Michael E. Mann, Verlierer

Steyn Online
Mark Steyn nimmt wortgewandt das Online-Geschwätz von Michael Mann auseinander, wonach er, Mann, nicht wirklich gegen Tim Ball verloren habe:

Zunächst: Obwohl Mann sich immer als Opfer geriert, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass er in diesem Falle wie auch in dem Meinen der Kläger ist: Es war seine Entscheidung zu klagen – und ohne diesen bewussten Entschluss hätte es kein Verfahren gegeben. Wenn also Mann sagt, dass „es kein Ergebnis gegeben habe, wonach die Vorwürfe von Ball gerechtfertigt waren“, hat Ball gar nichts vorgeworfen: Das ist ein legaler Terminus, und die einzige Klage vor Gericht war die von Mann, und zwar in seiner Behauptung gegen Ball. Jene Mann’schen Klagen wurden verworfen – also hat Mann, laienhaft ausgedrückt, verloren und Ball gewonnen.

und

Das heißt, es ist vorbei, und Mann hat verloren. Wie auch immer er es dreht und wendet – das Urteil ist bindend für ihn, ebenso wie für alle anderen Aspekte seiner Klage: Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Manns unentschuldbares Verhalten den Beklagten geschädigt hat, weshalb die Klage abgewiesen worden war. Juristisch ist das eine grundlegende Abweisung: worum es Mann auch immer in seiner Klage gegen Ball gegangen war, es ist aus und vorbei, für immer. Tim Ball darf erklären – jeden Tag der Woche während der nächsten 30 Jahre –, dass Mann in das Staatsgefängnis* gehöre – weil jene grundlegende juristische Frage entschieden worden ist und Mann es vermasselt hat. Ich bin nicht überrascht darüber, dass keiner seiner Anwälte, kommen sie nun aus Kanada oder den USA, ihren Namen unter dem Scherbenhaufen von Mann sehen wollen – weil man sich gewaltig blamiert, wenn man so geisteskrank wie hier vor einem Richter argumentiert.

[*Unübersetzbares Wortspiel. State Pen steht für State state penitentiary = Staatsgefängnis. Penn State dagegen steht für University of Pennsylvania, wo Mann arbeitet. Anm. d. Übers.]

Trotz seines ein Jahrzehnt langen Kampfes und dank seiner Ausdauer – Tim Ball blieb standhaft – und gewann! Ich könnte es nicht besser.

Der ganze Beitrag steht hier.

———————————

Update (EW) – The court judgment makes interesting reading (h/t Dr. Willie Soon)

Aktualisierung: Auszüge aus der Urteilsbegründung:

IN THE SUPREME COURT OF BRITISH COLUMBIA
Citation:
Mann v. Ball,

2019 BCSC 1580
Date: 20190822
Docket: S111913
Registry: Vancouver
Between:
Michael Mann
Plaintiff [Kläger]
And:
Timothy (“Tim”) Ball
Defendants [Beklagter]
Before: The Honourable Mr. Justice Giaschi
Oral Reasons for Judgment [mündliche Urteilsbegründung]
In Chambers
Counsel for the Plaintiff: [Anwalt des Klägers]
R. McConchie
Counsel for the Defendant, Timothy (“Tim”) Ball: [Anwälte des Beklagten]
M. Scherr
D. Juteau
Place and Date of Hearing:
Vancouver, B.C.
May 27 and August 22, 2019
Place and Date of Judgment:
Vancouver, B.C.
August 22, 2019

1) Der Richter: Ich möchte meine Gründe für die Abweisung der Klage darlegen. Ich behalte mir das Recht vor, diese Gründe der Klarheit und der Grammatik wegen zu überarbeiten, aber das Ergebnis wird sich dadurch nicht ändern.

2) Der Beklagte beantragt, die Angelegenheit wegen Verzögerung abzuschließen.

3) Der Kläger, Dr. Mann, und der Beklagte, Dr. Ball, haben dramatisch unterschiedliche Ansichten bzgl. Klimawandel. Ich habe nicht die Absicht, auf jene Ansichten einzugehen. Es ist ausreichend, dass einer glaubt, der Klimawandel sei vom Menschen verursacht, der andere glaubt das nicht. Als Folge dieser unterschiedlichen Meinungen befanden sich beide seit vielen Jahren im ständigen Streit.

4) In dem Verfahren geht es zunächst um eine Aussage des Klägers in einem Interview vom 9. Februar 2011. Sie lautete: „Michael Mann an Penn State sollte im State Pen, nicht bei Penn State sein“. Diese Aussage war auf einer Website veröffentlicht worden und stellt vermeintlich eine Beleidigung des Klägers dar. In diesem Zivilrechts-Prozess geht es auch um viele andere, vermeintlich beleidigende Aussagen, welche von Tim Ball veröffentlicht worden waren. Es ist nicht notwendig, diese Aussagen hier im Einzelnen anzusprechen.

5) 0690860 Manitoba Ltd. v. Country West Construction, 2009 BCCA 535, Paragraphen 27 und 28, legen die vier Elemente fest, welche für eine Zurückweisung beachtet werden müssen. Das sind:

a) Gab es eine unzulässige Verzögerung bei der Behandlung des Falles?

b) Falls es eine unzulässige Verzögerung gegeben hat, ist diese unter diesen Umständen entschuldbar?

c) Hat die Verzögerung das Urteil ernsthaft beeinflusst, und falls ja, besteht dann ein substantielles Risiko, dass eine faire Verhandlung nicht mehr möglich ist?

d) Erfordert die Justiz der Gleichbehandlung halber eine Abweisung des Falles?

6) Zunächst zu der Frage, ob es zu einer unzulässigen Verzögerung gekommen war. Der zeitliche Ablauf ist wie folgt:

[Es folgt die zeitliche Auflistung, die jedoch auch in den folgenden Ausführungen angesprochen wird. Daher werden die Punkte a) bis i) hier nicht übersetzt. Anm. d. Übers.]

7) Es gab mindestens zwei extensive Perioden der Verzögerung. Beginnend etwa im Juni 2013 gab es eine Verzögerung von etwa 15 Monaten, in welchen nichts geschah, was den Fall voran brachte. Eine zweite extensive Periode der Verzögerung war vom 20. Juli 2017 bis zur Einreichung des Antrags auf Abweisung am 21. März, also über 20 Monate. Auch während dieses Zeitraumes wurde nichts getan, um den Fall voranzubringen. Die Gesamtzeit von der Einreichung der Zivilklage bis zum Antrag auf Abweisung betrug acht Jahre. Es werden fast 10 Jahre bis zum Urteil in der Sache vergangen sein. Es gab also zwei Perioden über zusammen etwa 35 Monate, in denen nichts geschah. Meiner Ansicht nach ist das eine unzulässige Verzögerung.

8) Nun zu der Frage, ob die Verzögerung entschuldbar ist. Meiner Ansicht nach ist das nicht der Fall. Es gibt keine Belege seitens des Klägers, welche die Verzögerung erklären. Dr. Mann reichte eine eidesstaatliche Erklärung ein, legte aber keinerlei Belege irgendeiner Art vor bzgl. der Verzögerung. Bedeutend hierbei: er legte keinerlei Belege vor, die sagen, dass die Verzögerung seinen Anwälten geschuldet war, und auch keine dafür, dass er seine Anwälte angewiesen hatte, den Fall sorgfältig voranzubringen. Er ist einfach in überhaupt keiner Weise auf die Verzögerung eingegangen.

9) Der Anwalt von Dr. Mann macht geltend, dass die Verzögerung seiner Beschäftigung mit anderen Angelegenheiten geschuldet war, aber die eidesstaatliche Versicherung bleibt weit hinter einem Beleg, der dieses etabliert. Die eidesstaatliche Erklärung von Jocelyn Molnar, eingereicht am 10. April 2019, spricht einfach nur an, in welche Angelegenheiten der Anwalt des Klägers zu verschiedenen Zeiten involviert war. In der Erklärung gibt es keine Verbindung dieser anderen Angelegenheiten mit der Verzögerung hier. Sie erklärt nicht die lange Verzögerung während der Jahre 2013 und 2014 und erklärt auch nicht in angemessener Weise die Verzögerung ab Juli 2017. Die Beweise bleiben weit hinter einer Rechtfertigung der Verzögerung zurück.

10) Selbst wenn ich akzeptieren würde, dass die Belege zur Ursache der Verzögerung allein dem Anwalt des Klägers wegen seiner anderen Arbeiten geschuldet waren, was ich nicht tue, stimme ich nicht zu, dass dies eine angemessene Entschuldigung ist. Der Anwalt des Klägers war nicht in der Lage, irgendeinen Beleg vorzulegen, aus dem einwandfrei hervorgeht, dass der übervolle Arbeitsplan des Anwalts eine valide Entschuldigung der Verzögerung ist. Im Gegensatz dazu verweist der Beklagte an Hughes v. Simpson Sears, [1988] 52 D.L.R. (4th) 553, wo Richter Twaddle im Namen des Manitoba Court of Appeal auf Seite 13 schreibt:

… Freedman, J.A. sagte, dass das über allem stehende Prinzip in Fällen dieser Art „essentielle Gerechtigkeit“ ist. Daran kann kein Zweifel bestehen, aber es muss die Gerechtigkeit für beide Seiten sein, nicht nur für eine. … Das fundamentale Prinzip lautet, dass einem Kläger nicht das Recht entzogen werden sollte, über seinen Fall nach seinen Meriten zu entscheiden, solange er nicht verantwortlich ist für unangemessene Verzögerungen, welche die andere Seite benachteiligt haben. Ein Kläger ist verantwortlich für von seinen Anwälten veranlasste Verzögerungen.

Ich habe bereits ausgeführt, dass das Verhalten der Anwälte fahrlässig war. Ist erst einmal festgestellt, dass die Verzögerung unangemessen ist hinsichtlich des Gegenstands des Verfahrens, der Komplexität der Themen sowie der Erklärung dafür, dann muss in Betracht gezogen werden, ob es nachteilig für den Beklagten ist. Es liegt in der Aufgabe des Ausgleichs zwischen dem Recht des Klägers fortzufahren und dem Recht des Beklagten, nicht benachteiligt zu werden mittels einer ungerechtfertigten Verzögerung, Gerechtigkeit walten zu lassen.

11) Darüber hinaus scheinen sich der Kläger und sein Anwalt anderen Angelegenheiten gewidmet zu haben, wie aus den eingereichten Belegen hervorgeht, und zwar sowohl juristische als auch professionelle Angelegenheiten im Falle des Klägers, anstatt dem hier vorliegenden Gegenstand der Verhandlung irgendeine Priorität einzuräumen. Der Kläger scheint damit zufrieden gewesen zu sein, diese Angelegenheit einfach im Sande verlaufen zu lassen.

12) Dementsprechend stelle ich fest, dass die Verzögerung unentschuldbar ist.

13) In Bezug auf Vorurteile wird ein solches Vorurteil vermutet, es sei denn, das Vorurteil wird widerlegt. In der Tat wird die Vermutung von Vorurteilen in Fällen der Verleumdung noch verstärkt: Samson gegen Scaletta, 2016 BCSC 2598, Randnrn. 40-43. Der Kläger hat keine Beweise eingereicht, die die Vermutung von Vorurteilen widerlegen.

[Hier wurde ganz ausnahmsweise der Google-Übersetzer bemüht. Die eigene Übersetzung wäre vermutlich wegen mangelnder Sachkenntnis noch unzureichender gewesen. Anm. d. Übers.]

14) Außerdem hat der Beklagte tatsächliche Beweise für eine tatsächliche Benachteiligung vorgelegt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass der Beklagte drei Zeugen benennen wollte, welche faire Kommentare und den Vorsatz hätten belegen können. Diese Zeugen sind inzwischen verstorben. Ein vierter Zeuge ist nicht mehr reisefähig. Folglich komme ich zu dem Ergebnis, zumal die Vermutung einer Benachteiligung nicht widerlegt worden ist, dass es eine wirkliche Benachteiligung des Klägers gegeben hatte als Folge der Verzögerung.

15) Nun zum finalen Faktor. Ich komme ohne groß zu zögern zu dem Ergebnis, dass es die Gerechtigkeit alles in allem erfordert, die Klage abzuweisen. Beide Parteien sind über achtzig Jahre alt, und Dr. Ball ist nicht gesund. Sein Fall hing acht Jahre über ihm wie ein Damokles-Schwert, und er muss bis zum Januar 2021 warten, bevor die Angelegenheit vor ein Gericht kommt. Das ist eine Verzögerung um zehn Jahre seit der ursprünglichen Beleidigungs-Aussage. Andere Zeugen sind ebenfalls schon sehr alt oder nicht mehr gesund. Die Erinnerung aller Parteien und Zeugen wird bis zum Zeitpunkt der Verhandlung immer mehr verblassen.

16) Wegen der Verzögerung komme ich zu dem Ergebnis, dass es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist, dem Beklagten ein faires Verfahren zukommen zu lassen. Es handelt sich hier um eine einfache Beleidigungsklage, die schon lange hätte abgeschlossen sein müssen. Dass dies nicht der Fall war liegt daran, dass der Kläger dem Fall nicht die Priorität eingeräumt hat, die er hätte einräumen müssen. Unter diesen Umständen ist es zwangsläufig, die Klage abzuweisen, und folglich weise ich die Klage hiermit ab wegen Verzögerung.

17) Bevor ich schließe, möchte ich noch anmerken, dass die eingereichten Materialien zu diesem Fall erheblich exzessiv sind im Verhältnis zu dem hier verhandelten Gegenstand. Es sind vier dicke Ordner seitens des Klägers und einer vom Beklagten. Die Ordner enthalten viele, teils eidesstaatliche Erklärungen, von denen viele vollkommen irrelevante Belege enthalten. Meiner Ansicht nach hätten eine oder zwei eidesstaatliche Erklärungen ausgereicht, um die Verzögerung zu umreißen nebst den Gründen für dieselbe sowie die Benachteiligung.

[Die folgenden Punkte 18 bis 30 möchte ich lieber unübersetzt lassen. Sie sind mir teilweise inhaltlich völlig unverständlich. Anm. d. Übrs.]:
18) Those are my reasons, counsel. Costs?
19) MR. SCHERR: I would, of course, ask for costs for the defendant, given the dismissal of the action.
20) MR. MCCONCHIE: Costs follow the event. I have no quarrel with that.
21) THE COURT: All right. I agree. The costs will follow the event, so
the defendant will have his costs of the application and also the costs of the action, since the action is dismissed.
22) The outstanding application, I gather there is no reason to proceed with it now.
23) MR. MCCONCHIE: It is academic, in light of –
24) THE COURT: It is academic.
25) MR. MCCONCHIE: – Your Lordship’s ruling today.
26) THE COURT: Right. Thank you, gentlemen. Anything else?
27) MR. SCHERR: No, Your Honour.
28) THE COURT: All right.
29) MR. SCHERR: No, My Lord.
30) THE COURT: Then, we are concluded and you shall have your materials back, which are these binders. Thank you, gentlemen.
“Giaschi J.”

Quelle: https://www.bccourts.ca/jdb-txt/sc/19/15/2019BCSC1580.htm

Video: Dr Tim Ball – deutsch – Ein Sieg gegen den Klimawandel/-schwindel

 

Link: https://wattsupwiththat.com/2019/09/20/michael-e-mann-loser/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

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23 Kommentare

  1. costs will follow the event, so the defendant will have his costs of the application and also the costs of the action, since the action is dismissed.

    Das verstehe ich als: Die Kosten für diese Angelegenheit (des Gerichts) kommen nachfolgend. Der Beklagte wird ebenfalls Kosten für Verhandlung und die Vorbereitung geltend machen, da die Anklage abgewiesen wurde.

  2. Der Richter sagte:

    „Der Kläger, Dr. Mann, und der Beklagte, Dr. Ball, haben dramatisch unterschiedliche Ansichten bzgl. Klimawandel. Ich habe nicht die Absicht, auf jene Ansichten einzugehen.“

    Nun haben wir hier zuletzt in einigen Beiträgen lesen können, das Gericht hätte über den „Hockeystick“ geurteilt und dieser sei jetzt höchstrichterlich für falsch erklärt worden. Dem ist offensichtlich nicht so, siehe Urteilsbegründung, wir sind leider falsch informiert worden.

    • Es wurde, so verstehe ich diesen Prozess, nicht über die Richtigkeit des Hockeystick geurteilt sondern Mann hätte seine Daten dem Gericht offenlegen müssen.

      Da er dem mehrfach nicht nachkam (wohlgemerkt über viele Jahre, nicht Monate oder Wochen), liegt es m.E. schon auf der Hand dass seine Berechnungen zur Hockeystickkurve defacto nicht haltbar sind.

      Wenn seine Berechnungen und Daten belastbar wären hätte sich Mann ganz offiziell Weltweit! reinwaschen können. Ein Schelm wer…

      Bezüglich des Links zur Einsehbarkeit… Anscheinend geht es nicht um die veröffentlichten Daten (unvollständig oder andere Gründe?) sondern um Rohdaten.

      • Die Rohdaten stammen nicht von Ihm.
        Es sind Daten, die von Wissenschaftlern auf der ganzen Welt zusammengetragen wurden und in Datenreihen zusammengefasst werden.
        Er hat diese Daten ausgewertet.
        Jetzt prangern viele den Algorithmus an, den Mann verwendete. Nur welchen Algorithmus verwendete er?

        Und genau da kommen die Leute ins Spiel, man nennt sie Forscher, die sich die Mühe machen sich die Papers von Mann durchzulesen. Dort steht nämlich geschrieben, welche Datenreihen er wie auswertete.
        Das Verfahren nennt sich nämlich Hauptkomponentenanalyse (engl.: principal components analysis; PCA) und wurde keineswegs von Mann erfunden.

        Diese Tatsache und der Umstand, dass der Richter in dem Prozess eindeutig sagte, er wolle die unterschiedlichen Meinungen der Kläger über den Klimawandel in dieser Verleumdungsklage nicht ansprechen, zeigen einem deutlich auf, dass Meldungen wie „Hockeyschläger-Papst vom Thron gestürzt“ schlichtweg Hoaxes sind.
        Zugegeben sind das ganz schlagfertige Überschriften aber die Argumente lassen dann in ihrer Schlagfertigkeit stark zu wünschen übrig.

        Und die Moral von der Geschichte:
        Wer keinen Wissenschaftlichen Background hat, soll die Forschung denen überlassen, die eine Ahnung davon haben. Alternativ kann man sich auch auf einer Uni einschreiben und selbst anfangen zu forschen.

    • hallo,

      es ist ein Säumnisurteil ergangen, weil der Kläger der Aufforderung der Offenlegung seiner Daten und Algorithmen nicht nachgekommen ist.
      Das lässt den Schluss zu, das der Beklagte die Wahrheit behauptet hat!
      mfg

  3. Michael Mann ist und bleibt ein falscher Fufziger. Nach weltweit geltenden Regeln für wissenschaftliches Arbeiten und Veröffentlichen hat er und seine Kumpane Bradley und Hughes betrogen in ihrer gemeinsamen Veröffentlichung zum Temperaturverlauf der letzten 1000 Jahre (MBH98), welcher dann äußerst prominent im IPCC Bericht von 2001 an etlichen Stellen gezeigt wurde.

    Stephen McIntyre und Ross McKitrick haben in ihren Papieren (MM03 und MM05) mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung standen (Mann weigert sich bis heute seine Methoden und Programme offenzulegen!) in 2003 und 2005 folgendes nachgewiesen:

    – daß fehlende Werte der verschiedenen Zeitreihen (Baumringdaten) ohne Angabe
    interpoliert wurden, was per se schon einen Betrug darstellt,
    – daß die „Principal Components Method“ falsch angewandt wurde,
    – daß dadurch die Ergebnisse nicht signifikant waren, und
    – daß der verwendete Algorithmus in über 90% der Versuche beim Füttern mit
    Zufallszahlen auch Hockeystickverläufe produzierte, also aus statistischen
    „Rauschdaten“ Hockeysticks erzeugt wurden.

    kurz, daß das ganze Elaborat trash science darstellt. Die Kritik von McIntyre und McKitrick wurde übrigens von einem hochrangigen Wissenschaftsteam unter der Leitung von Wegman bestätigt. Letzterer trug diese in einem hearing im US Senate vor (Wegman Report).

    Der eigentliche Skandal liegt aber woanders: bis heute hat das IPCC nicht Stellung bezogen zu der skandalösen MBH Veröffentlichung. Bis heute kann sich Mann weigern seine Methoden offenzulegen, obwohl die Arbeit mit Geldern der US Scientific Foundation gesponsert wurde.
    Daß es in unserer Wissenschaftswelt keinen Deut besser ist tröstet nicht wirklich.

      • hallo,

        was soll das Gericht damit anfangen?
        Gerichte arbeiten textbasiert, mit diesem Quatsch können nur Statistiker etwas anfangen, die Daten hätten textbasiert eingereicht werden müssen, schriftlich und nicht mit einem Link zu irgendetwas!
        Außerdem haben Statistiker schon herausgefunden das das alles bollocks sind.
        mfg

        • Ich bitte um Entschuldigung, aber der Kontext war, dass laut Vorredner sich Mann „bis heute weigert, seine Methoden und Programme offenzulegen“.
          Wie Sie an meinem Link sehen können, ist das offensichtlich falsch.

          Sie behaupten nun, das Gericht hätte Daten etc. angefordert. Wo haben Sie das her? In der verlinkten Urteilsbegründung finde ich für die Richtigkeit ihrer These nicht den allerkleinsten Hinweis.

          Es ergibt ja auch keinen Sinn. Wie Sie richtig bemerken, stellt sich durchaus die naheliegende skeptische Frage, was das Gericht damit anfangen wolle. Manns Arbeit nun nachrechnen? Und es macht ohnehin wenig Sinn, etwas anzufordern, was ich mit ein paar Minuten Googeln im Netz frei verfügbar gefunden habe.

          Mir scheint, Sie sind auch da einer Falschinformation aufgesessen.

  4. Wir retten ständig irgendwas, was bedeutet, wir sind gleichzeitig auch daran Schuld.
    Ohne ein Päckchen Schuld scheinen wir nicht durch den Tag zu kommen o. Andere nicht an unser Geld.
    1980 Rettet die Bäume
    1990 Rettet den Regenwald
    2000 Rettet die Eisbären
    2008 Rettet die banken
    2010 Rettet den €
    2013 Rettet Griechenland
    2015 Rettet die Flüchtlinge
    2017 Rettet den Brexit
    2019 Rettet das Klima, die Flüchtlinge, die Eisbären, den Brexit, den Wald, die Banken…
    Dazu ein wenig Angst vor dem Absaufen, Weggewehtwerden, Austrocknen u. Esoterik: die Gletscher sind schön, die Tundra u. die Wüste ist schön, die Moore, sind schön!
    Sagt denen mal, dass wenn die Gletscher etc. weg sind, dort Bäume wachsen werden.
    Das können wir ohne Modelle u. Fehleranalyse mit Sicherheit sagen. Und Wald hat eine höhere Biodiversität als die o.g. Lebensräume! Ach stimmt, ich habe ja die Kipp-Punkte vergessen… irgendwas ist ja immer!

    • „Ohne ein Päckchen Schuld scheinen wir nicht durch den Tag zu kommen o. Andere nicht an unser Geld.
      1980 Rettet die Bäume
      1990 Rettet den Regenwald
      2000 Rettet die Eisbären
      2008 Rettet die banken
      2010 Rettet den €
      2013 Rettet Griechenland
      2015 Rettet die Flüchtlinge
      2017 Rettet den Brexit
      2019 Rettet das Klima, die Flüchtlinge, die Eisbären, den Brexit, den Wald, die Banken…“

      Kann alles mit einer entsprechenden Steuererhöhung gerettet werden…

      Das ist halt der Grundsatz deutscher Innenpolitik:
      Volk blöd halten, entsprechend verarschen und abkochen.

      • „Volk blöd halten, entsprechend verarschen und abkochen.“??
        Ich bin nicht sicher, ob die „Retter“ nicht sehr sehr clevere Leute sind: „Retten“ macht sich immer gut, und kann nicht schiefgehen. Wenn es gelingt, ist man/frau die Grösste (und bekommt den Alternativen Nobelpreis), wenn nicht, hat „die Politik“ nicht auf einen gehört… Ein absolut risikoloses Unterfangen.

        • Ich halte das ganze für einen Wirtschaftskrieg! Ein Wirtschftskrieg mit vier Schlüsselstrategien. Flüchtlingsströme,Russlandsanktionen, Klimahysterie, Dieselskandal! Angezettelt von den USA!Der Gegner, Deutschland/Europa. Ein immer stärker werdender Konkurrent auf dem Weltmarkt. Und, Erfolg!! Deutschland/Europa zerlegt sich gerade selber. Genial und teuflisch!

  5. Dieses video von Dr. Ball sollte sich Jeder anschauen, um zu verstehen, was derzeit auf der Welt politisch abläuft. Dazu noch die aktuelle Rede von Mr. Trump. Die Pläne mit Deindustrialisierung fing ja schon 1992 an oder sogar noch früher vor Merkel. Eine Weltordnung zu schaffen und die Nationalstaaten möglichst zu schwächen, dass sie auf eine globale Ordnung angewiesen sind und alleine nicht mehr existieren können.
    Was für ein Schwachsinn und irreales Gedankengut. Was für eine irrationale Träumerei. Wie Trump es gesagt hat. Es geht nicht um sozial Schwächere oder um eine soziale Gerechtigkeit sondern nur um Macht. Damit möchte man die Menschheit und die Welt kontrollieren. Alle Nationen müssen diese Globallisten aus ihren Ämtern jagen und sie loswerden. Die sind alle krank.

  6. Egal in welchem sozialen Network diesr (abgelhnte) Prozess besprochen wird, die rotlinksgrünen Merkel- Sozialisten lügen weiter. Sie drehen und wenden, behaupten Falsches und bleiben dabei, daß das Gericht die Klage gegen Ball abgelehnt hat, weil Ball angeblich wegen seines miserablen Gesundheitszustandes darum gebeten habe.
    Es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als abzuwarten, bis die deutsche Industrie zusammenbricht und die Arbeitslosigkeit auf 30 – 40 % steigt, dann dürfte es bei der nächsten BT- Wahl auch mal zu einem Politikwechsel reichen !

    • Aber das stimmt doch. Wir können hier lesen, dass der Beklagte (Ball) um Einstellung des Verfahrens gebeten hatte. Der Richter stimmte dem zu und nannte als Gründe die fahrlässige Verzögerung durch den Kläger (Mann), was auch wegen des Alters des Beklagten unzumutbar war.

      Was halten Sie von der damaligen Behauptung hier, dass das Gericht über den Hockeystick und Manns wissenschaftliche Arbeit geurteilt hätte? Diese Behauptung hat sich laut Urteilsbegründung in Luft aufgelöst, was Ihnen relativ egal zu sein scheint.

      • Sehe ich nicht so. Ball trägt zwar seine Anwaltskosten, aber die Verzögerung von Mann spricht ja Bände. Wie der Richter es sagte, er wollte es im Sande verlaufen lassen.
        Warum wohl? Damit er nichts offenlegen muss u. Gras über die Sache wächst.
        Der moralische Verlierer ist er.

      • Ja, die Medien werden jetzt wieder schweigen.

        Reden muss nur der, der damals voreilig Falsches berichtet hat, der muss nun alles richtigstellen und korrigieren und sich am besten noch entschuldigen.
        Oh wait…

      • Da das Verfahren nicht um den Hockeystick selbst, sondern um eine vermeintliche Beleidigung ging, weil Ball Mann betrügerische Wissenschaft bei der Kreierung des Hockeysticks vorwarf, war die Wissenschaft selbst nicht Bestandteil des Prozesses. Ball darf weiterhin behaupten, dass Mann betrogen hat.

        Mann hätte sich verteidigen können, indem er seine wissenschaftliche Vorgehensweise lückenlos öffentlich gemacht hätte, das hat er aber durch Verzögerungstaktik vermieden. Darüber darf sich dann jeder selbst seine Gedanken machen.

        Da Ball nach diesem langen hin und her eine Einstellung des Verfahrens beantragt hat muss er die Kosten des Einstellungsverfahrens tragen. Das sagt nichts über die Kosten des mehrjährigen Prozesses und die Anwaltskosten aus. Das Protokoll führt das nicht aus. Hinter ‚costs follow the event‘ dürfte aber die Konvention der Kostenzuteilung stecken, wenn Verfahren eingestellt werden. Es ist kaum vorstellbar, dass in British Columbia diese Kosten nur einer Partei zugeordnet werden.

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