1

Das Wetter in vergangenen Zeiten – Zusammenstellungen

Interessant ist immer eine Diskussion mit Menschen, die die Behauptungen der „Klima-Experten“ glauben: … Klimanotstand … usw.

Zustimmung gibt es fast immer auf die Frage: „Wie wird denn das vergangene Klima bestimmt, denn wir müssen doch wissen wie es war, um das heute einschätzen zu können? Stimmen Sie zu, dass dafür die Wetteraufzeichnungen hergenommen werden, z.B. Temperatur, Regenfälle, Sonnenscheindauer usw.?“

„Ja“

„Dann werden doch die Wissenschaftler in z.B. 30 Jahren, wieder die Wetteraufzeichnungen hernehmen, um festzustellen, ob sich das Klima verändert hat?“

„Ja, wird so sein“

„Dann müssen wir also das Wetter von morgen beeinflussen, wenn wir das Klima ändern wollen!“

  • An dieser Stelle kommt dann meist das große Schweigen. Je nach Temperament gefolgt von Beendigung des Themas oder auch einem Wutausbruch.

 

Zusammenstellungen

Vor längerer Zeit fand ich durch Zufall einige Zusammenstellungen über Wetterereignisse in der Historie und dem letzten Jahrhundert. Diese hatte ich mir gesichert.  Es sind spannende Ereignisse aufgezählt.  Einiges habe ich selbst ergänzt. Die Aufzeichnungen ab 2000 habe ich angefangen, aber leider nicht genügend Zeit zur Vervollständigung gefunden.

Einiges aus den letzten Jahrzehnten habe ich nachrecherchiert und für korrekt gefunden. Die Dokumente.pdf  erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zum Überblick möchte ich Sie Ihnen jedoch nicht vorenthalten.

1 Wettergeschichte 1501-1890

2 Wetterereignisse 1900 bis 1949

3 Wetterereignisse 1950 – 1999

4 Wetterereignisse 2000 -unvollständig

 

Unsicher bin ich mir bezüglich des Autors. Die ursprüngliche Webseite kann ich nicht mehr finden.

In einigen der Dokumente wird  auf genutzte Quellen verlinkt. Diese gibt es noch:

http://www.amtsberg-wetter.de/index.htm

Allgemeine Beschreibungen finden sie auch hier:

https://kaltesonne.de/extremwetter-in-den-letzten-tausend-jahren/




Wenn sich Lobbyisten als Klimaexperten ausgeben

 Gemeint ist die Lobbyistin Simone Peter.

Wie schon im Frühjahr als eine normale Sturmflut die deutschen Küsten traf und sie deshalb in Panik verfiel aber gleichzeitig über viel Windstrom frohlockte, ist es jetzt das Thema Sibirien. Das ist gerade eine beliebte Sau, die durchs Klima-Dorf getrieben wird. Nochmal zur Erinnerung. Sibirien ist fast 40 mal so groß wie Deutschland, es gibt nicht die Standardtemperatur für Sibirien, denn die Ausdehnung reicht von Kasachstan bis zum Nordpolarmeer und vom Ural bis an den Pazifik. Simone Peter beruft sich auf einen Artikel des Guardian. Und der macht nettes Cherry Picking und verwechselt munter Wetter und Klima:

„Russian towns in the Arctic circle have recorded extraordinary temperatures, with Nizhnyaya Pesha hitting 30C on 9 June and Khatanga, which usually has daytime temperatures of around 0C at this time of year, hitting 25C on 22 May. The previous record was 12C.“

Sie unterliegt dabei demselben Missverständnis wie unsere Lieblingsbiologin Melanie Bergmann aus Bremen. In dem riesigen Land können die Temperaturen im Laufe des Jahres erheblich schwanken, von minus 40 Grad bis plus 40 Grad kann alles dabei sein. In keinem Fall beträgt die durchschnittliche Temperatur in dem riesigen Land im Sommer 0 Grad. Sie schwankt. Es wird sich aber ein Ereignis herausgepickt, im Falle von Nizhnyaya Pesha sanken die Temperaturen am nächsten Tag von 30 auf 10 Grad. Das war aber keine Erwähnung mehr wert. Wieso auch, das ist Wetter und nicht Klima.

Das zweite Beispiel Khatanga profitiert momentan von einer südlichen Strömung. Warme Luft kühlt auf dem Weg über das Land kaum ab und daher ist es im Süden Sibiriens gerade warm. Man nennt das ebenfalls Wetter, das gleiche Wetter sorgt nämlich im Norden Sibiriens für kühles Wetter, weil der Wind von Nord und über die See kommt. Das kann in sehr kurzer Zeit schon wieder komplett anders aussehen.

Beide sibirischen Städte haben, da sie auf der Nordhalbkugel liegen, gerade Sommer. Die Sonne scheint sehr lang und hat so die Möglichkeit die Luft zu erwärmen. Strömungen sorgen darüber hinaus für unterschiedliches Wetter. Man erkennt es auf der Karte von Ventusky sehr gut an der grünen Farbe. Dort ist es aktuell kühl. Für Lobbyisten vom Schlage Simone Peter ist das wahrscheinlich ein unvorstellbares Ereignis. Sie mischen munter Wetter und Klima, weil es gerade gut passt. Würde irgendjemand bei einem neuen Tiefstwert im Winter in Sibirien eine neue Eiszeit ausrufen? Nein, denn das wäre in etwa auf dem gleichen Niveau wie Simone Peter.

Der Beitrag erschien zuerst bei Die kalte Sonne hier




Erdgas weiter auf dem Vormarsch

Es ist wie so oft in freien Märkten, die durch neue Technologien entstandene Schwemme in einem Winkel der Welt drückt weltweit auf die Preise. Durch die verringerten Preise entstehen neue Anwendungsgebiete, wie z. B. in der Stromerzeugung (Gasturbinen mit Abhitzekesseln) oder beim Transport (Diesel-Gasmotoren). Diese zusätzliche Nachfrage wiederum, facht die ganze Entwicklung weiter an, auch wenn man durch künstliche Zäune – wie in Deutschland – versucht die Preise hoch zu halten. Technischer Fortschritt läßt sich nicht durch Ideologie aufhalten. Wer sich dem entgegenstemmt, wird untergehen.

Erdgas hat allerdings einen entscheidenden Nachteil gegenüber Öl: Als Gas ist seine Dichte sehr gering (etwa 0,72 kg pro m3) und damit auch sein auf das Volumen bezogener Energiegehalt (etwa 10 kWh pro m3, was nur etwa einem Liter Diesel entspricht.). Es blieb damit nur die Rohrleitung als Transportmöglichkeit, was aber ein äußerst starres System ergibt: Der Brenner der Heizung im Keller muß lückenlos mit dem Gasfeld (im fernen Sibirien) verbunden sein. Gibt es keinen Gasanschluss, kann man auch kein Erdgas nutzen. Soviel nur zum Thema „Abschaffung der Ölheizungen wegen Klima“. Die geringe Energiedichte bringt aber noch einen weiteren entscheidenden Nachteil für die Energiewirtschaft mit sich: Die Speicherung ist sehr aufwendig und ebenfalls sehr kapitalintensiv. Diese negative Eigenschaft hat Erdgas übrigens mit sog. „regenerativen Energien“ gemeinsam, was deren geplante Ergänzung durch Erdgas (Dunkelflaute) besonders delikat macht.

Eine handelsübliche Druckgasflasche aus Stahl, mit einem Volumen von 50 Litern und einem Fülldruck von 300 bar, wiegt 75 kg (nackt, ohne Ventil etc.). Sie kann 15 m3 Erdgas speichern und wiegt damit befüllt knapp 86 kg. Die gespeicherte Energie beträgt rund 150 kWh oder anders ausgedrückt: Auf die gesamte Masse bezogen, nur rund 15% der von Dieselkraftstoff. So viel zu der Schnapsidee „wegen Klima fahren wir bald mit Power to Gas“. Bei Wasserstoff sieht die Sache übrigens noch viel schlechter aus, da Wasserstoff nur 30% des Heizwertes pro Volumen von Erdgas besitzt. Noch Fragen, warum die deutschen Automobilhersteller aus der Wasserstoffnutzung ausgestiegen sind? Wenn man ein Auto ohne Benzin oder Diesel bauen soll, erscheint einem die Lithium-Ionen-Batterie geradezu als Rettung – solange man es nicht selbst fahren muß.

Erdgas zur Stromerzeugung

Erdgas verdrängt in den USA (momentan) Kohle als Brennstoff der Wahl. Die Stromerzeugungskosten setzen sich wesentlich aus den Fixkosten (Baukosten, Lebensdauer, Verzinsung, Arbeitsausnutzung, Personal etc.) und den Brennstoffkosten zusammen. Ein Kohlekraftwerk ist im Bau und Betrieb wesentlich teuerer als ein Kombikraftwerk mit Gasturbine und Abhitzekessel (bei gleichem Umweltschutzstandard). Dieser Nachteil müßte durch billige Kohle kompensiert werden. Trotz aller (vermeintlichen) Vorteile, kann man ein Gaskraftwerk nur bauen, wenn am gegebenen Standort auch allzeit genug Gas zur Verfügung steht – ein passendes Rohr allein, ist noch nicht hinreichend. Erdgaspreise unterliegen starken saisonalen Schwankungen. Ursache ist der Sektor Gebäudeheizungen. Die Heizungen müssen auf jeden Fall im Winter bedient werden. Deshalb bezahlen die Heizungskunden auch nahezu vollständig das erforderliche Rohrleitungsnetz und die Erdgasspeicher. Kraftwerke können zwar im Sommer – wenn kaum Erdgas verbraucht würde – sehr günstig einkaufen. Besonders an kalten Tagen müssen sie aber extrem hohe Preise bezahlen oder werden sogar abgeschaltet. Diese Tatsache macht aus der schönen neuen Welt der „umweltschonenden Gaskraftwerke“ als Backup für Windmühlen und Photovoltaik lediglich eine Fata Morgana. Man könnte auch sagen: Annalena verschiebt die „Speicherung von Strom im Netz“ lediglich durch „Power to Gas in das (angeblich) vorhandene Gasnetz“.

Kryotechnik

Will man mehr Erdgas einsetzen, braucht man ein weiteres Transport- und Speichersystem welches örtlich unabhängig ist und eine hohe Energiedichte besitzt. Die großtechnische Lösung ist die Verflüssigung durch Unterkühlung auf unter -162°C. Durch diesen Phasenwechsel von Gas auf flüssig verringert sich das Ursprungsvolumen auf den sechshundertsten Teil und erreicht damit immerhin 60% des Energiegehalts von Diesel. Schlagartig ist es auch in Fahrzeugen (Schiffe und LKW, bald auch Lokomotiven) einsatzbereit. Es muß nur noch zu den Häfen, Autobahntankstellen und Bahnbetriebswerken gelangen. Bisher geschieht der Transport von LNG (flüssiges Erdgas) fast ausschließlich durch spezielle Tankschiffe (über sehr große Entfernungen) und Tankwagen auf der Straße im Nahbereich. Es fehlt bisher noch das mittlere Glied für größere Mengen (z. B. abgelegene Kleinstädte, Industrieanlagen, Kraftwerke usw.) auf größeren Strecken. Hierfür bietet sich die Eisenbahn an. In den USA werden bereits über 30% aller Güter zwischen den Städten und dem Ex- und Import mit der Eisenbahn transportiert. Sie gilt dabei als besonders umweltfreundlich, da sie 2017 im Schnitt mit einer Gallone Diesel eine Tonne Fracht 479 Meilen weit transportiert hat. Rechnet man das auf einen LKW (40-Tonner mit 25 to Nutzlast) um, dürfte der gerade einmal etwas mehr als 12 Liter (und nicht zwischen 30 und 40 Litern) auf 100 km verbrauchen. So ist es nicht verwunderlich, daß Donald Trump im April eine Verordnung erließ, den Transport von LNG in Eisenbahntankwagen zu ermöglichen. Hintergrund ist die Steigerung der Kapazität zur Verflüssigung von Erdgas um 939% im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 durch die Inbetriebnahme neuer Terminals für den Export – Tendenz weiter stark steigend. Mit anderen Worten, es steht genug verflüssigtes Erdgas in den USA zur Verfügung, es muß nur noch zu den potentiellen Verbrauchern im Inland gelangen.

DOT-113 C140W Eisenbahntankwagen

Bisher durfte verflüssigtes Erdgas (LNG) nur mit der Bahn in den USA transportiert werden, wenn eine Sondergenehmigung vorlag und es in eigenen Spezialbehältern abgefüllt war. So ist natürlich kein Massentransport möglich. LNG konnte nur mit Spezialtankwagen auf der Straße transportiert werden. Mit zunehmender Menge kommen damit die Nachteile bezüglich Umweltbelastung, Sicherheit und Kosten zum Tragen. Demgegenüber ist der Massentransport nicht nur von Mineralölen, sondern auch von technischen Gasen mittels Kryotankwagen vom Typ DOT-113 seit Jahrzehnten bei den amerikanischen Eisenbahnen erprobt. Gleichwohl gab es erstmal einen Aufschrei bei den einschlägig bekannten „Umweltschutzorganisationen“. Da alle Trends mit zeitlicher Verzögerung über den Atlantik nach Europa schwappen, erscheint es sinnvoll, hier schon heute etwas näher darauf einzugehen.

Ein solcher Kryotankwagen ist nach dem Prinzip der Thermosflasche gebaut. Der eigentlich Tank besteht aus mind. 5 mm starkem Edelstahl (Type 304 oder 304L stainless steel nach ASTM A240/A240M gefertigt). Edelstahl ist notwendig, da normaler Stahl nicht die tiefe Temperatur von -162,2 °C aushält (Versprödung). Die äußere Hülle besteht aus mind. 11 mm dickem Kohlenstoffstahl. Sie ist die eigentliche Schutzhülle bei Unfällen. Zwischen beiden Hüllen besteht Vakuum und eine zusätzliche Isolierung gegen Strahlung (Mylar). Die Isolierung muß so gut sein, daß der tägliche Druckanstieg nur 3 psig (0,2 bar) beträgt. Der Tankwagen muß mindestens 45 Tage unterwegs sein können, bevor er beginnt Gas abzublasen. Er ist also während des Transports hermetisch abgeschlossen und es gelangt kein Erdgas in die Umgebung. Um dies zu erreichen, dürfen die Tankwagen nur mit 32, 5 Gewichtsprozenten beladen werden und bei Transportbeginn höchstens einen Druck von maximal 15 psig (1,034 bar) aufweisen. Der Trick, mit der unvermeidlich von außen eindringenden Wärme fertig zu werden, besteht also darin, stets im Nassdampfgebiet zu verbleiben. Es verdampft beständig eine entsprechende Menge des flüssigen Erdgases – wodurch dieses sich selbst kühlt – und steigt als Dampf in den Gasraum oberhalb der Flüssigkeit auf. Dadurch steigt natürlich der Druck im Behälter an. Um ein platzen zu verhindern, verfügt der Tankwagen über mehrere Sicherheitsventile, die gegebenenfalls den Druck kontrolliert abbauen. Dies geschieht schon bei etwa der Hälfte des Berstdruckes für den inneren Behälter. Bei der äußeren Hülle ist das Auslegungskriterium ein Mindestdruck von 2,6 bar gegen das Einbeulen (Vakuum im Zwischenraum).

Beim Umgang mit LNG ist Schutzkleidung zu tragen. Schon Spritzer (Augen) können wegen ihrer „Kälte“ schwere Verletzungen verursachen. Läuft LNG aus, verbreitet es sich schnell auf Boden oder Gewässern und fängt sofort an zu sieden. Der Dampf kann mit der Luft im Bereich zwischen 5% bis 15% ein zündfähiges Gemisch bilden. Geschieht die Zündung unmittelbar, entsteht ein Flächenbrand. Steigt die Gaswolke auf, kann sie einen Feuerball mit einer maximalen Temperatur von 1330 °C bilden. Ihre Zündgeschwindigkeit ist aber so gering, daß im Freien daraus keine Explosion resultiert. Anders sieht es aus, wenn die Gase z. B. in ein Gebäude oder einen Tunnel eindringen. Ein Tankwagen kann nicht explodieren, selbst wenn ein anderer neben ihm brennt. Bei Überhitzung würden die Sicherheitsventile abblasen. Selbst beim Versagen aller Sicherheitsventile ist eine physikalische Explosion infolge eines hohen Wärmeeintrages (BLEVE Boiling Liquid Expanding Vapor Explosion) auszuschließen. Für Züge mit solchen Wagons gelten darüberhinaus zahlreiche besonderen Betriebsvorschriften: Begrenzung der Geschwindigkeit außerhalb von Siedlungen auf 80 km/h und in der Nähe auf 64 km/h, regelmäßige Überwachung etc.

Wo kommt das viele Gas her?

Die USA sind Dank der Politik von Donald Trump zum größten Ölproduzenten aufgestiegen. Viele (Rußland, Saudi-Arabien usw.) hatten gehofft, daß bei einem Ölpreis von 50 bis 60 $/bbl die „Shale-Revolution“ in sich zusammenbrechen würde. Angefangen hat diese Revolution mit der Förderung von Schiefergas aus der Marcellus-Formation an der Ostküste, ist aber sehr schnell auf die Ölgebiete in Texas und New Mexico übergesprungen. Damit gibt es eine weitere sprudelnde Erdgasquelle in der Form von Begleitgas. In Texas waren die Erdgaspreise im letzten Jahr sogar negativ und man mußte wieder zum Abfackeln übergehen. Dies ist aber wegen der Umweltverschmutzung nur eingeschränkt erlaubt.

In den USA ist die Ölindustrie – völlig anders als in Rußland oder dem arabischen Raum – eher mittelständisch geprägt. Es gibt über 9000 Produzenten. Es geht eher zu, wie in der Software-Branche: Unzählige Erfinder und Glücksritter probieren ständig neue Ideen aus. Manche werden reich, viele gehen Pleite und unzählige werden von den ganz großen aufgekauft um ihre Erfindungen schnellstmöglich besser zu verwerten. So hat die international tätige Occidental die regionale Anadarko aus Texas geschluckt und so auf einen Schlag zusätzlich 25 000 Quellen und eine Beteiligung an weiteren 100 000 Quellen im Schiefergeschäft hinzugewonnen. Dies ist die eine Richtung der Kostensenkung durch Skaleneffekte. Die andere Richtung geht über den Hinzugewinn an Technologie und Daten. Die Ölindustrie ist neben dem Militär einer der entscheidenden Entwickler und Anwender des maschinellen Lernens – in Deutschland gern als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet. Die Ölindustrie hat traditionell schon immer gewaltige Datenmengen gesammelt und versucht auszuwerten. Diese harren nun der Nutzung für z. B. automatisierte Bohrungen. Die Fortschritte sind atemberaubend, so konnte allein in den drei Schiefer-Becken Eagle Ford, Bakken und Permian die Förderung von 1,5 auf 7 Millionen Barrel Öläquivalent pro Tag gesteigert werden – wohl gemerkt, in den letzten sechs Jahren. Durch die Anwendung von Technik und Wissenschaft konnte die Entölung von anfänglich 5–10% auf 20% gesteigert werden. Das führt zu dem Paradox von gleichzeitig steigender Förderung bei wachsenden Vorräten – mit der Konsequenz stark fallender Produktionskosten.

Anmerkung

Es werden weltweit noch immer große Mengen Erdgas einfach abgefackelt. Durch die Entwicklung der Erdgasverflüssigung (LNG) sind neue Transportwege und Absatzmärkte erschlossen worden. Solche Kuriositäten wie Nord Stream oder die Schwarzmeer-Pipeline werden wohl zukünftig nie mehr gebaut werden. Jetzt geht es um den konsequenten Aufbau von LNG-Lieferketten vom Supertanker über die Eisenbahn bis hin zum Tankwagen auf der Straße für die abgelegensten Ecken. Dann kann erstmalig nach der Erfindung von Benzin und Diesel ein neuer Kraftstoff in den Verkehrssektor als Alternative eindringen. Entscheidend ist nur der Preis und der sieht sehr verlockend aus (Aktuell kostet LNG knapp die Hälfte von Rohöl ab Corpus Christi). In den USA baut man bereits ein Tankstellennetz für LKW auf dem Autobahnnetz auf. In allen großen Häfen kann bereits LNG gebunkert werden.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




Dank EEG: Der Blackout ist programmiert

Ist der Glaube an die CO2-gemachte Erd-Erwärmung der größte Irrglaube der Menschheitsgeschichte? Welche Folgen hat dies für den Wirtschaftsstandort Deutschland? Wird ein Blackout immer wahrscheinlicher?

Video des Interviews von mir durch Michael Mross. Der Wirtschaftsjournalist Mross wird durch indirekte Zitate bei WIKIPEDIA als latent rechtsradikal dargestellt. Wer WIKIPEDIA kennt, weiß dass dieses Prädikat weder vorn noch hinten stimmt, sondern jedem angehängt wird, der nicht das links-grüne Lied mitsingt. Und das taten – während des Interviews- weder Mross noch ich . Sehen und hören Sie selbst.

Video des Interviews von Michael Limburg durch MMNews Macher Michael Mross
Korrektur eines Versprechers: im Interview benenne ich einen James Lowell, der Mann heißt korrekt James Powell

Passend dazu eine Mail, die mich heute am 20.9.19 17:54 erreichte, zu den Kosten der Vereinbarungen des „Klimakabinetts“

https://www.nzz.ch/klimapolitik_verteilt_das_weltvermoegen_neu-1.8373227

Interview aus dem Jahre 2010:
Zunächst mal haben wir Industrieländer die Atmosphäre der Weltgemeinschaft quasi enteignet.

Aber man muss klar sagen: Wir verteilen durch die Klimapolitik de facto das Weltvermögen um.

Dass die Besitzer von Kohle und Öl davon nicht begeistert sind, liegt auf der Hand.
Man muss sich von der Illusion freimachen, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist.
Das hat mit Umweltpolitik, mit Problemen wie Waldsterben oder Ozonloch, fast nichts mehr zu tun.
IPCC Vize und PIK Direktor Otmar Edenhofer
Klimabeschluß  für 4 Jahre 54,0 Mrd €  
Jahreskosten Einwohner Kosten
Klimabeschluß 13,5 Mrd € 80 Mio 168,75 €
EEG-Umlage 28,0 Mrd € 80 Mio 350,00 €
Ökosteuer ca. 12,0 Mrd € 80 Mio 150,00 €
Summe     668,75 €
    MwSt 127,10 €
Jahressumme pro Kopf geschätzt 795,85 €
 
Den Kindern wird die Hitze, die entsteht, wenn diese von den Weltenrettern über den Tisch gezogen werden, als Nestwärme verkauft.
 
 „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber.“
Bertolt Brecht (angeblich)
Dieses Sprichwort taucht erstmals 1874 auf einem Schweizer Stimmzettel zur Wahl
der Züricher Steuerkommission auf, was von vielen Zeitungen damals amüsiert berichtet wurde.

 




Juli 2019 in Deutschland: Ein überraschender Temperatur-Rückblick

Trotz der Hitzerekord-Tage am Ende des Monats liegt der Juli 2019 im vieljähri­gen Rückblick über insgesamt 30 Jahre nur im oberen Mittelfeld auf Platz 11.

Mit nur leicht überdurchschnittlicher Mitteltemperatur war der Juli 2019 in Deutschland z. T. deutlich weniger heiß als die 10 Jahre:

2018, 2015, 2014, 2013, 2010, 2006, 2003, 1995, 1994, 1990.

Juli 2019 – Mitteltemperatur in Deutschland –

Abweichung vom Durchschnitt 1989 – 2018

(Quelle: Wetteronline.de, 1. 08. 2019)

Und das gilt sogar weltweit. Wie der Klimaforscher und Satelliten Experte Dr. Roy Spencer soeben mitteilte

July 2019 Was Not the Warmest on Record




Klima klar, Wetter ungewiss *

Vor dem zweiten Juli-Wochenende hatte der Wetterbericht für den Großraum Dresden Dauerniederschlag von Freitagmorgen bis Sonntagabend angesagt. Tatsächlich gab es aber nur etwas Nieselregen und zwei kräftige Gewitter von jeweils einer reichlichen Stunde Länge.

An diesem Beispiel wurde wieder einmal deutlich, wie wenig Verlass auf die Vorhersagen der Meteorologen ist, obwohl den Forschern mittlerweile um die 100000 mobile und stationäre Beobachtungsstationen rund um den Globus, Dutzende Wettersatelliten sowie Supercomputer zur Auswertung der erfassten Daten zur Verfügung stehen.

Ganz besonders fehlerhaft fallen die Prognosen bei Zeiträumen von mehr als drei Tagen aus. Und jenseits der Grenze von 20 Tagen ist dann komplett Schluss: Keine der heutigen meteorologischen Methoden erlaubt brauchbare Vorhersagen, die weiter in die Zukunft reichen.

Das musste auch der staatliche Deutsche Wetterdienst erfahren, der vor einigen Jahren verkündet hatte, er könne künftig die Lufttemperatur und die Niederschlagsmenge für sechs Monate im Voraus prognostizieren und somit beispielsweise den Landwirten, der Getränkeindustrie oder der Reisebranche zu mehr Planungssicherheit verhelfen. Das groß angekündigte Vorhaben scheiterte schmählich.

Der Grund dafür, dass Wettervorhersagen so unpräzise sind, liegt in der prinzipiellen Vorgehensweise der Meteorologen: Aus dem aktuellen Zustand der Atmosphäre berechnen sie deren künftige Zustände. Allerdings verlaufen die Vorgänge in der Lufthülle unseres Planeten ungeheuer komplex und zugleich auch chaotisch. Minimale Veränderungen an der einen Stelle können andernorts völlig überraschende und extreme Auswirkungen hervorrufen.

Deshalb bräuchten die Meteorologen nicht zuletzt deutlich mehr Messstationen zur Erfassung von kleinräumig wirksamen Wetterphänomenen. Für eine sichere Elf-Tage-Vorhersage wären das 100 Millionen solcher Stationen und für Prognosen über  30 Tage müsste ihre Zahl bereits in der Größenordnung von zehn hoch 20 liegen, was natürlich komplett unmöglich ist.

Dessen ungeachtet behaupten die meisten Klimaforscher, die Fähigkeit zu besitzen, über Jahrzehnte oder gar noch länger in die Zukunft zu schauen und Temperaturen, Niederschläge und so weiter vorherzuberechnen. Dabei gilt das Klima definitionsgemäß bloß als Abbild der wichtigsten, statistisch erfassten Wetterphänomene innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren.

Trotzdem wird inzwischen davon fabuliert, wie das Klima und damit auch das Wetter im Jahre 2100 – kein Schreibfehler! – aussehen könnte. So vermeldete das Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie, in Deutschland werde es dann streckenweise um bis zu vier Grad wärmer sein.

Solche Prognosen sind freilich nicht nur deshalb hanebüchen, weil niemand in der Lage ist, die Entwicklung der Verhältnisse in der Atmosphäre auch nur für wenige Tage im Voraus fehlerfrei vorherzusagen. Vielmehr stellt das Klima auch noch deutlich mehr dar als bloß ein statistisches Konstrukt auf der Basis des Wetters. Neben dem, was sich in der Lufthülle abspielt, wird die Dynamik der Klimaprozesse ebenso von den Vorgängen in der Hydrosphäre (Ozeane und Gewässer), Kryosphäre (Eis und Schnee), Biosphäre (Tiere und Pflanzen) und Lithosphäre (Gesteinshülle) beeinflusst.

Dazu kommen die Sonnenaktivität, Variationen der Erdbahnparameter im Rahmen der sogenannten Milankovic-Zyklen und der Einfall hochenergetischer Partikel aus den Tiefen des Kosmos. Wobei die letzteren drei Faktoren das Klima wahrscheinlich sogar am stärksten prägen.

=================================================================

)*  Anmerkung der EIKE-Readktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung; „Klima klar, Wetter ungewiß“ ; 26. Juli 2019, S.12;  EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor Wolfgang Kaufmann für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie auch schon bei früheren Beiträgen des Autors in der PAZ.

=================================================================




Der Klimasommer

Dieses schöne Wort wurde uns von Annalena Baerbock geschenkt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Sprachen ist es im Deutschen problemlos möglich, Substantive zu kombinieren. Das ist oft sinnvoll, erspart es doch längere Formulierungen oder Umschreibungen. Es kann aber auch zu Irrtümern führen, denn ein Kreiskrankenhaus ist nicht rund, ein Kronzeuge trägt keine Krone und ein Zitronenfalter faltet keine Zitronen.

Was ist nun ein „Klimasommer“? Tauchen wir also tief in den Kübel politischer Sprachpanscherei ein und greifen zunächst den Sommer: Aha, eine Jahreszeit. Die wärmste, wo die Sonne am höchsten steht und die Tage am wärmsten sind. Sie dauert genau drei Monate und ist global verschieden. Wenn wir Sommer haben, ist in Australien Winter. Klingt seltsam, ist aber so.

Beim zweiten Griff halten wir das Klima in der Hand. Es entsteht aus der Kette Wetter → Witterung → Klima und ist eine Statistik von Temperatur, Niederschlag, Luftfeuchte, Sonnenscheindauer und Windaufkommen, ermittelt über mindestens 30 Jahre. Weiter kann man unterscheiden in Mikro-, Meso- und Makroklima, je nach räumlicher Dimension der Betrachtung.

Nun haben wir in jeder Hand ein Wort – „Klima“ und „Sommer“ und pappen das einfach zusammen, wie es Frau Baerbock getan hat. Fügt man die Begriffe aber anders  zusammen als sie es tat, erhält es einen Sinn:Sommerklima. Da erinnert sich jeder, wie das Wetter in seiner Region so im Durchschnitt in den letzten Jahrzehnten war. Der Grönländer stöhnt bei fünf Grad plus über die Hitze, während der Nordafrikaner in seinem Winterklima bei zehn Grad plus die Mütze aufsetzt und die dicken Stiefel anzieht.

Also, alles relativ mit dem jahreszeitlichen Klima. Aber was ist nun ein Klimasommer? Hat das Klima, also eine Wetterstatistik über eine längere Zeit, jetzt auch Jahreszeiten? Das könnte man so sehen, wenn man an die Warm- und Kaltzeiten der Erdgeschichte denkt und die heutige Zeit als Warmzeit interpretiert. Ein weiterer Wortsinn ergibt sich nicht.

Vermutlich meinte Frau Baerbock auch etwas anderes, als sie sich anmaßte, das Auftreten der Kanzlerin, immerhin der ersten Person im Staat, völlig taktlos einer laienmedizinischen Diagnose zu unterziehen und dies gleichzeitig politisch zu instrumentalisieren. Da hat Annalena wieder einen Baerbock geschossen, der ihrer Kanzlerinnenkanditatinneneignung (um wiederum ein zusammengesetztes Substantiv zu benutzen) schaden dürfte. Sie hat mit dem rhetorisch atemlos im Stil einer Singer-Nähmaschine ratternden Stakkato in gewohnt hoher Platitüdenfrequenz schlicht überzogen. Um meinerseits eine laienmedizinische Diagnose abzugeben, vermute ich bei ihr eine cerebrale kognitive Insuffizienz, hervorgerufen durch lokale Hyperthermie in der Cortex cerebri als Ursache.

Als Politiker*_In der ersten Reihe hätte ihr das nicht passieren dürfen. Eine nachgeschobene Entschuldigung ist kosmetischer Natur, spontane Sprache legt das Denken offen. Wechselweises Gift sprühen und Kreide fressen gehört allerdings zum Instrumentarium der Politiker und auch der Grünen.

Was wollte Frau Baerbock mit dem Begriff „Klimasommer“ nun transportieren? Sie meinte mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Sommer, der infolge eines Klimawandels wärmer ist als vorherige und der entsprechende Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Warum sagt sie das nicht? Weil Politikersprech sich zunehmend verschlagwortet und in Phrasen ergötzt. Unklare Sprache zeigt unklares Denken. Dies zeugt wiederum vom Elend unserer Eliten, dem Bildungselend.

Es gibt eine Vielzahl weiterer in dieser Weise unzulässig erfundener Begriffe, die zunehmend auch menschenfeindliche Assoziationen wecken. „Klimasünder“ und „Klimaleugner“ sind Menschenfeinde, „Klimaschädlinge“ sind offenbar nicht mal mehr Menschen. Am Klima kann man sich nicht „versündigen“, auch wenn manche pro Kopf mehr CO2ausstoßen als andere. Niemand leugnet den Klimawandel, es gibt nur verschiedene Ansichten zu den Ursachen. Und einen „Klimamanager“ kann es auch nicht geben, denn Management des Klimas würde gezielte Beeinflussung des Wetters bedeuten. Wenn Herr Rahmsdorf vom PIK nun meint, wir hätten die Kontrolle über das Klima verloren, bitte ich um die Angabe, wann und wie der Mensch diese Kontrolle schon jemals hatte.

 

Die Grünen in ihrer moralinsauren Abgehobenheit, die erntereife Felderzertrampeln oder dies gutheißen, scheinen von hohen Temperaturen deutlich beeinflusst, auch wenn sie derzeit wohl eher angesichts hoher Umfragewerte erregt zittern. Sie werden ihre ungedeckten Schecks auf die Zukunft noch einlösen müssen, wenn nach mehr als 14 Jahren Merkel die Scherben zusammengefegt werden. Egal, bei welcher Temperatur.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

 




Dokument des Grauens: Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes aus dem Hause Svenja Schulze (SPD)

In den Ministerien der Berliner Republik geistert zur Zeit der erste Entwurf des von der kleinsten Gro-Ko aller Zeiten angedrohte Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf liegt uns vor. Er umfasst 15 Seiten A4 und 50 Seiten Anhang RefE Bundes-Klimaschutzgesetz. Die 15 Seiten wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und bringen sie hier in voller Pracht.  Wäre er nicht so unfassbar dumm, ideologisch verblendet, durchweg planwirtschaftlich, aber grausig perfekt gesetzgeberisch formuliert, würde man ihn als dummen und lächerlichen Schildbürgerstreich just zur Karnevalszeit abtun können. Doch gegen das, was sich seit Jahren unter Überschrift Klimaschutz zusammenbraut waren die Schildbürger harmlose fröhliche Praktiker, die nur gelegentlich mal daneben lagen.

Liest man den Entwurf, so hätte vor nicht mal zwanzig Jahren keiner glauben wollen, dass sich eine Regierung, die sie tragenden Parteien und deutlich über 80 % der Abgeordneten, so weit vom gesunden Menschenverstand entfernen könnten, wie es dieser Gesetzentwurf zeigt. Jeder der das prophezeit hätte, wäre zu recht als für nicht ganz dicht angesehen worden, seine Prophezeiungen hätten nicht mal in einem Esoterikblättchen Erwähnung gefunden. Für so abstrus hätte man sie gehalten. Aber jetzt ist es bald politische Wirklichkeit!

Ach ja, einen Vorschlag hätten wir noch: Das Gesetz sollte wenigstens „Gutes Weltklima – Gesetz“ heißen, vielleicht auch „Gutes-Klima-Greta-Gesetz“. Da lassen wir mit uns handeln.

Lesen Sie selbst.

(Anmerkung der Redaktion: Durch die Konvertierung ist vielfach das im Original verwendete § Zeichen in • umgewandelt worden. Es war uns zu aufwändig das jedesmal zu korrigieren)

Referentenentwurf des   Bundesministeriums   für   Umwelt,   

Naturschutz   und   nukleareSicherheit

Artikel  1

Bundes-Klimaschutzgesetz   (KSG)

 

vom  

Der  Deutsche  Bundestag  hat  das  folgende  Gesetz  beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

§ 1. Zweck  des  Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Abschnitt  2

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

§ 3 Nationale  Klimaschutzziele

 

§ 4 Jahresemissionsmengen

 

§ 5 Emissionsdaten

§ 6 Lastentragung

§ 7 Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

§ 8 Sofortprogramm

Abschnitt  3

Klimaschutzplanung

§ 9 Klimaschutzplan

§ 10 Maßnahmenprogramm

§ 11 Berichterstattung

 

Abschnitt  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

Abschnitt  5  Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

§ 14 Berücksichtigungspflicht

§ 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

§ 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

Abschnitt  6

Schlussvorschriften

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Inkrafttreten

 

Anlage  1  –  Sektoren

 

Anlage  2  –  Jahresemissionsmengen  nach  §  4

 

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

 

  • Zweck  des  Gesetzes

 

Zweck  dieses  Gesetzes  ist  es,  zum  Schutz  vor  den  Auswirkungen  des  weltweiten  Klima-

wandels  die  Erfüllung  der  deutschen  Klimaschutzziele  sowie  die  Einhaltung  der  europä-

ischen  Zielvorgaben  zu  gewährleisten.  Grundlage  ist  die  Verpflichtung  nach  dem  Über-

einkommen  von  Paris  aufgrund  der  Klimarahmenkonvention  der  Vereinten  Nationen,

den  Anstieg  der  globalen  Durchschnittstemperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  mög-

lichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem  vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  um  die  Aus-

wirkungen  des  weltweiten  Klimawandels  so  gering  wie  möglich  zu  halten.  Zur  Vermei-

dung  einer  anthropogenen  Störung  des  Klimasystems  soll  die  Freisetzung  von  Treib-

hausgasen  weitestgehend  gemindert  und  bis  zur  Mitte  des  Jahrhunderts  die  Netto-Treib-

hausgasneutralität  erreicht  werden.

 

  • Begriffsbestimmungen

Für  dieses  Gesetz  gelten  die  folgenden  Begriffsbestimmungen:

  1. Treibhausgase

Kohlendioxid  (CO2),  Methan  (CH4),  Distickstoffoxid  (N2O),  Schwefelhexafluorid  (SF6),

Stickstofftrifluorid  (NF3)  sowie  teilfluorierte  Kohlenwasserstoffe  (HFKW)  und  perfluo-

rierte  Kohlenwasserstoffe  (PFKW)  entsprechend  Anhang  V  Teil  2  der  Europäischen

Governance-Verordnung  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. Treibhausgasemissionen

Die  anthropogene  Freisetzung  von  Treibhausgasen  in  Tonnen  Kohlendioxidäquiva-

lent;  eine  Tonne  Kohlendioxidäquivalent  ist  eine  Tonne  Kohlendioxid  oder  die  Menge

eines  anderen  Treibhausgases,  die  in  ihrem  Potenzial  zur  Erwärmung  der  Atmo-

sphäre  einer  Tonne  Kohlendioxid  entspricht.  Das  Potenzial  richtet  sich  nach  der  De-

legierten  Verordnung  (EU)  Nr.  666/2014  der  Kommission  vom  12.  März  2014  über

die  grundlegenden  Anforderungen  an  ein  Inventarsystem  der  Union  und  zur  Berück-

sichtigung  von  Veränderungen  der  Treibhauspotenziale  und  der  international  verein-

barten  Inventarleitlinien  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäischen

Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  179  vom  19.06.2014,  S.  26)  oder  einer  aufgrund

von  Artikel  26  Absatz  6  Buchstabe  b  der  Europäischen  Governance-Verordnung  er-

lassenen  Nachfolgeregelung;

  1. EuropäischeGovernance-Verordnung

Verordnung  (EU)  2018/1999  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom  11.

Dezember  2018  über  das  Governance-System  für  die  Energieunion  und  für  den  Kli-

maschutz,  zur  Änderung  der  Verordnungen  (EG)  Nr.  663/2009  und  (EG)  Nr.

715/2009  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  94/22/EG,

98/70/EG,  2009/31/EG,  2009/73/EG,  2010/31/EU,  2012/27/EU  und  2013/30/EU  des

Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  2009/119/EG  und  (EU)

2015/652  des  Rates  und  zur  Aufhebung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Eu-

ropäischen  Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  328  vom  21.12.2018,  S.  1)  in  der  je-

weils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaschutzverordnung

Verordnung  (EU)  Nr.  2018/842  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom

  1. Mai2018  zur  Festlegung  verbindlicher  nationaler  Jahresziele  für  die  Reduzierung

der  Treibhausgasemissionen  im  Zeitraum  2021  bis  2030  als  Beitrag  zu  Klimaschutz-

maßnahmen  zwecks  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Übereinkommen  von

Paris  sowie  zur  Änderung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  (ABl.  L  156  vom

19.06.2018,  S.  26)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaberichterstattungsverordnung

Durchführungsverordnung  (EU)  Nr.  749/2014  der  Kommission  vom  30.  Juni  2014

über  die  Struktur,  das  Format,  die  Verfahren  der  Vorlage  und  die  Überprüfung  der

von  den  Mitgliedstaaten  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäi-

schen  Parlaments  und  des  Rates  gemeldeten  Informationen  (ABl.  L  203  vom

11.7.2014,  S.  23);

  1. Klimaschutzplan

Die  deutsche  Langfriststrategie  nach  dem  Übereinkommen  von  Paris  vom  12.  Sep-

tember  2015  und  nach  Artikel  15  der  Europäischen  Governance-Verordnung.

  1. Landnutzung,Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft

Der  in  Anlage  1  Ziffer  7  definierte  Sektor  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und

Forstwirtschaft;  für  diesen  Sektor  finden  die  §§  3  Absatz  1,  4,  7,  8  keine  Anwendung.

 

Abschnitt  2

 

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

 

  • Nationale  Klimaschutzziele

 

(1)  Die  Treibhausgasemissionen  werden  im  Vergleich  zum  Jahr  1990  schrittweise  ge-

mindert:

 

  1. ummindestens  40  Prozent  bis  zum  Jahr  2020,

 

  1. ummindestens  55  Prozent  bis  zum  Jahr  2030,

 

  1. ummindestens  70  Prozent  bis  zum  Jahr  2040,

 

  1. ummindestens  95  Prozent  bis  zum  Jahr  2050.

 

(2)  Darüber  hinaus  soll  bis  zum  Jahr  2050  ein  Gleichgewicht  zwischen  verbleibenden

Treibhausgasemissionen  und  dem  Abbau  von  Treibhausgasen  aus  der  Atmosphäre

(Netto-Treibhausgasneutralität)  erreicht  werden.

 

(3)  Die  teilweise  Zielerreichung  im  Rahmen  von  staatenübergreifenden  Mechanismen

zur  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  bleibt  unberührt.

 

(4)  Sollten  zur  Erfüllung  europäischer  oder  internationaler  Ziele  höhere  nationale  Klima-

schutzziele  erforderlich  werden,  so  leitet  die  Bundesregierung  die  zur  Erhöhung  der  Ziel-

werte  nach  Absatz  1  notwendigen  Schritte  ein.  Klimaschutzziele  können  erhöht,  aber

nicht  abgesenkt  werden.

 

  • Jahresemissionsmengen

 

(1)  Zur  Erreichung  der  Ziele  nach  §  3  Absatz  1  werden  für  die  nachfolgenden  Sektoren

absinkende  Emissionsmengen  festgelegt:

  1. Energiewirtschaft,
  2. Industrie,
  3. Verkehr,
  4. Gebäude,
  5. Landwirtschaft,
  6. Abfallwirtschaft  und  Sonstiges.

 

Die  Abgrenzung  der  Sektoren  richtet  sich  nach  Anlage  1.  Die  Bundesregierung  wird  er-

mächtigt  durch  Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

die  Zuordnung  von  Emissionsquellen  in  Anlage  1  zu  ändern,  soweit  dies  zur  Sicherstel-

lung  der  einheitlichen  internationalen  Berichterstattung  über  Treibhausgasemissionen

erforderlich  ist  und  unionsrechtliche  Vorgaben  nicht  entgegenstehen.

 

(2)  Die  Emissionsmengen  sinken  für  den  Zeitraum  bis  zum  Jahr  2030  in  den  Sektoren

nach  Absatz  1  Ziffer  2  bis  6  jährlich  linear  und  im  Sektor  Energiewirtschaft  möglichst

stetig;  sie  richten  sich  nach  Anlage  2.  Für  nachfolgende  Zeiträume  werden  sie  gemäß

Absatz  5  durch  Rechtsverordnung  fortgeschrieben.

 

(3)  Sofern  die  Treibhausgasemissionen  in  einem  Sektor  die  für  den  Zeitraum  von  einem

Jahr  zur  Verfügung  stehende  Emissionsmenge  über-  oder  unterschreiten,  wird  die  Dif-

ferenzmenge  auf  die  verbleibenden  Jahresemissionsmengen  des  Sektors  bis  zum  Errei-

chen  des  nächsten  in  §  3  Absatz  1  genannten  Zieljahres  gleichmäßig  angerechnet.  Die

Vorgaben  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  bleiben  unberührt.

 

(4)  Das  aufgrund  seines  Geschäftsbereichs  für  einen  Sektor  überwiegend  zuständige

Bundesministerium  ist  für  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmengen  verantwortlich.  Es

hat  die  Aufgabe,  die  dafür  erforderlichen  nationalen  Maßnahmen  zu  veranlassen,  insbe-

sondere  die  Maßnahmen  nach  §  8  und  §  10  vorzulegen  und  umzusetzen.  Die  Zustän-

digkeitsverteilung  innerhalb  der  Bundesregierung  bleibt  unberührt.  Die  Bundesregierung

kann  bei  Überschneidungen  zwischen  den  Zuständigkeiten  einzelner  Bundesministerien

nach  Satz  1,  insbesondere  in  Ansehung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10,  die  Ver-

antwortlichkeit  nach  Satz  1  zuweisen.

 

(5)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  insbesondere  nach  der  Fortschreibung  des

Klimaschutzplans  nach  §  9,  durch  Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesra-

tes  die  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  in  Anlage  2  mit  Wirkung  zum  Beginn  des

nächsten  Kalenderjahres  zu  ändern  und  für  weitere  Zeiträume  nach  dem  Jahr  2030  jähr-

lich  absinkende  Emissionsmengen  festzulegen,  sofern  diese  Veränderungen  im  Ein-

klang  mit  der  Erreichung  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  Absatz  1  und  mit  den  unions-

rechtlichen  Anforderungen  stehen.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zu-

stimmung  des  Deutschen  Bundestages.  Der  Deutsche  Bundestag  kann  diese  Zustim-

mung  davon  abhängig  machen,  ob  Änderungswünsche  übernommen  werden.  Über-

nimmt  die  Bundesregierung  die  Änderungen,  ist  eine  erneute  Beschlussfassung  durch

den  Deutschen  Bundestag  nicht  erforderlich.  Hat  sich  der  Deutsche  Bundestag  nach

Ablauf  von  sechs  Sitzungswochen  seit  Eingang  der  Rechtsverordnung  nicht  mit  ihr  be-

fasst,  gilt  seine  Zustimmung  zu  der  unveränderten  Rechtsverordnung  als  erteilt.

 

  • Emissionsdaten

 

(1)  Das  Umweltbundesamt  veröffentlicht  die  Daten  der  Treibhausgasemissionen  in  den

Sektoren  nach  Anlage  1  für  das  zurückliegende  Kalenderjahr  (Berichtsjahr)  bis  zum  15.

März  des  Folgejahres,  beginnend  mit  dem  Berichtsjahr  2020  auf  Grundlage  der  metho-

dischen  Vorgaben  der  Europäischen  Klimaberichterstattungsverordnung  oder  einer

nach  Artikel  26  der  Europäischen  Governance-Verordnung  erlassenen  Nachfolgerege-

lung.  Mit  den  Emissionsdaten  werden  ab  dem  Berichtsjahr  2021  auch  die  Einhaltung,

Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  nach  Anlage

2  sowie  die  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  der  Folgejahre  nach  Anrechnung  von

Über-  oder  Unterschreitungen  gemäß  §  4  Absatz  3  dargestellt.  Die  Emissionsdaten  nach

Satz  1  umfassen  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  auch

Quellen  und  Senken  von  Treibhausgasen.  Als  Anhang  werden  die  an  die  Europäische

Kommission  übermittelten  Emissionsdaten  der  Vorjahre  ab  dem  Berichtsjahr  2020  bei-

gefügt  und  die  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  unterliegenden  Emissionsan-

teile  der  Sektoren  ausgewiesen.

 

(2)  Das  Umweltbundesamt  darf  die  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  nach  diesem  Gesetz  er-

forderlichen  Daten  nach  Maßgabe  der  Rechtsverordnung  aufgrund  von  Satz  3  von  Drit-

ten  erheben.  Die  Erhebung  der  Daten  von  natürlichen  und  juristischen  Personen  des

privaten  und  öffentlichen  Rechts  sowie  von  Personenvereinigungen  ist  ausgeschlossen,

soweit  diese  Daten  bereits  auf  der  Grundlage  sonstiger  Rechtsvorschriften  gegenüber

Behörden  des  Bundes  oder  der  Länder  mitgeteilt  wurden.  Dem  Umweltbundesamt  wird

Zugang  zu  diesen  Daten  eingeräumt,  soweit  dies  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  gemäß

Absatz  1  erforderlich  ist.  Die  Zweckbestimmung  der  ersten  Datenerhebung  ist  für  die

Datenweitergabe  unbeachtlich.  Die  Bundesregierung  kann  durch  Rechtsverordnung,  die

nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

1. die  Verantwortlichkeit  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,

2. bestimmen,  welche  Daten  ermittelt  und  mitgeteilt  werden  müssen,

3. bestimmen,  dass  Einzelangaben  nur  in  einer  Form  erhoben  werden  dürfen,

die  sicherstellt,  dass  Daten  von  natürlichen  oder  juristischen  Personen  des

privaten  Rechts  oder  von  Personenvereinigungen  nicht  oder  nur  durch  unver-

hältnismäßig  großen  Aufwand  an  Zeit,  Kosten  und  Arbeitskraft  zugeordnet

werden  können,

4. Anforderungen  an  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,  sowie

5. das  Verfahren  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  regeln.

 

  • Überschreitung  der  Jahresemissionsmengen

 

Im  Falle  der  Überschreitung  der  nach  §  4  Absatz  2  vorgegebenen  Jahresemissionsmen-

gen  trägt  der  Bund  die  Ausgaben,  die  der  Bundesrepublik  Deutschland  auf  Grund  der

Nichteinhaltung  jährlicher  Minderungsziele  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung

entstehen.  Diese  Ausgaben  werden  im  Bundeshaushalt  anteilig  nach  dem  Grad  der

Nichteinhaltung  der  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  in  den  Einzelplänen  der  nach

  • 4Absatz  4  verantwortlichen  Bundesministerien  veranschlagt.  Soweit  zusätzliche  Aus-

gaben  für  den  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  aufgrund  der  Ausgleichsregelung  des

Artikels  9  Absatz  2  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  anfallen,  gilt  Satz  2  ent-

sprechend  für  das  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderungen  und  Forstwirtschaft  zu-

ständige  Bundesministerium.

 

 

  • 7  Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

 

(1)  Der  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  zur  Erfüllung  der  Pflichten  nach  der  Euro-

päischen  Klimaschutzverordnung  wird  zentral  durch  das  für  diese  zuständige  Bundes-

ministerium  in  Abstimmung  mit  dem  für  Finanzen  zuständigen  Bundesministerium  durch-

geführt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten  es,  dass  der  europäische  Verkäuferstaat  zusichert,

die  erzielten  Einnahmen  für  die  Bekämpfung  des  Klimawandels  zu  verwenden.

 

(2)  Die  Bundesregierung  legt  dem  Deutschen  Bundestag  und  dem  Bundesrat  zusammen

mit  dem  Entwurf  des  Bundeshaushaltsplans  eine  zahlenmäßige  Übersicht  vor,  die  ins-

besondere  gegliedert  ist  in

 

  1. dieEinhaltung,  Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der

Sektoren  nach  Anlage  2  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst

seit  2021,

 

  1. dienach  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  zur  Verfügung  stehenden

Emissionszuweisungen  im  Haushaltsjahr,  und

 

  1. dieAnzahl  der  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst  seit  2021

erworbenen  Emissionszuweisungen.

 

Zusätzlich  wird  eine  Übersicht  der  aufgewendeten  Haushaltsmittel  beigefügt.

 

  • Sofortprogramm

(1)  Weisen  die  Emissionsdaten  nach  §  5  Absatz  1  eine  Überschreitung  der  Jahresemis-

sionsmenge  eines  Sektors  im  Berichtsjahr  aus,  beschließt  die  Bundesregierung  inner-

halb  von  sechs  Monaten  nach  Veröffentlichung  der  Emissionsdaten  ein  Sofortprogramm,

das  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmenge  des  Sektors  für  die  folgenden  Jahre  si-

cherstellt.  Für  die  Sektoren,  die  teilweise  dem  Europäischen  Emissionshandel  unterlie-

gen,  kann  die  Frist  nach  Satz  1  um  drei  Monate  verlängert  werden,  um  die  dem  Europä-

ischen  Emissionshandel  unterliegenden  Emissionsanteile  dieser  Sektoren  zu  berück-

sichtigen.

 

(2)  Die  Bundesregierung  unterrichtet  den  Deutschen  Bundestag  über  das  beschlossene

Sofortprogramm.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  legt  der  Bundesregie-

rung  und  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  drei  Monaten  eine  Bewertung  des

Sofortprogramms  nach  Absatz  1  vor.

 

(3)  Die  Maßnahmen  des  Sofortprogramms  sollen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach

dem  Beschluss  des  Sofortprogramms  umgesetzt  werden.  Ist  für  die  Umsetzung  ein  Ge-

setz  erforderlich,  bringt  die  Bundesregierung  innerhalb  der  Frist  nach  Satz  1  einen  Ge-

setzentwurf  in  den  Deutschen  Bundestag  ein.

 

(4)  Für  den  Sektor  Energiewirtschaft  finden  die  Absätze  1  bis  3  beginnend  mit  der  Über-

prüfung  im  Jahr  2023  im  Turnus  von  drei  Jahren  entsprechend  Anwendung.

 

 

Abschnitt  3

 

Klimaschutzplanung

  • Klimaschutzplan

 

(1)  Die  Bundesregierung  schreibt  den  Klimaschutzplan  in  den  im  Übereinkommen  von

Paris  festgelegten  Überprüfungszeiträumen  fort.  Dabei  achtet  sie  insbesondere  auch  da-

rauf,  dass  bei  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  die  Bindung

von  Treibhausgasen  die  Treibhausgasemissionen  aus  diesem  Sektor  übersteigt,  sodass

dieser  eine  Netto-Senke  bleibt.  Der  Klimaschutzplan  ist  maßgeblich  für  die  integrierten

nationalen  Energie-  und  Klimapläne  nach  Artikel  3  der  Europäischen  Governance-Ver-

ordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  im  Einvernehmen

mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

(2)  Vor  jeder  Fortschreibung  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen  Konsul-

tationsverfahren  Länder,  Kommunen,  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche  Verbände

sowie  Bürgerinnen  und  Bürger  ein.  Die  Bundesregierung  dokumentiert  öffentlich,  welche

Ergebnisse  des  Konsultationsverfahrens  bei  der  Fortschreibung  der  Langfriststrategie

berücksichtigt  wurden.

 

  • 10 Maßnahmenprogramme

 

(1)  Die  Bundesregierung  beschließt  erstmals  im  Jahr  2019  und  danach  jeweils  mindes-

tens  nach  jeder  Fortschreibung  des  Klimaschutzplans  ein  Maßnahmenprogramm.  In  je-

dem  Maßnahmenprogramm  legt  die  Bundesregierung  auf  Basis  des  Klimaschutz-Pro-

jektionsberichts  nach  §  11  Absatz  2  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zur  Erreichung  der  Kli-

maschutzziele  in  den  einzelnen  Sektoren  ergreifen  wird.  Maßgeblich  für  die  Maßnahmen

nach  Satz  2  ist  die  Einhaltung  der  in  §  4  festgelegten  Jahresemissionsmengen.  Zudem

legt  die  Bundesregierung  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zum  Erhalt  der  Netto-Senke  bei

Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  ergreifen  wird.  Empfehlungen

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  §  13  sind  bei  der  Erstellung  des

Maßnahmenprogramms  zu  berücksichtigen.

 

(2)  Das  Maßnahmenprogramm  wird  spätestens  in  dem  Kalenderjahr  nach  der  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  beschlossen.  Die  nach  §  4  Absatz  4  für  die  Sektoren

verantwortlichen  Bundesministerien  schlagen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  Maßnahmen  vor,  die  geeignet  sind,  die  in  den  jeweili-

gen  Sektoren  erforderlichen  zusätzlichen  Treibhausgasminderungen  zu  erzielen.  Die

Maßnahmenvorschläge  enthalten  neben  wissenschaftlichen  Abschätzungen  zu  den  vo-

raussichtlichen  Treibhausgasminderungswirkungen  auch  wissenschaftliche  Abschät-

zungen  zu  möglichen  ökonomischen,  sozialen  und  weiteren  ökologischen  Folgen.  Diese

Abschätzungen  schließen  soweit  möglich  auch  Auswirkungen  auf  den  effizienten  Ein-

satz  von  natürlichen  Ressourcen  ein.  Das  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz

und  nukleare  Sicherheit  ermittelt  die  voraussichtliche  Gesamtminderungswirkung  der

vorgeschlagenen  Maßnahmen.

 

(3)  Für  jedes  Maßnahmenprogramm  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen

Konsultationsverfahren  Länder,  Kommunen  sowie  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche

Verbände  ein.

 

  • 11 Berichterstattung

 

(1)  Die  Bundesregierung  erstellt  jährlich  einen  Klimaschutzbericht,  der  die  aktuellen

Trends  der  Emissionsentwicklung  in  den  verschiedenen  Sektoren,  den  Stand  der  Um-

setzung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10  und  der  Sofortprogramme  nach  §  8  und

eine  Prognose  der  zu  erwartenden  Minderungswirkungen  enthält.  Die  Bundesregierung

leitet  den  Klimaschutzbericht  für  das  Vorjahr  bis  zum  30.  Juni  dem  Deutschen  Bundestag

zu.

 

(2)  Die  Bundesregierung  erstellt  ab  2021  alle  zwei  Jahre  einen  Klimaschutz-Projektions-

bericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  der  die  Projektionen

von  Treibhausgasemissionen,  einschließlich  der  Quellen  und  Senken  des  Sektors  Land-

nutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft,  und  die  nationalen  Politiken  und

Maßnahmen  zu  deren  Minderung  enthält.  Bei  der  Erstellung  des  Klimaschutz-Projekti-

onsberichtes  sind  Stellungnahmen  und  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums

für  Klimafragen  gemäß  §  13  zu  berücksichtigen.  Die  Bundesregierung  leitet  den  Klima-

schutz-Projektionsbericht  bis  zum  31.  März  des  jeweiligen  Jahres  dem  Deutschen  Bun-

destag  zu.

 

(3)  Der  Klimaschutz-Projektionsbericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-

Verordnung  ist  maßgeblich  für  die  integrierten  nationalen  Fortschrittsberichte  gemäß  Art

17  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirt-

schaft  und  Energie  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Natur-

schutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

Abschnitt  4

 

Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

  • 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

(1)  Es  wird  ein  interdisziplinäres  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  eingerichtet,

das  aus  sieben  sachverständigen  Personen  besteht.  Der  Deutsche  Bundestag  ernennt

für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  sieben  Mitglieder,  davon  je  eines  auf  Vorschlag  des  Sach-

verständigenrates  für  Umweltfragen,  des  Wissenschaftlichen  Beirats  Globale  Umwelt-

veränderungen,  des  Rates  für  nachhaltige  Entwicklung,  des  Sachverständigenrates  für

Verbraucherfragen  und  des  Sachverständigenrates  zur  Begutachtung  der  gesamtwirt-

schaftlichen  Entwicklung.  Hierbei  ist  eine  gleichberechtigte  Vertretung  von  Frauen  und

Männern  sicherzustellen.  Eine  einmalige  Wiederernennung  ist  möglich.

 

(2)  Aus  seiner  Mitte  wählt  das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  in  geheimer

Wahl  eine  vorsitzende  und  eine  stellvertretend  vorsitzende  Person.  Das  Sachverständi-

gengremium  für  Klimafragen  gibt  sich  eine  Geschäftsordnung,  die  der  Genehmigung

durch  den  Deutschen  Bundestag  bedarf.

 

(3)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  ist  nur  an  den  durch  dieses  Gesetz

begründeten  Auftrag  gebunden  und  in  seiner  Tätigkeit  unabhängig.  Der  Bund  trägt  die

Kosten  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  Maßgabe  des  Bundes-

haushaltes.

 

(4)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  wird  bei  der  Durchführung  seiner  Ar-

beit  von  einer  Geschäftsstelle  unterstützt.  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  durch

Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesrates  Regelungen  zum  Sitz,  zur  Ge-

schäftsstelle,  zur  pauschalen  Entschädigung  der  Mitglieder,  zur  Reisekostenerstattung,

zur  Verschwiegenheit  sowie  zu  sonstigen  organisatorischen  Angelegenheiten  zu  bestim-

men.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zustimmung  des  Deutschen  Bun-

destages.  §  4  Absatz  5  Satz  2  bis  5  gilt  entsprechend.

 

  • 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

(1)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  prüft  die  bestehenden  und  geplanten

Klimaschutzmaßnahmen  auf  ihre  Wirksamkeit  zur  Erreichung  der  nationalen  und  euro-

päischen  Klimaschutzziele  und  der  entsprechenden  Zielsetzungen  des  Übereinkom-

mens  von  Paris.  Es  legt  dem  Deutschen  Bundestag  bis  zum  15.  Dezember  jeden  Jahres

ein  Hauptgutachten  vor,  in  dem  es  den  Klimaschutzbericht  nach  §  11  unter  Berücksich-

tigung  der  Emissionsdaten  nach  §  5  sowie  weiterer  veröffentlichter  Dokumente  bewertet

und  Empfehlungen  ausspricht.  In  dem  Hauptgutachten  soll  das  Sachverständigengre-

mium  für  Klimafragen  insbesondere  dazu  Stellung  nehmen,

 

  1. obdie  tatsächliche  und  voraussichtliche  Entwicklung  der  Treibhausgasemis-

sionen  bei  wissenschaftlicher  Folgenabschätzung  der  bestehenden  und  ge-

planten  Klimaschutzmaßnahmen  erwarten  lässt,  dass  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  und  die  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  eingehalten  werden;

 

  1. obdie  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  geeignet  sind,  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  zu  erreichen;

 

  1. welchezusätzlichen  Maßnahmen  und  Instrumente  erforderlich  sind,  um  unter

Berücksichtigung  der  ökologischen,  sozialen  und  gesamtwirtschaftlichen  Be-

lange  die  Klimaschutzziele  nach  §  3  zu  erreichen.

 

Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  sich  auf  eigene  Initiative,  auf  An-

frage  einer  Fraktion  des  Deutschen  Bundestags  oder  auf  Anfrage  der  Bundesregierung

mit  besonderen  Themen  der  Klimaschutzpolitik  befassen.

 

(2)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  leitet  seine  Stellungnahmen  an  den

Deutschen  Bundestag  sowie  die  Bundesregierung  weiter  und  veröffentlicht  sie  auf  seiner

Internetseite.  Die  Bundesregierung  nimmt  gegenüber  dem  Deutschen  Bundestag  zu  den

Bewertungen  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  innerhalb  von  drei  Mona-

ten  Stellung  und  berücksichtigt  die  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums  für

Klimafragen  bei  der  Fortschreibung  ihrer  Klimaschutzplanung.

 

(3)  Zusätzlich  zu  den  Bewertungen  nach  Absatz  1  holt  die  Bundesregierung  eine  Stel-

lungnahme  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  ein,  bevor  sie  folgende

Maßnahmen  veranlasst:

 

  1. Änderungender  Klimaschutzziele  nach  §  3;

 

  1. Änderungender  Jahresemissionsmengen  durch  Verordnung  nach  §  4  Ab-

satz  5;

 

  1. Fortschreibungdes  Klimaschutzplans  nach  §  9;

 

  1. Beschlussvon  Maßnahmenprogrammen  nach  §  10.

 

(4)  Alle  öffentlichen  Stellen  des  Bundes  im  Sinne  des  §  2  Absatz  1  des  Bundesdaten-

schutzgesetzes  gewähren  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Einsicht  in

die  zur  Wahrnehmung  seiner  Aufgaben  benötigten  Daten  und  stellen  diese  zur  Verfü-

gung.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  stellt  sicher,  dass  der  Schutz  von

Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen  Dritter  sowie  der  Schutz  personenbezogener  Da-

ten  gewährleistet  ist.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  zu  klima-

schutzbezogenen  Themen  Behörden,  sowie  Sachverständige,  insbesondere  Vertreter

und  Vertreterinnen  von  Organisationen  der  Wirtschaft  und  der  Umweltverbände  anhören

und  befragen.

 

(5)  Der  Deutsche  Bundestag,  ein  Ausschuss  oder  eine  Fraktion  des  Deutschen  Bundes-

tages  kann  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Gesetzentwürfe  zur  Ein-

schätzung  der  Folgen  für  den  Klimaschutz  zuleiten.  In  diesem  Fall  soll  die  Einschätzung

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  in  die  Nachhaltigkeitsprüfung  des  Ge-

setzentwurfs  aufgenommen  werden.

 

Abschnitt  6

 

Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

 

  • 14 Berücksichtigungspflicht

 

(1)  Die  Träger  öffentlicher  Aufgaben  berücksichtigen  bei  ihren  Planungen  und  Entschei-

dungen  den  Zweck  dieses  Gesetzes  und  die  zu  seiner  Erfüllung  festgelegten  Ziele.  Die

Kompetenzen  der  Länder  und  Gemeinden,  die  Berücksichtigungspflicht  innerhalb  ihrer

jeweiligen  Verantwortungsbereiche  auszugestalten,  bleiben  unberührt.

 

(2)  Der  Bund  prüft  bei  der  Planung,  Auswahl  und  Durchführung  von  Investitionen  und

bei  der  Beschaffung,  wie  damit  zum  Erreichen  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  dieses  Ge-

setzes  beigetragen  werden  kann.  Unter  mehreren  Varianten  ist  solchen  der  Vorzug  zu

geben,  mit  denen  das  Ziel  der  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  über  die  ge-

samte  Nutzungsdauer  zu  den  geringsten  Kosten  erreicht  werden  kann.  Mehraufwendun-

gen  sollen  nicht  außer  Verhältnis  zu  ihrem  Beitrag  zur  Treibhausgasminderung  stehen.

Bei  der  Wirtschaftlichkeitsberechnung  sind  auch  die  zu  erwartenden  finanziellen  Folge-

wirkungen  in  späteren  Jahren  bei  sinkenden  Jahresemissionsmengen  sowie  erforderli-

chenfalls  zu  leistende  Kompensationen  gemäß  §  16  Absatz  2  Satz  2  zu  berücksichtigen.

 

  • 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

 

(1)  Unbeschadet  der  Vereinbarkeit  mit  Bundesrecht  können  die  Länder  eigene  Klima-

schutzgesetze  erlassen.

 

(2)  Der  Bund  und  die  Länder  arbeiten  in  geeigneter  Form  zusammen,  um  die  Ziele  dieses

Gesetzes  zu  erreichen.

 

  • 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

 

(1)  Der  Bund  setzt  sich  zum  Ziel,  die  Bundesverwaltung  bis  zum  Jahr  2030  klimaneutral

zu  organisieren.  Zur  Verwirklichung  dieses  Zieles  verabschiedet  die  Bundesregierung

spätestens  im  Jahr  2020  Maßnahmen,  die  die  Behörden  des  Bundes  und  sonstige  Bun-

deseinrichtungen  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  verpflichten,  soweit  sie  der  unmit-

telbaren  Organisationsgewalt  des  Bundes  unterliegen.  Soweit  zur  Verwirklichung  des  in

Satz  1  genannten  Zieles  gesetzliche  Regelungen  erforderlich  sind,  legt  die  Bundesre-

gierung  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  18  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten

dieses  Gesetzes  einen  Entwurf  vor.

 

(2)  Die  Klimaneutralität  der  Bundesverwaltung  soll  insbesondere  durch  die  Einsparung

von  Energie,  die  effiziente  Bereitstellung,  Umwandlung,  Nutzung  und  Speicherung  von

Energie  sowie  die  effiziente  Nutzung  erneuerbarer  Energien  und  die  Wahl  möglichst  kli-

maschonender  Verkehrsmittel  erreicht  werden;  dabei  ist  auf  die  effiziente  Nutzung  na-

türlicher  Ressourcen  zu  achten.  Nicht  vermiedene  Treibhausgasemissionen  sollen  kom-

pensiert  werden.

 

(3)  Der  Bund  wirkt  in  den  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  selbständigen  öffentlich-recht-

lichen  Einrichtungen  (Körperschaften,  Anstalten  und  Stiftungen),  seinen  Sondervermö-

gen  sowie  den  sich  ausschließlich  oder  zum  Teil  in  seinem  Eigentum  befindenden  juris-

tischen  Personen  des  Privatrechts  darauf  hin,  dass  auch  diese  ihre  Verwaltungstätigkeit

klimaneutral  organisieren.

 

(4)  Die  Bundesregierung  soll  mit  den  Ländern  einen  Erfahrungsaustausch  durchführen,

um  die  Länder  bei  der  Prüfung  vergleichbarer  Regelungen  für  ihren  Verantwortungsbe-

reich  zu  unterstützen.

 

  • 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

(1)  Der  Bund  und  seine  Einrichtungen,  Agenturen,  Körperschaften  und  Sozialversiche-

rungsträger  mit  Selbstverwaltung  sowie  Stiftungen  des  öffentlichen  Rechts,  die  dem

Bund  zugeordnet  sind  und  die  berufsständischen  Kammern,  soweit  ihre  Angelegenhei-

ten  durch  Bundesrecht  geregelt  sind,  haben,  soweit  sie  am  Kapitalmarkt  Kapitalanlagen

tätigen,  darzulegen  und  zu  veröffentlichen,

 

  1. wiesie  die  Ziele  des  Übereinkommens  von  Paris,  die  globale  Durchschnitts-

temperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  möglichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem

vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  und  die  Ziele  der  2030-Agenda  für  nach-

haltige  Entwicklung  in  ihrer  Anlagepolitik  und  -strategie  berücksichtigen;

 

  1. welchenKlimarisiken  das  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegte  Vermögen  ausge-

setzt  ist  und  welche  Treibhausgasemissionen  damit  verbunden  sind.

 

Sie  legen  dar,  welche  Kriterien  sie  für  die  Berücksichtigung  der  in  Satz  1  genannten

Belange  heranziehen,  wie  sie  diese  Kriterien  anwenden  und  welche  selbst  gesetzten

Zielgrößen  erreicht  wurden  und  zukünftig  erreicht  werden  sollen.  Sie  geben  an,  wie  sie

die  Stimmrechte  aus  den  Aktien  mit  Rücksicht  auf  die  in  Satz  1  genannten  Belange  aus-

üben.

 

(2)  Soweit  von  der  Berichterstattung  nach  Absatz  1  abgesehen  wird,  ist  zu  erklären,  in

welchem  Umfang  und  aus  welchen  Gründen  keine  Angaben  gemacht  werden.

 

(3)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  der  beteiligten  Kreise  durch

Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,  nähere  Bestim-

mungen  über  Inhalte,  Umfang  und  Darstellung  der  Informationen  nach  Absatz  1  zu  er-

lassen.

Abschnitt  7

 

Schlussvorschriften

 

  • 18 Ordnungswidrigkeiten

 

(1)  Ordnungswidrig  handelt,  wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig  einer  Rechtsverordnung

nach  §  5  Absatz  2  Nummer  2  und  4  oder  einer  vollziehbaren  Anordnung  auf  Grund  einer

solchen  Rechtsverordnung  zuwiderhandelt,  soweit  die  Rechtsverordnung  für  einen  be-

stimmten  Tatbestand  auf  diese  Bußgeldvorschrift  verweist.

 

(2)  Die  Ordnungswidrigkeit  kann  mit  einer  Geldbuße  bis  zu  fünfzigtausend  Euro  geahn-

det  werden.

 

 

14

 

 

 

 

 

  • 19Inkrafttreten

 

Dieses  Gesetz  tritt  am  Tag  nach  seiner  Verkündung  in  Kraft.

 

 

 




Wie Veränderungen auf der Sonne unseren Regen beeinflussen

Die Zufallsentdeckung eines Agrarwissenschaftlers aus Münster deutet nun an, dass der Regen in Deutschland und anderen Teilen Europas in gewissen Monaten einem bislang verborgen gebliebenen Muster folgt. Im Rahmen der Agrarberatung durchforstete Ludger Laurenz die jahrzehntelangen Niederschlagsaufzeichnungen der Wetterstation Münster, wobei ihm besonders im Februar ein ständiges Auf und Ab im 11-Jahresrythmus auffiel. Nach eingehender Prüfung war klar, dass der Rhythmus eng mit der Aktivität der Sonne korrelierte, dem gut dokumentierten 11-jährigen Sonnenfleckenzyklus.

Laurenz tat sich daraufhin mit zwei Kollegen zusammen, um zu überprüfen, inwieweit das beobachtete Muster aus Münster in anderen Teilen Deutschlands und Europas reproduzierbar ist und ob das Phänomen auch in anderen Monaten existiert. Horst-Joachim Lüdecke von der Hochschule HTW des Saarlandes besorgte sich daraufhin die gesammelten Niederschlagsdaten Europas seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Der emeritierte Physiker entwickelte einen Rechner-Algorithmus, mithilfe dessen die Ähnlichkeit der Veränderungen im Regen und der Sonnenaktivität bestimmt wurde. Alle 39 europäischen Länder und alle 12 Monate eines Jahres wurden über insgesamt 115 Jahre anhand mathematischer Korrelationen quantifiziert.

Um mögliche Verzögerungseffekte mit einzuschließen, wurden die Datenreihen von Regen und Sonnenflecken dabei auch systematisch auf Verschiebungen hin überprüft. Dazu wurden die Zeitreihen wie Kämme zeitlich gegeneinander schrittweise verschoben und die jeweilige Veränderung des Korrelationsmaßes notiert. Die auf diese Weise erhaltenen mehrdimensionalen Daten wurden vom Geowissenschaftler Sebastian Lüning auf systematische Trends hin ausgewertet und kartographisch visualisiert. Lüning ist mit dem schweizerischen Institut für Hydrographie, Geoökologie und Klimawissenschaften (IFHGK) assoziiert und hat sich auf die Erforschung solarer Klimaeffekte spezialisiert.

Die auskartierten Ergebnisse zeigen, dass die ursprünglich in Münster entdeckte Verknüpfung von Februar-Niederschlägen und der Sonnenaktivität für weite Teile Mitteleuropas und Nordeuropas Gültigkeit und dort sehr hohe statistische Signifikanz besitzt. In Richtung Südeuropa schwächt sich die Korrelation hingegen deutlich ab. Die statistische Untersuchung konnte zudem systematische Phasenverschiebungen über den Kontinent hinweg nachweisen. In Deutschland und Nachbarländern waren die Februar-Niederschläge jeweils besonders gering, wenn die Sonne vier Jahre zuvor sehr stark war. Die Verzögerung scheint über die langsame Tiefenzirkulation des Atlantiks zustande zu kommen, wie frühere Arbeiten andeuten. Auf Basis des statistisch-empirisch ermittelten Zusammenhangs lässt sich nun auch der besonders niederschlagsarme Februar 2018 in Deutschland erklären, der einer besonders hohen Intensitätsspitze der Sonnenaktivität Anfang 2014 folgte.

Ähnliche Zusammenhänge zwischen Regen und Sonnenaktivität ließen sich in abgeschwächter Weise auch in einigen anderen Monaten feststellen, insbesondere im April, Juni und Juli, was einen Großteil der Vegetationsperiode in Mitteleuropa ausmacht. Es entstand ein komplexes Bild des Zusammenspiels von Sonne und Regen in Europa, welches deutliche Trends über 1000 km hinweg erkennen ließ und von Monat zu Monat teils stark variierte. Die Studie erhärtet damit das Konzept einer solaren Beteiligung an der europäischen hydroklimatischen Entwicklung, was sich bereits aus einer ganzen Reihe von lokalen Fallstudien anderer Autoren angedeutet hatte. Der genaue Mechanismus, mit dem das Sonnensignal Einfluss auf die Niederschläge nimmt, ist jedoch noch weitgehend unklar und erfordert weitere Forschungsbemühungen.

Der nun erstmals flächenmäßig über Europa auskartierte solare Niederschlagseffekt eröffnet neue Möglichkeiten für eine verbesserte Mittelfrist-Vorhersage von Niederschlägen. Insbesondere die Landwirtschaft, aber auch die Abwehr von Extremwetterschäden im Zusammenhang mit Starkregen und Dürren könnten davon profitieren. Nächster Schritt bei der Verfeinerung der Vorhersagemethodik ist eine genauere Quantifizierung von Effekten durch atlantische Ozeanzyklen, die für das Regengeschehen speziell in Westeuropa ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Originalpublikation

Ludger Laurenz, Horst-Joachim Lüdecke, Sebastian Lüning: Influence of solar activity on European rainfall. Journal of Atmospheric and Solar-Terrestrial Physics, 185 (20129) 29-42, doi: 10.1016/j.jastp.2019.01.012

Das pdf kann bis Ende März 2019 kostenlos unter der folgenden URL abgerufen werden: https://authors.elsevier.com/a/1YXWZ4sIlkiVhv

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen online: Institute for Hydrography, Geoecology and Climate Science, Hauptstraße 47, 6315 Ägeri, Schweiz  (IFHKG): https://www.ifhgk.org/aktuelle-forschung-science-news/

 




Der Klimawandel ist „schuld“ am Winterwetter – wirklich ?

von Helmut Klimmek (Dipl.-Met.)

=======================

Es ist Januar 2019, und es herrscht seit Mitte des Monats eine Witterung, die man in unseren Breiten als winterlich bezeichnen kann. Dabei ist es also vollkommen normal, dass es im Januar wie in den anderen Wintermonaten mal schneit und auch eine Reihe frostiger Tage gibt.

Genau solch eine typische Winter-Wetterlage dokumentieren die beiden Wetterkarten vom 24. Januar 2019 [2]:

Abb.1 DWD-Bodenwetterkarte 24.01.2019 [2]

Die Bodenanalyse zeigt ein Hochdruckgebiet über Westrussland mit einem nach Mitteleuropa gerichteten Keil. Gleichzeitig befindet sich ein mächtiges Tief über dem westlichen Mittelmeer. Aus dieser Druckkonstellation resultiert eine östliche bodennahe Strömung, die russische Kaltluft nach Deutschland lenkt. Das kräftige nach Norden sich ausdehnende Hoch über den Azoren blockiert die atlantischen Tiefdruckgebiete mit milder Meeresluft oder lenkt sie auf nördlichem Kurs über Island und die nördliche Nordsee nach Skandinavien.

Abb.2 Höhenwetterkarte 500 hPa 24.01.2019 [2]

Zum mächtigen Azorenhoch korrespondiert ein Höhenhochkeil über dem Ostatlantik mit Ausdehnung in Richtung Island. An der Ostflanke des Höhenhochs  entwickelt sich eine nordwestliche Höhenströmung, die  über die Biskaya, Spanien ins westlichen Mittelmeer und sogar bis Nordafrika verläuft. Zwischen diesem Ast der Höhenströmung und der über dem östlichen Mittelmeer wieder nach Nordosten gerichteten Höhenströmung liegt ein mächtiger Höhentrog über Deutschland und dem westlichen bzw. mittleren Mittelmeer, angefüllt mit hochreichender polarer Kaltluft.

F a z i t   Wetterlage : „Normales Winterwetter“ !

Jedoch – für die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn ist das alles andere als normal, und sie hat eine ganz eigene Erklärung dafür [1]:

„Die Klimakrise zeigt Wirkung; die nächsten Wochen soll kalte Polarluft unser Wetter bestimmen. Ein Zeichen, daß die Golfstromwirkung nicht mehr funktioniert. Ähnlich, wie wir es schon im Sommer erlebt haben…“.

Dabei bezieht sie sich auf “Klimaexperten“, die das vorausgesagt hätten.

Ist Frau Höhn von allen guten Geistern verlassen, solche unausgegorenen Schnellschüsse über Twitter zu verbreiten? Ja, sie hatte sicherlich mal etwas über Szenarien vom Versiegen des Golfstroms im Bereich des Nordatlantiks gehört, die von Wissenschaftlern unter bestimmten klimatischen Voraussetzungen entwickelt wurden. Das schwirrte wohl Frau Höhn im Hinterkopf, als sie sich zu solchem Twitter-Tweets veranlasst fühlte. Besser kann Bärbel Höhn ihre Unbedarftheit in Sachen Wetter und Klimawandel nicht zum Ausdruck bringen.

Sicherlich haben viele Twitter-User über die Äußerungen von Frau Höhn den Kopf geschüttelt und ihr auch geantwortet. Verbreitet öffentlich geworden ist der Antwort-Tweet von dem allseits bekannten Wetterexperten Jörg Kachelmann. Er rüffelt Frau Höhn auf  Twitter [1]:

“Frau Höhn phantasiert frei von jeglicher Verbindung zur Wissenschaft. Es ist nicht wahr, dass die Golfstrom-Heizung nicht mehr funktioniert“.

Dazu findet man weiterhin a.a.O. [1]:

„Das ist vollkommener Blödsinn, wird Höhn von Jörg Kachelmann, einem anerkannten Wetterexperten, abgekanzelt.“

Wir können Jörg Kachelmann dankbar sein, dass er den Mut aufgebracht hat – wenn auch in leicht rüdem Ton –  Frau Höhn abzukanzeln ob ihrer Unsachlichkeit und Unbedarftheit in Sachen Klima und Wetter

Seit einiger Zeit ist ohnehin zu beobachten :

Fast zu jedem Wetter wird der „anthropogene“ Klimawandel von selbsternannten “Klima-Experten“ herangezogen :

… ob WARM oder KALT … ob TROCKEN oder FEUCHT … ob REGEN, SONNE oder SCHNEE …                       in jedem Falle ist es die „mensch-gemachte“ Klima-Katastrophe.

Dabei wird übersehen :

Der Wechsel beim Wetter ist doch der Normalzustand. Schaut man in die Wetter-Annalen, findet man schnell diverse zu kalte Winter. Deutlich zu kalte Winter, also einzelne oder alle Wintermonate mit signifikanter negativer Abweichung der Temperaturen vom Normalwert waren, um hier nur einige zu nennen, die Winter 2005/2006 und 1995/1996, die drei kalten Winter 1984/85, 1985/86 und 1986/87, der schneereiche Winter 1978/79, der lang anhaltende Winter mit vielen Eistagen und starken Nachtfrösten 1962/63, der Winter 1955/56 mit dem bisher kältesten Monat Februar seit Wetteraufzeichnungen mit einem zugefrorenen Rhein und Bodensee, der lange kalte Nachkriegswinter 1946/47 und der kälteste Winter des vorigen Jahrhunderts von 1928/29.

Was sagen Sie  d a z u  – Frau Höhn? Knipst sich der Golfstrom immer wieder mal an und mal aus? Was waren dann die Ursachen für die oben angeführten kalten Winter? War das auch schon der „anthropogene“ Klimawandel, der in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts für extrem kalte Winter sorgte? … und in noch früheren Jahrhunderten auch ?

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, daß die Winter in Deutschland im Klima-Mittel der letzten 30 Jahre nicht wärmer werden, sondern – im Gegenteil – kälter :

Abb.3  30-jähriger Wintertrend Deutschland 1988-2018/19 (Dez – Jan – Febr.)

Die Variabilität des Wetters und der Witterung ist das Normale. Es wird immer mal wieder trockene warme Sommer oder nasse kühle Sommer sowie kalte trockene oder schneereiche Winter und nasse milde Winter geben. Die Gründe dafür sind vielschichtig und lassen sich im Chaos der multiplen Wechselwirkungen in der Atmosphäre nicht eindeutig benennen.

Daher lässt sich jedenfalls auch die aktuelle vorübergehende kalte Witterung nicht mit einem einfachen hypothetischen Argument begründen, wie es Frau Höhn mit einer Abschwächung des Golfstroms versucht.

Als Fazit  genügt hier die Einschätzung zweier Fach-Institute, welche die Golf-Strom-Debatte kurz und knapp auf den Punkt bringen:

  1. Das Max-Planck-Institut in Hamburg [3]:

„Kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen? Kann dies eine neue Eiszeit hervorrufen? Die kurze Antwort ist: Nein. Einen Golfstrom wird es immer geben,solange der Atlantik von Kontinenten umgeben ist, sich die Erde dreht und die Passat- und Westwinde wehen. Der Golfstrom kann also nicht abreißen. Ebensowenig kann die menschen-gemachte globale Erwärmung eine globale Abkühlung, vergleichbar mit der letzten Eiszeit, nach sich ziehen.“

  1. Der Deutsche Wetterdienst [4]:

„Über eine Abschwächung des Golfstromes bei weiter zunehmender globaler Erwärmung wird immer wieder spekuliert. Bisher liegen jedoch keine verlässlichen Messungen über eine Abschwächung vor. Vorübergehende Schwankungen sind normal.“

=================================================================

Q u e l l e n :

[1] „Wetterexperte kanzelt Bundestagsabgeordnete der Grünen ab : »Frau Höhn phantasiert frei von jeglicher Verbindung zur Wissenschaft« ;“  https://www.freiewelt.net/nachricht/frau-hoehn-phantasiert-frei-von-jeglicher-verbindung-zur-wissenschaft-10076839/

[2]  http://www.wetterzentrale.de/topkarten.php?model=gfs&time=3&lid=OP

[3]MPI Hamburg : https://www.mpimet.mpg.de/kommunikation/fragen-zu-klima-faq/kann-die-globale-erwaermung-zum-abriss-des-golfstroms-fuehren-kann-dies-eine-neue-eiszeit-hervorrufen/

[4]  DWD, Gerhard Müller-Westermeier, Leiter DWD-Abt. „Nationale Klima-Überwachung“:  „Wetter ist nun mal chaotisch“, Sächs.Zeitg., 01.02.2011, S.5

=================================================================

Artikel-PDF  h i e r :

KLIMMEK




Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) schließt einen Zusammenhang zwischen den aktuellen Schneemassen in den Alpen und dem Klimawandel nicht aus!

Neue Schreckensnachrichten aus Potsdam vom PIK.

Das Schneechaos in den Alpen soll eine Folge des Klimawandels sein. Das behauptet jedenfalls das PIK gegenüber der Presse. Durch den Klimawandel erwärmen sich die Ozeane, somit gelangt mehr Feuchtigkeit in die Atmosphäre und die fällt dann als Schnee und das zu Massen in den Alpen. So die Theorie.

Für einen Potsdamer Klimaforscher vom PIK ist das jetzige Schneechaos in den Alpen eine mögliche Folge des Klimawandels.

„Die Atmosphäre ist wärmer geworden, deshalb gibt es mehr Feuchtigkeit“, sagte der Klimaforscher Peter Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.

„Wir haben gerade eine massive Nord-Anströmung, die über die Nordsee geht, die noch relativ milde Temperaturen für die Jahreszeit hat – da ist das Potenzial für Feuchtigkeit da“, sagte Hoffmann. „Diese Windströmung läuft genau gegen die Mittelgebirge und gegen die Alpen.“

„Man hat quasi Stauniederschläge an der Vorderseite der Gebirge“, sagte Hoffmann. „Im Sommer führen diese Niederschläge zu Hochwasser, im Winter zu intensiven Schneefällen.

„Wir hatten 2018 das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und wir hatten neun Monate von April an, die überdurchschnittlich warm waren. Das hat die Ozeane stärker als normal erwärmen lassen“, sagte Hoffmann. „Wenn sich die Strömung klimabedingt verändert und es häufiger zu Nord-Süd-Wetterlagen kommt, verstärkt das den Gebirgseffekt.“

Wir erinnern uns?

Der letzte Sommer war einer der wärmsten und trockensten der Klimageschichte in Deutschland. Trotz der Wärme hat die Atmosphäre nicht mehr Feuchtigkeit aufgenommen. Es war knochentrocken in Deutschland und es hat so gut wie nicht geregnet. Sonnig, warm und trocken war es in Deutschland, die Globaltemperatur ist hingegen von 1°C Anomalie in 2016 auf 0,8°C Anomalie in 2018 laut NASA gefallen. Global war es also nicht besonders warm. Schon gar nicht über den Nordatlantik, wie die folgenden Abbildungen zeigen.

amaps1amaps2

Sowohl im Sommer, als auch im Herbst war es im Nordatlantik besonders kalt. Der Nordatlantik ist unsere Wetterküche. Besonders in Herbst und Winter ziehen infolge der Nordatlantischen Oszillation zwischen Islandtief und Azorenhoch Tiefdruckgebiete zu uns und bringen Wind und Niederschläge mit sich. Wie gerade das Tief Benjamin, dass eine Sturmflut an der Ostsee mit sich brachte.

Benjamin

Das Wettergeschehen

Zum Start in die Woche brachte sich Sturmtief „Benjamin“ über den Nordatlantik zwischen Island und Schottland in Stellung. Bis Mittwoch zog das Sturmtief über die Ostsee hinweg weiter nach Polen. In seinem Einflussbereich war es windig bis stürmisch. Zudem wurde seit Dienstagabend an seiner Rückseite ein Schwall kalter Meeresluft nach Deutschland gelenkt. In ihr kam es bis ins Tiefland zu Schneeschauern.

Bis Mitte letzter Woche lag Deutschland zwischen Hoch „Angela“ und Tief „Benjamin“ in einer nördlichen Strömung. Über weiten Teilen Deutschlands lag feuchtkalte Luft, die gegen die Berge gedrückt wurde. Das Ergebnis waren vor allem in den Alpen und im Erzgebirge anhaltende und zeitweise kräftige Schneefälle mit ergiebigen Neuschneemengen.

In den östlichen Mittelgebirgen und an den Alpen wird noch feuchtkalte Luft gegen die Berge gedrückt und dort setzten sich die Schneefälle bis Donnerstagabend fort. Bis zum Abend rückt die Warmfront von Nordmeertief „Donald“ an die Nordsee. Es wird am Freitag den nächsten Schneeschub in die Alpen bringen. Mehr dazu bei www.wetter.de.

Das Fazit

Mit der globalen Erwärmung hat das alles folglich nicht viel zu tun. Zumal der Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf vom PIK immer wieder auf einen sich abschwächenden „Golfstrom“ und eine Abkühlung über den Nordatlantik vor Grönland hinweist. Der Nordatlantik, also unsere Wetterküche, hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht erwärmt, sondern eher abgekühlt und kühlt sich in den Klimaprojektionen von Stefan Rahmstorf auch weiter ab.

Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen. Es sollten also bei uns weniger Niederschläge fallen, welche die Tiefs über den kalten Nordatlantik im Herbst und Winter mit sich bringen. Das PIK hat also wieder mal eine Kehrtwende um 180° gemacht. Einmal wird erzählt, der Nordatlantik hat sich abgekühlt und wird sich weiter abkühlen und das hängt mit einen sich abschwächenden „Golfstrom“ zusammen. Natürlich infolge des Klimawandels. Nun wird erzählt, die Ozeane werden wärmer, auch in unserer Wetterküche, die warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und bringt mehr Niederschläge und auch Schnee mit sich. Natürlich auch als Folge des Klimawandels. Gemäß dem Motto: Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceSceptical hier




Aus der Synoptik: Warum stellt eigentlich niemand die richtigen Fragen?

In mehreren Beiträgen haben Kowatsch & Kämpfe (grundlegend hier) belegt, wie sehr das Temperaturniveau von bestimmten Wetterlagen-Typen abhängig ist. Eine stramme winterliche Südwestlage bringt mit Sicherheit auch während kältester Eiszeit-Zeiten mildes oder sehr mildes Winterwetter. Umgekehrt dürfte ein kontinentales Hochdruckgebiet mit einer östlichen Strömung auch zu wärmsten Warmzeiten immer kaltes Frostwetter zur Folge haben. Beide Extreme mögen in Warm-/Kaltzeiten ausgeprägter sein als in Kalt-/Warmzeiten, aber das ist nach Wissen des Autors noch nie untersucht worden.

Man könnte natürlich Statistiken über die Verhältnisse in den Ursprungsgebieten der zu uns strömenden Luftmassen errechnen, doch stößt das auf alle möglichen Probleme, die eine solche Untersuchung unmöglich machen, wie der Autor vor vielen Jahren bei einem solchen Versuch feststellen musste.

Aber ich schweife ab. Aus Obigem geht hervor, dass sich die Frage nach wärmer oder kälter (als was eigentlich?) anders stellt: Warum gibt es bei uns mehrere Jahre lang eine Häufung von Südwestlagen, während sich in anderen Perioden mehrere Jahre lang im Sommer Nordwest-, im Winter Nordostlagen häufen?

Überspitzt: Warum gab es in der „Kleinen Eiszeit“ so häufig Nordostlagen (nur diese advehieren die Kälte, die zum Zufrieren der Themse in London führt). Und warum gab es während der letzten Jahre so viele Südwestlagen, und zwar sommers wie winters?

Damit lässt sich jetzt die Frage nach Warm- oder Kaltzeiten anders und besser formulieren: Wovon ist es abhängig, dass verstärkt Südwestlagen bzw. Nord- oder Ostlagen auftreten? Hat die Anzahl von Südwestlagen während der letzten Jahre ein Maximum erreicht und dieses Maximum vielleicht überschritten?

Derzeit geistert durch die einschlägigen Wetter-Sites ja die Möglichkeit einer Aufspaltung des Polarwirbels, ein so genanntes „Major Warming“. Mehr dazu hier. Ein solcher Vorgang hat fast immer starke Wintereinbrüche bei uns zur Folge. Frage: Gibt es zu Eiszeiten viel häufiger und ausgeprägter solche Aufspaltungen (splittings) des Polarwirbels? Wenn ja, warum? Und warum gab es während der letzten Jahre kaum einmal eine solche? Im Februar 2018 war es kurzzeitig dazu gekommen. Wird es, wenngleich vielleicht auch nicht aktuell, in absehbarer Zukunft häufiger dazu kommen?

Wovon ist das abhängig? Vielleicht von der Sonnenaktivität? Und gibt es anhaltend kaltes Winterwetter auch bei einem ungestörten Polarwirbel?

Man sieht schon, „kälter“ oder „wärmer“ sind nur die Auswirkungen von Vorgängen, die kaum einmal zur Sprache kommen. Aber Synoptik war weiland schon bei meinen Kommilitonen sehr unbeliebt.

Und so schließt sich auch der Kreis zu der unsäglichen Behauptung eines Herrn Latif aus dem Jahr 2000, der am 1. April von sich gab: „Richtige Winter mit Frost und Schnee wie noch vor 20 Jahren wird es in unseren Breiten nicht mehr geben“. Quelle. Er meinte es ernst!

„Übersetzt“ mit dem oben Gesagten meinte er also: „Richtig kalte Nordost-Wetterlagen wird es bei uns nicht mehr geben“.

Nicht einmal Scharlatane würden das ausschließen. Und doch ist dieser Herr in allen einschlägigen Medien immer noch präsent!

Fazit: Wenn es einen Wechsel gibt zwischen häufigen und selteneren Südwestlagen im Winter – egal von was dieser Wechsel abhängig ist – so wird es nach dem Maximum der Südwestlagen der vergangenen Jahre auch wieder ein Minimum geben.

Aber ist nicht genau dieser Wechsel bei uns „normal“? Wäre es nicht drastisch ungewöhnlicher, wenn es bei unserem Wetter auf einmal überhaupt keine Extreme mehr gibt? Der Autor fände dies extrem! Sie auch?




Heißer Sommer – Schweizer Medien – eigene Erfahrungen!

Nun ja, die Schweizer Medien sind noch nicht ganz frei, …..Lügen zu können wann sie es gerade wollen. Die BAZ und die Weltwoche sind echte Oppositionsblätter, davon die BAZ leider nicht mehr lange. Sie konnte sich unter der Leitung des FDP-lers Markus Somm im linken Stadtkanton Basel nicht durchsetzen. Die NZZ bringt immerhin noch ab und an mal einen guten Artikel. Aber generell träumen die Sozis hier das selbe wie die Linken in Deutschland.

Mann kann es am Konzert sehen welches unsere Linken in Zürich im Zuge von Chemnitz veranstalteten.

————————————-

Ich bin auf dem Bauernhof aufgewachsen.

Mein Vater hat Zeiten erlebt als man kaum brauchbare Wetterberichte kannte, ja die erst zu spät eintrafen, oder dann allenfalls am Radio gehört werden mussten.

Vater stand also immer Morgens um 5 auf und sah aus dem Fenster …… Wetter begutachten.

Im Gegensatz zu mir lebte er vom Wetter und hatte über Jahrzehnte jeden guten, besseren oder heissen Sommer ganz genau im Kopf gespeichert.

Auch die kalten Winter waren ihm präsent, die der 40-igerjahre usw. bis in die Neuzeit.

Und als die Klimahysterie losging sagte er nur, dass sei Unsinn alles sei wie immer, unregelmässig aber im Rahmen dessen was er und schon sein Vater über Jahrzehnte erlebt hatten.

Das selbe sagte er auch als in den 70-igern das Thema Waldsterben aufkam.

Während wir „Jungen“ dafür empfänglich waren, verwarf er das ganze aus langer Erfahrung, denn seiner Meinung nach waren die Wälder früher nie so schön wie eben in den 70-igern.

Den Wald besser pflegen wäre die Lösung, meinte er dazu….. aber das rentierte sich ja nicht mehr. Für ihn waren das Nutzflächen, für mich pure Erholung.

Als er ein Kind war, da waren die Wälder viel sauberer. Es waren Nutzflächen die intensiv genutzt wurden. Im negativen Sinne jedoch, denn damals wurde alles Totholz am Boden sofort aus dem Wald geräumt.

Viele Arbeiter und auch deren Frauen gingen in die Wälder und sammelten alles was am Boden lag auf, Bucherker, Eicheln, Äste, ja sogar das Laub. Brennholz war das Standard Heizmaterial. Viele Wälder sahen ganz anders aus wie heute, es gab kaum niedere Büsche, kaum etwas lag herum, jedes Ästchen kam noch ins „Pöscheli“.

Starb ein Baum ab ……er wurde sofort verwertet. Liegen blieb kaum etwas.

Als ich ein Junge war, da holten wir tote Bäume auch aus Waldstücken die in tiefen Flusstälern lagen, wir sägten sie im 1 m Stücke und trugen sie Stück für Stück  200 m hinauf. Heute …….. naja, niemand macht das noch, sowas ist für die jetzige Generation überhaupt nicht mehr vorstellbar.

Ich selber habe mehrere Hitzesommer erlebt, der diesjährige war aber bei weitem nicht der ausgeprägteste.

Für die ganz genauen Jahre kann ich nicht mehr bürgen, aber ungefär sollten sie stimmen. 1976 war so einer, damals waren hier wirklich alle Höhenzüge braun-beige. Ich bin als Kind mit Vater extra über die Höhenzüge gewandert damit wir uns das Ausmass ganz genau ansehen konnten. „Hundwilerhöhe“, alles braun, Kronberg das selbe, Chäserrugg / Gamserrugg usw. alles braun oben und in den Tälern nur wenig grün.

Dann gabs 2003 so einen markanten Sommer…….

Hingegen auch 1980 einen Sommer der 3 Monate fast nur aus Regen bestand. Ich hatte mir damals mein erstes Motrorrad gekauft, aber es regnete immer…..(((-:

Der Sommer dieses Jahr, also wirklich nichts ernstes…… wer meint der sei ungewöhnlich gewesen, der hat entweder keins oder nur ein sehr kurzes Gedächtnis.

Der Apfelbaum hier trägt dieses Jahr ausgesprochen gut.




Wie ungewöhnlich ist die aktuelle Trockenperiode?

Man braucht nur beim deutschen Wetterdienst DWD nachzuschauen. Der liefert ab 1881 alle gewünschten Daten monatsweise (hier). Also hier für die Monate Mai+Juni+Juli per cut and paste die Niederschlagswerte in EXCEL hinein und nach Größe sortieren. Dauert ein paar Minuten.

Gibt es vielleicht noch anderswo historische Wetterdaten, die mehr als 100 Jahre lang sind und bis zum heutigen Monat reichen? Ja sicher, mir ist aber keine Institution bekannt, welche sie handlich zur Verfügung stellt. Man muss sie sich von den einzelnen Wetterstationen selber beschaffen, meist ein schwieriger Prozess. Die Daten weisen oft große Lücken auf, die man, wenn man Glück hat, mit Daten von benachbarten Stationen zukleben kann. Beispiele von Stationen mit sehr langen Regenzeitreihen, die bis Anfang des 19. Jh. zurückreichen, sind  Edinburg, Paris und Stockholm. Für diese kurze News hier lohnt der Aufwand nicht.

Es gibt aber eine mustergültig geführte Regenreihe bis Ende des 19. Jh. zurück, die problemlos erreichbar ist, die mittelenglische Reihe CEP (hier). Sie ist ebenso leicht auszuwerten wie die DWD-Daten.

Beide Regenreihen graphisch hier

Bild: Summe der Niederschlagsmengen von Mai+Juni+Juli für Deutschland und Mittelengland (vom Autor erstellt).

Was ist zu sehen? Jedenfalls kein säkularer Trend, wie er seitens des IPCC durch den angestiegenen CO2-Gehalt in der Luft vermutet wird. Wir sehen Wetterereignisse (zur Erinnerung: Klima ist definiert als der statistischen Mittelwert von Wetter über mindestens 30 Jahre). Der Summenregenwert Mai+Juni+Juli von Deutschland in 2018 ist tatsächlich ein Wetterrekord, wenn auch nur knapp. Seine 139,4 mm Regensumme in 2018 unterbieten die 145,7 mm in 1911 nur geringfügig.

Anders sieht es in Mittelengland mit seinem maritimen Klima aus. Hier liegen die 63,1 mm Regensumme von 1921 weit unter den 90,5 mm in 2018

1921 63,1
1995 79,6
1976 86,5
1874 89,5
2018 90,5

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bei Hinzunahme der kommenden Monate August und September weiterentwickelt. Vielleicht gibt es ja doch noch deutlichere Wetterrekorde.

Einen Blick über den Tellerrand, der weiter in die Vergangenheit reicht, bietet eine wissenschaftliche Fachpublikation, die in den EIKE-News besprochen wurde (hier). Ferner hat der deutsche Mundart-Dichter Johann Peter Hebel in seinen Kalendergeschichten (veröffentlicht im Rheinischen Hausfreund) aus überlieferten Dokumenten ungewöhnlich warme Winter zusammengestellt. Hier seine Schilderung

Warme Winter   (1808)
Der warme Winter von dem Jahr 1806 auf das Jahr 1807 hat viel Verwunderung erregt, und den armen Leuten wohlgetan; und der und jener, der jetzt noch fröhlich in den Knabenschuhen herumspringt, wird in sechzig Jahren einmal als alter Mann auf den Ofenbank sitzen, und seinen Enkeln erzählen, daß er auch einmal gewesen sei, wie sie, und daß man Anno 6, als der Franzos in Polen war, zwischen Weihnacht und Neujahr Erdbeeren gegessen und Veielein gebrochen habe. Solche Zeiten sind selten, aber nicht unerhört, und man zählt in den alten Chroniken seit 700 Jahren 28 dergleichen Jahrgänge.
Im Jahr 1289, wo man von uns noch nichts wußte, war es so warm, daß die Jungfrauen um Weihnacht und am Dreikönigtag Kränze von Veilchen, Kornblumen und andern trugen.
Im Jahr 1420 war der Winter und das Frühjahr so gelind, daß im März die Bäume schon verblüheten. Im April hatte man schon zeitige Kirschen, und der Weinstock blühte. Im Mai gab es schon ziemliche Traubenbeerlein. Davon konnten wir im Frühjahr 1807 nichts rühmen.
Im Winter 1538 konnten sich auch die Mädchen und Knaben im Grünen küssen, wenn’s nur mit Ehren geschehen ist; denn die Wärme war so außerordentlich, daß um Weihnacht alle Blumen blühten.
Im ersten Monat des Jahrs 1572 schlugen die Bäume aus, und im Februar brüteten die Vögel.
Im Jahr 1585 stand am Ostertag das Korn in den Ähren.
Im Jahr 1617 und 1659 waren schon im Jänner die Lerchen und die Trosteln lustig.
Im Jahr 1722 hörte man im Jänner schon wieder auf, die Stuben einzuheizen.
Der letzte, ungewöhnlich warme Winter, war im Jahr 1748.

Summa, es ist besser, wenn am St. Stephanstag die Bäume treiben, als wenn am St. Johannistag Eiszapfen daran hängen.

Schade, dass Hebel nicht das gleiche für Dürresommer gemacht hat!

Anstelle von Datenanalysen der jüngeren Vergangenheit und von Proxydaten der weiteren Vergangenheit sind heute Klimamodelle in Mode gekommen. Man kann sie, was ihren Missbrauch als den Medien angediente Prognosewerkzeuge betrifft, durchaus mit den Beschwörungen ehemaliger Schamanen vergleichen. Eine besonders lustige Vorhersage wurde vom bekannten Klimamodellierer Prof. Mojib Latif im Jahre 2000 gemacht, „Winter mit starkem Frost und viel Schnee wie noch vor zwanzig Jahren wird es in unseren Breiten nicht mehr geben“ ließ Latif verlauten (hier). Solch ein wissenschaftlicher Irrtum kann natürlich immer passieren. Aber anstatt sich zu schämen und mit Aussagen auf Basis seiner Modelle vorsichtiger zu sein, zieht dieser Klimamodellierer nach wie vor durch die deutschen Lande und predigt den Untergang der Welt durch unsere CO2-erzeugende Lebensweise („Mojib Latif Vorträge“ googeln).

 

 

 

 

 

 

 

 




Dr. Claus Kleber (ZDF heute Journal 3.8.18): „.. sich die Atmophäre „grundstürzend“ ändert!“

Der Klimatologe und Physiker Prof. Dr. Werner Kirstein richtete am 04.08.2018 eine Mail an Claus Kleber vom ‚heute-journal’ im Zweiten, bzgl. des Beitrages „Trockener Sommer: Woher kommt die Hitze?“ in der heute-journal-Sendung vom 03.08.2018. Hier von mir, nach besagtem Beitrag aus der Sendung, verlesen. Sehr aufschlussreich. Quelle zu Kirsteins Text: https://www.facebook.com/EIKEeV/posts…

Video nicht mehr verfügbar
Video Ausschnitt der heute Journal Klimakatastrophensendung vom 3.8.18 zur Erklärung der andauernden Hitzewelle durch den (menschgemachten) Klimawandel – mit Widerlegung durch Mail  an ZDF Redaktion durch den Klimatologen und Physiker Prof. Dr. Werner Kirstein.Mit Dank an FMD’s TV-Channel für die Bereitstellung auf Youtube

Hier der Text der Mail

betrifft: heute Journal vom 03.08.2018
Datum 04.08.2018 10:30

An
zuschauerredaktion@zdf.de <zuschauerredaktion@zdf.de>

Sehr geehrter Herr Kleber,

es ehrt Sie, dass Sie im heute Journal im Zusammenhang mit der derzeitigen Hitze und Trockenheit auch mal den Sommer des Jahres 1540 kurz erwähnt haben. Leider nur sehr oberflächlich und in der Sache nicht angemessen bewertet.

Sie haben nämlich verschwiegen, dass das heiße und trockene Jahr 1540 (vom 28.02 bis zum 19.09) bei weitem extremer war als jetzt das Jahr 2018. Zum Beispiel hat es in Zürich in diesem langen Zeitraum nur viermal geregnet. In Mailand blieb es 5 Monate lang völlig trocken.

Aber auch 79 n. Chr. und 1387 und 1473 waren mehr als extrem trocken und heiß. In der viermonatigen Dürre von 1473 konnte die Menschen zu Fuß durch das trockene Donaubett laufen. Stellen Sie sich bitte solche Verhältnisse einmal heute vor! Sie können sich denken worauf ich damit anspiele.

Warum hören Sie nicht mal zur Abwechslung auf Klimatologen und bringen in Sachen Klimawandel immer nur die selbsternannten „Klimawissenschaftler“, die – und das dürfte Ihnen bekannt sein – lediglich von Computer-Modellierung mit CO2 etwas verstehen, in der Klima-kunde sich aber überhaupt nicht auskennen.

Abgesehen davon wurde mit den CO2-Emis-sionen aufs falsche Pferd in den Modellen gesetzt. Weiterhin haben Sie im heute Journal „vergessen“ zu sagen, dass die historischen, extre-men Ereignisse außerhalb der Industrialisierung lagen, ohne CO2- und CH4-Emissionen, ohne Viehwirtschaft und ohne vergleichbar starken Fleischkonsum der Menschen usw. zu-stande kamen.

Sie bleiben also bei der Methode des ZDF, die wesentlichen Informationen wegzulassen, um damit dem politisch gewollten Klimawandel Vorschub zu leisten. Nicht Lügenpresse, aber ganz gezielte selektive Lückenpresse präsentieren Sie in den Nachrichten und wundern sich vielleicht, dass Sie nur bei vielen Zuschauern in Altenheimen kritiklos beliebt sind.

Im übrigen gab es seit 1900 auch extreme Sommer: etwa 12 heiße(!) und 12 kühle Sommer – ohne erkennbare Regelmäßigkeit. Recherchieren Sie und informieren Sie sich richtig, bevor Sie bei vielen Zuschauern falsche Bilder und eine falsche Klimapolitik im Kopf verankern.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Werner Kirstein
Klimatologe und Physiker

Ergänzend verweisen wir auf dein EIKE Beitrag „Es gibt keine globalen Hitzewellen“ mit der klaren Feststellung von Ryan Maue Klimawissenschaftler des Cato-Institus, dass

dass die derzeitige Wetterlage nicht vom Durchschnitt der letzten 18 Jahre abweicht.

Ryan Maue

Das heißt nicht, dass es keine anhaltende Sommerhitze gibt. Die Medien nehmen jedoch die extremen Temperaturen in Teilen der Welt zum Anlass, diese in eine allumfassende „globale Hitzewelle“ zu verwandeln.

(1) Bspw. der Sommer 1959 Details dazu hier mit Dank an Leser Wischer