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Nach dem Klima-Urteil gegen Shell kommt wohl die Chemieindustrie an die Reihe

Doch der Erfolg der Kläger wird Nachahmer auf den Plan rufen. Bald könnte die deutsche Chemieindustrie dran sein.

Ein niederländisches Gericht in den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell auf Grund der Klage von sieben Umweltschutzverbänden und zahlreichen Bürgern verpflichtet, den CO2- Ausstoss nicht nur in der Produktion, sondern auch bei den Öl -, Kraftstoff- und Gaskunden um 45 Prozent bis 2030 zu verringern.

Der Tenor des Urteils erinnert stark an die Argumentation des deutschen Bundesverfassungsgerichts. So heißt es in Ziffer 2.3.1 des Urteils: „CO2 wird in die Atmosphäre emittiert, wo es für hunderte von Jahren oder sogar länger verbleibt“, ein Sachverhalt der hochumstritten ist, wie ich unten ausführen werde. Die Aufnahme durch Ozeane und Pflanzen stellt das Gericht zwar fest, allerdings „wird die Aufnahme ständig kleiner wegen der Waldzerstörung und der Erwärmungen der Ozeane“.

Das ist dann genauso falsch wie die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, ich erinnere an diese grandiose Fehlleistung des Gerichtes: „Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen“. Die Aufnahme von CO2 in die Ozeane steigt entsprechend den physikalischen Gesetzen mit der CO2 Konzentration in der Luft. Ebenso ist die Aufnahme der Pflanzen angestiegen, da sie dem erhöhten CO2- Angebot folgend mehr CO2 aufnehmen und stärker wachsen.

NEUER GESCHÄFTSZWEIG FÜR NGOS?

Urteil in Den Haag gegen Shell: Verstoß gegen „globale Klimaziele“

Von den 2019 ausgestoßenen anthropogenen 5 ppm werden 55 Prozent von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen. Da 1 ppm 7,8 Gigatonnen CO2 entspricht, werden also 39 Gigatonnen emittiert und 21,45 Gigatonnen von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen. Das ist selbst im letzten IPCC-Berichtauf Seite 471 nachzulesen. Ganz wichtig für das Verständnis ist – und ich habe ernsthafte Zweifel, ob die holländischen und deutschen Richter das verstanden haben –, dass die zusätzliche Aufnahme des CO2 durch Ozeane und Pflanzen proportional zur Konzentrationszunahme des CO2 in der Atmosphäre gegenüber 1860 verläuft und nicht proportional zur jährlichen Emission. Denn man kann davon ausgehen, dass vor 1860 das CO2 in der Luft, in den Ozeanen und in den Pflanzen sich in einem Gleichgewicht befand.

Die Aufnahme hängt also ab von dem Unterschied der aktuellen Konzentration in der Atmosphäre (aktuell 419 ppm) gegenüber der vorindustriellen Zeit (280 ppm) und nicht von der Höhe der Emission (aktuell 5 ppm). Das bedeutet aber auch, dass bei einer Emission, die dem heute erreichten Senkenfluss von 21,45 Gigatonnen entspricht, kein CO2 Anstieg mehr erfolgt. Das CO2-Budget wäre also unbegrenzt, wenn die 21,45 Gigatonnen eingehalten werden und es gäbe keinen weiteren Anstieg der CO2-Konzentration. Anders ausgedrückt: Bei einer Halbierung der Emissionen wäre die Katastrophe abgesagt und die CO2 Konzentration sinkt sogar leicht.

Wer die Berechnungen nachvollziehen will, kann das in einer Arbeit von Kees Le Clair tun. Le Clair zeigt, dass selbst bei einer jährlichen Reduktion der globalen Emission um nur 1,5 Prozent die vom IPCC als kritisch angesehenen 450 ppm niemals überschritten werden.

Die folgende Grafik des global carbon projects zeigt die Dynamik der Quellen und Senken. Würde man die obere Hälfte (Emissionen) um 50 % absenken, würde die dunkelblaue und grüne Fläche bestehen bleiben und die Konzentration in der Luft (hellblau) leicht sinken.

Die Halbwertszeit des CO2 in der Luft beträgt 37 Jahre

WISSENSCHAFTLICHE UNSICHERHEITEN

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige Quellen

Die vom IPCC eingeführten Emissionsbudgets, die die Gerichte übernommen haben, führen völlig in die Irre und sind unwissenschaftlich, weil sie die immer noch wachsenden Senken ignorieren. Dies wäre zutreffend, wenn der IPCC nachweisen könnte, dass die Senken in absehbarer Zeit versiegen. Das kann das IPCC aber nicht, denn die Ozeane haben noch ein gigantisches Speichervermögen. In den arktischen und antarktischen Breiten sinken jährlich eine Million Kubikkilometer sehr salzhaltigen Meerwassers mit mehr als 100 Milliarden Tonnen CO2 in die Tiefe, um dann wieder in niedrige Breiten zurückzuströmem und erst nach mehreren hundert Jahren (400 im Atlantik, 1000 Jahre im Pazifik wieder aufzutauchen. Da ist keine Sättigung in Sicht.

Das Gericht in Den Haag macht dann im nächsten Schritt den gleichen Fehler wie das BVG, wonach „es einen direkten Link zwischen menschengemachten CO2-Emissionen… und der globalen Erwärmung gibt.“ (Ziffer 2.3.2)

Die Abbauzeit des CO2 lässt sich relativ einfach berechnen. Teilt man die gegenüber dem Ausgangszustand (280 ppm) anthropogen erzeugte CO2-Konzentration eines Jahres durch den Abbau (durch Aufnahme in Ozeane und Pflanzen) in dem jeweiligen Jahr, so erhält man die Abbauzeit, in der der Ausgangswert auf einen Wert von 1/e (36,79 Prozent) abgeklungen ist. Sie betrug 1959 insgesamt 55 Jahre (34 ppm : 0,64 ppm) und 2019 etwa 50 Jahre (130 ppm : 2,6 ppm). Um die Abbauzeiten mit den Halbwertszeiten des IPCC vergleichbar zu machen, müssen diese mit dem Faktor ln 2 (0,6931) multipliziert werden. So erhalten wir eine Halbwertszeit von 38 Jahren in 1959 und 35 Jahren in 2019. Es zeigt sich eher eine Verringerung der Halbwertszeiten, was im Einklang steht mit der deutlich angestiegenen Photosyntheseleistung der Pflanzen. (Quelle: Unerwünschte Wahrheiten, Kap.9, S. 108). Kees Le Clairkommt in seinen Berechnungen auf 37 Jahre.

In 2.3.4 rechnet das holländische Gericht vor : „Globale Emissionen befinden sich bei 40 Gigatonnen CO2 pro Jahr… Jedes Jahr, in dem die globalen Emissionen sich auf diesem Niveau befinden, verringert das globale Budget um 40 Gigatonnen.“ Nach Rechnung des Gerichtes haben wir nur noch 12 Jahre, um das 1,5 °C Ziel nicht zu brechen. Das hatten wir schon von Greta gehört.

Wann stehen endlich die ernstzunehmenden Klimaforscher auf und beenden diese Klippschulen-Rechnerei?

Die Folgen

Das Gericht leitet dann aus dem 1,5° C Report des IPCC (wonach weltweit die Emissionen bis 2030 um 45 Prozent sinken werden – sie werden aber dank Chinas, Indiens und der sich entwickelnden Welt eher um 10 % steigen) die Verpflichtung gegenüber Shell ab, die CO2-Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens um 45 Prozent bis 2030 (Basis 2019) zu reduzieren.

Das einzig tröstliche an dem Shell-Fall ist, dass offenbar andere Länder eine ähnlich „bekloppte“ (Sigmar Gabriel) Klimapolitik machen wie Deutschland. Das Appeasement, das Shell schon seit geraumer Zeit in Sachen CO2 an den Tag legt (wir stehen voll hinter den Pariser Abkommen, wir wollen bis 2050 um 45 Prozent CO2 reduzieren), und selbst die großzügige Finanzierung von Klima-NGOs hat Shell nicht genutzt. Insofern hält sich unser Mitleid in Grenzen.

DIE ARGUMENTATION HÄLT KEINEN TAG

Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf

Erst, wenn es den Firmen an den Kragen geht, erwachen die Manager vom wohlfühligen Mitschwimmen im Mainstream. Jetzt meldet sich sogar Herr Brudermüller zu Wort, CEO der BASF, der bislang eher dadurch aufgefallen ist, dass er auf grünen Parteitagen das grüne hohe Lied gesungen hat. Nun kommt auch er zum Ergebnis, dass der Ersatz fossiller Rohstoffe zu einer Vervielfachung des Strombedarfs führen wird: „Für unseren Standort Ludwigshafen wird er sich verdreifachen“. Zur Erinnerung: Die BASF in Lugwigshafen verbraucht schon heute eine Strommenge wie ganz Dänemark.

Als die Kernenergie stillgelegt wurde, schwiegen die Manager, als die Stromindustrie auseinandergenommen wurde, kam kein Protest, als die Automobilindustrie ihrer Grundlagen beraubt wurde, ebenso Schweigen. Nun geht es um die Chemie und die Petrochemie, den Kern jeder Industriegesellschaft. Die deutsche chemische Industrie ist die größte in Europa und liegt weltweit hinter China , USA und Japan an der vierten Stelle. 464 000 Arbeitsplätze gibt es hierzulande in 2000 Unternehmen der Chemieindustrie, mit Zulieferern eine Million hochwertige Arbeitplätze.

Schauen Sie sich um in Ihrem Umfeld, um zu entdecken, worauf man verzichten würde ohne Petrochemie, ohne Pharmaka, ohne Handy-Bildschirm, ohne Kabelummantelung, Dämmstoffe, Kosmetika, Farben, Lacke, Beschichtungen, Kunstfasern, Klebstoffe, Wasch-und Reinigungsmittel. Und stellen Sie sich vor, es müsste aus Wasserstoff aus Windmühlen produziert werden. Ist das realistisch? Nach der Strommangelwirtschaft mit Abschaltungen droht die Chemiemangelwirtschaft mit dreimal so teuren Produkten – oder auf Bezugsschein.

Denn eines ist klar: Nach dem Urteil von Den Haag werden die Deutsche Umwelthillfe, FFF und Greenpeace versuchen, auch der Deutschen Chemieindustrie per Gerichtsbeschluss den Garaus zu machen.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

 

 




»Klimaklage« gegen Shell erfolgreich

Das wären die Konsequenzen des Urteils, das Shell dazu verdonnert, seinen Ausstoß an CO2 zu verringern. Angeblich, um das Klima zu schützen. Vor allem: Für die Verbraucher in Europa würde Energie nochmals deutlich teurer.

Ein Urteil mit Sprengkraft und nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vor kurzem ein weiteres Urteil, das die epidemische Form des Wahnsinns symbolisiert: Ein niederländisches Bezirksgericht in Den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell dazu verurteilt, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Sieben Umwelt-NGOs und 17000 Holländer hatten geklagt, Shell würde mit für die Folgen der »Treibhausgase« und des Klimawandels verantwortlich sein, weil es Kraft- und Heizstoffe fördert und verkauft.

Mit bei den Klägern dabei übrigens Greenpeace, jener Umweltkonzern, der seinerzeit im Verlaufe der Brent Spar-Affäre behauptete, Shell wolle eine ausgediente Ölplattform mit 11.000 Tonnen Öl in der Nordsee verrotten lassen und würde damit »unsere Umwelt vergiften«. Greenpeace haute auf die übliche Propagandapauke, besetzte begleitet von TV-Sendern die Ölplattform, was viel Aufmerksamkeit, mehr Spenden und schließlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem ein brachte. Denn nichts stimmte an den Vorwürfen, Greenpeace musste sich schließlich entschuldigen.

Für Shell bedeutet das Urteil des Bezirksgerichtes, dass das Unternehmen die CO2-Emissionen stärker senken soll als geplant. Bis zum Jahr 2030 sollen um 45 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden. Nicht nur seine eigenen, sondern auch die der Kunden, sprich der Autofahrer und Hausbesitzer.

Dementsprechend müsste Shell seine Produktion entsprechend drastisch drosseln und weniger Benzin, Diesel und Gas verkaufen. Das Argument Shells, andere Unternehmen würden in die Lücke springen und entsprechend mehr verkaufen, wiesen die Richter zurück. Die Konkurrenten hätten ebenfalls eine Verantwortung.

Neu ist der Tenor, dass Shell gegen »globale Klimaziele« verstoße, was auch immer das ist. Bisher wurden Staaten dafür angegriffen, jetzt zum ersten Mal auch Unternehmen – allerdings nur in Europa.

Shell dagegen betonte, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe und wies die Forderungen zurück. Man investiere in Wasserstoff, verkündet Shell devot, doch investiert 95 Prozent Shell in Öl und Gas. Es half dem Konzern auch nichts, dass er betont, sich zum Klimaschutz verpflichtet zu haben, ein »Klimaversprechen« abgegeben hat und Milliarden in Elektromobilität und Wasserstoff zu stecken.

Appeasement hat noch nie funktioniert. Die Internationale Energieagentur hatte sogar vor kurzem einen Investitionsstopp gefordert, es sollten keine neuen Öl- und Gasprojekte mehr begonnen werden, um angeblich den Anstieg der »Erdtemperatur« auf 1,5 Grad zu begrenzen. Shell will in Berufung gehen.

Deutlich wird, dass eine neue Form der Klagen vor Gericht ein lukrativer Geschäftszweig ist: »Klimaklagen«. In den USA soll es bereits mehr als 1600 »Klimaklagen« geben, für die Investoren von »Fridays for Future« oder »Extinction Rebellion« haben sich deren Investments also durchaus gelohnt. Die Begleitpropaganda verschaffte die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit. »Klimajurist« – ein Beruf mit Wachstumschancen, hieß es kürzlich in einer Zeitung.

Immer mehr Anwälte haben ebenso wie skrupellose NGOs das sogenannte »Umweltrecht« als äußerst lukratives Geschäftsfeld entdeckt. Hinter denen stehen häufig gigantische finanzstarke Umwelt-NGOs, die meist von reichen Firmenerben finanziert werden. So stehen hinter Milieudefensie wiederum die mächtigen Umweltkonzerne Friends of the Earth. Die European Climate Foundation mit Sitz in Den Haag kann zum Beispiel rund 36 Millionen Euro für Projekte in die Waagschale werfen.

Die Klage geführt hat Anwalt Roger Cox, hinter dem die niederländische finanzstarke Umwelt-NGO Milieudefensie und rund 17000 Holländer stehen. Die spendeten eine halbe Million Euro für die Prozesskosten.

Anwalt Cox sichert sich gegen mögliche Regressforderungen ab. Er betont in einem Gespräch mit der SZ »Wenn die Wissenschaft richtig liegt, geht es um die größte Bedrohung der Menschheit.« Darunter tut er‘s nicht. Der Mann von der SZ vergisst nachzufragen: Was, wenn »die Wissenschaft« nicht richtig liegt?

Die Tragweite dieser geballten Macht kommt erst jetzt langsam zum Vorschein. Der Boden wurde durch entsprechende grüne Umweltgesetzgebung schon vor Jahren bereitet, seitdem ziehen professionelle Anwaltskollektive von Gerichtssaal zu Gerichtssaal und fahren fette Beute ein – auf Kosten der Verbraucher. Für die wird es teuer. Demokratisch legitimiert ist keine dieser NGOs.

Noch nicht beendet ist jener seltsame Prozess, den seit 2016 die NGO »Germanwatch« gegen RWE führt. Die hat sich einen peruanischen Bauern gesucht und den ahnungslosen Mann, der vermutlich früher nie etwas von CO2 und »Klimagerechtigkeit« gehört hatte, als Ankläger vor Gericht gezerrt. Dem armen »Kleinbauern« drohe natürlich eine Katastrophe, für die RWE verantwortlich sein soll. Demnächst will das Gericht einen Südamerika-Trip unternehmen, um sich die Verhältnisse vor Ort anzuschauen und juristisch zu würdigen.(Details hier)

Grundlage ist das Narrativ von der angeblich größten Bedrohung der Menschheit durch das Spurengas CO2 in der Atmosphäre. Es gibt jedoch kein Experiment, das dies beweist. Es ist eine Hypothese, eine »Unterstellung«. Jedoch die Geschäftsgrundlage eines mittlerweile unüberschaubar großen Industriezweiges, vieler NGOs und mittlerweile offenbar Arbeitsgrundlage für die Justiz. Beweise müssen nicht mehr erhoben werden, Glaube genügt. Der CO2-Aberglaube ist die neue Staatsreligion, jedenfalls solange sie nicht eine Reformation vom Sockel stößt. Doch danach sieht es derzeit nicht aus.

Der Beitrag erschien, in leicht geänderter Form, zuerst bei TE hier

Nachtrag der EIKE Redaktion

Shell kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Klage selbst hatte das Unternehmen stets als „unangemessen und ohne gesetzliche Grundlage“ kritisiert.

Unsere Meinung:

Es wird nicht lange dauern und (Royal Dutch) Shell wird dieses unfreundliche Land verlassen, und seinen Firmensitz ins Ausland, vielleicht nach Asien, verlegen. Dabei dürfte dann auch eine Änderung des alt- ehrwürdigen Firmennamens kein großes Hindernis darstellen.