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Mission impossible – Rückbau ausgedienter Kernkraftwerke

Abschied vom Atom

In Deutschland gibt (gab) es zwanzig Kernkraftwerke der gehobenen Leistungsklasse, von denen noch sechs in Betrieb sind. Jedes von ihnen hat oder hatte so ungefähr ein Gigawatt elektrische Leistung. Jedes von ihnen war oder ist noch in der Lage, ein bis zwei Millionen Haushalte zu versorgen.

Wie Sie wissen sollen diese Energiequellen bis Ende 2022 beseitigt und durch alternative Technologien ersetzt werden. Pro KKW braucht man dann einige Tausend Windmühlen und die Hoffnung, dass der Wind auch weht. Anderenfalls helfen freundliche Nachbarländer mit ihren KKWs aus, gegen entsprechende Zahlung.

Das ist das eine Erbe, welches die Politiker der deutschen Bevölkerung aufgebürdet haben. Das andere ist die Beseitigung der nun nutzlos gewordenen KKWs, der man das euphemistische Label „Rückbau“ angehängt hat. Die Silbe „bau“ soll hier eine beherrschbare und konstruktive Tätigkeit suggerieren. Tatsächlich aber handelt es sich um nichts anderes, als um einen enorm umständlichen und langwierigen Akt der Zerstörung.

Licht aus

Man schaltet so ein Kraftwerk nicht einfach aus, räumt seinen Schreibtisch auf und der Letzte macht das Licht aus. Das geht nicht, denn auch nach Beendigung der Stromerzeugung ist im Reaktor immer noch der Teufel los.

Die bei der Verbrennung von Uran entstandenen Substanzen, die Spaltprodukte, „glühen“ noch eine ganze Weile vor sich hin. Dieses Glühen kann man nicht ausschalten. Der Kern eines Reaktors, der im Betrieb einige tausend Megawatt Hitze erzeugt hat, produziert nach Abschalten immer noch einige hundert. Das ist mörderisch, und ohne Kühlung würde es so heiß, dass die berüchtigte „Kernschmelze“ einträte.

Deswegen muss man die aktiven Komponenten des Reaktors, die „Brennstäbe“ mit dem restlichem Uran und den Spaltprodukten, noch jahrelang in strömendem Wasser aufbewahren. Wenn sie dann soweit abgeklungen sind, dass keine Kühlung mehr nötig ist, dann werden sie in massive Stahltonnen gepackt, vier Meter hoch, genannt „Castoren“ (CAsk for Storage and Transport Of Radioactive material). Die werden mittel- oder langfristig in eine große Halle gestellt, in ein „Zwischenlager“.

Kontaminiert

Die ausgemusterten Brennstäbe sind nicht nur heiß, sie sind auch verdammt radioaktiv. Das heißt, sie senden unsichtbare Strahlen aus, insbesondere Gammastrahlen, die ab einer gewissen Dosis gesundheitlichen Schaden anrichten. Neben so einem Bündel ausgemusterter Brennstäbe sollte man sich keine Sekunde lang aufhalten. Auch deswegen lässt man sie tief unter Wasser, weil das nicht nur kühlt, sondern auch die Strahlung abschirmt.

Die Brennstäbe mit ihrer Radioaktivität sind aber nicht das einzige Problem. Es gibt da noch jede Menge anderer Komponenten, die in Kontakt mit radioaktiven Substanzen gekommen sein können. Bei sogenannten Siedewasserreaktoren beispielsweise, wie sie in Brunsbüttel oder Philippsburg stehen, treibt der Dampf aus dem Reaktor eine Turbine zur Stromerzeugung an. Diese Turbine ist ein Monster, so lang wie ein Flugzeug mit unendlich vielen Schaufeln, deren Achse im Betrieb so um die zwei Millionen PS liefert.

Nun war das Kühlwasser natürlich im Kontakt mit den Brennstäben und hat von dort radioaktive Substanzen mitgenommen, die jetzt mit dem Dampf auf die Turbinenschaufeln geblasen werden. Die sind jetzt radioaktiv verseucht, sie sind „kontaminiert“.

Das Gleiche passiert auch in unzähligen Rohrleitungen, Ventilen und anderen Maschinenteilen des Reaktors. Was soll man damit machen?

Gemessen und befreit

Man kann die Sachen nicht bei Nacht und Nebel am nächsten Recyclinghof liegen lassen, denn per Gesetz muss die Allgemeinheit vor Radioaktivität geschützt werden. Alles radioaktive Material muß sicher verwahrt werden; je nach Halbwertszeit für ein paar Jahre oder für die Ewigkeit.

Deswegen muss kontaminiertes Material von sauberem getrennt werden. Das ist eine Mammutaufgabe, die einen Großteil der Arbeit in einem Rückbauprojekt darstellt. Die gute Nachricht ist, dass es für Radioaktivität Meßgeräte gibt, im Volksmund „Geigerzähler“ genannt. Die schlechte Nachricht ist, dass alle Gegenstände, von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie jemals kontaminiert wurden, verdächtig sind. Deren Unschuld muß vor dem Gesetz bewiesen werden.

Da wird also nun auf Teufel komm raus mit Geigerzählern gemessen, und die sauberen kommen ins Töpfchen, die kontaminierten ins Kröpfchen. Die „freigemessenen“ Objekte können wieder in den normalen Materialkreislauf der bürgerlichen Gesellschaft integriert werden, die anderen bekommen eine Spezialbehandlung, deren Ziel es ist, radioaktive Substanz auf ein minimales Volumen zu reduzieren.

So steckt man etwa die erwähnte Turbine nicht in einen Plastikbeutel mit einem Aufkleber: „Vorsicht, radioaktiv“, sondern man reinigt die Oberfläche unter Hochdruck mit so einer Art „Mega-Kärcher“, bis sie sauber ist. Die radioaktive Brühe sammelt man ein, man verdickt sie und steckt sie in einen Container, der in einem speziellen Lager für radioaktive Reststoffe landet. Die Turbine selbst aber ist jetzt sauber, sie ist frei von Radioaktivität.

Langsam, aber nicht sicher

Ist all das getan, dann kann der verbleibende, saubere Rest der Anlage normal abgerissen werden, wie eine Brauerei oder ein Hotel. Grund und Boden sind jetzt wieder normal nutzbar, man hat den Zustand „Grüne Wiese“ erreicht.

So weit ist es in Deutschland bisher bei keinem Rückbauprojekt gekommen, auch nicht annähernd. Es geht sehr langsam voran, denn nicht nur die technische Arbeit braucht Zeit, auch die Koordination mit den Autoritäten. Jeder Schritt, jedes Freimessen muss von der Behörde des Bundeslandes kontrolliert werden, sei es durch einen Mitarbeiter des entsprechenden Ministeriums oder durch einen externen Auftragnehmer, etwa den TÜV.

Da wird mehr Papier bewegt als radioaktives Material und die Verzögerungen sind entsprechend. Dazu kommt, dass die technische Kompetenz in den Behörden abnimmt. Da gibt es immer weniger Kandidaten mit Ausbildung oder gar Erfahrung in Kerntechnik, diese Expertise wurde in Deutschland ja abgeschafft.

Die Beamten können Risiken also gar nicht pragmatisch einschätzen; sie entscheiden formaljuristisch und sind übervorsichtig. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber durch die Vorgabe absurd niedriger Grenzwerte des Guten Zuviel getan hat. Aber das kennen wir ja schon von der Feinstaubverordnung und von der Sache mit den Inzidenzen

Was dann?

Es wird also noch eine Weile dauern, bis wir auf den grünen Wiesen in der Frühlingssonne liegen können. Die Zeithorizonte dafür werden kontinuierlich verschoben, die Rede ist von 2040 oder gar 2050. Aber auch dann hat man noch ein Problem.

Wir haben dann zwar die grüne Wiese, das saubere Material der Anlage ist verschrottet, aber die Brennstäbe stehen jetzt in ihren Castoren in den Zwischenlagern und in der Halle nebenan ruhen die übrigen radioaktiven Abfälle, die beim Abbau anfielen.

Frage: Wie lange soll das da bleiben? Das Zeug sollte doch in einem „Endlager“ seine letzte Ruhestätte finden. Wann? Am Sankt Nimmerleinstag, denn nach aktuellem Stand wird es in Deutschland nie ein Endlager geben. Und warum schieben wir nicht alles ins Ausland ab? Unmöglich – dann gäbe es ja wieder die Castortransporte über die Grenze, und die sind per Gesetz verboten worden.

Das ist eines der Probleme, die uns die grüne Logik beschert hat. Man will die Kernkraft nicht und macht gleichzeitig ihre Beseitigung unmöglich. „Mission Impossible.“

Die temporären Lager müssen übrigens betreut werden. Da braucht es Personal, das für technische und sonstige Sicherheit sorgt. Wer soll das bezahlen? Bislang haben das die Betreiber der Kraftwerke getan. Wie lange noch? Das Material hat ja Halbwertszeiten von Tausenden von Jahren. So lange wollen die Betreiber sich nicht darum kümmern und so hat jetzt der Staat die Kosten und die Verantwortung für die Zwischenlager übernommen.

Und ich vermute, mit den Kraftwerksruinen wird es letztlich ähnlich gehen. Die bleiben stehen, für die einen als Mahnmale an das teuflische Atom, für die anderen an eine Regierung, die ihr Land mit sicherer Hand in eine Sackgasse nach der anderen geführt hat.

Schlußgedanken

Mir ist kein Fall bekannt, dass Kernenergie unter der deutschen Bevölkerung je ein Opfer gefordert hätte; sie stellte und stellt im Leben der Deutschen keine Gefahr dar; Punkt. Dennoch wird die Angst davor bis ins Unerträgliche gesteigert. Das akute Risiko eines Blackouts dagegen wird nie diskutiert. Der Zusammenbruch des Netzes für ein paar Tage oder gar Wochen dank Energiewende würde im sicherheitsverwöhnten Lande ein unvorstellbares Chaos auslösen, mit unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben seiner Bürger.

Die Öffentlichkeit wird vorsätzlich und systematisch belogen. Da werden Ängste vor imaginären Gefahren aufgebaut, um sie für die tatsächlichen Konsequenzen des Regierungsversagens blind zu machen. Die Mächtigen setzen Angst zur Fernsteuerung der Bevölkerung ein. Die Kardinaltugenden Glaube, Hoffnung und Liebe wurden erfolgreich ersetzt durch die neuen Kardinalängste: Corona, Klima und Atom.

Es heißt immer, Angst sei ein schlechter Ratgeber. Für den, der die Angst verbreitet, ist sie ein sehr zuverlässiges Instrument beim Verfolgen seiner geheimen Ziele.

Dieser Artikel erschien zuerst im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich.




Krieg gegen die Wälder: Deutschland wird mit Windkraftanlagen im dystopischen „grünen“ Albtraum überrannt

Hier beschreibt Pierre Gosselin, wie Ihre windgetriebene Zukunft aussehen könnte,.

Deutschlands Umweltdystopie: Windparks, die ländliche Regionen katastrophal zerstören
No Tricks Zone, Pierre Gosselin
1. Dezember 2020

Deutschlands Vision eines sauberen, umweltfreundlichen Energieversorgungssystems, das sich diskret in eine idyllische Landschaft einfügt, verwandelt sich in Wirklichkeit in eine Umweltdystopie* von katastrophalen Ausmaßen.

[* Dystopie: das Gegenteil von positiv besetzter Utopie; eine Geschichte, … die sich zum Negativen entwickelt hat]

Quelle: Vernunftkraft.de

Die deutsche Windenergie-Protestgruppe Vernunftkraft.de hat ein Youtube-Video gepostet, das zeigt, wie außer Kontrolle die Windenergie in einigen Regionen Deutschlands geraten ist.

Das obige Video zeigt zum Beispiel die Region Uckermark um  Prenzlau herum.

Der Text auf Youtube lautet: „Allein um Prenzlau (bis 15 km ) stehen ca. 300 Windkraftanlagen.  In der gesamten Uckermark sind es fast 800 Windkraftanlagen (2020), Tendenz steigend.“

Keine Vogelwelt kann dies überleben.

 

Die Landbevölkerung wird von Big Wind überrollt

Was bleibt übrig? Eine ganze Region, deren Landschaft mit lauten Industrietürmen völlig verdorben und für die meisten Menschen unwirtlich ist. Vorbei sind die Ruhe und die idyllische Schönheit, die die Gegend einst genossen hat. Das Problem ist, dass diese Region arm und ländlich ist und daher keine Chance gegen große Windprojektentwickler und die dahinter stehenden Kumpanen in der Politik, die über alle Vorbehalte oder Widerstände rollen, die die Bewohner vor Ort möglicherweise aufbringen.

Wie bei den  alten Kommunisten ist dies ein weiteres Beispiel dafür, was passiert, wenn Planung und Entscheidungsfindung inkompetenten und korrupten politischen Entscheidungsträgern überlassen werden, die sich mit gierigen Crony-Kapitalisten zusammengetan haben, um schnell Geld zu verdienen. Einige gewinnen dabei viel, während die Massen alles verlieren.

In 30 Jahren wird ein Großteil davon in Trümmern liegen bleiben, ein Denkmal für eine der größten industriellen Betrügereien aller Zeiten.

No Tricks Zone

https://stopthesethings.com/2020/12/06/war-of-the-walds-germanys-forests-overrun-with-wind-turbines-in-dystopian-green-nightmare/

Zum Thema

Rückbau von Windkraftanlagen

Das Baugesetz schreibt: … komplett zu entfernen.  Einige Gemeinden genügt es, das Fundament bis auf einen Meter unter dem Boden abzutragen.

Bereits die ersten Worte der Ansagerin machen den Irrsinn deutlich – …..

 

Übersetzt durch Andreas Demmig




Teure Hinterlassenschaften – Die Rückbaukosten von Windrädern

Ein Windrad, das aus der Windrichtung gesehen in der ersten Reihe eines Windparks liegt, wird selbst unter günstigen Bedingungen im Durchschnitt nur 15 Jahre alt. Die hinter der ersten Reihe liegenden Windkraftanlagen werden je nach Entfernung zur ersten Reihe im Durchschnitt zwischen 5 und 12 Jahre alt. Die Folgen für die Ertragsberechnungen von Windkraftanlagen in nicht optimalen Windgebieten liegen auf der Hand: sie müssen häufiger ausgetauscht oder stillgelegt werden als erwartet. Die Stilllegung zieht hohe Kosten und auch Umweltprobleme nach sich.

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden und dürfen nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben. Dies schreibt das Baugesetzbuch vor (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Um eine Betriebsgenehmigung zu erlangen, müssen Anlagenbetreiber (bzw. Vorhabenträger) eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage samt der Beseitigung von Bodenversiegelungen abgeben. Dies ist eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich. Diese bodenrechtliche Regelung dient der “größtmöglichen Schonung des Außenbereichs”. Der Rückbau bedeutet den “vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen, die dem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich Beseitigung von Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben.“ (Außenbereichserlass, Rückbauverpflichtung). So weit, so gut.

Aber es gibt keine Sicherheit dafür, dass der Rückbau auch tatsächlich durchgeführt wird, wie dieses Foto aus Oldenburg/Bensersiel zeigt. Das alte Fundament der sogenannten „Zeiger-Mühle“ betrachten verärgerte Landschafts- und Naturschützer als ein „Denkmal“ der verfehlten Entsorgungspolitik im Landkreis Wittmund.

Fundament der nach einem Gerichtsurteil versetzten „Zeiger-Mühle“ in Oldendorf/Bensersiel, LK Wittmund. Im Hintergrund die versetzte Anlage, Foto (C): Manfred Knake

Die Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage ist kein vollstreckbarer Titel. Um zu verhindern, dass ein Verpächter oder eine Gemeinde im Fall einer Insolvenz des Betreibers oder bei einem Betreiberwechsel auf den Rückbaukosten sitzen bleibt, müssen finanzielle Rücklagen und Bürgschaften für den Rückbau bereitgestellt werden. Damit sichergestellt wird, dass die Verpflichtung auch tatsächlich eingehalten wird und der Verursacher die Kosten für den Rückbau trägt, muss der Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger bis spätestens zum Baubeginn eine finanzielle Sicherheitsleistung beibringen, in der Regel eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, sodass im Falle einer Insolvenz die eingebrachte Rücklage zum Tragen kommen kann.  In einer Nebenbestimmung kann außerdem zum Beispiel geregelt werden, dass bei einem Betreiberwechsels eine neue Bankbürgschaft vorgelegt werden muss. Eine Sicherheit für den Grundstückseigentümer/Verpächter oder die Gemeinde besteht dennoch nicht.

Gigantisches Volumen

Die moderne E 126 erreicht eine Gesamthöhe von fast 200 Metern. Sie benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden.

Wie teuer ist der Rückbau einer Windkraftanlage?

Der Windenergie-Erlass NRW sieht vor,  dass die Sicherheitsleistung „den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken“ muss (Windenergie-Erlass NRW, Ziffer 5.2.2.4). Danach sind 6,5 Prozent derGesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung anzusetzen, je nach Hersteller und Bautyp auch höher oder niedriger. Die Einschätzung übernimmt ein Fachunternehmen (z. B. Abbruchunternehmen). Die zuständige Genehmigungsbehörde hat einen Ermessensspielraum, sie muss den zukünftigen finanziellen Aufwand für den Rückbau prognostisch abschätzen.

NRW nennt ein Beispiel: Betragen die Gesamtinvestitionskosten für eine Anlage zwei Millionen Euro so ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 Euro je Anlage (6,5 Prozent) nachzuweisen (z. B. Bankbürgschaft), sofern keine hiervon abweichenden Kosten festgestellt werden.  Für alle bis zur Novelle des Baugesetzbuches im Sommer 2004 errichteten Windenergieanlagen greifen diese Regelungen aufgrund des Bestandsschutzes nicht in dieser umfassenden Form. Es gibt lediglich bauordnungsrechtliche Möglichkeiten, den Rückbau im Falle der Betriebsaufgabe behördliche anzuordnen. Dies bedeutet aber einen finanziellen Aufwand, den man dadurch zu umgehen versucht, dass “finanzielle Anreize” geschaffen wurden, um die alte Anlage durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen (Repowering).

Auf die brandenburgischen Richtwerte beruft sich auch beruft sich auch klimaretter.info. Zehn Prozent der Rohbausumme, die wiederum mit 40 Prozent der Herstellungskosten angesetzt wird, für den Rückbau kalkuliert werden müssen – am Ende seien  das also vier Prozent der Baukosten. Das Onlinemagazin lässt einen Sprecher des Bundesverbandes Windenergie zu Wort kommen, der sagt, dass man in der Praxis von etwa 30.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung ausgehen könne. Dieser Wert entspreche “den heutigen Erkenntnissen”. Auf die Windenergieanlage Enercon WKA E-126 umgerechnet betrüge der notwendige Rückstellung rund 60.000 Euro pro Megawatt installierter Kraftwerksleistung, insgesamt 440.000 Euro.

Ob damit die Rückbaukosten wirklich abgedeckt sind, ist fraglich. Und ob tatsächlich 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung angesetzt werden, unterliegt einem Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde.

Aus Frankreich liegt der Kostenvoranschlag einer Abbruchfirmen im Departement Aisne vor. Er kommt auf rund  345.000 Euro pro Windrad, ohne Mehrwertsteuer. Dabei ist das Gelände frei zugänglich.

Was gehört zum Rückbau einer Windkraftanlage?

Die Verpflichtung zum Rückbau des gesamten Vorhabens beinhalte die Beseitigung der baulichen Anlagen einschließlich Nebenanlagen, Leitungen, Wege und Plätze und der durch die Anlagen bewirkten Bodenversiegelung. Ziel sei es dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wiederherzustellen. Diese Erläuterung erhielt der CDU-Abgeordneten Steeven Bretz, Brandenburg, auf eine kleine Anfrage. Er wollte wissen:

“Welche Auflagen sind mit dem Rückbau von Windkraftanlagen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Beseitigung und Entsorgung der Stahlbetonfundamente, der Türme und Turbinen sowie der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Bereich der Zuwegung und der von den Windkraftanlagen genutzten Fläche – verbunden?”

Der Umfang der Beseitigungspflicht wird nicht generell, sondern nur im Einzelfall festgelegt. Der zuständigen Behörde muss im Falle der dauerhaften Nutzungsaufgabe von Windkraftanlagen ein Konzept für die Beseitigung der Anlage vorgelegt werden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind nach § 74 Abs. 1 BbgBO ermächtigt, Beseitigungsanordnungen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu erlassen.

Die Behörde entscheidet über den Umfang der Rückbaumaßnahmen. Wie detailliert müssen der Abbau der Anlage einschließlich Fundament, die Beseitigung der Nebenanlagen (z.B. Trafostation), die Beseitigung der Wege und sonstiger versiegelter Flächen (z.B. Kranstellflächen), die Beseitigung von Anpflanzungen und die anschließende Rekultivierung aufgeführt werden? Wenn die Behörden bei der Genehmigung unterschätzt haben, werden sie Nach-Forderungen stellen können?

Die Berechnung der Rückbaukosten

Bei der Berechnung der Rückbaukosten wird von der Öffentlichkeit häufig nur dem Abbau der Rotorblätter, der Gondel und des Schaftes Beachtung geschenkt, vielleicht noch der Zuwegung, den Kabeln und Trafohäuschen, weniger dem Fundament. Und das hat, wie man sieht, gute Gründe.

Das erste Video zeigt den spektakulären Rückbau von insgesamt drei Windkraftanlagen auf der Hornisgrinde, die durch eine einzige, größere Anlage ersetzt wurden (Repowering).  Es handelt sich um zwei Seewind Modelle, ein Modell 20/110 mit 110 kW und ein Modell 25/132 mit 132 kW, ersetzt durch eine Enercon E-70. Die Beseitigung der beiden Fundamente wird nicht gezeigt.

Das zweite Video dokumentiert die Beseitigung des Fundaments einer relativen kleinen Windkraftanlage (Nordex N50, am Standort Kirchberg Jagst in Kleinallmerspann). Das Fundament wird vollständig entfernt. Die Arbeit gibt  eine Vorstellung von dem Aufwand, der bei größeren Anlagen getrieben werden muss.

Das Fundament einer 200 m hohen und 7.000 Tonnen schweren Enercon WKA E-126 wiegt 3.500 Tonnen und besteht aus 1.400 Kubikmetern hochfestem Beton. Völlig zu Recht bemerkt ein Youtube-Nutzer, dass so ein Rückbau von Windkraftanlagen wirklich zeitaufwändig sei , wenn er sich dieses Video ansehe. Ihn interessiere, wie lang es dann dauern würde, bis man ein Fundament von zum Beispiel einer Enercon E-126 vollständig entfernt habe?

Berechnungen der Rückbaukosten weichen extrem stark voneinander ab. Bei der Planung kann in einem ersten Schritt ein Steuerberater einer Gemeinde oder einer Bürgerinitiative für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von Windkraftanlagen hilfreich sein, wie Johann Richter zeigt. Er setzte 2011 für eine Rückbaurückstellung jährlich einen Betrag von € 12.500 an (€ 250.000 in 20 Jahren) an und empfahl wegen der extremen Unterschiede bei Gewinn- und Verlustberechnungen, seine Berechnungen von einem neutralen Gutachter überprüfen zu lassen.

Die Baukosten der E-126 zum Beispiel betragen 11 Mio €. Ein Rückbau kann bei 6,5 % der Baukosten in 20 Jahren, wie laut Windenergie-Erlass NRW vorgesehen, nicht nur € 700.000, sondern ohne weiteres auch eine Million Euro und mehr kosten.

Keine detaillierte Aufschlüsselung für den Rückbau erforderlich

In der bereits erwähnten kleinen Anfrage wollte der Abgeordnete Steeven Bretz, CDU-Fraktion Brandenburg, wissen: “Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau erfahrungsgemäß?” Er bat um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Rückbau der Zuwege und genutzten Flächen, nach Rückbau und Entsorgung des Turmes und der Turbine in Abhängigkeit zur Größe des Windrades und nach Rückbau und Entsorgung des Betonfundamentes in Abhängigkeit zur Größe des Windrades.

Das Bundesland Brandenburg antwortete, es setze bei der Ermittlung der Rückbaukosten und nach der Verwaltungsvorschrift zur BbgBO (Nr. 67.3.3.7) 10 Prozent der Rohbaukosten an. Bei Windenergieanlagen seien als fiktive Rohbausumme 40 Prozent der Herstellungskosten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) zu berücksichtigen und kommt damit für eine Enercon WKA E-126 auf einen  Rückstellungsbetrag von € 440.000.

Eine detaillierte Aufschlüsselung erhielt der Abgeordnete allerdings nicht. Begründung: “Sonstige Erfahrungswerte zu den Rückbaukosten liegen nicht vor.”

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet. Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt, sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann, wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist.  Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“, sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat, um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.

Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer. Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren, sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden, wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.

Für eine dynamische Anpassung der Rückbaukosten gibt es keine rechtliche Handhabe

Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Landkreis als Genehmigungsbehörde beklagen gleichermaßen: Eine Anpassung der zu erwartenden Rückbaukosten sei nach einem gewissen Zeitablauf durch Gutachten und Neubewertung nur möglich, wenn sich der Investor kooperativ zeige und diese freiwillig vereinbare. BBV-Geschäftsführer Bayerl fordert hier unmissverständlich eine Absicherung „von Amts wegen“. Doch Jürgen Schreiner vom Landratsamt bedauert: „Wir sind uns des Problems bewusst, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, eine Dynamisierung einzubauen.“

Die Windkraftlobby erzählt den Bürgern gerne von den hohen Rückbaukosten der Kernkraftwerke. Die Rückbaukosten der Windräder bleiben bleiben entweder unerwähnt oder werden sehr niedrig angesetzt.

In Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung lohnt es sich für Ratsmitglieder eine kritische Schrift über „Kommunale Windparks“ der Gemeinde Weisenheim, über die wir 2014 berichtet haben, nachzulesen.

Versteckte Rückbaukosten, Rosstäuscher  – alles ganz easy!

“Windräder erzeugen umweltfreundlichen Strom, können jederzeit wieder demontiert werden ohne strahlende Erde zu hinterlassen und sie helfen die CO 2 Problematik zu entschärfen.” So oder ähnlich werben die Hersteller von Windkraftindustrieanlagen, aber auch die Anhänger der Erneuerbaren Energien. Die Rotorblätter, die Gondel und der Generator werden per Kran vom Turm gehievt und anschließend in ihre Einzelteile zerlegt. Das Kupfer aus den Kabeln oder der Stahl aus den oberen Turmsegmenten lässt sich wiederverwenden. Der Betonturm wird vor Ort zersägt oder gesprengt. Das Material lässt sich für den Straßenbau verwenden. Die Rotorblätter würden in der Regel geschreddert und als Brennmaterial in der Zementindustrie genutzt. Vieles davon lasse sich wiederverwerten. So einfach stellt topagrar der Rückbau dar. Er koste nach Angaben des Instituts für Integrierte Produktion Hannover (IPH), auf das sich topagrar beruft, zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Anlage. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe seien dabei schon eingerechnet.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Rohstoffe lassen sich nicht beziffern.

Es gibt keine Möglichkeit, die Menge der Rotorblätter, die in den nächsten Jahren anfallen wird, ohne schwerwiegende gesundheitliche Schäden für die Bevölkerung zu entsorgen.  Die Realität der Energiewende sieht so aus: Windkraftanlagen sind SONDERMÜLL! Seit 2005 bleibt nur die thermische Beseitigung und Verwertung der Rotorblätter, vorrangig in Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken oder der Export oder die Deponierung. Nach dem Recycling, falls es denn stattfindet, bleiben schätzungsweise an die 20 Prozent nicht wiederverwertbaren Abfalls zurück. Radioaktivität zerfällt, die nuklearen Abfälle aus Kernkraftwerken lassen sich recyclen, Sondermüll bleibt ewig giftig.

Der Rückbau von Windkraftanlagen ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer, und die Kosten für den Sondermüll sind unkalkulierbar. Der Rückbau einer einzigen Anlage kann für den Grundstückseigentümer/Verpächter/die Gemeinde den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Die Untertreibung der Kosten durch topagrar ist schlichtweg ein Skandal.

Demontage-Unternehmen warten auf Aufträge. Aber eine Gewähr, dass die Windkraftanlagen im großen Stil demontiert werden können, dass es sich für die Abbaufirmen und Windparkbetreiber überhaupt lohnt, gibt es nicht. Bekannt ist lediglich, dass sich die bisherige Demontage-Strategie nicht mehr lohnen werden, meinen die Mitarbeiter am IPH. Es gibt Überlegungen dazu, mehr nicht. “Müsste”, “könnte” – die üblichen Konjunktive der Erneuerbaren Industrie.


James Lovelock ist einer der Gründerväter der grünen Bewegung. Berühmt wurde er für seine Erfindung der “Gaia-Theorie”. Er hat seine Verzweiflung zum Ausdruck gebracht, dass die ursprünglichen Absichten der Bewegung missverstanden worden seien, als Lizenz, unser “unbezahlbares ökologisches Erbe” beiseite zu schaffen. In einem Brief an eine örtliche Planungsbehörde schrieb James Lovelock:

“Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die sich drehenden Windmühlen nicht wie die Statuen auf den Osterinseln werden – Denkmäler einer gescheiterten Zivilisation.”

Übernommen von Ruhrkultour hier


Quellen:

Fotos:
Windräder Silhouette: https://pixabay.com/de/wind-windpark-landschaft-licht-sun-374904/
Osterinseln: MattJP, “tongariki sunrise visitors”, © www.piqs.de




Entsorgung ungeklärt: Wohin mit den Flügeln ausrangierter Windturbinen ?

Die Konzepte dafür sind die Hersteller größtenteils noch schuldig. Während die Beton- und Metallteile wie Turm und Generator sich recht einfach verwerten lassen, sind die aus Kunststoffen gefertigten Rotorblätter eine echte Herausforderung. Denn diese enthalten Gifte.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) berichtete kürzlich, es mangele noch immer an standardisierten Verfahren für den ökologisch einwandfreien Rückbau. Bezeugte Fälle, in denen Windräder rücksichtslos auseinandergenommen werden, würden der Branche zusetzen.

„Wir steigen bei der einen Technologie aus – weil wir nicht wissen, was wir mit dem Atommüll machen sollen – und bei einer neuen Technologie ein, bei der wir auch nicht wissen, wie wir mit dem Abfall klarkommen“, klagt ein Sprecher des Recycling-Unternehmens Remondis.

Zahl der Rückbauten wird drastisch zunehmen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) rechnet damit, dass der Abbau von Windkraftanlagen ab 2021 deutlich zunehmen wird. Denn viele Anlagen fallen ab diesem Zeitpunkt nach und nach aus der staatlich garantierten Einspeisegrundvergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die eine Laufzeit von 20 Jahren hat.

Eine Öko-Richtlinie müsse her, die vorschreibe, nur recyclingfähige, wiederverwertbare Rohstoffe zu verwenden, fordert Remondis. Darauf habe die Industrie bislang keine Antwort. Denn die Windfänger bestehen unter anderem aus glasfaserverstärkten Kunststoffen, einem Verbund aus einer Glasfaser, die das Stützgerüst bildet und einem Harz. Die Deponierung dieser Mischstoffe ist verboten, und bei der konventionellen Müllverbrennung entwickelt das Harz giftige Gase, die aufwendig gefiltert werden müssen.

Zur Industrievereinigung RDR-Wind haben sich kürzlich mehrere Unternehmen zusammengeschlossen, um nach Lösungen zu suchen. Ziel sei es, erstmalig verbindliche Rückbaustandards zu erarbeiten, sagt Martin Westbomke, Projektingenieur am Institut für Integrierte Produktion Hannover und Erster Vorsitzender der Vereinigung gegenüber der „FAZ“. Das Blatt berichtet auch von besonderen Problemen beim Rückbau von Windanlagen in der Nordsee. „Um das Leben, das sich um die Anlage herum gebildet hat, nicht zu beeinträchtigen, ist ein ungleich umsichtigeres Vorgehen als an Land vonnöten. Betriebsstoffe wie Öle dürfen zum Beispiel keineswegs ins Wasser gelangen“, erklärte Berthold Hahn vom Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme.

Ungeachtet der aktuellen Debatte fordert die Offshore-Windbranche von der Bundesregierung höhere Ausbauziele für Windräder in Nord- und Ostsee. Bis 2030 müss­ten mindestens 20 Gigawatt Leistung ans Netz gehen, teilte der BWE mit. Dies sei nötig, um wie geplant insgesamt 65 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Bislang will die Regierung bis 2030 nur Offshore-Wind­räder mit 15 Gigawatt anschließen. Laut dem BWE sind knapp 6,4 Gigawatt am Netz. Im vergangenen Jahr kam ein Gigawatt mit 136 Windrädern neu dazu. Rechnerisch entspricht ein Gigawatt etwa der Leistung des Blocks eines Kernkraftwerkes.

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)**  Anmerkung EIKE :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung; 01.02.2019, S.3;  EIKE dankt der Redaktion sowie dem Autor Peter Entinger für die Gestattung der ungekürzten Übernahme.

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