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Die WELT warnt: „Dutzende Prozesse gegen Klimasünder sind in Vorbereitung.“

„Greenpeace, Nabu, Germanwatch: An organisierten Umwelt- und Klimaschützern herrscht in Deutschland keinMangel.

… meint Daniel Wetzel von der Welt. Man könnte auch sagen: Steuergeldumverteilungs-Vereine von Akademikern, die mit wechselnder Argumentation zu wechselnden Weltuntergängen Kasse machen. Mit dem Verbandsklagerecht hat die Bundesregierung Dutzenden dieser Vereine eine Art Lizenz zum Gelddrucken erteilt, da nun zum Beispiel die Umwelthilfe von Vielflieger Jürgen Resch sogar Strafgelder von Mobelhändlern eintreiben darf, weil auf irgendeinem ausgestellten Kühlschrank der Aufkleber mit der Energieklassifizierung fehlte.

Aber das sind nur Petitessen, jetzt geht es an die ganz großen Wirtschaftsunternehmen. In der Umweltretterszene herrscht Goldgräberstimmung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und das Haager Gericht die Bundesregierung und Royal Dutch Shell verurteilt hatten. Um am Ende nahezu jedes größere Unternehmen verklagen und ggfls. ausnehmen zu können, das irgendwo CO2-Emissionen hat (unmöglich, gar keine zu haben), hat sich nun eine aktivistische Initiative gebildet, um die letzten Klagelücken schließen zu können. Der Verein Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) wurde im Dezember 2019 in Berlin gegründet und „versteht sich als „katalytisch-strategischer Akteur“ im Bereich Umweltrecht in Deutschland. Der Verein will den Zugang zu Gerichten stärken, und in einer fortschreitend globalisierten Welt helfen, die Umweltauswirkungen deutscher Akteure im Ausland (staatliches und unternehmerisches Handeln) zu erkennen und globale Akteure in ihrem rechtlichen Vorgehen stärken.“

Heißt im Klartext, die Lobyyisten unterstützen Klagewütige aus südlichen Ländern, die behaupten, daß Orkane oder andere Naturkatastrophen Folge deutscher Industrietätigkeit seien. Das Schema hat die ARD mit dem Klima-Gerichtsfilm Ökozid bereits beschrieben.

Im Vorstand sitzen Anwälte wie die VerfG-Klägerin Roda Verheyen, die Geschäftstelle leiten alte Bekannte von der DUH & Co.:

Henrike Lindemann – Nach mehreren inspirierenden Jahren in der Change- und Transformations-Szene ist Henrike Lindemann seit Anfang 2021 als Geschäftsführerin von GLI zurück im Bereich Umweltrecht. Bereits von 2010 bis 2013 arbeitete sie als Juristin in der Anti-Kohle-Kampagne der Deutschen Umwelthilfe.

Tatjana Thiel ist diplomierte Ökonomin mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeits- und Gerechtigkeitsthemen. Sie war mehrere Jahre engagierte Umweltaktivistin bei Greenpeace und anderen NGOs.

Höchst interessant ist auch die Vita der Chefin Verheyen, laut Wikipedia:

Von 2001 bis 2006 war sie selbstständige Beraterin, u. a. für die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit, das Bundesumweltministerium, Friends of the Earth, Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD, London) und Germanwatch e.V. … 2002 gründete sie mit Peter Roderick das internationale Netzwerk Climate Justice Programme. 2005 wurde Verheyen mit ihrer Arbeit „Climate Change Damage in International Law“ zum Dr. jur. promoviert…. Seit 2006 ist Verheyen als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Umweltrecht, Planungsrecht, Öffentlichen Baurecht und Völkerrecht sowie in der Politischen Beratung tätig. Am 5. Mai 2021 wurde Verheyen von der Hamburgischen Bürgerschaft für sechs Jahre zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.

Laut Wetzel sei die im Haager Urteil betonte „ungeschriebene Sorgfaltspflicht“ der zentrale Aufhänger – in der DDR sagte man „Gummiparagraf“ – der sich GLI zufolge überall in den Verfassungen und Gesetzbüchern finden lasse.

Nun sind die Ökobewegten und Weltretter, wie man am Musterbeispiel Annalena Baerbock sieht, selten fleißige Studenten, die Volljuristen, Naturwissenschaftler oder Ingenieure werden wollen. Daher mangelte es den Klimaklägern bislang wohl an Fachpersonal, das man aber nun aggressiv anwirbt, um die die Gerichte vor allem der DACH-Staaten mit Klagen zu überschwemmen.

Geworben werden gezielt Referendare, junge Anwälte oder Verbandsvertreter oder Studenten mit prozeßrechtlichen Vorerfahrungen, wie es in einer Mail an die Mitglieder des Berliner Forums Umweltrecht heißt

.. fand die Welt heraus. Ob die meisten jungen Juristen alle klimabegeistert sind, ist fraglich; die Möglichkeiten, mit hoher Erfolgsaussicht viel Geld zu verdienen und Prozesse zu gewinnen, dürfte aber als Anreiz genügen.

Roda Verheyen plant, als nächstes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Den Anwälten ist dabei wohl gleich, ob sie die Industrie ruinieren oder nach Rußland treiben; nach mir die Sintflut. Nicht-Profiteure sehen das anders und schlagen Alarm: so hält der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Weimann aus Magdeburg bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für „eine Katastrophe“.

Bislang wurde von deutschen Unternehmen nur das RWE unmittelbar beklagt – von dem berühmten peruanischen Bauern, dessen Haus von einem anschwellenden Gletschersee bedroht werde. Daß ein Bauer aus den Anden weder an den menschgemachten Klimawandel glaubt, noch weiß, daß man in Alemania mit grünen Themen Geld erklagen kann, dürfte klar sein – deswegen erschließt sich, daß da eine deutsche NGO dahinter steht.

Jeder Ökonom weiß, daß mangelnde Rechtssicherheit in „shithole countries“ einer der wichtigsten Gründe ist, warum Investitionen in- und ausländischer Kapitalgeber ausbleiben – warum soll ich Millionen investieren, wenn mir irgendein Profiteur mit einer simplen Klage den Gewinn streitig machen kann?

Wetzel erinnert in diesem Zusammenhang an das neue Lieferketten-Gesetz, das deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, Lieferanten im Ausland auf „moralische Einwandfreiheit“ abzuklopfen. Und „Moral“ heißt in der Umverteilungswirtschaft Deutschlands heute auch „Klima“. Es ist was faul im Staate Dänemark!




Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Wie neutral ist das Bundesverfassungsgericht? Klimaschutz-Urteil 2021




Das totalitäre Klimagebäude: viel Sekte, wenig „Science“ (1)

Daran als nicht-juristischer Betrachter bescheiden anknüpfend, soll noch einmal ganz konzentriert die eigentliche Sachfrage erörtert werden – juristisch gesagt: Wie ist eigentlich die Beweislage?

Als Verbrecher darf man nur verurteilt werden, wenn bewiesen ist, wenn wirklich feststeht, dass man die Tat begangen hat; ein Urteil ist sogar davon abhängig, ob ein bestimmtes Motiv vorlag, etwa ob eine Tötung vorsätzlich, also mit Absicht erfolgte, ob sie vielleicht lange geplant war, ob sie aus Geldgier erwuchs. Es wird wackelig, wenn das Urteil sich nur auf „Indizien“ stützt, also Hinweise, die nur gewisse Vermutungen nahelegen, aber vieles offen lassen. Rechtsstaatliche Prinzipien schützen den möglichen Täter vor einem Fehlurteil: der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ oder dass Beweise nicht ihrerseits regelwidrig zustandegekommen sein dürfen, zum Beispiel indem ein Geständnis durch Nötigung (oder gar Folter) erzwungen worden ist.

In Literatur, Film und Fernsehen sind solche lebensentscheidenden Konflikte immer wieder höchst spannend ausgemalt worden. Im Englischen spricht man vom „courtroom drama“; eines der bekanntesten Beispiele ist sicher der Film „Die 12 Geschworenen“. Aus dem amerikanischen Gerichtswesen kennen wir die „Jury“, die über Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen entscheidet. Gegen den Beklagten darf die Jury nur entscheiden, wenn seine Schuld feststeht „beyond reasonable doubt“, jenseits vernünftigen Zweifels. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Klima-Urteil gefällt aufgrund einer Betrachtung und Bewertung der eigentlichen Sachlage, die als „Indizienkette“ zu verstehen schon großzügig wäre. Karlsruhe hat Deutschland zu wirtschaftlichem Niedergang und Freiheitsentzug verurteilt, also zu einem sozialen Tod auf Raten, ohne dass irgendetwas wirklich schlüssig bewiesen wäre.

Das Narrativ der Klima-Fanatiker besteht bei näherem Hinsehen aus einer langen Kette von Behauptungen, die – jede für sich – fragwürdig sind, aber erst recht ist es praktisch ausgeschlossen, dass alle diese Behauptungen – ohne wesentliche Einschränkungen – zutreffen. (Das wird im zweiten Teil detaillierter erläutert werden.) Damit ist der hysterisch zugespitzten Klimapanik aber der Boden entzogen, von der Sache her, denn nur wenn das ganze Horror-Narrativ der Klima-Aktivisten tatsächlich zuträfe, wären ihre wahnwitzigen Maximalforderungen überhaupt diskussionswürdig. Das ist der eigentliche Skandal an dem Urteil: Die Verfassungsrichter haben sich zu Anhängern einer Weltanschauung gemacht, die wenig mit nüchterner Wissenschaft zu tun hat und die in Wirklichkeit längst zu einer Ersatzreligion geworden ist, einem gefährlichen Kult.

Politisch ergibt das einen Klima-Totalitarismus, der viel Unheil über die Welt bringen kann, zumal dieser Kult die ganze westliche Welt ergriffen hat, massiv angetrieben von der anmaßenden UN-Weltregierung mit einem „global reset“-Netzwerk und „Big Tech“-Giganten; die Unterstützung vom aktuellen Papst ist das Sahnehäubchen obendrauf. Wenn man ihn lässt, wird dieser Kult viele Millionen Menschenleben kosten. Denn das ist die schlichte Wahrheit: Die Menschen sterben nicht am „Klimawandel“, sondern sie sterben an Armut.

Das Verbrechen ist nicht, die „globale Durchschnittstemperatur“ minimal steigen zu lassen – vielleicht – sondern es liegt darin, der Menschheit den materiellen Wohlstand zu verweigern, der nur möglich ist mit zuverlässiger, bezahlbarer Energie. Die Menschen im armen Afrika sterben an giftiger Luft, weil sie Dung in ihrer Hütte verbrennen, denn sonst haben sie keine Energiequelle, und das ist natürlich nur eines von vielen Beispielen, wie Armut tötet – neben Mangelernährung, fehlender Medizin, unzureichendem Schutz vor der Natur, die eben nicht immer und überall die liebe „Mutter Natur“ ist, als die manche sie naiv anbeten.

Von Wissenschaft weit entfernt, aber ganz nah der Politik

Aber was die Aktivisten uns erzählen, ist doch „Wissenschaft“? „Follow the science“, fordern sie von uns. Allerdings ist das Klimapanik-Narrativ von tatsächlicher Wissenschaft ungefähr so weit entfernt wie die „Gesundheitsaufklärung“ oder beliebige Diät-Vorschläge in einer „Frauenzeitschrift“ (zwischen Prominenten-Gerüchten und Mode-Trends) von seriöser medizinischer Erkenntnis. Zwischen der echten Wissenschaft, die irgendwo betrieben wird von Fachleuten, die seriös an einer Detailfrage forschen, und den Transparenten auf einer FFF-Demo gibt es unzählige Hürden und Klüfte, über die hinweg aus so etwas wie vorläufiger wissenschaftlicher Erkenntnis reine Propaganda wird.

Die grün indoktrinierten Jugendlichen, die zur Weltrettung die Schule schwänzen, könnten vermutlich zu mindestens 90 Prozent nicht einmal den grundlegenden „Treibhauseffekt“ physikalisch zutreffend erklären, der angeblich unser Verderben ist. Sie wüssten auch nicht, warum die Bezeichnung „Treibhauseffekt“ im Grunde Blödsinn ist, denn ein Treibhaus funktioniert physikalisch ganz anders als der Effekt, der nach ihm benannt ist. Und sie wären wohl auch überfordert damit, die Mengenverhältnisse zwischen dem bösen CO2 und der Kohlenstoff-basierten Biochemie, die alles Leben auf der Erde ermöglicht, auch nur der Größenordnung nach zutreffend zu beschreiben.

Überhaupt, was heißt eigentlich „Klimawissenschaft“? Es gibt nur Wissenschaftler aus unterschiedlichsten Bereichen, deren Arbeit irgendeinen Bezug zur Klimafrage hat. Die meisten davon haben keinerlei Ahnung von Meteorologie, auf der das alles doch eigentlich beruhen müsste. Oder von Geologie und Paläo-Biologie, ohne die das gegenwärtige Weltklima-Geschehen überhaupt nicht vernünftig beurteilt werden kann. Da tummeln sich Mathematiker, die eigentlich fachfremd sind. Physiker, Astronomen, Chemiker haben etwas beizutragen. Wie bringt man all die Fachrichtungen zusammen, wie bündelt man vernünftig Erkenntnisse aus so vielen Bereichen und weltweit? Als zentrales Organ dazu ist das „IPCC“ etabliert worden, also im Ergebnis eine an die UN angehängte Bürokratie mit Gremien und Untergremien und Hierarchien, aber politisch geführt und geprägt von Bürokraten und Funktionären.

Die Weisen aus dem Morgenland

Man stelle sich vor, was an deutschen Hochschulen und Instituten erforscht wird, müsste durch den Flaschenhals der Wissenschafts- und Forschungsministerien der Länder und des Bundes, um als „anerkannte Wissenschaft“ zu gelten. Es müsste innerhalb der Ministerien von der „Arbeitsebene“ über mehrere Hierarchie-Stufen hinweg bis zu Abteilungsleitern, Staatssekretären und Ministern, um dann womöglich noch von den jeweiligen Regierungs-Kabinetten endgültig abgesegnet zu werden. Das Ganze begleitet von Berater-Gremien, von Beiräten mit Gewerkschaften, Kirchenführern und hauptamtlichen „NGO“-Aktivisten.

Und die Inhalte, die bis zu diesem Punkt überlebt hätten, würden dann noch von Public-Relations-Politikberatern in bunte Broschüren „übersetzt“, damit man praktische Politik daraus machen kann. Genau so wird ja tatsächlich Politik gemacht in Deutschland, unter Berufung auf Wissenschaft, aber es ist eben weit überwiegend tatsächlich Politik, nicht Wissenschaft. Etwa so – und schlimmer – muss man sich die Prozesse vorstellen, die beim IPCC stattfinden; wer das Ergebnis für „settled science“ rund ums Klima hält, der mag auch Tierarzt Wieler, PCR-Profiteur Drosten und Omni-Experte Lauterbach für die drei Medizin-Weisen aus dem Morgenland halten.

Es gibt durchaus Hintergrund- und Arbeitspapiere „weiter unten“ in den Arbeitsstrukturen des IPCC, die sehr interessant und diskussionswürdig sind. Aber was von den gezielt benannten, weil auf der richtigen Linie fahrenden „Leitautoren“ am Ende als amtliche Erkenntnis durchgelassen wird, was dann nach weiterem Trimmen und Zurichten rauskommt, sind nur noch verballhornte „Empfehlungen für die Politik“. Selbst diese Pamphlete dürften von kaum einem verantwortlichen politischen Führer auch nur kursorisch gelesen werden, höchstens landen sie bei Zuarbeitern in den Stäben der Regierungen. Was schließlich in den Verlautbarungen und Beschlüssen von Regierenden überkommt, ist zu 95 Prozent politische Haltung und Ideologie, mit fünf Restprozenten ausgewählter wissenschaftlicher Erkenntnis.

Diverse Vermittlungs- und Verfälschungs-Stufen

Irgendwo zweigen sich die Medienschaffenden parallel zu den politischen Strukturen die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ ab, auch sie diverse Vermittlungs- und Verfälschungs-Stufen von originärer Wissenschaft entfernt, ohne die komplexen Zusammenhänge überhaupt wirklich zu verstehen und mit reichlich politischer „Haltung“ als zentralem Kriterium. Die prekären Praktikanten „irgendwas mit Medien“ haben ebenfalls nicht die Bohne Ahnung von Physik, Mathematik, Geologie, Biologie, Chemie, anhand derer sie sich ein vernünftiges Urteil erlauben könnten. Auch sie folgen nur der Meute und plappern nach, was die weltweite aktivistische Regie des Klima-Kults ihnen vorsetzt. Und nun hat das Bundesverfassungsgericht diesem Schwall von Propaganda und Pseudo-Wissenschaft den Rang von nicht mehr hinterfragbaren Naturgesetzen verschafft, was mit dem Begriff „Skandal“ nicht annähernd zutreffend charakterisiert ist.

Es scheint in den höheren Funktionärskreisen – bei den „Eliten“ – überhaupt kein kritisches Bewusstsein mehr zu geben, kein „Hinterfragen“, keine natürliche Skepsis, letztlich nicht mal normale Lebenserfahrung darüber, dass man nicht allen Leuten einfach alles glauben kann und soll. Viele einfache Bürger sind viel weiter, sie haben erkannt: es sind letztlich immer die gleichen Leute, die gleichen Medienmacher, die gleichen Spitzenpolitiker und ihre Apparate, die gleichen staats- oder Milliardärs-finanzierten „unabhängigen“ Aktivisten, die uns absurde Behauptungen glauben machen wollen. Aus dem Hörensagen hat sich eine Weltanschauung geformt mit Bestandteilen wie beispielsweise:

  • ein positiv ausfallender PCR-Test zeige eine lebensgefährliche Infektion an, vor der wir uns aber schützen können durch einen schmuddeligen Baumwoll- oder Zellstofflappen und durch nächtliches Zuhausebleiben;
  • wir müssten zwar jeden einzelnen Käfer am Baum vor „Stuttgart-21“ schützen, auf ein paar geschredderte Vögel durch Windrad-Orgien komme es aber nicht an;
  • tausende von Menschen seien in Fukushima wegen Atomkraft gestorben, obwohl sie in Wahrheit der Flutwelle zum Opfer gefallen sind;
  • es gebe in Wirklichkeit keine Männer und Frauen als grundlegende, biologisch bestimmte Geschlechter, sondern das sei alles sozial konstruiert und durch ein bösartiges Patriarchat vorgegeben; eigentlich gingen Dutzende Gender-Varianten fließend ineinander über und jeder könne und solle sich nach freier Vorliebe etwas aussuchen;
  • „weiße“ Menschen seien grundsätzlich rassistisch und den anderen Sorten Menschen im Grunde sogar komplett unterlegen; Amerika sei überhaupt von vornherein ein Produkt des Rassismus, obwohl komischerweise die USA das erste Land waren, wo Sklaverei komplett abgeschafft wurde, um den Preis eines blutigen Bürgerkriegs;
  • die EU bringe die Völker zusammen und garantiere unseren Wohlstand, obwohl die Brüsseler Bürokratie und ihre Übergriffigkeit nur die Nationen gegeneinander aufbringt, Wohlstand vernichtet und durch Umverteilung jede ökonomische Verantwortung und Vernunft untergräbt;
  • wir müssten unzählige Flüchtlinge aus aller Welt kommen lassen, die uns auch schönstens bereichern, während wir in Wirklichkeit zig Milliarden für deren Alimentierung brauchen, ohne irgend jemanden wirklich zu integrieren – Geld, für das man weltweit zigmal mehr Menschen aus der Armut helfen könnte;
  • wir könnten „das Klima schützen“ durch Abschalten von Atom- und Kohlekraftwerken, obwohl wir dann Atomstrom aus Frankreich und Kohlestrom aus Polen importieren müssen; im Übrigen macht unsere Selbstkasteiung nur CO2-Emissionsrechte für den Rest Europas billiger, sodass unter dem Strich von vornherein nichts gewonnen sein kann.

Das ist ja nur eine Auswahl des blühenden Unfugs, der uns von Politik, Medien und Aktivisten als „Wissenschaft“ verkauft oder von den akademischen Kreisen als politisch alternativlos angepriesen wird. Wenn die „Eliten“, die uns das alles weismachen wollen, so offensichtlich nur kindischen Blödsinn zu bieten haben, ideologische Blähungen, deren Widersinnigkeit so offensichtlich ist: dann wäre es doch schon mindestens sehr überraschend, wenn dieselben Kreise ausgerechnet beim Zentralthema „Klimawandel“ plötzlich vollständig und zweifelsfrei die Wahrheit für sich gepachtet hätten.

Eine radikale Minderheit mit Gruppenzwang

Leider gilt offensichtlich: Man kann durchaus intelligent und gebildet sein, aber trotzdem naiv und politisch verblendet. Viele derjenigen, die an der Klimapanik mitwirken, mögen gute Absichten hegen, ohne „gekauft“ zu sein oder misanthropisch veranlagt. Eine Massenbewegung zieht viele verschiedene Menschen mit sich; „group think“ kann den Denk-Korridor so verengen, dass eigentlich Offensichtliches kaum noch gesehen oder bedacht wird.

Die neue „Bewegung“, die sich täglich übergriffiger totalitär breitmacht, kommt natürlich nicht nur aus Deutschland, sondern grassiert weltweit, mit massiver Verstärkung durch die globalen Plattformen, die von einer kleinen radikalen Minderheit „woker“ Aktivisten in den „Big Tech“-Konzernen und damit verbundenen Netzwerken kontrolliert werden, und ist deshalb umso gefährlicher. Sie ist mindestens im faktischen Ergebnis nicht um das Wohl der Menschheit besorgt, sondern betreibt – ob bewusst angezielt oder nur in Kauf genommen – den Untergang der westlichen Demokratien. Die grobschlächtigen antikapitalistischen Phantasien kommen ja auch von deutschen FFF-Fanatikern, und nicht etwa verschämt versteckt, sondern mit stolzem Übermut herausgeschrien und auf Transparenten gefordert.

Nach den schon länger hinfälligen, Deutschland regierenden neuen Blockflöten-Parteien hat nun auch das Bundesverfassungsgericht vor randalierenden indoktrinierten Jugendlichen und ältlichen moralisierenden Wichtigtuern kapituliert, das kritische Denken aufgegeben, also wissenschaftlicher Methode faktisch abgeschworen. Die „Wissenschaft“, auf der das alles basiert, ist keine, sondern es sind nur zurechtgeschnitzte Panik-Narrative aus den Federn von (staatsfinanzierten) Aktivisten, die einer echten wissenschaftlichen Debatte gar nicht standhalten könnten, erst recht keinen „endgültigen“ Charakter beanspruchen können und ganz sicher nicht „beyond all reasonable doubt“ sind. Deshalb muss das Thema jetzt vor mehr als nur 12 Geschworene, nämlich vor die ganz große Jury, die laut Grundgesetz aus den Bürgern dieses Landes besteht.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Klima gerettet! Danke, Erster Senat!

Respekt auch fürs Gendern. Genau 149-mal schreibt ihr von den „Beschwerdeführenden“. Gut, 13-mal sind euch noch die altmodischen „Beschwerdeführer“ reingerutscht – kann passieren. Ich will da nicht päpstlicher sein als der Papst. Im Fußball würde bei einem Ergebnis von 149:13 ja auch keiner sagen, sorry, da müsst ihr noch mal ran. Die Tendenz ist eindeutig. Euer klares Bekenntnis zur Modernität ist für jeden offensichtlich. Und für jede und jedes.

Apropos, was mir gerade einfällt, wegen modern und der FDP-Verfassungsbeschwerde zum Gute-Ausgangssperre-Gesetz: Habt ihr eigentlich mitgekriegt, dass die Liberalen sechs Stunden und 19 Minuten lang versucht haben, ihren Sermon per Fernkopie an euch zu übermitteln? Irgendwann nachts hatten die FDPler das Faxen dicke und schickten am nächsten Tag einen Boten nach Karlsruhe. Kleiner Tipp: Ihr könntet euch für solche Fälle eine E-Mail-Adresse zulegen. Kein Witz. Geht bei vielen Anbietern sogar kostenlos. Falls ihr dazu Fragen habt: Einfach an Achgut.com faxen.

„Ein cooler Spruch“

Bleiben wir bei der Klima-Entscheidung. Die ist unbestreitbar sehr modern, um auf das neue Lieblingswort von Markus Söder zurückzukommen. Der Erfinder von Modernität erkannte dank eures Beschlusses umgehend, dass das „ambitionierte“ Ziel 2050 Quatsch war und Bayern easypeasy auch 2040 schon klimaneutral sein kann. Bam!

Das muss man sich mal reinziehen. 110 Seiten mit Wörtern machen zehn Jahre weniger Klimamord. Das beweist, dass Weltrettung gar nicht so schwer ist. Man muss nur wollen. Praktischer Hinweis für euch Richter: Wenn ihr nächstes Jahr elf Seiten Atmosphärisches schreibt, ist der Planet – zack – schon wieder zwölf Monate früher klimaneutral. Wenn ihr mehr schreibt, könnten wir damit vielleicht sogar ein paar grundlastfähige Kohlekraftwerke ein bisschen länger … egal, das nur am Rande. Ich will euch da nicht unter Druck setzen.

Ein anderer extrem moderner Politiker ist Olaf Scholz, auch wenn das noch nicht so viele gemerkt haben. Scholz wurde bereits 2019 vom „Stern“ zum „Mr. Cool der SPD“ ernannt und findet, dass euer Beschluss ein „cooler Spruch“ ist (hier ab Min. 57:42). Und er hat gesagt, dass er es „gar nicht anders sagen“ kann. Cool, oder?

„Klingt wie Extinction Rebellion“

Dazu versprach der künftige Ex-Kanzlerkandidat, die Sozis würden „nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings“ – Kunstpause – „machbar ist“. Das Vorhaben begrüße ich, denn ich bin grundsätzlich für machbare Gesetze. Ich gebe zu, ein bisschen gewundert hat mich schon, dass ein machbares Gesetz offenbar die Ausnahme ist und nicht die Regel. Aber ich bin ja auch kein Politikprofi.

Auch sonst hagelte es Begeisterung. Umweltverbände feierten einen „historischen Tag“. Aus Sicht von Peter Altmaier ist euer Beschluss „ein großer Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden“, und Armin Laschet nannte ihn einen „Quantensprung“. Solche Hüpfer sind bekanntlich ziemlich klein, ähnlich wie die der Freitagskinder. Macht aber nichts, weil jeder wusste, was gemeint war. Luisa Neubauer, das deutsche Klima-Postergirl, sprach von einem „großartigen Erfolg“, und Claudia Kemfert, Fachfrau für spirituelle Energie und Heilsteine, findet das „Urteil bahnbrechend und richtig“. Das schönste Lob kam aus der „Taz“-Ecke: „Lest das Urteil zum Klimaschutzgesetz! Wow! Klingt wie Extinction Rebellion.“ Genau, fand ich auch!

Klar, es gab auch Kritik – wie üblich von den üblichen Verdächtigen. Unmittelbar nach dem Klima-Verdikt zwirbelte euch Dirk Maxeiner dermaßen was auf die Zwölf, dass mir das CO2 im Hals steckenblieb. „Entmündigung und Anmaßung“ bescheinigte er euch, verbunden mit der Vermutung, das Verfassungsgericht sei nicht länger Garant für das „Prinzip der Freiheit“. Uiuiui, hab ich gedacht, so was muss man erst mal aushalten.

Hetze von der Springer-Presse

Weitere Ultras setzten nach, zum Beispiel hier („Um die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts muss man sich Sorgen machen“), hier („Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen“), hier („Totengräber des Grundgesetzes“) und hier („erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet“).

Auch die Klimafeinde von der Springer-Presse warfen ihre Propagandamaschine an. Die „Welt“ verbreitete eine Hetzschrift unter dem Titel: „Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch.“ Geht gar nicht, wenn ihr mich fragt. Als Jurist weiß ich, Verfassungsrichter liegen niemals falsch, schon vom Prinzip her. Verfassungsrichter sind wie Papst. Nur ohne die Musik.

Das „Welt“-Machwerk war der Höhepunkt einer von gewissen Kreisen gesteuerten Verleumdungskampagne. „Besorgniserregend falsch“ sei die Entscheidung, hieß es da, von „unpräzisen Bezugsgrößen“, „ungenauer Sprache“, „höchst fragwürdiger Sichtweise“ und „viel Raum für Falschinterpretationen“ war die Rede. Ihr „Robenträger“ hättet euch „nur oberflächlich mit klimawissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt“ und ein „höchst umstrittenes“ Modell eines „willkürlichen CO2-Budgets“ zur Grundlage eurer Argumentation gemacht.

Im Großen und Ganzen sehr geil

Als wäre das nicht genug, meinten die „Welt“-Spalter euch auch noch belehren zu müssen: „Das von der Bundesregierung gesetzte Zieldatum für Klimaneutralität 2050 ist recht willkürlich gepickt – es leitet sich jedenfalls nicht aus dem Weltklimaabkommen von Paris ab.“ Als Zeugen für ihre kruden Behauptungen zogen sie einen „Oliver Geden von der Stiftung Wissenschaft und Politik“ hinzu.

Dieser Geden ist „einer der Leitautoren und Mitglied des Kernautorenteams beim anstehenden Synthesebericht des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (IPCC)“. Okay, das ist natürlich schon ein bisschen blöd, wenn ausgerechnet ein wichtiger Heini vom Weltklimarat euren wegweisenden Beschluss zur Planetenrettung kritisiert.

Andererseits, wir wissen doch alle, wie es ist. Gewisse Kreise schaffen es immer wieder, auch in die honorigsten Organisationen zersetzende Elemente einzuschleusen. Ich würde mir da jedenfalls an eurer Stelle nicht allzu viele Sorgen machen. Eure Klima-Entscheidung ist im Großen und Ganzen sehr, sehr geil. Und modern, wie gesagt. Nebenbei, wes Geistes Kind die Springer-Lohnschreiber sind, zeigt sich bereits am Begriff „Robenträger“. Wer Menschen heutzutage noch wegen ihrer Diversität in der Kleiderwahl verächtlich macht, hat einfach den Schuss nicht gehört.

Ein Land hat die Arschkarte

Dass ihr alles richtig gemacht habt, lieber Erster Senat, beweist ein Umstand, den bisher niemand angemessen würdigte: Es gab keinen Beifall von der falschen Seite. Die Bösen hassen euch, die Guten lieben euch. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet auf dubiosen Plattformen wie welt.de und achgut.com Zustimmung erfahren! Oder, noch schlimmer, bei Tichy und „Cicero“. Dann hätten einige von euch rubbeldiekatz die Unterschrift zurückgezogen, und ihr müsstet bei Maybrit Illner erklären, was bei euch schiefgelaufen ist.

Gott sei Dank ist es nicht so gekommen. Hättet ihr auch nicht verdient gehabt. Ich fasse euren Beschluss mal mit meinen Möglichkeiten zusammen, also in einfacher Sprache. So, wie ich das sehe, habt ihr sozusagen eine Wenn-schon-denn-schon-Entscheidung getroffen. Mit anderen Worten: Wer so sackdämlich ist, Klima in die Verfassung zu schreiben, und dazu noch ein internationales Abkommen abschließt, der ist selbst schuld. Und muss halt auch ein passendes Gesetz basteln.

Klar hat dann ein ganzes Land die Arschkarte, aber hätte man sich ja vorher überlegen können. Kurz: Augen auf bei der Zukunftswahl. Beziehungsweise der zum Bundestag. Also, ich finde das schlüssig und konsequent und bin deshalb mit eurem Klimaspruch voll einverstanden.

Weder an noch mit Klimawandel verstorben

Zum besseren Verständnis hätte ich nur noch ein paar Detailfragen. Genau genommen zwei. Die erste betrifft die Sache mit den Prognosen. Wusstet ihr eigentlich, dass es seit 2020 auf der Zugspitze keinen Gletscher mehr gibt? Hab ich mir nicht ausgedacht, hat unsere Kanzlerin gesagt. Und zwar in weiser Voraussicht bereits im November 2007. Die erzählt so was bekanntlich nicht ohne Grund, sondern evidenzbasiert und weil sie „der Wissenschaft“ folgt. Und außerdem viel vom Ende her denkt. Zur Bekräftigung hatte sie hinterhergerufen: „Manch einer will das nicht wahrhaben, aber es ist so!“

Wahrhaben hin oder her, ist doch nicht so. Das Zugspitz-Eis ist immer noch da und weder an noch mit Klimawandel verstorben. Kein Witz, ich hab’s gegoogelt. 2017 gab es übrigens eine neue Prognose mit einem Aufschlag von 60 Jahren: Permafrost auf der Zugspitze „könnte“ 2080 verschwunden sein. Und ausgerechnet seit dem Donnerstag, an dem euer Klima-Urteil rauskam, sind es zufälligerweise wieder 50 Jahre weniger. „Womöglich“ sei Bayern bis 2030 eisfrei, sagen die Gelato-Experten.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Sicher, es läuft derzeit eher medium fürs „ewige“ Eis. Es wird wärmer, die Bayern-Gletscher schmelzen ab. Und irgendwann sind sie weg, wenn sich das fortsetzt. Glaubt mir, schön finde ich das auch nicht, ich bin Skifahrer.

Griffe ins Forscherklo

Liebe Richter, ich bin bestimmt nicht so modern wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Was Forschungsergebnisse und darauf beruhende Prognosen angeht, bin ich sogar ziemlich oldschool, gebe ich offen zu. Ich finde es zum Beispiel nicht schlecht, wenn sie stimmen.

Das mit dem Schneeferner-Gletscher ist ja bei weitem nicht der einzige Griff ins Forscherklo. Ist euch eigentlich bewusst, wie es seit 2020 wegen des Klimawandels auf der Welt aussieht, so rein wissenschaftlich? Wir haben Atomkrieg, Aufstände, Megadürren und Hungersnöte, außerdem „sibirisches Klima“ in Großbritannien und überflutete europäische Großstädte (Pentagon-Report von 2004). Nebenbei gibt’s Probleme mit dem Tourismus, zum Beispiel aufgrund grassierender Malaria in Spanien (WWF-Studie von 1999).

Das kriegen nicht mehr alle mit, denn eine Milliarde Menschheit vergeht just in diesem Moment wegen Nahrungsmangel (Wissenschaftsberater der US-Regierung, Senatsanhörung von 2009). 75 bis 250 Millionen Erdlinge leiden unter erschwertem Zugang zu Trinkwasser (UN-Klimarat 2007). Auch Deutschland zählt zu den Weltregionen mit Wassernot (ZDF laut Forschungsbericht von 2008).

Unzählige Quatschvorhersagen

50 Millionen „Klimaflüchtlinge“ klopfen seit 2020 an Türen in nördlichen Regionen (korrigierte Prognose von 2011, ursprünglich hätten sie laut UN schon 2010 da sein sollen). Ach ja, und dann wäre da noch das Eis. Der Kilimandscharo hat seit spätestens 2020 keins mehr (Studie von 2002), das sommerliche Meereis in der Arktis ist ebenfalls längst weg (seit 2013, so die einen Forscher, andere wetteten auf 2016).

Nichts davon hat sich bewahrheitet. All diese (und eine Menge weitere) Prognosen waren Quatsch mit Soße. Sicher, das afrikanische Eis wurde weniger, aber es ist nach wie vor da, genau wie das bayerische und das arktische. Und trotz enorm angewachsener Weltbevölkerung leiden weniger Menschen unter Wassermangel und Hunger. Die Zahl der Unterernährten ging in den vergangenen 30 Jahren global um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Menschen in extremer Armut reduzierte sich in diesem Zeitraum sogar um rund 60 Prozent.

Zu den Themenfeldern Atomkrieg, Aufstände, sibirisches Großbritannien und überflutete Großstädte spare ich mir weitere Ausführungen, liebe Richter. Falls ihr da Fragen habt, könnt ihr ja einfach mal in Karlsruhe aus dem Fenster schauen.

Brennende Kinderfüße

Die Zusammenstellung fehl gegangener Prognosen mit Zielmarke 2020 habe ich übrigens bei einem „Welt“-Autor namens Axel Bojanowski gefunden. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Jetzt sagt ihr natürlich, ach Gottchen, ein Hater von der Springer-Presse. Klar, liebe Verfassungsrichter, aber Problem ist, ich habe alle Quellen gecheckt – und die sind korrekt. Ganz im Gegensatz zu den Vorhersagen.

Da gäbe es ja noch viel mehr, von herbeigelogenen Inseluntergängen bis zu den Weisheiten einer Luisa Neubauer. Germany’s übernext Kanzlerin verkündete zwischen zwei Buchdeckeln, in Zukunft würden sich Kinder auf Schulhöfen die Füße verbrennen. Sicher, so was kann passieren, sogar heute schon, wenn wärmespeichernder Bodenbelag und das irre Naturphänomen „Sonne“ zusammenkommen. Andererseits hilft gegen derlei Unbill seit Jahrtausenden eine Kulturtechnik namens „Schuhe“. Deren Existenz blieb der Reemtsma-Sprosse offenkundig bisher verborgen. Aber seien wir nicht zu streng. Sie ist jung, und mit 25 gibt es noch eine Menge zu entdecken.

Auf der anderen Seite gibt es höchst seriöse Stimmen, die vor „Panik“ warnen. Da wäre zum Beispiel der Hamburger Max-Planck-Klimatologe Jochem Marotzke. Der sagt mit Blick auf das Jahr 2100: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Und von den schrecklichen „Kipppunkten“ im Klimasystem macht Professor Marotzke welcher am meisten Angst? Genau, „keiner“.

Welche Fakten sind faktisch?

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, liebe Verfassungsrichter, aber mich macht das ein wenig nervös. Klar, ich habe von Klima keine Ahnung, also ungefähr so viel wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Nur, mein Gefühl sagt mir, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob bestimmte Ereignisse in zehn Jahren oder in tausend Jahren oder nie eintreten. Entsprechend hätten wir dann vielleicht auch unterschiedlich viel Zeit, uns vorzubereiten oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zum Beispiel zehn Jahre, tausend Jahre oder ewig.

Wie gesagt, ist nur so ein Gefühl. Bei einem bin ich mir allerdings sicher, nämlich, dass ihr ganz bestimmt nicht nach Gefühl urteilt, sondern auf Basis von Recht und Gesetz. Und natürlich Fakten. Deshalb hier meine erste Frage: Wie genau erkennt man, welche Fakten faktisch sind beim Klima? Ich gehe davon aus, dass ihr da so eine interne Richtlinie habt, sonst hättet ihr schließlich nicht entscheiden können, wie ihr entschieden habt, stimmt’s? Wäre supernett, wenn ihr mir diese Richtlinie zuschickt, würde mir wirklich weiterhelfen. Ich persönlich bin ja im Prinzip sehr für Klimawandel, und deshalb wüsste ich gerne, welche Vorteile ich noch erleben werde. Link genügt. Oder PDF, egal.

Jetzt zu meiner zweiten Frage – und die treibt mich mehr um als die erste. Ich sag’s ganz ehrlich, was ich unter euren Randnummern 199 bis 204 gelesen habe, macht mich noch erheblich nervöser als die vielen Nonsens-Prognosen.

Ich bin verwirrt

Ab Seite 84 schreibt ihr von „internationaler Dimension“ und „genuin globaler Natur“ der Klimasache und dass der „nationale Gesetzgeber“ irgendwelche Klimaziele „nicht allein, sondern nur in internationaler Kooperation erreichen kann“. So weit d’accord. Alles super und absolut nachvollziehbar.

Aufmerken ließ mich Folgendes: „Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können.“ Verstehe, alle Staaten müssen zusammenwirken, richtig? Einverstanden, auch wenn ich persönlich das Wort „Probleme“ durch „Vorzüge“ ersetzen würde. Aber das ist natürlich Geschmackssache, da sind wir uns einig.

Danach kommen allerdings Sätze, die mich ziemlich verwirren: „Zu nationalem Klimaschutz verpflichtete Art. 20a GG zudem auch, wenn es nicht gelänge, die internationale Kooperation in einem Abkommen rechtlich zu formalisieren.“ Weiter heißt es: „So oder so kann dem Gebot, nationale Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht entgegengehalten werden, sie könnten den Klimawandel nicht stoppen.“ Und schließlich: „Dabei könnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.“

Geht’s ums Klima oder ums Prinzip?

Ich weiß wirklich nicht, ob ich das richtig verstanden habe, deshalb frag ich lieber nach. Also, ihr schreibt, dass Deutschland mit seinem mickrigen Zwei-Prozent-Anteil beim Ausstoß von CO2 und ähnlichem Zeugs alleine nichts am Weltklima ändern wird. Und dann sagt ihr, macht aber nichts, die Deutschen müssen trotzdem in Zukunft auf Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub verzichten, selbst wenn die Chinesen, Amis, Russen und andere Inder ihre eigenen Reduktionsziele nicht einhalten und das Weltklima deswegen so oder so den Gletscherbach runtergeht. Korrekt?

Aber warum, wenn es doch eh nichts bringt? Ist das mit dem Klimaschutz so eine Art L’art pour l’art, wie der Franzmann sagen würde? Anders gefragt, geht es ums Klima oder ums Prinzip? Gut, den Deutschen geht es bekanntermaßen prinzipiell häufig ums Prinzip. Aber wenn Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub auf dem Spiel stehen, bin ich mir da nicht so sicher.

Ich vermute, ich habe irgendwas überlesen in eurer Klima-Entscheidung. Es wäre klasse, wenn ihr mir kurz die Randnummer mitteilt, aus der sich ergibt, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Oder vielleicht Satire, hat man ja heutzutage öfters. Eure Antworten könnt ihr einfach unten in den Kommentarbereich reinschreiben, lieber Erster Senat. Faxen ist aber auch kein Problem, Nummer habt ihr. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, auch an den Zweiten Senat!

PS, mir fällt gerade doch noch was ein: In Randnummer 118 schreibt ihr von den „weitgehend unumkehrbaren tatsächlichen Auswirkungen von CO2-Emissionen auf die Erdtemperatur“ und „dass das Grundgesetz die tatenlose Hinnahme eines ad infinitum fortschreitenden Klimawandels durch den Staat nicht zulässt“. Meine Frage wegen „ad infinitum“: Wie heiß ist eigentlich unendlich heiß? So heiß wie die Sonne? Oder noch heißer? Etwa so wie euer Badewasser in Karlsruhe?

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




La Niña und das Bundesverfassungsgericht – von Fritz Vahrenholt

Globale Temperaturkurve im kalten April 2021
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Noch wirkt sich die kühle La Niña-Situation der letzten Monate aus. Laut der US- amerikanischen Wetter- und Ozeanografie­behörde NOAA wird La Niña mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Mai bis Juli beendet sein. Allerdings erwartet die Behörde im Herbst den Wiederbeginn einer neuen La Niña.

Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum. (siehe nächste Grafik, Quelle: R.Spencer 2021). Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Ein Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf fragwürdige Quellen stützt

Mit Beschluss vom 24.März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jänicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.
Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest:

zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich„.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (1.860)  auf 570 ppm 2.100 anzugeben.
In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt,

daß infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“

Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Web-Seite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage “ kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan.

Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.„(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: Welcher Kippunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?

Marotzke:  Keiner

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter  unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27):

Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. Quelle : hier

Es gibt auch keinen Dürreanstieg  europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168). In Ziffer 28 des Beschlusses heißt es :

Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“(Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber)

Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt :

„Vieles deutet daraufhin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen„.

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben, denn es geht so weiter?

Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.„(Ziffer 32)

Selbst das IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung –  in der Zukunft sehr wohl  eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2– Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen:

Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird…Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet„.(Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf  Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1.000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorhergesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. (Ziffer 231).

In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis:

Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden.Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis:

Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet :

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte. Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern- pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Kalziumkarbonat-Verarbeitung zu Kalziumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas-und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn , die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.  Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlaß genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.

 




Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Bundesverfassungs­gericht: Grundgesetz verpflichtet zu noch mehr Klimaschutz

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen? Wenn ja, seien Sie gewarnt: Meist muß eine Person durch alle Instanzen gehen – vom Amtsgericht übers Landgericht, Bundesverwaltungsgericht (etc.), und dann erst kommt Karlsruhe. Das kostet alles viel Geld – und noch mehr Zeit. Zehn Jahre für ein Urteil von der zweiten oder dritten Instanz sind nicht selten.

Daher erstaunt es schon, wie schnell Neubauers und FFFs Klage gegen das CO2-Steuer-Gesetz von 2019 erfolgreich beschieden werden konnte. Noch nicht einmal anderthalbe Jahre – das dürfte ein juristischer Rekord sein.

Worauf hatten die Klimaschützer geklagt? Zitat BverfG:

Mit ihren Verfassungsbeschwerden machen die Beschwerdeführenden vor allem geltend, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen, die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1,5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Sie wenden sich gegen konkrete Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1,5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden. Die Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Für Nichtjuristen: In Art. 2 geht es um das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 14. befaßt sich mit Eigentum und Enteignung.

Die Entscheidung des Gerichtes in Kürze:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Da bislang niemandes Leben durch „Klima“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes gefährdet wurde, und nachweisbar auch nicht werden wird, da die Vorhersagen der Klimaalarmisten samt und sonders nicht eintraten, frage ich mich, wie eine derart schwammige Begründung gerechtfertigt werden kann. Nicht vergessen: Gerade jetzt nach den Eisstürmen ab Dezember und Mojib Latifs Blamage („In 20 Jahren kein Eis und Schnee mehr im Winter“ Jahr 2.000) wackelt die Heißzeit-These mehr als je zuvor! Nach den heftigen Wintereinbrüchen selbst im warmen Texas und anderen Orten der Nordhalbkugel wird es nun auch im Süden deutlich schneller kühl.

Außerdem: Andere politische Entscheidungen sind im Vergleich zum „Klimakollaps“ hingegen eindeutig lebensgefährdend, zum Beispiel der importierte Terror (Berlin, Breitscheidplatz, Dez. 2016), oder auch die Coronamaßnahmen („Millionen Lebensjahre verloren„, Raffelhüschen).

Weiterhin:

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

In 20a geht es um Tier- und Umweltschutz, und künftige Generationen.

Immerhin entschieden die Verfassungsrichter auch, daß die Klagen von juristischen Personen, eben den Vereinen und NGOs, nicht zulässig seien. Macht aber nichts, denn in den Klagen steht das drin:

Klage ….

I.
1. des Herrn G…,

2.
des Herrn K…,

3.
der Minderjährigen K…,
gesetzlich vertreten durch K… und K…,

4.
des Herrn Prof. Dr. Q…,

5.
des Herrn B…,

6.
des Herrn J…,

7.
des Herrn v. F…,

8.
des Herrn J…,

9.
des Herrn S…,

10.
des Herrn R…,

11.
des Herrn Prof. Dr. K…,

12.
des S… e.V.,

13.
des B… e.V.,

– Bevollmächtigte:
. 1. … –
. 2. … –

Warum die Namen abgekürzt sind, ist nur den juristischen Experten bekannt; aber eigentlich sollten BVerfG-Kläger mit offenem Visier kämpfen.

Die Klagen dürften einiges an Anwaltskosten erzeugt haben, was wegen der mitklagenden NGOs, die sowieso meist von Steuergeldern leben, aber nicht relevant ist. Außerdem: „In dem Verfahren 1 BvR 78/20 hat die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführenden ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“

Luisa Neubauer triumphierte über ihren Erfolg:

Quelle Konto von LN auf Twitter

Welche „Freiheiten“ meint Vielflieger-Luisa? Die Freiheit für individuelle Mobilität, privaten Urlaub und wirtschaftliche Freiheit kann es nicht sein. Höchstens die Freiheit von Alarmisten-NGOs, noch mehr Steuergeld in die eigenen Taschen umzuleiten. Das BVerfG sagt in seiner Pressemitteilung selbst:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Auch Regierungsmitglied Peter Altmaier, Wirtschafts(?)-Minister, freute sich über das Kippen des eigenen Gesetzes: Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ und sorge für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Planungssicherheit? Für die Konkursplanung vielleicht; oder die Verlegung ins Altmaier-sichere Ausland.

Kanzlerkandidat Armin Laschet sekundiert:

„Das Urteil markiert einen historischen Moment – Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Pflicht aller Politik gegenüber den Bürgern von morgen“

Was muß das Merkel-Kabinett IV und das darauf folgende nun tun? Bis Ende 2022 müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 präziser geregelt werden. Also noch härtere Knebel für die Unternehmen.




Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.