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Klimahypothesen im aktuellen Diskurs

Die Vereinsziele des FWP (hier), sein Programm von 2019 und 2020 hier. Unter den bisherigen Rednern hatten  Prof. Werner Münch, Ministerpräsident a.D. Sachsen-Anhalt sowie Rainer Wieland, Vizepräsident des EU-Parlaments beim Publikum besonderes Interesse geweckt. Insbesondere der Vortrag von Prof. Werner Münch mit dem Titel „Sind Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in unserer Demokratie gefährdet? – Eine kritische Bilanz“ als FWP-Video wird hier zum Anschauen empfohlen.

Ein Merkmal der FWP-Vorträge ist die relativ freie Zeitbegrenzung, Vorträge  bis zu einer Stunde und sogar etwas darüber hinaus sind üblich. Das hat Vor- und Nachteile. In unserer Zeit, in welcher Gründlichkeit oft der schnellen Information weichen muss, ist es wohltuend. Aber auch die Auffassung vieler Zuhörer, ein Vortrag könne über alles sprechen, nur nicht über eine 3/4 Stunde, hat natürlich etwas für sich.

Neben Wirtschaft und Politik kommen in den FWP-Veranstaltungen gleichgewichtig auch Technik und Naturwissenschaft zu Wort.  So hat beispielsweise im Januar 2020 Prof. Helmut Alt im FWP über „Energiewende zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ gesprochen. Am 26.03.2020 war dann das hier besprochene „Klima – Hypothesen im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs“ an der Reihe. Die Coronabeschränkungen machten dem Vortrag vor größerem Publikum einen Strich durch die Rechnung. Er wurde aber als Video aufgenommen, wobei nur der FW-Vorstand und einige Techniker – insgesamt etwa 15 Personen – als Zuschauer anwesend waren. Er ist nachfolgend in voller Länge gezeigt, eine kurze Einführung des FWP findet sich hier.

 
Da alle ppt-Folien im Video lediglich von der Kamera aufgenommen wurden, können in Einzelfällen Details undeutlich zu sehen sein. Daher sind hier ergänzend alle Folien des Vortrags als pdf zu sehen Klima_CO2_Ludwigshafen_Lü als pdf.

 




Hurra – keine neuen Windräder mehr, wir haben schon zu viel Ökostrom !

Hier der zugehörige ZDF-Teletext vom 27.Juni 2020 vollständig im Wortlaut:

Viel Sonne und Wind: Ökostrom-Rekord im ersten Halbjahr                                  

Viel Wind und Sonnenschein in der ersten Jahreshälfte haben die Erzeugung von Ökostrom in Deutschland auf ein Rekordhoch getrieben. Von Januar bis Juni wurden nach Berechnungen des Energiekonzerns Eon rund 126 Milliarden Kilowattstunden „grüner“ Strom ins Netz eingespeist. Das sind 7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Diese Menge an Ökostrom reiche rechnerisch aus, um den Strombedarf sämtlicher Haushalte in Deutschland und den Niederlanden zusammen für das ganze Jahr zu decken„.

Was für eine gute Nachricht!

Dann brauchen wir ja keine neuen Windräder und Solarpanelen mehr!

Alle Gegenwind-Bürgerinitiativen werden sich freuen, und es herrscht wieder Frieden und Sonnenschein in aller Herzen unseres schönen Deutschlands. Aber Moment mal! Nur „die Haushalte“ schreibt das ZDF. Und was ist mit der Industrie? Zugegeben, das ist eine ganz schön kleinliche Frage. Denn Ihr, liebe grüne Windradfreunde mit Euren niedlichen Spatzengehirnen (Kobalt gleich Kobold,  Stromnetz ist Speicher, Strom kommt aus der Steckdose…., Ihr wisst schon), braucht doch gar keine Industrie! Eure lieben Grünjournalisten schreiben das doch unentwegt, dann muss es wohl stimmen. Weg mit Kohle, Uran, Gas, denn Wind, Sonne und Partys feiern reichen vollkommen. Also ist dieses lästige Industrie-Problem schon mal gelöst.

Aber was ist mit unverschämten Fachkritikern? Die behaupten doch frech, dass der Wind sehr oft ausbleibt und die Sonne angeblich nachts nicht scheint – habt Ihr etwa solche Behauptungen jemals ernst genommen? Nein, na also. Und dann ist auch noch das ZDF feige: Schreibt in seinem Text doch tatsächlich „rechnerisch“ und dies sogar im Konjunktiv „reiche aus“. Was meinen die denn damit, wollen die sich distanzieren oder nur ausdrücken, dass es jemand anderes gesagt hat? Ist so ein Herumeiern der ZDF-Teletextler etwa die richtige Haltung, wie wir sie alle bald gesetzlich vorgeschrieben bekommen?

Daher mein Ratschlag an Euch, liebe Windradgrüne von überall und insbesondere von den Medien: Gaa..nich um kümmern bei unverschämter Kritik! Mit rechnen oder „rechnerisch“ hat Euer grünes Kränzchen ja glücklicherweise nichts am Hut. Das haben nur die Profiteure, die diesen Windrad-Dingsbums bauen, verkaufen und dafür üppige Subventionen aus unseren und auch Euren Steuern abgreifen. Halt, eh ich’s vergesse, die von der Windradindustrie geschmierten Bürgermeister und Lokalpolitiker haben’s natürlich auch mit rechnen – in ihre eigene Tasche hinein selbstverständlich. Nur Ihr nicht „un det is jut so“ (Zitat Wowereit). Für Euch ist rechnen überflüssig, macht heute alles der Computer.  Kritik an Eurer schönen neuen Windräderwelt ist ohnehin nur lächerlich, denn das große grüne Bild stimmt doch. Und da seid Ihr ganz vorne und liegt ganz toll richtig, Bravo!

Zu allem Überfluss faseln Fachkritiker auch noch etwas von zu geringer Leistungsdichte der Erneuerbaren und den daraus folgenden irren Material-, Landschaftsverbräuchen. Sie fabulieren auch vom Umbringen von Störchen bis hin zu Fledermäusen und vom Windrad-Infraschall, der Anrainer zur Verzweiflung treibt. Liebe Windradgrüne und Euch zuschreibende Jounalisten/Journalistinnen, hört bloß nicht auf diesen Unsinn! Erstens kapiert Ihr es wegen Euren verpassten Mathe-, Technik- und Physikunterrichts sowieso nicht, und außerdem: Was sind schon Physik, Technik oder gar Mathe? Unnützes Zeugs, steht in unverständlichen Büchern und hat mit der viel besseren grünen Wirklichkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Soweit alles paletti in der schönen neuen Welt der Erneuerbaren. Aber nun, liebe Windrad- und Solarzellen-Grüne sowie liebe Grünschreibende, Ihr solltet jetzt besser weghören – ist nämlich nichts für Euch. Denn das mit der mangelnden Leistungsdichte und dem Flatterstrom aus Wind und Sonne findet man (hier), (hier), (hier), (hier). Die Verfasser dieser humorlosen Kritik am grünen Energiewende-Wolkenkuckucksheim sind leider von EIKE – also ganz böse Buben. Dummerweise erzählen aber auch die drei Haupt-Physikordinarien der Universität Heidelberg (hier) so etwa das Gleiche wie diese beiden EIKE-Bösen. Und auch ein nicht ganz unbekannter Ökonom namens Prof. Hans-Werner Sinn (hier, hier) erzählt Analoges. Weitere party pooper, die es auch noch erzählen, lassen wir weg – wird sonst zu lang.

Doch was soll’s. Entscheidend sind ausreichend viele Wähler mit ebenso grün-nachhaltigen Spatzengehirnen wie die in Euren Köpfen. Die wurden nämlich über die Jahre von Euren lieben Journalistenfreunden mit permanentem Grüngeschreibsel völlig verblödet und kreuzen Euch infolgedessen begeistert auf dem Wahlzettel an. Schließlich wollen sie auch die Welt auf Kosten Deutschlands retten und lassen sich dafür klaglos ihre Steuern im Wind verbrennen, ohne aufzumucken. Und die wohnen auch meist in der Stadt und haben deswegen kein Windrädchen neben ihrer Wohnung. Ist zwar dummes Stimmvieh, aber für Euch ganz super, da muss man wirklich gratulieren.

Ihr seid nun gefragte Leute bei der nächsten GroKo. Da braucht Euch kleinliches Herumkritisieren nicht zu jucken. Außerdem solltet Ihr dann das Wahlalter noch unbedingt um weitere Jahre herabsetzen, wir schlagen 12 Jahre vor, dann seid Ihr nie mehr zu toppen. Die Euch zuschreibenden Zeitungen werden’s super begründen können. Ihr lieben Grünverseuchten habt zwar von Tuten und Blasen keine Ahnung, dafür seid Ihr aber umso liebenswerter. Dass gerade Kinder und Jugendliche mit grün-rotem Quatsch und der Weltrettung superleicht zu ködern sind, das wisst Ihr noch glücklicherweise ganz gut.

Darf man trotz dieser schönen Entwicklung ein kleines Caveat anmerken? Es wird vielleicht brenzlig, wenn wir hierzulande nur noch Multi-Kulti, keine Industrie, nur noch Partys und keine Polizei mehr haben – so wie fast schon in unserer sexy Hauptstadt Berlin. Dort ist die Polizei gesetzlich schon so gut wie verboten, und der Rest passt ebenfalls gut dazu. Pardon, liebe Berliner, wir wollten mit dieser Anmerkung nicht einseitig sein, denn das grüne Stuttgart ist auch nicht mehr weit weg von Euren lässig-schönen Verhältnissen Und interessant-spannende Drogenszenen wie im Görlitzer Park gibt’s inzwischen auch in anderen deutschen Großstädten. Es steht also alles bestens.

Um nun aber wieder auf Euch zu kommen, liebe Windradfreunde und liebe Grünschreiberlinge, weil ich’s sonst noch vergesse:  Leider wird bald das Geld fehlen, um Eure wertvollen beruflichen Tätigkeiten zu bezahlen. Mit Produktivem habt Ihr’s nämlich nicht so. Ihr kümmert Euch lieber um lebenswichtige Fächer wie Kommunikationspsychologie oder Theaterwissenschaft, die im globalen Wettbewerb so richtig punkten und reinhauen. Daher wünsche ich Euch alles Gute für die Zukunft.




Der Brüller des Monats: Bundesregierung plant Perpetuum Mobile bei Energiepreisen.

Der Autor dieses Beitrags ist sich selbstverständlich darüber im Klaren, dass Hinweise auf physikalische Naturgesetze oder gar auf die elementare Logik bei der Energiepolitik der Bundesregierung sowie bei den von ihr so gerne eingesetzten Expertenkommissionen wirkungslos bleiben. Das Prinzip der Expertenauswahl ist nämlich einfach: Man nehme die hohe Geistlichkeit sowie stramme Rot-Grün-Ideologen, vermeide aber um jeden Preis unabhängige Fachleute, von denen auch noch bekannt ist, dass sie mit Ihrer Expertise nicht hinter dem Berg halten. Dann schafft man es natürlich locker, sogar die sicherste und effizienteste Form der Stromerzeugung – Kernkraftwerke und moderne Kohlekraftwerke – zu beseitigen, ihre letzten Reste zu sprengen und auch noch nebenbei Hunderte Milliarden Steuergeld der arbeitenden Bevölkerung zu vernichten. Und alles unter dem Beifall einer weitgehend gleichgeschalteten Presse.

Und dann klappt es natürlich auch mit dem Perpetuum Mobile, hier mit Wertschöpfung durch komplette Zerstörung, kurz mit grüner Logik. Es handelt sich um nichts anderes als Orwellschen Neusprech. Sie kennen es vermutlich: „Krieg ist Frieden“, „Freiheit ist Sklaverei“, „Unwissenheit ist Stärke“ und nun auch noch „Energiewende ist preisgünstig und versorgungssicher“. Das glauben nur noch vollgrüne Geistesriesen, die Kobalt von Kobold nicht unterscheiden können.

Jahrzehntelanges Abschleifen der lange zurückliegenden Qualität unseres Bildungssystems in Technik, Naturwissenschaft und Mathematik sowie eine stetig zunehmende Diffamierung von Sachkritik haben es bewirkt, dass es kaum noch jemand wagt sich gegen den deutschen Energie-Irrsinn offen zu positionieren. Denn so etwas ist heute bereits zur falsche Haltung, rechten Gesinnung, wenn nicht gar Hetze oder Nähe zum National-Sozialismus geworden. Auch hier also wieder die Orwellsche Umdeutung von Sachkritik. Da man, falls noch in Arbeit, seinen Arbeitsplatz nicht gefährden will, hält man besser die Klappe. Aus diesem Grund können wir noch lange auf das mutige und kluge Kind in Christian Andersens Märchen vom Kaiser ohne Kleider warten. Stattdessen haben wir nur ein fremdgesteuertes krankes Kind namens Greta mit mentalen Defekten und dem begleitenden unerträglichen Popanz erdulden müssen.

In diesem Sinne darf der ZDF-Teletext vom 16.06.2020 genossen werden, welcher den Orwellschen Irrsinn bestens belegt und als Brüller des Monats gelten darf:

Energiepreise in Deutschland: Expertenkommission für Reform. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt eine umfassende Reform der Energiepreise in Deutschland. Um die Klimaziele erreichen zu können, sei der schnellstmögliche Wegfall von Umlagen und Steuern auf Elektrizität, sowie ein ambitionierter Preis für den C02-Ausstoß erforderlich, betonte die Kommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“. Eine Energiepreisreform und Maßnahmen zum klimaneutralen Umbau der Industrie würden auch die Konjunktur stützen.

Nun zum Mitschreiben, liebe Mitglieder der Orwell-Kommission: Kein Klima unseres Planeten – von polar bis tropisch – kann durch menschliches Zutun verändert werden und schon gar nicht durch CO2-Bepreisung. Vielleicht hilft ja Voodoo-Zauber. CO2-Bepreisung heißt im Endeffekt Bevorzugung von sog. erneuerbaren Energien, die sich durch extrem geringe Leistungsdichten und technisch äußerst schädliche Volatilität (Energiemais hier ausgenommen) auszeichnen – die Wasserkraft ist zwar ausreichend leistungsstark aber bereits ausgereizt. Stromerzeugung mit derart leistungsschwachen Methoden wie Wind, Sonne und Energiemais ist nun einmal naturgesetzlich teuer, weil sich ihr Kosten- und Materialaufwand umgekehrt proportional zu ihren Leistungsdichten verhalten.

Dies führt zwangsweise zu naturzerstörenden Abmessungen bei Windturbinen. Und dass solch ein Unsinn von der Kommission auch noch als Energie der Zukunft“ bezeichnet wird, welche die Konjunktur stützen soll, ist nicht mehr zu überbieten und lässt völlig an dem Verstand der Kommissionsmitglieder zweifeln oder umgekehrt den Verdacht entstehen, dass hier bestellte Speichellecker der Regierungslinie ihr Werk verrichten.

Die Vorschläge der Kommissionen durchsetzen zu wollen bedeutet zu versuchen Naturgesetze außer Kraft zu setzen – man darf viel Erfolg dazu wünschen! Kürzer und populärer: Ohne völlig Abschaffung des EEG, Wiedereinsetzung der Kernenergie und moderner Kohlekraftwerke bleibt der grüne Irrsinn der Energiewende ein extrem naturzerstörendes und unvermeidbar stetig teureres Unterfangen, welches bei Weiterverfolgung unseren Wohlstand ebenso zerstört wie es nur noch ein veritabler Krieg auf deutschem Boden vermag. Wer es detaillierter will, möge die technischen Einzelheiten hier nachlesen oder hier als Video ansehen..

Niemand, der die deutsche Geschichte kennt, kann sich der Erkenntnis verschliessen, dass die deutsche Intelligenz zum wiederholten Male keine rühmliche Rolle spielt. Sie schaute ohne Gegenwehr zu, wie kalt kalkulierende Ökoideologen mit jahrelanger, geschickt gesteuerter Propaganda von „Klimakatastrophen“ und „Kernkraftgefahren“ die Meinungshoheit übernommen haben. Diese ist inzwischen in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, vom Kindergarten bis zur Hochschule, durch Mithilfe der Medien etabliert. Der Weg in die Deindustrialisierung Deutschlands und seine Umgestaltung in einen ökologisch gesteuerten Überwachungs- und Zuteilungsstaat ist längst beschritten.

Die Gleichschaltung aller maßgebenden Parteien (die AfD ausgenommen), die dem Bürger keine Alternative an der Wahlurne mehr lässt, ist heute traurige Realität. Die Bevölkerungsmehrheit einer der grössten Industrienationen ist in Angstpsychose vor der Kernenergie und einer fiktiven Klimakatastrophe erstarrt und erzeugt damit ungläubiges Kopfschütteln in aufstrebenden Ländern wie China und Indien, aber auch bei unseren östlichen Nachbarn Tschechien, Polen und Ungarn.




Der Sonntagsfahrer: Die Größenwahnsinnigen

Die Gebetsmühle erinnert die Buddhisten an das Ingangsetzen „des Rades der Lehre“, und der abgespulte Text soll auch Leseunkundigen Möglichkeiten zum Erwerb von positivem Karma eröffnen, nicht unbedingt in diesem Leben, es kann auch bis zum nächsten dauern. Ausgehend von Tibet hat sich das Konzept der Gebetsmühle seit dem 4. Jahrhundert bewährt und findet heute vielfach auch in unserer Politik Anwendung. Die Gebetsmühle ist ein wichtiges Handwerkzeug der Bundesregierung auf dem Pfad der Erleuchtung der Bevölkerung, etwa in Form des Merkel-Mantras. Aber auch, wenn es um Altmaiers  Lobpreisungen der Windenergie geht, deren höhere Weisheit wir möglicherweise auch nicht sofort erfahren, sondern später, irgendwann.

Es trifft sich dabei gut, dass frühe Gebetsmühlen ebenfalls vom Wind angetrieben wurden, allerdings hatten sie eine vertikale Achse die von aufgespannten Tüchern gedreht wurde. Sie erinnern ein bisschen an kreisende Wäscheständer. Diese fortschrittliche spätantike Technologie wurde in Deutschland konsequent weiterentwickelt und ersetzt nun die rückschrittlichen Kernkraftwerke.

Der fromme Glaube wird dabei mit dem Streben nach Größe und Ewigkeit kombiniert, die traditionellen Bestandteile des deutschen Weges zum Karma. In Abwandlung der Bestimmung buddhistischer Gebetsmühlen, die ich hier auf Wikipedia fand, könnte man die Essenz deutscher Windmühlen so beschreiben: „Eine Motivation dieser Technik besteht darin, bei der Drehung der Windmühle zu visualisieren (geistig zu projizieren), dass alle darin enthaltenen Mantras während des Drehens Licht zu allen fühlenden Wesen ausstrahlen (Disco Effekt), deren Leid beseitigen und schlechtes Karma auflösen“.

Kurz gesagt, ebenfalls in Wiki-Abwandlung: „Eine fortgeschrittene, sich der höchsten Sichtweise der deutschen Politik annähernde Praxis des Drehens einer Windmühle liegt darin, während des Drehens der Windmühle sich darauf zu konzentrieren, dass sowohl der Drehende als auch die Handlung des Drehens und die sich drehende Windmühle, samt den darin enthaltenen Mantras und Gebeten, nicht völlig schwindelig machen“.

Spätantiker Technologiesprung

Zu – im wahrsten Sinne des Wortes – ganz großer Form läuft jetzt beispielsweise Markus Tacke, Chef von „Siemens Gamesa Renewable Energy“ auf. „Mit großer Leistung geht ein großer Nutzen einher“, bewirbt er sein neues Riesenwindrad, das vor der Küste im Meer so hoch aufragen soll wie der Eiffelturm. „SG 14-222 DD ist ein globales Produkt, das uns allen hilft, einen großen Schritt vorwärts zum Schutz und Erhalt unseres Planeten zu machen“, segelt er weiter zum rettenden Karma. „Das neue Windrad von Siemens Gamesa sprengt alles bisher Vorstellbare“, schreibt auch DIE WELT ganz richtig, es katapultiere die Windkraft „in eine neue Dimension“.

Der spätantike Technologiesprung besteht in einer Leistung von bis zu 15 Megawatt pro Windrad. Zum Vergleich hier die Leistung des vor zwei Wochen gesprengten Kernkraftwerkes im badischen Philippsburg. Die Leistung der beiden Blöcke dieses bis dahin voll funktionstüchtigen und mit Restwert von 3 Milliarden Euro veranschlagten Kraftwerkes betrug rund 2.400 Megawatt. Um das rückschrittliche KKW zu ersetzen, das gerade mal soviel Platz beansprucht wie ein mittleres Parkhaus, müssen also rund 160 spätantike Eiffeltürme auf hoher See aufgestellt werden, wobei Einstein ins Spiel kommt, dem folgendes Zitat gerne in die Schuhe geschoben wird: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Dazu passt eine Aussage von Andreas Nauen, Chef der „Offshore-Business Unit“ von Siemens Gamesa. Seit 1991 arbeite der Konzern daran, „die Leistung zu steigern, technologische Risiken zu minimieren und die Energiegestehungskosten konstant zu senken“. Der Erfolg dieser Bemühungen lässt sich so beschreiben: Die Stromkosten für die Deutschen sind schon deutlich höher als der Eiffelturm und nähern sich dem Shanghai Tower (642 Meter), der Offshore-Versorger „Njord Forseti“ rammte gerade eine Windkraftanlage vor der deutschen Küste, die von den Rotoren bestrichenen Flächen sind Todeszonen für Seevögel, eine einzige so groß wie fünf Fußballfelder.

Zäh wie die Windhunde

Um so verzweifelter die Lage, desto größer werden in Deutschland die Projekte, das zeigten schon die „Reichskrafttürme“ des deutschen Erfinders Hermann Honnef, diese sollten bis zu 500 m hoch gebaut werden und drei gegenläufige Windrotoren von 160 Meter Durchmesser tragen. Bevor sie den Planeten retten konnten, unterzeichnete Deutschland allerdings die Kapitulation. In Sachen der aussichtlosen Energiewende geben sich die Beteiligten noch zäh wie die Windhunde. In einem Prozess zur „Marinen Raumordnung“ unter Federführung des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) werden bereits Pläne diskutiert, wie man bis zum Jahre 2050 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 40 bis 50 Gigawatt in Nord- und Ostsee platzieren könnte. Allerdings fehlt nach wie vor eine Erleuchtung darüber, wo dieser Strom denn gespeichert werden könnte, damit die Lichter weiter brennen, wenn Flaute herrscht.

Ähnlich verhält es sich mit einem Plan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das nun ausgerechnet im afrikanischen Niger, einer Region mithin, die auch ohne deutsche Technologie-Partnerschaft genügend Probleme hat, mit Solarstrom Wasserstoff zur Deckung des deutschen Energiebedarfes produzieren will. Die dafür erforderliche Fläche würde schlappe 40.000 Quadratkilometer umfassen, also in etwa die Fläche Baden Württembergs. Für den Transport des Wasserstoffes in heimische Gefilde könnte man vielleicht den Groß-Zeppelin „Cargo-Lifter“ reanimieren, dessen gigantische Pleite auf Achgut.com wiederholt thematisiert wurde.

Über solche Petitessen räsonieren aber allenfalls Miesmacher und Defätisten – Menschen mit einem vorbildlichen Karma spucken stattdessen in die Hände, bis das Land so richtig durchstartet.

Ein sehr schönes historisches Beispiel dafür war die „ME 321 Gigant“, der größte Lastensegler aller Zeiten. Im Rahmen des Unternehmens „Seelöwe“, dahinter verbarg sich ein Offshoreprojekt zur Rettung der Welt vor den Engländern, sollten deutsche Truppen im zweiten Weltkrieg zum Albion hinübergeschickt werden. Aber die Sache hatte von Anfang an keinen guten Lauf. So hatte die deutsche Luftwaffe vergessen, ein Schleppflugzeug zu entwickeln, das die Riesendinger zuverlässig in die Luft hätte bringen können.

Von Frankfurt nach Köln zum Rosenmontagszug

Ein wenig suboptimal lief auch die Sache mit der „Maus“, einem von Ferdinand Porsche entwickelten Riesen-„Panzerkraftwagen“, der den Zweiten Weltkrieg ebenfalls mit deutscher Größe wenden sollte. Der Weg zum Sieg wurde leider dadurch vereitelt, dass das gute Stück 190 Tonnen wog und deshalb über keine Brücke fahren konnte, um einen Feind aufzusuchen. Inzwischen fand die „Maus“ einen zeitgemäßen Nachfolger in Gestalt des Mercedes EQC, einem 2,5 Tonnen schweren Elektropanzerwagen, der es mit einer Batterieladung von Frankfurt nach Köln zum Rosenmontagszug, nicht aber zurück schafft.

Geradezu legendär ist die „Dicke Bertha“, ein Mörser mit 42-Zentimeter-Kaliber, der 1914 als ultimative Waffe gegen Bunker gebaut wurde. Um das Ding in die Nähe der Front zu bugsieren, brauchte man ein Dutzend Eisenbahnwaggons und außerdem ein Beton-Fundament, damit die „Wunderwaffe“ beim Einsatz vor Frankreich nicht vom Rückstoß bis an die holländische Grenze retourniert wurde. Beim ersten Versuchseinsatz hätte das 150-Tonnen-Ding mangels Zielgenauigkeit übrigens fast den Generalstab umgebracht. Das verheißt nichts Gutes für Europas Karma, denn Mario Draghi und Friends haben den Namen „Dicke Bertha“ für ihre Billionenschuldentürme adoptiert.

Bei klarem Wetter kann man übrigens vom 185 Meter hohen EZB-Turm im Osten von Frankfurt herüber zum Senkenbergmuseum im Westend schauen, eine der berühmtesten Naturkundesammlungen der Welt. Den Eingangsbereich dominieren Tyrannosaurus, Triceratops und Co. Der Kopf eines Diplodocus überragt die Ausstellung so ähnlich wie die Chefetage der EZB die Stadt, deshalb ist die Leitung so lange wie die Eisenbahnroute von Moskau nach Wladiwostok. Wenn man unten schon mit allen Vieren im Dreck steckt, spricht sich dies oben noch lange nicht herum.

Nur unter den optimalen Verhältnissen eines Schlaraffenlandes konnten die Dinosaurier so prächtig gedeihen. Doch als sich vor 65 Millionen Jahren die Umweltbedingungen drastisch wandelten, traf es die Giganten völlig unvorbereitet. Beim Großen Preis der Evolution machen immer wieder die Kleinen, Genügsamen und Anpassungsfähigen das Rennen. Die Großen bleiben viel eher auf der Strecke. Das hat etwas Tröstliches: Das Skelett eines Sauriers kann als Denkgerüst dafür gelten, wie sich die Dinge auf Erden immer wieder brechen und die mit den dicken Hosen und aufgeblasenen Backen dahinraffen. Bei den Dinosauriern hat es noch 150 Millionen Jahre gedauert, in jüngster Zeit gehts viel schneller.

Anmerkung der EIKE-Redaktion:

Der Artikel erschien zum ersten Mal in ACHGUT am 31.Mai 2020. Wir danken Herrn Maxeiner ganz herzlich für seine Genehmigung, seinen Beitrag in die EIKE-News zu übernehmen.




Wussten Sie schon, dass die Briten auf einem anderen Planeten – ohne globale Erwärmung – leben?

Mein Konsum an TV-Nachrichten in ARD und ZDF beschränkt sich aktuell auf ein Minimum. Nicht zuletzt wegen meiner Claus-Kleberitis. Jedesmal, wenn dieser so empathische Redakteur auf dem TV-Schirm erscheint, revoltiert mein Magen. Dieses Leiden hat inzwischen schon so viele weitere Zeitgenossen erfasst, dass die Krankheit heute zum Lehrbuchwissen gehört. Inzwischen wird meine Gesundheit aber auch durch die heute unvermeidbaren Klimawarnungen anlässlich der Wettervorhersage angegriffen.

Aus diesem Grund wähle ich als Belege für die bereits stattfindende Wärmekatastrophe besser die FAZ vom 6.Juni 2020, Feuilleton, S.11 mit der Überschrift „Der Philosoph der Apokalypse“ – eine hommage an Hans-Joachim Schellnhuber. In diesem FAZ-Artikel steht zu lesen „Die Überhitzung der Erde geht dramatisch weiter, der Mai war weltweit schon wieder der wärmste, der je gemessen wurde“.

Wesentlich besser ist freilich der Artikel in der Braunschweiger Zeitung (BZ), ebenfalls vom 6.Juni 2020, mit der Überschrift „Mai 2020 war so heiß wie nie“. Dort heißt es detaillierter „Dieses Jahr war der Monat Mai so heiß wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die globale Durchschnittstemperatur im Mai habe 0.63 Grad über der Mai-Durchschnittstemperatur in den Jahren 1981 bis 2020 gelegen, teilte der von der EU betriebene Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels am Freitag mit. Damit sei der Mai 2020 noch vor Mai 2016 und Mai 2017 der heißeste Mai seit Aufzeichnungsbeginn“.

Gut, dass die EU den Klimawandel überwacht und gut, dass auch unsere Qualitätsmedien aufpassen, dachte ich mir, da können wir doch beruhigt sein. Als gefährliche Wärme fürchtender Zeitgenosse diskutierte ich aber sofort mit meiner Frau eine Wohnsitzverlegung nach Nordschweden. Doch meines ersten Schreckens wegen hatte ich leider den Rest des BZ-Artikels gar nicht zu Ende gelesen. Dort fährt nämlich die BZ wie folgt fort „Der größte Ausreißer nach oben wurde in Sibirien festgestellt: Hier lagen die Mai-Temperaturen laut Copernicus fast zehn Grad über dem Durchschnitt“ und später schließlich „Die Durchschnittstemperatur lag hier 0,7 Grad über dem Normalwert“.

Puhh Donnerwetter, 12 Grad Ausreißer und 0,7 Grad über Normalwert! Das verstanden allerdings weder ich noch meine Frau so richtig – und meine beste aller Frauen weiß immerhin alles besser. Besonders erstaunlich: Woher kennt der Copernicus-Dienst den Mai-Normalwert? Man darf zu dieser sensationellen Festlegung gratulieren, die vermutlich von den Brüsseler Kommissaren EU-gesetzlich vorgeschrieben wurde – so etwa wie bei der Bananenkrümmung. Copernicus weiß es also mit den Temperaturen, ist schließlich EU und gehört somit zum Verantwortungsbereich von Ursula v.d. Leyen. Müssen wir uns bei so viel geballter Kompetenz überhaupt noch Sorgen machen?

Auf Grund meiner Hitze-Befürchtungen machte ich dennoch etwas, was bekanntermaßen verpönt ist – vielleicht ist es sogar schon von Brüssel verboten, wer kennt schon alle EU-Gesetze? Na, egal. Ich überprüfte selbst die Angaben der BZ. Ja natürlich, ist mir schon klar, wenn das jeder macht, stürzt alles sofort ins Chaos. In der unsicheren Hoffnung, mein eigenmächtiges Überprüfen kommt nicht dem Verfassungsschutz zu Ohren, begann ich vorsichtig zu recherchieren. Beim DWD wurde ich schließlich fündig (hier). Der schreibt nüchtern am 29. Mai 2020: „Mit 11,9 Grad Celsius (°C) lag im Mai 2020 der Temperaturdurchschnitt um 0,2 Grad unter dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Verglichen mit der wärmeren Periode 1981 bis 2010 betrug die Abweichung sogar Minus 1,1 Grad.

OK, die letzten drei Mai-Tage waren zwar DWD-Prognosen, aber die können den Kohl auch nicht mehr fett machen. Ich wurde daher etwas ruhiger. Schließlich kam mir auch noch zu Ohren, dass es eine anscheinend rotzfreche TV-Meteorologin Katja Horneffer im heute-journal vom 29. Mai gewagt hatte, der redaktionellen Äußerung in Minute 22:00 „Mai ist wärmer geworden“ in Minute 33:00 mit einem „Mai ist kälter geworden“ kühl zu widersprechen. Da hatte die heute-journal-Regie offenbar nicht aufgepasst. Hoffentlich werden wir Frau Horneffer als TV-Meteorologin noch wiedersehen!

Die Information der zuständigen deutschen Wetterbehörde DWD und auch die von Frau Horneffer haben mich zwar erleichtert, ließen aber immer noch nagende Zweifel zurück. Schließlich steht auf der anderen Aussagenseite die EU, repräsentiert durch Copernicus.  Die fähigste Frau der EU, unsere Ursula v.d. Leyen – Pardon der ganzen Welt, denn die EU ist schließlich der Nabel der Welt –  sowie der Ursula zuarbeitende Copernicus können sich unmöglich irren. Schließlich macht Ursula für unser und der Menschheit Wohlergehen Hunderte von Milliarden für den Klimaschutz locker – danke liebe Ursula für diese wichtige Geldausgabe aus unseren Steuern.

Aber andererseits: Hat nicht England gerade die EU verlassen? Höchst verwerflich natürlich! Besser als in der EU mit seinen kompetentesten, offenherzigsten, sympathischsten und zudem auch noch uneigennützig-integeren Kommissaren hätten es diese britischen Ignoranten doch gar nicht treffen können. Von so vielen Billionen Euro, wie sie uns die liebe Ursula auch noch mit tatkräftiger Hilfe der klugen und als besonders integer hervorzuhebenden Frau Lagarde beschaffen wird, können diese verantwortungslosen Austritts-Briten nur träumen. Allein schon dieser Struwwelboris-Johnson, brrr, der kommt doch gleich nach dem noch schlimmeren Donald Trump. Da haben wir mit Draghi und weiteren Ehrenleuten doch ganz andere Goldstücke an der EU-Spitze.

Dann machten sich aber doch noch einmal die ungehobelten widerspenstigen Briten in meinen wirren Gedanken breit, liebe Ursula und liebe EU-Kommissare verzeiht mir diese Charakterschwäche! Mir war schon klar, eigenes Nachdenken ist strafbar – falsche Haltung, falsche Gesinnung, vielleicht rechtes Gedankengut – igitt – und so weiter und so fort. Aber plötzlich blitzte ein „Moment mal“ auf. Hatten die Briten nicht eine lückenlose gutgepflegte Thermometerreihe, die bis ins Jahr 1659 zurückreicht? Ja natürlich, klar, die mittelenglische Reihe CET (Central England Temperatures). Schwupps gegoogelt, hier gefunden, in einen Text-Editor kopiert, dort die Dezimalpunkte automatisch in Kommas umwandeln lassen (die deutsche EXCEL-Ländereinstellung mag nur Kommas als Dezimaltrennzeichen) und dann die Temperaturwerte des Mai sortiert – war eine chose von wenigen Minuten. Hier das Sortierergebnis ab dem Jahr 2020:

Tabelle: Mai -Temperaturen der CET, sortiert nach Temperaturen – von oben kalt in Richtung nach unten warm. Das Jahr 2020 steht an achtundvierzigster Stelle der höchsten Temperaturen aller 362 Monate Mai des Gesamtzeitraums von 1659 bis 2020. Erstellt von H.-J. Lüdecke, Datenquelle (hier)

und nun noch der Übersicht halber die gesamte Mai-Temperaturreihe der CET.

Grafik: alle Mai-Temperaturen der CET seit 1659 bis 2020, Bilderstellung H.-J. Lüdecke nach den Daten (hier).

An dieser Stelle nun überwältigte mich doch meine unverzeihliche Sünde gegen die reine Lehre der gefährlichen globalen Erwärmung. Ich beschloss ab nun Reue und Buße. Aber weil ich bis jetzt in dieser CET-Mai-Reihe nun einmal beim besten Willen keine drohende globale Erhitzung erkennen kann, bin ich nicht wenigstens mehr zu beunruhigen. Sogar Zweifel an der Klimarettung durch unsere in Klimakompetenz unerreichbare Kanzlerin Angela – Nomen est Omen die Engelsgleiche – begannen an mir zu nagen. Zum Glück fiel mir endlich die erlösende Aufklärung des Rätsels wie Schuppen von den Augen:

Die Briten leben auf einem anderen Planeten – einem ohne Global Warming“.

Dass darauf noch niemand gekommen ist, unglaublich! Deswegen sind die Briten also aus der EU ausgetreten.  Sie wollen nicht in der EU- und Global-Hitze umkommen. Wer sich daher vor globaler Erwärmung fürchtet  – nichts wie hin nach Mittelengland, dort gibt es sie nicht. Sie glauben mir nicht? Na, dann überzeugen Sie sich doch selbst an Hand der CET-Reihe – oben ist beschrieben, wie man es macht. Zugegeben, es ist illegal – nachdenken verboten und so. Dafür dauert es aber auch nur ein paar Minuten und weh tut Nachdenken eigentlich nicht.




Was lässt die Temperaturen in Europa zappeln? Die Entschlüsselung der natürlichen Klimavariabilität

Das Klima in Europa hat sich in den letzten 150 Jahren um anderthalb Grad erwärmt, daran herrscht kein Zweifel. Allerdings verlief dieser Temperaturanstieg nicht geradlinig, sondern ist durch ein hohes Maß an natürlicher Klimavariabilität geprägt, wobei einige Jahre und Jahrzehnte ungewöhnlich warm oder kalt ausfielen. Es ist seit längerem bekannt, dass atlantische Klimazyklen das Klima in Europa maßgeblich beeinflussen. So werden die Sommertemperaturen vom 60-jährigen Zyklus der Atlantischen Multidekaden Oszillation (AMO) gesteuert. Die Wintertemperaturen sind hingegen eng an die Nordatlantische Oszillation (NAO) gekoppelt, die etwas unregelmäßiger pulsiert. Je besser wir diese Zusammenhänge verstehen, umso exakter kann die zukünftige Temperaturentwicklung Europas in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vorhergesagt werden. Entsprechende Mittelfristprognosen besitzen eine große wirtschaftliche Bedeutung, zum Beispiel für die Landwirtschaft und den Tourismus.

Eine vierköpfige Forschergruppe um Horst-Joachim Lüdecke hat sich nun auf die Suche begeben und die historischen Temperaturdaten von 39 europäischen Ländern nach Mustern natürlicher Einflussfaktoren durchforstet. Lüdecke erläutert die Vorgehensweise:

Mit Hilfe eines mathematischen Korrelationsverfahrens haben wir die monatlichen Temperaturdaten der letzten 115 Jahre auf Übereinstimmungen mit der AMO, NAO und Schwankungen der Sonnenaktivität hin überprüft. Dabei konnten wir den Einfluss der atlantischen Zyklen auf die europäischen Temperaturen im Jahresverlauf erstmals zeitlich und räumlich genau auskartieren.

Die Ergebnisse der Untersuchung erschienen jetzt im Journal of Atmospheric and Solar–Terrestrial Physics (Elsevier). Der Einfluss der AMO auf die europäischen Temperaturen beginnt typischerweise im Frühlingsmonat April und konzentriert sich zunächst vor allem auf den westlichen Teil Europas. Nach einer Pause im Mai erweitert sich der Bereich der AMO-Steuerung auf das gesamte südliche Europa. Im Juli und August sind AMO-Effekte vor allem in der Temperaturentwicklung im östlichen Europa zu verzeichnen. Auch in den Folgemonaten September bis November verschiebt sich die AMO-Einflusszone weiter über den Kontinent, erst westwärts, dann nordwärts. Zwischen Dezember und März spielt die AMO keine bedeutende Rolle für die Temperaturen in Europa.

Der winterliche Einfluss der NAO beginnt im Dezember und ist zunächst auf West- und Mitteleuropa konzentriert. Im Januar intensiviert sich der Einfluss und greift auf Skandinavien über. Der Höhepunkt des Phänomens wird im Februar erreicht, wenn die Temperaturen in fast ganz Europa durch die NAO kontrolliert werden, mit Ausnahme des Balkans. Im März und April schwächt der Zusammenhang langsam ab und setzt zwischen Mai und November vollständig aus.

Ganz besonders haben sich Lüdecke und seine Kollegen für den in der Fachwelt kontrovers diskutierten Einfluss von Aktivitätsschwankungen der Sonne auf die europäische Temperaturentwicklung interessiert. Richard Cina, der ebenfalls an der Studie beteiligt war, skizziert die Ausgangslage:

Als ich die Literatur durchkämmte war ich überrascht, dass zahlreiche Studien einen maßgeblichen Einfluss solarer Schwankungen auf die historische Temperaturentwicklung in Europa beschrieben. Das überraschte mich, denn bislang können die in den aktuellen Klimamodellen berücksichtigten physikalischen Prozesse dieses Phänomen nicht abbilden. Irgend etwas scheint in unserem Verständnis noch zu fehlen.

Gibt es Ähnlichkeiten zwischen dem 11-jährigen Sonnenfleckenzyklus – der ein gängiges Maß für die schwankende Sonnenaktivität darstellt – und den Temperaturen in Europa? In den meisten Monaten des Jahres war dies nicht der Fall. Allerdings fand das Forscherquartett vier Monate, in denen die Sonne die Temperaturen zumindest regional maßgeblich mitgesteuert hat. So folgten zum Beispiel die Februar-Temperaturen in Portugal und die September-Temperaturen in Großbritannien über jeweils ein halbes Jahrhundert ziemlich genau dem Sonnenfleckenzyklus. Sebastian Lüning, Co-Autor der Studie, erläutert:

Streckenweise finden wir einen faszinierenden Gleichlauf zwischen Sonne und Klima. Allerdings ist dieser direkte und einfach zu erkennende Einfluss auf wenige Monate im Jahr, auf wenige Regionen Europas und auf bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahrzehnte beschränkt. Wir sehen sozusagen nur die Spitze des Eisberges.

Der Hauptantrieb der europäischen Temperaturen sind die atlantischen Zyklen. Aber auch AMO und NAO werden durch Schwankungen der Sonnenaktivität beeinflusst, und zwar in komplexer, nicht-linearer Weise. Dies konnten zahlreiche Publikationen anderer Autoren in der Vergangenheit zeigen. Mitautor Hans-Joachim Dammschneider vom Institut für Hydrographie, Geoökologie und Klimawissenschaften in der Schweiz erklärt:

Der viel diskutierte Einfluss der Sonne auf das Klimageschehen existiert, ist jedoch wohl komplizierter als angenommen. Schwankungen der solaren Aktivität wirken sich zunächst auf die atlantischen Klimazyklen aus. Das Sonnensignal nimmt sozusagen einen Umweg, bevor es sich zeitlich und räumlich verzerrt auf das Klimageschehen auswirkt.“

Sobald die verflochtenen Zusammenhänge vollständig verstanden sind, können sie auch als physikalische Prozesse in die Klimamodelle eingebaut werden. Dies würde verbesserte Mittelfristprognosen für das Klima ermöglichen, die sowohl die anthropogenen als auch die natürlichen Komponenten in realistischer Weise berücksichtigen. Eine positive NAO hat in den letzten Jahren warme Winter in Mitteleuropa hervorgebracht. Sollte die NAO in den kommenden Jahren wieder negativ werden, so sind auch wieder kalte Winter möglich. Die warmen Sommer in Mitteleuropa der letzten Jahrzehnte sind neben der langfristigen Klimaerwärmung auch einer positiven AMO geschuldet. Da sich die 30-jährige Warmphase der AMO seit ihrem Beginn in den 1990er Jahren nun allmählich dem Ende zuneigt, ist damit zu rechnen, dass die Sommer in den kommenden Jahrzehnten tendenziell wieder kühler werden könnten. Hierbei handelt es sich wohlgemerkt um regionale europäische Trends, die es nicht mit der globalen Durchschnittsentwicklung zu verwechseln gilt.

Originalpublikation:

H.-J. Lüdecke, R. Cina, H.-J. Dammschneider, S. Lüning (2020): Decadal and multidecadal natural variability in European temperature. J. Atmospheric and Solar-Terrestrial Physics, doi: 10.1016/j.jastp.2020.105294

Das pdf des Artikels sowie das umfangreiche Supplement (Appendix A. Supplementary data) können bis zum 4. Juli 2020 kostenlos unter der folgenden URL abgerufen werden: https://authors.elsevier.com/a/1b46h4sIlkq6yx

 

Ansprechpartner:

Prof. emer. Dr. Horst-Joachim Lüdecke

Hochschule HTW des Saarlandes, EIKE-Pressesprecher
moluedecke@t-online.de

 

Dr. Hans-Joachim Dammschneider

Institut für Hydrographie, Geoökologie und Klimawissenschaften (IFHGK), dr.dammschneider@ifhgk.org

 

Dr. habil. Sebastian Lüning

Institut für Hydrographie, Geoökologie und Klimawissenschaften (IFHGK), luening@ifhgk.org

 

Über das IFHGK:

Das in der Schweiz beheimatete Institut für Hydrographie, Geoökologie und Klimawissenschaften (IFHGK, www.ifhgk.org) hat seinen Schwerpunkt auf der Erforschung der Klimavariabilität. Die Berücksichtigung natürlicher Klimafaktoren und ihrer Wirkungsweise bildet die Grundlage für die korrekte Attribution klimatischer Änderungen im Zusammenspiel von anthropogenen und natürlichen Anteilen des Klimawandels. Das 2016 gegründete Institut ist dezentral organisiert und im Vergleich zu anderen Forschungseinrichtungen klein, jedoch konnte es in den letzten Jahren zahlreiche wichtige Veröffentlichungen zum Verständnis der natürlichen Klimafaktoren und Paläoklimatologie beisteuern. Unter den Publikationen befinden sich beispielsweise Analysen zur Mittelalterlichen Wärmeperiode im Mittelmeergebiet sowie in der Antarktis, doi: 10.1029/2019PA003734 und doi: 10.1016/j.palaeo.2019.109251.




Triplik auf den Beitrag von Peter Nahamowitz vom 07.05.2020

Zu 1.
Einigen Lesern, möglicherweise auch Herrn Nahamowitz, ist der zentrale Begriff bei der rechtlichen Beurteilung der Corona-Maßnahmen offenbar immer noch nicht hinreichend klar: „Beurteilungsspielraum“. Das bedeutet, dass die Regierenden mehrere rechtlich zulässige Möglichkeiten hatten, um auf die Situation im März 2020 zu reagieren. Es ist nicht so, dass es nur eine einzige Möglichkeit gab, darauf zu reagieren, wie es einige Autoren uns weismachen wollen. Es versteht sich außerdem von selbst, dass die Regierenden am 23.03.2020 nicht die Kenntnis haben konnten, die sie heute haben. Es ist daher völlig langweilig und irrelevant, wenn hier irgendwelche Autoren oder Kommentatoren die Fehlerhaftigkeit der Angaben des RKI nachweisen wollen mit Daten, die erst nach dem 23.03.2020 bekannt wurden. Das ist juristisch völlig belanglos. Es geht bei der juristischen Beurteilung der Maßnahmen nicht um „richtig“ oder „falsch“, sondern um „vertretbar“ oder „nicht vertretbar“.

Nahamowitz führt zwar in seiner Duplik die französische Studie „SARS-CoV-2: fear versus data“ vom 19.03.2020 als Argument dafür ins Feld, dass die Erstanordnung der Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig gewesen sei. Ob diese Studie wirklich viel taugt, kann ich als Jurist nicht beurteilen (sehr kritisch zu dieser Studie beispielsweise die Anmerkung von U. Langer als Kommentar auf den Nahamowitz-Beitrag).
Nahamowitz schreibt dann u.a.: „Es gehört zu den essentiellen Aufgaben eines auf Epidemien spezialisierten Instituts wie des Robert Koch Instituts (RKI), die einschlägige internationale Fachliteratur im Blick zu haben, gerade im Vorfeld eines für das Land so bedeutsamen Regierungsbeschlusses“.
Dieser Satz ist zwar richtig, geht aber juristisch wieder völlig am Thema vorbei. Vielleicht musste das RKI die einschlägige internationale Fachliteratur zu dem Virus und zur möglichen Pandemie „im Blick“ haben, aber nicht die Bundesregierung und die Landesregierungen. Die Regierungen waren und sind auf diesem Gebiet Laien. Juristisch konnte man daher von ihnen nur verlangen, dass sie Experten bzw. die entsprechende Behörde – und das war das RKI – um Rat fragten und entsprechend den Ratschlägen handelten. Nahamowitz hat den Beweis dafür weder angetreten noch geführt, dass eine angebliche Fehlerhaftigkeit der Angaben des RKI schon in den Märztagen vor dem 23.03.2020 für einen Laien oder für die Regierenden offensichtlich erkennbar war. Es bleibt daher bei der juristischen Bewertung, dass die Befragung des RKI durch Bundes- und Landesregierungen kein Rechtsfehler war und dass sich dieses Verhalten im Beurteilungsspielraum der Regierenden bewegte und zwar selbst dann, wenn sich die Einschätzung des RKI nachträglich als unzutreffend herausstellen sollte.

Zu 2.
Nahamowitz schreibt, dass das „Fabulieren“ von einer zweiten oder dritten Infektionswelle durch das RKI reine Angstmache sei. „Seit hundert Jahren“ habe es in Deutschland keine Infektionswelle gegeben, welche nach dem Abklingen noch einmal angeschwollen wäre. Dieser Satz von Nahamowitz ist die reinste Halbwahrheit. Zwar ist es richtig, dass ein solches Phänomen in den letzten hundert Jahren in Deutschland nicht beobachtet wurde. Aber vor genau 102 Jahren litt Deutschland just unter einer solchen Epidemie, die in drei Wellen auftrat. Gemeint ist die spanische Grippe, die in den drei Wellen 1918, 1919 und 1920 auftrat und an der im Deutschen Reich etwa 300.000 Menschen starben. Es ist daher schon reichlich irreführend, wenn Nahamowitz in Kenntnis der spanischen Grippe davon spricht, dass in den letzten „hundert Jahren“ ein solches Phänomen nicht mehr aufgetreten sei.

Im März 2020 konnte außerdem kein Mensch eine Garantie dafür abgeben, wie sich das Corona-Virus entwickeln, wie gefährlich es sein und wie viele Tote es fordern würde. Insbesondere konnte niemand mit Sicherheit ausschließen, dass es eine zweite oder dritte Welle geben würde. Im Übrigen geht nicht nur das RKI, sondern auch der Ärztepräsident Montgomery sogar noch aktuell davon aus, dass es eine zweite Welle geben wird. Die Argumentation von Nahamowitz trifft somit einfach nicht zu.

Zu 3.
Ob die Risikoanalyse der Bundesregierung von 2013 völlig überzogen war, weiß ich nicht. Immerhin haben sich wesentliche Teile des damaligen Szenarios, dass nämlich in Fernost auf einem Wildtiermarkt das Virus auf einen Menschen überspringt und sich dann pandemisch ausbreitet, auch in Deutschland, als richtig herausgestellt. Wenn es dann durch Zufall ein Virus gewesen wäre, das gefährlicher als das Corona-Virus gewesen wäre, hätten wir vielleicht auch derart drastische Zahlen an Erkrankten und Toten bekommen. Jedenfalls war nicht von vornherein erkennbar, dass es sich bei den Ergebnissen dieser Risikoanalyse um völligen Unsinn gehandelt hätte. Es war daher frei von Rechtsfehlern, wenn die Regierungen diese Risikoanalyse bei ihren Überlegungen im März 2020 berücksichtigten. Im Übrigen kann ich keinerlei sachlichen Zusammenhang zwischen der Risikoanalyse der Bundesregierung über eine Virus-Pandemie aus dem Jahr 2013 und der Risikoanalyse des Weltklimarates IPCC bezüglich des Klimawandels erkennen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zu 4.
Hier vergleicht Nahamowitz „Äpfel mit Birnen“. Was hat das Pariser Klimaschutzabkommen mit der Corona-Pandemie zu tun? Eigentlich gar nichts. Im Übrigen gibt es zwischen der Corona-Pandemie und der angeblichen Klimakatastrophe sehr große Unterschiede.

Beim Klima sprechen nach jahrzehntelanger Forschung gute Gründe dafür, dass das, was 190 Länder (oder wie viel auch immer) im Pariser Abkommen für notwendig hielten, falsch und überflüssig war.
Bei Corona hingegen gab es keine langjährige Forschung und es musste auf der Grundlage von unzureichenden Informationen schnell gehandelt werden, da sich das Virus, anfangs auch in Deutschland, exponentiell ausbreitete.

Den umgekehrten Fall, wie er auch hätte eintreten können, lässt Nahamowitz völlig unberücksichtigt. Hier muss man hypothetisch denken können. Angenommen es wäre tatsächlich ein Virus gekommen, welches Zehntausende oder Hunderttausende von Menschenleben in Deutschland gefordert hätte. Hätte dann irgendjemand noch Verständnis für die Bundes- oder Landesregierungen gehabt, wenn diese im Hinblick auf eine einzige Studie aus Frankreich, die erst wenige Tage zuvor am 19.03.2020 erschienen war, nichts unternommen hätten, obwohl das RKI deutlich warnte und obwohl beinahe alle Staaten der westlichen Welt strenge Maßnahmen ergriffen? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich hätte man dann den Regierungen – und zwar zu Recht – vorgeworfen, dass sie keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hätten, um Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen.

Zu 5.
Die Behauptung von Nahamowitz, es habe eine Reduzierung der Einschätzungsprärogative auf Null gegeben, war bereits in seinem ursprünglichen Beitrag falsch und wird durch die bloße Wiederholung nicht richtiger. Angesichts der unklaren Lage im März 2020 und angesichts der unzureichenden Informationen hatten die Regierungen einen erheblichen Beurteilungsspielraum, was Nahamowitz einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. In dem Wort Beurteilungsspielraum steckt bereits per definitionem, dass es mehr als eine vertretbare (nicht unbedingt endgültig richtige) Entscheidung gibt und dass eine redlich getroffene Entscheidung nicht allein deshalb später rechtswidrig oder verfassungswidrig wird, weil im Nachhinein bessere Informationen bekannt werden. Wie ich in meinen Beiträgen bereits geschrieben hatte, kann niemand von einem Bundeskanzler oder einem Ministerpräsidenten Hellseherei verlangen. Genau das müssten sie aber können, wenn sie bereits im Vorhinein immer die angeblich einzige richtige Entscheidung treffen müssten, die auch allen späteren Erkenntnissen gerecht wird.

Zu 6.
Nahamowitz erwähnt eine Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG. Dieser Hinweis vermag die Unzulänglichkeit seines ursprünglichen Beitrags nicht mehr zu ändern. Im Übrigen ist dieser Hinweis auch rein theoretischer Natur und im praktischen Ergebnis falsch.

Nahamowitz hatte in seinem ursprünglichen Beitrag lediglich auf die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde hingewiesen, ohne mit einem einzigen Wort den Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG) und die praktischen Probleme bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erwähnen. Wenn ein Jurastudent im 2. Semester in einer Klausur dermaßen über eine Verfassungsbeschwerde schreiben würde, ohne auch nur mit einem Wort den Grundsatz der Subsidiarität anzusprechen, bekäme er dafür – zu Recht – ein „Mangelhaft“ (vgl. auch die zutreffende Kritik von Dr. jur Fritz Göhring). Die entsprechende Erörterung von Nahamowitz war somit unzureichend und wird durch den jetzigen Hinweis nicht gerettet.

Der Hinweis auf § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ist im übrigen auch rein theoretischer Natur und verrät die Unkenntnis von Nahamowitz über die praktische Handhabung der Dinge beim Bundesverfassungsgericht. Mir ist kein Fall in den letzten 20 Jahren bekannt, in denen das Bundesverfassungsgericht ohne Erschöpfung des Rechtsweges nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen hätte. Selbst wenn ein solcher Fall noch gefunden werden sollte: Es würde sich um die absolute Ausnahme handeln. Sogar bei der Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwältin Beate Bahner gegen die Corona-Maßnahmen hielt das Bundesverfassungsgericht eisern am Subsidiaritätsgrundsatz fest, obwohl gerade dieser Fall sicherlich die Voraussetzung gemäß § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG erfüllte und von grundsätzlicher Bedeutung war. Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit einer Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ist daher weltfremd, irreführend und gibt dem juristisch interessierten Laien „Steine statt Brot“.

Zu 7.
Wenn Nahamowitz von „universitärer Praxis“ schreibt, ist das schon lustig. Denn die Universität ist gerade kein Ort der juristischen Praxis, sondern die Stätte, an der die reine Lehre und die hehre Theorie vermittelt werden. Die Praxis findet hingegen an der juristischen „Front“ statt, wo mit Worten und Argumenten gegeneinander gekämpft wird, also vor Gericht und zwischen Anwälten, die die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen. Die Tatsache, dass es sich dabei in der Sache um einen Kampf handelt, merkt die unterlegene Partei spätestens dann, wenn sie den gesamten Prozess einschließlich der Gerichtskosten und der Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen darf. Der Zivilprozess heißt übrigens bis auf den heutigen Tag ganz offiziell „Rechtsstreit“ und die Verwaltungsgerichtsordnung spricht in § 40 VwGO von „öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten“. Und ein verurteilter Angeklagter spürt das Ergebnis eines Strafprozesses sogar hautnah am eigenen Leib, wenn er ins Gefängnis wandert.

Wenn Nahamowitz das nicht weiß oder es vergessen hat, sollte er, wie jeder Rechtsreferendar, ein paar Monate bei einem Zivilrichter, bei einem Strafrichter und bei einem Verwaltungsrichter hospitieren. Das bedeutet Praxis.

Soweit Nahamowitz schreibt, dass er seinen Artikel nicht für den Recht suchenden Bürger geschrieben habe, ist das für einen Juristen der Offenbarungseid. Es entspricht etwa dem alten Mediziner-Motto: Operation gelungen, Patient tot. Abgesehen davon, dass sein Zitat unvollständig ist (Ich hatte in meiner Replik geschrieben: „Eine solche Darstellung der Rechtslage, wie sie durch Nahamowitz erfolgt, hilft dem nach Recht suchenden Bürger nicht weiter und gaukelt ihm eine Erfolgsaussicht vor, die in Wahrheit nicht besteht“), gibt Nahamowitz damit selbst zu, dass er gar nicht weiß, ob seine Argumentation vor Gericht Bestand hätte. Die meisten Laien lesen aber einen juristischen Text nicht, um sich an rechtsphilosophischen Betrachtungen zu ergötzen, die weltfremd sind und mit der praktischen Rechtsanwendung nichts zu tun haben. Vielmehr lesen die meisten Laien einen juristischen Text, um eine realistische Einschätzung der Rechtslage zu erhalten und um die etwaigen Chancen im Streitfalle abwägen zu können.

Fazit:
Es bleibt dabei, dass die erstmalige Anordnung der Corona-Maßnahmen für die Zeit vom 23. März bis 19. April ganz überwiegend verhältnismäßig im juristischen Sinne war und sehr wahrscheinlich von keinem Gericht in Deutschland für verfassungswidrig erklärt werden wird. Anders sieht es für die Zeit nach dem 19. April aus, wie ich bereits geschrieben hatte.

Im Übrigen: Wenn Nahamowitz sich seiner Sache juristisch so sicher ist, dass angeblich schon die erstmalige Anordnung der Corona-Maßnahmen ab 23. März verfassungswidrig war, dann soll er doch klagen und Verfassungsbeschwerde erheben. Aber das traut er sich offenbar nicht.

 




Sind alle „Verschwörungs­theorien“ Spinne­reien?

Wikipedia schreibt über Verschwörungstheorien — Zitatbeginn — „Als Verschwörungstheorie wird im weitesten Sinne der Versuch bezeichnet, einen Zustand, ein Ereignis oder eine Entwicklung durch eine Verschwörung zu erklären, also durch das zielgerichtete, konspirative Wirken einer meist kleinen Gruppe von Akteuren zu einem meist illegalen oder illegitimen Zweck. Das Wort wird zum Teil sachlich-analytisch verwendet, zum Teil abwertend oder als Kampfbegriff. In der Forschungsliteratur werden häufig Verschwörungshypothesen, die rationale, überprüfbare und falsifizierbare Aussagen über angenommene Verschwörungen machen, von Verschwörungsideologien unterschieden, die ihre stereotypenund monokaualen Vorstellungen über Verschwörungen gegen kritische Revision immunisieren. Der Begriff Verschwörungstheorie wird zumeist mit Verschwörungsideologie gleichgesetzt und daher kritisch oder abwertend verwendet.“ — Zitatende –.

Musterbeispiel für sachlich tatsächlich unzutreffende Verschwörungstheorien sind die unausrottbaren antisemitischen Verschwörungstheorien in der Zeit der National Sozialisten und auch heute noch in Teilen der islamischen Welt. Ein zweites Beispiel, welches sogar in die Weltliteratur einging, waren die überaus erfolgreichen Pamphlete und Schmähschriften gegen Marie Antoinette, verheiratet mit Louis XVI, die von der französischen Revolution auf dem Schafott hingerichtet wurde. Die moderne Geschichtsforschung hat alle Verschwörungsvorwürfe gegen Marie Antoinette als falsch entlarvt. Insbesondere der ihr zugeschriebene, berühmt gewordene Spruch, nachdem sie erfuhr, die Leute hätten kein Brot mehr „dann sollen sie eben Kuchen essen“, ist historisch nicht nachweisbar.

Eine hübsche Liste von Verschwörungstheorien, die tatsächlich Unfug ohne sachlichen Hintergrund waren, findet sich hier. Zweifellos das Hauptproblem von Verschwörungstheorien – ob nun am Ende falsch oder wahr – ist ihr ideologischer, politischer oder wirtschaftlicher Missbrauch.

Ganz so einfach ist aber die Angelegenheit der Verschwörungstheorien leider nicht. Es gibt erstaunlich viele Aussagen, die als Verschwörungstheorien verunglimpft wurden und sich im Nachhinein als wahr herausstellten. Interessanterweise hat dies in den meisten Fällen nichts genützt, die angebliche Verschwörungstheorie und nicht die Wahrheit hat in diesen Fällen die Zeiten überlebt (s. das Beispiel Marie Antoinette). Der Tagesanzeiger hat beispielsweise 2014 hier eine erste kleine Kostprobe von Verschwörungstheorien geboten, die sich dennoch als wahr erwiesen.

Vielleicht wirkt daher ein Blick auf folgende 14 weitere Verschwörungstheorien ernüchternd – die Liste lässt sich bei fleißiger Recherche sicher noch endlos fortsetzen -, welche sich alle als korrekt oder zumindest als nahezu korrekt herausstellten. Die folgenden ersten 10 Verschwörungstheorien , alle sachlich bestätigt, nennt Michael Klonovsky (hier sein Beitrag). Wir haben sie um vier weitere „Verschwörungsfundstücke“ erweitert, wobei wir insbesondere bei Nr. 14 den zähen Prozess ihrer Validierung zur Zeit mitverfolgen dürfen und sogar bei der Aufklärung mithelfen:

1) Die DDR unterstützte den RAF-Terror.

2) Die STASI hat Brandt 1972 mit Stimmenkauf beim Misstrauensvortum gerettet.

3) Die DDR hat alle wichtigen Telefone abgehört.

4) Von Bad Aibling aus wird die Telekommunikation im Nahen Osten abgehört.

5) Die US-Regierung kontrolliert den Internet-Verkehr zwischen Europa und Amerika.

6) Der US-Geheimdienst hört(e) bei Angela Merkels Handy-Gesprächen mit.

7) Die deutschen Kanzler mussten bei Amtsantritt die „Kanzlerakte“ signieren. Brandt weigerte sich. Zunächst.

8) Der „Hockey-Stick“ von Klimaforscher Michael Mann et al. aus dem 3. Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) ist eine Fälschung.

9) Ex-MdB Johannes Kahrs (SPD) hat sein  Staatsexamen „machen“ lassen.
10) Die Hessen-CDU finanzierte sich teilweise über Schwarzgeld aus der Schweiz.

Soweit Michael Klonovsky, nun noch 4 weitere eigene Fundstücke

11)  Die USA verwendet wie Russland seit Jahren Bots, um ihre Ansichten zu verbreiten (Bot, englisch Roboter, ist ein automatisches Computerprogramm, ohne auf Interaktion mit einem menschlichen Benutzer angewiesen zu sein.

12) Auch demokratische Staaten überwachen ihre Bürger unter Verletzung der demokratischen Regeln (s. Edward Snowden, der den NSA-Skandal aufdeckte).

13) Die bereits 2000 erfolgte Vorhersage, der globale Immobilienmarkt würde zusammenbrechen.

14) Das menschgemachte CO2 hat überhaupt keine maßgebenden oder gar gefährlichen Auswirkungen auf das Klima.

Die aktuelle Corona-Krise bietet den wohl besten Lackmustest für den Umgang mit Verschwörungstheorien, denn diese Krise steht unter so scharfer nationaler und internationaler Beobachtung, dass Faktenfälschungen nach dem Vorliegen aller relevanter Daten sehr schwer sein dürften. Die von (meist linken) Medien und der Bundesregierung erhobenen Klagen beziehen sich im Wesentlichen auf vermutete Verschwörungstheorien, welche die bislang ergriffenen Maßnahmen für übertrieben halten und oft andere Motive als die Gesundheit der Bevölkerung unterstellen.

In diesem Fall wird das Zurückhalten der Wahrheit sogar fast unmöglich, weil ein zwar fachlich zuständiger, aber formal unauthorisierter Whistleblower aus dem Innenministerium eine sachlich begründete Schadensanalyse erstellte (hier, hier, hier), die als ein Schlag ins Gesicht für die politisch Verantwortlichen der bisherigen Maßnahmen angesehen werden darf – wohlgemerkt falls die Vorwürfe des Whistleblowers sachlich zutreffen sollten.

 

 




Replik auf Peter Nahamowitz: Der Wunsch als Vater des Gedankens

Der Beitrag ist in naturwissenschaftlicher Hinsicht vernünftig begründet und plausibel. In rechtlicher Hinsicht ist er aber leider unzureichend, was den juristisch gebildeten Leser verärgert, zumal Nahamowitz einen Titel als ehemaliger Professor führt.

  1. Nahamowitz kritisiert, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten bei der erstmaligen Anordnung der Corona-Maßnahmen am 23.03.2020 keine ausreichende Lageanalyse vorgenommen, sondern dem Robert-Koch-Institut vertraut hätten. Diese Kritik ist oberflächlich und unsachlich. Wem hätten die Bundesregierung – und die Landesregierungen – denn am Anfang der Krise im März 2020 sonst vertrauen sollen? Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich nicht zu beanstanden, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass der Bund und die Länder am 23. März noch nicht die Erkenntnisse hatten, die sie heute haben.

Nahamowitz lässt in diesem Rahmen auch völlig unerwähnt, dass es seit 2013 eine Risikoanalyse gab, die anfangs der Krise berechtigten Anlass zu großer Sorge gab. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine Risikoanalyse „im Bevölkerungsschutz“ 2012 vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wurde das Risiko durch eine Pandemie mit dem Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten, dass nämlich ein Corona-Virus aus Fernost nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet. Die Risikoanalyse kam zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!
Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen also nach Auffassung von Nahamowitz in Kenntnis dieser Risikoanalyse bei Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 die Hände in den Schoß legen und seelenruhig dabei zuschauen sollen, wie eine unbestimmte Vielzahl von Menschen, u.U. bis zu 7,5 Millionen, in den nächsten Jahren sterben? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich wäre eine solche Untätigkeit der Regierenden verfassungswidrig gewesen, weil sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt hätte.

  1. Die Argumentation von Nahamowitz ist in zeitlicher Hinsicht unlogisch und nicht nachvollziehbar. Er beruft sich u.a. auf eine Anfang April 2020 von einer Forschergruppe um den Bonner Virologen Hendrik Streek erhobene repräsentative Stichprobe mit 1.000 Probanden sowie auf die Auskünfte des Rechtsmediziners Klaus Püschel bei Markus Lanz am 9. April 2020. Man braucht nicht lange nachzudenken, um festzustellen, dass den Regierenden am 23. März 2020 solche Geschehnisse vom Anfang April 2020 bzw. vom 9. April 2020 nicht bekannt waren und auch gar nicht bekannt sein konnten. Auch wenn man viel von Bundeskanzlerin oder Ministerpräsidenten verlangen kann: Hellseherei gehört nach dem Grundgesetz nicht zur Job-Beschreibung der genannten Ämter.

Im Übrigen bleibt Nahamowitz die Erklärung dafür schuldig, weshalb beinahe alle Länder der westlichen Welt im März 2020 das Risiko ebenso hoch einschätzten und ähnlich drastische Mittel ergriffen haben wie Deutschland, obwohl diese anderen Länder nicht vom Robert-Koch-Institut beraten wurden.

 

  1. Nahamowitz irrt auch in einem weiteren Punkt. Er schreibt: „Dass zum Zeitpunkt des ersten Beschlusses das Bonner Forschungsergebnis noch nicht vorlag, spielt keine Rolle, da es zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme auf die Kenntnis oder Unkenntnis entscheidungsrelevanter Fakten auf Seiten der handelnden staatlichen Stelle nicht ankommt“. Dieser Satz ist juristisch schlicht und einfach unzutreffend.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass dem Gesetzgeber bei der Einschätzung der Auswirkung neuer Regelungen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit ein beträchtlicher Spielraum zusteht (BVerfGE 110, 177, 194). Dies gilt für die Exekutive in ähnlicher Weise (Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 14. Auflage 2016, Art. 20 Rn. 126). Der Beurteilungsspielraum hängt von der Eigenart des jeweiligen Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter ab (BVerfGE 50, 290, 332; 90, 145, 173). Es ist dabei auf die Beurteilung abzustellen, die dem Gesetzgeber bei der Vorbereitung des Gesetzes möglich war (BVerfGE 25, 1, 17; 113, 167, 234).

Im Gegensatz zu den falschen Ausführungen von Nahamowitz kommt es also bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nicht allein auf die Lage an, wie sie sich ex-post darstellt (denn nachher ist man immer klüger), sondern ganz wesentlich auch auf die Erkenntnismöglichkeiten von Exekutive und Legislative in der ex-ante-Situation. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Jurist solche Behauptungen aufstellen kann, die im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen.

 

  1. In einer weiteren Passage ist der Beitrag ebenfalls fehlerhaft. Nahamowitz schreibt u.a. „Die Verfassungswidrigkeit kann im Wege der Verfassungsbeschwerde von den Betroffenen (das sind alle Bürger) gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a vor dem BVerfG geltend gemacht werden. Nach § 32 BVerfGG ist auch ein Eilantrag zum BVerfG zulässig“. Diese Aussage ist zwar vom Wortlaut her richtig, im praktischen Ergebnis aber falsch. Denn der Bürger kann gerade nichtsofort und unmittelbar das Bundesverfassungsgericht anrufen. Vielmehr heißt es in § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG: „Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden“. Juristen nennen das den Grundsatz der Subsidiarität. Gegen jede Corona-Maßnahme gab und gibt es aber einen Rechtsweg, nämlich denjenigen zu den Verwaltungsgerichten, entweder durch Erhebung einer Normenkontrollklage nach § 47 VwGO beim jeweiligen Oberverwaltungsgericht oder durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage nach § 43 VwGO beim jeweiligen Verwaltungsgericht. Die sofortige Anrufung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ist daher in der Regel unzulässig, was auch Nahamowitz wissen sollte.
    Soweit er auf den einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG abstellt, hat er übersehen, dass auch dieser grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Subsidiarität nach § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG steht (z.B. BVerfG-K 22/15 vom 16.07.2015, BVerfG-K 35/15 vom 28.09.2015). In Ausnahmefällen wäre ein solcher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann überhaupt zulässig, wenn der Antragsteller darlegen würde, dass er bei den Verwaltungsgerichten oder dem jeweiligen Oberverwaltungsgericht keinen einstweiligen Rechtsschutz in angemessener Zeit erhalten kann. Nahamowitz versäumt es, auch diese „Kleinigkeit“ zu erwähnen, an der jedoch 99 Prozent aller Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheitern, u.a. auch der Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner. Eine solche Darstellung der Rechtslage, wie sie durch Nahamowitz erfolgt, hilft dem nach Recht suchenden Bürger nicht weiter und gaukelt ihm eine Erfolgsaussicht vor, die in Wahrheit nicht besteht.

 

  1. Richtig ist allein, dass die weitere Aufrechterhaltung der Maßnahmen ab dem 20. April 2020 mit jedem Tag problematischer wird und sich in großen Schritten der Unverhältnismäßigkeit und somit der Verfassungswidrigkeit annähert. Das hatte ich bereits ausgeführt in meinen Beiträgen „Dürfen die das überhaupt?“ und „Corona und das Grundgesetz“, die beide hier bei EIKE erschienen sind.

Inzwischen liegen auch neue Erkenntnisse vor, u.a. von dem bereits erwähnten Virologen Streek, von dem erwähnten Rechtsmediziner Püschel sowie vom RKI bzw. der Johns-Hopkins-Universität über die weitere Entwicklung der Infektions- und Todeszahlen, die allesamt am 23. März noch nicht vorlagen. In Anbetracht dieser neuen Erkenntnisse stellen sich mittlerweile die meisten der Maßnahmen seit dem 20. April 2020 als unverhältnismäßig und verfassungswidrig dar. Leider hat Deutschland nicht so fähige Politiker wie Österreich, wo Bundeskanzler Kurz schnell und konsequent in den Lockdown hineinging und jetzt ebenso zügig und konsequent, insbesondere mit nachvollziehbaren Terminen, wieder aus dem Lockdown hinausgeht.

 

Fazit:

Wenn Sie gegen die Aufrechterhaltung der Corona-Maßnahmen seit dem 20. April 2020 gerichtlich vorgehen möchten, besteht die Möglichkeit, dass Sie Erfolg haben könnten. In Einzelfällen haben die Gerichte den klagenden Bürgern schon Recht gegeben.
Wenn Sie allerdings die Corona-Maßnahmen zwischen dem 23. März und dem 19. April 2020 gerichtlich angreifen oder deswegen Schadensersatz verlangen wollen, wie es Nahamowitz andeutet, werden Sie nach meiner Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern und vor Gericht „Schiffbruch“ erleiden.

 




Ist die globale Mitteltemperatur seit 1850 bis heute überhaupt angestiegen?

Das Problem der globalen Mitteltemperatur

Das Problem der Bestimmung einer globalen Mitteltemperatur besteht darin, ein Temperatur-Flächenmittel über die gesamte Erde zu berechnen, welches sich auf Meeresspiegelhöhe bezieht. Damit wird die Bestimmung für hohe Berge und ganze Gebirge nicht gerade leichter. Weiterhin wird die jeweilige mittlere Jahrestemperatur oder der Mittelwert des kältesten und wärmsten Monats der zugehörigen Flächen verwendet. In heutiger Zeit sieht sich für diese Aufgaben das Climate Research Unit (CRU) zuständig. Es gibt Zeitgrafiken der globalen Mitteltemperatur heraus (s. Bild 1). Sie werden dabei aber nur als Anomalien zur Verfügung gestellt, wobei als Bezugswert der HADCRUT4-Anomalie der Temperaturmittelwert von 1961-1990 vom CRU definiert wird. Hier die aktuelle HADCRUT4-Zeitreihe:

Bild 1: HADCRUT4 des Climate Research Unit (CRU)

Bereits mit dem unbewaffneten Auge ist eine globale Temperaturzunahme von 1850 bis 2019 oder auch von 1910 bis 2019 von etwas mehr als 1 °C ablesbar. Leider führt die Anomalieangabe zu Problemen, wenn man an Absolutwerten der globalen Mitteltemperatur interessiert ist. Die HADCRUT-Internetseite hat diese Probleme unauffällig in „Answers to Frequently-asked Questions“ entsorgt (hier). Dort heißt es, ins Deutsche übersetzt:

Stationen an Land befinden sich auf unterschiedlichen Höhen und verschiedene Länder messen die durchschnittlichen monatlichen Temperaturen mit unterschiedlichen Methoden und Berechnungsformeln. Um Verzerrungen zu vermeiden, die sich aus diesen Problemen ergeben könnten, werden die monatlichen Durchschnittstemperaturen auf Anomalien bezogen auf den Zeitraum mit der besten Abdeckung (1961-90) reduziert. Für die zu verwendenden Stationen muss eine Schätzung des Basisperiodenmittelwerts berechnet werden. Da viele Stationen für den Zeitraum von 1961 bis 1990 keine vollständigen Aufzeichnungen haben, wurden verschiedene Methoden entwickelt, um die Durchschnittswerte von 1961 bis 1990 aus benachbarten Aufzeichnungen oder unter Verwendung anderer Datenquellen zu schätzen (siehe weitere Diskussion zu diesem und verwandten Punkten in Jones et al., 2012 [1] ). Über die Ozeane, wo Beobachtungen im Allgemeinen von mobilen Plattformen aus gemacht werden, ist es unmöglich, lange Reihen tatsächlicher Temperaturen für feste Flächenpunkte zusammenzustellen. Es ist jedoch möglich, historische Daten zu interpolieren, um räumlich vollständige Referenz-Klimatologien zu erstellen (Durchschnittswerte für 1961-90), sodass einzelne Beobachtungen mit dem lokalen Normal für den jeweiligen Tag des Jahres verglichen werden können (weitere Diskussion in Kennedy et al., 2011 [2]).

Klingt schwierig. Natürlich ist wegen des aktuellen Klimahype der Absolutwert der globalen Mitteltemperatur von 1850 bzw. von 1908 (beide Werte sind in etwa gleich) von besonderem Interesse. Nun waren sich bereits unsere Altvorderen des Problems einer Bestimmung des Absolutwertes der globalen Mitteltemperatur wohl bewusst und haben fachlich hervorragende Arbeit bei seiner Lösung geleistet, die sich vor der modernen Klimatologie mit Computerunterstützung nicht zu verstecken braucht. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Arbeiten des Vaters der modernen Klimatologie, Julius von Hann (hier).

Eine neue Fachpublikation zum Thema

Im März dieses Jahres erschien zum Thema globale Mitteltemperatur“ unvermittelt eine aufschlusreiche und hochinteressante Publikation von G. Kramm et al., 2020 [3] (das pdf der Publikation kann unter dem in [3] angegebenen Link frei im Internet heruntergeladen werden). Diese Arbeit geht  detailliert auf die historischen Berechnungen der globalen Mitteltemperatur ein, berücksichtigt die aktuelle Fachliteratur, beschreibt die mathematisch-physikalischen Grundlagen zur Ermittlung der globalen Mitteltemperatur und diskutiert ausführlich die Probleme auf Grund der unvollständigen Flächenabdeckung durch meteorologische Stationen. Die historischen Berechnungen der Vergessenheit entrissen zu haben, ist hier als besonders wichtig hervorzuheben und nach Kenntnis des Autors in der aktuellen  Fachliteratur bisher noch nicht erfolgt.

Das Fazit dieser Publikation ist überraschend, es lautet the results derived from the historical data suggest no change in the globally averaged near-surface temperature over the past 100 years…“. Also gar kein Anstieg der globalen Mitteltemperatur ab etwa 1910?

Das ist starker Tobak und wohl der Grund, warum solch eine interessante Arbeit vermutlich nicht in einem bekannteren Journal unterzubringen war – verdient hätte sie es. Ohne von dieser Publikation der Autoren Kenntnis zu haben, denn sie wurde erst vor wenigen Wochen im März 2020 veröffentlicht, hatte sich auch der Autor der vorliegenden News des gleichen Themas in seiner demnächst im Buchhandel erhältlichen vierten Auflage des Buchs Energie und Klima: Chancen, Risiken, Mythen“ angenommen. Die Druckfahnen sind bereits in der Pipeline. Das dort zu lesende Fazit, nämlich die Behauptung des CRU über einen über 1°C hohen Temperaturanstirg seit 1850 bzw. seit 1908 sei mehr als fragwürdig, stimmt mit dem Fazit der hier vorgestellten Fachpublikation [3] überein!

In einem Sachbuch geht es natürlich wesentlich einfacher zu als in einer wissenschaftlichen Publikation. Dennoch seien die entsprechenden Textstellen aus der in Kürze erhältlichen vierten Auflage hier im Originaltext wiedergegeben. Die HADCRUT4-Zeitreihe der globalen Mitteltemperatur wird dort nämlich auch noch aus weiteren Gründen als fragwürdig beurteilt, und schließlich darf etwas Werbung für die 4. Buchauflage erlaubt sein. Ein Vorteil für viele Leser wird zudem darin bestehen, neben der für Laien nicht ganz einfachen Lektüre einer wissenschaftlichen Veröffentlichung auch eine ähnlich aussagende kürzere Version vergleichend zur Hand zu haben. In der 4. Auflage des Buchs lautet der Text (Quellenangaben, Kapitel- und Bildbezüge werden hier nicht weiter verfolgt, sind aber der Vollständigkeit halber mit angegeben):

— Beginn Buchzitat 1:

HADCRUT4 weist die folgenden ernsthaften Widersprüche auf:

  1. Die fehlende Übereinstimmung von HADCRUT4 und den Satellitendaten ab 1998. Im Jahre 2008 beträgt der Unterschied sogar 0,3 °C. Die Ballonmessungen (s. Bild 19 unter 2.5.4) bestätigen die Satellitendaten. Daher ist HADRUT4 zumindest ab 1979 wahrscheinlich falsch!
  2. Widerspruch von HADCRUT4 zu den Angaben von Phil Jones und Mitautoren sowie von J. von Hann: Es geht hier um den Zeitraum von 1908 bis 2000 sowie um reale Temperaturen und keine Anomalien. Für die globale bodennahe Temperatur von 1961 bis 1990 geben die Klimaforscher Phil Jones und Mitautoren in einer 1999 von den Reviews of Geophysics der geophysikalischen Union (USA) veröffentlichten Studie den Wert 14 °C an46. Ab hier geht es gemäß den Satellitendaten in Bild 4 nur noch um etwa 0,4 °C herauf bis heute, so dass die aktuelle globale Mitteltemperatur 14 + 0,4 = 14,4 °C beträgt. Prof. Julius von Hann47, Vater der modernen Klimaforschung, gab in seinem 5. Handbuch für Klimatologie für das Jahr 1908 als globales Temperaturmittel eben diesen Temperaturwert von 14,4 °C an. Er verfügte damals über Temperaturdaten, die noch nicht durch industrielle Wärmequellen oder den UHI-Effekt119 verfälscht waren. Gemäß Julius von Hann und der Publikation von P. Jones et al. gab es von 1908 (oder sogar 1850) bis heute, keine globale Erwärmung!
  3. Widerspruch von HADCRUT4 zu weiteren Quellen: Weiter oben wurde die Temperaturstudie besprochen, in welcher der prominenteste Klimawarner Deutschlands, Hans-Joachim Schellnhuber, Mitautor war. In ihr wurde keine globale Erwärmung im 20. Jahrhundert gefunden40. Zwei davon unabhängige weitere Facharbeiten42,43 geben an, dass von Tausenden weltweiten Temperaturreihen des letzten Jahrhunderts etwa ein Viertel Abkühlung und keine Erwärmung aufweisen. Zweifel, ob von einer maßgebenden globalen Erwärmung im 20. Jahrhundert gesprochen werden darf, äußern auch die Klimaexperten Joseph D’Aleo und Anthony Watts, wobei sie auf die starke Erwärmung in den 1930er Jahren hinweisen48.

— Ende Buchzitat 1:

Dazu wird das aus den numerischen Daten des CRU selbsterstellte Bild der HADCRUT4-Zeitreihe  gezeigt

— Beginn Buchzitat 2:

Bild 4: Globale Mitteltemperatur HADCRUT4 von 1850 bis 2018 (blau), globale Mitteltemperatur aus Satellitenmessungen von 1979 bis 2019 (rot) und CO2-Konzentration der Atmosphäre (grün), alle Reihen erstellt aus den numerischen Daten49,50,51. Lineare Regressionsgeraden120 in HADCRUT4 in den Zeitspannen 1850–1911, 1911–1944, 1944–1976, 1976–2001 (schwarz unterbrochen). Wegen unterschiedlicher Anomalie-Nullwerte wurden die Satellitendaten um 0,18 °C angehoben, so dass sie sich mit HADCRUT4-Daten 1979-1980 deckten.

 — Ende Buchzitat 2:

 

Der Grund des Unterschieds im Temperaturanstieg?

An Hand der geschilderten Fakten drängt sich die Frage nach dem Grund der unterschiedlichen Angaben für den Anstieg der globalen Mitteltemperatur seit 1850 bzw. etwa 1910 auf. Wenn HADCRUT4 mehr als 1 °C Temperatursteigerung anzeigt, kann es nur an unterschiedlichen absoluten Basistemperaturen des Jahres 1908 bzw. 1850 liegen. Und so ist es tatsächlich. Die sehr umfangreichen Facharbeiten am Anfang des 20. Jahrhunderts, die in der hier besprochenen Publikation [3] sehr detailliert und ausführlich geschildert sind und stark vereinfacht mit der Angabe von 14,4 °C für 1908 seitens Julius von Hann zusammengefasst werden können, widersprechen extrem den Angaben von HADCRUR4, NASA GISS und Berkeley von 13,7°C, 13,6°C bzw. 13,6°C, wie sie schon im Abstract von [3] zitiert werden.

Also das Rätsel gelöst? Nicht ganz, denn es gibt noch einen weiteren Aspekt! Ein aufmerksamer Leser wird sich nämlich fragen, wie die verantwortlichen Autoren der modernen Werte von HADCRUT4, NASA GISS und Berkeley ihre Werte im Vergleich mit den sehr sorgfältig ermittelten und gut begründeten historischen Werte erklären. Er wird dazu in den betreffenden modernen Facharbeiten – sämtlich über Google Scholar erreichbar – neugierig nachsehen und nichts finden. Zumindest für HADCRUT4 hat der Autor in den zugehörigen Fachpublikationen (hier) nicht das geringste Zitat, geschweige denn ein näheres Eingehen auf die historischen Messungen gefunden. Es sieht tatsächlich so aus, als ob die moderne Klimaforschung“ diese Arbeiten nicht kennt. Da dies unwahrscheinlich ist, darf wohl von bewusstem Ignorieren ausgegangen werden.

Klimaforscher wie beispielsweise Phil Jones vom CRU, der bereits mit Durchstechereien anlässlich des Climate Gate“ Skandals auffiel (hier), hätten somit auch noch die Regeln ordentlichen wissenschaftlichen Arbeitens missachtet. Publikationen von Fachkollegen mit anderen Ergebnissen als den eigenen haben sie nicht zitiert, geschweige denn sich mit ihnen wissenschaftlich auseinandergesetzt. Diese perfide Strategie ist verständlich. Bei einer Null-Erwärmung“ über die letzten 100 Jahre bliebe von einem gefährlichen anthropogenen Klimawandel kaum noch etwas übrig, und den finanziell/politischen Profiteuren wäre die propagandistische Basis des teuren und wohlstandsvernichtenden Unsinns Klimaschutz“ entzogen.

Quellen

[1] Jones, P.D., Lister, D.H., Osborn, T.J., Harpham, C., Salmon, M. and Morice, C.P., 2012: Hemispheric and large-scale land surface air temperature variations: an extensive revision and an update to 2010. Journal of Geophysical Research 117, D05127.

[2] Kennedy J.J., Rayner, N.A., Smith, R.O., Saunby, M. and Parker, D.E., 2011: Reassessing biases and other uncertainties in sea-surface temperature observations measured in situ since 1850 part 2: biases and homogenisation. Journal of Geophysical Research 116, D14104.

[3] Kramm, G., Berger, M., Dlugi, R., and Mölders, N., 2020: Meridional Distributions of Historical Zonal Averages and Their Use to Quantify the Global and Spheroidal Mean Near-Surface Temperature of the Terrestrial Atmosphere. Natural Science, Vol.12 No. 03, Paper ID 98786, https://www.scirp.org/journal/cta.aspx?paperid=98786.

 




Woher nimmt eigentlich Hans-Joachim Schellnhuber seinen unglaublichen Klima-Unsinn?

Schellnhuber

Über die Auslassungen Schellnhubers zur Corona-Pandemie ist wenig zu sagen. Man findet inzwischen jede Menge tiefsinniger Erörterungen über die Corona-Pandemie, Schellnhuber reiht sich nur in die Schar der das Geschehen kommentierenden Literaten ein, ohne freilich Glanzlichter zu setzen. Offensichtlich hat die FAZ Schellnhuber nur deswegen schreiben lassen, weil es ihm weniger um Corona als vielmehr um eine fiktive kommende Klimagefahr geht. Er gilt schließlich als ihr profunder Kenner. Nicht umsonst wird man Mitglied der Päpstlichen Akademie, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats „Globale Umweltveränderungen“ der Bundesregierung etc. etc.

Bei so viel Prominenz muss der Autor natürlich um Nachsicht bitten, an lästige Fakten aus belegten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erinnern. Schließlich beklagt sich Schellnhuber über Klima-Ignoranten bitter „Während sich in den letzten Pandemiewochen der Respekt für die medizinisch-wissenschaftlichen Fachleute zu wohlverdienter Bewunderung gesteigert hat, dauert eine skeptische bis feindselige Haltung gegenüber der Klimawissenschaft in Teilen der Öffentlichkeit an„. Auch wir sind entsetzt, immer noch keine Bewunderung für die Klimawissenschaft? Tröstlich für den großen Gelehrten mag wenigstens die arabische Weisheit sein „Hunde bellen, aber die Klimakarawane zieht weiter„.

Fangen wir daher vorsichtig-ehrfurchtsvoll mit einer etwas irritierenden Absatz-Überschrift „Die Corona-Krise hält auch Lehren für den globalen Klimaschutz bereit“ in seinem Aufsatz an. Irritierend, weil es partout nicht gelingt, Unterlagen über ein „Globalklima“ zu finden. Globaler Klimaschutz gilt doch für globales Klima, oder nicht? Wer von gestern ist, hat in der Schule noch die Klimazonen tropisch, subtropisch, gemäßigt, subpolar und polar gelernt. Heute macht man es lieber global. Aber wie geht das? Wie soll man die unterschiedlichen Klimazonen „global“ schützen? Ignoranten in kalten Zonen hätten es lieber etwas wärmer, in den warmen Zonen etwas kühler. Wem mag Schellnhuber vorrangig mit seinem Globalschutz helfen, und wie soll das funktionieren?

Lassen wir jetzt kleinliche Kritteleien und kommen etwas detaillierter zum Schutz des Klimas. Wie geht das eigentlich? Klima ist schließlich wissenschaftlich definiert als das ortsgebundene, zeitlich gemittelte Wettergeschehen über mindestens 30 Jahre. Da wir das Wetter nicht schützen können, wie sollen wir das erst beim Klima – als seiner langfristigen statistischen Inkarnation – anstellen? Da haben wir schon ganz schön lange zu tun, puu..uh mehr als 30 Jahre! Vielleicht hat der große Gelehrte Schellnhuber da doch ein wenig Verständnis für geringfügig feindseligen Widerstand.  30 Jahre lang „Klimahaltung“ zu bewahren ist schließlich kein Pappenstil. Wir werden ja schon nach wenigen Wochen unruhig, weil wir Corona wegen nicht mehr so einfach unter die Leute gehen dürfen.

Schellnhuber mag es jedenfalls einfach, denn er schreibt „Man muss hier nicht mit der Parade von zehntausend Belegen kommen, die zeigen, dass unsere Zivilisation mit (nach geologischen Maßstäben) stark überhöhter Geschwindigkeit auf eine Heißzeit zuschleudert, wo die Existenzgrundlage von Milliarden Menschen zusammenbrechen dürfte„.  Dunnerlüttchen, das hat es in sich! Wo sich doch die Klimaforschung seit Jahrzehnten nicht nur um zehntausende sondern viele Millionen Einzelbelege bemüht. Alles unnötig?

Wie in aller Welt kommt denn nun Schellnhuber auf „stark überhöhte Geschwindigkeit“. Ist es denn nicht genau umgekehrt und die Geschwindigkeit der jüngsten globalweiten Erwärmung „nach geologischen Maßstäben“ sogar eine Petitesse? Schauen wir dazu einmal in der von Schellnhuber verschmähten Fachliteratur nach! Dort schreiben die Autoren Kemp, Eichenseer und Kiessling – immerhin im Wissenschaftsjournal Nature communications -, dass die Geschwindigkeiten von Klimawandel früher höher waren als heute [1]. Aber wer liest so etwas schon, zu viel Mathe und unverständliche Graphiken? Besser wäre etwas leicht selber Nachprüfbares.

Aber gerne doch: Bereits die sehr zuverlässige, weil direkt gemessene, mittelenglische Thermometer-Temperatur-Reihe (CET) von 1659 bis heute [2], [3] bietet hierzu Einschlägiges. Sie weist den stärksten Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1,87 °C im Zeitraum 1687-1737 aus. In jüngerer Zeit zeigt die CET dagegen nur maximal 1,32 °C Temperaturerwärmung von 1961–2011 (Werte aus linearer Regression). Hier das Bild der central England temperature (CET)-Reihe, eingezeichnet sind die zwei stärksten Temperaturanstiege über 50 Jahre

Bildautor: Horst-Joachim Lüdecke

Bild: Mittelenglische Temperaturreihe CET, die älteste Thermometer-Reihe weltweit (blau). Der stärkste Anstieg der gesamten CET über 50 Jahre fand von 1687–1737 mit 1,87 °C statt (rote gestrichelte Regressionsgerade), In jüngerer Zeit kamen dagegen maximal 1,32 °C in den 50 Jahren von 1961–2011 vor (schwarze gestrichelte Regressionsgerade). Bild erstellt vom Autor.

Übrigens zeigen Temperatur-Proxyreihen wie von Baumringen, Eisbohrkernen, Sedimenten und Stalagmiten bei Klimageschwindigkeiten über 50 und 100 Jahre – in Richtung Abkühlung ebenso wie in Richtung Erwärmung – vor der Industrialisierung fast beliebig oft höhere Geschwindigkeiten als danach. Erstaunlich!

Schellnhuber bietet aber noch mehr, als offensichtlich schlechte Kenntnis oder Nichtbeachtung der Fachliteratur. Er hat schließlich selber wissenschaftlich veröffentlicht, so als Mitautor in einer Publikation des Jahres 2003 von Eichner et al. [4]. In dieser wurde keine globale Erwärmung aufgefunden. Im Fazit der Arbeit heißt es im Wortlaut „in the vast majority of stations we did not see indications for a global warming of the atmosphere“ (in der weit überwiegenden Zahl von Stationen sahen wir keine Anzeichen für eine globale Erwärmung der Atmosphäre). Das ist eindeutig. In einer wissenschaftlichen Publikation des Autors dieser EIKE-News zusammen mit Mitautoren vom Jahre 2011 wurde die gleiche Methode wie von Schellnhuber verwendet (Persistenzanalyse) [5]. Das gefundene Ergebnis entsprach in etwa dem von Schellnhuber.

Erstaunlicherweise im Jahre 2009, also zwischen 2003 und 2011, gab dann Schellnhuber der ZEIT ein im beschriebenen Zusammenhang sachlich unverständliches Interview. Es wurde unter dem Titel „Manchmal könnte ich schreien“ veröffentlicht [6]. Hier lässt sich Schellnhuber über die Gefahren und die angeblich bereits eingetretenen Folgen eines menschgemachten Klimawandels – diese sind bis jetzt sogar dem IPCC unbekannt, s. IPCC-Bericht AR5, Kap. 2.6 – mit geradezu gruseliger Intensität aus. Auf die Frage der ZEIT „Wie ist die Lage“ antwortet Schellnhuber „Verdammt ungemütlich … viele Worst-Case Szenarien werden von der Wirklichkeit übertroffen„. Eine Erklärung für den irritierenden Widerspruch zwischen seinem Interview und der völlig entgegengesetzten Aussage in seiner Fachpublikation ist dem Autor nicht bekannt.

 

Quellenachweise

[1] [9] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.

[2] CET, Met Office Hadley centre observations datasets, https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/hadcet/

[3] Smith, A. D., 2017, An Analysis of Climate Forcings from the Central England Temperature (CET) Record, British Journal of Environment and Climate Change, 7(2), 113-118.

[4] Eichner, J.F., Koscielny-Bunde, E., Bunde, A., Havlin, S., Schellnhuber, H.-J., 2003. Power-law persistence and trends in the atmosphere: A detailed study of long temperature records. Physcal Review E, 68(4), 046133.1-046133.5.

[5] Lüdecke, H.-J., Link, R., Ewert, F.-K., 2011. How Natural is the Recent Centennial Warming? An Analysis of 2249 Surface Temperature Records. International Journal of Modern Physics C, 22 (10),. 1139-1159.

[6] Klimawandel: „Manchmal könnte ich schreien“. ZEIT Online, 26.3.2008.

 

Anmerkung des Autors

Es muss immer wieder betont werden, dass Sachkritik niemals ad hominem gehen darf, so scharf man auch immer die Ansichten des Meinungsgegners bekämpft. Insbesondere im speziellen Fall dieser EIKE-News möchte der Autor darauf hinweisen, dass ihm sein Kollege Schellnhuber als sympathischer Zeitgenosse anlässlich der Einladung des PIK an EIKE (hier) zu einer wissenschaftlichen Diskussion persönlich bekannt ist und er von ihm auf seine Nachfrage hin das freundliche Buchgeschenk „A. Bunde, J. Kropp, H.-J. Schellnhuber: The science of disasters“ erhielt, für das er sich hier noch einmal bedankt.

Davon völlig unbeschadet bekämpft der Autor die politisch-wissenschaftlichen Aussagen von Schellnhuber aufs Schärfste. Er ist der Auffassung und bereit es jederzeit zu belegen, dass diese Aussagen nicht nur absurd falsch, sondern auch geeignet sind, einer kommunistischen Diktatur den Weg zu ebnen.

 




Meinungsfreiheit bei Corona – und was ist mit „Klimaschutz“?

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), das immer noch qualitativ beste deutschsprachige Blatt – bezeichnete mich in seinem Artikel „Der Klimakrieg: internationales Netz von Klimaskeptikern greift Forscher an„, Sonntagsausgabe (NZZaS) vom 9.März 2019, als „Klimaleugner“. Auf meine Beschwerde bei der NZZ hin, bot diese mir einen umfangreichen Leserbrief_NZZ_24März2019 an, der unter dem Titel „Niveau verfehlt“ in der NZZaS auch vereinbarungsgemäß veröffentlicht wurde – sicher ein Qualitätsmerkmal der NZZ. Ich bedanke mich dafür an dieser Stelle noch einmal.

Dennoch beschwerte ich mich auch noch beim Schweizer Presserat über die Verwendung des Begriffs „Klimaleugner“. Dies war kein „Nachtreten“ gegen die von mir hochgeschätzte NZZ, denn es ging hier um die Klärung einer allgemeinen Problematik, die nicht nur die NZZ und mich betrifft. Persönlich war mir die ganze Angelegenheit ohnehin herzlich gleichgültig, mein Fell ist in diesen Dingen dick genug geworden. Die an Bezeichnungen wie „Klimaleugner“ erkennbare fehlende journalistische Hygiene und der untragbare Kriegszustand zwischen Mainstream-Journalismus und Wissenschaftlern, die sich aus guten Gründen diesem Mainstream nicht anschließen, war dann aber doch Anlass, mich auch an den Presserat der Schweiz zu wenden.

Das Ablehnungsschreiben des Presserats war erwartungsgemäß, die Beschwerde wurde abgewiesen – mit zwei fragwürdigen Argumenten, daher dieser Beitrag hier. In der umfangreichen Begründung der Ablehnung – denn der Presserat hatte sich, im Gegensatz zu seinem deutschen Pendant, welches Beschwerden mit vorgefertigten Worthülsen abzuspeisen pflegt, viel Arbeit mit meiner Beschwerde gemacht. Auch dafür mein Dank an den Schweizer Presserat. Eine der beiden Begründungen ist die unbelegte Behauptung, ich hätte „diesbezügliche Anfragen“ der NZZaS nicht beantwortet. Mir sind keine „diesbezüglichen“ unbeantworteten Fragen bekannt. Nur wenn Fragen über EIKE gemeint waren, träfe der Vorwurf zu, denn solche Fragen beantworte ich nicht. Sachfragen, um die es hier wohl nur geht, beantworte ich immer. Der Presserat hat die ominösen unterlassenen Anfragen leider nicht spezifiziert, daher ist sein Vorwurf etwas bizarr. Im Folgenden wird auf diese fragwürdige Begründung des Presserats nicht weiter eingegangen.

Allein maßgebend ist dagegen der fast schon elektrisierende Satz des Presserats „Wenn die dafür spezialisierten Forschungsinstitute in ihrer überwältigenden Mehrheit aufgrund langanhaltender wissenschaftlicher Beobachtungen davon ausgehen, dass menschliche Aktivität für den Klimawandel entscheidend mitverantwortlich ist, dann ist das Bestreiten dieses Umstands ein „Leugnen“ im Sinne der Definition“ (Anm. Der Presserat zog die Definition des Dudens für Leugnen heran).

Diese Begründung ist natürlich falsch. Forschungsinstitute sind nämlich in aller Regel öffentlich finanzierte Unternehmen, so dass über die wissenschaftliche Neutralität ihrer Aussagen Zweifel erlaubt sind. Schriftliches oder öffentlich Gesagtes gegen die Wünsche und Auffassungen der die Institute finanzierenden Stellen – meist ist dies die Regierungsschatulle – sind so selten wie weiße Elefanten im Kongo. Dass heute einschlägige Forschungsinstitute – wie es der Presserat schreibt – „in ihrer überwältigenden Mehrheit die Auffassung eines maßgeblichen menschgemachten Einflusses auf den Klimawandel teilen„, ist infolgedessen eine Binse, aber kein Qualitätszeugnis für wissenschaftliche Neutralität und noch weniger ein ordentliches Argument des Presserats. Auf die Wünsche und Auffassungen der deutschen, Schweizer und EU-Politik zur Frage „Klimawandel menschgemacht oder nicht?“ braucht wohl nicht weiter eingegangen zu werden – die Erwähnung von Frau v.d. Leyens einer Billion Euro für den „grünen deal“ dürfte reichen.

Man möge infolge dieser Sachlage das folgende sich von selbst aufdrängende Extrembeispiel verzeihen: Unter den National-Sozialisten in Deutschland vor nunmehr über 80 Jahren gab es kein Forschungsinstitut, welches dem unglaublichen und gefährlichen Unsinn des damaligen wissenschaftlichen Mainstreams in Deutschland über eine existierende jüdische Rasse und, darüber hinaus, deren Minderwertigkeit widersprochen hätte. Man darf davon ausgehen, dass es in dieser dunklen Zeit ausreichend Biologen gab (zumindest jüdische Mitbürger), die diese Auffassung nicht teilten, aber aus Gründen schieren Überlebens schwiegen.

Der Druck auf Forschungsinstitute der Gegenwart ist natürlich nicht mit dem unter der Nazidiktatur zu vergleichen, er existiert aber unauffälliger auch in heutigen Demokratien. Wissenschaftliche Gegenmeinungen in Klimafragen sind zwar (noch) nicht lebensgefährlich, ihre Vertreter müssen aber mit massiven beruflichen Nachteilen, Ausgrenzungen und weiteren Unannehmlichkeiten rechnen – wobei der gerne verwendete Begriff „Klimaleugner“ nur eine Fußnote dieses traurigen Zustands ist. Selbst ein hypothetisch höchstqualifizierter junger Klimaforscher von Weltruf, der zu viele, dem Mainstream widersprechende Fachpublikationen verfasst hätte, dürfte weder in Deutschland noch der Schweiz auch nur die geringste Chance auf einen Klimalehrstuhl haben. In einer funktionierenden Demokratie, unabhängigen Presse und unter einer ordentlichen Wissenschaftspolitik müsste dies undenkbar sein. Es ist aber leider die Realität.  Unbeschadet meinungsfrei ist man erst im Ruhestand.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die hier vertretene Einschätzung zutrifft, liefert ein nur auf den ersten Blick erstaunliches Phänomen: Umwälzende wissenschaftliche Erkenntnisse und Durchbrüche kommen ungewöhnlich oft von Wissenschaftlern in Außenseiterpositionen, meist sogar Gegnern etablierter Institute. Die ungeschriebene vorgegebene Linie von großen Instituten ist für den wissenschaftlichen Fortschritt offensichtlich nicht immer gesund. Eine nähere Sichtung der naturwissenschaftlichen und medizinischen Nobelpreise kann diese auffällige Schieflage zwischen wissenschaftlicher Qualität und wissenschaftlichem Mainstream bestätigen.

Nun mag man fragen, welche Institution der Presserat denn für seine Beurteilung hätte heranziehen können, wenn Forschungsinstitute dazu offenbar ungeeignet sind. Die Antwort kennt jeder Fachmann. Die maßgebende Instanz ist die wissenschaftliche Fachliteratur. In dieser ist von einem Konsens über den menschgemachten Einfluss auf den (naturgesetzlich immerwährenden) Klimawandel kaum die Rede. Es finden sich mehr als genug Veröffentlichungen mit Gegenmeinungen zum IPCC und den ihm folgenden Instituten. Ferner gibt es ausreichend viele wissenschaftliche Manifeste und Petitionen gegen einen angeblichen Mainstream, gegen einen angeblichen wissenschaftlichen Konsens und gegen eine angebliche wissenschaftliche Alternativlosigkeit [1], [2], [3]. Dennoch ist all dies im hier geschilderten Fall des Presserats immer noch unbefriedigend. Was soll denn der Presserat, besetzt von Mitgliedern, die mit wissenschaftlicher Klima-Fachliteratur wenig anfangen können, anderes tun, als Forschungsinstituten zu vertrauen?

Erstaunlicherweise gibt es auch dafür eine zielstellende Antwort. Jedem Gebildeten sollte bekannt sein, dass es zwar keine absolute wissenschaftliche Wahrheit, aber in ordentlicher Wissenschaft zumindest den Weg gibt, sich ihr zu nähern. Dieser Weg ist die offene und öffentliche Diskussion aller wissenschaftlich als qualifiziert ausgewiesenen Befürworter und Meinungsgegner einer Hypothese nach den folgenden Regeln wissenschaftlicher Etikette:

  • keine Unterdrückung oder Verächtlichmachung von wissenschaftlichen Ergebnissen, die den eigenen widersprechen.
  • fairer Diskussionsstil, Vermeidung von ad hominem – Methoden und Bekämpfung des Meinungsgegners ausschließlich mit Sachargumenten.

Hat man dies akzeptiert, sollte sich der Presserat fragen, ob es solche fairen Diskussionen in der Klimafrage heute gibt, oder genauer, ob die wissenschaftlichen Institute der Schweiz oder Deutschlands diese Etikette beim Klimathema beherzigen. Man macht keine Falschaussage, dass davon zumindest in der Klimaforschung keine Rede sein kann – leider beherzigen diese Eitikette umgekehrt auch einige Gegner des Klimamainstreams nicht. Eine stellvertretende Schilderung aus den einschlägigen Schweizer Verhältnissen findet sich (hier). In enger Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Klima-Institute – Musterbeispiel ist das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) – mit den heute in Deutschland vorwiegend grün-roten Medien wird alles daran gesetzt, wissenschaftliche Stimmen auszugrenzen, welche den Anteil des Menschen an der rezenten Erwärmung aus guten wissenschaftlichen Gründen für unmaßgeblich halten, sie nicht zu Wort kommen zu lassen und zu diskreditieren. In der Schweiz ist dies sicher nicht anders. Daher ist die Begründung der Ablehnung des Presserats nicht akzeptabel.

Dies führt uns schließlich zur Überschrift dieser EIKE-News. Die Corona-Krise hat wohl zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte gezeigt, dass wissenschaftliche Diskussionen aller Meinungsseiten doch möglich und vor allem auch nutzbringend sein können. Natürlich wurden die wissenschaftlichen Gegner des von der Politik als allein maßgebend beurteilten Robert Koch Instituts (RKI) immer noch heftig diffamiert, dies aber weit weniger stark und weniger wirkungsvoll als in der Klima-Auseinandersetzung (um Missverständnisse zu vermeiden: hier geht es nicht um Parteinahme für oder gegen das RKI). Zumindest war es beim Corona-Problem nicht mehr möglich, wissenschaftliche Meinungsgegner völlig aus den Medien herauszuhalten und auszugrenzen. Gelegentlich erhielten sie sogar Foren in den Medien. Viele deutsche Zeitungen zeigten völlig neue Seiten der Art, wie man sie sich zukünftig auch in einer einmal völlig freien Klimadiskussion wünscht.

Im Gegensatz zur Corona-Krise hat man jedoch beim Klima bis heute noch in keiner Wissenschaftssendung und keiner Talk-Show wissenschaftlich ausgewiesene Vertreter zu Wort kommen lassen, die zu „Klimaschutz“ und der verhängnisvollen Energiewende ernst zu nehmende Gegenmeinungen vorbringen konnten. Ausnahmen davon gab es allenfalls noch bis vor etwa 10 Jahren, damals war z.B. auch die FAZ noch sehr kritisch. Das Nutzen-zu-Kostenverhältnis von Null bei der sinnlosen CO2-Vermeidung für einen fiktiven „Klimaschutz“ (der unmöglich ist, denn weder das Wetter noch Klima als sein mindestens 30-Jahre andauernder Mittelwert lassen sich „schützen“) wird es nun zwangsläufig richten. Beim coronabedingten kommenden Wirtschaftsabschwung ist es wohl mit der kommunistischen Planungsmaßnahme „Energiewende“ vorbei. Das Geld wird für Wichtigeres gebraucht. Hoffentlich setzt damit endlich auch eine fair geführte Klimadiskussion ein.

Quellennachweise

[1] 1350+ Peer-Reviewed Papers Supporting Skeptic Arguments Against ACC/AGW Alarmism, PopularTechnology.net, 12.02.2014.

[2] Alarmism, PopularTechnology.net, 12.02.2014.

[3] Eine Zusammenstellung von Manifeste und Petitionen gegen den Klima-Mainstream

– Global Warming Petition Project, 1999-2001.

– U.S. Senate Minority Report Update: More Than 700 International Scientists Dissent Over Man-Made Global Warming Claims, U.S. Senate committee on Environment and Public Works, 11.12.2008.

– 100 plus scientists rebuke Obama as ’simply incorrect‘ on global warming, canadafreepress.com, 30.03.2009.

– Klimawandel: Offener Brief an Kanzlerin Merkel – Temperaturmessungen ab 1701 widerlegen anthropogen verursachte Temperaturschwankungen. EIKE, 26.07.2009.

– D. Bray, D., von Storch, H., 2007. Climate scientists‘ perception of climate change science. GKSS-Forschungszentrum Geesthacht.

– Kepplinger H.M., Senja Post, S., 2008. Der Einfluss der Medien auf die Klimaforschung, Forschungsmagazin. Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 1, S. 25-28. Sowie hierzu auch: Die Klimaforscher sind sich längst nicht sicher. WELT Print, 25.09.2007.

– Open letter to UN Secretary-General: Current scientific knowledge does not substantiate Ban Ki-Moon assertions on weather and climate, say 125-plus scientists, Financial post, 29.11.2012.

– Richard Lindzen Petition to President Trump: Withdraw from the UN Convention on Climate Change. Watts Up With That, 25.2.2017.

– Nobelpreisträger Ivar Giaever entlarvt den Klimaschwindel, Youtube, 2019.

– 90 italienische Wissenschaftler unterzeichnen Petition gegen Klimaalarm. EIKE, 06.07.2019.

– 292 European Parliament Told: There is No Climate Emergency, 23.11.2019. Ferner ‘There is no climate emergency,’ hundreds of scientists, engineers tell U.N., The Washington Times, 29.09.2019.




Ein Plädoyer für die Industriegesellschaft

Die Länder Asiens, die in den letzten Jahrzehnten eine gewaltige industrielle Entwicklung hingelegt haben, sind wesentlich erfolgreicher ans Werk gegangen. Wer sich nicht auf China beziehen möchte, nehme sich andere asiatische Länder zur Anschauung wie z.B. Südkorea: vorbereitet, modern, schnell, effektiv und insgesamt ziemlich beispielhaft.

Der Westen hat die Warnungen der letzten 18 Jahre, das nämlich immer wieder auftretende Phänomen neuer virulenter Erreger, einfach nicht zur Kenntnis genommen. Und dies, obwohl es auch hier von weitsichtigen Personen wie dem Lungenarzt Prof. Köhler schon im Jahr 2005 einen sehr brauchbaren Pandemieplan gegeben hat. Auch danach gab es genügend Anzeichen und Warnungen, dass so etwas jeder Zeit auf uns zu kommen könnte.

Stattdessen schürte man hier das Phantom einer bevorstehenden Klimakatastrophe und bereitete Schritt für Schritt den Ausstieg aus der Industriegesellschaft vor. Inzwischen liegt der ganze Plan dazu bei der Europäischen Union in Form des „New Green Deal“ auf dem Tisch, und Angela Merkel stellte das als große Errungenschaft in Davos persönlich vor, mit der Ankündigung, man müsse nun alles ablegen, woran wir uns im Industriezeitalter gewöhnt hätten.

Sie hatte damals in Davos aber vor lauter Klimawahn übersehen, dass die Liste des bereits Abgelegten schon gefährlich lang ist: moderne makellose Straßen und funktionierende Bahnverbindungen, einsturzfeste Brücken, moderne Telekommunikation, preiswerte und sichere Energieversorgung, Beatmungsgeräte, ausreichendes Pflegepersonal, Schutzkleidung, Masken, Tests und was sonst noch alles dazu gehört.

Die Industriegesellschaft aufgeben zu wollen, ist vergleichbar nur mit den wahnsinnigsten Modellen von „Kulturrevolution“, die wie Mahnmale in die Geschichte eingegangen sind.

Haben wir vergessen, dass viele Generationen vor uns dafür gekämpft haben, dass die erfolgreiche und stetige Anwendung unzähliger Erfindungen und Verbesserungen die Grundlage unseres Wohlstands und unserer gesellschaftlichen Freiheit sind? Freiheit ist keine nur individuelle und auch keine nur akademische Frage. Schön, wenn Frau von der Leyen ein Video über die richtige Methode des Händewaschens macht und dazu aus Beethovens Neunter etwas summt, aber in manchen Regionen Afrikas gibt es nicht einmal die Freiheit, sich die Hände waschen zu können und an vielen anderen Orten auch nicht. Und hier, wollen wir es etwa Freiheit nennen zu entscheiden, wer behandelt wird und wer nicht, nur weil die Krankenhaus-Kapazitäten wegrationalisiert wurden? Wollen wir demnächst entscheiden, wer wann etwas Strom abbekommt und wer wieviel Rohstoffe verarbeiten darf ? Ist es Freiheit, Spekulationsgewinne aus dieser Krise zu ziehen und sich damit zu brüsten, diese einzigartige Corona- Gewinn- Chance geschickt genutzt zu haben? Unbequeme Fragen, die sich aufdrängen.

Industrie wurde zu unseren besten Zeiten verstanden als eine Kraft, gesellschaftliche Werte zu schaffen, die der Freiheit aller dienten. Dazu gehörte neben vielen anderen Errungenschaften eine wetterunabhängige Energieversorgung, moderne Verkehrstechnik, eine leistungsfähige Produktion und ein hervorragendes Bildungs-und Gesundheitssystem.

Seit dem Geschwätz von den Grenzen des Wachstums und der Forderung nach System-Veränderung ist dieser Freiheitsbegriff nicht nur ins Wanken geraten, sondern sogar systematisch uminterpretiert und verdreht worden und das seit nun 50 Jahren.

Diejenigen, die schon 1972 im letzten Kapitel der „Grenzen des Wachstums“ die grundlegende Veränderung unserer Wertmaßstäbe und die Änderung der Gesamtstruktur unserer Gesellschaft forderten oder beklatschten, zielten von Anfang an auf den Ausstieg aus der Industriegesellschaft. Sie meinten dabei nicht irgendwelche Länder, sondern vorzugsweise Deutschland, das in den Jahren 1955 bis 1972 eine erstaunlich schnelle Aufbauarbeit nicht nur in Sachen Kerntechnik geleistet hatte. Viele, die ihnen sozialistische Motive, kommunistische Unterwanderung oder sogar ehrliche Umweltschutzgründe unterstellten, hatten nie wirklich begriffen, dass die Bewegung von Anfang an und mit aller Konsequent gegen die Fortschrittstradition gerichtet war.

Einer dieser schon damals fanatischen Systemveränderer war Prof. Dr. Amory Lovins, der über Jahrzehnte hinweg zusammen mit Ernst Ulrich von Weizäcker in diese Richtung wirkte. Bei einem hochrangigen Expertengespräch in Bonn im Jahr 1977 mit dem Thema: „Schnelle Brüter -Pro und Contra“ kam er ausführlich auf den systemrelevanten Unterschied zwischen sogenannter „harter Energie“ und „weicher Energie“ zu sprechen. Dabei sagte er: „ Kurz gesagt wird beim „softpath“-Ansatz die Energie nicht als Selbstzweck betrachtet, sondern als Mittel zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele und diese Ziele sollen erreicht werden, indem Energie eingespart….. und andere Ressourcen sparsam verwendet werden“ [1]. Aus seiner Zusammenarbeit mit Häfele beim Internationalen Institut für angewandte Systemanalyse (IIAS) in Laxenburg ist bekannt, dass Lovins schon damals der Ansicht war, dass eine unbegrenzte Energieversorgung dem Systemwechsel im Wege stehe und dass deshalb die Zerschlagung zentral organisierter Strukturen wesentlich sei.

Die Energieumwandlung sollte deshalb in kleinen, dezentralisierten Einheiten, beruhend auf regenerativen Energiequellen erfolgen [2]. Amory Lovins gründete 1982 das Rocky Mountain-Institut. Gemeinsam mit seinem Gesinnungsgenossen Ernst Ulrich von Weizäcker , der das berüchtigte Wuppertal-Institut mitgründete, arbeiten sie jetzt schon 50 Jahre an der sogenannten großen Transformation, dem Ausstieg aus der Industriegesellschaft. Über das 1995 gemeinsam publizierte Buch mit dem Titel „Faktor 4 — doppelter Wohlstand- halbierter Naturverbrauch“ heißt es in der kürzlich erschienen neuen Schrift von Prof.Schneidewind (Wuppertal-Institut) mit dem Titel „Die große Transformation– Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen Wandels“, dass die Einschätzung ganz falsch gewesen sei. Nachhaltigkeit sei nicht alleine mit mehr Effizienz möglich. Nun müsse demnächst alles begrenzt und zugeteilt und der Primärenergieverbrauch in Deutschland müsse bis 2050 halbiert werden. Es wird dann nicht nur an Masken fehlen……

Die These des Club of Rome von den begrenzten Ressourcen ist längst widerlegt. Dennoch werden schamlos neue Thesen in die Welt gesetzt, deren Gültigkeit man abermals widerruft, andere aufstellt und das ganze als die „Kunst des gesellschaftlichen Wandels“ vermarktet. Was wollen wir mit diesen Leuten, die sich nie auf die Realität beziehen? Man kann ja nur hoffen, dass die gegenwärtige Krise früher oder später zu einer Zäsur wird, dass die Realität stärker wirkt als die Ideologie und dass wir uns rechtzeitig an die eigentliche Tradition Europas erinnern. Hier ist ein schönes Zitat von Alexander von Humboldt aus dem Kosmos:

Wissen und Erkennen sind die Freude und die Berechtigung der Menschheit… Diejenigen Völker, welche an der allgemeinen industriellen Tätigkeit, in Anwendung der Mechanik und technischen Chemie, in sorgfältiger Auswahl und Bearbeitung natürlicher Stoffe zurückstehen, bei denen die Achtung einer solchen Tätigkeit nicht alle Klassen durchdringt, werden unausbleiblich von ihrem Wohlstand herabsinken. Sie werden es umso mehr, wenn benachbarte Staaten, in denen Wissenschaft und industrielle Künste in regem Wechselverkehr miteinander stehen, wie in erneuerter Jugendkraft vorwärts schreiten“ [3].

Die politischen Systeme waren zu Humboldts Zeiten andere. Das, was über Fortschritt und Wohlstand und Zukunft entscheidet, ist gleich geblieben.

Quellennachweise

[1] Hans Matthöfer (Hrsg.), Argumente in der Energiediskussion Band 1 – Schnelle Brüter Pro und Contra. Protokoll des Expertengesprächs vom 19.5.77 S.19, im Bundesministerium für Forschung und Technologie, 1977, Verlag: Villingen, Neckar-Verlag.

[2] Peter Penczynski, 1978, Welche Energiestrategie können wir wählen?, Siemens-Aktiengesellschaft (Abt. Verlag).

[3] Alexander v.Humboldt, 1978, KOSMOS, Hanno Beck, Brockhaus Stuttgart, S.25.

 

 

 

 

 

 




Erst Corona, dann Klima?

Von den Lesern wurde anschließend mehrfach die Frage gestellt, ob derartige Einschränkungen von Grundrechten, wie wir sie zur Zeit bei Corona erleben, anschließend auch zur Durchsetzung von Klimazielen wegen eines angeblichen Klimanotstandes erfolgen könnten. Diese Frage soll hier methodengerecht beantwortet werden. Der Text ist etwas länger und leuchtet einzelne juristische Probleme genauer aus. Das Ergebnis ist zweigeteilt. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

 

A) Die gute Nachricht

Zunächst muss man den Begriff des angeblichen Klima-Notstands erörtern. Dazu ist festzustellen, dass das Grundgesetz den Begriff des „Klima-Notstandes“ nicht kennt!

Der Begriff kommt an keiner Stelle im Grundgesetz vor. Es handelt sich um keinen juristischen Begriff, sondern um einen rein politischen, der der Klima-Hysterie entsprungen ist, die seit einigen Jahren in großen Teilen der Politik und der Medien in Deutschland herrscht.

Das Grundgesetz kennt nur zwei Arten von Notständen, die es gesondert in einem eigenen Artikel (bzw. mehreren Artikeln) geregelt hat, nämlich den Spannungsfall (Art. 80a GG) und den Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG).

Ein Eingriff in Grundrechte durch Klimahysteriker unter dem Vorwand, es liege im Falle des sogenannten Klima-Notstandes ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall vor, scheitert schon aus rein formalen Gründen. Denn diese Zustände liegen im Rechtssinne nur vor, wenn sie von dem dafür zuständigen Gremium festgestellt wurden, nämlich für den Spannungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Art. 80a Abs. 1 GG) und für den Verteidigungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit Zustimmung des Bundesrates oder durch den Gemeinsamen Ausschuss (vgl. Art. 115a Abs. 1 und Abs. 2 GG).

Ein solcher Versuch, im Falle des angeblichen Klima-Notstands unter dem Vorwand eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles in Grundrechte einzugreifen, würde auch inhaltlich scheitern. Denn der Verteidigungsfall ist im Grundgesetz selbst definiert. Er liegt nur dann vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Legaldefinition in Art. 115a Abs. 1 S. 1 GG). Ähnlich liegt es mit dem Spannungsfall. Der Spannungsfall ist eine Vorstufe des Verteidigungsfalls. Der Spannungsfall liegt vor, wenn ein bewaffneter Angriff von außen auf das Bundesgebiet droht, ohne dass ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht (Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 14. Auflage 2016, Art. 80a Rn. 1 m.w.N.).

Beides (Spannungs- oder Verteidigungsfall) ist beim Klima ganz offensichtlich nicht gegeben. Ein Eingriff in Grundrechte unter dem Vorwand, es liege ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vor, ist daher zum Scheitern verurteilt.

Es gibt darüber hinaus weitere Notstandsfälle, die den Gesetzgeber zu einem Eingriff in Grundrechte berechtigen. Allerdings sind diese Fälle nicht in einem eigenen Notstands-Artikel geregelt, sondern bei dem jeweiligen Grundrecht.

Es würde ein ganzes Buch füllen und den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen, wenn man an dieser Stelle jedes Grundrecht für jede Notlage juristisch analysieren wollte. Es sollen daher nur zwei Grundrechte genauer beleuchtet werden, die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeschränkt wurden und vor deren Beschränkung im Falle eines sogenannten Klima-Notstandes anscheinend auch die meisten Leser Angst haben, nämlich das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 GG). Gleichwohl wird am Ende des ersten Teils (Gute Nachricht) auch noch eine abschließende Gesamteinschätzung abgegeben, ob sich die Verhältnisse, wie sie in der Corona-Krise herrschen, auch bei einem angeblichen Klima-Notstand wiederholen können.

 

I. Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)

1. In dieses Grundrecht darf gemäß Art. 11 Abs. 2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden und auch nur dann, wenn eine der folgenden Notlagen gegeben ist:

– eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes

– die Bekämpfung einer Seuchengefahr

– Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle.

Da nur aufgrund eines Gesetzes und auch dann nur unter den im Grundgesetz genannten bestimmten Umständen in das Grundrecht eingegriffen werden darf, sprechen die Juristen hier von einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt (im Gegensatz zu einem einfachen Gesetzesvorbehalt, bei dem durch jedes beliebige allgemeine Gesetz in ein Grundrecht eingegriffen werden darf).

(Anmerkung: Die außerdem in Art. 11 Abs. 2 GG geregelten Notstände, nämlich „Fälle, in denen keine ausreichende Lebensgrundlage vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden“ oder „zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung“ oder „um strafbaren Handlungen vorzubeugen“ bleiben hier außer Betracht, weil sie bei Corona keine Rolle spielten und beim Klima ebenfalls erkennbar keine Rolle spielen werden).

Für die meisten genannten Umstände, nämlich die Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr oder ein besonders schwere Unglücksfall, ergibt sich bereits aus ihrem Inhalt, dass sie mit dem Vorwand eines angeblichen Klima-Notstandes nicht den Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen können. Was sollte das Klima mit dem Bestand des Bundes oder eines Landes zu tun haben? Bund und Länder existieren weiter, egal ob „gutes“ oder „schlechtes“ Klima herrscht. Gleiches gilt auch für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die besteht weiter, auch wenn die Durchschnittstemperatur um 4 Grad Celsius steigt. Ebenso liegt auf der Hand, dass das Thema Klima nichts mit der Bekämpfung einer Seuchengefahr oder einem besonders schweren Unglücksfall zu tun hat.

Ein denkbares Einfallstor für Klimahysteriker, die zur Abwendung des angeblichen Klima-Notstandes in die Grundrechte der Bürger eingreifen wollten, könnte in diesem Zusammenhang aber der Begriff der „Naturkatastrophe“ sein, der daher hier erörtert werden soll.

Die Klimahysteriker könnten ja argumentieren, dass der Klimanotstand und die Erwärmung der Erde eine Naturkatastrophe wären. Eine solche Argumentation wäre aber juristisch falsch und mit Erfolg angreifbar. Der Begriff der Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist nämlich nur erfüllt, wenn drei Bedingungen erfüllt werden:

1.1. Es muss sich um eine Katastrophe handeln, also um ein Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen, um eine ungewöhnliche Ausnahmesituation (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 35 Rn. 7 m.w.N.). Für den Nichtjuristen muss hier weiter erläutert werden, dass ein Schaden im Rechtssinne nur dann vorliegt, wenn die Verschlechterung eines Zustands kurzfristig eintritt. Ansonsten würde man juristisch nicht von einem Schaden sprechen, sondern von Verschleiß oder Abnutzung. Die Tatsache, dass alle Gegenstände, die der Mensch erschaffen hat (z.B. Häuser, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge) im Laufe vieler Jahre und Jahrzehnte schlechter werden, ist ein normaler Verschleiß bzw. eine normale Abnutzung, aber kein Schaden im Rechtssinne.

Bereits der Begriff der Katastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist beim Thema Klima nicht erfüllt. Es fehlt schon an einem konkreten Schadensereignis, nämlich an einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands.

Das Klima wird durch die World Meteorological Organization (WMO) definiert als Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet charakterisieren, wobei die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, Extremwerte, Häufigkeiten, Andauerwerte u.ä.) über einen genügend langen Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt werden.

Da sich das Klima somit schon definitionsgemäß nur in Zeiträumen von mindestens 30 Jahren ändern kann, scheidet die juristische Beurteilung als Schadensereignis mit einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands schon aus Gründen der Logik aus. Von einem kurzfristigen Geschehen kann keine Rede sein.

Darüber hinaus suggeriert der Begriff des Klima-Notstands, dass es angeblich ein „normales“, feststehendes Klima gäbe, welches nunmehr drohe, sich zu „verschlechtern“. Ein solches Bild ist aber naturwissenschaftlich falsch. Das Klima hat sich im Laufe der letzten Millionen Jahre immer wieder verändert, abgekühlt oder erwärmt. Es gibt kein feststehendes, immer gleiches Klima auf der Erde, welches sich jetzt erstmalig ändern würde. Klima ist kein statisches Geschehen, sondern ein dynamisches. Eine solche dynamische Veränderung der jeweiligen Durchschnittstemperaturen hat es – und das ist eine erwiesene Tatsache – auch schon gegeben, bevor der Mensch anfing, in nennenswertem Maße CO2 auszustoßen. Das kann niemand, der ernst genommen werden möchte, bestreiten. Hierzu ein Beispiel: Ganz Skandinavien und die gesamte Ostsee waren während der letzten Eiszeit, also bis vor etwa 11.700 Jahren, mit einem großen, viele Meter hohen Gletscher überzogen. Dieser Gletscher ist geschmolzen (denn er ist heute nicht mehr da) und hat beispielsweise in Schleswig-Holstein drei Arten von Landschaft hinterlassen, die man noch heute sehen kann, nämlich die Marsch, die Geest und das östliche Hügelland (Reihenfolge von West nach Ost). Das ist eine geologische Tatsache. Gletscher können bei gleichbleibender Kälte nicht schmelzen. Also muss eine ganz erhebliche Erderwärmung stattgefunden haben (nämlich mit dem Beginn des sogenannten Holozän vor etwa 11.700 Jahren). Es kann folglich keine Rede davon sein, dass die aktuelle Erhöhung der durchschnittlichen Temperaturen, dass die jetzige Erderwärmung etwas Einmaliges und Erstmaliges in der Erdgeschichte wäre, eine „ungewöhnliche Ausnahmesituation“ oder ein „Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen“.

Zwar behaupten die Klimahysteriker, dass die jetzige Erwärmung wegen des menschgemachten CO2 besonders drastisch und besonders schnell ausfalle. Das ist aber nur eine Behauptung, keine bewiesene Tatsache. Zum einen bestehen an dieser These schon nach gesundem Menschenverstand erhebliche Zweifel. Denn diejenige Erwärmung, die die riesigen Gletscher über Skandinavien und über der Ostsee zum Schmelzen brachte, muss auch sehr deutlich ausgeprägt gewesen sein. Zum anderen gibt es eine ganze Reihe von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern, die die These vom menschgemachten CO2 als Hauptursache der jetzigen Erderwärmung bestreiten. Bei der These der Klimahysteriker handelt es sich also lediglich um eine weit verbreitete Meinung, aber noch lange nicht um eine sichere Erkenntnis, an der kein vernünftiger Zweifel mehr bestünde. Dann aber fehlt es juristisch bereits an der Darlegung einer Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes. Nur zur Erläuterung für Nichtjuristen: Naturkatastrophen in diesem Sinne waren beispielsweise die Sturmflut 1962, bei der viele Menschen in Hamburg ertranken, oder das Oder-Hochwasser von 1997, bei der ebenfalls Menschen ums Leben kamen. Bei beiden Ereignissen kam es sehr kurzfristig zu einer Verschlechterung des Zustands.

 

1.2. Die zweite Bedingung dafür, dass man von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne sprechen kann, besteht darin, dass die Katastrophe tatsächlich bereits eingetreten sein muss (also nicht nur in irgendwelchen Modellen vorhergesagt wird) oder dass sie unmittelbar bevorstehen muss (also innerhalb kürzester Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt, nicht erst in vielen Jahren oder am St.-Nimmerleins-Tag, vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 115, 118 (145); 132, 1 (Rn. 47); 133, 241 (Rn 65 ff.)). Davon kann im Falle des angeblichen Klima-Notstandes keine Rede sein. Es liegt keine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, geschweige denn ein Beweis, dafür vor, dass innerhalb kürzester Zeit eine solche Apokalypse eintreten wird, wie sie von den Klimahysterikern immer behauptet wird.

 

1.3. Die dritte Bedingung, die erfüllt sein muss, um von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne zu sprechen, besteht darin, dass die Katastrophe im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland eintreten oder unmittelbar bevorstehen muss. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut. Denn der Wortlaut des Begriffes „Naturkatastrophe“ würde auch eine Naturkatastrophe im Ausland umfassen. Das ergibt sich aber – und zwar eindeutig – aus einer systematischen Auslegung, die an drei Punkten dargestellt werden soll.

a) In Art. 11 Abs. 2 GG nennt der Verfassungsgeber „im gleichen Atemzug“ mit der Naturkatastrophe Folgendes: eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr, Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle.

Der Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des „Bundes“ oder „eines Landes“ betreffen schon nach ihrem Wortlaut nur die Bundesrepublik Deutschland, also nur das Inland. Auch die „Bekämpfung einer Seuchengefahr“ betrifft nur eine Seuchengefahr im Inland. Es versteht sich von selbst, dass die Bekämpfung einer Seuche im Ausland, beispielsweise in Nigeria, nicht die Einschränkung von Grundrechten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen kann. In einem solchen Fall könnte man vielleicht über die Aufstockung der Entwicklungshilfe nachdenken, aber nicht über die Einschränkung von Grundrechten in Deutschland.

Gleiches gilt auch für den Begriff des „besonders schweren Unglücksfalles“. Es versteht sich von selbst, dass man einen schweren Unglücksfall in Australien nicht dadurch bekämpfen oder beheben kann, dass man in Deutschland Grundrechte für Bürger einschränkt.

Da das Grundgesetz in Art. 11 Abs. 2 die genannte Umstände, die sich alle auf das Inland beziehen, zusammen mit der „Naturkatastrophe“ im selben Satz erwähnt, spricht die systematische Auslegung hier zweifelsfrei dafür, dass auch die Naturkatastrophe nur dann eine Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen kann, wenn sie im Inland stattfindet.

b) In Art. 35 Abs. 3 GG heißt es: „Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes …“. Da das Grundgesetz an sämtlichen Stellen, in denen es von einem „Land“ spricht, ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland meint (z.B. Art. 30 GG, Art. 28 Abs. 1 GG), ergibt sich aus dieser Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut, dass die Naturkatastrophe zumindest in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sein muss oder unmittelbar bevorstehen muss.

c) In Art. 104b Abs. 1 S. 2 GG regelt die Verfassung, dass der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, den Ländern auch ohne Gesetzgebungsbefugnis Finanzhilfen gewähren kann. Auch diese Vorschrift macht natürlich nur Sinn, wenn die Naturkatastrophe bzw. die außergewöhnliche Notsituation zumindest in einem Bundesland eingetreten ist und deshalb die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Es ist offensichtlich, dass die Vorschrift den Bund nicht dazu ermächtigen soll, den Ländern außerplanmäßige Finanzhilfen zu gewähren, für die er noch nicht einmal eine Gesetzgebungsbefugnis hat (!), wenn irgendwo in Südamerika eine Naturkatastrophe geschieht.

Im Ergebnis ist daher zusammenzufassen:

Der angebliche Klimanotstand ist schon keine Katastrophe im Rechtssinne, die angebliche Katastrophe ist bislang nicht eingetreten bzw. steht auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevor und es ist auch nicht erkennbar, dass die angebliche Katastrophe im Inland eingetreten wäre oder ihr Eintritt im Inland unmittelbar bevorstünde. (Dann nämlich müssten Auswirkungen katastrophalen Ausmaßes auch im Bundesgebiet erkennbar sein, was offensichtlich nicht der Fall ist.)

Somit erfüllt der politische Begriff des angeblichen Klima-Notstandes in keiner Weise den verfassungsrechtlichen Begriff der Naturkatastrophe. Einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) kann man damit nicht rechtfertigen.

2. In das Grundrecht auf Freizügigkeit kann über den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG hinaus (wo also die Verfassung selbst ausdrücklich bestimmt, unter welchen Umständen durch Gesetz in das Grundrecht eingegriffen werden darf) grundsätzlich auch aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 11 Rn. 19 m.w.N.).

Hierzu muss man dem Nichtjuristen erläutern, dass – mit Ausnahme der Menschenwürde nach Art. 1 GG, die unantastbar ist – in jedes Grundrecht eingegriffen werden darf, wenn anderes Verfassungsrecht damit kollidiert. Auch wenn also ein Grundrecht nach seinem Wortlaut völlig unbeschränkt ist und keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt, kann entgegenstehendes Verfassungsrecht einen Eingriff rechtfertigen, wenn das entgegenstehende Verfassungsrecht überwiegt.

Um hier ein Beispiel zu nennen: In das Recht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 1 GG darf durch Gesetz eingegriffen werden, obwohl dieses Grundrecht nach seinem Wortlaut schrankenlos ist und überhaupt keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass kollidierendes Verfassungsrecht auch den Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung rechtfertigen kann, vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 44, 59 (67), 52, 223 (246f.), 93, 1 (21). So erklärt es sich, dass der Gesetzgeber berechtigt war, trotz der – an sich unbeschränkten – Religionsfreiheit das religiös motivierte Schächten von Tieren oder das religiös motivierte Beschneiden der Vorhaut bei kleinen Jungen gesetzlich zu regeln oder während der Corona-Pandemie die Durchführung von öffentlichen Gottesdiensten zu verbieten. Es standen nämlich in allen Fällen andere überwiegende Verfassungsgüter entgegen.

Zurück zur Freizügigkeit nach Art. 11 GG. Neben dem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gemäß Art. 11 Abs. 2 GG könnte also auch kollidierendes Verfassungsrecht u.U. einen Eingriff in dieses Grundrecht rechtfertigen. Hier könnten die Klimahysteriker Art. 20a GG ins Feld führen. Diese Vorschrift wurde 1994 in das Grundgesetz eingefügt. Sie lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.

Die Klimahysteriker könnten argumentieren, dass die Abwendung des Klima-Notstandes zur Erhaltung der „natürlichen Lebensgrundlagen“ erforderlich sei und den gesetzlichen Eingriff in die Freizügigkeit nach Art. 11 GG rechtfertige.

Dagegen kann man mehreres vorbringen. Art. 20a GG enthält lediglich die Beschreibung eines allgemeinen Staatsziels, eines Prinzips (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20a Rn. 1). Es enthält aber kein Grundrecht, keine spezielle Regelung für ein Grundrecht und ist auch nicht im ersten Abschnitt des Grundgesetzes mit dem Titel „Grundrechte“ (Art. 1-19 GG) geregelt, sondern im zweiten Abschnitt (Art. 20-37 GG) mit dem Titel „Der Bund und die Länder“. Der Gesetzgeber darf daher nur mit äußerster Zurückhaltung von Art. 20a GG Gebrauch machen, um ein Grundrecht einzuschränken. Denn anderenfalls wäre das Gesetz unverhältnismäßig

Weiterhin spielt eine Rolle, dass Artikel 11 Abs. 2 GG nicht nur einen einfachen Gesetzesvorbehalt, sondern einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt aufweist (das Grundgesetz beschreibt an dieser Stelle selbst, welche Anforderungen das eingreifende Gesetz erfüllen muss). Es wäre daher widersinnig, wenn der Gesetzgeber lediglich mit einem allgemeinen Staatsziel als Rechtfertigung in noch in weiterem Ausmaß in dieses Grundrecht eingreifen dürfte. Denn dann wäre die besondere Einschränkung durch den qualifizierten Gesetzesvorhalt – dass der Gesetzgeber also nur unter den in Art. 11 Abs. 2 GG beschriebenen engen Voraussetzungen in das Grundrecht eingreifen darf – praktisch ausgehebelt und der Gesetzgeber könnte das Grundrecht völlig beliebig einschränken, wie er möchte. Passende Staatsziele findet man immer. Bei diesem Punkt liegt auch ein gravierender Unterschied zu den Eingriffen bei der Corona-Krise vor. Denn während der Corona-Krise standen die höchsten Rechtsgüter des Staates, nämlich Leben und Gesundheit seiner Bürger (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), auf dem Spiel. Beim Umweltschutz in Art. 20a GG handelt es sich hingegen nur um ein Staatsziel, um ein bloßes Prinzip. Um einen Punkt aus Art. 20a GG besonders aufzugreifen: Das Leben eines Menschen ist nach unserer Rechtsordnung noch immer wichtiger und bedeutsamer als das Leben eines Tieres.

Eine solche untergeordnete Staatsziel-Bestimmung, wie sie in Art. 20a GG geregelt ist, kann den konkreten Eingriff in ein Grundrecht, welches einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt unterliegt, daher nicht rechtfertigen. Wenn der Verfassungsgeber etwas Derartiges gewollt hätte, hätte er eben den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG selbst ändern müssen. Das hat er aber nicht getan. Ein gesetzlicher Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nur aufgrund eines allgemeinen Staatsziels gemäß Art. 20a GG unter Außerachtlassung des qualifizierten Gesetzesvorbehaltes wäre daher unverhältnismäßig.

Darüber hinaus kann Art. 20a GG auch sonst nicht die Politik der Klimahysteriker in jedem Punkt inhaltlich rechtfertigen. Denn beispielsweise gehört es auch zu den Lebensgrundlagen einer Bevölkerung, dass sie ein Mindestmaß an unverbauter Natur vorfindet, was durch eine flächendeckende Ausbreitung von Windparkanlagen nach und nach vereitelt wird. Außerdem werden durch Windkrafträder jährlich Tausende von Vögeln getötet, obwohl doch auch der Schutz der Tiere ausdrücklich in Art. 20a GG geregelt ist.

Mithin kann man im Ergebnis einen schrankenlosen Ausbau von Windkraftanlagen nicht mit Art. 20a GG rechtfertigen und auch nicht den Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit gemäß Art. 11 GG. Denn dieses Grundrecht unterliegt schon einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt, der nicht erfüllt ist, und das bloße allgemeine Staatsziel des Umweltschutzes rechtfertigt keinen weiteren Eingriff in das Grundrecht. Somit steht fest: Ein Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig.

 

II. Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

Durch die Corona-Maßnahmen wurde die Versammlungsfreiheit aufgehoben, und zwar nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel (Art. 8 Abs. 2 GG), sondern auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen (Art. 8 Abs. 1 GG).

Obwohl Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungen in geschlossenen Räumen) nach seinem Wortlaut ein unbeschränktes Grundrecht ist, kann auch in dieses Grundrecht aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG NVwZ 99, 992; ebenso Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 21). Im Falle der Corona-Maßnahmen bestand das kollidierende Verfassungsrecht in dem Recht der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und der damit korrespondierenden Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.

Zurück zur Ausgangsfrage. Kann also in Zukunft unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung einer angeblichen Klimakatastrophe das Versammlungsrecht eingeschränkt werden? Da das Grundgesetz zwischen Versammlungen in geschlossenen Räumen und Versammlungen unter freiem Himmel unterscheidet, muss auch die Antwort entsprechend geteilt werden.

1. Das Recht auf Versammlung in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG ist ein sehr starkes Grundrecht. Nach seinem Wortlaut ist es schrankenlos und kann nicht durch Gesetz eingeschränkt werden. Wie wir gesehen haben, kann aber jedes Grundrecht durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden. Kann also das Recht auf Versammlungen in geschlossenen Räumen mit dem Hinweis auf den Umweltschutz als Staatsziel gemäß Art. 20a GG eingeschränkt werden?
Dagegen spricht, dass ein an sich unbeschränktes Grundrecht nur im äußersten Notfall und sehr zurückhaltend eingeschränkt werden darf, wofür ein allgemeines Staatsziel wie der Umweltschutz in Art. 20a GG – im Gegensatz zum konkreten Rechtsgut Leben und Gesundheit der Menschen (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), welches im Fall von Corona bedroht war – nicht ausreicht.

Außerdem wäre ein solches Gesetz völlig unverhältnismäßig. Wofür sollte es geeignet oder erforderlich sein? Die Menschen stoßen gleich viel CO2 aus, einerlei, ob sie alleine zu Hause sitzen oder in einer Versammlung in einem geschlossenen Raum.

Auch wenn die Menschen zu den Versammlungen typischerweise mit einem Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und dadurch mehr CO2 ausstoßen sollten als beim zu-Hause-bleiben, wäre die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit dieser Begründung völlig unverhältnismäßig. Denn Kraftfahrzeugverkehr oder öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch sonst, wenn Menschen nicht gerade zu einer Versammlung in einem geschlossenen Raum anreisen, sondern beispielsweise zu einer Freizeitaktivität. Ein solch allgemeines Geschehen wie der Verkehr zum Anreisen zu Versammlungen kann daher nicht den Eingriff in ein Grundrecht rechtfertigen. Das wäre ein völliges Übermaß.

Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Verfassungsrang hat und jedes Gesetz diesem Grundsatz entsprechen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20 Rn. 112 ff.), wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

Als Ergebnis bleibt also festzuhalten: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

2. Das Recht auf Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG ist nach seinem Wortlaut ein eher schwaches Grundrecht. Es unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt. Durch jedes beliebige Gesetz dürfte also der Gesetzgeber in dieses Grundrecht eingreifen.

Würden also die Klimahysteriker ins Feld führen, dass Versammlungen unter freiem Himmel zum Schutze der Umwelt (Art. 20a GG) durch Gesetz eingeschränkt werden müssten, wäre das vordergründig zulässig. Ein solches Gesetz wäre aber unverhältnismäßig.

Zum einen wäre auch hier das sachliche Gegenargument anzubringen, dass die Menschen bei Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr CO2 ausstoßen als bei sich zu Hause. Der Gesetzgeber müsste also die Frage beantworten, zur Erreichung welchen Ziels ein solches Gesetz geeignet und erforderlich sein sollte. Das könnte er nicht.

Zum anderen ist das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „konstituierend“ für eine freiheitliche demokratische Grundordnung (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 128, 226 (250); weitere Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 1). Es wäre daher völlig unverhältnismäßig, dieses für die Demokratie elementare Grundrecht nur zum Zwecke des Umweltschutzes als Staatsziel nach Art. 20a GG einzuschränken. Auch hier ist also das Ergebnis: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

 

III. Allgemeines

Zwischen der Corona-Pandemie und dem angeblichen Klima-Notstand besteht in juristischer Hinsicht noch ein weiterer Unterschied. Bei der Corona-Pandemie mussten Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten schnell handeln, weil kurzfristig die exponentielle Ausbreitung des Virus und ein exponentielles Wachstum der Zahlen von Erkrankten und Toten zu befürchten war. In einer solchen Zeitnot hatten die Regierenden daher einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, der erheblich weiter ausgedehnt war als zu gewöhnlichen Zeiten. Insbesondere war es während der Corona-Krise aufgrund des Zeitdrucks zulässig, im Wesentlichen nur die Meinung des Robert-Koch-Instituts einzuholen und sich in der Not nach dessen Empfehlungen zu richten.

Das sieht beim angeblichen Klima-Notstand ganz anders aus. Niemand, auch kein Klima-Aktivist, kann ernsthaft behaupten, dass beim sogenannten Klima-Notstand ein sofortiges Handeln im Rechtssinne erforderlich wäre, um Gefahren von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Dieser Unsinn wird zwar von „Greta“ und den Friday-for-future Leuten behauptet. Das ist aber erkennbar nur eine politische Forderung. Rechtlich betrachtet ist offensichtlich, dass kein sofortiges Handeln zum Schutz von Verfassungsrechten erforderlich ist zumal, wie wir oben schon gesehen haben, sich das Klima nur in sehr langfristigen Zyklen von 30 Jahren entwickelt.

Daher ist der Beurteilungsspielraum der Regierenden im Falle des angeblichen Klima-Notstandes deutlich enger als bei der Corona-Pandemie. Beim angeblichen Klima-Notstand kann man juristisch sehr wohl von der Bundesregierung und den Landesregierungen verlangen, dass sie eine sorgfältige und umfassende Analyse der Lage vornehmen, auch wenn das einige Zeit kostet, bevor sie handeln. Es ist beim Klima keineswegs damit getan, einfach das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) zu befragen und dessen Empfehlungen sofort in Gesetze, Verordnungen und Erlasse umzusetzen. Vielmehr ist bei der Frage des angeblichen Klima-Notstandes eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes rechtlich geboten, für die auch andere Wissenschaftler außer dem PIK zu befragen sind, ehe daran anknüpfend neue Vorschriften erlassen werden. Wenn das nicht geschieht, wären solche Maßnahmen in weitaus größerem Maße gerichtlich überprüfbar und somit auch angreifbar, als das bei den Corona-Maßnahmen der Fall war.

Als Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass der umfassende Eingriff in Grundrechte, wie wir ihn in einem noch nie dagewesenen Ausmaß aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, durch den sogenannten Klima-Notstand verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wäre. Ein solcher umfassender Eingriff wegen eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig! Es würde insoweit bereits zum Teil an der Rechtsgrundlage für einen solchen umfassenden Eingriff fehlen. Darüber hinaus wäre eine solche umfassende und tiefgreifende Beschränkung der Grundrechte, wie wir sie während der Corona-Pandemie erleben, auch auf der Rechtsfolgenseite völlig unverhältnismäßig. Insgesamt kann man daher in dieser Hinsicht Entwarnung geben. Eine solche Friedhofsruhe, wie wir sie aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, steht im Falle des angeblichen Klima-Notstandes juristisch nicht zu befürchten. Sie wäre, sofern die Politik es dennoch versuchen sollte, juristisch erfolgreich angreifbar.

 

 

B) Die schlechte Nachricht

Zur ganzen Wahrheit gehört leider, dass für die zukünftige Bevormundung und Gängelung der Bürger und für die schrittweise Beseitigung des Wohlstands in Deutschland im Namen des sogenannten Klimaschutzes gar keine neuen Eingriffe in die Grundrechte erforderlich sind. Vielmehr reicht es aus, wie wir es auch schon vor Corona erlebt haben, einfach neue Gesetze zu erlassen, die die Freizügigkeit (Art. 11 GG) oder das Versammlungsrecht (Art. 8 GG) oder andere Grundrechte nicht tangieren. Außerdem können bereits bestehende Gesetze einfach weiter ausgelegt und in ihrer Anwendungsbreite weiter ausgedehnt werden, wogegen jede Gegenwehr rechtlich ebenfalls schwierig ist. Dabei wird sich Art. 20a GG vermutlich als Mittel zur Durchsetzung grüner Klima-Politik herausstellen. Bei der Prüfung nämlich, ob eine neue gesetzliche Regelung verhältnismäßig ist, können die Klimahysteriker in Zukunft immer wieder in die Waagschale werfen, dass das neue Gesetz ja die „natürlichen Lebensgrundlagen“ schütze.

Hier sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Beispiele genannt werden, in denen die Politiker durch einfaches Gesetz die Freiheit der Bürger weiter beschränken könnten oder sogar schon beschränkt haben.

Verfassungsrechtlich zulässig wäre es beispielsweise, jedem Hauseigentümer vorzuschreiben, dass das Haus mit Styropor oder einem anderen Mittel gedämmt werden muss gegen den Verlust von Energie und dass, mit einer gewissen Übergangsfrist, Ölheizungen und Kohleheizungen nicht mehr betrieben werden dürfen, sondern verboten sind. Im Bereich von Kaminöfen hat der Gesetzgeber bereits solche Verbote geregelt. In der 2. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde bereits bestimmt, dass sämtliche Kaminöfen, die bis zum 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, ab 31.12.2024 nicht mehr betrieben werden dürfen (das ist in weniger als fünf Jahren), wenn sie die neuen strengeren Immissionsschutzwerte nicht einhalten. Rein tatsächlich erfüllt so gut wie kein alter Kamin ohne Filter die neuen, strengeren Grenzwerte. Die Nachrüstung mit Filtern ist oftmals schwierig oder sogar unmöglich. Die Folge davon ist also rein tatsächlich, dass solche alten Kamine ab 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden dürfen. Deren Betrieb ist von da an illegal.

Ebenso ist es denkbar, dass sämtliche Hauseigentümer – mit einer gewissen Übergangsfrist – verpflichtet werden, eine Wärmepumpe anzuschaffen und zu betreiben oder ein kleines Windrad in ihrem Garten aufzustellen oder ihr Dach mit einer Solaranlage zu überziehen. All das wären gesetzliche Bestimmungen, die in verfassungsrechtlich zulässiger Weise das Eigentum neu definieren würden (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG), ohne dass man dagegen rechtlich mit Aussicht auf Erfolg vorgehen könnte (es sei denn, das Gericht hielte die gesetzliche Regelung im Einzelfall für unverhältnismäßig).

In einem Bereich der häuslichen Energieversorgung hat der Gesetzgeber bereits angefangen, die Bürger in dieser Weise zu gängeln. Aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (vom 29.08.2016, BGBl. I, 2034 ff.) erlassen, wonach in Zukunft auch private Hauseigentümer verpflichtet werden, sogenannte intelligente Messstellen (auch Smart Meter genannt) installieren zu lassen und zu betreiben.

Beliebt bei den Grünen und verfassungsrechtlich zulässig wäre auch die Einführung eines sogenannten „Veggie-Day“. Der Gesetzgeber dürfte durchaus den Kantinen von Krankenhäusern, Bundeswehr und Polizei, den Mensen in den Universitäten und anderen öffentlichen Kantinen vorschreiben, dass sie einmal pro Woche nur vegetarische Essen anbieten dürfen.

Schließlich ist auch klar, dass der Gesetzgeber rein verfassungsrechtlich – mit einer längeren Übergangsfrist von beispielsweise 15 Jahren, damit ja alles verhältnismäßig bleibt – den Betrieb von Verbrennungsmotoren verbieten dürfte. Wir reden hier nicht nur vom Verbot von Dieselfahrzeugen, sondern von Verbrennungsmotoren insgesamt. Verfassungsrechtlich wäre einem solchen Verbot kaum beizukommen, denn es gibt kein Grundrecht auf den Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit Verbrennungsmotor. Ein grüner Bundeskanzler Habeck wäre von einem solchen Verbot sicherlich ganz begeistert. Die Tatsache, dass man damit auch gleichzeitig Millionen von Arbeitsplätzen zerstören würde, wäre verfassungsrechtlich ohne Belang.

Einen Vorgeschmack davon haben wir bereits bei den Diesel-Fahrzeugen erlebt. Bei den Diesel-Fahrzeugen wurde zwar keine einzige Bauart-Zulassung im Sinne von § 20 StVZO und keine Zulassung eines einzelnen Pkw zurückgenommen. Alle Diesel-Pkw sind noch immer in Deutschland zugelassen. Aber rein praktisch können viele Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht mehr legal in ihrer Stadt mit ihrem Pkw fahren. Viele deutsche Städte und Kommunen haben Fahrverbote erlassen, die mit § 40 BImSchG begründet wurden. Diese Fahrverbote wurden vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. In dem sogenannten Diesel-Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts auch ausdrücklich entschieden, dass die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Kfz durch örtlich begrenzte Fahrverbote, sofern das jeweilige Fahrverbot „im Übrigen verhältnismäßig ist“, durch den Auto-Eigentümer entschädigungslos zu dulden ist. Das sei eine zulässige Einschränkung des Eigentums (Urteil vom 27.02.2018, Az. 7 C 26/16 und 7 C 30/17).

Wenn also vermehrt die Städte und Gemeinden zum Zweck des Klimaschutzes solche Fahrverbote verhängen, wird die legale Nutzung von Diesel-Fahrzeuges spürbar und erheblich eingeschränkt werden. Rechtlich kann man dagegen kaum etwas machen.

Die Liste von denkbaren Verboten und Einschränkungen könnte man noch endlos fortsetzen. Der Gesetzgeber kann beispielsweise auch mit einfachem Gesetz die Mineralölsteuer drastisch erhöhen, wogegen der Einzelne rechtlich überhaupt nicht vorgehen könnte.

Auf einem anderen Gebiet der grünen Klimapolitik wurden bereits Tatsachen geschaffen. Die Merkel-Regierung und das Parlament haben durch Gesetz und entsprechende Verträge die Vernichtung der deutschen Energiewirtschaft in Gang gesetzt, indem der totale Ausstieg aus der Atomkraft und zusätzlich der totale Ausstieg aus der Kohlekraft beschlossen wurde, obwohl ein realistischer und adäquater Ersatz nicht in Sicht ist. Die sogenannten erneuerbaren Energien werden nicht in der Lage sein, die entsprechenden Lücken mit der verlässlichen und sicheren Lieferung von Strom zu schließen, wie zahlreiche Wissenschaftler, u.a. Herr Prof. Dr. Lüdecke, überzeugend nachgewiesen haben.

Der Einzelne hat juristisch nur wenig Chancen, gegen solche Gesetze vorzugehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze gibt es nicht. Die Steuergesetze, mit denen der Staat Steuern einnimmt, und die Haushaltsgesetze, in denen geregelt wird, wie der Staat das durch Steuern erlangte Geld wieder ausgibt und verteilt, sind für den Einzelnen juristisch überhaupt nicht angreifbar.

Dem Einzelnen, der gegen solche Verbote und Gängelungen vorgehen möchte, bleiben also als Mittel der Gegenwehr nur die Durchführung von Demonstrationen, die Gründung von Bürgerbewegungen, die Klage beim Gericht, sofern es im Einzelfall erfolgversprechend sein sollte, und die richtige Entscheidung bei den Wahlen. Zum Thema Wahlen:

Wenn Sie die Verbote und Gängelungen für richtig halten, wenn Sie auch unbedingt das Klima schützen und einen angeblichen Klima-Notstand verhindern wollen und wenn Sie deswegen auch bereit sind, Millionen von Arbeitsplätzen und den Wohlstand in Deutschland zu vernichten, dann sollten Sie bei der nächsten Wahl Ihr Kreuz bei den Grünen, bei der SPD oder bei der Merkel-CDU machen. Denn alle diese Parteien finden das – mehr oder weniger – genau richtig.

Wenn Sie solche Verbote und Gängelungen aber für falsch halten, wenn Sie die deutsche Industrie mit Millionen von Arbeitsplätzen am Leben erhalten wollen und wenn Sie der Meinung sind, dass Deutschland auch in Zukunft eine eigene und sichere Energieversorgung mit Kohlekraft und Atomkraft braucht, dann sollten Sie besser eine andere Partei wählen.

Auch hier ist der Einzelne natürlich machtlos, wenn die Volksmasse – nach jahrelanger Beeinflussung durch rote und grüne Medien – einem Irrglauben anhängt und auf sachliche Argumente überhaupt nicht mehr reagiert. Im Augenblick ist gerade die angeblich durch menschliches CO2 verursachte Erderwärmung und die angeblich bevorstehende Klimakatastrophe das gültige Glaubensbekenntnis. Als Hüter des heiligen Grals fungieren das PIK und das IPCC. Einen solchen blinden Glauben der Massen, der einmal angenommen, anschließend nie mehr hinterfragt wird, hatten wir schon einmal in der deutschen Geschichte. Ganz nebenbei bemerkt ist eine solche Ignoranz, nämlich die völlige Ausgrenzung von Zweiflern, die als „Klimaleugner“ verleumdet werden (die sprachliche Nähe zum Wort Holocaustleugner ist kein Zufall) auch das Ende einer funktionierenden Demokratie. Wenn kein echter Diskurs mehr stattfindet und Andersdenkende, seien es auch Wissenschaftler wie beispielsweise 425 Forscher einschließlich 62 Nobelpreisträger beim Heidelberger Appell 1992, dem sich später Tausende von weiteren Wissenschaftlern angeschlossen haben, gar nicht mehr angehört werden, bleibt von einer Demokratie nur noch wenig übrig.

 

Es gilt noch immer der alte Spruch von Joseph Marie des Maistre aus dem Jahr 1811:

Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.

 




Bundesparlamen­tarische Anfragen der AfD über optimale Tempe­raturen

Fragen und Antworten

Der folgende Beitrag stützt sich auf eine kleine parlamentarische Anfrage im deutschen Bundestag zum Thema „Klimaschutz“ und versucht den Hintergründen von Anfrage und Antwort der Bundesregierung (BR) nachzugehen. Weil „Klimaschutz“ – was immer man auch unter diesem fragwürdigen Begriff verstehen mag – von allen im Bundestag vertretenen Parteien befürwortet wird, allein die AfD ausgenommen, handelt es sich logischerweise um eine Anfrage dieser Partei. Dem Autor sind keine „klimakritischen“ Anfragen anderer Parteien bekannt. Falls sich dies zukünftig ändern sollte – infolge der zu erwartenden wirtschaftlichen Katastrophe nach der Corona-Krise ist dies nicht auszuschließen – wird EIKE darüber berichten.

Im hier besprochenen Fall handelt es sich um die jüngste aller bisherigen parlamentarischen Anfragen der AfD zum Klimathema, bei der die Frage gestellt wurde, welche globale Mitteltemperatur die BR denn nun als optimal ansehe – Titel der Anfrage „Die optimale globale Mitteltemperatur“ (hier). Bereits am 26. November 2018 hatte die AfD bereits eine thematisch ähnliche Anfrage gestellt und zwar über die „genaue Bezugstemperatur des Pariser 2-Grad-Ziels und Rolle des CO2“ (hier). Bevor es nun weiter geht, ist vielleicht eine  Zusammenstellung_Anfragen der AfD im Bundesparlament zum Thema „Klimaschutz“ und „Energiewende“ von Interesse. Viele Leser werden vielleicht von der hohen Frequenz der Anfragen überrascht sein.

Natürlich sind nicht nur die Fragen sondern insbesondere die Antworten der BR bemerkenswert. Zur ersten der beiden erwähnten Anfragen, also zur Frage über die genaue Bezugstemperatur des Pariser 2-Grad-Ziels und Rolle des CO2 lässt sich die Antwort der BR verkürzt aber zutreffend als gar keine Antwort zusammenfassen. Um Missverständnisse zu vermeiden: natürlich hat die BR nicht nur formal korrekt, sondern auch wortreich geantwortet. Es geht hier aber um die relevanten Sachinhalte in der Antwort, und die dürfen als „gleich Null“ gelten.

Tatsächlich lässt sich die BR in ihrer ersten Antwort ausführlich über reale Bestimmungsprobleme von Bezugstemperaturen aus, und betont ihren Glauben, man könne sie zumindest auf eine Stelle genau hinter dem Komma angeben. Nach dieser für die Fragesteller offenbar unbefriedigenden und zudem noch sachlich falschen Antwort wurde die jüngste Frage am 27.02.2020 in ähnlicher Art gestellt, diesmal nach der optimalen globalen Mitteltemperatur (Bundesdrucksache 19/17421), welche die Bundesregierung mit ihrer „Klimaschutzpolitik“ anzustreben gedenkt.

Die Antwort auf diese Anfrage ist ebenfalls bereits gegeben, aber noch nicht als Bundesdrucksache erschienen. (Nachtrag 9.4.20: Inzwischen erschienen hier)Sie ist aber öffentlich und wurde uns deshalb von der AfD-Fraktion zur Verfügung gestellt, wobei die erste Seite mit persönlicher Unterschrift der parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, aus Datenschutzgründen entfernt ist (Antwort BR). Man darf davon ausgehen, dass diese Antwort nicht von den zuständigen Parlamentsmitgliedern oder der vorgenannten Staatsekretärin inhaltlich verstanden und verfasst wurde. Die wahren Autoren sind uns unbekannt – man kann höchstens Vermutungen anstellen, wir überlassen diese den Lesern.

Wir empfehlen, den Text dieser jüngsten kleinen Anfrage und die Antwort der BR zumindest zu überfliegen. Allein schon deswegen, um ganz allgemein eine bessere Vorstellung von Antwortmethoden zu erhalten, welche – auf die alten Griechen zurückgehend – als Sophismus bezeichnet werden.  In dieser Diskussion zwischen den Fragestellern und der BR – die im Grunde gar keine Diskussion ist, weil die Antworten der Bundesregierung ausweichen und den Kern der angefragten Probleme grundsätzlich niemals berühren – schimmert dennoch bereits der vermiedene Problemkern hervor. Bevor auf diesen eingegangen wird, seien zum besseren Verständnis ganz knapp die betreffenden Standpunkte noch einmal zusammenfasst:

Standpunkt der Anfrageseite

Das Pariser Klima-Abkommen verlangt das Verbot einer Überschreitung von 2 °C – vorzugsweise 1,5 °C – globaler Erwärmung durch Reduzierung von CO2-Emissionen.  Der Anfrageseite sind die Unsicherheiten der Bestimmung  dieser Temperaturgrenzen bekannt, ebenso die praktische Unmöglichkeit, überhaupt eine ideale „globale Mitteltemperatur“ anzugeben. Sie verlangt daher von der Bundesregierung, eine am Stand der Wissenschaft orientierte nachvollziehbare Begründung der verwendten Referenztemperatur zu liefern, die für entschiedene Zustimmung zur Pariser Klima-Übereinkunft maßgebend sei.

Standpunkt der Bundesregierung

Sie hätte volles Vertrauen in die Aussagen des IPCC, wonach der Bezugszeitraum über 1,5 °C globale Erwärmung 1850-1900 als klimatologisch vorindustriell definiert sei. Eine Überprüfung dieses offensichtlichen Unsinns (noch nie etwas von der mittelalterlichen oder der römischen Warmzeit gehört?) seitens neutraler Stellen (Peer-Review) wird von der BR erst gar nicht in Betracht gezogen. Die BR zieht demnach in einer wissenschaftlichen Fragestellung eine politische Organisation (IPCC) der wissenschaftlichen Fachliteratur vor. Ferner bestätigt die BR, überhaupt keine Referenztemperatur zu verwenden. Sie verwende ausschließlich Temperaturveränderungen zur Beurteilung der Maßnahmen der Pariser Klimaübereinkunft.

Fazit:

Man redet aneinander vorbei. Die Bundesregierung schreibt viel Text in ihre Antworten hinein, weicht aus, kommt aber ihrer Antwortpflicht formal korrekt nach. Dieses Vorgehen wurde hier bereits als sophistisch kritisiert.

 

Wie geht es nun weiter?

Der Autor dieses Beitrags hält es angesichts der geschilderten Situation für nutzlos, detailliert auf die Frage nach einer bodennahen globalen Mitteltemperatur näher einzugehen. Man kann diesen Wert zwar mit mathematischen Verfahren bestimmen, er ist aber physikalisch sinnlos. Die Mittelung von Temperaturen weit voneinander entfernter Messstationen, wie sie zur Konstruktion einer globalen Mitteltemperatur erforderlich wird, ist problematisch.

Zur Veranschaulichung füge man eine 100 °C heiße Eisenplatte mit einer Holzplatte identischer Abmessungen zusammen, wobei letztere aber nur 0 °C warm ist. Volumenbezogen beträgt der Temperaturmittelwert dieser Verbindung von Eisen und Holz 50 °C, real stellt sich wegen der größeren Wärmekapazität des Eisens aber ein weit höherer Wert ein. Etwa 70 % der Erdoberfläche sind Ozeane, die eine höhere Wärmekapazität als Landmassen aufweisen, und die weit überwiegende Anzahl von Messstationen befindet sich auf Land. Im Grunde lassen sich zuverlässigere Aussagen für Mittelungen von Temperaturreihen nur über nicht zu große Entfernungen gewinnen. Die extrem ungleichmäßige Abdeckung von Messstationen auf der Erde, die Unterschiede von Landklima zu maritimem Klima, die riesige Spannweite der auf der Erde vorkommenden Temperaturen (Rekordwerte von -89 °C bis hin zu +56 °C) sowie zahlreiche weiteren Störgrößen machen die Berechnungen von orts- und zeitgemittelten Globaltemperaturen so gut wie wertlos.

Aus diesem Grunde wird ein anderer Blick auf die Auseinandersetzung zwischen den parlamentarischen Anfragenden und BR gerichtet, der zur Frage nach dem eigentlichen Kern der Problematik führt. Diese Frage nach dem eigentlichen Problemkern, deren Beantwortung die BR bzw. die ihr zuarbeitenden pseudowissenschaftlichen Institutionen konsequent verweigern, soll nachfolgend beantwortet werden.

 

Das eigentliche Kernproblem

Die Bundesregierung (BR) hat, wie schon erwähnt, die kleine Anfrage der AfD (Bundesdrucksache 19/17421) ausführlich und ausweichend, aber formal korrekt beantwortet. Ihre Antwort belegt freilich, dass weder von einem Verständnis der hier behandelten Fragestellung, noch von dem Willen, dazu die Rede sein kann. Die BR lehnt es in ihrer Antwort ab, einen absoluten Referenzwert für die globale Mitteltemperatur von 1850 zur Beurteilung des rezenten Temperaturanstiegs anzugeben, weil von ihr absolute Temperaturen von 1850 – und insbesondere vor 1850 – als unerheblich beurteilt werden.

Nun beginnt die Klimageschichte aber keineswegs erst mit dem Jahr 1850. Insbesondere die absoluten Temperaturen vor 1850 sind für die Beurteilung unverzichtbar, ob die rezente Warmperiode als ungewöhnlich oder gar gefährlich anzusehen ist. Die allein maßgebende Fachliteratur – das IPCC ist eine politische Organisation und daher hier allenfalls nur zum Teil maßgebend – belegt, dass im Holozän (nacheiszeitliche Periode) wesentlich höhere Temperaturen herrschten als heute. So zeigen z. B. die Forscher Lecavalier et al. [1], dass Grönland vor 8000 Jahren etwa um 3 °C wärmer war als heute (s. Fig. 6 in [1]). Analoge Aussagen macht insbesondere auch die  Gletscherforschung der Alpen, die ein besonders umfangreiches Datenmaterial aufweisen kann [2], [3], [4].

Durch maßgebend höhere Temperaturen verursachte Klimaschäden vor 1850, wie sie gegenwärtig völlig ubegründet durch unsere klimahistorisch milde Erwärmung befürchtet werden, sind nicht bekannt. Dies bestätigen insbesondere weitere Temperaturmaxima des Holozän vor 4500 und vor 6500 Jahren [5], [6], [7]. Die Warmzeit vor 4500 Jahren begünstigte das Entstehen der ersten Zivilisationen an Euphrat und Nil. Das Rad, der Bogen, die Schrift, der Pflug, die Sonnenuhr und die systematisch Verwaltung wurden in dieser Epoche erfunden, in welcher die Temperaturen deutlich über den heutigen Werten lagen. Die römische und mittelalterliche Warmzeit als globalweite Ereignisse [12], [13] sind dem Publikum noch besser bekannt.

Generell bestätigt die Menschheitsgeschichte, dass kaltes Klima stets Missernten, Seuchen und Völkerwanderungen nach sich zog, warmes Klima dagegen mit kulturellen Höhepunkten gleichzusetzen ist. Dies sollte bereits Grund für die BR sein, den Nutzen des für uns extrem kostspieligen Pariser Klimaabkommens in Frage zu stellen. Ihr o.g. volles Vertrauen in die Aussagen des IPCC, wonach der Bezugszeitraum über 1,5 °C globale Erwärmung 1850-1900 als klimatologisch vorindustriell definiert sei, wurde von der BR nicht an Hand der oben genannten Klimafakten überprüft. Wer auch immer den unglaublichen sachlichen Unsinn in der Antwort BR verantwortet, hat entweder von der Klimageschichte keine Ahnung oder verschweigt bewusst wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse.

Nun zu den Temperaur-Differenzen! Die Antwort der BR auf die hier behandelte kleine Anfrage stützt sich schließlich, wie schon erwähnt, ausschließlich auf Temperaturdifferenzen ab 1850 bis heute. Es ist im Folgenden überflüssig, auf die sicher interessanten Fehler und Unsicherheiten in den von der BR zitierten Quellen näher einzugehen. Entscheidend ist die nicht akzeptable Weigerung der BR, auch bei den von ihr bevorzugten Temperaturdifferenzen die Zeit vor 1850 überhaupt zur Kenntnis zu nehmen!

Untersucht man Temperaturproxies [8], die weiter als 1850 zurückreichen wie z. B. Eisbohrkerne, Baumringe, Tropfsteine und Sedimente, so zeigt sich, dass praktisch beliebig oft stärkere Temperaturänderungen über z. B. 50 oder auch 100 Jahre Dauer aufzufinden sind – sowohl in Richtung Erwärmung als auch Abkühlung [9]. Bereits die sehr zuverlässige, weil direkt gemessene, mittelenglische Thermometer-Temperatur-Reihe CET von 1659 bis heute [10], [11] bietet hierzu Einschlägiges! Sie weist den stärksten Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1,87 °C im Zeitraum 1687-1737 aus. In jüngerer Zeit zeigt die CET dagegen nur maximal 1,32 °C Temperaturerwärmung von 1961–2011 (Werte aus linearer Regression).

Zusammenfassung

Die BR hat die hier besprochenen kleinen Anfragen der AfD ausführlich, ausweichend, sophistisch aber formal korrekt beantwortet. Ihre Antworten belegen freilich, dass weder von einem Verständnis der hier behandelten Fragestellungen und ihrer Hintergründe noch von dem Willen zu einem Verständnis und damit dem Willen nach sachlicher, nicht ideologisch geprägter Politik die Rede sein kann.

Eine rationale Überprüfung des Pariser Klimaabkommens auf realen Nutzen fehlt bei so viel Sophismus ebenfalls. Und dennoch wird die BR nicht müde seine strikte Befolgung zu betonen. Rational ist dies nicht mehr nachvollziehbar, allenfalls überbordende Grünideologie oder schlichte Dummheit sind als Gründe noch denkbar. Die gut bekannten Klimadaten vor 1850 und ihre Auswertungen in der Fachliteratur, welche für die Beantwortung der Frage nach der Schädlichkeit oder gar dem Nutzen der rezenten globalen Erwärmung unverzichtbar sind, werden von der BR konsequent ignoriert. Es bleibt daher nur zu konstatieren:

Das Ausblenden der Klimavergangenheit vor 1850 macht jegliche sachgerechte Klimapolitik unmöglich und ist wissenschaftlich nicht haltbar.

 

Quellen

[1] Lecavalier, B. S., Milne, G. A., Vinther, B. M., Fisher, D. A., Dyke, A. S., Simpson, M. J., 2013. Revised estimates of Greenland ice sheet thinning histories based on ice-core records. Quaternary Science Reviews, 63, 73-82.

[2] Patzelt, G., 2019. Gletscher: Klimazeugen von der Eiszeit bis zur Gegenwart. Berlin: Hatje Cantz.

[3] Holzhauser, H., 1982. Neuzeitliche Gletscherschwankungen. Geographica Helvetica, 37(2), 115-126. Sowie: Holzhauser, H., 2009. Auf dem Holzweg zur Gletschergeschichte. Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft in Bern, 66, 173-208.

[4] Nicolussi, K., 2009. Klimaentwicklung in den Alpen während der letzten 7000 Jahre. In: K. Oeggland, M. Prast (Hrsg.). Die Geschichte des Bergbaus in Tirol und seinen angrenzenden Gebieten, S. 109–124. Innsbruck: University Press.

[5] Eine Höhle in der Sahara enthält enthält über 4000 Jahre alte Höhlenmalereien von schwimmenden Figuren – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Höhle_der_Schwimmer

[6] Die Grüne Vergangenheit der Sahara. Vortrag von Prof. Stefan Kröpelin, Universität Köln, am 24.11.2018 – Youtube. https://www.youtube.com/watch?v=JcsSHPjdsOo.

[7] H. Kehl, TU-Berlin. Zur Zeit noch gültiger Link der TU Berlin, der sich voraussichtlich in Kürze ändert: http://lv-twk.oekosys.tu-berlin.de/project/lv-twk/002-holozaene-optima-und-pessima.htm. Die Temperaturkurve wird bereits gezeigt in Schönwiese, C., Klima im Wandel – Von Treibhauseffekt, Ozonloch und Naturkatastrophen. 1994, rororo 9555.

[8] NOAA, National Centers for environmental information, https://www.ncdc.noaa.gov/data-access/paleoclimatology-data

[9] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.

[10] CET, Met Office Hadley centre observations datasets, https://www.metoffice.gov.uk/hadobs/hadcet/

[11] Smith, A. D., 2017, An Analysis of Climate Forcings from the Central England Temperature (CET) Record, British Journal of Environment and Climate Change, 7(2), 113-118.

[12] Lüning, S., Gałka, M., Vahrenholt, F., 2017. Warming and cooling: the medieval climate anomaly in Africa and Arabia. Paleoceanography, 32(11), 1219-1235. Weitere Studien zur globalen mittelalterlichen Warmzeit in Google Scholar mit dem Suchbegriff “Lüning, medieval warming”.

[13] PROJEKT: Die Mittelalterliche Wärmeperiode. Kalte Sonne, 07.12.2015. https://kaltesonne.de/die-mittelalterliche-warmeperiode/