.

  37. Zur Info: gefunden auf Facebook

    Das sind die Aussagen des Energieprogramms der AfD NRW, welches in Kamen auf dem Landesparteitag vorgestellt worden ist. Die Annahme durch die überwältigende Mehrheit der Delegierten zeigt: Die AfD in NRW hat den MUT ZUR WAHRHEIT, auch in der Energiepolitik:

    — Ersatzlose Abschaffung des EEG. Gewährung von bestehenden Rechtsansprüchen aus dem EEG insoweit, wie diese durch die gesetzlichen Verpflichtungen unabweisbar sind.

    — Weitere Subventionierung der EEG-Altanlagen nur über die öffentlichen Haushalte von Bund oder Länder.

    — Keine politische Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Energieträger. Generelle Abschaffung der Vorrangeinspeisung im Stromsektor. Keine Quotenmodelle zur Durchsetzung planwirtschaftlicher Ziele in der Energiepolitik.

    — Sofortige Entlastung der Stromkunden über die Streichung der Stromsteuer.

    — Einhaltung einer Abstandsgrenze von Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung vom 10-fachen der Höhe des Windrades (10-H-Regelung) sowie Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

    — Beibehalten der Braunkohle als Teil des Deutschen Energiemix.

    — Verfolgung von CO2-Minderungsziele nur, soweit sie auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die Minderungsziele durch breiten internationalen Konsens abgestimmt und mit für allen gleichen Verpflichtungen verfolgt werden.

    — Verursachungsgerechte Umlage aller Netzkosten für alle Netznutzer.

    — Förderung grundlagennaher Forschung und Entwicklung neuer Energietechnologien ohne ideologische Schranken, inkl. der Mitarbeit deutscher Forschungsinstitute am internationalen Programm „Generation IV International Forum (GIF)“, zur Entwicklung nachhaltiger, wirtschaftlicher und inhärent sicherer Reaktortechnologien.

    — Kein Verbot des großtechnischen Einsatzes neuer Energietechnologien oder Förderverfahren in „vorauseilenden Populismus“ ohne fundierte Prüfung, stattdessen verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen durch neutrale Stellen.

    — Keine staatliche Bevormundung der Bürger bzgl. der Art und Weise ihres Energieverbrauchs.

    — Keine unverhältnismäßigen staatlichen Vorschriften zur Energieeinsparung, die zu einer hohen finanziellen Belastung von Bürgern und Unternehmen führen.

    Auf der Homepage der AfD NRW ist vom dem Programm leider nichts zu finden.

  38. Hans Diehl sagt:

    „@Herr Jacob
    So ist es. Der EE Strom war somit schon mal am „Mann“ sprich EVU, und konnte nicht mehr an der Börse als „Überschuss“ anfallen, und die Preise nach unten drücken, wie es nach 2010 der Fall ist.“

    Na sowas HErr Diehl. Letztens haben sie noch versucht mir zu erklären, dass auch vor 2010 die EE die Börsenpreise gesenkt haben, weil deren Anteil an der Börse nicht mehr auf der Angebotsseite für konventionelle KW zur Verfügung stand.

    Ja wie denn nun?

    Weiter im Text von Hans Diehl:

    „Für die zugeteilten EE Bänder mussten den EE Anlagenbetreibern Vergütung bezahlt werden, und die „Mehrkosten“ die deswegen anfielen war die Umlage.

    Und jetzt kommt der Punkt. Beim Zukauf von Ausgleichsenergie, ( veredeln nannte man das damals ) profitierte man von den sinkenden Börsenpreisen, was dazu führte, dass die Mehrkosten kompensiert wurden.

    Wo habe ich da was verdreht???“

    Alles haben sie verdreht. Oder durcheinander gebracht oder wie auch immer man ihre wirren Gedanken nennen soll.

    Die Mehrkosten fallen bei den EVU an, die Ausgleichsenergie bei den ÜNB. WO bitte profitiert da WER von gesunkenen Börsenpreisen und kann die Mehrkosten kompensieren?

    Die ÜNB können das nicht. Die zahlen an die EE-Betreiber deren Vergütung und holen sich das Geld von den EVU zurück. Den ÜNB ist in diesem System der Börsenpreis völlig schnuppe. Die haben übrigens auch alle eigene Regelkraftwerke. Die brauchen die Börse nicht immer.

    Und die EVU können auch nichts kompensieren. Denn wenn die Beschaffungskosten fallen, die EEG-Vergütung aber steigt, dann erhöhen sich die Mehrkosten zwangsläufig!!! Siehe 2009 und 2010!

    Hans Diehls Logik ist ja nun, dass die Beschaffungskosten in 2010 höher gelegen hätten ohne EE-Anteil als mit. Und diese Differenz will er dann von der EEG-Umlage abziehen, bzw. von den Mehrkosten. Also das bedeutet, dass die EVU pauschal 1,5 ct je kWh weniger von den Endverbrauchern bekommen als sie selbst an die ÜNB bezahlt haben. Die bleiben also auf den Kosten sitzen. Herr Diehl meint, die hätten ja eh höhere Kosten gehabt, wenn die EE nicht den Börsenpreis gesenkt hätten.
    Dass der Börsenpreis nicht nur von den EE abhängt, dass kein einziges EVU seinen Strom zum Jahres-Durchschnittspreis beschafft, dass die EVU dann im Wettbewerb keinerlei Spielraum für Preissenkungen hätten (und die Preissenkungen bzw. stabile Preise hatten wir ja in den Wettbewerbstarifen, wo die EVU Verluste machen; sie erinnern sich an ihre berühmt-berüchtigte „Studie“ mit den Wettbewerbs- und Grundversorgunstarifen?)und dass letztlich der Beschaffungspreis der EVU auf immer und ewig auf den imaginären Wert ohne EE-Anteil festgeschrieben wäre, stört ihn alles nicht. Mal von der komplizierten Ermittlung des Börsenpreises „ohne EE-Anteil“ ganz abgesehen.

    Nun ja, Herr Diehl malt sich eben die Welt, wie sie ihm gefällt.

  39. Entgegen allen Fakten aus der Realität verbreitet Herr Diehl nachwievor seinen Blödsinn:

    „Vor 2010 bekamen die Versorger einen Anteil EE Strom zugeteilt, mussten den Vergüten, und die dabei anfallenden „Mehrkosten“ war die Umlage. Mit den – seit den EE – auf Rekordtiefs gefallenen Börsenpreisen, sprich Strom Beschaffungskosten, wären die „Mehrkosten“ so gut wie kompensiert.“

    Herr Diehl, wie xxxxxx sind sie eigentlich oder für wie xxxxxx halten sie uns? Die Mehrkosten entstehen dadurch, dass der Anteil EE-Strom am Portfolio teurer eingekauft werden muss als der gleiche konventionelle Anteil. Also sind immer Mehrkosten da, solange EE-Strom teurer ist als konventioneller Strom. Da ist kein Raum für „Kompensation“.

    Extrem praktisch, wenn man sich um den Nachweis seiner Behauptungen wirklich gar keine Gedanken machen muss. Selber denken ist eben schwierig, Herr Diehl, nicht wahr?

    Aber denken wir doch mal selbst nach, um den Unsinn des Herrn Diehl deutlich zu machen: was bedeutet es denn, wenn Herr Diehl sagt. dass die gesunkenen Beschaffungspreise die Mehrkosten kompensiert hätten? Wie soll das gehen?

    Wenn also in 2009 der Börsenpreis im Schnitt bei 9 ct/kWh lag, dann hätten die EVU ihr gesamtes Portfolio für diese 9 ct theoretisch beschaffen können. Nun mussten sie aber einen Teil für 14,4 ct beschaffen (das war die durchschnittliche EEG-Vergütung für 1 kWh EE-Strom in 2009). Also für jede dieser kWh aus EE-Strom entstanden Mehrkosten von etwa 5 ct. Die gingen in die EEG-Umlage.
    Wenn in 2010 die Börsenpreise gesunken sind, ändert das gar nichts am System!!!
    In 2010 war der Börsenpreis im Schnitt so etwa bei 7,5 ct/kWh. Die durchschnittliche EEG-Vergütung betrug in 2010 16,33 ct/kWh. Die Mehrkosten für den EE-Anteil betrugen also etwa 9 ct/kWh. Na sowas aber auch, Hans Diehl! Gestiegene Mehrkosten, auch im alten System. Wie sollen da gesunkene Börsenpreise die Mehrkosten „kompensieren“?

    Also was für einen Unsinn erzählen sie uns hier andauernd, Hans Diehl?

  40. Rainer Jacob sagt #22

    #16 Propagandist Hans Diehl verdreht schon wieder:
    Die bekamen sog. ´EE-Bänder´ zugeteilt. EE-Band bedeutet, daß die ÜNB den EE-Flatterstrom durch Zukauf von Regel-/Ausgleichsenergie in Bandstrom gewandelt haben. Die Kosten für den Zukauf wurden auf die Netzentgelte umgelegt – zusätzlich!

    @Herr Jacob
    So ist es. Der EE Strom war somit schon mal am „Mann“ sprich EVU, und konnte nicht mehr an der Börse als „Überschuss“ anfallen, und die Preise nach unten drücken, wie es nach 2010 der Fall ist.

    Für die zugeteilten EE Bänder mussten den EE Anlagenbetreibern Vergütung bezahlt werden, und die „Mehrkosten“ die deswegen anfielen war die Umlage.

    Und jetzt kommt der Punkt. Beim Zukauf von Ausgleichsenergie, ( veredeln nannte man das damals ) profitierte man von den sinkenden Börsenpreisen, was dazu führte, dass die Mehrkosten kompensiert wurden.

    Wo habe ich da was verdreht???

  41. Ist alles schön und gut und richtig festgestellt und kommentiert. Nur welcher Luther der Energiewendezeit schlägt die Thesen der Gutachter an die öffentliche Wand, welcher Fürst gewährt dem womöglich in Ungnade fallenden Luther der Energiewendezeit die Zuflucht und welche Gerichte über mehrere Distanzen würden eine Klage von wem (?) annehmen und wie darüber urteilen, neben der damit unabdingbar verbundenen Frage, wie ein Teil einer dahingehend angeklagten BRD neutral unbefangen urteilen kann?
    Das ist für mich so wie sich als Klagender an die Rechtsabteilung eines Konzern und dazu Monopolisten zu wenden, weil man mit den überteuerten schlechten Produkten des Konzerns mit Abnahmeverpflichtung nur Scherereien hat. Das erschließt sich mir nicht. Weder über die sogenannte Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates noch über die vielbemühte Rechtsstaatlichkeit, die dann feinsäuberlich judikativ dem angebetenen Allgemeinwohl-Altar geopfert wird, sofern der Kläger nicht vorher mangels (finanzieller) Ausdauer aufgegeben oder in Vorinstanzen den Kürzeren gezogen hat.
    Ach ich soll einfach an den Rechtstaat und die Demokratie und die AfD glauben? Das ist mir ja der Weihnachtsmann glaubwürdiger.

    P.S.
    Auf einen kleinen Lapsus* im Artikelanfang sei hingewiesen – „Nach normalen juristischen Kriterien und Rechtsnormen, die für jeden Bürger, jede Organisation und damit auch für jede
    Behörde incl. der Regierung gelten sollten…“

    Es gibt in DL zwei Rechtssysteme parallel – das öffentliche und das private Recht.

    *Ist ja nicht so bedeutsam… /Ironie off

  42. @Hans Diehl #21
    Das EEG ist Wettbewerbs- und damit Marktfeindlich. Somit ist das EEG rechtswidrig, weil es anderen Energieerzeugern (Kohle, Gas und Kernkraft) das Recht nimmt wirtschaftlich zu arbeiten, die für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung verantwortlich sind und damit die Verantwortung für eine ganze Gesellschaft tragen.
    Das EEG ist ein Sabotagegesetz an unser aller Sicherheit. Wenn die Kraftwerke nämlich erst einmal wegen des EEG Effektes insolvenz anmelden müssen und nicht mehr genug Kraftwerke für die sichere Stromversorgung in Betrieb sind, dann geht es bei der marktfeindlichen Energiewende/EEG nicht nur um die Wirtschaftlichkeit, sondern dann geht es an die Sicherheit einer auf Strombasierenden modernen Wohlstandsgesellschaft.

  43. @ Herr Schmitt am Rande / Herr Hofmann dafür mehr, zur AfD

    Lautstark scheinen dafür bei der AfD die inneren Flügelkämpfe (Erfurter Erklärung / Deutschland-Erklärung) und die Parteireinhaltungs- und auf Luckeliniebringen-Aktionen zu sein. Auch das war bei den GRÜNEN anfangs ähnlich … mit den Fundis und Realos. Daraus hat sich in 30 Jahren was entwickelt auf das ich als anfänglicher und längerer Wähler eben dieser Grünen liebend gerne verzichten würde! Und zwar für immer!

    @ Herr Hofmann – träumen Sie einfach weiter Ihren innig geliebten Demokratie(alp)traum… ich habe schon lange ausgeträumt.

    MfG

  44. #16 Propagandist Hans Diehl verdreht schon wieder:

    —–
    Vor 2010 bekamen die Versorger einen Anteil EE Strom zugeteilt, …
    —–

    Die bekamen sog. ´EE-Bänder´ zugeteilt. EE-Band bedeutet, daß die ÜNB den EE-Flatterstrom durch Zukauf von Regel-/Ausgleichsenergie in Bandstrom gewandelt haben. Die Kosten für den Zukauf wurden auf die Netzentgelte umgelegt – zusätzlich!

  45. Hofmann M. sagt #20
    @Hans Diehl #16
    Was Sie immer mit ihren „Börsenpreis“ haben. Die Wirtschaftlichkeit eines Kraftwerkes wird nach seiner AUSLASTUNG bewertet

    @Hofmann M.
    Hier geht es doch erst mal um EEG Umlage, deren Rechtsmäßigkeit von den Autoren in Frage gestellt wird.

    Die Wirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke, ist eine Folgebaustelle.

  46. @Hans Diehl #16
    Was Sie immer mit ihren „Börsenpreis“ haben. Die Wirtschaftlichkeit eines Kraftwerkes wird nach seiner AUSLASTUNG bewertet. Das Gaskraftwerk in Irsching ist nicht deswegen unwirtschaftlich, weil es keine Preis für den Strom gibt, sondern weil es keine AUSLASTUNG erfährt. Keine Auslastung = keine Deckung der Betriebskosten und im Falle von Irsching kein ROI (Return of Investment). Das Gaskraftwerk muss also von EON und den Partnern abgeschrieben werden und dies bedeutet, dass diese Abschreibungskosten keinen Ertrag gegenüberstehen. Verlust auf Breiter Front. Betriebskosten + Abschreibungskosten bei Null Auslastung = Einnahmen. Und so ergeht es einen Kraftwerk nach dem anderen. Wenn die Auslastung immer weiter sinkt, dann sinken auch die Einnahmen um die Betriebskosten der jeweiligen Kraftwerke zu decken.

  47. @Armin Schmitt #17
    Momentan kann die AfD eh wenig machen, weil diese nicht im Bundestag vertreten ist. Für mich persönlich sind somit die Landtagswahlen in Bayern und die Bundestagswahl wichtige „Erkenntnistermine“. Hier muss die AfD klar und deutlich Stellung beziehen „Gegen die Energiewende und das EEG“ für eine marktwirtschaftliche und wettbewerbsfähige Energiepolitik. Bis dahin gilt…..die Debatten in den Landtagen, wo die AfD vertreten ist und die Debatten im EU-Parlament zu verfolgen. Besonders die, die sich mit dem Thema Energie und Klima beschäftigen.

  48. #9 Hans Diehl
    „Die einzigen die Grund zur Klage haben sind die nicht privilegierten Verbraucher, oder Mittestländler, wie z.B. das Bäckerhandwerk. Die haben keine Lobby.“

    Genau Herr Diehl, fahren doch quasi alle Dax-Vorstände morgens mit Bus und Strassenbahn zur Arbeit.
    Deshalb fordern wir beide: „Weg mit dem Privileg für Verkehrsbetriebe“.
    Sollen die Bonzen im ÖNV endlich ihren Beitrag zur Energiewende leisten!
    Sie stimmen zu?

  49. #12 Hofmann,M

    Aber wenn die AfD in Zukunft ernst genommen werden will…

    Warum denn erst in Zukunft? Wenn sie jetzt nicht schnellstens dafür sorgt ernst genommen zu werden, und die guten Wahlergebnisse nicht bei jeder Gelegenheit als Pfund zur Positionierung benutzt, hat sie ihre Zukunft bald hinter sich. Den Makel, auch nur eine Pöstchenjägerpartei zu sein, hat man sich sehr schnell eingefangen.
    Lernen können sie von den Grünen. Die beziehen Stellung bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Und zwar lautstark.

    MfG

  50. Die Autoren hätten sich eine Menge Arbeit sparen können, wenn sie die „Entstehung“ oder die Zusammensetzung der EEG Umlage unter die Lupe genommen hätten..
    Dann wären sie nämlich zwangsläufig zu der Erkenntnis gekommen, dass nach der Regelung vor 2010 die Umlage schon gar kein Thema mehr wäre.
    Vor 2010 bekamen die Versorger einen Anteil EE Strom zugeteilt, mussten den Vergüten, und die dabei anfallenden „Mehrkosten“ war die Umlage. Mit den – seit den EE – auf Rekordtiefs gefallenen Börsenpreisen, sprich Strom Beschaffungskosten, wären die „Mehrkosten“ so gut wie kompensiert.

  51. Sehr gehrter Herr Grabitz,
    nichts ganz. Die Klage des Verbandes der Texitlindustrie läuft noch. Aber in einem haben Sie Recht, den Bürgern wird vor Gericht immer mehr ihr Recht verweigert, siehe dazu auch die Ausführungen von Prof.A. Schachtschneider. Die sogenannte Energiewende ist davon nur ein Beispiel. Gerichte legen Gesetze und die aus der Verfassung kommenden Rechte der Bürger immer mehr zu Ungunsten der Bürger aus. Sie bilden halt auch nur einen Teil der Nomenklatura. Das muß einen auch nicht wundern, wenn man sieht, wie die Posten an den obersten Gerichten nach Parteiproporz besetzt werden.
    mfG

  52. „Für den neutralen Beobachter bleibt die schockierende Frage unbeantwortet, warum sich bisher keine Partei, keine Organisation, kein Gremium und keine Firma gefunden hat, dieses Gesetz mit seinen immensen negativen Folgen…. den zuständigen Gerichten zur Überprüfung in diesen Rechtskategorien vorzulegen.“

    Diese Frage stellt man sich unwillkürlich.
    es bleibt m.E. nur eine Antwort :

    es besteht keine unabhängige dritte Gewalt mehr in diesem Land. Die Justiz ist vereinnahmt, jedenfalls in den richtungsweisenden politischen Vorhaben.
    Lässt sich auch an anderen Ereignissen markieren.

  53. auch in der AfD gibt es immer noch „yellow submarines in the green sea“. Nach meiner Übersicht sind die noch in einige Fachausschüssen aktiv, aber werden bei der Mitgliederbefragung und auf dem Programmparteitag in der Minderheit sein.

  54. @Armin Schmitt #7
    Das muss die AfD selber wissen, wann und wo sie mit der Energiepolitik beginnt. Aber wenn die AfD in Zukunft ernst genommen werden will, dann muss Sie auf die Energiewende/EEG eingehen und zwar im Sinne eines marktwirtschaftlichen Verständnis und nicht zu letzt mit dem Mut zur Wahrheit/freien Marktgesellschaft.
    Da kann Lucke noch so sehr auf dem EURO rumreiten….wenn das EEG in der deutschen Volkswirtschaft die Lichter ausgehen lässt, dann wird es keine Markt-Basis mehr für eine deutsche-europäische Gesellschaft mehr geben und dann wird der EURO so oder so überflüssig.

  55. Wenn es um wichtige Dinge geht, wird an deutschen Gerichten schon lanke nicht mehr RECHT GESPROCHEN sondern nur noch MACHT AUSGEÜBT.
    Man kann noch so sauber und stringent argumentieren, es lässt sich doch immer noch irgendwie die gegenteilige Position „begründen“, oft ohne den Hauch von Logik.

    MfG

  56. @ #7 A. Schmitt

    „Auch zu Gabriels neuesten Ankündigungen bezüglich der Kohlekraftwerke habe ich von der AfD nichts gehört.“

    Wie denn auch, ist doch der „Energiefachmann“ (aus Hamburg) der AfD ein begeisterter Leser und Gläubiger der IPCC-Reporte. Der sorgt dafür, daß weder der sog. „Klimaschutz“ noch die „Energiewende“ hinterfragt werden.
    Für den ist das IPCC eine wissenschaftliche Institution, obwohl jeder weiß, der sich mit der UN-Einrichtung beschäftigt hat, daß es sich um eine politische handelt, wo Politiker das letzte Wort haben.

  57. Alwin Bruno sagt: #3
    @#1, @2, wer nicht im sprichwörtlichen Glashaus (aka. Treibhaus plus apokalyptische Höllenängste) sitzt und keinen Dreck am Stecken hat (schwierig, schwierig, bis hin zum Falschzeugnisverbot) der werfe den ersten Domino-Stein!

    @Herr Bruno
    So ist es. Die einzigen die Grund zur Klage haben sind die nicht privilegierten Verbraucher, oder Mittestländler, wie z.B. das Bäckerhandwerk. Die haben keine Lobby.
    Alle anderen profitieren, weil sie direkt an der Börse zum, – vom EEG Strom gesenkten – Preis kaufen können.
    Dazu kommt noch, dass verschiedene Klagen selbst am Europäischen Gerichtshof schon gescheitert sind.
    Schauen Sie mal hier: http://tinyurl.com/oorxjaz
    Zitat: Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die gesetzliche Abnahmepflicht der Elektrizitätsversorger zu Mindestpreisen keine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Vertrages darstelle. Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.

  58. #4. Stefan Steger
    Eine große Mehrheit der Stromkunden bezahlt (noch nicht laut genug) knurrend die Stromrechnung. Sobald respektabel viele Leute die Politiker heftig anknurren, werden die Politiker sensibel.

  59. #2 Hofmann,M

    Was erwarten Sie eigentlich noch von der AfD, Herr Hofmann. Wo bleibt denn die öffentliche und laute Kritik an den hier sattsam diskutierten Themen. Nach den letzten Wahlerfogen ist die AfD seltsam ruhig geworden. Ich sehe keine AfD, die sich lautstark gegen das EEG oder den Klimawahn in Stellung bringt. Auch zu Gabriels neuesten Ankündigungen bezüglich der Kohlekraftwerke habe ich von der AfD nichts gehört. Ist wohl auch schon auf dem Weg zur Anpassung! Innerparteiliche Kritiker werden mittlerweile angefeindet und mit Parteiaustritt bedroht.
    Also erwarten Sie nicht zuviel, schon garnicht die Wortführung im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard.

    MFG

  60. Sich angesichts der Machtverhältnisse in diesem Staat einzureden, mit einer sachlich und juristisch korrekten Ausführung das EEG beeinträchtigen zu können, halte ich für blauäugig. In diesem Lande haben wir uns längst vom Prinzip des Rechtsstaates verabschiedet. Das richterliche Recht wird nach politischer Willkür und politischem Willen nach gesprochen.

  61. “ und an den entsprechenden Stellen Klage einreicht.“

    Worüber dann von den Politikern handverlesene und in Hinterzimmern ausgekungelte Richter entscheiden.

    Angesichts der Tatsache, daß es genügt in den Staatsexamen 9 von 18 Punkten zu erreichen, um in den Richterdienst eintrteten zu können, kann von deren Qualifikation nicht allzuviel erwartet werden, zumal die meisten Volljuristen die Examen erst nach Repititorien bestehen, die oh Wunder von den Prüfern veranstaltet werden dürfen. In Niedersachsen wurde ja gerade einer wegen Verkaufs der Lösungen verurteilt … .

  62. „Für den neutralen Beobachter bleibt die schockierende Frage unbeantwortet, warum sich bisher keine Partei, keine Organisation, kein Gremium und keine Firma gefunden hat, dieses Gesetz mit seinen immensen negativen Folgen…. den zuständigen Gerichten zur Überprüfung in diesen Rechtskategorien vorzulegen.“

    Ich denke, das ist schnell beantwortet:
    1. Bisher haben sehr viele vom EEG profitiert; wirtschaftlich und politisch: Errichter, Projektierer und Hersteller von EE-Anlagen. Auch die „Bürger“ durften ihr Geld scheinbar gewinnbringend mit gutem Öko-Gewissen investieren. Ist ja auch total cool, so ´ne PV-Anlage auf dem Dach oder der gemeinsame Windpark an der Gemeindegrenze!
    2. Diejenigen, die die Gekniffenen sind (EVUs und jetzt auch die Kommunalen) konnten auf Grund der politischen Mehrheitsverhältnisse im AR oder der GF nicht dagegen vorgehen; und haben sich vllt gedacht – so schlimm wird das schon nicht.
    3. Die stromverbrauchende Industrie hat das Thema auch zu spät erkannt, weil die Stromkosten zunächst überschaubar stiegen und über steuerliche Absetzungen und EEG-Befreiungen fast nicht wirkten
    4. Die dummen Stromkunden, die nur die EEG-Umlage bezahlen dürfen und die Arbeiter auf den gefährdeten Arbeitsplätzen haben keine Lobby: Sowohl die Verbraucherschützer und die Gewerkschaften versagen hier total.

    Zusammenfassung: Das EEG korrumpiert die Gesellschaft bis zum bitteren Ende!

  63. @#1, @2, wer nicht im sprichwörtlichen Glashaus (aka. Treibhaus plus apokalyptische Höllenängste) sitzt und keinen Dreck am Stecken hat (schwierig, schwierig, bis hin zum Falschzeugnisverbot) der werfe den ersten Domino-Stein!

  64. Das wäre doch der perfekte Einstieg für die AfD in das Themenfeld der Energiepolitik. Auch die Mittelstandsvereinigung wird zusehend unruhiger auf Grund der Tatsache, dass in Deutschland mit der Energiewende/EEG mehr Unsicherheit statt Sicherheit Einzug gehalten hat. Die Nachteile wiegen schwerer als die Vorteile….das begreifen auch zu sehends viele Stadtwerke und Investoren.
    Die AfD sollte hier die politische Wortführung im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard übernehmen.

  65. Vielleicht nimmt Gabriel (Zitat: „Die Energiewende steht kurz vor dem Scheitern“, und „Wir haben die Komplexität der Energiewende in jeder Hinsicht unterschätzt“) dieses zum Anlass, ohne allzu großen Gesichtsverlust aus dem ganzen Schlamassel auszusteigen. Aber vermutlich wird er ein stures „Weiter so“ praktizieren, da der veröffentlichten Meinung Grundrechte schon lange nicht mehr wichtig sind.

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