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Svenja Schulze und der weltweite Atomausstieg

So kam sie in die „Schüler*innenvertretung“ (bei dieser Schreibweise wehrt sich meine Rechtschreibkontrolle mit Händen und Füssen). Die Jusos waren für Frau Schulze „wirklich klasse“ – so wurde sie Juso-Landesvorsitzende. Von da war es nicht weit bis zur AStA-Vorsitzenden, wo sie gegen den Golf-Krieg demonstrierte unter dem Motto „Kein Blut für Öl“. Nachdem sie die „Studiengebühren in NRW wieder abschaffen und viel Geld für die Hochschulen in NRW mobilisieren konnte“ – man fragt sich unwillkürlich, wessen Geld? –, wurde sie Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Und als solche verfolgt die studierte Germanistin und Politikwissenschaftlerin nun ambitioniert globale Zielsetzungen, nämlich den „deutschen europäischen und weltweiten vollendeten Atomausstieg“.

In dem „12 Punkte Programm für die Vollendung des Atomausstiegs – die Position des Bundesumweltministeriums“ vom 11.03.21 heißt es:

„Das Bundesumweltministerium sieht seinen Einsatz für den Atomausstieg aber noch lange nicht als beendet an. Im Gegenteil: Wir arbeiten mit voller Kraft weiter. Denn vollendet ist der Atomausstieg Ende 2022 noch nicht. Es bleiben nukleare Risiken, die weitere konsequente Schritte erfordern: in Deutschland, in Europa und weltweit.“

Weltweit und vollendet, darunter machen es deutsche Politiker niemals. Hört mal, ihr Russen, Amerikaner, Chinesen und Franzosen und wer da noch so mit den Atomen rumspielt, eure Risiken machen nicht an den deutschen Landesgrenzen halt.

Deshalb ist die weitere Nutzung der Atomenergie im Ausland nicht im deutschen Interesse, schon gar nicht staatlich geförderte Neubauten in der EU. Insbesondere in den grenznahen Regionen sind viele Menschen über den Betrieb alter Atomkraftwerke in Nachbarländern besorgt. Gleichzeitig sollen für diese Reaktoren in vielen Fällen die Laufzeiten teils erheblich über die ursprünglich genehmigten Betriebsdauern hinaus verlängert werden. Das Bundesumweltministerium teilt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen gewahrt werden“.

Der Fadenriss ist noch nicht endgültig genug

Wie sich Svenja Schulze im einzelnen für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt, bleibt nebulös, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar Versprengte von der Kavallerie ihres Genossen Steinbrück.

Als Grund für die Sinnlosigkeit der „Atomkraft“ führt die Umweltministerin an, „Ihr Anteil am weltweiten Primärenergieverbrauch beträgt nicht einmal 5 Prozent. Sie kann schon deshalb keinen substanziellen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele erbringen“. Oh, chère Madame, dünnes Eis. Die Heilsbringer Wind und Sonne schaffen nämlich mit 4,5 Prozent noch weniger. Können die womöglich auch keinen substanziellen Beitrag erbringen?

Deshalb will das BMU „vollständig raus aus der Atomkraft“. Der Fadenriss ist noch nicht endgültig genug. Jetzt sind die „Atomfabriken“ Lingen und Gronau dran. Brennelemente herstellen geht gar nicht, sie sollen in der nächsten Legislaturperiode geschlossen werden, per Gesetz, versteht sich. „Nach Auffassung des BMU ist eine gesetzliche Regelung zur Beendigung der Brennelementfabrikation in Deutschland und des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau die rechtssichere, richtige Lösung, um die untragbare Situation zu beenden, dass grenznahe ausländische Alt-AKW mit Brennelementen aus deutscher Produktion betrieben werden“.

Was scheren Svenja Schulze von der Arbeiterpartei SPD die 300 Angestellten von Gronau? Was stört sie, dass die etwa 350 Angestellten von Lingen ihren Arbeitsplatz verlieren? Schließlich werden der Ministerin ihre 25.000 Euro monatlich pünktlich überwiesen, auch oder gerade in Corona-Zeiten. „Nach Gutachten im Auftrag des BMU wäre eine Schließung rechtssicher möglich“. Hau wech, die Sch…

Um den Atomausstieg zu vollenden, braucht man nach Ansicht von Svenja Schulze nur „konsequent den nächsten Schritt zu gehen und angesichts eines höheren EU-Klimaziels beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Anstrengungen bis 2030 zu verdoppeln“. Anstrengungen verdoppeln, Gemeint sind natürlich die Steuerzahler und eine Verdoppelung der hübschen Windräder von derzeit 30.000 auf 60.000. Zur Information für Frau Schulze die Information in leichter Sprache: Bei Windstille ist 30.000 mal null gleich null. Und 60.000 mal null ist auch gleich null.

Wie man Freunde gewinnt

Und dann will das BMU noch den „Schulterschluss der atomkritischen Staaten suchen“. Steht etwa die Gründung einer internationalen Anti-Atom-Kavallerie unter deutscher Führung im Raum? Im Positionspapier heißt es dazu:

Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie müssen an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden. Staatlich geförderte AKW-Neubauten in der EU sind nicht im deutschen Interesse und auch nicht im Sinne von Klimaschutz und Energiewende… Dank zielstrebiger Verhandlungen gelang es unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2020, zur Espoo-Konvention über grenzüberschreitende UVP einen völkerrechtlich verbindlichen Leitfaden zu verabschieden, der klarstellt, unter welchen Voraussetzungen bei Laufzeitverlängerungen eine UVP geprüft und durchgeführt werden muss. Der Espoo-Konvention gehören 45 Staaten an. Der Leitfaden macht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken, die unter bestimmten Bedingungen eine UVP-Pflicht auch bei Laufzeitverlängerungen klarstellt, zum allgemeinen Maßstab und damit auch für Nicht EU-Mitgliedstaaten mit alten AKW – wie die Schweiz, Großbritannien, Ukraine und Belarus – bindend.“

Mein Kommentar dazu: Wie man Freunde gewinnt.

Den Atomsündern soll darüber hinaus der Geldhahn zugedreht werden: „kein öffentliches Geld für Atomkraftwerke in der EU und darüber hinaus“ (sic), während den Atomskeptikern der Ausstieg mit deutschem Geld vergoldet werden soll: „Das BMU setzt sich dafür ein, dass bei der laufenden EU-Beihilfereform die Interessen der Mitgliedstaaten der EU, die aus der Atomenergie aussteigen wollen oder ausgestiegen sind, umfassend berücksichtigt werden“.

Das BMU schließt das Positionspapier mit der Forderung, dass Deutschland auch in Zukunft „Kompetenz erhalten und solide Fakten in den internationalen Atom-Diskurs und zu neuen Reaktorkonzepten einbringen“ soll. Wie dies aussieht, kann man unmittelbar auf der letzten Seite des BMU-Positionspapiers in einer Stellungnahme zu den neuen Reaktoren der Generation 4 nachlesen – eine Argumentation, die direkt aus der Feder eines Greenpeace-Volontärs mit Abschluss in Germanistik und Politologie stammen könnte.

Corona-Lesetipp: Manfred Haferburg ist Autor des Romans „Wohn-Haft“ (4,9 von 5 Punkten bei 148 Bewertungen), der sich immer mehr in eine Dystopie entwickelt.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Sehr geehrte Frau Bundesminister Svenja Schulze, wir hätten da mal ein paar Fragen..

Eine der Befragten war die Frau Bundesminister (O-Ton Schäuble) Svenja Schulze, die sich den Abgeordneten stellen musste. Und Frau Schulze, im früheren Leben Unternehmensberaterin in der Werbebranche, tat das auf ihre unnachahmlich weitschweifige, jede präzise Antwort auf präzise Fragen vermeidende, Art und Weise. Wer sich das antun möchte kann das alles gern hier im Sitzungsprotokoll nachlesen.

Gleich vorweg sei mitgeteilt: Es lohnt nicht. Denn es reden dort jeweils manch ein Sehender mit einer gewollt Blinden über Farben, oder ein Musiker mit einer Hörgeschädigten, die auch nur jedes vierte Wort verschwommen wahrnimmt und dies auch noch sinnentstellt.  Und dann auf etwas ganz anderes antwortet als gefragt wurde. Und weil das so gut wie immer so ist, mag es einer der Gründe gewesen sein, warum das Plenum so leer war. Corona-Abstandsregeln, dürften dann gute zusätzliche Entschuldigungen geliefert haben, der Sitzung fern zu bleiben.

Plenum des Deutschen Bundestages zur Fragestunde am 6.5.20 Bild DBT

Daher meinen wir, wenn es schon keine präzisen Antworten auf wichtige Fragen gibt, auch weil diese oft gar nicht erst gestellt werden, wollen wir nun die Fragen an Frau Bundesminister Svenja Schulze stellen, die wir gern präzise beantwortet hätten:

 

Sehr geehrte Frau Bundesminister

  1. Warum sehen Sie im Lichte der reduzierten Wirtschaftskraft durch den Lockdown die teuren Bemühungen für den Klimaschutz für verhältnismäßig oder geboten und wenn ja, warum teilen Sie die Auffassung von Frau Kotting-Uhl, MdB in ihrem Gastbeitrag in der taz, dass für den Klimaschutz mehr, Zitat, „Suffizienz“ eine Lösung sein könnte, auch wenn dadurch verstärkt Armut droht.

Mögliche Nachfrage: Weniger Wohlstand bedeutet mehr Armut, Armut führt zu geringerer Lebenserwartung, Geld, das für den Klimaschutz ausgegeben wird, steht für die Gesundheit nicht zur Verfügung. Wie schon jetzt zu beobachten und von Medizinern und Soziologen prognostiziert steigt damit die Zahl der Opfer, auch der Todesopfer. Warum wären Sie bereit für den Klimaschutz in Deutschland Menschenleben zu opfern?

  1. In einem Wortbeitrag im Bayerischen Rundfunk im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie sagten Sie korrekt „Wir merken im Moment ja alle, dass wir eben nicht alles steuern können“ (1) (7). Dem können wir nur zustimmen. Würden Sie uns daher bitte in einfachen verständlichen Worten erklären, was Sie und Ihre Regierung dazu veranlasst zu glauben, und alle Steuermöglichkeiten des Staates und der Gesellschaft auch darauf auszurichten, dass das mindestens so komplexe, eher noch viel komplexere Klimasystem der Erde sich von uns, von Ihnen oder der Weltgemeinschaft steuern ließe?

 

  1. Im weiteren Verlauf dieses Interviews bekräftigten Sie die Absicht „den Klimawandel, auch weiter tatkräftig (zu) bekämpfen und dass da alle auch mitmachen“. Angenommen, Ihr Kampf sei dahingehend erfolgreich, dass Deutschland, gern auch die EU, bis 2050 „klimaneutral“(2) sein würden, wie groß wäre Ihrer Ansicht nach der Anteil Deutschlands, gern auch der EU, an der erhofften Minderung der globalen Mitteltemperatur, wie sie von der Pariser Klimaübereinkunft verlangt wird? Sie können gern zehntel, oder hundertstel oder tausendstel Grad angeben. Wir überprüfen das.

Quelle: Global integrated drought monitoring and prediction system link: https://www.nature.com/articles/sdata20141?wptouch_preview_theme=enabled

https://cei.org/file/lomborg-global-deaths-climate-and-non-climate-catastrophes-1920-2018-figure-7

  1. In Ihrer Rede vor dem deutschen Klima Konsortium (3) am 14.11.19 sagten Sie u.a. dass bei einer „Erderhitzung“ von 1,5 Grad schwerere Schäden als bisher angenommen drohen würden. Nun zeigen sämtliche Extremwetterstatistiken der letzten Jahrzehnte weltweit, meistens einen klaren Rückgang, bspw. bei Dürren und Buschbränden, aber auch Überflutungen, oder zumindest keinerlei Zunahme. Die Zahl der klimabedingten Todesopfer (4) ging sogar um nicht weniger als 90 % zurück.
    Unsere Fragen dazu:

    • Warum benutzen Sie auf den Begriff „Erderhitzung“, wenn man wissen muss, dass bereits 1 ° der als „zulässig“ erklärten 1,5 ° C seit Beginn der Aufzeichnung „verbraucht“ wurden. Also nur noch schlappe 0,5 ° C übrig bleiben würden?
    • Welche „Experten“ flüstern Ihnen ein, dass „sogar noch schwerere Schäden“ bei nur 0,5 °C mehr drohten, wenn die Beobachtungen das genaue Gegenteil zeigen?

 

  1. In Ihrer Rede vor dem deutschen Klima Konsortium (3) am 14.11.19 sagten Sie u.a. „„Viele Player auf dem Weltmarkt haben mittlerweile verstanden, dass sie langfristig nur dann erfolgreich sind, wenn sie klimaneutral werden und Ressourcen schonen.“
    Tatsache ist jedoch .. und ich zitiere den Forscher und früheren UK Regierungsberater Rupert Derwall: „dass 1981 das letzte Jahr war, in welchem die Kohlenstoff-Emissionen des Westens jene aus dem Rest der Welt übertrafen. Bevor die Pandemie zuschlug, waren es (nur noch) etwa 25%. Der Schwanz der Dekarbonisierung im Westen wird nicht mit dem globalen Hund wedeln. Zu versuchen, Net Zero zu erreichen, wäre in der Tat eine tiefgreifende und brutale Entscheidung – zugunsten des Verschwindens von der Weltbühne.“ (6)
    Unsere Frage an Sie lautet daher. Welche „Player auf dem Weltmarkt“ meinen Sie, wenn die globale Entwicklung eine völlig andere ist, als Sie sich und anderen hier vorzumachen glauben? Und warum wollen Sie verantworten, dass Deutschland und die EU von der Weltbühne verschwinden?

The West vs. the Rest

  1. Bei Ihrer Rede zur Eröffnung der COP 26 in Madrid versprachen Sie den deutschen Anteil am 100 Milliarden Green Climate Fund auf 4 Milliarden bis 2020 zu verdoppeln. Kanzlerin Merkel wiederholte – trotz dank der von Ihrer Regierung mit geschürten Coronapanik selbst herbeigeführten schwersten Rezession seit dem Ende des 2. Weltkrieges- dieses Versprechen, anlässlich ihrer Rede zum Petersberger Klimadialog am 28.4.20.
    Fakt ist: Per Februar d. Jahres waren von den erhofften 100 Milliarden gerade mal 8,24 Mrd. $US zugesagt, von denen sogar nur 6,715 Mrd $ garantiert sind(5). Deutschlands Anteil daran betrug 843 Mio $ US. Also deutlich mehr als 10 %; obwohl Deutschland nur 2,2 % zu den Emissionen beiträgt.
    Wie können Sie es verantworten, dem bereits gezahlten schlechten Geld, das knapp fünffache – noch in diesem Jahr- hinterher zu werfen, was zuvor schon weltweit nichts bewirkt hat, denn die CO2 Emissionen stiegen weltweit weiterhin kräftig an, wo gleichzeitig die deutsche Wirtschaft in eine nie dagewesene Rezession gezwungen wurde, die Sie und ihre Regierung zwar selbst herbei geführt haben, zu deren Linderung Sie aber bereits jetzt die Schuldenbremse gerissen haben und den Haushalt allein in diesem Jahr um 150 Milliarden € per Schuldenaufnahme aufblähten?

(1) Quelle Bayern 2 radiowelt (br 24) https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/umweltministerin-schulze-krisensituation-fuehrt-zum-nachdenken,RxQe6N3

(2) nach gängiger Rechtsauslegung müssen auch Umweltziele überprüfbar sein. Siehe dazu „Umweltziele und Indikatoren“ von Huber Wiggering und Fellix Müller Springer 2004

(3) 14.11.2019 https://www.bmu.de/rede/rede-von-svenja-schulze-beim-deutschen-klima-konsortium-dkk/

(4) OFDA/CRED International Database www.emdat.de averaged by B. Lomborg over decades 1920-1929,1930-1939,—2010-2018

(5) Green Climate Fund  https://www.greenclimate.fund/about/timeline 2019: Contributors have pledged more than USD 9.8 billion for the GCF-1 programming period. Tatsache ist. Es gibt per Februar 2020 nur Zusagen über 8,24 Mrd. $US von denen nur 6,715 Mrd $ garantiert sind. Davon von der EU 2,7 Mrd$ davon Deutschland 842 Mio $

(6) Zitat aus https://eike.institute/2020/05/01/zur-rettung-der-wirtschaft-muessen-kostspielige-klima-massnahmen-sofort-aufgegeben-werden/

Original hier:

Costly Climate Policies Must Be Abandoned To Save Economy

(7) erfreulicherweise wurde diese Frage, wenn auch etwas verändert, vom AfD Abgeordneten Dr. Rainer Kraft gestellt. Die Antwort der Frau Bundesminister kam prompt, entbehrt aber nicht einer gewissen Komik.

 

Svenja Schulze,Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie sagen: Klimaschutz wird teuer. – Ich sage Ihnen: Kein Klimaschutz, das würde enorm teuer werden.(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Wir haben gerade den Petersberger Klimadialog hinter uns, und wir haben aus der ganzen Welt Berichte bekommen, was Klimaveränderungen heute schon bedeuten. Wenn Sie Beispiele aus Deutschland wollen, dann reden Sie doch einfach mal mit Landwirten, mit Forstwirten darüber, was Klimaveränderungen heute schon kosten, etwa wegen Dürre auf unseren Feldern, auf unseren Äckern, in unseren Wäldern. Wenn wir nicht handeln, wenn wir einfach alles auf uns zukommen ließen, dann würden wir als Politik unverantwortlich agieren, und deswegen ist es so zentral, dass wir jetzt in Klimaschutz investieren, dass wir in die Zukunft investieren. Wenn Sie den Vergleich mit Corona gerne möchten: Bei Corona suchen wir immer noch nach einem Impfstoff; wir suchen nach Medikamenten, die wirklich helfen. Im Klimaschutz ist dieser Impfstoff, sind diese Medikamente schon lange klar: Das ist der Ausbau erneuerbarer Energien, das ist ein stärkerer Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft, das ist Grüner Wasserstoff in der Industrie, das sind neue Mobilitätskonzepte, die ohne CO2 klarkommen; um nur einige Beispiele zu nennen. Die Maßnahmen sind da wirklich klar, und deswegen: Kein Klimaschutz wäre teurer.

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:Vielen Dank. – Nachfrage? – Herr Kollege Dr. Kraft.Dr.

 

Rainer Kraft (AfD):

Vielen Dank. – Ich entnehme Ihren Worten, dass Sie sagen: Wir können das Klima genau steuern, diese Milliarden sind zielgerecht eingesetzt, und wir werden dafür am Ende konkrete Maßnahmen bekommen. – Wunderbar! Dann frage ich Sie ganz konkret: Um wie viel wird sich pro eingesetzten 100 Milliarden Euro die globale Durchschnittsniederschlagsmenge in Deutschland erhöhen, wodurch die Dürren bekämpft werden?

 

Svenja Schulze,Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wir können nicht alles im Detail steuern. Wir kennen aber die Maßnahmen, die helfen, die Erderwärmung zu reduzieren. Wir werden die Erderwärmung nicht mehr ganz stoppen können; aber wir können sie noch reduzieren, und wir können Schlimmeres noch verhindern. Deswegen ist die ganz einfache Antwort: Jede einzelne eingesparte Tonne CO2 zählt, und zwar weltweit. Insofern dürfen wir nicht die Einzigen sein, die handeln. Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet nämlich alle Staaten auf der Welt, zu handeln. Beim Petersberger Klimadialog ist gerade noch mal sehr deutlich geworden, dass auch alle bereit sind, etwas zu tun, dass übrigens auch die Wirtschaft bereit ist, etwas zu tun. Es gab einen Aufruf von über 60 Unternehmen, gerade auch aus der chemischen Industrie, aus der energieintensiven Industrie, aus dem Stahlsektor. Diese Unternehmen haben gesagt: Klimaschutz muss jetzt der Kompass sein. – Das sollte auch Sie erkennen lassen, dass es in dieser Frage inzwischen einen breiten Konsens darüber gibt, dass wir in diesem Feld handeln müssen und nicht einfach abwarten können, ob es noch schlimmer wird

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)




Turnschuhe aus Spinnenseide- satirische Gedanken zur grünen Bioökonomiestrategie

Der MDR vermeldet: „Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) wollen in den kommenden vier Jahren 3,6 Milliarden Euro in die Förderung der Bioökonomie investieren. „

Agrar heute dazu: „In der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ geht es konkret um die verstärkte Erforschung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Auch die Sicherstellung der Ernährung vor dem Hintergrund von Klimawandel und Bevölkerungswachstum stehe im Fokus. „Biobasierte Materialien stehen den Eigenschaften erdölbasierter Kunststoffe in kaum noch etwas nach“, sagte Karliczek.

Auf unseren Äckern wächst, was wir sonst importieren müssten“, sagte Klöckner.

Es ist die Rede von Turnschuhen aus Spinnenseide und Autoreifen aus Mais (MDR) oder Löwenzahn (agrar heute).

Ich überprüfe, ob es sich wirklich um eine Nachrichtenmeldung handelt oder ob ich in eine Satiresendung geschaltet habe. Eine versteckte Kamera ist auch nicht im Auto, also mein dümmlich drein blickendes Gesicht wird nicht im TV erscheinen. Die meinen das ernst!

Ich kann mich an eine Dokumentation erinnern, da ging es um Bioplastik. Ein deutscher Herr Gerritsen, Geschäftsführer der deutsch-holländischen Firma Bio4Pack, beschäftigt sich seit 18 Jahren mit Bioverpackungen und ist da schon fleißig dabei. Seine kompostierbaren Lebensmittelverpackungen findet man in den Supermarktketten der Niederlande, die Ihre Filialen auch in Deutschland haben wie Aldi und Lidl. Im supergrünen Deutschland findet man sie nicht, hier die Gründe:

Bioplastik: Der Begriff ist nicht klar definiert… nicht alles, wo Bio draufsteht, ist auch verträglich für die Umwelt, und Bioplastik heißt nicht automatisch, dass es biologisch abbaubar ist… „ schreibt das Süddeutsche Zeitung Magazin. Und weiter: „Die deutsche Verpackungsverordnung lässt Bioplastik nicht in die Biotonne.“ Es müsste in industriellen Kompostieranlagen zwölf Wochen kompostiert werden. Das geht in Deutschland wohl nicht, in Holland aber offensichtlich schon. Neuste Entwicklungen auf diesem Gebiet sind Bioplastik Produkte, die auf alle Fälle in drei Jahren verschwunden sind, sollten sie in der Natur landen. Wenn Sie nun sagen: „Toll, das müsste man doch fördern und wie viel kostet das den Verbraucher mehr?“. Förderung ist gleich Null, manche Verpackungen kosten nicht mehr, andere zwischen 3-4 Cent, wohlgemerkt pro Verpackung, auf die Erdbeere umgerechnet, ist das nicht viel.

Nun die Damen Bundesministerinnen: Hier muss man vielleicht gar nichts fördern, sondern einfach nur zulassen und die Kompostierung organisieren, im Land der angeblichen Recyclingweltmeister? Ich glaube, das steht in Ihrer Aufgabenbeschreibung. Man spricht von der Hälfte an CO2-Freisetzung bei der Herstellung von Bioplastik im Vergleich zu Petrolplastik. Oder schlagen hier die Lobbyisten der Petrolchemie zu, die sie so gerne bei den „Klimaleugnern“ verorten?

Es ist noch nicht so lange her, im Jahre 2004 in der Kölschen Rundschau:

Bauern könnten die „Ölscheichs von morgen“ werden, wenn das Potenzial nachwachsender Rohstoffe in Deutschland stärker genutzt würde, sagte Künast (Die Grünen) bei Vorlage des Ernteberichts. Trotz des feuchten Frühsommers hat Künast der bevorstehenden Ernte insgesamt „Spitzenerträge“ bescheinigt.“ Hört, hört: feuchter Frühsommer war nicht gut, heute ist es die Dürre. Geerntet haben wir trotzdem immer mehr. Klingt wie die Ministerinnen von heute. Haben die nur abgeschrieben und statt dem Biosprit die Autoreifen eingesetzt? Heute will man den Biosprit nicht mehr so richtig. Er könnte ja von den regenwaldvernichtenden Palmölplantagen kommen. Man will die sauberen E-Autos! E10 ist gerade teurer geworden, angeblich wegen der gestiegenen Nachfrage. Die Erzeuger sagen, das wäre nicht der Grund …

Palmöl in zahlreichen Kosmetika, Lebensmitteln und Industriestoffen ist dagegen in Ordnung. Es ist also ein Unterschied, wofür der Orang-Utan stirbt! Für den Treibstoff eines SUV ist es abzulehnen, für die Tafel Schokolade eines E-Auto Fahrers ist es „Bio“. Verlogene grüne Welt!

Übrigens Regenwald: Würde man alle Staudammprojekte im Amazonas Regenwald umsetzen, für grünen Strom natürlich (Strom hat heutzutage Farben), sterben laut Experten 1.000 Fischarten aus. Das sind 10% aller Süßwasserfischarten weltweit. Tausende Hektar Regenwald werden überschwemmt. Ein bereits angelegter Stausee produziert durch faulenden, überschwemmten Regenwald 20x mehr „Treibhausgase“, als ein Kohlekraftwerk gleicher Leistung. In der Türkei wird ein Staudamm den Tigris aufstauen und flussabwärts ein riesiges Sumpfgebiet in Wüste verwandeln. Grün ist dann nur noch der Strom. Schade das Strom nicht stinken kann.

Und da gibt es ja noch Biogas. Ursprünglich entwickelt, um aus Gülle oder Festmist Methan zu erzeugen. Später kamen dann organische Stoffe wie Biomüll oder Abfälle aus Schlachtereien, der Gastronomie oder der Lebensmittelindustrie hinzu. Die ganz großen Anlagen benötigen dazu noch Mais oder anderes Getreide. Als Heilsbringer deklariert, der Bauer wurde nun der Gasbaron. Oder doch nicht? Eine Studie des Umweltbundesamtes:

Seit 2005 sind mindestens 17 Menschen bei Unfällen in Biogasanlagen getötet und 74 verletzt worden

im Jahr 2017 wurden 32 Unfälle in Biogasanlagen registriert, bei denen rund 5,5 Millionen Liter Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sowie Gärsubstrate (JGS) freigesetzt worden

in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 56 Biogasunfälle, bei denen 38 Mal Gewässer betroffen waren

Dreiviertel, der von Sachverständigen geprüften Biogasanlagen, weisen erhebliche sicherheitstechnische Mängel auf

5 Prozent des in Biogasanlagen produzierten Methans entweicht unkontrolliert in die Atmosphäre 

Damit können Biogasanlagen in der Gesamtbetrachtung sogar mehr Emissionen an klimaschädlichen Gasen verursachen als einsparen

Fazit: „Biogasanlagen sind eine Gefahr für Mensch, Klima und Umwelt“

Zudem werden jetzt die Gärreste zum Dung, der auf den Feldern landet, hinzugerechnet und erschweren die Einhaltung der Düngeverordnung.

In Deutschland laufen derzeit über 9.000 dieser Anlagen, im Glauben an die Bundesminister*innen errichtet. So wird man ein Ungläubiger!

Meldung des MDR: „Bauern demonstrieren vor dem Landtag in Thüringen“

Hintergrund ist die Düngemittelverordnung, die den Einsatz von künstlichem und organischem Dünger erheblich einschränken soll, da sonst zu viel Nitrat in das Grundwasser gelangt. Die Bauern zweifeln die Messmethoden und Ergebnisse zu Recht an. Daraufhin erwidert Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund laut Radio: Sie wolle den unterschiedlichen Messergebnisse der Nitratbelastung des Grundwassers nachgehen.

Ein satirischer Gedanke kriecht in mir hoch: Sollte man das nicht vorher machen oder ist „nachgehen“ wörtlich gemeint? Mit den Nitratgrenzwerten ist es ähnlich wie mit den Stickoxiden. Die Werte sind auf sehr niedrigem Niveau. Das Dreifache stört niemanden, selbst mit dem Siebenfachen können Erwachsene leben, wenn sie denn im Trinkwasser wären, wo sie nie waren, da Trinkwasser aus verschiedenen Grundwasser Quellen gemischt wird. Und: ist der Nitratwert an einigen Messstellen zu hoch, lief bei Industrie, Abwasserwirtschaft UND Bauern etwas schief, aber nicht bei allen und überall!

So und jetzt nochmal von Anfang: Nach Ölscheich und Gasbaron soll jetzt der Bauer zum Autoreifenhersteller werden, aber bitte mit Traktoren ohne Diesel oder E-Fuel und mit wenig Düngung. Wissen unsere Bundesvorturner, dass Mais ein Humuszehrer ist und viel Düngung benötigt. Und was ist mit den veränderten Klimabedingungen? Ach so, man will trocken-resistente Pflanzen züchten. Was ist dann mit den feuchten Frühsommern? Übrigens wäre der Nitratgehalt nicht eine Frage des Düngens sondern eine des Konsums, so Umwelttoxikologin Prof. Heidi Foth von der Universität Halle-Wittenberg. Sie möchte über die Tierproduktion nachdenken. Können wir, habe ich studiert. Die Ställe, die ich bauen würde , bekämen keine Genehmigung, würden das Tierwohl aber viel mehr berücksichtigen. Auf dem Lande darf es nicht mehr nach Tierhaltung riechen, darf kein Hahn krähen und kein Hund bellen. Der neue, der Urbanität entflohene Naturbursche benötigt seinen Schönheitsschlaf. Mit neuester Technik ausgestattet, bekämpft er das wuchernde Ungetüm namens Rasen. Bienen? Ja, Bienen sind gut.

So nun mach was draus, du dummer Bauer!

Die Tierproduktion trägt nicht mal 1% zur deutschen „Treibhaus“-Emission bei. Eine Kuh kann nur einen Teil des durch Photosynthese gebundenen Kohlenstoffs in Methan umwandeln. Vom Rest lebt sie und schenkt uns essentielle Amino- und Fettsäuren und wichtige fettlösliche Vitamine. Wenn ich jetzt noch dagegen rechne, wie viel in tatsächlichen Treibhäusern und Produktion von Fleischersatzprodukten dazu kommt, wird kein Unterschied messbar sein. Der Bio-Ackerbauer muss die doppelte Fläche bewirtschaften bei gleichem Ertrag! Wie macht er das wohl? Verbrauchte er dann nicht mehr „fossile Brennstoffe“?

Soja beurteilen wir ähnlich wie Palmöl. Als Tofu und Sojamilch (für die Laktoseintoleranten) topp, als Tierfutter der Regenwaldvernichter. Vielleicht schädigen die Veganer sogar das Klima mehr als die Karnivoren unter uns, um in deren Sprech zu bleiben? Kaut Bio-Möhren und ihr rettet das Klima oder auch nicht! Das entscheiden die Umweltverbände und Experten, die vorgeschobene Regierung Deutschlands. Wer regiert eigentlich Deutschland?

Wie die Halbwertzeiten der Versprechungen und Förderprogramme aussehen, merkt man jetzt. Die „tausenden Generationen“ der Svenja Schulze gelten hier wohl nicht, es sei denn, sie hat von Feldmäusen gesprochen. Kann man nie wissen. Sie sieht auch das Klima, welches nicht mehr nur Wetter ist, bei ihren Spaziergängen in der Eifel. Manche können CO2 sehen. Bei ihr ist der Klimawandel auch belegt. Sie hat wohl „menschengemacht“ davor vergessen. Kann passieren. Menschen werden oft vergessen. „Belegt“ ist wahrscheinlich nur das Brötchen in der Bundestagskantine. Vielleicht mit norwegischem Lachs, aber halt, Svenja isst vegetarisch. Na dann gibt es Kartoffeln aus Ägypten, Tomaten aus Holland und Gurken aus Spanien. Frau ALB mag vielleicht argentinisches Rinderfilet. Na ja, wenn unsere Bauern aber auch so alte Umweltsäue sind. Da müssen Leitplanken geschmiedet werden.

Übrigens nutzen wir die gleichen Ackerböden schon seit einigen hundert Jahren, trotz steigender Bevölkerungszahl. Wir mussten keine Wälder zusätzlich roden. Das geht nur durch die Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Die Ackerfläche ist begrenzt, wollen wir Wald, Wiesen und verbliebene Sumpfgebiete erhalten. Gibt es irgendwo mehr Nachhaltigkeit? Sind Bauern doch nicht so dumm?

Auf Fritz FM, einem Berliner Radiosender, diskutiert man, ob es gut ist, dass jeder Bundesbürger ein Organspender wird. Man könne ja ablehnen und müsse auch keine Angst haben, da man vorher für hirntot erklärt werden muss. Wieder durchzuckt ein böser zur Satire neigender Gedanke mein Verschwörerhirn: Da müssen sich einige Protagonisten unserer Zeit jetzt schon Gedanken machen! Wenn man deren Hirnschale öffnet, klingt es in etwa so wie beim Öffnen eines Gurkenglases. Das Vakuum füllt sich hörbar!

Weiter vermeldet der* Radiosprecher*in, dass man die wirklichen Folgen des Klimawandels im Hainich-Wald erforschen wird, der ja ohne den Eingriff des Menschen wachsen darf. Man will die Obstplantagen der Fahner Höhen an eine Wasserleitung anschließen. Machen übrigens die Weinbauern schon lange und hatten in den deklarierten Dürrejahren sehr gute Jahrgänge. Hört sich gut an!

Die nächste Radiomeldung vom MDR Thüringen: „In Thüringen könnten tausende Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie verloren gehen. Der Grund ist der zu langsame Umstieg auf die E-Auto Produktion. Die Hersteller fordern… die Kanzlerin lädt zum Gipfel…“

Die ETH Zürich hat mit einer experimentellen Parabolantenne, die das Sonnenlicht bündelt, im Kopf der Antenne Syngas (H2 + CO) erzeugt. Genutzt wird hier die von der Sonneneinstrahlung erzeugte Hitze von über 1000°C. Aus dem Syngas können synthetische Kraftstoffe erzeugt werden. Erste Spin-Off Firmen versuchen, das Ganze weiter zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Tim Böltken baut mit seiner Firma Ineratec in Karlsruhe Anlagen, die ebenfalls synthetische Kraftstoffe herstellen können. Aber nun haben die Umweltverbände (wer sonst) etwas dagegen:

Ökos wettern gegen E-Fuels: Umweltschützer und Grüne wettern sogar gegen künstliche Kraftstoffe. „E-Fuels sind derzeit unbezahlbar teuer und ineffizient“, sagt etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer. Ein wichtiges Argument der Gegner: der niedrige Wirkungsgrad. Anstatt Autos direkt mit Ökostrom anzutreiben, wird dieser erst eingesetzt, um Wasserstoff und dann den Treibstoff herzustellen.“ (Rhein-Neckar-Zeitung)

Das klang aber neulich noch ganz anderes, da war Wasserstoff der neue Hoffnungsträger. Power-to-Gas heißt der neue Anglizismus! Entweder wollte man das Gas direkt einsetzen oder in Methan umgewandelt, in unterirdischen Kavernen lagern. Damit will man Kraftwerke betreiben als Back-Up des volatilen Wind- u. PV-Stroms, der dann u.a. die E-Autos lädt. Haben Techniker wie Frau Nestle (Die Grünen) alles durchgerechnet. Die Erkenntnisse der ETH werden ignoriert. Mag sein, dass es noch nicht effektiv ist, aber Nachdenken u. Ausprobieren, sollten erlaubt sein. Von Förderung keine Spur … Turnschuhe aus Spinnenseide … Wie ist es mit der Förderung des Dual-Fluid-Reaktors?

Merken Sie was?

Autos mit Biosprit, E-Fuels u.a. synthetischen Treibstoffen will man nicht, da so der Kolbenmotor am Leben bleiben würde, denke ich einen satirischen Gedanken. Ist bestimmt nur eine wilde Verschwörungstheorie!

Aha, die Autoindustrie ist selber schuld.

Weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht… die DUH klagt im Namen von Bangladesch und Nepal, … Umweltverbände wollen die Verschärfung des Klimapaketes und den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien…“, so der MDR. Der Name Luisa Neubauer fällt. „Experten warnen…, der Klimawandel gehört zu den größten Risiken für unsere Erde in den nächsten zehn Jahren…“

Hm, Klimawandel, zehn Jahre denke ich und Gefahr für die Erde, ein wenig kleiner hatten sie´s wohl nicht. Die Erde ist dann eigentlich in permanenter Gefahr. Das ist mir zu …, jedenfalls will sich dazu kein weiterer Gedanke entwickeln. Zu den Ausbau der Erneuerbaren schon eher. Es fallen mir einige Vorträge auf YouTube dazu ein. Den von Prof. Lüdecke kennen wir alle. Ich nehme mal den von Prof. Christian Holler, der nicht im Verdacht steht, der Skeptiker Fraktion anzugehören: „Erneuerbare Energien und die Unbestechlichkeit der Physik“

Er legt 120 kWh als Primärenergiebedarf pro Kopf und Tag eines Bundesbürgers zu Grunde (90-120 kWh).

Um das anschaulich zu machen, hat er für die Luisas dieser Welt ausgerechnet, was es bedeutet, diese durch Erneuerbare darzustellen.

50% aller Dächer werden mit PV-Anlagen bedeckt und 3.600 km² auf anderen Flächen. Die 3.600 km² entsprechen etwa der Fläche Berlins und des Saarlands, etwa 1% der Fläche Deutschlands. Die sprechen sowieso komisch, also …

Über 100.000 WKA müssten on shore gebaut werden und ein 20km tiefer Streifen an der gesamten Ost- und Nordseeküste muss mit off Shore WKA verschönert werden. An Land sind das im Schnitt alle 2km eine WKA. Blöd für die, die Flügel haben! Vielleicht fördert das die Evolution der Laufvögel? Blöd auch für Pflanzen, die von Fluginsekten bestäubt werden müssen. Vielleicht sollten die sich das mit der Wasserleitung zu den Obstplantagen noch einmal überlegen? Wovon ernähren sich dann die Spinnen? Die Spinner ernähren sich von uns, das wissen wir.

Wenn wir die Wasserkraft überall wo möglich einsetzten, kommen nur 1,5 kWh pro Kopf u. Tag hinzu. Bei Trockenheit käme weiter unten kaum noch Wasser an, siehe Australien. Schuld ist dann … Besser wäre das geschickte Anlegen von Wasserreservoirs, um niederschlagsarme Zeiten zu überbrücken.

Nutzt man Biomasse soweit wie es geht, benötigen wir 33% unserer Ackerfläche, 50% des Ertrages unserer Wälder, alle organischen Abfälle. 11,9 Mio. ha haben wir als Ackerfläche zur Verfügung. Wir brauchen aber ca. 15 Mio. ha für unsere Nahrungsmittelproduktion. Also müssen wir jetzt schon Nahrungsmittel für die Bundestagskantine importieren. So langsam dämmert es einem, warum wir kein Fleisch mehr essen sollen! Denn da wo jetzt Futterpflanzen wachsen, müssen Pflanzen für Energie, Autoreifen und Diverses wachsen. Nahrungsmittel importieren wir zukünftig noch mehr. Von „nicht-industrieller“ Landwirtschaft keine Rede mehr. Mal abgesehen davon, dass die organischen Düngungen schwierig würde.

Wie war das: „Auf unseren Äckern wächst, was wir sonst importieren müssten!“ Nun bin ich verwirrt! Sie auch?

Der Professor zählt auch noch Geothermie dazu. Die tiefe Geothermie setzt Tiefenbohrungen voraus, bringt ca. 4 kWh. Die oberflächliche Geothermie, die berühmte Wärmepumpe, erbringt bei 50qm pro Person nochmal 5 kWh. Schauen Sie sich nochmal ihren Vorgarten an, der wird demnächst um gebaggert.

Also das soll der radikale Ausbau der Erneuerbaren sein? Dagegen würde ich klagen, liebe Luisa. Das raubt Zukunft und Landschaft. Es sein denn, man fliegt woanders hin. Kennst Du ja.

Was haben wir vergessen? Die Reserve-Kraftwerke, die wenn kein Wind und so … ach ja, die jetzt nicht mehr so ineffizienten Power-to-Gas Anlagen … Und die vielen Kupferleitungen, Wege und Straßen zu den WKA und PVA, die oft beim Flächenverbrauch weggelassen werden. Den Energieverbrauch für Erstellung und Transport … Jetzt können sich gerne alle wieder streiten, auf ein Windrad, eine PVA oder eine kWh mehr oder weniger, kommt es nicht an … das ist einfach nur Wahnsinn!

Die Lösung: Wir sparen 50% der Energie ein.

Wirtschaftsredakteurin der taz Ulrike Herrmann: „Es gibt keine Alternative zum Ökostrom, aber dieser wird immer knapp und kostbar bleiben. (…) Wenn die Menschheit überleben soll, müssen die Industrieländer ihren Verbrauch schrumpfen.“ Mit „schrumpfen“ meint sie Folgendes: „Es gibt bereits ein historisches Schrumpfungsmodell, an dem man sich orientieren könnte: die britische Kriegswirtschaft zwischen 1940 und 1945.“

Na dann! Und der zukünftige Krieg ist dann der gegen den „Klimawandel“ nach Ausrufung des „Klimanotstandes“? Der Vergleich hinkt gewaltig, die britische Wirtschaft war auf kriegswichtige Dinge ausgerichtet. Sie lief auf Hochtouren zur Abwehr der Okkupation.

In den letzten 30 Jahren haben wir, trotz aller gestiegenen Effizienz, nichts eingespart. Die Wirtschaft hat sie genutzt, um zu wachsen. Unser Wohlstand wuchs mit. Also muss man den Begriff Wohlstand laut Habeck neu definieren, sollten wir ein chinesisches Regierungsmodell einführen, müssen Kontrollen und Verbote her! Eine Gesellschaft in Energiearmut hat sich nie weiter entwickelt. Eigentlich müssten das die Scharen von Geschichts-, Politik- und Sozialwissenschaftler in den Politikerkreisen wissen. Das tun sie auch, denken aber, wir wissen es nicht. Was wäre die größere „Katastrophe“: veränderte Wetterbedingungen infolge einer Klimavariation oder sinkender Wohlstand unter einer Öko-Kontroll-Regierung, an der nur der Name „Öko“ wäre, will man Diktatur nicht verwenden?

Mir fällt gerade ein DDR-Witz ein. Hier in Abwandlung:

Frau Merkel, Frau Esken und Luisa Neubauer (tolle Frauenquote, oder?) fliehen im Urwald vor einem Stamm Kannibalen. Frau Merkel wird nach hinten geschickt, um Verhandlungen aufzunehmen. Sie kommt zurück und die wilde Flucht geht weiter. „Was hast Du denn angeboten?“, wird sie gefragt. „Ich habe ihnen Wirtschaftshilfe in Höhe von 1 Mio. € angeboten! Die wollten sie aber nicht!“ Dann schickt man Frau Esken nach hinten. Auch danach müssen alle weiter rennen. Das Angebot einer bedingungslosen Grundrente und ein paar zähe Nazis als Knabbergebäck, konnten die Wilden nicht überzeugen. Dann ist Luisa dran. Sie kommt schlendernd zurück. Alles ist geklärt. „Wie hast Du das gemacht?“ „Ich habe allen CEO der Kannibalen gedroht, wenn wir so weiter rennen, sind wir bald in Deutschland! Da haben sie sofort kehrt gemacht!“

Dann erzählt man im Hörfunk noch vom Unwort des Jahres. Toll gemacht, ich bin voll im Rahmen (Frame). Erinnern Sie sich noch an Dalli, Dalli mit Hans Rosenthal? Da gab es Dalli-Klick oder so ähnlich, da musste man immer Wortverbindungen finden.

Weltkriege, Klimakatastrophen, Artensterben, Waldbrände … die tägliche Apokalypse gib uns heute. Man wiederholt die Meldungen alle halbe Stunde. Würde man dem Glauben schenken, man müsste den nächsten Parkplatz aufsuchen und laut losheulen. Doch ich sehe keine weinenden Menschen, manche lachen sogar. Begreifen die nicht, in welcher Gefahr wir schweben, offensichtlich nicht. Solange wie heute, gab es lange keinen Frieden auf deutschem Boden, das Klima kennt keine Katastrophen, wir hatten in moderner Zeit noch nie so viele Wildtiere in Deutschland, der Wald war auch seit dem 30jährigen Krieg nicht mehr so groß u. wenn wir ihn besser bewirtschaften würden (keine Monokulturen) würde er weniger brennen. Die Apokalypse gibt es nur in unseren Köpfen, weil es so gewollt ist.

Unsere Zukunft soll schrecklich sein! Damit DIE vorgeben können, uns davor mit allen Mitteln zu schützen. Lückenpresse mit erfundenen, Katastrophenprophezeiungen. Sagt man ihnen das, sind sie beleidigt. Broders Spiegel nennt sie: „Die Möchtegern-Frontberichterstatter!“

Nur, wer beleidigt hier eigentlich wen? Ich muss mir schließlich seit drei Stunden diesen Informationsbrei aus Fakten, Quasi-Fakten, fehlenden Fakten und politischen Meinungen anhören! Gott sei Dank kommt zwischendurch Musik. „Hier erhalten Sie die Informationen, von denen wir wollen, dass Sie sie glauben!“ Wann hat das angefangen?

Da halte ich es mit Dieter Nuhr: „Wenn Dir einer die Zukunft in 30 Jahren voraussagen will, weißt Du, genauso wird sie nicht!“ Die hochdeutsche Übersetzung von: „Et hätt noch immer jot jejange!“

Auf die nächste Autofahrt nehme ich mir ein Hörbuch mit, vielleicht Ken Follett: „Die Pfeiler der Macht.“

Satire aus!




Die drei Fehlaussagen der Svenja Schulze

Die Atom­kraft löst kein ein­zi­ges Pro­blem, aber sie schafft neue Pro­ble­me für ei­ne Mil­li­on Jah­re.“ Sie äußerte das im Zusammenhang mit der (vorgeblich) ungelösten Frage, wo der strahlende Abfall sicher gelagert werden kann, und sagte weiter: „Der Atom­aus­stieg macht un­ser Land si­che­rer. Und er hilft, ra­dio­ak­ti­ven Ab­fall zu ver­mei­den, der 30 000 künf­ti­ge Ge­ne­ra­tio­nen be­las­tet.“ Diese Sprüche gemeldet hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa), veröffentlicht von der FAZ am 24. Dezember im Wirtschaftsteil (Seite 18). Nehmen wir zu Frau Schulzes Gunsten einmal an, sie wolle nicht täuschen, sie sei nur desinformiert, glaube aber informiert zu sein.  Dann ist es aber gleichwohl sehr merkwürdig, wenn eine Person im Ministerrang etwas von sich gibt, was nachweislich unzutreffend ist.

Fehlaussage 1: Die Atom­kraft löst kein ein­zi­ges Pro­blem

Es geht um die Kernkraft zur Stromerzeugung. Die besagte dpa-Meldung gibt dazu diese Erläuterung: „En­de des Jah­res wird ein wei­te­rer Schritt des 2011 ge­setz­lich be­schlos­se­nen Atom­aus­stiegs voll­zo­gen: Der zwei­te Block des Atom­kraft­werks Phil­ipps­burg in Ba­den-Würt­tem­berg geht end­gül­tig vom Netz. Block 1 wur­de schon 2011 end­gül­tig ab­ge­schal­tet. Die letz­ten Atom­kraft­wer­ke ge­hen spä­tes­tens En­de 2022 vom Netz.“ Ministerin Schulze findet das natürlich gut, denn „die Atomkraft“, sagte sie, „löst kein einziges Problem“. Tut sie das wirklich nicht? Da Frau Schulze zu jenen vielen gehört, die den Glauben schüren, das von Menschen verursachte (= anthropogene) Kohlendioxid (CO2) heize das Erdklima auf, müsste sie doch für eine Stromerzeugung eintreten, die CO2 vermeiden hilft, also für Strom mittels Kernkraft. Das CO2-Problem löst „Atomkraft“ folglich sehr wohl. Das ist Schulzes Fehlaussage Nummer eins.

Fehlaussage 2: Neue Probleme durch strahlenden Müll für eine Million Jahre und 30 000 Generationen

Aber für Ministerin Schulze zählt dies nicht. Zwar will sie (wie die vielen anderen) das Klima retten und daher anthropogenes CO2 unterbinden, aber „Einzelne“, die deshalb Strom aus Kernkraft anstelle von Kohle, Erdöl und Erdgas propagieren, sind für sie („wichtig zu betonen“) nur „ver­meint­li­che Kli­ma­ret­ter“. Was dagegen für die Ministerin zählt, ist „der strahlende Müll“, also der radioaktive Abfall, der „neue Pro­ble­me für ei­ne Mil­li­on Jah­re“ schaffe und „30 000 künftige Generationen“ belaste. Nun, sie sollte sich kundig machen, ist als Ministerin dazu auch verpflichtet, darf sich auf Gutgläubigkeit nicht berufen. Dann wird sie erfahren, dass neue Typen von Kernkraftwerken, anders als die bisherigen, den Kernbrennstoff nahezu vollständig nutzen, die Abfallmenge nur noch gering ist sowie weniger und zeitlich weit kürzer strahlt als der gegenwärtige „Müll“, der übrigens nicht tief unten in der Erde (Gorleben) lagert – weil von den gewalttätigen links-grünen Demos verhindert – sondern oberirdisch, ohne dass sich die einstigen Demonstranten und alle anderen darüber aufregen und bisher auch kein Strahlungsopfer vorgeführt worden ist. Ich verbuche Schulzes Angstmache vor dem radioaktiven Abfall  für 30 000 Generationen als ihre Fehlaussage Nummer zwei.

Fehlaussage 3: Der Atom­aus­stieg macht un­ser Land si­che­rer

Die Ministerin hat aber noch etwas Weiteres gesagt, nämlich: „Der Atom­aus­stieg macht un­ser Land si­che­rer.“ Gewiss, sie meint damit „keine Atomkraft, kein Atommüll“. Aber das ist ja schon auf den Boden der Tatsachen heruntergeholt. Bleibt noch der Aspekt der Sicherheit: die Sicherheit der Versorgung mit Strom, die für die Bürger zugleich finanziell vertretbar ist. Kernbrennstoff ist nahezu unbegrenzt verfügbar. Anders als Sonnenschein und Wind liefert Kernkraft den Strom je nach Bedarf rund um die Uhr. Die sichere Stromversorgung ist für einen hochentwickelten Industriestaat, wie es auch Deutschland einer ist, unentbehrlich. Unterversorgung mit und Ausfall von elektrischem Strom kann sich ein solcher Staat nicht mehr leisten. Die Folgen wären katastrophal. Wieso macht dann der „Atomausstieg unser Land sicherer“? Wir haben es hier mit der ministriellen Fehlaussage Nummer drei zu tun. Minister sollten sich dergleichen lieber nicht leisten.

Das EU-Parlament beschließt, was Svenja Schulze ablehnt

Es kommt für Svenja Schulze aber noch dicker. Das EU-Parlament vertritt in seiner Entschließung vom 28. November*) die „Ansicht, dass die Kernenergie zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen kann, da bei ihrer Erzeugung keine Treibhausgase emittiert werden und dabei auch ein erheblicher Teil der Stromerzeugung in der EU sichergestellt werden kann“ (Ziffer 59 der Entschließung). Das ist exakt das Gegenteil von dem, für das die Ministerin eintritt. Zuvor hatte das Parlament einen Entschließungsantrag abgelehnt, der einen „Atomausstieg“ Europas forderte und den Kernkraftgegner eingebracht hatten. Stattdessen nahm es den Änderungsantrag an.**) Nun ist das EU-Parlament zwar nicht sonderlich dafür bekannt, dass es durchweg kluge Beschlüsse fasst. Aber dieser Teil der Entschließung ist für sich genommen vernünftig, obwohl auch er wie alles Übrige vom Mainstream-Geist der Klimaschutzpolitik so richtig trieft.

_______________________________________________

*) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. November 2019 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP 25) (2019/2712(RSP).

**) Der gesamte ursprüngliche Text ist  hier zu finden. Der Ausstieg aus der Kernenergie steht dort in Ziffer 56. Der angenommene Änderungsantrag findet sich hier. Den endgültigen abgestimmten Entschließungstext finden Sie  hier. Der ursprüngliche Punkt 56 ist nun Punkt 59.  Den Hinweis auf die Entschließung verdanke ich dem Verein Nuklearia e.V. Er tritt für die Nutzung der Kernenergie ein und sieht in ihr eine wesentliche Säule der Versorgung mit Strom. Näheres über den Verein hier.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




Klimaexperte Heiko Maas ruft den planetaren Notstand aus

Unter einem Briefing in Klimafragen hat man sich eine Form der gemeinsamen Andacht vorzustellen, in deren Verlauf die Glaubensexperten den Katechismus, das Glaubensbekenntnis der Klimahysteriker vorbeten, etwa so:

“Bisher reichen die 2015 vorgelegten nationalen Ziele nicht aus, um die Erderwärmung auf unter zwei oder gar 1,5 Grad Celsius zu halten. Alles andere aber wäre viel zu riskant, wie Professor Johan Rockström, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, in seinem Vortrag zeigt. Wiederholte Hitzewellen in Europa, Überflutungen in Südindien, das Schmelzen von Eismassen weltweit und der daraus resultierende Meeresspiegelanstieg sowie rasante Veränderungen in allen Winkeln der Welt rechtfertigten es aus Sicht der Wissenschaft, von einem planetaren Notstand zu sprechen. Deshalb führe kein Weg daran vorbei, die weltweiten Emissionen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu halbieren.”

Glaubens-Experte Rockström, der aus dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung stammt, also dem Institut, in dem man befürchtet, die Kontrolle über das Klima zu verlieren, ist, wenn es darum geht, Hysterie unter den Gläubigen zu verbreiten, Hysterie stärkt den Zusammenhalt, genau der richtige. Er ist, wenn man so will, ein Klima-Hohepriester der ersten Stunde, der sich auch durch die zwischenzeitlich in großer Zahl eingetroffenen empirischen Belege für das Gegenteil, von seinem Glauben nicht abbringen lässt. Er glaubt weiterhin, dass die Überflutungen in Südindien, Ergebnis eines durch einen Menschen verursachten Klimawandels sind, obwohl sie das nicht sind. Er glaubt weiter, dass der Meeresspiegel aufgrund menschlichen Einflusses steigt, obwohl es dafür keine Belege gibt (dazu kommen wir demnächst ausführlich), er glaubt, dass Hitzewellen ein Ergebnis von durch Menschen verursachtem Klimawandel sind und dass das Eis in der Arktis schmilzt, ein Irr-Glaube, den man bei Klimawandel-Hysterikern wohl erst dadurch beheben kann, dass man sie im aus ihrer Sicht nicht vorhandenen Eis der Arktis einfriert. Was es mit dem Eis der Arktis auf sich hat, haben wir hier, hier und hier gezeigt.

Im Anschluss an diesen Post gibt es ein Video von Willie Soon, einem Wissenschaftler mit Temperament. Er ist das Gegenteil der Mittelschichts-Stockfische, die ihr Gesicht in tiefe Falten legen und mit besorgter Fistelstimme eine Leerformel nach der nächsten absondern. Wir wünschen dazu schon jetzt viel Spaß.

Spaß verbreitet auch das Briefing. Wir zitieren die Unterüberschrift:

“Außenminister Heiko Maas, Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Klimaforscher Johan Rockström, Klimaaktivistin Luisa Neubauer sowie weitere Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft informieren heute in Berlin über den kommenden Klimagipfel.”

Es geht um das Klima, das nur zur Erinnerung. Die Klimaexperten, die “heute in Berlin über den kommenden Klimagipfel” informieren, sind:

  • Außenminister Heiko Maas,
  • Bundesumweltministerin Svenja Schulze,
  • Klimaforscher Johan Rockströn,
  • Klimaaktivistin Luisa Neubauer

Von Heiko Maas haben wir uns schon seit Längerem gefragt, ob es irgend etwas gibt, von dem er eine Ahnung hat. Nun wissen wir es. Er ist Experte in Fragen des Klimas. Als solcher reist er mit dem Flugzeug um die Welt, sorgt für CO2-Emissionen, um einen entsprechenden Eindruck auf das Klima und die Atmosphäre zu machen und stellt sich dann IM SOMMER an das Meer in Pond Inlet, um über den Klimawandel und das gar nicht so zahlreiche Eis im Wasser zu sinnieren.

Eine der wichtigsten Eigenschaften eines Klimawandel-Gläubigen besteht darin, die kognitiven Dissonanzen, die durch ständig hinzukommende Anomalien, die jetzt selbst die NASA in Form eines solaren Minimum nebst zugehöriger Eis(Eis nicht Heiß-)Zeit verbreitet, auszuhalten und wirksame Mechanismen zu finden, um die Dissonanzen zu ignorieren oder beseitigen zu können. Im Sommer das Fehlen oder Schmelzen von Eis zu beklagen, ist einer dieser Mechanisen. Heiko Maas ist geeignet als Experte in Sachen Klimahysterie.

Svenja Schulze hat uns gerade durch ihre Fachkenntnis im Bereich unternehmerischer Produktionsprozesse unterzeugt. Sie erinnern sich, Schulze will, dass Unternehmen Hellsehen zum Bestandteil der Unternehmensstrategie und vor allem der Absatzplanung machen, um auf diese Weise für Nachhaltigkeit zu sorgen und zu verhindern, dass auf Halde oder gar Ausschuss produziert wird. Ob die neue gesetzliche Regelung, die Unternehmen das Hellsehen vorschreiben soll, den Besuch von Tasseographen oder Tarot-Karten-Experten vorsieht, ist derzeit noch unbekannt.

Wir wir heute entdeckt haben, ist uns Schulze schon 2014 als einer jener Schwätzperten aufgefallen, von denen die erstaunlichsten Aussagen berichtet werden. Eine Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen, genauer des Pressereferats im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, hat die folgende bahnbrechende Schulze-Weisheit enthalten

“Menschen weisen immer öfter Unterschiede hinsichtlich ihres Alters, ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer physischen und psychischen Fähigkeiten oder auch ihrer Religion und Weltanschauung auf. Diese Unterschiedlichkeit birgt das Potenzial für Kreativität und Innovation in sich. Und dieses Potenzial müssen wir nutzen” sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. “Die Workshopreihe hat dazu wichtige Hinweise gegeben.”

Dank eines Workshops wissen die Ministerialen in NRW nun, dass Menschen “immer öfter Unterschiede hinsichtlich ihres Alters, ihrer sozialen und ethnischen Herkunft usw. aufweisen. Offenkundig haben die Ministerialen in NRW vor dem Workshop noch gedacht, Menschen seien im Hinblick auf Alter, soziale und ethnische Herkunft usw. gleich. Die Erkenntnis des Workshop kann daher nicht unterschätzt werden. Schulze hat eindeutig die Fähigkeit selbst zu den belanglosesten Trivialitäten unter den Einsichten vorzudringen und sie dann ins Unermessliche zu steigern. Solche Experten braucht das Land.

Der Expertenstatus von Johan Rockström ist hinlänglich dargelegt worden, bleibt noch “Klimaaktivistin Lusia Neubauer. Offenkundig gibt es die neue Klasse der Klimaaktivisten-Experten. Was muss man mitbringen, um Klimaaktvisten-Experte zu werden. Wir haben uns kurz umgetan und die folgenden Merkmale des Klimaaktivisten-Experten zusammengestellt:

  • Keine bekannte Berufsausbildung;
  • Keine bekannte Berufserfahrung;
  • Keine relevanten Beiträge zu Sozialversicherungen;
  • Keine nennenswerten Steuerzahlungen;
  • Keine wissenschaftliche Expertise;
  • Keine Fach-Kompetenz;

Fertig ist der Klimaaktivisten-Experte, der bereit ist, mit den bereits genannten Glaubens-Experten den “planetaren Notstand” auszurufen. Man muss also noch eine weitere Fähigkeit mitbringen, um Klima-Experte zu werden: Man darf keinerlei Bedenken haben, sich lächerlich zu machen.

Um die Absurdität dieses Briefings nunmehr noch auf die Spitze zu treiben, haben wir ein Video von einem wirklichen Experten, einem Wissenschaftler, der sich seit Jahrzehnten mit der Frage befasst, welche Einflüsse auf das Klima der Erde wirken.

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles hier




97 % sind nicht genug! Jetzt sollen es 99,84 % sein.

Am 8. Mai 2019 sagte die amtierende Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf eine entsprechende Frage des AfD Abgeordneten Karsten Hilse:

,, Sehr geehrter Herr Abgeordneter, 97 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sagen uns, dass der Klimawandel menschengemacht ist und wir etwas dagegen tun müssen.“

Video-Ausschnitt der Frage samt Nachfrage des Abgeordneten Hilse an die Ministerin, nebst ihrer zweimaligen ausweichenden Antwort. Mit Dank an „Spürnase“ K. Leibner für den Hinweis 
Doch diese Antwort war in jeder Hinsicht ebenso falsch wie unerheblich (jedenfalls in Bezug auf den Mechanismus für wissenschaftliche Wahrheitsfindung) obwohl sie millionenfach, insbesondere von den Medien, aber auch von der Politik, landauf, landab, immer wieder als Beweisersatz verbreitet wird. Deshalb nahm sie die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag zum Anlass, um mittels einer Kleinen Anfrage (liegt der Redaktion vor), die Bundesregierung  aufzufordern, den Wahrheitsgehalt der ministerialen Aussage zu belegen, nicht ohne zuvor im selben Text, die verschiedenen immer wieder vorgeschobenen Quellen (Anmerkung des Verfassers: Oreskes, Cook, Anderegg, Doran & Zimmermann), als nicht brauchbar zu belegen und zu verwerfen.Die Fragen lauteten:

  1. Hat die Bundesregierung Zugang zu Studien, andere als die oben genannten, (welche die Behauptung stützen, dass Zitat: „97 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sagen uns, dass der Klimawandel menschengemacht ist und wir etwas dagegen tun müssen“
    1. Wenn ja. Bitte machen Sie uns diese Studie zugänglich und belegen präzise was in diesen Studien festgestellt wurde. Bitte nicht die IPCC Reports als Ersatz angeben, darin steht sehr vieles, aber nicht das, was die Bundesregierung öffentlich behauptet hat.
    2. Wenn nein.
      1. Auf welche Weise – bitte nach Art, Zeit, Inhalt und vermutlichen Kosten aufschlüsseln- wird die Bundesregierung öffentlich dem falschen Eindruck entgegentreten, den die oben zitierte Äußerung auslöste bzw. zementiert hat.
      2. Was wird die Bundesregierung in Bezug auf die anstehende Gesetzgebung (Klimaschutzgesetz)unternehmen, deren wissenschaftliche Begründung sich allein und sehr selektiv nur auf die IPCC Berichte stützt und die mandatsgemäß (Quelle: https://de.slideshare.net/ipcc-media/ipcc-mandate Folie 3) tausende von wissenschaftlichen papers, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, außen vor lassen?
    3. Falls der Bundesregierung Klima-Wissenschaftler bekannt sind, die eine Dringlichkeit zur Ergreifung gravierender Maßnahmen einfordern – trotzdem gerade vom MPI Direktor Jochem Marotzke (Details siehe DER SPIEGEL, 06.10.2018, S.111, siehe auch Bundesdrucksache 19/10450 vom 24.5.19) das Gegenteil festgestellt wurde-
      1. bitte die Namen dieser Wissenschaftler im Einzelnen benennen
      2. ihre Aufgaben- und Forschungsschwerpunkte angeben
      3. ihre evtl. Zuarbeit zu Behörden und Ämtern, auch in Kommissionen von Landesregierungen- und/oder der Bundesregierung auflisten

Die Antwort kam mit Datum vom 21.8.19 innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens und stellte kurz und knapp die folgende Behauptungen auf (Schreibfehler im Original):

Zitat:

Die in der Anfrage zitierte Untersuchung von Cook et al aus dem Jahr 2013, aus der die Zahl von 97 Prozent der Wissenschaftler stammt, wird mittlerweile durch aktuellere Studien ergänzt. So analysiert James Powel in einer Metastudie aus dem Jahr 20161 insgesamt 54.195 durch Fachkollegen geprüfte (peer reviewed) wissenschaftliche Artikel aus dem Zeitraum von 1991 bis 2015. Davon bejahen im Durchschnitt 99,94 Prozent den menschengemachten Klimawandel.

Eine frühere Untersuchung von Powel zu geprüften Fachaufsätzen für den Veröffentlichungszeitraum 2013 bis 20142 zeigt dieselbe Tendenz zu einem weitgehenden Konsens in der Wissenschaftswelt: Hier stehen 4 von 69.406 Verfassern (0,0058 Prozent) dem menschengemachten Klimawandel kritisch gegenüber.

Vor dem Hintergrund dieser neueren Erkenntnisse vertritt die Bundesregierung nunmehr die Auffassung, dass rund 99 Prozent der Wissenschaftler, die Fachaufsätze zum Klimaschutz veröffentlichen, der Überzeugung sind, dass der Klimawandel durch den Menschen verursacht ist.

Zitatende

Die Powell-Studien sind Betrug

Nun ist leicht vorstellbar, welche Freude im Ministerium bei der federführenden Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter geherrscht haben muss, als ihr fleißig googelnde Referenten endlich einen weiteren Treffer melden konnten. Und der wird wohl die bösen Zweifler der AfD so richtig treffen, mögen sich die Autoren gedacht haben, nachdem sie fieberhaft nach weiteren „Studien“ gesucht hatten, welche die vorigen, schon lange als Fakes entlarvten, würden ersetzen können. Und nun fanden sie sogar gleich zwei neue „Studien“ die nicht nur auf (Fake-) 97 % kommt, sondern die Zustimmung sogar auf über 99 % steigerten.

In ihrer Freude fiel ihnen aber nicht auf, dass satte 99 % (und sogar noch ein Schnaps mehr) Zustimmung zumal in der kontroversen Klimawissenschaft, Ergebnisse darstellen, wie sie sorgsam in den ehemaligen sozialistischen Diktaturen des Ostblocks im vorigen Jahrhundert organisiert wurden. Für jeden einigermaßen integren Beobachter riecht das nicht nur nach Betrug, es ist auch Betrug, wie ich im Folgenden darlegen werde.  Und trotzdem scheut sich die Bundesregierung nicht stolz die über 99 % „wissenschaftlich bewiesene“ Zustimmung zu vermelden und sie sich auch gleich zu eigen zu machen.

Mark Twain: Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und einem Glühwürmchen.

Denn schon am von der Bunderegierung verwendeten Wort „Zustimmung“ kann man feststellen, dass sich die Autoren der Antwort, nicht mal die Mühe gemacht hatten, die „Studien“ zu lesen. Denn darin steht kein Wort davon, dass die „untersuchten“ Studien der Behauptung von Frau Schulze zustimmten: „97 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sagen uns, dass der Klimawandel menschengemacht ist und wir etwas dagegen tun müssen“, sondern diese neuen Zauberstudien untersuchten allein, ob in den untersuchten papers das Wort „reject“ verwendet wurde. Und zwar nur in den Studien, die nach Wahl des Autors James Powell sich, in ansonsten unbekannt bleibenden Art und Weise, mit den Begriffen: “Global warming” oder “global climate change” oder “climate change” – so Powell – auseinandersetzten.

Beide Powell-Studien sind im Internet zu finden, die eine, ältere, hinter Zahlschranke, die andere, nach einigem Suchen, frei zugänglich.

Und – Überraschung- in beiden Studien steht defacto dasselbe. Der Autor machte sich nämlich nicht die Mühe die propagierte Zustimmung zur Hypothese von der menschgemachten globalen Erwärmung zu analysieren, sondern suchte, ganz simpel, nur nach dem Wörtchen „reject“, also zurückweisen. Und das tat er in  der ersten Studie zunächst nur in den Texten, die von vorangegangenen Autoren, wie Oreskes, Cook und dann auch zweimal von ihm selbst erstellt wurden, und siehe da: er wurde nur ganz, ganz selten fündig. Nach seinen Angaben fand er nur in 31 von insgesamt 54.154 Studien die ihm, Cook und Orestes als Textmaterial dienten, das Zauberwort „reject“ im Zusammenhang mit Global Warming, wie er versichert . Das sind nur 0,06 %.

Welch Glück!

Und alle anderen, also satte 99,94 %, so  deutete er und mit ihm die Bundesregierung das Ergebnis nach dieser ebenso effektiven wie politisch-semantischen Glanzleistung, als Zustimmung!

Und weil das so schön einfach war, legte er mit seiner zweiten Studie noch ein bisschen nach, brühte den kalten Kaffee der ersten Studie nochmal auf und brachte das Ergebnis seiner eigenen Textdateien  (Powell: Suche nach statements of rejection) nochmal in einem separaten Artikel unter. Darin erfindet er für die errechneten 99,98 % den Begriff der „Virtuellen Einstimmigkeit“ womit er die  Artikel meint, (papers) wo die Wörter „reject“, oder „rejection“ nicht vorkommen,

Das Schöne daran ist, so mag er, aber auch die Bundesregierung gedacht haben, damit werden aus einer Untersuchung gleich zwei, und das auch noch peer-reviewed“, und die Bundesregierung freut sich, kann sie doch einmal mehr zeigen, dass ihr jedes Mittel der Propaganda recht ist, egal wie irreführend es ist, Hauptsache es dient ihrem Ziel.

Doch wer der Sprache nur rudimentär – egal ob in Deutsch oder englisch – mächtig ist, kann und darf zwar Politiker werden, – offensichtlich auch Autor und Peer-Reviewer für einen „renommierten“ wissenschaftlichen Verlag-   zeigt aber gleichzeitig, dass er nicht weiß oder nicht wissen will,  dass etwas „zurückweisen“ nicht gleichbedeutend ist, mit „dem Gegenteil zustimmen“, oder gar wenn man das Wort Zurückweisung (zurückweisen) nicht ausdrücklich erwähnt, man dem unterstellten Gegenteil ausdrücklich und/oder eingeschränkt zustimmt.

Das ist Neusprech nach Orwell´s Klassiker 1984, doch selbst Orwell könnte heutzutage von den Klimalarmisten noch einiges dazu lernen.

Powell leistet sich dann noch ein paar andere Klopper, wenn er schreibt:

  1. zur „Virtuellen Einstimmigkeit“!
    1. To find the number of recent articles that rejectAGW, I used the following method:
    2. • Web of Science Core Collection •• Enhanced Science Index
      •• Publication Years: 2013 and 2014 •• Document Type: Article
    3. • Topics: “Global warming” or “global climate change” or “climate change.”
    4. • Remove duplicates by combining searches using the OR command.
    5. Bulletin of Science, Technology & Society 35(5-6)
    6. Export the search results to an Excel file.
      Review titles and abstracts looking for clear statements of rejection or that some process other than AGW better explains the observations.
  2. ..und findet damit
    1. My search found 24,210 articles by 69,406 authors. In my judgment, only five articles rejected AGW: Avakyan (2013a, 2013b), Gervais (2014), Happer (2014), and Hug (2013). These represent a proportion of 1 article in 4,842 or 0.021%. With regard to the authors, 4 reject AGW: 1 in 17,352 or 0.0058%. As explained, I interpret this to mean that 99.99% of publishing scientists accept AGW: virtual unanimity.
    2. Übersetzung: Meine Suche ergab 24.210 Artikel von 69.406 Autoren. Meines Erachtens nach, lehnten nur fünf Artikel die AGW ab: Avakyan (2013a, 2013b), Gervais (2014), Happer (2014) und Hug (2013). Dies entspricht einem Anteil von 1 Artikel an 4.842 oder 0,021%. In Bezug auf die Autoren lehnen 4 AGW ab: 1 in 17.352 oder 0,0058%. Wie bereits erläutert, würde dies bedeuten, dass 99,99% der Verlagswissenschaftler AGW akzeptieren: virtuelle Einstimmigkeit.

Das ist natürlich wissenschaftlicher Schrott, und selbst das Alarmisten-Portal Skeptical Science hält Powells Methode für völlig falsch, weil es keine zulässig anwendbaren Kriterien verwendet:

Zitat: By assuming that “no-position” abstracts or papers are tacit endorsements, Powell makes the same error that contrarian critics make when they claim that the “no positions” count as rejections or don’t-knows. By making such assumptions you either end up with results that the consensus is implausibly large or absurdly small.

Deutsch: Indem Powell davon ausgeht, dass „No-Position“ -Abstracts oder -Papers stillschweigende Vermerke der Zustimmung sind, begeht er denselben Fehler, den Kritiker machen, wenn sie behaupten, dass „No-Positionen“ als Ablehnungen gelten oder nicht bekannt sind. Wenn Sie solche Annahmen treffen, erhalten Sie entweder das Ergebnis, dass der Konsens unplausibel groß oder absurd klein ist.

Als weitere dicke Fehler seiner Studie müssen gelten

Er behauptet, dass er die 24.210 der von ihm erfassten Abstracts genau gelesen und auf Ablehnung der AGW (Anthropogenic Global Warming) Hypothese untersucht hätte. Diese umfassen jedoch stolze 9.486 Seiten (12pt) und 5.670.937 Wörter. Das Web-tool Read-O-Meter schätzt für 733 (englische Wörter) = 1 Seite A4 3 Minuten und 39 Sekunden Lesedauer. Für die o.g. 9.486 Seiten wären also 34.624 Minuten Lesezeit erforderlich. Das entspricht 577 h bzw. 72 Arbeitstagen á 8 Stunden. Das ist höchst unglaubwürdig, weil

  1. ..das niemand – auch nicht ein Staatsbeamter wie Lowell durchhält (hier ein Video des Autors https://www.youtube.com/watch?v=FSHDDteCBXw )
  2. ..also sucht er ausschließlich per Suchfunktion – das dauert nur einige Sekunden-nach dem Wort Rückweisung hier „reject“. Weil dieses Wort aber nicht zwangsläufig im paper – und erst recht nicht im Abstract- verwendet zu werden braucht, um den menschlichen Einfluss zu negieren oder für unbedeutend zu halen, weil sehr, sehr viele AGW Skeptiker von einem natürlichen Treibhauseffekt ausgehen, aber den anthropogenen Anteil für überschätzt halten. Wie zum Beispiel beim ebenso aufgeführten paper „Spontaneous abrupt climate change due to an atmospheric blocking-sea-ice-ocean feedback in an unforced climate model simulation Drijfhout, S; Gleeson, E; Dijkstra, HA; Livina, V PROCEEDINGS OF THE NATIONAL ACADEMY OF SCIENCES OF THE UNITED STATES OF AMERICA“. Darin wird sehr genau – schon im Abstract-  dargelegt, warum Klimamodelle, die sich allein auf den AGW beziehen, versagen müssen. Powell rechnet das fälschlich als Zustimmung.
  3. ..die Zahl der Autoren nicht um Dopplungen bereinigt wurden
  4. ..viele AGW Skeptiker in ihren Abstracts die „findings“ weichspülen, um überhaupt ins Peer Review zu kommen, und dann dieses zu überstehen.
  5. .. inzwischen fast alle papers von Skeptikern von den meisten Journalen von vornherein abgelehnt werden.

Ergänzung:

  1. Die seit 2014 -also dem Ende der Powell Untersuchung erschienenen- mehr als 1.350 begutachtete Studien (Quelle: http://www.populartechnology.net/2009/l (l/peer-reviewed-papers­supporting.html), welche sich negativ über die Hypothese des „manmade global warming“ äußern, oder ihr nicht die große Bedeutung beimessen, inzwischen kamen jährlich(1) einige hundert dazu, wurden von Powell und friends nicht eines Blickes gewürdigt.  Von den dort für das Jahr 2014 aufgeführten 251 sceptical papers erscheint – nach Stichprobenprüfung- kein einziges in seiner Auswertung. Wenn man also kritische Literatur komplett unbeachtet oder ganz auslässt, kann man leicht vermeintliche 100 % Zustimmung  erreichen. Ein uralter Trick, der bekanntermaßen besonders bei sog. Wahlen in Diktaturen zur Anwendung kommt.

2. Auf die zweite wichtige und präzise begründete Frage nach der behaupteten Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen, antwortete die Bundesregierung erwartungsgemäß ausweichend, in dem sie nur auf das IPCC verwies, das diese Dringlichkeit schon seit langem fordere. Die in der Frage dargestellte Entspannung, dank kräftiger Erhöhung des CO2 Budget, ließ sie unbeachtet.

(1) im Schnitt ca. 233. (Quelle https:/lnotrickszone.com)

Nachtrag: Ein Leser unseres FB Account verwies gerade auf den ausgezeichneten Beitrag von Michael Klein bei ScienceFiles hin, der dort den Müll beschreibt den John Cook mit seiner Konsensstudie – auf die unsere Regierung soviel gibt, hält. Hier




Der „Spiegel“, das Sturmgeschütz der Postdemokratie, über Greta und Svenja

„Ich will, daß Ihr in Panik geratet!“ Diesen vernünftigen und optimistischen Rat gab die 16jährige Klimaaktivistin Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg der jungen um eine statistische Größe besorgten Generation und hat damit erstaunlichen Erfolg – zumindest laut Spiegel. Die vergleichsweise sachliche deutsche Umweltministerin Svenja Schulze liefere statt gefühltem Wissen „Fakten“ zum bevorstehenden Weltuntergang.

„Fakten? Gähn! Über den Erfolg einer Idee entscheiden ganz andere Dinge. Was Sie von Greta Thunberg lernen können – und von Bundesumweltministerin Svenja Schulze besser nicht kopieren“, schreibt Klaus Werle vom Spiegel.

Rein strategisch hat er damit Recht, aber ist die Klimaforschung von Schellnhuber und Rahmstorf nicht eine knallharte Wissenschaft, die keine Reklamemätzchen braucht? Einer von Rezos 90 Räubern meinte doch auch ganz klar, die Bürger sollten sich der sachlichen Wissenschaft und den „Fakten“ anvertrauen und nicht auf unwissende Klimaleugner und so hören.

Und jetzt kommt ein Redaktionskollege von Claas Relotius daher und empfiehlt die emotionale Aufladung des Themas statt einer kühlen Auseinandersetzung mit den Daten.

Als „Klimaleugner“ ist man immer wieder platt, wenn man so etwas liest. Bemerken die Aktivisten in den Redaktionen der ehemaligen Qualitätsmedien ihr Orwellsches Doppeldenk eigentlich noch? Wohl kaum – sie können und wollen aus ihrer Filterblase nicht mehr heraus und sehen in der Existenz von EIKE & Co. sogar noch einen Beweis für die moralische und sachliche Richtigkeit ihrer entrückten Ideologie.

Und, falls Sie mitlesen, Herr Werle, Gretas überdrehtes emotionales Panik-PR-Tamtam mag ein paar minderjährige Schulschwänzer und abgehobene ARD/ZDF-Journalisten begeistern; der Masse der strukturkonservativen Bevölkerung geht der künstliche Hype um den Eisbär-Ersatz zunehmend auf die Nerven und treibt uns „Klimaleugnern“ die Leser nur so zu. Seit Beginn der Gretamanie explodieren unsere Zugriffszahlen.

Ich freue mich daher schon auf Gretas Verleihung der Ehrendoktorwürde am 10. Oktober und die mutmaßliche Verleihung des Friedensnobelpreises einen Tag später. Eine derart ins Extreme abgleitende Glorifizierung eines 16jährigen Mädchens kann kaum noch einem Bürger als gesund vorkommen. Wer die Propaganda nicht langsam riecht, würde die Heißzeit-Theorie wohl auch dann noch verteidigen, wenn Gletscher die Zufahrt zum Hamburger Hafen blockierten. Also, liebe Kollegen vom Spiegel, nur weiter so.

 




Dokument des Grauens Teil II – Svenja Schulze erläutert ihr Harakiri Gesetz den lieben Genossinnen und Genossen

Wenn es überhaupt noch eines Beweises bedurfte, dass die Merkel-Regierung gegen alle Interessen Deutschlands regiert, dann liefert ihn der Brief der Umweltbundesministerin Svenja Schulze (SPD) an die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion vom 4. März.  Darin versucht sie ihren „Lieben Genossinnen und Genossen“, den Sinn und Zweck, des von ihr vorgelegten Entwurfes für ein „Klimaschutzgesetz“ zu erläutern.

Gleich am Anfang bezieht sie sich auf den Koalitionsvertrag, den es abzuarbeiten gälte, aber auch auf die Ergebnisse der Kohleausstiegskommission, die auftragsgemäß (Hervorhebung vom Autor) „einen verbindlichen  Pfad zum Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgeschlagen hat“.

Um dann mit dem vereinnahmenden „wir“ fortzufahren ..

„Damit schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Sektorziele 2030 erreicht werden. Auf dieser Grundlage wollen wirein Gesetz verab­schieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet.

Nach diesem kühnen Sprung, einen nicht bindenden Vorschlag, einer nicht gewählten, aber handverlesenen Kommission, die in der Mehrzahl ihrer Mitglieder aus voreingenommenen Klimaaktivisten bestand, oder aus Opportunisten, die schon immer nach der Pfeife der jeweiligen Regierung tanzten, zur bindenden Vorlage des wohl rabiatesten Gesetzes zur Einführung einer Ökodiktatur zu erklären, führt sie im Folgenden lauter Behauptungen auf, warum der (menschgemachte) Klimawandel so gefährlich sei.

Und nicht nur die Welt aufs Höchste gefährde, sondern auch sonst für alles Übel auf der Welt verantwortlich sei, wobei – nicht zu vergesseen- auch Deutschland „Teil des Problems“ sei:

Das liest sich dann so:

„Den vom Menschen verursachten Klimawandel einzugrenzen ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit.Schon heute sind die Folgen wie Hungers­nöte, Wasserknappheit, Naturkatastrophen oder weltweit drastisch steigende Migrationsströme, die in nahezu alle Politikbereiche eingreifen, zu spüren. Und anders als oftmals behauptet wird, ist Deutschland Teil des Problems und hat seine Hausaufgaben längst nicht gemacht: Im Vergleich sind wir pro Kopf weltweit der viertgrößte Emittent von C02. Damit liegen wir zwar hin­ter den USA, Russland und Australien, aber deutlich vor China oder dem Durchschnitt der Europäischen Union.“

Doch obwohl nicht eine ihrer Behauptungen über die Gründe der Hungersnöte, Wasserknappheit  etc. belegt ist, weil nicht eine dieser Behauptungen den Tatsachen entspricht, und weil das alles – sowohl von Frau Ministerin, als auch ihren Ministerialen- leicht zu überprüfen wäre, ist all das, was die Politikerin da ihren Genossen schreibt, nichts weiter als eine Aneinanderreihung von groben Lügen.  Spricht jemand vorsätzlich, also wider besseres Wissen, die Unwahrheit, dann ist das eine Lüge!

So erwähnt sie mit keinem Wort, die massive Überbevölkerung, insbesondere in den arabischen Ländern, sowie weiten Teilen Afrikas, als Haupt-Ursache für Raubbau an den Ressourcen und anschließende Verteilungskämpfe, wie bspw. den Bürgerkrieg in Syrien..

Bspw. stieg die Bevölkerung Somalias in den letzten 50 Jahren von 1,6 auf 16 Millionen und wird in wenigen Jahrzehnten die 40 Millionen Grenze übersteigen.

Wenn dann noch Dürren, wie schon immer mal wieder, hinzukommen, die verhindern, dass sich die übernutzten Ressourcen bspw. an Wasser wieder auffüllen, dann kommt es zu dieser Wasserknappheit mit der Folge von Hungersnöten und allen dramatischen Folgen.

Das ist für Frau Schulze keiner Erwähnung wert.

Und so geht es munter weiter. Denn sie fährt fort, dass Deutschland sich ja verpflichtet hätte mehr für den „Klimaschutz“ zu tun, und nun würde das eben umgesetzt. Und Geld würde das ja auch alles nichts kosten. Jedenfalls nicht die Ressorts. Usw, usw, usw. Lüge reiht sich an Lüge.

Um schlussendlich mit diesem Gesetz, einen pseudo-objektiven „Sachverständigengremium für Klimafragen“ zu gründen, der, handverlesen wie andere bekannte „Sachverständigengremien“, genau das vorschlägt, was der „Klimaschutzplan“ 2050, nach ihrer getricksten Darstellung verlangt.

Und erfüllt damit punktgenau den schon lange geäußerten Wunsch des  Potsdamer Klimakatastrophenpapstes H.J. Schellnhuber und seines „Wissenschaftlichen Beirat Globale Umwelt“ (WBGU)[1], der schon seit langem fordert, genau einen solches Gremium zu gründen. Und dass es die letzte Instanz für alle Politik-Entscheidungen sein soll, die auf irgendeine Weise „das Klima“ betreffen. Also für alles und jedes.

Das ist Ökodiktatur pur. Und daran ändern auch die Lippenbekenntnisse zum Parlamentsvorbehalt nichts, denn wir haben ja erlebt wie schnell der ausgehebelt werden kann.

Nun kann man sich fragen, auf welche Seite sich die lieben Genossinnen und Genossen der Frau Svenja Schulze stellen werden. Auf die Seite einer nach Ökodiktatur strebenden Klimakirche mit ihren Erfüllungsgehilfen in Parteien, NGO´s und im Parlament, oder auf der Seite ihrer Wähler, die um Jobs bangen, ihre Steuern zahlen, weitestgehend auch die absurdesten Gesetze beachten und hart für ihren Lebensunterhalt jeden Tag arbeiten müssen.

Die kommenden Wahlen werden es zeigen. Vielleicht ist es aber dann schon zu spät.

Aber bitte lesen Sie selbst 190304_Brief-BM-Schulze_KSG

 

[1]Welt im Wandel (WBGU) 2011 https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/hauptgutachten/jg2011/wbgu_jg2011.pdf




Dokument des Grauens: Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes aus dem Hause Svenja Schulze (SPD)

In den Ministerien der Berliner Republik geistert zur Zeit der erste Entwurf des von der kleinsten Gro-Ko aller Zeiten angedrohte Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf liegt uns vor. Er umfasst 15 Seiten A4 und 50 Seiten Anhang RefE Bundes-Klimaschutzgesetz. Die 15 Seiten wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und bringen sie hier in voller Pracht.  Wäre er nicht so unfassbar dumm, ideologisch verblendet, durchweg planwirtschaftlich, aber grausig perfekt gesetzgeberisch formuliert, würde man ihn als dummen und lächerlichen Schildbürgerstreich just zur Karnevalszeit abtun können. Doch gegen das, was sich seit Jahren unter Überschrift Klimaschutz zusammenbraut waren die Schildbürger harmlose fröhliche Praktiker, die nur gelegentlich mal daneben lagen.

Liest man den Entwurf, so hätte vor nicht mal zwanzig Jahren keiner glauben wollen, dass sich eine Regierung, die sie tragenden Parteien und deutlich über 80 % der Abgeordneten, so weit vom gesunden Menschenverstand entfernen könnten, wie es dieser Gesetzentwurf zeigt. Jeder der das prophezeit hätte, wäre zu recht als für nicht ganz dicht angesehen worden, seine Prophezeiungen hätten nicht mal in einem Esoterikblättchen Erwähnung gefunden. Für so abstrus hätte man sie gehalten. Aber jetzt ist es bald politische Wirklichkeit!

Ach ja, einen Vorschlag hätten wir noch: Das Gesetz sollte wenigstens „Gutes Weltklima – Gesetz“ heißen, vielleicht auch „Gutes-Klima-Greta-Gesetz“. Da lassen wir mit uns handeln.

Lesen Sie selbst.

(Anmerkung der Redaktion: Durch die Konvertierung ist vielfach das im Original verwendete § Zeichen in • umgewandelt worden. Es war uns zu aufwändig das jedesmal zu korrigieren)

Referentenentwurf des   Bundesministeriums   für   Umwelt,   

Naturschutz   und   nukleareSicherheit

Artikel  1

Bundes-Klimaschutzgesetz   (KSG)

 

vom  

Der  Deutsche  Bundestag  hat  das  folgende  Gesetz  beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

§ 1. Zweck  des  Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Abschnitt  2

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

§ 3 Nationale  Klimaschutzziele

 

§ 4 Jahresemissionsmengen

 

§ 5 Emissionsdaten

§ 6 Lastentragung

§ 7 Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

§ 8 Sofortprogramm

Abschnitt  3

Klimaschutzplanung

§ 9 Klimaschutzplan

§ 10 Maßnahmenprogramm

§ 11 Berichterstattung

 

Abschnitt  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

Abschnitt  5  Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

§ 14 Berücksichtigungspflicht

§ 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

§ 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

Abschnitt  6

Schlussvorschriften

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Inkrafttreten

 

Anlage  1  –  Sektoren

 

Anlage  2  –  Jahresemissionsmengen  nach  §  4

 

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

 

  • Zweck  des  Gesetzes

 

Zweck  dieses  Gesetzes  ist  es,  zum  Schutz  vor  den  Auswirkungen  des  weltweiten  Klima-

wandels  die  Erfüllung  der  deutschen  Klimaschutzziele  sowie  die  Einhaltung  der  europä-

ischen  Zielvorgaben  zu  gewährleisten.  Grundlage  ist  die  Verpflichtung  nach  dem  Über-

einkommen  von  Paris  aufgrund  der  Klimarahmenkonvention  der  Vereinten  Nationen,

den  Anstieg  der  globalen  Durchschnittstemperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  mög-

lichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem  vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  um  die  Aus-

wirkungen  des  weltweiten  Klimawandels  so  gering  wie  möglich  zu  halten.  Zur  Vermei-

dung  einer  anthropogenen  Störung  des  Klimasystems  soll  die  Freisetzung  von  Treib-

hausgasen  weitestgehend  gemindert  und  bis  zur  Mitte  des  Jahrhunderts  die  Netto-Treib-

hausgasneutralität  erreicht  werden.

 

  • Begriffsbestimmungen

Für  dieses  Gesetz  gelten  die  folgenden  Begriffsbestimmungen:

  1. Treibhausgase

Kohlendioxid  (CO2),  Methan  (CH4),  Distickstoffoxid  (N2O),  Schwefelhexafluorid  (SF6),

Stickstofftrifluorid  (NF3)  sowie  teilfluorierte  Kohlenwasserstoffe  (HFKW)  und  perfluo-

rierte  Kohlenwasserstoffe  (PFKW)  entsprechend  Anhang  V  Teil  2  der  Europäischen

Governance-Verordnung  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. Treibhausgasemissionen

Die  anthropogene  Freisetzung  von  Treibhausgasen  in  Tonnen  Kohlendioxidäquiva-

lent;  eine  Tonne  Kohlendioxidäquivalent  ist  eine  Tonne  Kohlendioxid  oder  die  Menge

eines  anderen  Treibhausgases,  die  in  ihrem  Potenzial  zur  Erwärmung  der  Atmo-

sphäre  einer  Tonne  Kohlendioxid  entspricht.  Das  Potenzial  richtet  sich  nach  der  De-

legierten  Verordnung  (EU)  Nr.  666/2014  der  Kommission  vom  12.  März  2014  über

die  grundlegenden  Anforderungen  an  ein  Inventarsystem  der  Union  und  zur  Berück-

sichtigung  von  Veränderungen  der  Treibhauspotenziale  und  der  international  verein-

barten  Inventarleitlinien  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäischen

Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  179  vom  19.06.2014,  S.  26)  oder  einer  aufgrund

von  Artikel  26  Absatz  6  Buchstabe  b  der  Europäischen  Governance-Verordnung  er-

lassenen  Nachfolgeregelung;

  1. EuropäischeGovernance-Verordnung

Verordnung  (EU)  2018/1999  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom  11.

Dezember  2018  über  das  Governance-System  für  die  Energieunion  und  für  den  Kli-

maschutz,  zur  Änderung  der  Verordnungen  (EG)  Nr.  663/2009  und  (EG)  Nr.

715/2009  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  94/22/EG,

98/70/EG,  2009/31/EG,  2009/73/EG,  2010/31/EU,  2012/27/EU  und  2013/30/EU  des

Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  2009/119/EG  und  (EU)

2015/652  des  Rates  und  zur  Aufhebung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Eu-

ropäischen  Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  328  vom  21.12.2018,  S.  1)  in  der  je-

weils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaschutzverordnung

Verordnung  (EU)  Nr.  2018/842  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom

  1. Mai2018  zur  Festlegung  verbindlicher  nationaler  Jahresziele  für  die  Reduzierung

der  Treibhausgasemissionen  im  Zeitraum  2021  bis  2030  als  Beitrag  zu  Klimaschutz-

maßnahmen  zwecks  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Übereinkommen  von

Paris  sowie  zur  Änderung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  (ABl.  L  156  vom

19.06.2018,  S.  26)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaberichterstattungsverordnung

Durchführungsverordnung  (EU)  Nr.  749/2014  der  Kommission  vom  30.  Juni  2014

über  die  Struktur,  das  Format,  die  Verfahren  der  Vorlage  und  die  Überprüfung  der

von  den  Mitgliedstaaten  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäi-

schen  Parlaments  und  des  Rates  gemeldeten  Informationen  (ABl.  L  203  vom

11.7.2014,  S.  23);

  1. Klimaschutzplan

Die  deutsche  Langfriststrategie  nach  dem  Übereinkommen  von  Paris  vom  12.  Sep-

tember  2015  und  nach  Artikel  15  der  Europäischen  Governance-Verordnung.

  1. Landnutzung,Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft

Der  in  Anlage  1  Ziffer  7  definierte  Sektor  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und

Forstwirtschaft;  für  diesen  Sektor  finden  die  §§  3  Absatz  1,  4,  7,  8  keine  Anwendung.

 

Abschnitt  2

 

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

 

  • Nationale  Klimaschutzziele

 

(1)  Die  Treibhausgasemissionen  werden  im  Vergleich  zum  Jahr  1990  schrittweise  ge-

mindert:

 

  1. ummindestens  40  Prozent  bis  zum  Jahr  2020,

 

  1. ummindestens  55  Prozent  bis  zum  Jahr  2030,

 

  1. ummindestens  70  Prozent  bis  zum  Jahr  2040,

 

  1. ummindestens  95  Prozent  bis  zum  Jahr  2050.

 

(2)  Darüber  hinaus  soll  bis  zum  Jahr  2050  ein  Gleichgewicht  zwischen  verbleibenden

Treibhausgasemissionen  und  dem  Abbau  von  Treibhausgasen  aus  der  Atmosphäre

(Netto-Treibhausgasneutralität)  erreicht  werden.

 

(3)  Die  teilweise  Zielerreichung  im  Rahmen  von  staatenübergreifenden  Mechanismen

zur  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  bleibt  unberührt.

 

(4)  Sollten  zur  Erfüllung  europäischer  oder  internationaler  Ziele  höhere  nationale  Klima-

schutzziele  erforderlich  werden,  so  leitet  die  Bundesregierung  die  zur  Erhöhung  der  Ziel-

werte  nach  Absatz  1  notwendigen  Schritte  ein.  Klimaschutzziele  können  erhöht,  aber

nicht  abgesenkt  werden.

 

  • Jahresemissionsmengen

 

(1)  Zur  Erreichung  der  Ziele  nach  §  3  Absatz  1  werden  für  die  nachfolgenden  Sektoren

absinkende  Emissionsmengen  festgelegt:

  1. Energiewirtschaft,
  2. Industrie,
  3. Verkehr,
  4. Gebäude,
  5. Landwirtschaft,
  6. Abfallwirtschaft  und  Sonstiges.

 

Die  Abgrenzung  der  Sektoren  richtet  sich  nach  Anlage  1.  Die  Bundesregierung  wird  er-

mächtigt  durch  Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

die  Zuordnung  von  Emissionsquellen  in  Anlage  1  zu  ändern,  soweit  dies  zur  Sicherstel-

lung  der  einheitlichen  internationalen  Berichterstattung  über  Treibhausgasemissionen

erforderlich  ist  und  unionsrechtliche  Vorgaben  nicht  entgegenstehen.

 

(2)  Die  Emissionsmengen  sinken  für  den  Zeitraum  bis  zum  Jahr  2030  in  den  Sektoren

nach  Absatz  1  Ziffer  2  bis  6  jährlich  linear  und  im  Sektor  Energiewirtschaft  möglichst

stetig;  sie  richten  sich  nach  Anlage  2.  Für  nachfolgende  Zeiträume  werden  sie  gemäß

Absatz  5  durch  Rechtsverordnung  fortgeschrieben.

 

(3)  Sofern  die  Treibhausgasemissionen  in  einem  Sektor  die  für  den  Zeitraum  von  einem

Jahr  zur  Verfügung  stehende  Emissionsmenge  über-  oder  unterschreiten,  wird  die  Dif-

ferenzmenge  auf  die  verbleibenden  Jahresemissionsmengen  des  Sektors  bis  zum  Errei-

chen  des  nächsten  in  §  3  Absatz  1  genannten  Zieljahres  gleichmäßig  angerechnet.  Die

Vorgaben  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  bleiben  unberührt.

 

(4)  Das  aufgrund  seines  Geschäftsbereichs  für  einen  Sektor  überwiegend  zuständige

Bundesministerium  ist  für  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmengen  verantwortlich.  Es

hat  die  Aufgabe,  die  dafür  erforderlichen  nationalen  Maßnahmen  zu  veranlassen,  insbe-

sondere  die  Maßnahmen  nach  §  8  und  §  10  vorzulegen  und  umzusetzen.  Die  Zustän-

digkeitsverteilung  innerhalb  der  Bundesregierung  bleibt  unberührt.  Die  Bundesregierung

kann  bei  Überschneidungen  zwischen  den  Zuständigkeiten  einzelner  Bundesministerien

nach  Satz  1,  insbesondere  in  Ansehung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10,  die  Ver-

antwortlichkeit  nach  Satz  1  zuweisen.

 

(5)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  insbesondere  nach  der  Fortschreibung  des

Klimaschutzplans  nach  §  9,  durch  Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesra-

tes  die  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  in  Anlage  2  mit  Wirkung  zum  Beginn  des

nächsten  Kalenderjahres  zu  ändern  und  für  weitere  Zeiträume  nach  dem  Jahr  2030  jähr-

lich  absinkende  Emissionsmengen  festzulegen,  sofern  diese  Veränderungen  im  Ein-

klang  mit  der  Erreichung  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  Absatz  1  und  mit  den  unions-

rechtlichen  Anforderungen  stehen.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zu-

stimmung  des  Deutschen  Bundestages.  Der  Deutsche  Bundestag  kann  diese  Zustim-

mung  davon  abhängig  machen,  ob  Änderungswünsche  übernommen  werden.  Über-

nimmt  die  Bundesregierung  die  Änderungen,  ist  eine  erneute  Beschlussfassung  durch

den  Deutschen  Bundestag  nicht  erforderlich.  Hat  sich  der  Deutsche  Bundestag  nach

Ablauf  von  sechs  Sitzungswochen  seit  Eingang  der  Rechtsverordnung  nicht  mit  ihr  be-

fasst,  gilt  seine  Zustimmung  zu  der  unveränderten  Rechtsverordnung  als  erteilt.

 

  • Emissionsdaten

 

(1)  Das  Umweltbundesamt  veröffentlicht  die  Daten  der  Treibhausgasemissionen  in  den

Sektoren  nach  Anlage  1  für  das  zurückliegende  Kalenderjahr  (Berichtsjahr)  bis  zum  15.

März  des  Folgejahres,  beginnend  mit  dem  Berichtsjahr  2020  auf  Grundlage  der  metho-

dischen  Vorgaben  der  Europäischen  Klimaberichterstattungsverordnung  oder  einer

nach  Artikel  26  der  Europäischen  Governance-Verordnung  erlassenen  Nachfolgerege-

lung.  Mit  den  Emissionsdaten  werden  ab  dem  Berichtsjahr  2021  auch  die  Einhaltung,

Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  nach  Anlage

2  sowie  die  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  der  Folgejahre  nach  Anrechnung  von

Über-  oder  Unterschreitungen  gemäß  §  4  Absatz  3  dargestellt.  Die  Emissionsdaten  nach

Satz  1  umfassen  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  auch

Quellen  und  Senken  von  Treibhausgasen.  Als  Anhang  werden  die  an  die  Europäische

Kommission  übermittelten  Emissionsdaten  der  Vorjahre  ab  dem  Berichtsjahr  2020  bei-

gefügt  und  die  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  unterliegenden  Emissionsan-

teile  der  Sektoren  ausgewiesen.

 

(2)  Das  Umweltbundesamt  darf  die  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  nach  diesem  Gesetz  er-

forderlichen  Daten  nach  Maßgabe  der  Rechtsverordnung  aufgrund  von  Satz  3  von  Drit-

ten  erheben.  Die  Erhebung  der  Daten  von  natürlichen  und  juristischen  Personen  des

privaten  und  öffentlichen  Rechts  sowie  von  Personenvereinigungen  ist  ausgeschlossen,

soweit  diese  Daten  bereits  auf  der  Grundlage  sonstiger  Rechtsvorschriften  gegenüber

Behörden  des  Bundes  oder  der  Länder  mitgeteilt  wurden.  Dem  Umweltbundesamt  wird

Zugang  zu  diesen  Daten  eingeräumt,  soweit  dies  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  gemäß

Absatz  1  erforderlich  ist.  Die  Zweckbestimmung  der  ersten  Datenerhebung  ist  für  die

Datenweitergabe  unbeachtlich.  Die  Bundesregierung  kann  durch  Rechtsverordnung,  die

nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

1. die  Verantwortlichkeit  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,

2. bestimmen,  welche  Daten  ermittelt  und  mitgeteilt  werden  müssen,

3. bestimmen,  dass  Einzelangaben  nur  in  einer  Form  erhoben  werden  dürfen,

die  sicherstellt,  dass  Daten  von  natürlichen  oder  juristischen  Personen  des

privaten  Rechts  oder  von  Personenvereinigungen  nicht  oder  nur  durch  unver-

hältnismäßig  großen  Aufwand  an  Zeit,  Kosten  und  Arbeitskraft  zugeordnet

werden  können,

4. Anforderungen  an  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,  sowie

5. das  Verfahren  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  regeln.

 

  • Überschreitung  der  Jahresemissionsmengen

 

Im  Falle  der  Überschreitung  der  nach  §  4  Absatz  2  vorgegebenen  Jahresemissionsmen-

gen  trägt  der  Bund  die  Ausgaben,  die  der  Bundesrepublik  Deutschland  auf  Grund  der

Nichteinhaltung  jährlicher  Minderungsziele  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung

entstehen.  Diese  Ausgaben  werden  im  Bundeshaushalt  anteilig  nach  dem  Grad  der

Nichteinhaltung  der  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  in  den  Einzelplänen  der  nach

  • 4Absatz  4  verantwortlichen  Bundesministerien  veranschlagt.  Soweit  zusätzliche  Aus-

gaben  für  den  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  aufgrund  der  Ausgleichsregelung  des

Artikels  9  Absatz  2  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  anfallen,  gilt  Satz  2  ent-

sprechend  für  das  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderungen  und  Forstwirtschaft  zu-

ständige  Bundesministerium.

 

 

  • 7  Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

 

(1)  Der  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  zur  Erfüllung  der  Pflichten  nach  der  Euro-

päischen  Klimaschutzverordnung  wird  zentral  durch  das  für  diese  zuständige  Bundes-

ministerium  in  Abstimmung  mit  dem  für  Finanzen  zuständigen  Bundesministerium  durch-

geführt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten  es,  dass  der  europäische  Verkäuferstaat  zusichert,

die  erzielten  Einnahmen  für  die  Bekämpfung  des  Klimawandels  zu  verwenden.

 

(2)  Die  Bundesregierung  legt  dem  Deutschen  Bundestag  und  dem  Bundesrat  zusammen

mit  dem  Entwurf  des  Bundeshaushaltsplans  eine  zahlenmäßige  Übersicht  vor,  die  ins-

besondere  gegliedert  ist  in

 

  1. dieEinhaltung,  Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der

Sektoren  nach  Anlage  2  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst

seit  2021,

 

  1. dienach  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  zur  Verfügung  stehenden

Emissionszuweisungen  im  Haushaltsjahr,  und

 

  1. dieAnzahl  der  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst  seit  2021

erworbenen  Emissionszuweisungen.

 

Zusätzlich  wird  eine  Übersicht  der  aufgewendeten  Haushaltsmittel  beigefügt.

 

  • Sofortprogramm

(1)  Weisen  die  Emissionsdaten  nach  §  5  Absatz  1  eine  Überschreitung  der  Jahresemis-

sionsmenge  eines  Sektors  im  Berichtsjahr  aus,  beschließt  die  Bundesregierung  inner-

halb  von  sechs  Monaten  nach  Veröffentlichung  der  Emissionsdaten  ein  Sofortprogramm,

das  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmenge  des  Sektors  für  die  folgenden  Jahre  si-

cherstellt.  Für  die  Sektoren,  die  teilweise  dem  Europäischen  Emissionshandel  unterlie-

gen,  kann  die  Frist  nach  Satz  1  um  drei  Monate  verlängert  werden,  um  die  dem  Europä-

ischen  Emissionshandel  unterliegenden  Emissionsanteile  dieser  Sektoren  zu  berück-

sichtigen.

 

(2)  Die  Bundesregierung  unterrichtet  den  Deutschen  Bundestag  über  das  beschlossene

Sofortprogramm.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  legt  der  Bundesregie-

rung  und  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  drei  Monaten  eine  Bewertung  des

Sofortprogramms  nach  Absatz  1  vor.

 

(3)  Die  Maßnahmen  des  Sofortprogramms  sollen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach

dem  Beschluss  des  Sofortprogramms  umgesetzt  werden.  Ist  für  die  Umsetzung  ein  Ge-

setz  erforderlich,  bringt  die  Bundesregierung  innerhalb  der  Frist  nach  Satz  1  einen  Ge-

setzentwurf  in  den  Deutschen  Bundestag  ein.

 

(4)  Für  den  Sektor  Energiewirtschaft  finden  die  Absätze  1  bis  3  beginnend  mit  der  Über-

prüfung  im  Jahr  2023  im  Turnus  von  drei  Jahren  entsprechend  Anwendung.

 

 

Abschnitt  3

 

Klimaschutzplanung

  • Klimaschutzplan

 

(1)  Die  Bundesregierung  schreibt  den  Klimaschutzplan  in  den  im  Übereinkommen  von

Paris  festgelegten  Überprüfungszeiträumen  fort.  Dabei  achtet  sie  insbesondere  auch  da-

rauf,  dass  bei  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  die  Bindung

von  Treibhausgasen  die  Treibhausgasemissionen  aus  diesem  Sektor  übersteigt,  sodass

dieser  eine  Netto-Senke  bleibt.  Der  Klimaschutzplan  ist  maßgeblich  für  die  integrierten

nationalen  Energie-  und  Klimapläne  nach  Artikel  3  der  Europäischen  Governance-Ver-

ordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  im  Einvernehmen

mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

(2)  Vor  jeder  Fortschreibung  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen  Konsul-

tationsverfahren  Länder,  Kommunen,  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche  Verbände

sowie  Bürgerinnen  und  Bürger  ein.  Die  Bundesregierung  dokumentiert  öffentlich,  welche

Ergebnisse  des  Konsultationsverfahrens  bei  der  Fortschreibung  der  Langfriststrategie

berücksichtigt  wurden.

 

  • 10 Maßnahmenprogramme

 

(1)  Die  Bundesregierung  beschließt  erstmals  im  Jahr  2019  und  danach  jeweils  mindes-

tens  nach  jeder  Fortschreibung  des  Klimaschutzplans  ein  Maßnahmenprogramm.  In  je-

dem  Maßnahmenprogramm  legt  die  Bundesregierung  auf  Basis  des  Klimaschutz-Pro-

jektionsberichts  nach  §  11  Absatz  2  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zur  Erreichung  der  Kli-

maschutzziele  in  den  einzelnen  Sektoren  ergreifen  wird.  Maßgeblich  für  die  Maßnahmen

nach  Satz  2  ist  die  Einhaltung  der  in  §  4  festgelegten  Jahresemissionsmengen.  Zudem

legt  die  Bundesregierung  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zum  Erhalt  der  Netto-Senke  bei

Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  ergreifen  wird.  Empfehlungen

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  §  13  sind  bei  der  Erstellung  des

Maßnahmenprogramms  zu  berücksichtigen.

 

(2)  Das  Maßnahmenprogramm  wird  spätestens  in  dem  Kalenderjahr  nach  der  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  beschlossen.  Die  nach  §  4  Absatz  4  für  die  Sektoren

verantwortlichen  Bundesministerien  schlagen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  Maßnahmen  vor,  die  geeignet  sind,  die  in  den  jeweili-

gen  Sektoren  erforderlichen  zusätzlichen  Treibhausgasminderungen  zu  erzielen.  Die

Maßnahmenvorschläge  enthalten  neben  wissenschaftlichen  Abschätzungen  zu  den  vo-

raussichtlichen  Treibhausgasminderungswirkungen  auch  wissenschaftliche  Abschät-

zungen  zu  möglichen  ökonomischen,  sozialen  und  weiteren  ökologischen  Folgen.  Diese

Abschätzungen  schließen  soweit  möglich  auch  Auswirkungen  auf  den  effizienten  Ein-

satz  von  natürlichen  Ressourcen  ein.  Das  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz

und  nukleare  Sicherheit  ermittelt  die  voraussichtliche  Gesamtminderungswirkung  der

vorgeschlagenen  Maßnahmen.

 

(3)  Für  jedes  Maßnahmenprogramm  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen

Konsultationsverfahren  Länder,  Kommunen  sowie  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche

Verbände  ein.

 

  • 11 Berichterstattung

 

(1)  Die  Bundesregierung  erstellt  jährlich  einen  Klimaschutzbericht,  der  die  aktuellen

Trends  der  Emissionsentwicklung  in  den  verschiedenen  Sektoren,  den  Stand  der  Um-

setzung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10  und  der  Sofortprogramme  nach  §  8  und

eine  Prognose  der  zu  erwartenden  Minderungswirkungen  enthält.  Die  Bundesregierung

leitet  den  Klimaschutzbericht  für  das  Vorjahr  bis  zum  30.  Juni  dem  Deutschen  Bundestag

zu.

 

(2)  Die  Bundesregierung  erstellt  ab  2021  alle  zwei  Jahre  einen  Klimaschutz-Projektions-

bericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  der  die  Projektionen

von  Treibhausgasemissionen,  einschließlich  der  Quellen  und  Senken  des  Sektors  Land-

nutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft,  und  die  nationalen  Politiken  und

Maßnahmen  zu  deren  Minderung  enthält.  Bei  der  Erstellung  des  Klimaschutz-Projekti-

onsberichtes  sind  Stellungnahmen  und  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums

für  Klimafragen  gemäß  §  13  zu  berücksichtigen.  Die  Bundesregierung  leitet  den  Klima-

schutz-Projektionsbericht  bis  zum  31.  März  des  jeweiligen  Jahres  dem  Deutschen  Bun-

destag  zu.

 

(3)  Der  Klimaschutz-Projektionsbericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-

Verordnung  ist  maßgeblich  für  die  integrierten  nationalen  Fortschrittsberichte  gemäß  Art

17  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirt-

schaft  und  Energie  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Natur-

schutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

Abschnitt  4

 

Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

  • 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

(1)  Es  wird  ein  interdisziplinäres  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  eingerichtet,

das  aus  sieben  sachverständigen  Personen  besteht.  Der  Deutsche  Bundestag  ernennt

für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  sieben  Mitglieder,  davon  je  eines  auf  Vorschlag  des  Sach-

verständigenrates  für  Umweltfragen,  des  Wissenschaftlichen  Beirats  Globale  Umwelt-

veränderungen,  des  Rates  für  nachhaltige  Entwicklung,  des  Sachverständigenrates  für

Verbraucherfragen  und  des  Sachverständigenrates  zur  Begutachtung  der  gesamtwirt-

schaftlichen  Entwicklung.  Hierbei  ist  eine  gleichberechtigte  Vertretung  von  Frauen  und

Männern  sicherzustellen.  Eine  einmalige  Wiederernennung  ist  möglich.

 

(2)  Aus  seiner  Mitte  wählt  das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  in  geheimer

Wahl  eine  vorsitzende  und  eine  stellvertretend  vorsitzende  Person.  Das  Sachverständi-

gengremium  für  Klimafragen  gibt  sich  eine  Geschäftsordnung,  die  der  Genehmigung

durch  den  Deutschen  Bundestag  bedarf.

 

(3)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  ist  nur  an  den  durch  dieses  Gesetz

begründeten  Auftrag  gebunden  und  in  seiner  Tätigkeit  unabhängig.  Der  Bund  trägt  die

Kosten  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  Maßgabe  des  Bundes-

haushaltes.

 

(4)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  wird  bei  der  Durchführung  seiner  Ar-

beit  von  einer  Geschäftsstelle  unterstützt.  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  durch

Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesrates  Regelungen  zum  Sitz,  zur  Ge-

schäftsstelle,  zur  pauschalen  Entschädigung  der  Mitglieder,  zur  Reisekostenerstattung,

zur  Verschwiegenheit  sowie  zu  sonstigen  organisatorischen  Angelegenheiten  zu  bestim-

men.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zustimmung  des  Deutschen  Bun-

destages.  §  4  Absatz  5  Satz  2  bis  5  gilt  entsprechend.

 

  • 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

(1)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  prüft  die  bestehenden  und  geplanten

Klimaschutzmaßnahmen  auf  ihre  Wirksamkeit  zur  Erreichung  der  nationalen  und  euro-

päischen  Klimaschutzziele  und  der  entsprechenden  Zielsetzungen  des  Übereinkom-

mens  von  Paris.  Es  legt  dem  Deutschen  Bundestag  bis  zum  15.  Dezember  jeden  Jahres

ein  Hauptgutachten  vor,  in  dem  es  den  Klimaschutzbericht  nach  §  11  unter  Berücksich-

tigung  der  Emissionsdaten  nach  §  5  sowie  weiterer  veröffentlichter  Dokumente  bewertet

und  Empfehlungen  ausspricht.  In  dem  Hauptgutachten  soll  das  Sachverständigengre-

mium  für  Klimafragen  insbesondere  dazu  Stellung  nehmen,

 

  1. obdie  tatsächliche  und  voraussichtliche  Entwicklung  der  Treibhausgasemis-

sionen  bei  wissenschaftlicher  Folgenabschätzung  der  bestehenden  und  ge-

planten  Klimaschutzmaßnahmen  erwarten  lässt,  dass  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  und  die  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  eingehalten  werden;

 

  1. obdie  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  geeignet  sind,  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  zu  erreichen;

 

  1. welchezusätzlichen  Maßnahmen  und  Instrumente  erforderlich  sind,  um  unter

Berücksichtigung  der  ökologischen,  sozialen  und  gesamtwirtschaftlichen  Be-

lange  die  Klimaschutzziele  nach  §  3  zu  erreichen.

 

Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  sich  auf  eigene  Initiative,  auf  An-

frage  einer  Fraktion  des  Deutschen  Bundestags  oder  auf  Anfrage  der  Bundesregierung

mit  besonderen  Themen  der  Klimaschutzpolitik  befassen.

 

(2)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  leitet  seine  Stellungnahmen  an  den

Deutschen  Bundestag  sowie  die  Bundesregierung  weiter  und  veröffentlicht  sie  auf  seiner

Internetseite.  Die  Bundesregierung  nimmt  gegenüber  dem  Deutschen  Bundestag  zu  den

Bewertungen  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  innerhalb  von  drei  Mona-

ten  Stellung  und  berücksichtigt  die  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums  für

Klimafragen  bei  der  Fortschreibung  ihrer  Klimaschutzplanung.

 

(3)  Zusätzlich  zu  den  Bewertungen  nach  Absatz  1  holt  die  Bundesregierung  eine  Stel-

lungnahme  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  ein,  bevor  sie  folgende

Maßnahmen  veranlasst:

 

  1. Änderungender  Klimaschutzziele  nach  §  3;

 

  1. Änderungender  Jahresemissionsmengen  durch  Verordnung  nach  §  4  Ab-

satz  5;

 

  1. Fortschreibungdes  Klimaschutzplans  nach  §  9;

 

  1. Beschlussvon  Maßnahmenprogrammen  nach  §  10.

 

(4)  Alle  öffentlichen  Stellen  des  Bundes  im  Sinne  des  §  2  Absatz  1  des  Bundesdaten-

schutzgesetzes  gewähren  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Einsicht  in

die  zur  Wahrnehmung  seiner  Aufgaben  benötigten  Daten  und  stellen  diese  zur  Verfü-

gung.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  stellt  sicher,  dass  der  Schutz  von

Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen  Dritter  sowie  der  Schutz  personenbezogener  Da-

ten  gewährleistet  ist.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  zu  klima-

schutzbezogenen  Themen  Behörden,  sowie  Sachverständige,  insbesondere  Vertreter

und  Vertreterinnen  von  Organisationen  der  Wirtschaft  und  der  Umweltverbände  anhören

und  befragen.

 

(5)  Der  Deutsche  Bundestag,  ein  Ausschuss  oder  eine  Fraktion  des  Deutschen  Bundes-

tages  kann  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Gesetzentwürfe  zur  Ein-

schätzung  der  Folgen  für  den  Klimaschutz  zuleiten.  In  diesem  Fall  soll  die  Einschätzung

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  in  die  Nachhaltigkeitsprüfung  des  Ge-

setzentwurfs  aufgenommen  werden.

 

Abschnitt  6

 

Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

 

  • 14 Berücksichtigungspflicht

 

(1)  Die  Träger  öffentlicher  Aufgaben  berücksichtigen  bei  ihren  Planungen  und  Entschei-

dungen  den  Zweck  dieses  Gesetzes  und  die  zu  seiner  Erfüllung  festgelegten  Ziele.  Die

Kompetenzen  der  Länder  und  Gemeinden,  die  Berücksichtigungspflicht  innerhalb  ihrer

jeweiligen  Verantwortungsbereiche  auszugestalten,  bleiben  unberührt.

 

(2)  Der  Bund  prüft  bei  der  Planung,  Auswahl  und  Durchführung  von  Investitionen  und

bei  der  Beschaffung,  wie  damit  zum  Erreichen  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  dieses  Ge-

setzes  beigetragen  werden  kann.  Unter  mehreren  Varianten  ist  solchen  der  Vorzug  zu

geben,  mit  denen  das  Ziel  der  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  über  die  ge-

samte  Nutzungsdauer  zu  den  geringsten  Kosten  erreicht  werden  kann.  Mehraufwendun-

gen  sollen  nicht  außer  Verhältnis  zu  ihrem  Beitrag  zur  Treibhausgasminderung  stehen.

Bei  der  Wirtschaftlichkeitsberechnung  sind  auch  die  zu  erwartenden  finanziellen  Folge-

wirkungen  in  späteren  Jahren  bei  sinkenden  Jahresemissionsmengen  sowie  erforderli-

chenfalls  zu  leistende  Kompensationen  gemäß  §  16  Absatz  2  Satz  2  zu  berücksichtigen.

 

  • 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

 

(1)  Unbeschadet  der  Vereinbarkeit  mit  Bundesrecht  können  die  Länder  eigene  Klima-

schutzgesetze  erlassen.

 

(2)  Der  Bund  und  die  Länder  arbeiten  in  geeigneter  Form  zusammen,  um  die  Ziele  dieses

Gesetzes  zu  erreichen.

 

  • 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

 

(1)  Der  Bund  setzt  sich  zum  Ziel,  die  Bundesverwaltung  bis  zum  Jahr  2030  klimaneutral

zu  organisieren.  Zur  Verwirklichung  dieses  Zieles  verabschiedet  die  Bundesregierung

spätestens  im  Jahr  2020  Maßnahmen,  die  die  Behörden  des  Bundes  und  sonstige  Bun-

deseinrichtungen  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  verpflichten,  soweit  sie  der  unmit-

telbaren  Organisationsgewalt  des  Bundes  unterliegen.  Soweit  zur  Verwirklichung  des  in

Satz  1  genannten  Zieles  gesetzliche  Regelungen  erforderlich  sind,  legt  die  Bundesre-

gierung  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  18  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten

dieses  Gesetzes  einen  Entwurf  vor.

 

(2)  Die  Klimaneutralität  der  Bundesverwaltung  soll  insbesondere  durch  die  Einsparung

von  Energie,  die  effiziente  Bereitstellung,  Umwandlung,  Nutzung  und  Speicherung  von

Energie  sowie  die  effiziente  Nutzung  erneuerbarer  Energien  und  die  Wahl  möglichst  kli-

maschonender  Verkehrsmittel  erreicht  werden;  dabei  ist  auf  die  effiziente  Nutzung  na-

türlicher  Ressourcen  zu  achten.  Nicht  vermiedene  Treibhausgasemissionen  sollen  kom-

pensiert  werden.

 

(3)  Der  Bund  wirkt  in  den  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  selbständigen  öffentlich-recht-

lichen  Einrichtungen  (Körperschaften,  Anstalten  und  Stiftungen),  seinen  Sondervermö-

gen  sowie  den  sich  ausschließlich  oder  zum  Teil  in  seinem  Eigentum  befindenden  juris-

tischen  Personen  des  Privatrechts  darauf  hin,  dass  auch  diese  ihre  Verwaltungstätigkeit

klimaneutral  organisieren.

 

(4)  Die  Bundesregierung  soll  mit  den  Ländern  einen  Erfahrungsaustausch  durchführen,

um  die  Länder  bei  der  Prüfung  vergleichbarer  Regelungen  für  ihren  Verantwortungsbe-

reich  zu  unterstützen.

 

  • 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

(1)  Der  Bund  und  seine  Einrichtungen,  Agenturen,  Körperschaften  und  Sozialversiche-

rungsträger  mit  Selbstverwaltung  sowie  Stiftungen  des  öffentlichen  Rechts,  die  dem

Bund  zugeordnet  sind  und  die  berufsständischen  Kammern,  soweit  ihre  Angelegenhei-

ten  durch  Bundesrecht  geregelt  sind,  haben,  soweit  sie  am  Kapitalmarkt  Kapitalanlagen

tätigen,  darzulegen  und  zu  veröffentlichen,

 

  1. wiesie  die  Ziele  des  Übereinkommens  von  Paris,  die  globale  Durchschnitts-

temperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  möglichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem

vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  und  die  Ziele  der  2030-Agenda  für  nach-

haltige  Entwicklung  in  ihrer  Anlagepolitik  und  -strategie  berücksichtigen;

 

  1. welchenKlimarisiken  das  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegte  Vermögen  ausge-

setzt  ist  und  welche  Treibhausgasemissionen  damit  verbunden  sind.

 

Sie  legen  dar,  welche  Kriterien  sie  für  die  Berücksichtigung  der  in  Satz  1  genannten

Belange  heranziehen,  wie  sie  diese  Kriterien  anwenden  und  welche  selbst  gesetzten

Zielgrößen  erreicht  wurden  und  zukünftig  erreicht  werden  sollen.  Sie  geben  an,  wie  sie

die  Stimmrechte  aus  den  Aktien  mit  Rücksicht  auf  die  in  Satz  1  genannten  Belange  aus-

üben.

 

(2)  Soweit  von  der  Berichterstattung  nach  Absatz  1  abgesehen  wird,  ist  zu  erklären,  in

welchem  Umfang  und  aus  welchen  Gründen  keine  Angaben  gemacht  werden.

 

(3)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  der  beteiligten  Kreise  durch

Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,  nähere  Bestim-

mungen  über  Inhalte,  Umfang  und  Darstellung  der  Informationen  nach  Absatz  1  zu  er-

lassen.

Abschnitt  7

 

Schlussvorschriften

 

  • 18 Ordnungswidrigkeiten

 

(1)  Ordnungswidrig  handelt,  wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig  einer  Rechtsverordnung

nach  §  5  Absatz  2  Nummer  2  und  4  oder  einer  vollziehbaren  Anordnung  auf  Grund  einer

solchen  Rechtsverordnung  zuwiderhandelt,  soweit  die  Rechtsverordnung  für  einen  be-

stimmten  Tatbestand  auf  diese  Bußgeldvorschrift  verweist.

 

(2)  Die  Ordnungswidrigkeit  kann  mit  einer  Geldbuße  bis  zu  fünfzigtausend  Euro  geahn-

det  werden.

 

 

14

 

 

 

 

 

  • 19Inkrafttreten

 

Dieses  Gesetz  tritt  am  Tag  nach  seiner  Verkündung  in  Kraft.

 

 

 




Generaldebatte: Bundesregierung will per Gesetz das Klima schützen und die Emissions-„Lücke“ damit bis 2030 schließen; AfD sagt der Irrlehre vom „Klimaschutz“ den Kampf an.

Die neue Umweltministerin Svenja Schulze, zuvor Wissenschaftsministerin  bei der im Juni 2017 abgewählten Rot-Grünen Regierung von NRW, war am Freitag dran.

Sie wolle die Vorreiterrolle Deutschlands beim Klimaschutz wieder herstellen, meldet die Deutsche Welle und ja, es stimme, dass Deutschland seine ehrgeizigen Klimaschutzziele bis 2020 – nämlich Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990- kaum noch schaffen würde. Es würde leider, leider eine „Lücke“ entstehen, die bis 2020 wohl nicht zu schließen wäre. Deswegen wolle man dies nun per noch zu schreibenden Gesetz, dass in 2019 von ihr vorgelegt werden würde, bis 2030, aber dann 55 %, erzwingen.

Svenja Schulze:„Wir werden in dieser Legislaturperiode zum ersten Mal ein Klimaschutzgesetz vorlegen, das verbindlich sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele für 2030 erreichen werden“

Nun wissen wir alle, dass es auch Gesetze gibt, die verbieten, dass Menschen mit Messern angegriffen werden. Allein in Berlin geschieht das trotzdem und täglich sieben mal.

Wir wissen alle, dass es ein Gesetz gibt, sogar ein EU-weites, die Schulden anderer Länder nicht zu übernehmen (Bail-Out Klausel im Maastricht Vertrag). Gemacht wird es trotzdem. Bis heute.

Wir wissen alle, dass es Gesetze gibt ,die verbieten jemanden ins Land zu lassen, der sich nicht ausweisen kann. Geschehen  ist es trotzdem und zwar viele hundertausendfach.

Nun soll also ein Gesetz her, um das Klima zu schützen! Ein Gesetz gegen Naturgesetze, aber auch gegen einfachste Logik, denn das Klima lässt sich nicht schützen. Egal was den Politikern oder den sie treibenden anderen Ideologen dazu einfällt.

Auf alle Fälle soll nun ein Gesetz her, dass vielen Menschen im Lande viel wegnehmen wird. Weil mit ihm erzwungen werden soll, dass die im weltweiten Maßstab winzigen deutschen Treibhausgas-Emissionen, (rd. 2 % der gesamten technischen Emissionen, die wiederum nur 2 bis 5 % der natürlichen ausmachen) bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 abgesenkt würden. Das geht, wenn überhaupt, nur, wenn man massive Job- und damit Wohlstandsverluste in Kauf nimmt. Andere Regierungen im Lande wurden schon wegen geringerer Vorhaben abgewählt. Die neue Regierung sollte das wissen. Auf das Klima hat dieses Unterfangen jedenfalls überhaupt keinen Einfluss.

Mark Twain pflegte zu solchen Vorhaben zu sagen:

Als die Reisegesellschaft ihr Ziel aus den Augen verloren hatte, verdoppelte sie ihre Geschwindigkeit.

Auch von den Schildbürgern ist ein ähnliches Verhalten überliefert.

Und nun die neue Umweltministerin, welcher die damit verbundene groteske Absurdität ihres Vorhabens offensichtlich wg. akuter Betriebsblindheit, gar nicht auffiel. Jedenfalls lachte keiner ob dieser nur als Büttenrede zu verstehenden Ankündigung. Alle blieben bierernst und fast alle forderten stattdessen mehr davon.

Alle, nein! Nicht alle! Denn die beiden AfD Abgeordneten Karsten Hilse und Rainer Kraft wagten, und das sehr deutlich, auf die offensichtlichen Ungereimtheiten des gesamten Unterfangens, genannt Klimaschutz, hinzuweisen.

Und lösten damit prompt Schnappatmung bei einigen und „Empörung“ sowie „Gelächter“ bei anderen – mit Ausnahme der AfD- aus.

Ob das Ganze so lachhaft ist, wie einige Medien (hier und hier) und bei der Nachrichtenagentur Reuters abschrieben. Urteile Sie selbst.

Video nicht mehr verfügbar
Video der Rede von  AfD MdB Karsten Hilse am 23.3.18 im Deutschen Bundestag
und
Video nicht mehr verfügbar
Video der Rede von  AfD MdB Dr. Rainer Kraft am 23.3.18 im Deutschen Bundestag




UBA Dieselstudie als vorzeitiger Todesfall

von Dirk Maxeiner

Vorgestern meldete das Bundes-Umweltministerium 6.000 Tote pro Jahr durch Dieselabgase, gestern waren die dann wieder lebendig: „Kein einziger Diesel-Toter wirklich nachweisbar“, titelte Bild. Die Auferstehung der Sechstausend wird wohl ins Guinnessbuch der Rekorde eingehen. Christus brauchte nach seiner Kreuzigung immerhin drei Tage für diese Übung. Das wirft beim Laien (und auch beim Fachmann) die Frage auf, wem man bei aller christlichen Güte eigentlich noch trauen kann. Deshalb hier ein kleines Kompendium zu den Fragen: Wo werde ich wie beschissen und warum?

Die gute Nachricht zuerst: Man kommt mit dem Laienverstand in der Beurteilung von sogenannten „Studien“ oft recht gut zurecht. Vorausgesetzt, man lässt sich nicht ins Bockshorn jagen. Also keine Angst vor Professoren. Schon beim ersten Nachfragen stellt sich mitunter heraus, dass sie zwar Professor sind, aber leider auf einem anderen Fachgebiet. Die Tatsache, dass eine Untersuchung von einem Institut gemacht wurde, bedeutet ebenfalls nicht viel. Auch ein Massagesalon darf sich Institut nennen. Viele Institute führen die Bezeichnung „GmbH“ im Namen. Das heißt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und ist auch so gemeint. Und was den wissenschaftlichen Jargon anbetrifft, so handelt es sich in der Regel um schlechtes Deutsch und verschrobene Grammatik, beides kein automatischer Ausweis hoher Kompetenz. Scharlatane haben sich zu allen Zeiten hinter Wort-Ungetümen versteckt. Das soll den normalen Menschenverstand auf Distanz halten.

Im aktuellen Streit spielt beispielsweise der schöne Terminus „vorzeitige Todesfälle“ eine große Rolle. Wenn ich morgen beim Reinigen der Dachrinne von der Leiter falle, dann bin ich ein vorzeitiger Todesfall. Es gibt in Deutschland pro Jahr etwa 10.000 solcher vorzeitiger Todesfälle und da sind die rund 3.000 Verkehrstoten noch gar nicht mitgezählt. Das ist gewissermaßen der vorzeitige Tod erster Klasse, es gibt aber noch einen vorzeitigen Tod zweiter Klasse. Dabei handelt es sich nicht um tatsächliche Tote, sondern um hypothetische Tote. Die sind die allzeitbereiten Zombies der Alarmbranche. Und diese seltsamen Wesen errechnet die vom Umweltbundesamt und vom Umweltministerium verbreitete Studie „Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“.

Ein Viertel mehr Chianti und ich sterbe just in time

Aufgrund von Statistiken, auf die ich noch zurückkomme, geht man davon aus, dass Menschen, besonders wenn sie gesundheitlich geschwächt sind, noch früher sterben, wenn sie zu lange an einem Dieselauspuff schnuppern. Das interessiert mich natürlich brennend, schließlich sagt mein Arzt immer, ich soll endlich den Alkoholkonsum einstellen, damit ich nicht frühzeitig ablebe. Nun macht so ein Gläschen am Abend deutlich mehr Spaß als ein Spaziergang in der Stuttgarter Innenstadt. Wenn ich also nicht mehr spazieren gehe, darf ich jeden Abend ein Viertel mehr Chianti zu mir nehmen und sterbe just in time, na das ist doch mal eine gute Nachricht.

Was mich aber ein bisschen stört, ist die Tatsache, dass sie mir nicht sagen können, ob mein vorzeitiges Ableben nun mit 70, 80 oder 90 Jahren stattfinden wird. Vor allem kann mir diese hochmögende wissenschaftliche Ausarbeitung noch nicht einmal sagen, um wieviel der Selbstzünder mein irdisches Dasein konkret verkürzen wird: Um 30 Sekunden, drei Tage oder drei Jahre? Und was ist eigentlich mit dem vorzeitig-vorzeitigen Ableben? Falle ich wegen der Diesel-Emissionen 30 Sekunden früher von der Leiter? Über 30 Sekunden würde ich in jedem Fall mit mir reden lassen.

Einen Anhaltspunkt liefert die Angabe, die Deutschen hätten in einem Jahr rund 50.000 Lebensjahre verloren. Wenn 6.000 vorzeitige Dieseltote in ein einem Jahr 50 000 Lebensjahre verlieren, sinkt dann meine Lebenserwartung als Diesel-Opfer in einem Jahr um 8 bis 9 Jahre? Es kann sich dabei nur um höhere Mathematik handeln, möglicherweise haben die Forscher aber auch so eine Art umgekehrtes Raum-Zeit-Kontinuum entdeckt. Ich bin also womöglich schon vor einem Jahrzehnt vorzeitig am Dieselqualm gestorben aber habe es noch nicht gemerkt.  Was mich tröstlich stimmt: Es leben inzwischen vermutlich mehr Menschen von Dieselstudien, als daran sterben, alleine das Umwelt-Bundesamt in Dessau hat 1.600 Mitarbeiter.

Ein treffliches Kriterium zur Beurteilung von Studien ist auch der Zeitpunkt ihres Erscheinens. Fällt die Veröffentlichung in auffälliger Weise mit politischen Ereignissen zusammen, liegt der Gedanke auf der Hand, dass es dabei nicht um bloßen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geht. Im vorliegenden Fall fällt ein ideologischer Streit um den Diesel mit dem Abdanken der bisherigen Umweltministerin zusammen. Verständlich, dass Barbara Hendricks und die ihr verbundene Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, nochmal zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Da ist so eine Studie ein wunderbares Abschiedsgeschenk, man gönnt sich ja sonst nichts.

Svenja Schulzes Kügelchen

Barbara Hendricks legte in ihrer vierjährigen Amtszeit grundsätzlich nur Studien vor, die ihren politischen Zielen dienten. Und wenn sie das einmal nicht taten, dann wurden sie einfach umgedeutet. Dieser Tradition wird das Bundes-Umweltministerium auch weiterhin verpflichtet bleiben. Die neue, Svenja Schulze, hat sich im Zuge der Fukushima-Panikmache als NRW Landesministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung einen Namen gemacht. Ihr Meisterstück: Sie erklärte 2.285 Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager am Forschungszentrum Jülich für fahrlässig abhanden gekommen. Einziger Schönheitsfehler: Die Kügelchen waren nie weg.

Kügelchen tauchen wieder auf und Tote kommen abhanden, was will man machen. „Forschung kostet Opfer“, sagte immer mein alter Physiklehrer. Und mein alter Mathematiklehrer vertrat zu meinem Leidwesen die Ansicht: Wer am Anfang einen logischen Fehler macht, kann danach noch so richtig rechnen, das Ergebnis ist trotzdem falsch. Wenn man sich die Annahmen der UBA-Studie zu den krankmachenden Stickoxiden zu eigen macht und sie dann auf Raucher überträgt, dann kommt in der Tat ein alarmierendes Ergebnis heraus: Raucher müssten spätestens nach ein bis zwei Monaten tot umfallen. „Das passiert aber nicht,“ sagt Professor Dieter Köhler, ein renommierter Lungenexperte, der von 2002 bis 2007 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie war und diese Rechnung hier aufmacht. Welch ein Glück, dass es in diesem Land noch ein paar renitente Pensionäre gibt.

Nun sollte man nicht davon ausgehen, dass das Umweltbundesamt für seine Studie tatsächlich geforscht hat. Das tun die nicht. Sie lassen forschen. In diesem Fall das Helmholtz Zentrum München GmbH, ich ahnte es. Aber auch die haben nicht geforscht. Die haben nur gelesen, das heißt, sie haben sich eine Menge anderer Studien zum Thema aus aller Welt angeschaut. Und dann haben sie – jetzt mal grob vereinfachend gesprochen – ein arithmetisches Mittel aus den vorhandenen Studien berechnet und auf das errechnete arithmetische Mittel der Verhältnisse in Deutschland übertragen. Ein Fehler oder ein logischer Kurzschluss in den Ausgangsstudien pflanzt sich dadurch fort. Aus einfachem Schwachsinn wird bei diesem Verfahren Schwachsinn hoch zwei. Der oben erwähnte Dieter Köhler vergleicht das Vorgehen mit dem Hexenhammer: „Darin wird ernsthaft erklärt: Wie und mit welchen Experimenten erkennt man eine Hexe. Aber die Grundfrage wird überhaupt nicht mehr gestellt: Gibt es überhaupt Hexen?“

Milch erzeugt Nazis

Einen kausaler Zusammenhang zwischen Stickstoffdioxid und den angeführten Erkrankungen gibt es nach wie vor nicht. Das UBA hat sich um diese Frage auch überhaupt nicht geschert. Es ließ ausschließlich epidemologische Studien vergleichen. Im Gegensatz zu toxikologischen Studien werden dabei Personen nicht gezielt Stickoxiden ausgesetzt, sondern es werden rein statistisch Personen mit einer hohen Stickoxid-Belastung mit solchen verglichen, die einer niedrigeren Belastung ausgesetzt sind. Also beispielsweise Menschen, die an vielbefahrenen Straßen wohnen, mit jenen,  die in einem Luftkurort beheimatet sind. Und es wird dann geschaut, ob es Unterschiede in der Lebenserwartung gibt. Nur ist ein statistischer Zusammenhang wissenschaftlich kein Beweis für eine tatsächliche Ursache-Wirkung-Beziehung. Im Dritten Reich wurden beispielsweise Kleinkinder mit Milch aufgezogen. Und eine große Zahl von denen wurde zu begeisterten Nazis. Rein statistisch liegt also der Verdacht nahe, dass Milch Nazis erzeugt und sofort vom Verfassungschutz beobachtet werden muss.

Das Problem an den beiden Gruppen, die in der UBA-Studie verglichen werden ist, dass man sie nicht vergleichen kann. Man kann beispielsweise davon ausgehen, dass an vielbefahrenen Straßen mit entsprechend niedrigeren Mieten eher weniger wohlhabende Menschen wohnen, während sich im Luftkurort die High-Society drängt. Wer reich ist, lebt im Schnitt länger, man achtet in diesen Kreisen mehr auf die Gesundheit und kann sich die beste medizinische Versorgung leisten. Plötzlich liegt die höhere Lebenserwartung nicht am fehlenden Stickoxid, sondern an der reichlich vorhandenen Kohle. Vice versa. Trennen lassen sich die verschiedenen Einflüsse leider nicht. Und schon ist das ganze Studien-Konstrukt reif für die Tonne.

Das soll jetzt nicht heißen, dass solche Studien grundsätzlich Humbug sind. Sie müssen allerdings sorgfältig durchgeführt werden. Und sie sollten nicht zur Bestätigung einer bereits vorgefassten Meinung angefertigt werden, ganz im Gegenteil. Beides scheint mir bei der UBA-Studie ein wenig vernachlässigt worden zu sein. Man muss wirklich nicht studiert haben, um zu erkennen, dass in der Diesel-Auseinandersetzung Wissenschaft und Vodooo verdammt eng aneinander bauen. Der Laie sollte deshalb nicht verzagen und munter die einfachen Fragen stellen. Und sich dabei mit dem weltberühmten Biochemiker Erwin Chargaff trösten, der ausdrücklich ein „Lob des Laien“ verfasste. Schließlich sei, so meint er, „in einer zunehmend verfachlichten Welt jedermann ein Laie, wenn manchmal auch nur zu 98 Prozent“. Chargaff brillierte im übrigen mit der zwingenden Logik: „Fachmann ist man meist nur wenige Jahre. Laie aber das ganze Leben lang“. Sofern man nicht vorzeitig abgelebt worden ist.

Übernommen von ACHGUT