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Tempolimit, gut für das Klima – Wirklich?

Wie es der Zufall so will, hat das Umweltbundesamt eine 31seitige Studie zu der Frage, ob ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, erstellt. Wenig verwunderlich kommt dabei heraus: JA, das tut es. Wer hätte es gedacht?

Führen wir noch schnell die Annahmen ein, die nach wie vor eines Beleges harren:Unter der Annahme, dass Menschen einen Einfluss auf den Klimawandel haben (was mitnichten belegt ist) und unter der Annahme, dass der Anteil den Menschen durch das Verbrennen von fossilen Brennstoffen am CO2-Gehalt der Atmosphäre haben einen (unbekannten) Teil des menschlichen Einflusses auf den Klimawandel ausmacht (was ebenso wenig belegt ist), leistet ein Tempolimit durch die Verringerung des CO2-Ausstoßes auf deutschen Autobahnen einen Beitrag zum Klimaschutz.

Ein rationaler Akteur, nehmen wir an, Politiker fielen in diese Klasse, würde natürlich das Haus vom Boden aufwärts bauen und zuerst sicherstellen, dass es einen Einfluss von Menschen auf den Klimawandel gibt und dass dieser Einfluss über vor allem CO2 ausgeübt wird. Nicht so deutsche Politiker (und nicht nur sie): Sie fangen mit dem Dach an und bauen (regulieren) schon einmal unter der Annahme, dass man tragende Wände nachträglich einfügen kann.

Und so kommt es, dass sich der Staatsfunk, wie wir in Anlehnung an Dushan Wegner nunmehr zu den öffentlich-rechtlichen Versuchen, Information zu verbreiten, sagen, heute über die besagte Studie aus dem Umweltbundesamt freuen und frohlocken kann:

“Das Umweltbundesamt hat eine Studie erstellt, die die Auswirkungen eines Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland berechnet. Das Ergebnis: Die Einführung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen kann laut der Studie einen Beitrag leisten, um das Klimaschutzziel 2030 im Verkehr zu erreichen – und zwar bereits kurzfristig und ohne nennenswerte Mehrkosten. Ein Tempolimit würde demnach den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich mindern”

Die deutliche Minderung des CO2-Ausstoßes, von der hier die Rede ist, beträgt bei einem Tempolimit von 120 km/h 2,9 Millionen Tonnen CO2. Das klingt nach viel, aber ist es auch viel, das deutlich mindern kann?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir tun, was die ARD, der wir die obige Freudenmeldung entnommen haben, tunlichst und fast schon peinlichst unterlässt: Die Zahl, die Minderung von 2,9 Tonnen CO2-Emission, die bei einem generellen Tempolimit von 120 Stundenkilometern anfällt, in einen Zusammenhang stellen.

Wir tun das einfach einmal.
Beginnen wir mit einer schönen Grafik, die es beim Umweltbundesamt gibt. Sie stellt die Gesamtemissionen an Treibhausgasen für Deutschland und das Jahr 2017 dar. Seither hat sich nicht viel verändert.

Insgesamt emittiert Deutschland in einem Jahr rund 907 Millionen Tonnen Treibhausgase, 88% davon CO2. Das macht 798,16 Millionen Tonnen CO2 in einem Jahr.

Im Bericht des Umweltbundesamtes zum Tempolimit findet sich die folgende Rechnung:

Wir haben uns extra bemüht, einen höheren Wert als die ARD zu finden.

2,9 Millionen Tonnen CO2 entsprechen einer Verminderung des Gesamtausstoßes an CO2 pro Jahr für Deutschland von 0,36%.
Das ist nicht wirklich viel. Aber wie heißt es so schön, every little helps. Aber wie klein darf das Kleine sein, bevor man von Irrelevanz sprechen muss?

Der deutsche Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß beträgt gut 2%.
Durch ein Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen verringert sich der Beitrag um 0,0072% auf 1,9928%

Der menschliche Anteil am atmosphärischen CO2 beträgt knappe 4%.
Das atmosphärische CO2 hält einen Anteil von 0,04% an allem Atmosphärischem.
Der Anteil des menschlichen CO2 in der Atmosphäre beträgt somit 0,0016%. Herzlich wenig, was da einen Klimawandel verursachen soll. Aber gut.
An diesen 0,0016% hält Deutschland einen Anteil von 2%, das ergibt: 0,000032%.
Diese 0,000032% deutscher Anteil werden durch ein Tempolimit um satte 0,0000001152% reduziert, auf nunmehr 0,0000318848%.
Ein durchschlagender Erfolg und ein weiterer Beleg für den Größenwahnsinn, der unter deutschen Klimarettern zu grassieren scheint. Vielleicht sind sie auch einfach nur unverfroren, wenn es darum geht, einen Vorwand zu erfinden, den man benutzen kann, um die eigenen Bürger zu drangsalieren…

Es mag gute Gründe für ein Tempolimit geben, der Klimaschutz ist sicher keiner davon.

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles hier




Deutschlands Autoindustrie: Mord auf offener Straße? – Ein perfides Spiel mit Klimaangst und fiktiven Abgas-„Todesopfern“ (1)

Wer wissen will, wie perfide das Spiel ist, das unsere Politiker derzeit mit dem Recht des Bürgers auf individuelle Mobilität spielen, dem sei empfohlen, in der Mediathek des ZDF die um 19.00 Uhr ausgesandte „Heute“-Nachrichtensendung des ZDF vom 9.8.2017 anzusehen. Unter „Strategien gegen Luftverschmutzung“ wird das Beispiel Düsseldorfs vorgestellt, wo die Stadt die „grüne Welle“ mancherorts unterbricht. Damit sollen, so der Kommentar, die Autofahrer gezwungen werden, abzubremsen und neu anzufahren, obwohl das mehr Schadstoffe bedeutet. Dies sei „Verkehrserziehung in Richtung Zukunft“.

Mit überlegenem Lächeln erläutert anschließend Thomas Geisel, SPD-Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, seine Motive zu dieser bewussten Erhöhung der Luftbelastung in seiner Stadt wie folgt: „Das mag jetzt unter Schadstoffgesichtspunkten an der einen individuellen Stelle nachteilig sein, aber insgesamt geht es natürlich darum, die Menschen zu motivieren, die Bahn zu benutzen eher als das Auto…“

Das wurde so nonchalant dahergesagt, dass man sich der Ungeheuerlichkeit dieser Aussagen im ersten Moment gar nicht bewusst wird. Hier erklärt ein Oberbürgermeister einer Landeshauptstadt, dessen Stadt von der DUH („Deutsche Umwelthilfe“, manchmal auch als Toyotas ’Ndrangheta bezeichnet) wegen zu hoher Abgaswerte verklagt wird, dass er bewusst Maßnahmen ergreift, welche diese Belastung noch ansteigen lassen. Dabei halten Spitzenvertreter seiner Partei zudem Schauermärchen über „zehntausend Tote durch Autoabgase jedes Jahr in Deutschland“ für glaubwürdig und fordern mit dieser Begründung Fahrverbote. Wenn ein SPD-Politiker zugleich willentlich eine Steigerung dieser Abgasbelastung herbeiführt, kann man vermuten, dass er hier bewusst Leben und Gesundheit von Bürgern gefährdet. Für Juristen dürfte die Frage von Interesse sein, ob hier die Staatsanwaltschaft aufgrund eines begründeten Anfangsverdachts von sich aus tätig werden müsste oder ob Bürger der Stadt Düsseldorf selbst Klage erheben sollten. Es scheint berechtigt, hier von einem Bubenstück der besonderen Art zu sprechen.

Interessanterweise gibt es auch aus Stuttgart Hinweise darauf, dass die grün geführte Stadtverwaltung dort zu ähnlichen „Tricks“ greift. In einem Kommentar zu einem Bericht im „Spiegel Online“ ist zu lesen, dass an einer besonders kritischen Messstelle (Am Neckartor) die Straße Richtung Fellbach von zwei auf eine Spur verengt wurde, um einen Fahrradstreifen anzulegen, so dass sich dort die Pendler aufstauen. Zudem gibt es dort jetzt eine Abzweigung zu einem neuen Einkaufszentrum, dessen Parkhaus jeden Samstag komplett voll ist. Und last but not least gibt es direkt neben dem Neckartor eine riesige Baustelle, bei der regelmäßig schwere Nutzfahrzeuge hin- und herfahren.

Die NOx-Emissionen des Straßenverkehrs in Deutschland sind seit 1990 sowohl absolut (von 1,46 auf 0,491 Mio. t) als auch prozentual (von 50,7 auf nur noch 40,1 %) zurückgegangen (Grafik: Umweltbundesamt)

 

Meister der Doppelzüngigkeit

Mit seiner Haltung steht der SPD-OB Geisel selbstverständlich nicht alleine da, sondern befindet sich, wie man so schön sagt, im Mainstream. Auch seine Art des „Nudging“, also des hinterhältigen Manipulierens, hat größere Vorbilder. Es gibt in Deutschland Politiker, die ihre Schulung in einer Zeit und einer Republik erhalten haben, in der Grenzwachen „Republikflüchtlingen“ in dem gutem Glauben in den Rücken geschossen haben, die Obrigkeit habe dies befohlen. Hinterher hieß es, dass ein solcher Schießbefehl niemals existiert haben soll. Eine solche Fähigkeit, Menschen zu manipulieren und sie zu Handlungen zu veranlassen, zu denen sie sich bei klarer Kenntnis der Sachlage vermutlich nicht bereitgefunden hätten, war schon eine Meisterleistung. Politiker, die diese Kunst in verantwortlicher Position des Regimes verinnerlicht haben, sind es gewohnt, ihre wahren Absichten zu verstecken und wenn möglich andere vorzuschieben, damit diese die Drecksarbeit machen. Wer sich in diesem Dschungel zurechtfinden will, muss lernen, dem gesprochenen oder geschriebenen Wort nicht blind zu vertrauen, zwischen den Zeilen zu lesen und vor allem die Fakten zu beachten.

Der Rückgang der transportbedingten Schadstoffemissionen ist auch europaweit zu beobachten (Grafik: [THAL])

 

Das eigentliche Ziel heißt „Dekarbonisierung“

Die politische Elite, die Deutschland im Moment führt, hat sich voll und ganz dem Ziel der „Dekarbonisierung“ unserer Volkswirtschaft verschrieben. Dies ist eine der wesentlichsten Triebkräfte des Handelns insbesondere der Mehrheitsparteien, ein Ziel, an dem sie seit mindestens einem Jahrzehnt geduldig und mit allen ihr verfügbaren Mitteln und Methoden arbeiten. Autos, deren Verbrennungsmotoren fossiles CO2 ausstoßen, haben in diesem Weltbild keinen Platz. Entsprechende Aussagen tätigten maßgebliche PolitikerInnen bereits 2009: „Während die Autobranche mit der 63. IAA mühsam versucht aus der Krise zu fahren, fordert Bundeskanzlerin Merkel nichts geringeres als die Neuerfindung des Automobils“ und verlangte „von den deutschen Herstellern einen Entwicklungsschub hin zu umweltfreundlicheren Motoren“. Es gelte, „das Auto fast wieder neu zu erfinden, nämlich völlig neue Antriebstechnologien zu entwickeln“ [SUED]. Bereits damals gab es Planungen, bis 2020 mindestens eine Million Elektromobile auf deutsche Straßen zu bringen, die von höchster Stelle als „ehrgeizig, aber notwendig“ bezeichnet wurden. Da die Kfz-Hersteller sich jedoch halsstarrig zeigten, wurden im Rahmen einer Langfristplanung geeignete „erzieherische Maßnahmen“ auf den Weg gebracht. Die faulen Ausreden der unwilligen Automanager, dass es keine ausreichende Nachfrage nach E-Fahrzeugen gebe und der Markt von ihnen andere Fahrzeuge verlange, durften schließlich nicht ungestraft bleiben. Die Umsetzung der gewünschten „Erziehungsmaßnahmen“ erforderte jedoch die Ausarbeitung einer ausgeklügelten und langfristig angelegten Strategie.

Die historischen Karten der NO2-Jahresmittelwerte in Deutschland belegen den ständigen Rückgang der NO2-Gehalte in der Luft (Grafik: Umweltbundesamt)

 

Grünlinke Traumwelten

Zum Leidwesen solcher „verantwortungsbewusster“ Politiker ist es im heutigen Deutschland jedoch schwieriger, die Bevölkerung zum „richtigen“ Konsumverhalten zu motivieren, als noch vor einigen Jahrzehnten im östlichen Deutschland. Dort konnte es solche Flausen der Untertanen erst gar nicht geben, weil es nur ein einziges Automodell gab, und selbst das konnte man nicht mal so eben kaufen. Aber die Politikerkaste ist flexibel und wächst mit ihren Aufgaben. Zunächst galt es, sich die Deutungshoheit zu sichern. Der Bevölkerung musste klargemacht werden, dass ganz Deutschland eine Art Naturparadies zu sein hat. Dabei wird einfach ausgeklammert, dass Zivilisation nicht nur Vorteile wie warme Wohnungen, Kleidung und Nahrung sowie Antibiotika und moderne Medizin ermöglicht, sondern unabdingbar auch gewisse Belastungen mit sich bringt. Dazu gehört die Beanspruchung durch körperliche Arbeit ebenso wie Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Gift- und Reizstoffe sowie Schäden an Natur und Umwelt. Früher gab es in den westlichen Gesellschaften einen gewissen Grundkonsens darüber, dass man hier Kompromisse einzugehen hatte. Es galt, die zivilisatorisch gewünschten Vorteile nicht zu gefährden, dabei jedoch die zu akzeptierenden Nachteile auf ein vertretbares Minimum einzugrenzen. Heute geht dieser Konsens jedoch immer weiter verloren, insbesondere bei den großstädtischen Eliten. Hier tummeln sich alle möglichen grünen und linken Ideologien, welche dem Glauben anhängen, man habe ein Anrecht darauf, die Vorteile einer technologisch fortgeschrittenen Industriegesellschaft uneingeschränkt zu genießen, ohne dafür irgendwelche Kompromisse eingehen zu müssen. Diese moderne urbane Spaßgesellschaft wünscht sich eine Fahrradrepublik mit bedingungslosen Grundeinkommen und einer Umwelt wie in einem hochalpinen Luftkurort, ergänzt um eine schrankenlose Willkommenskultur für Wirtschaftsflüchtlinge aus jedem „failed state“ dieser Welt. Diese Ideologien werden von einem Großteil der Medien mit großer Verve unterstützt. Hierdurch erhalten sie einen überproportional großen Einfluss auf die öffentliche Meinung und damit auf die Politik.

Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung ist mit der Weiterentwicklung unserer technischen Zivilisation ständig gestiegen (Grafik: Statistisches Bundesamt)

 

Die beste Luft seit 100 Jahren

Die deutsche Bevölkerung atmet heute die beste Luft seit mindestens 100 Jahren. Früher gab es in den Häusern offene Kamine und Herde, geheizt wurde überwiegend mit Holz, dessen schädlicher Rauch karzinogene Substanzen in der Raumluft verteilte. Auch Kerzen sowie Petroleumlampen sind massive Quellen schädlicher Luftschadstoffe, denen die Bevölkerung tagein, tagaus ausgeliefert war. In den Städten und Industriegebieten gab es keinerlei Abgasbehandlung. Noch in den 60er Jahren kam es im Ruhrgebiet zu Todesfällen durch Smog, einer giftigen Mischung aus unbehandelten Abgasen (Ruß, Staub, SO2) und Nebel. Mit der Einführung entsprechender Gesetze und der Installation von Abgasbehandlungsanlagen hat sich die Qualität der Luft seither ständig und in erheblichem Umfang verbessert, wie sich anhand langjähriger Vergleiche des Umweltbundesamts unschwer dokumentieren lässt. Waran liegt es also, dass man derzeit von fast allen Parteien und aus allen Medien den Eindruck erhält, die Luft in unseren Städten werde durch gierige und rücksichtslose Automanager so verpestet, dass jährlich abertausende Menschen an den Folgen sterben. Es sei deshalb unausweichlich, dass man um der Volksgesundheit willen so schnell wie möglich ein Verbot von Verbrennermotoren anstreben müsse? Wobei der Diesel zwar derzeit die meisten Prügel abbekommt, der Benziner jedoch ebenfalls bereits zum Tode verurteilt wurde.

Auf europäischer Ebene ist der Straßentransport nur mit 13 % an der Emission des besonders kleinteiligen Feinstaubs PM2.5 beteiligt (Grafik: [THAL])

 

Verleumdungen statt Tatsachen

Wenn man sich die Vorwürfe gegen den Diesel, der im Moment als Sündenbock herhalten muss, einmal genauer ansieht, so stellt man fest, dass diesem Dinge unterstellt werden, die gar nicht den Tatsachen entsprechen. So wird in den Medien häufig suggeriert, dass Diesel-PKW Hauptquelle sowohl von Feinstaub als auch von Stickoxiden (NOx) seien und ihre Abgase Krebs sowie Lungen- und Kreislauferkrankungen auslösen würden. Dabei stimmt dies für Diesel-PKW spätestens ab der seit 2009 geltenden Schadstoffklasse Euro 5 nicht, weil sie seitdem mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet sein müssen. Der Diesel unterscheidet sich vom Benziner lediglich durch einen höheren Ausstoß von Stickstoffoxid (NO), das sich an der Atmosphäre dann zu Stickstoffdioxid (NO2) umwandelt. Über die Gesundheitsgefahr dieser Mischung, die unter dem Sammelbegriff NOx zusammengefasst wird, werden alle möglichen abstrusen Behauptungen in die Welt gesetzt. Dabei sind diese vergleichbar einfachen chemischen Substanzen der Wissenschaft seit gut 100 Jahren bekannt. Auch ihre gesundheitlichen Auswirkungen sind seit vielen Jahrzehnten immer wieder sorgfältig untersucht worden. In den Konzentrationen, in denen sie in der Atmosphäre unserer Städte vorkommen, sind sie höchstens lästig bis irritierend, keinesfalls aber gefährlich. Da sie auch an Arbeitsplätzen – z.B. im Bereich der chemischen Industrie – auftreten, wurden hierzu nach umfassenden Untersuchungen durch Fachgremien sogenannte MAK-Grenzwerte festgelegt. Diese MAK-Werte werden als unbedenklich für Gesunde eingestuft, selbst wenn diese dem Grenzwert über Jahre hinweg an 8 Stunden jeden Arbeitstags ausgesetzt sind. In Deutschland galt für NO2 noch 1994 ein MAK-Wert von 9 mg/m3 [NIEM], in der Schweiz sind es bis heute 6 mg/m3.

Die Anzahl der Überschreitung des Ozon-Grenzwerts von 180 µg/m3 ist seit Jahrzehnten rückläufig (Grafik: Umweltbundesamt)

Inzwischen wurde – vermutlich aufgrund von Pressionen linksgrüner politischer Kräfte – der MAK-Wert für NO2 in Deutschland drastisch um einen Faktor von fast 10 auf nur noch 0,950 mg/m3 heruntergesetzt. Für die beiden Einzelbestandteile gelten weiterhin auch separate MAK-Werte. Beim NO liegt dieser in Deutschland bei 0,63 mg/m3, in der Schweiz dagegen bei 3 mg/m3 [NOMA]. Die oft vertretene Ansicht, dass Asthma-Patienten und Menschen mit chronischer Bronchitis auf erhöhte NO2-Werte empfindlicher reagieren als Gesunde, wird in relevanten Datensammlungen zu den Gesundheitsrisiken nicht unterstützt [NO2GE]. Auch in den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Komitees der EU für Grenzen beruflicher Exposition gegenüber NO2 [NOAEL] ist nachzulesen, dass trotz intensiver Überprüfung der Literatur keine eindeutigen Erkenntnisse bezüglich einer nachteiligen klinischen Wirkung von NO2 auf Personen mit Asthma, chronischen Lungenerkrankungen oder Bronchitis vorliegen. In der dort aufgeführten Literatur finden sich Studien über Bergarbeiter in einem Salzbergwerk. Diese waren Dieselabgasen (Ruß + NO + NO2) in Kombination mit den im Bergbau üblichen Belastungen (Staub) unter bergbautypischen körperlichen Belastungen bei NO2-Gehalten bis zu 7,6 mg/m3 ausgesetzt waren. Dabei konnte kein Zusammenhang mit Atembeschwerden oder Husten festgestellt werden.

Noch ungefährlicher als NO2 ist das NO, das im primären Dieselabgas den weit überwiegenden Anteil des NOx ausmacht. NO bewirkt keine Reizerscheinungen an den Schleimhäuten und ist zudem ebenso wie NO2 weder reproduktionstoxisch noch mutagen oder krebsauslösend [NOMA]. Es stellt sich daher die Frage, warum man überhaupt NOx-Werte (d.h. die Summe aus NO und NO2) heranzieht, statt lediglich den NO2-Gehalt zu bestimmen. Möglicherweise vor allem deshalb, weil die gemessenen Werte dadurch im „grünen“ Sinne aufgebläht werden und man leichter zu Grenzwertverletzungen kommt.

Fasst man das ungefährlichere NO mit NO2 zu NOx zusammen, so erhält man deutlich höhere Werte als bei reiner Betrachtung des NO (Grafiken: [UBA])

 

Konzentrierte Dieselabgase im Tierversuch

Dass die Abgase moderner Dieselfahrzeuge mit Feinstaubfilter bei weitem nicht so schädlich sind wie vielfach behauptet, wurde in den USA 2015 von McDonald et al. durch eine eingehende experimentelle Untersuchung an Ratten nachgewiesen [MCDO]. Hierbei wurden die Versuchstiere über Zeiträume von bis zu 30 Monaten für 16 Stunden am Tage und an 5 Tagen in der Woche in einer kontrollierten Abgasatmosphäre gehalten, die auf der höchsten Stufe einen NO2-Gehalt von 8,4 mg/m3 aufwies, das ist rund das neunfache des deutschen MAK-Werts. Dabei ergaben sich kaum Hinweise auf karzinogene Wirkungen. Selbst bei den höchsten Abgaskonzentrationen zeigten sich an den Lungen der Versuchstiere nur minimale bis leichte Schädigungen….

wird fortgesetzt…




Durchgesickertes Dokument deckt Ausnutzung eines Klimaschlupfloches durch EU Länder auf

James Crisp, Bericht auf EURACTIV

  1. März 2017

EXKLUSIVE / EU-Länder nutzten Schlupflöcher in den Forstgesetzen der Vereinten Nationen, um CO2-Gutschriften im Wert von 600 Millionen Euro für globale Erwärmungsemissionen, in die eigene Tasche zu schieben. Das entspricht dem Äquivalent von 114 Millionen Autos

Die Analyse der Europäischen Kommission, die von EURACTIV.com erlangt wurde, zeigte, wie durch Übertreibung ihrer Protokollierungsziele die Regierungen CO2-Kredite abschöpfen. Diese können genutzt werden, um Emissionen aus umweltschädlichen Sektoren im Rahmen des Kyoto-Protokolls der Vereinten Nationen auszugleichen.

Wälder entfernen CO2 aus der Atmosphäre. Die Länder wurden belohnt, um ihre übertriebenen UN-Reduzierungsziele zu unterbieten, die der Europäischen Kommission gemeldet wurden.

Die Forstwirtschaft unterliegt nicht dem Emissionshandelssystem (ETS), dem weltweit größten Kohlenstoffmarkt. Aber es werden Anstrengungen unternommen, um sie in den Entwurf der Verordnung der Aufwandssteuerung [~Effort-Sharing Regulation] – und damit in die EU-Aufsicht zu bringen.

Das „non-paper“ der Kommission wurde vorbereitet, um einige EU-Mitgliedsstaaten zu überzeugen, ihre Opposition gegen die neuen Regeln aufzugeben. Es zeigte sich, dass das Problem möglicherweise bis zu 30% größer war als zuerst vermutet.

In den Jahren 2013-2014, die aktuellsten, verfügbaren Statistiken, erreichten die Mitgliedsstaaten einen Mitnahmeeffekt von 120 Millionen Tonnen im Wert von CO2-Gutschriften.

Die freien Kredite im Wert von etwa 5 € zum heutigen EU-CO2-Emissionspreis repräsentieren das gleiche CO2 Kontingent, wie die jährlichen Emissionen der vier am stärksten emittierenden Kohlekraftwerke in Europa.

Das Dokument sagte, dass das offenlassen des Schlupflochs riskiert, das 133 Millionen Tonnen unverdienter Kohlenstoff-Kredite fallen in Regierungen Hände fallen.

133 Millionen Tonnen belaufen sich auf 665 Millionen Euro zum heutigen CO2-Preis und entsprechen 127 Millionen Autos auf der Straße.

 

Die CO2 Emissions-Lücke der Forstwirtschaft könnte verwendet werden, um mit den Klima Verpflichtungen zu spielen

EXKLUSIV / Schwächen in der Aufsicht des Forstsektors der Europäischen Union führen zu dem Risiko, diesen an den Klima-Verpflichtungen der Regierungen zu beteiligen und daraus Millionen von Euro-Kredite zu schöpfen.

Die Europäische Kommission will LULUCF in ihre Gesetzentscheidungsverordnung einbeziehen. Der Gesetzentwurf muss sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den Mitgliedsstaaten im Ministerrat vereinbart werden, bevor er in Kraft treten kann.

Die Kyoto-Protokollregeln geben oder rechnen CO2-Kredite an, indem sie eine von den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission vorgelegte „Business as usual“ -Fläche [~ wie gehabt] verwenden. Durch Übertreibung des „wie gehabt“ können die Mitgliedsstaaten die Lücke nutzen.

Anstatt auf Berechnungen über Vorhersagen der zukünftigen Holzgewinnung, will die Kommission die CO2 Kredite auf der Erhaltung des bisherigen Ernte- und Waldbewirtschaftungsniveaus berechnen.

Im diesem Nicht-Dokument argumentiert die Kommission die „starke Divergenz“ [Abweichung] zwischen tatsächlichen und vorhergesagten Ernteerträgen. Würde die Lücke in den EU-Vorschriften beibehalten werden, besteht die Gefahr, die „Glaubwürdigkeit der EU-Klimaziele“ zu beeinträchtigen.

Die EU hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40% zu senken, was Teil ihres Engagements für das Pariser Abkommen der Vereinten Nationen ist, um die globale Erwärmung zu deckeln. Der grenzüberschreitende internationale Deal zielt darauf ab, die globale Erwärmung auf nicht mehr als zwei Grade über dem vorindustriellen Niveau ansteigen zu lassen.

Als Gegenleistung für die Unterstützung der Änderung hat die Exekutive angeboten, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, die erhobenen Kredits zu nutzen, um Emissionen aus umweltschädlichen Sektoren wie Transport und Landwirtschaft auszugleichen. Diese Flexibilität ist nach den geltenden EU-Gesetzen nicht möglich, sondern unter nur nach dem UN-Kyoto-Protokoll, das der Vorgänger des Pariser Abkommens ist.

Während mächtige Länder wie Deutschland den Wandel unterstützen, wollen Österreich und Finnland die Lücke offen halten.

Diese beiden Länder drängen auch darauf, dass ihre eigenen nationalen politischen Entscheidungen Teil der Berechnungen werden, die damit für Missbrauch offen wäre, wie grüne Kämpfer sagen

Dies könnte dazu führen, dass die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Holz für Energie, die die EU als erneuerbar definiert, unzureichend ist.

Kein anderer Sektor hat ein „wie gehabt“ Referenzniveau für Treibhausgasemissionen. Die meisten nutzen die Niveaus von einem [bestimmten] gegebenen Jahr, meist 2005 oder 1990.

„Dieser Betrug ist zu lange gut gegangen. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Wälder ernst nehmen und die Auswirkungen ihrer Managementpraktiken auf unser Klima anrechnen.“ So Hannah Mowat, Aktivistin für „Fern“, die Wald- und Menschenrechts-Gruppe.

EU-Umweltexperten treffen sich am Montag (27. März) in Brüssel, um die Gesetzesvorlage zu erörtern. Die Gespräche werden von Malta, dem weitgehend waldlosen Mitgliedsstaat, geleitet, das die Rotationspräsidentschaft der EU hält.

Die Abgeordneten des Umweltausschusses werden am 22. Juni über ihre Änderungsanträge abstimmen.

 

HINTERGRUND

Die Europäische Kommission hat dies zu LULUCF zu sagen:

LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) umfasst die Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre und die Entfernung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre, die sich durch die Verwendung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Holz ergibt.

Wälder und landwirtschaftliche Flächen decken derzeit mehr als drei Viertel des EU-Territoriums ab und halten natürliche große Kohlenstoffbestände und verhindern ihr Ausdampfen in die Atmosphäre. Aber die Entwässerung von Torfland, Baumfällen oder Pflügen von Grünland erzeugt Emissionen; Wiederbenetzung von organischen Böden, Aufforstung, Umwandlung von Ackerland in Grünland kann zum Schutz von Kohlenstoffvorräten oder sogar Kohlenstoff-Sequestrierung führen.

Die Anstrengungen der Landwirte und Waldbesitzer sowie ihre bewährten Praktiken zur Sicherung von in Wäldern und Böden gespeicherten Kohlenstoff wurden erst teilweise in internationale Vereinbarungen einbezogen, vor allem aufgrund der Schwierigkeit, robuste Kohlenstoffdaten aus Wäldern und Böden zu sammeln und fehlende gemeinsame Regeln für die Art und Weise zu haben Für Emissionen und Umzüge.

http://www.euractiv.com/section/climate-environment/news/leaked-paper-exposes-eu-countries-abuse-of-climate-loophole/

 

Auch vom deutschen Umweltbundesamt gibt es dazu einen Bericht

 

UBA Webseite: Um die Umweltintegrität des Pariser Abkommens zu sichern, ist die Ausarbeitung von vernünftigen Anrechnungsregeln notwendig, insbesondere  für die Landnutzung, die sowohl Treibhausgase emittiert als auch Kohlenstoff bindet. Basierend auf den Emissionsentwicklungen in den bedeutendsten Waldländer der Welt sowie die Erfahrung des Kyoto Protokolls hat das Thünen-Institut die Wirkung von unterschiedlichen Anrechnungsmethoden für den Waldsektor analysiert. Weiterhin analysiert diese Studie die Daten- und Kapazitätslücken in den großen Waldländern unter den Entwicklungsländern. Damit dient sie als Hilfsmittel bei der Konkretisierung der Anrechnungsregeln des Pariser Abkommens und gibt wichtige Hinweise für die damit zusammenhängende Kapazitätsentwicklung.

Auf Seite 30, des Endbericht, November 2016 finden Sie folgende Grafik

Wie immer, IPCC darf nicht fehlen. CO2 Gesamt wie üblich in absoluten Zahlen, Prozentwerte zum gesamten Anteil Luft / CO2 fehlen wie üblich.

Diese 49 GT sind der anthropogene CO2 Anteil, rd. 3% vom 0,04%  CO2 Weltanteil!

 

Abschluss

Länger habe ich nicht recherchiert und studiert, Aber hier mein persönlicher Eindruck:

Länder der Erde, die viel Waldflächen besitzen, sehen in LULUCF ein Mittel, dem Westen dafür viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Dem Ziel, CO2 Emissionen zu reduzieren nutzt es wie üblich nichts, denn was dort „verbraucht“ wird, durch die Wälder usw, kann dann woanders emittiert werden, CO2 Kredits eben.

Zusammenfassende Nachricht erschienen auf Joannenova am 26.03.2017

Übersetzt und zusammengestellt durch Andreas Demmig

http://joannenova.com.au/2017/03/eu-countries-used-e600-million-climate-loophole-worth-extra-114-million-cars/

 

Glossar Hilfe für die Abkürzungen

Bei den Verhandlungen auf dem Klimagipfel von Kopenhagen geht es oft höchst technisch zu. In einem Glossar erklärt SPIEGEL ONLINE Dutzende Abkürzungen der Verhandlungen

 




Oberstes Gericht hat entschieden: Bundesbehörde darf Journalisten denunzieren

Was ist passiert?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat am 2. Februar 2017 einen Beschluss in der Sache „Miersch gegen Bundesrepublik Deutschland“ (Aktenzeichen 3 L 44/16.Z) gefasst. Darin lehnt das OVG meinen Antrag auf  Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 18. November 2015 ab.

Dieser Beschluss ist letztinstanzlich. Seit Beginn des Verfahrens waren fast alle Beobachter davon überzeugt, dass das strittige Vorgehen des Umweltbundesamtes (UBA) vor Gerichte nicht bestehen wird. Jetzt hat die Behörde juristisch gesiegt.

Durch eine Verzögerung bei der Zustellung erreichte mich die Entscheidung erst jetzt.  Diese Pressemitteilung macht sie erstmals öffentlich. Weder das OVG Magdeburg noch das UBA haben (bisher) die Medien informiert.

Worum geht es?

2013 brachte das UBA eine Broschüre mit dem Titel „Und sie erwärmt sich doch“ heraus. Darin wurde erklärt, dass es bedauerlicherweise Wissenschaftler und Journalisten gibt, die Unwahrheiten über den Klimawandel verbreiten. Neben einigen anderen wurden ich (damals Ressortleiter Wissenschaft beim FOCUS) genannt. Konkret hieß es, meine Artikel würden „nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen“ (Seite 112).

Die Broschüre ordnet mich in die Kategorie „Klimawandelskeptiker“ ein. An anderen Stellen des Textes werden die Machenschaften von Klimawandelskeptikern als unlauter dargestellt. Auch wird der Vorwurf erhoben, Klimawandelskeptiker seien bezahlte Lobbyisten der Ölindustrie. Dagegen habe ich geklagt, zunächst gemeinsam mit Dirk Maxeiner, der später aufgab, als die Kosten immer drückender wurden.

Am 18. November 2015 urteilte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle (das Verfahren fand dort statt, weil das UBA in Sachsen-Anhalt beheimatet ist), die Äußerungen in der Broschüre seien nicht überzogen. Die Einordnung von Journalisten stehe im Einklang mit der Aufgabe des UBA, über Umweltfragen aufzuklären. Die Behauptung, Klimawandelskeptiker seien unlauter und von der Ölindustrie bezahlt, würden Leser nicht auf mich beziehen, da sie weiter vorne im Text steht und nicht direkt mit meinem Namen verknüpft ist.

Nach diesem Urteil stellte ich den Antrag auf Berufung beim OVG Magdeburg, der jetzt abgelehnt wurde. 

Wie begründet das OVG seine Ablehnung?

Das OVG Magdeburg schließt sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle voll und ganz an. Es sei rechtens mir zu unterstellen, ich hätte gegen den „Kenntnisstand der Wissenschaft“ berichtet. Auch sei es statthaft, dass das Umweltbundesamt einem „postfaktischen Diskurs“ (Seite 13 der Begründung) entgegenwirkt (mit „postfaktischen “ sind somit meine Artikel gemeint). Es sei außerdem im Rahmen des Erlaubten, wenn das Umweltbundesamt mich den „Klimawandelskeptikern“ zuordnet.

Warum ist das relevant?

Die jetzige Entscheidung schafft einen Präzedenzfall. Mit dem gleichen Recht könnte das Wirtschaftsministerium seine Kritiker als „entgegen dem Kenntnisstand der Ökonomie“ denunzieren. Ein Journalist, der dem Gesundheitsministerium nicht passt, wäre dann einer der „entgegen dem Kenntnisstand der Medizin“ berichtet.

„Eine staatliche Behörde hat nicht die Aufgabe, Kritiker der Regierungspolitik als Abweichler zu brandmarken,“ erklärte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beim Erscheinen der UBA-Broschüre: Der Vorsitzende forderte den damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, „die Broschüre in der vorliegenden Form nicht weiter zu verbreiten und sich bei den betroffenen Kollegen zu entschuldigen.“

Altmeier entschuldigte sich nicht und die Broschüre wird bis heute vom Umweltbundesamt verbreitet.

Wie andere Beobachter auch, war der DJV zuversichtlich, dass die Gerichte das UBA in seine Grenzen verweisen werden.

Was sagt der Berufsverband zum Beschluss des OVG?

Jutta Müller, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verband (BJV), dem ich angehöre, schrieb mir: „Es scheint, dass das Gericht die Aspekte der Pressefreiheit und den Wert eines von Staatseinflüssen unabhängigen und freien Journalismus nicht ausreichend gewürdigt hat. Damit wurde ein falsches Signal gesetzt. Es gilt, wachsam zu bleiben, wenn journalistisches Handeln durch Behördenhandeln bewertet und damit letztlich auch eingeschränkt werden soll.“

Was ist das für eine UBA-Broschüre?

Die 122-Seiten-Publikation erschien Im Mai 2013 und ist bis heute auf der Website des UBA abrufbar (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sie-erwaermt-sich-doch-was-steckt-hinter-debatte-um). In 23 Kapiteln vermittelt sie die Ansichten des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) und das PIK (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) zum Klimawandel. Führende Vertreter des PIK werden oft zitiert, ihre Aussagen als unzweifelhafter Stand der Wissenschaft präsentiert.

Fünf Kapitel widmen sich den so genannten Klimawandelskeptikern, worunter im Wortgebrauch der Broschüre alle fallen, die an der Alleingültigkeit der Sichtweise von PIK und IPCC zweifeln. Klimawandelskeptiker werden als anrüchige Personen mit einer unverantwortlichen Agenda dargestellt. Die Leser bekommen den Eindruck vermittelt, dass alle Kritik an PIK oder IPCC von der Ölindustrie gesteuert wird.

Bei diesen Vorwürfen beruft sich die Broschüre hauptsächlich auf die Union of Concerned Scientists (UCS), eine amerikanische Aktivisten-Organisation, die sich als Lobby für grüne Politikziele engagiert.

Wer sind die Autoren? 

Hauptautor der Broschüre ist der UBA-Fachbereichsleiter Harry Lehmann. Er gehört dem „Verein der Freunde und Förderer des Potsdam-Instituts“ an. Laut Satzung soll der Verein das PIK „vor allem durch Beschaffung von Mitteln“ unterstützen. 

Das UBA hat nach FOCUS-Recherchen von 2007 bis 2013 ein Dutzend Forschungsaufträge in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro an das PIK vergeben und diese nicht – wie vorgeschrieben – europaweit ausgeschrieben. 

Die Vergabepraxis des UBA sei „eine massive und auffallend häufige Verletzung des Vergaberechts“, urteilt Vergaberechtsexperte Heiko Höfler. Das UBA verteidigt die umstrittenen Zuwendungen, sie seien unter eine „vergaberechtliche Ausnahmeregelung“ gefallen. Höfler überzeugt dies nicht: „Das ist nach den Vertragsbedingungen des Amtes gar nicht vorgesehen. Es spricht viel dafür, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt.“ 

Harry Lehmann hat lange Jahre für den Lobbyverband „Eurosolar“ gearbeitet und es dort bis zum europäischen Vizepräsidenten gebracht. Aus dieser Position heraus wechselte er dann 2007 in eine Spitzenstellung als Abteilungsleiter in das Umweltbundesamt.

Auch unter anderen drei Autoren ist kein Klimawissenschaftler.

Mit-Autor Dr. Klaus Müschen ist Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie des UBA. Er studierte Elektrotechnik und Sozialwissenschaft an der Universität Hannover und arbeitete als Hochschulassistent für Elektrotechnik an der Universität Hamburg. Später leitete er das Referat für Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lokale Agenda 21 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin.

Dr. Steffi Richter arbeitet in der von Klaus Müschen geleiteten UBA-Abteilung. Auch über sie kann man im Internet keine klimawissenschaftlichen Publikationen finden.

Dr. Claudia Mäder trat als Autorin des beim UBA kostenlos bestellbaren Kinderbuches „Pia, Alex und das Klimaprojekt – Eine abenteuerliche Entdeckungsreise“ in Erscheinung. Auch hier finden sich keine Hinweise auf eine naturwissenschaftliche Tätigkeit.

Wie waren die Reaktionen, als die UBA-Broschüre 2013 veröffentlicht wurde?

Gleich nach Erscheinen der UBA-Broschüre solidarisierten sich viele Redaktionen mit den denunzierten Journalisten. Zu meiner Freude machte es dabei keinen Unterschied, welche Haltung sie in der Klimadebatte vertraten. Auch Redakteure und Autoren, die meine Kritik an der deutschen Klimapolitik falsch finden, protestierten. Was jedoch zu keinerlei Konsequenzen von Seiten des UBA oder seines Dienstherren, des Umweltministers, führte.

Josef Joffe, Herausgeber der ZEIT, schrieb: „Es gibt in diesem Land kein ‚Ministerium für Wahrheit’ wie bei George Orwell, aber das UBA hat einen Schritt in diese Richtung getan.“ Es sei ein „Skandal“ so der damalige Chefredakteur der WELT-Gruppe, Jan-Eric Peters, dass eine staatliche Behörde in einer „mit Steuergeld finanzierten Broschüre quasi eine schwarze Liste missliebiger Journalisten veröffentlicht“. Der Klimaforscher Prof. Hans von Storch nannte die UBA-Broschüre: „Unfug.“

Martin Schneider, Vorsitzender der Wissenschafts-Pressekonferenz (WPK), erklärte: „Es ist nicht Aufgabe einer staatlichen Institution festzulegen, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche nicht. Journalisten dürfen und müssen unterschiedliche Positionen vertreten, und sie dürfen und müssen immer wieder auch etablierte Wissenschaftler in Frage stellen.“

Im Bundestag kritisierten mehrere Abgeordnete das Umweltministerium für die beleidigende Broschüre seiner Behörde. Erkenntnisse in Frage zu stellen, sei eine Kernaufgabe der Wissenschaft, sagte der Vize-Fraktionschef der Unionsfraktion, Arnold Vaatz, und bezeichnete die UBA-Broschüre als „Gipfel der Unverschämtheit.“

Diese und viele andere Proteste konnten das UBA nicht zum Einlenken bewegen. Es vertreibt weiterhin die Broschüre und darf dies ab jetzt auch mit höchstrichterlichem Segen tun.

Warum ist „Klimawandelskeptiker“ eine Beleidigung?

Ein Klimawandelskeptiker zweifelt an, dass ein Klimawandel stattfindet. Dies ist eine absurde Position, da sich das Klima seit Entstehung der Erde immer wieder gewandelt hat.  Auch ist durch zahlreiche Messungen bewiesen, dass das Klima sich in der Gegenwart wandelt. Es gibt solche „Klimawandelskeptiker“, eine kleine Gruppe von Sektierern, die von niemandem ernst genommen werden, ähnlich den religiösen Fanatikern, die die Evolutionstheorie ablehnen. Keiner der Wissenschaftler, die ich als Journalist zitiert habe, gehört in diese Kategorie.

Das Wort „Klimawandelskeptiker“ wird jedoch von Politikern und Energiewende-Lobbyisten viel benutzt. Sie versuchen damit jeden als Spinner hinzustellen, der an der deutschen Klimapolitik oder an den Prognosen des IPCC und des PIK  zweifelt.

Was ist der Kenntnisstand der Klimawissenschaft?

Folgendes ist Konsens bei der überwiegenden Mehrheit der Wissenschaftler, die sich mit Klimafragen befassen (auch bei allen, die ich zitierte oder über die ich schrieb):

  • Es gibt einen Treibhauseffekt.
  • Der Anteil des Kohlendioxids in der Luft ist stark angestiegen.
  • Die Durchschnittstemperatur der erdnahen Atmosphäre ist in den vergangenen 100 Jahren um zirka ein Grad Celsius gestiegen.
  • Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Emission von Kohlendioxid (und anderen Treibhausgasen) durch den Menschen (Industrie, Kraftwerke, Waldrodung, Auto- und Flugverkehr, Nutztiere usw.) zur Erwärmung beiträgt.

Wer dies in Abrede stellt, verlässt tatsächlich den Kenntnisstand der Wissenschaft und führt einen postfaktischen Diskurs.

Nur habe ich dies nie in Abrede gestellt. Es gibt keinen Text von mir, in dem Solches behauptet wird. In meinen Büchern und Artikeln geht es um folgende Fragen:

  • Wie gut sind die auf Computermodellen beruhenden Zukunftsprognosen, die eine katastrophale Erwärmung voraussagen?
  • Ist das durch Menschen verursachte Kohlendioxid die einzige Wirkkraft im Klimageschehen, oder gibt es noch andere?
  • Ist eine Erwärmung nur schlecht, oder hat sie auch gute Seiten? Angesichts dessen, dass in der Vergangenheit für Menschen, Tiere und Pflanzen Warmzeiten weitaus besser waren als Kaltzeiten.
  • Ist die deutsche Energiewende die einzig richtige Antwort auf die Klimaproblematik?

Als Journalist ließ ich in Artikeln und Büchern Wissenschaftler zu Wort kommen, die die Positionen von IPCC, PIK und Bundesregierung zu diesen Fragen nicht teilen. Hier ist es wichtig zu bemerken, dass ich mich dabei niemals selbst als Wissenschaftler aufgespielt habe.

Dies ist definitiv kein Abweichen von den messbaren Fakten und vom Kenntnisstand der Wissenschaft. Es ist ein Abweichen im Bereich der Schlüsse, die aus diesem Kenntnisstand gezogen werden und der politischen Konsequenzen daraus.

Warum habe ich gegen das UBA geklagt?

Wenn das UBA die Arbeit eines Journalisten als „entgegen dem Kenntnisstand der Wissenschaft“ bezeichnet und ihn in die Kategorie „Klimawandelskeptiker“ einordnet, bekommt der auf diese Weise Denunzierte einen „amtlichen Stempel“ unredlich zu arbeiten. Entgegen den Fakten zu berichten, heißt zu lügen. Ich hätte nicht geklagt, wenn mich eine Privatperson als Lügner beschimpft hätte. Dies kann im Eifer einer Debatte mal passieren. Doch wenn eine Bundesbehörde mich in einer offiziellen Broschüre (die von Tausenden gelesen wird) als Lügner hinstellt, kann ich das nicht auf mir sitzen lassen. Leider sieht das OVG Magdeburg dies anders.

Da das UBA nun juristisch gesiegt hat, ist Öffentlichkeit umso wichtiger. Ich bitte alle Redaktionen das Thema aufzugreifen und diese Pressemitteilung an möglichst viele andere Journalisten und Parlamentarier weiter zu senden.

Für Nachfragen:

Michael Miersch

Geschäftsführer Bildung und Kommunikation der Deutschen Wildtier Stiftung

Büro: 030 209 12 84 -11

Mobil: 0175 2419007

E-Mail: michael@miersch.media

Website: www.miersch.media

Wer eine genauere juristische Einschätzung möchte, kann sich an meine Rechtsanwältin wenden:

Dr. Katy Ritzmann

GSK Stockmann + Kollegen

Büro: 030 203907-0

E-Mail: katy.ritzmann@gsk.de

Bei Interesse sende ich gern den aktuellen Beschluss des OVG Magdeburg und das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 18. November 2015.


Links zu drei Artikeln über die UBA-Broschüre und das Urteil der ersten Instanz:

DIE ZEIT

http://www.zeit.de/2013/23/klimastreit-erderwaermung-umweltbundesamt

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

http://www.sueddeutsche.de/medien/umweltbundesamt-warnt-vor-journalisten-amtlich-unserioes-1.1683586

DER TAGESSPIEGEL

http://www.tagesspiegel.de/wissen/umweltbundesamt-behoerde-darf-abweichler-anprangern/12607984.html

Anmerkung der EIKE – Redaktion

  1. Bis zum Einstellen dieses Beitrages hier, hat nur die Zeitschrift CICERO in der Online Ausgabe (hier) durch ihren Redakteur Kissler (Ressortleiter „Salon“) diesen Skandal kommentiert. Kissler spricht allerdings den meisten der EIKE Leser und tausenden seriöser internationaler Klimawissenschenchaftler  zu Teilen ihre Zurechnungsfähigkeit ab, wenn er schreibt: „Niemand, der bei Sinnen ist, bestreitet den Einfluss der menschlichen Lebensweise auf das Weltklima, den Treibhauseffekt und den Anstieg der Erderwärmung.“ Und beklagt nur die Anmaßung der Behörde wie des OLG Mainstream-Meinungen „….sieht im „staatlichen Informationshandeln“ eine Methode, die „herrschende Meinung“ vorzutragen und letztlich durchzusetzen. Es begrüßt den Triumphzug der „herrschenden Meinung“, weil so die „Staatsleitung“ eine „Aufklärung der Bevölkerung“ leiste.“ Das ist schlimm genug, jedoch wünscht man dem Herrn Kissler, wohl vergeblich, eine bessere naturwissenschaftliche Ausbildung, um zu erkennen, dass – abgesehen von mikroklimatischen Auswirkungen- es keinen Einfluss der menschlichen Lebensweise auf das Weltklima und den „Treibhauseffekt“ gibt. Das „Weltklima“ wandelt sich davon unbeeindruckt wie eh und je. Das ist Fakt. Kissler ist aber leider naturwissenschaftlich zu ungebildet, um das zu erkennen, und trotzdem oder gerade deswegen, begreift er nicht,  dass er seinen  Lesern  diesbezüglich Unsinn erzählt. Dieses Schicksal teilt er aber mit sehr vielen seiner Kollegen.
  2. Auch EIKE wurde in der UBA Broschüre (S 111) ohne nähere Begründung scharf angegriffen, weil wir es wagten…„Thesen verbreiten würden, die dem wissenschaftlichen Konsens widersprechen..“ Dass das zu den vornehmsten Aufgaben der Wissenschaft gehört, ist dem UBA und seinen Autoren offenbar völlig fremd. Ebenso werde die Autoren des Buches „die kalte Sonne!“ und der Journalist Günter Ederer (S 113) in nämlicher Weise verunglimpft und damit bewusst an den öffentlichen Pranger gestellt. Wir haben uns juristisch nicht dagegen gewehrt, weil wir erstens nicht das Geld haben, und zweitens dieses Art von läppischer Diffamierung gewöhnt sind. Sie wird ausgeführt von Leuten, die ihren Lebensunterhalt mit Katastrophengeschrei verdienen, und ihre eigene Bedeutung daraus ableiten, aber selber keinerlei Ahnung von dem haben, über das sie schreiben und befinden.
  3. Wir bestreiten nicht nur, dass es, wie Michael Miersch behauptet, einen Konsens der überwiegenden Mehrheit der Klimawissenschaftler gibt, die dem anthropogen emittierten CO2 eine Rolle bei der Erwärmung zuweisen, wir bestreiten auch, dass Mehrheiten eine wissenschaftliche Relevanz haben. Und halten es da mit Albert Einstein, der auf den Vorwurf, 200 Wissenschaftler hätten seine Relativitätstheorie für falsch befunden, lakonisch antwortete: „Wenn die recht hätten genügte einer!“ Wir behaupten auch, dass es auch gut begründete Zweifel an der Erwärmung überhaupt gibt, denn der kräftige von Städten verursachte  wohl bekannte aber schwer berechenbare Wärmeinseleffekt (WI) wurde nirgends herausgerechnet- trotz Anstiegs der Weltbevölkerung von rd. 1 Mrd. Menschen um 1900 auf jetzt gut 7 Mrd und zunehmender Verstädterung – ca. 50 % der Weltbevölkerung leben bereits in Städten- und zusätzlich manipulierten die damit beauftragten Institute – angeführt vom NASA GISS- die früheren Temperaturen auf breiter   Front rückwirkend nach unten, mit dem Ziel die Gegenwart wärmer erscheinen zu lassen,
  4. Mit der Solidarisierung der Journalistenkollegen mit den in der Broschüre vom UBA diffamierten Kollegen (von EIKE gar nicht zu reden) scheint es nicht weit her zu sein. Sie schweigen! Ist es so abwegig, wenn dann manchem das  Wort von Martin Niemöller in den Sinn kommt, besonders dann, wenn Ex-Bundespräsident Horst Köhler die „Rechten“ als Klimaskeptiker verunglimpft und ungeniert der „großen Transformation“ das Wort redet und Justizminister Maas „Fakenews“ Verbreitern mit Gefängnis droht. Martin Niemöller sagte: „Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte“ Nun, noch werden wir nicht „abgeholt“ Dieses Urteil könnte aber den Weg bereiten, dass sich das, vielleicht sogar schneller als viele glauben, ändert.