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»Klimaklage« gegen Shell erfolgreich

Das wären die Konsequenzen des Urteils, das Shell dazu verdonnert, seinen Ausstoß an CO2 zu verringern. Angeblich, um das Klima zu schützen. Vor allem: Für die Verbraucher in Europa würde Energie nochmals deutlich teurer.

Ein Urteil mit Sprengkraft und nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vor kurzem ein weiteres Urteil, das die epidemische Form des Wahnsinns symbolisiert: Ein niederländisches Bezirksgericht in Den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell dazu verurteilt, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Sieben Umwelt-NGOs und 17000 Holländer hatten geklagt, Shell würde mit für die Folgen der »Treibhausgase« und des Klimawandels verantwortlich sein, weil es Kraft- und Heizstoffe fördert und verkauft.

Mit bei den Klägern dabei übrigens Greenpeace, jener Umweltkonzern, der seinerzeit im Verlaufe der Brent Spar-Affäre behauptete, Shell wolle eine ausgediente Ölplattform mit 11.000 Tonnen Öl in der Nordsee verrotten lassen und würde damit »unsere Umwelt vergiften«. Greenpeace haute auf die übliche Propagandapauke, besetzte begleitet von TV-Sendern die Ölplattform, was viel Aufmerksamkeit, mehr Spenden und schließlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem ein brachte. Denn nichts stimmte an den Vorwürfen, Greenpeace musste sich schließlich entschuldigen.

Für Shell bedeutet das Urteil des Bezirksgerichtes, dass das Unternehmen die CO2-Emissionen stärker senken soll als geplant. Bis zum Jahr 2030 sollen um 45 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden. Nicht nur seine eigenen, sondern auch die der Kunden, sprich der Autofahrer und Hausbesitzer.

Dementsprechend müsste Shell seine Produktion entsprechend drastisch drosseln und weniger Benzin, Diesel und Gas verkaufen. Das Argument Shells, andere Unternehmen würden in die Lücke springen und entsprechend mehr verkaufen, wiesen die Richter zurück. Die Konkurrenten hätten ebenfalls eine Verantwortung.

Neu ist der Tenor, dass Shell gegen »globale Klimaziele« verstoße, was auch immer das ist. Bisher wurden Staaten dafür angegriffen, jetzt zum ersten Mal auch Unternehmen – allerdings nur in Europa.

Shell dagegen betonte, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe und wies die Forderungen zurück. Man investiere in Wasserstoff, verkündet Shell devot, doch investiert 95 Prozent Shell in Öl und Gas. Es half dem Konzern auch nichts, dass er betont, sich zum Klimaschutz verpflichtet zu haben, ein »Klimaversprechen« abgegeben hat und Milliarden in Elektromobilität und Wasserstoff zu stecken.

Appeasement hat noch nie funktioniert. Die Internationale Energieagentur hatte sogar vor kurzem einen Investitionsstopp gefordert, es sollten keine neuen Öl- und Gasprojekte mehr begonnen werden, um angeblich den Anstieg der »Erdtemperatur« auf 1,5 Grad zu begrenzen. Shell will in Berufung gehen.

Deutlich wird, dass eine neue Form der Klagen vor Gericht ein lukrativer Geschäftszweig ist: »Klimaklagen«. In den USA soll es bereits mehr als 1600 »Klimaklagen« geben, für die Investoren von »Fridays for Future« oder »Extinction Rebellion« haben sich deren Investments also durchaus gelohnt. Die Begleitpropaganda verschaffte die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit. »Klimajurist« – ein Beruf mit Wachstumschancen, hieß es kürzlich in einer Zeitung.

Immer mehr Anwälte haben ebenso wie skrupellose NGOs das sogenannte »Umweltrecht« als äußerst lukratives Geschäftsfeld entdeckt. Hinter denen stehen häufig gigantische finanzstarke Umwelt-NGOs, die meist von reichen Firmenerben finanziert werden. So stehen hinter Milieudefensie wiederum die mächtigen Umweltkonzerne Friends of the Earth. Die European Climate Foundation mit Sitz in Den Haag kann zum Beispiel rund 36 Millionen Euro für Projekte in die Waagschale werfen.

Die Klage geführt hat Anwalt Roger Cox, hinter dem die niederländische finanzstarke Umwelt-NGO Milieudefensie und rund 17000 Holländer stehen. Die spendeten eine halbe Million Euro für die Prozesskosten.

Anwalt Cox sichert sich gegen mögliche Regressforderungen ab. Er betont in einem Gespräch mit der SZ »Wenn die Wissenschaft richtig liegt, geht es um die größte Bedrohung der Menschheit.« Darunter tut er‘s nicht. Der Mann von der SZ vergisst nachzufragen: Was, wenn »die Wissenschaft« nicht richtig liegt?

Die Tragweite dieser geballten Macht kommt erst jetzt langsam zum Vorschein. Der Boden wurde durch entsprechende grüne Umweltgesetzgebung schon vor Jahren bereitet, seitdem ziehen professionelle Anwaltskollektive von Gerichtssaal zu Gerichtssaal und fahren fette Beute ein – auf Kosten der Verbraucher. Für die wird es teuer. Demokratisch legitimiert ist keine dieser NGOs.

Noch nicht beendet ist jener seltsame Prozess, den seit 2016 die NGO »Germanwatch« gegen RWE führt. Die hat sich einen peruanischen Bauern gesucht und den ahnungslosen Mann, der vermutlich früher nie etwas von CO2 und »Klimagerechtigkeit« gehört hatte, als Ankläger vor Gericht gezerrt. Dem armen »Kleinbauern« drohe natürlich eine Katastrophe, für die RWE verantwortlich sein soll. Demnächst will das Gericht einen Südamerika-Trip unternehmen, um sich die Verhältnisse vor Ort anzuschauen und juristisch zu würdigen.(Details hier)

Grundlage ist das Narrativ von der angeblich größten Bedrohung der Menschheit durch das Spurengas CO2 in der Atmosphäre. Es gibt jedoch kein Experiment, das dies beweist. Es ist eine Hypothese, eine »Unterstellung«. Jedoch die Geschäftsgrundlage eines mittlerweile unüberschaubar großen Industriezweiges, vieler NGOs und mittlerweile offenbar Arbeitsgrundlage für die Justiz. Beweise müssen nicht mehr erhoben werden, Glaube genügt. Der CO2-Aberglaube ist die neue Staatsreligion, jedenfalls solange sie nicht eine Reformation vom Sockel stößt. Doch danach sieht es derzeit nicht aus.

Der Beitrag erschien, in leicht geänderter Form, zuerst bei TE hier

Nachtrag der EIKE Redaktion

Shell kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Klage selbst hatte das Unternehmen stets als „unangemessen und ohne gesetzliche Grundlage“ kritisiert.

Unsere Meinung:

Es wird nicht lange dauern und (Royal Dutch) Shell wird dieses unfreundliche Land verlassen, und seinen Firmensitz ins Ausland, vielleicht nach Asien, verlegen. Dabei dürfte dann auch eine Änderung des alt- ehrwürdigen Firmennamens kein großes Hindernis darstellen.




Klimapolitik: Was das Land „klimaneutrale“ Stahlerzeugung kosten würde*

Die Diskussion, welcher Industriezweig durch die von EU und Bundesregierung forcierten „Klimaschutzziele“ besonders gefährdet ist, drehte sich bislang meist um die deutschen Autobauer. Mindestens genauso groß ist aber der Druck auf die hiesigen Stahlhersteller. Die Branche sieht sich in einer aufgeheizten Diskussionsatmosphäre um Klimapolitik in der sehr undankbaren Rolle, in Deutschland einer der größten Kohlendioxid-Produzenten überhaupt zu sein. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums gehen im Bereich der Industrie mehr als 30 Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen auf das Konto der Stahlkocher. Abhilfe soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine zügige Umstellung der Stahlproduktion auf wasserstoffbasierte Technologien schaffen.

Gefahr von Handelskriegen

In Deutschland wird weniger als ein Drittel des Stahls in der sogenannten Elektrostahl-Route durch Einschmelzen von Stahlschrott erzeugt. Beim weitaus größeren Teil, bei der Primärstahlerzeugung, kommen Kohlenstoffträger wie Koks zum Einsatz. Deren Ersatz durch Energieträger wie Wasserstoff geht mit extrem hohen Kosten einher.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier selbst beziffert die nötigen Gesamtinvestitionen für den Umbau zu einer Kohlendioxid-freien Stahlproduktion in Deutschland auf insgesamt 35 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die deutsche Stahlindustrie erzielte 2019, also noch vor der Corona-Krise, einen Umsatz von rund 39 Milliarden Euro.

In ihrem „Handlungskonzept Stahl“, das im vergangenen Herbst vorgelegt wurde, schätzt die Bundesregierung, dass ein erheblicher Teil der Umstellungskosten schon bis zum Jahr 2030 anfallen wird. Nach einem Treffen mit Vertretern von Stahlherstellern und der IG Metall kündigte der Bundeswirtschaftsminister vorletzten Montag Finanzhilfen für den Umbau der Stahlproduktion in Deutschland an. Um die Stahlproduktion „klimafreundlich“ zu machen, will der Bund für die Jahre 2022 bis 2024 zusätzlich rund fünf Milliarden Euro bereitstellen. Insgesamt kann die Stahlbranche nach derzeitigem Stand in den kommenden 30 Jahren auf zehn bis zwölf Milliarden Euro aus der Staatskasse hoffen.

Die hohen Anfangsinvestitionen zur Umstellung der Stahlerzeugung sind allerdings nur ein Problem: Auch die laufenden Kosten sind bei den dekarbonisierten Verfahren deutlich höher als bei der herkömmlichen Stahlherstellung. Zumindest unter den derzeitigen Bedingungen kann die Stahlproduktion nicht so wirtschaftlich betrieben werden, dass die deutschen Stahlhersteller im harten internationalen Wettbewerb noch standhalten könnten.

Steigende Preise für Stahlprodukte

Die Prognos AG hat Ende vergangenen Jahres eine Studie namens „Klimapolitische Herausforderungen der Stahlindustrie in Deutschland“ vorgelegt, die von der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Auftrag gegeben wurde. Im Fazit der Untersuchung heißt es, dass die Umstellung auf sogenannte treibhausgasarme Verfahren der Stahlherstellung „aus einzelwirtschaftlicher Sicht heute und auf absehbare Zeit für die Stahlhersteller nicht rentabel“ sei. Das Beratungsunternehmen wies vor diesem Hintergrund auf die Gefahr hin, dass es mit der Verteuerung der Stahlproduktion in Deutschland zu einer Produktionsverlagerung ins Ausland kommt. Langfristig besteht damit die Gefahr, dass es nicht bei einer Anschubfinanzierung mit Steuergeldern bleibt.

Bereits seit 2017 hat die EU Importquoten für Stahl aus China, den USA und anderen Nicht-EU-Ländern eingeführt, mit dem der europäische Stahlmarkt weitgehend abgeschirmt wird. Nach diesem Vorbild könnten künftig auch Importquoten oder Einfuhrzölle für Stahlprodukte kommen, die außerhalb der EU unter „nichtklimaschonenden“ Bedingungen produziert wurden.

Belastung des Steuerzahlers

Dies wäre zwar ein Mittel gegen das Abwandern von Industrieproduktion in Regionen der Welt mit einer weniger restriktiven „Klimapolitik“, sofern denn die Produktion für den Binnenmarkt der EU und nicht für den Weltmarkt erfolgt. Allerdings müssten sich die europäischen Verbraucher dabei auf steigende Preise bei allen Produkten einstellen, in denen Stahl steckt: vom Auto bis hin zum Baustahl. Zudem müsste mit Gegenmaßnahmen aus dem Nicht-EU-Ausland gerechnet werden, was insbesondere die besonders vom Export abhängige Volkswirtschaft Deutschlands treffen würde.

Eine Alternative zum Schutz der Stahlindustrie durch eine Erhöhung der Importzölle wäre die laufende Subventionierung einer Kohlendioxid-armen Stahlproduktion auf Kosten des Steuerzahlers.

Wie bei anderen staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft gäbe es auch diesmal Profiteure. So rechnet sich der niederländische Hafen Rotterdam große Chancen aus, zu einer zentralen Drehscheibe beim Import von Wasserstoff aus den verschiedensten Weltregionen zu werden, darunter auch Australien. Die Niederländer gehen davon aus, dass Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten auf absehbare Zeit gar nicht genug „regenerativer“ Strom aus Wind und Solarkraftanlagen zur Verfügung steht, um die benötigten Mengen von „grünem“ Wasserstoff zu erzeugen.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :  Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  14. Mai 2021, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor Norman Hanert für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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Klima gerettet! Danke, Erster Senat!

Respekt auch fürs Gendern. Genau 149-mal schreibt ihr von den „Beschwerdeführenden“. Gut, 13-mal sind euch noch die altmodischen „Beschwerdeführer“ reingerutscht – kann passieren. Ich will da nicht päpstlicher sein als der Papst. Im Fußball würde bei einem Ergebnis von 149:13 ja auch keiner sagen, sorry, da müsst ihr noch mal ran. Die Tendenz ist eindeutig. Euer klares Bekenntnis zur Modernität ist für jeden offensichtlich. Und für jede und jedes.

Apropos, was mir gerade einfällt, wegen modern und der FDP-Verfassungsbeschwerde zum Gute-Ausgangssperre-Gesetz: Habt ihr eigentlich mitgekriegt, dass die Liberalen sechs Stunden und 19 Minuten lang versucht haben, ihren Sermon per Fernkopie an euch zu übermitteln? Irgendwann nachts hatten die FDPler das Faxen dicke und schickten am nächsten Tag einen Boten nach Karlsruhe. Kleiner Tipp: Ihr könntet euch für solche Fälle eine E-Mail-Adresse zulegen. Kein Witz. Geht bei vielen Anbietern sogar kostenlos. Falls ihr dazu Fragen habt: Einfach an Achgut.com faxen.

„Ein cooler Spruch“

Bleiben wir bei der Klima-Entscheidung. Die ist unbestreitbar sehr modern, um auf das neue Lieblingswort von Markus Söder zurückzukommen. Der Erfinder von Modernität erkannte dank eures Beschlusses umgehend, dass das „ambitionierte“ Ziel 2050 Quatsch war und Bayern easypeasy auch 2040 schon klimaneutral sein kann. Bam!

Das muss man sich mal reinziehen. 110 Seiten mit Wörtern machen zehn Jahre weniger Klimamord. Das beweist, dass Weltrettung gar nicht so schwer ist. Man muss nur wollen. Praktischer Hinweis für euch Richter: Wenn ihr nächstes Jahr elf Seiten Atmosphärisches schreibt, ist der Planet – zack – schon wieder zwölf Monate früher klimaneutral. Wenn ihr mehr schreibt, könnten wir damit vielleicht sogar ein paar grundlastfähige Kohlekraftwerke ein bisschen länger … egal, das nur am Rande. Ich will euch da nicht unter Druck setzen.

Ein anderer extrem moderner Politiker ist Olaf Scholz, auch wenn das noch nicht so viele gemerkt haben. Scholz wurde bereits 2019 vom „Stern“ zum „Mr. Cool der SPD“ ernannt und findet, dass euer Beschluss ein „cooler Spruch“ ist (hier ab Min. 57:42). Und er hat gesagt, dass er es „gar nicht anders sagen“ kann. Cool, oder?

„Klingt wie Extinction Rebellion“

Dazu versprach der künftige Ex-Kanzlerkandidat, die Sozis würden „nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings“ – Kunstpause – „machbar ist“. Das Vorhaben begrüße ich, denn ich bin grundsätzlich für machbare Gesetze. Ich gebe zu, ein bisschen gewundert hat mich schon, dass ein machbares Gesetz offenbar die Ausnahme ist und nicht die Regel. Aber ich bin ja auch kein Politikprofi.

Auch sonst hagelte es Begeisterung. Umweltverbände feierten einen „historischen Tag“. Aus Sicht von Peter Altmaier ist euer Beschluss „ein großer Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden“, und Armin Laschet nannte ihn einen „Quantensprung“. Solche Hüpfer sind bekanntlich ziemlich klein, ähnlich wie die der Freitagskinder. Macht aber nichts, weil jeder wusste, was gemeint war. Luisa Neubauer, das deutsche Klima-Postergirl, sprach von einem „großartigen Erfolg“, und Claudia Kemfert, Fachfrau für spirituelle Energie und Heilsteine, findet das „Urteil bahnbrechend und richtig“. Das schönste Lob kam aus der „Taz“-Ecke: „Lest das Urteil zum Klimaschutzgesetz! Wow! Klingt wie Extinction Rebellion.“ Genau, fand ich auch!

Klar, es gab auch Kritik – wie üblich von den üblichen Verdächtigen. Unmittelbar nach dem Klima-Verdikt zwirbelte euch Dirk Maxeiner dermaßen was auf die Zwölf, dass mir das CO2 im Hals steckenblieb. „Entmündigung und Anmaßung“ bescheinigte er euch, verbunden mit der Vermutung, das Verfassungsgericht sei nicht länger Garant für das „Prinzip der Freiheit“. Uiuiui, hab ich gedacht, so was muss man erst mal aushalten.

Hetze von der Springer-Presse

Weitere Ultras setzten nach, zum Beispiel hier („Um die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts muss man sich Sorgen machen“), hier („Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen“), hier („Totengräber des Grundgesetzes“) und hier („erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet“).

Auch die Klimafeinde von der Springer-Presse warfen ihre Propagandamaschine an. Die „Welt“ verbreitete eine Hetzschrift unter dem Titel: „Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch.“ Geht gar nicht, wenn ihr mich fragt. Als Jurist weiß ich, Verfassungsrichter liegen niemals falsch, schon vom Prinzip her. Verfassungsrichter sind wie Papst. Nur ohne die Musik.

Das „Welt“-Machwerk war der Höhepunkt einer von gewissen Kreisen gesteuerten Verleumdungskampagne. „Besorgniserregend falsch“ sei die Entscheidung, hieß es da, von „unpräzisen Bezugsgrößen“, „ungenauer Sprache“, „höchst fragwürdiger Sichtweise“ und „viel Raum für Falschinterpretationen“ war die Rede. Ihr „Robenträger“ hättet euch „nur oberflächlich mit klimawissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt“ und ein „höchst umstrittenes“ Modell eines „willkürlichen CO2-Budgets“ zur Grundlage eurer Argumentation gemacht.

Im Großen und Ganzen sehr geil

Als wäre das nicht genug, meinten die „Welt“-Spalter euch auch noch belehren zu müssen: „Das von der Bundesregierung gesetzte Zieldatum für Klimaneutralität 2050 ist recht willkürlich gepickt – es leitet sich jedenfalls nicht aus dem Weltklimaabkommen von Paris ab.“ Als Zeugen für ihre kruden Behauptungen zogen sie einen „Oliver Geden von der Stiftung Wissenschaft und Politik“ hinzu.

Dieser Geden ist „einer der Leitautoren und Mitglied des Kernautorenteams beim anstehenden Synthesebericht des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (IPCC)“. Okay, das ist natürlich schon ein bisschen blöd, wenn ausgerechnet ein wichtiger Heini vom Weltklimarat euren wegweisenden Beschluss zur Planetenrettung kritisiert.

Andererseits, wir wissen doch alle, wie es ist. Gewisse Kreise schaffen es immer wieder, auch in die honorigsten Organisationen zersetzende Elemente einzuschleusen. Ich würde mir da jedenfalls an eurer Stelle nicht allzu viele Sorgen machen. Eure Klima-Entscheidung ist im Großen und Ganzen sehr, sehr geil. Und modern, wie gesagt. Nebenbei, wes Geistes Kind die Springer-Lohnschreiber sind, zeigt sich bereits am Begriff „Robenträger“. Wer Menschen heutzutage noch wegen ihrer Diversität in der Kleiderwahl verächtlich macht, hat einfach den Schuss nicht gehört.

Ein Land hat die Arschkarte

Dass ihr alles richtig gemacht habt, lieber Erster Senat, beweist ein Umstand, den bisher niemand angemessen würdigte: Es gab keinen Beifall von der falschen Seite. Die Bösen hassen euch, die Guten lieben euch. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet auf dubiosen Plattformen wie welt.de und achgut.com Zustimmung erfahren! Oder, noch schlimmer, bei Tichy und „Cicero“. Dann hätten einige von euch rubbeldiekatz die Unterschrift zurückgezogen, und ihr müsstet bei Maybrit Illner erklären, was bei euch schiefgelaufen ist.

Gott sei Dank ist es nicht so gekommen. Hättet ihr auch nicht verdient gehabt. Ich fasse euren Beschluss mal mit meinen Möglichkeiten zusammen, also in einfacher Sprache. So, wie ich das sehe, habt ihr sozusagen eine Wenn-schon-denn-schon-Entscheidung getroffen. Mit anderen Worten: Wer so sackdämlich ist, Klima in die Verfassung zu schreiben, und dazu noch ein internationales Abkommen abschließt, der ist selbst schuld. Und muss halt auch ein passendes Gesetz basteln.

Klar hat dann ein ganzes Land die Arschkarte, aber hätte man sich ja vorher überlegen können. Kurz: Augen auf bei der Zukunftswahl. Beziehungsweise der zum Bundestag. Also, ich finde das schlüssig und konsequent und bin deshalb mit eurem Klimaspruch voll einverstanden.

Weder an noch mit Klimawandel verstorben

Zum besseren Verständnis hätte ich nur noch ein paar Detailfragen. Genau genommen zwei. Die erste betrifft die Sache mit den Prognosen. Wusstet ihr eigentlich, dass es seit 2020 auf der Zugspitze keinen Gletscher mehr gibt? Hab ich mir nicht ausgedacht, hat unsere Kanzlerin gesagt. Und zwar in weiser Voraussicht bereits im November 2007. Die erzählt so was bekanntlich nicht ohne Grund, sondern evidenzbasiert und weil sie „der Wissenschaft“ folgt. Und außerdem viel vom Ende her denkt. Zur Bekräftigung hatte sie hinterhergerufen: „Manch einer will das nicht wahrhaben, aber es ist so!“

Wahrhaben hin oder her, ist doch nicht so. Das Zugspitz-Eis ist immer noch da und weder an noch mit Klimawandel verstorben. Kein Witz, ich hab’s gegoogelt. 2017 gab es übrigens eine neue Prognose mit einem Aufschlag von 60 Jahren: Permafrost auf der Zugspitze „könnte“ 2080 verschwunden sein. Und ausgerechnet seit dem Donnerstag, an dem euer Klima-Urteil rauskam, sind es zufälligerweise wieder 50 Jahre weniger. „Womöglich“ sei Bayern bis 2030 eisfrei, sagen die Gelato-Experten.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Sicher, es läuft derzeit eher medium fürs „ewige“ Eis. Es wird wärmer, die Bayern-Gletscher schmelzen ab. Und irgendwann sind sie weg, wenn sich das fortsetzt. Glaubt mir, schön finde ich das auch nicht, ich bin Skifahrer.

Griffe ins Forscherklo

Liebe Richter, ich bin bestimmt nicht so modern wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Was Forschungsergebnisse und darauf beruhende Prognosen angeht, bin ich sogar ziemlich oldschool, gebe ich offen zu. Ich finde es zum Beispiel nicht schlecht, wenn sie stimmen.

Das mit dem Schneeferner-Gletscher ist ja bei weitem nicht der einzige Griff ins Forscherklo. Ist euch eigentlich bewusst, wie es seit 2020 wegen des Klimawandels auf der Welt aussieht, so rein wissenschaftlich? Wir haben Atomkrieg, Aufstände, Megadürren und Hungersnöte, außerdem „sibirisches Klima“ in Großbritannien und überflutete europäische Großstädte (Pentagon-Report von 2004). Nebenbei gibt’s Probleme mit dem Tourismus, zum Beispiel aufgrund grassierender Malaria in Spanien (WWF-Studie von 1999).

Das kriegen nicht mehr alle mit, denn eine Milliarde Menschheit vergeht just in diesem Moment wegen Nahrungsmangel (Wissenschaftsberater der US-Regierung, Senatsanhörung von 2009). 75 bis 250 Millionen Erdlinge leiden unter erschwertem Zugang zu Trinkwasser (UN-Klimarat 2007). Auch Deutschland zählt zu den Weltregionen mit Wassernot (ZDF laut Forschungsbericht von 2008).

Unzählige Quatschvorhersagen

50 Millionen „Klimaflüchtlinge“ klopfen seit 2020 an Türen in nördlichen Regionen (korrigierte Prognose von 2011, ursprünglich hätten sie laut UN schon 2010 da sein sollen). Ach ja, und dann wäre da noch das Eis. Der Kilimandscharo hat seit spätestens 2020 keins mehr (Studie von 2002), das sommerliche Meereis in der Arktis ist ebenfalls längst weg (seit 2013, so die einen Forscher, andere wetteten auf 2016).

Nichts davon hat sich bewahrheitet. All diese (und eine Menge weitere) Prognosen waren Quatsch mit Soße. Sicher, das afrikanische Eis wurde weniger, aber es ist nach wie vor da, genau wie das bayerische und das arktische. Und trotz enorm angewachsener Weltbevölkerung leiden weniger Menschen unter Wassermangel und Hunger. Die Zahl der Unterernährten ging in den vergangenen 30 Jahren global um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Menschen in extremer Armut reduzierte sich in diesem Zeitraum sogar um rund 60 Prozent.

Zu den Themenfeldern Atomkrieg, Aufstände, sibirisches Großbritannien und überflutete Großstädte spare ich mir weitere Ausführungen, liebe Richter. Falls ihr da Fragen habt, könnt ihr ja einfach mal in Karlsruhe aus dem Fenster schauen.

Brennende Kinderfüße

Die Zusammenstellung fehl gegangener Prognosen mit Zielmarke 2020 habe ich übrigens bei einem „Welt“-Autor namens Axel Bojanowski gefunden. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Jetzt sagt ihr natürlich, ach Gottchen, ein Hater von der Springer-Presse. Klar, liebe Verfassungsrichter, aber Problem ist, ich habe alle Quellen gecheckt – und die sind korrekt. Ganz im Gegensatz zu den Vorhersagen.

Da gäbe es ja noch viel mehr, von herbeigelogenen Inseluntergängen bis zu den Weisheiten einer Luisa Neubauer. Germany’s übernext Kanzlerin verkündete zwischen zwei Buchdeckeln, in Zukunft würden sich Kinder auf Schulhöfen die Füße verbrennen. Sicher, so was kann passieren, sogar heute schon, wenn wärmespeichernder Bodenbelag und das irre Naturphänomen „Sonne“ zusammenkommen. Andererseits hilft gegen derlei Unbill seit Jahrtausenden eine Kulturtechnik namens „Schuhe“. Deren Existenz blieb der Reemtsma-Sprosse offenkundig bisher verborgen. Aber seien wir nicht zu streng. Sie ist jung, und mit 25 gibt es noch eine Menge zu entdecken.

Auf der anderen Seite gibt es höchst seriöse Stimmen, die vor „Panik“ warnen. Da wäre zum Beispiel der Hamburger Max-Planck-Klimatologe Jochem Marotzke. Der sagt mit Blick auf das Jahr 2100: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Und von den schrecklichen „Kipppunkten“ im Klimasystem macht Professor Marotzke welcher am meisten Angst? Genau, „keiner“.

Welche Fakten sind faktisch?

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, liebe Verfassungsrichter, aber mich macht das ein wenig nervös. Klar, ich habe von Klima keine Ahnung, also ungefähr so viel wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Nur, mein Gefühl sagt mir, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob bestimmte Ereignisse in zehn Jahren oder in tausend Jahren oder nie eintreten. Entsprechend hätten wir dann vielleicht auch unterschiedlich viel Zeit, uns vorzubereiten oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zum Beispiel zehn Jahre, tausend Jahre oder ewig.

Wie gesagt, ist nur so ein Gefühl. Bei einem bin ich mir allerdings sicher, nämlich, dass ihr ganz bestimmt nicht nach Gefühl urteilt, sondern auf Basis von Recht und Gesetz. Und natürlich Fakten. Deshalb hier meine erste Frage: Wie genau erkennt man, welche Fakten faktisch sind beim Klima? Ich gehe davon aus, dass ihr da so eine interne Richtlinie habt, sonst hättet ihr schließlich nicht entscheiden können, wie ihr entschieden habt, stimmt’s? Wäre supernett, wenn ihr mir diese Richtlinie zuschickt, würde mir wirklich weiterhelfen. Ich persönlich bin ja im Prinzip sehr für Klimawandel, und deshalb wüsste ich gerne, welche Vorteile ich noch erleben werde. Link genügt. Oder PDF, egal.

Jetzt zu meiner zweiten Frage – und die treibt mich mehr um als die erste. Ich sag’s ganz ehrlich, was ich unter euren Randnummern 199 bis 204 gelesen habe, macht mich noch erheblich nervöser als die vielen Nonsens-Prognosen.

Ich bin verwirrt

Ab Seite 84 schreibt ihr von „internationaler Dimension“ und „genuin globaler Natur“ der Klimasache und dass der „nationale Gesetzgeber“ irgendwelche Klimaziele „nicht allein, sondern nur in internationaler Kooperation erreichen kann“. So weit d’accord. Alles super und absolut nachvollziehbar.

Aufmerken ließ mich Folgendes: „Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können.“ Verstehe, alle Staaten müssen zusammenwirken, richtig? Einverstanden, auch wenn ich persönlich das Wort „Probleme“ durch „Vorzüge“ ersetzen würde. Aber das ist natürlich Geschmackssache, da sind wir uns einig.

Danach kommen allerdings Sätze, die mich ziemlich verwirren: „Zu nationalem Klimaschutz verpflichtete Art. 20a GG zudem auch, wenn es nicht gelänge, die internationale Kooperation in einem Abkommen rechtlich zu formalisieren.“ Weiter heißt es: „So oder so kann dem Gebot, nationale Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht entgegengehalten werden, sie könnten den Klimawandel nicht stoppen.“ Und schließlich: „Dabei könnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.“

Geht’s ums Klima oder ums Prinzip?

Ich weiß wirklich nicht, ob ich das richtig verstanden habe, deshalb frag ich lieber nach. Also, ihr schreibt, dass Deutschland mit seinem mickrigen Zwei-Prozent-Anteil beim Ausstoß von CO2 und ähnlichem Zeugs alleine nichts am Weltklima ändern wird. Und dann sagt ihr, macht aber nichts, die Deutschen müssen trotzdem in Zukunft auf Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub verzichten, selbst wenn die Chinesen, Amis, Russen und andere Inder ihre eigenen Reduktionsziele nicht einhalten und das Weltklima deswegen so oder so den Gletscherbach runtergeht. Korrekt?

Aber warum, wenn es doch eh nichts bringt? Ist das mit dem Klimaschutz so eine Art L’art pour l’art, wie der Franzmann sagen würde? Anders gefragt, geht es ums Klima oder ums Prinzip? Gut, den Deutschen geht es bekanntermaßen prinzipiell häufig ums Prinzip. Aber wenn Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub auf dem Spiel stehen, bin ich mir da nicht so sicher.

Ich vermute, ich habe irgendwas überlesen in eurer Klima-Entscheidung. Es wäre klasse, wenn ihr mir kurz die Randnummer mitteilt, aus der sich ergibt, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Oder vielleicht Satire, hat man ja heutzutage öfters. Eure Antworten könnt ihr einfach unten in den Kommentarbereich reinschreiben, lieber Erster Senat. Faxen ist aber auch kein Problem, Nummer habt ihr. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, auch an den Zweiten Senat!

PS, mir fällt gerade doch noch was ein: In Randnummer 118 schreibt ihr von den „weitgehend unumkehrbaren tatsächlichen Auswirkungen von CO2-Emissionen auf die Erdtemperatur“ und „dass das Grundgesetz die tatenlose Hinnahme eines ad infinitum fortschreitenden Klimawandels durch den Staat nicht zulässt“. Meine Frage wegen „ad infinitum“: Wie heiß ist eigentlich unendlich heiß? So heiß wie die Sonne? Oder noch heißer? Etwa so wie euer Badewasser in Karlsruhe?

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Das Bundesverfassungs­gericht – ein Fall für den Verfassungsschutz ?

Es geht um das Klima, was ja in der Tat eine von den Göttern gesteuerte Umwelterscheinung ist, gegen die Erdlinge sich angeblich versündigen.
Jan Grossarth hat darüber in der WELT vom 5. Mai 2021 einen exzellentem Artikel mit dem Titel „Die Apokalyptiker von Karlsruhe“ geschrieben. Er prüft alle vom Bundesverfassungsgericht vorgetragenen Argumente – und zwar juristisch – und sein Fazit ist ein vernichtendes Urteil über die erschreckende  Zielsetzung: Die Umerziehung der Bevölkerung zu einem angeblich klimagerechten Lebensstil – und die dazu erforderlichen Zwangsmaßnahmen. Dazu kommt noch auch die Erziehung der jeweiligen Bundesregierung zu folgsamem Verhalten und Handeln, was schon jetzt erfolgreich exekutiert wird, wie man an dem beflissenen Gehorsam der Altparteien erlebt.
Auch die juristische Qualität der Urteilsbegründungen erhält gleichfalls  von dem Frevler Gossarth  unterirdische Zensuren, was schon eine Blasphemie ist.

Aber es braucht noch eine Ergänzung: Das Bundesverfassungsgericht hat als Grundlage für seine „Weisung“ an Regierung und Parlament für eine Verlängerung ihrer CO2-Einsparungsverpflichtungen eine Stellungnahme des deutschen Sachverständigen-Rats für Umweltfragen (SRU) herangezogen. Sonst nichts. Die seit der Präsentation der Klimakatastrophen-Hypothese vor Jahrzehnten erfolgte intensive und absolut streitige  wissenschaftliche Diskussion über die Richtigkeit oder die Unrichtigkeit dieser – bis heute unbewiesenen – Theorie kann durch einige der zahlreichen Petitionen überdeutlich beschrieben werden:
Die „Welt Klimadeklaration“  von 700 Wissenschaftlern und Fachleuten „Es gibt keinen Klimanotstand“ vom 18.10.2019. Die „Petition zur Globalen Anthropogenen Erwärmung“ von über 90 italienischen Wissenschaftlern vom 19.7.2019. Die Petition von Prof. Richard Lindzen und 300 bedeutenden Personen vom 27.2.2017 an Präsident Trump, die zur Kündigung des Pariser Klimaabkommens führte. Das Klimamanifest von Heiligenroth vom 15.9.2007 mit 342 Unterschriften. Die Petition von Wissenschaftlern aus aller Welt“ an die EU-Administration – von 300 unabhängigen Klimawissenschaftlern und Professionals. Das Schreiben von 200 Wissenschaftlern vom 8.12.2009 an UN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon.

Das Bundesverfassungsgericht selbst kritisierte versehentlich seine eigene Ignoranz gegenüber der wohlbekannten massiven wissenschaftlichen Kritik an der CO2-Theorie mit seinem Satz im Urteil „Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, so erlegt der Grundgesetz-Artikel 20a dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf.“  Dieses Gericht braucht diese Sorgfalt offenbar nicht zu beachten.
Der unübersehbare Beweis für die weiterhin bestehende massive Kritik an der Untergangstheorie stellt klar: Es gibt in dieser Frage keinen Konsens – nur harte Konfrontation.  Und selbst ein Konsens würde nicht genügen: Es fehlt dann immer noch der Beweis – und zwar durch das von Dritten wiederholbare Experiment.
Diese sehr streitige Debatte – in der Wissenschaft notwendig und üblich – ist in ihrer inzwischen recht langen Geschichte und ihrer Härte dermaßen unübersehbar, dass eigentlich niemand den Ahnungslosen spielen kann.
Das Gericht hat aber alle kritischen Stellungnahmen aus der internationalen Wissenschaft ignoriert und allein die Bewertungen des SRU zur Grundlage seines Urteils gewählt. Ein unbegreifliches, aber auch sehr bezeichnendes Versäumnis. Es handelt sich um ein zweifellos bewusst gefälltes Fehlurteil, das geeignet ist, immensen Schaden für das Land und gerade auch für die angesprochenen künftigen Generationen anzurichten.
Jetzt müsste sich eigentlich der Verfassungsschutz um das Bundesverfassungsgericht kümmern.

Was nun notwendig wäre, ist die Entlassung aller Gerichtsmitglieder. Am besten mit der gesichtswahrenden japanischen Methode,  Versager in höheren Positionen dadurch loszuwerden, dass man sie – bei weiterhin gutem Gehalt – zu Frühstücksdirektoren in nachgeordneten Behörden ernennt.

Sie sollten auf keinen Fall ihre schicken roten Roben entsorgen, denn diese könnten eine lustige neue und nachhaltige Verwendung erhalten: Als eindrucksvolle Bekleidung ihrer Warmup-Vorgruppe „Die jecken Richter“ bei Karlsruher Faschings-Prunksitzungen.
Am besten am „Schmutzigen Donnerstag“ im Februar.

Günter Keil
Dr.-Ing.

Sankt Augustin

 




Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 




Bundesverfassungs­gericht: Grundgesetz verpflichtet zu noch mehr Klimaschutz

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Wenn ja, seien Sie gewarnt: Meist muß eine Person durch alle Instanzen gehen – vom Amtsgericht übers Landgericht, Bundesverwaltungsgericht (etc.), und dann erst kommt Karlsruhe. Das kostet alles viel Geld – und noch mehr Zeit. Zehn Jahre für ein Urteil von der zweiten oder dritten Instanz sind nicht selten.

Daher erstaunt es schon, wie schnell Neubauers und FFFs Klage gegen das CO2-Steuer-Gesetz von 2019 erfolgreich beschieden werden konnte. Noch nicht einmal anderthalbe Jahre – das dürfte ein juristischer Rekord sein.

Worauf hatten die Klimaschützer geklagt? Zitat BverfG:

Mit ihren Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführenden vor allem geltend, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen, die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Sie wenden sich gegen konkrete Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1,5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden. Die Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Für Nichtjuristen: In Art. 2 geht es um das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 14. befaßt sich mit Eigentum und Enteignung.

Die Entscheidung des Gerichtes in Kürze:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Da bislang niemandes Leben durch „Klima“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes gefährdet wurde, und nachweisbar auch nicht werden wird, da die Vorhersagen der Klimaalarmisten samt und sonders nicht eintraten, frage ich mich, wie eine derart schwammige Begründung gerechtfertigt werden kann. Nicht vergessen: Gerade jetzt nach den Eisstürmen ab Dezember und Mojib Latifs Blamage („In 20 Jahren kein Eis und Schnee mehr im Winter“ Jahr 2.000) wackelt die Heißzeit-These mehr als je zuvor! Nach den heftigen Wintereinbrüchen selbst im warmen Texas und anderen Orten der Nordhalbkugel wird es nun auch im Süden deutlich schneller kühl.

Außerdem: Andere politische Entscheidungen sind im Vergleich zum „Klimakollaps“ hingegen eindeutig lebensgefährdend, zum Beispiel der importierte Terror (Berlin, Breitscheidplatz, Dez. 2016), oder auch die Coronamaßnahmen („Millionen Lebensjahre verloren„, Raffelhüschen).

Weiterhin:

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

In 20a geht es um Tier- und Umweltschutz, und künftige Generationen.

Immerhin entschieden die Verfassungsrichter auch, daß die Klagen von juristischen Personen, eben den Vereinen und NGOs, nicht zulässig seien. Macht aber nichts, denn in den Klagen steht das drin:

Klage ….

I.
1. des Herrn G…,

2.
des Herrn K…,

3.
der Minderjährigen K…,
gesetzlich vertreten durch K… und K…,

4.
des Herrn Prof. Dr. Q…,

5.
des Herrn B…,

6.
des Herrn J…,

7.
des Herrn v. F…,

8.
des Herrn J…,

9.
des Herrn S…,

10.
des Herrn R…,

11.
des Herrn Prof. Dr. K…,

12.
des S… e.V.,

13.
des B… e.V.,

– Bevollmächtigte:
. 1. … –
. 2. … –

Warum die Namen abgekürzt sind, ist nur den juristischen Experten bekannt; aber eigentlich sollten BVerfG-Kläger mit offenem Visier kämpfen.

Die Klagen dürften einiges an Anwaltskosten erzeugt haben, was wegen der mitklagenden NGOs, die sowieso meist von Steuergeldern leben, aber nicht relevant ist. Außerdem: „In dem Verfahren 1 BvR 78/20 hat die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführenden ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“

Luisa Neubauer triumphierte über ihren Erfolg:

Quelle Konto von LN auf Twitter

Welche „Freiheiten“ meint Vielflieger-Luisa? Die Freiheit für individuelle Mobilität, privaten Urlaub und wirtschaftliche Freiheit kann es nicht sein. Höchstens die Freiheit von Alarmisten-NGOs, noch mehr Steuergeld in die eigenen Taschen umzuleiten. Das BVerfG sagt in seiner Pressemitteilung selbst:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Auch Regierungsmitglied Peter Altmaier, Wirtschafts(?)-Minister, freute sich über das Kippen des eigenen Gesetzes: Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ und sorge für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Planungssicherheit? Für die Konkursplanung vielleicht; oder die Verlegung ins Altmaier-sichere Ausland.

Kanzlerkandidat Armin Laschet sekundiert:

„Das Urteil markiert einen historischen Moment – Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen“

Was muß das Merkel-Kabinett IV und das darauf folgende nun tun? Bis Ende 2022 müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 präziser geregelt werden. Also noch härtere Knebel für die Unternehmen.




Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.




Klimaduell: Verzichtvorschläge von Nachhaltigkeitsstudenten

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW in Winterthur und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in Brandenburg HNNE starten am 23. März ein „Klimaduell“. Dabei geht es keineswegs darum, Argumente für oder gegen den menschgemachten Klimawandel zu auszutauschen, denn der gilt als Voraussetzung für die Existenz ganzer Studiengänge.

Nein, es sollen von Mitarbeitern und Studenten praktikable Ideen ausgearbeitet werden, im Alltag CO2 einzusparen. Da unsere Industriezivilisation fast vollständig auf Wärmekraftmaschinen beruht, ist klar, worauf es hinausläuft: eine Woche kalt duschen, Bücher lesen statt Netflix-Filme gucken, Heizung abdrehen, Fahrrad fahren und nicht in den Urlaub fliegen.

Trotz der ganzen Verzichts-Arien wissen die Studenten natürlich:

Klimaschutz kann jeder und jede und es macht sogar Spaß

Ja, das wollen wir sehen, daß die Generation Smartphone & Weltbürger auf irgend etwas verzichtet, wenn die Kamera nicht dabei ist. Vielleicht kann Stefan Rahmstorf den zukünftigen Klimarettern ins Gewissen reden; er hält nämlich den Eröffnungsvortrag und leitet Seminare.

Die HNNE in Eberswalde scheint eine höhere Bildungseinrichtung eigens für das „woke“ Bildungsbürgertum zu sein, wo Arzttöchter und Anwaltsöhne für die Klimaöko-NGOs und den höheren öffentlichen Dienst ausgebildet werden. Die angebotenen Masterstudiengänge klingen schon nach Greenpeace oder anderen Transfergeldjob-Organisationen:

Global Change Management M.Sc.
Forestry System Transformation M.Sc.
Forest Information Technolgy
Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz
Regionalentwicklung und Naturschutz M.Sc.
Öko-Agrarmanagement M.Sc.
Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement M.A. (karrierebegleitend)
Bildung-Nachhaltigkeit-Transformation M.A. (karrierebegleitend)
Fachbereich Nachhaltige Wirtschaft
Nachhaltige Unternehmensführung M.A.
Nachhaltiges Tourismusmanagement M.A.

Wem das nicht reicht, findet in Deutschland zahlreiche andere kleine Provinz-Hochschulen, die, um genügend Studenten in ihre Region zu locken und Fördergelder zu bekommen, „woke“ grüne Studiengäne anbieten, die für die Wirtschaft und die Infrastruktur uninteressant sind, aber meist mit Steuern gut finanziert werden. Wie wäre es mit dem Bachelor Klimaschutz und Klimaanpassung in Bingen am Rhein, wo der berühmte Mäuseturm ist?

Der Meeresspiegel steigt, Gletscher schmelzen, Küstenstädte drohen zu versinken – Klimawandel ist eine Tatsache. Im bundesweit ersten Bachelor Klimaschutz und Klimaanpassung befassen Sie sich mit den Ursachen und Folgen des Klimawandels sowie den Strategien zu Schutz und Anpassung. Das Studium baut auf den Grundlagen, den Naturwissenschaften auf.




EIKE Statement zur Anhörung im NRW Landtag -„Klimaschutz und nachhaltige Ressourcennutzung“ am 1.2.21

Die Diskussion verlief bis auf eine kleine Ausnahme (Experte Dr. Marco Springmann unterstellte mir in der Diskussion nicht getätigte Aussagen zur Arbeit des IPCC) sachlich und ohne Polemik.  Das ist zu begrüßen. Ansonsten verlief die Anhörung wie üblich. Die Expertenmeinungen wurden zur Kenntnis genommen, es war jedoch nicht zu erkennen, dass irgendein Mitglied der Kommission deswegen von seiner vorgefassten Linie abweichen würde. (NRW Landtag Drucksache 18/8414 )

Hier meine Stellungnahme – die zusätzliche mündliche Stellungnahme folgt in einer weiteren News.

Zusammenfassung

Es wird dargelegt, dass die klimatische Entwicklung in NRW sich abgesehen von der absoluten Höhe der Mitteltemperatur wenig von der deutschen Klimaentwicklung unterscheidet. Diese wurde vorwiegend durch geänderte Großwetterlagen ausgelöst, die auch auf NRW, ebenso wie auf Deutschland als Ganzes wirken, und wegen einer verlängerten Sonnenscheindauer im Sommer zu einem entsprechenden Anstieg der jährlichen Mitteltemperatur führten. Einen weiteren großen Anteil hat daran auch der sog. Wärmeinseleffekt, der durch die deutliche Zunahme der Bebauung und des privaten wie öffentlichen Energieverbrauches in Haushalten, Industrie und Transport bewirkt wird. Er wird seitens des Deutschen Wetterdienstes DWD nicht aus den zur Verfügung gestellten Daten heraus gerechnet. Eine Grundregel methodisch wissenschaftlichen Arbeitens wird als Occams Rasiermesser[1] bezeichnet. Sie bestimmt bei Vorliegen mehrerer möglicher Erklärungen für wissenschaftlich untersuchte Phänomene, der jeweils einfachsten der Vorzug zu geben. Sie stimmen fast immer. Danach ist für eine maßgeblich Wirkung anthropogen emittierter Treibhausgase, im Wesentlichen dem CO2, kein Platz mehr.

Auf Grund dieser Tatsachen wird der Hinweis auf die notwendige Bekämpfung des Klimawandels im Antrag wie auch in den Forschungsfragen zum Thema Klimaschutz kritisch hinterfragt und die dort gemachten Annahmen durchgehend als nicht korrekt und damit weder als notwendig noch als zielführend und daher für unverhältnismäßig befunden. Deswegen wird zum Schluss die Einengung des Antrages auf das sinnvoll Machbare, bei gleichzeitiger ersatzloser Abschaffung unsinniger Klimaschutz-  Vor- und Folgegesetze bzw. Verordnungen empfohlen.

 

Einleitung

Der Antrag der FDP Fraktion im NRW Landtag gem. Drucksache 18/8414 enthält – vor allem im Teil A – sehr sinnvolle und stimmige Ausführungen, wie bspw. die Anerkennung der hohen Qualität der landwirtschaftlichen Arbeit in NRW durch die dort Beteiligten, die Würdigung von deren Förderung von Innovationen, der korrekte Hinweis auf deren verantwortungsvollen Umgang mit knappen Ressourcen, wie auch weiterer vielfach bekannter und auch anerkannter Anforderungen und Gepflogenheiten. Soweit so bekannt.

Bei dem im Text eingeflochtenen Hinweis, dass auch eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren sei, darf aber schon die Frage gestellt werden, ob damit der NRW Landwirtschaft nicht zu viel des Guten abverlangt wird. Denn gleichzeitig wird indirekt beklagt, dass durch die hohen Anforderungen u.a. an Tier-/Artenschutz, eine permanente Absenkung von Grenzwerten und eine „nachhaltige“ Landwirtschaft kleine Betriebe benachteiligt werden, weswegen ihre Zahl ständig sinke, um im falsch verstandenen Umkehrschluss man ihnen mehr „Förderung“, sprich Subventionen, zukommen lassen müsse.

Das soll aber hier nicht Thema sein, obwohl es eine ausführliche Untersuchung z.B. der geforderten Enquetekommission verdient hätte.

Hauptteil

Hier soll Thema sein, ob die dann folgende Behauptung, dass „uns der Klimawandel vor große und drängende Herausforderungen“ stelle, in irgendeiner Weise stichhaltig ist. Ebenso wird untersucht, ob die Prämissen im Teil (Forschungs-)Fragen zum „Klimaschutz“ eine Relevanz haben, und wenn sie eine solche haben, welche Wirk-Möglichkeiten sich für das Land NRW daraus ergeben.

Sich über „den Klimawandel“ zu beklagen und auch ein „Bekenntnis“ zu dessen Bekämpfung nach der Pariser Klimaübereinkunft abzulegen, gehört zwar inzwischen zur Litanei fast aller politischer Parteien, trotzdem muss es erlaubt sein deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Insbesondere auch deswegen, weil hierzu erhebliche Steuermittel und sonstige Ressourcen dauerhaft eingesetzt werden und noch viel mehr eingesetzt werden sollen, die anderswo zwangsläufig fehlen. Außerdem ist im Antrag deutlich erkennbar, dass munter die Begriffe Klimaschutz und Umweltschutz zu einem Einheitsbrei vermengt werden, wobei dann noch der schillernde Begriff „der Nachhaltigkeit“ als verbaler Schmiernippel und Drehgelenk eingesetzt wird.

Abgesehen von diesem Politsprech, ist es sinnvoll sich zunächst mit der Klimaentwicklung in NRW zu beschäftigen, denn nur dieses könnte überhaupt von Maßnahmen in NRW beeinflusst werden. NRW´s Klimaentwicklung weicht erfreulicherweise nur unwesentlich von der in Gesamt-Deutschland ab, was die Datenerhebung und – Auswertung stark vereinfacht.

Nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist die Mitteltemperatur in NRW im linearen Trend bezogen seit 1910 um  ca. 1,6 Kelvin gestiegen und liegt damit leicht über dem Anstieg in Deutschland. Insgesamt stieg dort die Mitteltemperatur seit Beginn der Aufzeichnung ab 1880 um ca. 1,45 Kelvin an. Der ist fast allein dem Anstieg von 1988 bis 2020 geschuldet (Siehe Abbildung 1 und Abbildung 2), der insgesamt ebenfalls bei 1,45 Kelvin liegt. Die Trendlinie der Jahrzehnte zuvor zeigt bis 1988 so gut wie keinen Anstieg.

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen und Graphen wurden dem Beitrag von J. Kowatsch „Wo ist die Erwärmungs­wirkung des CO2-Treibhaus­effektes bei den Deutschland­temperaturen?“ [2] entnommen, und soweit zitiert, in Parenthese gesetzt (Hervorhebungen vom Autor). Sie illustrieren perfekt die aktuelle Klimaentwicklung in Deutschland und damit auch in NRW.

Zitat:

Nun kann der Kohlendioxidanstieg seit 1958 nicht die Ursache des Temperatursprunges 1988 sein, es handelt sich vielmehr um eine Umstellung der Großwetterlagen für Mitteleuropa. Und diese Umstellung der Großwetterlagen trifft auch nicht alle Jahreszeiten gleichmäßig, was im folgenden Teil gezeigt werden soll.

Schlüsselt man die Jahreswerte seit 1988 auf, dann sieht man, dass sich vor allem die drei Sommermonate stark erwärmt haben, die Winter gar nicht, was in der Summe auch eine Gesamterwärmung des Jahresschnittes erbringt. Damit scheidet CO2 als Erwärmungsfaktor wieder aus, denn CO2 wirkt nicht jahreszeitenbedingt. Will man also die Ursachen der ständig steigenden Jahreserwärmung suchen, dann muss man nach den Gründen der Sommererwärmung suchen.

Abbildung 1 90 Jahre lang gab es laut DWD-Temperaturreihe keinerlei Erwärmung in Deutschland, trotz stark steigender CO2-Konzentrationen in der Atmosphäre. Hat die CO2-Erwärmungswirkung etwa 90 Jahre lang ausgesetzt?

Abbildung 2: 1988 erfolgte bei allen Wetterstationen Deutschlands ein Temperatursprung auf ein höheres Niveau. Die Jahre wurden plötzlich wärmer. Und innerhalb dieses Zeitraumes bis heute sind die Temperaturen im Schnitt aller DWD-Wetterstationen weiter angestiegen. Das Jahr 2020 wird diesen Erwärmungstrend bestätigen. Voraussichtlicher Schnitt 2020 10,4 C.

Abbildung 3 Die drei Sommermonate haben sich seit 1988 doppelt so stark erwärmt wie das Gesamtjahr.

Vor allem in Süddeutschland haben aufmerksame Naturbeobachter diesen Trend der Sommererwärmung längst festgestellt. Die Sommer sind mediterraner geworden, was die allermeisten Menschen sehr begrüßen. Über die Mittagszeit sind die Temperaturen in den Innenstädten sommers oftmals bis fast an 40°C herangekommen, die dunklen Asphaltstraßen der freien Landschaft werden 50°C heiß und speichern die Wärme in die Nachtstunden hinein. Der Gründe des Sommertemperatursprunges seit 1988 haben natürliche Ursachen. Die weiteren Gründe der starken Sommererwärmung dürften ausschließlich menschengemacht sein: Die ständige Trockenlegung der freien Landschaft, aber auch die sich täglich fortsetzende ausufernde Bebauung der Siedlungen, Gewerbe- und Industriegebiete in die einst freie kühlende Landschaft hinein. Wo eine neue Siedlung entsteht, fällt die endotherm ablaufende Fotosynthese, die ein Großteil der Sonnenwärme in Wachstum umsetzt, weg, aber auch die kühlende Verdunstung der grünen Flora entfällt.“ Zitatende.

Wie im Zitat kurz ausgeführt ist ein wesentlicher Aspekt auch die Tatsache, dass seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Entwicklung in Deutschland insgesamt, aber auch die in NRW, in ein massiv urbanisiertes Industrieland – über das bereits bestehende hinaus- vollzogen wurde, was mit einer kräftigen Erhöhung des städtischen Wärmeinseleffektes durch Ausbreitung der Städte, Befestigung, Verbreiterung und Neuanlegen von Straßen, etc. etc. einher ging. Das führte dazu, dass sich ein großer Teil, besonders der Erwärmung seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, durch diese Veränderung erklären lässt, während der Rest sich ebenso zwanglos, wie oben ausführlich dargestellt, von den Änderungen der Großwetterlagen, insbesondere im Süden Deutschlands, zurückführen lässt. Die bis dahin vorherrschende Westwetterlage wurde zunehmend durch eine Südwestströmung ergänzt, was automatisch zu wärmerer Luftzufuhr und mehr Sonnentagen führt.

Als weiterer Effekt kommt hinzu, dass, aufgrund der Luftreinhaltemaßnahmen und den Umweltschutzverschärfungen in den 80-er Jahren, die Bewölkung (weniger Aerosole, weniger Wolkenbildung) abgenommen hat, was ebenfalls mit einer erhöhten Sonnenscheindauer verbunden war. Da die Sonne im Sommer wie gezeigt eine stärkere Wirkung zeigt, sind entsprechend die Sommertemperaturen besonders angestiegen.

Auf Grund dieser unbestreitbaren, durch amtliche Messungen belegten Tatsachen, ist es weder zielführend noch angemessen noch erforderlich sich weiter mit vermeintlich „klimaschädlichen“ Emissionen, wie auch der Vermeidung derselben, bspw. durch die ebenso nutz- wie maßlose Förderung „Erneuerbarer“ Energie (Siehe dazu insbesondere die Forschungsfragen zum Thema „Klimaschutz“) zu befassen, bzw. groß angelegte Subventionstatbestände zu schaffen.Zielführend allein wären Unterstützungsmaßnahmen, welche die Landwirtschaft in die Lage versetzen wertvolle Ressourcen zu schonen, in dem die unterstützten Betriebe noch effektiver mit diesen umgehen könnten. Das ist und bleibt eine lohnende Daueraufgabe.

 

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit und Empfehlung

Jede staatlich verordnete „Klimaschutz“-Maßnahme, auch die, die auf CO2 Vermeidung bzw. Absenkung ausgerichtet ist, muss am grundgesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Verhältnismäßigkeit gemessen werden, dem sich alles staatliche Handeln unterzuordnen hat.  Es schreibt nicht nur den legitimen Zweck vor, sondern ebenso bindend die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit.

Wie gezeigt, liegen der Klimaentwicklung in NRW als Teil Deutschlands andere Ursachen zugrunde als die anthropogenen Treibhausgasemissionen. Daher erfüllt der im Antrag festgestellte Handlungsbedarf für daraus abzuleitende Maßnahmen nicht den Zweck durch ihre Anwendung einen Anstieg der globalen, wie lokalen Mitteltemperatur zu verhindern. Darauf hat NRW überhaupt keinen Einfluss. Und kann dies noch nicht mal im Ansatz erreichen. Deswegen sind sie diesbezüglich weder geeignet, das Ziel zu erreichen, egal wie oft der Klimaschutz als Begründung herangezogen wird, noch sind die erforderlich und auch nicht angemessen.

Daher kann die Empfehlung nur lauten dem Entwurf nur insofern zu folgen, als er der Verringerung des Ressourceneinsatzes dient, und insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe von den z.T. wahnwitzigen Auflagen, insbesondere wegen des „Klimaschutzes“, befreien kann. Dazu gehört vorrangig die Überprüfung und nachfolgende Aufhebung aller bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen zum Klimaschutz, sowie die Beendigung aller weiteren Aktivitäten in dieser Richtung zu veranlassen.

Mit einer Einschränkung.

Maßnahmen zur Anpassung an den unbeeinflussbaren weil natürlichen Klimawandel, wenn diese unabdingbar geboten sein sollten, müssen zwar dem Markt überlassen bleiben, dürfen aber durch staatliches Handeln nicht behindert werden. Sofern sie denn erforderlich würden, was sie zurzeit nicht sind.

 

Michael Limburg, Dipl. Ing.

Vizepräsident EIKE

20.01.2021

Anhang Temperaturentwicklung NRW nach Daten des DWD

[1] Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ockhams_Rasiermesser

[2] Quelle: https://eike.institute/2020/12/30/wo-ist-die-erwaermungswirkung-des-co2-treibhauseffektes-bei-den-deutschlandtemperaturen/

Mit Dank an Herrn J. Kowatsch für die fachliche Untersützung




Klimaschutzplan /-politische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung

Kurzfassung in meinen Worten:

Die Bundesregierung setzt auf Reduzierung von CO2 Emissionen, sieht notwendige Anreize  vor allem im Emissionshandel, für die Transformation in eine CO2 neutrale Zukunft.  Die Treibhausgasemissionen in der EU werden etwa zu gleichen Teilen vom europäischen Emissionshandel (ETS) und von der EU-Lastenteilungsentscheidung (sogenannte „Effort Sharing Decision“, ESD) erfasst. Die Bundesregierung bekennt sich zu einem effektiven Emissionshandel … und wird sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung einsetzen.

Entwicklungsländer werden finanziell unterstützt, genannt ist Afrika mit einer Initiative für Erneuerbare Energien und einer Klimarisikoversicherung.  Dafür hat die Bundesregierung bereits 2008 die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ins Leben gerufen. Die IKI spielt als Klimafinanzierungsinstrument eine katalytische Rolle sowohl für konkrete Maßnahmen vor Ort als auch für den UNFCCC-Prozess – mit einem Fördervolumen von circa 1,7 Milliarden Euro seit Gründung des Programms im Jahr 2008. …

 

Finanzierung und Klimapaket

Zu Finanzierung plant die Bundesregierung die Entwürfe für den Bundeshaushalt und den Plan des „Sondervermögens“ des „Energie- und Klimafond“ für 2020 zu ergänzen.

Es sollen rund 54 Milliarden für Infrastruktur, neue Technologien und umweltfreundliches Verhalten bis 2023 ausgegeben werden. Um den Anschein von neuen Schulden zu vermeiden, soll das aus dem Energie- und Klimafond genommen werden. Zwischen 2020 und 2023 wird das rund auf 39 Milliarden  Euro geschätzt. Zwangsweise genommen wird das über die CO2 Steuer auf Gebäude und Verkehr, die alleine 18,8 Milliarden bringen sollen. Damit nicht genug, den Zertifikate Handel gibt es auch noch, was 12 Milliarden Euro bringen soll. Gelesen habe ich auch noch von Rücklagen des o.g. Klimafonds, die mit 6 Milliarden angesetzt werden. Über den Bundeshaushalt sollen weitere 15,5

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2019-10-02-finanzierung-klimaschutzprojekt.html

Auf der Webseite der Bundesregierung, ist der 92-seitige Klimaschutzplan als PDF zu finden –  Auszüge weiter unten

https://www.bmu.de/download/klimaschutzplan-2050/

Von der Webseite der Bundesregierung

Wer keine Kohle mehr hat, kann öfter in die Sonne – Andreas Demmig


 

Nachfolgend habe ich Ihnen die Originaltexte in Auszügen, so wie sie mir informativ vorkommen, aufgeführt, Fettdruck von mir – Andreas Demmig

In den hier nicht aufgeführten „Branchen – spezifischen Maßnahmen“ wiederholen sich viele bereits vorher gemachte Phrasen.

 ****

Klimaschutzplan /-politische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung

CDU, CSU und SPD haben 2013 in ihrem Koalitions­vertrag vereinbart: „In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europä­ischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klima­schutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).

… Im März 2016 übergaben sie der Bundesumweltministerin den so entstandenen Katalog mit 97 Maßnahmenvor­schlägen.

… sind … Ergebnisse wissenschaftlicher Studien und Szenarien bei der Entwicklung des Klimaschutz­plans 2050 im Lichte des Pariser Übereinkommens berücksichtigt. Das Bundeskabinett hat den Klima­schutzplan 2050 im November 2016 beschlossen.

Der Klimaschutzplan gibt für den Prozess zum Errei­chen der nationalen Klimaschutzziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: in der Ener­gieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft. ..

Zentrale Elemente sind:

  • Langfristziel: Orientierung am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität für Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts
  • Leitbilder und transformative Pfade als Orientierung für alle Handlungsfelder bis 2050
  • Meilensteine und Ziele als Rahmen für alle Sektoren bis 2030
  • Strategische Maßnahmen für jedes Handlungsfeld
  • Etablierung eines lernenden Prozesses, in dem die in Paris vereinbarte Ambitionssteigerung realisiert wird

Einbettung in den internationalen Klimaschutz

Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Übereinkommen, das am 4. November 2016 in Kraft getreten ist, ist das erste Klima­schutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Mit ihm bekennt sich die Weltgemein­schaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstren­gungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.

… Der Klimaschutzbeitrag muss bis zum Jahre 2020 erneut mitgeteilt oder aktualisiert werden und ab 2025 für die Zeit nach 2030 anspruchsvoller als der bisherige Klimaschutzbeitrag fortgeschrieben werden.

Die EU Klima- und Energiepolitik hat dabei direkte Auswirkungen auf die Klimaschutzpolitik Deutsch­lands. Die Treibhausgasemissionen in der EU werden etwa zu gleichen Teilen vom europäischen Emissionshandel (ETS) und von der EU-Lastenteilungsentscheidung (sogenannte „Effort Sharing Decision“, ESD) erfasst. Die Bundesregierung bekennt sich zu einem effektiven Emissionshandel … und wird sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung einsetzen.

Das Ziel: Weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050

Die Bundesregierung hat 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern. …. Die Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen Deutschlands liegen über dem EU-Durchschnitt und sogar deutlich über dem weltweiten Durchschnitt.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Summe der nationalen Klimaschutzzusagen, die das Grundgerüst des Übereinkommens von Paris bilden, noch nicht ausreicht, um die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Alle Vertragsstaaten haben daher die Aufgabe, über ihre bisherigen Zusagen hinauszugehen. … Der Klimaschutzplan leitet einen Paradigmenwechsel ein: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden künftig Standard für Investitionen sein. Damit schafft der Klimaschutzplan 2050 die erforderlichen Voraussetzungen für die deutsche Wirtschaft, auch in einer sich dekarbonisierenden Welt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Leitbilder und Meilensteine 2050

… nach dem  üblichen Quellprinzip. Emissionen, die beispielsweise durch die Nutzung elektrisch betriebener Haushaltsgeräte entstehen, werden demnach der Energiewirtschaft zugerechnet, der „Quelle“ des Stroms und damit auch der Emissionen. Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die Handlungsfelder Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft. Darüber hinaus werden übergreifende

… auf Basis einer Auswertung der verfügbaren Klimaschutzszenarien und Analysen zur notwendigen Transformation in den einzelnen Handlungsfeldern formuliert…. Zwischenziel für 2030 müssen die gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands um mindestens 55 Prozent bis spätestens 2030 gegenüber 1990 (Ausgangswert: 1.248 Millionen Tonnen CO2 (Kohlendioxid)-Äquivalent Gesamtemissionen) gemindert werden…

Ausgewählte strategische Maßnahmen

  • … Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“
  • … Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand… Förderung auf Heizsysteme zu konzentrieren, die auf erneuerbaren Energien beruhen
  • … Straßenverkehr …von Pkw (Personenkraftwagen), leichten und schweren Nutzfahrzeugen einbezogen sowie… der Sektorkopplung (durch Elektromobilität)…
  • … industriellen Kreislaufführung von Kohlenstoff (CCU) …
  • Düngeverordnung … von 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zwischen 2028 und 2032…
  • …Erhalt und Verbesserung … des Waldes im Vordergrund. …eine Ausweitung der Waldfläche
  • das Steuer und Abgabesystem in Deutschland schrittweise weiterentwickelt ….

1.     Einführung

… Die Folgen der Klimaänderung und die damit einhergehende Zunahme von extremen Wetterereignissen wie zum Beispiel Dürren und Starkregen würden in vielen Regionen der Welt zu Überschwemmungen, aber auch zu Wasserknappheit und somit zu Ertragsausfällen führen, die Lage der von Armut und Hunger bedrohten Menschen extrem verschärfen und die weltweite Versorgung mit sauberem Wasser und Nahrung erheblich bedrohen. …. Insbesondere , das zeigen die Szenarien des IPCC – gilt es, die Energiesysteme dazu weltweit spätestens bis zur Mitte des Jahrhunderts nahezu vollständig zu dekarbonisieren, also so umzustellen, dass sie keine Emission des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) verursachen…. Wir werden sozial- und wirtschaftsverträgliche Wege beschreiben, die eine Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele unter Beibehaltung unseres Wohlstandsniveaus sichern….

…Auch die Bezahlbarkeit von Strom und anderen Energieträgern ist Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und soziale Teilhabe. Vor diesem Hintergrund stehen wir bei der Umsetzung der Energiewende in einer besonderen politischen Verantwortung, Rahmenbedingungen in der Energie und Klimapolitik zu setzen, die Bezahlbarkeit und faire Kostenverteilung gewährleisten….

Auch bei vollständiger und ambitionierter Umsetzung des Übereinkommens von Paris wird es zu einem bereits heute unvermeidbaren Klimawandel kommen. …

2.     Klimaschutz als Modernisierungsstrategie unserer Volkswirtschaft

… Damit aus dieser Entwicklung … nicht nur eine klimapolitische, sondern auch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte wird, brauchen wir eine Erweiterung der Perspektive. Im Mittelpunkt … stehen die nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele. Diese Strategie muss dabei wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen: Wirtschaftlich, weil letztlich nur der ökonomische Erfolg den Klimaschutz weltweit attraktiv macht…

Investitionen in fossile Strukturen mit einer Nutzungsdauer über 2050 hinaus bergen das Risiko, zu verlorenen Vermögenswerten (sogenannte „stranded assets“) der beteiligten Unternehmen zu werden, mit entsprechenden Arbeitsplatzrisiken für die betroffenen Beschäftigten. Eine vorausschauende Modernisierungspolitik, die Lock-in-Effekte, spätere Kapitalvernichtung und Arbeitsplatzverluste vermeiden will, muss jetzt die Weichen richtig stellen…. Investitionen in fossile Strukturen werden zur Ausnahme und sollten nur noch in den Fällen getätigt werden, wo bislang technologische Alternativen fehlen oder diese unverhältnismäßig teuer sind.

…. Wir werden in Zukunft voraussichtlich sowohl mit Strom Auto fahren als auch Teile des geringen Restwärmebedarfs von hocheffizienten Gebäuden decken. Das ist zuvorderst eine gute Nachricht für diejenigen, die Strom produzieren – der Strommarkt wächst, trotz Effizienzmaßnahmen. Er wächst sowohl mengenmäßig als auch qualitativ durch die digitale Revolution, die intelligente Anwendungen und Vernetzungen in Häuser und Fabriken einziehen lässt. Das eröffnet neue Geschäftsfelder und auch neue Beschäftigungsperspektiven in der Stromwirtschaft…..

All dies macht nur Sinn mit Strom aus erneuerbaren Quellen… Auf dem Weg zu einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Wirtschaft sind schnell regelbare Gaskraftwerke mit hohem Wirkungsgrad und vergleichsweise geringen CO2-Emissionen notwendig, weil wir sie als steuerbare Kraftwerke für die Versorgungssicherheit benötigen. In den nächsten Jahrzehnten müssen wir den Brennstoff Erdgas durch CO2-neutrales, regenerativ erzeugtes Gas ersetzen….

Die Herausforderungen im Gebäudebestand sind ungleich größer. Dieser ist wesentlich durch gas- und ölbefeuerte Verbrennungssysteme gekennzeichnet, die überwiegend nur mäßig gedämmte Gebäude heizen.

Insgesamt darf dies nicht zu weiteren Preissprüngen führen, die das Wohnen vor allem in Ballungsgebieten für Normaleinkommensbezieher immer unerschwinglicher macht..

… die vielleicht größte Herausforderung im Verkehrssektor. Der Schienenverkehr ist zwar weitgehend schon elektrifiziert, der Personen- und Güterverkehr auf der Straße, in der Luft und auf dem Wasser ist allerdings fast vollständig von fossilen Brennstoffen abhängig. Die Elektromobilität bietet die Chance, im Bereich des Individualverkehrs die Energiewende zu schaffen….

Bei dieser Modernisierungsstrategie berücksichtigen wir auch unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen im Klimaschutz. Das „Carbon-Leakage“, also das Verdrängen von Treibhausgasemissionen aus Deutschland heraus in andere Länder ohne engagierten Klimaschutz, werden wir reduzieren.

3.     Internationaler Kontext 3 (global und EU)

3.1 Multilateraler Rahmen

Insbesondere den verwundbaren Ländern sichert das Übereinkommen Unterstützung beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu – durch Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau….

… zur Absicherung gegen Klimarisiken und unterstützt die Erarbeitung von Ansätzen zum Umgang mit klimawandelbedingter Vertreibung. Vor diesem Hintergrund wurde auf Betreiben der Bundesregierung eine G7-Initiative zu Klimarisikoversicherungen („InsuResilience“) mit begründet. Ziel der Initiative ist es, bis 2020 weitere 400 Millionen arme und betroffene Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen Klimarisiken abzusichern. Mit der von den G7 in Paris zugesagten Unterstützung von 420 Millionen US-Dollar können weitere 180 Millionen Menschen gegen Klimawandelrisiken versichert werden. Anreize zu Migration werden so verringert….

… der Beschluss über die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in New York. Hier einigten sich die VN auf 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable

Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieser Beschluss er-folgte im Einklang mit den laut Weltklimarat (IPCC) erforderlichen Minderungen seitens der Gruppe der Industrieländer, …

Deutschland bekennt sich zu seiner eigenen Verantwortung, zum Erreichen des europäischen Klima-schutzziels seinen angemessenen und fairen Beitrag zu leisten. Wirtschaftlich starke Mitgliedsstaaten sollten einen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Beitrag innerhalb der Spanne des EU-Klimaziels leisten. Im Falle Deutschlands ist zu berücksichtigen, dass durch das Bezugsjahr 1990 der Rückgang des Treibhausgas-ausstoßes in Ostdeutschland im Zuge der Wiedervereinigung mit eingerechnet werden kann.

… Der Europäische Rat vereinbarte eine Minderung der Treibhausgasemissionen von mindestens 40 Prozent innerhalb der EU bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990. Das Ausbauziel für erneuerbare Energien wurde verbindlich auf mindestens 27 Prozent am Endenergieverbrauch festgelegt. Das Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz beträgt ebenfalls mindestens 27 Prozent (gegenüber dem Trend), die Bundesregierung unterstützt eine Anhebung des EU-Energieeffizienzziels für 2030 auf 30 Prozent.

… Bundeskanzlerin Merkel kündigte beim Petersberger Klimadialog 2015 an, dass Deutschland anstrebt, die internationale Klimafinanzierung bis 2020 bezogen auf 2014 zu verdoppeln….

3.2 EU-Klimaziele 2050 und 2030

Goals – SDGs), die die Interdependenz zwischen verschiedenen Handlungsfeldern und -zielen gut verdeutlichen. Die mit dem SDG 13 „Bekämpfung des Klima-wandels“ beschlossenen Handlungsziele sind auch im Übereinkommen von Paris reflektiert und geben einen umfassenden multilateralen Rahmen für die Berücksichtigung aller Aspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung. Auch die SDGs 14 und 15 zum Schutz der Meeres- und Landökosysteme sind für den Klima-schutz von zentraler Bedeutung. Ohne Erhalt und Stärkung der essentiellen klimaregulierenden Funktionen mariner und terrestrischer Ökosysteme ist effektiver Klimaschutz nicht realisierbar….

Die EU wird sich noch vor dem Jahr 2020 auf Basis von wissenschaftlichen Analysen dazu positionieren, ob ihr Beitrag für das Jahr 2030 überarbeitet werden muss. In jedem Fall gilt es, die bisherige Festlegung „mindestens 40 Prozent“ einzulösen.

3.3 Der Klimaschutzplan 2050 im Kontext europäischer Klimaschutzpolitik

…. Die Treibhausgasemissionen in der EU werden etwa zu gleichen Teilen vom europäischen Emissionshandel (ETS) und von der EU-Lastenteilungsentscheidung (sogenannte „Effort Sharing Decision“, ESD) erfasst. Daneben gibt es eine Reihe zusätzlicher Klimaschutzinstrumente, darunter etwa die Richtlinie über CO2-Grenzwerte für Pkw (Personenkraftwagen), die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder die Ökodesign- Richtlinie für energieeffiziente Produkte. Effektiver Carbon-Leakage-Schutz –….Die Bundesregierung tritt nachdrücklich für die Stärkung des Emissionshandels ein. Der Emissionshandel ist ein EU-weites Instrument, das strukturell nicht darauf ausgerichtet ist, zielgerichtet in einzelnen Ländern und Sektoren Emissionsreduktionen zu bewirken und damit die Erreichung nationaler Klima ziele sicherzustellen. Gleichwohl können mit diesem Instrument über den CO2-Preis zentrale Preisanreize für derartige Emissionsminderungen geschaffen … werden… entsprechend dem Übereinkommen von Paris weiter gestärkt werden. Die Einführung der Marktstabilitätsreserve (MSR) war hierzu ein wichtiger Schritt. … Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) wird erstmals in den Klimarahmen der EU einbezogen

4.     Der Weg zum treibhausgasneutralen Deutschland

4.1 Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050

… Niemand weiß, wie Deutschland im Jahre 2050 aussehen wird. Vieles ist noch offen. Die Zementierung althergebrachter Strukturen ist keine erfolgversprechende Strategie…

… Deutschland hat mit der Energiewende bereits viel erreicht. So sind die deutschen Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2015 schätzungsweise um 27,2 Prozent auf etwa 908 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Heute wird fünfmal so viel Strom aus erneuerbaren Energien produziert wie vor 16 Jahren….

Um eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen, müssen die Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050 soziale Gerechtigkeit, Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Beteiligung und lebendige Demokratie als elementare Kriterien berücksichtigen….

Die Notwendigkeit für ambitionierten Klimaschutz hat der IPCC vielfach aufgezeigt….

4.2 Zielbestimmung und Pfadbeschreibung bis 2050

… Das Klimaschutzziel der Bundesregierung bezieht sich auf das Ziel der EU für 2050, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu vermindern…

Das Zwischenziel einer Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis spätestens 2030 wird in diesem Klimaschutzplan mit Meilensteinen in den jeweiligen Handlungsfeldern unterlegt….

Der verbleibende Energiebedarf wird durch CO2-freien, erneuerbaren Strom gedeckt (Sektorkopplung). Im Verkehrssektor gelingt dies sowohl durch die Einführung und Verbreitung direkt-elektrischer Antriebstechniken als auch – perspektivisch – durch den Einsatz strombasierter Kraftstoffe unter anderem im Luft- und Seeverkehr auf der Basis einer CO2-neutralen Stromversorgung. Im Gebäudebereich spielt Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel für Wärmepumpen, neben anderen erneuerbaren Energien eine immer wichtigere Rolle bei der Wärmeversorgung. Sowohl im Gebäudebereich als auch im Verkehrsbereich erschließen sich dadurch zusätzliche Optionen zur Flexibilisierung der Stromnachfrage (zum Beispiel durch Speicherung von Strom in Fahrzeugbatterien oder von Wärme in Heizungsanlagen) und damit zur besseren Nutzbarkeit erneuerbarer Energien im Energiesystem….

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung umfassen bisher nur diejenigen Emissionen, die nach den Regeln des Kyoto-Protokolls den Vertragsstaaten direkt angerechnet werden. Nicht erfasst sind hingegen die Kohlendioxidemissionen (beziehungsweise Einbindung) aus Landnutzung und Forstwirtschaft sowie die Deutschland zuzurechnenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs….

 

4.3 Klimaschutz auf allen Ebenen vorantreiben – Klimaschutz als Gesellschaftsprojekt

In Deutschland werden Klima- und Umweltschutz von breiten Teilen der Bevölkerung als maßgeblich für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und die Lösung globaler Probleme angesehen….

Die Freiwilligkeit von Maßnahmen, die Lebensbereiche von Menschen verändern, kann durch gezielte Reglementierung ergänzt werden… [d.h. Zwangsmaßnahmen]

Die Bundesregierung unterstützt internationale Klimaaktivitäten durch bilaterale und multilaterale Programme und Fonds; die Förderaktivitäten im Rahmen der klimarelevanten Entwicklungszusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der BMUB-Klimafinanzierung ergänzen sich in kohärenter Weise. Der überwiegende Teil der internationalen Klimafinanzierung wird dabei durch das BMZ geleistet….

Eine zentrale Rolle für die Ausrichtung der Klima- und Entwicklungsfinanzierung an der Zielen des Übereinkommens von Paris soll die Globale Partnerschaft zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzbeiträge spielen (NDC-Partnership), die von der Bundesregierung 2016 ins Leben gerufen wurde. Entwicklungs- und Schwellenländer sollen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzbeiträge unterstützt werden, um den Weg zu größerer Ambition bei der Überarbeitung der NDCs zu ebnen….

…. In den Bereichen Energie (unter anderem Energiewende in Afrika mittels Africa Renewable Energy Initiative, AREI), Klimarisikoversicherung, Wald (African Forest Landscape Restoration Initiative, AFR100), Meeres- und Küstenschutz (Zehn-Punkte-Aktionsplan Meeresschutz und nachhaltige Fischerei), Verkehr (insbesondere Förderung nachhaltiger Mobilitätsysteme im städtischen Raum) und Anpassung an den Klimawandel (NAP Global Network). Die Ansätze der Entwicklungs-zusammenarbeit werden zudem konsistent auf die Umsetzung der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) ausgerichtet….

…  hat die Bundesregierung 2008 zudem die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ins Leben gerufen. Die IKI spielt als Klimafinanzierungsinstrument eine katalytische Rolle sowohl für konkrete Maßnahmen vor Ort als auch für den UNFCCC-Prozess – mit einem Fördervolumen von circa 1,7 Milliarden Euro seit Gründung des Programms im Jahr 2008. …

Neben Beteiligungsmöglichkeiten sind für die Bürgerinnen und Bürger konkrete, niedrigschwellige Angebote zum Mitmachen beispielsweise auf Quartiers- und Nachbarschaftsebene notwendig, denn sie stärken Verständnis von und Engagement für den Klimaschutz….

Auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung Initiativen, um ökologische und soziale Verbesserungen entlang von Lieferketten voranzutreiben und den deutschen Einfluss auf klimaschädliche Praktiken im globalen Kontext zu minimieren (zum Beispiel Forum Nachhaltiger Kakao, Bündnis für nachhaltige Textilien).

5 Ziele und Maßnahmen

Handlungsfeld 1990

(in Mio. Tonnen CO2-Äq.)

2014

(in Mio. Tonnen CO2-Äq.)

2030

(in Mio. Tonnen CO2-Äq.)

2030

(Minderung in % gegenüber 1990)

Energiewirtschaft 466 358 175 – 183 62 – 61 %
Gebäude 209 119 70 – 72 67 – 66 %
Verkehr 163 160 95 – 98 42 – 40 %
Industrie 283 181 140 – 143 51 – 49 %
Landwirtschaft 88 72 58 – 61 34 – 31 %
Teilsumme 1.209 890 538 – 557 56 – 54 %
Sonstige 39 12 5 87 %
Gesamtsumme 1.248 902 543 – 562 56 – 55 %

….

Den kompletten Klimaschutzplan und weitere Informationen der Bundesregierung finden Sie hier

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz




Klimaschutz aus Ilmenau: Energiewende-Durchbruch dank künstlicher Photosynthese?

Unweit von EIKEs Heimstatt Jena liegt das kleine Ilmenau, eine renommierte Hightech-Schmiede seit DDR-Zeiten, wo hervorragende Ingenieure für Maschinenbau und IT ausgebildet werden. Sogar Klimalesch beehrte die kleine-feine Uni dort schon mit einem Hörsaalvortrag, währenddessen er einen unbotmäßigen Kritiker zur Schnecke machte.

Der Forscher Thomas Hannappel und sein Team entwickeln dort eine Art spezielle Fotozelle, die mit Hilfe von Sonnenlicht etwas Ähnliches macht wie die Pflanzen bei der Fotosynthese: Wasser spalten, und die gewonnene Energie speichern. Nun ja, so ganz kann man die Natur nicht nachstellen, denn Pflanzen und einige Bakterien erzeugen keinen hochexplosiven und extrem flüchtigen Wasserstoff, sondern speichern die gewonnene Energie in extrem haltbaren organischen Molekülen:

Wasser + Kohlenstoffdioxid + Lichtquanten Traubenzucker + Sauerstoffgas

Gottes Weisheit ist eben noch lange nicht zu toppen; vor allem, wenn man vor lauter Hybris seine Demut verliert und „das Klima retten will“. Vielleicht will Hannappel aber gar nicht das Klima retten, sondern einfach nur Technologien beforschen und verkauft sein Projekt halt „sexy“. Mit dem Etikett Klimaschutz kann man heute bekanntlich alles beforschen. Immerhin wird Hannappels Technologie nicht erst seit Beginn der Klima-Energiewende beforscht, sondern schon seit 17 Jahren. Und die ursprüngliche Idee stammt von 1912. Wer an Einstein und die Deutung des photoelektrischen Effektes denkt, weiß, wie man darauf kam.

Zur Technik, die durchaus fasziniert: Die biologische Fotosynthese ist frappierend ineffizient, wenn man bedenkt, daß große Teile des Planeten grün sind. Rund 1% des Sonnenlichtes werden über Chlorophyll und andere Sammelmoleküle eingefangen. Wer sich schon immer fragte, warum Pflanzen sich meist nicht aktiv bewegen können, weiß es jetzt; sie haben schlicht keine Energie dafür. Da bietet es sich für Ingenieure natürlich an, im Sinne der Bionik den biologischen Enzym-abhängigen Prozeß zu optimieren. Das künstliche Blatt des Ilmenauer Teams, das mit Kollegen aus dem Helmholtz-Zentrum Berlin und aus den USA zusammenarbeitet, besteht aus extrem dünnen Halbleiterflächen – Photoelektrochemische Zelle PEC genannt. Hochinteressant an der Technik ist, daß man die PEC nur ins Wasser legen und bescheinen muß – schon entsteht Wasserstoffgas. Keine Kabel und keine Energiezufuhr zum Starten der Reaktion nötig. In dem künstlichen Blatt stecken Solarzellen, die Quanten verschiedenster Wellenlängen (Farben) einfangen und an den Elektroliseur weiterleiten. Die bisher erreichte Effizienz wird vom Team mit 19% angegeben, was bei 1.000 Watt Einstrahlungs-Leistung pro Quadratmeter also 190 Watt entsprechen soll. Allerdings korrodieren die verwendeten Materialien im Wasserbad recht schnell – mehr als 100 Stunden Betriebsdauer schafft die PEC noch nicht, ohne daß der Abbau einsetzt.

Die Regierung fördert und schätzt die Technologie natürlich, erkennt sie hierin doch eine mögliche Rettung für die eigene wirklichkeitsfremde Politik. Immerhin erkennen die Politiker an, daß bis zur Marktreife noch einiges an Wasser die Ilm herunterfließen wird – viele Stromausfälle später, wie der Klimawende-Kritiker ergänzen würde.

Auch Hannappel sieht seine Entwicklung erst in zehn Jahren am Markt. Dann könnten bei Serienreife große Flächen damit bedeckt werden; ähnlich wie bei geförderten Photovoltaik-Paneelen.




A. Merkel zum Klimaschutz als „Wachstumstreiber“: Chuzpe oder nur schlechter Scherz?

Beim Lesen dieses Teletetxtes setzte bei vielen intelligenteren Zuschauern schwere Atemnot ein – bis hin zu ernsthaften Störungen des Metabolismus. Manche werden aber auch an Hanlon’s Razor gedacht haben „gehe nicht von Böswilligkeit aus, wenn Dummheit genügt“. Denn wie sieht schließlich bisherige die Bilanz von Klimaschutz aus?

  • Jedes Jahr über 20 Millarden Steuergelder für das EEG ohne jedweden Nutzen.
  • Deutschlands Stromversorgung ist „dank“ Klimaschutz heute weltweit die teuerste, dafür aber auch bald die unsicherste.
  • Keine maßgebende Absenkung der deutschen CO2-Emissionen durch EEG und weitere Maßnahmen.
  • 30.000 Windräder zerstören Landschaften, Flugtiere und die Gesundheit von Anrainern.
  • kein vernünftiger Autofahrer, der rechnet, will ein Elektroauto (zudem weiß niemand, woher der Strom und die Elektrotankstellen für die politisch so dringend erwünschten  Hunderttausende von Elektroautos herkommen sollen).
  • Angesichts von Deutschlands 2% des globalen CO2-Ausstoßes sind deutsche CO2-Vermeidungsanstrengungen ein Witz, ihre Klimawirkung wäre selbst bei den schlimmsten Szenarien des IPCC verschwindend.
  • die EU-Ökodesigngesetze erwürgen langsam aber sicher die deutsche energieintensive Industrie.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Doch halt, stimmt ja alles gar nicht! Angela Merkel liegt völlig richtig. Klimaschutz ist tatsächlich „Wachstumstreiber“ – nämlich primär für die Großfinanz (hier, hier, hier, hier, hier), dann die Windrad- sowie Photovoltaikindustrie und all diejenigen Zeitgenossen, Industrien, Handwerksbetriebe und Dienstleister, die von Klimaschutz-Maßnahmen und -Gesetzen profitieren. Dummerweise muss dafür der weit überwiegende Rest der deutschen Bevölkerung bluten – im Klartext, die sog. kleinen Leute. Die Gesamtbilanz aus Nutzen (neue Arbeitsplätze) und Schaden (Verlust bisheriger Arbeitsplätze, Vernichtung der deutschen Industrielandschaft) ist ein Desaster. Der Weg von deutschem Klimaschutz führt – noch einmal im Klartext gesprochen – geradewegs in die Verhältnisse von Dritte-Welt-Ländern.

Ausblick und Fazit: Kaum jemand dürfte sich hierzulande ein politisches System wie das von China wünschen. Aber ein vergleichender Blick auf Chinas Industrie- und Energiepolitik wäre dennoch hilfreich – und sei es nur zur Entnebelung deutscher Ökohirne. Da der einzige westliche Staatsmann, der dem Klimaschutz-Unsinn erfolgreich den Kampf angesagt hatte, die Präsidentenwahl gegen einen Sozialisten vermutlich verloren hat, ist eines gewiss: China wird die nächsten Jahre das globalweite Rennen machen. Ob es dann für eine Umkehr der westlichen Welt hin zur Vernunft  noch reicht, steht in den Sternen.

Die Geschichte der Menschheit hat es immer wieder bewiesen: Kein noch so blühendes und starkes Weltreich war dauerhaft gegen seinen Niedergang gefeit. Die drei Hauptgründe blieben und bleiben immer die gleichen: Dekadenz, Entartung, politische Dummheit.

 




ECT-Vertrag: Abwehrkampf der Automobilindustrie gegen die EU hinter den Kulissen

Nur wenigen Bürgern ist heuer bekannt, daß Brüssel sogenannte Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß der Autos europäischer Hersteller festgelegt hat, deren Überschreitung mit Milliardenstrafen geahndet wird. Deutlich bekannter ist die erzwungene Abschaltung sicherer und für alle wirtschaftlicher Kernkraftwerke in nächster Zeit; und die Abschaffung aller Kohlekraftwerke bis 2038.

Ihrer gezielten Ruinierung haben die Energielieferer zum Glück ein juristisches Mittel entgegenzusetzen, das als Energy-Charta treaty ECT bekannt ist. Firmen und Konzerne können unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor Schiedsgerichten klagen, wenn Politiker ihr Geschäft schädigen wollen. Meist ist das Gericht der Weltbank in Washington Ort der Verhandlung. Die Verfahren sind nicht uneffektiv: Bislang wurden viele der 51 ECT-Mitgliedsländer zu mindestens 46 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt; es könnten auch wesentlich mehr sein, da nicht alle Ergebnisse publiziert werden.

Für die Bürger und Steuerzahler sind die ECT-Verfahren nicht unbedingt von Vorteil, da zum Beispiel Vattenfall aus Schweden auf Schadensersatz für die erzwungene Stillegung seiner beiden Kernmeiler in Brunsbüttel und Krümmel klagt – etwa 4,5 Milliarden Euro kommen da auf den Fiskus zu.

Die ECT-Klagen können den Steuerzahler also noch teurer kommen als der „Klimaschutz“ an sich. Es gibt aber auch positive Beispiele: 2008 wollten Politiker aus Hamburg das Kohlekraftwerk Moorburg wegen „Umwelt“ etc. stoppen. Aber Hamburg konnte die Milliarden ECT-Strafen beim schlechtesten Willen nicht bezahlen; das KKW läuft.

Da die Alt-EU-Politiker ihre Felle davonschwimmen sehen, wollen sie nun die ECT-Schiedsgerichte entmachten, um ihre totalitäre und ruinöse Klimapolitik durchzuboxen. Der letzebuërgische Energieminister dazu:

Dieser Vertrag ist frontal gegen Klimaschutz, und deshalb muß er auch sehr tief reformiert werden.

Daher laufen derzeit Verhandlungen zur Reform des ECT. Der Klimaschutz soll nun rechtlich verankert werden, um die Schiedsgerichte komplett zu entmachten. Den Energieversorgern könnte damit fast jede Möglichkeit der juristischen Abwehr der Enteignung unter dem Etikett „Klima“ genommen. Was das für deutsche Kunden und Wähler bedeutete, ist klar: Die Profiteure von Solarkraft, Windkraft und CO2-Zertifikaten könnten immer effizienter Steuergelder in ihre Kassen umleiten.

Zum Glück sind gerade die osteuropäischen Staaten, gegen die sich der Vertrag ursprünglich richtete, widerspenstig. Auch das geistig nicht-verwestlichte Japan macht beim Abbau der internationalen Rechtssicherheit nicht mit; daher wird sich mutmaßlich nicht viel ändern.

Der Chef des ECT-Büros in Brüssel, ein Slowake (!), sagt dementsprechend:

Ich glaube keineswegs, dass der Energiecharta-Vertrag die Energiewende blockiert. Der ECT bietet Investoren und Regierungen den Raum den sie brauchen, um sich zu verständigen. Und wenn eine Regierung einem Investor seine Rechte nimmt, ohne ihn zu entschädigen, wäre das korrekt?

Nein. Zumindest nicht sachlich korrekt, sondern nur politisch.

Deutschland könnte aus dem ECT austreten, was das Kabinett Merkel IV bislang aber (noch) ablehnt. Eine grüne NGO-Sprecherin meint daher,

„Zu sagen, wir beschäftigen uns noch nicht einmal mit der Option eines Ausstiegs aus diesem Vertrag, ist auch nicht so anders, als den Klimawandel zu leugnen. Das sagt ja im Prinzip, es gibt kein Problem, wir können so weitermachen wie bisher.“

Man sieht, der „Klimawandelleugner“ wird mittlerweile zu einer ähnlichen Keule wie der Begriff „Nazi“ oder „Rechtspopulist“. Noch ein paar Jahre, und die globalen NGOs und Medien werden damit jedes Interesse privilegierter Transferleistungs-Empfänger durchboxen können.

Nebenbei: Die oben erwähnte NGO*, die Corporate Europe Observatory, wird zu 90% von „Zuschüssen“ finanziert, unter anderem von György Sorosens Open Society Foundations, einer Gruppe Pro-Massenmigrations-und Desindustrialisierungs-NGOs.

* NGO = engl. Nichtregierungsorganisation, meist von Regierungen via Steuergeld finanziert




Selbstentlarvung: ‚Stern‘ und ‚taz‘ machen Ausgaben MIT statt ÜBER Klima-Aktivisten

Daß die Journalisten der großen Zeitungen und Fernsehsender in den DACH-Staaten zu rund 75% grün fühlen und schreiben, ist Legion. Daß sie den Klimaaktivisten daher keine kritischen Fragen stellen, die Folge.

Nun wird es aber selbst für die Verhältnisse des heutigen Deutschlands extrem offensichtlich, daß Journalisten schlicht ihre Arbeit nicht mehr machen wollen: Die „unabhängigen“ Zeitungen taz und Stern überlassen Fridays-for-future– und Ende Gelände-Aktivistinnen ihre Redaktion und somit die inhaltliche Arbeit für einen Tag.

„Viel Platz bekommen Bildung und Wissenschaft; die klassischen Ressorts Inland, Wirtschaft und Umwelt sowie Ausland werden aufgelöst und die Welt in Lokales und Globales unterteilt.“

Zudem bekämen „Systemwandel“ und „Bewegung“ eigene Seiten.

Nicht zu vergessen: Ganz wichtig sei auch die feministische und die geschlechtsneutrale (queere) Perspektive auf den Klimawandel (??).

https://twitter.com/sternde/status/1308653825566420992?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1308653825566420992%7Ctwgr%5Eshare_3&ref_url=https%3A%2F%2Fjungefreiheit.de%2Fallgemein%2F2020%2Ffridays-for-future-uebernehmen-stern-und-taz-fuer-einen-tag%2F

Die NZZ dazu:

Nur konsequent: Der «Stern» verabschiedet sich vom Journalismus

Anlaß ist der „Globale Klimastreik“ am Freitag, der die Corona-gebeutelten FFF-Kinder wieder auf die Titelseiten und die erste Nachrichtenposition der TV-Sendungen bringen soll. Der „Streik“ soll tatsächlich global werden: Im FAZ-Video sieht man junge Gläubige aus Neu-Delhi, Islamabad, Paris, London, Johannesburg, Thiès (Senegal), Bogotà. Daß die Demos außerhalb der westlichen Welt nennenswert ausfallen, darf bezweifelt werden. Wo auf jeden Fall viel Rummel sein wird, ist natürlich Berlin, seit jeher die Welthauptstadt des Schwachsinns. Vielleicht kommt Greta ja.  Spricht Langstrecken-Luisa vorm Brandenburger Tor?

Nebenbei 1: Dürfen WerteUnion-Mitglieder einmal für einen Tag die FAZ- oder Welt-Redaktion übernehmen? Wenn nicht, was wäre anders als beim Stern?

Nebenbei 2: Eine Kölner Professorin (35) für Medienpsychologie erklärt, warum wir braven Bürgerlein uns nicht auf die wirklich wichtigen Dinge wie Klimaschutz konzentrieren können, sondern uns um Cancel culture etcpp. kümmern.