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Die Argumente-Tricks der Klima-Alarmisten, Teil 1: Die samtpfötigen Vogelkiller des Volker Quaschning

Vogelkiller Windkraft? Erschießt alle Katzen!

Warum also über Windräder aufregen?

Ganz einfach, lieber Professor Quaschning: Unsere Stubentiger fangen die Amseln und Meisen im Garten, aber sicher nicht die Fledermäuse, Störche, Rotmilane und Seeadler über den Windparks. Es liefe eher andersherum: Würde ein Raubvogel ab Weihengröße eine Hauskatze auf freiem Feld erspähen, wäre diese in Gefahr.

Die zerfetzten Amseln und Meisen, außerdem Spitz- und Gartenspitzmäuse sind nicht schön, aber halbwegs Natur. Die Falbkatzen in unseren Häusern und Gärten sind zwar von den Römern (?) vom Mittelmeer nach Norden gebracht worden, aber die Miezen sind selber Lebewesen und agieren weitgehend selbständig im Ökosystem.

Das Argument von Quaschning ist daher erkennbar ein rhetorischer Kniff, der an die Emotion der Bürger appelliert, um den Verstand zu umgehen; eine Standardmethode der Reklame und der politischen PR. Es dürfte kaum einen Katzenhalter in den DACH-Ländern geben, dem die unnötig verspeisten Gartensänger gleich wären. Im Gegenteil: Viele Katzenfreunde hängen ihren Vogeljägern Glöckchen um, damit die gefiederten Gäste den herannahenden Räuber hören können.

Im Englischen bezeichnet man diesen Kniff auch als Whataboutismus, zu deutsch etwa „Und was ist mit?“. Man lenkt damit von einem Argument, dem man nichts entgegenzusetzen hat, ab, indem man unsaubere Vergleiche zieht, und den Debattengegner so auf für ihn ungünstiges Terrain lockt.

Wie reagiert man am besten darauf? Einfach benennen: „Das ist Whataboutismus; Sie lenken nur ab.“ In der Tat hat die Katzenjagd mit der Vogelschredderei durch Windparks nichts zu tun und existiert unabhängig. Und: Wenn unsere Stubentiger schon so viele Singvögel vernichten, sollten wir dann nicht nach Möglichkeit jeden weiteren Verlust vermeiden? Vor allem dann, wenn Windkraftanlagen nur der Profit einiger weniger dienen und durch Produktion und Stellfläche enorm umweltbelastend und naturzerstörend wirken?

Haben Sie Ideen für weitere alarmistische Pseudoargumente? Schreiben Sie uns!

leserreporter@klima-eike.eu




Gutachten: Windenergieanlagen verletzen das Tötungsverbot des Europäischen Rechts

Die Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht. Zu diesem Schluss kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes Prof. Dr. Martin Gellermann. Der hat sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.

Die Initiative dokumentiert ausführlich die von den Windrädern getöteten Vögel und Fledermäuse, zeigt Rotmilane ohne Hinterleib oder abgehackte Flügel. Resultat: Die Rotoren leisten ganze Arbeit. TE berichtete ebenfalls mehrfach.

Gerade der in Deutschland noch ansässige Rotmilan ist durch die Windkraftanlagen in seinem Bestand gefährdet. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) kam im vergangenen Jahr bei einer Analyse des Bestands zu dem Ergebnis: In Landkreisen mit einer hohen Dichte an Windrädern gehen die Rotmilanbestände zurück, während sie in Landkreisen ohne Windräder zunehmen. Im Klartext: Windräder sind des Rotmilans Tod. Der Zusammenhang sei »hochsignifikant«.

Prof. Gellermanns Fazit der rechtlichen Situation: Windenergieanlagen, die zwar von den Behörden genehmigt werden, obwohl sie das Tötungsrisiko für Vögel der europäischen Arten in signifikanter Weise erhöhen, erhebliche Störungen der Individuen hervorrufen oder zur Schädigung geschützter Niststätten führen, sind mit dem europäischen Unionsrecht nicht vereinbar. So legt insbesondere der Europäische Gerichtshof EuGH den Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG sehr restriktiv aus.

»Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden«, so heißt es in schönstem Juristendeutsch in dem Gutachten.

Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet (BMWi, Monitoringbericht Juni 2019)« sei.

Die Naturschutzinitiative will klären lassen, ob es die im Katalog des § 45 Abs. 7 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Ausnahmegründe rechtfertigen können, bei Windenergieanlagen Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erteilen.
Während der Naturschutzbund Deutschland NABU bei Windpark-Genehmigungen Ausnahmen vom Tötungsverbot will und tatsächlich erklärt, dass der Artenschutz nicht als vorgeschobenes Argument gegen Windräder dienen dürfe, betont der Umweltverband NI, dass Windkraftindustrie und Naturschutz nicht vereinbar seien: »Auch das Verwaltungsgericht Gießen hatte unlängst im Rahmen einer Klage der NI klargestellt, dass Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht genehmigungsfähig sind, wenn ihr Betrieb streng geschützte Greifvögel wie den Mäusebussard einem hohen Tötungsrisiko aussetzen. Der Genehmigungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht Gießen aufgehoben.«

Ausnahmen vom Tötungsverbot zugunsten der Windkraftnutzung könnten, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI, auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil »Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.« Der stellvertretende Bundesvorsitzende der NI, Ulrich Althauser: »Da auch der Bundesgesetzgeber dem europäischen Artenschutzrecht den ihm gebührenden Respekt zu erweisen hat, kann er aus eigener Kraft den aktuellen Rechtszustand nicht verändern.«

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gellermann verdeutliche, so die NI weiter, die »strikt zu beachtenden rechtlichen Grenzen, die in einem Rechtsstaat auch dann nicht überschritten werden dürfen, wenn dies von den Lobbyisten der Windindustrie gefordert wird. Was Recht ist, muss Recht bleiben. Eine Lizenz zum Töten darf es nicht geben.«

Der Umweltverband Naturschutzinitiative fordert weiterhin, dass das Investitionsbeschleunigungsgesetz von Wirtschaftsminister Peter Altmaier gestoppt werden müsse, mit dessen Hilfe die Bundesregierung mehr Windräder in Deutschland errichten lassen will. Dazu sollen Einspruchsmöglichkeiten gegen den Bau neuer Windanlagen reduziert und der Instanzenweg verkürzt werden. Das Bundeskabinett hatte eher still und leise dieses Gesetz verabschiedet, mit dem Planungsverfahren einfacher über die Bühne gehen, wenn nicht mehr so viel lästige Einsprüche betroffener Bürger oder unterer Genehmigungsbehörden beschieden werden müssen. Zudem werden Widersprüche und Anfechtungsklagen künftig keine aufschiebende Wirkung für Windräder mehr haben; die können schon gebaut werden, noch während über deren Rechtmäßigkeit verhandelt wird.

Die NI: »Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die Bundestagsabgeordneten, diesem nicht zuzustimmen.«

Altmaier lobte dagegen den Schritt zu einer wackligen wind- und wetterabhängigen Energieversorgung, wie sie in vergangenen Jahrhunderten stattfand, als gutes Signal für die Energiewende: »Das ist ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort!«

Allerdings werden zur Zeit kaum noch neue Windräder in die Landschaft gestellt. Im ersten Halbjahr 2020 wurden nur noch 178 neue Windräder auf dem Festland gebaut, dagegen steht der Abbau von 88 alten Anlagen. 29.546 Windräder drehen sich derzeit in Deutschland – wenn der Wind weht. Die meisten Anlagen stehen in Niedersachsen. Nicht weiter verwunderlich: Es gibt deutlich weniger staatliche Subventionen für die sogenannten Erneuerbaren. Die Förderung für Windräder wurde drastisch reduziert, und ohne dieses Geld lohnt sich kein Windrad.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht

töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, dass drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald vom Tötungsverbot für beide Vogelarten ausgenommen sind. Ein Urteil wie dieses wurde erstmals erwirkt, jedenfalls ist ein gleiches bisher nicht bekannt geworden. Als Grundsatzurteil dürfte es weitreichende Folgen haben und sich kaum auf die beiden Bussard-Arten beschränken lassen. Erstritten hat es der im Westerwald ansässige Umweltschutzverband Naturschutz-Initiative e.V. (NI). In einem „Sonderrundbrief“ hat er darauf aufmerksam gemacht. Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den inzwischen schon 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland in schlimmsten Größenordnungen zum Opfer (siehe hier und hier).

Die Naturschutz-Initiative e.V. gewinnt gegen Hessens Regierungspräsidium

Dass Regierungspräsidium hatte seine Genehmigung auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestützt. In ihm sieht der Paragraph 45 Absatz 7 Satz 1 Ausnahmen vom Paragraphen 44 vor. Nach diesem ist es unteranderem verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Diesen Genehmigungsbescheid hat das Gericht nach dem Erörterungstermin am 22. Januar 2020 am 28. Januar aufgehoben. Der Umweltverband NI (hier) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So habe der Bescheid für den Wespen- und Mäusebussard Ausnahmen vom Tötungsverbot zugelassen, die aus Sicht des Verbandes mit der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.

Rechtswidrig, weil die EU-Vogelschutzrichtlinie die vorrangige Bestimmung ist

Wie der Verband in seinem Rundbrief vom 10. Februar mitteilt, folgt die 1. Kammer des Gerichts der NI-Argumentation in ihrer Urteilsbegründung in vollem Umfang. Hiernach sehe sie das Tötungsverbot zu Lasten der Arten Wespenbussard und Mäusebussard als verletzt an. Dabei verweise sie auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Helgoländer Papiers, die Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015). Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot sei deswegen rechtswidrig, weil sie gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie verstoße. Diese Ausnahme dürfe nicht angewandt werden. Dies gelte, so das Gericht, unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Mit der Argumentation gescheitert

Das Regierungspräsidium als der Beklagte hatte versucht, dem Umweltverband die Klagebefugnis abzusprechen. Es scheiterte damit aber ebenso wie mit seinem Versuch, nachträglich die Ausnahme auch auf andere Weise zu erreichen, nämlich dadurch, dass es sich auf die Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen berief (Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG). Bei dieser Norm gehe es nach Auffassung des Gerichtes und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Doch sei, so die Kammer, nicht „ernsthaft“ zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“

Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben zurückzustehen

Ferner heißt es im Urteil „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit die mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“. Ferner stellt das Gericht klar, dass sich der Umweltverband NI bei seiner Klage auch dann auf die Verletzung umweltbezogener Vorschriften berufen kann, wenn der Artenschutz bei einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht berücksichtigt werden muss. Damit stehe die Entscheidung des VG Gießen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. (Aktenzeichen: 1 K 6019/18.GI).

Der NI-Umweltschutzverband ist Ausnahmefall

Für den NI-Bundes- und Landesvorsitzenden Harry Neumann ist das Urteil „ein wichtiger Meilenstein für den Natur- und Artenschutz“. Er rechnet damit, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Entscheidung bestätigen wird, sollte das Land Hessen gegen das Urteil in Berufung gehen. Den ganzen Inhalt des NI-Rundbriefes und der gleichlautenden Pressemitteilung finden Sie hier. Mit seiner Klage ist der NI-Umweltschutzverband als Ausnahmefall zu würdigen. Denn andere Umwelt- und Naturschutzverbände nehmen das Töten der Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Windkraftanlagen in Kauf und segeln insofern unter falscher Flagge.

Dürfen die Butzbacher Windkraftanlagen nur die beiden Bussard-Arten nicht meucheln?

Zu bedenken ist, dass nach dieser Darstellung des Urteils die Ausnahmegenehmigung nur für Mäuse- und Wespenbussarde als rechtswidrig gilt. Wenn das so ist, würde es bedeuten, dass jene drei Butzbacher Windkraftanlagen alles übrige fliegende Getier weiterhin meucheln dürfen. Doch weil die drei Flügel der Anlagen bestimmt große Schwierigkeiten haben, die beiden Bussarde von der ganzen übrigen Avifauna zu unterscheiden – „die dürfen wir nicht erschlagen, die anderen weiterhin“ – wird nichts anderes übrigbleiben, als das Urteil als Stillstandsgebot für die Anlagen zu deuten.

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen töten weiterhin

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen drehen sich weiter und töten weiter. Sollen die das immer noch dürfen? Die Antwort muss nein lauten.*) Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Gießen wird, so ist zu hoffen, zu weiteren Klagen ermuntern. Der erste Schritt dahin wäre, die anderen Ausnahmegenehmigungen aufzuspüren und auf ihre gleichfalls mögliche Rechtswidrigkeit zu prüfen. Mut macht dieser Kernsatz des Gießener Urteils: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen.“ Das gelte auch unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Ein merkwürdiger Gegensatz

Dazu im merkwürdigen Gegensatz steht allerdings dieser Satz des Urteils: „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“ Das heißt im Klartext: Töten dürfen die Anlagen Europas Vögel durchaus, nur nicht in signifikanten Mengen.

Das süße Gift der Subventionen und die drogensüchtige Windkraft-Branche

Leider wimmelt das Bundesnaturschutzgesetz von unbestimmten, daher deut- und dehnbaren Begriffen. Das erleichtert der Windkraftindustrie das Weiter wie bisher. Lebensfähig ist sie nur durch die massiven Subventionen. Von diesem süßen Gift ist sie wie Drogensüchtige abhängig geworden. Daher wird sie keine Mühe scheuen, Verfahren gegen sie in die Länge ziehen und durch die Instanzen zu schleppen, damit ihre sich drehenden Goldesel so lange wie möglich weiterlaufen.

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*) Über den Mord von Windkraftanlagen an allem fliegendem Getier habe ich auf dieser Web-Seite zuletzt am 13. April 2017 (hier) und am 4. April 2018 (hier) geschrieben. Die Schlagworte dazu lauten: 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland zerschlagen Vögel und Fledermäuse zu Hunderttausenden – Töten aus niedrigen Motiven, das bisher ungeahndet bleibt – Die Naturschutzverbände ducken sich weg – Julia Klöckner (CDU): Tie­re sind Mit­ge­schöp­fe, kei­ne Weg­werf­wa­re – Aber Vögel und Fledermäuse sind es – Warum schweigen die Naturschutzverbände? – Die deutschen Intellektuellen: Wieder einmal versagen sie – Bienen sind „systemrelevant“, Vögel und Fledermäuse offenkundig nicht – Ein überfahrener Wolf erfährt mehr Mitleiden als die erschlagenen Vögel

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




Die dunkle Seite der Windkraft: Vogel-Massen­grab, Rotoren­schrott, fragwürdige nationale Allein­gänge

Der VGB hat nun eine wichtige Übersicht zur Windkraft in Deutschland und Europa vorgelegt. Der VGB ist als internationaler Fachverband für die Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme eine non-profit-Organisation und ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen der Kraftwerksbetreiber und -hersteller. Thomas Linnemann und Guido Vallana beleuchteten darin Status quo, Potenziale und Herausforderungen in der Grundversorgung mit Elektrizität, sowie die Entwicklungen in Deutschland seit dem Jahr 2010. Hier die Zusammenfassung von der VGB-Webseite, wo auch das pdf des Komplettberichts abgerufen werden kann:

Die installierte Nennleistung sämtlicher Windenergieanlagen in Deutschland hat sich in den letzten 16 Jahren, von Anfang 2001 bis Ende 2016, auf 50.000 Megawatt (MW) verachtfacht. In 18 betrachteten europäischen Ländern, die Windenergie heute nutzen, erhöhte sich die Nennleistung im gleichen Zeitraum um das Zwölffache auf mehr als 150.000 MW.

Eine wesentliche physikalische Eigenschaft der Windenergie ist ihre starke raumzeitliche Variation aufgrund der Fluktuationen der Windgeschwindigkeit. Meteorologisch betrachtet wird die aus Windenergieanlagen eingespeiste elektrische Leistung durch Wetterlagen mit typischen Korrelationslängen von mehreren hundert Kilometern bestimmt. Im Ergebnis ist die aufsummierte eingespeiste Leistung der europaweit über mehrere tausend Kilometer sowohl in Nord-Süd-als auch Ost-West-Richtung verteilten Windenergieanlagen hoch volatil, gekennzeichnet durch ein breites Leistungsspektrum.

Die intuitive Erwartung einer deutlichen Glättung der Gesamtleistung in einem Maße, das einen Verzicht auf Backup-Kraftwerksleistung ermöglichen würde, tritt allerdings nicht ein. Das Gegenteil ist der Fall, nicht nur für ein einzelnes Land, sondern auch für die große Leistungsspitzen und -minima zeigende Summenzeitreihe der Windstromproduktion 18 europäischer Länder. Für das Jahr 2016 weist die entsprechende Zeitreihe (Stundenwerte) einen Mittelwert von 33.000 MW und ein Minimum von weniger als 6.500 MW auf. Dies entspricht trotz der europaweit verteilten Windparkstandorte gerade einmal 4 % der in den betrachteten 18 Ländern insgesamt installierten Nennleistung. Windenergie trägt damit praktisch nicht zur Versorgungssicherheit bei und erfordert 100 % planbare Backup-Systeme nach heutigem Stand der Technik.

Im derzeit in der Vorbereitung befindlichen Teil 2 der Studie wird die gesamteuropäische Situation analysiert.

Ein nüchterner Artikel, der die Windkraft in Deutschland in realistischer Weise darstellt: Windenergiekapazität 50 000 MW, gesicherte Leistung 100 MW. 37 mal im Jahr ist Dunkelflaute.

Die Gewinner der Windkraft sind klar: Die Besitzer und Investoren der Anlagen, die sich Bau und Betrieb fürstlich bezahlen lassen. Der Hinweis auf die große Bedeutung in der “ökologischen” Transformation erstickt jegliche Kritik im Keim. Aber wie ökologisch und naturnah ist diese Energiegewinnung wirklich? Einen Hinweis darauf finden wir in einer Pressemitteilung der Deutschen Wildtierstiftung vom 23. Juni 2017:

Neues Bundesnaturschutzgesetz legalisiert Tötung von Wildtieren
Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert: Bauvorhaben und Windkraft stehen künftig über Artenschutz

Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet werden, kommen sie unter die Räder. Denn Natur- und Artenschutz stören häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Mit der gestern am späten Abend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht. Viele Arten stehen aufgrund der intensiven Landnutzung in Deutschland ohnehin schon enorm unter Druck – nun verschärft sich die Situation weiter. Tote Adler unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton eingeschlossen – in Zukunft kaum mehr ein Problem.

Wie rücksichtslos diese Ziele verfolgt werden, zeigt die Neuregelung im Rahmen des Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: „Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz entschieden”, kritisiert Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Fakt ist: Es ist jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden! Besonders der neue Ausdruck der „Signifikanz” ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind? Das geltende EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.

“Im Interesse der Windkraftlobby setzen sich Bundesregierung und Bundestag mit dieser Entscheidung über das Tötungs- und Verletzungsverbot von Wildtieren hinweg”, bedauert Professor Dr. Vahrenholt. Über 25.000 Windenergieanlagen drehen mittlerweile in Deutschland ihre Rotoren. Der Raum wird knapp. Besonders im windarmen Süden Deutschlands werden die Anlagen daher zunehmend auch in Wäldern gebaut, wo der ökologische Schaden oft beträchtlich ist. Der Tod von Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen wird nun als unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.

„Wir können nur hoffen, dass dieser ungeheuerliche Angriff auf den Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht wird und protestieren aufs Schärfste”, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die Änderung des Naturschutzgesetzes im Wortlaut

„….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.”

Siehe auch Beitrag von Dirk Maxeiner auf achgut.com “Die große Koalition macht Tiere töten leicht” (englisch hier). Im August 2017 veröffentlichte Fritz Vahrenholt dazu auch in der Welt einen Beitrag:

Tierschützer warnt: Bis kein Storch mehr fliegt

Tausende Vögel werden Opfer von Windrädern. Investoren zerstören sogar Nester geschützter Arten, die dem Geschäft im Wege stehen. Dagegen hilft ein Mittel, das schon gegen die Mafia erfolgreich war.

Die Entwicklung der Artenvielfalt in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass Tiere, die durch Jagd und industrielle Verschmutzung bedroht waren, zurückkehren. Jagdverbote und der Umweltschutz zeigen Erfolg. Zu diesen Rückkehrern gehören viele prominente Vogelarten: Seeadler, Fischadler, Wanderfalke, Uhu, Schwarzstorch, Kranich.

Jetzt droht diese positive Tendenz bei den Greifvögeln wieder zu kippen. Schuld daran ist das Ausufern der Energiewende in die größte Landschaftsveränderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Greifvögel geraten in die Zange von 28.000 Windkraftanlagen, davon mittlerweile 1200 in Wäldern. Mais-Monokulturen wachsen auf 2,5 Millionen Hektar, einer Fläche so groß wie Sizilien.

Weiterlesen in der Welt.

Die Freie Welt griff das Thema am 9. August 2017 auf:

Schattenseite der Ökopolitik: Windkraft wird zunehmend zum Massengrab beliebter Vogelarten

Die Umweltpolitik der Grünen erweist sich als ökonomisches und paradoxerweise auch als ökologisches Desaster

Eine Partei, die in den 80er-Jahren angetreten war, um die Natur zu retten, wandelte sich zur Sachwalterin großflächiger Naturzerstörung“, heißt es zusammenfassend in einem Artikel von Fritz Vahrenholt, der in der ‘Welt’ unter dem Titel: „Bis kein Storch mehr fliegt“ erschienen ist.

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt war einst Umweltsenator in Hamburg und hatte mit ‚Seveso ist überall’ eines der wirkmächtigsten Bücher der damals neu aufkommenden Umweltbewegung geschrieben. Nun warnt er eindringlich vor einem massiven Vogelsterben durch einen weiteren Ausbau der Windenergie und berichtet von zunehmendem Widerstand.

Weiterlesen in der Freien Welt

Kenneth Richard besprach auf Notrickszone zwei neue Papers, die das Müllproblem ausgedienter Altanlagen analysieren:

Unsustainable: 43 Million Tonnes Of Wind Turbine Blade Waste By 2050
Despite an explosion in installed wind capacity since 1990, wind power had achieved just 0.39%of the world’s total energy consumption as of 2013. Germany has assumed a leading role in promoting the consumption of renewable energy.  And yet even in Germany the share of energy consumption from wind power reached only 2.1% in 2016. Despite its extremely limited infiltration as a world energy source, it is assumed that a rapid expansion of wind power will ultimately be environmentally advantageous both due to its reputation as a “clean” energy and because of the potential to contribute to reduced CO2 emissions. Recently, however, the austere environmental impacts and health risks associated with expanding wind energy have received more attention. For example, scientists have asserted that wind turbines are now the leading cause of multiple mortality events in bats, with 3 to 5 million bats killed by wind turbines every year.   Migratory bats in North America may face the risk of extinction in the next few decades due to wind turbine-related fatalities.

Nicht nachhaltig: 43 Millionen Tonnen Windturbinen-Abfall bis zum Jahr 2050

Trotz einer Explosion der installierten Windkapazität (hier) seit dem Jahr 1990 erreichte Windenergie gerade mal 0,39% des weltweiten Gesamt-Energieverbrauchs bis zum Jahr 2013. Deutschland hat vermutlich eine führende Rolle beim Vorantreiben des Verbrauchs erneuerbarer Energie. Und dennoch, selbst in Deutschland erreichte der Energieverbrauch durch Windkraft im Jahre 2016 gerade mal 2,1% (hier). Trotz dieser extrem begrenzten Infiltration als Energiequelle nimmt man an, dass eine rapide Ausweitung von Windenergie ultimativ umweltlich vorteilhaft ist, sowohl durch deren Ruf als eine „saubere Energiequelle“ als auch wegen des Potentials, zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen. In letzter Zeit jedoch ist den ernsten Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Ausweitung der Windenergie immer mehr Aufmerksamkeit zuteil geworden. Beispielsweise haben Wissenschaftler vermutet, dass Windturbinen inzwischen der Hauptgrund für die multiplen Sterbefälle von Fledermäusen (hier) mit 3 bis 5 Millionen durch Windräder getöteten Fledermäusen pro Jahr (hier). Zug-Fledermäuse in Nordamerika stehen vor dem Risiko des Aussterbens während der nächsten Jahrzehnte, weil sie von Windrädern zerschmettert werden.

[Übersetzung: Chris Frey, EIKE]

Zitate aus Ramirez-Tejeda et al. (2017):

“If the industry cannot come up with more sustainable manufacturing and disposal processes, public acceptance of wind energy would decline if the public becomes aware of these issues”

Falls die Industrie nicht mit nachhaltigerer Herstellung und Entsorgung aufwarten kann, wird die öffentliche Akzeptanz von Windenergie abnehmen, falls der Öffentlichkeit diese Umstände bekannt werden.

[Übersetzung: Chris Frey, EIKE]

Ganzen Artikel auf Notrickszone lesen.

Die Volatilität ist ein großes Problem der Windkraft. Nationale Alleingänge machen dabei wenig Sinn, fand eine Studie der ETH Zürich vom 17. Juli 2017 (Pressemitteilung):

Einseitige Planung verschärft Schwankungen

Würden die Länder Europas bei der Windenergie besser zusammenarbeiten, würde die Windstromproduktion weniger stark schwanken. Das sagt eine Gruppe von Energie- und Klimaforschern der ETH Zürich und des Imperial College London, die für Europa erstmals Großwetterlagen mit Stromproduktionszahlen kombiniert untersuchten.

Der Ausbau erneuerbarer Energien steht wegen der wetterabhängigen Stromproduktion massiv in der Kritik. Eine neue Studie zeigt, dass das weniger am Wetter als an mangelnder Berücksichtigung der gesamteuropäischen Wetterverhältnisse in der Planung liegt. Denn etliche Länder Europas folgen für den Ausbau der Windenergiekapazitäten einseitig ihren nationalen Strategien, ohne über ihren eigenen Gartenzaun zu schauen.

Besser wäre es aber, die Länder würden zusammenarbeiten und auch den Ausbau der Kapazitäten in anderen Regionen Europas fördern, wo Windkraft derzeit kaum genutzt wird. Denn nur so ließen sich die extremen Schwankungen, die heute aufgrund der wechselnden Wetterverhältnisse in der Windstromproduktion auftreten, auf einem vergleichsweise tiefen Niveau halten. Zu diesem Schluss kommt eine Gruppe von Klima- und Energieforschern der ETH Zürich und des Imperial College London in ihrer neusten Studie, die soeben in der Fachzeitschrift «Nature Climate Change» erschienen ist.

Premiere für kombinierte Analyse

Für ihre Studie kombinierten die Forscher erstmals für ganz Europa Daten über großräumige Wetterverhältnisse der vergangenen 30 Jahre mit Wind- und Solarstromproduktionsdaten. Dabei verwendeten sie die an der ETH Zürich entwickelte Plattform Renewables.ninja, um die Wind- und Solarstromproduktion in Europa realistisch zu simulieren.

Mit Hilfe dieser Daten modellierten sie unter anderem, wie sich die Windstromproduktion in Bezug auf sieben in Europa vorherrschende Wetterregime verhält und mit dem weiteren Ausbau der Windenergiekapazität zukünftig ändern wird. Solche Wetterregime erklären, weshalb Schwankungen über mehrere Tage in der europäischen Windstromproduktion auftreten.

Einige Regime sind von Tiefdruckgebieten über dem Atlantik geprägt, welche starken Wind in Westeuropa verursachen, gleichzeitig aber mit ruhigeren Verhältnissen weiter östlich einhergehen. Während anderer Regime ist das Wetter über dem Atlantik und in Westeuropa ruhiger, zur gleichen Zeit herrscht jedoch stärkerer Wind in Südeuropa und Nordskandinavien. «Es gibt kaum eine Wettersituation, in der auf dem ganzen Kontinent gar kein Wind weht und damit ganz Europa gar kein Potential für Windenergie hätte» erklärt Erstautor Christian Grams vom Institut für Atmosphäre und Klima der ETH Zürich.

Die Windparks sind jedoch schon heute einseitig über Europa verteilt, vor allem in Ländern um die Nordsee. Das lässt die Windstromproduktion schwanken, weil die meiste Kapazität in Nachbarländern mit ähnlichen Wetterbedingungen installiert ist. Herrscht also über der Nordsee während einiger Tage oder gar Wochen wegen eines stabilen Hochdruckgebiets Flaute, wie im Winter 2016/17, sackt die gesamteuropäische Windenergieproduktion drastisch ab.

Kooperation würde Schwankungen ausgleichen

Verschärft wird dieses Problem dadurch, dass die Länder meist ihren eigenen Strategien für den weiteren Ausbau der Windkraft folgen. Dadurch werden noch mehr Kapazitäten im Nordseeraum konzentriert. Das wird künftig noch extremere Schwankungen zur Folge haben: Die Differenz zwischen hoher Produktion bei günstigen Windverhältnissen und tiefer Produktion bei Flaute wäre bei besonders ungünstigen Verhältnissen bis zu 100 Gigawatt. Dies entspricht in etwa der Kapazität von 100 Atomkraftwerken, die innerhalb weniger Tage zusätzlich bereitgestellt respektive gedrosselt werden müssten.

Würden europäische Länder hingegen kooperieren und künftige Standorte von Windparks anhand der Wetterregime festlegen, ließen sich die Schwankungen auf dem heutigen Niveau von rund 20 Gigawatt stabilisieren. In Frage kommen etwa der Balkan, Griechenland, der westliche Mittelmeerraum und Nordskandinavien.

An diesen Standorten weht der Wind nämlich dann genügend stark, wenn im Nordseeraum ein Hochdruckgebiet für Windstille sorgt. Umgekehrt kann ein stabiles Hochdruckgebiet über dem Mittelmeer die Windstromproduktion dort zum Erliegen bringen, dafür produzieren dann die Windparks im Nordseeraum genügend Strom.

«Deshalb könnte Windstromkapazität in Ländern wie Griechenland oder Bulgarien als wertvoller Ausgleich im gegenwärtigen europäischen Windpark dienen. Das erfordert allerdings einen Paradigmenwechsel in den Planungsstrategien der Länder, in denen Windkraft Potenzial hat», betont Mitautor Iain Staffell vom Imperial College London.

Stromspeicherung nicht machbar

Den Strom für mehrere Tage zu speichern, um die mehrtägigen Schwankungen abzufedern, etwa mit Batterien oder Pumpspeicherseen in den Alpen, ist laut Autoren schwierig, da eine solche gigantische Speicherkapazität auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird. Bislang verfügbare Speichertechnologien eignen sich vor allem zum Ausgleich kürzerer Schwankungen innerhalb weniger Stunden bis Tage.

Vielmehr erfordert eine größere räumliche Verteilung von Windparks auch den Ausbau des Übertragungsnetzes. Solch ein gesamteuropäisch erneuerbares Energiesystem könnte der Schweiz dennoch die Chance bieten ihre Wasserkraftkapazitäten wieder wirtschaftlicher zu nutzen, um kurzfristige Schwankungen auszugleichen.

Politischer Wille und Netzausbau nötig

Auch mit Solarenergie lässt sich eine allfällige Lücke über mehrere Tage höchstens regional füllen. Um die Schwankungen europaweit ausgleichen zu können, müsste gemäss den Forschern die Solarenergiekapazität verzehnfacht werden. «Oft scheint zwar die Sonne, wenn es windstill ist», erklärt Mitautor Stefan Pfenninger vom Institut für Umweltentscheidungen der ETH Zürich. «Aber im Winter reicht die Sonneneinstrahlung in Mittel- und Nordeuropa oft nicht aus, um mit Solarpaneelen genügend Strom zu gewinnen.» Es sei daher wenig sinnvoll, mit einem massiven Ausbau der Solarkapazität die Schwankungen bei der Windenergie ausgleichen zu wollen.

Die Forscher hoffen nun, dass Energieproduzenten und Netzbetreiber, aber auch Regierungen und Politiker, von diesen neuen Erkenntnissen Wind bekommen und die Planung und den Netzausbau europaweit besser koordinieren.

Literaturhinweis: Grams, C.M., R. Beerli, S. Pfenninger, I. Staffell, and H. Wernli, 2017:  Balancing Europe’s wind power output through spatial deployment informed by weather regimes. Nature Climate Change, Advanced Online Publication 17th July 2017, doi: 10.1038/nclimate3338

Dieser Beitrag war zuerst im Blog „Die Kalte Sonne“ erschienen.

Link: http://www.kaltesonne.de/die-schattenseiten-der-windkraft-vogel-massengrab-rotorensondermull-fragwurdige-nationale-alleingange/