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Eisstürme: Windräder von RWE in Texas bescheren dem Konzern extreme Verluste

Die angeblich durch die Erderwärmung erzeugten Schneestürme auf der Nordhalbkugel setzen nicht nur in Deutschland die Kraftanlagen zur Bereitstellung „erneuerbarer Energie“ außer Gefecht. Man sieht, die frei erfundenen Vorhersagen zur kommenden Heißzeit haben den Bau einer Infrastruktur zur Folge gehabt, die im tatsächlich anstehenden kühlen Zeitalter komplett versagt.

Wußten Sie, daß die alternative Energiewende Deutschlands auch in Übersee stattfindet? Der deutsche Branchenriese RWE betreibt tatsächlich in Texas Windradparks, die wegen der ungewöhnlichen Blizzards dort derart vereist sind, daß ein Teil keinen Strom mehr liefert. Die Ausfälle sind derart hoch, daß RWE „zu außergewöhnlich hohen Preisen“ von wetter-sicheren Betreibern Strom zukaufen muß. Vermutlich handelt es sich um Kernkraft- und Fossilkraftwerke, denen Hitze oder Kälte nichts ausmachen. Die Verluste werden geschätzt 250 bis 400 Millionen Euro betragen.

Die Eisstürme in Texas haben flächendeckende Strom- und Wasserausfälle verursacht. Für US-Amerikaner mag eine solche Erfahrung nichts Apokalyptisches darstellen. (Wer schon einmal in New York Stadt war, hat in den Bezirken Queens und Brooklyn vielleicht die freihängenden Stromleitungen auf Holzmasten gesehen, die bei Stürmen und Schnee ganz gerne umfallen und reißen.) Durch die besonders anfälligen „Ökostrom“-Erzeuger, die in der freien Natur stehen und den Kräften des Wetters ungeschützt ausgesetzt sind, kann das Problem aber chronisch werden. Die öko-geplagten Kalifornier können ein Lied davon singen.




Das Hambach-Urteil: Zum Schaden des Volkes

Von Günther Leudinger

Der Paukenschlag kam am 5.10.2018 mit einer knappen Meldung der Deutschen Presseagentur dpa, in der es heißt: „Im Streit um die geplanten Rodungen im Hambacher Forst hat der Energiekonzern RWE nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit nicht belegt. Der Konzern und die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde hätten nicht durch Tatsachen oder Unterlagen belegt, dass bei einem Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährdet sei, hieß es am Freitag in der Begründung der OVG-Entscheidung“.

 

Diese Entscheidung kam nach den zahllosen jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, die mittlerweile so gut wie alle im Sinne von RWE und der Landesregierung entschieden worden waren, wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Der Schaden für die RWE und die Landesregierung ist immens. Während die Fäkalienwerfer in den Baumhäusern und ihre aus ganz Deutschland zusammengeströmten Unterstützer ein Freudenfest feierten, musste RWE eilig eine Gewinnwarnung herausgeben und befürchtet, in nächster Zeit einen Teil seiner Stromerzeugungskapazitäten stilllegen zu müssen. In Zeitungsmeldungen war von zu erwartenden Verlusten in Höhe mehrerer Milliarden Eurodie Rede. Für die CDU-geführte Landesregierung war es ein PR-Desaster. Doch wie kam es überhaupt zu dieser unerwarteten Entscheidung?

 

Eine richterliche Retourkutsche?

Um dieses Urteil einordnen zu können, sollte man sich mit der Vorgeschichte beschäftigen. Denn erst vor kurzem gab es eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen dem jetzt urteilenden Gericht und den NRW-Behörden, und zwar im Fall der Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami Ben Mohamed A.Dieser hatte nach Zeugenaussagen Kontakte zu Al Quaida in Afghanistan und betätigte sich in Deutschland als sogenannter Hassprediger. Trotz jahrelanger Bemühungen um Abschiebung gelang es den Behörden aufgrund seiner ständigen juristischen Winkelzüge nicht, ihn loszuwerden. Letzte Stufe der Auseinandersetzung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die bevorstehende Abschiebung extrem kurzfristig untersagte. Dieses Urteil ging bei der Behörde erst ein, als der Flieger bereits weniger als eine Stunde von Tunesien entfernt war. Deshalb wurde der Flug fortgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verurteilte diese Behördenmaßnahme am 15. August als „offensichtlich rechtswidrig. Die folgende Fehde zwischen dem Oberverwaltungsgericht Münster und den zuständigen Behörden sowohl des Bundes als auch des Landes NRW wurde mit großer Erbitterung geführt. Sami A. konnte jedoch trotz richterlicher Weisung bisher nicht zurückgeholt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass dies beim OVG Münster zu einem gewissen Groll gegenüber der Landesregierung führte. Immerhin waren die dort tätigen Richter seit Jahrzehnten unter einer SPD-geführten Regierung berufen worden, während die jetzige Regierung bekanntlich von der CDU geführt wird.

 

Sind unsere Richter wirklich unabhängig und neutral?

Im Prinzip sind Richter in unseren Rechtsstaaten nur dem Gesetz verpflichtet und verhalten sich parteipolitisch ebenso wie gesellschaftspolitisch neutral. Doch die Realität sieht offenkundig anders aus, wie nicht zuletzt die erbitterten Auseinandersetzungen in den USA um die Berufung von Brett Kavanaugh zum Richter im Obersten Gericht belegen. In Deutschland geht es zwar im Ton gesitteter, doch in der Sache dennoch knallhart ebenfalls um Einflussnahme der berufenden Gremien, in denen die jeweils führenden politischen Parteien das Sagen haben. Dies wird selbst von Richtern offen bemängelt, wie das folgende Wikipedia-Zitat belegt: „Das Richterwahlverfahren wird immer wieder kritisiert, insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens bemängelt und dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spiele. Dementsprechend forderten z. B. die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien. Der ehemalige BundesverfassungsrichterBöckenfördespricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Der Einfluss der Exekutive ist sogar so stark, dass in der gleichen Qualle ausgeführt wird, dass: „Deutschland,…wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat“ wäre. Und weiter: „Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes(DRB) forderte am 27. April 2007, der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt“.

 

Missachtung wirtschaftlicher Aspekte

Juristen haben in unserer Gesellschaft das Privileg, sich nicht mit den wirtschaftlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen herumplagen zu müssen. Das geflügelte Wort hierfür lautet „Judex non kalkulat“ – der Jurist rechnet nicht. Worauf diese auch stolz sind. Was dann aber dazu führen kann, dass ein Gericht die Ausführungen eines Konzerns bezüglich der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Maßnahme wie der Abholzung des Hambacher Forsts souverän einfach beiseite wischt. Und sei es nur aus dem Grund, dass sie keine Vorstellung davon haben, was es heißt, eine so komplexe Unternehmung wie ein Kraftwerk mit direkt angeschlossenem Tagebau zu betreiben. Im Falle des oben angesprochenen Urteils ist es nicht auszuschließen, dass die zuständigen Richter in der Angelegenheit eine willkommene Gelegenheit gesehen haben könnten, einer ungeliebten neuen Landesregierung eins auszuwischen. Über die Konsequenzen für die Firma und das Bundesland braucht man sich in diesen Kreisen nicht den Kopf zu zerbrechen. Unterstellt man die bereits erwähnte Schadenshöhe von bis zu 5 Mrd. Euro, so könnte dieser Richterspruch jeden Einwohner von NRW – vom Säugling bis zur Greisin – rund 280,- Euro kosten. Von Arbeitsplatzverlusten gar nicht zu reden. Judex non kalkulat.

 




Die Rückkehr des Monopols

Eine kurze Geschichte der deutschen Stromwirtschaft

In rascher Folge entstanden nach dem 1. Weltkrieg in den anderen deutschen Landen weitere regionale Monopolisten wie das Badenwerk, das Bayernwerk, die PreußenElektra u.s.w. Fortan gab es bis zu neun große länderbezogene Stromkonzerne, welche (erstaunlicherweise) fast 80 Jahre lang den deutschen Strommarkt beherrschten und unter sich aufteilten. Um das Jahr 2000 wurde durch Großfusionen aus den neun Gebietsmonopolisten ein Oligopol von vier mächtigen Stromerzeugern, denen auch die Transportnetze gehörten. RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall waren geboren, welche man – mit einem Hauch an Ironie – auch die „Quadriga“ nannte.

Der erste Schritt in Richtung „mehr Wettbewerb“ gelang mit der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes durch die Europäische Kommission. Die Elektrizitätsverbraucher durften sich ab 1998 ihren Stromlieferanten selbst aussuchen. Der zweite Schritt war die „Entflechtung der Stromnetze“. Ab dem Jahr 2007 gehörten die Transportnetze nicht mehr den genannten vier Oligopolisten, sondern Amprion, Transnet, Tennet und 50Hertz.

Den nächsten Schritt in Richtung Wettbewerb – bis hin zur Anarchie – brachte die sogenannte Energiewende im Nachgang zu den Störfällen von Fukushima. Am 30. Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag (mit einer Mehrheit von 85,5 Prozent der Stimmen!), die sofortige bzw. kurzfristige Abschaltung der 17 deutschen Kernkraftwerke und die bevorzugte Einspeisung des Wind- und Sonnenstroms zu festgelegten Subventionspreisen.

Bald darauf verließ das schwedischen Unternehmen Vattenfall den deutschen Markt und bei EnBW war nach dem Rückkauf der EdF-Aktien das Land Baden-Württemberg praktisch 90-prozentiger Anteilseigner geworden, sodass sich das weitere EVU-Firmengeschehen (bis heute) zwischen RWE und E.on abspielt. Es wird im Folgenden kurz beschrieben.

Aus 2 mach 4:  Eon/Uniper  und RWE/Innogy

Die staatlich verordnete „Energiewende“ beendete das Monopolgeschehen in Deutschland und führte zu einem chaotischen Wettbewerb. Tausende Eigentümer von Sonnenkollektoren und Windrädern agierten plötzlich als „Betreiber von Kleinkraftwerken“ und verlangten von den großen Stromversorgern, ihren „Zappelstrom“ zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Festpreis in das Stromnetz einzuspeisen. RWE und Eon hatten alle Hände voll zu tun, die Stabilität des Netzes zu sichern, standen dabei aber selbst nahe am wirtschaftlichen Abgrund. Die milliardenschweren Abschreibungen für die Atom- und Kohlekraftwerke rissen den Aktienkurs in die Tiefe und brachte die Konzerne an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Kein Wunder, um aus diesem Dilemma herauszukommen, wurden allerlei kommerzielle Varianten ausprobiert. Zuerst war E.on an der Reihe. Dort spaltete man im Jahr 2016 die kommerziellen Energieerzeugungssparten  Wasser, Kohle und Gas ab und fasste sie in der der neuen Firma „Uniper“ zusammen. Dabei ist Uniper ein Kunstwort, das sich aus „unique“ und „performance“ zusammensetzt. Mit der Leitung der 15.000-Mann-Firma wurde Klaus Schäfer, ehemals Finanzvorstand bei E.on (unter Chef Johannes Teyssen) beauftragt.

RWE stand solchen Abspaltungen zunächst skeptisch gegenüber, zog aber bald mit der Gründung des Unternehmens „Innogy“ nach, das ebenfalls ein Kofferwort aus „innovation“ und „energy“ ist. Innogy vereinigte die Sparten Erneuerbare, Netze und Vertrieb, hatte zeitweise 38.600 Mitarbeiter und wurde von dem ehemaligen RWE-Chef Peter Terium geleitet. Das Unternehmen war nicht nur in Deutschland aktiv, sondern auch in Großbritannien und weiteren europäischen Ländern. Im Jahr 2017 gründete Innogy sogar eine Tochtergesellschaft für Elektromobilität in den USA.

Der Mega-Deal:  Zwei riesige Monopole im Entstehen

Der 11. März 2018 wird in die Geschichte der deutschen Stromwirtschaft eingehen. In einem Überraschungscoup gaben die beiden Essener Unternehmen RWE und E.on bekannt, dass sie ihre Geschäfte neu aufteilen werden. RWE soll zukünftig für die Stromerzeugung bei den Kraftwerken zuständig sein, , während E.on die Stromnetze übernehmen soll sowie das Kundengeschäft.

Im Grunde läuft da eine gigantische „Wette“. Der RWE-Chef Rolf Martin Schmitz glaubt offenbar mit seinen konventionellen Kraftwerken und einigen Offshore-Windparks genügend Geld verdienen zu können, um die Gehälter, Pensionslasten und Dividenden seines Konzerns samt der Kosten für den Rückbau der Braunkohletagebaus schultern zu können. Sein E.on-Kompagnon Johannes Teyssen setzt auf die Stromnetze und den Vertrieb. Er ist sich sicher, mit dem An- und Verkauf von Strom – vor allem aber mit den garantierten Renditen beim Betrieb der Energienetze – Umsätze in zweistelliger Milliardenhöhe bei entsprechenden Gewinnen einzufahren.

Die erst vor wenigen Jahren gegründeten Tochtergesellschaften Uniper und Innogy standen bei der Neuorganisation der Muttergesellschaften nur im Wege. In einem ziemlich robusten Managementmanöver entledigten sich RWE und E.on dieser „Altlasten“. Uniper, bislang im MDAX gelistet, wurde von E.on „entkonsolidiert“, indem die Gesellschaft an das finnische EVU Fortum verkauft wurde. Schwieriger war die Situation bei Innogy, dem Unternehmen, das nach einem fulminanten Start und kurzem Höhenflug vorübergehend zum wertvollsten deutschen Energiekonzern avancierte. Aber bald kam es zum Rückschlag durch allerlei Managementfehler und mangelnde Investitionsmittel. Als der Chef Peter Terium – vor Jahresfrist noch mächtiger Vorstandsvorsitzender bei RWE – im Dezember 2017 eine Gewinnwarnung herausgeben musste, hatte auch Teriums Stunde geschlagen und er wurde von seinem früheren Underling Schmitz in die vorzeitige Rente geschickt. RWE verkaufte seinen 77-Prozent-Anteil bei Innogy an E.on und Innogy verblich zur Geschichte.

Risiken am Horizont

Der Fusionsdeal zwischen den beiden Giganten RWE und E.on ist trotz aller medialer Bekundungen noch keineswegs in trocknen Tüchern. Schon hat sich dieMonopolkommission zu Wort gemeldet; sie will untersuchen, ob hier nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter – nämlich der Stromkunden – abgeschlossen wurde. Und auch der Chef der noch „gefährlicheren“ Kartellbehörde , ihr Präsident Andreas Mundt, will sich die Wettbewerbssituation im Strombereich „zu gegebener Zeit ansehen“. Wortreich verteidigen sich RWE und E.on, dass – neben ihnen – noch 150 bis 200 Stromerzeuger und -händler tätig seien. Womit sie formal nicht unrecht haben, aber den Deutschen fehlt zumeist einfach der Mut zum Wechsel des Stromlieferanten. Obwohl das kinderleicht ist.

Erhebliche Unruhe gibt es bereits bei den Beschäftigten der früheren TochterInnogy. Die übernehmende Gesellschaft E.on will dort nämlich bis zu 5.000 Planstellen streichen und streitet sich darum, ob der Verzicht auf „betriebsbedingte Kündigung“ aufrechterhalten werden kann. Nur gut, dass der Kurzzeitchef Peter Terium eine Abfindung von rd. 12 Millionen Euro kassieren durfte. Damit hat der Niederländer (in altruistischer Weise) sogar noch auf 5,5 Millionen verzichtet.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




EIKE sucht einen „Contra-Peruaner“

Das Oberlandesgericht Hamm erhebt nun über diese Kausalitätsbehauptung Beweis.

Sollte das Gericht in diesem Verfahren ernsthaft zu der Überzeugung gelangen, die von dem Peruaner behauptete Kausalität bestehe, droht auch ausnahmslos jedem anderen Erdenbürger, der fossile Brennstoffe  verbrennt, ein weiterer Schadensersatzanspruch dieser Art. 

EIKE steht daher, anwaltlich beraten, auf dem Standpunkt, dass mindestens jeder betroffene Deutsche dem Verfahren bei dem OLG Hamm gemäß § 66 ZPO beitreten kann, um RWE in technischer und juristischer Hinsicht bei der Verteidigung gegen diese Klage zu unterstützen.

Wir fragen daher hiermit unsere Leser: Wer ist interessiert, unser Musternebenintervenient zu werden? Wer will unser „Contra-Peruaner“ sein?

Freiwillige vor.

Je mehr desto besser.

Unser Anwalt wird sich mit den Kandidaten beraten inwieweit die jeweilige Rechtsschutzversicherung diesen Beitritt  unterstützen würde. 

(Dieser Beitrag wird ein paar Tage oben „kleben“)




ADELE: Druckluft im Großspeicher und heiße Luft in der Politik. Beides ist nicht zukunftsfähig.

 

Generell ist die Druckluft ein sehr hilfreiches und vielseitig einsetzbares Medium. Sie wird hauptsächlich als Förder-, Arbeits- und Steuerluft verwendet und hat so einige Vorteile. Sie ist relativ leicht zu erzeugen, betriebssicher, brandsicher, überlastsicher, stufenlos regelbar, unempfindlich gegen Kälte und gut speicherbar. Große Dieselmotoren als Antriebe oder in Notstromaggregaten werden durch gespeicherte komprimierte Luft gestartet und dieses Prinzip ist seit vielen Jahrzehnten bewährt. Warum wird sie nicht auch für die Stromspeicherung genutzt?

RWE Video zu ADELE

Wüstensturm und Blizzard

Hier führen Druckluftspeicher ein wenig beachtetes Nischendasein. Obwohl großtechnische Anlagen existieren, werden sie kaum gebaut und wenig genutzt. Die Wirkungsweise ist überschaubar: Elektrisch betriebene Kompressoren pressen Luft in große unterirdische Kavernen, zum Beispiel ehemalige Salzstöcke. Die in der Masse komprimierter Luft gespeicherte Energie kann bei Bedarf wieder in Elektroenergie zurückverwandelt werden, indem sie über Luftturbinen oder Luft-Gasturbinen-Kombinationen entspannt wird. Was so simpel klingt, ist in der Praxis leider mit einem schlechten Wirkungsgrad verbunden (um die 50 Prozent), weil die thermodynamischen Gesetze nicht umgangen werden können. Bei der Verdichtung der Luft erhitzt sich diese erheblich und gibt die Wärme an die Speicherumgebung ab. Wird die Luft später entspannt, kommt es zu drastischer Abkühlung und um die Vereisung der Turbine zu verhindern, muss die Luft per Gasbrenner erwärmt werden. In einer so genannten adiabaten Anlage – wie ADELE – würde die Wärme in keramischen oder Flüssigsalzspeichern geparkt und beim Entspannen wieder genutzt werden, was den Wirkungsgrad auf 70 Prozent treiben könnte.

Im niedersächsischen Huntorf errichtete man bereits 1978 eine Anlage mit 320 Megawatt Leistung und 640 Megawattstunden Kapazität. Drei Kompressoren für Nieder-, Mittel- und Hochdruck sorgen für die Einlagerung, eine Luft-Gasturbinenkombination verhindert die Vereisung beim Ausspeichern. Konkurrenzfähig ist die Anlage nicht, vor allem unter den gegenwärtigen Bedingungen am Strommarkt und im Vergleich zu den bewährten Pumpspeicherwerken. Die Anlage in Huntorf hat etwa ein Drittel der Kapazität und ein Zehntel der Leistung des größten deutschen Pumpspeicherwerks in Goldisthal (Thüringen), vor allem aber einen um etwa 30 Prozent schlechteren Wirkungsgrad. Wirtschaftlich ist das nicht darstellbar. Auch andere bestehende Anlagen in Alabama und Ohio sind bisher nicht weiter entwickelt oder nachgebaut worden.

Zurück zum ADELE: Im Jahr 2010 eröffnete RWE unter großer medialer Beachtung in der Nähe von Staßfurt (Sachsen-Anhalt) dieses Projekt. Die Politprominenz feierte den Start als Meilenstein für die Energiewende. Im Februar 2014 wurde das Projekt auf Eis gelegt, nur ein Spaten zur Aufstellung des Baustellenschildes war in die Erde gestochen worden. Die in den vier Jahren durchgeführten Aktivitäten bezogen sich ausschließlich auf Machbarkeitsstudien und vor allem auf die Ermittlung des Kostenaufwandes im Vergleich zu erwartenden Ergebnissen. Dann ging medial völlig unbeachtet der Daumen nach unten und aus der Hoffnung auf einen möglichen großtechnischen Einsatz von Druckluftspeichern in Deutschland ist die Luft erst mal raus.

Bisher gelingt es, auf die zunehmenden Schwankungen der ungeregelten tageszeit- und wetterabhängigen Einspeisung regenerativer Energieanlagen mit technischen Maßnahmen zur besseren Regelfähigkeit der konventionellen Kraftwerke zu reagieren. Waren früher 60 Prozent der Nennleistung als Minimum möglich, klappt die Lasteinsenkung heute teilweise auf 20 Prozent. Aber auch diese Flexibilisierung ist endlich, wenn fluktuierende Einspeisung ohne Rücksicht auf das Gesamtsystem Netz zugebaut wird. Wo die Grenzen liegen, ist unklar. Agora-Energiewende tritt dafür ein, zunächst andere Flexibilitätsoptionen zu nutzen, also „steuerbare Kraftwerke“ (als ob es diese nicht schon gäbe), besseres Lastmanagement (dasselbe unter Einbeziehung der Verbraucherseite) und Stromhandel (gibt es auch schon und die Handelspartner haben eigene Wünsche). Die Denkfabrik meint, dass deshalb für die nächsten 20 Jahre noch keine Speicher nötig seien. Andere favorisieren stärkeren Netzausbau und damit bessere Verteilung anstelle der Stromspeicherung. Dem widerspricht wiederum das DIW, das den Netzentwicklungsplan Strom schlicht für überzogen hält und in den Zwangsabschaltungen regenerativer Erzeuger und negativen Strompreisen offenbar kein Problem sieht.

Im Grunde bringen Stromspeicher keinen Mehrwert, sie werden nötiger durch die in Strom eingefangenen Launen der Natur. Sie sind wie ein Parkplatz, mit der Besonderheit, dass regelmäßig mindestens ein Drittel der dort abgestellten Fahrzeuge durch den schlechten Wirkungsgrad geklaut wird. Die Frage, wer das bezahlen soll, formulieren die solaren und windigen Freunde der Energiewende wolkig weg.

 

trial and error

DIW-Chef Fratzscher nennt die Energiewende ein Experiment. Experimenten ist eigen, dass ihr Ausgang schwer vorhersagbar und damit offen ist, sie dem Erkenntnisgewinn dienen und Scheitern möglich ist. Dies ist der Unterschied zu planvollem Vorgehen, wo – normalerweise – am Ende der Erfolg steht. An dieser Stelle bitte keine Flughafenwitze. In jedem Fall werden künftige Entscheidungen, ob und wie dieses Experiment angepasst oder abgebrochen wird, von außerordentlicher Bedeutung für unser Land sein.

Nachdem also aus der Zukunftshoffnung Druckluftspeicher die Luft raus ist, sah sich Kanzlerin Merkel kürzlich veranlasst, auf einem aus Monologen bestehenden CDU/CSU-Energiedialog den Forschern Druck zu machen. Sie rief diese auf: „Ran an den Speck und machen!“ Das erinnert an die genervte Lehrerin, die den unwilligen Kindern zum wiederholten Mal eine Aufgabe gibt, die diese nicht erfüllen wollen. Dabei ist diese schon als Rüge zu verstehende Aufforderung obsolet, denn geforscht wird ausreichend und vor allem parallel. Zahlreiche Unis, Hochschulen und Institute, Firmen und Forschungsverbünde forschen zum selben Thema, erhalten Bundes-, Landes- und andere Fördermittel und erreichen im Gleichschritt neue Erkenntnisse. Jeder hofft, wirklich Neues zu erfinden oder d i e Entdeckung zu machen, die die Energiewende über die Klippen hebt, wissenschaftliche Reputation bringt und natürlich Geld.

Paladin Kauder assistierte auf derselben Veranstaltung mit der Aussage „Wir hätten manches Problem nicht, wenn es uns gelänge, Strom zu speichern“. Eine Feststellung von außerordentlichem Neuigkeitswert. Sie wäre Anfang der 2000er in Form einer sich heute als treffend herausstellender Prognose neu gewesen.

Nach Angaben des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) sind derzeit 1.832 Megawatt gesicherte, also konventionelle Kraftwerksleistung im Bau. Bis 2022 werden aber 26.038 Megawatt altersbedingt oder politisch veranlasst abgeschalten. Termine für die Inbetriebnahmen auch nur irgendeines Stromgroßspeichers irgendeiner Art gibt es nicht. Einige Forscher sehen dafür die Zeit ab 2030 als realistisch an.

Die Lageeinschätzung der Kanzlerin lässt einen nachdenklich werden. „Nicht jeder Generation ist es gegeben, solche technischen Umbrüche zu erleben und dabei zu sein, ist schön!“ Inwiefern es schön ist, ein bestehendes und noch sehr sicheres Energiesystem zu zerschlagen und durch ein Experiment zu ersetzen, führte sie nicht näher aus. Fragen zu Realitätswahrnehmung und ihrer physikalischen Ausbildung bleiben offen.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich der Ausgang des Experiments zeigt. Tief Luft holen, die Spannung steigt.