Verfolgung der Windkraftkriminalität -Erläuterung kriminalistisch bedeutsamer Tatsachen

In einem Beitrag für die Fachzeitschrift 4/2006 „Der Kriminalist“ beschrieb der voriges Jahr leider verstorbene Jurist Prof. Dr. Erwin Quambusch, die zunehmende Kriminalität beim Errichten und Betreiben der nach EEG massiv geförderten Windkraftanlagen. Er beginnt seinen Beitrag mit den Worten: Die globale Erwärmung hat die Kriminalpolizei erreicht. Auf der Annahme eines Treibhauseffekts basieren Maßnahmen des Gesetzgebers zur Förderung regenerativer Energien und damit auch der umstrittenen Windenergie. Windstrom ist für die Elektrizitätsversorgung sinnlos; aber sogar einige Verwaltungsgerichte glauben daran, durch die Erzeugung von Windstrom könne der globalen Erwärmung entgegengewirkt werden. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Errichtung von Windkraftanlagen für einen kleinen Personenkreis als finanziell hochattraktiv. ….

…..Eine Folge der Attraktivität ist es, dass Anlagen auch an Standorten vorgesehen werden, an denen sich der Anlagenbau kaum anders als mittels betrügerischer Vorgehensweisen finanzieren lässt. Davon abgesehen verbieten sich Windkraftanlagen an zahlreichen Standorten auch deshalb, weil durch sie in strafbarer Weise streng geschützte Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen. Indessen gibt es Anhaltspunkte dafür, als würden die Ermittlungsaufgaben, die sich insofern der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei stellen, nur mit verhaltenem Interesse wahrgenommen. Ein Grund hierfür dürfte in einer unterschwelligen Sympathie für eine emissionsfreie Stromversorgung liegen, ein anderer in der vom Verfasser wiederholt gemachten Beobachtung, dass den ermittelnden Beamten oftmals wichtige Grundinformationen in tatsächlicher Hinsicht fehlen. Zur Schließung dieser Lücke sollen die nachfolgenden Ausführungen beitragen….

I. Ausgangssituation für Kriminalisten

Die Erzeugung von Windstrom dient in Deutschland der Abschöpfung und Um-verteilung von jährlich etwa drei Mrd. Euro. Die rechtliche Grundlage hierfür bil­det das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Umverteilung der Mittel wird über den Strompreis ermöglicht und ist von der Allgemeinheit wie eine Steuer aufzubringen. (Die darin liegende verfas­sungsrechtliche Problematik1 soll hier nicht diskutiert werden.) Inwieweit eine Teilhabe an der vom EEG veranlassten Zwangssubventionierung möglich ist, hängt davon ab, wie viel Strom die Anla­gen erzeugen können. Diese Vorausset­zung ist wiederum maßgeblich abhängig vom jeweiligen Windaufkommen…

Lesen Sie den gesamten umfassenden Beitrag in der pdf Anlage

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2 Kommentare

  1. Prinz Philip (Vater Segelohr-möchte Killervirus sein) sagt:

    Wind ist absolut nutzlos und eine Schande

    “He said, ‘You don’t believe in fairy tales do you?’” said Mr Wilmar. “He said that they would never work as they need back-up capacity.”

    Wind funktioniert niemals, weil sie immer Back-up Kapazitäten brauchen

    Wechselt Prinz Philip die Seiten?

    http://tinyurl.com/6vgd92j

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