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Teures Stromnetz ohne doppelten Boden

Der Bericht der Bundesnetzagentur zur Netz- und Systemsicherheit 2020 zeigt weiter steigende Kosten. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass diese Dynamik beherrschbar sein wird.

Der von der Bundesnetzagentur (BNA) ausgegebene Jahresbericht 2020 lässt ahnen, was bezüglich der steigenden Kosten für das Stromsystem noch auf uns zukommen wird. Diese werden im Bericht abgebildet in den Maßnahmen zum Einspeisemanagement (EinsMan), Redispatch-Maßnahmen und den Vorhaltekosten für die Netzreservekraftwerke. Nicht erwähnt sind die Kosten für den Netzausbau, Netzbooster (Großbatterien) und „besondere netztechnische Betriebsmittel“. Ebenso diejenigen der Anlagen zur Blindleistungsregelung zum Kostenpunkt von mehreren hundert Millionen Euro, die bisher von konventionellen Kraftwerken zum Nulltarif erledigt wurde.

Insgesamt schlagen für 2020 für die im Bericht erwähnten Kategorien 1,4 Milliarden Euro zu Buche, davon 761 Millionen „Entschädigung“ für die Anlagenbetreiber für nicht abgenommenen Strom. Dies ist Ergebnis des krassen Fehlmanagements des Bundeswirtschaftsministers, der die Genehmigung immer weiterer Anlagen zulässt, obwohl der Netzausbau nicht hinterherkommt. Die meisten Abschaltungen gab es in Schleswig-Holstein, wo ein ehemaliger „Energiewendeminister“ Habeck die Wünsche der Windlobby exakt umsetzte. Die verdient auch, wenn die Anlagen abgeschaltet werden müssen. Zahlen müssen alle Stromkunden.194,8 Millionen Euro mussten für die Vorhaltekosten der Netzreservekraftwerke berappt werden, also ihre Bereitschaftsstellung. Pro Megawatt Reserveleistung sind das etwa 26.500 Euro. Dem steht aber keine Produktion oder Wertschöpfung gegenüber, es ist die Bezahlung einer Energie-Feuerwehr, international wohl einmalig. Alle genannten Kategorien gab es in der alten Energiewelt nicht. Sie sind heute notwendig, weil riesige Ökostrommengen am Bedarf vorbei produziert werden und die Netzbetreiber öfter und stärker eingreifen müssen, um die stabile Netzfrequenz von 50 Hertz zu erhalten. Aus einem früher planmäßigen Netzbetrieb ist ein operativer, noch beherrschbarer, aber eben sehr teurer geworden.

Ursache dieser Entwicklung ist das von der EE-Lobby erfolgreich gesetzte Narrativ, dem Klimawandel sei nur durch exzessiven Ausbau volatiler Stromeinspeiser zu begegnen. Treu längsdenkende Politiker und Medien arbeiten in diesem Sinne ohne Rücksicht auf die Stromkunden. Die über die EEG-Umlage gewälzte Geldmenge von derzeit 24,6 Milliarden Euro (2020, den Börsenwert des Stroms bereits gegengerechnet) würde ausreichen, den Schweizern zwei Gotthard-Basistunnel zu schenken. Jährlich.Diesem aus dem Ruder laufenden Posten (2021: 8,6 Cent pro Kilowattstunde – netto) konnte nur noch durch einen Staatseingriff begegnet werden. Zunächst erfolgte die Deckelung auf 6,5 Ct/kWh und für 2022 auf 6,0. Nach den Vorstellungen der auslaufenden Regierungskoalition, deren Beschlüsse ohnehin bald nur noch Makulatur sein werden, soll die Umlage in homöopathischen Dosen schrittweise weiter auf unter 5 Cent abgesenkt werden. Der Fehlbetrag wird mit anderem Bürgergeld, nämlich Steuergeld, aufgefüllt. Ob die Quelle dann eher eine Reichensteuer für den Mittelstand, ein Klima-Soli oder eine erhöhte Mehrwertsteuer sein wird, ist noch offen. Ohne eine Anhebung der Steuern wird es nicht gehen, auch wenn die jährlich steigende CO2-Steuer aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für mehr Einnahmen sorgen wird.

Ursache für die kaum beherrschbare Kostenprogression ist der Ansatz, ein Energiesystem auf Basis von Zufallsenergie installieren zu wollen. Wenn es das Thema Versorgungsicherheit überhaupt in die Diskussion schafft, lautet die Antwort regelmäßig, man müsse halt mehr regenerative Erzeuger zubauen, also mehr vom selben und mehr von für die Versorgung untauglichen Technologien.

Wie unberechenbar der Wettergott ist, zeigen die Produktionszahlen des Wind- und Sonnenstroms in den Monaten Januar und Februar 2021 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten:

Am 20. April um 11 Uhr speisten alle Windkraftanlagen in Deutschland ganze 430 Megawatt Strom ins Netz. Das sind 0,7 Prozent der installierten Leistung. Das hindert eine regierende Physikerin (!) nicht daran, von der Windenergie als der „Säule“ der Energieversorgung zu sprechen.

Auf diese hin und wieder arbeitsscheuen „Erneuerbaren“ haben die Energiewender eine Antwort: Es gäbe auch Zeiten der Überproduktion und dann müsse man eben speichern. Fragt man nach den Speichern, zeigt der grüne Finger heute nur noch in Richtung Wasserstoff. Immerhin hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass weder Pumpspeicherwerke noch Großbatterien das Problem auch nur annähernd lösen könnten.

Bis zu 9 Milliarden Euro will sich die Bundesregierung die Wasserstoffstrategie kosten lassen. Dabei soll bis 2030 eine Elektrolyse-Leistung von 5 Gigawatt auf der Basis von Ökostrom entstehen. Wollte man diese elektrische Leistung über Windkraft bereitstellen und setzt großzügig 3.000 Volllaststunden im Jahr an, bräuchte man dazu knapp 3.000 große Anlagen der 5-Megawatt-Klasse. Diese würden dann ausschließlich für die Stromspeicherung arbeiten und keinen aktuellen Bedarf decken, also Strom aus Kohle- oder Kernkraft nicht direkt ersetzen. Über 24 Stunden ließe sich so eine Strommenge von 120 Gigawattstunden (GWh) erzeugen, die in die Elektrolyse geht. Die Rückverstromung an einem anderen Tag unterliegt der Wirkungsgradkette Power-to-Gas-to-Power von höchstens 25 Prozent. Es könnten dann also 30 GWh ins Netz gespeist werden.

Der Tagesbedarf Deutschlands beträgt etwa 1.600 GWh und die eben überschlägig geführte Rechnung bezieht sich auf das Jahr 2030. Wie das Problem absehbarer Unterdeckung im Netz ab 2023 gelöst werden soll, ist unklar. Die Kosten für die Netzstabilisierung werden weiter steigen. Wir leisten uns zwei Systeme für eine Versorgungsaufgabe, auch dies ist in der Welt einmalig.

Vielleicht ist ein stabiles Netz aber auch rückwärtsgewandtes Denken. Allen sollte klar sein, dass bei einem „engagierten Klimaschutz“ kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum angeblich unzureichenden Klimaschutzgesetz wird dessen Verschärfung nach sich ziehen. Bemerkenswert, welchen Wert das Gericht den Freiheitsrechten ab 2030 zugesteht, mit den aktuellen Einschränkungen der Freiheitsrechte aber offenbar kein Problem hat. Vielleicht bleiben die Freiheitsrechte gleich reduziert, damit sie ab 2030 nicht erst eingeschränkt werden müssen.

Da man weder die Gebäudedämmung schnell erzwingen, noch den Verkehrssektor zügig dekarbonisieren kann, bleibt wie bisher die angeordnete Stilllegung von Kohle-, vielleicht sogar von Gaskraftwerken der einfachste Weg. Und eine künftige Grün-irgendwie-bunte-Koalition wird nicht zimperlich sein.

Der praktische Effekt der deutschen CO2-Minderung wird im globalen Maßstab ohne Wirkung bleiben. Dies ist den handelnden Personen durchaus bewusst. Professor Mojib Latif als einer der medial führenden Klimawissenschaftler des Landes sagte am 30. Juli 2018 im rbb-Inforadio:

„Natürlich kann Deutschland das Klima nicht retten, aber wir müssen natürlich Vorbild sein.“

Eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber, was uns diese Vorbildrolle, der übrigens keiner folgt, eigentlich wert ist, wäre nötig. Sie wird nicht stattfinden, weil eine einflussreiche Schicht enormes Geld am deutschnationalen Weg der Energiewende verdient. Die uns schon länger Regierenden, erst recht die uns in Kürze Regierenden, werden der Spur des Geldes folgen. Dagegen werden die Kosten der Deutschen Einheit Peanuts sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Grüne Energie sollte alle durch sie verursachten Kosten selbst tragen

Jetzt, da immer mehr Strom aus Wind und Sonne kommt, macht es viel Ärger, wenn diese Anlagen nicht funktionieren oder nur Bruchteile der [optimistischen] Nennleistung in Strom umwandeln können, wie die Befürworter uns immer gerne vorrechnen: „…versorgt so viele Haushalte …“.

[das Verhältnis von tatsächlicher gelieferter Energie / Nenn-Anschlussleistung (beides aufs Jahr bezogen) wird Kapazitätsfaktor oder load factor genannt. Das ist immer weniger als 1]

Im Januar 2017 hatte Belgien die Aussicht auf Stromausfälle, als es eine satte neuntägige Ruhe und Langeweile erlebte. Um Störungen zu vermeiden, musste der Netzversorger sich bemühen, genügend Strom liefern zu können, um Störungen [der Bürokratie in Brüssel] zu vermeiden. Erneuerbare Quellen konnten nur 9% ihrer Nennleistung in das Netz des Landes liefern.

Auch ohne Dunkelflaute – im Allgemeinen ein europäisches Phänomen –bereiteten  erneuerbare Energiesysteme auch in weiter entfernten Ländern Probleme. Kalifornien verärgerte seine Einwohner kürzlich durch Stromabschaltungen [Lastabschaltungen], nachdem ein Waldbrand zu Beschädigungen der Schaltanlagen geführt hatte.

Der Umgang mit Intermittenz  [hier:  chaotische, unplanbare Stromlieferung] ist eine der Herausforderungen wetterabhängiger Stromerzeugung. Es geht nicht nur darum, für das zuverlässige back-up System zu bezahlen, das im Hintergrund ständig bereit gehalten werden muss, um im Bedarfsfall möglichst blitzartig einzuspringen, damit die [empfindlichen] Verbraucher  keine Unterbrechung erleiden, wenn die Natur sich weigert, den Energierohstoff zu liefern. Manchmal können glühende Sonne und böige Winde das gegenteilige Problem verursachen: zu viel Strom wenn gerade wenig gebraucht wird [so wie am Wochenende]. Dann müssen die Erneuerbaren trotzdem bezahlt werden, obwohl sie nicht gebraucht und – wenn möglich, abgeschaltet werden, um eine Überlastung des Netzwerks zu verhindern.

Es gibt jedoch eine melancholische Konstante in all diesen Ausgleichs- und Sicherungsaktivitäten: Die Verursachung von zusätzlichen Systemkosten, die ausschließlich bei dieser Art von einspeisenden Energiequellen anfallen.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des britischen Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie (Department for Business, Energy and Industrial Strategy BEIS) zeigt, wie die Berücksichtigung dieser Faktoren die relative Wirtschaftlichkeit verschiedener kohlenstoffarmer Energiequellen verändern können.

Ein Großteil der jüngsten Geschichte unterstellte sinkende Kosten für erneuerbare Energien. Zum Beispiel schätzte die britische Regierung 2013, dass eine Offshore-Windparkeröffnung im Jahr 2025 Strom für 140 GBP pro Megawattstunde (MWh) erzeugen würde. Es wird jetzt prognostiziert, dass dies für nur 54 GBP / MWh erreicht werden könnte.

Der Bericht geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. Schätzungen zufolge könnte ein Offshore-Windpark bis 2035 im Durchschnitt nur 41 GBP / MWh Strom produzieren. und großflächige Solar nur £ 33. In diesen Zahlen sind diese Systemkosten jedoch nicht enthalten, hauptsächlich weil der Solar- oder Windentwickler sie nicht tragen muss. Gegenwärtig sind diese einfach über das gesamte Netzwerk verteilt.

[[ Einschub aus dem Bericht

Anmerkung:  auf Seite 10 des o.g. Berichts.pdf, wird für onshore-Wind ein Kapazitätsfaktor von 35%, konstant über 25 Jahre angenommen

Anmerkung:  auf Seite 11 des o.g. Berichts.pdf, wird für offshore-Wind mit steigender Größe auch ein steigender load factor angenommen

Anmerkung:  auf Seite 11 des o.g. Berichts.pdf, werden für offshore-Wind trotz steigender Größe fallende Kosten für Construction und Operation & Maintenance  angenommen. Das und die Lebensdauer halte ich für Anlagen im Seewasser äußerst unrealistisch. Vergleichen Sie mal die Zahlen unter dem Jahr 2040 mit den onshore Werten. Der Übersetzer]]

 

Wenn Sie diese Kosten,  wie im Beis-Bericht, der sie generierenden Quelle zuordnen, die sie verursacht hat, ändert sich das Bild. Nehmen Sie das Jahr 2035 mit der Schätzung von 41 GBP / MWh für Offshore-Wind. Beis geht davon aus, dass der Gesamtpreis angesichts der geschätzten Systemkosten näher bei 59 bis 79 GBP liegt (43 bis 92 Prozent höher). Für Solar werden 33 GBP / MWh zu 45 bis 61 GBP. In jedem Fall hängt es davon ab, wieviel Leistung [Gigawatt / Megawatt] an erneuerbare Energien ans Netz angeschaltet sind / einspeisen, ohne jedoch die genauen Annahmen darzulegen, die im Bericht verwendet werden.

Im Wesentlichen steigen die Grenzkosten für jede zusätzliche erneuerbare Energiequelle im System mit zunehmender Nutzung / Einspeisung weiter an. Dies untergräbt nicht nur ihren Vorteil gegenüber anderen Alternativen wie der nuklearen und [der im großen Maßstab] noch nicht erprobten Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS). Es deutet darauf hin, dass 100 Prozent erneuerbare Energien zu teuer sein werden.

Könnten diese Kosten gesenkt werden? Einige argumentieren, dass es durch Hilfsmittel wie den Bau von mehr Verbindungsleitungen zu / mit anderen Ländern möglich sein könnte, bei Bedarf Strom länderübergreifend auszugleichen oder Elektrofahrzeuge als verteilte Batteriespeicherung zu verwenden. Die Idee ist, dass wenn Sie Ihr Auto nachts anschließen, sie Batteriestrom zurück ins Netz speisen. Obwohl dies technisch möglich ist, würde es eine Infrastruktur und eine weitaus größere Flotte von Elektrofahrzeugen erfordern.

[Zusätzliche Zyklenzahl geht auf die Lebensdauer der Batterie. Die Entladung muss überwacht werden. Was machen Sie, wenn Sie ihr Batterieauto morgens für den Weg zur Arbeit brauchen?]

All diese Innovationen werden jedoch immer noch zusätzliches Geld kosten, um das Problem der Intermittenz zu mildern. Wenn diese Kosten nicht für jedes Solar-, Wind- oder CCS-Projekt berechnet werden, besteht das Risiko, dass wir ein teureres dekarbonisiertes System erhalten, als wir benötigen. [Alle Industrieländer hatten vor den Hype der Erneuerbaren eine zuverlässige und preiswerte Energieversorgung – die bislang aber nicht komplett abgeschaltet werden kann]

Ein einfacher Vorschlag des Ökonomen Dieter Helm besteht darin, alle Betreiber dazu zu bringen, die Systemkosten zu tragen, für die sie verantwortlich sind. Anstatt den Betreibern erneuerbarer Energien die kostenlose Möglichkeit zu geben, den von ihnen erzeugten Strom wie derzeit abgenommen zu bekommen, wenn Wind oder die Sonne gerade Lust dazu haben –sollten die sich selbst Energielieferanten nennenden Betreiber der Anlagen, dazu vertraglich verpflichtet werden, zu bestimmten Tageszeiten bestimmte Strommengen zu liefern, mit Strafen, wenn sie zu viel oder zu wenig liefern[gibt es zum Teil in USA]. Das würde sie zu anderen Strom Lieferanten  gleichberechtigter machen.

Eine solche Reform könnte etwas näher die tatsächlichen Kosten erneuerbarer Megawattstunden aufzeigen und Wind- und Solarparks Anreize bieten, keine zusätzlichen Systemkosten zu verursachen. Wenn dann die nächste Dunkelflaute kommt, wäre es weniger wahrscheinlich, dass wir im Dunkeln bleiben.

https://www.newscabal.co.uk/green-power-needs-to-account-for-all-its-costs/

 

Übersetzt durch Andreas Demmig

PS: Letzteres wissen die Betreiber von Wind- oder Solarparks schon selbst und meiden es daher wie „der Teufel  das Weihwasser“ so in die Verpflichtung genommen zu werden – der Übersetzer




Das Stromnetz – ein Wirtschaftsunternehmen aus lauter Unbekannten

Wenn sich die Entwicklung der Netzentgelte in Deutschland so weiterentwickelt, wie in nachfolgender Grafik für die Zeit zwischen 2009 und 2014 dargestellt, dann ist zu erwarten, dass in nicht allzu ferner Zeit die Stromkunden in den neuen Bundesländern die Zeche allein bezahlen für etwas, was sie gar nicht bestellt haben und was sie so wohl auch nicht haben wollten. Nichts deutet darauf hin, dass sich die dargestellte Entwicklung nicht genauso wie bisher auch zukünftig so vollziehen wird. Zumindest bis einschließlich 2018 war das der Fall.

Die Grafik wurde einer im Auftrag der Agora Energiewende erarbeiteten Studie[1], im Folgenden „Agora Studie“, entnommen und scheint direkt von der Bundesnetzagentur veröffentlicht worden zu sein.

Grund genug sicherlich, um sich unter dem Eindruck permanent steigender Strompreise für den Verbraucher einmal ausführlicher aus dessen Sicht mit diesen Netzentgelten zu beschäftigen, die zunehmend einen immer größeren Anteil an der Stromrechnung der Verbraucher ausmachen.

In der Agora Studie heißt es dazu:

„Netzentgelte machen in der Regel zwischen 10 und 25 Prozent der Stromrechnung aus, wobei die Spanne jedoch bundesweit – je nach Abnahmefall und Region – wesentlich größer ist und von wenigen Prozent bis zur Hälfte der Stromrechnung reicht.“

Es soll im Folgenden nicht etwa darum gehen, sich mit den aus Verbrauchersicht überwiegend unverständlichen und teilweise höchst abstrusen Gesetzestexten rund um die Energieversorgung im Allgemeinen oder der Stromnetzentgeltverordnung und weiterführender Regelungen im Besonderen zu befassen.

Vielmehr soll einfach und allgemein verständlich dargelegt werden, welche Kosten für Erhalt, Investition und Bewirtschaftung den Betreibern des Stromnetzes entstehen und wie sie fairerweise von der Gesamtheit der Nutzer dieses Stromnetzes und nicht nur von den Bürgern in den neuen Bundesländern und auch nicht nur von den Verbrauchern, aufgebracht werden sollten.

Was wir unter Netzentgelt oder auch Netznutzungsentgelt zu verstehen haben, definiert die Bundesnetzagentur wie folgt:

„Das Netzentgelt

  • ist eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss
  • ist ein Teil des Strom- bzw. Gaspreises
  • wird reguliert, denn die Höhe des Entgelts kann sich nicht im freien Wettbewerb bilden, weil Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind
  • muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden
  • ist bei Strom-Netzentgelten nicht abhängig von der Länge der genutzten Leitung (also dem Punkt der Einspeisung bis zum Ort der Entnahme)
  • wird durch gesetzliche Bestimmungen in § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV) geregelt.“

Bereits der erste Satz in der Definition ist dreist gelogen. Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Wir betrachten die Betreiber des Stromnetzes in ihrer Gesamtheit gewissermaßen als Spediteure für den Transport des Stromes von den Erzeugungseinheiten hin bis zum letzten Verbraucher. Genau wie Absender und Empfänger einer Ware gleichermaßen Nutznießer der Leistung eines Spediteurs sind, sind sowohl die Kraftwerksbetreiber als auch die Stromkunden Nutznießer der Leistungen der Netzbetreiber. Nutznießer aber können nicht nur den Nutzen genießen sondern müssen auch für die entstandenen Kosten aufkommen. Daran kann es doch eigentlich nicht die geringsten Zweifel geben. Kraftwerksbetreiber und Verbraucher sind also gleichermaßen Netznutzer und nach Definition der Bundesnetzagentur hat jeder Netznutzer das Netzentgelt zu zahlen. Seltsam nur, die Kraftwerksbetreiber zahlen für die Netznutzung nicht einen einzigen Cent!

Einen sehr wesentlichen Unterschied zum Transport von Waren gibt es beim Stromtransport allerdings. Während beim Warentransport Absender und Empfänger genau bekannt sind, die zwischen beiden liegende, vom Spediteur zu überbrückende Strecke, genau diesen beiden exakt zugeordnet und ihnen letztlich in Rechnung gestellt werden kann, sind beim Stromtransport weder Absender noch Empfänger noch die zwischen beiden zu überwindenden Entfernungen bekannt. Es ist also nicht feststellbar, ob eine im äußersten Nordosten des Landes entnommene Kilowattstunde aus dem äußersten Südwesten kommt oder aber direkt von einer 20 Meter entfernten Solaranlage.

Hinzu kommt noch, dass der Stromspediteur blitzschnell sein muss. Sobald Strom irgendwo ins Netz eingespeist wird, muss er andernorts sofort wieder verbraucht werden. Das Netz kann also nichts speichern und für Strom gibt es auch keine Haltbarkeitsdauer.

Wenn aber beide Seiten, Erzeuger wie Verbraucher, gleichermaßen Nutznießer der Leistungen der Netzbetreiber sind, müssen sie logischerweise auch gleichermaßen anteilig in dem Maße, wie sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen und zwar unter strikter Wahrung des grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es ist immer wieder erstaunlich, wie im Interesse einiger Weniger solche einfachen, logisch nachvollziehbaren Zusammenhänge zerredet, in aufwendigen Studien von „Experten“, ernannten und selbsternannten, solange hin und her diskutiert werden bis sie letztendlich in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Anschließend kann man dann trefflich über die Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten dieses Gegenteils jammern und palavern, immer neuere und abwegigere Änderungen vorschlagen und auf den Weg bringen, ohne in der bereits im Ansatz verkorksten Sache auch nur das Geringste zu verändern oder zu bewirken. Es ist ja auch überhaupt nicht gewollt!

Betrachten wir die Netzentgelte einfach einmal unter der oben genannten Prämisse der anteilig gleichermaßen gerechten Verteilung der Kosten unter den Netznutzern anhand einiger weniger konkreter Zahlen als Bemessungsgrößen.

Eine erste Bemessungsgröße „Kosten“ sollte sich eigentlich aus den Gesamtkosten für Betrieb, Erhalt und Ausbau des Stromnetzes ergeben. Sie sind und bleiben bestgehütetes Geheimnis der Netzbetreiber und der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ersatzweise müssen wir uns mit den „genehmigten Erlösobergrenzen (EOG)“ begnügen. Die EOG sollen in Ermangelung des Wirkens marktwirtschaftlicher Gesetze in einer monopolistisch geprägten Energiewirtschaft die Obergrenze dessen sein, was Politik und Regierung für angemessen erachten und was letztlich vom Vertreter des Souveräns, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, genehmigt wurde. Maximal also diese GEO muss durch die Gesamtheit der Netznutzer durch die von ihnen aufzubringenden Netzentgelte beglichen werden. Wenn schon die Kosten für den Netzbetrieb geheim gehalten werden, dann sollte man meinen, dass  wenigstens die EOG als Betrag und die Methoden zur Ermittlung dieses Betrages für die Allgemeinheit transparent verfügbar sind. Leider weit gefehlt!

Die erste und auch einzige Veröffentlichung der EOG erfolgte in der Bundestagsdrucksache 18/536[2]mit Datum vom 12.02.2014 sage und schreibe für das Jahr 2009. Danach nie wieder. Wenn heute überhaupt irgendetwas veröffentlicht wird, dann sind das weitestgehend sogenannte Monitoringberichte der Bundesnetzagentur in Gestalt nichtssagender Zahlenkonvolute, aus denen man alles oder nichts ableiten kann. Tatsächlich relevante Zahlen sind aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2018 geschwärzt. Warum wohl? Selbst im Umfeld der ganz sicher nicht als energiewendekritisch einzuordnenden AGORA Energiewende kommt man zu der Erkenntnis, dass

„ … insgesamt der Befund, dass die Netzkosten und Netzentgelte die „Blackbox“ der Energiewende darstellen heute mehr denn je gilt.“[3]

In [2] werden die EOG für 2009 mit 17,2 Mrd. €/a angegeben. Im Umfeld von AGORA werden die EOG für 2019 auf 24,0 Mrd. €/a geschätzt. Vom Bundeswirtschaftsministerium soll dem Vernehmen nach für 2020 ein Betrag von 23,0 Mrd. €/a im Gespräch sein. Alles also geschätzt, unverbindlich, dem Vernehmen nach und das für eine Größe, die die Grundlage sämtlicher Berechnungen und Erhebungen von Netzentgelten bildet. Transparenz sah früher anders aus.

Aber selbst dann, wenn diese Angaben belastbar vorlägen, würde laut AGORA Energiewende immer noch gelten:

„Ein direkter Rückschluss auf die Höhe der Netzkosten lässt sich aufgrund der Netzentgelte nur bedingt ziehen.“[4]

Und das alles ist so gewollt und wird geduldet. Wir wollen die genannten 17,2 Mrd. €/a für 2009 einfach mal so hinnehmen, wenngleich eine Prüfung von Plausibilität und Rechtmäßigkeit dieses Betrages seitens der Öffentlichkeit praktisch unmöglich ist. Zweifelhaft erscheint dieser Betrag allein schon dadurch, dass damit immerhin allein für die Stromnetze in Deutschland jährlich mehr als die Hälfte des gesamten Verteidigungshaushaltes eines Jahres, Stand 2017, aufzuwenden wäre. Und für 2019 hätten sich dann die EOG von 17,2 Mrd. €/a auf sage und schreibe 24,0 Mrd. €/a, mithin in etwa 10 Jahren um 40%(!) erhöht. Das alles kann glauben und für richtig halten wer will!

Völlig inakzeptabel erscheint insbesondere, dass seitens Politik, Regierung und Aufsichtsgremien noch 2014 für Investitionen der Netzbetreiber in das Stromnetz eine Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals in Höhe von 9,29 % vor Steuern für Neuanlagen und von 7,56 % vor Steuern für Altanlagen für angemessen gehalten wird und das zu Zeiten einer aggressiven Nullzinspolitik der EZB zulasten der Spareinlagen der Bürger.

Selbst das reicht den Netzbetreibern noch nicht aus, denn tatsächlich realisieren sie eine Verzinsung von mehr als 14% p.a., nicht nachweisbar aber dem Vernehmen nach. Mancher fleißige Unternehmer mag sich verwundert darüber, was in diesem Land alles so möglich ist, die Augen reiben.

Zu erkennen ist auch nicht, ob die durch zwangsweise Abschaltung oder Abregelung von EEG- Anlagen zu zahlenden Abgeltungen in dem genannten Betrag erhalten sind oder nicht. Sie alleine machen bereits einen Betrag von etwa 3,0 Mrd. €/a. mit stetig steigender Tendenz aus, der von den Verbrauchern für sogenannten „Geisterstrom“, Strom also der wegen der vollständig fehlenden Kraftwerkseigenschaften der EEG- Anlagen und nicht etwa wegen zu geringer Netzkapazitäten weder gewonnen noch eingespeist wurde, aufzubringen ist.

Für diese erste Bemessungsgröße ist also keinerlei Transparenz gegeben. Dennoch muss und soll mit ihr hier gerechnet werden, obgleich sie mit Sicherheit deutlich zu hoch angesetzt sein wird. Ändern können wir ohnehin nichts daran.

Vielmehr interessiert uns nun, wie denn dieser völlig willkürlich festgelegte Gesamtbetrag auf die Netznutzer aufgeteilt wird oder besser aufgeteilt werden müsste und wie hoch dann die tatsächliche Belastung des einzelnen Erzeugers oder Verbrauchers ausfallen würde, wenn alle gleichermaßen adäquat zur Deckung der Netzkosten herangezogen würden.

Für den über das Stromnetz in Deutschland in 2017 abgewickelten Stromverbrauch des Landes gibt es in verschiedenen Quellen unterschiedliche Angaben. An dieser Stelle soll von rund 654,0 TWh ausgegangen werden. Diese Strommenge wurde einerseits von den Kraftwerksbetreibern als Nutzer dieses Stromnetzes eingespeist und andererseits von den Kunden als Nutzer dieses Stromnetzes wieder entnommen. Da sich beide Seiten anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, liegt es nahe, die eingespeisten und entnommenen Strommengen als Maß für den Anteil jedes Einzelnen der beiden Seiten anzusetzen, mit dem er sich an der Deckung der Gesamtkosten zu beteiligen hat.

Damit ergibt sich eine zweite Bemessungsgröße „Energie“ für die Netznutzungsentgelte aus dem Doppelten der Strommenge, die im Netz übertragen wurde zu 2 x 654,0 TWh = 1.308,0 TWh, entsprechend 1,308 x 109kWh.

Eine dritte Bemessungsgröße „Leistung“ ergibt sich notwendigerweise daraus, dass es Anlagen gibt, die ans Netz zwar angeschlossen sind aber weder Strom einspeisen noch Strom beziehen, das Netz und seine Systemdienstleistungen aber in Anspruch nehmen um überhaupt zu funktionieren. Dazu zählen insbesondere alle Windenergie- und Solaranlagen, die grundsätzlich parasitär am Netz hängen, für das Netz nichts tun und ohne Netz funktionsuntüchtig sind. Da auch diese Anlagen das Netz dann nutzen, wenn sie selbst keine Energie einspeisen oder entnehmen, sind sie an den Netznutzungsentgelten zu beteiligen. Also ist auch die am Netz hängende Anschlussleistung aller Beteiligten in die Berechnung der Netzentgelte einzubeziehen. Auf der Einspeiseseite war in 2017 eine Leistung von 203,22 GW ans Netz angeschlossen. Auf der Verbraucherseite wurden im gleichen Jahr maximal etwa 80 GW Leistung abgenommen, weshalb wir die dritte Bemessungsgröße Leistung mit 283,22 GW annehmen können.

Aus den genannten drei Bemessungsgrößen lässt sich nun sehr einfach ein Netznutzungsentgelt berechnen, das dann anteilig von ausnahmslos allen Netznutzern gemeinsam aufzubringen wäre. Dazu nehmen wir einfach einmal willkürlich an, dass 90% des Netznutzungsentgeltes auf die Energie und 10% auf die Leistung entfallen sollen. Den Gesamtbetrag des aufzubringenden Netznutzungsentgeltes legen wir mit 17,0 Mrd. €/a fest, da es uns hier mehr um die Größenordnung, nicht so sehr um den absoluten Betrag geht, den wir ohnehin nicht genau kennen und notgedrungen schätzen müssten.

Es wären also für jede im Verlaufe eines Jahres eingespeiste oder bezogene Kilowattstunde 1 €Cent und zusätzlich ein einziges mal jährlich 35 €Cent für jedes angeschlossene Kilowatt Leistung als Netznutzungsentgelt zu entrichten.

Ein angenommener Haushalt im Nordosten des Landes mit einem Energieverbrauch von 3.000 kWh/a und einer Anschlussleistung von 10,0 kW wäre dann mit einem anteiligen Netznutzungsentgelt von

3.000 kWh x 0,01 €/kWh + 10 kW x 0,35 €/kW = 33,50 € /a belastet.

Bei heute geltender Regelung mit aktuell mehr als 10,0 €Cent/kWh muss der gleiche Haushalt 300 €/a und mehr, also etwa das 10 fache dessen, was eigentlich angemessen wäre, berappen.

Aus diesem offensichtlichen Missverhältnis zwischen angemessenem und tatsächlich abverlangtem Netznutzungsentgelt kann nur eine schreiende Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung zum einseitigen Nachteil der betroffenen wenig oder nicht privilegierten Verbraucher abgeleitet werden. Das aber ist offensichtlich so gewollt und wird geduldet, man könnte es durchaus auch staatlich sanktionierten Betrug nennen.

Auf der Verbraucherseite wäre mit den errechneten Beträgen bereits eine sehr deutliche Senkung des Strompreises verbunden. Es sollte übrigens auch niemand mehr auf die Idee kommen können, dass mit der ausnahmslosen Einbeziehung aller Netznutzer in die anteilige Entrichtung der Netznutzungsentgelte die stromintensiven Industriebetriebe in Deutschland überfordert und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet werden könnte.

Auf der Kraftwerksseite allerdings wäre ein Netznutzungsentgelt als Kostenposition unsinnig, weil die Kraftwerksbetreiber diese Kosten selbstverständlich auf den Strompreis aufschlagen würden, womit sie zwangsweise wieder bei den Stromkunden ankommen. Solcherart Diskussion, die Stromlieferanten an den Netzentgelten beteiligen zu wollen sind absolut unsinnig und führen zu nichts.

Die einzig denkbare Art einer Einbeziehung der Stromlieferanten wäre eine Belastung durch Steuern. Dazu wäre es nicht erforderlich eine neue Steuer einzuführen sondern lediglich die bereits vorhandene Stromsteuer dafür zu benutzen und entsprechend anzupassen. Das Stromsteuergesetz wäre dazu in einigen Punkten zu ändern. Grundsätzliche Voraussetzung wäre, dass Steuerschuldner im Sinne des Stromsteuergesetzes nicht nur die Verbraucher sind sondern ausnahmslos anteilig jeder, der entweder, gleich aus welcher Primärenergiequelle, Strom wandelt und in das Netz einspeist oder aber Strom verbraucht und diesen Strom dem Netz entnimmt oder das Netz anderweitig in beliebiger Weise nutzt. Ausnahmen von dieser Steuerpflicht oder Einschränkungen in der Höhe, aus welchen erfundenen oder konstruierten Gründen auch immer, darf es im Sinne der Sicherung einer verfassungsrechtlich geforderten und in einem Rechtsstaat gesicherten Gleichbehandlung aller Beteiligten nicht geben.

Die Netzentgelte werden dann zukünftig vom Staat aus Einnahmen der Stromsteuer abgegolten, mit der auch die Stromlieferanten anteilig zu belasten sind. Auf der Seite der Stromkunden entfällt damit der bisherige Betrag für das anteilige Netznutzungsentgelt vollständig und die Stromsteuer erhöht sich um die genannten Beträge. Für diesen Betrag, der ja nun als Steuer und nicht mehr als Entgelt aufzubringen ist, sollte selbstverständlich auch die Mehrwertsteuer entfallen, wenngleich der Fiskus gegenwärtig durchaus der Auffassung ist, auf die Stromsteuer der Verbraucher auch noch Mehrwertsteuer erheben zu müssen.

Auf der Seite der Stromlieferanten ist der gleiche Betrag ebenfalls als Stromsteuer abzuführen. Steuern sind keine Kosten und können somit zumindest nicht direkt auf den Strompreis aufgeschlagen und damit an die Kunden weitergereicht werden.

Das Ziel einer beiderseits gerechten Beteiligung von Stromlieferanten und Stromkunden an den Netzkosten wäre unabhängig vom Standort bzw. Wohnort absolut diskriminierungsfrei und transparent gelöst. Der Verrechnungsmodus wäre einfach, durchschaubar und vor allem seitens des Staates jederzeit und vollständig kontrollierbar. Niemand würde zu Lasten eines anderen übervorteilt und ein ganz kleines bisschen mehr Gerechtigkeit zieht ein in den ansonsten für den Letztverbraucher im Allgemeinen undurchdringlichen Stromdschungel.

[1]         RAP (2014): Netzentgelte in Deutschland: Herausforderungen und Handlungsoptionen.
Studie im Auftrag von Agora Energiewende.

[2]        Bundestagsdrucksache 18/536

[3]        Agora Energiewende/RAP/Raue LLP (2018)

[4]        Netzentgelte 2019: Zeit für Reformen, Impuls, April 2019




Kraftwerks-Experte erklärt: Das Ökostrom-Dilemma: Warum bei Elektroautos oft Kohle-Strom im Akku landet

In diesen aufgeregten Zeiten mit CO2-zentrierter Weltsicht werden heftige Diskussionen über die ökologischen Auswirkungen der Mobilität geführt. Dabei geht es dann meist nicht um Schadstoffe (Stickoxide, Feinstaub) oder Lärm, sondern vor allem um die CO2-Emissionen. Selbst die Elektroautos, die während der Fahrt kein CO2 emittieren, bekommen sie in die Bilanz geschrieben, weil ihre Herstellung und auch ihr Fahrstrom Emissionen verursachen.

Heiß diskutiert: Der „CO2-Rucksack“ des Elektroautos

Jedes Fahrzeug, das eben vom Band rollte und noch keine Straße gesehen hat, ist aus offizieller Sicht schon ein Klimasünder. Handelt es sich um ein E-Mobil mit einem entsprechend großen Akku, sind diese Emissionen durch die energieintensive Produktion des Stromspeichers besonders hoch. Das heißt, es bekommt sofort einen CO2-Rucksack verpasst, der größer als der eines Verbrennerfahrzeugs ist.

Über den Gastautor

Frank Hennig, Autor des Buches „Dunkelflaute oder warum Energie sich nicht wenden lässt“, ist Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung und verbrachte sein Arbeitsleben in den Kraftwerken eines großen Stromunternehmens. Er war viele Jahre Betriebsrat und für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, was ihn zum Studium der PR an der Deutschen Presseakademie führte. Heute ist er als Autor für „Tichys Einblick“ sowie in der technischen Fortbildung als Referent tätig. Er ist geborener Görlitzer und lebt in der Niederlausitz.

Während des praktischen Betriebs geht man dann aber davon aus, dass die Bilanz geringer ist als beim Benziner oder Diesel, weil die Emissionen der entsprechenden Stromproduktion im Durchschnitt geringer seien. Da gibt es dann in diversen Studien Geraden verschiedener Steigung, die irgendwo bei einer bestimmten Fahrstrecke einen Schnittpunkt zeigen, ab dem das E-Fahrzeug ökologischer im Sinne niedriger CO2-Emissionen sei.

In Norwegen geht die Öko-Rechnung auf

Das ist sachlich richtig, solange, wie in Norwegen, fast ausschließlich Ökostrom getankt wird. Steigende Last im Stromnetz führt dort dazu, dass die Schieber an den Stauwerken der Wasserkraftwerke etwas weiter geöffnet werden.

Für Deutschland setzt man den durchschnittlichen Energiemix mit der durchschnittlichen CO2-Emission an, die bei etwa 600 Gramm pro Kilowattstunde liegt. Das kann man so machen, ist aber nicht korrekt.

Netzfrequenz und Regelleistung im deutschen Stromnetz. Die stabile Frequenz ist ein Zeichen des Gleichgewichts zwischen Produktion und Verbrauch

HennigNetzfrequenz (blaue Linie) und Regelleistung im deutschen Stromnetz. Die stabile Frequenz ist ein Zeichen des Gleichgewichts zwischen Produktion und Verbrauch

Wie unser Stromnetz funktioniert

Um das zu zeigen, müssen wir uns näher ansehen, wie das Stromnetz funktioniert (siehe Grafik).

  • Hier ist beispielhaft der Verlauf der Netzfrequenz über etwa zwei Minuten dargestellt (blaue Linie). Sie schwankt leicht um die Sollmarke von 50 Hertz, das ist kein Grund zur Sorge. Die stabile Frequenz ist ein Zeichen des Gleichgewichts zwischen Produktion und Verbrauch.
  • Störgrößen wie höhere Last, Ausfall eines Kraftwerks oder Änderung der Windgeschwindigkeit und damit Änderung der Windstromeinspeisung müssen ausgeregelt werden.
  • Zum kurzfristigen Ausgleich dienen die Primär- und die Sekundärregelungen der Kraftwerke, zu denen diese gegenüber dem Netzbetreiber vertraglich verpflichtet werden. Im Bild ist die abgerufene Primärregelleistung an der zweiten Zahl (145) und der roten Linie zu sehen. Diese Leistung kann auch negativ sein, wenn heruntergeregelt werden muss.

Welche Erzeuger können nun Primärregelleistung bereitstellen? Das sind alle konventionellen Kraftwerke, seien es Wasserkraft-, Gas-, Kohle- oder Kernkraftwerke. Windkraft- und Photovoltaikanlagen tragen dazu aufgrund fehlender Regelfähigkeit nicht bei. Sie liefern zwar übers Jahr in Deutschland schon mehr als 40 Prozent der Stromproduktion, tragen aber keinerlei Systemverantwortung.

Wind- und Sonnenstrom bekommen „Vorrang“ im Netz

Das Stromnetz wird nach Maßgabe des Erneuerbaren-Energien-Gesetz betrieben, das heißt unter dem Einspeisevorrang der Erneuerbaren – und für diese unabhängig vom Bedarf. Alle Ökostromanlagen, abgesehen von der konventionellen Wasserkraft,  liefern ständig ihre gesamte Produktion ab.

Kommen nun künftig E-Fahrzeuge in größerer Zahl auf die Straßen, werden diese vor allem vermutlich ab den Nachmittagsstunden, zur Feierabendzeit und nachts geladen. Dadurch wird das Netzgleichgewicht durch zusätzliche Last gestört. Die Frequenz sinkt ab.

Konventionelle Kraftwerke halten Netzfrequenz stabil

Um das zu kompensieren, greift zunächst die Primärregelung der Kraftwerke ein (vollautomatisch) und versucht, den kleinen Frequenzeinbruch innerhalb von 30 Sekunden auszubügeln. Die Turbogeneratoren ziehen in der Leistung an, so dass die Frequenz wieder auf den Sollwert steigt. Ist dies nach etwa 30 Sekunden nicht gelungen, weil das Ungleichgewicht zu groß ist, greift die Sekundärregelung der Kraftwerke ein, indem ebenfalls automatisch ein neuer Leistungssollwert innerhalb einer vereinbarten Reserve vorgegeben wird. Führt auch dies nach etwa 15 Minuten noch nicht zum Erreichen des Sollwerts, wird ein neuer Leistungsbefehl erteilt. Bleibt ein Defizit auch danach noch bestehen, müssen die Fahrpläne der Kraftwerke angepasst werden, denn alle konventionellen Kraftwerke fahren nach vorgegebenen Fahrplänen.

Windenergie ist fürs Stromnetz problematisch

Übrigens wurden im Jahr 2017 an 320 von 365 Tagen die Fahrpläne geändert, was allerdings nichts mit der Elektromobilität zu tun hatte, sondern vor allem mit nicht eingetretenen Windprognosen. Da die Windgeschwindigkeit in der dritten Potenz in die elektrische Leistung der Windkraftanlagen eingeht, wirken sich bereits geringe Abweichungen der Windprognose auf die tatsächlich eintretende Einspeisung deutlich aus.

Die Erneuerbaren sind an der Netzregelung nicht beteiligt, sie können auf Kommando keine zusätzliche Leistung einspeisen. Gemäß EEG geben sie ständig ihre volle Leistung ab.

E-Autos: Windstrom im Tank – oder eher Kohle?

Natürlich kann es passieren, dass just in diesen Minuten steigenden Verbrauchs durch die E-Mobilität der Wind auffrischt, dann kommt auch Windstrom in den „Tank“. Wenn wir aber vom späten Nachmittag reden, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Sonne untergeht und der wegfallende Sonnenstrom durch konventionellen Strom ersetzt werden muss. Der Sonnenuntergang ist allerdings in den Fahrplänen der Kraftwerke eingeplant. Generell nutzt die Photovoltaik der E-Mobilität wenig, denn die übliche Nutzungsart  von E-Fahrzeugen wie auch von allen anderen besteht darin, tagsüber zu fahren. Geladen wird vor allem nachts.

Bruttostromerzeugung im Jahr 2018 am Beispiel Baden-Württembergs. Während im Bundesschnitt schon über 40 Prozent des Stroms aus sogenannten Erneuerbaren stammen, sind es im grün-schwarzen Ländle weniger. Die Windkraft trnur sehr wenig zur realen Stromerzeugung bei

Landesamt für Statistik Baden-WürttembergBruttostromerzeugung im Jahr 2018 am Beispiel Baden-Württembergs. Während im Bundesschnitt schon über 40 Prozent des Stroms aus sogenannten „Erneuerbaren“ stammen, waren es im grün-schwarz regierten Bundesland weniger. Die Windkraft trug sehr wenig zur realen Stromerzeugung bei. Weil immer mehr konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, muss Deutschland Strom dann teilweise aus dem Ausland importieren

Fazit

In unserem gegenwärtigen Energiemix muss jede Steigerung des Bedarfs wie durch das (neue) Verbrauchssegment E-Mobilität von regelfähigen, also konventionellen Kraftwerken bedient werden. Mit Ausnahme der Wasserkraft können das die Erneuerbaren aber nicht leisten. Dieser zusätzlich produzierte Strom hat aber einen höheren spezifischen CO2-Anteil als die 600 Gramm pro Kilowattstunde des gesamten Mixes, da Wind- und Solarstrom nicht enthalten sind. Die Konsequenz ist für die erhoffte Energiewende bitter: In den Akkus der E-Mobile wird vor allem Kohle- oder Atomstrom landen.

Der Umstieg auf die E-Mobilität bringt demnach keine Emissionsminderung, wenn der zusätzlich entstehende Bedarf durch konventionelle, Emissionen verursachende Technologien bedient werden muss. Erst wenn so viele regenerative Erzeugung im Netz ist, dass sie regelbar eingesetzt werden kann und Systemverantwortung trägt, macht der massenhafte Einstieg in die Elektro-Traktion aus Sicht der Emissionen Sinn.




Zwei Nachrichten zur Stromversorgung in Deutschland!

Die gute Nachricht lautet:

 

Mit Dank an Michael Krüger von Science Sceptical

Die schlechte Nachricht lautet so:

Mit Dank an Karin Nagel für den Hinweis!

Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, das die schlechten Nachrichten dieser Art mehr und häufiger werden.

Sehen Sie auch hier den Kommentar von Peter Grimm auf ACHGUT

Sündenbock gesucht. 

Jetzt soll es der böse Spekulant gewesen sein.




Bald flächendeckende Stromausfälle in Mitteleuropa durch politisches Versagen?

Die gewaltigen Zusammenbrüche der elektrischen Energieversorgung in Argentinien, Uruguay, Brasilien, Chile und Paraguay sind auf Schlamperei zurückzuführen, da die Leitungen nicht gut gewartet wurden. Nun ist es der Natur aber gleichgültig, ob „nur“ geschlampt wurde, oder ob mehr oder weniger absichtlich falsche Richtungsentscheidungen getroffen wurden.

Tatsache ist, daß Deutschlands wackelige Stromversorgung mit einem Anteil von rund 40% an erneuerbaren/verteuerbaren Energien nur noch vom Ausland durchgehend aufrechterhalten wird. Hauptsächlich von den grenznahen französischen und tschechischen Kernkraftwerken, die alles andere als modern sind. Herrscht bei uns sogenannte Dunkelflaute (wenig Sonne, kaum Wind) wie am 24. Januar 2017, müssen die Kernkraftwerke unserer Nachbarn auf Maximum hochgefahren werden, damit der württembergisch-badischen Industrie nicht der Strom ausgeht und die Fabriken à la DDR Zwangspause einlegen müssen.

Vor kurzem entdeckte ich eine Meldung (Firefox sei Dank), daß auch die Franzosen mittlerweile gefährliche Schwächen im Netz haben. Wie der fachkundige EIKE-Leser weiß, wird die Qualität des Netzes durch die Kenngröße der Frequenz bestimmt. 50 Hertz sind normal; etwas weniger ist möglich, da unsere elektrischen Geräte eine wenn auch geringe Toleranz besitzen.

Wird die Toleranz unterschritten, bricht das Netz zusammen, und mehrere Regionen haben tagelang keinen Strom mehr. In Krankenhäusern hätte das fatale Folgen, weil die Notstromgeneratoren meist nicht viel länger als 48 Stunden durchhalten. Die Diesel-Lieferung während eines flächendeckenden Stromausfalles würde sich sehr schwer gestalten, da die Kraftstoffpumpen an Tankstellen und Großlagern Strom benötigen.

Explodierende Kriminalität und auf dem trockenen sitzende Polizeikräfte sind noch ein ganz anderes Thema.

Deutschland ist schon mehrfach am Zusammenbruch vorbeigeschrammt, was nur durch unsere zentrale Lage in Europa, unsere exzellenten Ingenieure und die gute Regelungstechnik verhindert werden konnte. Und im Januar hätte es sogar das Atomland Frankreich erwischt, wie die Energie-Regulierungskommission (CRE) knapp mitteilte. Der französische Zusammenbruch (der alle Nachbarn erwischen würde) konnte laut der Meldung nur verhindert werden, weil industrielle Großverbraucher die Anweisung erhielten, ihre Maschinen sofort herunterzufahren.

Wie kann ein Atomland Netzprobleme haben; das sind doch typische Probleme von „Energiewende“-Ländern wie Merkels Deutschland oder Australien? Nun, die französische Infrastruktur ist ähnlich wie die in Argentinien überaltert. Kohlekraftwerke werden gerne bestreikt; und im Winter heizen die Bürger ihre eher schlecht isolierten Häuser auch elektrisch. Und ab 2020 sollen besonders alte Kernkraftwerke in Elsaß-Lothringen abgeschaltet werden. Wenn man nun noch bedenkt, daß deutsche Politiker den Anteil erneuerbarer Energien weiter hochtreiben wollen, kann dem naturwissenschaftlich denken Leser nur angst und bange werden.




Die Robustheit eines Stromnetzes

Präsident Trump hat versucht dem mit verschiedenen Erlassen entgegen zu wirken. Inzwischen gibt es in verschiedenen Bundesstaaten ebenfalls konkrete Maßnahmen, insbesondere um die Schließung von Kernkraftwerken zu verhindern. Es hat der bekannte planwirtschaftliche Teufelskreis eingesetzt: Die Verzerrung des Marktes durch Subventionen wird mit weiteren Subventionen an anderer Stelle bekämpft. Das Ergebnis sind allgemein steigende Kosten, die zu überhöhten Preisen und letztendlich zum Schaden der Gesellschaft wirken.

Das neue Modewort „Resilience

Der Begriff „Resilience“ kommt eigentlich aus den Gesellschaftswissenschaften. Man versteht darunter die Fähigkeit eines technischen Systems oder einer Gesellschaft Veränderungen oder zerstörerischen Ereignissen zu widerstehen, indem es die negativen Einflüsse dämpft (absorptive capability), sich selbst verändert und anpasst (adaptive capability) oder letztendlich durch eine Wiederherstellung (restorative capability). Es wird deshalb hier das Wort „Robustheit“ als Übertragung ins Deutsche verwendet.

Um dem ganzen einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen, wird gern ein Bild gezeichnet, welches als „System Resilience Curve (SRC)“ bezeichnet wird. Darunter versteht man die bauchige Kurve der „Performance“ über der Zeit. Dem gewöhnlichen Ingenieur sei dringend empfohlen, sich mit diesem neuen Wieselwort vertraut zu machen, da es nur eine Frage der Zeit sein kann, bis es zum Standardrepertoire eines jeden Dampfplauderers gehört. Es werden üblicherweise vier Phasen definiert:

  1. Zum Zeitpunkt t1 tritt eine Störung auf. Bis zum Zeitpunkt t2 kämpft das System mit dieser Störung. Man bezeichnet diese Phase noch als Normalbetrieb, solange die Auswirkungen auf die „Performance“ noch im Rahmen der Toleranzen bleiben.
  2. Zum Zeitpunkt t2 beginnt der teilweise Zusammenbruch des Systems. Gegenmaßnahmen zur Stabilisierung werden ergriffen und die „Performance“ erreicht zum Zeitpunkt t3 ihren Tiefpunkt.
  3. Ab dem Zeitpunkt t4 beginnt die Wiederherstellung des Systems im Notbetrieb, die zum Zeitpunkt t5 abgeschlossen ist. Die „Performance“ erreicht aber nicht wieder den Wert im Normalbetrieb.
  4. Ab dem Zeitpunkt t4 beginnt die Reparaturphase bis zum Zeitpunkt t5 an dem ein neuer Normalbetrieb erreicht wird.

So theoretisch, so schön und gut. Nur, dem Techniker dürstet es immer nach konkreten Zahlenwerten und genauen Definitionen. Mit Geschwurbel kann man zwar in den Gesellschaftswissenschaften hervorragend Geld und Anerkennung verdienen, aber in der realen Welt bringt man damit keine Maschine zum Laufen — geschweige ein so komplexes System wie ein Stromnetz. Zumal Experimente nur sehr eingeschränkt möglich sind: Es wären Operationen am „offenen Herzen einer Gesellschaft“.

Was bitte, ist die .„Performance“ eines Stromnetzes?

In einer Marktwirtschaft sollte man immer zuerst nach den Anforderungen der Kunden fragen. Der Kunde — das sind wir alle selbst — will zu jedem Zeitpunkt, an jeder Steckdose, seine georderte Leistung haben. Er will selbst und frei entscheiden, wann er das Licht oder seinen Computer einschaltet oder was sonst er mit elektrischer Energie alles machen will. Für uns seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht zu selbstverständlich, als das wir die heraufziehenden Gefahren „Der-schönen-neuen-Welt“ des Öko-Sozialismus noch wahrnehmen.

Wir sollen uns an einen Systemwechsel gewöhnen: Zukünftig geht es nicht mehr um die Interessen der Kunden, sondern ausschließlich um die Interessen der Lieferanten. Aus dem Kunden wird ein lästiger „Strom-Bittsteller“, dessen einzige Aufgabe noch darin besteht, mit seiner ständig steigenden Stromrechnung diejenigen zu mästen, die besonders gut und gerne von diesem Land leben — die Sonnen- und Windbarone.

In der guten alten Zeit, in der noch die Energieversorgung im Vordergrund stand, war die Aufgabenstellung einfach und klar definiert: Priorität hatte stets die Stabilität des Netzes. Auch die Verantwortung war über die Gebietsmonopole eindeutig geregelt. Jeder Versorger hatte von der Erzeugung (Kraftwerke) über den Transport (Netz) bis zur Abrechnung (Zähler usw.) alles bereitzustellen. Robustheit war so selbstverständlich, daß niemand darüber reden mußte. Die Bewertung der Performance war einfach: Wie oft und für wie lange ist die Stromversorgung in einem Gebiet ausgefallen?

Alles eine Frage der Verantwortlichkeit

Ein klassisches Energieversorgungs-Unternehmen mußte selbst entscheiden, in welchen Kraftwerkspark (Kohle-, Kernkraft-, Gaskraftwerke etc.) in welcher Zusammensetzung (Optimierung der Erzeugungskosten) es investierte. Welche Kraftwerke es in Betrieb hatte, welche in Reserve, wann Wartungsarbeiten, wann Modernisierungen etc. durchgeführt wurden. In der Praxis oft schwierig zu beantwortende Fragen, aber durch entsprechend große Stäbe an Ingenieuren handhabbar. Ein über alle Kulturkreise und sogar Gesellschaftssysteme erfolgreiches Modell.

Eine alte Volksweisheit besagt: Wenn es dem Esel zu wohl geht, geht er aufs Eis tanzen. Die „Große Transformation“ zurück ins Mittelalter ward erschaffen: Plötzlich wurde die Technik zwangsweise durch die vom Menschen nicht bestimmbare Kraft des Wetters ersetzt. Absurderweise auch noch mit der Begründung, genau diese Naturgewalt dadurch beeinflussen zu können und zu müssen („Klimakatastrophe“). Da kein Energieversorgungsunternehmen so blöd war, sich weiterhin für ein robustes Stromnetz verantwortlich machen zu lassen, aber die Stellhebel ausschließlich dem „Wettergott“ zu überlassen (100% Wind und Sonne), mußte die „Strommarktliberalisierung“ erschaffen werden. Eine herrliche Wortschöpfung um den verbrannten Begriff „Planwirtschaft“ zu vermeiden. Die Vorgehensweise ist und bleibt immer gleich: Zerschlage erstmal das funktionierende System und bilde möglichst viele Einheiten (Energieerzeugung, Netzgesellschaft etc.) mit möglichst gegensätzlichen und unterschiedlichen Interessen — auch als Teile und Herrsche bekannt. Damit die Sache beschleunigt wird, sorge für möglichst viele „Schlangenölverkäufer“ (EE-Gesetz) und Agitprop-Einheiten (Greenpeace, Klimainstitute usw.). [Einschub: Warum fällt mir an dieser Stelle bloß eine Paraderolle mit Mario Adorf ein: Ich sch… dich zu mit Geld.] In diesem Punkt unterscheidet sich der „Öko-Sozialismus“ von seinen eher armen Vorgängern. Man hat in diesem (noch) erfolgreichen System einfach mehr Geld anderer Leute — auch Steuern und Abgaben genannt — zur Verfügung.

Wofür dient die SRC wirklich?

Bisher hat man einfach den Bedarf gedeckt. Störungen für das Stromnetz haben sich aus technischen Fehlern (Kraftwerk, Trafo etc.), aus höherer Gewalt (Bagger) und zum geringeren Maße durch das Wetter (Sturm, Vereisung, Blitzschlag etc.) ergeben. Alles sehr gut beherrschbar, weil man stets selbst die Hoheit über die Produktion und Verteilung besessen hat. Man hat sich fast immer und ausschließlich in der ersten Phase des Normalbetriebes bewegt. Die Öffentlichkeit hat meist nichts von etwaigen Schwierigkeiten mitbekommen. Stromausfällen gab es — wenn überhaupt — nur lokal und kurzfristig.

Nun hat man — nicht aus Not, sondern nur aus ideologischen Gründen — die Erzeugung in die Hand des „Wettergottes“ übergeben. Dort geht aber die Bandbreite der Stromproduktion von nahezu Null (Dunkelflaute) bis zur maximalen installierten Leistung, die manchmal höher als der Gesamtbedarf sein kann. Mit zunehmendem Ausbau in Europa werden die notwendigen Abschaltungen immer weiter zunehmen. Wirtschaftlich eine sich selbst verstärkende Katastrophe. Mit jeder notwendigen Zwangsabschaltung wird die — ohnehin geringe — Arbeitsausnutzung (Strommenge, die die entsprechenden Anlagen pro Jahr produzieren) geringer und die Kosten der erzeugten Kilowattstunden steigen dadurch entsprechend an. Noch einmal in einem kurzen Merksatz zusammengefaßt: Je mehr Windmühlen und Sonnenkollektoren in Betrieb gehen, um so teurer werden die damit erzeugten Kilowattstunden! Ganz im Gegensatz zur geltenden Propaganda, die von immer weiter sinkenden Preisen faselt. Jeder Investor, der sich heute noch mit dem Gedanken trägt in Wind und Sonne zu gehen, sollte diesen Zusammenhang beherzigen. Ist der Redeschwall und die Zahlenakrobatik der Schlangenölverkäufer auch noch so verführerisch.

In diesem Zusammenhang ist die Einbeziehung des Wirtschaftsraumes Europa nicht zu vernachlässigen. Je weiter auch dort der Ausbau von „regenerativen Energien“ fortschreitet, um so mehr werden die Entsorgungsgebühren (negative Strompreise an den Börsen) ansteigen. Die von den Stromkunden in Deutschland bezahlten Entsorgungsgebühren machen die Preise für den Windstrom in unseren Nachbarländern immer weiter kaputt und erhöhen damit die dort fälligen Subventionen. Auch das, eine weitere Todesspirale für die „regenerativen Energien“. Die alte Propagandalüge „irgendwo-weht immer-der Wind“ ist längst als solche enttarnt. Was Meteorologen schon immer wußten, daß Großwetterlagen nicht an den nationalen Grenzen halt machen, ist heute bereits in den Übertragungsnetzen meßbar: Die Produktion von Windenergie in den zentraleuropäischen Staaten verläuft bemerkenswert synchron.

Wenn also der Wettergott die Produktion übernimmt, muß man von tagelangen und großräumigen Flauten ausgehen. Speicher in dieser Größe gibt es nicht. Wenn man zudem in der kurzen Zeit, in der der Wind genug weht und die Sonne scheint (Arbeitsausnutzung <15% in der Summe beider), nicht nur die aktuelle Nachfrage abdecken muß, sondern auch noch die zu speichernde Energie einschließlich der Verluste (mindestens 50%) produzieren muß, benötigt man gigantische installierte Leistungen. Dabei muß man auch noch beachten, daß die Vollbenutzungsstunden der Wandlungsanlagen (Batterien, Power to Gas oder was auch immer) und Übertragungsnetze ebenfalls sehr gering ausfallen müssen (Produktion minus Nachfrage), was bei den ohnehin sehr hohen Investitionskosten für Speicher- und Übertragungssysteme zu gigantischen spezifischen Kapitalkosten (€/kWh) führt.

Die Antwort liegt in Phase 2 der SRC

Jeder Fachmann weiß, daß bei immer weniger konventionellen Kraftwerken am Netz, zukünftig der Punkt 2 der SRC-Kurve immer häufiger zu dem Ergebnis führt, daß Störungen eben nicht mehr ausgeregelt werden können. Störungen sind zukünftig nicht mehr nur technische Fehler im System, sondern vielmehr auch noch die Launen des Wettergottes. Wenn erst einmal kein „Kohlestrom mehr die Netze verstopft“ und die Kernkraftwerke abgeschaltet sind, bleibt nur noch der Abwurf von Verbrauchern. Dieser muß in Sekundenschnelle erfolgen, sonst bricht — gemäß den Kirchhoffschen Regeln — das gesamte Netz großflächig (Europaweit?) zusammen.

Unsere Fachpersonen an den Schaltstellen der großen Transformation haben natürlich auch darauf eine Antwort: Man schwadroniert vom „Smart Grid“ und von „Smart Metering“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als der elektronische Bezugsschein der Mangelwirtschaft. Auch die fanatischsten „Transformatoren“ sehen durchaus das Problem von großflächigen Stromabschaltungen. Deshalb wollen sie gemäß Dringlichkeit abstellen. Wer im Dunkeln sitzen muß, entscheidet wohl der örtliche Parteisekretär oder schlicht der Geldbeutel. Der dumme Michel wird schon zahlen, wenn er unbedingt die Sportschau sehen will oder sein Gefriergut retten muß. In Afrika überleben die Menschen schließlich auch irgendwie.

Wenn nun der Wind wieder richtig weht und der Tag nach einer langen Winternacht anbricht, kann man langsam in die Phase 3 übergehen. Es ist nämlich gar nicht so einfach ein Netz wieder zu stabilisieren. Man kann dann schrittweise die Notstromaggregate in den Krankenhäusern, Unternehmen usw. abstellen und die Verbraucher wieder aufs Netz schalten. Wie die „Performance“ aussieht, wird sich zeigen. Als letztes kommt dann mit Phase 4 die Beseitigung der entstandenen Schäden im Netz.

Ausblick

Der nächste Artikel wird sich mit den Konsequenzen für die Kernkraftwerke in dieser neuen Welt befassen. Mit Sicherheit wird es noch eine jahrelange Übergangszeit geben, bis man mit dem Spuk der „Regenerativen Energien“ wieder Schluß macht. Es gilt diese Zeit möglichst elegant aus zu sitzen.

Übernommen von NUKEKLAUS hier



Netzausbau – Status nach dem 3. Quartal 2016

Um Planung und Bau über die Grenzen von Bundesländern hinweg zu straffen, wurden 2009 das Energieleitungsausbaugesetz EnLAG und 2013 das Bundesbedarfsplangesetz BBPlG verabschiedet. Den Übertragungsnetzbetreibern wurden immer mehr Zuständigkeiten zugunsten der staatlichen Bundesnetzagentur entzogen. Die öffentliche Hand, hoffte die Bundesregierung, werde für kurze Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsphasen sorgen können. Der Status heute, im 7. Jahr nach Verabschiedung des EnLAG.

 

Status nach dem 1. Quartal 2016

Ein Blick zurück auf den Stand der Vorhaben aus dem BBPlG nach dem 1. Quartal 2016, Blogartikel vom 07. Juni 2016. Auszug:

„Stand nach dem ersten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundes­bedarfs­plangesetz ergeben, liegt aktuell bei etwa 6.100 km. Im Netz­entwicklungs­plan sind davon etwa 3.050 km als Netz­verstärkung kategorisiert.
  • Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland wird stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren. 
  • Insgesamt sind rund 350 km genehmigt und 65 km realisiert. Im ersten Quartal wurden sechs Kilometer realisiert.“

Status nach dem 3. Quartal 2016

Die Bundesnetzagentur teilt mit:

 

  1. Bundesbedarfsplangesetz BBPlG

„Stand nach dem dritten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundesbedarfsplan­gesetz ergeben, liegt aktuell bei etwa 6.100 km. Im Netzentwicklungs­plan sind davon etwa 3.050 km als Netzverstärkung kategorisiert.
  • Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland wird stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren.
  • Insgesamt sind rund 400 km genehmigt und 80 km realisiert. Im dritten Quartal wurden elf Trassenkilometer realisiert.“
  1. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

„Stand nach dem dritten Quartal 2016

  • Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem EnLAG ergeben, liegt aktuell bei rund 1.800 km.
  • Im dritten Quartal wurden drei Kilometer fertig­gestellt. Insgesamt sind rund 900 km genehmigt und rund 650 km realisiert, das sind rund 35 Prozent der Gesamtlänge.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer Fertigstellung von rund 45 Prozent der EnLAG-Leitungs­kilometer bis 2017.
  • Noch keines der Vorhaben mit Pilotstrecken für Erd­kabel ist in Betrieb. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion bereitet aktuell den Test­betrieb für das erste 380-kV-Erdkabel-Pilotprojekt in der Gemeinde Raesfeld vor.“

Fazit nach dem 3. Quartal 2016

BBPlG (seit 2013): Gesamtlänge 6.100 km, genehmigt 400 km, 80 km fertiggestellt, davon 11 km im Q3/2016 gebaut. Die aktuelle Fertigstellungsrate in Höhe von aufgerundeten 50 km/Jahr sieht nicht vertrauenserweckend aus.

EnLAG (seit 2009): Gesamtlänge 1.800 km, genehmigt 900 km, fertiggestellt 650 km, davon 3 km in Q3/2016. Prognose: Bei der mittleren Baurate seit 2009 in Höhe von ca. 130 km/Jahr wird die letzte der geplanten Leitungen in 9 Jahren fertiggestellt sein.

Die Nord-Süd-HGÜ-Trassen befinden sich noch im Stadium der Trassenplanung. Nach aktueller Terminplanung werden sie etwa 2025 fertiggestellt sein. Inwieweit die Terminplanung bei dem wachsenden Widerstand der Bevölkerung eingehalten werden kann, wird die Zukunft zeigen.

Ähnliches gilt auch für die Verkabelung von 380-kV-Drehstromtrassen, für deren Versuchsbetrieb die Pilotstrecken per Ende Q3/2016 noch fehlen.

Ausblick

Der Netzausbau entwickelt sich viel langsamer, als die Bundesregierung mit dem EnLAG 2009, bei der Energiewende 2011 und mit dem ergänzenden BBPlG 2013 angenommen hatte.

Infrastrukturmaßnahmen, gleich welcher Art, können in Deutschland seit Mitte der 1970ger Jahre nur noch gegen großen Widerstand spezieller Interessengruppen, nach endlosen Gerichtsverfahren und mit explodierenden Kosten durchgeführt werden.

Im Gegenzug sind alle Maßnahmen Pflicht, die unter die Titel CO2-Reduzierung, Dekarbonisierung und Atomausstieg fallen.

Dazu gehören die gesetzlich angeordnete Abschaltung aller Kernkraftwerke, die letzten werden 2022 den Leistungsbetrieb einstellen müssen, die forcierte Außerbetriebnahme von Braunkohlekraftwerken und die folgende Außerbetriebnahme von Steinkohlekraftwerken. Als Kompensation soll der Neubau von „Reservekraftwerken“ mit insgesamt 2.000 MW in Süddeutschland per staatlicher Ausschreibung vorangetrieben werden, die als wesentliches Merkmal innerhalb von 45 Minuten nach Kaltstart unter Volllast laufen können müssen. In Deutschland werden Kohlekraftwerke durch Gasturbinenkraftwerke ersetzt werden, deren Brennstoff i. W. aus Russland kommen wird und der schwieriger zu bevorraten ist, als Kohle. Es wird nicht einfach sein, Unternehmen zu finden, die unter den unsteten Bedingungen in Deutschland neue Kraftwerke bauen und betreiben werden.

Der Netzausbau geht nur sehr langsam voran. Die Außerbetriebnahme von politisch unerwünschten Kraftwerksanlagen wird jedoch planmäßig (Kernkraftwerke) und forciert (Kohlekraftwerke) weitergeführt. Wie lange das Elektrizitätssystem diese Divergenz ohne staatliche Stromrationierung wird aushalten können, werden wir in wenigen Jahren wissen.

Blogbeitrag vom 07. Juni 2016 zum Status des Netzausbaues per Ende Q1/2016.

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG)

Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz – BBPlG)




Bürger, bitte aufwachen!

In Sachen Energiewende auf Fachleute hören? Um Himmelswillen, wo kämen wir da hin? Die könnten doch die Illusion zerstören, dass diese Wende eine feine Sache und alternativlos sei. Also wurden und werden die Warnungen der Experten übergangen. Aber wenn sich Fachwissen und Expertenrat gegenüber verantwortungsloser, weil ruinöser Politik und den ihr hörigen „System-Medien“ nicht durchsetzen, dann werden das früher oder später die Fakten tun. Angefangen hat es damit schon.

Abbildung 1 und 2: Aus dem Monitoringbericht Energie  der Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt links Seite 99, rechts Seite 105. Mit Dank an R. Schuster für den Hinweis

Jüngstes Beispiel dafür ist die Nachricht, dass Stromnetzbetreiber fast jeden zweiten Tag „Notfallkraftwerke“ anwerfen müssen, um zu verhindern, dass das Stromnetz zusammenbricht. Die Betreiber der Stromnetze beklagen, so meldet zum Beispiel die FAZ, dass die Risiken der Stromversorgung deutlich gestiegen sind. Am 7. Dezember hatten die Netzbetreiber mitgeteilt, seit dem 10. Oktober seien diese Notfallkraftwerke schon an 26 Tagen zugeschaltet worden– also fast an jedem zweiten Tag. Voriges Jahr seien es im Oktober und November nur 18 Tage gewesen (FAZ vom 8. Dezember 2016, Seite 18). In der Online-Ausgabe FAZNet (hier) lautete die Schlagzeile „Dunkelflaute bedroht die Stromnetze“.

Die hochgefährdete Stromfrequenz von 50 Hertz

Wer Strom nur mit Wind und Sonnenschein erzeugen will, sollte es eigentlich wissen: Bleiben Wind und Sonne gleichzeitig weg, bleibt der Strom ebenfalls weg. Das Wort „Dunkelflaute“ ist dafür die Kurzbezeichnung. Nachts ist die Sonne ohnehin weg, und in den Wintermonaten macht sie sich sehr rar. Und auch der Wind weht bei weitem nicht immer dann, wenn die Menschen Strom haben wollen. Er ist eben, wie jedes Kind weiß, mal da und mal nicht da, mal zu schwach und mal zu stark. Aber diese ständigen Schwankungen von Sonne und Wind gefährden stark die Stromfrequenz. Die nämlich muss bei 50 Hertz gehalten werden. Weicht sie nach unten oder oben davon ab, kommt es – ohne rechtzeitig schnelles Eingreifen – zum Netzzusammenbruch. Alle Lichter gehen aus, alle strombetriebenen Geräte fallen ebenfalls aus. Für eine hochindustrialisierte und mittels Strom hochvernetzte Gesellschaft wie die deutsche führen solche Zusammenbrüche zu schwersten, auch tödlichen Folgen – wie sich jeder selbst ausmalen kann.

Pervers: Die zuverlässigen Stromerzeuger degradiert zu „Notfall-Kraftwerken“

Damit es dazu nicht kommt, müssen die Regelungstechniker der Stromnetzbetreiber schnell reagieren. Dann greifen sie, wenn Wind und Sonne nicht liefern, was sie liefern sollen, auf die herkömmliche Stromerzeugung zurück: auf die mit Kohle, Erdgas und Kernkraft. Dann dürfen diese Kraftwerke Strom wieder liefern, nur dann, vorher nicht. Denn irrigerweise hat Wind- und Sonnenstrom staatlich-interventionistischen Vorrang. Diese herkömmlichen und zuverlässigen Erzeuger soll es bekanntlich nicht mehr geben. Die Energiewende-Politiker und deren Profiteure wollen sie weghaben. Jetzt sind die Zuverlässigen degradiert zu „Notfallkraftwerken“. Eine Perversität: Sie selbst haben nie einen Stromversorgungsnotfall ausgelöst, ihr Strom stand jederzeit zuverlässig zur Verfügung, auch jetzt im Notfall. Nur Wind- und Sonnenstrom schaffen das nicht, nur sie führen zum Notfall.

Schon jährlich über 6000 Netzeingriffe, um einen Stromkollaps zu verhindern

Inzwischen sind wegen der Stromschwankungen bei den Wind- und Solarstromanlagen immer mehr Netzeingriffe notwendig geworden. In diesem Jahr dürften es weit über sechstausend geworden sein. Noch vor zwölf Jahren (2004) und davor war ihre Zahl null bis völlig unbedeutend. 2012 beliefen sie sich schon auf rund tausend, 2014 bereits auf dreitausendfünfhundert. Je mehr dieser Anlagen aufgestellt werden und Strom ins Netz liefern, desto zahlreicher werden die zwangsläufigen Eingriffe, um einen Netzkollaps zu vermeiden. Auch die Kosten für diese Netzstabilisierung nehmen zu. Die FAZ vom 24. September 2016 (Seite 28) berichtete:

Der Stabilisierungsaufwand für das Stromnetz steigt seit Jahren

„Der Aufwand für die Stabilisierung des Stromnetzes steigt seit Jahren aufgrund des stetigen Ausbaus der erneuerbaren Energien steil an. (Sie Abbildung 1 und 2) Diese Kosten tragen zunächst die Übertragungsnetzbetreiber, am Ende aber vor allem Privatkunden, Gewerbe und Industriebetriebe. So müssen die Netzbetreiber Energieversorger dafür bezahlen, dass sie Kraftwerke drosseln oder hochfahren, um Schwankungen vor allem von Windstrom auszugleichen. Währenddessen ist es nötig, eigentlich stillgelegte Kraftwerke zur Reserve bereitzuhalten. Auch Windkraftanlagenbesitzer müssen von den Netzbetreibern entschädigt werden, wenn diese aufgrund von drohenden Netzüberlastungen ihre Windräder vorübergehend bremsen müssen.“

Als die Netzbetreiber auch bei zuviel Sonnenstrom ins Schwitzen kamen

Die Netzstabilität ist nicht nur dann gefährdet, wenn Sonne und Wind plötzlich nicht genug Strom liefern, sondern auch dann, wenn sie zuviel davon liefern. Der erzeugte Strom muss nämlich immer auch verbraucht werden; ihn großtechnisch und wirtschaftlich vertretbar zu speichern, ist noch immer nicht möglich. Ein Beispiel für zuviel Strom bietet die Hitzewille im Sommer 2015. Sie zwang zu noch mehr Netzeingriffen. Vom Netzbetreiber 50Hertz war damals zu hören: „Wir geben seit der Hitzewelle jeden Tag grob 2,5 Millionen Euro aus für grenzüberschreitende Eingriffe mit unseren Nachbarn, um das Netz stabil zu halten. Über den Daumen hat uns die Hitzewelle bisher schon 25 Millionen Euro gekostet.“ 50Hertz versorgt 18 Millionen Haushalte im Norden und Osten Deutschlands mit Strom (Quelle hier).

Es fehlt nicht an Stromleitungen, es fehlt an Verstand

In dem betreffenden FAZ-Bericht las man: „Doch es sind nicht die vielen Klimaanlagen in deutschen Büros, die bei Außentemperaturen von 35 Grad und mehr auf Hochtouren laufen, sondern – wieder einmal – die fehlenden Stromleitungen, die die Netzbetreiber ins Schwitzen geraten lassen und den Stromkunden zusätzliche Kosten aufbürden.“ (FAZ vom 17. August 2015, Seite 17). Mit einer solchen Erklärung wurden die Leser wieder einmal irregeführt, denn nicht die fehlenden Stromleitungen sind der Grund, sondern es ist die Energiewende mit dem Vorrang für Strom aus Sonnenschein und Wind. Ohne die nämlich kamen die Netzbetreiber bei Hitze nie ins Schwitzen. Ohne die nämlich würde Deutschland zusätzliche Stromleitungen gar nicht brauchen. Es fehlt nicht an Stromleitungen, es fehlt an Verstand.

Auch dies gehört zum Stichwort „Lücken-Presse“

Die vier Netzbetreiber in Deutschland (Amprion, Tennet, Transnet-BW und 50-Hertz) versuchen, Beunruhigung zu vermeiden, und vermögen doch nicht abzuwiegeln. Die FAZ vom 8. Dezember 2016 zitiert sie: Die Versorgungssicherheit sei „derzeit nicht akut gefährdet“. Doch hätten sich die Belastung der Stromnetze und damit die Risiken für die Versorgung im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich erhöht: Es entstehe zunehmend ein Nord-Süd-Gefälle zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch in Deutschland. Dies führe zu extrem starken Belastungen des Höchstspannungsnetzes, die besonders in den Wintermonaten bei starker Windeinspeisung in Verbindung mit einer hohen Last kritisch werden können. Die FAZ betet das nach. Aber dieses Problem hat es vor der „Energiewende“ nie gegeben, da war der deutsche Süden mit Strom aus Kernkraft und Kohle sicher und bestens versorgt. Es ist auch bezeichnend, dass FAZ-Berichte wie dieser (Autor: Andreas Mihm) kein Wort über die Energiewende als Ursache verlieren. Sie wird für kundigere Leser allenfalls zwischen den Zeilen erkennbar. Auch das gehört zum Stichwort „Lückenpresse“.

Vorgeblich sind die fehlenden Leitungen schuld, nicht die Energiewende

Die FAZ berichtet auch dies: „Der Markt leidet unter Fehlanreizen: Signalisieren die Wetterdienste viel Wind, fällt der Preis an der Strombörse. Dort wird mit viel Windstrom gerechnet, der preiswert ist, weil er schon per Umlage bezahlt ist. Wegen niedriger Preise melden sich Kraftwerke ab, weil sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Gleichzeitig steigt die Nachfrage in Südeuropa nach dem preiswerten Strom aus Deutschland. Weil die Leitungen nicht ausreichen, den Windstrom aus dem Norden abzutransportieren, müssen im Süden Kraftwerke angeworfen werden, um die Nachfrage zu decken. Die Extrakosten für diesen ‚Redispatch’ werden auf die Verbraucher umgelegt. Voriges Jahr waren das eine Milliarde Euro. Die Bundesnetzagentur rechnet hier bis zum Jahr 2023, wenn alle Atomkraftwerke abgeschaltet sein sollen, mit einem Aufwand von vier Milliarden Euro.“ (FAZ vom 24. September 2016, Seite 28). Für das wendebegeisterte Lücken-Medium FAZ ist also nicht die Energiewende das Problem, sondern nur die nicht ausreichenden Leitungen. Dieses Blatt hatte einst einen besseren Ruf.

„Wenn Du ein totes Pferd reitest, ….

Die „Energiewende“ von 2010/11 – zu verantworten von Kanzlerin Merkel wider besseres Wissen – sieht vor, erstens aus der Stromerzeugung mit Kernkraft auszusteigen, zweitens auch aus der Nutzung sämtlicher fossiler Energie auszusteigen, drittens stattdessen die Stromerzeugung mit Sonne und Wind sowie Wasser, Pflanzenmasse und Geothermie als Energieträger immer weiter auszuweiten und Strom schließlich nur noch mit ihnen herzustellen sowie viertens die Energieeffizienz zu steigern. Und das mit brachialer staatlicher Interventionsgewalt fern von freiem Wettbewerb und gemeinnütziger Marktwirtschaft. Marktwirtschaft in Deutschland das war einmal. Auch hiesige Politiker werden von der bekannten Spruchweisheit der Dakota-Indianer schon einmal gehört haben: Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab. Doch Dakotas wollen sie nicht sein. Sie bleiben sitzen.

Ein Gesetzentwurf für Notmaßnahmen auch bei großflächigem Stromausfall

Der drohende Stromkollaps ist kein Luftgespinst. Die Bundesregierung ist sich offenkundig der Gefahr massiver Stromausfälle in Deutschland bewusst. Sie hat jüngst einen Gesetzentwurf beschlossen, der für den Katastrophenfall Rationierungen und Enteignungen vorsieht. Als Beispiel dafür werden Pandemien und Stromausfälle genannt, aber auch kriegerische Auseinandersetzung oder ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung. Fällt flächendeckend der Strom, stehen Produktionen still, brechen Versorgungsketten zusammen, erleichtert Dunkelheit Diebstahl und Raub. Dann soll zum Beispiel die Abgabe von Lebensmitteln unter hoheitliche Aufsicht gestellt werden können, um Plünderungen zu vermeiden. Dann sind auch Rationierungen und Enteignungen vorgesehen (FAZ vom 1. Dezember 2016, Seite 21; ferner hier, hier, hier und hier).

Die Stromkollaps-Gefahr mutwillig herbeigeführt

Die Stromkollapsgefahr wird mit noch mehr Wind- und Sonnenstrom immer bedrohlicher. Sie wird – eine andere rationale Erklärung dieser irrationalen Politik ist schon nicht mehr vorstellbar – mutwillig herbeigeführt. Dann wird es so weit kommen, dass die Menschen, wenn sie Strom haben wollen, ihn nicht erhalten. Dann wird der Strom rationiert, und sie dürfen ihre Stromgerätschaften nur zu bestimmten Zeiten betreiben und zu bestimmten Zeiten eben nicht. Damit tritt genau das ein, wovor Stromexperten von Beginn an gewarnt haben. Die „Energiewende“ führt zur Deindustrialisierung. Ein Land, das keinen Strom bereitstellen kann, der verlässlich und kostengünstig genug ist, wird von Industrieunternehmen verlassen, und andere werden ihnen folgen.

Die Täter haften für den immensen Schaden nicht, nur die Bürger

Besonders schlimm: Für diese Deindustrialisierung nehmen wendebesessenen Politiker immense Kosten in Kauf, die letztlich allein die Bürger zu tragen haben. Diese Kosten gehen nicht in die Millionen, nicht in die Milliarden, sondern in die Billionen. Für diesen Riesenschaden, den die politische Kaste zusammen mit ihren Mitläufern in der Wirtschaft sowie den Lücken- und System-Medien anrichten, haften sie alle nicht; in Haftung genommen wird der Bürger mit allem, was er hat. Und die Bürger verdienen es auch nicht besser, solange sie im Tiefschlaf verharren und sich dem Glauben hingeben, die Energiewende sei eine für sie frohe Botschaft. Bürger, bitte aufwachen!