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Endlager, Radioaktivität, Wissenschaft

Natürlich wird sie nicht von Fachleuten geleitet, sondern von Politikern. Vorsitzender ist Stefan Studt (Jurist), „Managing Director“ Steffen Kanitz (Dipl. Kaufmann).

Der von dieser Behörde vorgestellte Zeitplan, von dem natürlich niemand annimmt, dass er eingehalten wird, sieht so aus: Bis 2031 hat man einen Standort gefunden, und ab 2050 kann eingelagert werden. Ähnliche Zeitpläne hatte man beim Bau der gotischen Kathedralen. Auch diese dienten keinem praktischen Bedürfnis, sondern wurden rein aus Gründen des Glaubens errichtet. Allerdings müssen auch Nichtchristen zugeben: Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Das wird beim Endlager nicht der Fall sein.

Neben der Politik soll es eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Man wird wohl auf die entsprechenden Forderungen des BUND eingehen: „Es braucht für einen Verständigungsprozess tatsächliche Mitbestimmung im Sinne von klar definierten Mitentscheidungsbefugnissen der Betroffenen, die deutlich über eine Konsultation hinausgeht. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie Anwält*innen und Gutachter*innen in den Begleitprozessen finanzieren können (Gleiche Augenhöhe).“

Alle an der Endlagersuche Beteiligten, oder solche, die sich beteiligen möchten, streiten ab, rein einem Glauben zu dienen. Nein, im Gegenteil, sagen sie, alles soll nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden werden.

Aber welche wissenschaftlichen Gründe könnte es geben, das bereits vorhandene Bergwerk Gorleben abzulehnen und einen anderen Standort zu suchen? Medizinische? Höhere Sicherheit vor Strahlen, weniger Krankheiten und Todesfälle? Da müsste man erst einmal zu einer rationalen, wirklich wissenschaftlichen Beurteilung biologischer Strahlenwirkungen kommen.

Leider gibt es ein Spektrum von Meinungen, und in der Öffentlichkeit liebt man die schrecklichsten Szenarien.

Hier eine Liste der Grundauffassungen. Alle werden von Leuten vertreten, denen man nicht absprechen kann, Wissenschaftler zu sein. Die Mehrzahl hat den Doktortitel, viele sind Professoren.

 

  1. Grüne

Ionisierende Strahlung gehört zu den gefährlichsten Einwirkungen auf Mensch und Natur. Schon die natürliche Hintergrundstrahlung verursacht epidemiologisch nachweisbare Gesundheitsschäden. Zeitschrift „Strahlentelex“: „Krebserkrankungen und Säuglings-sterblichkeit nehmen auch mit der Höhe der natürlichen Hintergrundstrahlung zu. Dabei beobachteten Dr. Alfred Körblein und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann in Bayern ein fünffach höheres Krebsrisiko, als von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) geschätzt.“

Daher ist es verantwortungslos, kerntechnische Anlagen zu betreiben, welche dieses Risiko noch erhöhen. Zu ermitteln, welche Steigerung der Strahlenintensität (Strahlungsleistung, Dosis pro Jahr) von solchen Anlagen ausgeht, wäre das falsche Vorgehen. Man muss die meist schlimmen Wirkungen betrachten. Diese lassen sich durch kreative Auswertung medizinischer Statistiken finden. Da die Verursacher bekannt sind, erübrigen sich Dosismessungen. Ein Beispiel sind die Erkenntnisse von Dr. Hagen Scherb, Helmholtz-Zentrum München: „Im Umkreis von 35 km um Anlagen in der Schweiz und in Deutschland ist der Verlust von 10.000 bis 20.000 Lebendgeburten bei Mädchen im Verlauf der letzten 40 Jahre nachweisbar.“Ähnliches finden Scherb und Mitarbeiter auch in anderen Ländern. Herr Scherb wird viel zu Tagungen eingeladen und genießt die Beachtung der Medien.

 

  1. IPPNW

(International Physicians for the Prevention of Nuclear War)

 

Diese Vereinigung gehört zur grünen Wissenschaft, d.h. sie ist an Dosis-Wirkungs-Beziehungen weniger interessiert. Sie hat aber doch einen Risikofaktor definiert, nämlich 0,2 tödliche Krebsfälle pro Sievert (Sv). Das bedeutet: Erhalten 100 Personen je eine Strahlendosis von 1 Sv, dann ist mit 20 zusätzlichen Krebsfällen zu rechnen. Die Vorstellung, dass Strahlung statistisch wirkt, den einen erwischt es, den anderen nicht, wird auch sonst anerkannt. Nicht jedoch das daraus abgeleitete Konzept der Kollektivdosis, welches für IPPNW und andere ein Dogma darstellt.

 

Am besten lässt sich dies Konzept anhand einer Lotterie erklären. Dem Risikofaktor entspricht die Gewinnwahrscheinlichkeit.

Lose ∙ Faktor = Gewinne.

100 Lose: 100 ∙ 0,2 = 20 Gewinne.

Nun wird bei Strahlung, und hier hört der Konsens auf, angenommen: Der Faktor sinkt linear mit der Dosis. Bei 0,1 Sv = 100 mSv ist der Faktor 0,02, bei 1 mSv = 0,0002. Sind aber um so mehr Menschen betroffen, bleibt die Zahl der Strahlenopfer gleich. Bei der Lotterie stimmt die Überlegung. Gewinnerwartungen seien 0,2; 0,02 und 0,0002, Zahl der Lose 100, 1.000 und 100.000.

 

100 Lose:        100 ∙ 0,2 = 20 Gewinne

1.000 Lose:     1.000 ∙ 0,02 = 20 Gewinne

100.000 Lose: 100.000 ∙ 0,0002 = 20 Gewinne

 

Auch ist es ganz egal, ob die Lose an einem Tag oder im Verlauf eines Jahres verkauft werden. Die Strahlendosis mag noch so klein sein, multipliziert mit der nötigen Anzahl der Betroffenen erhält man doch die gewünschte Anzahl von Toten. So lässt sich aus öffentlichen Strahlenmessungen noch einiges herausholen.

 

  1. ICRP

(International Commission on Radiological Protection)

Das ist die Dachorganisation aller offiziellen Einrichtungen zum Strahlenschutz. Deren Empfehlungen liegen der Strahlenschutz-Gesetzgebung aller Staaten zugrunde. Auch ICRP verwendet einen Risikofaktor. Mit abnehmender Dosis wird das Risiko proportional geringer. Allerdings ist der Faktor nur ein Viertel so groß wie bei IPPNW, nämlich 0,05 Fälle pro Sv. Er wurde aus den äußerst umfangreichen Daten über die Folgen der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki abgeleitet.

ICRP setzt eine lineare Abhängigkeit der Effekte bis zum Nullpunkt voraus. Daraus folgt die LNT-Hypothese: Linear no threshold, also keine untere Schwelle der Strahlenwirkung. Daher muss die Strahlenexposition von Menschen so klein wie möglich sein:

ALARA: As low as reasonably achievable

Nach dieser Vorstellung ist auch die natürliche Umgebungsstrahlung schädlich. Das hierdurch bedingte zusätzliche Risiko für Krebs wurde u.a. von Dr. Jacobi, Helmholtz-Zentrum, auf der Grundlage der ICRP-Annahmen errechnet. Sein Ergebnis: Ein zusätzliches Risiko ist anzunehmen. Es ist aber zu klein, um sich in epidemiologischen Studien zu zeigen. Das gilt auch für Gegenden auf der Welt mit erheblich höherer natürlicher Umgebungsstrahlung. „Die Ergebnisse dieser (weltweiten) Studien lassen keine Korrelation mit der natürlichen Strahlenbelastung erkennen.“

 

  1. Praktiker

Die LNT-Hypothese wird abgelehnt. Es hat keinen Sinn, mit Strahlenschäden zu rechnen, die sich nicht nachweisen lassen. Das Konzept der Kollektivdosis wird abgelehnt. Der Vergleich mit Lotterielosen ist für biologische Systeme nicht anwendbar, da diese kleine Einwirkungen vertragen oder bald reparieren.

Beispiel Schnaps (Dr. Lutz Niemann): Trinkt jemand an einem Tag 2 Liter, ist er anschließend tot. Werden die 2 l als 20 ml-Schnäpschen an 100 Personen verteilt, dann sind das zwar zusammen wieder 2 l, aber gibt es deswegen einen Todesfall? Oder unser Schnapsfreund gönnt sich an 100 Tagen je einen 20 ml-Schnaps, stirbt er davon?

Bei einmaligen Dosen von 150 mSv findet man keine Wirkungen. Es wurde gefordert: Werden Personen irgendwo geringeren Jahresdosen als 250 mSv ausgesetzt, so sollte sich keine Behörde darum kümmern (Norbert T. Rempe).

Im Jahr 2015 wurde von einer großen Gruppe US-amerikanischer Strahlenwissenschaftler eine Petition an die zuständige Behörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) gerichtet, man solle LNT und ALARA nicht mehr den Strahlenschutzstandards zugrunde legen.

Die Behörde lehnte ab. Aber ihre Ablehnung war vorsichtig formuliert, es war keine kategorische Ablehnung für alle Zeiten, sondern: „For the time being and subject to reconsideration.“

 

  1. Hormesis

(Positive Strahlenwirkung)

Es gibt mehrere tausend Untersuchungen, in denen positive Wirkungen niedriger Strahlendosen gefunden wurden. In Deutschland machte dies besonders Prof. Feinendegen, Düsseldorf. Ein bekannter amerikanischer Wissenschaftler, James Muckerheide, schrieb 2001 (nach seiner Pensionierung): „It‘s Time to Tell the Truth About the Health Benefits of Low-Dose Radiation: (übersetzt) „Es wurde nachgewiesen, dass Strahlung im niedrigen Dosisbereich positive biologische Wirkungen verstärkt. Dies betrifft Immunsystem, enzymatische Reparatur, physiologische Funktionen, Eliminierung von Zellschäden, einschließlich der Verhinderung und Entfernung von Krebs- und anderen schädlichen Zellen. Trotzdem erkennen Strahlenschutzpolitik und Strahlenpraxis diese vertrauenswürdigen Daten nicht an. Sie stützen sich stattdessen auf unzuverlässige, nicht eindeutige, falsch interpretierte und manipulierte Daten.“

Die Vorstellung der positiven Wirkung kleiner Dosen führt zu dem Schluss, dass die natürliche Umgebungsstrahlung für uns gut ist, mehr wäre besser. Ganz ohne Strahlung ginge es uns schlechter. Das konnte natürlich nie an Menschen nachgewiesen werden. Es gibt aber Untersuchungen an Mikroorganismen und Fischlaich, welche in sehr strahlenarmer Umgebung, nämlich in Salzbergwerken, Schäden zeigten. Eine solche Untersuchung wurde von H. Bühringer und H.-J. Kellermann, Bundesforschungsanstalt für Fischerei, in der Asse durchgeführt.

Soweit die Strahlenbiologie. Sie könnte die Frage beantworten: „Warum?“ Muss man mit radioaktiven Stoffen wirklich so aufwändig umgehen? Die Frage „wie“ betrifft die Geologie. Da sind die Ansichten nicht so unterschiedlich, oder doch?

 

 

 

 




Immobilisierung von Plutonium und Cie!

Andersherum war dies der Grund, warum man sich recht früh auf ein „Teststoppabkommen“ in der Atmosphäre geeinigt hat. Es wurden über 2000 Kernwaffentests international durchgeführt. Durch die Zündung von Kernwaffen in der Atmosphäre wurden zig Tonnen Uran, Plutonium und Spaltprodukte über die gesamte Erde verteilt. Auch das wieder als Hinweis, wie schamlos die Propaganda von Greenpeace und Konsorten bezüglich „Atommüll“ ist, von denen ja wenige Gramm ausreichen sollen, die ganze Menschheit auszurotten.

Eine vorübergehende Lagerung

Plutonium wird z. B. in den USA in Fässern aus Edelstahl gelagert. Diese Fässer sind etwa 90 cm hoch und haben einen Durchmesser von 50 cm und beinhalten eine Portion von jeweils etwa 4,4 kg Plutonium. Wegen dessen hoher Dichte eine sehr „luftige“ Verpackung. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, damit auf jeden Fall eine Kettenreaktion verhindert wird. Diese Fässer stehen in ständig überwachten Bunkern. Selbst die kleinste Undichtigkeit würde sofort erkannt werden.

Alle Transurane sind nur schlecht wasserlöslich. Eine Verbreitung über große Strecken ist schon deshalb ausgeschlossen. Dies ist nicht nur eine theoretische Überlegung, sondern auch in unfreiwilligen Großversuchen betätigt: In den Anfangsjahren der Kernwaffenproduktion hat man die gesamte Brühe (Spaltprodukte, Minore Aktinoide usw.) einfach in unterirdischen Tanks (Abschirmung) gelagert. Teilweise sind diese undicht geworden und ein Teil der Ladung ist im Boden versickert. Man verfügt deshalb über jahrzehntelange Messreihen zur Ausbreitung aller Spaltprodukte und von Plutonium im Erdboden. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich in diesen Tanks eine Schlammschicht aus „Atommüll“ abgelagert. Diese wird nun kostspielig beseitigt und für eine Endlagerung im WIPP umgeformt. Vor dem Transport zum WIPP werden sie verglast und in endlagerfähige Behälter aus Edelstahl abgegossen.

Die Verglasung

Glas ist ein sehr haltbarer Werkstoff. Wir finden heute noch Glasscherben aus der Antike, die aussehen, als wären sie erst gestern hergestellt worden. In der Fischerei werden deshalb z. B. Glaskugeln als Schwimmkörper eingesetzt. Sie halten Salzwasser und hohen Drücken über Jahrzehnte stand. Zudem ist Glas auch noch billig und einfach (Automatisierung) herstellbar. Jahrzehntelang hat man weltweit Spezialgläser entwickelt, die ein besonders hohes Rückhaltevermögen für Spaltprodukte und Transurane besitzen.

Der plutoniumhaltige Abfall wird kalziniert (bei hohen Temperaturen gebrannt um alle chemischen Verbindungen aufzubrechen und das Kristallwasser auszutreiben) und gemahlen. Parallel wird in einem Schmelzofen eine Glasfritte erzeugt, in die der Abfall eingestreut wird. Der Abfall löst sich wie Zucker im heißen Tee gleichmäßig im flüssigen Glas auf. Je nach Abfallzusammensetzung kann man etwa 20 bis 30% Abfall auflösen. Ist die Mischung homogen, wird sie in Edelstahlbehälter abgegossen. Da Glas eine „unterkühlte Flüssigkeit“ ist, erhält man auch im erkalteten Zustand einen homogenen „Abfallblock“.

Die Abfallmenge, die bisher verglast und bis 2009 in der WIPP eingelagert wurde, enthielt etwa 4,5 to Plutonium. Weitere 17 to stark verunreinigtes Plutonium sind ebenfalls zur direkten Endlagerung in der WIPP vorgesehen.

Bildung von synthetischem Gestein

Eine weitere Methode — die besonders für Plutonium — geeignet erscheint, geht genau einen anderen Weg: Man stellt einen synthetischen Stein her (SynRoc) in dessen Kristallgitter das Plutonium fest eingebaut ist. Diese künstlichen Steine sollen noch einmal um den Faktor eine Million weniger löslich sein als Glas. Man hat in verschiedenen Einrichtungen in den USA und in der Wiederaufbereitungsanlage in Sellafield (GB) mehrere to Plutonium mit dieser Methode eingeschlossen. Es handelt sich dabei um jeweils kleine Mengen Plutonium aus verschiedenen Forschungsprogrammen. Es lohnt nicht, diese „geringen Mengen“ aufwendig mit Spezialverfahren aufzubereiten. Es ist zumindest wirtschaftlicher, diese Mengen mit ins Endlager zu geben.

Bei dem SynRoc-Verfahren wird ein Gestein auf der Basis von ausgewählten Titanaten hergestellt. Diese werden in der richtigen Mischung mit Wasser vermahlen und das Plutonium (bis 30%Gew) zugesetzt. Dieser Schlamm wird getrocknet und bei 750°C kalziniert um ein feines Pulver zu erhalten. Dieses Pulver wird auf einer automatischen Abfüllanlage in kleine, hantelförmige Edelstahldosen abgefüllt, die sofort verschweißt werden. Der entscheidende Verfahrensschritt ist nun ein heißisostatisches Pressen: Die „Hanteln“ werden acht Stunden lang bei 1300°C und einem Druck von 1000 bar gesintert. Heraus kommen schwarze, gesteinsartige Zylinder.

Zurück zur Abrüstung

Wie schon ausgeführt, ist die Lagerung von Plutonium kein großartiges Problem. Das Problem bei reinem Pu239 ist vielmehr, daß man es jederzeit wieder zum Bau neuer Kernwaffen verwenden kann. Das Sicherheitsproblem ist also nicht der Strahlenschutz, sondern der „Diebstahlschutz“. Die National Academy of Sciences erschuf den „Selbstschutz-Standard durch γ-Strahlung“ auf der Basis von „abgebrannten Brennelementen“. Fast das gesamte Strahlungsfeld wurde auf den Zerfall von Cesium-137 mit einer Halbwertszeit von 30 Jahren bezogen.

Nachdem man langsam zu der Erkenntnis gelangte, daß das Mischoxid-Programm völlig aus dem Ruder lief, hat die Obama-Administration 2014 folgende Alternativen vorgeschlagen:

  1. Verdünnung des Plutoniums mit noch vorhandenem Restmüll und anschließende Einlagerung im WIPP.
  2. Der „can in canister“ Ansatz zur Einlagerung in hochaktivem Glas.
  3. Entsorgung in 5000 m tiefen Bohrlöchern, und
  4. Bestrahlung in einem natriumgekühlten Reaktor mit schnellem Neutronenspektrum.

DIE VERDÜNNUNG

Die Verdünnung des Plutoniums durch die Auflösung in noch vorhandenem Restmüll aus der Wiederaufbereitung kann man wohl nur als Schnapsidee bezeichnen. Man erzeugt damit wieder besonders langlebigen „Atommüll“. Zum Glück hat man nur noch kleine Mengen unverglasten Restmüll in den Labors übrig, die nicht ausreichen werden um das „Überschuss Plutonium“ auf diese Art zu beseitigen. Allenfalls geringe Mengen — die auf irgendeine Art besonders schwer zu behandeln sind — sind so gegen Diebstahl zu schützen.

Eine Abwandlung dieses Weges hat das Energieministerium (DOE) schon 2011 beschritten: Über 580 kg Plutoniumoxid Pulver aus den Labors der Savannah River Site wurden mit einem geheimgehaltenen Stoff gemischt, der angeblich besonders schwer wieder zu trennen ist. Diese Mischung — mit einem Anteil von 10% Plutonium — wurde in Rohre von 15 cm Durchmesser abgefüllt, die wiederum einzeln in 200 l Fässern eingeschlossen wurden (“pipe-overpack containers”). Der Gehalt an Plutonium pro Faß wurde auf höchstens 175 gr begrenzt.

Würde man den Gehalt pro Faß auf 340 gr Plutonium erhöhen, wären für 50 to Plutonium rund 150 000 Fässer nötig. Eine — von derzeit sieben Kammern im WIPP Endlager— könnte 90 000 Fässer aufnehmen. Ursprünglich betrug das genehmigte Einlagerungsvolumen für das WIPP 176 000 m3 für Abfall mit Transuranen. Eine Genehmigung für eine Erweiterung ist in Arbeit.

Die Kritik von Sicherheitsexperten über diese Methode zur Einlagerung von waffengrädigem Plutonium ist nicht ganz von der Hand zu weisen: Für den Bau einer „Nagaski Bombe“ wären etwa 20 solcher „Rohre“ mit den Abmessungen von 15 cm Durchmesser und 60 cm Länge nötig. Bei einer Stückzahl von 150 000 Stück, mit diversen verteilten Produktions- und Lagerstätten eine extrem geringe Anzahl. Die bewegt sich schon in in der Größenordnung vorgekommener Buchung- und Bilanzierungsprobleme. Selbst ein reiner Papierverlust wäre eine Katastrophe in der öffentlichen Wahrnehmung.

DAS DOSE IN KANISTER VERFAHREN

Aus dem „Selbstschutz-Gedanken“ wurde das „can in canister“ Verfahren entwickelt. Man mischt etwa 10% Plutonium mit speziellen Stoffen, die besonders schwer trennbare chemische Verbindungen mit ihm eingehen, presst dieses Pulver in Scheiben und sintert diese zu Keramik. Das ergibt die „Immobilisierung“. Diese Scheiben werden in Dosen von etwa 6 cm Durchmesser und 25 cm Höhe gefüllt. Jede dieser Dosen enthält etwa 1 kg Plutonium. Jeweils 28 Dosen kommen in einen Kanister von etwa 3 m Kantenlänge und werden mit flüssigem, strahlenden Glas aus der Beseitigung von hochaktivem „Atommüll“ umgossen. Für die geplant 50 to „Überschussplutonium“ werden also 1800 solcher Kisten benötigt. Genau das ist aber das Problem: Die USA haben gar nicht mehr solche Mengen unbehandelten hochaktiven Müll zur Verfügung.

Das Energieministerium (DOE) hat als Standard für eine „Selbstsicherung“ bei solchen Kanistern eine Strahlendosis von 1 Sv pro Stunde in einem Abstand von einem Meter in 30 Jahren nach der Befüllung definiert. Man würde deshalb für die Kanister über 1,221×1018 Bq Cäsium-137 (rund 225 kg) benötigen. Zur Orientierung: Bei der Tschernobyl-Katastrophe soll eine Aktivität von etwa 8,5×1016 Bq Cs137 freigesetzt worden sein.

BOHRLÖCHER

Seit Jahrzehnten gibt es den Vorschlag „Atommüll“ in tiefen Bohrlöchern (ca. 3000 bis 5000 m tief) einzulagern. Dahinter steckt der Grundgedanke: Tiefe = langer Weg bis zur Oberfläche = lange Zeitdauer. Die angepeilte Tiefe ist etwa die zehnfache Tiefe von bergmännischen Endlagern. Diese große Tiefe stellt eine zusätzliche Sicherheit vor der „Wiedergewinnung“ des „Waffen-Plutoniums“ dar.

Es wurden bereits Demonstrations-Bohrungen durchgeführt und über 110 Standorte in den USA bewertet. Kriterien waren unter anderem: Entfernung zu Siedlungsgebieten, das Vorhandensein von kristallinem Grundgestein ab 2000 m Tiefe, flacher Verlauf der Schicht, geringer geothermischer Wärmestrom und geringer Vulkanismus.

Diese Form der Endlagerung geht davon aus, daß es mindestens drei Gründe gibt, warum ein natürlicher Transport durch Wasser bis an die Oberfläche nahezu ausgeschlossen ist — selbst wenn das Plutonium sich aufgelöst hat:

  1. Der gewaltige Gebirgsdruck in solchen Tiefen schließt etwaige Risse und Spalten sehr schnell, sodaß es nur zu sehr geringen Strömungen von Wasser kommt.
  2. Plutonium hat nur eine äußerst geringe Löslichkeit in solch sauerstoffarmen Tiefenwasser.
  3. Tiefenwasser ist meist mit Mineralien und Salzen gesättigt, was eine hohe Dichte zur Folge hat. Es gibt deshalb wenig Auftrieb, der es überhaupt mit eher oberflächennahem „Trinkwasser“ in Kontakt bringen könnte.

Die Bohrungen sollen auf die Mindesttiefe plus einem zusätzlichen Stück zur Einlagerung abgeteuft werden. Studien haben ergeben, daß so ein „Lagerraum“ von etwa 40 m3 pro Bohrung (Enddurchmesser ca. 16 cm) geschaffen werden kann. Nach Einlagerung wird die Bohrung wieder sorgfältig verfüllt. Ein erprobter Vorgang bei zig Tausend Bohrungen in der Öl- und Gasindustrie.

Bisher ist diese Methode an zu hohen Kosten gescheitert. Allerdings hat die Bohrtechnik in den letzten Jahren einen sehr rasanten Fortschritt erlebt. Inzwischen gibt es sogar schon Studien über horizontale Bohrungen in geeigneten Schichten. Man geht von einem dramatischen Verfall der Kosten aus. In Verbindung mit der ebenfalls rasanten Entwicklung von Robotern, ein durchaus vielversprechender Ansatz auch für die Endlagerung von besonders hochaktivem „Restmüll“.

BESEITIGUNG IN REAKTOREN .

In diesem Blog ist schon vieles über Reaktoren mit schnellem Neutronenspektrum geschrieben worden. Man kann nur hoffen, daß auch die USA den Mut haben, diesen Weg einzuschlagen. Ein guter Start wäre der Bau z. B. eines PRISM als Demonstrationsreaktor für die Beseitigung von überschüssigem Waffen-Plutonium in der Hand des Energieministeriums. Vieles könnte unter den militärischen Bedingungen der Kernwaffenproduktion schnell und problemlos durchgeführt werden. Milliarden Dollar sind durch die ohnehin bereitzustellenden Beseitigungskosten unter dem politischen Druck der Abrüstungsverträge vorhanden. Der Demonstrationsreaktor wäre — ähnlich der Geschichte des Druckwasserreaktors als Antrieb für U-Boote — sehr schnell und kostengünstig in eine zivile Anwendung überführbar. Ist dies vielleicht der wahre Grund, warum „Atomkraftgegner“ so verbissen an der direkten Endlagerung fest halten?

Der Beitrag erschien zuerst auf der Website des Autors hier

 



Fake News als Mittel im Kampf gegen die Kernenergie

Die Maße der Konstruktion 105m hoch, 150m lang, 257m Spannweite, das Gewicht 29 000 t ( = dreifaches Gewicht vom Eiffelturm). Natürlich waren dort sehr viele Menschen beschäftigt. Die Kosten für diesen zweiten Sarkophag betragen schon über 2 Mrd. EURO.

„Sarkophag“ KKW Tschernobyl Juni 2013, Bild Niemann

„Sarkophag“ KKW Tschernobyl September 2014, Bild Niemann

Schon während des Baues gab es Berichte dazu in den Medien, in meiner Tageszeitung DIE WELT am 25.4.2016 mit der Überschrift „Der Tod ist etwas sehr Persönliches“, dabei das Wort Tod hervorgehoben durch Fettdruck und vergrößert. Wie in Berichterstattung zu Tschernobyl üblich, mit den üblichen Schreckenswörtern „verstrahlt, Tod, Todeszone, Gefahr, Krebs“ garniert. Vermutlich wurde auch in vielen anderen Medien in ähnlicher Weise berichtet.

 

Ende November 2016 wurde nun der zweite Sarkophag über den ersten geschoben. Wieder gab es Meldungen in den Medien, in DIE WELT am 28.11.2016 mit der Überschrift „Neuer Sarkophag für Tschernobyl“. Mein Leserbrief dazu wurde nicht abgedruckt, daher möchte ich für interessierte Leser hier einen Teil meiner Zuschrift wieder geben:

„Wieder einmal wird eine Gelegenheit genutzt, um die Strahlenangst zu pflegen und Deutschland auf dem eingeschlagenen Weg zurück ins Mittelalter zu halten. Nur zwei Punkte möchte ich sagen:

1) Der Strahlenpegel liegt auf dem Gelände der Ruine von Tschernobyl bei ca. 0,12 Mikro-Sievert pro Stunde, zulässig sind 0,25 Mikro-Sievert pro Stunde. Das wird nun „TODESZONE“ genannt, aber nicht begründet. Im Flugzeug haben wir auf unserer Breite in Reiseflughöhe etwa 6 Mikro-Sievert pro Stunde (noch abhängig von der Aktivität der Sonne), also mehr als das 20-fache vom erlaubten Wert in Tschernobyl. Frage: Warum handelt es sich bei Tschernobyl um eine TODESZONE, wenn täglich weltweit mehr als eine Million Menschen sich dieser Strahlung ohne den geringsten Schaden aussetzen, und das fliegende Personal etwa 1000 Stunden im Jahr?

2) Mit zaghaften Worten wird hingewiesen auf die Opfer der Evakuierung in Fukushima, das sollte deutlicher geschehen, damit es die Leser auch verstehen: Es sind in Japan infolge der drei Kernschmelzen und Freisetzung von Radioaktivität NULL Menschen gestorben, niemand wurde in seiner Gesundheit auch nur geschädigt (nachzulesen bei UNSCEAR). Aber es gibt etwa 150 StrahlenSCHUTZopfer, weil die Intensivpatienten evakuiert und so deren ärztliche Versorgung abgebrochen wurde. DER SPIEGEL berichtet von 150 bis 600 Evakuierungsopfern, (meines Wissens das einzige Medium in Deutschland bisher mit deutlichen und richtigen Worten zum Sachverhalt) siehe DER SPIEGEL „Schön verstrahlt“ 17/2016 Seite 106 ff.“

Zu Punkt 1: Die Strahlung in der evakuierten Zone (das ist der helle Bereich auf dem Bild) rund um Tschernobyl kann sich jedermann täglich am Computer abrufen (hier) [2], hier ein Beispiel:

Strahlungspegel an verschiedenen Orten

Die Zahlen bedeuten den Strahlenpegel gemessen in Nano-Sievert pro Stunde. Das ist im Vergleich zu sehen mit den in meinem Leserbrief genannten 6000 Nano-Sievert pro Stunde auf Reiseflughöhe auf unseren Breiten.

Wer sich bei uns ins Flugzeug setzt, begibt sich in eine Zone mit viel höherer Strahlung als diejenige um Tschernobyl, die Benutzung des Wortes TODESZONE im Falle von Tschernobyl durch die Medien ist als eine politisch motivierte Falschmeldung zu sehen.

Zu Punkt 2: Die in Fukushima evakuierten Intensivpatienten, befanden sich in Krankenhäusern, dadurch waren sie geschützt vor den mit dem Wind vorbei ziehenden radioaktiven Atomen. Viele der nicht mehr versorgten Patienten starben. Nachmessungen zeigten bei ihnen keine erhöhte Strahlung, was verständlich ist.

Wir kommen damit zu der eigenartigen Erkenntnis, daß der Strahlenschutz viel mehr Todesopfer gefordert hat als die Strahlung. Es ist SCHUTZ vor Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich, also ein Strahlenschutz-SCHUTZ.

Offenbar politisch motivierte Unterdrückung der Wahrheit wird heutzutage gern als fake news bezeichnet.

 

Internet-Adressen:

[1] http://chnpp.gov.ua/ru/?option=com_content&view=article&id=230&Itemid=101&lang=ru

[2] http://www.srp.ecocentre.kiev.ua/MEDO-PS/index.php?online=1




Die Strahlen­schutzkommis­sion hat den Gesetz­geber kritisiert — darf sie das?

Worum geht es bei der ASSE?

Die ganze Erde ist seit Anbeginn vor 4,5 Mrd. Jahren voller Radioaktivität. Inzwischen ist diese Radioaktivität nur noch sehr schwach, weil sie in 4,5 Mrd. Jahren abgeklungen ist. Starke Radioaktivität gibt es nur noch in Kernkraftwerken (und bei nuklearen Explosionen), nur dort kann sie überhaupt für Lebewesen gefährlich werden. Im alten Salzbergwerk ASSE hatte man schwach radioaktive (und wenige Gebinde mit mittlerer Aktivität) Abfälle eingelagert, in der Summe war das etwa so viel Radioaktivität wie in einem Kubikkilometer der Erdkruste enthalten ist. Eine kleine Menge von Nukliden mit kurzer Halbwertszeit war dabei, das ergab einen großen Anteil an Becquerel. Aber dieser Anteil ist im Jahre 2100 verschwunden, so daß der Abfall in der Tiefe der ASSE dann so radioaktiv sein wird, wie es das Gestein der Erde überall ist. Dann wird der Abfall durch hundertfach mehr Radioaktivität im Deckgestein zugedeckt sein [1]. Niemals können die radioaktiven Abfälle in der Tiefe nach oben gelangen und Menschen gefährden, wie es Sigmar Gabriel 2008 in der Kampagne glauben machen wollte [2].

 

Was war der „Erfolg“ der Kampagne?

Wenn nur lange genug Unsinniges erzählt wird, dann wird es schließlich geglaubt. So ging es auch hier, die Zeitungen brachten Berichte, das Fernsehen ebenso. Da mußte irgendwann der Gesetzgeber zum Retter in der Not werden: Es wurde in 2013 vom Bundestag mit dem LEX ASSE ein Gesetz beschlossen, aufgrund dessen alle Abfälle aus der ASSE wieder an die Oberfläche zu holen sind. Natürlich wurden zunächst auch andere Möglichkeiten diskutiert, insbesondere das bereits in acht Jahren Arbeit zu 90% mit Salzgries wieder verfüllte Bergwerk gänzlich zu verfüllen. Diese Vollverfüllung wurde von allen zu Rate gezogenen Fachleuten als beste Möglichkeit empfohlen, nur das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) favorisierte die Rückholung aller Abfälle aus dem Bergwerk. Und da die ASSE zum 1.1.2009 in den Verantwortungsbereich des Bundesamtes für Strahlenschutz überführt worden war, bestimmte dieses Amt auch das weitere Geschehen.

 

Wie hat das Bundesamt für Strahlenschutz argumentiert?

Die Rückholung der Abfälle wurde mit einer möglichen Gefährdung der Bevölkerung durch einen unbeherrschbaren Lösungszutritt in der Tiefe begründet, der die Abfälle in der Tiefe auflösen könnte. Diese Lösung könnte in 40 Jahren zur Oberfläche aufsteigen und dort Personen mit einer Strahlendosis von 170mSv im Jahr bestrahlen.

 

Was sagt die Physik dazu?

  • Die in der Tiefe lagernden Nuklide liegen in der Form von unlöslichen Oxiden vor.
  • Die an einer Stelle des Bergwerks einsickernde Flüssigkeit ist nicht Wasser, sondern Sole. Sole kann kaum noch weitere Stoffe auflösen.
  • In den Abfallfässern sind die Abfallstoffe einbetoniert, und Beton löst sich nicht in Wasser, noch weniger in Sole.
  • Die Sole hat eine Dichte von 1,4 bis 1,6, die kann nicht nach oben durch höher liegendes Grundwasser mit der Dichte 1 steigen.
  • Mit der Vollverfüllung aller Hohlräume würde das derzeitige Einsickern von Sole aufhören, denn nur in Hohlräume kann Flüssigkeit einsickern.
  • Es ist unverständlich, warum die Abfälle in der Tiefe gefährlich werden könnten, die rückgeholten Abfälle an der Oberfläche jedoch nicht.
  • Die radioaktiven Nuklide im Abfall sind im wesentlichen Uran und Thorium, also alpha-Strahler. Diese Nuklide sind so schwach radioaktiv, daß von ihnen keine radiologische Gefahr ausgeht.

Es ist also ganz klar, daß aus physikalischen Gründen eine Gefährdung der Bevölkerung durch die Abfälle tief unten in der ASSE ausgeschlossen ist.

 

Die Rückholung der Abfälle – wenn sie denn geschieht – ist für die Mitarbeiter eine geplante Strahlenexposition, dafür gilt nach § 47 der StrlSchV ein Grenzwert 1mSv im Jahr. Für die Bewertung der Langzeitsicherheit bei Endlagerung nennt die Internationale Strahlenschutzkommission eine Strahlendosis von 0,1mSv pro Jahr für die Bevölkerung für wahrscheinliche Entwicklungen, dazu wird der Risikokoeffizient von 10 hoch minus 5 pro Jahr genannt.

Die Bedeutung dieser Zahlen wird beim Vergleich mit der zusätzlichen beruflichen Exposition des fliegenden Personals der Lufthansa klar: Diese beträgt im Mittel 2 mSv im Jahr und maximal 9mSv im Jahr. Es dürfen also die etwa 15 000 Mitarbeiter der Lufthansa vom fliegenden Personal viel höher bestrahlt werden, als es bei der Endlagerung in 100 000 Jahren vom Gesetz erlaubt ist — das ist unverständlich.

 

Falls jemals Abfälle aus der ASSE an die Oberfläche gebracht werden sollten, steht kein Lagerplatz zur Verfügung, auch im Schacht Konrad ist dafür kein Platz. Es bleibt nur die Möglichkeit, die rückgeholten Abfälle in neu zu bauenden Zwischenlagern aufzubewahren — das ist offenbar das Ziel der vom BfS betriebenen Politik.

 

Warum hat der Bundestag die LEX ASSE beschlossen, wenn die Physik dagegen spricht?

Diese interessante Frage kann hier nicht beantwortet werden, dazu müßte man die Abgeordneten befragen. Das ist für einen Bürger aber nicht möglich. Es steht zu vermuten, daß die Abgeordneten sich in der Sache nicht auskennen, sich auch nicht schlau gemacht haben sondern einfach den Empfehlungen des Antragstellers gefolgt sind, der wiederum dem BfS gefolgt ist. Und das BfS steht unter politischer Leitung. Somit wäre die LEX ASSE ein rein politisches Unterfangen ohne sachlichen Grund.

 

Was sagen die Fachleute dazu?

Die Sachlage mit der ASSE ist so klar und offensichtlich, daß der „Fachverband Strahlenschutz Deutschland-Schweiz“ schon im Jahre 2011 lange vor dem Beschluß der LEX ASSE dagegen Stellung bezogen hat [3]. Dieses Schreiben wurde an alle Ministerien für Umweltschutz in Deutschland und an die mit der Materie befassten Kommissionen verteilt. Der Fachverband Strahlenschutz hat als Begründung gesagt, daß durch die Rückholung die gesetzliche Verpflichtung zur Vermeidung einer unnötigen Strahlenexposition mißachtet wird — eine sehr einsichtige Begründung.

Man sollte es deutlich sagen: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat seinen gesetzlichen Auftrag mißachtet, entsprechend der Strahlenschutzgrundsätze vor Strahlen zu schützen. Ein privater Verein – der Fachverband Strahlenschutz – hat sich dagegen gewehrt.

Der Bundestag hat mit dem Beschluß der LEX ASSE die Argumente der Fachleute ignoriert.

 

Jetzt hat die Strahlenschutzkommission in ihrem Bericht vom 15.9.2016 noch einmal auf 37 Seiten eine ausführliche Stellungnahme geschrieben mit derselben Aussage, nämlich die Rückholung der Abfälle kritisiert und die Vollverfüllung der Schachtanlage vorgeschlagen [4]. Dieses ist jetzt im Gegensatz zum vorherigen Protest des Fachverbandes Strahlenschutz eine offizielle Kommission, deren Aufgabe die Beratung der Ministerien in Strahlenschutzfragen ist.

 

Der Strahlenschutzkommission ist für ihren Bericht zu danken, die Wissenschaftler dieser Kommission haben getan, was ihre Pflicht ist. Jetzt wäre es Aufgabe der Politik bzw. des Gesetzgebers, die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen und entsprechend zu handeln, also die LEX ASSE aufzuheben und den Schacht ASSE endgültig zu verfüllen.

 

Was wird geschehen?

Niemand kann in die Zukunft schauen, daher ist diese Frage nicht zu beantworten. Wenn jedoch die Vergangenheit betrachtet wird ist zu erahnen, daß nichts geschehen wird.

Die ganze Welt lacht über das Bestreben der Deutschen, schwach aktive Abfälle wieder aus 500 Meter Tiefe herauf zu holen, um sie anschließend an der Oberfläche entweder zu verbuddeln oder in dafür neu zu bauende Lagerhallen mit meterdicken Wänden bis in alle Ewigkeit aufzuheben. Allerdings lachen nicht alle Menschen darüber, sondern nur diejenigen, die sich etwas mit der Physik auskennen. Diejenigen, die sich nicht auskennen, zittern vor Angst, denn „Jedes Becquerel ist ein Becquerel zu viel“, so heißt es bei den Angsttrompetern.

Wie im Mittelalter die Angst vor den Hexen, als diese auf ihren Luftfahrzeugen durch die Nächte schwebten und durch Kamine hindurch die Menschen mit dem Hexenfluch belegten. Heute zählen dagegen Hexen zu den Gutmenschen, weil deren Luftfahrzeuge kein CO2 ausstoßen — so ändern sich die Zeiten. Wann wird eine von Vernunft bestimmte Betrachtung des Themas Strahlung / Endlagerung eintreten?

 

Dieser Bericht soll auf privaten Internetseiten veröffentlicht werden, um dort, wo es möglich ist, unter Berufung auf Art.5 GG die Meinung der Fachleute in der Strahlenschutzkommission zu einer falschen Entscheidung des Gesetzgebers öffentlich zu machen.

 

Zitate

[1] Helmut Fuchs in https://www.novo-argumente.com/artikel/asse_die_unterdrueckten_fakten

[2] Bücher von Dr. Hermann Hinsch: „Das Märchen von der ASSE“, „Radioaktivität – Aberglaube und Wissenschaft“

[3] „Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage ASSE II“, vom 15.2.2011, Präsident Prof. Wernli

[4] „Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“, vom 15.9.2015, zu finden unter

SSK Empfehlung zur ASSE mit Markierungen