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Lisa Fitz, die Klima-Rebellin?

Wer von den älteren Semestern kennt sie nicht, die Kabarettnummer von Lisa Fitz im Scheibenwischer der ARD 1986 nach Tschernobyl? Die Physiker und Ingenieure mochten den Auftritt wohl nicht, weil die öffentlich-rechtlichen Medien damals schon gemeinsam mit Spiegel & Co. die Weltuntergangsgeschichten von Atomtod und Waldsterben verbreiteten – der aktuelle Eliten-Lobbyismus von ARD und ZDF ist also „nichts Neues unter der Sonne“, wie das Alte Testament so schön sagt.

Umso mehr wundert man sich, daß ausgerechnet die früher eher grüne Fitz heute ausgerechnet im SWR (ARD!) den Regierenden und schon länger hier Profitierenden eine Ohrfeige nach der anderen verpaßt.

Letzten Samstag bekam Tesla-Boß Elon Musk eine Watsch’n von der Fitz, die man bei EIKE oder der Achse, aber nicht im SWR vermutet hätte. Die Münchener Kabarettistin aus alter Schaustellerfamilie berichtete über Musks Gigafaktorei in Grünheide bei Berlin, die, ganz ökologisch, die größte Produktionsstätte der Welt sein wird. Sie hob besonders darauf ab, daß die Fabrik mitten in einem Wasserschutzgebiet stehe und von diesem Wasser sehr viel verbrauche. Dann zitiert sie den Besitzer, von örtlichen Naturschützern darauf angesprochen, nur meint: Ja, aber da wüchsen ja viele Bäume, die bräuchten Wasser, und das müsse dann ja auch dort sein. Es sei ja nicht die Wüste.

„Wow. Also, daß er Ami is, weiß man..aber daß er so dumm ist…“ meint die Künstlerin lakonisch dazu.

(Musk ist Kanadier-Südafrikaner, hat aber die US-Bürgerschaft.)

So geht das übrigens jeden Monat in der Spätschicht, wenn Lisa Fitz auftritt. Was sie über den Drosten-Lauterbach-Coronismus sagt, können Sie sich denken. Schauen Sie es sich trotzdem an, wenn Sie es noch nicht kennen. Kollegin Simone Solga aus Sachsen ist übrigens auch sehr zu empfehlen!

Man wundert sich schon, wie glatt das bislang durchgeht; besonders, wenn man an die Angriffe auf Naomi Seibt, Dieter Nuhr und aktuell die Schauspieler von #allesdichtmachen denkt. Der unbeirrbare Nuhr läßt es sich nicht nehmen, Greta Thunberg und ihre Entourage auf die Schippe zu nehmen und die Themen wie Klimagenderismus und Corona-Politik mit ganz einfachen Fragen auseinanderzunehmen. Die gefährlichen Gedanken der Allesdichtmacher wurden noch heftiger angegangen, einschließlich Morddrohungen. Über eine mediale Hatz der selbsternannten Meinungs- und Gedankenpolizisten auf Lisa Fitz ist bislang nichts groß bekannt geworden. Ich würde sagen: Es würde auch nichts nutzen. Fitz macht nicht den Eindruck, als würde sie wie Meret Becker oder Heike Makatsch auch nur daran denken, etwas Gefälligeres zu sagen oder gar zu widerrufen. Und der SWR kann es sich analog zu Nuhr sicher nicht leisten, seine altgediente Kabarettwaffe auszumustern. Womit soll man sonst seine Milliardengebühren noch rechtfertigen? Mit Tagesschau und Herzschmerz-Serien? Vielleicht sehen die Staatsfunker von „Miosga today“ und „Kleber today“ (Zitat Dirk Maxeiner) die Fitz auch als eine Art „Ventillösung“, wie damals die Kollegen am Grenzübergang Bornholmer Straße.




Klimaspaß mit EIKE: Britischer Geheimdienst MI6 will Klimasünder bekämpfen

Der lange in Moskau tätige Journalist Boris Reitschuster meinte in einem seiner Videos, die russischen Generäle nähmen der Bundeswehr die von Ursula vd Leyen auferlegte Multikulti-Gender-Initiative nicht ab. Das sei Desinformation, um mögliche Gegner in Sicherheit zu wiegen. Daß deutsche Eliten mittlerweile völlig inkompetent und deswegen „woke“ sind, liegt außerhalb des Vorstellungsvermögens der russischen Eliten.

Vor kurzem gab der Chef des britischen Geheimdienstes MI6 (Außen, Military Intelligence Section 6, auch SIS), Richard Moore oder „C“, das erste Mal in der Geschichte des Dienstes ein öffentliches Interview und betonte, daß seine Agenten nach Klimasündern im Ausland Ausschau halten würden. Wie darf man sich das vorstellen? Hangeln sich da Doppel-Null-Spione im Stil eines James Bond nachts durch Raffinerieanlagen in Dschidda? Knipst ein Schlapphut mit Minox-Minikamera vertrauliche Emissions-Aufzeichnungen im Berliner Wirtschaftsministerium? Oder klettert ein Geheimer im schmutzgrauen Tarnanzug an Schloten hoch und mißt den CO2-Gehalt im Qualm?

Vielleicht wird der übernächste Bond-Film ja ein Ökothriller, in dem Daniel Craig Klimaschurken nachspürt. Arbeitstitel: „Liebesgrüße aus Leuna“.

Zitat Moore:

„Wo Menschen im Klimaschutzbereich Verpflichtungen eingehen, ist es vielleicht unsere Aufgabe sicherzustellen, dass das, was sie tun, auch wirklich das ist, wozu sie sich verpflichtet haben. Wie jemand so schön zu sagen pflegte: ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.'“

Ob man das ernst nehmen darf, ist offen. Ähnlich wie bei der Bundeswehr ist in westlichen Staaten grundsätzlich davon auszugehen, daß kleine grünrote Interessensgruppen ihre Agenda selbst in Institutionen durchsetzen, die sie bislang verachteten oder ignorierten. Vielleicht kann man Militär und Geheimdienst mit einer Gender-Bundeswehr oder einen Klima-MI6 ja durch die Hintertür abschaffen. Dumm nur, daß die Russen und Chinesen es nicht tun.

Allerdings muß man beachten, daß der britische Regierungschef nicht Angela Merkel oder Annalena Baerbock heißt, sondern Alexander Boris de Pfeffel Johnson. Er hat zwar genau wie seine kontinentalen Kollegen die Corona-Sars2-„Pandemie“ politisch genutzt; in anderen Fragen aber eine klar bürgerfreundliche Politik gemacht. Daß er einem „C“ dessen ernsthafte Klimaschnüffelei durchgehen lassen würde, ist daher nicht wahrscheinlich. Vermutlich ist das Tamtam wohl nur eine PR-Offensive von Moore, der den britischen Journalisten etwas zu schlucken gab, da die genau wie die Kollegen in den DACH-Staaten meist völlig entrückt sind. Ganz substanzlos wäre ein Klima-007 aber nicht: Würde der MI6 Informationen darüber besitzen, daß die Klimapolitik zum Beispiel eines Joe Biden oder einer Bärbock nach vier Jahren nicht so erfolgreich ist wie verlautbart, könnte man das schon in Verhandlungen unterschiedlicher Art nutzen.




La Niña und das Bundesverfassungsgericht – von Fritz Vahrenholt

Globale Temperaturkurve im kalten April 2021
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Noch wirkt sich die kühle La Niña-Situation der letzten Monate aus. Laut der US- amerikanischen Wetter- und Ozeanografie­behörde NOAA wird La Niña mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Mai bis Juli beendet sein. Allerdings erwartet die Behörde im Herbst den Wiederbeginn einer neuen La Niña.

Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum. (siehe nächste Grafik, Quelle: R.Spencer 2021). Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Ein Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf fragwürdige Quellen stützt

Mit Beschluss vom 24.März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jänicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.
Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest:

zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich„.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (1.860)  auf 570 ppm 2.100 anzugeben.
In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt,

daß infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“

Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Web-Seite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage “ kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan.

Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.„(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: Welcher Kippunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?

Marotzke:  Keiner

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter  unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27):

Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. Quelle : hier

Es gibt auch keinen Dürreanstieg  europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168). In Ziffer 28 des Beschlusses heißt es :

Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“(Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber)

Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt :

„Vieles deutet daraufhin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen„.

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben, denn es geht so weiter?

Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.„(Ziffer 32)

Selbst das IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung –  in der Zukunft sehr wohl  eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2– Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen:

Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird…Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet„.(Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf  Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1.000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorhergesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. (Ziffer 231).

In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis:

Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden.Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis:

Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet :

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte. Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern- pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Kalziumkarbonat-Verarbeitung zu Kalziumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas-und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn , die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.  Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlaß genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.

 




Rekordkälte im April und Mai? „Reiner Zufall“ – die Statistik von „Quarks“

Quelle: Facebook, Quarks

„Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst manipuliert hast“, soll Churchill gesagt haben. Man kann als richtiger Wissenschaftler Statistiken sehr wohl so darstellen, daß keine intentionale Tendenz darin enthalten ist. In naturwissenschaftlichen Publikationen wird in der Regel auch genau darauf geachtet.

Sobald aber Politik im Spiel ist und es um Geld und Macht geht, oder nur psychologisch um die „richtige“ Weltsicht, wird geschummelt, was das Zeug hält.

Die obenstehende Grafik von Quarks, der Wissenschaftsshow vom WDR, erklärt, warum die aktuelle Rekordkälte nichts mit Klima zu tun habe. Hauptargument: reiner Zufall. Man sieht, daß es in den 1960ern und 70ern häufiger sehr kalt war im April; seit den 80ern aber kaum noch. Die tiefen Temperaturen 2021 seien also nur ein statistischer Ausreißer.

Möglich wäre es; deutlich wahrscheinlicher ist aber, daß die April-Maikälte ein Vorgeschmack auf die kommende Kaltphase ist, die durch den Haupttreiber des Klimas, die solaren Zyklen, verursacht wird.

In den Medien werden interessanterweise zwei Rekord-Bezüge verbreitet: Nach der einen Quelle ist es so kalt wie seit 90 Jahren nicht; nach der anderen wie seit 40 Jahren (s.0.). Der Grund für den Unterschied ist der lokale Bezugsrahmen, zum Beispiel ein Bundesland, ganz Deutschland, Europa, die Nordhalbkugel oder auch die ganze Welt. Da unter der Quarks-Grafik DWD steht, sind hier wohl die deutschen Mittelwerte gezeigt; leider hat man in der Überschrift vergessen zu erwähnen, auf welchen Ort sich die Daten beziehen.

Auch der zeitliche Bezugsrahmen wirft Fragen auf – warum zeigt man nicht die Daten aus dem Kaiserreich und der Weimarer Republik von vor über 90 Jahren?

Was die Wissenschaftlichkeit bzw. die politische Einseitigkeit von Quarks und Moderatorin Mai-Thi Leiendecker angeht, reicht als Hinweis dieses häufig zitierte Video von 2019:




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Peter Ridd – gefeuert, weil er seine wissenschaftliche Meinung gesagt hat




Tesla-Lastkraftwagen „Semi“ in Australien nicht zugelassen

Wir berichteten kürzlich vom Wasserstoff-LKW der Firma Nikola. Ingenieure und andere Fachleute zweifeln an dem Konzept, weil das extrem flüchtige Gas eine erheblich kompliziertere Technik und eine völlig neue Infrastruktur erfordert, die es noch nicht einmal im Ansatz gibt. Was das für die Transportkosten bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen.

Ähnlich unterhaltsame Konzepte wie Solardächer oder Starkstrom-Oberleitungen über Autobahnen hatten wir auch schon beleuchtet. Es geht aber noch besser: Zwar ist seit langem bekannt, daß man elektrische Energie am besten für Licht und EDV nutzt, aber nicht für Rad-Traktion und Heizen, weil die Effizienz herunter- und die Kosten heraufgehen (deswegen hat die EU zum Beispiel starke Heim-Staubsauger abgeschafft). Dennoch stellt Elon Musk mit seiner Firma Tesla nicht nur Luxus-Autos her, sondern nun auch Lastkraftwagen, genannt Semi Truck (englisch für LKW). Das nicht gerade formschöne Modell hat vermutlich wegen seiner gigantischen Batterien recht üppige Ausmaße, weswegen die australische Verkehrsbehörde ihm nun die Zulassung verweigerte. Die theoretischen Leistungsdaten lassen auf einen großen Akku schließen: 480 bis 800 km Reichweite.

Der Semi ist etwas breiter als die maximal erlaubten 2,50m. Statt sich anzupassen, verlangte Tesla eine Änderung der australischen Regeln:

„Die Kommission wird sich darüber im Klaren sein, dass angesichts der geringen Größe Australiens im Vergleich zu den Weltmärkten solche Inkonsistenzen zwischen australischen Vorschriften und größeren Märkten die Ankunft von Fahrzeugen auf den lokalen Märkten verzögern oder ausschließen werden. Derzeit wird Australien wahrscheinlich die erste Generation von elektrischen Schwerfahrzeugen wie dem Tesla Semi verpassen „

Also Druck mit dem Wirtschaftsargument? Der Semi soll angeblich um 20% geringere Betriebskosten haben als ein vergleichbarer Diesel – eine Angabe, die wenig vertrauenswürdig ist, solange man keine üppigen Subventionen mit einrechnet. Und emissionsfrei ist er auch nicht, da der Strom ja von Kohlewerken kommt (und sicher nicht von den zahlreichen australischen Solar- und Windkraftanlegen).

Nebenbei:

  • Auch in Deutschland hatte die Firma schon auf Änderung der Gesetze hingewirkt. Das Sonn- und Feiertagsverbot sollte gekippt werden.
  • Ab 2023 will Tesla jährlich 100.000 LKW produzieren. Seltsam – das entspricht in etwa der jährlichen Menge an PKW bisher.



„Deutschlands Gletscher werden wohl binnen zehn Jahren völlig verschwinden“

Life-Panorama-Kamera der Bergstation Zugspitze, 2.960m

Die Nordhalbkugel erlebte gerade einen heftigen Wintereinbruch: Im Dezember türmten sich in Bayern, der Schweiz und Österreich die Schneeberge; Madrid versank unter solchen, und im Februar waren die deutschen Mittelgebirge mit Jahrhundert-Rekorden dran.

Trotzdem ist sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMuV nicht zu schade, im Rahmen des Bayerischen Gletscherberichtes zu behaupten, daß es in zehn Jahren wahrscheinlich keine deutschen Gletscher mehr geben werde, die alle im Herrschaftsgebiet des grün-weißblauen Ministerpräsidenten Markus Söder liegen. Der Minister, Thorsten Glauber, ist übrigens gar nicht von der CSU, sondern von den Freien Wählern.

Es gibt in Bayern überhaupt nur fünf Gletscher: die beiden Schneeferner, den Höllentalferner, den Blaueis und den Watzmanngletscher. Die sind seit etwa 1850 deutlich abgeschmolzen, beziehungsweise seit 1980, da die natürliche Warmperiode, die vor 120 Jahren begann, immer wieder Zwischentiefs wie in den 1970ern hat. Von 1980 bis etwa 1998 wurde es durchgehend wärmer; seitdem haben wir aber einen Hiatus, der gern verschwiegen wird. Fazit: In Warmperioden schmelzen Gletscher, das ist normal und kein Problem; im Gegenteil, wie unsere Referenten Christian Schlüchter und Gernot Patzelt anhand von Baumresten in heutigen Gletscher-Moränen zeigen konnten.

Da, wie wir wahrscheinlich jetzt schon erleben müssen, das Klima der nächsten 100 Jahre sonnenbedingt deutlich kühler werden wird, ist mit einem Verschwinden unserer Gletscher nicht zu rechnen. Und selbst wenn: na und? Wen interessiert es, ob fünf Eiszungen irgendwo auf Bergen weg sind? Die Touristen auf der Zugspitze vielleicht wegen der Aussicht, aber das ist jetzt nicht wirklich relevant.

Es ist reine Panikmache mit Symbolen; ähnlich den kalbenden Eisbergen der Arktis oder den Eisbären, die Bürger in Europa gar nicht interessieren, wenn Medien sie nicht für Kampagnen nutzen.

Die unwissenschaftliche Meldung des Ministeriums hat aber noch eine andere Dimension: Die Eisstürme des Winters 20/21 haben ja Mojib Latif, die Kollegen vom PIK und viele andere „Forscher“ aufs heftigste blamiert. Zuvor mußten Gletscher-Apokalyptiker in den USA bereits klammheimlich Hinweisschilder verschwinden lassen, weil die Eispanzer eines Nationalparks wieder wachsen, statt abzutauen. Das wird dem Umweltministerium in zehn Jahren spätestens auch drohen. Ist es ihnen egal? Wahrscheinlich; da die Erfahrung lehrt, daß nichts älter ist als die Schlagzeile von gestern, und die meisten Bürger sich nicht an den Weltuntergangs-Quatsch der Politiker von vor Jahren erinnern.

Deswegen traute sich der Bayerische Grünfunk auch einen Tag vor der deutschen Gletschermeldung zu verbreiten, daß in den „letzten 20 Jahren Gigatonnen Eis“ geschmolzen seien, und dies in Europa, Asien und Südamerika weiterhin geschehe. Seltsam: Den genannten Gletscher-Nationalpark im Norden der USA hat man ganz vergessen. Auch den größten Gletscher in Grönland, den wachsenden Jakobshavn, erwähnte man nicht. Und die gezeigten Fotos im verlinkten Beitrag mit schneefreien nackten Felswänden- sind die eigentlich wochenaktuell? Nein, das sind wahrscheinlich Archivaufnahmen vom Sommer 2018, von Chrisoph Mayer, Bayerische Akademie der Wissenschaften. Die sekundenaktuelle Kamera zeigt ein ganz anders Bild vom Schneeferner und der Zugspitze: Da ist der Gletscher unter seiner dichten Schneedecke gar nicht zu sehen.

Man erwähnt zwar alibimäßig noch ein paar nicht schmelzende Gletscher im Karakorum; aber das seien nur „Anomalien“.




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Hat die letzte Stunde des Pine Island Gletschers in der West-Antarktis geschlagen?




Woher kommt der Strom? Aus Versorgungssicherheit wird Versorgungswahrscheinlichkeit 

Zunächst die Betrachtung der 15. Analysewoche (Abbildung 1). Das Wichtigste vorweg. Die konventionellen Stromerzeuger (Abbildung 2) konnten die insgesamt schwache regenerative Stromerzeugung bis auf wenige Ausnahmen gut nachführen. Die Strompreise (Abbildung 3), die Deutschland erzielte, waren auskömmlich (Abbildung 4). Stromversorgung ist sehr komplex. Auch, weil sie ein Gleichzeitigkeitsgeschäft ist. In dem Moment, wenn Energie per Strom benötigt wird, muss der Strom erzeugt werden. Deshalb kommt es bei der stundenscharfen Betrachtung des Im- und Exports sehr häufig zu Im- und Exporten in der gleichen Stunde (Abbildung 5). Was denn auch die hohen Importkosten in Abbildung 4 erklärt. Die 6 Stunden Import ist die Netto-Importstundenzahl. Genau wie die Exportstunden.

In dieser Woche gab es also nur 2 Zeiträume, in denen Deutschland per Saldo Strom importieren musste. Am 14. April von 18:00 bis 23 Uhr sowie am 15. April um 18:00 Uhr. Da fielen in der Spitze 100,- bzw. 118,-€/MWh an, die Deutschland bezahlen musste. Den Spitzenpreis der Woche allerdings kassierte Deutschland. Am 14. April um 8:00 Uhr waren es 125€/MWh, die Deutschland für 4,08 GW Strom erhielt. Mit 510.000 € ein feines Sümmchen.

Die Tabelle (Abbildung 6) mit den Werten der Energy-Charts  und der daraus generierte Chart erlauben eine Betrachtung der Woche aus einer zusätzlichen Perspektive. Die Dominanz der konventionellen Energieträger wird im Detail offensichtlich.

Womit wir beim virtuellen Energiewender wären (Abbildung 7) wären. Schalten Sie den ein oder anderen konventionellen Energieträger ab und sehen Sie, welche Auswirkungen das auf die Stromversorgung hat. Der Energierechner, der unter Abbildung 7 ebenfalls aufgerufen werden kann, hilft bei der Substitution des wegfallenden Stroms. Eine weitere Möglichkeit den Aufwand zu berechnen, der zwecks immer stärker werdender regenerativer Stromversorgung notwendig wird, bietet das Simulationstool. Diverse vorbereitete Szenarien finden Sie hier.

Bleibt zum Abschluss dieses Analyseteils die Betrachtung der Stromversorgung, wenn die Stromversorgung mittels Windkraft und Photovoltaik in einem angenommenen zwei- beziehungsweise dreifachen Umfang erfolgt wäre. Von 108 Tage hätte der Strom bei einer Verdreifachung immerhin an 54 Tagen zumindest im Durchschnitt ausgereicht, um die Stromversorgung Deutschlands sicher zu stellen. Bei einer Verdoppelung wären es nur 27 Tage gewesen (Abbildung 8). Die an den ausreichenden Tagen überschüssige Strommenge hätte in beiden Fällen nicht ausgereicht, um die Stromlücken an den nicht ausreichenden Tagen zu schließen. Auch nicht mit einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft nicht. Warum das so ist, und warum der Bundesrechnungshof die Energiewendepolitik der Bundesregierung im Speziellen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) massiv kritisiert, erfahren Sie im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesnetzagentur auf Peter Hagers Anfrage bei der Bundesnetzagentur nach den Tagesanalysen.

Tagesanalysen

Montag, 12.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 40,07 Prozent, davon Windstrom 20,02 Prozent, Solarstrom 8,83 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,21 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Montag, Wochenanfang, Windstromerzeugung schwächelt (die ganze Woche), Solar ist auch nicht dolle. Die Konventionellen müssen ganz schön Strom zubuttern, damit die Lichter an bleiben. Das gelingt erstaunlich gut. Nicht eine Stromlücke geht auf. Die Strompreise sind auskömmlich.

Dienstag, 13.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 45,99 Prozentdavon Windstrom 22,65 Prozent, Solarstrom 12,76 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,59 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Ein optimaler Stromexporttag für Deutschland. Die Konventionellen produzieren so über Bedarf, dass genau der richtige Anteil Strom im Markt ist, um Gewinne zu erzielen. Das wird möglich, weil Wind und Solar kaum volatil sind und damit gut kalkulierbar Strom produzieren. Auf niedrigem Niveau. Die Preise sind entsprechend. Der Handelstag im Detail.

Mittwoch, 14.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 36,96 Prozentdavon Windstrom 11,65 Prozent, Solarstrom 13,24 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,08 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Weiter abnehmender Windstrom in Verbindung mit dem Sonnenuntergang führt zur ersten Stromlücke der Woche. Auch starker Pumpspeicherstrom kann sie nicht verhindern. Heute erzielt Deutschland um 8:00 Uhr den Spitzen-Exportpreis der Woche. Ein schönes Trostpflaster. Der Handelstag.

Donnerstag, 15.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 36,39 Prozent, davon Windstrom 12,29 Prozent, Solarstrom 13,26 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,84 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Heute um 6:00 Uhr noch eine kleine Stromlücke. Massiver Pumpspeichereinsatz und anziehende Windstromerzeugung verhindern die Vorabendlücke. Das Preisniveau ist hoch. Deutschland muss zum Schließen der Lücke nicht so viel bezahlen, wie es 2 Stunden später einnimmt. Der Handelstag im Einzelnen.

Freitag, 16.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 37,47 Prozent, davon Windstrom 14,78 Prozent, Solarstrom 11,75 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,94 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Heute ist ein ausgesprochener ausgeglichener Tag. Die Konventionellen führen optimal nach. Ein Tag, an dem Deutschland gutes Geld verdient. Der Handelstag stundenscharf

Samstag, 17.4.2021: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 38,37 Prozent, davon Windstrom 13,36 Prozent, Solarstrom 12,30 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,71 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Einstieg ins Wochenende. Weniger bedarf. Ein Tag, der dem gestrigen ähnelt. Gute Nachführung der Konventionellen. Die Sonnenstromerzeugung wird ausgeglichen. Und: Wieder gelingt es, die Stromlücke am Vorabend zu verhindern. Wieder wird Geld verdient. Der Handelstag.

Sonntag, 18.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 31,07 Prozent, davon Windstrom 6,73 Prozent, Solarstrom 10,76 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,58 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Die Windstromerzeugung kommt heute über Tag fast zum Erliegen. Auch die Sonnenstromerzeugung ist nicht sonderlich stark. Die Konventionellen führen wieder optimal nach, so dass wieder gute Erträge erzielt werden. Besonders auch am Vorabend. Der Handelstag.

 Die Bundesnetzagentur antwortet

Sie klingt etwas ungehalten, die ´endgültige` Antwort der Bundesnetzagentur auf Peter Hagers Frage, wo denn Januar, Februar 2023 die 4,3 TWh Strom herkommen sollen, wenn das letzte Kernkraftwerk Deutschlands Ende 2022 abgeschaltet wurde, und die vorgesehenen Ausbauten Wind- und Photovoltaikkraftwerke vorgenommen wurden (Abbildung):

Sehr geehrter Herr Hager,

die Voraussage, welche Situation konkret im Januar und Februar 2023 eintreten wird, das heißt wie hoch die Erneuerbarenleistung und die Einspeisung aus konventionellen Kraftwerken sowie die Last sein werden, kann niemand genau vorhersagen. Daher ist es auch nicht möglich, eine „Lücke“ anzugeben. Das von BMWi und BNetzA angewandte probabilistische Verfahren, das Sie in den bereits übersandten verlinkten Dokumenten erklärt finden, betrachtet die zukünftig erwarteten Situationen mit einer statistisch erwartbaren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Ergebnisse zeigen, dass in 2023 eine sehr geringe bis kaum vorhandene Wahrscheinlichkeit einer Unterdeckung besteht.

Zudem ist neben der reinen nationalen Leistungsbilanz auch die Importkapazität aus dem Ausland zu berücksichtigen. Auch hier verweisen wir nochmal auf die bereits übersandten verlinkten Dokumente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SMARD-Anfragenteam

Solch eine Antwort erstaunt. Von allen Zufällen und errechneten Wahrscheinlichkeiten, von denen das SMARD-Anfragenteam spricht, ist eines Fakt. Am 1.1.2023 fehlen insgesamt 8 GW installierte Leistung Kernkraft gegenüber heute. Das sind in etwa 60 TWh Strom pro Jahr, in zwei Monaten sind es 5 TWh. Um diesen Strom auch nur im Durchschnitt per Windkraft zu erzeugen, müssten in gut 1 1/2 Jahren 6.400 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 5 MW (Abbildung 9) beantragt, genehmigt und gebaut werden. Wenn, wie in diesem Jahr zufälligerweise kaum Wind weht, nutzen die neuen Anlagen auch nicht viel. Der Verweis auf die Importmöglichkeiten aus dem benachbarten Ausland ist Ausdruck von Hilflosigkeit. Der (noch) größte Industriestaat verlässt sich auf seine Nachbarn, die vor allem Strom aus Kernkraft, Kohle und Gas erzeugen. Wie ärmlich-dumm ist das denn? Lesen Sie im WELT-Artikel unter Abbildung 10, was bereits 2018 der BDEW zu den Importmöglichkeiten von fehlendem Strom nach Deutschland gemeint hat: Der Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat eine alarmierende Studie veröffentlicht. Demnach schätzt die Bundesregierung die Stromversorgung nach dem Kohleausstieg falsch ein.

Die Tatsache, dass mit den letzten deutschen Kernkraftwerken eine sichere, praktisch CO2-freie und verlässliche Form der Stromerzeugung wegfällt, nimmt die Bundesnetzagentur offensichtlich nicht zur Kenntnis. Man versteckt sich hinter irgendwelcher Stochastik und Probabilität. Das ist wie das Verhalten eines Kindes, das sich die Augen zuhält und glaubt nicht gesehen zu werden. Versorgungssicherheit wird zur Versorgungswahrscheinlichkeit, die wie selbstverständlich eine am Stromangebot orientierte Stromversorgung nach sich ziehen wird. Strom-Mangelwirtschaft ist in Sicht.

In diesem Sinn rügt auch der Bundesrechnungshof die Bundesregierung. Der Artikel, den Sie unter Abbildung 11 aufrufen können, beschäftigt sich ausführlich mit diesem Sachverhalt. Sie finden dort auch relevante Ausführungen zur Wasserstoffwirtschaft, die aktuell in erheblichem Umfang vom Bundeswirtschaftsministerium promotet und finanziell gefördert wird. Das Urteil des Bundesrechnungshofes ist vernichtend. Doch die Politik ist damit schnell fertig. Schnell durchgeblättert und ab in die unterste Schublade mit dem „Konvolut“. Verantwortungslosigkeit in Reinkultur. Wenn das so weitergeht, dann sind werden sichere Stromversorgungszeiten, eine Stromversorgung, die sich am Bedarf orientiert. Bald der Vergangenheit angehören. Deshalb: Schicken Sie ihrem Abgeordneten die Mail unter Abbildung. Damit am Ende niemand sagen kann, das hätte man aber nicht gewollt und schon gar nicht gewusst.

Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. 

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.

Rüdiger Stobbe betreibt seit über fünf Jahren den Politikblog www.mediagnose.de.




Klimaspaß mit EIKE: So will ein Burger-Brater Kuh-Methan reduzieren

Zellulosefressende Wiederkäuer haben in ihrem Multimagen Archaebakterien, die Methan bilden, das vom Tier ausgeschieden wird. Übrigens passiert das auch beim Menschen – im Darm ohne Archaeen und nicht in so großer Menge.

Wegen der fünf Atome soll CH4 ein potenteres Treibhausgas als CO2 mit drei Atomen sein. Zwar spielt Methan im polititsch-medialen Komplex fast gar keine Rolle, da das industrielle CO2 überbetont und via Steuern und Zertifikaten extrem viel Geld damit verdient wird. Hinzu kommt, daß Bodenbakterien nach Studien ganz oder teilweise aufnehmen und somit aus der Atmosphäre gleich wieder entfernen. Vielleicht kommt aber irgend jemand von den Grünen oder FFF einmal auf die Idee, auch Fleischverkäufer wie die großen Burger-Brater für das Methan ihrer Rinder zu besteuern. Vermutlich um dieses Szenario abzuwenden, quasi im vorauseilenden Gehorsam, hat die Kette Burger King letztes Jahr vermeldet, die Schlachttiere auf eine „kohlenhydratarme“ Diät umzustellen. Was kann das bedeuten? Rinder fressen Gras – und das besteht hauptsächlich aus dem häufigsten Kohlenhydrat des Planeten, Zellulose (Baumwollkleidung; Watte und Papier bestehen auch daraus.).

Soll mehr eiweißhaltiges Tiermehl gefüttert werden? Besser nicht; das stand im Jahr 2.000 in Verdacht, die angebliche Rinderwahn- und Creutzfeldt-Jakob-Welle ausgelöst zu haben.

Deswegen verfüttert man zusätzlich Zitronengras, das zu rund einem Drittel weniger Methan

führen soll. Die Spezialdiät hat das Unternehmen u.a. in Zusammenarbeit mit Forschern der Universität von Kalifornien (Campus Davis) entwickelt. Seit letztem Sommer werden nun solche Zitronengras-Fleisch-Burger in „woken“ Städten wie Portland, Nex York, Miami, L.A. und Austin/Texas verkauft. Über die Absatzzahlen liegen uns bislang keine Daten vor.




Erderwärmung: „Wetter-Experte warnt vor Grusel-Trend, Schnee, Frost und Kälte auch im Mai!“

Berliner Kurier

Notbremse, Lockdown, CO2-Steuer, und jetzt Dauerfrost…ist es da wahrscheinlich, daß allzu viele Bürger noch an Klimawandel durch Flatulenzgase oder Jahrhundert-Pandemien glauben? 2021 wird wohl tatsächlich ein Horror-Jahr.

Setzt sich die Kälte bis in den Juni fort, sind Viren in der Luft weiterhin stabiler und können Menschen infizieren. Ob Corona-Sars2 (aktuell „indische Mutation“), Influenza (Grippe) oder ein anderes Lungenvirus; die Krankheitswelle wird weiter andauern und mutmaßlich als Mono-Pandemie verkauft werden.

Die Kälte ist wahrscheinlich ein Vorbote der anstehenden Kaltphase, die von der „kalten“ Sonne verursacht wird statt von der kapitalistischen Industrie Deutschlands. Dazu sei an die Vorträge unserer Astronomie-Experten erinnert:




Bundesverfassungs­gericht: Grundgesetz verpflichtet zu noch mehr Klimaschutz

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Wenn ja, seien Sie gewarnt: Meist muß eine Person durch alle Instanzen gehen – vom Amtsgericht übers Landgericht, Bundesverwaltungsgericht (etc.), und dann erst kommt Karlsruhe. Das kostet alles viel Geld – und noch mehr Zeit. Zehn Jahre für ein Urteil von der zweiten oder dritten Instanz sind nicht selten.

Daher erstaunt es schon, wie schnell Neubauers und FFFs Klage gegen das CO2-Steuer-Gesetz von 2019 erfolgreich beschieden werden konnte. Noch nicht einmal anderthalbe Jahre – das dürfte ein juristischer Rekord sein.

Worauf hatten die Klimaschützer geklagt? Zitat BverfG:

Mit ihren Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführenden vor allem geltend, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen, die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Sie wenden sich gegen konkrete Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1,5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden. Die Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Für Nichtjuristen: In Art. 2 geht es um das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 14. befaßt sich mit Eigentum und Enteignung.

Die Entscheidung des Gerichtes in Kürze:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Da bislang niemandes Leben durch „Klima“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes gefährdet wurde, und nachweisbar auch nicht werden wird, da die Vorhersagen der Klimaalarmisten samt und sonders nicht eintraten, frage ich mich, wie eine derart schwammige Begründung gerechtfertigt werden kann. Nicht vergessen: Gerade jetzt nach den Eisstürmen ab Dezember und Mojib Latifs Blamage („In 20 Jahren kein Eis und Schnee mehr im Winter“ Jahr 2.000) wackelt die Heißzeit-These mehr als je zuvor! Nach den heftigen Wintereinbrüchen selbst im warmen Texas und anderen Orten der Nordhalbkugel wird es nun auch im Süden deutlich schneller kühl.

Außerdem: Andere politische Entscheidungen sind im Vergleich zum „Klimakollaps“ hingegen eindeutig lebensgefährdend, zum Beispiel der importierte Terror (Berlin, Breitscheidplatz, Dez. 2016), oder auch die Coronamaßnahmen („Millionen Lebensjahre verloren„, Raffelhüschen).

Weiterhin:

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

In 20a geht es um Tier- und Umweltschutz, und künftige Generationen.

Immerhin entschieden die Verfassungsrichter auch, daß die Klagen von juristischen Personen, eben den Vereinen und NGOs, nicht zulässig seien. Macht aber nichts, denn in den Klagen steht das drin:

Klage ….

I.
1. des Herrn G…,

2.
des Herrn K…,

3.
der Minderjährigen K…,
gesetzlich vertreten durch K… und K…,

4.
des Herrn Prof. Dr. Q…,

5.
des Herrn B…,

6.
des Herrn J…,

7.
des Herrn v. F…,

8.
des Herrn J…,

9.
des Herrn S…,

10.
des Herrn R…,

11.
des Herrn Prof. Dr. K…,

12.
des S… e.V.,

13.
des B… e.V.,

– Bevollmächtigte:
. 1. … –
. 2. … –

Warum die Namen abgekürzt sind, ist nur den juristischen Experten bekannt; aber eigentlich sollten BVerfG-Kläger mit offenem Visier kämpfen.

Die Klagen dürften einiges an Anwaltskosten erzeugt haben, was wegen der mitklagenden NGOs, die sowieso meist von Steuergeldern leben, aber nicht relevant ist. Außerdem: „In dem Verfahren 1 BvR 78/20 hat die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführenden ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“

Luisa Neubauer triumphierte über ihren Erfolg:

Quelle Konto von LN auf Twitter

Welche „Freiheiten“ meint Vielflieger-Luisa? Die Freiheit für individuelle Mobilität, privaten Urlaub und wirtschaftliche Freiheit kann es nicht sein. Höchstens die Freiheit von Alarmisten-NGOs, noch mehr Steuergeld in die eigenen Taschen umzuleiten. Das BVerfG sagt in seiner Pressemitteilung selbst:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Auch Regierungsmitglied Peter Altmaier, Wirtschafts(?)-Minister, freute sich über das Kippen des eigenen Gesetzes: Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ und sorge für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Planungssicherheit? Für die Konkursplanung vielleicht; oder die Verlegung ins Altmaier-sichere Ausland.

Kanzlerkandidat Armin Laschet sekundiert:

„Das Urteil markiert einen historischen Moment – Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen“

Was muß das Merkel-Kabinett IV und das darauf folgende nun tun? Bis Ende 2022 müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 präziser geregelt werden. Also noch härtere Knebel für die Unternehmen.




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Meeresspiegel-Prognose 2100 um 25% reduziert, Antarktis ohne Beitrag zum Anstieg




SPIEGEL: Klimaschutz entscheidet, ob Wirtschaftsstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt

Christian Stöcker, wie John Cook Kognitionspsychologe, derzeit Professor für Digitale Kommunikation an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg HAW, behauptet in einem Artikel, daß Klimaschutz ein Standortvorteil für Deutschlands Wirtschaft sei. Das widerspricht jeder unabhängigen Expertise – wie kommt der Mann darauf?

In erster Linie vertritt ein Spiegel-Journalist natürlich die Interessen der nicht-technischen Intelligenz, die auf Umverteilung setzt. Das scheint im neuen Job als Uni-Professor nicht anders zu sein; ein Phänomen, das wir von Potsdamer Profs bereits kennen.

In zweiter Linie übernimmt er die inhaltlichen Behauptungen der Grünen und der Energiewende-Industrie, die für technologische Laien überzeugend klingen mögen, für uns aber nicht. Was sagt er im einzelnen?

1. Die Kohlebranche habe keine Zukunft und hätte mit dem Kohleausstieg 2038 ihre Interessen gegen die Steuerzahler geschützt („absurder klimaschädlicher Kompromiß“). Mitverantwortlich zeichneten „wirtschaftsnahe“ (und naturfeindliche?) Politiker wie Stanislaw Tillich und Armin Laschet.

Belege oder wenigstens Hinweise für seine steile These bleibt Stöcker, nicht unüblich, schuldig. Kein Wort darüber, daß die großen CO2-Schleudern China und Indien massiv Kohlekraft ausbauen, für die Australien den Brennstoff in großen Mengen liefert. Kein Wort über die mangelnde Zukunftsfähigkeit von Wind- und Solarkraft, die die Kohle ersetzen soll, aber extrem teuer und völlig unbrauchbar für die produzierende deutsche Industrie ist.

2. Die Elektromobilität erzeuge keinen enormen Arbeitsplatzverlust in Deutschland, das sei ein kapitalistischer „Mythos“ und „Quatsch“. Belege oder Hinweise für diese steile These – erneut keine. Daß Zulieferer und Hersteller in Deutschland jetzt schon massiv entlassen, wird nicht erwähnt. Daß deutsche Autobauer ihre Werke verstärkt im für die EU unerreichbaren Ausland errichten – keine Erwähnung. Daß unsere wertschöpfende Industrie auf grundlastfähige, zuverlässige Stromversorgung angewiesen ist, und nicht auf Zappelstrom – keine Erwähnung. Stattdessen werden nur die PR-Sprechblasen der verängstigten Konzernbosse zitiert, die vorneherum grün reden (und handeln), um Steuergelder abzugreifen und die journalistischen Druckmacher zufriedenzustellen.

3. „Der Verbrennungsmotor stirbt, das steht längst fest.“ Die niedrigen Verkaufszahlen und technischen Details der Stromer werden nicht aufgeführt, selbes Spiel wie oben. Daß E-Autos viel naturschädlicher sind als Verbrenner, wird schlicht geleugnet. Der häufig zitierten Studie dazu wird zwar nicht direkt widersprochen, ihre Aussage aber relativiert. (Tatsächlich werden E-Autos, wenn sie lange genug ohne Akkutausch laufen, CO2-effizienter. …..ja, wenn).

Daß Elon Musk mit Tesla nur über Finanz-Spielchen (Klimazertifikate) Milliarden verdient und nicht mit E-Autos, nicht erwähnt. Daß andere E-Automarken nur dank massiver Subvention und gesetzlicher Reglementierung durch den Staat (Steuerzahler) und EU in nennenswerter Zahl abgesetzt werden können, nicht erwähnt.

Ansonsten fällt auf, daß Stöcker häufig die parteipolitische Konkurrenz von R2G+ attackiert – neben Tillich und Laschet auch den „FDP-Erzkapitalisten“ Christian Lindner. Man sieht, das ist ein rein milieu-parteipolitischer Artikel, der technische Fakten und Zweifel fast vollständig ausklammert. Erwähnte Studien und Vereinbarungen werden ausschließlich aus der Sicht der grünen Filterblase der Journalisten und ÖR-Akademiker betrachtet, die ihr Gehalt jetzt schon vollständig oder teils, oder bald komplett vom Steuerzahler bekommen, und eben nicht von der wertschöpfenden Industrie.

Man fragt sich, ob Stöcker und die Prof.-Kollegen wie Quaschning, Rahmstorf etc. wirklich nicht wissen, welche wirtschaftlichen und technologischen Folgen die grüne Energiewende für die wertschöpfende Industrie und die Bürger hat, oder ob sie sie nur verdrängen und in solchen Artikeln vertuschen. Man darf davon ausgehen, daß Stöcker gerade als Kommunikations-Prof. mindestens gugeln kann und die technisch-kritischen Quellen genau kennt. Durch die Erwähnung der Studie zur Ökobilanz von E-Autos zeigt er, daß er um die technischen Fallstricke der neuen schönen Elektrowelt weiß. Er ignoriert sie also ganz bewußt und betreibt wider besseres Wissen Tesla&Co-PR. Warum, ist klar – wer einmal die grüne Seite gewählt hat und damit leicht gutes Geld verdient, verteidigt seine Interessen bis zum wirtschaftlichen Schluß. (Und dann haben die PR-Spezialisten in der Regel von nichts gewußt und waren selber nur Getäuschte – die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist randvoll mit solchen Fällen.)

In den letzten 50 Jahren erlebten die westlichen Länder gleich mehrfach, daß Wissenschaftler aus egoistischem Interesse den Teufel an die Wand malten, dadurch enorme volkswirtschaftliche Schäden verursachten, aber nie zur Verantwortung gezogen wurden und auch noch geehrt und wohlhabend, wenn nicht reich, starben.

Eine rechtsstaatlich und demokratische Gesellschaft der Zukunft muß sich gegen solche Scharlatane wappnen. Was bislang rechtlich nicht möglich ist – da die Wissenschaften, aber auch der Journalismus nicht gerichtsfest/strafbewehrt zur Tatsachenkommunikation verpflichtet werden können. Es ist zugegebenermaßen auch schwierig – die (Natur-)Wissenschaften sind per se nicht in der Lage, endgültige hundertprozentige Aussagen zu treffen, weil sich die Forschung immer im Fluß befindet. Da kann sich ein Betrüger meist leicht herausreden, da er ja „nur einen Aspekt“ beleuchtet hat und der der zu korrigierende Irrtum immanent sei. Den „Irrtum“, ob er nun tatsächlich ein bewußter Betrug ist oder nicht, kann man strafrechtlich nicht belangen.

Allerdings unterscheiden sich die Pseudo- und Halbwissenschaften von den richtigen genau dadurch, daß sie eben nicht vorsichtig und im Konjunktiv formulieren, sondern meist absolut, im Brustton der einzig wahren Sichtweise. Oder um es mit Rezo zu sagen: „Es gibt nur EINE legitime Einstellung!“

Und genau da könnte man einen Betrüger juristisch festnageln: Würde zum Beispiel ein Professor vor laufender Kamera behaupten, daß wir wegen der Erderwärmung „in den nächsten 20 Jahren kein Eis und keinen Schnee“ mehr erleben würden, und sich dies nach heftigen Eisstürmen 20 Jahre später als völliger Unsinn herausstellen würde, könnte man ihn, ein dafür verabschiedetes Straf-Gesetz vorausgesetzt, anklagen. Wenn er dann vor dem Gericht nicht überzeugend darlegen könnte, mit welchen Meßwerten etc. er seine Horror-Vorhersage damals begründete, müßten die Richter davon ausgehen, daß er bewußt gelogen hat, um an persönliche Vorteile zu kommen.

Für den klimatischen Komplex käme ein solches Gesetz heute natürlich viel zu spät – die Alarmisten sitzen politisch derart fest im Sattel, daß ihnen sogar der schriftliche Nachweis der Manipulation, die beiden Klimagates, nichts anhaben konnten. Ein solches Gesetz wäre daher derzeit überhaupt nicht möglich.

Nach einer erneuten „Wende“, wenn die Geschichten der Umverteiler derart teuer geworden sind, daß die Steuerzahler im Gegensatz zu den Geschichtenerzählern darben müssen, und vielleicht ein paar heftigen Stromausfällen mit vielen Opfern, die ein(e) grüne(r) Bundeskanzler(in) nicht mehr erklären kann und abdanken muß, wäre aber eine grundsätzliche Reform des Gemeinwesens zum Schutz der Leistungsträger und der Geringverdiener vor privilegierten Umverteilern vielleicht möglich.




Schon wieder E-Auto-Brände, sogar mehrfach

In Nettetal, Kreis Viersen, ging nachts ein Tesla mit lautem Knall in Flammen auf. Die herbeigerufene Feuerwehr versuchte zu löschen, was bei Lithium-Akkus mit ihren organischen Elektrolyten aber kaum möglich ist, und versenkte das Fahrzeug daher zur Dauerkühlung gemäß Experten-Empfehlung in einem großen Wassertank. Batteriebrände sind tückisch: Nachdem der Stromer scheinbar gelöscht war, schossen kurze Zeit danach schon wieder Flammen aus dem Tesla. Es bestand Gefahr, daß das Feuer auf die nahen Wohnhäuser übergriff, was die (noch) gut funktionierende Feuerwehr trotz wohl mangelnder Diversität kompetent verhindern konnte (“Heterosexuelle, weiße Männer aus der Arbeiterschicht sind bei der Feuerwehr unter sich”). Der Besitzer des Wagens war im Urlaub und hatte keinen Einfluß auf das Geschehen.

Es stellt sich die Frage, warum der Wagen überhaupt explodierte. Kein Unfall, es ist kühl draußen, und die teuren Teslas dürften gut verarbeitet sein. Nage-Angriff eines Marders? EIKE empfiehlt: Wenn Sie Ihr Elektroauto mehr als 48 Stunden nicht bewegen, sehen Sie zu, daß die Batterie fast leer ist. Vielleicht bietet der Markt ja Sicherheits-Entladegeräte an (mitlesende Ingenieure werden gebeten, zu kommentieren).

Nicht weit entfernt in Alpen bei Wesel hat es einen BMW i3 erwischt. Der Dienstwagen des Bürgermeisters, vorm Rathaus geparkt, fing unvermittelt an zu rauchen. Die örtliche Feuerwehr brauchte fünf Stunden, um die Brandquelle, der Akku, zu löschen. Da die ländliche Gemeinde keine Spezial-Löschausrüstung für die neuartige Gefahr der dauerheißen Akkus besitzt, mußten die Kollegen aus Duisburg mit einem wasserdichten Großbehälter anrücken. Für solche Container gibt es mittlerweile besondere Hersteller, wie die Firma Ellermann mit ihrer „Red Boxx“.

EIKE fragt: Werden E-Auto-Hersteller an den zusätzlichen Kosten der Feuerwehr-Ausrüstung und -Einsätze beteiligt, die nötig ist, um die verheerenden Akkubrände zu löschen? Ansonsten werden ja auch gerne Hintergrundkosten der Industrie in Rechnung gestellt, wie das Beispiel CO2-Steuer zeigt. Nebenbei: Tesla-Besitzer Elon Musk, einer der reichsten Männer der Welt, macht seine Gewinne fast ausschließlich mit Klima-Zertifikaten, die letztlich vom Verbraucher bezahlt werden.

Ein tödlicher Unfall ereignete sich in Poggendorf/ Vorpommern. Ein Tesla kam aus unbekanntem Grund von der Straße ab und rammte einen Baum. Ersthelfer konnten wegen des extrem heißen Batteriebrandes nicht löschen. Der Fahrer, ein Geschäftsreisender aus Schwerin, verbrannte bis zur Unkenntlichkeit.

Ein weiterer Unfall mit Todesfolge in den USA ist noch mysteriöser: In Texas ist nach Polizeiangaben ein führerloser (!) Tesla mit zwei Passagieren an Bord ebenfalls gegen einen Baum geprallt und verbrannt. Die Toten wurden von der Polizei auf dem Beifahrersitz und auf der Rückbank gefunden, weswegen die Beamten davon ausgehen, daß das Autopilot-Assistenzsystem den Wagen steuerte. Elon Musk dementiert diese Aussage, da die Datenaufzeichnungen des Wagens (so etwas hat ein Tesla?) die Aktivität des Autopiloten nicht zeigen.

Als letztes sei noch der Großbrand in einem Busdepot in Düsseldorf erwähnt, über den wir schon kurz berichteten. Es gab keine Personenschäden, aber das Gebäude und 38 Busse im Wert von rund 50 Millionen Euro brannten ab. Solche Großbrände in Depots kennt man eigentlich nur von gezielten Brandstiftungen durch Autonome bei der Bundeswehr.  Daher ist es interessant, daß sich unter den 38 zerstörten Fahrzeugen acht Elektrobusse befanden. Nachdem, was wir bei den PKW sehen, ist zumindest zu vermuten, daß der Lithiumakku eines Busses Feuer fing und die nah geparkten anderen Fahrzeuge schnell mit-entzündet wurden. Das geht erstaunlich schnell; Experten zufolge reicht es in vollgestellten Hallen, wenn nur ein Fahrzeug brennt. Durch die Hitzestauung im Gebäude und andere Effekte brennen auch Konstrukte aus Stahl und Glas rasch. Es gab noch keinen offiziellen Bericht; der wird im Mai erwartet.

Sollte sich herausstellen, daß sich ein Lithium-Akku entzündet hat, dürfte das erhebliche Konsequenzen für die E-Mobilität in den Städten und Gemeinden haben, wo Bürgermeister und Räte deutschlandweit Klimarettung durch den ÖPNV verordnet haben. Daß die Busse mitten im Betrieb auf der Straße in Flammen aufgehen, ist kaum möglich, da der Akku in der Entladungsphase meist nicht überhitzt. Abgestellt oder in der Ladephase sieht das anders aus. Das Beispiel Düsseldorf wird – hoffentlich – dazu führen, daß E-Busse nicht mehr dicht an dicht in Hallen, sondern möglichst einzeln mit Abstand auf dem Hof geparkt werden. Außerdem sind die Betreiber oder die Feuerwehr gut beraten, schnellstmöglich riesige Wassertanks und passende Hebekräne anzuschaffen.

Daß das die teils schon recht üppigen Fahrpreise weiter verteuern wird, liegt auf der Hand. Treffen tut es die Geringverdiener, wie die „Energiewende“ im Ganzen.