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Grundgesetz: Professor Ahnungslos vom RKI

Bei Wikipedia kann man nachlesen, dass Brockmann am Robert-Koch-Institut die Projektgruppe P4 „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“ leitet. Im Ergebnis handelt es sich bei ihm also zweifellos um einen jener Experten am RKI, die von der Bundesregierung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu Rate gezogen werden. Um so erstaunlicher ist es, welche Erklärungen er in dem Interview von sich gegeben hat, die juristisch betrachtet – gelinde formuliert – unhaltbar sind.

In dem Interview wird Brockmann unter anderem vorgehalten, dass Politiker und Juristen eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer als unverhältnismäßig kritisieren und dass es bessere, passgenauere Maßnahmen gebe, beispielsweise das Schließen von Skigebieten. Laut t-online antwortete Brockmann: „Ich lehne das Wort „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang ab. Da steckt ‚Verhältnis‘ drin. Das suggeriert, dass man Zahlen zum Zusammenhang zwischen Kontakten und Reisen kennt… Es gibt diese Daten nicht. Bisher wurde der Zusammenhang zwischen Reisen und der Anzahl der Kontakte nur wenig beziehungsweise unzureichend erforscht“.

Diese Aussage ist, wenn man ehrlich bleibt, ein geistiges Armutszeugnis. Es sollte jedem gebildeten Staatsbürger in Deutschland, auch Herrn Brockmann, mittlerweile klar sein, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Rechtssatz ist und nicht nur die Beschreibung eines mathematischen Zusammenhangs von Zahlen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat darüber hinaus – dieses Wissen kann man bei einem Physik-Professor wahrscheinlich nicht erwarten, sondern nur bei einem Juristen – nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang!

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt also immer und in jedem Zusammenhang, auch im Zusammenhang mit Corona. Brockmanns Satz: „Ich lehne das Wort ‚unverhältnismäßig‘ in diesem Zusammenhang ab“ ist folglich absurd und schlicht unvertretbar. Brockmann hat erkennbar von Grundrechten und vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz so viel Ahnung, wie ein Medizinmann aus dem Busch Kenntnis hat von moderner Herzchirurgie: nämlich gar keine. Sein Satz, er lehne das Wort „unverhältnismäßig“ im Zusammenhang mit Corona ab, ist etwa so richtig, wie wenn er gesagt hätte, dass er im Zusammenhang mit Corona die Beachtung von Grundrechten ablehne. Leider gibt das Interview Anlass dafür, genau das zu vermuten.

Im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig

Die Antwort von Brockmann ist auch in einem weiteren Punkt bemerkenswert. Denn aus seiner oben erwähnten Antwort ergibt sich, wenn auch von ihm unbeabsichtigt, dass die Anordnung einer Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer im juristischen Sinne völlig unverhältnismäßig ist.

Für alle juristischen Laien, zu denen erkennbar Brockmann sowie einige Ministerpräsidenten in Deutschland gehören, sei daher an dieser Stelle ein kurze juristische Einführung in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben: Nach jahrzehntelanger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aller übrigen obersten Bundesgerichte ist eine staatliche Maßnahme nur dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet ist, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, wenn sie erforderlich ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen und wenn sie verhältnismäßig im engeren Sinne ist, also nicht gegen das Übermaßverbot verstößt.

Das beabsichtigte Ziel ist klar definiert: Eine Absenkung der Infektionszahlen zur Eindämmung der Pandemie. Ist eine Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer geeignet, um dieses Ziel zu erreichen?

Klare Antwort: Nein! Sogar Brockmann, ein Experte für „Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten“, erklärt selbst in seiner oben zitierten Antwort, dass es keine Daten gibt, die einen Zusammenhang zwischen Reisen und Kontakten belegen und dass diese gesamte Frage bisher nicht erforscht ist! Es fehlt also bereits an einem Nachweis, dass die beabsichtigte staatliche Maßnahme der Beschränkung der Reisen auf 15 Kilometer überhaupt geeignet ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Zumindest die Geeignetheit einer Maßnahme muss aber zweifelsfrei feststehen, wenn sie als Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte herhalten soll. Von der Erforderlichkeit der Maßnahme (gibt es nicht tatsächlich weniger einschneidende und mildere Mittel?) und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (schießt man hier nicht deutlich übers Ziel hinaus?) braucht gar nicht mehr gesprochen zu werden. Sie liegen beide zweifelsfrei ebenso nicht vor.

Aus der eigenen Antwort eines Experten des Robert-Koch-Instituts ergibt sich also bereits, dass die Beschränkung von Reisen auf 15 Kilometer Entfernung im Rechtssinne völlig unverhältnismäßig ist. Die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen haben insoweit auch keinen Beurteilungsspielraum mehr und keine Einschätzungsprärogative. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Früjahr 2020, als man über das Corona-Virus so gut wie nichts wusste, keine Masken und keine Impfungen hatte und man eine Pandemie mit Millionen von Toten allein in Deutschland befürchten musste, wissen wir heute eine ganze Menge über das Virus, haben Masken und Impfmittel und können auch mit Sicherheit sagen, dass keine Millionen von Menschen in Deutschland an Corona sterben werden.

Ein Akt der Willkür und bloßer Aktionismus

Da nach den eigenen Angaben des RKI-Experten Brockmann keinerlei Zahlen und keine Forschung dafür vorliegen, dass ein Zusammenhang zwischen Reisen von mehr als 15 Kilometern Entfernung und vermehrten Kontakten und Infektionen besteht, liegt das generelle Verbot von Reisen von mehr als 15 Kilometern Länge nicht mehr im Beurteilungsspielraum der Regierenden, sondern stellt einen Akt der Willkür bzw. bloßen Aktionismus dar.

Brockmann offenbart in dem Interview, aber auch ansonsten, eine – vorsichtig formuliert – sehr eigenwillige Sichtweise auf die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. So erklärt er u.a.: „Generell gilt: Jede Reise, die nicht unternommen wird, schadet nicht“.

Diese Aussage lässt tief blicken. In der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nämlich, was Brockmann offenbar nicht weiß, grundsätzlich erst einmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht völlig willkürlich und nicht unverhältnismäßig irgendwelche Verbote erlassen. Vielmehr muss der Staat einen vernünftigen Grund vorweisen können, um in die Freiheit seiner Bürger eingreifen zu dürfen.

In einem freiheitlichen Rechtsstaat stellt sich also nicht die Frage, ob eine Reise „nicht“ schadet. Das ist eine Sichtweise, die in Diktaturen gehört. Sondern in einem freiheitlichen System ist die einzige Frage, „ob“ eine Reise schadet. Denn nur dann kann sie verboten werden! Sonst nicht. Die Denkweise, erst einmal prophylaktisch alles zu verbieten, was unter Umständen schaden könnte, gehört, wie bereits erwähnt, in Diktaturen, aber nicht in eine freiheitliche Demokratie.

Wenn es darum ginge, alles zu verbieten, was möglicherweise schaden könnte, müsste man nicht nur Reisen von mehr als 15 Kilometer Entfernung, sondern beinahe sämtliche Errungenschaften der modernen Gesellschaft verbieten. Hier nur einige Beispiele: Man müsste den Autoverkehr komplett verbieten, weil nachweislich durch den Autoverkehr jedes Jahr in Deutschland durchschnittlich mehr als 3.000 Menschen ums Leben kommen. Man müsste sämtliche Demonstrationen und den Zusammentritt des Bundestages verbieten. Überlegen Sie sich mal, welches Infektionsrisiko besteht, wenn sich 709 Abgeordnete des Bundestages bei den Debatten einfinden, dort Stunden lang debattieren und sich teilweise sogar lautstark beschimpfen. Man möchte gar nicht wissen, wie viele Aerosole und wie viele Tröpfchen dort umherschwirren und andere Menschen anstecken könnten. Und man müsste Computer und Internet – zumindest für die Allgemeinheit – verbieten, weil sie Strom benötigen, viel CO2-Ausstoß verursachen und von „schlechten“ Menschen missbraucht werden.

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung

Eine solche Herangehensweise, alles zu verbieten, was möglicherweise gefährlich werden könnte, wäre auch im Strafrecht interessant. Wenn jemand beispielsweise schon viermal rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt wurde, müsste er beim fünften Mal ohne Wenn und Aber – auch ohne komplizierte und mühevolle Gerichtsverhandlung – sofort eingesperrt werden. Denn er könnte ja möglicherweise wieder stehlen gehen. Und eine solche Prognose wäre statistisch nicht einmal von der Hand zu weisen. Denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass jemand, der ein bestimmtes Verhaltensmuster erlernt hat und mehrfach einschlägig zuvor verurteilt wurde, auch in Zukunft mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit wieder eine solche Straftat begehen wird als ein unbescholtener Bürger aus der Durchschnittsbevölkerung.

Das Modell der vorbeugenden Inhaftierung hatten wir übrigens schon einmal in Deutschland zwischen 1933 und 1945. Damals wurden auch missliebige Personen ohne Gerichtsverhandlung in „Schutzhaft“ genommen, weil angeblich die Gefahr bestand, sie könnten weitere Straftaten begehen oder dem System gefährlich werden.

Dieses drastische Beispiel zeigt, wie absurd eine solche Denkweise ist, prophylaktisch alles zu verbieten, was gefährlich werden könnte, und dass diese Denkweise in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz nichts zu suchen hat. Die Tatsache, dass Brockmann anscheinend nicht viel von Freiheit hält, wird auch noch an einer anderen Stelle des Interviews deutlich.

Auf das Ansprechen der Ein-Personen-Regel (dass sich also die Angehörigen eines Haushalts nur noch mit einer einzigen haushaltsfremden Person treffen dürfen), antwortet Brockmann:

„Das ist die sinnvollste Regel überhaupt! Es sprengt die Kontaktnetzwerke, zerstückelt sie. Das ist das wichtigste.“

Wenn man die Situation allein und ausschließlich unter dem Blickwinkel der Absenkung der Infektionszahlen betrachtet, hat Brockmann sicherlich recht. Aber mit einem freiheitlichen Staat, der seinen Bürgern Grundrechte, unter anderem das Recht auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit garantiert, hat das nicht mehr viel zu tun. Außerdem blendet Brockmann die negativen Folgen solcher Beschränkungen einerseits für die Menschen und ihre Bedürfnisse, andererseits für die Wirtschaft, die unser aller Lebensgrundlage darstellt, völlig aus. Er orientiert sich leider völlig einseitig nur an dem Ziel, die Infektionszahlen zu senken.

Sofern man die Aussage von Brockmann zugrunde legen würde, nämlich um jeden Preis die Kontaktnetzwerke zu „sprengen“ und zu „zerstückeln“, läge die effektivste Bekämpfung der Infektionszahlen zweifellos darin, alle Deutschen, mit Ausnahme der Menschen in systemrelevanten Berufen, einzusperren und zu isolieren, entweder im Gefängnis oder in einem geschlossenen Krankenhaus oder bei sich zu Hause. Man müsste auf jeden Fall verhindern, dass sich noch eine nennenswerte Zahl von Menschen in Deutschland frei auf den Straßen bewegt. Vielmehr wäre es nach Brockmann sinnvoll, eine Friedhofsruhe herzustellen, bei der sich niemand mehr anstecken könnte. Das würde dann aber leider sehr den Verhältnissen in Nordkorea ähneln.

Von unserer Rechts- und Werteordnung keine Ahnung

Auch an einer weiteren Stelle wird Brockmanns problematisches Verständnis von unserer Gesellschaftsordnung nach dem Grundgesetz deutlich.

Er führt u.a. aus: „Wir brauchen einen System-Switch, glaube ich. Die Dauer des Lockdowns würde ich nicht mehr von einem Datum abhängig machen, sondern von der Inzidenz“.

Mit einem solchen Unterfangen hätten wir einen unbefristeten Lockdown (!), und die Bevölkerung dürfte sich in ängstlicher Neugier täglich die Inzidenzzahlen angucken, ob dort eine Besserung in Sicht ist. Auch das erinnert leider fatal an Diktaturen, die wir in Deutschland schon hatten, als beispielsweise während des Zweiten Weltkrieges die Menschen gläubig die Wehrmachtsberichte von den Geschehnissen an der Front hören oder während der Zeit des Arbeiter- und Bauernstaates die Erfolge der sozialistischen Wirtschaft in den Fünfjahresplänen zur Kenntnis nehmen durften. Beide Diktaturen waren nicht sehr menschenfreundlich und auf Dauer nicht erfolgreich. Sie dürften daher kaum als Vorbild für die Bewältigung der heutigen Aufgaben in der Bundesrepublik dienen.

Brockmann und andere „Experten“, zu denen anscheinend auch mancher Ministerpräsident gehört, mögen zwar viel über Corona und die Ausbreitung von Infektionen wissen. Von unserer Rechts- und Werteordnung nach dem Grundgesetz, zu der auch die Abwägung von Belangen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehören, haben sie aber offenbar keine Ahnung. Oder, was ebenso schlimm wäre, sie ignorieren sie, um die eigene Macht und das eigene Prestige zu bewahren.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




RKI zu PCR-Tests: Corona-Inzidenz unter 100 nicht erreichbar

Am 5. Januar haben die Ministerpräsidenten über eine Verlängerung und Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen beraten. Als Grenzwert soll künftig eine Inzidenz von 100 Coronafällen pro 100.000 Einwohnern dienen.

Nicht nur betreffen derartige Einschränkungen damit „faktisch fast ganz Deutschland„, wie es aus den Ländern heißt. Die Maßnahmen könnten noch dazu nie wieder aufgehoben werden. Denn dieser Wert könne selbst von einer nachweislich gesunden, vollständig durchgetesteten Bevölkerung nicht unterschritten werden.

So schreibt das RKI: „Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus“ und spricht von einer Spezifität von „nahezu 100 Prozent“. Beides lässt vermuten, dass PCR-Tests nicht fehlerfrei sind. An anderer Stelle schreibt das RKI:

Wie bei allen Testverfahren mit einer Spezifität < 100 % ist – insbesondere bei einer geringen [Verbreitung] in der Bevölkerung – ein gewisser Anteil falsch positiver Testergebnisse unvermeidbar.“

Letzteres lässt darauf schließen, dass insbesondere bei einer kleinen Anzahl tatsächlich Erkrankter die Aussagekraft der Tests nachlässt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je mehr Menschen tatsächlich infiziert sind, desto zuverlässiger sind die Ergebnisse.

Bereits eine Fehlerquote von 0,1 Prozent – bei einer angenommen Test-Genauigkeit von 99,9 Prozent – führt jedoch dazu, dass unter 100.000 nachweislich gesunden Menschen 100 falsch-positive Testergebnisse zu erwarten sind. Eine Lockerung der beschlossenen Maßnahmen wie Ausgangssperren, Beschränkung des Mobilitätsradius und der Zeit im Freien, wäre daher unmöglich.

Auch der kleinste Fehler ist ein Fehler

Entscheidend für die (statistische) Qualität eines Tests sind zwei Größen: Die Sensitivität und die Spezifität. Sucht man mit einem Test in einer Bevölkerung nach einer Erkrankung oder einem Erreger, gibt es zwei Ziele:

    • Der Test sollte zuverlässig alle finden, die wirklich krank sind, also niemanden übersehen – daraus ergibt sich die Sensitivität.
    • Der Test sollte zuverlässig nur die finden, die wirklich krank sind, also bei niemandem positiv ausfallen, der nicht krank/infiziert ist – das ergibt die Spezifität.

Die Sensitivität gibt an, bei wie viel Prozent der Tests das untersuchte Merkmal (COVID-19) korrekt erkannt wird, also ein „richtig-positives“ Testresultat auftritt. Die Spezifität hingegen gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der tatsächlich Gesunde richtigerweise als gesund beziehungsweise „richtig-negativ“ erkannt werden. Je größer diese Werte liegen, desto besser ist der Test. Dennoch übersieht jeder Test mit einer noch so kleinen Fehlerrate einen Teil der tatsächlich Kranken oder Infizierten.

Das heißt, der Test zeigt negative Testergebnisse bei Menschen, die eigentlich hätten positiv ausfallen müssen, sogenannte „falsch-negative Ergebnisse“. Außerdem kann der Test positive Testergebnisse bei Menschen anzeigen, die eigentlich hätten negativ ausfallen müssen, weil diese Menschen nicht krank/infiziert sind, sogenannte „falsch-positive Ergebnisse“.

Antigen- und PCR-Tests: Fehlerquote 0,1 bis 30 Prozent

Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt für PCR-Tests weder für Spezifität noch Sensitivität exakte Werte an. In den Antworten auf Häufig gestellte Fragen hießt es:

Aufgrund des Funktionsprinzips von PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100 %.“

Nahezu 100 Prozent kann 99,9 Prozent oder 95 Prozent bedeuten – beides ergibt mathematisch korrekt gerundet 100 Prozent. Eine im April 2020 erfolgte Qualitätskontrolle unter der Leitung von Prof. Zeichhardt vom Institut für Qualitätssicherung in der Virusdiagnostik gab die durchschnittliche Spezifität der PCR-Tests (Untersuchung des Rachenabstrichs auf Coronaviren) mit 99,3 Prozent an. Unabhängig davon bezifferte eine Studie der Johns Hopkins School of Medicine die Sensitivität dieses Testverfahrens unter realen Bedingungen und den Testkriterien in Deutschland auf etwa 70 Prozent.

Für Antigen- oder Schnelltests nennt das RKI in einem Eckdaten-Papier des lokalen Corona-Monitorings für Straubing exakte Zahlen. Hierbei liegt die Sensitivität bei 88,3 Prozent. Die Spezifität gibt das RKI mit 99,4 Prozent an.

Sowohl für PCR- als auch Schnelltests gilt jedoch, dass die unsachgemäße Anwendung zu Fehlern führen kann. Das hat auch die WHO erkannt und warnt ausdrücklich: PCR-Anwender „sollten [die] Gebrauchsanweisungen sorgfältig lesen“. Je nach Hersteller steht dort, dass der Test für Patienten bestimmt ist, „die Symptome der COVID-­19 aufweisen“. Im Umkehrschluss bedeutet das, PCR-Tests sind nicht für die Untersuchung asymptomatischer Personen vorgesehen. Die angegebenen Fehlerquoten können daher nur für symptomatische Patienten gelten.

Sofern nicht anders angegeben, werden für die nachfolgende Betrachtung sowohl Spezifität als auch Sensitivität für PCR-Tests von 99,9 Prozent angenommen.

19 von 20 „positiv Getesteten“ sind gesund

Aus Sensitivität und Spezifität ergeben sich zwei weitere statistische Größen, die die Genauigkeit der Testergebnisse veranschaulichen. Der positive Vorhersagewert (positive predictive value, PPV) gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein positiv erhobenes Testergebnis tatsächlich auf eine COVID-19-Erkrankung hinweist. Der negative Vorhersagewert (NPV) gibt analog die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein negatives Testergebnis richtig ist.

Die mathematischer Herleitung erfolgt anhand einer Vierfeldertafel mit den Merkmalen „infiziert/nicht infiziert“ und „positiv/negativ getestet“. Darüber hinaus bietet das Internet Werkzeuge zur Ermittlung der beiden statistischen Kenngrößen. [Hinweis der Redaktion zur richtigen Rechenweise: Beim Online-Tool besteht die virtuelle Testgruppe aus zehntausend statt einhunderttausend Personen, sodass die täglich veröffentlichten Inzidenz-Werte durch zehn geteilt werden müssen, um ein realistisches Bild zu erhalten.]

Für die angenommenen Werte für Sensitivität und Spezifität von je 99,9 Prozent sowie der aktuellen (9. Januar 2021) bundesweiten Corona-Inzidenz von 154 Fällen pro 100.000 Einwohnern – vorausgesetzt alle gemeldeten Fälle (0,15 Prozent der Bevölkerung) sind tatsächlich infiziert – ergibt sich ein PPV von 60,98 Prozent. Das heißt, 60 Prozent der positiven Tests liegt tatsächlich eine Corona-Infektion zugrunde. Gleichzeitig bedeutet dieser Wert jedoch auch, dass 40 Prozent oder etwa jedes zweite positive Testergebnis falsch ist.

Mit den Werten von Prof. Zeichhardt und der Johns Hopkins School of Medicine sinkt der PPV für PCR-Tests auf 13,7 Prozent oder „nur jeder Achte Positive ist infiziert“. Ein Antigen-(Schnell-)Test zeigt unter Annahme praxisnaher Werte von 80 Prozent Sensitivität und 98 Prozent Spezifität nur in 5,7 Prozent der Fälle ein richtig-positives Ergebnis an. Das heißt, 19 von 20 positiv Getesteten sind gesund.

Corona-Inzidenz unter 100 mit PCR-Tests nicht erreichbar

Für den niedersächsischen Landkreis Friesland registrierte das RKI am 10. Januar 42 Corona-Positive pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz). Wiederum unter der Voraussetzung, dass alle Positiven tatsächlich infiziert sind, ergibt sich dort ein PPV (für 99,9 Prozent genaue PCR-Tests) von 29,0 Prozent. Das heißt: Nur einer von vier positiv Getesteten ist tatsächlich infiziert. Der Schnelltest-PPV liegt bei etwa 1,5 Prozent.

Im sächsischen Landkreis Bautzen betrug die 7-Tage-Inzidenz 545,4 (RKI-Dashboard, 10.1., 12:50 Uhr). Der dazugehörige PPV liegt bei 85,1 Prozent: Fünf von sechs PCR-Positiven sind tatsächlich infiziert. Der PPV für Schnelltests liegt unter diesen Umständen bei 18,2 Prozent.

Steigt die Prävalenz – die Zahl der tatsächlich Infizierten –, steigt auch die Genauigkeit der Tests. Andererseits zeigt auch ein zu 99,9 Prozent zuverlässiger Test 0,1 Prozent Fehler an. In einer vollständig Corona-verseuchten Bevölkerungsgruppe von 100.000 Personen sind daher immer noch 100 falsch-negative Testergebnisse zu erwarten – und in einer nachweislich gesunden Bevölkerung 100 falsch-positive Ergebnisse und damit eine Corona-Inzidenz von 100.

Mit den von Prof. Zeichhardt und der Johns Hopkins School of Medicine ermittelten Werten, könnte die Inzidenz – in einer vollständig durchgetesteten, gesunden Bevölkerungsgruppe – nicht unter 700 sinken.

Die aktuellen Werte zwischen 42 und 545 ergeben sich, wenn beispielsweise nur ein Teil der Bevölkerung getestet wird und aus dieser Stichprobe auf die Gesamtheit geschlossen wird. So registrierte das RKI binnen der letzten sieben Tage in Bautzen 1.635 Corona-Positive (RKI-Dashboard, 10.1., 12:50 Uhr) – von denen rechnerisch jeder sechste falsch positiv ist. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung des Landkreises von etwa 300.000 Einwohnern, errechnet sich die aktuelle Inzidenz von 545,4 pro 100.000.

Update 11. Januar

Eine frühere Version dieses Artikels verwies auf eine ungeprüfte Quelle, die Aussage des Artikels war davon nicht betroffen. Seit Veröffentlichung des Artikels wurden die eingangs erwähnten Maßnahmen beschlossen, außerdem erfolgte eine Aktualisierung der Zahlen anhand des COVID-19-Dashboards (zuletzt aufgerufen 10.1., 12:50 Uhr) des RKIs.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.



PCR-Tests: (Viel?) zu hohe Fallzahlen

Der ct-Wert gibt an, wie lange es gedauert hat, wie viele Zyklen notwendig waren, bis in einer Probe genügend genetisches Material vorhanden war, um SARS-CoV-2 nachzuweisen. Im Zusammenhang mit der heftigen Kritik am PCR-Test, den Corman und Drosten et al. entwickelt haben, über die wir hier berichtet haben, spielt der ct-Wert eine große Rolle. So schreiben Borger et al. (2020) in ihrer Kritik am von Corman, Drosten et al. entwickelten PCR-Test, der zum Standard der WHO-Empfehlungen geworden ist:

“PCR data evaluated as positive after a Ct value of 35 cycles are completely unreliable.”

Dessen ungeachtet wird im WHO-Protokoll, das auf dem Corman, Dorsten et al. Paper basiert, behauptet, es seien bis zu 45 Zyklen möglich, um reliable Ergebnisse zu erhalten:

“But an analytical result with a Ct value of 45 is scientifically and diagnostically absolutely meaningless (a reasonable Ct-value should not exceed 30).”



Dessen ungeachtet sind unzählige PCR-Tests im Umlauf, deren Hersteller den Cutoff-Point für den ct-Wert, ab dem die Ergebnisse nicht mehr reliabel sind, bei 40 und zum Teil noch über 40 ansetzt:

Der ct-Wert ist derzeit wohl ein Rettungsring für diejenigen, die im Meer der Willkür und der unterschiedlichen Anwendung eines PCR-Tests zu ertrinken drohen. Dies gesagt, fällt uns Werner Bergholz ein. Bergholz ist das, was man wohl einen Standardisierungsprofi nennt. Und in dieser Funktion hat Bergholz am 30. Oktober 2020 eine schriftliche Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages abgegeben, in der er sich explizit mit der Frage beschäftigt, ob PCR-Tests ein zuverlässiges Maß für den Stand des Infektionsgeschehens in Deutschland sind.

Antwort: Sie sind es nicht.

Warum nicht?

Wichtigste Zutaten dafür, dass eine Messung brauchbar ist, sind Reliabilität und Validität.

Reliabilität bezieht sich auf die Konstanz in Zeit und Raum. Wenn ein Labor X die Probe Y analysiert, dann muss dabei dasselbe Ergebnis herauskommen, das herauskommt, wenn Labor X1 die Probe Y analysiert und wenn Labor X die Probe Y zweimal analysiert, dann muss jedes Mal dasselbe Ergebnis dabei herauskommen.

Validität bezieht sich darauf, dass der Test, der das Vorhandensein von SARS-CoV-2 feststellen soll, auch dazu geeignet ist, dieses Vorhandensein festzustellen und wenn ja, innnerhalb welchem Fehlerbereich.

Bergholz spricht hier von Vergleichbarkeit, meint aber mehr oder weniger dasselbe wie wir.

Validität bei PCR-Tests wird gemeinhin als Spezifizität und als Sensitivität angegeben. Erstere bezieht sich auf die Anzahl von positiven Testergebnissen, die falsch sind (false positives), Letztere auf die Anzahl der negativen Testergebnisse, die falsch sind (false negatives). Dazu kommen wir gleich.

Um die Vergleichbarkeit von Gewebeproben zu gewährleisten, ist es notwendig,

  • dass die Gewebeproben in gleicher Weise entnommen werden, dass die “Testumgebung” vergleichbar ist;

Um die Vergleichbarkeit der Analyse der Proben durch unterschiedliche Labore sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass die Labore

  • einheitlich vorgehen,
  • denselben Test oder die selbe Klasse von Tests verwenden;
  • den Labortest unter vergleichbaren Bedingungen und unter Einsatz vergleichbarer Reagenzien durchführen und
  • die selben Daten zum Ergebnis des Tests übermitteln.

Keines der fünf Kriterien wird derzeit eingehalten. Die Bestimmung der Inzidenz von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung ist ein einzigartiges Patchwork unterschiedlicher Vorgehensweisen, unterschiedlicher Erhebungs- und Analysemethoden. Eine Standardisierung des Vorgehens, so Bergholz, sei dringend geboten.

Zudem findet derzeit keinerlei Monitoring der falsch positiven oder falsch negativen Testhäufigkeit statt. Das ist vollkommen unwissenschaftlich. Jeder der sich mit Daten befasst, weiß, dass die Unsicherheit, mit der die Ergebnisse belastet sind, Bestandteil der Ergebnisse ist. Ohne die Angabe von Vertrauensintervallen oder Irrtumswahrscheinlichkeit sind wissenschaftliche Ergebnisse wertlos. Dennoch fehlt beides bei PCR-Tests. Dass alle Ergebnisse, die aus Labors an das RKI übermittelt werden korrekt sind, ist eines dieser Märchen, die Politdarsteller entweder selbst glauben oder auf keinen Fall der Öffentlichkeit mitteilen wollen.

Dabei ist nur gesunder Menschenverstand notwendig, um sich die vielen Punkte, an denen ein Fehler geschehen kann, zu vergegenwärtigen:

  • Proben können bei Entnahme verunreinigt werden;
  • Proben können im Labor kontaminiert werden;
  • Proben können verwechselt werden;
  • Eine Messung kann fehlerhaft vorgenommen werden;
  • Der Test-Kit kann fehlerhaft sein;
  • Proben können zerstört werden (was in diesen Fällen, die sicher vorkommen, geschieht, ist unbekannt);
  • Ergebnisse können falsch übermittelt werden;

Gerade ein immenses Aufkommen, wie es derzeit in Labors zu verzeichnen ist, führt mit Sicherheit dazu, dass die Zahl der Fehler sehr hoch ist. In Unternehmen nennt man so etwas Ausschuss. Selbst bei hochstandardisierten Prozessen kann Ausschuss nicht ausgeschlossen werden. Aber deutsche Politdarsteller wollen der Öffentlichkeit erzählen, dass alle positiven Tests, die beim RKI gezählt werden, fehlerfrei sind, dass es in den Labors keinerlei Ausschuss gibt. Das ist absurd.

Wohlgemerkt, die bislang besprochenen Fehler sind nicht die Fehler, die dem PCR-Test immanent sind, die Fehler, die er quasi eingebaut hat: Spezifiziät und Sensitivität. Bergholz hat in seiner Stellungnahme eine Beispielrechnung, die in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich ist:

“Bei 10 000 Tests, 1% wirklich Infizierte (also echt Positive), einer Spezifität von 1,4% und 98% Sensitivität (Werte aus dem Ringversuch vom April) ergibt der Test 98 echt Positive [1% von 10.000 minus 2% Fehler (Sensitivität) = 98) und zusätzlich 140 falsch Positive [1,4% Fehler bei Spezifizität]. Das heißt der positive Vorhersagewert (PPV = positive predictive value) beträgt 98/(98+140)x100% = 41%. Mit anderen Worten, es gibt mehr falsch Positive als echt Positive, also ein Messfehler grösser als ein Faktor 2.

Es ist schlicht unverständlich, dass dies bei der Aufbereitung der Rohdaten unberücksichtigt bleibt!”

Was Bergholz hier anspricht, ist, dass das Problem mit false positives dann, wenn die Häufigkeit eines Virus in einer Bevölkerung gering ist, erheblich ist. Wir haben das einmal für Inzidenzen von 1%, 2% und 4% durchgespielt. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:




Operationalisiert man die Inzidenz von SARS-CoV-2 als Anteil der positiv Getesteten an allen Getesteten, dann beträgt die Inzidenz in Deutschland derzeit 4,1% und befindet sich damit in einem Bereich, in dem man mit rund 75% Test-Akkuratheit rechnen kann.

75% Test-Akkuratheit ist nicht wirklich der Goldstandard, denn eine Fehlerquote von 25%, mit anderen Worten, 25% der offiziellen Testangaben wären, auf Basis einer Spezifizität von 1,4% falsch, false positiv, ist eher erheblich. Vermutlich ist darin die Ursache dafür zu sehen, dass in Florida nunmehr versucht wird, über den ct-Wert zumindest ein wenig Verlässlichkeit in die Daten zu bringen.

Um verlässliche Angaben über die Verbreitung von SARS-CoV-2 in einer Bevölkerung machen zu können, immer vorausgesetzt, man will das und ist nicht an Zahlen interessiert, die so hoch wie nur möglich ausfallen, wäre es somit notwendig, die Tests, den Testablauf zu standardisieren, die zu erwartende Fehlerrate der veröffentlichten Zahlen anzugeben sowie eine Untersuchung dazu zu veranlassen, wie viele fehlerhafte Tests dadurch entstehen, dass Proben verunreinigt oder verwechselt werden oder die Häufigkeit zu untersuchen, mit der ein anderer Fehler unterläuft. Das Ergebnis wäre eine geringere Anzahl positiv Getesteter, und es wäre ein Mehr an Ehrlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit, der vorgemacht wird, die veröffentlichten Zahlen wären exakt, ohne Fehler und ohne Makel.

So viel Ehrlichkeit ist natürlich politisch nicht gewollt.

der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles hier

 




Bericht zur Coronalage vom 07.12.2020: Wielers Offenbarungseid

Lothar Wieler gab am 3.12. eine Pressekonferenz zur Coronalage, die ein weiteres Dokument der Panikmache statt beruhigender Jahresvergleiche darstellt. Dieser Ausschnitt daraus in dem es um das Thema Impfung geht, ist der finale Offenbarungseid, denn ganz offensichtlich hat der Leiter des RKI den Verstand verloren von 50 Sekunden Länge:

Gut erkennbar anhand von drei Punkten:

Erstens: Einer der wichtigsten ärztlichen Grundsätze lautet: primum nihil nocere. Das bedeutet, der Arzt muss dafür Sorge tragen, dass seine Behandlung möglichst wenig schadet. Medizinische Maßnahme müssen ausreichend auf Nebenwirkungen geprüft werden, bevor man sie anwendet. PUNKT.

Das gilt ganz besonders bei Gesunden, die kaum ein Erkrankungsrisiko haben, und dennoch vorsorglich behandelt werden sollen. Generell halte ich Impfungen für eine Erfolgsgeschichte. Aber die klassischen Impfungen haben auf ihrem Weg zu guten und geprüften Vorsorgetherapien unzählige Todesopfer gefordert. Inzwischen sind jedoch die ernsten Nebenwirkungen selten geworden.

Ausnahme war die Schweinegrippeimpfung 2009. Hier wurde ebenfalls ein nicht seriös geprüfter Impfstoff ohne Not vom RKI zur breiten Anwendung mit ähnlichem Panikmodus empfohlen. Mit der Folge unzähliger schwerer Nebenwirkungen und der inzwischen gesicherten Langzeitfolge der Narkolepsie (Schlafkrankheit), von der offiziell laut Ärzteblatt etwa 1.300 Menschen betroffen sind.

Der infrage kommende Corona-Impfstoff kann ein Meilenstein in der Impfstoffentwicklung werden, aber wir wissen das noch nicht. Er kann sich auch als Desaster erweisen. Und zwar als ein vielfach größeres als das der Schweinegrippeimpfung. Um dies zu vermeiden, muss ein solches neues Verfahren sorgfältig an kleinen definierten Versuchen auf Nebenwirkungen langfristig (!) getestet werden. Das dauert viele Jahre und daran führt kein verantwortungsvoller Weg vorbei. Wäre die Situation medizinisch dramatisch, lägen auf den Straßen Leichen, dann muss man auch Kompromisse machen. Aber diese Situation liegt bei weitem nicht vor, wir haben keine außergewöhnlich abweichende Sterbesituation.

Und auch ein abklingendes Infektionsgeschehen, wie in jedem europäischen Land nach etwa 6 Wochen, egal, ob mit milden oder harten Maßnahmen – wie schon im Frühjahr. Niemand hat mir bis heute eine belastbare medizinische Kennziffer nennen können, mit der sich die Infektionssituation von denen der Vorjahre außergewöhnlich unterscheidet. Das hindert Herrn Wieler jedoch nicht daran, eine ungeprüfte Massenimpfung mit völlig unklarem Ausgang in Impfzentren anzukündigen (wer klärt dort eigentlich über die Risiken auf?), und das raubt mir ehrlich gesagt den Atem. Es kommt einem Feldversuch gleich, mit der eine gesamte Bevölkerung, nur um ein verantwortungsloses Krisenmanagement zu kaschieren, ins massive Risiko genommen wird. Ethisch absolut indiskutabel.

Zweitens: Das RKI hat bis heute nicht das kleine Einmaleins der Epidemiologe umgesetzt, nämlich die Einrichtung repräsentativer Kohortenstudien, um Licht ins Dunkel des Infektionsgeschehens und der tatsächlichen Wirkung der Schutzmaßnahmen zu bringen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie beauftragen ein Wahlforschungsinstitut, das Ergebnis der nahenden Bundestagswahl vorauszusagen. Ginge dieses Institut so vor wie das RKI, dann würde es pro Woche 1,5 Millionen Wähler unsystematisch befragen, um dann die Prognose abzuliefern. Das wäre teuer und vor allen Dingen komplett nutzlos. Weil die Befragten nicht repräsentativ ausgewählt wurden. Deswegen befragen Wahlforschungsinstitut gut ausgewählte, repräsentative Gruppen. So reichen unter Umständen vielleicht wenige tausend Befragte aus, um dann tatsächlich ziemlich nahe an das spätere Wahlergebnis heranzukommen.

Hätte das RKI, wie von jedem kompetenten Epidemiologen seit Anfang der Corona-Krise gefordert, diese repräsentativen Studien durchgeführt, dann wüssten wir heute ziemlich genau Corona-Dunkelziffer, -Verbreitungswege, -Infektiösität und vieles mehr. Wir wüssten, welche Maßnahmen was bewirken und welcher Schaden entsteht. Am Geld lag es nicht. Meines Wissens hat allein die Charité 200 Millionen Euro für Coronaforschung erhalten, ohne dass wir heute irgendein brauchbares Ergebnis erhalten haben. Den Preis für dieses Versagen zahlen wir alle mit den physischen, psychischen und wirtschaftlichen Schäden der völlig überzogenen und ungeprüften Maximalmaßnahmen.

Drittens: Laut Lothar Wieler ist die Ursache, wenn alte Menschen nach der geplanten Impfung sterben, dann im Alter und in den Grunderkrankungen zu suchen. Doch wenn alte Menschen mit einem positiven Corona-Test sterben, dann gelten sie laut RKI selbstverständlich als COVID-Tote. Das ist das gleiche Spiel wie bei der Schweinegrippe. Damals wurden mit der gleichen Zählweise die Schäden der ungeprüften, aber vom RKI empfohlenen Impfung verschleiert. Lothar Wieler entdeckt nun plötzlich, dass in Deutschland täglich 2.700 Menschen sterben, was man nun bitte angesichts der erwartbaren Impftoten in Relation setzen muss. Ja das stimmt.

Mit diesem richtigen Hinweis könnte Lothar Wieler vor allem auch die Ängste und die Panik beruhigen, die inzwischen die wirkliche Gefahr durch COVID-19 völlig überdramatisiert. Doch wenn die Bundeskanzlerin in irreführender Weise 400 Tote benutzt und Ministerpräsident Söder von einem Flugzeug spricht, welches täglich abstürzt, dann müssen diese Toten natürlich singulär als Katastrophe gelten, obwohl die normale Tagessterblichkeit gar nicht außergewöhnlich ansteigt. Also diese 400 Teil der ganz normalen 2.700 Tagestoten sind. Das ist die billige Instrumentalisierung von Toten, um die eigene verantwortungslose Politik zu rechtfertigen. Das Wort Doppelmoral könnte für diese Argumentation neu erfunden werden.

Zur Person Lothar Wieler: Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass ein Tierarzt Leiter der wichtigsten Seuchenbehörde ist. Tierärzte kennen Infektionsgeschehen gut, nicht selten besser als wir Humanmediziner. Das ist nicht das Problem, es liegt woanders. Mir liegen öffentliche wie auch nichtöffentliche Aussagen von Herrn Wieler vor. Daraus kann ich zum Beispiel erkennen, dass er das Versagen des RKIs im Rahmen der Schweinegrippe überhaupt nicht verstanden hat. Er glaubt offenbar wirklich, damals sei die Bevölkerung korrekt über den Impfstoff informiert wurden. Es ist nicht so, dass er nicht von vielen klugen, hochrangigen Leuten in der direkten Kommunikation gute Argumente und vernünftige Vorschläge erhält. Doch das Problem ist: Er versteht sie offenbar nicht. Ich meine tatsächlich fachlich wie intellektuell. Er lebt scheinbar in so etwas wie einem Wahn, wir hätte es mit Lepra, Beulenpest und Ebola gleichzeitig zu tun.

Lassen Sie mich versuchen, es in ein Bild zu fassen: Das Segelschiff Bundesrepublik Deutschland segelt im Seuchenmeer. Es herrscht eine mittlere Brise namens Corona, kein Problem bei kompetenter Führung. Unser Problem besteht darin, dass die Kapitänin von einem Navigator beraten wird, der an Geister glaubt und das kleine Einmaleins der Navigation nicht beherrscht. So steuern wir ohne Not auf Untiefen und Sandbänke zu. An Bord befinden sich zwar auch viele warnende Passagiere, doch die Kapitänin und ihre Mannschaft finden Sandbänke inzwischen toll. Keiner der Verantwortlichen ist willens, das Schiff wieder auf einen vernünftigen Kurs zu bringen. Jetzt kommen zu den Untiefen noch gefährliche Klippen dazu. Und diese Klippen heißen mRNA Impfstoffe.

Meinen Patienten habe ich folgende Rundmail zum Thema Corona-Impfung gesendet. Ich möchte Ihnen diese ebenfalls zur Verfügung stellen, gerne auch zur Weiterverbreitung.

Liebe Patienten und Freunde der Praxis Dr. med. Gunter Frank,

ich möchte Sie kurz zum Thema Corona Impfung aus meiner Sicht informieren.

Aus mehreren Gründen, medizinischen aber vor allem auch gesellschaftlichen, wäre es wünschenswert, einen gut geprüften Corona-Impfstoff zur Verfügung zu haben. Die Anwendung sollte meiner Meinung nach so gehandhabt werden wie bei der Empfehlung zur Grippeimpfung: sinnvoll für immungeschwächte, meist ältere Menschen, insbesondere in den Pflegeheimen.

Dieser Wunsch darf aber nicht dazu führen, dass wir eine neue Impfstofftechnik, ohne sorgfältige Prüfung auf Nebenwirkungen, in verantwortungsloser Weise einsetzen. Dies ist zuletzt 2009 im Rahmen der Schweinegrippe geschehen, als die Politik, das Robert-Koch-Institut und tatsächlich auch Professor Christian Drosten die Bevölkerung zur Impfung aufriefen, mit einem Impfstoff, der ebenfalls nicht ausreichend geprüft war und zu derart häufigen Nebenwirkungen führte, wie man es in der ärztlichen Praxis sonst selten beobachtet.

Ich möchte Ihnen die Schlussfolgerungen des Arzneimittelbriefes Nr. 11, November 2020, weiterleiten (hier teilweise zu öffnen, limitiert durch die Bezahlschranke). Der Arzneimittelbrief ist ein seriöses, kompetentes und unabhängiges Informationsblatt, welches seit 54 Jahren gute Informationen zu verschiedensten Medikamenten bietet. Im Beitrag mit dem Namen „Zur Entwicklung genetischer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 – technologische Ansätze sowie klinische Risiken als Folge verkürzter Prüfphasen“ wird davor gewarnt, mit Bezug auf renommierte Wissenschaftler und Publikationen, dass die Prüfung des möglichen Nutzens und Schadens durch den neuartigen mRNA Corona Impfstoff nicht solide erfolgt ist. Auch weil dazu der notwendige Zeitrahmen fehlt.

Insbesondere die Gruppe der unter 70-Jährigen, bei der ein äußerst geringes Risiko besteht, an COVID-19 zu sterben, kann auf diese Weise erheblich geschädigt werden ohne gleichzeitige Chance auf einen Nutzen. Das ist ethisch nicht verantwortbar. Schon angesichts der kurzen Beobachtungszeiträume aktueller Studien schreibt der Arzneimittelbrief: „Bei beiden aktuellen Impfstoff-Favoriten fällt eine signifikante Häufung von Nebenwirkungen auf.“ Leider ist es so, dass in den älteren Risikogruppen aufgrund ihres schwächeren Immunsystems auch Grippeimpfstoffe nur eingeschränkt wirken. Inwieweit dies bei dem neuartigen Corona-Impfstoff anders ist, ist ebenfalls nicht ausreichend geprüft.

Der Arzneimittelbrief fordert einen breiten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs über die Probleme der beschleunigten Impfstoffprüfung hinsichtlich der Impfstoffsicherheit sowie eine öffentliche Anhörung kritischer Experten:

„Ärztinnen und Ärzte und die Menschen, die sich impfen lassen wollen, müssen über Wirksamkeit und Risiken genetischer Impfstoffe, die nach verkürzten Zulassungsverfahren auf den Markt kommen, umfassend aufgeklärt werden. Es sollten dieselben Standards gelten, wie sie auch bei anderen Impfungen gefordert werden. Hinzu gehören die Antworten auf folgende Fragen für die Praxis:

  • Für welche Zielgruppe ist der Impfstoff zugelassen bzw. welche Zielgruppe könnte durch die Impfung profitieren und welche wissenschaftliche Evidenz gibt es hierfür?
  • Mit welchen Nebenwirkungen muss gerechnet werden?
  • Wie lange hält die durch den Impfstoff induzierte Immunität an, und warum muss gegebenenfalls erneut geimpft werden?
  • Wie wird der Impfstoff nach seiner Zulassung auf seine Sicherheit überprüft?
  • Wer haftet bei Impfschäden?“

Ich möchte Sie mit diesem Rundschreiben darüber aufklären, dass Sie, bevor Sie sich für die neue Corona-Impfung entscheiden, ein Anrecht haben, auf diese Fragen eine ausreichende und nachprüfbare Antwort zu erhalten. Gerne können Sie diese E-Mail auch weiterleiten.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. med. Gunter Frank

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




John Ioannidis, der Panik-Killer

Und erinnern wir uns: Die totale gesundheitspolitische Mobilmachung seit März 2020 hatte den Regierungen und ihren medialen Lautsprechern nach ursprünglich nicht den Zweck, die Folgen gewöhnlicher Grippewellen abzumildern, vielmehr sollten die autoritären, Grund- und Freiheitsrechte suspendierenden Maßnahmen einem Killervirus „den Krieg erklären“ (Macron, Merkel).

Am 15. Oktober nun war n-tv zu entnehmen, dass die WHO aktuell eine Studie von John Ioannidis (peer-reviewed, accepted and edited) im „Bulletin of the World Health Organization“ publiziert hat. Titel: „Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data“.

John Ioannidis ist an der Stanford University School of Medicine Professor für Medizin, Epidemiologie, Bevölkerungsgesundheit und (by courtesy) biomedizinische Datenwissenschaft sowie Statistik, außerdem Co-Direktor des Innovationszentrums für Meta-Forschung. „Laut Berliner Einstein-Stiftung gehört er aktuell zu den zehn meistzitierten Wissenschaftlern der Welt,“ heißt es bei n-tv.

Warnung vor einem Evidenz-Fiasko

In seiner von der WHO veröffentlichten Metastudie wertet Ioannidis mehr als 60 über die Welt verteilte Antikörperstudien aus und kommt zu einem Ergebnis, das n-tv „erstaunlich“ findet. Denn:

„Insgesamt errechnete Ioannidis eine durchschnittliche Infektionssterblichkeit über 51 Standorte hinweg von […] 0,23 Prozent. In Regionen mit weniger als 118 Todesfällen pro eine Million Menschen betrug die Rate lediglich 0,09 Prozent. Wo 118 bis 500 Covid-19-Tote pro eine Million Einwohner gezählt wurden, betrug sie 0,20 Prozent, an noch schlimmer betroffenen Standorten lag die Infektionssterblichkeit bei 0,57 Prozent. Betrachtet man nur Bevölkerungsgruppen mit Menschen unter 70 Jahren, betrug die durchschnittliche Rate sogar nur 0,05 Prozent.“

So „erstaunlich“ ist das allerdings auch wieder nicht. Schon am 17. März schließlich warnte Ioannidis die Nationen, die Lockdown und Ausnahmezustand vollzogen hatten oder noch damit liebäugelten, vor einem Evidenz-Fiasko angesichts einer viel zu dünnen Datengrundlage für derart gravierende Eingriffe ins komplexe gesellschaftliche Gefüge.

Er übertrug das zu der Zeit hinreichend analysierte Infektions- und Sterbegeschehen auf dem Kreuzfahrtschiff Diamond Princess (IFR: 1 Prozent) auf die US-amerikanische Gesellschaft, wobei unter anderem zu berücksichtigen war, dass das Leben auf Kreuzfahrtschiffen viel beengter ist und dort eine ganz andere Altersstruktur der Population vorherrscht, und errechnete so eine Infektionsletalität von 0,125 Prozent. Diese könne aufgrund vieler Unwägbarkeiten aber auch – und zwar gleich wahrscheinlich – sowohl fünfmal niedriger (0,025 Prozent) als auch fünfmal höher (0,625 Prozent) ausfallen. Die sich abzeichnende Panikreaktion der führenden Industrienationen verglich er mit einem Elefanten, der beim Versuch, einer Hauskatze auszuweichen, versehentlich von einer Klippe springt und stirbt.

„Schlechte Entscheidungen, schlechtes Management“

„Erstaunlich“ ist daher eher, welche weiteren, von n-tv nicht erwähnten, Einschätzungen der aktuellen Metastudie von der WHO durch die Publikation im hauseigenen Bulletin in den Rang des Offiziellen oder doch zumindest Äußerbaren gehoben werden:

Erstens unterstreicht Ioannidis, dass die Mehrzahl der in seine Metastudie eingeflossenen regionalen Antikörperstudien und so berechneten IFRs den Hotspots entstammt, deren Infektions- wie Sterbegeschehen weit über dem globalen Durchschnitt liegt. Daher meint er, würden solche Studien an allen Standorten weltweit gleichermaßen durchgeführt werden, könnte die mittlere globale IFR „sogar wesentlich niedriger sein als die in meiner Analyse beobachteten 0,23 Prozent.“

Zweitens betont er, dass die IFR der unter 70-Jährigen selbst in den Hotspots bei 0,05 Prozent liegt und die dort überdurchschnittliche Infektionssterblichkeit der über 70-Jährigen folgende mögliche Ursachen hat:

„COVID-19 weist einen sehr steilen Altersgradienten für das Todesrisiko auf. Darüber hinaus ereigneten sich viele und in einigen Fällen die meisten Todesfälle in europäischen Ländern und in den USA mit einer großen Anzahl von Fällen und Todesfällen in Pflegeheimen. […] Die sehr vielen Todesfälle in Pflegeheimen, die nosokomialen Infektionen und überforderten Krankenhäuser können auch die hohe Zahl von Todesfällen an bestimmten Orten in Italien und New York sowie in den Nachbarstaaten erklären. Schlechte Entscheidungen (z.B. Entsendung von COVID-19-Patienten an Pflegeheime), schlechtes Management (z.B. unnötige mechanische Beatmung) und Hydroxychloroquin können ebenfalls zu schlechteren Ergebnissen beigetragen haben.“

Ein weiterer Schritt liegt damit nahe, den Ioannidis aber nicht geht. Dieser betrifft den Zähler der IFR und damit die allen bisherigen Rechnungen zugrunde gelegte Anzahl der je offiziellen Covid-19-Toten, welche durch die Anzahl der geschätzten tatsächlichen Infektionen geteilt wird. An den amtlichen Totenzahlen rührt Ioannidis nicht, obwohl man die von ihm angesprochenen Opfer der unnötigen, verfrühten, zu druckreichen und zu langen Intubation sowie die der Fehlmedikamentierung (u.a. Hydroxychloroquin) schwerlich als Virus-Tote fassen kann.

Nicht der Anfang vom Ende des Ausnahmezustandes

Vom RKI und von den regierungsnahen Rechercheuren um Correctiv.org wissen wir, dass in Deutschland jeder, der 28 Tage nach einem positiven PCR-Test stirbt, auch dann als Corona-Toter gezählt wird, wenn er von einem LKW überfahren wird. Andere Nationen – auch das dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben – erfassen ihre „Corona-Toten“ noch großzügiger.

Entscheidender ist aber, dass nicht nur das Durchschnittsalter der „Corona-Toten“ global der je nationalen Lebenserwartung entspricht oder sogar darüber liegt, 85 Prozent aller der mit positivem PCR-Test Gestorbenen waren über 70 und litten zugleich an im Median 2,6 (USA) bis 3 (Italien) Vorerkrankungen, die ihrerseits zu den Top-10 der jährlichen Hauptsterbegründe gehören, womit Covid-19 alles andere als die eindeutige Todesursache war. Dementsprechend stellte der Präsident der italienischen Gesundheitsbehörde (ISS) auf einer Pressekonferenz bereits am 13. März unmissverständlich klar, dass die „überwiegende Mehrheit“ der offiziell publizierten „Corona-Toten“ Italiens „nicht an Covid-19“ stirbt, was auch die entsprechenden Datensätze vom Oktober wiederholt bestätigen.

Fazit: Selbst, wenn man, wie Ioannidis, die amtliche Totenzählung anerkennt, liegt die realistische globale Corona-IFR sehr wahrscheinlich „wesentlich“ unter 0,23 Prozent – und damit um 0,2 Prozent. Bereinigt man – die Argumentationen von Ioannidis aufgreifend und weiterführend – den Zähler dieser IFR (also die amtlichen Corona-Toten) in Reflexion auf „Schlechte Entscheidungen, schlechtes Management, Hydroxychloroquin“ (Ioannidis, oben) und ein seriöses, das heißt enges Verständnis von Todesursächlichkeit, dann kommen allenfalls ein Drittel aller „Corona-Toten“ als solche infrage, womit die realistische globale Corona-IFR im Mittel bei maximal 0,07 Prozent liegt, also im Bereich einer milden saisonalen Grippe.

Dass die WHO diese Überlegungen nun selber nahelegt, wird nicht der Anfang vom Ende des hiesigen Ausnahmezustandes sein. Seit Monaten machen Regierung und RKI schließlich offensichtlich Politik gegen die eigenen, zu nichts als Entwarnung Anlass gebenden Zahlen und Daten. Es könnte aber schwieriger werden, die Kritiker der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen als „Covidioten“ zu beschimpfen, ohne dass dies auf die Schimpfenden zurückfällt.

 

Zuerst veröffentlicht auf der Achse des Guten

Thomas Maul ist Autor mehrerer Bücher, unter anderem zum Islam und zu Kritischer Theorie. Er publiziert regelmäßig in der Zeitschrift BAHAMAS.

Weiterführender Link:
https://www.thomasmaul.de




“Correctiv” und seine Pappkameraden

 (siehe hier und hier). Volker Lilienthal schrieb damals in der Zeitschrift Medien und Kommunikationswissenschaften, dass sich die Brost-Stiftung als Initialförderin von Correctiv teilweise zurückziehen wolle. Wörtlich (siehe hier, S. 677):

Als Begründung für ihren partiellen Rückzug und als Beleg für die kritische Bewertung in der Öffentlichkeit verweist die Stiftung auf den Blog Tichys Einblick. Correctiv, so der Autor Ansgar Neuhof, sei eine Form fremdfinanzierten Kampagnen-Journalismus…

Nun kam die Retourkutsche durch einen angeblichen Faktencheck zu meinem am 14.09.2020 erstmals bei Achgut.com erschienenen Artikel über die Zählweise des RKI bei den Covid-19-Infektionen und -Todesfällen.

Der Correctiv-Beitrag ist einerseits ein Lehrbeispiel für Aktivismus, der im Gewande des Journalismus daher kommt, aber keiner ist. Er gibt andererseits Anlass, am Ende die Rechtslage nochmals darzustellen. Und zwar ­– das versteht sich von selbst – meine Sicht der Rechtslage und nicht die der Bundesregierung oder irgendeines anderen. Ich bin niemandes Claqueur und werde im Gegensatz zu so manchem „Faktenchecker“ weder aus öffentlichen Geldern mitfinanziert noch von fragwürdigen Milliardärs-Stiftungen unterstützt.

Wie Correctiv zu diskreditieren versucht 

Die Correctiv GmbH verschweigt, dass der Beitrag überhaupt auf Achgut.com veröffentlicht worden ist und dies dort auch zuerst, nämlich am 14.09.2020. Stattdessen verweist sie auf andere impressumslose Internetseiten ohne Reputation – in voller Kenntnis, dass diese Seiten den Artikel Tage später ohne jedes Zutun meinerseits oder von Achgut.com ebenfalls, aber rechtswidrig, online gestellt haben. Das entspricht dem Stil des Hauses Correctiv. Ein Beispiel dafür: Geschäftsführer David Schraven hatte nach den amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2016 lauthals den Wahlsieg Hillary Clintons verkündet und Donald Trump als miesen Wahlverlierer bezeichnet (hier).

Wie Correctiv einen Meinungscheck als Faktencheck verkauft 

Aussage Correctiv:

In den Artikeln wird behauptet, der PCR-Test weise nicht nach, ob ein Virus „vermehrungsfähig“ sei, deshalb weise er keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nach. Ersteres ist richtig, letztere Schlussfolgerung ist falsch. 

Antwort:

Correctiv bestätigt, dass ein PCR-Test nicht nachweist, ob ein Virus vermehrungsfähig sei. Das ist der Fakt, auf dem meine Schlußfolgerung aufbaut, und der ist richtig. Den Faktencheck habe ich also offenkundig bestanden.

Die Schlussfolgerung daraus hält Correctiv für falsch. Eine Schlussfolgerung ist aber kein Fakt und damit nicht im Sinne von richtig oder falsch einem Wahrheitsbeweis zugänglich und nicht widerlegbar. Sie ist das Ergebnis von Gesetzesauslegung (das tägliche Geschäft von Juristen) und eine juristische Ansicht. Juristische Ansichten werden üblicherweise nicht als richtig oder falsch, sondern als (mehr oder weniger gut) vertretbar bezeichnet. Bezeichnenderweise vermag Correctiv keine juristische Quelle (Gerichtsurteil, Verwaltungsanweisung, juristischer Kommentar) zu nennen, die meiner Schlussfolgerung entgegensteht oder sie als nicht gut vertretbar erscheinen ließe.

Dass Correctiv eine juristische Ansicht, also eine Meinung, zu widerlegen versucht, obgleich Meinungen einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich sind, macht deutlich: Correctiv geht es nicht um seriösen Journalismus, sondern um Meinungsmache. Das an sich ist zwar nicht verboten, darf aber nicht unter dem Deckmantel einer Faktenprüfung erfolgen.

Wie Correctiv manipuliert 

Aussage Correctiv:

Wir haben einen Virologen, einen Anwalt und eine Juniorprofessorin für Öffentliches Recht zu den Behauptungen befragt. Sie sehen keine Belege für die Argumentation, dass die Corona-Maßnahmen insgesamt unzulässig sein sollen.

Antwort:

In meinem Artikel ist an keiner Stelle die Rede davon, dass die Corona-Maßnahmen insgesamt unzulässig seien. Meine Argumentation bezog sich allein auf die Frage, ob Maßnahmen zulässig sind, die darauf basieren, dass eine bestimmte Grenze von Neuinfektionen (z.B. 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis) überschritten ist – wenn Grundlage die Zählung positiver PCR-Tests ist. Correctiv versucht also in einem „Faktencheck“ zu meinem Artikel, eine Behauptung zu widerlegen, die nicht die meine ist. Das ist manipulativ.

Wie Correctiv noch mehr manipuliert 

Da mein Beitrag selbst nach den „Kriterien“ der Correctiv GmbH so falsch gar nicht ist, manipuliert Correctiv die eigene Bewertung. Dies geschieht dadurch, dass die Aussage einer anderen Person mit in die „Prüfung“ einbezogen wird, die ich nicht getätigt habe, nämlich dass der PCR-Test die einzige Grundlage für die Pandemie und die Corona-Maßnahmen sei. Das zu behaupten, wäre in der Tat falsch. Aber so kann Correctiv dann auch meinen Artikel in unseriöser Weise herabwerten.

Wie Correctiv das Gesetz als irrelevant betrachtet

Aussage Correctiv:

Correctiv beruft sich auf eine Aussage eines Virologen namens Friedemann Weber: „Wenn die PCR anschlägt, dann hat sich der Erreger vermehrt. Ob er das im Moment der Probenentnahme noch tut, ist irrelevant. Ein Test auf echte Infektiosität ist viel zu aufwändig und nicht sehr sensitiv und für Massentestungen auch nicht notwendig.

Antwort:

Für einen Virologen mag es irrelevant sein, ob sich ein Erreger im Zeitpunkt der Probenentnahme vermehrt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist das sehr wohl relevant, weil nur ein vermehrungsfähiger Erreger ein Krankheitserreger ist.

Entgegen der Ansicht des Virologen bedeutet der Umstand, dass ein Erreger sich vermehrt hat, nicht zugleich, dass die Person auch infiziert ist. Dazu mehr bei den Hinweisen zur Gesetzeslage (unter Punkt 4)

Im Grunde bestätigt der Virologe Weber sogar meine Bedenken: Positive Tests werden deshalb anstelle wirklicher Neuinfektionen gezählt, weil Tests auf echte Infektiosität viel zu aufwändig sind. Das mag ja so sein, darf aber nicht dazu führen, dass man deshalb behauptet, positive PCR-Tests seien gleich (Neu)infektionen. Es wäre Aufgabe des RKI und der Gesundheitsbehörden gewesen, dieses Dilemma zu beenden. Zum Beispiel mittels entsprechender stichprobenartiger, repräsentativer Nachuntersuchungen bei positiven Tests, um den Anteil der tatsächlichen (aktuellen) Infektionen zu ermitteln. Solche Untersuchungen gibt es aber bisher – soweit ersichtlich – gar nicht oder fast gar nicht.

Wie Correctiv nichts beweist, sondern sich selbst zitiert 

Aussage Correctiv:

„CORRECTIV hat bereits darüber berichtet, dass ein PCR-Testergebnis der Nachweis einer Infektion ist… Es kann sein, dass jemand erst später infektiös wird, oder das Virus zum Zeitpunkt des Tests bereits nicht mehr vermehrungsfähig ist.

Antwort:

Die Correctiv GmbH zitiert zum „Beweis“ ihrer Behauptung sich selbst. Auf die absurde Idee muss man erst mal kommen.

Im Grunde bestätigt Correctiv hiermit aber meine Ansicht. Es kann sein, dass jemand trotz positiven Virusnachweises noch nicht infiziert ist (und das auch niemals sein wird) oder er nicht mehr infiziert ist. Dann weist der positive PCR-Test aber keine Infektion nach, sondern eine mögliche spätere oder eine bereits beendete. In beiden Fällen kann man nicht von einem aktuell Infizierten bzw. von einer akuten Infektion sprechen.

Selbstverständlich kann das RKI auch beendete Infektionen zählen, das kann wissenschaftlich sogar geboten sein. Aber wenn man über massive Grundrechtseinschränkungen, Lockdowns, Quarantäne und dergleichen zu entscheiden hat, muss man die sehr eingeschränkte Aussagekraft der PCR-Tests angemessen berücksichtigen. Politik und Medien drücken sich jedoch davor, indem sie positiv Getestete ausnahmslos als Infizierte betrachten.

Wie Correctiv mit einem Schreiben die Wirksamkeit von Tests „beweisen“ will

Aussage Correctiv:

Virologe bestätigt, dass PCR-Tests Infektionen mit SARS-CoV-2 zuverlässig nachweisen. …

Er schrieb uns am 29. September, dass ein solcher Test das Erbgut des Erregers zum Zeitpunkt der Probenentnahme nachweise. „Dies wiederum kann sehr wohl als Nachweis der erfolgten Infektion gelten. Wo soll [das Virus] auch sonst herkommen?““

Antwort:

Das Schreiben eines Virologen als Bestätigung für die Zuverlässigkeit von Tests? Ernsthaft?

Und die Frage des Virologen, „wo das Virus auch sonst herkommen soll“ zielt an dem Problem vorbei. Relevant ist nicht, wo das Virus herkommt, sondern ob es (noch) vorhanden ist – und zwar als vermehrungsfähig. Denn ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger, wenn es vermehrungsfähig ist.

Wie Correctiv die Frage, was das RKI alles zu zählen hat, mit der Frage verwechselt, wie die Zahl der Neuinfektionen zu ermitteln ist

Aussage Correctiv:

Welche Krankheiten bei Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod und welche Nachweise von Krankheitserregern meldepflichtig sind, regelt das IfSG. Klafki erklärte uns, wie das IfSG in Paragraf 6 und 7 die Meldepflichten bestimme: Es reiche „hier der direkte oder indirekte Nachweis von Krankheitserregern. Es bedarf keines Nachweises einer akuten Erkrankung“. Laut Paragraf 6 gelte das Infektionsschutzgesetz auch für neuartige, bedrohliche übertragbare Krankheiten, für die es noch gar keine Testverfahren gibt. Die Zählweise des RKI sei folglich nicht falsch, so Klafki.

Antwort:

Die Erläuterungen der Juristin Klafki zu den Meldepflichten entsprechen dem, was in meinem Artikel steht. Sie gehen jedoch ins Leere. Denn das Falsche an der Zählweise des RKi ist ja nicht, dass es die positiven Tests zählt, sondern dass es die Gesamtmenge aller positiven Tests als Neuinfektionen ausgibt. Correctiv hat das wohl auch selbst erkannt. Denn …

Wie Correctiv Intransparenz beim RKI in Transparenz umdeutet

Aussage Correctiv:

Das RKI macht zudem transparent, dass es sich bei den Fallzahlen nicht nur um Erkrankungen handelt. Auf der Webseite schreibt die Behörde, dass in den Fallzahlen, die den Gesundheitsämtern gemeldet werden, „Covid-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2“ gemäß Infektionsschutzgesetz zusammengefasst werden.

Antwort:

Es ist richtig, daß das RKI dies schreibt. Ist in meinem Artikel sogar zitiert. Es ist aber das Gegenteil von Transparenz, wenn Kranke, Infizierte und bloß positiv Getestete in einem nicht unterscheidbaren Mix zusammengerührt werden. Wenn es mangels geeigneter Daten praktisch nicht möglich sein sollte, die jeweiligen Anteile dazustellen, dann nicht alarmistisch von Neuinfektionen und Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen sprechen, sondern ehrlich von positiven PCR-Tests und Todesfällen im Zusammenhang mit positiven Tests.

Ergebnis

Man könnte noch weitere Aussagen aus dem Beitrag der Correctiv GmbH herausgreifen. Aber das würde den Rahmen sprengen.

Bezeichnenderweise kritisiert Correctiv übrigens nicht den Vorwurf, die Todesfallzahlen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Erkrankung seien falsch dargestellt. Selbst nach Correctiv-Maßstäben müsste das eine Falschzählung des RKI sein. Denn man mag ja vielleicht noch sagen können, dass bei einem positiv Getesteten eine Infektion zumindest erfolgt war. Aber dass ein Verstorbener mit positivem Test stets eine SARS-CoV-2-Erkrankung hatte, das traut sich dann nicht einmal Correctiv zu behaupten. Das RKI hingegen schon.

Die Correctiv GmbH bestätigt den meinem Artikel zugrundeliegenden Fakt über das Wesen der PCR-Tests, hält aber meine juristischen Schlussfolgerungen für unzutreffend. Eine Meinung zu bewerten und das als Faktencheck zu betiteln, ist Täuschung des Lesers.

So hat sich die Correctiv GmbH erneut ähnlicher Methoden bedient, die sie auch schon im Rahmen anderer sogenannter Faktenchecks angewendet hat: Die Correctiv GmbH versucht, den Autor zu diskreditieren. Sie macht einen Meinungscheck, keinen Faktencheck. Sie bringt keine Beweise, sondern nur Zitat-Meinungen Dritter. Sie setzt sich mit Aussagen auseinander, die nicht vom Autor gemacht worden sind.

Zum Abschluss noch einmal die Darstellung der Gesetzeslage

1. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert in § 2 den Krankheitserreger als vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium) und die Infektion als Aufnahme eines Krankheitserregers und nachfolgende Vermehrung/Entwicklung. Zugespitzt gesagt: Eine Infektion ohne Vermehrung ist keine Infektion.

2. PCR-Tests weisen das Erbgut eines Erregers nach, nicht aber die Vermehrungsfähigkeit eines gefundenen Erregers. Darüber besteht Einigkeit.

Wenn ein Test ein gesetzlich vorgegebenes Kriterium (Vermehrungsfähigkeit) nicht belegen kann, ist er allein für sich insofern nicht als Nachweis geeignet. Im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs ist dies für die Masern-PCR auch ausdrücklich festgestellt (siehe hier): „Ein positives Ergebnis der Masern-Virus-PCR bedeutet in Kombination mit gegebenenfalls bestehenden typischen Symptomen einen Beweis für das Vorliegen einer Masern-Virus-Infektion.“ Der PCR-Test bedarf also der Ergänzung durch weitere Untersuchungen/Tests, um als Nachweis zu gelten. Da kommen zum Beispiel individuelle Nachuntersuchungen der Getesteten auf Symptome in Betracht oder stichprobenartige, repräsentative Zellkultur-Untersuchungen. Solche Untersuchungen gibt es aber bisher – soweit ersichtlich – nicht oder fast gar nicht. Es ist ein großes Behördenversäumnis, solche Untersuchungen nicht veranlasst zu haben.

Anmerkung: Eine kanadische Studie aus dem Mai 2020 kam auf einen Anteil von 28,9 Prozent der aktuellen Infektionen an den positiv Getesteten. Sicher nicht repräsentativ, aber ein Anfang, der zeigt, dass PCR-Tests nur eingeschränkt aussagekräftig sind, was die Zahl der aktuellen Infektionen betrifft.

3. Das RKI zählt und verkündet in seinen Lageberichten täglich Neuinfektionen. Dies steht nicht im Einklang mit der gesetzlichen Systematik. Das IfSG sieht in § 6 Meldepflichten vor für Krankheiten (einschließlich Krankheitsverdachtsfälle und Todesfälle) sowie in § 7 für die Nachweise von Krankheitserregern (dazu zählen auch PCR-Tests). Die Kategorie „Infektionen“ sieht das Gesetz bei den Meldepflichten nur in Ausnahmefällen vor. Bei bestimmten Erregern sind nicht alle positiven Tests zu melden, sondern nur solche bei Vorliegen einer Infektion. Infektionen sind also eine Teilmenge der positiven Tests. SARS-CoV-2 gehört nicht zu den Ausnahmen.

Das RKI wählt also eine Kategorie (Infektionen, Infizierte), die nicht der gesetzlich vorgesehenen Kategorie „positive Testergebnisse“ entspricht, und erfasst die Gesamtmenge der positiven Tests unter der Teilmenge der Infektionen. Warum nicht ehrlich als positive Tests?

Nur zur Klarstellung: Die Zahlen wären bei Verwendung der gesetzlichen Begrifflichkeit dieselben. Nur statt Neu-Infizierte/Neu-Infektionen hieße es positive Getestete/positive Tests. Der Unterschied ist dennoch sehr bedeutsam. Mit der Verwendung der gesetzlichen Begrifflichkeit würde deutlich, dass positiv Getestete nicht automatisch Infizierte sind. Und Maßnahmen, die auf eine bestimmte Zahl von Infektionen und dem Anstieg von Infektionszahlen gründen, müssten dann anders begründet werden. Es käme dann auch auf solche Kriterien an, wie sie der Leiter der Abteilung Epidemiologie des Helmholtz-Zentrums kürzlich zu berücksichtigen gefordert hat (siehe hier): Zahl der tatsächlich Erkrankten, Schweregrad der Erkrankungen, freie Krankenhausbetten, Bedarf an intensivmedizinischer Betreuung, Altersverteilung der Erkrankten usw.

4. a) PCR-Tests können auch dann noch positiv sein, wenn eine Infektion beendet ist, aber noch Virusmaterial vorhanden ist, das jedoch nicht mehr vermehrungsfähig ist. Ein positiv Getesteter, dessen Infektion beendet ist, ist nicht mehr infiziert. Selbstverständlich kann man ihn zählen, aber nicht als (neuen, aktuell) Infizierten.

b) PCR-Tests beruhen bekanntlich auf einem Abstrich der Schleimhäute. Laut der juristischen Kommentarliteratur zum IfSG ist die bloße Anhaftung oder Besiedelung der Schleimhäute ohne Verletzung der körperlichen Integrität nicht ausreichend für die Bejahung einer Infektion (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 6). Auch die Medizin unterscheidet zwischen Anhaftung, Besiedelung und Infektion. Hier gibt es das Modell der Schleimhautbarriere. Erst wenn das Virus diese durchbrochen hat, liegt eine Infektion vor (siehe hier oder hier). Ob es dazu jemals kommt, ist keineswegs selbstverständlich. Denn die intakte Schleimhaut verhindert normalerweise das Eindringen von Erregern und ist gegen Infektionen resistent (siehe hier).

Nun gehört das SARS-CoV-2 sicher nicht auf die Schleimhaut, wie Sandra Ciesek, Leiterin der Virologie der Universität Frankfurt, zu recht betont. Sie bestätigt aber zugleich den eingeschränkten Aussagewert der PCR-Tests (siehe hier): „…, ob es nur Fragmente sind oder ein vollständiges Virus, was infektiös ist, das können wir damit nicht sehen, aber es gehört da [auf die Schleimhaut] nicht hin “. Nur weil ein Erreger irgendwo nicht hingehört, liegt aber noch nicht eine bestätigte Infektion im Sinne der Gesetzesdefinition vor. Der PCR-Test ist insoweit kein Infektionsnachweis, sondern ein Erregernachweis.

5. Wer aus Gründen der Vorsicht und der Statistik auch nur potenziell Infizierte (also Personen, die bisher nicht infiziert sind oder dies nicht mehr sind) erfassen und zählen will, ist dazu selbstverständlich berechtigt. Aber nicht unter der Überschrift Neuinfektionen oder bestätigte Infektionen. Und er muss alles, aber auch alles daran setzen, die tatsächlich Infizierten und Nicht-Infizierten voneinander abzugrenzen, sowohl auf individueller Ebene als auch bei der Statistik. Es ist ein unentschuldbares Versäumnis der Behörden, dies bisher nicht getan zu haben. Denn positiv Getestete werden derzeit in unzulässiger Weise als Infizierte stigmatisiert, auch wenn sie zum Beispiel wegen beendeter Infektion niemanden gefährden, und die Statistiken weisen alarmistisch überhöhte Infektionszahlen aus.

6. Das RKI zählt Todesfälle mit positivem PCR-Test als Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung. Das ist selbst dann nicht zulässig, wenn man meint, PCR-Tests würden Infektionen nachweisen. Denn positive Tests weisen jedenfalls keine Erkrankung nach.

7. Es wäre Zeit, sich ehrlich zu machen und einzuräumen, dass positive PCR-Tests nur eine eingeschränkte Aussagekraft haben. Sie ist durch die sogenannten falsch-positiven Tests noch zusätzlich gemindert. Diese Unsicherheit wäre bei der Entscheidung über Grundrechtseinschränkungen angemessen zu berücksichtigen. Das würde dann sicherlich auch den Druck erhöhen, die Aussagekraft der Tests durch Nachuntersuchungen und dergleichen zu klären. Egal, ob man die Lage als gut oder schlecht bewertet: Sie ist jedenfalls deutlich besser, als es der alleinige Blick auf die Infektionszahlen suggeriert. RKI und Behörden spielen ein falsches Spiel, wenn sie den Bürgern alle positiven Testergebnisse als (Neu-)Infektionen und alle Todesfälle mit positiven PCR-Tests als Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung „verkaufen“. Sie schüren damit Alarmismus, Hysterie und Angst.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Bundesgesundheitsministerium im Blindflug – absichtlich?

Relativ hoch, so die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums am 21.09.2020 in einer Nachricht auf eine Anfrage meinerseits. Hier die Aussage im Wortlaut:

Zwei wesentliche Parameter für die operative Zuverlässigkeit (Validität) eines diagnostischen Tests sind die sogenannte Sensitivität und Spezifität. Weiterhin wird die Richtigkeit des Ergebnisses von diagnostischen Tests auch von der Verbreitung einer Erkrankung beeinflusst. Der Test wird im Vorhersagewert besser, wenn Populationen mit einer höheren Vortestwahrscheinlichkeit getestet werden. In einer Population mit einer Prävalenz von SARS-CoV-2 im einstelligen Prozentbereich – wie derzeit aufgrund von Zwischenergebnissen serologischer Studien anzunehmen – führt die damit einhergehende geringe Vortestwahrscheinlichkeit, dass eine zu testende Person infiziert ist, zu einem relativ hohen Anteil falsch positiver Ergebnisse.

Natürlich drängt sich die Frage auf, was das Bundesgesundheitsministeriums mit „relativ hoch“ meint.

Ist damit „viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive“ [also doch wohl mehr als 50 Prozent] gemeint, wie es der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Interview am 14.06.2020 formulierte?:

Wir müssen jetzt aufpassen, daß wir nicht … durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch Positive haben. Weil die Tests ja nicht 100 Prozent genau sind, sondern auch eine kleine, aber eben auch eine Fehlerquote haben. Und wenn sozusagen insgesamt das Infektionsgeschehen weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive.

Oder drückt „relativ hoher Anteil“ das gleiche aus wie „geringe Fehlerquote“, eine Formulierung, die man allüberall bei den regierungstreuen Medien findet, stellvertretend beispielsweise hier oder hier.

Wie auch immer, auf zweimalige Nachfrage konnte/wollte/durfte das Bundesgesundheitsministerium nicht präzisieren, was „relativ hoch“ bedeutet und auf welcher (fachlichen) Grundlage diese Formulierung beruht.

Verharren im Blindflug um den Alarmismus aufrecht zu erhalten?

Wenn es um die Anzahl der falsch-positiven Tests geht, wird immer wieder auf den INSTAND-Ringversuch aus dem April 2020 verwiesen. Jetzt ist bereits Oktober. Es ist in Anbetracht der außerordentlich einschneidenden Corona-Maßnahmen ein großes Versäumnis des Bundesgesundheitsministers Spahn und der Landesgesundheitsminister, dass sie nicht dafür Sorge getragen haben, neuere und genauere Erkenntnisse zur Fehlerhaftigkeit der Tests zu erhalten.

Die Fehlerquote beim INSTAND-Ringversuch betrug 1,4 Prozent und mehr. Die Quote der positiven Testergenisse liegt in den letzten Wochen zwischen 0,7 und 1,2 Prozent. Es wird vielfach behauptet, daß die Fehlerquote sich deutlich reduziert habe, gegebenfalls sogar bei nur 0,01 Prozent liege (siehe hier), insbesondere wenn die Labore nicht nur auf eine Genregion, sondern auf zwei oder mehr testen. Wie häufig die Labore dies tatsächlich tun, ist aber unklar. Darüber werden keine Daten erhoben. Auch das ein Versäumnis. Denn es wäre ein leichtes, den Laboren zur Auflage zu machen, solche ergänzenden Informationen mit an die Gesundheitsämter zu übermitteln.

Naturgemäß erhielten die beteiligten Labore beim INSTAND-Ringversuch lediglich nicht-vermehrungsfähiges („totes“) Virusmaterial (wer will schon potenziell hochgefährliche „lebende“ Viren durch die Gegend senden). Man kann also auch dann, wenn ein Labor fehlerfrei gearbeitet hat, nicht sagen, ob es vermehrungsfähiges oder nicht-vermehrungsfähiges Virusmaterial gefunden hat. Dies wäre aber erforderlich, um bestimmen zu können, ob eine akute Infektion besteht oder nicht. Denn gemäß § 2 Infektionsschutzgesetz liegt nur dann eine (akute) Infektion vor, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.

PCR-Tests detektieren jedoch nur RNA-Fragmente des Virus und ermitteln nicht, ob das Virus vermehrungsähig ist oder nicht. Nähers siehe in diesem Artikel. Damit sind PCR-Tests alleine nicht geeignet, akute Infektionen zu belegen. Es bedürfte bei positiven PCR-Tests insoweit ergänzender Untersuchungen wie zum Beispiel das Anlegen von Zellkulturen. Entsprechende repräsentative stichprobenhafte Untersuchungen gibt es aber nicht. Warum nicht, fragt man sich wieder einmal? Vielleicht, weil man es nicht so genau wissen will und das Verharren im Blindflug den Alarmismus leichter aufrechterhalten lässt?

Lassen wir zum Schluss doch einfach den Leiter des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, Christian Drosten, zu Wort kommen, der 2014 in einem Interview mit der Wirtschaftswoche zur PCR-Testmethode im Zusammenhang mit dem damals aktuellen MERS-Coronavirus sagte:

Ja, aber die Methode ist so empfindlich, daß sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne daß sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären.

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PCR: Über die Kunst etwas zu finden, wo nichts mehr ist

zu Covid 19 bei nüchterner Betrachtung

In der mathematischen Analyse der Zahlen des RKI ist zu erkennen, dass die „steigenden Fallzahlen“ nichts weiter sind als das nichtssagende Rauschen im Radio, dass ja auch lauter wird, wenn man aufdreht. Ein kleiner Fehler wird erkennbarer, aber nicht wahrer, wenn man ihn millionenfach verstärkt.

Corona-Positiv Getestes vs. Anzahl Tests einschließlich KW 38 Quelle RKI

Immer noch wird die Zahl der durchgeführten Tests nicht genannt, wenn uns „Fallzahlen“ präsentiert werden. Dass selbst Wissenschaftsjournalisten in den großen öffentlichen Medien das seit Monaten mitmachen (müssen?), begründet einen Anfangsverdacht auf institutionelle Korruption. Bei uns an der Küste sagt man: „Der Fisch stinkt vom Kopfe her.“

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Nachgefragt: War die Tönnies-Panik gerechtfertigt?

Verkürzt gesagt rettet darin Dustin Hoffman die Welt vor einer neuen Variante des Ebola-Virus, die von den bösen US-Militärs als Kriegswaffe instrumentalisiert werden soll. Unter Regie des “das Boot”- und des “Reifeprüfung-Tatorts-Regisseur Wolfgang Petersen entsteht gegen den Willen des Polit-Establishments ein Antiserum, und Hoffman verhindert den Abwurf einer Aerosol-Bombe, die tausende Tote verursacht hätte. Dass ausgerechnet Streeck unter den Göttern der Virologie der Besonnenste ist, kann man nur als Ironie des Schicksals begreifen.

Mittlerweile taucht auch in der deutschen Berichterstattung der Begriff “Ausbruch” oder “Outbreak” auf und weckt bewusst Assoziationen mit dem Katastrophenfilm. Das hat natürlich niemand gewollt.

Auffällig ist jedoch, dass die Vierte Gewalt nicht über die Folgen dieser furchtbaren Ereignisse bei Tönnies berichtet. Keine Toten, keine Bilder vom Abtransport von Särgen, keine Massengräber, keine überfüllten Intensivstationen, nichts, nirgends. Man musste nach ein paar Tagen die Satelliten-Schüsseln wieder einfahren und die Fernsehteams nach Hause schicken. Auch die Landräte, Bürgermeister und Chefärzte mussten keine weiteren Pressekonferenzen abhalten. Die als infiziert Getesten befanden sich in Quarantäne, meist ohne zu “erkranken”, und der NRW-Gesundheits- und Arbeitsminister Laumann von den CDU-Sozialausschüssen hatte sein Ziel erreicht und erfolgreich gegen die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen der Tönnies-Gruppe opponiert. Die wich dem gesellschaftlichen Druck und änderte ihr Geschäftsmodell. Nur wegen dem Virus hätte sie das nicht tun müssen.

Tönnies – war da was?

Ich habe mich letzte Woche an die Firma Tönnies, das Robert Koch-Institut und den Landkreis Gütersloh gewandt und folgende Fragen gestellt: Wie viele Menschen sind im Rahmen des “Infektionsausbruchs” positiv getestet worden, wie viele sind erkrankt und mussten hospitalisiert werden, waren auf Intensivstation, mussten beatmet werden oder sind gar gestorben? Wie lange dauerte die durchschnittliche Behandlung? Gab es in Osteuropa durch “geflüchtete” Fleischverarbeiter verursachte neue “Ausbrüche” wie befürchtet?

Tönnies antwortete gar nicht. Kann man verstehen bei der Tracht Dauer-Prügel, die die Firma bezogen hat. Der Landkreis Gütersloh antwortete ausführlich und wies darauf hin, dass viele Zahlen tatsächlich nicht erhoben worden waren oder aber nicht so, wie ich das erbeten hatte. Das kann ich gut verstehen. Zur Zahl der Infizierten erklärt der Pressesprecher des Kreises:

“Wenn ‚betroffen‘ infiziert heißen soll, wären es ca. 1.400 bei der durch den Kreis durchgeführten Reihentestung bei der Firma Tönnies und ca. 2.100 Personen im Kreis Gütersloh im Kontext des Ausbruchs. Die Zahlen vor dem Ausbruch liegen in der Summe nicht vor. Als bei Testungen damals an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zweistellige positive Fälle vom Labor gemeldet worden sind, entschied sich der Krisenstab zur Reihentestung, bei der der Ausbruch festgestellt worden ist. “

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 1.400 Tönnies-Mitarbeiter Bestandteil der 2.100 positiv auf den Virus getesteten Personen sind. Der Pressesprecher nennt die höchste Zahl der täglich erhobenen Hospitalisierten mit 38 Patienten. Zu den Intensivpatienten kann er keine Angaben machen, die sind nur tagesaktuell erfasst worden. Bei Stichproben einzelner Tage (in den Pressemitteilungen des Kreises) lagen diese gemeldeten Zahlen im niedrigen einstelligen Bereich. Am 25. Juni heißt es:

“Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 31 Patienten (24. Juni: 27) stationär behandelt. Davon werden 5 Personen (24. Juni: 5) intensivpflegerisch versorgt und 2 Personen (24. Juni: 3) müssen beatmet werden.”

Der letzte Corona-Tote im Kreis wurde Wochen vor dem “Ausbruch” registriert. Unter einem halben Prozent der als positiv Getesteten mussten auf die Intensivstation. Das wird bei den Teilnehmern an der Hochzeit in Hamm nicht andes sein.

Anders gesagt: Die exorbitanten “Infektions-Outbreaks” haben keine Relevanz für das tatsächliche Krankheitsgeschehen. Regionale Lockdowns sind vollständig unverhältnismäßig. Auch hier erweist sich die Zahl der positiven Tests als unzureichendes Kriterium, um den Verlauf der “Pandemie” zu beurteilen.

Keine Aussagen zu Gütersloh vom RKI

Das Robert-Koch-Institut hat keine Auskunft zum “Ausbruch” im Landkreis Gütersloh gemacht, sondern im Wesentlichen auf Links verwiesen. Die belegen, dass bei mehreren Studien 85 Prozent der als Infiziert getesteten Personen ein oder mehrere Symptome hatten.

In den Eckdaten zur Studie in Bad Feilnbach heißt es:

„14,5 Prozent der Seropositiven (Personen mit positivem Antikörper-Nachweis) waren ohne typische Krankheitssymptome, 85,5 Prozent hatten mindestens eins der Symptome (Fieber über 38°C, Atemnot / Kurzatmigkeit, Lungenentzündung, Schnupfen, Husten, Schmerzen beim Atmen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksstörung).“

In den Eckdaten zur Studie in Kupferzell heißt es:

„16,8 Prozent der Seropositiven (Personen mit positivem Antikörper-Nachweis) waren ohne typische Krankheitssymptome, 83,2 Prozent hatten mindestens eins der Symptome (…)“

Die Durchschnittszahlen verzerren das Bild

Epidemiologie ist nichts anderes als Statistik. Dafür braucht man keine medizinische Vorbildung. Handelt es sich nicht um Prognosen, wie etwa bei den erschreckend fiktiven Todeszahlen der deutschen Umwelthilfe im Zusammenhang mit den Schadstoffgrenzwerten, sondern um tatsächlich erfasste Werte und Zahlen, lässt das durchaus Schlüsse auf die Entwicklung der Entwicklung der Covid-19-Erkrankungen zu.

Von fast 16 Millionen Tests bis zur 38. Woche waren insgesamt rund 313.000 positiv. Rund 290.000 Menschen meldet das RKI als positiv getestet (mehrere wurden mehrfach getestet). 20 Prozent der Wohnbevölkerung sind also in etwa getestet worden (bei 82 Milionen Einwohnern). 0,354 Prozent der in Deutschland lebenden Personen wurden positiv getestet.

Bis einschließlich zur 38. Kalenderwoche waren 33.771 Menschen, die positiv auf das Virus getestet wurden, überhaupt hospitalisiert, das sind rund 12 Prozent der über 290.000 als infiziert vom Robert Koch-Institut gemeldeten Personen. Gerechnet auf die Deutsche Wohnbevölkerung sind das ca. 0,041 Prozent. Es gibt ca. 500.000 Krankenhausbetten. In der Spitze waren davon 6.051 mit Patienten belegt, die auf Corona positiv getestet waren. Das sind ca. 1,2 Prozent.

Davon wurden 17.337 Menschen auf Intensivstationen behandelt. Das sind ca. 0,02 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung. Gerechnet auf die rund 290.000 positiv Getesteten waren das immerhin fast 6 Prozent. 24 Prozent der intensiv Behandelten haben diese Behandlung nicht überlebt. Das sind 4.149 bedauerliche Todesopfer. Aber weniger als die Hälfte der Corona-Toten wurden demnach intensiv behandelt oder invasiv beatmet (das waren immer um die 50 Prozent der Intensiv-Patienten, die positiv getestet waren).

Trotz der wechselnden Teststrategien ist die Zunahme der als infiziert Getesteten wohl vordringlich auf die Vervielfachung der Tests zurückzuführen. Vor zehn Wochen waren es noch rund 500.000 Tests, in der vorletzten Woche waren es dann mehr als eine Million. Die Zahl der positiven Tests schwankt zwischen 0,6 und 1,19 Prozent in der letzten Woche und bleibt damit weit unter dem Gesamtdurchschnittswert von 2 Prozent seit der 10. Kalenderwoche. Dass die Zahl vor der 28. Woche viel höher lag, verschleiert das RKI, weil die Daten vor der 28. Woche vorsichtshalber nicht mehr veröffentlicht wurden. Es besteht also kein Grund zur Panik.

Den Höhepunkt hatte die Zahl der Hospitalisierten in der Kalenderwoche 14. Damals waren 36.071 Menschen positiv Getestete im Krankenhaus. Von denen waren 19 Prozent hospitalisiert, das waren 6.051 Personen. 2.246 Menschen starben in der Woche, die mit dem Corona-Virus infiziert getestet waren.

Seitdem ist die Zahl der Hospitalisierten auf 5 Prozent der als infiziert Getesteten gesunken. Mit 437 sind 5.614 weniger hospitalisiert als in KW 14. Die Zahl der Verstorbenen liegt seit Kalenderwoche 21 im zweistelligen Bereich und ist mittlerweile auf 0,1 Prozent der als infiziert Getesteten gesunken. In Kalenderwoche 16 waren es noch 7 Prozent.

Wären in der Kalenderwoche 14 ebenfalls nur 0,1 Prozent der als infiziert Getesten gestorben, so wären das 2.210 weniger oder 36 Verstorbene.

Fazit

Selbst wenn die Anzahl der als infiziert Getesten steigt, so bleiben die prozentualen Anteile der Erkrankten, der auf Intensivstation befindlichen und der bedauerlichen Todesopfer auf niedrigem Niveau und prozentual gleich. Die Anzahl der Verstorbenen ist nach wie vor zweistellig, die der hospitalisierten und der auf Intensivstation befindlichen im niedrigen dreistelligen Bereich, sie steigen allerdings moderat.

Nach meiner Beobachtung hat dies drei wesentliche Gründe:

  1. Die Tests nehmen zu und die dabei Getesteten werden immer jünger. Dadurch sinkt offensichtlich die Zahl derjenigen, die überhaupt Symptome entwickeln oder erkranken.
  2. Bis zum 1. Juli 2020 waren 31.782 Mitarbeiter in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern infiziert getestet. Durch mangelnde Schutzkleidung und Vorsorge haben die wahrscheinlich 21.304 Bewohner, Betreute und Patienten angesteckt. Davon sind bis zum 1. Juli 2020 4.171 Menschen gestorben, das ist fast die Hälfte aller Todesopfer. Zwischen 1. Juli und 26. September sind 226 Menschen in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen gestorben, die sich dort infiziert hatten. Seither wurden in diesen Einrichtungen 2.945 als positiv getestet. Wir schützen also die Risikogruppen der alten Menschen mit mehreren Vorerkrankungen wirksamer, weil jetzt die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung steht.
  3. Offensichtlich sind die Behandlungsmethoden besser geworden. Durch anfangs vom Robert Koch-Institut verhinderte Obduktionen weiß man, dass Blutgerinnsel Pneumonien und Thrombosen verursachen, die zu schweren Verläufen und Todesfällen führen. Solche Blutgerinnsel kann man mit Blutverdünnern relativ leicht verhindern und mittlerweile laufen erste Versuche mit Blutplasma von Patienten, die die Krankheit bereits überstanden haben.

In der Summe ist die Aufgeregtheit der öffentlichen Meinung und die Panikmache von Virologen, Talk-Mastern und Politikern vollständig unangemessen. Die bisherigen Maßnahmen sind bereits seit Monaten unverhältnismässig und stehen im Konflikt mit unserer Gesellschaftsordnung und den Freiheitsrechten der Menschen. Eine Pandemie von “nationaler Tragweite” ist seit Monaten nicht mehr vorhanden. Dies zeigen auch die europäischen Zahlen im Vergleich. Zwar gab es in ganz Europa vor zwei Tagen rund 60.000 neue positive Tests, aber nur über 7.000 schwere oder ernste Fälle und rund 700 Todesfälle. Davon entfielen rund 372 auf drei Länder: Russland, Frankreich und Spanien. Überall sonst sind Erkrankte und Tote in einer mit Deutschland vergleichbaren Größenordnung. Bei 746 Millionen Einwohnern des europäischen Kontinents betrafen die Todesopfer vorgestern 0,0001 Prozent der Gesamtbevölkerung, die schweren Fälle machen 0,0086 Prozent aus (Ich bin vorsichtshalber von 700 Mio. Einwohnern des europäischen Kontinents bei meinen Berechnungen ausgegangen.).

Der Verlust der Verhältnismäßigkeit ist bereits seit Jahren das vorherrschende Merkmal politischer Entscheidungsträger. Die Pandemie hat einen gefährlichen Virus verbreitet: Panik.

Quellen: RKI, Intensivregister und Worldometer.

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Bericht zur Coronalage 16.09.2020: Und wieder – keine nationale Bedrohung

Den Bericht Stand Anfang August hatte ich Ihnen schon vorgestellt. Das Sentinel Überwachungssystem besteht aus ausgewählten Praxen und Krankenhäusern, anhand derer man die Situation auf ganz Deutschland bezogen einschätzt.

Hat sich etwas geändert?

Im Bericht heißt es:

Die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung (GrippeWeb) ist von der 33. bis zur 36. Kalenderwoche (KW) 2020 gestiegen. Auch die Werte der ARE-Konsultationsinzidenz (Arbeitsgemeinschaft Influenza) sind im Berichtszeitraum kontinuierlich gestiegen und befinden sich noch auf einem jahreszeitlich üblichen Niveau. Im Rahmen der ICD-10-Code basierten Krankenhaussurveillance (ICOSARI) ist die Zahl schwerer akuter respiratorischer Infektionen von der 32. bis zur 33. KW zunächst zurückgegangen, aber anschließend bis zur 35. KW 2020 deutlich angestiegen und befindet sich auf einem jahreszeitlich üblichen, relativ niedrigen Niveau.“

Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren. Meiner Meinung nach sind die Daten bezüglich des Aufsuchens einer Arztpraxis bei Erkältungssymptomen stark beeinflusst von der psychologischen Dynamik der Coronaangst und des stattgefundenen Lockdowns. Generell wurden relativ häufig Rhinoviren nachgewiesen, die allermeist harmlos sind. Außerdem auch viele Influenzaviren unterschiedlichen Typs.

„Seit der 40. KW 2019 wurden 916 Influenzaviren identifiziert, darunter 375 (41 %) Influenza A(H1N1)pdm09-und 414 (45 %) Influenza A(H3N2)-sowie 127 (14 %) Influenza B-Viren.“

Es ist insgesamt ein leichter Anstieg der Atemwegserkrankungen zu sehen, der jedoch im üblichen Maß liegt.

Für Gesamtdeutschland wurden seit der 40. KW 2019 nach dem Infektionsschutzgesetz insgesamt 188.102 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle an das RKI übermittelt. Bei 16 Prozent der Fälle wurde angegeben, dass die Patienten hospitalisiert waren. Das wären dann etwa 30.000 stationär behandelte Influenzapatienten. Seit der 40. KW 2019 wurden insgesamt 544 Todesfälle mit Influenzavirusinfektion übermittelt. Ich gehe davon aus, dass die Todesursache Influenza und die Todesursache Covid mit unterschiedlichen Maßstäben ermittelt wird. Es handelt sich um die bekannte Problematik „mit oder an“. Ich hoffe, dass diesbezüglich irgendwann durch eine sorgfältige Studienarbeit Licht in dieses Dunkel kommt.

Wie ist die Sentinel-Situation im Falle der Infektion mit SARS CoV-2? Man hat auch nachträglich alle eingesandten Proben zusätzlich auf den neuen Coronavirus überprüft. Ergebnis:

Seit der 40. KW 2019 bis 36 KW 2020 wurden bisher in 4.132 untersuchten Sentinelproben insgesamt in 13 (0,3 %) Proben SARS-CoV-2 nachgewiesen. Alle SARS-CoV-2-Nachweise wurden im Zeitraum zwischen der 10. bis 15. KW 2020 detektiert. Seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel.“

Für Patienten von Arztpraxen bleibt eine Infektion mit SARS-CoV-2 die absolute Ausnahme.

Relativ niedriges Niveau

Die für die Einordnung als Bedrohung für die Gesellschaft durch SARS-CoV-2 wichtigsten Sentineldaten (harte Endpunkte siehe mein Beitrag vom 11.9.) liefern die Sentinel-Krankenhäuser. Man spricht dabei von „schwerer akuter respiratorischer Infektionen (SARI)“. Die SARI-Fallzahlen befinden sich in der 35. KW 2020 in allen Altersgruppen auf einem jahreszeitlich üblichen, relativ niedrigen Niveau. Es findet sich in diesem Monatsbericht das gleiche Ergebnis wie schon im Vorbericht:

In 70 Sentinel-Krankenhäusern waren im Zeitraum von der 32. KW bis zur 35. KW 2020 insgesamt 3 % der SARI-Fälle (Hauptdiagnose Influenza, Pneumonie oder sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege) mit COVID-19 hospitalisiert (Abb. 5).“

Außerdem eine Einschätzung bezüglich der Schwere von Covid-19:

Dabei hat sich unter anderem die vorläufige Einschätzung bestätigt, dass hospitalisierte COVID-19-Patienten mit einer SARI im Schnitt besonders häufig und besonders lange beatmet werden müssen.

Im Klartext: Nur 3 Prozent aller im Krankenhaus behandelten Atemwegsinfektionen sind dem SARS-CoV-2 Virus zuordenbar. 97 Prozent basieren auf anderen Erregern, die potenziell alle lebensgefährlich sind. Bei der Schwere der Krankheit Covid geht das RKI von einer häufigeren Beatmungspflicht im Krankenhaus aus als bei Influenza. Dazu bitte ich auch nochmal das Interview nachzulesen mit Dr. Thomas Voshaar, Präsident des Verbandes pneumologischer Kliniken. Die Sterblichkeit von Covid-19 liegt ganz sicher nicht über der einer Influenza. Zum Thema Infektions-Todesrate anhand der RKI Zahlen und deren extreme Unstimmigkeiten können Sie hier noch einmal nachschauen.

Und wieder und wieder: keine nationale Bedrohung

Es bleibt dabei: Die harten Endpunkte sprechen eindeutig gegen das Vorliegen einer außergewöhnlichen Situation. Völlig unabhängig davon muss die Diskussion geführt werden, wie gefährlich Covid-19 als schwere Erkrankung für den Betroffenen ist und welche Therapien dagegen entwickelt werden können. Dies auseinander zu halten, erfordert eine Disziplin im Denken, um die sich viele Kollegen nicht bemühen.

Das ist zum Teil persönlich verständlich, wenn man direkt mit schwer an Covid-19 Erkrankten zu tun hat. Es entschuldigt dieses im Prinzip unprofessionelle Versäumnis jedoch nicht. Würden wir beispielsweise präventive Therapien und Medikationen von einem auf einer kardiologischen Intensivabteilung arbeitenden Herzspezialisten bestimmen lassen, der unter dieser fehlenden Denkdisziplin leidet, wäre eine massive Übertherapie in der Bevölkerung die Folge, mit mehr Schaden als Nutzen.

Eine reale Gefahr, beispielsweise bei der Massenverordnung von Cholesterinsenkern bei Gesunden, ohne belastbare, sprich mit harten Endpunkten (z.B. Senkung von Herzinfarkten) belegten Begründung. Cholesterinsenker sind sehr nebenwirkungsreiche Medikamente, die nur dann verordnet werden sollten, wenn solche Endpunkte nachweisbar sind. Das gilt für Patienten mit einer klaren Entwicklung zur Gefäßverkalkung (Atherosklerose), aber ganz sicher nicht für Gesunde, die lediglich einen hohen Cholesterinspiegel aufweisen. Solche Zusammenhänge deckt nur die Epidemiologie auf, und auch nur dann, wenn sie sich an die eigenen Qualitätskriterien der Studieninterpretation hält. Der führende Wissenschaftler auf diesem Gebiet ist Professor John Ioannidis von der Stanford Universität, der folgerichtig und wie mehrfach hier auf Achgut.com erwähnt, die Corona-Lage dann auch korrekt als nicht besonders außergewöhnlich und die schweren Schutzmaßnahmen als überzogen und irrational einschätzt.

Wer zum Beispiel mit der Autorität des Leiters einer Intensivabteilung die allgemeine Corona-Panik verstärkt, beteiligt sich, im Gesamten betrachtet, obwohl ihm selbstverständlich Dank für seine direkte Arbeit am Patienten gebührt, an einer falschen epidemiologischen Einschätzung. Er versteht nicht, dass seine Einschätzung nicht zu einer Diskussion genutzt wird, wie schwer die Erkrankung für den Einzelnen ist, sondern dazu, die Gefahr für die Allgemeinheit maßlos zu überschätzen. Mit den völlig unnötigen, schweren Folgeschäden, unter denen wir noch lange zu leiden haben werden.

Nachtrag: Eines zeigt dieser neue Monatsbericht deutlich: Wenn sich nun ausgerechnet nach Einführen einer umfassenden Maskenpflicht, die Situation der Atemwegsinfektionen auf das in dieser Jahreszeit übliche Niveau eingependelt hat, dann ist dies ein belastbares Indiz dafür, dass die Maskenpflicht, die üblichen Infektionen nicht beeinflusst. Es sei denn, sie würde spezifisch nur SARS-CoV-2 aufhalten, denn dieser Erreger kommt ganz offensichtlich sehr selten, im Gegensatz zu Influenza- oder Rhinoviren, vor. Da jedoch bezgl. wissenschaftlich-rationaler Redlichkeit schon alle Schamgrenzen gefallen sind, wird dies ganz bestimmt demnächst einer der üblichen Experten behaupten. 

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Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei

255.366 Fälle sind es zum Beispiel am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.

Diese Zahlen sind falsch. Denn die Zählweise des RKI entspricht nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was und wie gezählt wird, steht nicht im Belieben des RKI (eines Bundesinstituts im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers) sowie der Gesundheitsminister und -behörden von Bund und Ländern.

Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).

Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).

1. Wie das RKI Infektionen definiert

a) Im RKI-Lagebericht heißt es auf S. 2:

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Im folgenden Bericht sind unter „COVID-19-Fällen“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.

Auf S. 10 heißt es ganz ähnlich:

Im Lagebericht werden die bundesweit einheitlich erfaßten und an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen (COVID-19-Erkrankungen und akute SARS-CoV-2-Infektionen) dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß IfSG an das zuständige Gesundheitsamtz gemeldet.

Das RKI zählt also labordiagnostische SARS-CoV-2-Nachweise als COVID-19-Fälle, wobei es darunter akute Infektionen und Erkrankungen zusammenfasst. Kurz gesagt: Labornachweise = akute Infektionen / Erkrankungen. Eine unzulässige, weil dem IfSG widersprechende Gleichsetzung (siehe unten).

Labordiagnostischer Nachweis bedeutet, dass ein positives Ergebnis eines COVID-19-Labortests vorliegt. Üblicherweise handelt es sich dabei um sogenannte PCR-Tests. Mittels dieser Tests werden für ein Virus charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und damit das Vorhandensein von Virusmaterial festgestellt.

2. Wie das Gesetz Infektionen definiert

Was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?

Infektion ist gemäß § 2 IfSG

die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Der zentrale Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2 IfSG ist „Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Das hier entscheidende Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.

Anmerkung: Genau genommen reicht es nach der juristischen Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine Infektion noch nicht einmal, dass ein vermehrungsfähiger Krankheitserreger in den Körper aufgenommen wurde; erforderlich ist auch eine Entwicklung oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht ankommen.

Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.

Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für seine Zählweise auf die Falldefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statthaft ist, erscheint höchst fraglich. In der Falldefinition werden die bestätigten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:

Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unabhängig von klinischen Anzeichen und Symptomen“ (im Original: „A person with laboratory confirmation of COVID-19 infection, irrespective of clinical signs and symptoms.“).

Es besteht ein kaum merklicher, aber um so wesentlicher und vor allem juristisch bedeutsamer Unterschied zwischen WHO und RKI: Die WHO fordert den Nachweis einer Infektion, das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV-2 (also des Virus) genügen. Das RKI hat das Wort „Infektion“ einfach weggelassen.

3. Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht

Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.

Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen.

Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):

Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.

Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):

Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.

Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:

Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.

Science Media Center:

Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.

Ein Labor für klinische Diagnostik:

„Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.

Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen:

Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger.

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:

Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2 enthält oder nicht.

Deutschlandfunk (DLF):

Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb.

Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.

4. Positive PCR-Tests weisen keine Infektion nach

Ergebnis: Der Labornachweis von SARS-CoV-2(-Virusmaterial) belegt noch keine COVID-19-Infektion. Oder anders gesagt: Wer Coronavirus-Material in sich hat, ist längst nicht infiziert im Sinne des Gesetzes. Auch dann nicht, wenn die Tests ordnungsgemäß funktionieren. Es geht hier nämlich ausdrücklich nicht um die Problematik etwaig fehlerhafter Fallzahlen (sogenannte falsch-positive Tests) wegen falscher Meßergebnisse infolge von Laborfehlern und dergleichen.

Mittels PCR-Tests läßt sich nur das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Erbguts feststellen, nicht, ob aktuell vermehrungsfähiges Virenmaterial und damit ein Krankheitserreger tatsächlich vorhanden ist und eine Infektion im Sinne des deutschen Infektionsschutzgesetzes besteht. Um dies festzustellen, bedürfte es weiterer Tests, die aber regelmäßig nicht durchgeführt werden.

Ob man aus einem (ordnungsgemäß zustandegekommenen) positiven PCR-Test zumindest schlussfolgern kann, dass irgendwann eine Infektion vorgelegen hat oder auch Fälle denkbar sind, bei denen niemals eine Infektion erfolgt war, ist unklar. Das ist aber auch unerheblich, da das RKI positive Tests als akute Infektionen zählt.

Man kann allenfalls anhand der Zahl der Vervielfältigungszyklen beim PCR-Test auf das Vorhandensein von vermehrungsfähigem Virusmaterial mutmaßen. Je weniger Vervielfältigungen erforderlich sind, um Virusmaterial festzustellen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist. Man ist sich aber in der Wissenschaft nicht einig, wie viele Zyklen dazu erforderlich sind. Die Labore übermitteln zumeist keine Informationen zur Anzahl der den Tests zugrundeliegenden Zyklen an RKI und Gesundheitsämter, und wenn doch, werden diese nicht ausgewertet.

Mit anderen Worten: Niemand weiß, wie viele der positiv Getesteten Infizierte im Sinne des IfSG sind. Angaben zu steigenden Infektionszahlen und Neuinfektionen sind zwangsläufig falsch.

Noch ärger ist die Falschzählerei des RKI übrigens bei den Todeszahlen. Das RKI schreibt von Todesfällen „im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung“. Auch der Begriff „Kranker“ ist in § 2 IfSG geregelt (= Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist)“. Im IfSG-Komnentar von Eckart/Winkelmüller heißt es etwas konkreter zu § 2 Rz. 25:

Erkrankt ist die Person, wenn sie Symptome einer bestimmten übertragbaren Krankheit aufweist und diese Symptome diagnostisch bestätigt sind.

Es bedarf also einer diagnostischen Bestätigung der Symptome. Ein positiver PCR-Test bestätigt aber nicht das Vorhandensein von Symptomen. Ein Zusammenhang mit einer Erkrankung besteht also aufgrund eines positiven Tests nicht.

5. Unzureichende Tatsachengrundlage für staatliche Corona-Maßnahmen

Die Zahl der positiven Corona-Testergebnisse zu veröffentlichen, ist an sich nicht zu beanstanden. Schließlich sind gemäß IfSG – worauf das RKI zutreffend hinweist – positive (und negative) Testergebnisse an die Behörden zu melden.

Nicht mit dem IfSG vereinbar ist es aber, die positiven Tests allesamt auch als (akute) COVID-19-Infektionen auszugeben, ohne zu wissen, bei wie vielen überhaupt eine Infektion vorliegt. Insofern ist es letztlich auch unerheblich, ob sich die Falldefinitionen von WHO und RKI unterscheiden (siehe oben). Das IfSG ist maßgeblich. Und das erfordert, die Zahl der positiven Tests und die Zahl der Infektionen strikt auseinanderzuhalten. Das RKI nimmt diese Unterscheidung nicht vor. Und vermeldet überdies Todesfälle als angbelich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung stehend, ohne Rücksicht darauf, ob eine COVID-19-Erkrankung vorgelegen hat, wie es das IfSG verlangt.

Natürlich kennen RKI und der Bundesgesundheitsminister ebenso wie die Gesundheitsminister und -ämter der Bundesländer die gesetzliche Definition von Infektion und Erkrankung. Und sie wissen natürlich auch, dass positive PCR-Tests allein keinen Nachweis für akute COVID-19-Infektionen oder -Erkrankungen erbringen. Dennoch zählen sie solche bloßen Virusnachweise als akute COVID-19-Infektionen und als Todesfälle im Zusammenhang mit einer VOVID-19-Erkrankung. Das kann man somit je nach Gusto als Lüge, Irreführung, Täuschung oder politischen Betrug bezeichnen.

Die meisten Medien – egal ob öffentlich-rechtlich oder privat – beteiligen sich daran und erweisen sich als Claqueure der Regierung. Sie übernehmen diese Zahlen kritiklos und sprechen von bestätigten Infektionen, nachweislich Infizierten oder Corona-Toten (siehe beispielhaft hierhier oder hier).

RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf steigende Infektionszahlen (wie kürzlich in Berlin, als die Verschärfung der COVID-19-Verordnung ausdrücklich mit steigenden Infektionszahlen begründet wurde) oder auf eine bestimmte Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50 Neuinfektionen pro Landkreis) und greifen dabei auf die Daten der Lageberichte von RKI und Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begründete Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um den Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten.

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Gefangen im Tunnel – Der Teufelskreis der Corona-Politik

Carl Heneghan hat einen Artikel im britischen Politik- und Kulturmagazin Spectator verfasst, dem ältesten noch existierenden Magazin englischer Sprache. Darin zeigt er, dass derzeit in Großbritannien eine leichte Untersterblichkeit herrscht, also weniger Menschen sterben als im Schnitt der fünf vorherigen Jahre.

Die eigentliche Erkenntnis liegt aber darin, dass die Sterblichkeit in den britischen Pflegeheimen und Krankenhäusern aktuell sogar deutlich niedriger ist, aber die Sterblichkeit in den Privathaushalten viel höher als normal – und dies liegt mit Sicherheit nicht an Covid-19. Der naheliegende Grund ist: Dort wird aktuell gestorben, weil die Menschen vorher nicht zum Arzt gegangen sind, um das Gesundheitssystem in Coronazeiten zu schonen.

So wurden ihre Krankheiten zu spät oder gar nicht behandelt. Heneghan nennt Schätzungen von 200.000 Todesfällen, mit denen Großbritannien aus diesem Grund zu rechnen hat. Und, wie gesagt, wenn Fachleute wie er von Zahlen reden, sollte man das ernstnehmen, im Gegensatz zu den Einlassungen der Drostens und Lauterbachs dieser Welt, die da keinerlei Kompetenz erkennen lassen.

Epidemiologen, die etwas von Evidence Based Medicine verstehen, also von der korrekten Deutung von Studienzahlen, gibt es auf der ganzen Welt. In den USA etwa den herausragenden John Ioannidis von der Standford University, der von Anfang an vor dem Fiasko durch massive Schutzmaßnahmen auf ungenügender Datengrundlage warnte. Es gibt sie auch in Deutschland und Österreich, wie beispielsweise Andreas Sönnichsen (siehe auch hier).

Das ganze Elend der Politik

Doch speziell in Deutschland kommen diese Experten nicht zu Wort, dabei sind sie die Spezialisten genau des Fachgebietes, welches uns am besten sagen kann, welche Belege es für die Gefährlichkeit von Covid-19 gibt. Also wie wir die Lage einschätzen sollten und was die Konsequenzen der Schutzmaßnahmen, positiv wie negativ, sind. Andreas Sönnichsen wurde in die österreichische Talkshow Talk im Hangar (22.07.2020) zusammen mit einem Kollegen und einer Kollegin, einer Richterin und einem Regierungspolitiker eingeladen.

Dort zeigte sich das ganze Elend der Politik. Andreas Sönnichsen argumentierte auf der Basis von soliden Belegen, während die zwei anderen Mediziner vor allem rein aus ihrer mehr emotional begründeten Sichtweise heraus argumentierten, sowohl pro und contra. Zusammengefasst lautet die Schlussfolgerung des Politikers aber in etwa so: Es zeigt sich gerade, dass drei Ärzte drei verschiedene Meinungen haben, und da sollen wir Politiker uns entscheiden. So treffen wir dann halt eine Entscheidung und halten daran dann auch fest.

Er behandelte die drei Meinungen also gewissermaßen gleichwertig. Das ist nichts anderes als die Kapitulation des Willens, sich um die fachlich beste Meinung zu bemühen und zwar jeden Tag neu (und auf dem Boden eventuell neuer Erkenntnisse). Um die am besten begründete Meinung herauszufinden, gibt es klare Regeln, wie zum Beispiel die der Evidenzbasierten Medizin. Und diese bestbegründete Meinung vertrat eindeutig und nachweisbar Andreas Sönnichsen. Wozu gibt es eigentlich solide Wissenschaft, wenn es die Entscheider in der Politik nicht interessiert oder sie zu träge sind, sich darum zu bemühen? Sehen Sie dazu Andreas Sönnichsen ab Min. 7:04 und darauf den grünen Bürgermeister von Innsbruck Georg Willi ab Min. 11:20 und später im Verlauf des Talks.

Teufelskreislauf der Panik

Zurück zum Spectator-Aufsatz des Epidemiologen Carl Heneghan. Das zugrundeliegende Problem dieser offensichtlichen Verneinung der Wirklichkeit sieht Heneghan darin, dass Menschen dazu neigen, sich am Anfang auf eine Bezugsgröße zu einigen, man könnte auch Anker oder Tunnel dazu sagen, und dann, obwohl sie sich als falsch erweist, eisern daran festhalten.

Im Falle von Corona war es ganz sicher die viel zu hohe Sterblichkeitsannahme, die zu den Horrorzahlen allein in Deutschland von hunderttausenden Toten motivierte, obwohl sie schon zum Zeitpunkt ihrer Propagierung nachweislich falsch war. Aber sie löste die Panik der Entscheider aus, die bis heute deren Handlungen bestimmt, obwohl wir ganz sicher wissen, dass die Sterblichkeit einer Infektion mit dem SARS-Cov-2 die einer normalen saisonalen Grippeinfektion nicht übersteigt. Aber die Politik wie die Öffentlichkeit schaffen es einfach nicht, aus diesem Teufelskreislauf der Panik auszusteigen.

Hier ihm Wortlaut frei übersetzt Carl Heneghans Schlussfolgerung:

Der Coronavirus Ausbruch hat große Emotionen, verbunden mit dem starken Wunsch nach Handlung, ausgelöst. Obwohl die Daten auf das Gegenteil hinweisen, wollen heute noch viele im Lockdown verharren. Im zu starken Vertrauen auf die ersten Informationsbruchstücke finden wir, dass dies keine gute Idee ist. Wir sollten uns die Tatsache klarmachen, dass wir diese Tendenz am starren Festhalten haben. Die Lösung besteht in einer Verlangsamung der Entscheidungsprozesse, suchen nach zusätzlichen Gesichtspunkten und Informationen. Reaktion in Eile führt zum starren Festhalten an falschen Maßnahmen und der damit verbunden Probleme. Wenn wir auf Covid-19 blicken, dann ist die wirkliche Bedrohung nicht die Krankheit; es ist, wie wir auf aufkommende Informationen reagieren.

Im englischen Originmaltext:

„The coronavirus outbreak has involved powerful emotions and strong impulses for taking action. Despite evidence pointing to the contrary, many want to stay in lockdown. Relying too heavily on the first piece of information we come across is a bad idea. We all need to be aware of the fact that we have this anchoring tendency. The solution involves slowing your decision-making processes, seeking additional viewpoints and information. Reacting in haste acts to underpin anchoring and its associated problems. When it comes to Covid-19, the real threat is not the disease; it’s how we react to the emerging information.“

Wer Englisch versteht, sollte seinen Spectator-Beitrag unbedingt in Gänze lesen. Kluge Stimmen in dieser Zeit des Irrsinns zu vernehmen, tut einfach gut.

Aktueller Nachtrag 10.08.2020/9Uhr

Folgender Brief erreichte mich aktuell als E-Mail über den Verteiler der Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung. Der Brief wurde verfasst von Prof. Christof Kuhbandner, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie VI. der Uni Regensburg

Liebe Alle,

Sie haben es sicher mitbekommen: Das RKI ist aktuell mit der Message in den Medien unterwegs, dass aktuell die Reproduktionszahl R wieder steigen würde, was laut RKI an den bundesweiten Lockerungsmaßnahmen liegen würde (z.B.hier).

Das ist – man muss es in meinen Augen so sagen – eine unfassbare Irreführung des Bürgers.

Am 6. Mai wurden vom RKI ja die Richtlinien geändert, wer getestet werden soll. Von da an werden alle Personen mit respiratorischen Symptomen jeder Schwere getestet (Siehe hier), unabhängig davon, ob es irgendwelche zusätzlichen Risikofaktoren gibt (letzteres ist die Änderung, vorher musste eine Person zusätzlich zu Symptomen Risikofaktoren aufweisen).

Zudem wird inzwischen zunehmend in der Breite völlig unabhängig von Symptomen getestet, wie die Medienberichte zu Testungen im Bereich des Fußballs  und im Bereich der Schlachthöfe zeigen – hier lässt beispielsweise Schleswig-Holstein die Belegschaften aller großen Betriebe im Land testen.

Durch die damit verbundene deutliche Ausweitung der Tests – in den Wochen davor wurden ja bis zu 60% der vorhandenen Testkapazitäten nicht genutzt  – werden natürlich deutlich mehr Infektionen entdeckt. Deswegen haben sich aber nicht mehr Personen als vorher angesteckt, sondern die erhöhte absolute Anzahl an gefundenen Infektionen spiegelt nur die Ausweitung der Tests wider.

Deswegen ist es absolut irreführend, wenn das RKI hier von einem „gestiegenen R“ spricht. In Wirklichkeit spiegelt das gestiegene R nur die Ausweitung der Tests wieder.

Frappierender Weise ist das dem RKI durchaus bewusst. So schreiben die Autoren des Fachartikels zum Nowcasting-Modell vom RKI, auf dem die Schätzung des R beruht, in ihrem Fachartikel im Epidemiologischen Bulletin:

„Ein weiterer Aspekt ist aber auch, dass in Deutschland die Testkapazitäten deutlich er­höht worden sind und durch stärkeres Testen ein insgesamt größerer Teil der Infektionen sichtbar wird. Dieser strukturelle Effekt und der dadurch be­dingte Anstieg der Meldezahlen, kann dazu führen, dass der aktuelle R-Wert das reale Geschehen etwas überschätzt.“ (Das Wort „etwas“ ist hier allerdings etwas untertrieben!).

Es ist ein echter Skandal, dass das RKI nach wie vor bei der Schätzung der Reproduktionszahl R den Faktor der Testanzahl nicht berücksichtigt. Denn dann würde man nicht nur sehen, dass das R in Wirklichkeit im März kaum gestiegen ist, sondern auch, dass das R aktuell in Wirklichkeit weiter sinkt.

Meiner Meinung nach müsste man diese Punkte so breit wie möglich und sobald wie möglich in die Öffentlichkeit tragen. Deswegen wäre meine Bitte an Sie, dass Sie all Ihre Kontakte nutzen, um das in den Medien richtigzustellen. Ich habe bereits all meinen Medienkontakten entsprechend geschrieben.

Herzliche Grüße

Christof Kuhbandner

Prof. Christof Kuhbandner,  Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie VI. der Uni Regensburg

Zuerst erschienen bei ACHGUT hier




Die „Zweite Welle“: Kompetenzfrei und rein alarmistisch

Bei inzwischen fast 600.000 Test wöchentlich stieg der prozentuale Anteil der positiv Getesteten von 0,6 auf 1 Prozent an (Epidemiologisches Bulletin Seite 31). Daraus wird die „zweite Welle“ konstruiert, während es gute Argumente dafür gibt, dies als normale Schwankungsbreite vor allem falsch positiver Ergebnisse eines immer noch nicht ordnungsgemäß überprüften Tests anzusehen (Stichwort niedrige Prävalenz). Nach wie vor wird irreführend dabei von Infizierten gesprochen.

Alle Voraussagen zu einer echten Welle aufgrund der Massendemonstrationen sind nicht eingetroffen. Wäre das Virus tatsächlich so infektiös und die Bevölkerung ohne Immunschutz, müssten ganz andere Zahlen auffallen. Die wirklich relevante Information ist jedoch, wer krank wird. Zumindest gibt es die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Covid-Patienten.

Eine fachkundiger Leser gab mir den Hinweis, dass diese deutschlandweit kontinuierlich von 3.000 im April auf derzeit 229 abgesunkenist (Stand 07.08.2020). Leider werden das Durchschnittsalter und die Grunderkrankungen nicht mittgeteilt. Wer hier von gesellschaftlicher Bedrohung spricht, tut dies kompetenzfrei und rein alarmistisch.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

Mehr Informationen zum Thema hier

daraus:

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Virologin und Immunologin:

PCR-Test ist wie»Kaffeesatzlesen«




Letalitätsrate und Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern  

Es gab zwar die üblichen Verdächtigen wie etwa den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach oder den Berliner Virologen Christian Drosten oder auch das Robert KochInstitut ( RKI ), die mit ihren Warnungen  die Angst in der Bevölkerung am Köcheln zu halten versuchten– was möglicherweise auch der Gesichtswahrung  der die Coronanotstandsmaßnahmen zu verantwortenden exekutiven Staatsspitze zu dienen bestimmt war.

Dies konnte aber zwanglos als alarmistisches „busines as usual“ verstanden werden, bis am 25 Juli über die Medien prominent verbreitet wurde, dass Sachsens MP Michael Kretschmer der Meinung sei, dass die „zweite Welle“ nicht etwa erst drohe, sondern in Deutschland schon da sei. Der MP berief sich auf  zwei Tage hintereinander von 500 auf etwa 800 gestiegene Fallzahlen. Der Vorfall zeigt exemplarisch die falsche Fokussierung der Politik auf  die Fallzahlen des Virus statt auf seine Letalität.

Für die Einschätzung der Gefährlichkeit eines Virus ist in erster Linie seine Letalität entscheidend, nicht seine Infektiösität. Das Coronavirus hat eine relativ hohe Infektiösität, aber, wie noch zu zeigen sein wird, eine eher geringe Letalität. Zum anderen zeigt der Vorfall die Unkenntnis verantwortlicher Politiker  über die  epidemiologischen „basics“. Eine „zweite“ Welle sollte ja zumindest annähernd die Durchschlagskraft der ersten Welle haben. Die hatte in ihrer Spitze im März 2020 7000 neue Positivtestungen  täglich. Zur Zeit von Kretschmers  Äußerung waren die Fallzahlen gerade einmal um 300  ( von 500 auf 800 ) gestiegen, und nur an zwei Tagen hintereinander .Man kann den Eindruck gewinnen, dass ein politisch eher blasser MP auch einmal die Schlagzeilen bestimmen wollte. Und das funktioniert gegenwärtig am besten auf der Schiene des Coronaalarmismus.  Dann wird sich Kretschmer  kaum über den  einen Tag später gemeldeten Rückgang der Neudiagnosen auf 305 gefreut haben, Ende Juli / Anfang August betrug die 7-Tage-Durchschnittszahl 680 Neudiagnosen. Eine „zweite Welle“ sieht anders aus, da müssten die täglichen Positivtestungen  in die Tausende gehen.

Dies hielt das  RKI nicht davon ab, drei Tage nach der Alarmmeldung Kretschmers eine Pressekonferenz  zu geben und das zu tun, was es am Besten kann: zu warnen. Die Gefahr einer zweiten schweren Welle bestehe weiterhin. Das Infektionsgeschehen habe sich landesweit ausgeweitet, noch handele es sich zwar um „kleinere Ausbrüche“. Aber: „Die Pandemie ist nicht vorbei“ hieß es drohend.. Das RKI sollte aufpassen, dass es seine Glaubwürdigkeit nicht verliert. Nicht alle Fernsehschauer haben vergessen, dass die Fallzahlen zur Hochzeit der Epidemie in Deutschland im März grosso modo zehnmal höher als gegenwärtig waren.

Wo das RKI  warnt, darf der bayrische MP Söder nicht fehlen. Am 2. August warnte er vor einer zweiten „schweren“ Welle, ausgelöst durch die zurückkehrenden Urlauber. Söder ist ein weiteres Beispiel für die sachwidrige  Fixierung der Politik auf die Infektionszahlen unter systematischer Ignorierung der Letalitätsrate desVirus. Nur letztere drückt die Gefährlichkeit des Virus aus, und sie ist relativ niedrig ( s. unten unter 2.).

Bei den übertriebenen Warnungen von Seiten der Politik und RKI  kann man den Eindruck gewinnen, dass dahinter die geheime Hoffnung steht, das  Virus durch geeignete Maßnahmen zum Verschwinden zu bringen. Dies ist eine vergebliche Hoffnung. SARS-CoV-2 wird sich den bereits vorhandenen vier Typen von Coronaviren hinzu gesellen, die zum Teil seit Jahrhunderten hierzulande aktiv sind. Wir müssen daher lernen, mit SARS-CoV-2 zu leben, was angesichts seiner begrenzten Gefährlichkeit auch ohne weiteres möglich sein sollte.

  1. Auch die als große politische Show inszenierte Vorstellung der neuen Corona-Warn-App hat als Hauptfunktion die Aufrechterhaltung der Corona-Alarmstimmung in der Bevölkerung. Die verbliebenen erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie die Maskenpflicht beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, das 2-m-Abstandsgebot zwischen den Restauranttischen sowie das Verbot von Großveranstaltungen u.a. verlangen die Aufrechterhaltung der Massenloyalität der Bevölkerung. Dass diese Strategie freilich an Grenzen stößt, zeigt die Zurückhaltung, mit der die Bevölkerung die Warn-App aufgenommen hat: Nur 16 Mio. Menschen hatten sie bis Ende Juli heruntergeladen, weit hinter dem angestrebten Zielwert. Die zwischenzeitlich aufgetretenen technischen Störungen waren und sind sicherlich nicht dazu angetan, die Attraktivität der App zu steigern.
  2. Die 7-Tage-Durchschnittszahl der positiv Getesteten lagim Juli um die 600.  Gegenwärtig werden etwa 500 000 Tests pro Woche vorgenommen, wobei das Testverfahren nicht validiert ist. Bei einem Testfehler von nur 1 %  bei „falsch positiv“ wären das 5000 Fehler pro Woche oder etwa 700 pro Tag –  deutlich mehr als die Zahl der  durchschnittlich 600 täglich neu positiv Getesteten im Juli. Es könnte also sein, dass es  im Juli überhaupt keine  tatsächlich neu Infizierten mehr gab.
  3. Im Juni war es zu einigen „super spreading events“ indeutschen Schlachthöfen gekommen,  die von den Medien dann auch geradezu mit Dankbarkeit aufgenommen wurden, die aber lokale Ereignisse blieben. Von den ca` 1500 positiv auf Corona Getesteten des Schlachtbetriebs Tönnies in NRW mussten 9 auf die Intensivstation, 2 wurden beatmet, ein Todesfall ist nicht eingetreten. Die 9 Intensivkranken stellen eine sehr niedrige Rate von weit unter 1 % dar, die in Verbindung mit der Letalitätsrate von 0 % ebenfalls bestätigt, dass SARS-CoV-2 ein zwar ernst zu nehmendes, aber insgesamt doch eher harmloses Virus ist. Derartige auf der Hand liegende, der Corona-Entwarnung dienende Schlussfolgerungen interessieren freilich die deutschen Medien nicht ( und anscheinend auch das RKI nicht ), ihr alarmistischer Blick wendet sich dann lieber den USA, Brasilien oder Indien mit ihren steigenden Infektionszahlen zu. Die deutschen Medien scheinen nicht zu merken, dass ihr beibehaltener Panikmodus dem ersehnten Anspringen der Konjunktur hierzulande abträglich sein könnte. Da wäre vielleicht einmal ein sanfter Hinweis vom Bundeskanzleramt an die beflissenen Medien sinnvoll.

Die  Tönnies-Zahlen sind dazu angetan, einer „zweiten“ Infektionswelle den Schrecken zu nehmen. Auf 1500 Infizierte kamen 9 Intensivkranke, zwei Beatmungsfälle und 0 Tote. Übertragen auf eine neue Welle mit beispielsweise 90 000 neu Infizierten bedeutet das eine Versechsigfachung der Zahlen, also 540 Intensivfälle, 120  Beatmungsfälle und weiterhin 0 Tote. Dieses durchaus realistische Rechenexempel nimmt einer imaginierten neuen Infektionswelle in der Tat den Schrecken. Dies ist auch der Grund dafür, dass ein solches nie in den deutschen Medien angestellt wurde.

  1. Mitte Juli machte im Internet die Nachricht die Runde, dass die FAZ den Abdruck einerCorona-Anzeige der Professoren Bhakdi, Homburg u.a. verweigert hat, in der die Shutdown-Politik der Bundesregierung und der MP der Länder mit wissenschaftlichen Argumenten scharf zurückgewiesen wurde. Das in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Recht, „seine Meinung … frei zu äußern und zu verbreiten“, gehört laut BVerfG zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“ und ist für ein freiheitliches, demokratisches Gemeinwesen konstituierend. In Art. 5 Abs. 1 GG heißt es dann noch kurz und bündig: „Eine Zensur findet nicht statt“. Die von der FAZ ausgeübte Zensur widerspricht darüber hinaus  der in Richtlinie 1 des deutschen Pressekodex statuierten Verpflichtung zu „wahrhaftiger Unterrichtung der Öffentlichkeit“, und stellt auch die historische Ausgangslage auf den Kopf, in der im 19. Jahrhundert das liberale Bürgertum Meinungs- und Pressefreiheit gegen den Obrigkeitsstaat durchgesetzt hat. In der BRD hat der „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ ( Jürgen Habermas ) nun eine neue Form angenommen, in der die Presse und die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-und Fernsehanstalten zumindest auf  zwei zentralen Politikfeldern, nämlich bei der Corona-Politik und bei der Klimapolitik, in einer unheiligen Allianz mit der staatlichen Politik die Kritik von Seiten nonkonformistischer  gesellschaftlicher Akteure abzuwehren versuchen. Es hat sich ein politisch-medialer Komplex herausgebildet, der sich hermetisch gegen oppositionelle Einflüsse von außen abschließt. Mit dem Internet ist glücklicherweise weltweit ein neues Medium entstanden, welches den eingetretenen Demokratieverlust zu einem Teil kompensieren kann – zumindest bislang.

Um noch einmal auf die FAZ zurückzukommen. Gemäß der in Richtlinie 1 des deutschen Pressekodex niedergelegten Verpflichtung zu einer „wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ hätte die FAZ nicht nur die privat bezahlte Anzeige bringen, sondern sogar über deren wesentlichen Inhalt im redaktionellen Teil kostenlos berichten müssen.

  1. Während der großen Verhandlungen zwischen den 27 Regierungschefs der EU vom 18. bis 21. Juli 2020 über den künftigen Haushalt der EU und den Corona-Hilfsfonds wurden Polen und Ungarn unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit von Politik und Öffentlichkeit in Deutschland zum Teil heftig kritisiert. Diese Kritik ist überaus scheinheilig, wenn man bedenkt, mit welcher Bedenkenlosigkeit gerade auch die deutsche Politik vor kurzem ohne ausreichende Faktenevidenz die Grundrechte einer ganzen Nation außer Kraft gesetzt hat (vgl. näher Nahamowitz 2020). Die Grundrechte sind unbestritten die Basis der Rechtsstaatlichkeit. eines jeden Landes. Nimmt man die offenkundigenDemokratiedefizite hinzu, welche ich unter Punkt 5. angesprochen habe, kann einem um Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland (und der EU) Angst und Bange werden.
  2. Am 1. August fand eine große Demonstration von Coronakritikern mit 20 000 Teilnehmern in Berlin statt, meistenteils ohne Masken und Abstandswahrung. Dahinter steht eine hervorragende Organisationsleistung, die freilich die Frage beantworten muss, wie zukünftig verhindert werden kann, dass die Polizei die Demonstration wegen Verletzung der Corona-Regeln auflöst. Wie zu erwarten, stieß die Demonstration auf „Unverständnis“, jedenfalls bei den Vertretern der vier Corona-Parteien. Der Berliner OB Müller warf den Demonstranten im Nachgang vor, sie würden die Fakten der möglichen Gesundheitsgefährdung der Mitbürger ignorieren. Dieses Statement zeigt wieder einmal die Ahnungslosigkeit und zugleich .einseitige Orientierung der deutschen MP..

Die Maskenpflicht ist sinnlos, weil die Poren der normalen Stoffmasken doppelt so groß sind wie das Virus selbst. Es kann daher ungehindert die Maske durchdringen ( Reiss, Bhakdi 2020. 70 ). Diese Einsicht war übrigens zu Beginn des Auftretens von Corona bei Wissenschaft und Politik allgemein verbreitet. Der Berliner Virologe Christian Drosten, regelmäßiger Wortführer der Corona-Alarmisten, äußerte sich im Februar dahingehend, dass die „technischen Daten nicht günstig für die Masken“ seien. Ähnlich äußerte sich das RKI. Und der bayrische MP Söder stellte sehr entschieden mit all seiner schlitzohrigen Unbedarftheit die vollkommene Ungeeignetheit der Masken fest. Es lässt sich nur spekulieren, was den Gesinnungswandel bei der Politik ausgelöst hat. Ich bevorzuge die These, dass die Beibehaltung der Maskenpflicht der Aufrechterhaltung der Alarmstimmung in der Bevölkerung dient. Sehr viel bösartiger ist die alternative These, dass die Politik einmal ausprobieren möchte, wie weit sie mit Gehirnwäsche  bei der Bevölkerung kommen kann.

Und was die Faktenkenntnis weiter angeht, zeigt Müllers Bemerkung, dass ihm jedes Wissen darüber fehlt, dass die sog. Corona-Krise bisher keinerlei Auswirkungen auf die Sterblichkeit in Deutschland gezeigt hat. Darauf wird zurückzukommen sein ( vgl unten unter 3.).

Einseitig ist die Kritik des Berliner OB an den Demonstranten, weil seine Polizei ansonsten sich sehr großzügig bei den Freizeitaktivitäten der Berliner Bevölkerung gezeigt hat, was die Befolgung der Corona-Regeln angeht. Hier scheint mir ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorzuliegen.

Ich möchte im folgenden zwei Problemkreise vertieft erörtern: Wie hoch ist die Letalitätsrate des SARS-CoV-2-Virus in Deutschland ? Und wie hoch ist die Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern ?

  1. Wie hoch ist die Letalitätsrate des SARS-CoV-2Virus in Deutschland:0,37 % oder 4,7 %?

Ich hatte in meinem Artikel „Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown In Deutschland“ eine Rechnung aufgemacht, nach der Mitte Mai 2020 bei den damals 170 000 positiv Getesteten die Zahl der „echten“ Coronatoten unter 100 lag ( Nahamowitz 2020 ). Dieses sensationell niedrige Ergebnis beruhte zum einen auf einem Forschungsergebnis des Bonner Virologen Prof . Hendrik Streeck, zum anderen auf Angaben von Prof. Sucharit Bhakdi, der sich auf eine amtliche Zählung des italienischen Gesundheitsinstituts berief.

Eine in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Gangelt im Kreis Heinsberg vom Bonner Virologen Prof. Streeck Anfang April 2020 erhobene repräsentative Stichprobe mit 1000 Probanden hatte als ein wichtiges Ergebnis eine Letalitätsrate von 0, 37 %  erbracht ( mit einer Fehlermarge  von 0,19 % – 0,45 % ). Das würde 370 Tote auf 100 000 positiv Getestete und 740 Tote auf 200 000 positiv Getestete bedeuten, was ausgesprochen wenig ist.  Diese Zahlen konfligieren freilich massiv mit der vom RKI vorgenommenen Zählweise, nach der im Mai  2020 durchschnittlich  auf insgesamt 170 000 „Infizierte“ rund 8000 Tote kamen, was einer Letalitätsrate von  grob 4,7 % entspricht  – ungefähr das Zwölffache der Heinsbergrate.

In den zahlreichen Interviews, die Streeck in den letzten Monaten gegeben hat, wurde diese Differenz von den Moderatoren mit der Ausnahme  von Markus Lanz seltsamerweise nie thematisiert. Ich vermute bei den öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten, dass dies mit Bedacht erfolgte, birgt diese Differenz doch gewaltigen Sprengstoff für die offizielle Corona-Politik. Denn die Heinsbergstudie war methodisch schulmäßig als repräsentative Zufallsstichprobe durchgeführt worden, woraus grundsätzlich die Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse auf ganz Deutschland folgt. Wie aber sollte die Politik die Fortführung der Coronarestriktionen durch den formellen Beschluss der Bundesregierung  und der MP der Länder am 15. April angesichts einer derart niedrigen Letalitätsrate rechtfertigen? Offenbar entschloss man sich, das Heinsbergergebnis komplett zu ignorieren, das gilt besonders für den MP von NRW Armin Laschet, der bei der Vorstellung der Heinsbergergebnisse auf der Pressekonferenz Anfang April sogar persönlich anwesend gewesen war.

Das Totschweigen der Differenz zwischen der Letalitätsrate der Heinsbergstudie und der des RKI wurde meines Wissens erst Ende Mai beendet, und zwar bezeichnenderweise wieder bei Markus Lanz. Auffällig war das letztlich defensive  Verhalten von Streeck. Er insistierte zwar auf der Letalitätsrate von 0, 37 %, äußerte sich aber auf die  Frage der Vorsitzenden der Europäischen Ethikkommission Prof. Christiane Woopen, die explizit auf die Differenz zur Letalitätsrate des RKI von 4, 7% verwies, dahin gehend, dass man nicht wisse, ob und wie die 0, 37 %  für ganz Deutschland gelten. Zu keinem Moment berief er sich offensiv auf die Repräsentativität seiner Studie oder stellte Erwägungen über die Sinnhaftigkeit des Shutdown an. Immerhin ließ er sich zu der Bemerkung hinreißen, dass in China zu Beginn der Pandemie die Krankheitsverläufe zu 91 % mild bis moderat gewesen seien, woraus schon damals gefolgt sei, dass das Corona-Virus zwar „ernstzunehmen“, aber nicht zu „überdramatisieren“ sei. Die Frage, unter welche Alternative der von der Politik verordnete Shutdown zu subsumieren sei, wurde weder von ihm noch von der Talkrunde gestellt. Gleichwohl kann die Bemerkung als versteckte Kritik an einer überdramatisiernden Shutdown-Politik verstanden werden, welche die elementaren verfassungsrechtlichen Gebote der Verhältnismäßigkeit eklatant verletzte ( Nahamowitz 2020 ). In einer nachfolgenden Sitzung bei Markus Lanz am 1. Juli 2020 nahm Streeck seiner Position dann jeden Stachel, indem er die Politik des Shutdown ausdrücklich gut hieß.

Ich habe die Vorfälle um den Virologen Streeck aus zwei Gründen so ausführlich dargestellt. Einmal zeigen sie den Druck, der auf einem  etablierten und zugleich innovativen Wissenschaftler in Deutschland lastet, der zu einem nicht politikkonformen  Forschungsergebnis  gekommen war. Zur Gewährleistung seines künftigen seelischen Wohlbefindens ( es gab gegen ihn Strafanzeigen und Morddrohungen ) und sicher auch um seine berufliche Position als Direktor derVirologie der Bonner Universitätsklinik nicht zu gefährden, wurden seine öffentlichen Äußerungen immer defensiver, um schließlich in der Apologie der Shutdown-Politik zu enden.

Dieses alles in allem defensive bis apologetische Verhalten macht den Unterschied zu prominenten kritischen Wissenschaftlern wie Prof. Sucharit Bhakdi und Prof. Stefan Homburg aus, die ihre Ablehnung der Coronapolitik präzise begründen und  unverhohlen äußern ( vgl. näher Nahamowitz, ebd. ). Als Reaktion werden sie von den öffentlich-rechtlichen Sendern geschnitten – ein implizites, aber weit hallendes Eingeständnis der eigenen argumentativen Schwäche. Aufgrund derartiger Parteilichkeiten nennt der alternative Arzt Rüdiger Dahlke  die öffentlich-rechtlichen Sender die öffentlich-unrechtlichen.Den beiden Wissenschaftlern bleibt nur, aber immerhin, das Internet, wo sie äußerst erfolgreich agieren. Bhakdis „Offener Brief an die Bundeskanzlerin“ von Ende März z.B. hat über zwei Mio. Aufrufe ausgelöst.

Unter demokratietheoretischem, aber auch unter verfassungsrechtlichem Aspekt ( vgl. die Verfassungsdirektive des „demokratischen“ Bundesstaats in Art. 20 Abs. 1 GG ) ist es nicht akzeptabel, dass die aus Gebühren finanzierten Sender ARD und ZDF unter Missachtung ihres öffentlich-rechtlichen  Auftrags in bestimmten Pölitikbereichen zu Regierungssendern verkommen, die  systematisch verhindern, dass oppositionelle Stimmen aus der Gesellschaft zu Wort kommen. Dass dahinter System und wahrscheinlich eine lenkende Hand stecken, erkennt man daran, mit welcher Konsequenz die Strategie der Diskussionsverweigerung von allen Moderatoren durchgehalten wird. Betroffen ist neben der Corona-Politik. wie schon gesagt, vor allem die Klimapolitik. Der öffentlich-unrechtliche Gleichklang geht bis zur einheitlichen Sprachregelung in den Sendungen, vor kurzem z. B. die durchgängige Behauptung, die Anticoronademonstranten der vergangenen Monate  würden von  „Verschwörungstheoretikern“ und „Rechtsextremen“ instrumentalisiert.

Ich komme zurück zu meiner Berechnung der Coronasterblichkeit und und unterstreiche, dass ich an der Heinsberger Letalitätsrate von 0, 37 %  festhalte. Damit befinde ich mich in Übereinstimmung mit der internationalen Studienlage, welche die Letalität von SARS-CoV-2 im Ergebnis mit der einer mittelschweren Grippe vergleicht ( vgl. unten ). Streeck selbst hatte in einem Interview angegeben, dass er zur Sicherung der Repräsentativität der Studie sich eines professionellen Meinungsforschungsinstituts bedient hatte.

Da aber offensichtlich gegenwärtig der Graben zu der 4, 7 % – Letalitätsrate des RKI nicht überzeugend überbrückt werden kann, möchte ich in einer Alternativrechnung die Zahlen des RKI zugrunde legen. Ich gehe dann für Mitte Mai von 8000 „Coronatoten“ in Deutschland aus. Aber auch diese Zahl muss sich, wobei ich  Angaben  Sucharit Bhakdis folge, gemäß einer amtlichen italienischen Rechnung reduzieren lassen auf nur noch 12 %, d.h. 960 echte, wirklich „an“ Covit-19 Verstorbene ( vgl. Nahamowitz 2020 ).. Ich habe keinen Grund, an der Seriosität der italienischen Rechnung zu zweifeln, nach der 88 % der „Coronatoten“, nicht „an“, sondern nur „mit“ Corona  verstorben sind . Diese Zahlen hat Bhakdi nun in seinem, mit seiner Frau verfassten Bestseller  bestätigt ( Reiss, Bhakdi 2020,27 f ).

960 „echte“ Coronatote bis Mitte Mai in Deutschland sind grob das Zehnfache meiner ursprünglichen Zahl von „unter 100“. Die Schlussfolgerung aber bleibt dieselbe: Angesichts der immer noch äußerst niedrigen, die Aufnahmekapazität des deutschen Krankenhaussystems weit unterschreitenden Opferzahl ist evident, dass die deutsche Coronapolitik – auch in Anbetracht ihrer immensen sozialen, psychischen und finanziellen Kosten auf allen Ebenen der  Gesellschaft – „außerhalb jeder Erforderlichkeit liegt und auch jede Form von Zweck/Mittelproportionalität sprengt und damit verfassungswidrig ist“ ( Nahamowitz ebd. ). Oder anders ausgedrückt: SARS-CoV-2 ist ein zwar relativ infektiöses, aber eher harmloses Virus, vergleichbar in seiner Gefährlichkeit mit einem leicht bis mittel gefährlichen Grippevirus.

Die Heinsberger Letalitätsrate von 0,37 % ( einschließlich der Fehlermarge von 0,19 % – 0,45 % ) bewegt sich  in etwa  auf dem Niveau der Letalitätsraten zwischen 0, 02 %  und 0 4 %, welches Prof. Joannidis nach einer Auswertung von 12 Studien gefunden hat. Die Unterschiede beruhen auf lokalen, regionalen und auch nationalen Besonderheiten wie Altersstruktur, Zählweise, allgemeiner Gesundheitszustand, Qualität der Krankenhäuser u.a.  Zahlreiche andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen ( vgl. den Überblick bei Reiss, Bhakdi 2020, 33 f ). Einen gewissen, aber nicht signifikanten Ausreißer nach oben stellt die  französische Corona-Studie mit einer Letalitätsrate von 1,3 % dar ( Roussel et al. 2020 ).

Der Grund für die relative Einheitlichkeit der Ergebnisse liegt in dem elementaren Umstand begründet, dass SARSE-CoV-2 ein auf der ganzen Welt identisches Virus ist. Deswegen ist die Letalität des Virus „als solche“ ( d.h. unabhängig von seiner physischen und sozialen Umgebung ) auf der ganzen Welt, solange es nicht  mutiert ist, gleich.

Zum Abschluss der Thematik sei tentativ eine Vermutung geäußert, wie der Widerspruch zwischen der Heinsberger Letalitätsrate  und der des RKI epidemiologisch überbrückt werden kann. Dabei gehe ich von einer hohen Dunkelziffer in Deutschland bei den Infektionen im Verhältnis von 1 zu 10 aus ( Reiss, Bhakdi 2020, 33 ). Das bedeutet, dass wir im Mai 2020 nicht 170 000, sondern 1700 000 Infizierte in Deutschland hatten. Die Dunkelziffer umfasste dann entweder asymptomatische oder so mild infizierte Menschen, dass sie sich nicht haben testen lassen In diesem Fall würde sich die Letalitätsrate von 4, 7 % in 0, 47 % umwandeln, eine Rate, die nahe  bei der Heinsberger Rate von 0, 37 % liegt.

  1. Wie hoch ist die Mortalität in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern?

Ich möchte im folgenden anhand der vom European Mortality Monitoring Project ( Euromomo ) gelieferten Statistiken, welche die Sterbedaten von 24 europäischen Ländern von 2015 bis zum aktuellen Rand erfassen, die Mortalität in Deutschland und einigen europäischen Ländern darstellen.

Wir beginnen als gesamteuropäischer Überblick mit den Sterbefällen aller 24 an Euromomo  beteiligten Länder und zwar für alle Altersklassen. Die  blaue Kurve zeigt für das Jahr 2020 den steilen, in der KW 8 ( 17. 2. bis 23. 2 2020 ) beginnenden Anstieg, der in den Peak der KW 14 ( 30. 3. bis 5. 4. 2020 ) mündet. Dieser überragt die vorhergehenden Grippepeaks der Winter 2017, 2018 und 2019 deutlich und löst die kurze vorhergehende Kurve der Grippemortalität ab. Am aktuellen Rand zeigt die Kurve, dass auf gesamteuropäischer Ebene die Epidemie überwunden ist : Die Zahl der Todesfälle ist nach einem steilen Abstieg auf die dunkle Basislinie.zurückgefallen.

Die deutsche Mortalitätskurve des Jahres 2020 ist im Gegensatz zur gesamteuropäischen Kurve flach mit  nur kleinen Erhebungen. Würde man einen Besucher vom Mars fragen, in welchem Jahr die große Corona-Epidemie in Deutschland stattgefunden hat, würde er wahrscheinlich auf die Kurve des Jahres 2018 zeigen, als des Jahres mit zwei größeren Erhebungen im Winter und Sommer, welche recht deutlich über die rote Linie ( substantial increase ) hinausgehen. In Wahrheit sind damit aber die winterliche Grippetoten einerseits und  die sommerlichen Hitzetoten des Jahres 2018 andererseits bezeichnet. Sodann würde der Blick des Marsbewohners wahrscheinlich auf das Jahr 2017 fallen, aber auch diesmal würde er enttäuscht werden, denn die Erhebung zeigt wieder nur eine Grippewelle.

Die Corona-Krise zeigt sich nicht in der deutschen Sterbestatistik, sie erscheint als  rein fiktives Phänomen, welches erst durch eine panische Politik zu einer gesamtgesellschaftlichen Krise mit all ihren negativen ökonomischen, sozialen und rechtlichen  Begleiterscheinungen geworden ist.. Die Kurve zeigt weder vor noch in einem relevanten Zeitraum nach den Shutdownbeschlüssen vom 23. März und 15. April eine deutliche Zunahme der Sterblichkeit. Am aktuellen Rand ist sie sogar unter die Basislinie und damit in den Minusbereich gefallen. Meinen „Sechs kurzen Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland“ (Nahamowitz 2020) gesellt sich das Mortalitätsargument als siebte Begründung hinzu.

An die Bundesregierung wäre in einem Verfahren gerichtlicher oder politischer Überprüfung, zu dem es hoffentlich kommen wird, die Frage zu stellen, aufgrund welcher Erwägungen die Shutdown- Beschlüsse eigentlich getroffen worden sind. Ein sachlicher Grund für die  politischen Notstandsmaßnahmen lässt sich der Sterbestatistik des Jahres 2020 jedenfalls nicht entnehmen.

Der Euromomo-Befund der quantitativen Bedeutungslosigkeit der Coronasterbefälle deckt sich mit den Ergebnissen des weltweit anerkannten Statistikers John Joannidis, der für Deutschland für Anfang April innerhalb der Hochrisikogruppe der Jahrgänge achtzig und älter unter 10 000 Personen auf die minimale Zahl von zwei Corona-Toten gekommen war. Auch wenn Bhakdi diese Zahl für Ende April auf acht ( unter 10 000 ! ) erhöhte, ändert dies nichts an der marginalen Bedeutung der Corona-Todesfälle in Deutschland ( vgl.Nahamowitz 2020 ). Diese Zahlen hat Bhakdi in seinem aktuellen Buch auch für Mitte Mai bestätigt ( Reiss, Bhakdi 2020, 29 ). Die geringfügige Corona-Mortalität passt gut zu der von Prof. Streeck festgestellten geringen Letalitätsrate des SARS-CoV-2-Virus.

In wie weit die politische Diskussion in Deutschland gerade auch durch die öffentlich-unrechtlichen TV-Sender manipuliert wird, lässt sich beispielhaft am Umgang der Satiresendung „Die Anstalt“ mit den beiden eben gezeigten Kurven demonstrieren. Die im Juni 2020 ausgestrahlte Sendung hatte Corona zum Thema und zeigte unter  Bezugnahme auf „Euromomo“ die gesamteuropäische Kurve mit ihrem steilen Anstieg, wobei der unkundige Zuschauer freilich zu dem Eindruck gelangen konnte bzw. sogar musste, dass dies die deutsche Kurve sei. Die wirkliche flache deutsche Kurve wurde verborgen gehalten. Schließlich ließ man es sich nicht nehmen, John Joannidis mithilfe einer unsäglichen Story um 1000 Dollar zu  diskreditieren.

Früher hatten die Hofnarren das Privileg, dem Herrscher gegenüber unangenehme Wahrheiten zu artikulieren, ohne ihren Kopf zu riskieren. Die modernen Satiriker als Nachfolger der Hofnarren dienen sich den Herrschenden mit Verve und Einfallsreichtum ganz von selbst an.

Wir werfen nun einen Blick auf die spanische und französische Kurve.

Die spanische und die französische Kurve unterscheiden sich von der deutschen durch den deutlichen Peak in der 14. KW ( Ende März / Anfang April ), wobei der spanische Gipfelpunkt sehr viel stärker ausgeprägt ist als der französische. In beiden Ländern setzt dann aber ein rascher Abstieg ein, der fast so dynamisch ist wie der Anstieg. In Frankreich ist der Abstieg deutlich unter die gestrichelte  Basislinie gegangen, in Spanien gibt es ganz aktuell wieder eine moderate Aufwärtsbewegung. M.E. Ist sie eine Reaktion auf die zuvor exekutierte scharfe und langandauernde Repressionspolitik nach ihrer Lockerung: Die aufgestaute Virenlast bricht sich ihre Bahn. Darin liegt das generelle Dilemma einer  scharfen Lockdown-Strategie begründet.

Die Mortalitätszahl ist in Frankreich deswegen so deutlich  in den Bereich der Untersterblichkeit abgesunken, weil der vorgehende starke Anstieg nahezu vollständig durch sterbenskranke Menschen verursacht worden war, für welche die Coronainfektion nur der  todbringende „letzte Tropfen“, der in ein  „randvolles Glas“ fällt ( Reiss, Bhakdi 2020, 36 ) gewesen war. Sie standen für die spätere Sterbestatistik dann nicht mehr zur Verfügung. Die Mortalitätsentwicklung bestätigt auch noch einmal die Plausibilität der italienischen offiziellen Statistik, wonach die überwältigende Mehrheit von 88 % der Corona-Toten nicht „an“, sondern nur „mit“ Corona verstorben ist. Dieses Ergebnis entspricht auch dem Befund, den der Hamburger Rechtsmediziner Prof. Püschel an über 200 obduzierten Toten erhoben hat ( vgl. Püschel 2020 ).

Die große Frage ist, warum die Sterblichkeit in beiden Ländern so viel höher war als in Deutschland? Der Unterschied zwischen Frankreich und Deutschland spiegelt sich übrigens auch in den unterschiedlich hohen Letalitätsraten beider Länder wider. Während gemäß der französischen Corona-Studie die französische Rate bei 1,3 % liegt ( Roussel et al. 2020 ), liegt sie gemäß der Heinsbergstudie bei 0, 37 %, das ist weniger als ein Drittel.

Entgegen allen falschen deutschen Erwartungen ist festzustellen, dass die Härte der Abwehrmaßnahmen in beiden Ländern deutlich größer war als hierzulande und diese auch eher eingesetzt hatten. Hier könnte aber ein Grund liegen für die deutsche, epidemiologisch nicht gebotene Panikreaktion am 23. März, dem Tag des shutdown. Im Gegensatz zu Schweden hat es Deutschland nicht vermocht, kühlen Kopf zu behalten und dem Nachahmungsdruck standzuhalten.

Als Grund für die höhere Sterblichkeit des hier nicht in den Graphiken dargestellten Italien im Vergleich zu Deutschland ( wobei die italienische Sterblichkeit übrigens niedriger war als die französische und spanische ) wurde mitunter auf die Luftverschmutzung im hoch industrialisierten Norditalien sowie auf das marode Krankenhaussystem verwiesen. Ersterer Grund trifft nicht für Frankreich und Spanien zu, wohl aber letzterer. Alle drei Südländer mussten sich in der Vergangenheit auf Druck der EU-Kommission harten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung mit den bekannten Folgen für die Sozialsysteme und auch das Gesundheitssystem unterziehen.

Eine derartige Rosskur ist Deutschland aufgrund seiner günstigeren wirtschaftlichen Entwicklung erspart geblieben, was dem Gesundheitssystem insgesamt und auch den Krankenhäusern hierzulande zu gute gekommen ist. Ich möchte aber neben dem funktionstüchtigeren Krankenhaussystem als weiteres Differenzierungsmerkmal zwischen Deutschland und den drei Südländern dieErnährung  anführen. Die von Politik, Schulmedizin und auch der öffentlichen Meinung systematisch unterschätzte Ernährung ist der Schlüssel für die Gesundheit  bis ins hohe Alter bzw. umgekehrt für vorzeitige Krankheit und Tod. Schädlich sind vor allem Zucker und Kohlenhydrate ( vgl.ausführlich  Perlmutter 2014 ). Beide Nahrungsmittel erzeugen u.a. Diabetes und seine Vorform Prädiabetes. Laut RKI  gehören Diabetiker ganz wesentlich zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei Coronaerkrankungen. Kohlenhydrate konsumieren die Südländer – vor allem wegen ihrer extremen Vorliebe für Weißmehl – viel häufiger als die Deutschen. Das Baguette darf bei keinem französischen Gericht fehlen. In Spanien wird Weißbrot zu jeder Mahlzeit serviert. In Italien herrschen die drei P ( Pane, Pasta, Pizza ) über die Esstische. In den deutschen Privathaushalten hingegen wird üblicherweise kein Brot zum Essen gereicht. Die bei uns beliebten Kartoffeln sind zwar auch Kohlenhydrate, sie sind aber langkettig und daher nicht so gesundheitsschädlich.

Im Kontext Ernährung sei ein Hinweis auf die Fernsehsendung „Die Ernährungsdocs“ im 3. Programm des NDR gestattet, die auch bei schweren Erkrankungen erstaunliche Heilerfolge allein durch die Umstellung der Ernährung erzielen. Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf Vitamin Din  hoher Konzentration ( mindestens 5000 I. E.) , welches neben seiner antidepressiven Wirkung eine starke, die Immunabwehr stimulierende Wirkung hat. Es ist sehr bezeichnend, dass die Corona abwehrenden Virologen und staatlichen Instanzen dieses preiswerte und wirksame Mittel der Naturheilkunde nicht publik machen.

Wir werfen abschließend noch einen Blick auf Schweden, das einzige europäische Land, welches bewusst auf die Notstandsmaßnahme des Shutdown verzichtet hatte.

Der Peak der Mortalität liegt in Schweden in KW 15 / 16  2020 und damit knapp zwei Wochen später als in Frankreich und Spanien. Der Abstieg vom Gipfel erfolgte relativ rasch, innerhalb von 6  Wochen wurde die rote Linie „substantial increase“ unterschritten. Der Vorgang ist Ausdruck der inhärenten zyklischen Dynamik einer Epidemie, welche immer ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt ( Sucharit Bhakdi ). Der leichte Anstieg in KW 24 stellte deswegen auch nicht den Beginn einer „zweiten Welle“ dar, vielmehr  handelt es sich um einen „Ausrutscher“,  der immer mal passiert  und sogar im durchregulierten Spanien vorgekommen ist ( s. o. ). Die Dynamik des Ausrutschers in Schweden ist in KW 25/ 26 zum Erliegen gekommen.  In KW 27 ( 29. 6. bis 5. 7. ) hat es Schweden dann geschafft, in der Statistik „Map of z-scores by country“ in die unterste Stufe ( „no excess ) zu gelangen, nachdem es zuvor wochenlang in der Stufe darüber ( „low excess“ ) festgehalten worden war. Die Aufhebung der Reisewarnung für Schweden Mitte Juli durch die deutsche Regierung kann dann als Bestätigung dieser Einstufung gelten.

Entgegen vielen Unterstellungen, vor allem von deutscher Seite, ist die Sterberate in Schweden nicht außergewöhnlich hoch. Sie liegt deutlich niedriger als in Italien, Großbritannien, Polen, Spanien, Frankreich und Belgien, die alle einen Lockdown hatten. Im Vergleich  mit 13 europäischen Ländern mit Lockdown liegt Schweden nur ganz knapp  über dem Mittelwert der Sterberaten ( Reiss, Bhakdi 2020, 110 ).

Gegenwärtig  spricht viel dafür, dass die liberale, die Grundfreiheiten der Bürger schützende schwedische Corona-Strategie am Ende erfolgreich sein wird und ein tragfähiges Gegenmodell zum autoritären Notstandsmodell der Coronaabwehr verkörpern kann, wie es leider in Deutschland empiriefrei und mit verantwortungslosem Dezisionismus verfolgt worden ist. Allem Anschein nach war China mit seinen rigorosen Absperrmaßnahmen das Vorbild, ein Land, welches unter dem Aspekt der Menschenrechte ansonsten gerne von Deutschland kritisiert wird

Quellen:

Nahamowitz, Peter 2020: Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, Eike Publikation vom 17. 5.

Perlmutter, David  2014 : Dumm wie Brot, München ( 6. Auflage ).

Püschel, Klaus 2020: Youtube-Video, Interview vom 2. 4. 20.

Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit2020 : Corona Fehlalarm ?,  Berlin.

Roussel, Yanis et al. 2020 : SARS-CoV-2 : fear versus data, in :International Journal of Antimicrobial Agents, 19 March.

 

Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrechr sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover und ist seit 2007 im Ruhestand.

 




Bericht zur Coronalage 23.07.2020: Massentests und künstliche Wellen

Seit Jahrzehnten gehen wir mit solchen Grippewellen um, ohne in Panik zu verfallen und ganze Länder durch Lockdowns schwer zu beschädigen. Im Gegenteil, es gibt immer mehr Hinweise, dass der Lockdown selbst in beträchtlicher Zahl Todesopfer fordert. Es fällt auf, dass die Infektionszahlen schon vor dem Lockdown rückläufig waren, aber dennoch die Übersterblichkeit genau mit dem Verhängen des Lockdowns beginnt.

Vielleicht auch deshalb, weil wir seit Monaten so tun, als gäbe es nur eine Erkrankung und die Behandlung anderer viel schwerer Krankheiten behindern oder verzögern.

Es geht schon lange nicht mehr um Gesundheit

Dennoch wird weiter die Angst geschürt.  Doch wer immer noch öffentlich fordert, Corona sei eine außergewöhnliche Bedrohung, die es weiter durch Schutzmaßnahmen von Masken bis Lockdown einzudämmen gilt, den treibt eine ganz andere Agenda an, die mit allem möglichen zu tun hat, aber ganz sicher nicht mit der Sorge um die öffentliche Gesundheit: das Rennen um die apokalyptischste Schlagzeile; die Angst, als Verharmloser von solchen Schlagzeilen politisch beschädigt zu werden. Sicher auch Fantasien, die künstliche Aufrechterhaltung eines permanenten Notstands undemokratisch für ökonomische wie politische Eigenzwecke zu nutzen. Oder vielleicht auch schlicht die Angst vor dem Eingeständnis, falsch gehandelt zu haben. Besonders perfide ist, dass die für diese Angststrategie Verantwortlichen letztlich die dadurch verursachte Beschädigung der psychischen und physischen Gesundheit der Menschen in Kauf nehmen.

Der Missbrauch unschuldiger Testergebnisse

Und dennoch wird weiter so getan, als stünden wir kurz vor einer zweiten Welle und damit vor dem Abgrund. Als Beweis gelten die täglichen Meldungen über hunderte Neuinfektionen. Man möchte das Wort Fake-News nicht mehr in den Mund nehmen, zu inflationär wird es nur noch als K(r)ampfbegriff benutzt. Aber wer ein eindrückliches Beispiel für den dilettantischen wie intentiösen Umgang mit Daten sucht, der findet es im aktuellen Umgang mit den Corona-Testergebnissen.

Um dies zu verstehen, muss man ein wenig über die grundsätzlichen Grenzen solcher Testungen Bescheid wissen. Es ist einfach zu verstehen. Das Kernproblem der aktuellen Testsituation lautet: falsch positive Fälle bei niedriger Prävalenz. Wie hier auch hinreichend dargestellt, verfälscht dieser immer vorhandene und nie gänzlich zu eliminierende Fehler eines Virusnachweises per Test das Ergebnis umso stärker, je mehr Tests negativ ausfallen. Je niedriger also der Anteil der tatsächlich Infizierten innerhalb der getesteten Gruppe ist.

Dazu ein Gedankenspiel: Stellen Sie sich zwei Städte vor.

In der ersten Stadt leben Menschen, die mit dem SARS-CoV-2 infiziert sind. Sagen wir 50 Prozent. In dieser Stadt leben dann auch weitere 50 Prozent nicht infizierte Einwohner. Von den zweiten 50 Prozent zeigen immer 1 Prozent ein falsch positives Ergebnis. Die Gesamtrate der falsch positiven ist dann auch um die Hälfte kleiner, weil ja die eine Hälfte schon richtig positiv ist. Sie reduziert sich deshalb um die Hälfte auf 0,5 Prozent. Und da bereits 50 Prozent der Einwohner positiv sind, verfälschen diese 0,5 Prozent das Gesamtergebnis kaum

Nun zur zweiten Stadt. In dieser leben nur noch Menschen, die kein SARS-CoV-2 in sich tragen. Die Rate von 1 Prozent falsch positiven Tests ist deshalb auf alle Einwohner anzuwenden, beträgt also auch insgesamt 1 Prozent. Und da niemand richtig positiv ist, bestehen in diesem Fall alle (!) positiven Testergebnisse in Wirklichkeit aus falsch positiven Fällen. Hier verfälscht die Rate an falsch positiven das Ergebnis maximal, da ja in Wirklichkeit niemand infiziert ist.

(Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ebenfalls das Problem der falsch negativen Testergebnisse existiert. Dieses spielt in Stadt 1 mit hoher Prävalenz eine bedeutende Rolle, also bei hoher Infektionsrate, aber – und das ist wichtig – nicht in Stadt 2 mit niedriger Prävalenz, also wenn kaum noch jemand infiziert ist.)

Wenn man nun wissen möchte, wie viele infizierte Einwohner sich in einer Stadt befinden, dann testet man eine Stichprobe. In dieser misst man, wie viele sind positiv, und wie viele sind negativ. Dabei gilt, je größer die Stichprobe, desto mehr Testungen, desto mehr positive Einwohner werde ich messen können. So wie in einem größeren Netz auch mehr Fische gefangen werden. Und je repräsentativer die Stichprobe, desto besser lassen sich die Ergebnisse auf die gesamte Stadt übertragen. Ein Vorgehen, welches zu Beginn der Epidemie hochgradig Sinn gemacht hätte, welches jedoch nur Professor Hendrik Streeck auf eigene Initiative durchgeführt hat. Das RKI zeigte Arbeitsverweigerung.

Kann man falsch positive Ergebnisse ausschließen?

Nun die derzeit vielleicht wichtigste Frage bezüglich der Deutung der Testergebnisse in Deutschland. Wie viele der derzeit gemeldeten „Infizierten“ beruhen auf falsch positiven Ergebnissen, also einem Fehlalarm? Die Frage, wie häufig ein bestimmter Test falsch positive Ergebnisse produziert, lässt sich in einer Gruppe ohne Infizierte leicht beantworten (bei allerdings realem, hohem Aufwand). Man muss eine ausreichend hohe Zahl an Placeboproben, die kein Virus enthalten, an die Labore senden und feststellen, wie viele davon als positiv zurückgemeldet werden, obwohl sie das Virus nicht enthalten. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Fehler der Messmethode, der Messapparate, Verwechslungen, Verunreinigungen und dergleichen. Daraus kann man dann in Prozent die Rate an falsch positiven Testergebnissen errechnen.

In dem inzwischen öfters zitierten ersten Ringversuch im Auftrag der Deutschen Akkreditierungsstelle kam man dabei auf 1,4 Prozent. Und das auf der Basis von 983 Messungen. Sicher zu wenig angesichts dessen, dass an diesem Ringversuch 112 Labore beteiligt waren. Aber wegwischen kann man diese 1,4 Prozent ganz sicher nicht. Ein neuer Ringversuch läuft derzeit, und die Ergebnisse sollen Ende Juli veröffentlicht werden. Dieser Ringversuch zeigte zusätzlich noch die Möglichkeit falsch positiver Ergebnisse bezüglich SARS-CoV-2, weil der Test auch auf andere harmlosere Coronaviren anspricht. Ebenfalls als gesichert gilt, dass Menschen mit durchgemachter Infektion weiter Trümmer von SARS-CoV-2 Viren in sich tragen, auf die der Test ebenfalls positiv anspricht. Solche Getesteten gelten dann als infektiös, obwohl sie es schon lange nicht mehr sind.

Insgesamt betrachtet, macht es sehr viel Sinn, von einer falsch positiven Rate von einem Prozent auszugehen. Das bedeutet: Wenn in der Gesamtheit aller Tests derzeit das RKI stets um die 1 Prozent positive Testergebnisse feststellt, die die Medien dann irreführenderweise und unwidersprochen als 1 Prozent Infizierte bezeichnen, dann dürfte ein Großteil dieser „Infizierten“ in Wirklichkeit das Virus gar nicht in sich tragen.

Wie groß ist das Netz?

Das Städtebeispiel zeigt, in jeder Stadt – ganz egal, wo und wann, selbst im keimfreien Weltall – werde ich positive Testergebnisse generieren, ganz unabhängig davon, ob Viren vorhanden sind oder nicht. Und diese Zahl lässt sich dann beliebig steigern, einfach dadurch, dass sich das Netz, sprich die Testzahl, vergrößert. Man kann diesen Effekt gut am Beispiel USA belegen. Ständig werden in den Medien neue Infektionsrekordzahlen gemeldet. Doch wie sind diese tatsächlich einzuordnen?

Wenn ich eine Studie lese, dann fange ich immer mit den Tabellen und anschließend mit den Grafiken an und nicht mit den Worten. Es ist eine Binsenweisheit, dass die Interpretationen solcher Zahlen in vielen Studien durch Fremdinteressen, wie denen des Auftraggebers, stark beeinflusst werden. Deswegen sollte man stets damit beginnen, die Zahlen selbst zu verstehen. Schauen Sie mal hier diese zwei Grafiken an, dazu etwas nach unten scrollen (Stand 20.7.2020).

Die erste Grafik trägt die Überschrift: Daily New Cases in the United States. Gemeint sind positive Testergebnisse. Sie sehen ab 22. Juni einen zweiten, viel stärkeren Anstieg als den im März. Doch welche medizinischen Folgen hat dieser Anstieg? Das lässt sich am besten mit einer Verzögerung von zwei Wochen an der Todesrate etwas weiter unten anhand der Grafik mit der Überschrift: Daily New Deaths in the United States ablesen. Sie sehen ein Absinken der Todesrate bis zum 6. Juni und seitdem ein Stagnieren auf niedrigerem Niveau. Das bedeutet, obwohl die Zahl der „New Cases“ ansteigt, sinkt die Zahl der Todesopfer und damit die Zahl der schweren Verläufe.

Probieren wir es mit Logik. Mögliche Erklärungen: Das Virus ist schwächer geworden. Oder es werden jetzt mehr junge Menschen infiziert, die gar nicht oder nur leicht erkranken. Oder: Es handelt sich gar nicht um mehr Infizierte. Wie ist das möglich? Die Antwort steckt hier in den gesammelten Zahlen der zentralen amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Stand 20.7.2020).

Der erste Peak der Infektionszahlen in den USA begann ab 4. April mit rund 35.000 neuen Fällen (positiven Tests) täglich. Der zweite viel größere Anstieg findet seinen vorläufigen Höhepunkt in KW 28 mit rund 77.000 neuen Fällen täglich. Vergleichen Sie nun die Anzahl der Tests in den Grafiken. Die eine bezieht sich auf die öffentlichen Labors: In Kalenderwoche 15 ca. 80.000 wöchentlich, in KW 27 ca. 240.000 Tests. Die Privaten (Commercial) Labors weisen diese Zahlen auf: KW 15 rund  500.000 Test, KW 27 rund 1,3 Millionen. In KW 26 waren es sogar rund 2,3 Millionen.

Das Netz wuchs stärker als die Zunahme der Fische

In dem Zeitraum, in dem sich die Zahl der New Cases ca. verdoppelt hat, hat sich die Zahl der Tests in etwa verdreifacht. Das Netz wuchs stärker als die Zunahme der Fische. Bezieht man also die „New Cases“ auf die Testzahlen, dann stellt man fest, in Wirklichkeit sinkt die Zahl. Deshalb lässt sich auch die unter dem obigen Link auffindbare untenstehende Grafik leicht erklären: „Percentage of visits o Influenza-Like Ilness (ILI)“: Sie sehen einen typischen Winteranstieg von behandlungsbedürftigen viralen Atemwegsinfektionen und dann ein rapides Sinken ab KW 14. Das minimale Ansteigen in KW 27 ist immer noch unter der Baseline des Winters 2019/2020 und kann auch der allgemeinen Panik geschuldet sein.

Doch in den täglichen USA Coronameldungen – und zwar ganz egal, auf welchem Kanal oder in welcher Publikation – werden diese leicht zugänglichen Zahlen überhaupt nicht berücksichtigt und stattdessen eine Art amerikanische Apokalypse beschrieben. Ich stehe ehrlich gesagt vor einem Rätsel. Sollte Corona eventuell eine spezifische Berufskrankheit bei Journalisten auslösen? Die konsequente Leugnung der Wirklichkeit?

Dabei ließe sich anhand des Coronaverlaufs in den USA sehr viel Interessantes ableiten. Wie wird die Situation in verschiedenen Bundestaaten gehandhabt, Lockdown ja oder nein mit welchen Konsequenzen, was hat das amerikanische Gesundheitssystem damit zu tun, die Altersverteilung, was der Präsidentenwahlkampf. Belassen wir es bei den nackten Zahlen, denn diese sind eindeutig und reichen für eine vernünftige Einschätzung völlig aus. Schwere saisonale (Corona-) Grippewelle, mit im Vergleich hohen Opferzahlen (wir sprechen gleich darüber, warum Panik diese erhöht haben dürfte) – aber auch nicht mehr. Wenn die täglichen Katastrophenmeldungen aus den USA wirklich Substanz hätten, dann müsste sich dies aktuell in weiter stark steigenden Todeszahlen zeigen. Doch das tut es bisher nicht.

Pressemeldungen zu Coronainfizierten komplett irreführend

Die Wirklichkeitsverweigerung bezieht sich auch auf Deutschland. Die aktuellen Pressemeldungen wie z.B. „heute wieder 486 Neuinfizierte“, oder schlimmer noch „Neuerkrankte,“ sind aus vier Gründen sinnfrei:

  • Es handelt sich weder um gesicherte Neuinfizierte, erst recht nicht um Erkrankte, sondern lediglich um positiv Getestete, die ich erst durch den Filter möglicher Fehlerquellen betrachten muss. Aufgrund des Problems der falsch positiven Fälle, dürften sehr viele dieser aktuell „Infizierten“ in Wirklichkeit überhaupt nicht infiziert sein.
  • Um Rückschlüsse für die Bedeutung dieser Zahl auf die Gesamtheit zu ermöglichen, muss ich immer die gleichzeitig die Zahl der negativen Testergebnisse mit angeben.
  • Um diese Zahl in Bezug zu Vormessungen zu setzen, ist sie angestiegen oder gesunken, muss ich angeben, ob sich gleichzeitig die Gesamttestzahl verändert hat, ist sie angestiegen oder gesunken. Ist also das Fischernetz größer geworden?
  • Um die Bedeutung einer Gesundheitsgefahr durch diese Zahl einschätzen zu können, sollte stets auch die Entwicklung der stationär wegen Covid-19 Behandelten und die Covid-19 Todesfälle mit angegeben werden (Dabei zu beachten: zeitliche Verzögerung (Inkubationszeit) und die unterschiedlichen Kriterien der Covid-19-Zuordnung. Siehe auch die Diskussion bezgl. mit oder an Covid-19 Verstorbene).

Aktuelle Massentestungen täuschen Problem vor, das nicht existiert

Wenn man sich nun der Wirklichkeit tatsächlich annähern will, muss man die Realität des komplexen Messvorgangs beachten. Zwei Punkte sind besonders wichtig. Wenn Proben zur Testung eingehen, sollte das Labor eigentlich wissen, um beim Gedankenspiel zu bleiben, aus welcher Stadt die Probe stammt, also wie hoch die Prävalenz ist. Außerdem muss ein Labor ein nachvollziehbares Vorgehen installieren, wie man mit dem Problem der falsch positiven Ergebnisse umgeht. Werden diese nochmals überprüft und wie genau?

Aus welcher der im obigen Gedankenspiel genannten Städte kommt die Probe (Prävalenz)? Grundsätzlich kann man die Anzahl von Infizierten in der getesteten Gruppe nie genau wissen. Das liegt in der Natur der Sache. Aber man kann anhand der niedrigen Erkrankungszahlen davon ausgehen, dass Menschen ohne Symptome und mit Bagatellsymptomen, wie Schnupfen oder Halsweh, derzeit ziemlich sicher aus Stadt Nr. 2 stammen. Also aus einer Gruppe mit sehr niedriger Prävalenz. Teste ich also derzeit Symptomlose oder -arme, dann spielt die Rate an falsch positiven Ergebnissen eine ganz entscheidende Rolle. Solche Ergebnisse müssen unbedingt nochmals nachgetestet werden.

Wenn ein Getesteter jedoch aus einer Gruppe mir hoher Prävalenz stammt, dann gehört er derzeit hochwahrscheinlich in die Gruppe, die deutliche Symptome einer Lungenentzündung aufweisen im Verbund mit typischen neurologischen Symptomen, vor allem dem Verlust des Geruchssinns. Doch diese Patienten sind derzeit extrem selten.

Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin einer sehr großen Krankenversicherung, die fast den gesamten Raum östlich von Zürich abdeckt. Sie sagte mir, dass ihrer Versicherung schon seit Wochen kein einziger Covidfall, also ein Coronainfizierter, der deswegen einen Arzt aufsuchte, mehr gemeldet wurde. Wie viele Patienten wegen Covidsymptomen derzeit stationär in Deutschland behandelt werden, habe ich leider nicht herausfinden können. Teste ich einen solchen Patienten, stammt er jedoch sicher aus einer Stadt mit einer höheren Prävalenz, wie aus Stadt Nr. 1. Dann spielt die Rate an falsch positiven Fällen eine viel kleinere Rolle. Wenn nicht verstanden, bitte noch mal oben das Gedankenspiel der zwei Städte ansehen.

Es ist also elementar einzuschätzen, welche Prävalenz für den Getesteten zutrifft. Man muss klar unterscheiden:

  • Kranke Patienten, die Atemnot haben und neurologische Symptome, kommen vielleicht eher aus Stadt Nr.1 (hohe Prävalenz). Hier machen Tests Sinn, weil sie helfen, den Auslöser einer Erkrankung zu identifizieren, z.B. auch Influenza Viren. Hier verfälscht eher die Rate der falsch negativen Testergebnisse das Gesamtergebnis.
  • Symptomlose und Menschen mit Bagatellsymptomen kommen derzeit aus Stadt Nr. 2 (sehr niedrige Prävalenz). Hier verfälscht die Rate an falsch positiven Testergebnissen das Gesamtergebnis.

Zurzeit werden Massentestungen ausgebaut und Geldmittel bereitgestellt. Schon bei kleinsten Anzeichen soll getestet werden. Stellen sie sich nur einmal den kommenden Herbst und die damit beginnende jährliche Schnupfensaison vor. So inkompetent wie man derzeit mit Testergebnissen umgeht, wird es natürlich zu der beschworenen zweiten Welle kommen, obwohl so gut wie niemand mehr SARS-CoV-2 Virusträger ist. Verhindert werden könnte dieser Fehler, wenn die Labore es schaffen würden, falsch positive Fälle zu erkennen. Wie muss man sich das vorstellen? Dazu habe ich das Robert-Koch-Institut befragt.

Mein Mailwechsel mit dem Robert-Koch-Institut

Es folgt nun ein kleiner Briefwechsel:

—–Ursprüngliche Nachricht—–

Von: kontakt-rki@noreply.bund.de

Gesendet: Sonntag, 12. Juli 2020 12:34

An: RKI-Pressestelle

Betreff: positive Testergebnisse

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezgl. der im Epidemiologischen Bulletin veröffentlichten positiven Testergebnisse. Wie viele der positiv Getesteten fließen aufgrund eines einzigen Tests in diese Tabelle ein? Und wenn es eine zweite Testung gab, wissen Sie wie viele von den zuerst positiven Getesteten dann ein zweites Mal positiv sind?

Vielen Dank für eine Antwort und Grüße Gunter Frank

 

Von: RKI-Info <info@rki.de>

Gesendet: 13. Juli 2020 13:54

An: ‚dr@gunterfrank.de‘ <dr@gunterfrank.de>

Betreff: AW: positive Testergebnisse

Sehr geehrter Dr. Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte beachten Sie dazu https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html  (wie funktioniert der Meldeweg?) Doppelt erfasste Fälle werden in der Regel durch die Gesundheitsämter bereinigt, so dass letztendlich die Daten des RKI keine Mehrfachtestungen enthalten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. 

 

Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 15:01

An: RKI-Info

Betreff: AW: positive Testergebnisse

Sehr geehrter Dr.

vielen Dank für Ihre Antwort. 

Das bedeutet, die meisten der als positiv erfassten Fälle beruhen auf einem einzigen Test?

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Frank

Gesendet: 13. Juli 2020 16:36
An: ‚Gunter Frank‘ <dr@gunterfrank.de>
Betreff: AW: positive Testergebnisse

 

Sehr geehrter Dr. Frank,

es können pro Person durchaus mehrere Teste durchgeführt werden, die als ein Fall in der Statistik gewertet werden (wenn das Endergebnis positiv ist).

Das Genom des SARS-Cov-2-Virus umfasst ca. 30000 Nukleotide. Diese kodieren für verschiedene Gene. Alle Bereiche des Genoms der Viren können zur Selektion von Primern für die Reverse-Transkriptase Polymerase-Kettenreaktion verwendet werden (RT-PCR). Zur PCR-Diagnostik von SARS-CoV-2 verwenden viele Labore mehrere PCRs (z.B. dual target in Sinne von (Screening)Test mit anschließendem Bestätigungstest) . Für die PCR-Diagnostik von SARS-CoV-2 Virus ist auch eine PCR ausreichend, die nur auf Primern innerhalb eines Gens des Virus basiert, wenn die Methode ausreichend hinsichtlich Spezifität und Sensitivität validiert wurde. Um Auskünfte über die Sensitivität und Spezifität der PCR zu erhalten kann man sich mit dem Labor in Verbindung setzen, welches den Test durchführt.

Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt (z.B. dual target). 

Weitere Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html

Vielleich sind Sie auch am Bericht zur Optimierung der Laborkapazitäten zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV-2 im Rahmen der Steuerung von Maßnahmen interessiert https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Laborkapazitaeten.pdf;jsessionid=62B3E0DB6D3A30F5AABB59D9F6B46C60.internet121?__blob=publicationFile

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. 

Gesendet: 13. Juli 2020 17:42
An: ‚RKI-Info‘
Betreff: Rate der falsch Positiven AW: positive Testergebnisse

Sehr geehrter Dr.

ja, das hilft weiter, vielen Dank. Bei der derzeitigen niedrigen Prävalenz sprechen Sie völlig richtig die hohe Anforderung an die Spezifität des Tests an. Aber wenn ich mich nicht irre, liegt eine gravierende Fehldeutung vor.

Ich habe mir den mitgesendeten Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Laborkapazitaeten.pdf;jsessionid=62B3E0DB6D3A30F5AABB59D9F6B46C60.internet121?__blob=publicationFile bezgl. des INSTANT Ringversuchs angesehen Das RKI schreibt ab Seite 19 dazu:

„Zur Überprüfung der Testspezifität wurden …  1 Probe mit nicht-infizierten Kontrollzellen (MRC-5-Zellen) untersucht. Für die RV-Probe 340062 mit MRC-5-Zellen (negativ für SARS-CoV-2) wurden 1,4% nicht richtig negative Ergebnisse festgestellt. Lediglich 3 deutsche Laboratorien meldeten 2 falsch positive Ergebnisse/596 Ergebnisse (entspricht 0,35%) und 2 inkomplette Ergebnisse/596 Ergebnisse (entspricht 0,35%). Hinsichtlich der Spezifität spiegeln die Ergebnisse dieser negativen Probe eine sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboratorien wider.“

Wenn wir über den gleichen Ringversuch sprechen https://www.instand-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf, glaube ich, dass eine Verwechslung vorliegt. Bzgl. der MRC-5-Zellen war das Ergebnis nicht 1,4% nicht richtig negative Ergebnisse (den Terminus kenne ich auch nicht), sondern 1,4% falsch positive Ergebnisse – warum auch immer. Schauen Sie dazu die Tabelle auf Seite 12 an, die untere Zeile. Das bedeutet 98,6% der Proben waren richtig negativ, aber dann eben 1,4% falsch positiv. Das heißt die durchschnittliche Testung der RV-Probe 340062 ergab eine falsch positive Rate von 1,4%. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass bei der niedrigen Prävalenz und der Testung bei nur Bagatellsymptomen, die derzeitige Rate an positiven Testergebnissen um die 1% bei rund 400.000 wöchentlichen Testungen, vor allem aus falsch positiven Ergebnissen bestehen dürfte.

Bitte widerlegen Sie mich, denn wenn das stimmt, wäre der R-Faktor gleich null und die derzeit täglichen Meldungen von 200–500 Neuinfizierten schlicht eine Fehlinformation. Denn man würde dann auch in völlig steriler Umgebung immer um die 1% (falsch) positiv testen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Frank

 

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: RKI-Info
Gesendet: 20. Juli 2020 12:51
An: ‚Gunter Frank‘
Betreff: AW: Rate der falsch Positiven AW: positive Testergebnisse

Sehr geehrter Herr Frank,

Insbesondere bei diskrepanten Ergebnissen innerhalb eines Tests bzw. unklaren/unplausiblen Ergebnissen der PCR-Testung (z.B. grenzwertige ct-Werte, untypischer Kurvenverlauf) muss eine sorgfältige Bewertung und Validierung durch einen in der PCR-Diagnostik erfahrenen und zur Durchführung der Diagnostik ermächtigten Arzt  erfolgen. Ggf. muss zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung (z.B. Wiederholung mit einem anderen Testsystem) erfolgen bzw. eine neue Probe angefordert werden. Der Befund soll eine klare Entscheidung im Hinblick auf die Meldung ermöglichen und liegt im Verantwortungsbereich des Labormediziners.

Von einer ungezielten Testung von asymptomatischen Personen wird aufgrund der unklaren Aussagekraft eines negativen Ergebnisses (lediglich Momentaufnahme) in der Regel abgeraten (Ausnahmen siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=4D4AC3126B17831BCE04638561BE32C3.internet062).

Weitere Informationen zur Diagnostik bekommen Sie aus den regelmäßigen Aktualisierungen auf unserer Homepage https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html und https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. 

 

An der Stelle macht eine Kommunikation keinen weiteren Sinn mehr. Das RKI weicht aus. Es schiebt die Verantwortung für die potenziell irreführenden Ergebnisse in die Labore, weiß aber nicht genau, wie man dort mit dem Problem umgeht. Es verweigert die Antwort darauf, ob es nicht gravierende Probleme mit den täglichen Meldungen neuer „Infizierter“ gibt. Es rät zwar von Massentestungen ab, verwechselt jedoch das Problem dabei. Es liegt nicht in der „unklaren Aussagekraft eines negativen Ergebnisses“, sondern in den positiven Ergebnissen, die wahrscheinlich mehrheitlich Fehlalarme sind.

So wird das RKI nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. So, wie es das schon bei der Schweinegrippe und es von Anfang an in der aktuellen Coronakrise war.

Antworten eines Laborfachmanns 

Daraufhin wandte ich mich direkt an ein Fachlabor, welches Coronaabstriche testet (und die derzeit mit solchen Tests geflutet werden).

Gesendet: 14. Juli 2020 13:34
Betreff: Kurze Nachfrage bezgl. Testung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine kurze Frage, ihr Real-time RT-PCR Test ist ja wahrscheinlich eine einmalige Bestimmung? Ab wann gehen sie von einem falsch negativen Ergebnis aus und testen zweimal? Und wie hätten Sie das Ergebnis gehandhabt, wenn der real-time Test positiv gewesen wäre?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Frank

 

Gesendet: 14. Juli 2020 14:04
An: dr@gunterfrank.de
Betreff: Befundkriterien SARS-CoV2 PCR

Sehr geehrter Herr Frank,

wir bewerten die PCR nach zwei Kriterien, ja nach dem positiven/negativen Ergebnis der Probe selbst und positivem/negativem Ergebnis der in jeder Untersuchung mitlaufenden Kontrollen:

Positives Ergebnis Probe:

Zeigt eine Probe ein positives Ergebnis, so kontrollieren wir diese auf sauber sigmoidalen Verlauf der Fluoreszenzmessung selbst. Wir evaluieren unsere Untersuchung regelmäßig. Zeigt die Kurve einen unsauberen Verlauf oder liegt sie signifikant außerhalb der evaluierten Detektionsgrenzen wir die Messung wiederholt. Bei leichter Unterschreitung des Detektionslimits bei sauberem Verlauf befunden wir als „grenzwertig positiv“ und bitten um die Einschätzung des behandelnden Arztes.

Kontrollmessungen:

Fällt die interne Extraktionskontrolle, die jeder einzelnen Probe zugegeben wird aus, werten wir ein negatives Ergebnis als falsch negativ und messen erneut. Sie bekommen nur das finale Ergebnis. Fällt aus unnachvollziehbaren Gründen die Messung mehr als 2x in Folge aus, müssen wir von der Gegenwart von Störsubstanzen ausgehen und bitten um Neuzusendung eines neuen Abstrichs.

Fällt die jedem Lauf hinzugefügte Positivkontrolle negativ aus, wird der gesamte Lauf wiederholt.

Fällt die jedem Lauf hinzugefügte Negativkontrolle positiv aus, wird der gesamte Lauf wiederholt.

Positiv- und Negativkontrolle verfügen je über dieselbe interne Kontrolle wie die Probe selbst und werden nach identischen Kriterien beurteilt. 

Bei weiteren Detailfragen, zögern Sie bitte nicht mich direkt zu kontaktieren.

Mit besten Grüßen

 

From: Gunter Frank <dr@gunterfrank.de>
Sent: Dienstag, 14. Juli 2020 14:41
Subject: AW: Befundkriterien SARS-CoV2 PCR

Lieber Dr.

vielen Dank.

Ich fürchte, um ihre bereits gegebene Antwort einordnen zu können, fehlt mir als Allgemeinarzt die Fachexpertise. Darf ich nochmal nachfragen. Wie würden Sie das einschätzen. Das RKI bringe ja die täglichen Testzahlen und positiven Fälle heraus. Pro Woche ca. 400.000 Tests und seit einigen Wochen immer zwischen 3000–6000 positive Fälle. Es gibt ja den Instand Ringversuch, hier wurden auch Leerproben ohne Virus an viele Labors versandt, die auch unterschiedliche Verfahren einsetzen. Es waren annähernd 1000 Proben. Hier kamen als Gesamtergebnis 98,6% als richtig negativ zurück, und somit 1,4% als falsch positiv. Da die Prävalenz von SARS CoV2 ja derzeit sehr niedrig ist und die meisten Tests bei Bagatellsymptomen durchgeführt werden, spielen diese 1,4% falsch positiven Ergebnisse eine große Rolle. Kennen sie die Rate von falsch positiven und negativen Ergebnissen bei ihren verwendeten Tests? Die Frage, die ich mir stelle ist, wie viele der vom RKI als positiv Getestete und dann in den Medien als Infizierte bekanntgegebenen Fälle sind in Wirklichkeit falsch positiv. Wie schließen sie dies in ihrem Labor aus und wie melden sie ihre Ergebnisse dem RKI? Messen Sie beispielsweise jedes positive Ergebnis standardmäßig zweimal?

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Frank

 

Gesendet: 14. Juli 2020 15:48
An: Gunter Frank
Betreff: RE: Befundkriterien SARS-CoV2 PCR

Lieber Herr Frank,

Ihre Rückfrage ist berechtigt. 

Das wichtigste zuerst: Wir hätten in vielen Fällen gar nicht die Möglichkeit jedes positive Ergebnis doppelt zu bestimmen. Extraktion und Analyse nehmen so viel Zeit in Anspruch, dass die Ergebnisübermittlung um Stunden, ggf. um einen Tag verschoben würden. Dies können wir nicht riskieren, die Proben kommen teils aus Krankenhäusern oder ähnlich kritischen Einrichtungen. Grenzwertig positive Ergebnisse messen wir häufig nach. Wir testen auf einen spezifischen Abschnitt des E-Gens.

Wichtig bei der Erstellung eines positiven Befundes: Die Beurteilung, ab wann eine Probe nachgemessen werden muss, obliegt dem Fachpersonal und basiert auf Parametern, die durch die von Ihnen zitierten Ergebnisse des RV leider nicht umfassend abgebildet werden. Wie in meiner letzten Mail beschrieben, haben wir entsprechend der RKI Empfehlung hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Kriterien festgelegt, ab denen ein positives Ergebnis durch uns als nicht eindeutig eingestuft wird und die Messung wiederholt oder im Befund auf ein grenzwertiges Ergebnis hingewiesen werden muss. Ich würde nicht davon ausgehen, dass (bei korrekter Durchführung und Dokumentation!)  falsch positive Ergebnisse aus dem RV ((Ringversuch)) nach unseren Kriterien eindeutig waren. An den RVen nehmen wir selbst Teil und die Ergebnisse waren allesamt sehr eindeutig positiv (also mehr als zwei Größenordnungen von unserer Nachweisgrenze entfernt) oder negativ (kein detektiertes Signal)!

Mitunter lassen wir unklare Ergebnisse zur Kontrolle in anderen Laboren, die mit anderem Material als wir arbeiten, nachmessen. Dies wird routinemäßig zwischen allen Standorten so praktiziert, ich würde daher unsere Ergebnisse als verlässlich einstufen. Wie dies in Laboren anderer Anbieter von Corona-PCR gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt.

Reporting erfolgt bei uns zentral aus unseren Datenbanken heraus. In diesen Prozess bin ich nicht eingebunden, meine Verantwortung ist das Labor und die Aufrechterhaltung der damit verbundenen Prozesse. Die Meldungen an die Gesundheitsämter erfolgen bei uns aus dem Haus, in grenzwertigen Fällen (im Befundtext vermerkt) halten die Verantwortlichen i.d.R. Rücksprache mit mir und/oder dem behandelnden Arzt. 

Mit besten Grüßen

Ich erkenne in diesen Antworten eine hohe Kompetenz, aber auch ein weites Feld des unklaren Umganges mit grenzwertigen sowie schwach positiven Fällen. Daraufhin führte ich ein Telefonat mit einem weiteren Fachmann, der ebenfalls in einem der vielen Labors arbeitet, die derzeit massenweise Coronatests durchführen. Er bestätigte das Problem. Die Ergebnisse des Ringversuchs seien zwar mit Vorsicht zu genießen, da die Anzahl der Placebo-Proben pro Labor nicht ausreichend sei. Er sagte aber klipp und klar, das Problem ist die große Masse an Tests bei den gleichzeitig sehr seltenen positiven Ergebnissen.

Massentestungen müssen gestoppt werden – sofort

Bei hunderttausenden Tests ist einfach nicht auszuschließen, dass es doch einmal Verunreinigungen gibt oder schlicht auch Verwechslungen. Diese würden auch nicht durch Nachtestungen als Fehler entdeckt. Außerdem spricht der Test auch immer wieder bei ehemals Infizierten positiv an. Oft bei Menschen, die gar nicht wussten, dass sie infiziert waren, aber bei denen eben noch Virustrümmer auf den Schleimhäuten nachweisbar sind. Außerdem ist die Meldesituation der Gesundheitsämter auch an das RKI unklar. Das dortige Fachwissen sensibilisiert nicht ausreichend bezüglich der immensen Fehlergefahr bei den wenigen positiven Fällen.

Anschließend telefonierte ich mit einem Fachmann der Epidemiologie und der Studienstatistik. Sie sehen, ich lasse die Namen bewusst weg, weil solche Äußerungen inzwischen politisch gewichtet werden und Nachteile an Hochschulen oder bei Arbeitgebern bedeuten können. Machen Sie sich einfach bewusst, wenn beispielsweise die Universitätsklinik Heidelberg vom Land Baden-Württemberg 200 Millionen Euro für den Corona-Verdienstausfall möchte, dann möchte man keine politisch unbequemen Äußerungen aus den eigenen Reihen in den Medien sehen. Nun, dieser Fachmann bestätigte das Problem und plädierte für mehr Mut, um diese in ihrer Missdeutung verheerenden Massentestungen endlich zu beenden. Ganz besonders vor Herbst, wenn die ganz normale Schnupfensaison wieder losgeht, und jedes Niesen die Panik anheizt.

Test auf Rinder-Coronaimpfstoff war negativ

Nun ein weiteres Update. In meinem Coronabeitrag vom 23.06.2020 bin ich der Frage nachgegangen, ob der Test möglicherweise sogar auf Tier-Coronaviren ansprechen könnte. Dass der Mensch solche, für ihn harmlose Viren über seine Nasenschleimhäute auf andere Tiere übertragen kann, ist gesichert. Obwohl diese Meinung wohl begründet und im Beitrag als These in der wissenschaftlichen Diskussion beschrieben ist, wurde der Artikel bei Facebock mit einer Warnung versehen (Siehe Nachtrag vom 08.07.2020). Als Begründung für diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit wurde lediglich eine Aneinanderreihung anderer Meinungen angegeben, aber keine wissenschaftliche Veröffentlichung, in denen diese Tests tatsächlich auf Tiercorona getestet wurden.

Das haben ich nun als Pilotversuch mit tatkräftiger Unterstützung von Achgut.com und einem befreundeten Tierarzt selbst durchgeführt. Zwei PCR-Abstriche, getunkt in den Rinderimpfstoff Rotatec Corona, der Rindercoronaviren in abgeschwächter Form enthält, wurden unter Fantasienamen in ein Fachlabor eingeschickt. Ergebnis: beide Tests sind negativ. Das bedeutet einen ersten belastbaren Hinweis, dass Rinderviren den Test nicht verfälschen.

Um diesen Verdacht gänzlich zu widerlegen, sollte dieser Vorgang noch einmal mit mehreren Proben und Laboren wiederholt werden. Vor allem sollten Tierärzte Abstriche bei infizierten Tieren entnehmen und testen lassen. Auch sollte man bei den geschlachteten Tieren, wie Schweine oder Geflügel, Abstriche machen, an denen die positiv getesteten Schlachter gearbeitet haben. Sind diese ebenfalls negativ, könnte man diesen Verdacht ad acta legen. Das wären die Behörden den Menschen der betroffenen Region schuldig, bevor man wieder einen schädlichen Lockdown veranlasst.

Corona: Der Versuch einer derzeitigen Gesamteinordnung

Derzeit werden 6 Monaten weltweit 600.000 Todesfälle der durch das Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung Covid-19 zugeordnet. Jedes Jahr sterben Schätzungen nach 300.000–650.000 Menschen an einer durch Influenza verursachten Atemwegsinfektion. Wie kommen diese Zahlen zustande? Die Oduktionen in Deutschland zeigten, dass viele Opfer schwerst krank waren und das Corona-Virus zwar der Todesauslöser war, aber die Ursache eigentlich die schwere Erkrankung.

Außerdem testete man nicht auf Influenza. Die Coronapanik und der Lockdown führen sicher besonders in Ländern ohne soziales Netz zu unmittelbaren Versorgungsengpässen und damit zu Hunger, Schwäche und Todesopfern. Wir werden die Opfer hier zugeordnet? Es ist schwierig einzuschätzen. Die Toten durch Influenza werden auch hochgerechnet und nicht getestet.

Werfen wir einen Blick auf ein paar vergleichende Übersichtszahlen einiger Länder in ca. Einwohnerzahl / jährliche Todeszahlen / bisherige Covid-19 zugeordnete Todesfälle (Stand 17.07.2020). 

Indien:             1,4 Milliarden / 10 Millionen / 25.777

USA:                330 Millionen / 2,7 Millionen / 141.150

Brasilien:          210 Millionen / 1,3 Millionen / 76.846

Deutschland:    82 Millionen / 950.000/ 9.157

Frankreich:       66 Millionen / 585.000 / 30.831

Italien:              60 Millionen / 630.000 / 35.017

Belgien:           11,5 Millionen / 113.000 / 9.795

Schweden:       10 Millionen / 95.000 / 5.593

Schweiz:           8,8 Millionen / 70.000 / 1.969

Quelle https://countrymeters.info/dehttps://www.worldometers.info/coronavirus/

Geht man von diesen Zahlen aus, dann ergibt sich ein bisheriger prozentualer Anteil der Covid-19 zugerechneten Toten an der jährlichen Gesamtsterbezahl in der Reihenfolge der Höhe:

Indien 0,3

Deutschland 1,1

Schweiz 2,8

USA 5,2

Frankreich 5,3

Italien 5,6

Schweden 5,9

Brasilien 5,9

Belgien 8,7

Die Prozentzahlen für Indien werden sicher noch ansteigen, aber wegen der jüngeren Bevölkerung vermutlich nicht sehr stark. In Brasilien hält sich der Peak der Todeszahlen jetzt schon 8 Wochen. Voraussichtlich müsste er demnächst sinken, wenn nicht, wäre dies ungewöhnlich. Die USA haben ihren Peak schon länger überschritten.

Inwieweit diese Prozentzahlen die Todeszahlen durch Atemwegsinfektionen insgesamt am Ende des Jahres steigen lassen und für eine Übersterblichkeit sorgen werden, wird sich zeigen. Meiner Schätzung nach wird es in den westlichen Ländern, die jetzt über fünf Prozent stehen, anteilig mehr Atemwegstote geben, aber keine Übersterblichkeit insgesamt. Weil es vor allem Schwererkrankte und sehr alte Menschen getroffen hat, bei denen man oft nicht sagen kann, ob sie an oder doch eher mit dem neuen Coronavirus gestorben sind. Und gestorben wurde vor allem in den Pflegeheimen, wo sich eben alte schwer vorerkrankte Menschen sammeln, auch wegen gravierender Fehler wie die panische Verlegung von Covidkranken zur Entlastung von Krankenhäusern ausgerechnet in Pflegeheimen (Coronabeitrag vom 28.05.2020). Eine Panikreaktion, vor allem in Hotspots wie Bergamo und New York. Und das, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass im Gegensatz zur anderen Bevölkerung sich in Pflegeheimen solche Viren mit einer hohen Letalität ausbreiten.

Wenn dennoch eine Übersterblichkeit zu messen ist, dann sollten auch die Schutzmaßnahmen selbst als Verursacher überprüft werden. Jetzt schon mehren sich die Hinweise, dass, wie oben schon erwähnt, durch fehlende Behandlung anderer Krankheiten viele Menschen gestorben sind,

Nur der Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass niemand Vernünftiges abstreitet, Covid-19 könne nicht auch bei Jüngeren zu einer heftigen Lungeninfektion führen, mit einer manchmal mehrwöchigen Rekonvaleszenz-Phase. Aber virale Infektionen können nun mal sehr heftig sein. Ich hatte die Grippe 2018. Drei Tage heftigste Gliederschmerzen, bei denen kein Schmerzmittel half, und währenddessen ich laut stöhnend im Bett lag. Es war schlimm. Ich brauchte drei Wochen, um danach wieder normal arbeiten zu können. Seitdem weiß ich auch aus eigenem Erleben, dass eine Grippe besonders geschwächte Menschen töten kann.

Zusammenfassend kann man aus diesen Zahlen erkennen, dass es sich je nach Land, um eine schwere bis mittelschwere virale Atemwegsinfektion handelt, die erkennbar, wie üblich, saisonal verläuft. Diese Erkrankungen werden üblicherweise als Grippewelle bezeichnet, obwohl sie von ganz verschiedenen Viren ausgelöst werden können, wie Corona- oder Influenzaviren. Sie kehren jedes Jahr leicht verändert wieder, und unsere Gesellschaften haben bis zum Jahr 2020 gelernt, vernünftig damit umzugehen.

Diese jährlichen Grippewellen treffen die Länder stets unterschiedlich, so war beispielsweise Deutschland vergleichsweise hart getroffen, während es 2020 sehr milde (!) ablief. Doch so wenig die Bundesregierung an dem schlimmen Verlauf 2018 schuld war, so wenig hat sie etwas mit dem milden Verlauf 2020 zu tun. Wenn die Coronapanik etwas Gutes hat, dann dass wir zukünftig sensibilisierter mit klaren Risikogruppen umgehen, was Händewaschen und Abstand halten betrifft. Doch ganz im Gegensatz zu dieser Einschätzung vermittelt die politische wie mediale Berichterstattung den Eindruck einer globalen Katastrophe, die es ganz sicher nirgends war und nirgends ist.

Was ist zu tun? Seien wir mutig!

Die jährliche Wintergrippe ist bei uns schon längst vorbei. Doch die derzeitigen Massentestungen suggerieren stets eine Infektionsrate von 1 Prozent, die jedoch fast ausschließlich auf Fehlalarmen beruft. Stichwort: falsch positive Testergebnisse bei niedriger Prävalenz. Deshalb müssen die Massentestungen sofort gestoppt werden, sonst wird es keinen Weg zurück zur Normalität geben.

Es gelten in der derzeitigen Situation die ganz normalen Hygieneregeln, an die man sich besonders im Winter im Umgang mit schwerkranken, meist alten Menschen (Risikogruppen) halten soll: häufiges Händewaschen, Niesen in die Ellenbeugen. Risikogruppen sollten sich vor großen Menschenansammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, fernhalten. Masken sind dazu da, in besonderen Situationen, die Infizierung Anderer zu verhindern: im Operationssaal, in den Intensivabteilungen, in den Pflegeheimen und bei medizinischen Hausbesuchen bei der Behandlung von Risikogruppen. Masken verwendet man für diese Situationen einmal und wirft sie dann weg. Die jetzige allgemeine Anwendungspraxis von Masken, genauso wie Social Distancing, Ausgangsperren, Lockdowns sind sinnfrei. Sie schaden wesentlich mehr, als sie nützen.

Wir sollten diesen Unfug stoppen, denn er führt uns immer weiter weg von dem, was Gesundheit eigentlich bedeutet, Unbefangenheit, Optimismus und Lebensfreude. Die vermeintliche Bedrohung ist schon lange vorbei. Seien wir mutig, fangen wir wieder an, unbefangen unser Leben zu leben. Wenn Ihnen dieser Beitrag plausibel erscheint, verbreiten sie ihn bitte weiter.

Post Scriptum

Wie selbst Zeitungen wie die FAZ den Panikmodus schüren, zeigt dieser Kommentar von FAZ-Redakteurin Sibylle Anderl. Er stellt stellvertretend für das Elend der unreflektierten wie kompetenzarmen Unisono-Berichterstattung deutscher Medien. Mein Kollege Christian Haffner, den ich aus der Zusammenarbeit mit meiner Fachgesellschaft kenne und von dem ich weiß, dass er mit Studienzahlen sehr gut umgehen kann, hat darauf einen Leserbrief verfasst, der jedoch von der FAZ abgelehnt wurde. Deshalb füge ich diesen hier im Anschluss an meinen Beitrag an.

Leserbrief zur Leitglosse: „Fragile Lage“, FAZ vom 18.7.2020

In der Leitglosse „Fragile Lage“ von Sibylle Anderl vom 18.7.2020  werden einige grundlegenden Fakten missachtet und damit ein falsches Bild gezeichnet. Zum Beispiel werden positive PCR-Tests auf SARS-CoV-2 mit Infektionszahlen verwechselt. Da kein Test 100% richtige Ergebnisse liefert, hängt die Korrektheit eines Testergebnisses  stark von der Vortestwahrscheinlichkeit ab, wie das Deutsche Ärzteblatt 24/2020 in seinem Artikel: „PCR-Tests auf SARS-CoV-2: Ergebnisse richtig interpretieren“ schreibt. Testen wir z.B. in einer Gruppe mit sehr vielen Gesunden und der Test ist „positiv“, ist er häufig falsch positiv, d.h. es besteht gar keine Coronavirusinfektion.. Und selbst bei einem richtig positiven Test können wir keine sichere Aussage über die Infektiosität des Patienten machen, sondern lediglich, dass wir den dem Virus zugeschriebenen RNA-Schnipsel nach millionenfacher Vermehrung im Labor nachweisen konnten. Darüberhinaus ist der PCR-Test nach wie vor ein sog. Inhouse-Test, d.h. er ist amtlich leider immer noch nicht validiert, was dringend nachgeholt werden müsste. Weiten wir außerdem die Anzahl der Testungen noch aus, erhalten wir naturgemäß mehr positive Testergebnisse, was in vielen Medien als eine Zunahme an „Infektionen“ gedeutet wird und dabei „entdecken“ wir einfach nur mehr an schon vorhandenen Fällen.

In Bezug auf die Sterbefälle im Zusammenhang COVID-19 gibt es ebenfalls eine Reihe von Unwägbarkeiten. Das wird in den Ländern unterschiedlich gezählt. Wer wirklich an der Infektion gestorben ist, können am Ende nur Obduktionen klären und nur diese Ergebnisse dürfen, nach international einheitlichen Standards, dann vergleichend als „Coronavirustote“ bezeichnet werden. Auch wird hier nichts über Vorerkrankungen oder das Alter der Verstorbenen berichtet, was aber eine wichtige Information wäre.

Was ebenfalls fehlt sind die durch die staatlichen Maßnahmen zusätzlich Verstorbenen und Geschädigten, wie verschobene Operationen oder Krebsbehandlungen sowie Menschen, die trotz Krankheit nicht zum Arzt gegangen sind oder Auswirkungen der staatlichen Eingriffe weltweit, auch die durch wirtschaftliche Krisen, die jeweils beträchtlich sind. 

Weiterhin ist die Aufweichung der Pandemiekriterien durch die WHO aus meiner Sicht ein wichtiges Kriterium. Im April 2009 wurde unter Lobbyeinfluss pharmazeutischer Unternehmer in den Kriterien die Notwendigkeit „einer beträchtlichen Anzahl an Toten“ herausgestrichen (Quelle: arznei telegramm 2010; 41: 59-60). Eine weitere Abschwächung für die Ausrufung einer Pandemie gab es im Jahr 2017, wie u.a. in dem Dokumentarfilm „Trust WHO – Wie krank ist die Weltgesundheitsorganisation“  der französischen Filmemacherin Lilian Franck von 2018 detailliert dargestellt wurde.

Um die Weltkrise durch die Coronaviruspandemie in den Griff zu bekommen, braucht es transparentes und wissenschaftliches Vorgehen und eine neutrale, kritische und umfassende Berichterstattung. Diese wünsche ich mir ganz besonders von einem Leitmedium, wie der FAZ. Dieser Artikel, wie weitere Artikel zu diesem Thema in dieser Ausgabe, gehören leider nicht dazu.

Dr. med. Christian Haffner
Facharzt für Allgemeinmedizin, Manuelle Therapie/Chirotherapie

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier