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Geschenk von oben : Der Klimawandel bietet Behörden neue Eingriffsmöglichkeiten ; Sozialistische Politiker und NGOs sind begeistert.

Wahltaktisch geschickt hat der Basler Grosse Rat zudem zur Freude der Jugendlichen auf der Tribüne über Klimanotstand und Klimanotfall debattiert. Und aus Schulklassen tönt es: Maturareise per Bahn statt per Flugzeug.

Der Druck kommt von oben, und zwar von ganz oben, nämlich von der Uno, die seit Jahren den grossen Herausforderungen für die Zukunft der Weltbevölkerung hilf- und tatenlos gegenübersteht. Seien es Kriege, Machtkämpfe, Terror, Unterdrückung, Verfolgung, Korruption – Erfolge fehlen. Das gilt auch mit Blick auf die Bevölkerungsexplosion. Die Anzahl Füsse ist mindestens so wichtig wie der Fussabdruck. Da kommt der Klimawandel wie gerufen. Er ist ein echt globales Phänomen und eine erstklassige Gelegenheit für die Uno, sich weiter in Richtung Weltregierung vorzuarbeiten.

Jetzt kann man das sündhafte Atmosphärengift CO2 vor alle anderen Krisen, von Armut bis Krieg, setzen. CO2 ist wie die radioaktive Strahlung weder sichtbar noch riechbar und eignet sich bestens als Sündenbock für quasireligiöse Kampagnen. Das Höllen-Desaster liegt nicht im Jenseits, sondern im Diesseits des nächsten Jahrhunderts. Das Ziel, die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, kann nämlich erst im 22. Jahrhundert erreicht werden – oder eben nicht. Die Rettung des Planeten, bezogen auf eine, politisch betrachtet, sehr ferne Zukunft, verleitet zu Jahrhundertfehlern.

Jahrhundertchance

Das völlig unverbindliche und wirkungslose Pariser Abkommen wird so zum irdischen Wunder erklärt, das der Uno eine Art Weltherrschaft und den nationalen Regierungen Vollzugsgewalt verspricht. Dabei könnte man das viel nüchterner sehen. Sollte die Temperatur tatsächlich empfindlich steigen, kämen unvergleichlich billigere Methoden zur Klimasteuerung in Betracht, beispielsweise künstlich erzeugte Wolken. Jetzt einen Klimanotstand für das 21. Jahrhundert auszurufen und die Welt in ein Energiedesaster zu stürzen, ist nicht nur hysterisch, sondern zynisch. Der Klimaprophet Professor Thomas Stocker verkündet die radikale Beseitigung von CO2-Emissionen auch gleich noch als Jahrhundertchance für die Wirtschaft.

Mit einigen Ausnahmen machen die meisten Länder schuldbewusst bis freudig mit. Indien und China dürfen ihren Ausstoss noch bis 2030 vergrössern. Den ärmsten Entwicklungsländern werden jährlich hundert Milliarden Dollar Abgeltung versprochen. Die Amerikaner sind schon offiziell ausgestiegen, und die Australier gehen eigene Wege. Aber warum ist man gerade in der Schweiz so eifrig bei der Sache?

Die Antwort: Für marktfeindliche Gruppen wie linke oder grüne Parteien sowie NGOs ist das ein Geschenk – nicht vom Himmel, aber immerhin von der Uno. All die gleichgefärbten Bürokraten der internationalen Organisationen verbünden sich mit ihren Kollegen in Bundesämtern. Hinzu gesellen sich kollektivistisch gesinnte Mitläufer aus dem Bürgertum. Heute haben es die Öko-Sozialisten viel leichter als früher, weil es ja um die Existenz unserer Kinder und Enkel geht und wir uns schuldbewusst geben können, ohne den Preis bezahlen zu müssen. Ein vom Parlament kürzlich abgelehnter unsinniger Schweizer Alleingang in weltrekordverdächtig hoher CO2-Besteuerung wird jetzt mit dem Support der einmal mehr kippenden FDP wiederbelebt. Lenkungsabgaben werden als Zukunftsinvestition begrüsst, dabei werden sie irgendwann in Subventionen für Sonderinteressen umgemünzt. Das Forcieren von Solar- und Windenergie sowie der Nuklearausstieg fördern in diesem Jahrhundert paradoxerweise das Gas.

Schon die sozialistische Planwirtschaft hatte gerade bei Menschen mit höherer Bildung viele Anhänger. Erst das Versagen bei der Umsetzung und der Niedergang nach zwei bis drei Generationen führten zur Abkehr davon. So weit ist es heute im modernen Öko-Sozialismus noch nicht, zumal staatliche Bürokratien und wissenschaftliche Propaganda die Medien und die Volksstimmung dominieren. Anzeichen der Ernüchterung gibt es jedoch. Im Musterland für opferbereite Klimahysterie hat das Berner Stimmvolk kürzlich ein unsoziales und ineffizientes Energiepaket abgelehnt. Wenn Wunschträume sich als falsch erweisen und die Portemonnaies der breiten Bevölkerung leeren, sind Illusionen schnell vom Tisch, allerdings sind die Täter dann auch schon von der Bühne verschwunden.

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)**  Anmerkung der EIKE-Redaktion: Dieser Artikel ist zuerst erschienen in der WELTWOCHE Zürich : Geschenk von oben | Die Weltwoche, Nr. 9 (2019) | 22. Februar 2019 ; http://www.weltwoche.ch/

EIKE dankt der Redaktion der WELTWOCHE und dem Autor Silvio Borner für die Gestattung der ungekürzten Übernahme des Beitrages. Silvio Bornerist Mitglied im Carnot-Cournot-Netzwerk, einem Interdisziplinären Think Tank für Politikberatung in Technik und Wirtschaft  [http://www.c-c-netzwerk.ch/].

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Weiberfastnacht 2: Kopfwäsche. Greta und die massenbewegte Jugend

von Heinz Horeis

Eine einfache Lösung, die „ein kleines Kind“ verstehen könne, hat die schwedische Nachwuchsaktivistin auch: „Wir müssen den Ausstoß von CO2 stoppen“, fordert sie. Man kann es ihr nicht verübeln; einfache Lösungen sind ein Vorrecht von Kindern. Sie bekommen Angst, wenn ihnen grüne Politiker, Journalisten oder Lehrer täglich das „Ende der Welt“ ausmalen.

Unnötige Angst. Denn die Katastrophenszenarios sind Potemkinsche Dörfer. Hinter deren Fassaden geht es recht normal zu: wechselnde Wetter, mal ruhige, mal stürmische Zeiten, mal Starkregen, Überschwemmungen oder Taifune. Warme und heiße Sommer, kühle und sehr kalte Winter und umgekehrt. Wetter halt – Vielfalt, wie gehabt. Dazu eine im Schnitt freundliche Temperatur. Bullerbü-Wetter, wie im letzten Sommer, vor dem Greta sich nicht fürchten müsste.

Doch Greta hat Pech. Sie wächst in einer Zeit auf, wo Schuld und Angst leicht zu haben sind, wo die Zukunft bedrohlich und die Endzeit nahe ist. Denn ein Planet steht auf dem Spiel. Wetter ist jetzt Extremwetter. Klimapolitische Glaubenssätze haben sich tief in den modernen Gesellschaften festgesetzt. Sie sind alternativlos: Es droht die „menschengemachte katastrophale Erderwärmung“, verursacht durch vom „fossilen Energiesystem freigesetztes Kohlendioxid“. Das ist heute selbstverständliches Dogma, über das man nicht mehr diskutiert. Fakten, selbst Fragen, die dem widersprechen, stören nur. Was zählt, ist Haltung. Und viel Emotion.

Große Gefühle, die eine massenbewegte Jugend braucht

Hier passt Greta gut hinein. Sie erweckt die großen Gefühle, die eine massenbewegte Jugend braucht. „Außergewöhnlich“ sei sie, sagte Joan Baez jüngst der NZZ. Diese „jungen Klimademonstranten“ seien alles, was wir haben. Die legendäre Protestsängerin steht mit dieser Meinung nicht allein. Im Gegenteil: Der Klimawandel hat sich inzwischen fest in Geisteswissenschaft und Kunst eingenistet. Die wohlhabende Prominenz – Schauspieler, Sänger, Schriftsteller – ist zum großen Teil klimabewegt, wie der „Sternenkrieger“ Harrison Ford. Er zog in seiner Videobotschaft an den World Government Summit in Dubai kräftig vom Leder: „Unser Planet leidet … Wasserknappheit … beispiellose Waldbrände … weltweite Zerstörung … die größte moralische Krise unserer Zeit“.

Der indische Romanautor Amitav Gosh, der vor kurzem im amerikanischen Politikmagazin Foreign Policy einen Essay über die kommende Klimakrise veröffentlichte, geht mit dem Thema zwar etwas intelligenter, dennoch nicht weniger ängstlich um. Gosh, 1956 in Kalkutta geboren, Geschichtsstudium in Neu-Delhi, Promotion in Oxford, schreibt lesenswerte historische Romane, die sich vorwiegend um seine indische Heimat drehen. Sie sind weltweit Bestseller. Vor knapp drei Jahren veröffentlichte er ein Sachbuch, betitelt The Great Derangement: Climate Change and the Unthinkable. Goshs erfolgreiche, ebenfalls lesenswerte Kollegin Annie Proulx zählt sein Buch zu den besten Büchern zum Thema Klimawandel; Foreign Policy reihte den Autor jüngst bei den 100 wichtigsten globalen Denkern des Jahres 2018 ein.

Gosh wendet sich der Klimageschichte zu, insbesondere der Mitte des 19. Jahrhunderts zu Ende gegangenen Kleinen Eiszeit. Damit hofft er, die „kommende Klimakrise“ besser zu verstehen. Sein Ansatz ist deshalb interessant, weil die herrschenden Klimatologen die Klimageschichte nur mit Feuerzange anfassen. Der Weltklimarat (IPCC) hatte sich jahrelang bemüht, jeglichen Wandel aus dem Klimageschehen des letzten Jahrtausends zu entfernen. Der aktuelle Temperaturanstieg sollte als singuläres, bedrohliches Ereignis hervorstechen. Das Resultat war die berüchtigte „Hockeyschläger-Kurve“ des Klimatologen Michael Mann; die Warmzeit des Mittelalters und die folgende Kleine Eiszeit sind in dieser Grafik einfach verschwunden.

Inzwischen hat sich die Hockeykurve als fehlerhaft entpuppt. Warm- und Kaltzeit sind wieder zurück. Naheliegend wäre nun, dass Gosh die heutige Erwärmung an der mittelalterlichen Warmzeit misst. Er wählt allerdings die Kleine Eiszeit. Ihn hat „das ungeheure Ausmaß der ökologischen, gesellschaftlichen und politischen Umbrüche jener Ära“ schockiert. Die menschengemachte Erderwärmung, so meint er, werde nun in ihren Auswirkungen diese Periode noch übertreffen. Mit dieser Annahme begibt sich auch Gosh in den Katastrophenmodus.

Die Kleine Eiszeit dauerte vom 14. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, hin und wieder unterbrochen durch kürzere Erwärmungen. Diese turbulente Periode der „Klimaverschlechterung“ war eine der kältesten Phasen der vergangenen zehntausend Jahre. Lange, extrem kalte Winter folgten aufeinander; einmal, Anfang der 14. Jahrhunderts, fror sogar die Ostsee zu. Häufig gab es Missernten und Hungersnöte, extreme Hochwasser und Sturmfluten. Kriege und Seuchen verwüsteten das Land. Wälder wurden verheizt. Menschen wurden schwermütig, Fürsten gemütskrank, schreibt Wolfgang Behringer in seiner Kulturgeschichte des Klimas. Extreme Wetter wurden als Strafe Gottes, als Zeichen für das Ende der Welt interpretiert. Endzeitsekten entstanden; Hexenverbrennungen und Judenpogrome folgten.

Warmzeiten sind keine Katastrophenzeiten

Schlimme Zeiten, zweifellos. Aber was haben diese Ereignisse mit der jetzigen Erwärmung zu tun? Ist ein wärmeres Klima ebenso bedrohlich wie ein kaltes? Warmzeiten, zeigt die Geschichte, sind keine Katastrophenzeiten. Und auch keine Seltenheit. Seit dem Jahre Null gab es diverse größere und kleinere Warmzeiten, unterbrochen von kalten Perioden. Alle natur-, nicht menschengemacht. Permanenter Klimawandel. Den findet man auch (siehe diese anschauliche Grafik), wenn man weiter bis zum Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa zehntausend Jahren zurückgeht. Warme Perioden, die ähnlich warm oder sogar noch wärmer waren als heute, kalte Perioden. Beim Klima ist Wandel die Regel, nicht die Ausnahme.

Gut hat es der, der in einer Warmzeit lebt. Der eminente britische Klimaforscher H.H. Lamb sprach vom „genialen Klima des Hochmittelalters, das mit der Hochzeit kultureller Entwicklung im 12. und 13. Jahrhundert zusammenfiel.“ Der Münchener Evolutionsbiologe Josef H. Reichholf schreibt in Eine Kurze Naturgeschichte des letzten Jahrtausends: „Katastrophen wie Pest, verheerende Hochwasser, riesige Heuschreckenschwärme passen mit den kalten und feuchten Zeiten in Mitteleuropa zusammen. Das warme Mittelalter wurde von ihnen verschont“. Die warmen Jahrzehnte und Jahrhunderte seien die ‚guten‘ gewesen, so seine Bilanz.

Nicht nur die Europäer, auch die Chinesen hatten ihre guten Zeiten. Dort wandelte sich das Klima während der vergangenen 2.000 Jahre annähernd so wie in unserem Teil der Welt. Dabei wirkten sich Klimaänderungen in den kalten Zeiten negativ und in den warmen positiv aus, so eine 2017 von der Chinesischen Akademie der Wissenschaften veröffentlichte Studie: 25 der 31 Hochphasen im kaiserlichen China der vergangenen zwei Jahrtausende entwickelten sich während der Warmzeiten.

Diese Studie ist kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die weltweit die Existenz von Warmzeiten und ihre positiven Auswirkungen belegen. Alles andere wäre auch verwunderlich: Mensch und Natur mögen Wärme. Wir können deshalb froh sein, dass mit dem ausgehenden 19. Jahrhundert auch ein Warmtrend begonnen hat. Ohne diesen steckten wir immer noch in der Kleinen Eiszeit.

Die Angst vor einem Klimawandel, wie sie sich bei Gosh und Greta zeigt, ist unnötig und wirkungslos. Das Klima wandelt sich – ständig, mehr oder weniger schnell und unaufhaltsam. Allerdings sagt uns die Überlieferung, dass ein Wandel in Richtung Warmzeit vorzuziehen sei. Aber auch eine Abkühlung von der Intensität der Kleinen Eiszeit, die für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, muss nicht mehr zur Katastrophe führen. Das danken wir der Kohle.

Kohle schütze vor der Unbill von Wetter und Klima

Das Kohlezeitalter begann noch während der Kleinen Eiszeit in England. Um 1800 lieferte Kohle dort bereits 79 Prozent der Energieversorgung. Dank Kohle wurde London zur ersten europäischen Millionenstadt. Kohle heizte die Haushalte. Kohle lieferte die Wärme für Glashütten und Ziegeleien. Ziegelmauern und Glasfenster hielten Häuser (und Menschen) warm. Während man im übrigen Europa noch mit dem immer knapper werdenden Holz heizte, konnten sich die englischen Bürger schon mittels (damals) moderner Energie und Technologie vor der Unbill von Wetter und Klima schützen.

Inzwischen hat die durch fossile Brennstoffe und Kernenergie angetriebene wissenschaftlich-technische Revolution Lebensweise und Lebensstandard in den Industrienationen von Grund auf verändert, und zwar zum Positiven. Moderne Gesellschaften verfügen über eine technische Umwelt, die sie weitgehend vor den Härten von Natur, von Wetter und Klima schützt.

Ein starker Hurrikan in Haiti oder Myanmar bringt Tausenden den Tod, in den USA sind es nur wenige Dutzend. Reiche Länder verfügen über genügend Know-how, Technik, Energie und Wirtschaftskraft, um sich an Wetter und Klimawandel anzupassen. Den ärmeren Ländern fehlen diese Mittel weitgehend. Sie müssen, wie es derzeit China oder Indien tun, erst die industriell-technische Basis schaffen, um ihre Verwundbarkeit gegenüber Natur und Klima zu verringern. Das geht nicht mit Biomasse, Wind- und Sonnenenergie. Im Gegenteil. Diese „Natur“-Energien sind selbst wieder anfällig für Klimaereignisse, im Gegensatz zur billigen, stets verfügbaren Energie aus Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran.

Für Menschen, die vergessen haben, wem sie ihr Wohlleben verdanken, ist mit der Kohle allerdings das Böse in die Welt gekommen. Der Erfolg der Klimabewegung beruht auf einer einfachen Botschaft: Vom Menschen erzeugtes Kohlendioxid erwärmt die Erde; Erwärmung führt zur Katastrophe; ohne das böse, vom Menschen gemachte Kohlendioxid, wird alles wieder gut. Die Botschaft kommt an, bei Greta und den demonstrierenden Schülern, bei grünen Politikern und Journalisten, bei der globalen Prominenz.

Keine der drei Aussagen hält der Wirklichkeit stand. Atmosphärischer CO2-Gehalt und Temperatur korrelieren im besten Falle schwach. Während der mittelalterlichen Warmzeit, die so warm, vielleicht sogar wärmer als heute war, lag der CO2-Gehalt deutlich unter dem heutigen Wert. Heute können gute Klimaforscher guten Gewissens nur sagen, dass das Kohlendioxid einer (und nicht einmal der wichtigste) von mehreren Faktoren im Klimageschehen ist. Und dass Erwärmung zur Katastrophe führt, ist durch die Geschichte nicht belegt. Im Gegenteil: Warmzeiten waren gute Zeiten.

Auch der dritte Punkt des Klimaevangeliums ist hinfällig. Es ist keineswegs sicher, dass eine Senkung der CO2-Emissionen den Klimawandel signifikant beeinflussen kann. Sicher aber ist, dass die Methoden, mit denen diese Senkung erreicht werden soll, größeren Schaden anrichten werden als jede Klimaänderung. Wer leistungsstarke Energiequellen wie Kohle, Erdgas und Erdöl kurzerhand abschafft und durch Sonne, Wind und Biomasse ersetzt, bringt die Welt in eine Situation, wo auch kleine Kaltzeiten wieder zu Katastrophenzeiten werden.

Einfache Lösungen, liebe Greta, sind dann doch nicht so einfach.
–                              –                                       –

Heinz Horeis arbeitete als Lehrer für Physik und Mathematik, Programmierer und EDV-Dozent bevor er als freier Wissenschaftsjournalist tätig wurde. Er war ständiger Autor von bild der wissenschaft, schrieb für Welt, Zeit, Berliner Zeitung u.a. Seit 1990 arbeitet er mit dem Yazawa Science Office in Tokio zusammen und hat dabei an über dreißig populärwissenschaftlichen Büchern als Autor bzw. Mitautor mitgewirkt. Mit dem Thema Energie befasst er sich seit der ersten großen Energiedebatte in den 1980er Jahren.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Achse des Guten.




Grüne Parasiten zielen auf Hygieneartikel – um den Planeten zu retten

Grüne Parasiten zielen auf Toilettenpapier

Der Lebensstandard sinkt, da die täglichen Notwendigkeiten teurer werden.

Donna Laframboise

Die Frage mit dem Reinigungstuch: Wie Amerikaner ganze Wälder durch die Toilette spülen, ist ein echter Bericht. Es wurde letzte Woche vom Natural Resources Defense Council (NRDC) veröffentlicht. Sie beschreiben sich selbst als eine von Amerika „mächtigsten Umweltgruppen“, sie sind eine Gruppe von Anwälten und Ideologen. Anstatt etwas Nützliches in ihrem Leben zu tun, belästigen sie Unternehmen, die in kleinen Schlafstädten Menschen beschäftigen, darunter viele First Nations / Indianer / indigene Brotverdiener.

Die NRDC sind Parasiten – anmaßende und eingebildete Intellektuelle, die davon überzeugt sind, sie könnten den Menschen vor Ort sagen, wie diese etwas zu tun haben. Im Namen des Kampfes gegen den Klimawandel natürlich.

Der neue Tissue Products (TP) -Bericht ist Teil eines jahrzehntelangen Krieges gegen die Forstwirtschaft. Bitte beachten Sie: Einer der Gründe, warum erschwinglicher Wohnraum knapp ist, ist, dass Bauholz mehr kostet, als es sollte. Die Holzpreise sind hoch, auch wegen dieser Kampagne der nicht zu stoppenden Aktivisten. Nichts ist für diese Parasitenanwälte gut genug. Selbst wenn sich Forstunternehmen beugen, um ihre Anforderungen zu erfüllen, sie verschärfen die Zielvorstellungen ständig.

Dieser Bericht erklärt, dass „die FSC- und FSC-Mix-Zertifizierung nicht ausreicht“ (S. 18). Auf der FSC-Website lesen wir Folgendes:

Die FSC-Zertifizierung stellt sicher, dass Produkte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen.

Aber die Anwälte der Parasiten halten dies für unzureichend. Warum? Weil diese Protokolle nicht die beträchtliche Nachfrage nach frische Holzfasern eindämmen. Nur der Einsatz von recycelten Materialien aus gebrauchten und alternativen Fasern stoppt die Nutzung von Holz für Wegwerfartikel aus Papiergewebe. [S. 18]

Ehrlich gesagt weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Zunächst wachsen Bäume im Wald. Sie sind eine andere Art von Ernte. Die Menschen bauen sie [schon seit tausenden von Jahren] an, ernten sie und pflanzen wieder neue Bäume.

Wenn die Ernte dieser Bäume in „verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern“ erfolgt, ist daran nichts zu beanstanden.

Das NRDC verwendet moralisch aufgeladenen Begriffe – unnötig und wegwerfend – das ist kein Zufall. Diese Menschen setzen sich für eine extremistische Agenda ein, die dem religiösen Fanatismus ähnlich sieht. Sie halten es für sündig, dass Menschen ihre Familien ernähren, indem sie Bäume fällen, sodass daraus nützliche Produkte hergestellt werden können.

Darüber hinaus sind Grüne verzweifelt dabei, Recyclingprogramme von Abfällen und Verpackungen per Verordnung durchzusetzen, ohne das vorher ernsthaft geprüft wird, ob sie überhaupt wirtschaftlich und biologisch sinnvoll sind. Der Markt für Post-Consumer-Recyclingmaterial war schon immer prekär. Die Vorstellung, Hausmüll kann am Straßenrand gesammelt und anschließend wiederverwendet werden, funktioniert in der Realität nicht.

Wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe, kostet es Geld, Material aus den Abfällen der Wohnhäuser zu sammeln, zu sortieren, zu bleichen und zu desinfizieren. Diese Aktivitäten verbrauchen enorme Mengen fossiler Energie. Und sie verbrauchen riesige Mengen Wasser.

Weniger effiziente und teurere Verfahren sind ein sicherer Weg, um aus dem Geschäft auszusteigen. Wenn die Recyclingkosten die Kosten für neues / jungfräuliches Material übersteigen, tun Hersteller das Vernünftige.

Außerdem stellt sich heraus, dass die Verbraucher – Sie und ich – reinst aussehendes Toilettenpapier gegenüber hässlichem, ungebleichtem und zu 100% recyceltem Material bevorzugen [ich will gar nicht daran denken: „… nur einmal drin …“]. Es stellt sich heraus, dass nur wenige von uns bereit sind, für Hygieneprodukte, die einen höheren Anteil an recyceltem Inhalt haben, einen Aufpreis zu zahlen. Während Hersteller von Hygieneprodukten in diesem Bericht kritisiert werden, sind wir das eigentliche Problem, da wir die Quelle dieser „Nachfrage nach Frischfasern“ sind.

Fanatiker sind Fanatiker, weil sie allen anderen ihr Weltbild aufzwingen, anstatt ihren Mitbürgern zu erlauben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

Grüne Aktivisten setzen verschiedene Hebel ein, um ihren eigenen Weg durchzusetzen. Lobbying, Klagen, Schreiben von Berichten, Offenstellung von bösartigen Unternehmen, die sich nicht dazu verpflichten.

Ziel ist es, die Hersteller dazu zu zwingen, Hygienepapier mit immer höheren Anteilen an Recyclingpapier herzustellen (in der Regel über von der Regierung auferlegte Mandate). Das Ziel ist es, Sie und mich zu zwingen, mehr zu bezahlen.

Natürlich hört das nicht damit dann auf. Jedes denkbare Verbraucherprodukt kann auf ähnliche Weise zum Ziel gesetzt werden. Das kumulative Ergebnis ist, dass der Lebensstandard eines jeden sinkt, da die täglichen Notwendigkeiten teurer werden.

Es gibt kein Mitleid im Herzen eines Parasitenanwaltes für junge Familien, die kämpfen, um über die Runden zu kommen. Es gibt kein Mitgefühl für ältere Rentner mit fixiertem Einkommen, die versuchen, ihre letzten Lebensjahre mit einem gewissen Anschein von Würde zu leben.

Gefunden auf nofrakkingconsensus vom 25.02.2019

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://nofrakkingconsensus.com/2019/02/25/parasite-green-lawyers-target-toilet-paper/

 

Donna Laframboise ist eine kanadische Journalistin, die ihre Recherchen zu den Machern und Machenschaften des IPCC (Weltklimarat) in Buchform zusammengefasst hat. Auf Deutsch erschienen bei Eike: Von einem Jugendstraftäter, der mit dem besten Klimaexperten der Welt verwechselt wurde: Ein IPCC-Exposé (Schriftenreihe des Europäischen Instituts für Klima und Energie) 

Das Buch kann ich sehr empfehlen.




Dokument des Grauens: Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes aus dem Hause Svenja Schulze (SPD)

In den Ministerien der Berliner Republik geistert zur Zeit der erste Entwurf des von der kleinsten Gro-Ko aller Zeiten angedrohte Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf liegt uns vor. Er umfasst 15 Seiten A4 und 50 Seiten Anhang RefE Bundes-Klimaschutzgesetz. Die 15 Seiten wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und bringen sie hier in voller Pracht.  Wäre er nicht so unfassbar dumm, ideologisch verblendet, durchweg planwirtschaftlich, aber grausig perfekt gesetzgeberisch formuliert, würde man ihn als dummen und lächerlichen Schildbürgerstreich just zur Karnevalszeit abtun können. Doch gegen das, was sich seit Jahren unter Überschrift Klimaschutz zusammenbraut waren die Schildbürger harmlose fröhliche Praktiker, die nur gelegentlich mal daneben lagen.

Liest man den Entwurf, so hätte vor nicht mal zwanzig Jahren keiner glauben wollen, dass sich eine Regierung, die sie tragenden Parteien und deutlich über 80 % der Abgeordneten, so weit vom gesunden Menschenverstand entfernen könnten, wie es dieser Gesetzentwurf zeigt. Jeder der das prophezeit hätte, wäre zu recht als für nicht ganz dicht angesehen worden, seine Prophezeiungen hätten nicht mal in einem Esoterikblättchen Erwähnung gefunden. Für so abstrus hätte man sie gehalten. Aber jetzt ist es bald politische Wirklichkeit!

Ach ja, einen Vorschlag hätten wir noch: Das Gesetz sollte wenigstens „Gutes Weltklima – Gesetz“ heißen, vielleicht auch „Gutes-Klima-Greta-Gesetz“. Da lassen wir mit uns handeln.

Lesen Sie selbst.

(Anmerkung der Redaktion: Durch die Konvertierung ist vielfach das im Original verwendete § Zeichen in • umgewandelt worden. Es war uns zu aufwändig das jedesmal zu korrigieren)

Referentenentwurf des   Bundesministeriums   für   Umwelt,   

Naturschutz   und   nukleareSicherheit

Artikel  1

Bundes-Klimaschutzgesetz   (KSG)

 

vom  

Der  Deutsche  Bundestag  hat  das  folgende  Gesetz  beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

§ 1. Zweck  des  Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Abschnitt  2

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

§ 3 Nationale  Klimaschutzziele

 

§ 4 Jahresemissionsmengen

 

§ 5 Emissionsdaten

§ 6 Lastentragung

§ 7 Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

§ 8 Sofortprogramm

Abschnitt  3

Klimaschutzplanung

§ 9 Klimaschutzplan

§ 10 Maßnahmenprogramm

§ 11 Berichterstattung

 

Abschnitt  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

Abschnitt  5  Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

§ 14 Berücksichtigungspflicht

§ 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

§ 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

Abschnitt  6

Schlussvorschriften

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Inkrafttreten

 

Anlage  1  –  Sektoren

 

Anlage  2  –  Jahresemissionsmengen  nach  §  4

 

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

 

  • Zweck  des  Gesetzes

 

Zweck  dieses  Gesetzes  ist  es,  zum  Schutz  vor  den  Auswirkungen  des  weltweiten  Klima-

wandels  die  Erfüllung  der  deutschen  Klimaschutzziele  sowie  die  Einhaltung  der  europä-

ischen  Zielvorgaben  zu  gewährleisten.  Grundlage  ist  die  Verpflichtung  nach  dem  Über-

einkommen  von  Paris  aufgrund  der  Klimarahmenkonvention  der  Vereinten  Nationen,

den  Anstieg  der  globalen  Durchschnittstemperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  mög-

lichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem  vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  um  die  Aus-

wirkungen  des  weltweiten  Klimawandels  so  gering  wie  möglich  zu  halten.  Zur  Vermei-

dung  einer  anthropogenen  Störung  des  Klimasystems  soll  die  Freisetzung  von  Treib-

hausgasen  weitestgehend  gemindert  und  bis  zur  Mitte  des  Jahrhunderts  die  Netto-Treib-

hausgasneutralität  erreicht  werden.

 

  • Begriffsbestimmungen

Für  dieses  Gesetz  gelten  die  folgenden  Begriffsbestimmungen:

  1. Treibhausgase

Kohlendioxid  (CO2),  Methan  (CH4),  Distickstoffoxid  (N2O),  Schwefelhexafluorid  (SF6),

Stickstofftrifluorid  (NF3)  sowie  teilfluorierte  Kohlenwasserstoffe  (HFKW)  und  perfluo-

rierte  Kohlenwasserstoffe  (PFKW)  entsprechend  Anhang  V  Teil  2  der  Europäischen

Governance-Verordnung  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. Treibhausgasemissionen

Die  anthropogene  Freisetzung  von  Treibhausgasen  in  Tonnen  Kohlendioxidäquiva-

lent;  eine  Tonne  Kohlendioxidäquivalent  ist  eine  Tonne  Kohlendioxid  oder  die  Menge

eines  anderen  Treibhausgases,  die  in  ihrem  Potenzial  zur  Erwärmung  der  Atmo-

sphäre  einer  Tonne  Kohlendioxid  entspricht.  Das  Potenzial  richtet  sich  nach  der  De-

legierten  Verordnung  (EU)  Nr.  666/2014  der  Kommission  vom  12.  März  2014  über

die  grundlegenden  Anforderungen  an  ein  Inventarsystem  der  Union  und  zur  Berück-

sichtigung  von  Veränderungen  der  Treibhauspotenziale  und  der  international  verein-

barten  Inventarleitlinien  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäischen

Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  179  vom  19.06.2014,  S.  26)  oder  einer  aufgrund

von  Artikel  26  Absatz  6  Buchstabe  b  der  Europäischen  Governance-Verordnung  er-

lassenen  Nachfolgeregelung;

  1. EuropäischeGovernance-Verordnung

Verordnung  (EU)  2018/1999  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom  11.

Dezember  2018  über  das  Governance-System  für  die  Energieunion  und  für  den  Kli-

maschutz,  zur  Änderung  der  Verordnungen  (EG)  Nr.  663/2009  und  (EG)  Nr.

715/2009  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  94/22/EG,

98/70/EG,  2009/31/EG,  2009/73/EG,  2010/31/EU,  2012/27/EU  und  2013/30/EU  des

Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  2009/119/EG  und  (EU)

2015/652  des  Rates  und  zur  Aufhebung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Eu-

ropäischen  Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  328  vom  21.12.2018,  S.  1)  in  der  je-

weils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaschutzverordnung

Verordnung  (EU)  Nr.  2018/842  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom

  1. Mai2018  zur  Festlegung  verbindlicher  nationaler  Jahresziele  für  die  Reduzierung

der  Treibhausgasemissionen  im  Zeitraum  2021  bis  2030  als  Beitrag  zu  Klimaschutz-

maßnahmen  zwecks  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Übereinkommen  von

Paris  sowie  zur  Änderung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  (ABl.  L  156  vom

19.06.2018,  S.  26)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaberichterstattungsverordnung

Durchführungsverordnung  (EU)  Nr.  749/2014  der  Kommission  vom  30.  Juni  2014

über  die  Struktur,  das  Format,  die  Verfahren  der  Vorlage  und  die  Überprüfung  der

von  den  Mitgliedstaaten  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäi-

schen  Parlaments  und  des  Rates  gemeldeten  Informationen  (ABl.  L  203  vom

11.7.2014,  S.  23);

  1. Klimaschutzplan

Die  deutsche  Langfriststrategie  nach  dem  Übereinkommen  von  Paris  vom  12.  Sep-

tember  2015  und  nach  Artikel  15  der  Europäischen  Governance-Verordnung.

  1. Landnutzung,Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft

Der  in  Anlage  1  Ziffer  7  definierte  Sektor  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und

Forstwirtschaft;  für  diesen  Sektor  finden  die  §§  3  Absatz  1,  4,  7,  8  keine  Anwendung.

 

Abschnitt  2

 

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

 

  • Nationale  Klimaschutzziele

 

(1)  Die  Treibhausgasemissionen  werden  im  Vergleich  zum  Jahr  1990  schrittweise  ge-

mindert:

 

  1. ummindestens  40  Prozent  bis  zum  Jahr  2020,

 

  1. ummindestens  55  Prozent  bis  zum  Jahr  2030,

 

  1. ummindestens  70  Prozent  bis  zum  Jahr  2040,

 

  1. ummindestens  95  Prozent  bis  zum  Jahr  2050.

 

(2)  Darüber  hinaus  soll  bis  zum  Jahr  2050  ein  Gleichgewicht  zwischen  verbleibenden

Treibhausgasemissionen  und  dem  Abbau  von  Treibhausgasen  aus  der  Atmosphäre

(Netto-Treibhausgasneutralität)  erreicht  werden.

 

(3)  Die  teilweise  Zielerreichung  im  Rahmen  von  staatenübergreifenden  Mechanismen

zur  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  bleibt  unberührt.

 

(4)  Sollten  zur  Erfüllung  europäischer  oder  internationaler  Ziele  höhere  nationale  Klima-

schutzziele  erforderlich  werden,  so  leitet  die  Bundesregierung  die  zur  Erhöhung  der  Ziel-

werte  nach  Absatz  1  notwendigen  Schritte  ein.  Klimaschutzziele  können  erhöht,  aber

nicht  abgesenkt  werden.

 

  • Jahresemissionsmengen

 

(1)  Zur  Erreichung  der  Ziele  nach  §  3  Absatz  1  werden  für  die  nachfolgenden  Sektoren

absinkende  Emissionsmengen  festgelegt:

  1. Energiewirtschaft,
  2. Industrie,
  3. Verkehr,
  4. Gebäude,
  5. Landwirtschaft,
  6. Abfallwirtschaft  und  Sonstiges.

 

Die  Abgrenzung  der  Sektoren  richtet  sich  nach  Anlage  1.  Die  Bundesregierung  wird  er-

mächtigt  durch  Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

die  Zuordnung  von  Emissionsquellen  in  Anlage  1  zu  ändern,  soweit  dies  zur  Sicherstel-

lung  der  einheitlichen  internationalen  Berichterstattung  über  Treibhausgasemissionen

erforderlich  ist  und  unionsrechtliche  Vorgaben  nicht  entgegenstehen.

 

(2)  Die  Emissionsmengen  sinken  für  den  Zeitraum  bis  zum  Jahr  2030  in  den  Sektoren

nach  Absatz  1  Ziffer  2  bis  6  jährlich  linear  und  im  Sektor  Energiewirtschaft  möglichst

stetig;  sie  richten  sich  nach  Anlage  2.  Für  nachfolgende  Zeiträume  werden  sie  gemäß

Absatz  5  durch  Rechtsverordnung  fortgeschrieben.

 

(3)  Sofern  die  Treibhausgasemissionen  in  einem  Sektor  die  für  den  Zeitraum  von  einem

Jahr  zur  Verfügung  stehende  Emissionsmenge  über-  oder  unterschreiten,  wird  die  Dif-

ferenzmenge  auf  die  verbleibenden  Jahresemissionsmengen  des  Sektors  bis  zum  Errei-

chen  des  nächsten  in  §  3  Absatz  1  genannten  Zieljahres  gleichmäßig  angerechnet.  Die

Vorgaben  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  bleiben  unberührt.

 

(4)  Das  aufgrund  seines  Geschäftsbereichs  für  einen  Sektor  überwiegend  zuständige

Bundesministerium  ist  für  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmengen  verantwortlich.  Es

hat  die  Aufgabe,  die  dafür  erforderlichen  nationalen  Maßnahmen  zu  veranlassen,  insbe-

sondere  die  Maßnahmen  nach  §  8  und  §  10  vorzulegen  und  umzusetzen.  Die  Zustän-

digkeitsverteilung  innerhalb  der  Bundesregierung  bleibt  unberührt.  Die  Bundesregierung

kann  bei  Überschneidungen  zwischen  den  Zuständigkeiten  einzelner  Bundesministerien

nach  Satz  1,  insbesondere  in  Ansehung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10,  die  Ver-

antwortlichkeit  nach  Satz  1  zuweisen.

 

(5)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  insbesondere  nach  der  Fortschreibung  des

Klimaschutzplans  nach  §  9,  durch  Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesra-

tes  die  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  in  Anlage  2  mit  Wirkung  zum  Beginn  des

nächsten  Kalenderjahres  zu  ändern  und  für  weitere  Zeiträume  nach  dem  Jahr  2030  jähr-

lich  absinkende  Emissionsmengen  festzulegen,  sofern  diese  Veränderungen  im  Ein-

klang  mit  der  Erreichung  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  Absatz  1  und  mit  den  unions-

rechtlichen  Anforderungen  stehen.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zu-

stimmung  des  Deutschen  Bundestages.  Der  Deutsche  Bundestag  kann  diese  Zustim-

mung  davon  abhängig  machen,  ob  Änderungswünsche  übernommen  werden.  Über-

nimmt  die  Bundesregierung  die  Änderungen,  ist  eine  erneute  Beschlussfassung  durch

den  Deutschen  Bundestag  nicht  erforderlich.  Hat  sich  der  Deutsche  Bundestag  nach

Ablauf  von  sechs  Sitzungswochen  seit  Eingang  der  Rechtsverordnung  nicht  mit  ihr  be-

fasst,  gilt  seine  Zustimmung  zu  der  unveränderten  Rechtsverordnung  als  erteilt.

 

  • Emissionsdaten

 

(1)  Das  Umweltbundesamt  veröffentlicht  die  Daten  der  Treibhausgasemissionen  in  den

Sektoren  nach  Anlage  1  für  das  zurückliegende  Kalenderjahr  (Berichtsjahr)  bis  zum  15.

März  des  Folgejahres,  beginnend  mit  dem  Berichtsjahr  2020  auf  Grundlage  der  metho-

dischen  Vorgaben  der  Europäischen  Klimaberichterstattungsverordnung  oder  einer

nach  Artikel  26  der  Europäischen  Governance-Verordnung  erlassenen  Nachfolgerege-

lung.  Mit  den  Emissionsdaten  werden  ab  dem  Berichtsjahr  2021  auch  die  Einhaltung,

Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  nach  Anlage

2  sowie  die  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  der  Folgejahre  nach  Anrechnung  von

Über-  oder  Unterschreitungen  gemäß  §  4  Absatz  3  dargestellt.  Die  Emissionsdaten  nach

Satz  1  umfassen  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  auch

Quellen  und  Senken  von  Treibhausgasen.  Als  Anhang  werden  die  an  die  Europäische

Kommission  übermittelten  Emissionsdaten  der  Vorjahre  ab  dem  Berichtsjahr  2020  bei-

gefügt  und  die  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  unterliegenden  Emissionsan-

teile  der  Sektoren  ausgewiesen.

 

(2)  Das  Umweltbundesamt  darf  die  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  nach  diesem  Gesetz  er-

forderlichen  Daten  nach  Maßgabe  der  Rechtsverordnung  aufgrund  von  Satz  3  von  Drit-

ten  erheben.  Die  Erhebung  der  Daten  von  natürlichen  und  juristischen  Personen  des

privaten  und  öffentlichen  Rechts  sowie  von  Personenvereinigungen  ist  ausgeschlossen,

soweit  diese  Daten  bereits  auf  der  Grundlage  sonstiger  Rechtsvorschriften  gegenüber

Behörden  des  Bundes  oder  der  Länder  mitgeteilt  wurden.  Dem  Umweltbundesamt  wird

Zugang  zu  diesen  Daten  eingeräumt,  soweit  dies  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  gemäß

Absatz  1  erforderlich  ist.  Die  Zweckbestimmung  der  ersten  Datenerhebung  ist  für  die

Datenweitergabe  unbeachtlich.  Die  Bundesregierung  kann  durch  Rechtsverordnung,  die

nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

1. die  Verantwortlichkeit  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,

2. bestimmen,  welche  Daten  ermittelt  und  mitgeteilt  werden  müssen,

3. bestimmen,  dass  Einzelangaben  nur  in  einer  Form  erhoben  werden  dürfen,

die  sicherstellt,  dass  Daten  von  natürlichen  oder  juristischen  Personen  des

privaten  Rechts  oder  von  Personenvereinigungen  nicht  oder  nur  durch  unver-

hältnismäßig  großen  Aufwand  an  Zeit,  Kosten  und  Arbeitskraft  zugeordnet

werden  können,

4. Anforderungen  an  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,  sowie

5. das  Verfahren  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  regeln.

 

  • Überschreitung  der  Jahresemissionsmengen

 

Im  Falle  der  Überschreitung  der  nach  §  4  Absatz  2  vorgegebenen  Jahresemissionsmen-

gen  trägt  der  Bund  die  Ausgaben,  die  der  Bundesrepublik  Deutschland  auf  Grund  der

Nichteinhaltung  jährlicher  Minderungsziele  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung

entstehen.  Diese  Ausgaben  werden  im  Bundeshaushalt  anteilig  nach  dem  Grad  der

Nichteinhaltung  der  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  in  den  Einzelplänen  der  nach

  • 4Absatz  4  verantwortlichen  Bundesministerien  veranschlagt.  Soweit  zusätzliche  Aus-

gaben  für  den  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  aufgrund  der  Ausgleichsregelung  des

Artikels  9  Absatz  2  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  anfallen,  gilt  Satz  2  ent-

sprechend  für  das  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderungen  und  Forstwirtschaft  zu-

ständige  Bundesministerium.

 

 

  • 7  Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

 

(1)  Der  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  zur  Erfüllung  der  Pflichten  nach  der  Euro-

päischen  Klimaschutzverordnung  wird  zentral  durch  das  für  diese  zuständige  Bundes-

ministerium  in  Abstimmung  mit  dem  für  Finanzen  zuständigen  Bundesministerium  durch-

geführt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten  es,  dass  der  europäische  Verkäuferstaat  zusichert,

die  erzielten  Einnahmen  für  die  Bekämpfung  des  Klimawandels  zu  verwenden.

 

(2)  Die  Bundesregierung  legt  dem  Deutschen  Bundestag  und  dem  Bundesrat  zusammen

mit  dem  Entwurf  des  Bundeshaushaltsplans  eine  zahlenmäßige  Übersicht  vor,  die  ins-

besondere  gegliedert  ist  in

 

  1. dieEinhaltung,  Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der

Sektoren  nach  Anlage  2  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst

seit  2021,

 

  1. dienach  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  zur  Verfügung  stehenden

Emissionszuweisungen  im  Haushaltsjahr,  und

 

  1. dieAnzahl  der  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst  seit  2021

erworbenen  Emissionszuweisungen.

 

Zusätzlich  wird  eine  Übersicht  der  aufgewendeten  Haushaltsmittel  beigefügt.

 

  • Sofortprogramm

(1)  Weisen  die  Emissionsdaten  nach  §  5  Absatz  1  eine  Überschreitung  der  Jahresemis-

sionsmenge  eines  Sektors  im  Berichtsjahr  aus,  beschließt  die  Bundesregierung  inner-

halb  von  sechs  Monaten  nach  Veröffentlichung  der  Emissionsdaten  ein  Sofortprogramm,

das  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmenge  des  Sektors  für  die  folgenden  Jahre  si-

cherstellt.  Für  die  Sektoren,  die  teilweise  dem  Europäischen  Emissionshandel  unterlie-

gen,  kann  die  Frist  nach  Satz  1  um  drei  Monate  verlängert  werden,  um  die  dem  Europä-

ischen  Emissionshandel  unterliegenden  Emissionsanteile  dieser  Sektoren  zu  berück-

sichtigen.

 

(2)  Die  Bundesregierung  unterrichtet  den  Deutschen  Bundestag  über  das  beschlossene

Sofortprogramm.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  legt  der  Bundesregie-

rung  und  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  drei  Monaten  eine  Bewertung  des

Sofortprogramms  nach  Absatz  1  vor.

 

(3)  Die  Maßnahmen  des  Sofortprogramms  sollen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach

dem  Beschluss  des  Sofortprogramms  umgesetzt  werden.  Ist  für  die  Umsetzung  ein  Ge-

setz  erforderlich,  bringt  die  Bundesregierung  innerhalb  der  Frist  nach  Satz  1  einen  Ge-

setzentwurf  in  den  Deutschen  Bundestag  ein.

 

(4)  Für  den  Sektor  Energiewirtschaft  finden  die  Absätze  1  bis  3  beginnend  mit  der  Über-

prüfung  im  Jahr  2023  im  Turnus  von  drei  Jahren  entsprechend  Anwendung.

 

 

Abschnitt  3

 

Klimaschutzplanung

  • Klimaschutzplan

 

(1)  Die  Bundesregierung  schreibt  den  Klimaschutzplan  in  den  im  Übereinkommen  von

Paris  festgelegten  Überprüfungszeiträumen  fort.  Dabei  achtet  sie  insbesondere  auch  da-

rauf,  dass  bei  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  die  Bindung

von  Treibhausgasen  die  Treibhausgasemissionen  aus  diesem  Sektor  übersteigt,  sodass

dieser  eine  Netto-Senke  bleibt.  Der  Klimaschutzplan  ist  maßgeblich  für  die  integrierten

nationalen  Energie-  und  Klimapläne  nach  Artikel  3  der  Europäischen  Governance-Ver-

ordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  im  Einvernehmen

mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

(2)  Vor  jeder  Fortschreibung  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen  Konsul-

tationsverfahren  Länder,  Kommunen,  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche  Verbände

sowie  Bürgerinnen  und  Bürger  ein.  Die  Bundesregierung  dokumentiert  öffentlich,  welche

Ergebnisse  des  Konsultationsverfahrens  bei  der  Fortschreibung  der  Langfriststrategie

berücksichtigt  wurden.

 

  • 10 Maßnahmenprogramme

 

(1)  Die  Bundesregierung  beschließt  erstmals  im  Jahr  2019  und  danach  jeweils  mindes-

tens  nach  jeder  Fortschreibung  des  Klimaschutzplans  ein  Maßnahmenprogramm.  In  je-

dem  Maßnahmenprogramm  legt  die  Bundesregierung  auf  Basis  des  Klimaschutz-Pro-

jektionsberichts  nach  §  11  Absatz  2  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zur  Erreichung  der  Kli-

maschutzziele  in  den  einzelnen  Sektoren  ergreifen  wird.  Maßgeblich  für  die  Maßnahmen

nach  Satz  2  ist  die  Einhaltung  der  in  §  4  festgelegten  Jahresemissionsmengen.  Zudem

legt  die  Bundesregierung  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zum  Erhalt  der  Netto-Senke  bei

Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  ergreifen  wird.  Empfehlungen

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  §  13  sind  bei  der  Erstellung  des

Maßnahmenprogramms  zu  berücksichtigen.

 

(2)  Das  Maßnahmenprogramm  wird  spätestens  in  dem  Kalenderjahr  nach  der  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  beschlossen.  Die  nach  §  4  Absatz  4  für  die  Sektoren

verantwortlichen  Bundesministerien  schlagen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  Maßnahmen  vor,  die  geeignet  sind,  die  in  den  jeweili-

gen  Sektoren  erforderlichen  zusätzlichen  Treibhausgasminderungen  zu  erzielen.  Die

Maßnahmenvorschläge  enthalten  neben  wissenschaftlichen  Abschätzungen  zu  den  vo-

raussichtlichen  Treibhausgasminderungswirkungen  auch  wissenschaftliche  Abschät-

zungen  zu  möglichen  ökonomischen,  sozialen  und  weiteren  ökologischen  Folgen.  Diese

Abschätzungen  schließen  soweit  möglich  auch  Auswirkungen  auf  den  effizienten  Ein-

satz  von  natürlichen  Ressourcen  ein.  Das  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz

und  nukleare  Sicherheit  ermittelt  die  voraussichtliche  Gesamtminderungswirkung  der

vorgeschlagenen  Maßnahmen.

 

(3)  Für  jedes  Maßnahmenprogramm  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen

Konsultationsverfahren  Länder,  Kommunen  sowie  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche

Verbände  ein.

 

  • 11 Berichterstattung

 

(1)  Die  Bundesregierung  erstellt  jährlich  einen  Klimaschutzbericht,  der  die  aktuellen

Trends  der  Emissionsentwicklung  in  den  verschiedenen  Sektoren,  den  Stand  der  Um-

setzung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10  und  der  Sofortprogramme  nach  §  8  und

eine  Prognose  der  zu  erwartenden  Minderungswirkungen  enthält.  Die  Bundesregierung

leitet  den  Klimaschutzbericht  für  das  Vorjahr  bis  zum  30.  Juni  dem  Deutschen  Bundestag

zu.

 

(2)  Die  Bundesregierung  erstellt  ab  2021  alle  zwei  Jahre  einen  Klimaschutz-Projektions-

bericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  der  die  Projektionen

von  Treibhausgasemissionen,  einschließlich  der  Quellen  und  Senken  des  Sektors  Land-

nutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft,  und  die  nationalen  Politiken  und

Maßnahmen  zu  deren  Minderung  enthält.  Bei  der  Erstellung  des  Klimaschutz-Projekti-

onsberichtes  sind  Stellungnahmen  und  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums

für  Klimafragen  gemäß  §  13  zu  berücksichtigen.  Die  Bundesregierung  leitet  den  Klima-

schutz-Projektionsbericht  bis  zum  31.  März  des  jeweiligen  Jahres  dem  Deutschen  Bun-

destag  zu.

 

(3)  Der  Klimaschutz-Projektionsbericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-

Verordnung  ist  maßgeblich  für  die  integrierten  nationalen  Fortschrittsberichte  gemäß  Art

17  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirt-

schaft  und  Energie  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Natur-

schutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

Abschnitt  4

 

Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

  • 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

(1)  Es  wird  ein  interdisziplinäres  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  eingerichtet,

das  aus  sieben  sachverständigen  Personen  besteht.  Der  Deutsche  Bundestag  ernennt

für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  sieben  Mitglieder,  davon  je  eines  auf  Vorschlag  des  Sach-

verständigenrates  für  Umweltfragen,  des  Wissenschaftlichen  Beirats  Globale  Umwelt-

veränderungen,  des  Rates  für  nachhaltige  Entwicklung,  des  Sachverständigenrates  für

Verbraucherfragen  und  des  Sachverständigenrates  zur  Begutachtung  der  gesamtwirt-

schaftlichen  Entwicklung.  Hierbei  ist  eine  gleichberechtigte  Vertretung  von  Frauen  und

Männern  sicherzustellen.  Eine  einmalige  Wiederernennung  ist  möglich.

 

(2)  Aus  seiner  Mitte  wählt  das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  in  geheimer

Wahl  eine  vorsitzende  und  eine  stellvertretend  vorsitzende  Person.  Das  Sachverständi-

gengremium  für  Klimafragen  gibt  sich  eine  Geschäftsordnung,  die  der  Genehmigung

durch  den  Deutschen  Bundestag  bedarf.

 

(3)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  ist  nur  an  den  durch  dieses  Gesetz

begründeten  Auftrag  gebunden  und  in  seiner  Tätigkeit  unabhängig.  Der  Bund  trägt  die

Kosten  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  Maßgabe  des  Bundes-

haushaltes.

 

(4)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  wird  bei  der  Durchführung  seiner  Ar-

beit  von  einer  Geschäftsstelle  unterstützt.  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  durch

Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesrates  Regelungen  zum  Sitz,  zur  Ge-

schäftsstelle,  zur  pauschalen  Entschädigung  der  Mitglieder,  zur  Reisekostenerstattung,

zur  Verschwiegenheit  sowie  zu  sonstigen  organisatorischen  Angelegenheiten  zu  bestim-

men.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zustimmung  des  Deutschen  Bun-

destages.  §  4  Absatz  5  Satz  2  bis  5  gilt  entsprechend.

 

  • 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

(1)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  prüft  die  bestehenden  und  geplanten

Klimaschutzmaßnahmen  auf  ihre  Wirksamkeit  zur  Erreichung  der  nationalen  und  euro-

päischen  Klimaschutzziele  und  der  entsprechenden  Zielsetzungen  des  Übereinkom-

mens  von  Paris.  Es  legt  dem  Deutschen  Bundestag  bis  zum  15.  Dezember  jeden  Jahres

ein  Hauptgutachten  vor,  in  dem  es  den  Klimaschutzbericht  nach  §  11  unter  Berücksich-

tigung  der  Emissionsdaten  nach  §  5  sowie  weiterer  veröffentlichter  Dokumente  bewertet

und  Empfehlungen  ausspricht.  In  dem  Hauptgutachten  soll  das  Sachverständigengre-

mium  für  Klimafragen  insbesondere  dazu  Stellung  nehmen,

 

  1. obdie  tatsächliche  und  voraussichtliche  Entwicklung  der  Treibhausgasemis-

sionen  bei  wissenschaftlicher  Folgenabschätzung  der  bestehenden  und  ge-

planten  Klimaschutzmaßnahmen  erwarten  lässt,  dass  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  und  die  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  eingehalten  werden;

 

  1. obdie  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  geeignet  sind,  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  zu  erreichen;

 

  1. welchezusätzlichen  Maßnahmen  und  Instrumente  erforderlich  sind,  um  unter

Berücksichtigung  der  ökologischen,  sozialen  und  gesamtwirtschaftlichen  Be-

lange  die  Klimaschutzziele  nach  §  3  zu  erreichen.

 

Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  sich  auf  eigene  Initiative,  auf  An-

frage  einer  Fraktion  des  Deutschen  Bundestags  oder  auf  Anfrage  der  Bundesregierung

mit  besonderen  Themen  der  Klimaschutzpolitik  befassen.

 

(2)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  leitet  seine  Stellungnahmen  an  den

Deutschen  Bundestag  sowie  die  Bundesregierung  weiter  und  veröffentlicht  sie  auf  seiner

Internetseite.  Die  Bundesregierung  nimmt  gegenüber  dem  Deutschen  Bundestag  zu  den

Bewertungen  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  innerhalb  von  drei  Mona-

ten  Stellung  und  berücksichtigt  die  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums  für

Klimafragen  bei  der  Fortschreibung  ihrer  Klimaschutzplanung.

 

(3)  Zusätzlich  zu  den  Bewertungen  nach  Absatz  1  holt  die  Bundesregierung  eine  Stel-

lungnahme  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  ein,  bevor  sie  folgende

Maßnahmen  veranlasst:

 

  1. Änderungender  Klimaschutzziele  nach  §  3;

 

  1. Änderungender  Jahresemissionsmengen  durch  Verordnung  nach  §  4  Ab-

satz  5;

 

  1. Fortschreibungdes  Klimaschutzplans  nach  §  9;

 

  1. Beschlussvon  Maßnahmenprogrammen  nach  §  10.

 

(4)  Alle  öffentlichen  Stellen  des  Bundes  im  Sinne  des  §  2  Absatz  1  des  Bundesdaten-

schutzgesetzes  gewähren  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Einsicht  in

die  zur  Wahrnehmung  seiner  Aufgaben  benötigten  Daten  und  stellen  diese  zur  Verfü-

gung.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  stellt  sicher,  dass  der  Schutz  von

Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen  Dritter  sowie  der  Schutz  personenbezogener  Da-

ten  gewährleistet  ist.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  zu  klima-

schutzbezogenen  Themen  Behörden,  sowie  Sachverständige,  insbesondere  Vertreter

und  Vertreterinnen  von  Organisationen  der  Wirtschaft  und  der  Umweltverbände  anhören

und  befragen.

 

(5)  Der  Deutsche  Bundestag,  ein  Ausschuss  oder  eine  Fraktion  des  Deutschen  Bundes-

tages  kann  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Gesetzentwürfe  zur  Ein-

schätzung  der  Folgen  für  den  Klimaschutz  zuleiten.  In  diesem  Fall  soll  die  Einschätzung

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  in  die  Nachhaltigkeitsprüfung  des  Ge-

setzentwurfs  aufgenommen  werden.

 

Abschnitt  6

 

Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

 

  • 14 Berücksichtigungspflicht

 

(1)  Die  Träger  öffentlicher  Aufgaben  berücksichtigen  bei  ihren  Planungen  und  Entschei-

dungen  den  Zweck  dieses  Gesetzes  und  die  zu  seiner  Erfüllung  festgelegten  Ziele.  Die

Kompetenzen  der  Länder  und  Gemeinden,  die  Berücksichtigungspflicht  innerhalb  ihrer

jeweiligen  Verantwortungsbereiche  auszugestalten,  bleiben  unberührt.

 

(2)  Der  Bund  prüft  bei  der  Planung,  Auswahl  und  Durchführung  von  Investitionen  und

bei  der  Beschaffung,  wie  damit  zum  Erreichen  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  dieses  Ge-

setzes  beigetragen  werden  kann.  Unter  mehreren  Varianten  ist  solchen  der  Vorzug  zu

geben,  mit  denen  das  Ziel  der  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  über  die  ge-

samte  Nutzungsdauer  zu  den  geringsten  Kosten  erreicht  werden  kann.  Mehraufwendun-

gen  sollen  nicht  außer  Verhältnis  zu  ihrem  Beitrag  zur  Treibhausgasminderung  stehen.

Bei  der  Wirtschaftlichkeitsberechnung  sind  auch  die  zu  erwartenden  finanziellen  Folge-

wirkungen  in  späteren  Jahren  bei  sinkenden  Jahresemissionsmengen  sowie  erforderli-

chenfalls  zu  leistende  Kompensationen  gemäß  §  16  Absatz  2  Satz  2  zu  berücksichtigen.

 

  • 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

 

(1)  Unbeschadet  der  Vereinbarkeit  mit  Bundesrecht  können  die  Länder  eigene  Klima-

schutzgesetze  erlassen.

 

(2)  Der  Bund  und  die  Länder  arbeiten  in  geeigneter  Form  zusammen,  um  die  Ziele  dieses

Gesetzes  zu  erreichen.

 

  • 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

 

(1)  Der  Bund  setzt  sich  zum  Ziel,  die  Bundesverwaltung  bis  zum  Jahr  2030  klimaneutral

zu  organisieren.  Zur  Verwirklichung  dieses  Zieles  verabschiedet  die  Bundesregierung

spätestens  im  Jahr  2020  Maßnahmen,  die  die  Behörden  des  Bundes  und  sonstige  Bun-

deseinrichtungen  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  verpflichten,  soweit  sie  der  unmit-

telbaren  Organisationsgewalt  des  Bundes  unterliegen.  Soweit  zur  Verwirklichung  des  in

Satz  1  genannten  Zieles  gesetzliche  Regelungen  erforderlich  sind,  legt  die  Bundesre-

gierung  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  18  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten

dieses  Gesetzes  einen  Entwurf  vor.

 

(2)  Die  Klimaneutralität  der  Bundesverwaltung  soll  insbesondere  durch  die  Einsparung

von  Energie,  die  effiziente  Bereitstellung,  Umwandlung,  Nutzung  und  Speicherung  von

Energie  sowie  die  effiziente  Nutzung  erneuerbarer  Energien  und  die  Wahl  möglichst  kli-

maschonender  Verkehrsmittel  erreicht  werden;  dabei  ist  auf  die  effiziente  Nutzung  na-

türlicher  Ressourcen  zu  achten.  Nicht  vermiedene  Treibhausgasemissionen  sollen  kom-

pensiert  werden.

 

(3)  Der  Bund  wirkt  in  den  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  selbständigen  öffentlich-recht-

lichen  Einrichtungen  (Körperschaften,  Anstalten  und  Stiftungen),  seinen  Sondervermö-

gen  sowie  den  sich  ausschließlich  oder  zum  Teil  in  seinem  Eigentum  befindenden  juris-

tischen  Personen  des  Privatrechts  darauf  hin,  dass  auch  diese  ihre  Verwaltungstätigkeit

klimaneutral  organisieren.

 

(4)  Die  Bundesregierung  soll  mit  den  Ländern  einen  Erfahrungsaustausch  durchführen,

um  die  Länder  bei  der  Prüfung  vergleichbarer  Regelungen  für  ihren  Verantwortungsbe-

reich  zu  unterstützen.

 

  • 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

(1)  Der  Bund  und  seine  Einrichtungen,  Agenturen,  Körperschaften  und  Sozialversiche-

rungsträger  mit  Selbstverwaltung  sowie  Stiftungen  des  öffentlichen  Rechts,  die  dem

Bund  zugeordnet  sind  und  die  berufsständischen  Kammern,  soweit  ihre  Angelegenhei-

ten  durch  Bundesrecht  geregelt  sind,  haben,  soweit  sie  am  Kapitalmarkt  Kapitalanlagen

tätigen,  darzulegen  und  zu  veröffentlichen,

 

  1. wiesie  die  Ziele  des  Übereinkommens  von  Paris,  die  globale  Durchschnitts-

temperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  möglichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem

vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  und  die  Ziele  der  2030-Agenda  für  nach-

haltige  Entwicklung  in  ihrer  Anlagepolitik  und  -strategie  berücksichtigen;

 

  1. welchenKlimarisiken  das  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegte  Vermögen  ausge-

setzt  ist  und  welche  Treibhausgasemissionen  damit  verbunden  sind.

 

Sie  legen  dar,  welche  Kriterien  sie  für  die  Berücksichtigung  der  in  Satz  1  genannten

Belange  heranziehen,  wie  sie  diese  Kriterien  anwenden  und  welche  selbst  gesetzten

Zielgrößen  erreicht  wurden  und  zukünftig  erreicht  werden  sollen.  Sie  geben  an,  wie  sie

die  Stimmrechte  aus  den  Aktien  mit  Rücksicht  auf  die  in  Satz  1  genannten  Belange  aus-

üben.

 

(2)  Soweit  von  der  Berichterstattung  nach  Absatz  1  abgesehen  wird,  ist  zu  erklären,  in

welchem  Umfang  und  aus  welchen  Gründen  keine  Angaben  gemacht  werden.

 

(3)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  der  beteiligten  Kreise  durch

Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,  nähere  Bestim-

mungen  über  Inhalte,  Umfang  und  Darstellung  der  Informationen  nach  Absatz  1  zu  er-

lassen.

Abschnitt  7

 

Schlussvorschriften

 

  • 18 Ordnungswidrigkeiten

 

(1)  Ordnungswidrig  handelt,  wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig  einer  Rechtsverordnung

nach  §  5  Absatz  2  Nummer  2  und  4  oder  einer  vollziehbaren  Anordnung  auf  Grund  einer

solchen  Rechtsverordnung  zuwiderhandelt,  soweit  die  Rechtsverordnung  für  einen  be-

stimmten  Tatbestand  auf  diese  Bußgeldvorschrift  verweist.

 

(2)  Die  Ordnungswidrigkeit  kann  mit  einer  Geldbuße  bis  zu  fünfzigtausend  Euro  geahn-

det  werden.

 

 

14

 

 

 

 

 

  • 19Inkrafttreten

 

Dieses  Gesetz  tritt  am  Tag  nach  seiner  Verkündung  in  Kraft.

 

 

 




Vorbild Hauptstadtpresse: Tagesspiegel – von der Lückenpresse zur Lügenpresse!

Land auf landab berichteten so gut wie alle Medien, zeit – und oft auch so gut wie wortgleich, über die offensichtlich unerhörte Studie des ominösen Berliner Polit-Thinktanks Adelphi über das so faszinierende Thema „Rechtspopulisten“ in Europa und Klimakirche (ok, sie nennen es anders).

Eine kurze Suchanfrage bei Google mit den Suchworten Adelphi + Populisten liefert dazu eine Unmenge von Treffern. Angefangen bei den noch großen Meinungsmachern wie Süddeutsche Zeitung und Die Welt, über das ARD Mittagsmagazin und n-tv, bis hin zur eher marginalen TAZ oder lokalen Medien wie Leipziger Volkszeitung (nur Print oder als pdf), HAZ, Märkische Zeitung, oder bei Standesblättern wie dem Vorwärts,  um nur einige zu nennen, bis hin zu den eher marginalen Onlineplattformen, wie dem unbedeutenden Klimareporter.

Sie alle berichten in empörter Aufgeregtheit über dieses unerhörte Sakrileg. Wem drängt sich da nicht der Gedanke von Gleichschaltung auf? Besonders deswegen, weil sich zumindest einige von denen die Arbeit machten, sich inhaltlich vorzubereiten. Sei es per Filmsequenzen, die ausgesucht, beschafft und zusammengeschnitten werden mussten, seien es passende Interviews des einen oder anderen Beteiligten. So wie es bspw. der Berliner Tagesspiegel für richtig und erforderlich hielt. Das kostet Planung und Zeit im Vorfeld. Muss also organisiert werden.

U.a. der Tagesspiegel machte dann mit dem besorgten Titel auf: „Klimawandel Europäische Populisten könnten Klimaschutz torpedieren!“ und war-  wie bei allen anderen Medien als mediale Begleitung (Warum machen die das? Wer bezahlt die dafür?) gedacht, und zeitlich präzise  auf die parallele Veröffentlichung der Adelphi-Studie abgestimmt, mit dem irreführenden Titel „Convenient Truths – Mapping climate agendas of right-wing populist parties in Europe” (1). Er beschäftigt sich auch mit der Arbeit der AfD zu Klimafragen im Deutschen Bundestag und den wissenschaftlichen Argumenten, die diese u.a. von EIKE und nicht exklusiv, bezieht.

Bereits die Wortwahl des TS-Titels zeigt dem geneigten Leser, wohin die Reise gehen soll. Denn nur „Populisten“ können nach Meinung der Autorin Maria Fiedler, (beim Tagesspiegel sonst zuständig für AfD, Netzpolitik und „Sicherheit“) den „Klimaschutz“ torpedieren. Also kriegerisch, dieses schöne, für viele so profitable, Schatz-Schiff, namens „Klimaschutz“, zu versenken versuchen. Und das tun die sogar, entrüstet sich Frau Fiedler, indem sie „Anträge“ stellen. Unerhört, wer hätte das gedacht, dass eine Fraktion im Bundestag so frech ist Anträge zu stellen? Oder gar bei Anhörungen zu klimarelevanten Themen Experten benennt, die viel von Klimawissenschaft verstehen, ja sogar selber forschen, wie jüngst die Professoren Nir Shaviv und Horst-Joachim Lüdecke.

Und es hat eine ganz eigene, wohl unfreiwillige Komik, wenn auch noch die gelernte Theaterwissenschaftlerin und grüne Bundestagsabgeordnete zugleich Vorsitzende des Umweltausschusses Frau Kotting-Uhl zu den Anhörungen mit den Worten zitiert wird

„Das sind abstruse Scheindebatten. Die AfD stiehlt uns unsere Zeit“.

Komisch nur, dass der Autorin gar nicht auffällt, welch merkwürdiges Wissenschafts- aber vor allem Demokratieverständnis der GrünIn sich ihr damit offenbart. Nein, auf dem Ohr hat man taub zu sein.

Und auch wer Populist ist, also die Stimme des Populus (lat. Volk) spricht, bestimmt Frau Fiedler. Das sind die Leute von EIKE (weil Akronym liebe Frau Fiedler, alles in Großbuchstaben geschrieben) und natürlich die AfD!

Doch der Reihe nach.

Wenige Tage zuvor erhielt ich einen Anruf von Frau Fiedler. Sie fragte mich sehr höflich, ob ich denn für einen Artikel, den sie gerade schreiben würde, zu einem Telefoninterview bereit wäre.

Ich sagte, dass ich selbstverständlich dazu bereit wäre, allerdings unter einer Bedingung. Sie müsse einverstanden sein, dass ich das Gespräch aufzeichne und ggf. auch veröffentlichen würde, falls ich mich falsch und/oder unzureichend zitiert fände. Und begründete das mit meiner ausgesprochen schlechten Erfahrung.

Da musste sie erstmal schlucken, und meinte, dass sei ja noch nie von ihr verlangt worden. Sie müsse das erst klären und würde sich nochmal melden. Kurze Zeit später tat sie das und sagte, nein, mit einer Aufzeichnung wäre sie nicht einverstanden, aber ob ich einverstanden sei, dass sie mir ihre Fragen schriftlich stellte und ich diese auch schriftlich beantworte. Das wiederum hielt ich für vernünftig, denn auch diese Fragen und Antworten werden ja schließlich aufgezeichnet und könnten dann von beiden Seiten wie vorher besprochen verwendet werden. Also stimmte ich zu und beantwortet ihre Fragen.

Natürlich wusste ich vorher, dass sie nichts unversucht lassen würde, aus meinen Antworten den Honig zu saugen, den sie und/oder ihre Auftraggeber von mir erwarteten. Ich war nur neugierig, wie sie das anstellen würden.

Und es kam wie es kommen musste.

Da sie in meinem Antworten nichts Verwertbares, ja vielleicht sogar nur kontraproduktives zu ihrer Absicht fand, nämlich mich und EIKE als rechte Populisten und als von Big-Öl bezahlte „Klimaleugner“ darzustellen, aber auf keinen Fall Fakten zu benennen, verlegte sie sich auf die bewährte Methode des Weglassens unbequemer Tatsachen und auch darauf nur vermutete Beziehungen wortreich zu verkleistern.

Ein kurzer Vergleich zwischen ihren Fragen und meinen Antworten zeigt, wie sie vorging.

Im Interview (das ganze Interview finden Sie hier Fiedler Re Fragen zu EIKE) fragte sie:

Fiedler: Wie sah Ihre Zusammenarbeit mit der AfD für das Parteiprogramm aus?

Limburg: EIKE arbeitet mit jeder Partei zusammen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, sich für unsere Themen interessiert und bei uns um Rat anfragt, oder um Klärung von Sachfragen nachsucht. Darüberhinaus sind eine Reihe von Mitgliedern – das wird bei Aufnahme aber nicht abgefragt- oder Unterstützern, Mitglieder bei Parteien wie CDU, CSU, FDP SPD und Grüne und Linke, und seit Bestehen der AfD auch bei dieser Partei. Das trifft auch für mich zu, der ich als Privatperson, in Ausübung meiner Rechte als Deutscher Bürger, Mitglied einer demokratischen Partei, in diesem Falle der AfD bin. In dieser Eigenschaft habe ich meinen Sachverstand in die Programmarbeit der AfD eingebracht, neben vielen anderen, sehr kompetenten Leuten.

Daraus wird in Fiedlers TS Artikel

Fiedler: Dabei stützen sich die deutschen Rechtspopulisten gerne auf Argumente, wie sie vom Klimaskeptiker-Verein Eike vorgebracht werden.

Und der Vizepräsident von Eike, Michael Limburg, hat sogar am Programm der AfD mitgearbeitet. Darin wird zum Beispiel behauptet, die deutsche Regierung unterschlage die „die positive Wirkung des CO2 auf das Pflanzenwachstum und damit auf die Welternährung.“ Limburg sitzt im Bundesfachausschuss Energie der AfD, arbeitet auf einer Viertelstelle im Bundestagsbüro des Abgeordneten Hilse.

Nicht richtig falsch, aber eindeutig so verdreht, dass jeder Leser, der sich nicht ständig mit dieser Thematik beschäftigt, zur Überzeugung kommen muss, EIKE arbeitet im Auftrag der AfD! Was zwar völlig falsch ist, aber genau so sollte es rüberkommen.

Im Interview fragte sie dann auch

Fiedler: Wie ist EIKE international mit anderen Vereinen / Instituten vernetzt, die eine ähnliche Ausrichtung haben?

Limburg:Wir sind gut international vernetzt. Einige der mit uns lose verbündeten Institutionen sind Heartland Institute und Cfact. Beide USA. Ebenso bestehen lose auf persönlicher Basis funktionierende Beziehungen zu Personen und/oder Institutionen in UK, Dk, N, Schweiz, Italien, Frankreich Belgien und die Niederlande

Fiedler Welche Verbindung hat EIKE zum Committee for a Constructive Tomorrow? Und Sie persönlich?

Limburg: Siehe oben. Wir kennen uns persönlich und schätzen uns. Und das seit vielen Jahren. 

Daraus wird in Fiedlers TS Artikel

Sein Verein ist in der internationalen Szene der Leugner des menschengemachten Klimawandels gut vernetzt. „Lose verbündet“, sagt Limburg sei man beispielsweise mit US-Institutionen wie dem „Heartland Institute“ und dem „Committee for a Constructive Tomorrow“. Beide wurden von der Ölindustrie gesponsert.

So kommt es, dass die Argumente dieser Industrie schließlich bei der AfD landen. Klimaforscher Rahmstorf sagt etwa, die AfD habe im Bundestagswahlkampf „uralte Argumente von Exxon Mobile aus den 80er Jahren recycelt, die längst widerlegt sind.“ Dabei ging es um den Anteil des menschengemachten CO2 am gesamten Kohlendioxid-Aufkommen.

Um Ihre unbelegte Unterstellung, dass beide und damit, wenn auch indirekt, EIKE von der „Ölindustrie“ gesponsert werden, nicht zu angreifbar zu machen, wechselt sie in die Vergangenheit, unterlässt es aber hinzuzufügen, dass diese Gelder damals von Exxon nach dem Gießkannenprinzip auch an sog. Umweltschutzorganisationen verteilt, und seit 2008 also seit über zehn Jahren bspw. von CFact nicht mehr akzeptiert wurden.

Und dieses Faktum ist ganz unabhängig von der Frage, warum Sachargumente von Exxon falscher sein sollten, als solche von z.B. Herr Rahmstorf, dessen Institut seit Jahrzehnten mit Steuerzahler- und Geldern grün-linker Stiftungen regelrecht zugeschmissen wird.

Und auch diese Frage an mich und meine Antwort darauf blieben unveröffentlicht.

Fiedler: Wie sehen Sie den Vorwurf der intransparenten Finanzierung, der EIKE gemacht wird?

Limburg: Dieser Vorwurf ist heuchlerisch, weil er besonders von denen kommt, die ungeniert und in großen Mengen überwiegend vom Steuerzahler bereitgestellte Mittel abgreifen und das in Größenordnungen, die oft um ein Vielfaches über dem liegen, was uns unsere Spender zukommen zu lassen.

Es ist ein bewährter Trick von denen, nach dem Motto: „Haltet den Dieb“ schrie der Dieb. 

Wir sind eine sehr kleine Organisation, ihre Hauptakteure arbeiten alle ehrenamtlich, was man von denen, die uns diesen Vorwurf machen, in der Hoffnung uns damit zu diffamieren, nicht behaupten kann. Wer bezahlt diese Leute und warum? Cui Bono?

Cui bono Frau Fiedler? Das herauszufinden, wäre doch mal eine Aufgabe für Sie Frau Fiedler,  oder?

Der Rest des Artikels beschäftigt sich mit der allzu berechtigten Sorge der Hauptprofiteure der Chimäre vom menschgemachten Klimawandel, dass diese Quelle steten und steigenden Einkommens, durch Ablasshandel der Klimakirche, mehr und mehr bedroht ist.

Um dazu wieder Frau Fiedler zu zitieren:

Auch der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold sagt: „Es steht viel auf dem Spiel.“

So ist es! Wo Herr Giegold mal recht hat, hat er recht!

Und als Sahnehäubchen obendrauf, sozusagen als Schmankerl, hier noch eine Kostprobe auf welch hohem sprachlichen Niveau einer der Autoren der Studie, ein Herr Alexander Carius Dipl. Politikwissenschaftler, formuliert. Der findet nämlich:

 „Das Ambitionsniveau europäischer Klimapolitikdroht  daher deutlich zu sinken (droht)“, meint Carius.

Also, wenn wenigstens das Ambitionsniveau der europäischen Klimapolitik, dank unserer Arbeit etwas – vielleicht sogar auf ein erträgliches Maß und für die richtigen Ziele- gesenkt würde, kann die ja so falsch nicht sein.

Bedroht wird es aber nicht nur durch die Erkenntnisse der ehrlichen Klima-Wissenschaft selber, die Leute wie Rahmstorf und Cie deshalb auch ständig zu diffamieren versuchen, sondern weil konservative und auch liberal-konservative Parteien deren Argumente aufgreifen und damit punkten können. Und auch deswegen immer stärker werden.

Da hilft dann auch kein relotionieren mehr, also erfundenes menscheln im Artikel unterzubringen, ohne dass man dabei war oder ohne genau zu wissen, worum es sich handelt, wie es Journo-Großmeister Relotius im SPIEGEL so gut vormachte.

Bspw. wenn Frau Fiedler schreibt:

Womit sie es in dieser Auseinandersetzung zu tun bekommen, lässt sich gut an der AfD sehen. Treffen in der Bundestags-Cafeteria mit dem klimapolitischen Sprecher der AfD-Fraktion. Karsten Hilse, von Beruf eigentlich Polizist, trägt Anzug und einen kleinen AfD-Anstecker am Revers.

Als ich Karsten Hilse zur nämlichen Zeit am Mittwoch letzter Woche sah, trug der zwar wirklich einen Anstecker – ohne AfD- aber mit der Aufschrift „Free Billy Six“

Button „Free Billy Six“ wie ihn Karsten Hilse trug.

Hätte Frau Fiedler nur mal kurz ihre Vorurteilsbrille abgesetzt, dann wäre ihr das vielleicht aufgefallen. Vielleicht hätte sie sich sogar diese Aufforderung zu eigen gemacht, und auch für sich und ihren Tagesspiegel aufgegriffen und entsprechend gehandelt. Wer weiß?

Fazit

Es bleibt für mich nur die Erkenntnis, dass diese Leute immer noch nicht begriffen haben, dass sie mit ihren Diffamierungskampagnen nicht nur nicht weiter kommen, sondern sogar das exakte Gegenteil erreichen. Und das nicht nur wegen der Klarheit und Wahrhaftigkeit unserer Argumente, sondern weil  immer mehr Menschen in diesem Land nicht mehr gewillt sind, sich von der ständigen Wahrheitsverdrehung, durch Weglassen oder sogar tlw. dreiste Lügen, ein X für ein U vormachen zu lassen. Von einer Frau Fiedler oder anderen Gesinnungsgenossen, die Journalismus nicht als Information sondern als reinen Propagandaauftrag verstehen, schon mal gar nicht.

Aber vielleicht dürfen die gar nicht mehr anders, selbst wenn sie es wollten? Wer weiß?

Erfreulicherweise gilt aber auch heute noch das weise Wort des erfahrenen und wirklich großen Politikers Abraham Lincoln:

Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

(1) Mit der  zweiten Hauptautorin dieser Studie, der Politik und Medien studiert habenden Frau Schaller, hatte ich am 13.12.18 zu einigen Aussagen ihrer Studie einen kurzen aber interessanten Mailwechsel.  Hilfe bei Studie Rechtspopulismus und Klimapolitik in Europa, zu der ich ihr meine uneigennützige Hilfe anbot. Sie hatte darin nämlich auch die Klimakonferenz in Porto zu den Aktionen der „Rechten“ gezählt, obwohl dort u.a. Piers Corbyn auftrat, Bruder des linken Laborführers Jeremy Corbyn, und mindestens so links wie sein Bruder. Ich weiß aber nicht ob’s geholfen hat?




Hilft die Natur der menschgemachten Klimakatastrophe jetzt nach? Kanadischer Wald als CO2-Quelle

Jetzt meldet die ARD aber, dass der riesige kanadische Wald, der nach bisheriger Meinung große Mengen des bösartigen und tödlichen Treibhausgases verschluckte, offenbar selber welches produziert, und zwar ordentlich. Da fragt sich der naturwissenschaftlich gebildete Leser sogleich, wie wachsende Bäume denn CO2 freisetzen können. Die Antwort: Waldbrände und Schädlingsbefall; das dann aber schon als Folge des „Klimawandels“.

Die kanadischen Offiziellen wiesen die Eigenschaft Ihrer Wälder als großer CO2-Produzent bislang nicht aus, da nicht „menschgemacht“.

Fazit: Die „unschuldige“ Natur ist immer noch sehr viel mächtiger als wir Menschen mit unserer Industrie. Diesen Fakt mit einzubeziehen würde sehr viel mehr Klarheit in die verworrene Klimadebatte bringen. Aber dann würde beim Bürger möglicherweise der Eindruck entstehen, dass der Klimawandel vielleicht doch nicht ganz so „menschgemacht“ sei.




Extremwinter vor einem Jahrhundert ?

Extremwinter vor neun Jahrzehnten :

Der „Schwarze Schwan“ in unserem Witterungsverlauf

Bis etwa zum 18. Jahrhundert galten grundsätzlich alle Schwäne als weiß. Bis 1697 nach der Entdeckung von Ausstralien das dortige Erscheinen von schwarzen Schwänen bekannt wurde, die es ja nach hiesigem Wissen eigentlich nicht geben dürften. Seitdem verwendet man auch in der Statistik den Begriff des Schwarzen Schwanesals Metapher für das Auftreten von solchen unwahrscheinlichen statistischen Ausreißern.

Der kälteste Tag Mitteleuropas im vergangenen Vierteljahrtausend, mindestens schon seit 1761, d.h. unserer kleinen Eiszeit, war dennoch erst der 10. Februar 1929. Er sticht für Berlin-Dahlem bei seinem Tagesmittel von -22,6 Grad mit einer Mittelwertabweichung von -9,4 Grad markant aus der Gesamtverteilung hervor. Gegenüber dem Medianwert aus  der Gesamtverteilung über die 85 jeweils kältesten Tage eines jeden Jahres (1908-1992) bei etwa -13 Grad weicht dieser Tag um rund -10 Grad ab! Und vom Rand der Verteilung aus gesehen lag er zu diesem Termin mit etwa -6 Grad Abweichung daher weit außerhalb des Randes der Berliner Auftrittsverteilung der jährlich kältesten Tage:

   Verteilung des kältesten Tages eines jeden Jahres zwischen 1908 und 1992 :

Abb. 1  Der kälteste Tag aller 258 Jahre in Berlin-Dahlem war der 10. Februar 1929 mit -22,6 Grad C

Davon abgesehen mache man sich – im Rahmen der aktuellen klimahysterischen Diskussionen – sowohl die überaus weite historische Spannbreite der Tagestemperatur von 20 Grad wie die ihrer Auftrittszeit von innerhalb ca. 4 Monaten, also einem drittel Jahr bewußt. Welch medialer Schaum wird heutzutage schon bei nur +1 Grad, aber eben positiverBereichsüberschreitung, geschlagen!

Der Autor war nun Zeitzeuge dieser Kälte. Ein Photo zeigt ihn im noch längst nicht voll entwickelten Alter frierend harrend auf einer der aufgestauten großen Eisschollen am Elbufer von Altona (seinerzeit längst kein Lehen mehr von Dänemark, aber auch noch kein Stadtteil von Hamburg, sondern dessen angrenzende Nachbarstadt und größte von Holstein):

Abb. 2  Der Autor auf einer Elbe-Eisscholle thronend (1929)

Es gehört zur Familiengeschichte, wie derzeit seine Mutter täglich Wasser in Kannen aus der Wohnumgebung herbeischaffen mußte, da die hauseigene Wasserleitung selbst im dicht bebauten Stadtkernbereich eingefroren war, – was sich letztlich leider auch auf die ausbleibende Toilettenspülung auswirkte!

Nun wissen wir ja, das ein vergleichbares Geschehen in den weiteren 90 Jahren nicht wieder aufgetreten ist; d.h. nochnicht. Denn wir wissen auch um eine real mögliche Wiederholung solch ähnlichen Geschehens, ohne daß davor Trendänderungen vonnöten wären. Welches Lamento heutzutage wohl breitgetreten würde – im Angesicht der seinerzeitigen winterlichen Februarmittelfolge, seit Jahrzehnten schon mit leicht abnehmender Tendenz,  bis zu ihrem geradezu sturzhaften Temperaturabfall 1929 (Abb. 3):

Abb. 3  Februar-Temperatur-Abweichungsmittel aus De Bilt + Berlin + Wien vom 190jährigen Mittelwert 1761-1950 (LINKES Meteorologisches Taschenbuch) ;  Abszisse: Celsiusgrad-Einheiten; Ordinate: Zahl der Jahre nach 1900

Der Absturz blieb nachträglich besehen jedoch nur ein einmaliges Ereignis. Was also wird künftighin kommen? Statistische Zeitüberlegungen helfen im Fragenbereich von gelegentlichen Ausreißern kaum weiter.

Seinerzeit nahm man diese extreme – und schließlich nur vorübergehende – Kältewelle als unbeeinflußbare Laune der gottgegebenen Natur hin. Geht man wirklich zu weit mit der Befürchtung: diese erstmal nur aktuelle Kälte würde heutzutage zumindest die deutsche Gesellschaft wohl umgehend als Menetekel für eine sich weiter fortsetzende Klimaänderung erschaudern lassen? Und es würde eine mediengetragene spekulative Hetzjagd auf alle möglichen Schuld-Menschen, Zivilisations-Systeme und Wohllebens-Praktiken einsetzen, allerdings auch eingebaut mit Gewinner-Sparten: Zeichen mangelnder realer anderer Sorgen?

Seien wir daher gefaßt und nüchtern vorbereitet, wenn uns unerwartet wieder einmal ein Schwarzer Schwan streifen sollte. Nur: Wann geht der nächste Schwarze Schwan?

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)* Der Artikel erschien im Original in den Mitteilungen der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft (DMG-Mitteilungen). Die Gestattung der DMG für eine Publikation bei EIKE liegt dem Autor vor. Die hier bei EIKE publizierte Fassung wurde vom Autor nachträglich leicht akzentuiert.

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Die tapferen kleinen „Klimaleugner“ aus Jena und die Medien – Interview

 von Dr. A.R. Göhring

Die Klimakollaps-Theorie ist ein zentrales Narrativ des gegenwärtigen Zeitgeistes. Die westlichen Staaten stecken sehr viel Geld und Mühe in die Erforschung und Verhinderung des mutmaßlich durch die Industrie und ihren CO2-Ausstoß verursachten Klimawandels.

Kulturell, zum Beispiel vermittelt durch Hollywood-Filme wie „The day after tomorrow„, gilt die Klimakatastrophe als unumstößliche Wahrheit. Kritiker werden häufig analog zu „Holocaust-Leugnern“ als „Klimaleugner“ bezeichnet und in die Nähe von Rechtsradikalen oder Chemtrail-Verschwörungstheoretikern gerückt.

Herr Thuß, wieso haben Sie und Ihre Mitstreiter das EIKE gegründet? Gibt es nicht genügend Klima- und Umweltinstitute?

Als wir unser Institut 2007 gegründet haben, wollten wir damit den Kritikern der Theorie von der Klimakatastrophe eine Stimme geben. Das hat nämlich vor uns niemand gemacht. Wir betreiben sozusagen Klimaforschungskritik. So ähnlich wie der Gault-Millau Restaurants bewertet, beobachten wir die Klimadebatte und die damit zusammenhängende Energiewende. Denn es gibt einfach zu viel unkritische Bewunderung für Organisationen mit abstrusen Ideen wie dem menschgemachten Klimawandel. Dazu betreiben wir eine Webseite, organisieren internationale Fachkonferenzen, publizieren wissenschaftliche Fachartikel und populärwissenschaftliche Bücher und sind auch auf Facebook und Twitter aktiv.

A propos Medien: Wie sind Ihre Erfahrungen?

Wir sind 2009 vom MDR Thüringen interviewt worden. Das Video mit 1:30 min Länge ist nicht mehr online abrufbar. Ich fand es recht fair gemacht. In der Regel sind die großen Sender aber nicht so fair. Kleinere, unabhängige Sender und Blogs arbeiten wesentlich genauer und fairer als große wie ARD und ZDF. Man hat den Eindruck, daß der manipulierte Wikipedia-Eintrag über uns vielen Mainstream-Journalisten als Handlungsanleitung dient.

Dieses Jahr behauptete der ZDF-Professor Harald Lesch, der ein ganz strikter Verfechter der Klimakatastrophen-Theorie ist, öffentlich, daß niemand bei uns ans Telefon gehen würde und er sogar hier in Jena gewesen sei, er aber nur einen Briefkasten vorgefunden hätte. Nebenbei: Auch in Wikipedia steht, wir hätten gar kein Büro. Daher lade ich jeden Interessierten ein, herzukommen. Vorher anrufen ist günstig. Außerdem glaubt Lesch offensichtlich, meine Mitstreiter und ich seien verantwortlich für das Scheitern der Energiewende. Schön wär’s ja.

Warum sind Kritiker der Klimakollaps-Theorie, die mit Fakten argumentieren, so machtlos?

Wer sagt denn, wir seien machtlos? Zunächst einmal: Im politischen Diskurs braucht es Organisationen. Es muß politische Arbeit geleistet werden. In Europa gibt es Thinktanks, die den linken Mainstream kritisieren, erst seit Beginn des Massen-Internetzeitalters. In den USA sind sie schon weiter; da gibt es liberal-konservative Thinktanks seit 40 Jahren, zum Beispiel CATO oder Heritage. Themen wie der Klimawandel sind komplex. Der politische Diskurs, auch im Bundestag wird jedoch von Nicht-Fachleuten dominiert, die die Materie nicht durchschauen.

Hier kommen Denkfabriken ins Spiel, die alternative Ansätze entwickeln können. Kritische Fachleute können auch die Rolle der Medien übernehmen oder die Berichterstattung zumindest hinterfragen. Auf diese Weise ist es möglich, in eine Debatte einzugreifen und mit handfester Sprache den Desinformationsnebel zu durchdringen.

Was sollte Ihrer Meinung nach klimapolitisch in Zukunft in Deutschland getan werden?

Wir brauchen eine neue Ordnungspolitik. Wer Windräder bauen will, darf er das gerne, wenn er selber bezahlt, und andere damit nicht schädigt. Wir brauchen eine marktwirtschaftliche, keine Subventions-Ordnung. Abgesehen davon müssen sämtliche Klimaschutzmaßnahmen und die sogenannte Energiewende sofort eingestellt werden. Denn diese Politik schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch und besonders der Umwelt. Inzwischen läuft das nämlich so: Ein Kormoran an einem Fischteich ist sakrosankt. Wenn Sie aber ein Windrad hinstellen wollen, das den Kormoran mit seinen scharfen Rotorblättern tötet, geht das. Das Schutzgut, hier die Vogelwelt, ist der Definition des jeweils Machthabenden überlassen. Am Ende sind die Fische tot, der Vogel wurde geschreddert und das investierte Geld ist auch weg. Wenn der Politikwechsel nicht gelingt, bleibt uns nur die Auswanderung, weil es dann zwar keine Klimawandelopfer gibt, aber viele Klimaschutzopfer. Ich befürchte nämlich, daß wir uns durch die Klimapolitik in Richtung Entwicklungsland mit niedriger Lebensqualität entwickeln. Klimapolitik und Energiewende sind in Wirklichkeit eine riesige Ressourcenvernichtung und damit eine der Ursachen, daß es überall klemmt: Von Flughäfen über Straßen bis hin zu Schulgebäuden: überall sehen wir einen Investitionsstau. Schon jetzt erreichen uns Informationen über Stromengpässe beim produzierenden Gewerbe. Es wäre schon dramatisch, wenn wir uns so hinter die Errungenschaften des späten 19. Jahrhunderts zurück entwickeln würden.

Wie stellen Sie sich diese neue Politik konkret vor?

Zunächst einmal sollten neun von zehn Klima-Instituten abgeschafft werden. Forschungsmittel müssen dringend in zukunftsträchtige Bereiche wie Gentechnik, Krebsforschung oder Kerntechnik umgeleitet werden. Weiterhin sollte das verfassungswidrige Erneuerbare-Energien-Gesetz vollständig zurückgenommen werden.

Stichwort Universitäten: Von dort kommen ja viele Elemente der Theorie des menschgemachten Klimawandels.

Es herrscht ein brutaler Wettbewerb um Stellen an den entsprechenden Fachbereichen der Unis. Klimakritische Einwürfe gelten als Karrierehindernis. Keiner stellt sich dort hin und gibt freiwillig zu, daß es keine bedeutenden Klimaturbulenzen gibt und daß keine Drittmittel benötigt werden. Oder frei nach Max Weber: Jede Behörde erhält sich selbst. Dazu kommt eine Politisierung der Naturwissenschaften. Der Reformimpuls muß also von außen kommen.

Wie schätzen Sie die Akzeptanz der Klimatheorie und der entsprechenden Klimapolitik ein?

Irgendwann wird es einen Stimmungsumschwung geben. Daran arbeiten wir und erste Anzeichen dafür zeigen sich bereits in Umfragen. Vor allem die AfD, aber auch viele Politiker anderer Parteien positionieren sich gegen die Klimakanzlerin. Irgendwann waren alle immer schon gegen das EEG. In anderen Ländern ist die Politik schon weiter: Donald Trump ist gegen das Pariser Klimaschutzabkommen, Theresa May ist Klimaskeptikerin, ihr Koalitionspartner, die Ulster-Partei, ist sowieso gegen die Klimaschutz-Maßnahmen, die meisten Politiker der östlichen EU-Staaten sind gegen mehr Klimaschutz. Die Zustimmung der Dritten Welt wurde erkauft. Selbst Emmanuel Macron glaubt zuallererst an seine Kernkraftwerke. Hier muß ich Bundesaußenminister Gabriel recht geben: Außerhalb unseres Landes sind die meisten schon jetzt davon überzeugt, wir Deutschen sind bezüglich unserer Energiewende und unserer Klimaschutz-Hysterie „bekloppt“.

Wir danken für das Gespräch!

Zuerst hier erschienen: Philosophia perennis




„Wer nicht hüpft, ist für Kohle“: Infantilisierung und Autonomisierung unserer Schulkinder

von A.R. Göhring

Die mittlerweile bundesweite Freitags-Schulschwänzerei nach dem Vorbilde der 16jährigen Greta Thunberg, schmissig „Fridays for Future“ genannt, steht in Stuttgart unter dem Motto „Wer nicht hüpft, ist für Kohle!“. Und prompt sieht man Hunderte Kinder und Jugendliche, die zunächst wie Autonome im mit Transparenten flankierten Block aufmarschieren, wie in einer Kindergeburtstags-Hüpfburg herumspringen.

Das Ganze erinnert nicht zufällig an die Parole „Wer nicht hüpft, ist ein Nazi!“ auf antifaschistischen Konzerten, zuletzt in Chemnitz gehört. Wie der freundliche Begriff „Klimaleugner“, der an „Holocaustleugner“ erinnern soll, soll wohl auch die Klimaretter-Szene „autonomisiert“ werden, oder ähnliches. Der eher langweilige Streit um das trockene physikalische Thema Treibhauseffekt & Klimakollaps, von dem kaum ein Schüler etwas versteht (erst recht nicht Schulschwänzer mit Viertagewoche), soll offenbar von der Ebene des politisch Diskutierbaren auf die Ebene des nicht mehr diskutierbaren Grundsätzlichen verschoben werden.

Dafür Kinder und Jugendliche zu instrumentalisieren, ist demokratisch kaum noch zu rechtfertigen. Und kein Wunder, dass die Schüler es mit sich machen lassen – wer wie ein Kleinkind herumhüpft, wenn es ein Vorsinger verlangt, denkt nicht mehr selber.




„Klima-Schwätzer“: Spiegel versucht sich in Logik und scheitert grandios

(Hier.) Ähnlich verhält es sich, wenn Klimajournalisten sich überlegen, wie man den harten Argumenten der Zweifler begegnen solle. Der Soziologe Michael Klein entdeckt die intellektuellen Untiefen eines solchen Klimajournalisten im Spiegel.

„Bekanntlich leben wir in einer Welt, in der wir alle alles können und schon deshalb alle gleichwertig sind. Kinder sind neuerdings Experten für Klimawandel (Wer braucht schon mathematische Klimamodelle), Politdarsteller sind Experten für alles und jedes und vor allem für Grenzwerte (Wer braucht schon Sachverstand oder eine Idee, wie Grenzwerte berechnet werden) und – weil es immer noch nach unten geht: Schreiber des Spiegels sind neuerdings Experten für Logik.“

Spiegel versucht sich in Logik und scheitert grandios: So entlarvt sich ein Schwätzer

Der Schlusssatz im o.a. link zu Sciencefiles trifft den Quatsch den Stöcker (Prof. Stöcker (1)) beim SPIEGEL verbreiten darf, aufs trefflichste:

Wer dennoch versucht, auf wenigen Daten weitreichende Schlüsse zu ziehen, der kann es sich aussuchen, ob er einen Fehlschluss der unzulässigen Verallgemeinerung, einen Fehlschluss der unzureichenden Statistik, einen induktiven Fehlschluss oder einen Fehlschluss des undifferenzierten Denkens oder wie Stöcker, alle auf einmal, begehen will.

(1) Info von SPON

Christian Stöcker

ist Kognitionspsychologe und seit Herbst 2016 Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Dort verantwortet er den neuen Studiengang „Digitale Kommunikation“. Vorher leitete er das Ressort Netzwelt bei SPIEGEL ONLINE. In seiner Kolumne „Der Rationalist“ macht er sich immer sonntags Gedanken über Hysterie und Fakten in der deutschen Debatte.




Der Ausstieg aus der Kohleverstromung in 2038 nach dem Plan der  „Kohlekommission“ – die technische Analyse eines kompletten Versagens                                 

Für eine 14-tägige Windflaute im Winter müssen sogar für 22 540 bis 27 076 GWh Speicher her. Das größte deutsche Punpspeicherwerk Goldisthal kann täglich nur 8,4 GWh speichern – was für eine 14-tägige Windflaute einer Speicheranzahl von 2683 bis 3223 entspräche – , eine Lösung über Pumpspeicher scheidet jedoch ohnehin topografisch aus.

Speicher nach dem Power-to-Gas-Verfahren scheitern an den Kosten und ihrem Entwicklungsstand. Bis 2030 sollen gerade einmal 7,5 GW installiert werden.

Die bisher genannten Kosten für den Kohleausstieg können nur als Teilkosten betrachtet werden.

Schließlich sei angemerkt, dass Deutschland bei CO2-Gehalten in der Atmosphäre von 0,040% nur für einen Anteil von 0,000 032% verantwortlich zeichnet, durch den Kohleausstieg könnte der CO2-Gehalt der Luft nur um 0,000 013% vermindert werden.

Die Politik hat die komplette Gewalt über die Energiewirtschaft übernommen, Entscheidungen werden politsch emotional vorgenommen,  von Sachlichkeit keine Spur.

Die „Kohlekommission“ hat befunden, Deutschland solle zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis zum Jahre 2038 aus der Kohle aussteigen.

Im Jahre 2032 soll überprüft werden, ob der Kohleausstieg nicht schon auf 2035 vorgezogen werden kann. Nur Erdgas soll noch eine nennenswerte Rolle spielen. Der Ausstieg erfolgt in Stufen:

2017      bis 2022        bis 2030      bis 2038
GW           GW                 GW             GW
Braunkohle                      19,9            15                     9                 0
Steinkohle                        22,7            15                     8                 0
Kernkraft                           9,5               0                      0                 0

Die Aufstellung enthält nicht die 4,3 GW Netz- und Sicherheitsreserven (Kohlekraftwerke), die bis 2022 durch Gaskraftwerke ersetzt werden sollen.

Der gesamte Ausstiegsplan soll 2023, 2026 und 2029 durch unabhängige Fachleute im Hinblick auf die Ziele, aber auch auf Versorgungssicherheit, Strompreise und Arbeitsplätze überprüft werden.

Die Kohleländer sollen über 20 Jahre 40 Mrd. € Hilfe für einen Strukturwandel bekommen. Haushalte und Unternehmen sollen ab 2023 von möglichen steigenden Strompreisen entlastet werden (etwa 2 Mrd. €/Jahr), Stromerzeuger über Kohle sollen entschädigt werden, etc. Vermutlich wird der Solidarpakt Kohle mehr als 80 Mrd. € kosten, obwohl dem Bund ohnehin das Geld ausgeht. (FAZ, 29.01.2019)

1. Zur Wirkung von CO2 auf das Klima

Am Beginn der CO2-Hysterie stand vor 30 Jahren der „Klimarat der Vereinten Nationen“, der „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), der sich anhand von nicht funktionierenden Modellen über einen Treibhauseffekt durch CO2 mit düsteren Vorhersagen zum Weltuntergang hervortat und die Menschen in Angst und Schrecken versetzte, was in Deutschland zu der weltweit einzigartigen „Energiewende“ führte. Einen Treibhauseffekt durch CO2 kann es aus Strahlen-physikalischen und thermodynamischen Gründen nicht geben, schon gar nicht aus anthropogenen Gründen. (1)

Die Erde hat in ihrer Vergangenheit weit höhere CO2-Gehalte in der Atmosphäre bestens verkraftet.

Die Temperaturschwankungen werden im Wesentlichen durch die Schwankungen der Sonneneinstrahlung bestimmt.

Die vom IPCC immer wieder verbreiteten und auch jüngsten Forderungen zur Absenkung des weltweiten CO2-Ausstoßes auf null – obwohl es keien Beweis für die Wirkung von CO2 auf das Klima gibt – zur Vermeidung eines Temperaturanstieges von bis zu 2 °C bis 2050 sorgt für eine Beibehaltung des emotionalen Angstpegels  auf hohem Niveau. Selbst ahnungslose Schüler protestieren u.a. für den Kohleausstieg, vermutlich ohne den Unterschied zwischen Wetter und Klima zu kennen und ohne etwas von der unabdingbaren Notwendigkeit von CO2 in der Luft für das Leben auf dieser Erde gehört zu haben.

Der hohe Angstpegel wird weiter dadurch gepflegt, dass Heerscharen von Medienleuten, Politiker, Klimawissenschaftlern, NGO´s – die Allianz von Lobbyisten und Profiteuren – von dem „politogenen“ Gas CO2 (Kirstein) prächtig leben.

Schließlich ist zu bedenken, dass Deutschland bei CO2-Gehalten in der Luft von 0,040% nur für einen Anteil von 0,000 032% verantwortlich zeichnet. (1) Durch einen Kohleausstieg könnte der CO2-Gehalt der Luft um 0,000 013% vermindert werden – nicht meßbar.

2. Kapazitätsbetrachtung zur Stromleistung von 2017 bis 2038, basierend auf der Empfehlung der“Kohlekommission“

Im Folgenden wird die Stromerzeugungssituation von 2017 (1), die vorhandenen Stromerzeugungsreserven in Form von Kohlekraftwerken in 2017 sowie der von 2017 bis 2038 zu erwartende Strommix basierend auf den Vorgaben der „Kohlekommision“ zusammengestellt und die Frage der Kraftwerksreserven und Stromspeicherreserven diskutiert; die Stromleistung wird wie 2017 mit 66,6 GW entsprechend 588 000 GWh/a angesetzt, in 2038 zusätzlich auch mit 80 GW bzw. 706 000 GWh/a entsprechend der Vorstellung einer deutlichen Anhebung der Elektromobilität, schließlich auch im Sinne der täglich möglichen Spitzen der geforderten Stromleistung:

Die Kohlekraftwerksreserve in 2017 wurde wie folgt errechnet: 42,6 GW (Angabe „Kohlekommission“) abzüglich 24,6 GW (Angabe für in 2017) ergibt 18 GW.

Die unter den Punkten 4 und 5 angeführten Leistungen werden für den Zeitraum gleichbleibend angesetzt.

Neben der zu fordernden mittleren effektiven Leistung über Wind+Sonne wird auch deren zu installierende Leistung dargestellt (Basis: mittlere Nutzung Wind+Sonne 2011-2016; (1)).

Es  muß darauf hingewiesen werden, dass die im allgemeinen angegebene mittlere Leistung von Wind+Sonne stets einen Mittelwert darstellt, der zwischen null und (maximal und fast nie) der installierten Leistung schwanken kann. (vgl. später)

Mit zunehmender Leistung aus Wind+Sonne muß jedoch vermehrt die unter der jeweils ausgewiesenen effektiven Leistung anfallende Leistung über Stromspeicher durch die über dem effektiven Mittelwert anfallende Leistung ausgeglichen werden, in 2038 ohne Kohlekraftwerke komplett, d.h. es müssen Stromspeicher mit einer mittleren täglichen Leistung von 47,1/2=23,6 bzw. 60,5/2=30,3 GW zur Verfügung stehen.(vgl. auch später)

Da nicht davon auszugehen ist, dass eine solche Armada an funktionierenden und bezahlbaren Stromspeicher zur Verfügung stehen wird (vgl. später), müßten dann der „Kohlekommission“ folgend diese Leistung von 23,6 bzw. 30,3 GW über Gaskraftwerke ausgeglichen werden (setzt man  eine Größe von 0,5 GW an , müßten 47,1 bzw. 60,5 Gaskraftwerke beigestellt werden), wobei dann die über dem Mittelwert anfallende Leistung über Wind+Sonne obsolet wird – sicher kein gangbarer Weg (zumal dann auch noch die Hälfte des unterhalb des Mittelwertes fehlende Stromerzeugung zusätzlich über Gas ausgeglichen werden müßte). Die Zahl der Gaskraftwerke würde dann den als Reserve angegebenen äquvalenten Ersatz für die 18 GW- Reserve in Form von Kohlekraftwerken in 2017 weit übersteigen.

3. Der ständig wiederkehrende Ausfall der Wind- und Solarstromanlagen und ihre verheerende Wirkung auf die Stromversorgungssicherheit ohne Stromspeicher

Die Bilder 1 und 2zeigen an Beispielen in Dezember 2017 und Februar 2018 bei einer installierten Leistung der Wind- und Solaranlagen von etwa 90/100 GW, wie die effektiven Leistungen bei der Betrachtung von Stundenwerten immer wieder unter 1 GW abfallen, so dass bei einem Bezug auf kleinere Zeiteinheiten von Werten wenig über null oder gar null ausgegangen werden muß.(3,4)

 

Bild 1,2:  Beipiele für Zeiträume mit Wind-+Solarstromproduktionen unter 1 GW

An diesem Befund ändert sich wenig, wenn die installierte Leistung über Wind+Sonne auf 327 oder 420 GW in 2038 angehoben wird.

Zudem können diese Schwankungen in einem sehr kurzen Zeitintervall ablaufen (Bild 3). (5)

Bild 3: Mögliche Geschwindigkeiten des Stromabfalles über Wind+Sonne

Im August 2014 fiel die Wind- und Solarleistung in 4 Stunden um 24 GW ab bei einer installierten Leistung von etwa 70 GW entsprechend einer Leistung von 24 großen Kohlekraftwerken, die dann bereit stehen müssen bei zunehmendem nicht verfügbarem Importstrom.

Wenn nun in 2038 auf jegliche Kohlekraftwerke verzichtet werden soll, könnte der Gau eines Stromabfalles über Wind+Sonne wie in 2014 von

327/70 x24 = 112 GW oder gar 420/70 x 24 = 144 GW   

in 24 Stunden möglich sein entsprechend 112 bzw. 144 Großkraftwerken – damit kann der von der „Kohlekommission“ empfohlene Kohleausstieg zu einem selbstzerstörerischer Gau ungeahnten Ausmaßes werden. (vgl. später)

So ist es nicht verwunderlich, dass die Stromausfälle in den letzten Jahren exponentell zunehmen.(FAZ, 12.01.2019)

So mußten am 14.12. 2018 Stromgroßverbraucher wie Aluminiumhütten, Walzwerke, etc. deutschlandweit abgeschaltet werden. Nur so bleibt das Netz stabil, Haushalte und Büros – die Öffentlichkeit – merken nichts.

Um die Netzstabilität zu halten, mußten in 2018 alleine bei Aluminiumhütten 78 Stromabschaltungen durch Netzbetreiber vorgenommen werden, ein Rekord.

Die Netzbereiber müssen den Anfall an Strom aus Wind+Sonne für den jeweilig nächsten Tag abschätzen. Die Fehler können groß sein. Bei Hochnebel kann z.Z die Abweichung bei den installierten Wind-+Solaranlagen von etwas über 100 GW  8 GW betragen. Bei zu installierenden Leistungen in 2038 über Wind+Sonne von 327 bzw. 420 GW muß dann mit Abweichungen von etwa 4×8= 32 GW entsprechend 32 Großkraftwerken gerechnet werden oder es stehen entsprechende Stromspeicher zur Verfügung. (vgl.später)

Alternativ müßten 64 Gaskraftwerke  (0,5 GW) zum Ausgleich dieser Leistung von 32 GW zur Verfügung stehen.

Auch der österreichische „Standard“ berichtete am 15.01.2019 über einen Stromfrequenzabfall, der zur Zurücknahme des Stromverbrauches bei stromintensiven Industrien zwang und in Europa fast zu einem Blackout geführt hätte.

4. Was bedeuten diese Aussagen für die Absenkung des CO2-Ausstoßes durch den vorgesehenen Kohleausstieg nach dem Plan der „Kohlekommission ?      

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere durch die Stillsetzung der Atomkraftwerke und den erforderlichen Stromausgleich bei Rückgang der Wind- und Solarleistung durch Kohlekraftwerke die Klimaziele hinsichtlich des CO2-Aussoßes nicht eingehalten werden konnten (Bild 4).

Bild 4:Entwicklung der sog. Treibhausgasemmissionen nach 1990

So wurde bereits im Koalitionsvertrag vom 14.03.2018 beschlossen, den Strombedarf über die alternativen Energien nicht mehr mit 50% sondern mit 65% bis 2030 zu decken, in 2050 mit praktisch 100%.

Diese vorgesehene Anhebung bei gleichzeitiger Absenkung der Kohleverstromung wurde vom Verfasser umfassend dargestellt. (1)

Ausgehend von 15 GW über Braunkohle und 9,6 GW über Steinkohle in 2017 (vgl. Kapitel 2) ergibt sich bis 2030 ein Abfall des Kohlestromes auf 1,5 GW für Braunkohle und verbleibende 9,6 GW für Steinkohle. Ein kompletter Ausstieg aus der Kohle wird für 2037 errechnet (2), eine bemerkenswerte Koinzidenz mit dem jetzt von der „Kohlekommission“ vorgeschlagenen Ausstieg aus der Kohle in 2038 (Bild 5).

Bild 5:Notwendiger Kohleanteil im Strommix ohne funktionierende Stromspeicher

Aus dem Bild wird weiter die enorme Streubreite der Wind- und Solarstromleistung deutlich, die auch über die verheißungsvollen Stromleitungen von Nord nach Süd übertragen werden sollen und nur über eine Hohe Zahl von Stromspeichern  oder Gaskraftwerke nutzbar gemacht werden können.(vgl. später)

Die Regierung will nun mehr Ökostrom, dafür muß das Leitungsnetz ausgebaut werden: auf 7 700 km, wovon 950 km realisiert sind. Eine Nachrechnung ergab nun eine Zunahme der Kosten nur an Land von 32 auf 52 Mrd.€, vor der Küste von 18 auf 24 Mrd.€, in Summe von 76 Mrd.€. (FAZ, 04.02.2019)

Die Nutzbarmachung dieses von Nord nach Süd transportierten Stromes ist nur möglich, wenn eine ausreichende Zahl an Stromspeichern den oberhalb des Mittelwerte anfallenden Strom aus Wind+Sonne speichern kann, um ihn dann bei Leistungen unterhalb des Mittelwertes wieder einzuspeisen (vgl.auch Kapitel 2).

Im Übrigen könnte in 2044 bei weiterer Anhebung der Wind- und Solarleistung über 2037 hinaus auch im Sinne des IPCC zum völligen Verzicht auf jeden CO2-Aussoß auch noch auf Erdgas, öl, Sonstige verzichtet werden (Bild 5)-  als Randnotiz.

Zur Aufrechthaltung der gesamten zu steuernden Stromerzeugung in 2038 müssen dann 47,1/2=23,6 bzw. 60,5/2= 30,3 GW bei einer täglichen Stromerzeugung von 1610 bzw. 1934 GWh/Tag bzw. 570 bzw. 731 GWh/Tag gespeichert werden können, um den Strom aus Wind+Sonne – wie bereits erwähnt – oberhalb des Mittelwertes zu speichern, um ihn dann bei Werten unterhalb des Mittelwertes wieder einspeisen zu können.

Das größte deutsche Pumpspeicherwerk Goldisthal hat eine Leistung von bescheidenen 8,4 GWh/Tag, das heißt, es wären alleine für den mittleren Tagesverbrauch 67 bzw. 87 Pumpsspeicher dieser Größe erforderlich – alleine topografisch nicht lösbar.

Um gar eine 14-tägige Windflaute im Winter in 2038 überbrücken zu können, müßten 14×1610 = 22 540 GWh bzw. 2683 Stromspeicher der Goldisthalgröße zur Verfügung stehen.

Das einzige z.Z. diskutierte Speicherverfahren Power-to-Gas ist von einer technischen Reife und Bezahlbarkeit bei solchen zu speichernden Strommengen in 2038 meilenweit entfernt. In 2030 sollen gerade einmal 7,5 GW installiert sein (6), alleine bei Betrachtung der täglichen Spitzenanforderung von 80 GW ein hoffnungsloser Entwichlungsstand.

Damit wird deutlich, dass ohne eine ausreichende Zahl an funktionierenden und bezahlbaren Stromspeicher die Energiewende nicht umgesetzt werden kann und damiteine Absenkung des CO2-Ausstoßes nach dem Vorschlag der „Kohlekommission“ nicht möglich ist. (Bild 5)

Damit ist auch die Diskussion um den Einsatz von Elektroautos zur Verminderung des CO2-Ausstoßes obsolet geworden.

5.Netzkapazität

Das deutche Stromnetz ist für eine Leistung von etwa 80 GW ausgelegt.Zum Funktionieren des Kohleausstieges muß aber der über dem Mittelwert des Wind-+Solarstrom bis weit über 280 GW anfallende Strom gepeichert werden können, um ihn unterhalb des Mittelwertes wieder einzuspeisen.

Dies bedeutet eine gewaltige Erweiterung des Stromnetzes mit gewaltigen Kosten.

Auch hier versagt das techniche Verständnis der „Kohlekommission“.

Schlußbetrachtung

Der Ausstieg aus der Kernenergie wie der vorgesehene Ausstieg aus der Kohle sind als rein politische Entscheidungen einzustufen, zu weit ist der Abstand von einer kritischen sachlichen Analyse.

Der Kernenergieausstieg ist rein technich betrachtet insofern problemlos, weil die Stromerzeugung von sicheren Kohlekraftwerken übernommen werden kann.

Wenn nun ab 2038 der Strom ausschließlich über Wind+Sonne hergestellt werden soll, müßte dieser Zappelstrom gebändigt werden können, um eine gesicherte Stromerzeugung zu gewährleisten.

Wenn in 2030 gerade einmal 7,5 GW als Stromspeicher über das immer wieder diskutierte Power-to-Gas- Verfahren zur Verfügung stehen sollen, ist das weit entfernt von der täglich erforderlichen Leistung von bis zu 80 GW, ganz zu schweigen von einer Überbrückung einer 14-tägigen Windflaute im Winter.

Zudem muß der Vorschlag der „Kohlekommission“ vor dem Hintergrund gesehen werden, dass

– durch den Ausstieg aus der Kohle der CO2-Gehalt in der Luft nur um 0,000 013% vermindert werden könnte – nicht meßbar

– bei 0,040% CO2 in der Luft die natürliche Schwankungsbreite bei 0,010% liegt (Photosynthese)

– auf Deutchland atemberaubende Kosten zukommen

– der Zuwachs an Kohlekraftwerkskapazitäten in anderen Ländern beträchtlich ist: z.B. China (+280 GW), Indien (+174 GW), etc.

Der Vorchlag der „Kohlekommission“ wird nicht funktionieren können. Es stellt sich die Frage, wie lange wir uns derartige politisch emotionale Entscheidungen noch leisten können ohne jeden Bezug zur Sachlichkeit – hoffentlich bleibt der bis dahin entstandene Schaden noch in erträglichen Grenzen.

Quellen

1. Beppler, E.: „Über eine auf Fake News des IPCC basierende Vorstellung zum Ausstieg aus der Kohle“; EIKE, 24.09.2018

2. Beppler, E.: „Über die Illusion der Minderung des CO2-Ausstoßes durch Ausstieg aus der Kohle ohne existierende Stromspeicher“; EIKE, 05.11.2018

3. Schuster, R.: Mitteilung 02.01.2018

4. Schuster, R.: Mitteilung, 04.01.2019

5. Schuster, R.: Mitteilung September, 2014

6. „Klimaschutz für alle“; Bahke, R.: „Die Wirksamkeit von Power-to-Gas bewiesen“; vgl.auch:   Beppler, E.: EIKE; 02.07.2018




Schweden: Kinder als Klima-Experten

Das staatliche schwedische Fernsehen zeigte sie am Rednerpult bei einem leidenschaftlichen Plädoyer für drastische Maßnahmen zur Rettung des Weltklimas. Greta wandte sich anscheinend an die im Saal versammelte Creme de la Creme der Klima-Politik. Doch ein am folgenden Tag im Fernsehen gezeigter kurzer Video-Ausschnitt offenbarte, dass Greta in Wirklichkeit in einem fast leeren Saal sprach. Die meisten Delegierten hatten die Konferenz bereits verlassen. (Wir haben darüber berichtet.)

Wer ist Greta? Ihrem Alter entsprechend, geht sie noch zur Schule. Sie blieb dem Unterricht aber seit nun schon fast einem Jahr aus Protest jeden Freitag fern, um für die Rettung des Planeten zu demonstrieren. Sie und ihre Eltern halten das vermutlich für wichtiger, als Mathematik und Physik zu lernen. In diesen Fächern ist das Niveau in Schweden, wie die PISA-Tests ausweisen, ohnehin kaum hoch zu unterbieten.

Gretas Vater ist der Promotor. Er kooperiert mit der Firma WeDontHaveTime AB, die ihr Geld mit dem Verkauf von Klima-Informationen und CO2-Zertifikaten, das heißt einer modernen Form des Ablass-Handels verdient. Greta ist offenbar Teil dieser Ablass-Industrie. Am vergangenen Freitag, dem 18. Januar, abends räumte ihr das schwedische Fernsehen im Rahmen des Skvalan-Programms ganze 18 Minuten Sendezeit ein. Ohne durch kritische Fragen unterbrochen zu werden, konnte Greta hier ihr naives Weltrettungs-Glaubensbekenntnis ableiern.

Gretas Mutter Marlene Ernman ist eine bekannte Opern-Sängerin und Links-Aktivistin. Sie hat ein Buch über ihre Tochter veröffentlicht. Darin erfährt man, dass diese vom Asperger-Syndrom, einem mentalen Handikap, betroffen ist. Asperger-Patienten neigen bekanntlich zum Schwarz-Weiß-Denken. Das macht sich die Klima-Ablass-Industrie wohl gerne zunutze. So wird Greta nun in der ganzen Welt herumgereicht, um kleine und große Kinder für die lukrative Weltrettung zu begeistern. Sie sollen auf Fliegen und Autofahren verzichten oder wenigstens dafür CO2-Zertifikate erwerben. Das erinnert sehr an den propagandistischen Kindesmissbrauch durch Kommunisten und Nazis.

In dieser Woche wird Greta beim Treffen der „Welt-Elite“ in Davos erwartet. Und da die Räthische Bahn zurzeit wegen zu viel Schnee und Lawinengefahr nicht fährt, wird Greta wohl wie die geladenen Konzern-Chefs und Spitzenpolitiker mit dem Helikopter anreisen müssen. Ihr Vater wird ihr dafür sicher genug CO2-Zertifikate besorgen. Von Davos wird Greta weiterreisen nach Rom, um Papst Franziskus zu treffen. So schließt sich der Kreis, denn auch der Petersdom wurde bekanntlich über den Ablass-Handel finanziert.




Günter Ederer: Die Grünen zwischen Recht und Scheinmoral 12. IKEK München am 24.11.18

12. Internationale EIKE-Klima- und Energiekonferenz (IKEK-12). Am 23. und 24. November 2018 in Aschheim/München.

Ederer ist der am häufigsten ausgezeichnete deutsche Wirtschaftsjournalist, der für den SWF in Baden-Baden, Bilanz-TV, das ZDF und die Achse des Guten arbeitete und arbeitet. In seinem Vortrag befasste er sich mit der Partei der Grünen, die in Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Weltrettungsideologien innehaben.




Brüderchen Klimakatastrophe und Schwesterchen Erdbebenkatastrophe eine Satire mit bitterem Hintergrund

Anders kann sich das hochheiligen Klimagasoffizium des IPCC die von der Raumsonde Odyssee gemessene Erwärmung des Pluto um 2 °C und das zunehmende Abschmelzen der Marspole nicht erklären. Um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen, wird in den Qualitätsmedien nicht darüber berichtet. Was aber steckt dahinter? Eine Politikkampagne, aufmerksamkeitsheischende, geldgierige Forscher, ein tolles Mediengeschäft? Alles richtig –  aber auch eine 1992 in Rio neu gegründete Religion in unserem säkularisierten Zeitalter. Schauen wir uns die Szenerie genauer an:

Die Hohepriester der IPCC-Treibhausgasreligion (Intergovermental Panel on Climate Change) berufen sich auf sakrosankte Computermodelle, wenn mal wieder ein CO2-Hochamt abfackelt wird. So 2015 in Paris und 2018 in Katowice. Sie nennen den Klimagottesdienst Conference of Parties (COP) also COP-22 in Paris und COP-25 in Katowice. Auf diesen Parties geht es hoch her. Viel heiße Luft wird da von wichtigen Leuten abgelassen. Damit die frohe Botschaft auch richtig unters Volk kommt, gibt es eifrig berichtende Klimakirchenblättchen wie die „Süddeutsche“, die „Frankfurter Rundschau“, der „Spiegel“ oder den „stern“. Ja, sogar eigene Fernsehsender haben die Klimakleriker wie beispielsweise CNN in den USA oder ARD und ZDF in Deutschland.

Den Hochämtern sind Pontifikalämtern vorangegangen, die an renommierten Forschungsinstituten oder amerikanischen Ivy league-Universitäten mittels Supercomputern gefeiert werden. Solche Maschinchen konsumieren schon einmal 8,8 MW (Summit IBM Power System AC 922) – dem Strombedarf einer Kleinstadt. Als Gegenleistung liefern sie dafür bis zu 122,3 Petaflops, wobei Flop für Flop ein Meilenstein auf dem steinigen Weg zur sakrosankten Klimaerleuchtung ist. Heißa, wie leuchten da die Augen der Ökopriester, wenn die heiligen Treibhausgase den Computerschirm schön rot einfärben und im Voraus beweisen, dass das nächste und übernächste Jahr wieder das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung wird (kann sowieso keiner kontrollieren und ist nächstes Jahr vergessen). Halt, hatten wir da nicht 2018 in Deutschland eine große Dürre, die uns 20 % Grüne in den Bundestag schwemmte? Das ist doch der Beweis! Verschweigen wir lieber, dass 1540 die Dürre noch viel größer war, was zum Versiegen der Elbe führte. Verschweigen wir auch, dass New York am 5.7.1934 unter eine Temperatur von 55 °C brütete.

Was aber ist der physikalische Dekalog der Treibhausgasreligion? Hier in gebotener Kürze: Wärmestrahlung absorbierende atmosphärische Spurengase (IR-aktive Spurengase wie CO2oder Methan unterhalb von Kuhschwänzen emittiert) absorbieren nicht nur sondern geben im gleichem Maße Wärmestrahlung ab (Kirchhoff-Gesetz). Das Klimacredo beruht also auf einem Art Pingpong-Spiel. Die warme Erdoberfläche emittiert Wärmestrahlung. Diese wird von CO2, Methan und Co. aufgefangen und wieder zur Erdoberfläche reflektiert – ein Treibhaus. Böse Ketzer behaupten, die Treibhausgase innerhalb der Atmosphäre sind kälter als die Erdoberfläche. Da Wärme aber stets von warm nach kalt fließt, können kältere Treibhausgase so wenig die wärmere Erdoberfläche erhitzen, wie Wasser den Berg rauffließt. Es gibt also gar keinen Treibhauseffekt. Das hat das heilige Klimaoffizium vom PIK auf den Plan gerufen. Die Kanoniker erklären beim Strahlungsaustausch gilt der 2. Hauptsatz der Thermodynamik nicht. Deshalb kann die kältere Atmosphäre aus klimapolitischen Gründen sehr wohl den wärmeren Erdboden zusätzlich aufheizen. Im Bundestag wird gerade das zugrunde liegende Naturgesetz überarbeitet.

Verlassen wir die Vulgärform des Treibhauseffekts und schauen genauer hin: Besagte Spurengase emittierten gemäß dem Planck’schen Strahlungsgesetz auch bei arktischer Kälte elektromagnetische Strahlung. So kalt ist es nirgendwo auf der Erde, also strahlen CO2, CH4u. a. immer. Wie die dazu notwendige Wärme in die Atmosphäre gelangt, ist uninteressant. Der Hinweis auf atmosphärische Konvektion  ist ein schweres Sakrileg, das im Mittelalter mit dem Scheiterhaufen oder zumindest mit Exkommunikation gesühnt worden wäre. Jetzt aber kommt der heilige Sankt Strahlungstransportins klimasakrale Ökospiel – der erste Helfer in der Not. Alles ist Strahlung, Strahlung und immer wieder nur Strahlung. Der heilige Sankt Strahlungstransport kann hervorragend mit Gradienten, partiellen Differentialen, Divergenzen, Halbintegralen und Tensoren hantieren. Mit ihm lässt sich der Temperatureffekt mittels Strahlungsantrieb(climate forcing) DFund dem KlimasensitivitätsparameterlRermitteln.

Um welche Größenordnungen geht es eigentlich? Bei einer Verdoppelung des CO2erhält man lt. IPCC einen unbeweisbaren aber auch nicht widerlegbaren Strahlungsantriebvon

DF= 5,35 W/m2×ln (2 CO2/ 1 CO2) = 5,35 W/m2×ln 2 = 3,7 W/m2

Die atmosphärische Rückstrahlung aller Treibhausgase beträgt lt. IPCC 324 W/m2. D. h. bei 100 % Steigerung des CO2erhöht sich der Treibhauseffekt um höllische 1,1 %, was zur globalen Erhitzung um 0,7 °C führt. Hierzu ist zu anzumerken: Es gibt nicht einen einzigen naturwissenschaftlich Beweis dafür, dass sogenannte Treibhausgase das Klima wirklich steuern. Dagegen sprechen nicht nur das mittelalterliche und das römische Klimaoptimum sondern auch die Bandbreite der CO2-Klimasensitivität, die von 0,1 °C (Sellers 1973) bis zu 9,6 °C (Moeller 1963) reicht. Nichts Genaues weiß man nicht, weshalb der IPCC 2007 Werte zwischen 2 °C und 4,5 °C für wahrscheinlich (!) hält. Wie gesagt, Klimaforschung ist eine sehr exakte Wissenschaft und „Science is settled“ (IPCC).

Eine so geringe Temperaturerhöhung wie die von 0,7 °C bei Verdoppelung von CO2, kann den Klimaklerikern nicht schmecken. Das ist klimaleugnerische Ketzerei! Also benötigt man  dringend „moreSophisticated Climate Change Models“ (IPCC). Und tatsächlich finden eifrige Exegeten eine Helferin in der Not – die heilige Sankt Wasserdampfverstärkung. Er ist zwar nur eine Computergeburt, hat aber wie der heilige Sankt Strahlungstransport eine naturwissenschaftliche Grundlage. Weiß doch jede Hausfrau, dass mehr Wasser verdampft, wenn der Topf auf dem Herd heißer wird und wenn es nur um 0,7 °C ist. Und genau das wird mit der Clausius-Clapeyronsche Gleichung beschrieben. Da Wasserdampf aus den Ozeanen selbst ein starkes Treibhausgas ist, steigt die Temperatur höher als um schnöde 0,7 °C. Natürlich hat man in die Klimamodelle eine Computerbremse eingebaut, damit weiterer Wasserdampf nicht zu noch mehr Wasserdampf führt und irgendwann die Ozeane kochen. Alles ist Fiction basierend auf beliebig zusammengeleimter Science, und bei genauer Betrachtung geht es, wenn die Treibhausgashypothese überhaupt stimmt, um kleine physikalische Größen, die mit dem Computerstrohhalm so lange aufgeblasen werden – bis sie platzen! Nichts ist beweisbar – nichts widerlegbar.

Der Nutzlosigkeit von „Sophisticated Computer Models“ muss jetzt aber heftig widersprochen werden! Nein, nicht nur, dass sich damit genügend Lehrstühle, renommierte Institute und staatliche Überwachungsbehörden nebst Ministerien finanzieren lassen. Ist wirklich nicht bekannt, dass amerikanische Wissenschaftler einer sehr renommierten Ivy league-Hochschule gerade neue aufsehenerregende Modelle zur Entstehung von Erdbebenkatastrophen entwickeln? Demnach korrelieren die Schäden durch Erdbeben mit dem anwachsenden PKW-Verkehr, was schon genügend Beweiskraft besitzt, wie der steigende CO2-Gehalt bei den Klimamodellen.

Die Arbeitshypothese des „Sophisticated Seismological Models“ (SSM) lautet: Beschleunigungs- und Bremskräfte der Fahrzeuge verschieben die Erdkruste und lösen dadurch besagte Katastrophen aus. Besonders PS-starke Oberklassenfahrzeuge erhöhen den seismologischen SensitivitätsparameterS(rappel). In den renommierten Zeitschriften „Nature“ und „Science“ durchlaufen gerade wissenschaftliche Studien ein „Peer review“-Verfahren. Mit diesen Arbeiten, die nur so von beweiskräftigen partiellen Differentialen, Divergenzen, Gradienten und Tensoren strotzen, soll ansatzmäßig die Entstehung von Erdbeben beschrieben werden. Dem Vernehmen nach sind weitere Forschungen unabdingbar. Die Rockefeller-Stiftung, Bill Gates und andere Weltenlenker sollen an der Finanzierung beteiligt sein. Bill Gates denkt besonders an die tektonische Plumpswirkung von WC-Spülungen, die sich durch Trockentoiletten minimieren lässt. Nach einschlägigen Studien, die auf dem Induktionsgesetz und den Maxwell‘schen Gleichungen basieren, interferiert das elektromagnetische Wirbelfeld der Motoren von E-Fahrzeugen mit dem Erdmagnetfeld, was zur umweltfreundlichen Minderung des autogenerischen S(rappel)führt.

Die UNO will ein IPSC (International Panel on Seismological Change) mit anschließend vielen COPs einrichten. Auch Frau Merkel plant ein „Potsdam Institute for Seismological Solicitude“ (PISS). Dessen Finanzierung soll über die KFZ-Steuer gesichert werden. Claus Kleber wird demnächst im heute-journal über die katastrophalen tektonischen Wirkungen des Individualverkehrs berichten und rät zum Umsteigen aufs Fahrrad, Pferd oder auf die besonders umweltfreundliche Pferdetrambahn. Brrrrr!




Der CO2-Schwindel : Auch auf dem Mars schmolzen die Polkappen in den letzten 14 Jahren, Pluto erwärmte sich um 2 Grad

Bekanntlich gab es Zeiten, die wesentlich wärmer als unsere Jetztzeit waren. Bis vor 34 Millionen Jahren war es sehr heiß auf der Erde, es bildete sich kein Eis an den Polkappen. Es gab damals eine über Millionen von Jahren anhaltende relativ stabile Wärmeperiode, das so genannte Eozän-Optimum. In der Antarktis war es so warm wie in den Tropen.

Die polaren Eiskappen begannen sich letztmalig vor etwa 13 Millionen Jahren zu bilden, vorher gab es über zwölf Millionen Jahre lang keine Vereisung der Pole. Eine verstärkte Vereisung von Grönland und Nordamerika setzte erst vor etwa drei Millionen Jahren ein, als auch ein schneller Wechsel von Eiszeiten und Warmzeiten begann; insgesamt ist aber eine globale Tendenz – bis heute anhaltend – zur Abkühlung erkennbar. Erdgeschichtlich gesehen sind sogar unsere drei vergangenen Warmzeiten eher im unteren Temperaturbereich der Erdgeschichte anzusiedeln.

Zurück ins Heute: Gegenwärtig ist eine Erwärmung seit 1975 festzustellen oder zumindest zu vermuten. Das führt zu der Frage, was verursachte diese oder viele andere Erwärmungen, wenn es CO2 jedenfalls nicht sein kann. Man kommt dann vielleicht auf eine ganz einfache Lösung der Frage; es ist nicht ausschließlich, aber im Wesentlichen die Sonne selbst, die Erwärmungen und Abkühlungen verursacht.

Für den Menschen ist es natürlich nicht einfach, in großen Dimensionen und gleichzeitig einfach zu denken, es fällt sogar schwer, sich vorzustellen, dass unsere Alpen bis etwa 1500 im Winter fast völlig schneefrei waren, so wie jetzt der Kilimandscharo schneefrei wird. Noch gibt es unzählige Forscher, die der CO2-Meinungsdiktatur Widerstand leisten wollen und so wurden in den letzten Jahren auch andere Theorien bezüglich der Erwärmung hervorgebracht. Eine davon bezieht sich auf die Rolle der Sonne.

Globale Erwärmung oder kosmische Erwärmung

Wie schon dargelegt, ist die Erde, anders als von der Treibhaustheorie ausgesagt, kein geschlossenes sondern ein offenes System. So ist es nicht unbedingt verwunderlich, dass es in den letzten Jahren nicht nur auf der Erde, sondern im gesamten Sonnensystem zu einer Erwärmung kam. Davon betroffen sind Mars, Jupiter, Pluto und andere Planeten und Monde.

Satellitenmessungen der letzten Jahre, beispielsweise der Raumsonde Odyssee, zeigen eine Erwärmung des ganzen Sonnensystems, nicht nur der Erde. So schmolz bereits ein Teil der Polkappen des Mars weg und Pluto erlebte eine Erwärmung von fast zwei Grad Celsius während der letzten 14 Jahre. Jay Pasachoff, Professor für Astronomie am Williams College, stellt fest, dass zum Beispiel Plutos globale Erwärmung (oder besser gesagt, plutonische Erwärmung) auf eine Zunahme des Sonnenlichts zurückzuführen ist.

Dennoch, so der Forscher, reiche diese Erklärung allein nicht aus, um die Zunahme der Erwärmung auf dem Pluto zu erklären. Hinzu komme die elliptische Bahn und die Rotationsachse des Planeten. Diese Faktoren lassen mehr oder weniger Sonnenlicht auf die Oberfläche auftreffen. Beide Faktoren führen zu einer deutlichen durchschnittlichen Erwärmung. Was für alle anderen Planeten gilt, kann zumindest auf der Erde auch in Betracht gezogen werden.

Verstärkung der Sonnenaktivität seit Jahrzehnten

Ilya Usoskin von der Universität Oulu, Finnland und Kollegen – unter anderem ein Wissenschaftler vom deutschen Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung in Katlenburg-Lindau – untersuchten die Sonnenaktivität der vergangenen Jahrhunderte und veröffentlichten ihre Entdeckungen Ende 2006.

Sie verwendeten eine neuartige Methode. Sie untersuchten die Titanium-44-Mengen in niedergegangenen Meteoriten der letzten 240 Jahre, wodurch letztlich auf die Sonnenaktivität geschlossen werden konnte. Ihre neuartige Messmethode hier zu beschreiben würde zu weit führen, aber sie erlaubte es, die Sonnenaktivitäten weitgehend ohne verzerrenden Einfluss von terrestrischen Faktoren nachzuweisen. Sie fanden dabei heraus, dass die Sonnenaktivität im 20. Jahrhundert stark zunahm, besonders ausgeprägt in den letzten Jahrzehnten.

Dieser starke Anstieg wurde vorher als nicht erwiesen betrachtet, weswegen die Vertreter der Treibhaustheorie die Sonne zwar für vergangene Temperaturanstiege ebenfalls in bestimmtem Maße verantwortlich machten, aber nicht für den der letzten zwei Jahrzehnte.

Frühere Berechnungen variierten von 60 bis an die 100 Prozent für den Einfluss der Sonnenaktivität auf das Erdklima. Als jedoch die Treibhaustheorie alles übernahm, verlor man diesen Ansatz aus den Augen. Wie kann man sich nun die Korrelation zwischen Sonnenaktivität und Erdklima vorstellen?

Die Sonnen- und kosmische Strahlentheorie (SKS)

Diese Theorie erklärt den Klimawandel nicht in Hinsicht auf ein paar hundert oder zehntausend Jahre, sondern rechnet in Erdzeitaltern und den einhergehenden Klima-Verschiebungen. Die SKS geht davon aus, dass die kosmische Strahlungsintensität das Wetter und insbesondere die Wolkenbildung beeinflusst. Explodierende Sterne verursachen bekanntlich einen konstanten Strahlungsregen in der Milchstrasse, bestehend aus Protonen, Elektronen, Heliumkernen und Myonen (schwere Elektronen).

Die Myonen ihrerseits sind auf atomarer Ebene dabei, die Wolkenbildung auf Höhen bis zu 3.000 m zu verursachen. Sie reißen nämlich in der Atmosphäre Elektronen von ihren Atomen und diese freigesetzten Elektronen lassen Wolkenkondensationskerne entstehen. Atmosphärischer Wasserdampf kondensiert um diese Kondensationskerne, um Wassertröpfchen zu bilden.

Wenn dann mehr Wolken gebildet werden, kommt nicht mehr soviel an Sonnenlicht zur Erde durch, wodurch ein Abkühlungseffekt erzeugt wird. 2006 waren die Entdecker dieser Theorie in der Lage, im Laborversuch nachzuweisen, dass ihre 1996 entwickelte Theorie stimmt, etwas, was bei der Treibhaustheorie nie geschah, dort verließ man sich auf Parameter und gewisse Annahmen und Vermutungen.

Zu dieser Wolkenbildung ist Schwefelsäure als Katalysator notwendig. Schwefelsäure kommt in der Atmosphäre vor und wird ständig durch Vulkane und vor allem Plankton ersetzt.

Die Heliosphäre als regulierender Faktor

Das variable Magnetfeld der Sonne umhüllt die Erde durch einen magnetischen Sonnenwind, Heliosphäre genannt. Ihr Radius wird auf 100 bis 150 Astronomische Einheiten (AE) geschätzt. Sie schützt uns vor ankommenden kosmischen Strahlen, die von den explodierenden Sternen verursacht werden und auf uns niederschießen.

Sonnenflecken sind dunkle Flecken oder Bereiche erhöhter magnetischer Intensität, die seit über 400 Jahren durch Teleskope zu beobachten sind. Gibt es mehr Sonnenflecken, verstärkt sich die Heliosphäre, wodurch wiederum mehr kosmische Strahlen von der Erde abgehalten werden.

Im 20. Jahrhundert verdoppelte sich die magnetische Aktivität der Sonne und so konnten weniger kosmische Strahlen die Erde erreichen. Die Wolkenbildung wurde reduziert und die Temperatur stieg an. Die SKS des Klimawandels erklärt erstmals diejenigen Beobachtungen, die während der letzten 400 Jahre gemacht wurden, und die immer einen direkten Zusammenhang von Sonnenflecken und Temperatur auf der Erde herstellen konnten.

Bild 2: Die Spiralarme der Milchstraße sind Bereiche erhöhter kosmischer Strahlung. Betritt das Sonnensystem diesen Bereich, erhöht sich nachweisbar die Temperatur der Erdatmosphäre. (NASA) Bild: Die Spiralarme der Milchstraße sind Bereiche erhöhter kosmischer Strahlung. Betritt das Sonnensystem diesen Bereich, erhöht sich nachweisbar die Temperatur der Erdatmosphäre. (NASA)

Intensität der kosmischen Strahlung entscheidend

Eine weitere Unterstützung erfährt diese Theorie durch Forschungen zweier Wissenschaftler: Unser Sonnensystem passiert alle 135 Millionen Jahre in seiner Rotation um das Zentrum der Milchstrasse einen der Spiralarme der Milchstrasse (Bild 2). Diese Arme besitzen eine hohe Dichte an kosmischer Strahlung.

Der Astrophysiker Nir Shaviv und der Geologe Ján Veizer zeigten 2003 beziehungsweise 2005 deutlich, dass die Veränderung der Erdtemperatur während der letzten 500 Millionen Jahre mit der Intensität der kosmischen Strahlung, die beim Passieren eines der Spiralarme der Milchstrasse auf die Erde trifft, korreliert (veröffentlicht in Geological Society of America Today 2003;13:4-10, Geoscience Canada 2005;32:13-30).

Sie fanden ebenfalls heraus, dass der CO2-Gehalt der Atmosphäre schon bis zu 18 Mal höher lag als heute. Während der ordovizischen Eiszeit war der CO2-Gehalt immerhin noch zehn Mal höher als heute, was ebenfalls jeglicher CO2-Erwärmungstheorie spottet, denn wieso hätte es in einer Eiszeit einen solch starken Anstieg beim CO2 geben können.

So zeigen andere Forscher, dass das allgemeine Magnetfeld der Sonne sich in den letzten 100 Jahren verdoppelte, ebenso die Anzahl der Sonnenflecken. Die Sonne wurde kräftiger und auch etwas heller. (Parker, E.N. 1999. Sunny side of global warming. in Nature).

Auf einer kleineren Zeitachse gesehen spielen noch andere solare Zyklen eine offensichtliche Rolle bei Erderwärmungen oder Abkühlungsphasen, insbesondere der 1.500jährige Sonnenzyklus spielt eine große Rolle. Dieser Zyklus kann seit 12.000 Jahren bei Erderwärmungen nachgewiesen werden, letztmalig verursachte er die mittelalterliche Wärmeperiode.

Die bislang völlig wirkungslose „CO2-Bekämpfung“, vor allem die dazugehörige, sich auf einem Irrweg befindende Forschung wird immer mehr zum globalen Geldfresser und verbraucht bereits soviel an Geld, wie etwa die Mongolei an Bruttoinlandsprodukt erwirtschaftet, Tendenz steil nach oben steigend. Wie viel CO2 der CO2-industriell-ideologische Komplex selbst ausstößt, wird wohl ein Geheimnis bleiben.

Der Beitrag erschien zuerst bei EPOCH Times hier