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Gutachten: Windenergieanlagen verletzen das Tötungsverbot des Europäischen Rechts

Die Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht. Zu diesem Schluss kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes Prof. Dr. Martin Gellermann. Der hat sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.

Die Initiative dokumentiert ausführlich die von den Windrädern getöteten Vögel und Fledermäuse, zeigt Rotmilane ohne Hinterleib oder abgehackte Flügel. Resultat: Die Rotoren leisten ganze Arbeit. TE berichtete ebenfalls mehrfach.

Gerade der in Deutschland noch ansässige Rotmilan ist durch die Windkraftanlagen in seinem Bestand gefährdet. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) kam im vergangenen Jahr bei einer Analyse des Bestands zu dem Ergebnis: In Landkreisen mit einer hohen Dichte an Windrädern gehen die Rotmilanbestände zurück, während sie in Landkreisen ohne Windräder zunehmen. Im Klartext: Windräder sind des Rotmilans Tod. Der Zusammenhang sei »hochsignifikant«.

Prof. Gellermanns Fazit der rechtlichen Situation: Windenergieanlagen, die zwar von den Behörden genehmigt werden, obwohl sie das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind mit dem europäischen Unionsrecht nicht vereinbar. So legt insbesondere der Europäische Gerichtshof EuGH den Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG sehr restriktiv aus.

»Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden«, so heißt es in schönstem Juristendeutsch in dem Gutachten.

Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019)« sei.

Die Naturschutzinitiative will klären lassen, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.
Während der Naturschutzbund Deutschland NABU bei Windpark-Genehmigungen Ausnahmen vom Tötungsverbot will und tatsächlich erklärt, dass der Artenschutz nicht als vorgeschobenes Argument gegen Windräder dienen dürfe, betont der Umweltverband NI, dass Windkraftindustrie und Naturschutz nicht vereinbar seien: »Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben.«

Ausnahmen vom Tötungsverbot zugunsten der Windkraftnutzung könnten, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI, auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil »Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.« Der stellvertretende Bundesvorsitzende der NI, Ulrich Althauser: »Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern.«

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutliche, so die NI weiter, die »strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.«

Der Umweltverband Naturschutzinitiative fordert weiterhin, dass das Investitionsbeschleunigungsgesetz von Wirtschaftsminister Peter Altmaier gestoppt werden müsse, mit dessen Hilfe die Bundesregierung mehr Windräder in Deutschland errichten lassen will. Dazu sollen Einspruchsmöglichkeiten gegen den Bau neuer Windanlagen reduziert und der Instanzenweg verkürzt werden. Das Bundeskabinett hatte eher still und leise dieses Gesetz verabschiedet, mit dem Planungsverfahren einfacher über die Bühne gehen, wenn nicht mehr so viel lästige Einsprüche betroffener Bürger oder unterer Genehmigungsbehörden beschieden werden müssen. Zudem werden Widersprüche und Anfechtungsklagen künftig keine aufschiebende Wirkung für Windräder mehr haben; die können schon gebaut werden, noch während über deren Rechtmäßigkeit verhandelt wird.

Die NI: »Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.«

Altmaier lobte dagegen den Schritt zu einer wackligen wind- und wetterabhängigen Energieversorgung, wie sie in vergangenen Jahrhunderten stattfand, als gutes Signal für die Energiewende: »Das ist ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort!«

Allerdings werden zur Zeit kaum noch neue Windräder in die Landschaft gestellt. Im ersten Halbjahr 2020 wurden nur noch 178 neue Windräder auf dem Festland gebaut, dagegen steht der Abbau von 88 alten Anlagen. 29.546 Windräder drehen sich derzeit in Deutschland – wenn der Wind weht. Die meisten Anlagen stehen in Niedersachsen. Nicht weiter verwunderlich: Es gibt deutlich weniger staatliche Subventionen für die sogenannten Erneuerbaren. Die Förderung für Windräder wurde drastisch reduziert, und ohne dieses Geld lohnt sich kein Windrad.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Laufzeitverlängerung

Lebensdauer vs. Betriebsdauer

Diese zwei Begriffe werden – bewußt oder unbewußt – oft gleichgesetzt. Die technische Lebensdauer eines Kraftwerks ist theoretisch unbegrenzt, da ständig gewartet wird und einzelne Komponenten bei Bedarf ausgetauscht werden können. Die Betriebsdauer ist (vornehmlich) eine betriebswirtschaftlich Größe: Irgendwann wird der laufende Aufwand für Reparaturen so groß, daß sich ein Weiterbetrieb nicht mehr lohnt. Bei der ersten und zweiten Generation von Reaktoren wurde die Betriebsdauer mit 30 bis 40 Jahren angegeben. Dies war quasi ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ des Herstellers, damit der Kunde überhaupt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung ausführen konnte. Im Kraftwerksbau ermittelt man die Stromgestehungskosten (z. B. in €/MWh) als ≫Levelised Cost Of Elektricity (LCOE)≪. Darunter versteht man nicht nur die Investition, sondern alle im Betrachtungszeitraum anfallenden Kosten (Kapitaldienst, Personal, Brennstoff, Versicherungen, Wartung und Reparatur, Rücklagen für die Entsorgung etc.) geteilt durch die zu erwartende elektrische Energie. An dieser Stelle wird schon deutlich, warum Wind und Sonne nie mit Kernkraft (wirtschaftlich) wird konkurrieren können: Bei Kernkraftwerken der dritten Generation wird die „Mindesthaltbarkeit“ heute mit 60 Jahren angegeben. Bei Windmühlen und Photovoltaik mit 20 Jahren. Dies ist schon ein Faktor drei. Die Arbeitsausnutzung eines Kernkraftwerks liegt bei 90%. Demgegenüber beträgt die realisierte Arbeitsausnutzung von Wind und Sonne wetterbedingt etwa 15% (als tatsächlich gemessene und über einen längeren Zeitraum gemittelte Werte für die installierte Leistung in Wind- und Sonnenenergie in Deutschland). Überschlägig muß man also die spezifischen Investitionskosten von Wind und Sonne mit einem Faktor 18 multiplizieren um sie mit einer Investition in ein Kernkraftwerk vergleichbar zu machen. Ganz abgesehen davon, sind solche Vergleiche zwischen stets nach Bedarf lieferbarer elektrischer Energie und wetterbedingt zufälliger Erzeugung ohnehin ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Spätestens jetzt muß – zumindest jedem ideologisch nicht vorbelasteten Menschen – klar sein, warum sich (sogar ein so extrem teures) Kernkraftwerk wie Hinkley Point gegenüber „Windkraft aus der Nordsee“ rechnet und bereits folgerichtig die nächsten baugleichen Blöcke in Sizewell in Vorbereitung sind. Erklärt das vielleicht den neuen Hype auf „grünen“ Wasserstoff in einschlägigen Kreisen, so zu sagen als neuen Sattel für ein längst totes Pferd?

Das Potential für Laufzeitverlängerungen

Weltweit sind zur Zeit 363 Leichtwasser-, 48 Schwerwasser-, 14 AGR- (CO2 / Graphit), 13 RBMK- (Wasser / Graphit) und 2 schnelle Reaktoren in kommerziellem Betrieb. Zieht man die 27 graphitmoderierten Reaktoren ab, verbleiben somit trotzdem über 400 potentielle Reaktoren zur Laufzeitverlängerung. Hier wird auch die prinzipielle Grenze notwendiger Nachrüstungen deutlich: Die Konstruktion der AGR in GB erlaubt es nicht, die gealterten Moderatoren aus Graphit zu vertretbaren Kosten auszuwechseln. Bei den RBMK (Tschernobyl-Typ) kommen noch grundsätzliche Bedenken hinzu.

Ausschlaggebend für eine Laufzeitverlängerung ist aber immer der politische Wille. In vielen Ländern besteht eine negative Einstellung zu Kernenergie. Wo die „Atomkraftgegner“ noch nicht an der Macht sind, versucht man die Kosten durch Sonderbelastungen politisch hochzutreiben (z. B. Brennelementesteuer in Spanien oder Schweden) oder durch Dumping (Verkauf an der Börse weit unter den Produktionskosten) von Wind- und Sonnenstrom. Beliebt sind auch „neue Standards“ (z. B. Kühltürme) um Projekte unwirtschaftlich zu machen. In Ländern mit öko-sozialistischer Orientierung ist selbst das nicht mehr notwendig. Dort reicht der Wille einer Regierung (CDU/CSU mit FDP) par ordre du mufti den „Atomausstieg“ zu vollziehen. Kosten spielen dabei selbstredend keine Rolle, denn die müssen ja durch Dritte – uns, dem Verbraucher – getragen werden. Vorläufige Krönung dieser Untaten war die Sprengung von Philippsburg (Inbetriebnahme 1985) mit einem angeblichen Restwert von 3 Milliarden €. Aus pubertärer Zerstörungswut mußten unmittelbar Fakten geschaffen werden, da eine Laufzeitverlängerung mit geringen Kosten möglich gewesen wäre. Doch nicht genug, der Hässliche Deutsche greift schon wieder nach Frankreich: Um der eigenen verbohrten Klientel genüge zu tun, verleumdet man dummdreist französische Reaktoren als „Schrottreaktoren“. Was man wohl dem Genossen Macron für seine innenpolitische Unbill zahlen muß?

Der wirtschaftlich Aspekt

Die Schließung eines Kernkraftwerks führt zu erheblichen sozialen Schwierigkeiten vor Ort: Wegfallende Einnahmen für die Gemeinde, Wegfall gut bezahlter Arbeitsplätze, Verlust von Aufträgen für das lokale Gewerbe, verringerte Kaufkraft etc. Es ist kein Zufall, daß überall wo Kraftwerke stillgelegt werden sollen, Kundgebungen für deren Erhalt stattfinden.

Es gibt faktisch keine kostengünstigere Stromerzeugung als durch die Laufzeitverlängerung eines bestehenden Kernkraftwerks. Geht man von maximal 50% der ursprünglichen Baukosten für die erforderliche Modernisierung aus, kann damit keine andere Erzeugungsart konkurrieren. Natürlich bleiben die Vorteile der Kernenergie dabei in vollem Umfang erhalten:

  • geringster Materialverbrauch über den Lebenszyklus, nahezu ohne Freisetzung von Abgasen.
  • Einsparung von Boden (insbesondere gegenüber „Regenerativen“ mit geringer Energiedichte)
  • Verhinderung von Luftverschmutzung durch Stickoxide, Feinstaub etc.
  • Bereitstellung von Grundlast bzw. Lastfolge zum Ausgleich von Spitzen und Tälern.
  • Versorgungssicherheit bei extremen Wetter- oder schwierigen aussenpolitischen Lagen.
  • Bereitstellung großer Schwungmassen zur Stabilisierung der Netzfrequenz.
  • Große „Brennstofflagerung“ auf dem Kraftwerksgelände als Sicherheit vor Energiepreisschwankungen.
  • Gefragter Arbeitgeber mit gut bezahlten Jobs für hochqualifizierte Arbeitnehmer und Nachfrage für das lokale Gewerbe, überwiegend in ländlichen Gemeinden.
  • Gegebenenfalls Bereitstellung von Isotopen für Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft.

Darüberhinaus fallen keinerlei Kosten für Netzausbau, Bereitstellung von Bilanz- und Regelleistung, Backup-Kraftwerke zur Kompensation des Wetters oder gar Speicher an. Deutschland zeigt eindrucksvoll, daß durch den Ausstieg aus der Kernenergie – und neuerdings auch noch der Kohle – eine dauerhafte Abhängigkeit von (importiertem) Erdgas geschaffen wird. Ist das vielleicht das wirkliche Ziel? Schröder fing auch als rot/grüner Bundeskanzler an und endete als russischer Gasmann.

Die Vorraussetzungen

Eine Laufzeitverlängerung erfordert eine langjährige Planung in enger Abstimmung mit den Genehmigungsstellen und Zulieferern. Am Anfang steht die Erfassung des Istzustand durch den Betreiber. Je genauer die Dokumentation im laufenden Betrieb ist, um so besser: Protokolle der Wiederholungsprüfungen, Kontakte zu Ersatzteillieferanten, Dokumentationen über schon erfolgte Modernisierungen etc. Eine möglichst detaillierte Planung ist erforderlich, da es sich schnell um drei- bis vierstellige Millionenbeträge drehen kann. Heute erstellt man deshalb von Anbeginn an ein ≫Plant Life Management Program (PLiM)≪. So kann man z. B. Modernisierungsmaßnahmen, das Auswechseln von Großkomponenten usw. über einen längeren Betriebszeitraum bzw. unter Nutzung der notwendigen Wiederholungsprüfungen verteilen, damit die Ausfallzeiten des Kraftwerks minimiert werden.

Geradezu überlebenswichtig ist die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Überwachungsstellen. Man kann nicht einfach einzelne Komponenten in einem Kernkraftwerk auswechseln. Jedes „Ersatzteil“ muß durch die Zulassungsbehörde geprüft und genehmigt sein. Eine funktionierende Zulieferkette ist deshalb zwingend erforderlich und in der Praxis oft ein großes Problem. Warnendes Beispiel ist z. B. das Kernkraftwerk San Onofre in Kalifornien, das durch die Auswechslung der Dampferzeuger zu einem Totalschaden kaputt modernisiert wurde. Problem war, daß der ursprüngliche Hersteller längst nicht mehr existierte und der neue Anbieter offensichtlich überfordert war. Hinzu kommt, jede Komponente ist ein Teil des „Systems Kernkraftwerk“ und seiner (ursprünglichen) Sicherheitsphilosophie. So gibt es Kernkraftwerke, die voll digital umgerüstet wurden, aber immer noch Telefone mit Wählscheiben haben. Die Genehmigungsbehörde hat die Telefone als Teil des Sicherheitssystems betrachtet und wegen einer Diversifizierung auf die gute, alte Analogtechnik auch weiterhin bestanden. Es kommt deshalb irgendwann zu (wirtschaftlichen) Problemen, wenn man eine Technik über rund hundert Jahre pflegen muß. Andererseits bieten heute auch neue Technologien wie der 3-D-Druck, neue Werkstoffe und Computersimulationen wertvolle Hilfe. Eine notwendige Generalüberholung von Baugruppen ist oft auch mit einer Leistungssteigerung verbunden. So wurde bei vielen Dampfturbinen durch den (notwendigen) Einsatz neuer Schaufeln die Leistung gesteigert. Selbst ein einstelliger Leistungszuwachs ergibt bei den vielen tausend Betriebsstunden eine hübsche Zusatzeinnahme. Bezeichnenderweise stieg die Gesamtleistung aller Kernkraftwerke in den USA an, obwohl gleichzeitig einige Kraftwerke stillgelegt worden sind.

Eine weitere Aufgabenstellung bei Laufzeitverlängerungen ist die Personalplanung. Kein Berufsleben kann länger als 60 Jahre dauern. Es muß also rechtzeitig Nachwuchs ausgebildet und eingestellt werden. Dies gilt auch für die gesamte Zulieferindustrie. Die Zulieferindustrie kann aber nicht beliebig lange Kapazitäten vorhalten. Das Fachpersonal braucht besondere Qualifikationen, Wiederholungstests und vor allen Dingen Übung durch beständige Praxis. Zu welchen Kosten und Schwierigkeiten mangelnde Übung führt, zeigen die Baustellen Vogtle in USA und Flamanville in Frankreich auf dramatische Weise. Die Aussage der „Atomkraftgegner“ von hohen Baukosten und langen Bauzeiten ist zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung geworden. Laufzeitverlängerungen und Neubauten sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich vortrefflich.

Armes Deutschland

Die Eselei eines „Atomausstiegs“ bevor man eine vergleichbar effiziente und kostengünstige Technologie hat, dürfte in der Industriegeschichte ziemlich einmalig sein und bleiben. Hat man erst die Dampflokomotiven zerstört, bevor man brauchbare Diesel- und Elektroloks hatte? Zerstört man heute alle Computer, wegen der wagen Idee von Quantenrechnern? Genau das ist aber hier passiert: Man zerstört erst mal eine funktionierende Stromversorgung, weil ein paar bildungsresistente – gleichwohl äußerst geschickte und auf ihre eigenen Pfründe bedachte – Politiker etwas von einem Stromnetz aus 100% Windmühlen und Sonnenkollektoren zusammenfantasieren, bereitwillig unterstützt von unzähligen Schlangenölverkäufern aus der Wirtschaft. Namen, Aussagen und Taten sind bekannt – das Internet vergißt bekanntlich nicht. Es wird eine schöne Aufgabe für kommende Historikergenerationen sein, zu beurteilen, ob es sich einfach nur um abgrundtiefe Dämlichkeit oder eher wieder um die Banalität des Bösen gehandelt hat. Inzwischen ist die Verantwortung ja so breit gestreut und so eng auf Spezialgebiete verteilt, daß wieder alle sagen können, sie hätten von nichts gewußt und außerdem nur Anweisungen ausgeführt. Gute Nacht, deutsche Wissenschaftler und Ingenieure, wundert euch nicht, wenn unser Berufsstand auf ewig kompromittiert ist: Innerlich wart ihr ja alle dagegen, aber man konnte ja nichts machen, gelle. Ob diese Nummer zum 3. Mal durchgeht?

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WAZIRISTAN UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Kapitel 1Das Ministerium von Tarek Al Wazir versucht sich unter dem 19.05.2016 in einem Flyer, daselbst Nr. 5, an der höheren Mathematik.

Oft hilfreich: Das kleine Einmaleins, Bild Fotolia #62775127 | Urheber: Sauerlandpics

Auf die angeblich mythische (weil windkraftnutzungskritische) Behauptung „JEDES WINDRAD BRINGT TAUSENDE LITER GEFÄHRLICHER STOFFE IN DEN WALD!” präsentiert das Ministerium den ebenso angeblichen Fakt „Jeder vollgetankte Traktor bringt potenziell mehr gefährliche Stoffe in den Wald als ein Windrad.”

Nein, es ist keine Polemik, zu behaupten, daß dieser vermeintliche Fakt erst recht ein Mythos ist und daß in Waziristan die Windmühlen wohl auf dem Jahrmarkt beschafft werden, getriebefrei und umweltverträglich. Denn bewegte sich die Heeresleitung im Hessischen Wirtschaftsministerium näher an den Realitäten, lägen ihm die folgenden Gedanken nicht fern.

Kapitel 2

Vergleichen wir nun einen Traktor mit einer WKA, die über ein Getriebe verfügt.

Als Traktor wählen wir den Fendt 312 Vario (120 PS).


Abb.1 Fendt 312 Vario (Ádám Bánki TRakodó Import gépek 2017)

Als WKA nehmen wir die Vestas 126 (mit Getriebe, sorry, liebe Fa. Enercon)


Abb.2 V-126 Hainhaus (Tilman Kluge 2016)

Wichtig ist, daß der Vergleich auf einer gemeinsamen Grundlage, hier sinnvollerweise und realistisch auf der Fläche eines Windparkes, erfolgt.

Kapitel 3

Der Traktor enthält etwa 130 l Betriebsöle für Getriebe, Kühlung, u. Hydraulik, dazu 200 l Sprit (Diesel), der jedoch, da der Traktor nicht immer vollgetankt ist, nur zur Hälfte angerechnet wird. Wir gehen also von 230 Litern einschlägiger Betriebsmittel aus.

Eine WKA Vestas 126 enthält insges. ca. 2000 l Betriebsöle für Getriebe, Kühlung u. Hydraulik, Selbst bei Substitution der Hydraulikmotoren durch E-Motoren (Azimut, Pitch) und damit einer Einsparung dünnflüssiger Hydrauliköle, bliebe es immer noch bei 1800 l.

Nun verlangt die Realität nach weiteren Faktoren, z.B. nach dem Faktor „Anzahl” und auch nach dem Faktor „Zeit”.

Die Anzahl der WKA liegt in einem Windpark nicht bei 1, sondern bei idR › 3 Stück, also mit Betriebsölmengen von › 8000 l. Und die WKA halten sich 24 Stunden am Tag im von ihnen bestandenen Waldsegment auf. Ein Traktor bringt es dort im Jahr auf weit weniger Stunden, lassen wir es 200 im Jahr sein.

Das Risiko in dem Vergleich „Gefahr durch Traktor ./. Gefahr durch WKA” in einem Windpark errechnet sich vergleichsweise weiter wie folgt:

Kapitel 4

Wir rechnen [(Betriebsöl von 4 WKA 8.000 Liter) × (8766 Stunden) ÷ (Betriebsstoffe v. 1 Traktor 230 Liter) × (200 Stunden)] = 1.524 : 1, im Ergebnis also „gerundet” 1.500 : 1. Das Risiko liegt also für den Traktor 1.500 mal niedriger als bei einem Windpark mit 4 WKA oder 375 mal niedriger als bei einer WKA.

Kapitel 5

Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß es sich eigentlich bei dem perversen Vergleich „Traktor ./. WKA” schon vom Grunde her verbietet, hier nachzurechnen. Doch die hier vorgenommene Berechnung ist der Tatsache gezollt, daß es zum einen immer noch Menschen gibt, die an die Korrektheit derlei perverser Vergleiche glauben und daß diesem Mißstand abgeholfen werden muß. Zum anderen ist das dem Fakt gezollt, daß einige Rechenübungen noch niemandem, zumal verbunden mit zweifellos gegebenem Unterhaltungswert, geschadet haben. Denn wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.

Tilman Kluge, Steinhohlstrasse 11a, 61352 Bad Homburg (6/2016)