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Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.




Grüne Gruppen sind Chinas „nützliche Idioten“

Laut der Autorin Patricia Adams, einer langjährigen Beobachterin des Landes, hat Peking westliche Umweltgruppen durch eine Kombination aus Zuckerbrot und Peitsche für sich ins Spiel gebracht.

„Wie alle westlichen NGOs dürfen grüne Gruppen nur in China operieren, solange sie sich systemkonform verhalten und die Parteilinie vertreten. Peking kann ihr Verhalten aber auch durch Förderorganisationen wie die Energy Foundation China beeinflussen, eine in den USA ansässige Einrichtung, die Geld von amerikanischen Milliardärsstiftungen verteilt. “

Dieser zweigleisige Ansatz bedeutet, dass westliche Grüne für Präsident Xi praktisch zum Sprachrohr geworden sind.

„Sie loben das Ausmaß der chinesischen Ambitionen in Bezug auf den Klimawandel und kritisieren gleichzeitig Chinas massive Kohleexpansion. Währenddessen blenden die Grünen das Offensichtliche aus; China löst seine internationalen Abkommen nicht ein und beabsichtigt auch nicht, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken, ganz im Gegenteil. Während die Welt Chinas eigennützliches Verhalten erkannt hat, schweigen westliche Umweltschützer“, sagt Patricia Adams. „China spielt sie als nützliche Idioten aus.“

Im Original finden Sie hier o.g. Ausarbeitung, in englisch

The Red and the Green: China’s Useful Idiots (pdf)

Eine grobe Übersetzung ins Deutsche finden Sie hier:

Die Roten und die Grünen (pdf)

 

Gefunden auf

https://www.thegwpf.com/green-groups-are-chinas-useful-idiots/

Übersetzt durch Andreas Demmig

 

Zum Thema

Die Untersuchung von Hunter Biden‘s Aktivitäten erfolgt aufgrund  einer Reihe verdächtiger ausländischer Banküberweisungen

Von Rowan Scarborough – The Washington Times – Donnerstag, 10. Dezember 2020

Hunter Biden, ein Sohn des mutmaßlichen gewählten Präsidenten Joseph R. Biden, nutzte einen stetigen Zustrom verdächtiger ausländischer Banküberweisungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar, bevor das Justizministerium 2018 eine strafrechtliche Untersuchung einleitete, ob er den Bundessteuern ausweichen konnte.

Die Republikaner des Senats legten von 2014 bis 2017 sein Netzwerk zwielichtiger Begünstigter offen, darunter Oligarchen in Moskau und der Ukraine sowie ein Tycoon, der mit der Kommunistischen Partei Chinas in Peking verbunden ist. Ihr Bericht vom 18. September basierte auf verdächtigen Aktivitätsberichten  über ein Netzwerk zur Durchsetzung von Verbrechen, was beim Finanzministerium eingereicht wurde. Kreditinstitute haben sich an die Behörde zu wenden, wenn sie den Verdacht auf Geldwäsche und / oder Steuerhinterziehung haben.

Transaktionen wie die von Hunter Biden „können eine solche Untersuchung auslösen“, sagte Brett L. Tolman, ein ehemaliger US-Anwalt für Utah. „Normalerweise beginnt es als Geldwäsche oder Steuerhinterziehung, kann sich aber ausweiten.“…

https://www.washingtontimes.com/news/2020/dec/10/hunter-biden-probe-followed-string-suspicious-fore/




Die WerteUnion und der Klimawandel – Interview mit Alexander Mitsch und Hans-Georg Maaßen

Auf einem sehr gut besuchten Treffen der WU in Niederorschel/Eichsfeld trafen wir Mitsch und Dr. Maaßen.

EIKE: Herr Dr. Maaßen, Herr Mitsch, Sie sagten, dass ein Problemfeld der aktuellen deutschen Politik sei, ein realistisches Verhältnis zum Thema Klimawandel zu finden. Was wäre Ihrer Ansicht nach realistisch?

Maaßen: Die Möglichkeiten Deutschlands, auf den Klimawandel Einfluss zu nehmen, sind verschwindend gering. Die finanziellen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten der sogenannten Energiewende stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen auf das Klima, wenn eine deutsche Energiewende überhaupt Auswirkungen haben sollte. Wir nennen uns Vorreiter, aber wir werden wahrscheinlich keine Nachreiter finden, denn kein großes Industrieland will unseren Weg gehen. Ich befürchte, dass wir Deutschen uns ganz allein auf einem sehr kostspieligen politischen Holzweg befinden.

Die USA, China, Russland und die meisten EU-Staaten werden weiterhin auf fossile Brennstoffe oder auf Kernenergie setzen. Und wenn wir auf dem Weltmarkt keine fossilen Brennstoffe nachfragen, werden andere das tun. Wir helfen damit nicht dem Klima, sondern wir schaden uns, unseren Kindern und unserer freiheitlichen Demokratie, wenn wir mit einer Klimaplanwirtschaft die Bürger gängeln. Ich sehe auch eine Verantwortung bei Medien und Politik, darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche nicht weiter durch eine Klimaangstmache emotionalisiert und politisch instrumentalisiert werden.

EIKE: Dr. Maaßen beanstandete beim Vortrag eine Moralisierung des Rechts, auch im Hinblick auf den Umgang mit Fridays for Future etc. Wenn jemand sagt, daß die Welt untergehe und man daher einen „Notstand“ habe und nicht mehr en détail auf Gesetzestexte achten könne, was würden Sie ihm sagen?

Mitsch: Ich habe schon mehrfach erlebt, dass nach der Argumentation der politischen Linken die Apokalypse unmittelbar bevorsteht: Atomkrieg, saurer Regen/Waldsterben, Ozonloch etc. Wir sollten uns nie von Panik leiten lassen, sondern nüchtern analysieren und an vernünftigen Lösungen arbeiten. Dazu gehört auch, dass wir unterschiedliche Interessen in Einklag bringen, vor allem aber geltendes Recht beachten.

Eine vereinnahmte, angeblich höhere Moral darf unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und auch die Meinungsfreiheit nicht einschränken. Im Übrigen ist mir noch nicht klar geworden, was es bringen soll, wenn einzelne deutsche Städte jetzt den „Klimanotstand“ ausrufen.

EIKE: Als eine „Mutter aller Probleme“ der heutigen deutschen Politik und Gesellschaft könnte man die Errichtung einer Postdemokratie im Sinne der Verlagerung von politischer Macht weg von gewählten (und kontrollierten) Staats-Repräsentanten hin zu nicht legitimierten moralisierenden NGO’s* und radikalen Interessensgrüppchen bezeichnen. Würden Sie dem zustimmen, und wenn ja, wie könnte man eine Re-Demokratisierung erreichen?

Maaßen: Ich sehe den zunehmenden Einfluss von NGO’s auf die Politik als eine Gefahr für unsere Demokratie. Der Souverän ist das ganze Volk und nicht die sich selbst Zivilgesellschaft nennenden Interessengruppen, die bestimmte ideologische, politische oder wirtschaftliche Ziele verfolgen. Die überwältigende Mehrheit der Bürger wird nicht von dieser Zivilgesellschaft vertreten, sondern einzig und allein durch das Parlament. Das Parlament muss Abstand halten zu den Interessengruppen und ihren Unterstützern in den Medien. Solange das nicht geschieht, sind alternative Interessengruppen notwendig.

EIKE: Die WerteUnion bezeichnet die im Klimapaket der Regierung enthaltene „CO2-Abgabe“ als „Klima-Strafsteuer“. Was befürchten Sie als Folge der Abgabe?

Mitsch: Insgesamt wird sich für viele Bürger das Leben durch eine CO2-Abgabe weiter verteuern, und das, obwohl wir in Deutschland ohnehin schon die europaweit höchsten Steuern- und Abgaben –  übrigens auch schon auf fossile Brennstoffe – sowie Strompreise haben. Außerdem sehen wir mit Sorge, dass der Staat, auch mit Verboten, immer weiter in die persönliche Freiheit der Menschen eingreift.

Und letztlich ist sehr zweifelhaft, dass solche Maßnahmen überhaupt einen signifikant positiven Einfluss auf die Umwelt haben. Die WerteUnion setzt zum Schutz der Umwelt auf technische Effizienz und positive Anreize. Beides funktioniert aber nicht, wenn wir unsere Leistungsträger finanziell immer mehr belasten und mit Verboten gängeln, wie das die Grünen wollen.

EIKE: Wir danken für das Gespräch!

 

*Non-governmental organisations/ Nicht-Regierungsorganisation

Journalistische Offenlegung: Der Interviewer ist Mitglied der CDU und WerteUnion

 

Verweise zum Thema: Mitteilungen der WerteUnion

WerteUnion contra Grüne – Klima begründet kein Recht auf Migration

WerteUnion lehnt „Klima-Strafsteuer“ entschieden ab