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Die WELT warnt: „Dutzende Prozesse gegen Klimasünder sind in Vorbereitung.“

„Greenpeace, Nabu, Germanwatch: An organisierten Umwelt- und Klimaschützern herrscht in Deutschland keinMangel.

… meint Daniel Wetzel von der Welt. Man könnte auch sagen: Steuergeldumverteilungs-Vereine von Akademikern, die mit wechselnder Argumentation zu wechselnden Weltuntergängen Kasse machen. Mit dem Verbandsklagerecht hat die Bundesregierung Dutzenden dieser Vereine eine Art Lizenz zum Gelddrucken erteilt, da nun zum Beispiel die Umwelthilfe von Vielflieger Jürgen Resch sogar Strafgelder von Mobelhändlern eintreiben darf, weil auf irgendeinem ausgestellten Kühlschrank der Aufkleber mit der Energieklassifizierung fehlte.

Aber das sind nur Petitessen, jetzt geht es an die ganz großen Wirtschaftsunternehmen. In der Umweltretterszene herrscht Goldgräberstimmung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und das Haager Gericht die Bundesregierung und Royal Dutch Shell verurteilt hatten. Um am Ende nahezu jedes größere Unternehmen verklagen und ggfls. ausnehmen zu können, das irgendwo CO2-Emissionen hat (unmöglich, gar keine zu haben), hat sich nun eine aktivistische Initiative gebildet, um die letzten Klagelücken schließen zu können. Der Verein Green Legal Impact Germany e.V. (GLI) wurde im Dezember 2019 in Berlin gegründet und „versteht sich als „katalytisch-strategischer Akteur“ im Bereich Umweltrecht in Deutschland. Der Verein will den Zugang zu Gerichten stärken, und in einer fortschreitend globalisierten Welt helfen, die Umweltauswirkungen deutscher Akteure im Ausland (staatliches und unternehmerisches Handeln) zu erkennen und globale Akteure in ihrem rechtlichen Vorgehen stärken.“

Heißt im Klartext, die Lobyyisten unterstützen Klagewütige aus südlichen Ländern, die behaupten, daß Orkane oder andere Naturkatastrophen Folge deutscher Industrietätigkeit seien. Das Schema hat die ARD mit dem Klima-Gerichtsfilm Ökozid bereits beschrieben.

Im Vorstand sitzen Anwälte wie die VerfG-Klägerin Roda Verheyen, die Geschäftstelle leiten alte Bekannte von der DUH & Co.:

Henrike Lindemann – Nach mehreren inspirierenden Jahren in der Change- und Transformations-Szene ist Henrike Lindemann seit Anfang 2021 als Geschäftsführerin von GLI zurück im Bereich Umweltrecht. Bereits von 2010 bis 2013 arbeitete sie als Juristin in der Anti-Kohle-Kampagne der Deutschen Umwelthilfe.

Tatjana Thiel ist diplomierte Ökonomin mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeits- und Gerechtigkeitsthemen. Sie war mehrere Jahre engagierte Umweltaktivistin bei Greenpeace und anderen NGOs.

Höchst interessant ist auch die Vita der Chefin Verheyen, laut Wikipedia:

Von 2001 bis 2006 war sie selbstständige Beraterin, u. a. für die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit, das Bundesumweltministerium, Friends of the Earth, Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD, London) und Germanwatch e.V. … 2002 gründete sie mit Peter Roderick das internationale Netzwerk Climate Justice Programme. 2005 wurde Verheyen mit ihrer Arbeit „Climate Change Damage in International Law“ zum Dr. jur. promoviert…. Seit 2006 ist Verheyen als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Umweltrecht, Planungsrecht, Öffentlichen Baurecht und Völkerrecht sowie in der Politischen Beratung tätig. Am 5. Mai 2021 wurde Verheyen von der Hamburgischen Bürgerschaft für sechs Jahre zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.

Laut Wetzel sei die im Haager Urteil betonte „ungeschriebene Sorgfaltspflicht“ der zentrale Aufhänger – in der DDR sagte man „Gummiparagraf“ – der sich GLI zufolge überall in den Verfassungen und Gesetzbüchern finden lasse.

Nun sind die Ökobewegten und Weltretter, wie man am Musterbeispiel Annalena Baerbock sieht, selten fleißige Studenten, die Volljuristen, Naturwissenschaftler oder Ingenieure werden wollen. Daher mangelte es den Klimaklägern bislang wohl an Fachpersonal, das man aber nun aggressiv anwirbt, um die die Gerichte vor allem der DACH-Staaten mit Klagen zu überschwemmen.

Geworben werden gezielt Referendare, junge Anwälte oder Verbandsvertreter oder Studenten mit prozeßrechtlichen Vorerfahrungen, wie es in einer Mail an die Mitglieder des Berliner Forums Umweltrecht heißt

.. fand die Welt heraus. Ob die meisten jungen Juristen alle klimabegeistert sind, ist fraglich; die Möglichkeiten, mit hoher Erfolgsaussicht viel Geld zu verdienen und Prozesse zu gewinnen, dürfte aber als Anreiz genügen.

Roda Verheyen plant, als nächstes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Den Anwälten ist dabei wohl gleich, ob sie die Industrie ruinieren oder nach Rußland treiben; nach mir die Sintflut. Nicht-Profiteure sehen das anders und schlagen Alarm: so hält der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Weimann aus Magdeburg bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für „eine Katastrophe“.

Bislang wurde von deutschen Unternehmen nur das RWE unmittelbar beklagt – von dem berühmten peruanischen Bauern, dessen Haus von einem anschwellenden Gletschersee bedroht werde. Daß ein Bauer aus den Anden weder an den menschgemachten Klimawandel glaubt, noch weiß, daß man in Alemania mit grünen Themen Geld erklagen kann, dürfte klar sein – deswegen erschließt sich, daß da eine deutsche NGO dahinter steht.

Jeder Ökonom weiß, daß mangelnde Rechtssicherheit in „shithole countries“ einer der wichtigsten Gründe ist, warum Investitionen in- und ausländischer Kapitalgeber ausbleiben – warum soll ich Millionen investieren, wenn mir irgendein Profiteur mit einer simplen Klage den Gewinn streitig machen kann?

Wetzel erinnert in diesem Zusammenhang an das neue Lieferketten-Gesetz, das deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, Lieferanten im Ausland auf „moralische Einwandfreiheit“ abzuklopfen. Und „Moral“ heißt in der Umverteilungswirtschaft Deutschlands heute auch „Klima“. Es ist was faul im Staate Dänemark!




Die Temperaturen im Mai, das Shell-Urteil und wie lange verbleibt CO2 in der Luft

Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 stieg im Mai 2021 nur unwesentlich auf + 0,08 Grad Celsius an. Wir haben es im Frühjahr global mit Temperaturen zu tun, die wir zuletzt vor acht Jahren hatten. Rechnet man den Durchschnitt der Temperaturen der zurückliegenden Jahre aus, so ist rechnerisch eine Erwärmungspause seit sechs Jahren festzustellen.
Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung seit 1979 beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Feststellung mehrerer Wissenschaftler, dass in den letzten 20 Jahren die Erwärmung nur zu weniger als der Hälfte von der auf die Erde zurückgestrahlten langwelligen Strahlung stammt – dem klassischen Treibhauseffekt – und zum größeren Teil von einer Zunahme der kurzwelligen Sonnenstrahlung verursacht worden ist. Die Sonnenstrahlung hat sich zwar nicht wesentlich verändert, aber die Durchlässigkeit der Wolken hat sich vergrößert (cloud thinning). Über die Ursachen tappen wir noch im Dunkeln. Für die Vertreter der Auffassung, dass CO2 zu 100 % die Ursache der neuzeitlichen Erwärmung ist, ist für den Rückgang der Wolkendichte der steigende CO2-Gehalt verantwortlich. Aber es gibt auch die Möglichkeit natürlicher Ursachen, etwa Rückgang der Aerosole, Veränderung des Sonnenmagnetfelds oder zyklischer Meeresoszillationen wie die AMO (atlantische Multidekadenoszillation) oder PDO (pazifische dekadische Oszillation). Es wird spannend zu beobachten, wie sich die Wolkensituation und die Einstrahlung auf die Erde in den nächsten Jahren entwickelt.
Im Folgenden die Grafik von Antero Olllila – gelb: Kurzwellige Einstrahlung SW auf die Erdoberfläche, blau: langwellige Rückstrahlung LW, rot: dem Sonnenzyklus folgende Gesamtstrahlung in etwa 20 km Höhe.

Gerichtsurteil im Haag: Der Fall Royal Dutch Shell

Ein niederländisches Gericht hat im Haag auf Grund der Klage von sieben Umweltschutzverbänden und zahlreichen Bürgern verpflichtet, den CO2– Ausstoß nicht nur in der Produktion, sondern auch bei den Öl -, Kraftstoff- und Gaskunden um 45 % bis 2030 zu verringern.
Der Tenor des Urteils erinnert stark an die Argumentation des deutschen Bundesverfassungsgerichts. So heißt es in Ziffer 2.3.1 des Urteils:

„CO2 wird in die Atmosphäre emittiert, wo es für hunderte von Jahren oder sogar länger verbleibt“,

…ein Sachverhalt der hochumstritten ist, wie ich unten ausführen werde.

Die Aufnahme durch Ozeane und Pflanzen stellt das Gericht zwar fest, allerdings “ wird die Aufnahme ständig kleiner wegen der Waldzerstörung und der Erwärmungen der Ozeane“. Das ist dann genauso falsch wie die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, ich erinnere an diese grandiose Fehlleistung des Gerichtes: „Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen“.
Die Aufnahme von CO2 in die Ozeane steigt entsprechend den physikalischen Gesetzen mit der CO2-Konzentration in der Luft. Ebenso ist die Aufnahme der Pflanzen angestiegen, da sie dem erhöhten CO2-Angebot folgend mehr CO2 aufnehmen und stärker wachsen.
Von den 2019 ausgestoßenen anthropogenen 5 ppm werden 55 % von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen. Da 1 ppm 7,8 Gigatonnen Kohlensauerstoff entspricht, werden also 39 Gigatonnen emittiert und 21,45 Gigatonnen von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen.  Das ist selbst im letzten IPCC-Bericht auf Seite 471 nachzulesen
. Ganz wichtig für das Verständnis ist, -und ich habe ernsthafte Zweifel, ob die holländischen und deutschen Richter das verstanden haben- daß die zusätzliche Aufnahme des CO2 durch Ozeane und Pflanzen proportional zur Konzentrationszunahme des CO2 in der Atmosphäre gegenüber 1860 verläuft und nicht proportional zur jährlichen Emission. Denn man kann davon ausgehen, dass vor 1860 das CO2 in der Luft, in den Ozeanen und in den Pflanzen sich in einem Gleichgewicht befand.
Die Aufnahme hängt also ab von dem Unterschied der aktuellen Konzentration in der Atmosphäre (aktuell 419 ppm) gegen über der vorindustriellen Zeit (280 ppm) und nicht von der Höhe der Emission (aktuell 5 ppm). Das bedeutet aber auch, dass bei einer Emission, die dem heute erreichten Senkenfluß von 21,45 Gigatonnen entspricht, kein CO2 –Anstieg mehr erfolgt. Das CO2 Budget wäre also unbegrenzt, wenn die 21,45 Gigatonnen eingehalten werden und es gäbe keinen weiteren Anstieg der CO2-Konzentration.

Anders ausgedrückt: bei einer Halbierung der Emissionen wäre die Katastrophe abgesagt und die CO2-Konzentration sinkt sogar leicht.
Wer die Berechnungen nachvollziehen will, kann das in einer Arbeit von Kees Le Clair tun. Le Clair zeigt, dass selbst bei einer jährlichen Reduktion der globalen Emission um nur 1,5 % die vom IPCC als kritisch angesehenen 450 ppm niemals überschritten werden.
Die folgende Grafik des global carbon projects zeigt die Dynamik der Quellen und Senken. Würde man die obere Hälfte (Emissionen) um 50 % absenken, würde die dunkelblaue und grüne Fläche bestehen bleiben und die Konzentration in der Luft (hellblau) leicht sinken.

Die Halbwertszeit des CO2 in der Luft beträgt 37 Jahre 

Die vom IPCC eingeführte Budget -Emission, die die Gerichte übernommen haben, führen völlig in die Irre und sind unwissenschaftlich, weil sie die immer noch wachsenden Senken ignorieren. Dies wäre zutreffend, wenn der IPCC nachweisen könnte, dass die Senken in absehbarer Zeit versiegen. Das kann das IPCC aber nicht, denn die Ozeane haben noch ein gigantisches Speichervermögen. In den arktischen und antarktischen Breiten sinken jährlich eine Million Kubikkilometer sehr salzhaltigen Meerwassers mit mehr als 100 Milliarden Tonnen CO2 in die Tiefe, um dann wieder in niedrige Breiten zurückzuströmen und erst nach mehreren hundert Jahren (400 im Atlantik, 1.000 Jahre im Pazifik wieder aufzutauchen. Da ist keine Sättigung in Sicht.

Das Gericht in Den Haag macht dann im nächsten Schritt den gleichen Fehler wie das BVG, wonach “ es einen direkten Link zwischen menschengemachten CO2-Emissionen… und der globalen Erwärmung gibt.“ (Ziffer 2.3.2)

Die Abbauzeit des CO2 lässt sich relativ einfach berechnen. Teilt man die gegenüber dem Ausgangszustand (280 ppm) anthropogen erzeugte CO2-Konzentration eines Jahres durch den Abbau (durch Aufnahme in Ozeane und Pflanzen) in dem jeweiligen Jahr, so erhält man die Abbauzeit, in der der Ausgangswert auf einen Wert von 1/e (36,79 %) abgeklungen ist. Sie betrug 1959 insgesamt 55 Jahre (34 ppm:  0,64 ppm) und 2019 etwa 50 Jahre (130 ppm: 2,6 ppm). Um die Abbauzeiten mit den Halbwertszeiten des IPCC vergleichbar zu machen, müssen diese mit dem Faktor ln 2 (0,6931) multipliziert werden. So erhalten wir eine Halbwertszeit von 38 Jahren in 1959 und 35 Jahren in 2019. Es zeigt sich eher eine Verringerung der Halbwertszeiten, was im Einklang steht mit der deutlich angestiegenen Photosyntheseleistung der Pflanzen. (Quelle: Unerwünschte Wahrheiten, Kap.9, S. 108). Kees Le Clair kommt in seinen Berechnungen auf 37 Jahre. In 2.3.4 rechnet das niederländische Gericht vor:

„Globale Emissionen befinden sich bei 40 Gigatonnen CO2 pro Jahr… Jedes Jahr, in dem die globalen Emissionen sich auf diesem Niveau befinden, verringert das globale Budget um 40 Gigatonnen.“

Nach Rechnung des Gerichtes haben wir nur noch zwölf Jahre, um das 1,5 °C Ziel nicht zu brechen. Das hatten wir schon von Greta gehört.
Wann stehen endlich die ernstzunehmenden Klimaforscher auf und beenden diese Klippschulen- Rechnerei?

Die Folgen 

Das Gericht leitet dann aus dem 1,5 ° C Report des IPCC  (wonach weltweit die Emissionen bis 2030 um 45 % sinken werden – sie werden aber dank Chinas, Indiens und der sich entwickelnden Welt eher um 10 % steigen) die Verpflichtung gegenüber Shell ab, die CO2-Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens um 45 % bis 2030 ( Basis 2019) zu reduzieren.
Das einzig tröstliche an dem Shell – Fall ist, daß offenbar andere Länder eine ähnlich „bekloppte“ (Sigmar Gabriel) Klimapolitik machen wie Deutschland.
Das Appeasement, das Shell schon seit geraumer Zeit in Sachen CO2 an den Tag legt („wir stehen voll hinter den Pariser Abkommen, wir wollen bis 2050 um 45 % CO2 reduzieren…“) und selbst die großzügige Finanzierung von Klima-NGOs hat Shell nicht genutzt. Insofern hält sich unser Mitleid in Grenzen.
Erst, wenn es den Firmen an den Kragen geht, erwachen die Manager vom wohlfühligen Mitschwimmen im Mainstream. Jetzt meldet sich sogar Herr Brudermüller, CEO der BASF, der bislang eher dadurch aufgefallen ist, dass er auf grünen Parteitagen das grüne hohe Lied gesungen hat. Nun kommt auch er zum Ergebnis, dass der Ersatz fossiler Rohstoffe zu einer Vervielfachung des Strombedarfs führen wird.

„Für unseren Standort Ludwigshafen wird er sich verdreifachen“.

Zur Erinnerung: die BASF in Ludwigshafen verbraucht schon heute eine Strommenge wie Dänemark.
 Als die Kernenergie stillgelegt wurde, schwiegen die Manager, als die Stromindustrie auseinandergenommen wurde, kam kein Protest, als die Automobilindustrie ihrer Grundlagen beraubt wurde, ebenso Schweigen. Nun geht es um die Chemie und die Petrochemie, den Kern jeder Industriegesellschaft. Die deutsche chemische Industrie ist die größte in Europa und liegt weltweit hinter China, USA und Japan an der vierten Stelle. 464.000 Arbeitsplätze gibt es hierzulande in 2.000 Unternehmen der Chemieindustrie, mit Zulieferern eine Million hochwertige Arbeitsplätze.
 Schauen Sie sich um in Ihrem Umfeld, um zu entdecken, worauf man verzichten würde ohne Petrochemie, ohne Pharmaka, ohne Handy-Bildschirm, ohne Kabelummantelung, Dämmstoffe, Kosmetika , Farben. Lacke, Beschichtungen, Kunstfasern, Klebstoffe, Wasch-und Reinigungsmittel. Und stellen Sie sich vor, es müsste aus Wasserstoff aus Windmühlen produziert werden. Ist das realistisch? Nach der Strommangelwirtschaft mit Abschaltungen droht die Chemiemangelwirtschaft mit dreimal so teuren Produkten oder auf Bezugsschein.
Denn eins ist klar: Nach dem Urteil aus dem Haag werden die Deutsche Umwelthilfe, FFF und Greenpeace versuchen, auch der deutschen Chemieindustrie per Gerichtsbeschluß den Garaus zu machen.