Der Umweltschutz hat mit Vögeln nichts am Hut

von Wolfgang Prabel
Zielkonflikte sind im menschlichen Leben wirklich nichts Neues. Ich hätte zum Beispiel gerne mehr Geld, habe aber keine Lust noch länger zu arbeiten. Beide Ziele sind in diesem Beispiel klar erkennbar: Geld und Freizeit.

Unerträglich für den Menschenverstand wird ein solcher Konflikt erst, wenn eins der Ziele nicht mehr benannt wird, wenn es einfach weghaluziniert wird. Es handelt sich um das bisher immer vehement verkündete Ziel des Vogelschutzes und zwar in der Abwägung mit dem Ziel der Energiegewinnung aus Wind. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat den Bürgermeistern der Planungsregion Mittelthüringen gerade einen Umweltbericht zum Teilplan „Windenergie“ zwecks Behördenbeteiligung zugestellt. In der Anlage ein 31seitiger Umweltbericht.

So ein Bericht ist dazu da, um die Umweltauswirkungen eines Eingriffs zu beschreiben und zu bewerten, und zwar in Bezug auf den beabsichtigten Eingriff: den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen.

Der Gigantismus des Windkraftanlagenbaus in Zahlen: In den 1990er Jahren übertraf der Rotordurchmesser der Windkraftanlagen selten 50 Meter. 2014 betrug  der durchschnittliche Rotordurchmesser schon 99 m und die durchschnittliche Nabenhöhe 116 m. Die größten Rotoren von WKA haben inzwischen bis 170 m Durchmesser, was fast dem Aufstandsmaß der Cheops-Pyramide entspricht.

Eine der heutigen Serienanlagen ist die E-126 mit einer Nabenhöhe von 135 m auf einem Stahlbetonturm mit 2.800 t Gewicht. Der Durchmesser des Turms beträgt am Schaft 16,5 m, die Gesamthöhe fast 200 m. Nabe und Flügel wiegen noch einmal 320 Tonnen und das Fundament 3.500 Tonnen.

Trotz dieser Ausmaße ist eine Windkraftanlage ein fast punktförmiger Eingriff in die Umwelt, im Gegensatz zu flächenhaften Eingriffen bei Baugebieten und linienhaften bei Verkehrswegen. Denn die Aufstandsfläche, die Zuwegungen und die Aufstandsflächen für die Wartungsgeräte sind in der Regel deutlich unter einen Hektar groß.

Trotzdem thematisiert der Umweltbericht das Schutzgut Grundwasser auf einer Viertelseite, das Schutzgut Boden auf einer halben Seite, Kultur- und Sachgüter (Stadtsilhouetten und Denkmäler) auf einer Seite, den Menschen aber nur auf einer Drittelseite. Und auf dieser Drittelseite wird der Infraschall mit keinem Wort erwähnt.

Bisher wurden die Beeeinträchtigungen des Menschen durch Windkraftanlagen von Medien, Politik und Wissenschaft rundweg geleugnet. Jetzt liegt jedoch eine Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes auf dem Tisch, die erstmals einräumt, daß es Probleme geben könnte.

In der Studie heißt es unter anderem: „Das charakteristische pulsierende Geräusch von Windenergieanlagen, das lange Zeit mit dem Passieren eines Rotorblatts am Turm erklärt wurde, wird derzeit mit dem Durchschneiden verschiedener Schichten im Windprofil erklärt. Dabei entstehende Turbulenzen könnten nach Kameier et al. (2013) einen impulshaltigen Charakter verursachen. Bei solchen Turbulenzen können sich Wirbel ablösen, die auch über größere Entfernungen sehr formstabil zu einer stark gerichteten Abstrahlung führen können.“

An anderer Stelle heißt es: „Ein großer Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort (zwischen WKA und Haus) verstärkt den Einfluss der Meteorologie. Dies kann bei instabilen Wetterlagen schlagartig andere Ausbreitungsverhältnisse und damit stark schwankende Pegel zur Folge haben. Die von vielen Betroffenen gemachte Beobachtung, dass nachts die Geräusche von Windenergieanlagen lauter wären, wurde früher mit einer erhöhten Empfindlichkeit / Aufmerksamkeit der Betroffenen hinsichtlich der Geräusche erklärt. Durch Van den Berg (2006) konnte aber nachgewiesen werden, dass nachts systematisch andere Ausbreitungsbedingungen vorliegen, die auch dafür verantwortlich sind. Nicht selten ist festzustellen, dass Pegel mit zunehmendem Abstand nicht kontinuierlich abnehmen, sondern auch zunehmen können. Dieser Effekt ist durch das Windprofil bedingt.“

Windkraftanlagen verursachen tieffrequenten Schall. In der Studie heißt es dazu: „Die physikalischen Gegebenheiten, die die nahezu ungehinderte Ausbreitung von tieffrequentem Schall und Infraschall zugrundeliegen sind dieselben, die einen wirksamen Lärmschutz gegenüber diesen Schallarten sehr erschweren. Sollen effektive bauliche Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, so ist der Aufwand bezüglich eingesetzter Massen oder Volumina umgekehrt proportional zu den Frequenzen. Bei tieffrequentem Schall oder sogar bei Infraschall bedeutet dies in der Regel einen kaum realisierbaren Aufwand“ Gegen Windkraftanlagen gibt es keinen bezahlbaren Immisionsschutz. Schallschutzfenster sind gegen Infraschall nahezu wirkungslos.

Diese Studie des Bundesumweltamtes ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt offensichtlich noch nicht angekommen.

Auf anderthalb Seiten wird im Umweltbericht des Landesverwaltungsamtes die biologische Vielfalt, Fauna und Flora abgehandelt. Auf einer Seite erst mal die Pflanzenwelt, die durch die Anlagen wirklich nur geringfügig betroffen ist. Es ist als wenn der Leser besoffengeschrieben werden soll. Und dann kommt doch noch die Tierwelt. Da werden der Rothirsch und die Wildkatze sowie deren Wanderungsbewegungen erwähnt. Ein Konflikt zwischen Windrad und Wildkatze wäre zum Beispiel möglich, wenn nachts eine blinde oder verwirrte Wildkatze vor den Schaft einer Anlage läuft.

Kein Wort von der Vogelwelt! Keine Zeile von Vögelzügen der Wandervögel nach Afrika und zurück. Kein Wort vom Rotmilan und anderen Greifvögeln, die in Thüringen beheimatet sind. Wenn Windkraftanlagen für irgend etwas Gefahren darstellen, dann für Vögel, für Menschen durch Infraschall und für die Brieftasche der Stromverbraucher.

Letzteres gehört in die Vorhabenbeschreibung, aber nicht in den Umweltbericht. Ach ja, eine Vorhabenbeschreibung mit Anlagenparametern fehlt in der Unterlage des Landesverwaltungsamtes auch.

Der Umweltbericht endet mit der Zusammenfassung: Dort findet man die Behauptung, ein 5-km Mindestabstand würde ausreichend breite Korridore für den Vogelzug gewährleisten. Zwischen Sömmerda und Bad Sulza soll ein fast durchgehendes Band von Windrädern entstehen, das tatsächlich zweimal (!) unterbrochen ist. Woher wissen die Vögel das? Gibt es Vereinbarungen des Landesverwaltungsamts mit dem Zentralkomitee der Störche über die Flugrouten? Es gibt einen Zielkonflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz. Das wird in der Unterlage nicht eingeräumt, sondern weghaluziniert.

Der Entwurf zum Teilplan „Windenergie“ ist eine einzige Katastrophe. Der Gutachter hat das Blaue vom Himmel runtergeschrieben, um der Landesregierung (in der die Grünen das Umweltministerium besetzen) zum Munde zu reden. Windkraftanlagen sollen um jeden Preis gegen den Willen der Bevölkerung durchgedrückt werden. Das ganze versendete Machwerk ist eine einzige Beleidigung des Verstandes. Und gesetzeskonform ist so ein Gepfusche auch nicht.

Übernommen von Prabels Blog hier 

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4 Kommentare

  1. Klingt die Überschrift nicht ein wenig ZWEI-deutig?

    „Der Umweltschutz hat mit VÖGELN nichts am Hut“

    Also, die meisten Umweltschützer als Anhänger der Klimareligion sind doch nicht dem Zölibat verfallen, werte EIKE-Radaktion? 🙂

    …wollte das Thema ein wenig auflockern…

  2. zu #1: Ernst Lerche sagt:…

    Was soll denn der NABU sonst sagen. Die sind vor Gericht gezogen und hatten eine Klage gegen die Windkraftbetreiber eingereicht. Gleichzeitig hatten sie „Spenden“ gefordert. Dann bekamen sie 500.000 Euro und zogen die Klage zurück.

    Jetzt nennt sich das „Wegezoll für Windräder“.

    http://tinyurl.com/go5bbkm

    Oder siehe Youtube:

    „Nabu Deal Windkraft “
    http://tinyurl.com/hw66gbl

    Windkraft lohnt sich, zumindest für Nabu. Kernkraft lohnt sich auch für Greenpeace. Die bekamen wegen Fukushima gleich 43 Mio. Euro in einem Jahr. Das ist garantiert alles steuerfrei.

  3. Nachdem wir Einsicht in die Genehmigungsunterlagen erhalten haben (9 Monate Kampf und nur unter Einschaltung eines Fachanwaltes – nach Umweltinformationsgesetz kostenlose Einsicht!) wissen wir nach dem ornithologischen Gutachten warum die Flügel weiß-orange gehalten sind: damit die Vögel diese sehen/besser wahrnehmen können. Und wenn das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auch im Jahre 10 nach Inbetriebnahme der Windkraftanlagen nicht auf die Einhaltung der Genehmigungsauflagen drängt ( innerhalb 6 Monate nach der Inbetriebnahme eine sogenannte Lärmabnahmemessung und bei einer eventuellen Anwohnerbeschwerde eine geeignete Messung ). So funktioniert dann „Rechtsstaat“! Das von Behörden, die sich von unseren Steuergeldern mästen lassen. Wobei wir bislang nicht wussten wieviele diverse Behörden es gibt die dann mit so etwas befassen!
    Und noch ein Schmankerl: Dem Nachbarn wurde von derselben Behörde ein Paddok an der Grenze zu unserem ehemaligen Gründstück verweigert. Begründung: Es gäbe auf den Nachbargrundstück, also unserem früheren, so viele seltene und schützenswerte Vogelarten. Aber 750 bei den WKAs ist das nicht mehr so. Von, vor den WKAs, 6 Rotmilanen sieht man keinen mehr.

  4. Das kann ich bestätigen.Vor einiger Zeit fragte ich beim NABU in Berlin an,warum der NABU so dröhnend schweigt,wenn in Brandenburg statistisch jedes Jahr etwa 3,5 % der Population des Roten Milans durch Windgeneratoren zerschreddert wird.Also ist in 30 Jahren dort der Rote Milan „nachhaltig“ ausgerottet .Die Antwort war neben den Psalmen der Klimareligion die Aussage:der NABU sei ja kein Vogelschutzverein mehr,man müßte sich um die globalen Dinge kümmern.Außerdem wären im Vorstand Leute,denen wäre der Klimaschutz wichtiger als der Vogelschutz.Und bei gut 25000 Windgeneratoren in Deutschland-und die Zahl soll ja noch verdoppelt werden,ist Brandenburg überall.Also ist vom Naturschutz keine Hilfe zu erwarten.Darauf bin ich nach 40 Jahren aus dem NABU (früher DBV)ausgetreten.

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